über 18 Jahre

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über 18 Jahre
Passstelle LONDON
Terminbuchung online: hier klicken
23 Belgrave Square
London
SW1X 8PZ
Tube Stationen: Hyde Park Corner, Knightsbridge,
Victoria Station oder Sloane Square
Telefon: 020 7824 1426
Telefax: 020 7824 1449
Telefonzeiten:
Mo – Do
Fr
08.15-12.00 Uhr sowie 13.30 - 16.00 Uhr
08.15-12.00 Uhr
Passabholung:
(ohne Termin)
Mo – Fr
Mo – Do
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08.15 – 10.30 Uhr sowie
13.45 – 14.30 Uhr
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Passstelle EDINBURGH
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16 Eglinton Crescent
Edinburgh
EH12 5DG
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Öffnungszeiten:
Mo – Fri: 09.30 bis 11.30 Uhr (letzter Einlass)
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Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen
(für Antragsteller über 18 Jahre)
Europapässe (biometrische Reisepässe) und Personalausweise können wegen der erforderlichen Abnahme
von Fingerabdrücken nur noch persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen oder
Personalausweisen ist nicht mehr möglich. Der Druck erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Den
bisherigen Pass oder Personalausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, sofern Sie
reisen müssen und das Dokument noch gültig ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes oder Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre,
ansonsten 10 Jahre.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können.
Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache
mit Termin nötig ist.
Für die Antragstellung werden benötigt:
(Dokumente im Original sowie jeweils eine Kopie)
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Antragsformular (auf der Webseite zum Download erhältlich, in Druckbuchstaben ausgefüllt)
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Aktueller Reisepass und/oder Personalausweis
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Geburtsurkunde - (‚unabridged birth certificate‘) mit Angaben der Eltern
(falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)

Heiratsurkunde bei Verheirateten/Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens
(falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)

Bescheinigung über eine Namensänderung, falls zutreffend
Bitte wenden

Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend

Promotionsurkunde, falls zutreffend und Eintragung des Doktortitels gewünscht
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Abmeldebescheinigung aus Deutschland (nur nötig, wenn im letzten Pass/Ausweis noch ein
deutscher Wohnort steht)
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Aktueller Adressnachweis für GB (z.B. council tax/ utility bill oder bank statement)
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Zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (siehe Infoblatt
oder Homepage der Botschaft)

Einen mit Ihrer Adresse versehenen, Special Delivery Rückumschlag, (pre-paid up to 500g bei jedem Postamt erhältlich), falls Rücksendung per Post gewünscht.
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Fingerabdruckerfassung (erfolgt bei Antragstellung)

Gebühren (Zahlung erfolgt bei Barzahlung zum aktuellen Wechselkurs in £)
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Reisepass
Reguläre Bearbeitungsdauer 4-6 Wochen
über 24 Jahre: € 80,--
unter 24 Jahre: € 58,50
Expresszuschlag (Dauer 2-3 Wochen): € 32,-
Personalausweis
Reguläre Bearbeitungsdauer 4-6 Wochen:
über 24 Jahre: € 58,80
unter 24 Jahre: € 52,80
Ein Express Verfahren ist für die Beantragung des Personalausweises nicht möglich.
Gebühren können in bar (ausschließlich in GBP zum jeweiligen Wechselkurs der
Auslandsvertretung, aufgerundet in 10-Pence-Schritten) oder – nur bei der Botschaft London –
auch mit Kreditkarte (Mastercard/Visa) bezahlt werden. Die Gebühren gelten für Personen mit
Wohnsitz in Großbritannien. Debit Cards und American Express können nicht akzeptiert werden. Bei
Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Abrechnung in Euro. Bitte bei Barzahlung beachten: Aufgrund der
Wechselkursabhängigkeit ändern sich die Gebühren in Pfund fortlaufend. Die aktuellen Gebühren
entnehmen Sie bitte unserer Internetseite oder kontaktieren Sie die zuständige Auslandsvertretung.
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Beantragung bei Honorarkonsuln
Antragssteller mit einem weiten Anfahrtsweg können auch bei folgenden Honorarkonsuln biometrische
Reisepässe beantragen:
Aberdeen, Cardiff, Leeds, Liverpool, Plymouth, Southampton und Newcastle
Nähere Informationen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem separaten Merkblatt oder der Website.
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Namensänderungen
Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch
eine Namenserklärung abgeben:
Sie haben geheiratet und möchten einen Pass - ausgestellt auf den neuen Namen – beantragen
Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie
vor Ihrer Ehe geführt haben
 Zur Beratung und Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per Email an die Abteilung für
Namenserklärungen: [email protected]
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

Dieses Merkblatt der Auslandsvertretungen in Großbritannien bezieht sich auf den Großteil der hier
vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an
möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende
Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.