des Protokolls - oevp

Transcrição

des Protokolls - oevp
Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg
Entwurf
Verhandlungsschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 28. März 2013
Ort:
Sitzungszimmer des Stadtamtes Zeltweg
Beginn:
16.00 Uhr
Verhandlungsschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Stadtgemeinde Zeltweg vom 28.03.2013
Vorsitzender:
Bürgermeister Hermann Dullnig
Anwesend:
25 Gemeinderäte (bis TOP 11)
24 Gemeinderäte (ab TOP 12)
Bgm. Hermann Dullnig
1. Vzbgm. Siegfried Simbürger
Finanzstadtrat Robert Steinbrugger
StR Ing. Günter Reichhold
Claudia Kaiser
Brigitte Konrad
John Berdev
Fritz Enzinger
Anneliese Steinkellner
Gerald Pirkopf
Armin Wassertheurer
B.Ed. Marco Krätschmer
Anton Brandner
Karin Pichler
2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier (bis TOP 11)
Karl Steinwidder
Gerald Seifter
Richard Köstinger
Fritz Mayer
Sonja Neumann
Peter Lorberau
Erika Friesacher
Rudolf Standfest
Wolfgang Grabenbauer
Peter Haslebner
Abwesend und entschuldigt:
2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier (ab TOP 12)
Außerdem anwesend:
Mag. Robert Maurer
VB Helga Kargl-Meier
VB Maria-Luise Kargl
Mag. Klemens Rohner
DI Josef Bärnthaler, Energieagentur
Obersteiermark (zu TOP 4)
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
2
Übersicht:
Tagesordnung im weiteren Sinn:
I)
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit;
II)
Fragestunde;
III)
Bericht des Bürgermeisters zum aktuellen Aufarbeitungsstatus hinsichtlich der Prüfung
der Gebarung der Stadtgemeinde Zeltweg durch die FA 7A des Amtes der
Steiermärkischen Landesregierung;
IV)
Berichte des Bürgermeisters;
Tagesordnung im engeren Sinn:
1)
Genehmigung bzw. Abänderung oder Nichtgenehmigung der Verhandlungsschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2012;
2)
Stadtgemeinde Zeltweg, innere Darlehen, Gewährung;
a) Wasserversorgung;
b) Abwasserbeseitigung;
c) Müllbeseitigung;
3)
Rechnungsabschluss 2012;
4)
Fernwärmeversorgung von Gemeindeobjekten der Stadtgemeinde Zeltweg,
Kostenvergleich durch die Energieagentur Obersteiermark GmbH, Berichterstattung;
5)
Stadtgemeinde Zeltweg/Bioenergie Wärmeservice GmbH, Wärmelieferungsverträge,
Vereinbarungen;
a) bestehende Vereinbarungen, Beschlussfassungen:
aa) Objekte Hauergasse 3,5,7,11; Kindergarten Farrach, MFWH Hauptstraße 167;
Bauhof, Musikschule und Bad, 8740 Zeltweg;
ab) Objekte Freiwillige Feuerwehr, Weißkirchnerstraße 17; MFWH Aichfeldgasse
4 – 6, 8740 Zeltweg;
ac) Objekte Seniorenwohnheim 1, 2 und 3, Schulgasse 8, Kirchengasse 1,3,5;
Hauptplatz 1,2,3,4; Hauptplatz 5,6,7; Schulgasse 7; Hangweg 20; Hangweg 13, 14;
Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg;
ad) Objekte Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c;
b) Neuvereinbarungen, Beschlussfassungen:
ba) Mehrfamilienhaus Aichfeldgasse 4-6, 8740 Zeltweg;
bb) Städtischer Wirtschaftshof, An der Pöls 17, 8740 Zeltweg;
bc) Seniorenwohnheim 3, Größingstraße 14, 8740 Zeltweg;
bd) Seniorenwohnheim 2, Größingstraße 16, 8740 Zeltweg;
3
3)
4)
6)
be) Seniorenwohnheim 1, Größingstraße 18, 8740 Zeltweg;
bf) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 13,14, 8740 Zeltweg;
bg) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 20, 8740 Zeltweg;
bh) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 3, 5, 7, 8740 Zeltweg;
bi) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 11, 8740 Zeltweg;
bj) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 1,2,3,4, 8740 Zeltweg;
bk) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 5,6,7 und Schulgasse 7, 8740 Zeltweg;
bl) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptstraße 167, 8740 Zeltweg;
bm) Kindergarten Farrach, Hauptstraße 80, 8740 Zeltweg;
bn) Mehrfamilienwohnhaus, Kirchengasse 1,3,5, 8740 Zeltweg;
bo) Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg;
bp) Mehrfamilienwohnhaus, Schulgasse 8, 8740 Zeltweg;
br) Mehrfamilienwohnhaus, Oberweg 15, 8740 Zeltweg;
Beteiligungsmanagement der Stadtgemeinde Zeltweg:
a) Holzinnovationszentrum:
aa) Jahresabschluss 2012;
b) Verein Sportzentrum:
ba) Quartalsbericht 4. Quartal 2012;
c) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH:
ca) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG/Lebenshilfe
Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, neu gebildetes Gst 315/1
KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m²; Baurechtsvertrag;
d) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG;
da) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG/Lebenshilfe
Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, neu gebildetes Gst 315/1
KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m²; Baurechtsvertrag;
db) Wärmelieferungsverträge, Berichterstattung;
7)
Stadtgemeinde Zeltweg/Steiermärkische Sparkasse, Darlehensverträge,
weitere Vorgangsweise;
8)
Projekt „City-Taxi“: Stadtgemeinde Zeltweg/Firma Murtal-Taxi,
Inh. Michael Kleißner, Vereinbarung;
9)
Stadtgemeinde Zeltweg/STEWEAG STEG GmbH, Grundstück .684, KG Zeltweg
im Ausmaß von 53 m², Eigentumserwerb durch Einbeziehung in das Grundstück
67/2, KG Zeltweg, EZ 532;
10)
Stadtgemeinde Zeltweg/Land Steiermark, Kreisverkehr Zeltweg West, Vereinbarung;
4
11)
Städtischer Wirtschaftshof, Betriebsausstattung, Fuhrpark:
a) Finanzierung;
aa) LKW Renault Midlum, 10 t; (von Tagesordnung abgesetzt)
ab) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t;
b) Fahrzeugankauf;
ba) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t;
bb) LKW Renault Midlum, 10 t (Dringlichkeitsantrag)
12)
Zeltweger Sportvereine, Jahressubvention 2013:
a) Eishockeyverein Zeltweg 2010;
b) Fußballclub Zeltweg;
c) Judoteam Zeltweg;
d) ATUS – Zeltweg;
e) Tischtennisclub Zeltweg;
13)
Wirtschaftsförderungen durch die Stadtgemeinde Zeltweg,
a) Brauerei Murau eGen., Raffaltplatz 19-23, 8850 Murau;
b) Dr. Philipp Pucher, Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg;
14)
Gemeinderat-Stadtrat-Bürgermeister, Übertragung von Zuständigkeiten gemäß
§ 43 Abs. 2 und 2a GemO, Verordnung;
15)
Prüfungsausschuss, Bericht über die Gebarungsprüfungen am 17.01.2013
und 24.02.2013;
16)
Gemeindejagd, Aufteilung des Jagdpachtschillings.
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Verlauf der Sitzung:
Zur Tagesordnung im weiteren Sinn:
I.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Hermann Dullnig begrüßt die erschienenen Gemeinderäte, stellt die
rechtzeitige Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Darüber hinaus werden vom Vorsitzenden die Vertreter der Presse und die Zuhörer
willkommen geheißen.
Bürgermeister Hermann Dullnig:
„Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, geschätzte Zuhörerinnen und
Zuhörer, erlauben Sie mir zunächst aus aktuellem Anlass Folgendes mitzuteilen:
Wie Ihnen wahrscheinlich aus den Medien bekannt ist, wurde ich gestern vom
Landesgericht Leoben vom Vorwurf des Vergehens der Untreue freigesprochen.
Ich bin selbstverständlich über dieses Urteil sehr erleichtert, denn, wenn man
unschuldig vor Gericht steht, ist dies alles andere als angenehm.
Ich bin sehr froh, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat und dem Lügengebäude des
ehemaligen Finanzabteilungsleiters Robert Weber vom Gericht keinerlei Glauben
geschenkt wurde. Herr Robert Weber hat, wie er selbst zugibt, der Stadtgemeinde
Zeltweg einen Schaden in Millionenhöhe zugefügt. Nun versucht er seine Haut zu
retten, indem er unter anderem mich angeschwärzt hat und infame Lügen verbreitet
hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mit ruhigem Gewissen jeden Tag
in der Früh in den Spiegel schauen, ich frage mich aber, welchen Charakter man
haben muss, um solche Lügen, in diesem Fall über mich, zu verbreiten, wie Robert
Weber dies getan hat.
Jedenfalls wurde mit diesem Urteil die Realität wieder zurechtgerückt.
6
Ich ersuche alle, auch die Mitglieder der Opposition, diesen Freispruch zu
akzeptieren.
Ich werde nun weiterhin mit voller Kraft als Bürgermeister der Stadtgemeinde
Zeltweg für das Wohl meiner Heimatstadt arbeiten und ich ersuche Sie, werte
Mitglieder des Gemeinderates, dies gemeinsam mit mir ebenfalls zu tun.
Danke.“
Zur Tagesordnung gibt Bürgermeister Hermann Dullnig bekannt, dass der Punkt
11 aa) LKW Renauld Midlum, 10 t; von der Tagesordnung der öffentlichen
Gemeinderatssitzung am 28.03.2013 abgesetzt wird, sodass diese nunmehr zu
lauten hat:
11)
Städtischer Wirtschaftshof, Betriebsausstattung, Fuhrpark:
a) Finanzierung;
aa) abgesetzt
ab) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t
b) Fahrzeugankauf;
ba) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t;
7
Zur Tagesordnung meldet sich Bürgermeister Hermann Dullnig weiter zu Wort und
stellt nachstehenden
Dringlichkeitsantrag gemäß 54/3 GemO
auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes 11 bb):
Städtischer Wirtschaftshof, Betriebsausstattung, Fuhrpark:
b) Fahrzeugankauf;
bb) LKW Renault Midlum, 10 t;
und Behandlung nach Tagesordnungspunkt 11 ba).
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der bereits großen Mängelliste des am Städtischen Wirtschaftshof
eingesetzten Lastkraftwagen mit Ladekran und Kipperpritsche der Marke VW,
Baujahr 1992, muss dieses Fahrzeug ausgeschieden und durch ein neues ersetzt
werden. Dazu wurden von den Verantwortlichen des Städtischen Wirtschaftshofs
verschiedene Angebote eingeholt.
Die Renault Trucks Österreich Vertriebsgesellschaft m.b.H., Flatschacher Straße 2b,
Verkaufsbüro 8740 Zeltweg hat das günstigste Angebot für das Fahrzeug in einer
Höhe von € 41.500,00 exkl. USt. abgegeben.
Die Kuhn Ladetechnik GmbH, Peter-Anich-Straße 1, 4840 Vöcklabruck hat das
günstigste Angebot für den Ladekran in einer Höhe von € 22.800,00 exkl. USt.
abgegeben.
Die Gsodam Fahrzeugbau GmbH, Floßländ 40, 8720 Knittelfeld hat das günstigste
Angebot für den Aufbau des Ladekranes und der Kipperpritsche in einer Höhe von
€ 15.800,00 exkl. USt. abgegeben. Die Gesamtsumme aus den oben angeführten
Teilsummen beträgt € 80.100,00 exkl. USt.
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Die Finanzierung dieses Fahrzeugankaufes soll mittels Entnahme der Rücklage 28
Müllbeseitigung (€ 79.097,04) und Rücklage 18 Müllbeseitigung (€ 1.002,96)
erfolgen.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden
Beschluss:
Die Aufträge für den Ankauf eines Lastkraftwagens samt Zubehör für den
Städtischen Wirtschaftshof werden entsprechend den vorliegenden Angeboten
vom
•
08.03.2013 (Fahrzeug) zu einer Auftragssumme von € 41.500,-- exkl.
USt, an die Renault Trucks Österreich Vertiebsgesellschaft m.b.H.,
Flatschacher Straße 2b, Verkaufsbüro 8740 Zeltweg,
•
vom 13.03.2013 (Ladekran) zu einer Auftragssumme von € 22.800,-exkl. USt, an die Kuhn Ladetechnik GmbH, Peter-Anich-Straße 1, 4840
Vöcklabruck und für den Aufbau des Ladekranes;
•
vom 08.03.2013 (Kipperpritsche) zu einer Auftragssumme von
€ 15.800,-- exkl. USt, an die Gsodam Fahrzeugbau GmbH, Floßländ 40,
8720 Knittelfeld;
vergeben.
Gleichzeitig genehmigt der Gemeinderat diese außerplanmäßigen Ausgaben im
Gesamtbetrag von € 80.100,00.
Der entsprechende Betrag ist in einem zu erstellenden Nachtragsvoranschlag
auf der Haushaltstelle 5/852000/040000 aufzunehmen.
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Die Finanzierung und damit Bedeckung dieses Fahrzeugankaufes hat mittels
Entnahme der Rücklage 28 Müllbeseitigung (€ 79.097,04) und Rücklage 18
Müllbeseitigung (€ 1.002,96) zu erfolgen.
Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages von Bgm. Hermann Dullnig:
Die Dringlichkeit wird dem Antrag mit den Stimmen von 23 Gemeinderäten gegen
2 Stimmen der Gemeinderäte Rudolf Standfest und Wolfgang Grabenbauer
zuerkannt.
Die Behandlung des Antrages erfolgt nach Tagesordnungspunkt 11 ba).
2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier meldet sich zum Tagesordnungspunkt zu Wort und
stellt nachstehenden Dringlichkeitsantrag der ÖVP Zeltweg:
10
Stadtparteileitung Zeltweg
Bah~OOfstr!lße
71. 8740 Zeltwell
Zeltweg am 28.Män: 2013
DRINGLICHKEITSANTRAG
d"
ÖVP Zeltweg
Gemäß §54 Absatz 3
Strnk.Gemeindeordnung
Die ÖVP Zeltweg fordert den Bürgenneistcr die Stadträte und die Gemeinderäte
der SPÖ Zeltweg auf, den von ihnen gefassten Beschluss bei der GR-Sitzung am
13.12.2012 der Abfallgebührenordnung, Wassergebührenordnung und der
Kanalgebührenabgabeordnung zuIiickzunehmen und neu zu überarbeiten
bzw. zu überdenken.
Grund: Auch die ÖVP Zellweg ist tur die vom Land vorgegebenen
Gebilhrenanpassungen, wonach diese ausgeglichen bilanziert werden muss, da
ansonst das Land keine Bedarf5zuweisungen tur dic betroffene Gemeinden
beschließt.
Es kann jedoch nicht sein das man für 13 Lecrungen nun mehr bezahlt, als
vorher für 26 Leerungen.
Und unserer ßilrgcrinnen und BUrger dafUr zur Kasse gebeten werden.
Für die ÖVP ZeItweg
~
KR Vzbgm.Helmut Ranzrnaier
\J.
GR Karl Steinwidder
GR erald Seifter
rgj{;vV;9M<,,0-
11
Anschließend meldet sich GR Gerald Seifter zu Wort und stellt den folgenden
Dringlichkeitsantrag der ÖVP:
12
Bürgermeister Hermann Dullnig erklärt, dass die beiden Dringlichkeitsanträge
gemäß § 54 GemO nach der regulären Tagesordnung behandelt werden.
13
II.
Fragestunde
GR Gerald Seifter:
Herr Bürgermeister, ist das „Betreute Wohnen“ in Zeltweg (die zwei von Ihnen
angesprochenen dafür vorgesehenen Positionen) einerseits durch den Neubau der
Arbeiterkammer und andererseits durch den neuen Beherbergungsbetrieb schon vom
Tisch oder besteht von Seiten der Gemeinde noch das Interesse solch ein Projekt zu
realisieren?
Nach dem Winter sind etliche Gehwege wie z. B. der Weg zum Turnerhüttl oder im
Bereich zur Marhaltsiedlung stark durch Hundekot verschmutzt. Könnte man in einer
der nächsten Ausgaben der Zeitung „Zeltweg Präsent“ die Hundebesitzer darauf
aufmerksam machen, dass die Gehwege nicht mit Hundekot verschmutzt werden? Es
ist sicher nicht die Aufgabe der Gemeindebediensteten, ständig die Gehwege von
Hundeexkrementen zu säubern. Des Weiteren könnte man auch die Hundehalter
darauf aufmerksam machen, dass die Hunde an der Leine geführt werden müssen.
Antwort Bgm. Hermann Dullnig:
Selbstverständlich ist es immer noch ein Anliegen der Stadtgemeinde „betreutes
Wohnen“ in Zeltweg zu schaffen. Wir haben die Aussicht auf einen Platz. Der zweite
Platz ist aus dem betreuten Wohnen insofern ausgeschieden, als es ein
„betreuungsfähiges Wohnen“ werden soll. Hier sind die Auflagen des Landes nicht
so streng und man kann es trotzdem machen. Ich hoffe, dass es auch zustande
kommt. Ich sage auch nichts Neues. Es geht um das Altenheim, wo betreutes
Wohnen vorgesehen war.
Jedes Jahr gibt es das gleiche Problem mit dem Hundekot. Ich kann es mir immer
von meinen Bediensteten vom Bauhof anhören, die sind die Betroffenen. Wenn man
jetzt Richtung Turnerhüttl geht, schaut der Weg fürchterlich aus. Ich frage mich,
wofür wir das ganze Jahr über tausende von „Sackerl“ ausgegeben. Wie man das
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Problem in den Griff bekommt, weiß ich nicht. Die Hundebesitzer werden immer
wieder aufmerksam gemacht.
In vielen Städten ist man davon abgekommen, nur zu ermahnen, sondern man straft
hier ganz einfach. Das ist aber auch nicht der richtige Weg.
Ich weiß keine Möglichkeit, wie man das in den Griff kriegen könnte.
GR Richard Köstinger:
Es sind einige Mitbürger an uns herangetreten und haben gefragt, ob man das
öffentliche WC am Platzlmarkt am Sonntag auch öffnen kann.
Antwort Bgm. Hermann Dullnig
Das muss ich mir anschauen.
GR Peter Lorberau:
Kann man jetzt schon absehen, bis wann die Haltestelle beim Skywalk installiert
wird und im Zuge dessen noch einmal nachfordern, dass doch eine Möglichkeit
geschaffen wird, dass man das Sportzentrum mit einbezieht?
Aus dem einfachen Grund, da damals, als man darüber gesprochen hat, gesagt
wurde, das geht nicht, da die Fahrt dann ein paar Minuten länger dauern würde. Ich
kann mich nicht erinnern, dass die Fahrzeit ein Problem war, als in Judenburg z. B.
Murdorf in den Fahrplan aufgenommen wurde. Das kann ja nicht sein.
Antwort Bgm. Hermann Dullnig:
Wir hoffen, dass mit der Fertigstellung und Eröffnung des Skywalks auch die
Haltestelle installiert werden kann. Es sind noch bauliche Maßnahmen auf der Seite
des Schleppgleises zu errichten und muss zuerst die Park & Ride-Anlage
fertiggestellt werden. Die Haltestellen kommen wie besprochen.
15
GR Peter Haslebner:
Die neue Fußgängerunterführung in der Feldgasse schaut super aus und es passt
alles. Aber, wann kommt dort eine Trennlinie zwischen Fußgängern und Radfahrern?
Antwort Bgm. Hermann Dullnig:
Lieber Herr Gemeinderat Haslebner, ich ersuche um etwas Geduld. Die
Markierungsarbeiten können nur durchgeführt werden, wenn die Außentemperatur
permanent 15 Grad beträgt.
16
III.
Bericht zum aktuellen Aufarbeitungsstatus hinsichtlich der Prüfung
der Gebarung der Stadtgemeinde Zeltweg durch die FA 7A des
Amtes der Steiermärkischen Landesregierung;
Bürgermeister Hermann Dullnig:
Um über den Stand der Aufarbeitungsarbeiten vollständig und transparent zu
informieren, habe ich dem Gemeinderat in den jeweiligen Sitzungen Bericht zum
aktuellen Aufarbeitungsstatus erstattet.
Ich darf nunmehr berichten, dass die seitens der Fachabteilung 7A, (nunmehr:
FAGW Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau) angekündigte
Nacheinschau über den Umsetzungsstand der Aufarbeitungsarbeiten in der Zeit von
06.12.2012 bis 16.01.2013 stattgefunden hat.
Bereits am 06.02.2013 fand die Schlussbesprechung statt.
Nach Vorliegen des Endberichtes wird dieser dem Gemeinderat unverzüglich zur
Kenntnis gebracht.
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IV:
Berichte des Bürgermeisters
A) Zur letzten Sitzung:
Zur Anfrage der Frau GR Erika Friesacher in der Gemeinderatssitzung am
13.12.2012 zum Thema Gegengeschäfte der Eurofighter: „Wie viele und welche
gibt es in unserer Region?“ kann ich nunmehr berichten, dass vom
Ministerratsdienst
eine
Stellungnahme
auf
meine
Anfrage
beim
Bundeskanzleramt vorliegt, welche ich Ihnen zur Kenntnis bringen möchte:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Zu Ihrem Schreiben vom 15. Jänner 2013,
mit dem Sie eine Resolution betreffend Eurofighter-Gegengeschäfte für den
Bezirk Murtal vorlegen, teilt das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend folgendes mit:
Im Rahmen der Abwicklung des Gegengeschäftsvertrages mit der Firma
Eurofighter GmbH sind in den Berichtsjahren 2002/03 bis 2010 im Bezirk Murtal
16 Gegengeschäfte in der Höhe von rund € 30 Mio. abgewickelt worden.
Im Rahmen des Berichtsjahres 2011 wurden drei weitere Geschäfte in Höhe von
€ 4,8 Mio. eingereicht, die sich allerdings noch in Prüfung befinden.
Im Bezirk Murtal wurden Gegengeschäfte der Firmen HTP Fohnsdorf und Stahl
Judenburg GmbH angerechnet. Mit freundlichen Grüßen, SC Dr. Matzka“
B) Zur heutigen Sitzung:
1. Mit großer Freude darf ich berichten, dass Landeshauptmann Mag. Franz Voves
mir mit Schreiben vom 17.01.2013 mitgeteilt hat, dass in der Regierungssitzung
am 17.01. Bedarfszuweisungsmittel für das Projekt Bahnhof in der Höhe von
€ 30.000,00 genehmigt wurden.
In einem weiteren Schreiben vom 28.02.2013 hat mir Landeshauptmann
Mag. Franz Voves mitgeteilt hat, dass in der Regierungssitzung der
Steiermärkischen
Landesregierung
am
28.02.2013
weitere
Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von € 410.000,00 für das Projekt Bahnhof und
18
ein weiterer Betrag in der Höhe von € 375.000,00 als Härteausgleich für die
Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt wurden.
Sehr erfreulich ist auch die Mitteilung des Landeshauptmannes vom 21.03.2013
über beschlossene Bedarfszuweisungsmittel für das Sportzentrum in Höhe von
€ 300.000,00.
2. Vom
Landesfeuerwehrverband
bzw.
dem
Amt
der
Steiermärkischen
Landesregierung erging am 14.03.2013 die Mitteilung, dass der beim
Landesfeuerwehrverband
eingebrachte
Förderungsantrag
hinsichtlich
des
Rüstlöschfahrzeuges RLFA 2000 der M-Klasse samt Zubehör bei der
gemeinsamen Förderungsvergabesitzung am 14.03.2013 derzeit zurückgestellt
wurde.
3. Am 27.02.2013 fanden zwei Verhandlungen mit der Bezirkshauptmannschaft
Murtal
betreffend
die
Errichtung
eines
Schutzweges
im
Bereich
Aichfeldapotheke bzw. weitere geplante Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit
in der Bahnhofstraße dienen, statt.
Hinsichtlich der von der Stadtgemeinde Zeltweg beantragten Errichtung eines
Schutzweges wurde die Stadtgemeinde Zeltweg beauftragt im April 2013 eine
Zählung der Fußgänger und deren Geh-Linien zu erheben. Erst danach kann
festgelegt werden, ob seitens der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Murtal ein
Schutzweg verordnet wird.
Zur weiteren geplanten Verkehrssicherheitsmaßnahme in der Bahnhofstraße
wurde vom Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft festgestellt, dass die
von der Stadtgemeinde Zeltweg vorgeschlagene Verschwenkung der Fahrbahnen
beim Geschäft „Mode Hubmann“ eine wirkungsvolle Maßnahme zur Hebung der
Verkehrssicherheit darstellt.
Die
Verordnung
einer
Bahnhofstraße/Fleischergasse
Rechtsregel
wurde
aus
bei
der
Kreuzung
Sicherheitsgründen
vom
Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Murtal abgelehnt. Ebenfalls
19
seitens der Bezirkshauptmannschaft abgelehnt wurde die Anregung des Ernst
Brunner, eine Temposchwelle zu errichten.
Die Markierung der vorgenannten Verschwenkung kann jedoch erst unter
Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse voraussichtlich im Mai angebracht
werden, da für die Haltbarkeit der Straßenmarkierung eine Temperaturen von
mindestens + 15 °C über einen längeren Zeitraum notwendig ist.
Wie aus meinem heutigen Bericht neuerlich hervorgeht, setzt die Stadtgemeinde
Zeltweg alle im Zusammenhang mit der Unterführung Bahnhofstraße
notwendigen Maßnahmen.
4. Der Stadtgemeinde Zeltweg wurde von der FA13a mit Bescheid vom
14. Mai 2008 ein Untersuchungsprogramm für das Trinkwasser vorgeschrieben.
Ich darf dazu mitteilen, dass die letzte Untersuchung durch die Firma GfA im
Jänner 2013 stattgefunden hat. An allen 9 Entnahmestellen wurde das
Trinkwasser für „SICHER und als Trinkwasser geeignet“ empfunden. Weitere
Informationen zum Wasser können auf der Homepage der Stadtgemeinde
abgerufen werden.
5. Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Stadtgemeinde Zeltweg nunmehr
bereits seit 20 Jahren „Klimabündnis-Gemeinde“ ist. Das Klimabündnis ist das
größte kommunale Klimaschutznetzwerk Europas. Mehr als 1.600 Gemeinden
aus 18 Ländern in Europa verbindet diese globale Partnerschaft. Ihr gemeinsames
Ziel ist eine umfassende Reduktion der Treibhausgasemissionen. Die
Stadtgemeinde Zeltweg trägt unter anderem dazu bei, in dem sie einen Großteil
der gemeindeeigenen Objekte bereits vor einigen Jahren von der Beheizung mit
fossiler Energie (Erdgas, Erdöl) auf erneuerbare Wärme aus Biomasse,
sogenannte Fernwärme, umgestellt hat und damit einen wertvollen Beitrag zur
CO²-Einsparung leistet. Die Stadtgemeinde wurde nun für ihre 20-jährige
Mitgliedschaft beim Klimabündnis ausgezeichnet.
6. Schließlich darf ich Ihnen noch darüber berichten, dass 2. Vzbgm. Helmut
Ranzmaier
im
Jänner
2013
eine
20
Aufsichtsbeschwerde
betreffend
Fernwärmekosten bei der Aufsichtsbehörde eingebracht hat. Ich darf die
Aufsichtsbeschwerde
und
meine
schriftliche
Stellungnahme
an
die
Aufsichtsbehörde vom 21.02.2013 verlesen.
Aus aktuellem Anlass möchte ich dazu festhalten, dass das von 2. Vzbgm.
Helmut Ranzmaier und GR Peter Haslebner bei der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Anzeige gebrachte Strafverfahren gegen den
ehemaligen
Bürgermeister
Kurt
Haller
im
Zusammenhang
mit
den
Fernwärmelieferverträgen für Gemeindeobjekte der Stadtgemeinde Zeltweg von
der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, zumal seitens der Staatsanwaltschaft
kein Grund zur weiteren Verfolgung gefunden wurde. Wie in der heutigen
Gemeinderatssitzung noch zu hören sein wird, ist der Stadtgemeinde und damit
auch den Bürgern bzw. Mietern kein wie immer gearteter Schaden entstanden, im
Gegenteil sind die gegenständlichen Fernwärmetarife äußerst kostengünstig.
Überdies, wie bereits in meinem vorigen Bericht ausgeführt, trägt die Umstellung
vieler gemeindeeigener Objekte auf Fernwärme aus Biomasse aktiv zum
Klimaschutz bei, zu dessen Zielen sich die Stadtgemeinde Zeltweg als
Klimabündnis-Gemeinde seit 20 Jahren bekennt.
2. Vzbgm. Ranzmaier und GR Haslebner haben mit ihren unwahren Aussagen
nicht nur der Stadtgemeinde Zeltweg sondern auch der Bioenergie Wärmeservice
einen Schaden zugefügt.
Ich lade die beiden Herren Gemeinderäte daher neuerlich ein und fordere sie auf,
jene große Energie, die sie in solche Aktionen, wie hier bei der Fernwärme,
stecken, endlich dafür zu verwenden konstruktiv zum Wohl Zeltwegs
mitzuarbeiten!
Die
Details
zum
Kostenvergleich
werden
übrigens
Gemeinderatssitzung durch Herrn DI Bärnthaler präsentiert.
21
in
der
heutigen
Zur Tagesordnung im engeren Sinn:
Punkt 1:
Genehmigung bzw. Abänderung oder Nichtgenehmigung der
Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des
Gemeinderates vom 13.12.2012;
Bgm. Hermann Dullnig:
Zur Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom
13. Dezember 2012 liegen zwei schriftliche Einwendungen vor, welche ich nunmehr
verlesen möchte:
1. Einwendung des GR Peter Haslebner vom 18.01.2013:
22
2. Einwendung des GR Rudolf Standfest vom 21.01.2013:
Zu den Einwendungen des GR Haslebner und des GR Standfest darf ich festhalten,
dass von Seiten der Aufsichtsbehörde darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei den
Protokollen des Prüfungsausschusses um nicht öffentliche Protokolle handelt, welche
aus diesem Grund keineswegs im Protokoll der jeweiligen Gemeinderatssitzung
wiedergegeben werden dürfen.
Eine Wiedergabe bzw. auch Verlesung des Protokolls wäre jedenfalls gesetzwidrig.
Der
Vorsitzende des
Prüfungsausschusses
soll
daher
laut
Auskunft
der
Aufsichtsbehörde in Hinkunft in eigenen Worten zusammengefasst über die
jeweilige Prüfungsausschuss-Sitzung berichten. Diese Zusammenfassung ist in das
Protokoll aufzunehmen.
23
Bei seiner Zusammenfassung hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses jedenfalls
darauf Bedacht zu nehmen, dass eine strenge Trennung zwischen Berichten in der
öffentlichen und der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgenommen wird.
Abstimmung über die Einwendung des GR Peter Haslebner:
Ich ersuche die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates um ein Zeichen mit der
Hand, wenn sie der Meinung sind, dass die Einwendung des GR Peter Haslebner
berücksichtigt werden soll:
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
Die Einwendung des Herrn GR Peter Haslebner zur Verhandlungsschrift der
öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2013 wird nicht berücksichtigt.
Abstimmung über die Einwendung des GR Rudolf Standfest:
Ich ersuche die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates um ein Zeichen mit der
Hand, wenn sie der Meinung sind, dass die Einwendung des GR Rudolf Standfest
berücksichtigt werden soll:
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
Die Einwendung des Herrn GR Rudolf Standfest zur Verhandlungsschrift der
öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2013 wird nicht berücksichtigt.
Nach Erledigung der Einwendungen wird nunmehr ersucht, das Protokoll der
öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2012 als Ganzes zu genehmigen:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2012 wird
genehmigt.
24
Punkt 2:
Stadtgemeinde Zeltweg, innere Darlehen, Gewährung:
a) Bereich Wasserversorgung;
b) Bereich Abwasserbeseitigung;
c) Bereich Müllbeseitigung;
Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger:
Im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 ist für sämtliche Gebührenbereiche die
Bildung von zweckgebundenen Rücklagen für künftig notwendig werdende
Instandhaltungen und Sanierungen der Anlagen wie folgt vorgesehen:
1/850000/298001
Wasserversorgung, Rücklagenbildung
€
6.887,05
1/851000/298001
Abwasserbeseitigung, Rücklagenbildung
€ 56.190,30
1/852000/298001
Müllbeseitigung, Rücklagenbildung
€ 79.097,04
Grundsätzlich sind diese Rücklagen auf Sparbüchern zu verwalten.
Die gebildeten Rücklagen werden derzeit zu diesem Zweck und in dieser Höhe nicht
benötigt. Aufgrund der aktuellen Zinssituation auf dem Kapitalmarkt ist es
zweckmäßig, dass die Rücklagen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit, um einen finanziellen Nachteil für die Stadtgemeinde hintanzuhalten,
vorübergehend zur teilweisen Abdeckung der Kontoüberziehung auf dem Girokonto
Steiermärkische Sparkasse, BLZ 20815, Konto Nr. 25800500305 in Anspruch
genommen werden. Diese inneren Darlehen reduzieren die Zinsenbelastung für die
Stadtgemeinde bedeutend.
Im Sinne der Bestimmungen der Gemeindehaushaltsordnung sind die Rücklagen,
nach Maßgabe des Einfließens von Mitteln, jedenfalls aber so rechtzeitig wieder
aufzufüllen, dass hiedurch die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle
nicht beeinträchtigt wird.
25
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgende
Beschlüsse:
a) Bereich Wasserversorgung
Die Gewährung eines vorübergehenden zinsenlosen inneren Darlehens zur
teilweisen Abdeckung der Kontoüberziehung auf dem Gemeinde-Girokonto bei
der Steiermärkischen Sparkasse, BLZ 20815, Konto Nr. 25800500305, aus den
unter
der
Haushaltsstelle
1/850000/298001
im
Entwurf
des
Rechnungsabschlusses 2012 ersichtlichen, derzeit nicht benötigten Rücklagen
im Bereich Wasserversorgung in der Höhe von € 6.887,05 wird genehmigt.
Die Rücklagen sind nach Maßgabe des Einfließens von Mitteln, längstens bis
31.12.2015, jedenfalls aber so rechtzeitig auf ein von der Stadtgemeinde Zeltweg
für diesen Zweck zu eröffnendes Sparbuch wieder aufzufüllen, dass hiedurch
die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt wird.
GR Peter Haslebner meldet sich zu Wort und stellt im Sinne der Geschäftsordnung
den Antrag, dass die zufließenden inneren Darlehen eine Verzinsung zumindest
in der Höhe der Sparbuchzinsen aufweisen sollen.
Wortmeldungen FStR Steinbrugger und GR Grabenbauer Wolfgang.
Abstimmung zum Antrag des GR Peter Haslebner:
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
Abstimmung zum Antrag des FStR Robert Steinbrugger zu Tagesordnungspunkt 2a):
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
26
b) Bereich Abwasserbeseitigung
Die Gewährung eines vorübergehenden zinsenlosen inneren Darlehens zur
teilweisen Abdeckung der Kontoüberziehung auf dem Gemeinde-Girokonto bei
der Steiermärkischen Sparkasse, BLZ 20815, Konto Nr. 25800500305, aus den
unter
der
Haushaltsstelle
1/851000/298001
im
Entwurf
des
Rechnungsabschlusses 2012 ersichtlichen, derzeit nicht benötigten Rücklagen
im Bereich Abwasserbeseitigung in der Höhe von € 56.190,30 wird genehmigt.
Die Rücklagen sind nach Maßgabe des Einfließens von Mitteln, längstens bis
31.12.2015, jedenfalls aber so rechtzeitig auf ein von der Stadtgemeinde Zeltweg
für diesen Zweck zu eröffnendes Sparbuch wieder aufzufüllen, dass hiedurch
die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt wird.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
c) Bereich Müllbeseitigung
Die Gewährung eines vorübergehenden zinsenlosen inneren Darlehens zur
teilweisen Abdeckung der Kontoüberziehung auf dem Gemeinde-Girokonto bei
der Steiermärkischen Sparkasse, BLZ 20815, Konto Nr. 25800500305, aus den
unter
der
Haushaltsstelle
1/852000/298001
im
Entwurf
des
Rechnungsabschlusses 2012 ersichtlichen, derzeit nicht benötigten Rücklagen
im Bereich Müllbeseitigung in der Höhe von € 79.097,04 wird genehmigt.
Die Rücklagen sind nach Maßgabe des Einfließens von Mitteln, längstens bis
31.12.2015, jedenfalls aber so rechtzeitig auf ein von der Stadtgemeinde Zeltweg
für diesen Zweck zu eröffnendes Sparbuch wieder aufzufüllen, dass hiedurch
die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt wird.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
27
Punkt 3:
Rechnungsabschluss 2012
Bürgermeister Hermann Dullnig:
Der Rechnungsabschluss 2012 gliedert sich in folgende Bereiche:
Kassenabschluss
Gesamtsummen des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes
ordentlicher Haushalt
außerordentlicher Haushalt
Beilagen
Vor
der
Vorlage
an
den
Gemeinderat
haben
die
Rechnungsleger
den
Rechnungsabschluss 2 Wochen hindurch im Stadtamt zur öffentlichen Einsicht
aufgelegt. Die Auflage war an der Amtstafel mit dem Hinweis kundgemacht, dass es
jedem Gemeindemitglied freistand, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der
Auflagefrist beim Stadtamt schriftliche Einwendungen einzubringen. Gleichzeitig
mit der Auflage des Rechnungsabschlusses wurde eine Ausfertigung samt Beilagen
jedem Fraktionsvorsitzenden zugestellt.
Innerhalb der Auflagefrist wurden keine schriftlichen Einwendungen gegen den
Rechnungsabschluss eingebracht.
28
a) Bericht des Prüfungsausschusses:
Berichterstatter GR Peter Haslebner:
Der Prüfungsausschuss hat am 19.03.2013 eine Sitzung zur Prüfung des
Rechnungsabschlusses
2012 durchgeführt, ob gemäß § 86 Abs. 3 der
Steiermärkischen Gemeindeordnung der Rechnungsabschluss 2012 rechnerisch
richtig ist und ob eine Übereinstimmung des Rechnungsabschlusses 2012 mit dem
Voranschlag und dem Nachtragsvoranschlag vorliegt.
Es wurde eine rechnerische Richtigkeit des Rechnungsabschlusses 2012 festgestellt
und einstimmig durch die Mitglieder des Prüfungsausschusses angenommen.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Rechnungsabschluss 2012
in der vorliegenden Form zu genehmigen.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses bestätigen die ordnungsgemäße
Erstellung des Rechnungsabschlusses 2012 und empfehlen dem Gemeinderat,
den
Rechnungslegern
gemäß
§
89
Abs.
4
der
Steiermärkischen
Gemeindeordnung 1967, in der geltenden Fassung, die Entlastung zu erteilen.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
29
b)
Bericht des Finanzreferenten:
Finanzreferent Robert Steinbrugger erläutert das Rechnungsjahr 2012:
Grundsätzlich ergibt sich aus dem Rechenwerk eine deutliche Reduktion des aus den
Vorjahren übernommenen Haushaltsdefizites im ordentlichen Haushalt und konnte
somit der eingeschlagene Weg der Budgetkonsolidierung erfolgreich weiter geführt
werden.
Die überaus erfreulichen Eckpunkte des vorliegenden Rechenwerkes lauten nun im
Detail wie folgt:
Die Stadtgemeinde Zeltweg hat im Jahr 2012 ein positives Ergebnis der laufenden
Gebarung in Höhe eines Überschusses von € 1,270.856,95 erwirtschaftet.
Beim
Jahresergebnis
ohne
Verrechnung
zwischen
ordentlichem
und
außerordentlichem Haushalt und ohne Abwicklungen ergibt sich ebenfalls ein sehr
positiver Wert von € 737.936,56.
Das Maastricht Ergebnis weist für das Jahr 2012 einen Überschuss in der Höhe von
€ 551.044,56 auf.
Die Überziehung der Haushaltskonten der Stadtgemeinde Zeltweg konnte von
- € 2,438.893,46 mit 31.12.2011 auf - € 1,140.846,71 mit 31.12.2012 somit mehr als
halbiert werden. Auch dieser Wert zeigt, dass die Konsolidierung des Budgets auf
einem sehr erfolgreichen Weg ist.
Der im 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2012 veranschlagte
Soll-Abgang im ordentlichen Haushalt in der Höhe von € 1,798.200,00 konnte durch
rigorose und konsequente Einsparungsmaßnahmen bei den Ermessensausgaben um
€ 360.296,55 reduziert werden. Diese Einsparungen ziehen sich durch sämtliche
Bereiche des ordentlichen Haushaltes.
30
Des Weiteren wurden durch mühevolle Aufarbeitungsarbeiten und konsequente
Vorschreibungen im Bereich des Abgaben- und Steuerwesens sowie die
ordnungsgemäße
Darstellung
der
Vergütungsverrechnungen
innerhalb
der
Gemeindedienststellen zusätzliche Einnahmen in der Höhe von € 644.037,26 erzielt.
Der Soll-Abgang konnte somit um insgesamt € 1.004.338,81 gegenüber dem
1. Nachtragsvoranschlag gesenkt werden.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang nochmals, dass im Zuge der Umsetzung
der Aufforderungen durch die Aufsichtsbehörde und der damit einhergehenden
Überprüfung der Rückstände der letzten rund 30 Jahre im vergangenen Jahr rund
€ 500.000,00 abgeschrieben und ausgebucht werden mussten, was zu einer
Verschlechterung des Haushaltsergebnisses führt. Auch dieses Ergebnis ist im
vorliegenden Rechenwerk bereits enthalten, so dass im Vergleich zum Voranschlag
2012 das Haushaltsergebnis sogar um rund € 1,5 Mio. verbessert werden konnte.
Der Soll-Abgang im ordentlichen Haushalt beträgt somit € 793.866,19, davon
mussten bekanntlich € 1.474.103,99 als Ergebnis des Vorjahres mit übernommen
werden und ist dieser Abgang daher im Ergebnis für das Jahr 2012 enthalten.
Der Verschuldungsgrad beträgt 1,31%.
Grundsätzlich ergeben die vorliegenden Zahlen, dass es der Stadtgemeinde Zeltweg
innerhalb eines einzigen Jahres durch große Anstrengungen, verbunden mit
konsequenter Haushaltsdisziplin, gelungen ist das übernommene Haushaltsdefizit aus
der Vergangenheit nahezu zu halbieren. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 für
sich alleine betrachtet ergibt sogar einen deutlichen Überschuss. Entscheidend dabei
ist auch, dass kein einziger Cent aus den Einnahmen im Bereich Wasser, Kanal und
Müllgebühren für die Abdeckung des Haushaltsdefizites verwendet wurde. Vielmehr
werden entsprechende zweckgebundene Rücklagen für notwendige Vorhaben in den
oben angeführten Bereichen gebildet.
31
Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass das vorliegende Rechenwerk belegt,
dass die Stadtgemeinde Zeltweg auf einem äußerst positiven Weg zur
Konsolidierung des Haushaltes ist, es muss jedoch bewusst sein, dass dieser
erfolgreich eingeschlagene Weg nunmehr konsequent weiter gegangen werden muss.
Nun die Gesamtsummen des Kassenabschlusses für das Jahr 2012:
Der anfängliche Kassenbestand per 1.1.2012 betrug
€
-2.438.893,46
Die Summe der ordentlichen Einnahmen beträgt
€
19.750.754,54
Die Summe der außerordentlichen Einnahmen beträgt
€
2.631.406,42
Die Summe der voranschlagsunwirksamen Einnahmen beträgt
€
11.551.228,26
Die Summe der ordentlichen Ausgaben beträgt
€
18.853.455,96
Die Summe der außerordentlichen Ausgaben beträgt
€
2.628.749,87
Die Summe der voranschlagsunwirksamen Ausgaben beträgt
€
11.153.196,64
€
- 1.140.846,71
Die Gesamteinnahmen des Ordentlichen Haushalt betragen
€
19.526.537,26
Die Gesamtausgaben des Ordentlichen Haushalt betragen
€
20.320.403,45
Der Ordentliche Haushalt weist folgenden Soll-Abgang auf.
€
- 793.866,19
Das ergibt einen schließlichen Kassenbestand per 31.12.2012 i. d.
Höhe von
Der Finanzstadtrat liest die Summen für die einzelnen Gruppen (Seite 4 bis 5 des RA
2012) mit dem Hinweis vor, dass Abweichungen von mehr als 10 % oder über
€ 1.000,-- im Rechenwerk ab der Seite 354 erläutert sind:
32
Gruppe 0
Einnahmen
+
364.715,44
Ausgaben
Gruppe 1
Einnahmen
+
Ausgaben
4.083,82
Gruppe 2
Einnahmen
+
26.024,72
+
69.579,30
Ausgaben
Gruppe 4
Einnahmen
+
63.014,92
Ausgaben
Gruppe 5
Einnahmen
Ausgaben
Begründung:
Mehreinnahmen durch
unvorhersehbare Rückersätze von
Ausgaben
67.811,19 Einsparungen bei sämtlichen
Ermessensausgaben der allgemeinen
Verwaltung, durch einen absoluten
Ausgabenstopp
-
Ausgaben
Gruppe 3
Einnahmen
-
+
-
Begründung:
Höhere Personalkostenförderungen des
Landes Steiermark
118.417,17 Einsparungen bei sämtlichen
Ermessensausgaben, durch einen
absoluten Ausgabenstopp
-
Begründung:
Höhere Personalkostenförderungen des
Landes Steiermark
54.826,55 Einsparungen bei sämtlichen
Ermessensausgaben durch einen
absoluten Ausgabenstopp – weniger
Kulturveranstaltungen
-
Begründung:
Höhere Einnahmen
Verpflegungskosten der Pflegestation 82.426,26 Einsparungen bei sämtlichen
Ermessensausgaben durch einen
absoluten Ausgabenstopp..
-
286,63
Begründung:
389,27 Mindereinnahmen bei Rückersätze von
Ausgaben
Unvorhersehbare Kostenersätze für
Gemeindedienststellen
Begründung:
Mehreinnahmen bei Rückersätze von
Ausgaben
8.495,66 Einsparungen bei sämtlichen
Ermessensausgaben, durch einen
absoluten Ausgabenstopp
33
Gruppe 6
Einnahmen
Ausgaben
+
Gruppe 7
Einnahmen
+
8.297,35
Ausgaben
Gruppe 8
Einnahmen
Begründung:
4.894,45 Mindereinnahmen City Taxi
13.676,19 Einsparungen bei sämtlichen
Ermessensausgaben, durch einen
absoluten Ausgabenstopp und
Minderausgaben City Taxi
-
Begründung:
Erhöhte Einnahmen an
Verwaltungseinnahmen
Tourismusabgabe und Rückersätze von
Ausgaben
58.239,71 Einsparungen interkommunaler
Finanzausgleich HIZ und Einsparungen
bei sämtlichen Ermessenausgaben.
Begründung:
14.630,60 Geringere Einnahmen bei
Kostenersätzen für das Personal des
Wirtschaftshofes durch absoluten
Ausgabenstopp wurden weniger
Aufträge vergeben.
73.165,00 Ausgabeneinsparungen bei
Abwasserbeseitigung, Müll, Wasser
und Bauhof durch absoluten
Ausgabenstopp
Ausgaben
Gruppe 9
Einnahmen
+
132.033,22
Ausgaben
112.673,37
-
Begründung:
Einnahmen Verbuchung Baurechte
HIZ – Verwaltungsforderungen und
erhöhte Rückersätze von Ausgaben,
Erhöhte Einnahmen an Grundsteuer
Kommunalsteuer und LUAB durch
Aufarbeitungen.
Ausgaben Verbuchung Baurechte HIZ
Verwaltungsforderungen; Erhöhter
Investitions- u. Tilgungszuschuss
Wohn- u. Geschäftsgebäude, Erhöhte
Ausgaben Landesumlage
Nach dem ordentlichen Haushalt verweist FStR Robert Steinbrugger auf die
Gesamtzahlen des außerordentlichen Haushaltes nach Gruppen (Seite 6 bis 7 des RA
2012) und verzichtet der Gemeinderat einstimmig auf eine Verlesung.
34
c)
Beschlussfassung:
Finanzreferent Robert Steinbrugger stellt sodann den Antrag, der Gemeinderat
möge aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses in seiner Sitzung am
25.03.2013 und Überprüfung durch den Prüfungsausschuss in seiner Sitzung
am 19.03.2013 den Rechnungsabschluss des ordentlichen Haushaltes samt
Beilagen für das Jahr 2012 in der vorliegenden Form
A)
B)
Einnahmen ordentlicher Haushalt
Anfängliche Reste
€
2.532.344,52
Anordnungssoll
€
19.526.537,26
Gesamt-Rechnungssoll
€
22.058.881,78
Aufrechnungs-Ist
€
21.224.858,53
Schließliche Reste
€
834.023,25
Ausgaben ordentlicher Haushalt
Anfängliche Reste
€
2.532.344,52
Anordnungssoll
€
20.320.403,45
Gesamt-Rechnungssoll
€
22.852.747,97
Aufrechnungs-Ist
€
22.754.193,12
Schließliche Reste
e
98.554,85
genehmigen.
Wortmeldungen 1. Vzbgm. Simbürger, 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Peter
Lorberau, GR Peter Haslebner und GR Wolfgang Grabenbauer.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 23 Gemeinderäten gegen 2 Stimmen der
Gemeinderäte Erika Friesacher und Peter Lorberau angenommen.
35
Weiters
stellt
Finanzreferent
Robert
Steinbrugger
den
Antrag,
der
Gemeinderat möge auch den Rechnungsabschluss des außerordentlichen
Haushaltes für das Rechnungsjahr 2012 in der vorliegenden Form
A)
B)
Einnahmen außerordentlicher Haushalt
Anfängliche Reste
€
149.834,35
Anordnungssoll
€
2.726.198,56
Gesamt-Rechnungssoll
€
2.876.032,91
Aufrechnungs-Ist
€
2.876.032,91
Schließliche Reste
€
0
Ausgaben außerordentlicher Haushalt
Anfängliche Reste
€
149.834,35
Anordnungssoll
€
2.626.026,72
Gesamt-Rechnungssoll
€
2.775.861,07
Aufrechnungs-Ist
€
2.775.861,07
Schließliche Reste
€
0
genehmigen.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 23 Gemeinderäten gegen 2 Stimmen der
Gemeinderäte Erika Friesacher und Peter Lorberau angenommen.
36
Punkt 4:
Fernwärmeversorgung von Gemeindeobjekten der Stadtgemeinde
Zeltweg, Kostenvergleich durch die Energieagentur
Obersteiermark GmbH, Berichterstattung
Bürgermeister Hermann Dullnig:
Der Prüfungsausschuss der Stadtgemeinde Zeltweg hat in seiner Sitzung am
03.12.2012
dem
Gemeinderat
eine
Neuverhandlung
der
bestehenden
Fernwärmelieferungsverträge empfohlen, da diese seinerzeit lediglich vom
damaligen Bürgermeister unterfertigt wurden. In der Sitzung des Gemeinderates am
13.12.2012 habe ich die Prüfung dieser Angelegenheit und nachfolgende Information
des Gemeinderates zugesichert.
Mit Stadtratsbeschluss vom 20.02.2013 wurde ein unabhängiger Experte mit der
Erstellung eines Vollkostenvergleiches beauftragt. Dabei wurde anhand der
bisherigen Energieverbräuche eine Vollkostenrechnung angestellt und die Kosten der
Fernwärme mit anderen Energielieferanten verglichen.
Ich darf an dieser Stelle Herrn DI Josef Bärnthaler von der Energieagentur
Obersteiermark GmbH begrüßen und um Präsentation des Ergebnisses dieses
Kostenvergleiches ersuchen.
DI Josef Bärnthaler erläutert anhand einer ausführlichen Power Point Präsentation
das Ergebnis des Vollkostenvergleiches und stellt zusammenfasend fest:
37
Ergebnis der Vergleiche in wirtschaftlicher Sicht:
•
Die Bioenergie Zeltweg ist die kostengünstigste Fernwärme in der
Obersteiermark, wenn nicht in der gesamten Steiermark!
•
Sowohl zum Zeitpunkt des FW-Anschlusses, als auch heute ist die
Fernwärme günstiger als Erdgas
•
Es wurden - durch den Entfall überwiegend alter Kessel - deutliche EnergieEinsparungen in der Wärmebereitstellung erzielt
•
Die Gemeinde hat beim FW-Anschluss gut verhandelt und keine
Anschlussgebühren bezahlt (branchenüblich sind 100 – 200 €/kW)
•
Der Großteil der Kessel hat bereits die Nutzungsdauer erreicht, ohne
Fernwärme wären Ersatzinvestitionen erforderlich!
Klimaschutz und Ressourcenschonung:
•
Die öffentliche Hand hat sich selbst verpflichtet, die Umwelt- und
Klimaschutzverpflichtungen
auf
Landes-,
Bundes-
und
EU-Ebene
umzusetzen.
•
Zeltweg ist vor ca. 20 Jahren dem Klimabündnis beigetreten, und unterstützt
damit die Ziele.
•
Die Umstellung von fossiler Energie (Erdgas, Erdöl) auf erneuerbare Wärme
aus Biomasse ist dabei ein wesentlicher Faktor zur CO2-Einsparung.
Im Anschluss beantwortet DI Josef Bärnthaler die Fragen der Gemeinderäte
Wolfgang Grabenbauer, 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier und Peter Haslebner.
Unterbrechung der Sitzung um 17.45 Uhr
Fortsetzung der Sitzung um 18.05 Uhr
38
GR Gerald Seifter bei Fortsetzung der Sitzung nicht anwesend.
Punkt 5:
Stadtgemeinde Zeltweg/Bioenergie Wärmeservice GmbH,
Wärmelieferungsverträge, Vereinbarungen:
a) bestehende Vereinbarungen, Beschlussfassungen:
aa) Objekte Hauergasse 3,5,7,11; Kindergarten Farrach, MFWH
Hauptstraße 167; Bauhof, Musikschule und Bad, 8740 Zeltweg;
ab) Objekte Freiwillige Feuerwehr, Weißkirchnerstraße 17;
MFWH Aichfeldgasse 4 – 6, 8740 Zeltweg;
ac) Objekte Seniorenwohnheim 1, 2 und 3, Schulgasse 8,
Kirchengasse 1,3,5; Hauptplatz 1,2,3,4; Hauptplatz 5,6,7;
Schulgasse 7; Hangweg 20; Hangweg 13, 14; Volksheim und
Schulgasse 5, 8740 Zeltweg;
ad) Objekte Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c;
b) Neuvereinbarungen, Beschlussfassungen:
ba) Mehrfamilienhaus Aichfeldgasse 4-6, 8740 Zeltweg
bb) Städtischer Wirtschaftshof, An der Pöls 17, 8740 Zeltweg;
bc) Seniorenwohnheim 3, Größingstraße 14, 8740 Zeltweg;
bd) Seniorenwohnheim 2, Größingstraße 16, 8740 Zeltweg;
be) Seniorenwohnheim 1, Größingstraße 18, 8740 Zeltweg;
bf) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 13,14, 8740 Zeltweg;
bg) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 20, 8740 Zeltweg;
bh) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 3, 5, 7, 8740 Zeltweg;
bi) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 11, 8740 Zeltweg;
bj) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 1,2,3,4, 8740 Zeltweg;
bk) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 5,6,7 und Schulgasse 7,
8740 Zeltweg;
bl) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptstraße 167, 8740 Zeltweg;
bm) Kindergarten Farrach, Hauptstraße 80, 8740 Zeltweg;
bn) Mehrfamilienwohnhaus, Kirchengasse 1,3,5, 8740 Zeltweg;
bo) Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg;
bp) Mehrfamilienwohnhaus, Schulgasse 8, 8740 Zeltweg;
bq) Mehrfamilienwohnhaus, Oberweg 15, 8740 Zeltweg;
Berichterstatter Bürgermeister Hermann Dullnig:
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Objekte der Stadtgemeinde Zeltweg an
das
örtliche
Fernwärmenetz
angeschlossen
und
entsprechende
Wärmelieferungsverträge zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH abgeschlossen.
39
Diese Vereinbarungen wurden im Rahmen der Gebarungsprüfung durch den
gemeindeeigenen Prüfungsausschuss am 03.12.2012 geprüft und lautete das
Prüfungsergebnis wie folgt: „Der Prüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
eine Neuverhandlung der Lieferverträge, da diese weder vom Stadtrat noch vom
Gemeinderat beschlossen wurden. Es ist fraglich, ob für diese Verträge überhaupt
eine Rechtsfähigkeit gegeben ist.“
In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2012 wurde seitens des Bürgermeisters eine
umfassende Prüfung dieser Angelegenheit zugesichert, vom Ergebnis würde der
Gemeinderat informiert werden.
Die darauffolgende Prüfung hat ergeben, dass die Wärmelieferungsverträge lediglich
durch den ehemaligen Bürgermeister unterfertigt wurden, nicht jedoch dem
zuständigen Kollegialorgan der Stadtgemeinde Zeltweg zur Beschlussfassung
vorgelegt wurden.
Die Stadtgemeinde Zeltweg hat aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom
20.02.2013
einen
unabhängigen
Experten
mit
der
Erstellung
eines
Vollkostenvergleiches im Zusammenhang mit den Wärmelieferungsverträgen
beauftragt, um die Wirtschaftlichkeit der Fernwärmeverträge einer umfassenden und
exakten Prüfung zu unterziehen.
Das Ergebnis dieser Prüfung wurde dem Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung zu
TOP 4 von Herrn DI Josef Bärnthaler präsentiert.
40
Gleichzeitig hat die Stadtgemeinde Verhandlungen mit den Verantwortlichen der
Bioenergie Wärmeservice GmbH aufgenommen und konnte Übereinkunft darüber
erzielt werden, dass die Inhalte der bestehenden Wärmelieferungsverträge neu
verhandelt werden und anschließend diese neu verhandelten Vertragsentwürfe dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Insbesondere betreffen die Änderungen die Preisbindung. In den bestehenden
Verträgen errechnete sich der Indexwert zu 55 % aus dem Preis für Rinde, zu 35 %
aus dem Preis für Hackgut mit Rinde und zu 10 % aus dem Verbraucherpreisindex
2005. Nunmehr soll sich der Indexwert zu 35 % aus dem Preis für Rinde, zu 20 %
aus dem Preis für Hackgut mit Rinde und zu 45 % aus dem Verbraucherpreisindex
zusammensetzen. Damit sollen größere Schwankungen des Holzpreises, wie sie in
der Vergangenheit des Öfteren vorgekommen sind, abgefedert werden.
Eine weitere Verbesserung betrifft die jeweilige Wärmeübergabestation, wonach
nunmehr zehn Jahre, anstatt bisher fünf Jahre Vollgarantie gewährt werden.
Aufgrund der erfolgten Sanierung der Heizungsanlage im Volkheim konnte der
Verrechnungsanschlusswert von bisher 340 kW auf nunmehr 200 kW gesenkt
werden. Dies allein entspricht einer Einsparung von rund € 2.500,-- jährlich.
In den Verhandlungen wurde seitens der Stadtgemeinde Zeltweg auch die Setzung
von Energieeffizienzmaßnahmen durch die Bioenergie Wärmeservice GmbH bei
angeschlossenen Objekten der Stadtgemeinde urgiert. Erfreulicher Weise konnte
erreicht werden, dass noch im heurigen Jahr Energieeffizienzmaßnahmen zur
dauerhaften Einsparung des Wärmeverbrauchs im Wert von € 12.000,00 zzgl. MWSt
durch die Bioenergie Wärmeservice GmbH gesetzt und bezahlt werden. Um welche
Maßnahmen es sich dabei konkret handelt, wird demnächst im Einvernehmen mit der
Stadtgemeinde festgelegt werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen nunmehr zunächst die bestehenden
Wärmelieferungsverträge dem Gemeinderat zur nachträglichen Beschlussfassung
vorgelegt werden. Im Anschluss werden die neu verhandelten Verträge, die aus
Gründen der Übersichtlichkeit jeweils pro Objekt abgeschlossen werden sollen, dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem Abschluss der Neuverträge
treten die Altverträge außer Kraft.
41
a)
bestehende Vereinbarungen, Beschlussfassungen:
Zunächst sollen nun aus Gründen der Rechtssicherheit, wie in der Einleitung
erläutert, die bestehenden Vereinbarungen nachträglich vom Gemeinderat genehmigt
werden.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit
beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat die nachträgliche Genehmigung
folgender, jeweils dem Gemeinderat vorliegender, Wärmelieferungsverträge:
aa)
Objekte Hauergasse 3,5,7,11; Kindergarten Farrach, MFWH
Hauptstraße 167; Bauhof, Musikschule und Bad, 8740 Zeltweg:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt nachträglich den ihm
vorliegenden
Wärmelieferungsvertrag
für
die
Beheizung
der
Objekte
Hauergasse 3,5,7,11; Kindergarten Farrach, MFWH Hauptstraße 167; Bauhof,
Musikschule und Bad, 8740 Zeltweg vom 18.09.2008, abgeschlossen zwischen
der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580
Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder,
GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang
Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
(GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.)
42
ab)
Objekte Freiwillige Feuerwehr, Weißkirchnerstraße 17; MFWH
Aichfeldgasse 4 – 6, 8740 Zeltweg:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt nachträglich den ihm
vorliegenden
Wärmelieferungsvertrag
für
die
Beheizung
der
Objekte
Freiwillige Feuerwehr, Weißkirchnerstraße 17; MFWH Aichfeldgasse 4 – 6,
8740 Zeltweg vom 16.12.2009, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde
Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte
Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder,
GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang
Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
(GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.)
ac)
Objekte Seniorenwohnheim 1, 2 und 3, Schulgasse 8,
Kirchengasse 1,3,5; Hauptplatz 1,2,3,4; Hauptplatz 5,6,7;
Schulgasse 7; Hangweg 20; Hangweg 13, 14; Volksheim und
Schulgasse 5, 8740 Zeltweg:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt nachträglich den ihm
vorliegenden
Wärmelieferungsvertrag
für
die
Beheizung
der
Objekte
Seniorenwohnheim 1, 2 und 3, Schulgasse 8, Kirchengasse 1,3,5; Hauptplatz
1,2,3,4; Hauptplatz 5,6,7; Schulgasse 7; Hangweg 20; Hangweg 13, 14;
Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg vom 23.06.2009, abgeschlossen
zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH,
8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
43
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder,
GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang
Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
(GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.)
ad)
Objekte Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c;
Bürgermeister Hermann Dullnig:
Betreffend die Objekte Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c wurde am 09.06.2010 ein
Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen, jedoch erfolgte bis zum heutigen Tag kein
Anschluss an das Fernwärmenetz, auch die entsprechende Infrastruktur wurde noch
nicht errichtet.
Aus diesem Grund hat die Bioenergie Wärmeservice GmbH mit Schreiben vom
13.03.2013 um einvernehmliche Kündigung des bestehenden Vertrages ersucht. Mit
der Annahme dieser Erklärung durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg
wird damit dieser Vertrag aufgehoben. Bei Bedarf kann selbstverständlich jederzeit
ein neuer Liefervertrag abgeschlossen werden. Zu betonen ist, dass der
Stadtgemeinde Zeltweg durch den Abschluss dieses Vertrages keinerlei Kosten
entstanden sind, solche wären erst ab dem tatsächlichen Anschluss an das
Fernwärmenetz entstanden.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit
beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg nimmt die schriftliche Erklärung
der Bioenergie Wärmeservice GmbH vom 13.03.2013 betreffend den Rücktritt
vom am 09.06.2010 zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
44
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9, für die Objekte
Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c, abgeschlossenen Wärmelieferungsvertrag an,
erklärt gleichzeitig auch seinerseits ausdrücklich den sofortigen Rücktritt von
diesem Vertrag und endet der gegenständliche Wärmelieferungsvertrag somit
einvernehmlich mit sofortiger Wirkung.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
(GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.)
45
b)
Neuvereinbarungen, Beschlussfassungen:
Bürgermeister Hermann Dullnig:
Nunmehr werden die neu verhandelten Wärmelieferungsverträge, die aus Gründen
der Übersichtlichkeit jeweils pro Objekt abgeschlossen werden sollen, dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem Abschluss der Neuverträge
treten die Altverträge außer Kraft.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit
beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse:
ba) Mehrfamilienhaus Aichfeldgasse 4-6, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienhaus Aichfeldgasse 4-6, 8740 Zeltweg,
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder,
GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang
Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
(GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.)
46
bb) Städtischer Wirtschaftshof, An der Pöls 17, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Städtischer Wirtschaftshof, An der Pöls 17, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder,
GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang
Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
(GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.)
bc) Seniorenwohnheim 3, Größingstraße 14, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Seniorenwohnheim 3, Größingstraße 14, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder,
GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang
Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
(GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.)
47
bd) Seniorenwohnheim 2, Größingstraße 16, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Seniorenwohnheim 2, Größingstraße 16, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder,
GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang
Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
(GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.)
GR Gerald Seifter kehrt in das Sitzungszimmer zurück.
be) Seniorenwohnheim 1, Größingstraße 18, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Seniorenwohnheim 1, Größingstraße 18, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
48
bf) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 13,14, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 13,14, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
bg) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 20, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 20, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
49
bh) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 3, 5, 7, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 3, 5, 7, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
bi) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 11, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 11, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
50
bj) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 1,2,3,4, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 1,2,3,4, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
bk) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 5,6,7 und Schulgasse 7, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 5,6,7 und Schulgasse 7, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
51
bl) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptstraße 167, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Hauptstraße 167, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
bm) Kindergarten Farrach, Hauptstraße 184, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Kindergarten Farrach, Hauptstraße 184, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
52
bn) Mehrfamilienwohnhaus, Kirchengasse 1,3,5, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Kirchengasse 1,3,5, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
bo) Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
53
bp) Mehrfamilienwohnhaus, Schulgasse 8, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Schulgasse 8, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
bq) Mehrfamilienwohnhaus, Oberweg 15, 8740 Zeltweg;
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm
vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes
Mehrfamilienwohnhaus, Oberweg 15, 8740 Zeltweg;
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie
Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der
Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,
GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf
Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen.
54
Punkt 6:
Beteiligungsmanagement der Stadtgemeinde Zeltweg:
a) Holzinnovationszentrum:
aa) Jahresabschluss 2012;
b) Verein Sportzentrum:
ba) Quartalsbericht 4. Quartal 2012;
c) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH:
ca) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co
KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH,
neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß
von 2.631 m²; Baurechtsvertrag;
d) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG:
da) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co
KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH,
neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß
von 2.631 m²; Baurechtsvertrag;
db) Wärmelieferungsverträge, Berichterstattung;
a)
Holzinnovationszentrum:
aa) Jahresabschluss 2012
Berichterstatter Bgm. Hermann Dullnig:
Die Stadtgemeinde Zeltweg ist am Stammkapital der Holzinnovationszentrum
GmbH mit einem Anteil von 16,3 % beteiligt. Gemeinsam mit neun anderen
Gemeinden wird die Mehrheit an der Gesellschaft gehalten.
Die Gesellschaft hat der Stadtgemeinde nunmehr den Entwurf des Jahresabschlusses
für das Jahr 2012 übermittelt. Dieser wurde von der Mosser-Enzinger
Wirtschaftsprüfungs-GmbH geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
Im Prüfungsurteil wird festgehalten, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen
geführt hat. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften sowie den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2012
sowie der Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 in
Übereinstimmung
mit
den
österreichischen
Buchführung.
55
Grundsätzen
ordnungsgemäßer
Die Abschlussprüfer haben keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der
geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen
können oder die schwerwiegende Verstöße des gesetzlichen Vertreters oder von
Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen.
Die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs gemäß
§ 22 Abs 1 Z 1 URG sind nicht gegeben.
Zu den wirtschaftlichen Kennzahlen ist festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote bei
91,40 % liegt und die Gesellschaft kein effektives Fremdkapital zu bedienen hat. Im
Jahr 2012 war ein Jahresgewinn in der Höhe von € 69.873,40 zu verzeichnen,
aufgrund des Verlustvortrages aus dem Vorjahr in der Höhe von € -67.666,64 ergibt
sich
jedoch
für
das
Jahr
2012
ein
Bilanzgewinn
in
der
Höhe
von
€ 2.206,76.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Herr Bürgermeister Hermann Dullnig wird ermächtigt und bevollmächtigt für
die Stadtgemeinde Zeltweg als Gesellschafter der Holzinnovationszentrum
GmbH, 8740 Zeltweg, Holzinnovationszentrum 1a FN218300f folgende Punkte
im schriftlichen Wege abzustimmen und im Umlaufwege zu beschließen:
1. Genehmigung des Jahresabschlusses 2012
Der Jahresabschluss 2012, erstellt von der Kanzlei Mag. Gerald Kirchmaier,
der dem Gesellschafter zugeht, wird genehmigt und gilt als festgestellt.
2. Entlastung des Geschäftsführers
Der Geschäftsführung wird für das Jahr 2012 die Entlastung erteilt.
56
3. Verwendung des Bilanzergebnisses
Der Bilanzgewinn in der Höhe von € 2.206,76 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. Zustimmungserklärung
Die ordentliche Generalversammlung für das Jahr 2012 wird durch diese
Beschlussfassung im Umlaufwege und der Zustimmung der Gesellschafter
ersetzt.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
57
b) Verein Sportzentrum:
ba) Quartalsbericht 4. Quartal 2012;
ba)
Verein Sportzentrum, Quartalsbericht; 4. Quartal 2012;
Berichterstatter STR Ing. Günter Reichhold:
Ich darf Ihnen nachstehenden Finanzbericht des Vereines Sportzentrum für das
4. Quartal 2012 zur Kenntnis bringen:
Aufwände und Erträge sind von 01.01.2012 bis inkl. 31.12.2012 berücksichtigt.
Jahresaufwand gemäß Voranschlag 2012
€ 1,301.250,00
Aufwand 01.01.2012 – 31.12.2012
€ 1.340.032,08
Jahreserlöse gemäß Voranschlag 2012
€ 459.150,00
Erlöse 01.01.2012 – 31.12.2012
€ 524.810,02
Jahresminderertrag gemäß Voranschlag 2012
€ 842.100,00
Minderertrag 01.01.2012 – 31.12.2012
€ 815.222,06
Zur Kontoführung der Konten des Vereines Sportzentrum liegt eine Bankbestätigung
der Steiermärkischen Sparkasse, datiert mit 31.12.2012 vor, wonach bestätigt wird,
dass alle Konten des Vereines Sportzentrum im Jahr 2012 auf Habenbasis geführt
wurden. Es sind daher im 4. Quartal 2012 keine Sollzinsen angefallen.
Stand der Zuschüsse der Stadtgemeinde Zeltweg an den Verein Sportzentrum im
4. Quartal 2012:
58
Summe erhaltener Beiträge Subventionen
€ 824.600,00
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2011 wurde unter der Haushaltsstelle
1/264000/757000
eine
Zuwendung
zur
Abgangsdeckung
für
den
Verein
Sportzentrum in einer Höhe von € 829.600,00 veranschlagt. Aufgrund der
vorliegenden Zahlen konnte vorläufig eine Einsparung an Subvention in Höhe von
€ 5.000,00 auf € 824.600,00 erzielt werden. Eine endgültige Abrechnung kann erst
nach Vorlage der Bilanz für das Jahr 2012 erfolgen, welche noch im 1. Halbjahr
2013 vorgelegt werden muss.
Wortmeldung GR Peter Lorberau.
Der Bericht wird von den anwesenden Gemeinderäten zur Kenntnis genommen.
59
Bürgermeister Hermann Dullnig erklärt sich zu TOP 6 ca) und 6 cb) befangen,
übergibt den Vorsitz an 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger und verlässt das
Sitzungszimmer.
1.
Vizebürgermeister
Siegfried
Simbürger
übernimmt
den
Vorsitz
der
Gemeinderatssitzung:
c)
Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH:
ca)
Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co
KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH,
neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß
von 2.631 m²; Baurechtsvertrag;
Berichterstatter 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger:
Bekanntlich hat die Stadtgemeinde Zeltweg bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom
07.07.2005
mit
dem
Verein
Lebenshilfe
des
Bezirkes
Judenburg
einen
Baurechtsvertrag betreffend das Grundstück 313/4 KG Zeltweg für die Errichtung
einer neuen Werkstätte im Bereich der Feldgasse abgeschlossen.
Seit Jahren betreibt die Lebenshilfe auf dem obgenannten Grundstück nun schon die
gegenständliche Werkstätte.
Es ist äußerst erfreulich, dass die Lebenshilfe auf dem benachbarten Grundstück,
welches im Eigentum der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG
steht, nunmehr die Errichtung eines Wohnhauses mit rund 18 Wohneinheiten plant.
Aus diesem Grund ist die Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH mit
Schreiben vom 04.02.2013 mit dem Ansinnen an die Stadtgemeinde Zeltweg
Immobilien GmbH & Co KG herangetreten, einen Baurechtsvertrag über das neu
gebildete Grundstück Nr. 315/1, KG 65038 Zeltweg, im Ausmaß von 2.631 m²,
abzuschließen. Der jährliche Bauzins beträgt € 4.700,00 und wird wertgesichert auf
Grundlage des VPI 2010. Das Baurecht soll bis zum 31.12.2104 eingeräumt werden
60
und endet somit gleichzeitig wie das bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom
07.07.2005 eingeräumte Baurecht für das Grundstück 313/4 KG Zeltweg.
Die Lebenshilfe ist verpflichtet auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück ein
Wohnhaus mit ca. 18 Wohneinheiten des Vereins „Lebenshilfe Bezirk Judenburg“
bis längstens 30.06.2014 benützungsfähig zu errichten und das Bauwerk in gutem,
einwandfrei benützbarem Zustand zu erhalten.
Da der Baurechtsvertrag mit der Grundeigentümerin, der Stadtgemeinde Zeltweg
Immobilien GmbH & Co KG abgeschlossen werden soll, sind entsprechende
Beschlüsse einerseits in der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH und
andererseits in der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG zu fassen.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Herr Bürgermeister Hermann Dullnig wird beauftragt für die Stadtgemeinde
Zeltweg als Gesellschafterin der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH,
8740 Zeltweg, Hauptplatz 8, FN 267534h in der anzuberaumenden
Generalversammlung der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH dem, dem
Gemeinderat vorliegenden, Baurechtsvertrag, abgeschlossen zwischen der
Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG und der Lebenshilfe
Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, hinsichtlich der Einräumung eines
Baurechtes auf dem neu gebildeten Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß
von 2.631 m² zum Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses mit ca. 18
Wohneinheiten des Vereines „Lebenshilfe Bezirk Judenbug“ zuzustimmen.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
(Bürgermeister Hermann Dullnig bei der Abstimmung nicht anwesend.)
61
d)
Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG:
da)
Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co
KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH,
neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß
von 2.631 m²; Baurechtsvertrag;
Berichterstatter 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger:
Wie unter Punkt 7c) bereits ausführlich erläutert, sind zum Abschluss des
Baurechtsvertrages zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co
KG und der Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH hinsichtlich des
neu gebildeten Grundstückes Nr. 315/1 KG Zeltweg Beschlüsse sowohl in der
Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH und in der Stadtgemeinde Zeltweg
Immobilien GmbH & Co KG zu fassen.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Herr 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger wird beauftragt für die Stadtgemeinde
Zeltweg
als
Gesellschafterin
der
Stadtgemeinde
Zeltweg
Immobilien
GmbH & Co KG, 8740 Zeltweg, Hauptplatz 8, FN 269683v in der
anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der Stadtgemeinde Zeltweg
Immobilien GmbH & Co KG dem, dem Gemeinderat vorliegenden,
Baurechtsvertrag,
abgeschlossen
zwischen
der
Stadtgemeinde
Zeltweg
Immobilien GmbH & Co KG und der Lebenshilfe Bezirk Judenburg
Gemeinnützige GmbH, hinsichtlich der Einräumung eines Baurechtes auf dem
neu gebildeten Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m² zum
Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses mit ca. 18 Wohneinheiten des
Vereines „Lebenshilfe Bezirk Judenburg“ zuzustimmen.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
(Bürgermeister Hermann Dullnig bei der Abstimmung nicht anwesend.)
62
Bgm. Hermann Dullnig kehrt in das Sitzungszimmer zurück und übernimmt
wiederum den Vorsitz der Gemeinderatssitzung.
db)
Wärmelieferungsverträge, Berichterstattung;
Berichterstatter 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger:
Ich darf darüber berichten, dass in der Sitzung des Beirates der Stadtgemeinde
Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG am 20.03.2013 auch für die der
Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG zugehörigen Objekte:
- Musikschule und Bad, Feldgasse 15, 8740 Zeltweg und
- Freiwillige Feuerwehr Zeltweg, Weißkirchnerstraße 17, 8740 Zeltweg,
der Abschluss zweier Wärmelieferungsverträge mit der Bioenergie Wärmeservice
GmbH beschlossen wurde. Die Verträge sind inhaltlich gleich wie die heute im
Gemeinderat beschlossenen Verträge mit der Stadtgemeinde Zeltweg.
Mit dem Abschluss der Neuvereinbarungen enden gleichzeitig die bisherigen
Vereinbarungen auch für die oben angeführten Objekte der Gesellschaft.
Der Bericht wird von den anwesenden Gemeinderäten zur Kenntnis genommen.
63
Punkt 7:
Stadtgemeinde Zeltweg/Steiermärkische Sparkasse,
Darlehensverträge, weitere Vorgangsweise;
Berichterstatter GR John Berdev:
Die Stadtgemeinde Zeltweg wurde mit Informationsschreiben des Amtes der
Steiermärkischen Landesregierung vom 20.11.2012 darauf aufmerksam gemacht,
dass
aufgrund
der
veränderten
wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen
die
Zinskonditionen der Darlehensverträge seitens der Kreditinstitute angepasst werden
sollen. Gleichzeitig wurde die Stadtgemeinde Zeltweg eingeladen im Rahmen einer
wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltungsführung zu prüfen, ob
die vom Kreditinstitut vorgeschlagene Veränderung der Zinskonditionen akzeptiert
werden kann. Darüber hinaus hat die Stadtgemeinde Zeltweg zu prüfen, ob im,
jeweils von der Aufsichtsbehörde genehmigten, Darlehensvertrag samt den damals
geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sogenannte Zinsanpassungsklauseln
verankert sind, die eine einseitige Erhöhung der Margen bei sich verändernden
wirtschaftlichen Bedingungen durch das Kreditinstitut ermöglichen.
Die Stadtgemeinde Zeltweg wurde nun seitens der Steiermärkischen Sparkassen AG
mit Schreiben vom 04.12.2012 verständigt, dass in die bestehenden Verträge
eingegriffen wird und die Konditionen neu ab dem Jahr 2013 festgesetzt werden
sollen.
Um die bestmöglichen Konditionen bei den bestehenden Darlehensverträgen
überprüfen und ausschöpfen zu können, war es sinnvoll, einen Experten mit der
Überprüfung der Darlehensverträge einerseits und der Verhandlung der Konditionen
mit der Steiermärkischen Sparkassen AG andererseits zu beauftragen.
Die Überprüfung, Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung der Konditionen
mit der Steiermärkischen Sparkassen hat nunmehr Herr Werner Höflechner, von der
Unternehmensberatung DIE LÖSUNG in 8401 Kalsdorf/Graz, Rainweg 1, welcher
schon seit Jahren eine Vielzahl von Gemeinden u.a. bei der Vergabe von Darlehen
64
berät und die Gemeinden bei entsprechenden Vergabeverfahren unterstützt,
durchgeführt und hat seinen Bericht über die Neuverhandlungen der Konditionen
nunmehr der Stadtgemeinde Zeltweg zur Kenntnis gebracht.
Bei
allen
abgeschlossenen
und
von
der
Aufsichtsbehörde
genehmigten
Darlehensverträgen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Steiermärkischen
Sparkasse wird auf das Recht zur Zinsanpassung gemäß Z45 oder Z43 hingewiesen,
welches so interpretiert wird, dass der Darlehensgeber vom Recht Gebrauch machen
kann, die Kondition, die Marge bei nachweislich gestiegenen Refinanzierungskosten
anzupassen. Gegen diese einseitige Erhöhung des Aufschlages rechtlich vorzugehen
hat nach derzeitiger Rechtslage keinen Aussicht auf Erfolg, da es bereits
höchstgerichtliche Entscheidungen zu Gunsten der Banken gibt. In diesem
Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass sowohl der Darlehensgeber als auch der
Darlehensnehmer bei variablen Zinsvereinbarungen grundsätzlich ein Recht auf
Kündigung der Verträge hat. Bei der Auflösung der Verträge müsste jedoch eine
Neuausschreibung der Darlehen durchgeführt werden. Von dieser Umschuldung ist
jedoch abzuraten, da für Neuausschreibungen von Darlehen die derzeitigen
Aufschläge deutlich über 1% bis zu über 2% liegen und dies somit eine
Verschlechterung der Konditionen, für die Stadtgemeinde Zeltweg bedeuten würden.
Die Verhandlungen mit der Steiermärkischen Sparkasse haben nun ergeben, dass das
Institut aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Vorstandes nicht bereit ist, die
vorgeschlagenen neuen Aufschläge zu reduzieren. Wenn ein Kunde mit dem
Vorschlag nicht einverstanden ist, wird auf eine Auflösung des Vertrages seitens der
Steiermärkischen Sparkasse bestanden. Die in diesem Zusammenhang notwendige
Umschuldung
wäre
im
Rahmen
einer
wirtschaftlichen,
sparsamen
und
zweckmäßigen Verwaltungsführung nicht zweckmäßig.
Allerdings konnte durch Verhandlungen erreicht werden, dass die Vereinbarungen
betreffend die 5 Darlehensverträge Kto. 25762003090, 25762003058, 25762003082,
25762003074 und 257662002993 mit der Bindung an die SMR Bund und an den
6 Monats EURIBOR umgestellt wird, auf die alleinige Bindung an den 6 Monats
65
EURIBOR. Somit kann der Zinssatz dieser Darlehen aus heutiger Sicht von 1,50%
auf 1,319% gesenkt werden.
Sämtliche Darlehen bei der Steiermärkischen Sparkasse sind damit ab 01.01.2013
somit an den 6 Monats EURIBOR, Basis Tageswert 2 Tage vor Zinsfälligkeit, ohne
Rundung gebunden, zuzüglich einem Aufschlag in der Höhe von jeweils 1%.
Alle übrigen Konditionen und Bedingungen der bestehenden Verträge bleiben
vollinhaltlich aufrecht.
GR Peter Lorberau meldet sich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort und stellt
einen Antrag der KPÖ zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt 7:
66
Wortmeldung 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
67
Punkt 8:
Projekt „City-Taxi“: Stadtgemeinde Zeltweg/Firma Murtal-Taxi,
Inh. Michael Kleißner, Vereinbarung;
Berichterstatterin GR Brigitte Konrad:
Das Projekt „City-Taxi“ gibt es in der Stadtgemeinde Zeltweg nunmehr seit 1994.
Im Gemeinderat wurde damals der Beschluss gefasst mit dem einzigen in Zeltweg
ansässigen Taxiunternehmen, der Firma Nowak, eine entsprechende Vereinbarung zu
schließen. Mit Beschluss des Gemeinderates im Oktober 2010 wurde sodann mit der
Fima Taxi Jäger eine idente Vereinbarung geschlossen, welche im Gemeinderat im
Juni 2011 bezüglich der Beförderungszeiten abgeändert wurde.
In der Zwischenzeit wurde seitens der Firma Taxi Jäger schriftlich mitgeteilt, dass
der Standort in Zeltweg, Narzissenweg 18, aufgegeben wurde, sohin die mit der
Firma Taxi Jäger abgeschlossene Vereinbarung gemäß Punkt V. der Vereinbarung
als aufgelöst gilt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Nunmehr hat sich mit der Firma Murtal-Taxi, Inh. Michael Kleißner, 8740 Zeltweg,
Höhenstraße 12, neuerlich ein Taxiunternehmen angesiedelt und ersucht ebenfalls in
das City-Taxi-System der Stadtgemeinde Zeltweg mit einbezogen zu werden.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.02.2013 mit dieser Angelegenheit
beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat den Abschluss nachstehender
Vereinbarung
abgeschlossen zwischen
a) der Stadtgemeinde Zeltweg, 8740 Zeltweg, Hauptplatz 8, im Folgenden
kurz Auftraggeberin genannt, einerseits und
b) der Firma Murtal-Taxi, Inhaber Michael Kleißner, geb.: 02.06.1977,
8740 Zeltweg, Höhenstraße 12, im Folgenden kurz Auftragnehmerin
genannt, andererseits:
68
I.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich im Rahmen des Projektes „City-Taxi“
gegen Übergabe eines vom Stadtamt Zeltweg ausgegebenen Fahrscheines, die
individuelle Beförderung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zeltweg im
Bereich des gesamten Gemeindegebietes durchzuführen.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet Aufzeichnungen über die Fahrziele
innerhalb des Gemeindegebietes für jede einzelne Fahrt zu führen. Diese
Aufzeichnungen bilden zusammen mit den oben angeführten Fahrscheinen die
Grundlage für die monatliche Abrechnung und sind jeweils bis 10. des
Folgemonates dem Stadtamt Zeltweg zur Prüfung vorzulegen.
II.
Folgende Beförderungszeiten werden vereinbart:
Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr und
Samstag von 07.00 bis 12.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Beförderungsleistung im Rahmen des
Projektes „City-Taxi“.
III.
Als Entgelt für die unter Punkt I.) näher beschriebene Leistung erhält die
Auftragnehmerin pro durchgeführter Fahrt einen Betrag von € 3,50 inkl. Ust.
IV.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften der
Gewerbeordnung über die Beförderung im Personenverkehr sowie alle
sonstigen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften genauestens
zu beachten.
69
V.
Diese Vereinbarung beginnt am 01.04.2013 und wird zunächst befristet bis
31.12.2013 abgeschlossen. Erfolgt von keinem der Vertragspartner bis
spätestens einen Monat vor Vertragsablauf eine mittels eingeschriebenen
Briefes ausgesprochene Kündigung, so verlängert sich diese Vereinbarung
automatisch auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner haben sodann die
Möglichkeit diese Vereinbarung unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist per 31.12. aufzukündigen.
Die Auflassung des Firmensitzes oder eine Verlegung auf einen Standort
außerhalb des Gemeindegebietes von Zeltweg hat die sofortige Auflösung dieser
Vereinbarung zur Folge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
70
Punkt 9:
Stadtgemeinde Zeltweg/STEWEAG STEG GmbH,
Grundstück .684, KG Zeltweg im Ausmaß von 53 m²,
Eigentumserwerb durch Einbeziehung in das Grundstück 67/2,
KG Zeltweg, EZ 532;
Berichterstatter GR Gerald Pirkopf:
Die Stadtgemeinde Zeltweg ist mit einem Anteil von 552/43270 Miteigentümerin der
EZ 532, Grundbuch 65038 Zeltweg, Grundstück Nr. 67/2 (Eigentumswohnung im
Objekt Bahnhofstraße 73-75).
Unmittelbar an dieses Grundstück grenzt das Grundstück .684 an, welches im
Eigentum der STEWEAG-STEG GmbH steht. Auf diesem Grundstück war in der
Vergangenheit eine Trafostation situiert.
Nach Abbruch selbiger hat sich die STEWEAG-STEG GmbH bereit erklärt, dieses
Grundstück .684 unentgeltlich an die Eigentümergemeinschaft Bahnhofstraße 73 –
75 zu übertragen. Diese Grundfläche soll künftig als zusätzliche KFZ-Abstellfläche
für die Bewohner genutzt werden und erhöht auch den Wert der Liegenschaft.
Die Übertragung dieser Liegenschaft kann in einem vereinfachten Verfahren nach
dem Liegenschaftsteilungsgesetz erfolgen, indem die Vermessungsbehörde den
entsprechenden Eigentumserwerb beurkundet.
Für den unentgeltlichen Erwerb dieser Teilfläche ist die Zustimmung des
Gemeinderates der Stadtgemeinde Zeltweg als Miteigentümerin notwendig.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.02.2013 mit dieser Angelegenheit
beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
71
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den unentgeltlichen
Erwerb des Grundstückes .684, KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 53 m² unter
gleichzeitiger Einverleibung in das Grundstück Nr. 67/2, KG Zeltweg, EZ 532,
Grundbuch
65038
Zeltweg,
an
welchem
Miteigentümerin ist.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
72
die
Stadtgemeinde
Zeltweg
Punkt 10:
Stadtgemeinde Zeltweg/Land Steiermark,
Kreisverkehr Zeltweg West, Vereinbarung;
Berichterstatter GR Fritz Enzinger:
Der desolate Kreisverkehr Mayer Kreuzungspunkt der Landesstraße B78 mit der
L518 soll samt Auffahrtsrampen saniert werden. Die neue Ausführung wird in Beton
erfolgen. In diesem Zuge muss auch die Gemeindestraßenzufahrt zu den nördlich
gelegenen Autohäusern höhenmäßig angeglichen werden und aufgrund der leichteren
Befahrbarkeit mit Schwerverkehrsfahrzeugen mit einem größeren Kurvenradius
versehen werden.
Weiter wird der Geh- und Radweg nach Norden umverlegt. Der Umbau des
Kreisverkehrs wird voraussichtlich € 350.000.- inkl. USt. kosten. Die Stadtgemeinde
Zeltweg hat die Kosten für die neue Auffahrtsrampe zu 100% und für die
Umverlegung des Geh- und Radweges zu 50% zu tragen.
Die Sanierung des Kreisverkehrs soll sofort erfolgen und soll bis zur Airpower Ende
Juni fertiggestellt sein.
Dieses Vorhaben ist, da es sehr kurzfristig vom Land Steiermark geplant wurde und
der Stadtgemeinde Zeltweg erst im Dezember 2012 bekannt wurde, nicht im
Voranschlag enthalten.
Die Bedeckung erfolgt durch Einnahmen aus dem Verkauf des Grundstückes Nr.
208/8, KG 65006 Farrach.
Es ist notwendig, dass der Gemeinderat die außerplanmäßige Ausgabe für die
maximale Summe von € 33.600.- inkl. Ust. beschließt.
Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am
19.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat
den Abschluss nachstehenden
73
VERTRAGES
zwischen dem Land Steiermark und der Stadtgemeinde Zeltweg:
BV.
KVP Mayer
Über die Errichtung, Durchführung und die Erhaltung von Nebenanlagen und
straßenbegleitenden Maßnahmen an der Ldstr. B78, Obdacher Straße
A. ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
I.
Vertragspartner
Vertragspartner sind das Land Steiermark Amt der Steiermärkischen
Landesregierung, Abteilung 18, Landhausgasse 7, 8010 Graz, nachfolgend kurz
Land genannt und die Stadtgemeinde Zeltweg, Hauptplatz 8. A-8740 Zeltweg,
im Folgenden kurz Gemeinde genannt.
II.
Gliederung
Dieser Vertrag gliedert sich in folgende Abschnitte:
A) Allgemeine Vertragsbestimmungen
B) Errichtung
C) Finanzierung
D) Übernahme und Erhaltung
E) Schlussbestimmungen
74
III.
Vertragsgegenstand
1) Gegenstand dieses Vertrages ist:
a) Die Errichtung und Finanzierung des Bauvorhabens „KVP Mayer„ Ldstr.
B78, Obdacher Straße, bei km 0,340, bzw. L518, Murtal Begleitstraße, bei
km 30,660, nach dem Projekt von RZT Rust-Zinthauer & Partner ZTGmbH, Jakob Gschielgasse 2, 8052 Graz, vom 13.12.2012 mit der ProjektsGZ: FA18 016.21-122/2012-3
b) Die Durchführung und Finanzierung straßenbegleitender Maßnahmen:
- Beschilderung,
- Markierung,
- Leiteinrichtungen
gemäß dem Projekt
c) Die Übernahme und Erhaltung der in lit a) bis c) angeführten Vorhaben.
2) Das unter Absatz 1) lit.a) angeführte Bauvorhaben beinhaltet insbesondere:
Auf der Ldstr. B78 und der L518 wird der desolate Kreisverskehrplatz samt
der Zufahrtsrampen am Bestand in Betonbauweise saniert. Des Weiteren ist
es
erforderlich,
die
bestehende
Gemeindestraßenzufahrt
zum
KVP
höhenmäßig anzugleichen und in der Innenkurve gegenüber dem Bestand
aufgrund der leichteren Befahrbarkeit mit Schwerverkehrsfahrzeugen mit
einem größeren Radius zu versehen.
RVS konform ist im Zuge der Baumaßnahmen der Übergangsbereich des
Geh- und Radweges auf der Gemeindestraßenzufahrt gegenüber dem
Bestand um ca. 6,0m zu verlegen, wobei der GRW auf eine Gesamtlänge von
ca. 110m anzugleichen ist.
Bei den Zufahrtsrampen sind die Mittelinseln, bzw. Fußgängerquerungen
entsprechen neu zu gestalten.
Die bestehende Fahrbahnbeleuchtung wird nicht erneuert.
75
3) Es wird festgestellt, dass das in Abs. 1) lit a), und b) angeführte Projekt einen
integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden.
Änderungen zu diesen Projekten bedürfen des beiderseitigen, schriftlichen
Einvernehmens; davon ausgenommen sind Projektänderungen, die
sich auf Grund der durchzuführenden Behördenverfahren ergeben,
geringfügig sind
sich auf Maßnahmen beziehen, bei denen keine Kostenaufteilung
gemäß IX und X durch die Gemeinde vorgesehen ist.
B. ERRICHTUNG
IV.
Umfang der Maßnahmen für das Bauvorhaben
1) Die Errichtung des gegenständlichen Bauvorhabens gemäß III Abs. 1) lit a)
umfasst die Detailplanung einschließlich aller für Behördenverfahren
erforderlichen
Einreichunterlagen,
Grundeinlöse,
Bauvergabe,
Baudurchführung
und
Ausschreibung
Bauaufsicht
und
einschließlich
Bauabrechnung.
2) Die in Abs. 1) angeführten Maßnahmen werden durch das Land oder vom
Land beauftragte Dritte durchgeführt. Die Kosten hiefür trägt das Land,
sofern in C IX und X keine Beitragsleistung der Gemeinde vorgesehen ist.
V.
Straßenbegleitende Maßnahmen
1) Die Errichtung gemäß III Abs. 1) lit b) umfasst die Projektierung und
Ausführung der Beschilderung, Markierung, sowie Prüfkosten.
2) Die in Abs. 1) angeführten Maßnahmen werden durch das Land
(Landestraßenverwaltung) oder vom Land beauftragte Dritte durchgeführt.
76
Die Kosten hiefür trägt das Land, sofern in C IX und X keine
Beitragsleistung der Gemeinde vorgesehen ist.
VI.
Verkehrslichtsignalanlage (VLSA)
entfällt
VII.
Behördliche Genehmigungen
1) Das Land Steiermark holt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen
ein.
2) Festgehalten wird, dass für das gegenständliche Projekt jedenfalls
Genehmigungen
nach
dem
Steiermärkischen
Landes-
Straßenverwaltungsgesetz 1964 idgF. (sowie der StVO) erforderlich sind.
3) Die
Vertragspartner
verpflichten
sich,
alle
Auflagen
aus
den
Behördenbescheiden einzuhalten.
C. FINANZIERUNG
VIII.
Kosten
1) Die Kosten für das Gesamtbauvorhaben laut IX und X werden zur Zeit des
Vertragsabschlusses mit
EURO 325.000 inkl. USt.
geschätzt.
Die von der Gemeinde davon zu tragenden Kosten werden zur Zeit des
Vertragsabschlusses mit
EURO 28.000 inkl. Ust.
geschätzt.
77
2) Es wird festgehalten, dass das Land der Gemeinde das Ergebnis der
Ausschreibung und die Kosten des den Zuschlag erhaltenden Angebotes
gemäß dem gegebenenfalls durchzuführenden Vergabeverfahren nach dem
Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. Nr.: I 17/2006, idgF. umgehend zur
Kenntnis bringen wird. Die Gemeinde verpflichtet sich zur Anerkennung von
Kostensteigerungen des von ihr/ihm zu übernehmenden Anteils bis zu 20%,
die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben.
3) Die Gemeinde verpflichtet sich Steigerungen im Zuge der Baudurchführung
des von ihr/ihm zu übernehmenden Anteiles gemäß Abs.1) bis zu einem
Ausmaß von 20 % der angeführten Kosten als verbindlich zu akzeptieren.
4) Bei Kostensteigerungen über 20% des von der Gemeinde zu übernehmenden
Anteiles gemäß Abs 1) ist zwischen den Vertragspartnern das schriftliche
Einvernehmen herzustellen.
5) Die Vertragspartner kommen überein, dass die Höhe der tatsächlichen
Beitragsleistungen der Gemeinde mit den jeweiligen Endabrechnungen
festgestellt und abgerechnet wird.
IX.
Kostenaufteilung für Baumaßnahmen
Die Kosten für die Errichtung der unter III. Abs. 1) lit a) angeführten
Baumaßnahmen werden wie folgt aufgeteilt:
Maßnahmen
Gemeinde
Land
50%
50 %
Gemeinde
Land
Geh- und Radwege
Verlegung des GRW
sonstige Baumaßnahmen
Gemeindestraßenanschluss incl. Mittelinsel
Entwässerungsmaßnahmen
auf
Landesstraßengrund
78
100%
0%
0%
100 %
Für die Einleitung von Oberflächenwässern aus anliegenden Grundstücken in
die Straßenentwässerung wird auf das Landes-Straßenverwaltungsgesetz § 26
(2) verwiesen.
X.
Kostenaufteilung für straßenbegleitende Maßnahmen
Die Kosten für die Errichtung der unter III. Abs. 1) lit b) angeführten
Baumaßnahmen werden wie folgt aufgeteilt:
Maßnahmen
Gemeinde
Land
0%
0%
Gemeinde/
Land %
Beleuchtung
entfällt
Maßnahmen
Sonstige Maßnahmen
Verkehrszeichen nach StVO
0%
100%
100%
0%
Markierung
0%
100%
Leiteinrichtungen
0%
100%
Endvermessung und Verbücherung
0%
100%
Prüfkosten
0%
100%
sonstige Beschilderung
Die weiteren Vertragspunkte wie Zahlungsverkehr, Übernahme und Erhaltung
sowie Schlussbestimmungen richten sich nach dem dem Gemeinderat
vorliegenden Vertragsentwurf.
Der Gemeinderat genehmigt gleichzeitig die außerplanmäßige Ausgabe bis zu
einer Höhe von € 33.600.-. Die Bedeckung dieses Vorhabens erfolgt durch den
Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks 208/8, KG 65006 Farrach.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
79
Punkt 11:
Städtischer Wirtschaftshof, Betriebsausstattung, Fuhrpark:
a) Finanzierung;
aa) LKW Renault Midlum, 10 t; (abgesetzt)
ab) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t;
b) Fahrzeugankauf;
ba) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t;
bb) LKW Renault Midlum, 10 t (Dringlichkeitsantrag)
a)
Finanzierung
ab)
PKW Peugeot Boxer Pritsche, 3,5 t
Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger:
Aufgrund einer bereits stark abgenützten Lenkung des am Städtischen Wirtschaftshof
eingesetzten Kraftwagen mit Pritsche der Marke VW, Baujahr 1991, muss dieses
Fahrzeug unvorhergesehen ausgeschieden und durch ein neues ersetzt werden, da
keine Ersatzteile mehr lieferbar sind und Gefahr in Verzug besteht.
Dazu wurden von den Verantwortlichen des Städtischen Wirtschaftshofs drei
Angebote eingeholt.
Die Autohaus A. Kampl GmbH & Co KG, Flatschacherweg 2, 8740 Zeltweg hat das
beste Angebot für das benötigte Fahrzeug mit einem Angebotspreis in der Höhe von
€ 21.350,26 exkl. USt. abgegeben.
Die Finanzierung dieses Fahrzeugankaufes soll mittels eines Leasingvertrages
erfolgen, welcher dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.
Es wurden dazu verschiedene Finanzierungsangebote von Leasinganstalten
eingeholt. Die Peugeot Bank hat das für die Stadtgemeinde Zeltweg günstigste
Angebot für die Finanzierung des Kraftwagens mit Pritsche mit fixer Leasingrate ab
Bestellung abgegeben.
80
Es sind eine Anzahlung in der Höhe von € 2.500,00 exkl. USt. und monatliche
Zahlungen in der Höhe von € 332,74 exkl. USt. zu leisten. Die Laufzeit dieser
Leasingfinanzierung beträgt 60 Monate. Die Restzahlung am Ende der Vertragszeit
beträgt eine Monatsrate € 332,74 exkl. USt. Dazu kommen Nebenkosten in der
Form einer Rechtsgeschäftsgebühr in der Höhe von € 213,21 exkl. USt. Das
einmalige Verwaltungskostenentgelt von € 150,00 exkl. USt.
wird als
Sondernachlass nicht in Rechnung gestellt.
Da das Fahrzeug unvorhergesehen aus dem Verkehr gezogen werden musste, ist
diese überplanmäßige Ausgabe im Voranschlag 2013 nicht budgetiert.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Für den Ankauf eines PKW Peugeot Boxer Pritsche, 3,5 t für den Städtischen
Wirtschaftshof wird bei der Peugeot Bank, Gudrunstraße 184, 1101 Wien, ein
Leasingvertrag in der Höhe von € 21.350,26 exkl. USt. abgeschlossen.
Die Laufzeit beträgt 60 Monate, die monatliche Rate € 332,74. Die Restzahlung
in der Höhe von € 332,74 exkl. USt. ist am Ende der Laufzeit fällig. Die übrigen
Bestimmungen richten sich nach dem dem Gemeinderat vorliegenden
Leasingangebot vom 18.03.2013.
Der Gemeinderat genehmigt gleichzeitig die überplanmäßige Überziehung der
Haushaltsstelle 1/850000/700000 in der Höhe von max. 6.000,00.
Die Bedeckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Einsparungen
auf den Haushaltsstellen 1/820000/601000 (€ 5.000,00) sowie 1/815000/420000
(€ 1.000,00.)
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
81
b)
Fahrzeugankauf;
ba)
PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t;
Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger:
Aufgrund einer bereits stark abgenützten Lenkung des am Städtischen Wirtschaftshof
eingesetzten Kraftwagen mit Pritsche der Marke VW, Baujahr 1991, muss dieses
Fahrzeug unvorhergesehen ausgeschieden und durch ein neues ersetzt werden, da
keine Ersatzteile mehr lieferbar sind und Gefahr in Verzug besteht.
Dazu wurden von den Verantwortlichen des Städtischen Wirtschaftshofs drei
Angebote eingeholt.
Die Autohaus A. Kampl GmbH & Co KG, Flatschacherweg 2, 8740 Zeltweg hat das
beste Angebot für das benötigte Fahrzeug mit einem Angebotspreis in der Höhe von
€ 21.350,26 exkl. Ust. abgegeben.
Die Finanzierung dieses Fahrzeugankaufes soll mittels eines Leasingvertrages
erfolgen, welcher dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Da das Fahrzeug unvorhergesehen aus dem Verkehr gezogen werden musste, ist
diese überplanmäßige Ausgabe im Voranschlag 2013 nicht bedeckt.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit
beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Auftrag für den Ankauf eines Peugeot Boxer Doppelkabine Pritsche 3300
L2 2.2 HDI 110 für den Städtischen Wirtschaftshof wird entsprechend dem
vorliegenden
Angebot
vom
15.03.2013
zu
einer
Auftragssumme
von
€ 21.350,26 exkl. USt, an die Autohaus A. Kampl GmbH & Co KG,
Flatschacherweg 2, 8740 Zeltweg, vergeben.
82
Der Gemeinderat genehmigt gleichzeitig die überplanmäßige Überziehung der
Haushaltsstelle 1/850000/700000 in der Höhe von max. 6.000,00.
Die Bedeckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Einsparungen
auf den Haushaltsstellen 1/820000/601000 (€ 5.000,00) sowie 1/815000/420000
(€ 1.000,00.)
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Gemäß dem eingangs der Sitzung gestellten Dringlichkeitsantrag, welchem die
Dringlichkeit zuerkannt wurde, soll nunmehr Punkt bb) wie folgt behandelt werden:
bb) LKW Renault Midlum, 10 t;
Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger
Aufgrund der bereits großen Mängelliste des am Städtischen Wirtschaftshof
eingesetzten Lastkraftwagen mit Ladekran und Kipperpritsche der Marke VW,
Baujahr 1992, muss dieses Fahrzeug ausgeschieden und durch ein neues ersetzt
werden. Dazu wurden von den Verantwortlichen des Städtischen Wirtschaftshofs
verschiedene Angebote eingeholt.
Die Renault Trucks Österreich Vertriebsgesellschaft m.b.H., Flatschacher Straße 2b,
Verkaufsbüro 8740 Zeltweg hat das günstigste Angebot für das Fahrzeug in einer
Höhe von € 41.500,00 exkl. USt. abgegeben.
83
Die Kuhn Ladetechnik GmbH, Peter-Anich-Straße 1, 4840 Vöcklabruck hat das
günstigste Angebot für den Ladekran in einer Höhe von € 22.800,00 exkl. USt.
abgegeben.
Die Gsodam Fahrzeugbau GmbH, Floßländ 40, 8720 Knittelfeld hat das günstigste
Angebot für den Aufbau des Ladekranes und der Kipperpritsche in einer Höhe von
€ 15.800,00 exkl. USt. abgegeben.
Die Gesamtsumme aus den oben angeführten Teilsummen beträgt € 80.100,00 exkl.
USt.
Die Finanzierung dieses Fahrzeugankaufes soll mittels Entnahme der Rücklage 28
Müllbeseitigung (€ 79.097,04) und Rücklage 18 Müllbeseitigung (€ 1.002,96)
erfolgen.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden
Beschluss:
Die Aufträge für den Ankauf eines Lastkraftwagens samt Zubehör für den
Städtischen Wirtschaftshof werden entsprechend den vorliegenden Angeboten
vom
•
08.03.2013 (Fahrzeug) zu einer Auftragssumme von € 41.500,-- exkl.
USt, an die Renault Trucks Österreich Vertriebsgesellschaft m.b.H.,
Flatschacher Straße 2b, Verkaufsbüro 8740 Zeltweg,
•
vom 13.03.2013 (Ladekran) zu einer Auftragssumme von € 22.800,-exkl. USt, an die Kuhn Ladetechnik GmbH, Peter-Anich-Straße 1, 4840
Vöcklabruck und für den Aufbau des Ladekranes;
84
•
vom 08.03.2013 (Kipperpritsche) zu einer Auftragssumme von
€ 15.800,-- exkl. USt, an die Gsodam Fahrzeugbau GmbH, Floßländ 40,
8720 Knittelfeld;
vergeben.
Gleichzeitig genehmigt der Gemeinderat diese außerplanmäßigen Ausgaben im
Gesamtbetrag von € 80.100,00.
Der entsprechende Betrag ist in einem zu erstellenden Nachtragsvoranschlag
auf der Haushaltstelle 5/852000/040000 aufzunehmen.
Die Finanzierung und damit Bedeckung dieses Fahrzeugankaufes hat mittels
Entnahme der Rücklage 28 Müllbeseitigung (€ 79.097,04) und Rücklage 18
Müllbeseitigung (€ 1.002,96) zu erfolgen.
2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier entschuldigt sich für den weiteren Verlauf der
Gemeinderatssitzung und verlässt die Gemeinderatssitzung.
GR Gerald Seifter verlässt das Sitzungzimmer.
GR Sonja Neumann verlässt das Sitzungszimmer.
Wortmeldung GR Wolfgang Grabenbauer und Erläuterung durch Mag. Robert
Maurer.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
(2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter sowie GR Sonja Neumann bei der
Abstimmung nicht anwesend.)
85
GR Sonja Neumann kehrt in das Sitzungszimmer zurück.
GR Gerald Seifter kehrt in das Sitzungszimmer zurück.
Punkt 12:
Zeltweger Sportvereine, Jahressubventionen 2013:
a) Eishockeyverein Zeltweg 2010;
b) Fußballclub Zeltweg;
c) Judoteam Zeltweg;
d) ATUS – Zelteg;
e) Tischtennisclub Zeltweg;
Berichterstatter GR Armin Wassertheurer:
Auch im heurigen Jahr hat sich der Gemeinderat mit der Gewährung von
Sportsubventionen ab einer Einzelhöhe von € 10.000,00 zu beschäftigen. Es soll,
nach Maßgabe der im Budget vorhandenen Mittel, den jeweiligen Vereinen eine
Jahressubvention gewährt werden.
Bereits anlässlich der Erstellung des Voranschlages für das Jahr 2013 war klar, dass
im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Bereich der freiwilligen Zuwendungen
durch
die
Stadtgemeinde,
somit
auch
der
Sportsubventionen,
dringend
Einsparungsmaßnahmen getroffen werden müssen und grundsätzlich eine Kürzung
aller Barsubventionen in diesem Bereich um 10 % zum Vorjahr vorgenommen
werden musste.
Die Stadtgemeinde Zeltweg ermöglicht den Zeltweger Vereinen weiters laut
Beschluss des Gemeinderates vom 31.03.2011 die kostenfreie Benützung des
Lehrschwimmbeckens, des Turnsaales in der Feldgasse und der beiden Turnsäle in
der Schulgasse nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten. Der der Stadtgemeinde
dadurch entstehende Aufwand wird gegen eine Förderung in der gleichen Höhe
verrechnet.
86
Die Subventionen sind im Voranschlag unter der Haushaltsstelle 1/269200/757000
berücksichtigt.
Gemäß der Empfehlung des Sportausschusses in seiner Sitzung am 20.03.2013 stelle
ich daher den Antrag, der Gemeinderat möge nachfolgende Beschlüsse fassen:
Die Stadtgemeinde Zeltweg gewährt nachstehend angeführten Vereinen und
Sportgemeinschaften für das Jahr 2013 die im Voranschlag vorgesehenen
Subventionen in der angeführten Höhe.
Die Vorlage eines Subventionsansuchens samt Tätigkeitsbericht über das
abgelaufene Jahr ist jeweils Voraussetzung für die Auszahlung der Subvention.
Die Auszahlung der Förderungsmittel kann nur nach Maßgabe der finanziellen
Gegebenheiten und im Rahmen der im Budget vorgesehenen Mittel erfolgen.
Beträge in Euro
a)
b)
c)
Eishockeyverein Zeltweg 2010
Barsubvention
Hallenmiete
Jugendförderung
insgesamt
17.100,00
25.000,00
3.600,00
Fußballclub Zeltweg – FC Zeltweg
Barsubvention
Miete Sportzentrum, Platzmiete
Jugendförderung
Miete Turnsaal-Förderung
insgesamt
22.500,00
7.000,00
11.700,00
7.100,00
Judoteam Zeltweg
Barsubvention
Jugendförderung
Miete Turnsaal-Förderung
insgesamt
270,00
3.600,00
8.925,00
45.700,00
48.300,00
12.795,00
87
d)
e)
ATUS –Zeltweg
Barsubvention
Miete LA-Anlage Sportzentrum
Miete Kraftraum Sportzentrum
Miete Tennis Sportzentrum
Jugendförderung/Tennis
Miete Turnsaal/Schwimmbad -Förderung
insgesamt
2.550,00
400,00
2.200,00
3.000,00
450,00
7.605,00
Tischtennisclub Zeltweg TTC
Barsubvention
Miete TT-Raum, Sportzentrum
Miete Turnsaal Feldgasse-Förderung
insgesamt
6.300,00
2.500,00
11.250,00
15.950,00
20.050,00
Wortmeldung GR Karl Steinwidder und GR Wolfgang Grabenbauer.
GR Peter Lorberau meldet sich vor der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
zu Wort und stellt nachstehenden Gegenantrag der KPÖ Fraktion.
88
Wortmeldungen 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger und GR Wolfgang Grabenbauer.
89
Abstimmung über Antrag der KPÖ Fraktion:
Für den Antrag stimmen 5 Gemeinderäte.
Gegen den Antrag stimmen 19 Gemeinderäte: Bgm. Hermann Dullnig, 1. Vzbgm.
Siegfried Simbürger, Finanzstadtrat Robert Steinbrugger, StR Ing. Günter Reichhold,
Claudia Kaiser, Brigitte Konrad, John Berdev, Fritz Enzinger, Anneliese Steinkellner, Gerald
Pirkopf, Armin Wassertheurer, B.Ed. Marco Krätschmer, Anton Brandner, Karin Pichler,
Karl Steinwidder, Gerald Seifter, Richard Köstinger, Fritz Mayer, Sonja Neumann.
Der Antrag der KPÖ Fraktion gilt daher als abgelehnt.
Abstimmung über Antrag von GR Armin Wassertheurer:
Beträge in Euro
a)
Eishockeyverein Zeltweg 2010
Barsubvention
Hallenmiete
Jugendförderung
insgesamt
17.100,00
25.000,00
3.600,00
45.700,00
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
b)
Fußballclub Zeltweg – FC Zeltweg
Barsubvention
Miete Sportzentrum, Platzmiete
Jugendförderung
Miete Turnsaal-Förderung
insgesamt
22.500,00
7.000,00
11.700,00
7.100,00
48.300,00
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
c)
Judoteam Zeltweg
Barsubvention
Jugendförderung
Miete Turnsaal-Förderung
insgesamt
270,00
3.600,00
8.925,00
12.795,00
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
90
d)
ATUS –Zeltweg
Barsubvention
Miete LA-Anlage Sportzentrum
Miete Kraftraum Sportzentrum
Miete Tennis Sportzentrum
Jugendförderung/Tennis
Miete Turnsaal/Schwimmbad -Förderung
insgesamt
2.550,00
400,00
2.200,00
3.000,00
450,00
7.605,00
15.950,00
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
e)
Tischtennisclub Zeltweg TTC
Barsubvention
Miete TT-Raum, Sportzentrum
Miete Turnsaal Feldgasse-Förderung
insgesamt
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
91
6.300,00
2.500,00
11.250,00
20.050,00
Punkt 13:
Wirtschaftsförderungen durch die Stadtgemeinde Zeltweg:
a) Brauerei Murau eGen., Raffaltplatz 19-23, 8850 Murau;
b) Dr. Philipp Pucher, Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg;
a)
Brauerei Murau eGen., Raffaltplatz 19-23, 8850 Murau
Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger:
Durch das Projekt „Murauer Bierdepot“, Bundesstraße 62, 8740 Zeltweg wurden
zumindest 15 neue Vollzeitarbeitsplätze ab 01.01.2012 geschaffen.
Die Brauerei Murau eGen. hat nun mit Schreiben vom 22.10.2012 die Stadtgemeinde
Zeltweg
um
Gewährung
einer
Wirtschaftsförderung
(Ermäßigung
der
Kommunalsteuer) entsprechend den bestehenden Wirtschaftsförderungsrichtlinien
ersucht.
Eine Ermäßigung im Bereich der Kommunalsteuer kommt nur in Betracht, wenn die
neuen Arbeitsplätze auch nachhaltig Bestand haben. Von einem nachhaltigen
Bestand kann, aufgrund der in Förderungsrichtlinien vorgesehenen Förderungsdauer,
dann gesprochen werden, wenn sie zumindest über einen Zeitraum von vier Jahren
erhalten bleiben.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Das Ansuchen der Brauerei Murau eGen., Raffaltplatz 19-23, 8850 Murau, um
Gewährung einer Kommunalsteuerförderung für die Schaffung neuer
nachhaltiger Arbeitsplätze am Standort Bundesstraße 62, 8740 Zeltweg wird
nach Maßgabe folgender Vorgaben und Voraussetzungen genehmigt:
92
1. Die Höhe der Förderung beträgt entsprechend der bestehenden
Förderungsrichtlinien prinzipiell 75 % im ersten Betriebsjahr, 50 % im
zweiten und dritten Betriebsjahr, und 25 % im vierten Betriebsjahr für
jeden nachhaltig und zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz. Unter
nachhaltiger Schaffung neuer Arbeitsplätze ist zu verstehen, dass diese
Arbeitsplätze zumindest über einen Betrachtungszeitraum von vier
Jahren erhalten bleiben müssen.
2. Vom
Förderungswerber
ist
ein
Kommunalsteuerbeitragsnachweis
vorzulegen aus welchem folgende Fakten und Daten ersichtlich sein
müssen:
a) Anzahl der im Betrieb unselbstständig beschäftigten Mitarbeiter
ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zu jenem Zeitpunkt, zu dem der
Antrag
auf
Gewährung
einer
Wirtschaftsförderung
durch
die
Stadtgemeinde Zeltweg gestellt wurde.
b) Anzahl der unselbstständig beschäftigten Mitarbeiter ausgedrückt in
Vollzeitäquivalenten zum Zeitpunkt „1 Jahr“ nach der Antragstellung.
c) Für die Folgejahre sind ebenfalls entsprechende Nachweise zu
erbringen.
3. Weitere
vom
Förderungswerber
zu
erbringende
Nachweise:
a) Erklärung, dass im Unternehmen des Förderungswerbers Frauen und
Männer für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden.
b) Notwendige Angaben zur Beurteilung der Frage ob die Verordnung
„EG Nr. 1998/2006 – de minimis Regelung“ eingehalten wird.
4. Am Ende des Förderungszeitraumes erfolgt eine Endabrechnung. Die
ermittelte
Gesamtförderungssumme
Förderungswerbers
gutzuschreiben.
ist
dem
Eine
Personenkonto
des
Auszahlung
des
Förderungsbetrages erfolgt nicht. Die Gutschrift ist mit zu leistenden
Kommunalsteuerzahlungen
in
93
der
Zukunft
zu
verrechnen.
Die genaue buchungs- und verrechnungstechnische Umsetzung der
Gewährung und Abrechnung der Förderung obliegt der Finanzabteilung
des Stadtamtes.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
b)
Dr. Philipp Pucher, Zahnarzt, Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg
Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger:
Um die zahnärztliche Versorgung in der Stadtgemeinde Zeltweg sicherzustellen,
eröffnete Dr. Philipp Pucher mit 01.10.2012 eine zahnärztliche Kassenpraxis in der
Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg.
Herr Dr. Philipp Pucher hat nun mit Schreiben vom 06.12.2012 die Stadtgemeinde
Zeltweg
um
Gewährung
einer
Wirtschaftsförderung
(Ermäßigung
der
Kommunalsteuer) entsprechend den bestehenden Wirtschaftsförderungsrichtlinien
ersucht. Durch die Eröffnung der zahnärztlichen Kassenpraxis wurden zumindest 3,5
neue Arbeitsplätze ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten geschaffen.
Eine Ermäßigung im Bereich der Kommunalsteuer kommt nur in Betracht, wenn die
neuen Arbeitsplätze auch nachhaltig Bestand haben. Von einem nachhaltigen
Bestand kann, aufgrund der in Förderungsrichtlinien vorgesehenen Förderungsdauer,
dann gesprochen werden, wenn sie zumindest über einen Zeitraum von vier Jahren
erhalten bleiben.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden
Beschluss:
94
Das Ansuchen von Herrn Dr. Philipp Pucher, Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg,
um Gewährung einer Kommunalsteuerförderung für die Schaffung neuer
nachhaltiger Arbeitsplätze wird nach Maßgabe folgender Vorgaben und
Voraussetzungen genehmigt:
1. Die Höhe der Förderung beträgt entsprechend der bestehenden
Förderungsrichtlinien prinzipiell 75 % im ersten Betriebsjahr, 50 % im
zweiten und dritten Betriebsjahr, und 25 % im vierten Betriebsjahr für
jeden nachhaltig und zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz. Unter
nachhaltiger Schaffung neuer Arbeitsplätze ist zu verstehen, dass diese
Arbeitsplätze zumindest über einen Betrachtungszeitraum von vier
Jahren erhalten bleiben müssen.
2. Vom
Förderungswerber
ist
ein
Kommunalsteuerbeitragsnachweis
vorzulegen aus welchem folgende Fakten und Daten ersichtlich sein
müssen:
a) Anzahl der im Betrieb unselbstständig beschäftigten Mitarbeiter
ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zu jenem Zeitpunkt, zu dem der
Antrag
auf
Gewährung
einer
Wirtschaftsförderung
durch
die
Stadtgemeinde Zeltweg gestellt wurde.
b) Anzahl der unselbstständig beschäftigten Mitarbeiter ausgedrückt in
Vollzeitäquivalenten zum Zeitpunkt „1 Jahr“ nach der Antragstellung.
c) Für die Folgejahre sind ebenfalls entsprechende Nachweise zu
erbringen.
3. Weitere
vom
Förderungswerber
zu
erbringende
Nachweise:
a) Erklärung, dass im Unternehmen des Förderungswerbers Frauen und
Männer für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden.
b) Notwendige Angaben zur Beurteilung der Frage ob die Verordnung
„EG Nr. 1998/2006 – de minimis Regelung“ eingehalten wird.
4. Am Ende des Förderungszeitraumes erfolgt eine Endabrechnung. Die
ermittelte
Gesamtförderungssumme
Förderungswerbers
gutzuschreiben.
ist
dem
Eine
Personenkonto
des
Auszahlung
des
Förderungsbetrages erfolgt nicht. Die Gutschrift ist mit zu leistenden
95
Kommunalsteuerzahlungen
in
der
Zukunft
zu
verrechnen.
Die genaue buchungs- und verrechnungstechnische Umsetzung der
Gewährung und Abrechnung der Förderung obliegt der Finanzabteilung
des Stadtamtes.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
96
Punkt 14:
Gemeinderat-Stadtrat-Bürgermeister,
Übertragung von Zuständigkeiten gem. § 43 Abs. 2 und 2a GemO
Berichterstatter Bgm. Hermann Dullnig:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg hat in seiner Sitzung am 01.07.2010
die Übertragung von Zuständigkeiten gem. § 43 Abs. 2 und 2a GemO beschlossen.
Die damalige Fachabteilung 7A merkte im Gebarungsprüfungsbericht zur derzeit
geltenden Übertragungsverordnung der Stadtgemeinde Zeltweg an, dass die
Übertragung der Kompetenz gemäß § 43 Abs 2 lit a und b GemO nur für den
Zeitraum 15.07. bis 15.09. eines Jahres zwar rechtlich möglich ist, jedoch die
Überprüfung der Einhaltung der Verordnung durch den Stadtrat erschwert war. Die
Fachabteilung 7A lud die Stadtgemeinde ein, diese zeitliche Einschränkung im Sinne
einer möglichst einfachen Kontrolle und Nachvollziehbarkeit zu überdenken und
gegebenenfalls einheitlich (zeitlicher Bezug) zu regeln.
Zur besseren Übersichtlichkeit soll die gesamte Übertragungsverordnung neu
geregelt werden.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit
beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss nachstehender
Verordnung:
VERORDNUNG
I.)
Der Gemeinderat der Stadt Zeltweg überträgt gemäß § 43 Abs 2 der Stmk.
Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt geändert durch Novelle LGBl.
97
Nr. 125/2012, (GemO) im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit
und Kostenersparnis in nachstehenden Angelegenheiten das ihm zustehende
Beschlussrecht dem Stadtrat:
a) der Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Sachen im
Rahmen des Voranschlages bis zu einem Betrag von drei Prozent der
Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des
laufenden Haushaltsjahres;
b) die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im
Rahmen des Voranschlages, wenn die Kosten (bei regelmäßig
wiederkehrenden Vergaben die jährlichen Kosten) drei Prozent der
Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des
laufenden Haushaltsjahres nicht übersteigen;
c) die Gewährung von Subventionen im Rahmen des Voranschlages im
Einzelfall
bis
zu
einem
Betrag
von
0,2
Prozent
der
Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des
laufenden Haushaltsjahres, höchstens jedoch Euro 10.000,00;
d) das Einschreiten bei Gerichten und Verwaltungsbehörden, sofern
dies nicht zur laufenden Verwaltung (§ 45 Abs. 2 lit c GemO) gehört,
die Bestellung von Rechtsvertretern sowie Stellungnahmen im
Anhörungsverfahren in bestimmten Angelegenheiten;
e) der Abschluss und die Auflösung von Miet- und Pachtverträgen;
f) die Gewährung von Gehaltsvorschüssen bis zu drei Monatsbezügen.
98
II.)
Der Gemeinderat der Stadt Zeltweg überträgt gemäß § 43 Abs 2a der Stmk.
Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt geändert durch Novelle LGBl.
Nr. 125/2012, im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit die
in seine Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei
dem Bürgermeister.
III.)
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist
folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Übertragungsverordnung des
Gemeinderates der Stadtgemeinde Zeltweg gemäß gem. § 43 Abs 2 der Stmk.
Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, vom 01.07.2010 außer Kraft.
Wortmeldungen GR Sonja Neumann, GR Peter Lorberau und GR Wolfgang
Grabenbauer.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
99
Punkt 15:
Prüfungsausschuss, Bericht über die Gebarungsprüfungen
am 17.01.2013 und 14.02.2013
Bgm. Hermann Dullnig weist den Prüfungsausschussvorsitzenden GR Haslebner
ausdrücklich darauf hin, dass dem Gemeinderat eine inhaltliche Zusammenfassung
der Prüfungsausschusssitzungen zur Kenntnis gebracht werden muss und keine
Verlesung der Sitzungsprotokolle erfolgend darf.
Prüfungsausschussvorsitzender GR Peter Haslebner:
„Bericht der PA-Sitzung vom 17.1.2013 für die öffentliche GR-Sitzung
zusammengefasst:
Die Beschlussfähigkeit war gegeben. Zur Tagesordnung erfolgte eine Wortmeldung.
Herr GR Gerald Pirkopf bringt einen Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Zeltweg laut
§ 54 Abs.3 der Steierm. Gemeindeordnung ein und ersucht den Prüfungsausschuss
um die Aufnahme in die Tagesordnung. Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 8
Stimmen in die Tagesordnung aufgenommen. Zur Verhandlungsschrift vom
3.12.2012 liegen keine schriftlichen Einwände vor und diese gilt daher als
genehmigt. Es gab keine Berichte des Vorsitzenden.
Beim Gesamtprüfbericht der FA7A erfolgte eine Fortsetzung der Lesung durch den
Vorsitzenden. Der Vorsitzende ersuchte Stellvertreter GR Pirkopf auch einen Teil
des Berichtes zu lesen, dies wurde jedoch abgelehnt. Für die von den einzelnen PAMitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern gemachten Aufzeichnungen, werden bei einer
der nächsten Prüfungsausschusssitzungen dem Herrn Bürgermeister diesbezüglich
Fragen gestellt.
Der Dringlichkeitsantrag der SPÖ Zeltweg brachte eine Festlegung der
Sitzungstermine für das Jahr 2013. Immer an Donnerstagen mit Beginn um 16.00
Uhr. Bevor die Abstimmung erfolgte, gab es diesbezüglich einige Diskussionen z.B.
fragte der Vorsitzende die Ausschussvorsitzenden Frau GR Brigitte Konrad und Frau
GR Anneliese Steinkellner, ob Sie auch ihre Ausschusssitzungstermine für 2013
bereits festgelegt haben? Die Antwort war nein. GR Peter Lorberau ist dafür, dass die
Termine für das Jahr festgelegt werden. GR Rudolf Standfest wies darauf hin, dass
laut Steierm. GemO festgelegt ist, dass der Vorsitzende die Tagesordnungspunkte
und Termine festsetzt. GR Anneliese Steinkellner fragte an, warum die PASitzungen immer um 8.00 Uhr sein müssen und nicht um 16.00 Uhr. Darauf
antwortete der Vorsitzende, dass bereits Nachmittagstermine stattgefunden haben.
Soweit der Vorsitzende weiß, haben seine Vorgänger die
100
Prüfungsausschusssitzungen immer an Montagen mit Beginn um 8.00 Uhr
ausgeschrieben.
Der Vorsitzende gab nochmals bekannt, dass die Tagesordnungspunkte und Termine
ausschließlich von ihm festgelegt werden und sieht daher einen Verstoß gegen die
Gemeindeordnung.“
Äußerung des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschussvorsitzenden
GR Peter Haslebner über die Gebarungsprüfung am 17.01.2013:
Bgm. Hermann Dullnig:
Wie der Herr Prüfungausschussvorsitzende soeben berichtet hat, wurde vom
Prüfungsausschuss ein Sitzungsplan für das Jahr 2013 beschlossen. Dieser
Sitzungsplan ist gültig. Trotzdem hat sich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
nicht an diesen Plan gehalten, so fand die Prüfung des Rechnungsabschlusses nicht
wie im Sitzungsplan festgelegt, sondern zu einem anderen Zeitpunkt statt. Es ist die
Verpflichtung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, sich an diesen
Sitzungsplan zu halten, der vor allem deshalb beschlossen wurde, damit der
Prüfungsausschuss bei seinen Sitzungen regelmäßig beschlussfähig ist, was in der
Vergangenheit des Öfteren nicht der Fall war.
Deshalb fordere ich Sie, Herr GR Peter Haslebner, auf, sich als Vorsitzender des
Prüfungsausschusses bei den Einladungen zu Prüfungsausschusssitzungen an den
beschlossenen Sitzungsplan zu halten und nicht weiterhin durch Nichtbeachtung die
Gemeindeordnung zu verletzen.
101
Prüfungsausschussvorsitzender GR Peter Haslebner weiter:
„Bericht der PA-Sitzung vom 14.2.2013 für die öffentliche GR-Sitzung
zusammengefasst:
Die Beschlussfähigkeit war gegeben. Zur Verhandlungsschrift vom 17.1.2013
lagenkeine schriftlichen Einwände vor und gilt daher als genehmigt. Es gab keine
Berichte des Vorsitzenden.
Gesamtprüfbericht der FA7A-Auskünfte bzw. Fragen an Bgm. Dullnig, sowie über
den Stand der bereits erledigten Punkte.
Der Vorsitzende erkundigt sich bei den PA-Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern, wer
sich mit Fragen bezüglich des Gesamtprüfberichtes der FA7A, an Herrn
Bürgermeister wenden will. Dazu stellt Herr Bgm. gleich folgendes fest: Dass
sämtliche Punkte, die der Prüfung unterlegen sind, bereits den
Gemeinderatssitzungen jeweils schriftlich und mündlich bekannt gegeben wurden.
Zweitens stellte er fest, dass der Prüfbericht vom Prüfbericht vom Prüfbericht in den
nächsten Tagen zu erwarten ist. Es hat eine Besprechung im Land gegeben wo dies
korrigiert wurde. Seiner Meinung nach ist daher alles hinreichend geklärt. Bgm.
Dullnig steht auf um den Saal zu verlassen. Darauf fragte der Vorsitzende: „Also Du
stellst dich für Fragen nicht zur Verfügung?“. Antwort von Herrn Bgm. Dullnig: „
Ich habe genau das gesagt.“ Der Vorsitzende dazu: „Moment, ich habe sämtliche
GR-Sitzungsprotokolle, wo Du berichtet hast und die abgearbeitet wurden
durchgesehen, es gibt jedoch Punkte, die noch nicht abgearbeitet bzw. behandelt
wurden.“ Herr Bgm. Dullnig: „Reicht es nicht zu sagen, es sind sämtliche Punkte des
Prüfberichtes abgehandelt worden?“ Bgm. Dullnig verlässt daraufhin endgültig den
Sitzungssaal.
Bei der Belegsprüfung wurden 10 Belegsordner aus dem Jahre 2012 überprüft.
Unklarheiten wurden mit Frau Maria Luise Kargl besprochen und zur Zufriedenheit
beantwortet.
Beim Punkt „Allfälliges“ stellt der Vorsitzende fest, dass die Prüfung des
Rechnungsabschlusses 2012 kein Nachmittagstermin sein kann, da eine
ordnungsgemäße Überprüfung sich länger als 3 Stunden dauert, das wurde auch von
den Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern zur Kenntnis genommen. Herr GR Seifter
regt an, dass die Fragen der PA-Mitglieder an den Bürgermeister bezüglich des
Gesamtprüfberichtes ins Protokoll aufgenommen werden. Diese Anregung fand eine
mehrheitliche Zustimmung. Die Fragen wurden von GR Seifter und GR Haslebner
an die Schriftführerin GR Neumann zur Aufnahme ins Protokoll übergeben.
Folgende Fragen wurden gestellt:
Die FA7A bemängelt, dass die Haushaltskonten nicht mit den Personenkonten
übereinstimmen, da keine Abstimmung stattfand. Ist das zurzeit noch der Fall?
Die FA7a stellte fest, dass Verkäufe von Grundstücken in der nicht öffentlichen
Sitzung beschlossen wurden, obwohl dies von öffentlichem Interesse ist. Wird sich
das in Zukunft ändern?
Die FA7A bekrittelte, dass die Stadtgemeinde teilweise ohne entsprechende
Beschlüsse von Kollegialorganen und teilweise ohne ordnungsgemäße Belege
anordnete, ist dies zurzeit noch aktuell?
102
Die FA7A forderte die Stadtgemeinde auf, eine Investitionsabgabe im Sinne des § 36
des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 künftig zu erheben, ist dies schon
geschehen?
Das Betriebsführungsentgelt für die KiiZ GmbH von 12.351, 51 € monatlich, das von
der Gemeinde getragen wurde, ist dies zurzeit noch so und wer erhält dieses Entgelt?
Die FA7A kritisiert die Stadtgemeinde für die außerordentlich unübersichtliche
Gestaltung der verschiedenen vertraglichen Beziehungen zwischen der
Stadtgemeinde, der KiiZ GmbH und dem Verein Sportzentrum, hat sich daran etwas
geändert?
Herr Bgm., was sagen Sie zu diesem Gesamtprüfbericht und welche Konsequenzen
folgen daraus?
Die FA7A hat beanstandet, dass nachträglich handschriftliche Änderungen in
Prüfungsausschussprotokollen durchgeführt wurden. Wie ist so etwas möglich?
Die FA7a hat beanstandet, dass trotz Malversionen Geld vom Finanzstadtrat
überwiesen wurde? Wie ist das trotz eines Vieraugenprinzips möglich?
Die FA7A hat beanstandet, dass es für die Bediensteten der keine
Vertretungsregelungen gibt. Gibt es nun diese Vertretungsregelungen bereits?
Die FA7A hat beanstandet, dass es viele Außenstände gibt. Sind diese noch
einbringbar?
Die FA7A hat beanstandet, dass bei Grundstücksverkäufen die Geldbeträge nicht
zweckmäßig verwendet wurden. Warum hat man diese Geldbeträge nicht
zweckmäßig verwendet?
Die FA7A hat beanstandet, dass es bei der AIZ – Unternehmungsgruppe ein
Treuhandkonto gab, auf dem beträchtliche Geldüberweisungen getätigt wurden und
diese nicht nachvollziehbar waren. Desweiteren konnte niemand Auskunft geben,
wem dieses Konto gehört hat. Weiß man in der Zwischenzeit, wem dieses Konto
gehörte und für welche Zwecke diese Geldüberweisungen durchgeführt wurden?
Die FA7A hat beanstandet, dass bei der Kommunalsteuer beim Sportzentrum
zwischen 2005 und 2010 Ungereimtheiten gab. Wird dieser Differenzbetrag an die
Gemeinde zurückbezahlt? Die FA7A hat beanstandet, dass beim Verein
Zukunftswerkstatt Subventionen ausbezahlt wurden, ohne dass diese zuvor im
Gemeinderat beschlossen wurden. Wie ist das möglich?
Die FA7A hat beanstandet, dass die Nebengebührenordnung seit 1995 nie geändert
wurde. Ist schon eine Änderung durchgeführt worden?
Die FA7A hat beanstandet, dass der Bahnhofsumbau das Budget der Stadtgemeinde
erheblich belastet. Was sagen Sie dazu?
Die FA7A hat beanstandet, dass der Aktenverlauf der Stadtgemeinde nicht
nachvollziehbar ist. Nach welchem System werden die Akten geführt?
Die FA7A beanstandete, dass sich der Vorstand beim Verein Zukunftswerkstatt und
Verein Sportzentrum aus Mitgliedern des Stadt- und Gemeinderates zusammensetzt.
Herrscht hier nicht Befangenheit?
Wie viele öffentlich-rechtliche Bedienstete haben in der Zwischenzeit schon eine
Dienstprüfung gemacht?“
103
Äußerung des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschussvorsitzenden
über die Gebarungsprüfung vom 14.02.2013:
Bgm. Hermann Dullnig:
Zu den Fragen der Prüfungsausschuss-Mitglieder halte ich Nachfolgendes fest:
Bereits im November 2011, also vor rund eineinhalb Jahren, wurde der
Gebarungsprüfungsbericht der Aufsichtsbehörde an die Stadtgemeinde Zeltweg
übermittelt.
In der öffentlichen und der nicht öffentlichen Sitzung beschäftigte sich der
Gemeinderat bereits erstmalig am 15.02.2012 mit den auf Grund des Ergebnisses
getroffenen Maßnahmen. In weiterer Folge wurde in jeder Gemeinderatssitzung
transparent und umfassend über den Stand der Aufarbeitungsarbeiten informiert.
Ebenso wurde die Aufsichtsbehörde regelmäßig und nachweislich schriftlich über
den Stand der Aufarbeitungsarbeiten informiert.
In der Zeit von 06.12.2012 bis 16.01.2013 hat nun die Aufsichtsbehörde eine
umfassende Nacheinschau in der Stadtgemeinde Zeltweg abgehalten und dabei den
Umsetzungsstand sämtlicher im Prüfbericht ursprünglich festgestellter Mängel
vollständig geprüft.
Das Ergebnis dieser umfassenden neuerlichen Überprüfung liegt noch nicht vor.
Einerseits hat die Stadtgemeinde Zeltweg in äußerst mühevoller Mehrarbeit, mit
großem Aufwand und Engagement der an der Aufarbeitung beteiligten Mitarbeiter,
nun seit eineinhalb Jahren die im Prüfbericht angeführten Mängel bearbeitet,
andererseits wurde diese Arbeit von der Aufsichtsbehörde bereits penibel geprüft.
Doch was hat der Prüfungsausschuss in diesen letzten 1,5 Jahren zur Aufarbeitung
der festgestellten Mängel beigetragen?
104
Die 72 von der Aufsichtsbehörde angeführten Aufforderungen und Einladungen zur
Mängelbehebung waren den Mitgliedern des Prüfungsausschusses seit November
2011 bekannt.
Es wäre die Aufgabe des Prüfungsausschusses gewesen zu prüfen, inwieweit diese
72 festgestellten Mängel schon aufgearbeitet wurden.
Dies wäre jedenfalls sinnvoller gewesen als monatelang die Langfassung des
Prüfberichtes zu verlesen, ohne auch nur irgendeinen einzigen Punkt zu prüfen.
Es ist primär Aufgabe des Prüfungsausschusses zu prüfen und nicht monatelange
Lesestunden abzuhalten.
Nun ist es dem Prüfungsausschuss also tatsächlich gelungen erstmals und dies 1 1/2
Jahre nach Vorliegen des Prüfberichtes, Fragen an mich zu formulieren. Ich
gratuliere zu dieser tollen Leistung – aber im Ernst – Sie haben meine Damen und
Herren des Prüfungsausschusses, bei der Prüfung der Aufarbeitung eineinhalb Jahre
gänzlich versagt, während dem die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Zeltweg mit
großem Einsatz und Engagement aufgearbeitet haben.
Zu den gestellten Fragen: Ich darf Sie auffordern, diese zu überprüfen. Überprüfen
heißt allerdings nicht primär den Bürgermeister in eine Art „Kreuzverhör“ nehmen
zu können, wie Sie das offensichtlich geplant haben. Überprüfen heißt viel mehr,
sich davon zu überzeugen, ob etwas aufgearbeitet wurde oder nicht.
Dazu bedarf es aber selbstverständlich gewisser Kenntnisse und Fähigkeiten
desjenigen, der die Prüfung durchführt, also in diesem Fall der Mitglieder des
Prüfungsausschusses.
Ich fordere Sie neuerlich auf, sich die für die ordnungsgemäße Überprüfung der
Gebarung der Stadtgemeinde Zeltweg notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse
ehest möglich anzueignen!
105
Ich fordere Sie auf, endlich die notwendigen und im Gesetz vorgeschriebenen Fortund Weiterbildungen zu besuchen!
Ich erinnere Sie daran, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 04.10.2010 alle
Mitglieder des Prüfungsausschusses aufgefordert hat, zumindest an einer
fachspezifischen Fortbildungsveranstaltung pro Kalenderjahr teilzunehmen. Sie
haben sich an diese Aufforderung nicht gehalten.
Weiters
fordere
ich
Sie
neuerlich
auf,
endlich
der
Aufforderung
der
Aufsichtsbehörde und des Gemeinderates nachzukommen und künftig sämtliche
Bereiche der Gebarung der Stadtgemeinde Zeltweg zumindest einmal im Laufe der
Funktionsperiode stichprobenartig zu prüfen und damit Ihrer Kontrollfunktion
nachzukommen!
106
Punkt 16:
Gemeindejagd, Aufteilung des Jagdpachtschillings
Berichterstatter GR Fritz Enzinger:
Gemäß § 21 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 ist der jährliche Jagdpachtschilling an die
Grundbesitzer
des
Gemeindejagdgebietes
unter
Zugrundelegung
des
Flächenausmaßes, der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke
aufzuteilen.
Im Sinne des Jagdgesetzes hat der Bürgermeister einen Aufteilungsentwurf erstellt
und diesen durch vier Wochen hindurch im Stadtamt zur öffentlichen Einsicht
aufgelegt. Diese Auflage wurde in ortsüblicher Weise mit dem Hinweis
kundgemacht, dass es jedem Grundbesitzer im Gemeindejagdgebiet frei steht, gegen
diesen Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Stadtgemeinde Zeltweg
Einwendungen einzubringen. Solche Einwendungen sind nicht erfolgt.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit
dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg nimmt den vom Bürgermeister
erstellten und durch vier Wochen im Stadtamt zur öffentlichen Einsicht
aufgelegten Aufteilungsentwurf über den Jagdpachtschilling 2012/2013 für die
Gemeindejagd der Stadt Zeltweg in der Höhe von € 660,30 zur Kenntnis.
Dieser Gemeinderatsbeschluss ist öffentlich in ortsüblicher Weise mit dem
Hinweis kundzumachen, dass die Anteile, die nicht sechs Wochen nach der
Kundmachung
dieses
Beschlusses
behoben
Gemeindekasse verfallen.
Keine Wortmeldung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
107
werden,
zugunsten
der
Nach Abschluss der regulären Tagesordnung werden nunmehr die eingangs der
Sitzung gestellten Dringlichkeitsanträge behandelt:
GR Gerald Seifter wiederholt den von 2. Vbgm. Helmut Ranzmaier gestellten
Dringlichkeitsantrag der ÖVP Zeltweg:
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Wortmeldung 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger.
Abstimmung über die Dringlichkeit:
Für den Antrag stimmen 8 Gemeinderäte.
Gegen den Antrag stimmen 16 Gemeinderäte: Bgm. Hermann Dullnig, 1. Vzbgm.
Siegfried Simbürger, Finanzstadtrat Robert Steinbrugger, StR Ing. Günter Reichhold,
Claudia Kaiser, Brigitte Konrad, John Berdev, Fritz Enzinger, Anneliese Steinkellner, Gerald
Pirkopf, Armin Wassertheurer, B.Ed. Marco Krätschmer, Anton Brandner, Karin Pichler,
Rudolf Standfest und Wolfgang Grabenbauer.
Die Dringlichkeit wird dem Antrag nicht zuerkannt.
109
GR Gerald Seifter verliest folgenden weiteren Dringlichkeitsantrag der ÖVP:
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Wortmeldung 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger.
Abstimmung über die Dringlichkeit:
Für die Dringlichkeit des Antrages stimmen 10 Gemeinderäte.
Gegen den Antrag stimmen 14 Gemeinderäte: Bgm. Hermann Dullnig, 1. Vzbgm.
Siegfried Simbürger, Finanzstadtrat Robert Steinbrugger, StR Ing. Günter Reichhold,
Claudia Kaiser, Brigitte Konrad, John Berdev, Fritz Enzinger, Anneliese
Steinkellner, Gerald Pirkopf, Armin Wassertheurer, B.Ed. Marco Krätschmer, Anton
Brandner und Karin Pichler.
Die Dringlichkeit wird dem Antrag nicht zuerkannt.
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Ende der Sitzung: 20.15 Uhr
v.g.g.:
Der Vorsitzende:
Der Schriftführer:
Der Schriftführer:
Die Schriftführerin:
Der Schriftführer:
Der Schriftführer:
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