Ende der Schiedsgerichtsbarkeit nach der
Transcrição
Ende der Schiedsgerichtsbarkeit nach der
rund um die Jugendhilfe_jhr Ende der Schiedsgerichtsbarkeit nach der Fürsorgerechtsvereinbarung In der Fachpresse ist seit der Mitte der 80-er Jahre in mehreren Beiträgen das Für und Wider einer Fortführung der Schiedsgerichtsbarkeit auf der Rechtsgrundlage der Fürsorgerechtsvereinbarung (FRV) behandelt worden. Dies ist nun alles Vergangenheit: Die Zentrale Spruchstelle hat in ihrer letzten Sitzung vom 16. bis 18.10.2002 in Berlin über die letzten bei ihr als Berufungsinstanz anhängigen Streitfälle abschließend entschieden. Die Schiedsgerichtsbarkeit mit 6 regionalen Spruchstellen als erstinstanzlichen Schiedsgerichten und 1 Zentralen Spruchstelle als Berufungs- und Beschwerdeinstanz ist damit beendet. 1. Die Anfänge der Schiedsgerichtsbarkeit Die Fürsorgerechtsvereinbarung stammt vom 18. September 1947. Nachdem von 1871 bis 1939 das Bundesamt für das Heimatwesen Streitigkeiten in Kostenerstattungs- und Zuständigkeitsfragen zwischen Fürsorgeträgern entschieden hatte, wollte nach dem Ende des 2. Weltkriegs eine Arbeitsgemeinschaft der Fürsorgedezernenten der früheren britischen Besatzungszone unter dem Vorsitz des Hamburger Senators Dr. Nevermann durch eine von allen Trägern getragene Vereinbarung die Kostenerstattung zwischen den Fürsorgeträgern und vor allem die Schlichtung von Streitigkeiten in diesem Bereich durch ein besonderes Verfahrensrecht und die Schaffung einer Schiedsstelle vereinfachen. Dabei stand im Vordergrund, dass in dieser Schiedsstelle – im Unterschied zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, einschl. der Verwaltungsgerichtsbarkeit – sachkundige Personen von den örtlichen und überörtlichen Trägern mitwirken sollten, die sich in diesem speziellen Sachgebiet auskennen, so dass ihnen Alltagsprobleme bei Entscheidungen über eine Hilfegewährung und die sich daraus evtl. ergebenden Schwierigkeiten in der Ermittlung der Voraussetzungen für eine Kostenerstattung auf Grund ihrer eigenen Berufserfahrungen nicht fremd waren. 22 Neben den Verfahrensregelungen über die Schiedsgerichtsbarkeit enthielt die ursprüngliche FRV von 1949 auch materiellrechtliche Regelungen über die Kostenerstattung. Als dann das 1962 in Kraft getretene Bundessozialhilfegesetz (BSHG) die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung detailliert regelte, wurde die FRV unter Federführung des Deutschen Städtetages reformiert und nunmehr im Wesentlichen – abgesehen von der entsprechenden Anwendung des Kostenerstattungsrechts auf die Jugendhilfe – auf das Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit beschränkt. Die neue Fassung wurde am 26.5.1965 unterzeichnet und trat mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft, nachdem alle örtlichen und überörtlichen Träger sowohl der Sozialhilfe als auch nunmehr der Jugendhilfe der Vereinbarung in der neuen Fassung zugestimmt hatten. Durch eine eigene Verfahrensordnung vom 9.12.1965 wurde die FRV um weitere Konkretisierungen und Verfahrensregelungen ergänzt. So waren nun für das Gebiet der alten Bundesrepublik 6 regionale Spruchstellen gebildet und zwar je 1 für -- die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin (Spruchstelle Hamburg), -- die Länder Hansestadt Bremen und Niedersachsen (zuletzt Spruchstelle Goslar), -- das Land Nordrhein-Westfalen (im Wechsel zwischen Köln und Münster, zuletzt Spruchstelle Münster), -- die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (Spruchstelle Kassel), -- das Land Baden-Württemberg (Spruchstelle Stuttgart), -- den Freistaat Bayern (Spruchstelle München). Für Entscheidungen über Beschwerde oder Berufung gegen den Schiedsspruch einer regionalen Spruchstelle wurde die Zentrale Spruchstelle gebildet, die gebildet wurde aus -- den Vorsitzenden und je 1 weiteren Mitglied der regionalen Spruchstellen, -- dem für das Land Berlin bestellten Mitglied der Spruchstelle Hamburg, -- einem von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter benannten Mitglied. Während hinsichtlich des Vertreters aus Berlin die besondere Situation von West-Berlin im Kontext der Bundesrepublik zu berücksichtigen war, sollte durch die ausdrückliche Hinzunahme eines Vertreters der Landesjugendämter dem künftigen Gewicht der Streitigkeiten in der Jugendhilfe besonders Rechnung getragen werden. 2. Einige wenige statistische Zahlen aus der Schiedsgerichtsbarkeit: Die Spruchstelle Hamburg hat im Zeitraum von 1948 bis Ende 1996, wo nach der Kündigung die letzten Streitverfahren anhängig gemacht werden konnten, in 138 Sitzungen 2.028 Schiedsanträge behandelt. Bei der Spruchstelle München waren seit der ersten Sitzung am 13.6.1950 bis zum Ende in 150 Sitzungen 5.082 Schiedsanträge zu behandeln, von denen 3.480 durch Schiedsspruch, die weiteren 1.602 durch Beschlüsse beendet wurden. Aus einer Statistik der Spruchstelle Kassel zum 40-jährigen Bestehen geht hervor, dass dort in der Zeit von 19501989 2383 Anträge eingegangen sind, von denen 714 zu einer gütlichen Einigung führten und in ca. 1650 Fällen ein Schiedsspruch erging; davon wurde in 347 (rd. 20 %) Verfahren Berufung eingelegt. Die Zentrale Spruchstelle hat in 174 Sitzungen insgesamt 3.859 Schiedssprüche verabschiedet; hinzu kamen 138 Gutachten, mit deren Erstellung sie anfänglich auch betraut war, und zahlreiche Beschwerdeentscheidungen über die Zulassung einer Berufung. Vorsitzende der Zentralen Spruchstelle waren: 1950-1955 Ltd. Reg. Dir. Birckholtz, Hamburg 1955-1969 Landesrat Dr. Wagner, Münster 1969-1971 Landesrat von Bergen, Kassel 1971-1976 Präsident Kobus, Hannover 4/03 jhr_rund um die Jugendhilfe 1976-1992 1992-2002 Stadtdirektor Mergler, Essen Landesrat Saurbier, Köln. 3. Veröffentlichung der Schiedssprüche in EuG und ZfF Schiedssprüche der beiden Instanzen der Schiedsgerichtsbarkeit wurden in den über 50 Jahresbänden der Sammlung Entscheidungen und Gutachten (EuG), die zuletzt durch die Herren Mergler und Zink herausgegeben wurden, sowie regelmäßig auch in der Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF) veröffentlicht, so dass die Praxis der Jugend- und Sozialhilfe in der Lage war, ihr Tun für eine mögliche Kostenerstattung durch andere Träger entsprechend einzustellen und die jeweils erforderlichen Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und sicherzustellen. Hierfür war es naturgemäß sehr hilfreich, dass alle Mitglieder der Spruchstellen über eigene Erfahrungen in der Kostenerstattung verfügten und ihre Entscheidungsentwürfe daher so abfassen konnten, dass nicht nur an der Praxis orientierte Entscheidungen gefällt wurden, sondern darüber hinaus die Mitarbeiter der Jugend- und Sozialämter gute Hinweise für ihre tägliche Arbeit bekommen konnten. 4. Entwicklung der Kritik am Verfahren der FRV Gleichwohl kann nicht ausbleiben, dass die Spruchpraxis einer Schiedsgerichtsbarkeit auch kritisiert wird; wer in einem Schiedsverfahren unterliegt, ist häufig nicht bereit, der Rechtsauffassung der Schiedsrichter anschließend den Vorzug vor seiner zwar überzeugt vertretenen, aber eben nicht überzeugenden anderen Meinung zu geben. Dabei kommt es dann häufig auch zum Streit darüber, ob in dem eigenen Fall tatbestandsmäßig eben andere Voraussetzungen bestanden haben als in einer früheren Entscheidung oder – umgekehrt – dieser Fall haargenau so zu bewerten sei wie ein bereits „richtig“ entschiedener anderer Fall. Es spielen dabei also sowohl vermeintliche Unterschiede als auch behauptete Übereinstimmungen in Sachverhalten eine große Rolle, über die man sich regelmäßig trefflich streiten kann. Auch weitere Gesichtspunkte wurden ins Feld geführt, wenn es darum ging, die Arbeit der Spruchstellen zu 4/03 bewerten: häufig gab es, von Spruchstelle zu Spruchstelle durchaus unterschiedlich, zu lange Bearbeitungszeiten, die den Fristen der Verwaltungsgerichtsbarkeit nahe kamen; von der örtlichen Ebene wurde die Zusammensetzung der Spruchkörper insoweit kritisiert, als dort die Mitarbeiter von überörtlichen Trägern (üöT) in der Überzahl waren. Einerseits lag das an der geringeren Bereitschaft (und/oder vielleicht geringeren zeitlichen Möglichkeit?) von Sachkundigen bei den örtlichen Trägern, sich dieser zusätzlichen ehrenamtlichen Aufgabe zu stellen; andererseits sollte dabei berücksichtigt werden, dass die Mitarbeiter der üöT in den Spruchstellen im Wesentlichen von kommunal strukturierten und finanzierten üöT kamen, so dass das Argument eines Ungleichgewichts zwischen staatlichen und kommunalen Trägern und Finanzen und damit der Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte deshalb nicht stechen konnte. Von Dezernenten kam häufig die Klage, die Mitglieder der Spruchstellen seien durch diese Tätigkeit zu oft vom Büro abwesend und vernachlässigten ihren eigenen Arbeitsplatz; schließlich war erkennbar, dass es hier auch „menschelte“: man behauptete bisweilen, Mitglieder könnten durch persönliche Abneigungen gegen rivalisierende Kollegen bei bestimmten Verfahrensbeteiligten in ihrer Beurteilung von Sachverhalten beeinflusst sein und es wird sogar behauptet, in einem Einzelfall möge eine Verärgerung über eine nicht zustande gekommene Wahl in eine Spruchstelle eine Rolle für die generelle Bewertung der Schiedsgerichtsbarkeit gespielt haben. So wurden auch Vorwürfe mangelnder „richterlicher Unabhängigkeit“ der Mitglieder der Spruchstellen hörbar. Dabei kann allerdings durchaus auch nicht bestritten werden, dass angesichts der großen Zahl der in 1 Sitzung anstehenden Streitfälle manche Entscheidung erkennbar „mit der heißen Nadel genäht“ war und die Spruchpraxis in einer späteren Überprüfung zu einer Änderung kam: auch das ist menschlich erklärbar und soll auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit passieren. Schließlich wurde geklagt, es sei angesichts der schlechten Finanzierungsgrundlagen der Spruchstellen und der daraus folgenden Unmöglichkeit, die Mitarbeiter der Spruchstellen für ihre Tätigkeit über den Unkostenersatz hinaus zu honorieren, schwer, für die Zukunft Mitglieder in ausreichender Zahl zu gewinnen. Als weiteres Argument gegen die Schiedsgerichtsbarkeit wurde darauf verwiesen, dass es in einer Reihe von Fällen bei Zuständigkeitsstreitigkeiten zu Verwaltungsgerichtsverfahren auf Grund der §§ 91 a BSHG oder 97 KJHG gekommen war, so dass insoweit 2 parallele Wege der Rechtsfindung mit der Gefahr auseinander laufender Entscheidungen bestehen. Dass ein Teil der Kritik in der Feststellung gipfelte, diese seiner Zeit ver- Wer trägt die Kosten? 23 rund um die Jugendhilfe_jhr einbarte Schiedsgerichtsbarkeit nach der FRV sei nun nicht mehr zeitgemäß, musste allerdings sehr überraschen angesichts der generellen Tendenz, so weit wie möglich die Gerichte zu entlasten: zeitlich parallel zu stellenweise abbröckelndem Interesse an einer Weiterführung der Schiedsgerichtsbarkeit für die Behandlung der Kostenerstattungsstreitigkeiten war in Justiz und Politik der genau gegenläufige Trend erkennbar. Hier sollte m.E. der bisherige Text erhalten bleiben, da dies für die Argumente der Landesjugendämter eine Bestätigung war! 5. Neue Perspektiven? Im Hinblick auf angemeldeten Änderungsbedarf bei FRV und Verfahrensordnung (VerfO) bot die Geschäftsstelle der Zentralen Spruchstelle an, die erforderliche Verwaltungsarbeit im Zusammenhang mit einer Novellierung der FRV und dem Einholen der Zustimmungen und neuer Beitrittserklärungen zu übernehmen, und bildete eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaften der üöT, in der Novellierungsbedarf beraten und Änderungen formuliert wurden, die jedoch nicht mehr ernsthaft diskutiert worden sind. Da die Kritik im Sinne der geschilderten Beispiele -- zunächst schwerpunktmäßig in Bayern – dazu führte, dass Kündigungen der FRV nicht nur angekündigt sondern bis Ende 1990 in 3 Fällen in Bayern auch bereits vollzogen wurden, wobei nur für den Bereich der Kostenerstattung in der Sozialhilfe gekündigt wurde, drohte ein unerträgliches Auseinanderbröckeln der Mitgliedschaft in der FRV. Hinzu kam die Tatsache, dass durch die Wiedervereinigung Deutschlands die große Zahl neuer Träger der Jugend- und der Sozialhilfe für einen Beitritt hätten gewonnen werden müssen, um zu einer flächendeckenden bundesweiten Regelung in der Kostenerstattung zu kommen, ein umständliches und zeitraubendes Verfahren, das dem als Geschäftsstelle der AG der Sozialhilfeträger federführenden Deutschen Städtetag noch in unangenehmer Erinnerung aus der Phase der 60-er Jahre war, als die Neufassung der FRV von allen Trägern angenommen werden musste. So wurde erklärt, der Städtetag sei personell nicht in der Lage, die 24 für einen Beitritt aller Träger in den neuen Ländern erforderliche Verwaltungsarbeit zu leisten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass per Einzelschiedsvertrag etliche ö. und üöT. in Streitverfahren einbezogen worden sind und zwar sowohl als Antragsteller als auch als -gegner. Der Gesetzgeber hatte ein grundsätzliches Interesse an einer Beibehaltung der Schiedsgerichtsbarkeit und unternahm im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidisierungsprogramms (FKPG) vom 23.6.1993 den Versuch, sie durch eine bundesgesetzliche Regelung abzusichern: in das BSHG wurde § 113a, in das KJHG § 89h aufgenommen, jeweils Vorschriften über das schiedsgerichtliche Verfahren, das durch eine Rechtsverordnung des Bundes mit Zustimmung der Länder im Detail geregelt werden sollte. Im Zusammenhang mit der Beratung solcher Verordnungsregelungen setzten sich dann aber im Hinblick auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzlich eingeführte „Zwangsschiedsgerichtsbarkeit“ durch, so dass die genannten Vorschriften in beiden Gesetzen mit Wirkung vom 1. 8. 1996 wieder aufgehoben wurden. Bei ernsthaftem Interesse an einer Beibehaltung der Schiedsgerichtsbarkeit hätte man lediglich die Bestimmungen dahingehend ändern müssen, dass sie nur ein Vorverfahren einführen, also nicht die Spruchstellen kraft Gesetzes an die Stelle der Gerichte treten; zusätzlich hätten bei entsprechendem Wollen aller Beteiligten die großen Trägerverbände der ö. und üöT einen Verzicht auf anschließende gerichtliche Geltendmachung vereinbaren oder mindestens eine solche Empfehlung aussprechen können, womit die Bedenken zur Rechtsweggarantie gegenstandslos gewesen wären. 6. Kündigung der FRV zum 31.12.1996 Hierzu kam es jedoch nicht; trotz zahlreicher für die Beibehaltung der FRV (in novellierter Form) eintretender Stimmen, empfahlen die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe ihren Mitgliedern, die FRV zum 31. 12. 1996 mit der Maßgabe zu kündigen, dass bereits laufende Verfahren noch zum Abschluss gebracht werden sollten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sprach sich hiergegen aus und empfahl ausdrücklich eine Weiterführung der Schiedsgerichtsbarkeit nach der FRV. Die große Zahl der Träger kam schließlich der Empfehlung der AG der Sozialhilfeträger nach, so dass diese Vereinbarung damit bundesweit keine Grundlage für ein Verfahren mehr sein konnte. 7. Sonderweg in BadenWürttemberg In Baden-Württemberg führte diese Haltung dann auch zu einer neuen Vereinbarung; hier wurde mit Zustimmung aller Beteiligten eine am 1.1.1998 in Kraft getretene „BadenWürttembergische Vereinbarung über die Anwendung der Fürsorgerechtsvereinbarung (FRVBW) abgeschlossen, die für die Entscheidung über Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen den Trägern in diesem Land weiterhin den Weg zur Spruchstelle Stuttgart eröffnet, wobei per Einzelschiedsvertrag (gem. § 12) auch alle anderen Träger in Deutschland die Anrufung dieser Spruchstelle vereinbaren dürfen, wovon auch Gebrauch gemacht wird. Bei diesem Verfahren gibt es keine Berufungsinstanz mehr; die Entscheidungen der Spruchstelle sind vielmehr abschließend und rechtskräftig. Die Vereinbarung war zunächst bis 31.12. 2000 befristet, ist inzwischen aber unbefristet verlängert worden. 8. Schlussbetrachtung Wenn man nicht den Weg über das (nur 1-instanzliche) Schiedsverfahren in Stuttgart gehen will, bleibt heute nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht, wenn man Kostenerstattung von einem anderen Träger verlangen will. Dass die Vorbereitung einer Verwaltungsgerichtsklage einen höheren Qualitätsaufwand erfordert als das Anrufen einer Spruchstelle, liegt auf der Hand. Bei den oben genannten Diskussionen in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände war erkennbar, dass diese gegenüber dem Schiedsverfahren höhere Schwelle durchaus erwünscht schien: Viele drückten die Hoffnung aus, dass wegen des künftig höheren Personalauf4/03 jhr_rund um die Jugendhilfe wands für eine Erstattungsklage die Zahl der Kostenerstattungsverfahren deutlich abnehmen werden; dieses Ziel hätte man auch innerhalb der FRV erreichen können, z.B. durch vereinbarte Regelungen für verkürzte Verfahren, höhere Schwellenwerte für eine Berufung, Ausschlussfristen etc. Im Übrigen hätte man, wenn es darum geht, Kostenerstattungsmöglichkeiten abzubauen, beim Gesetzgeber eine Reduzierung der Erstattungsvoraussetzungen anzuregen. Die immer weiter ausdifferenzierte Kostenerstattungsregelung, besonders im KJHG, führt zum entgegengesetzten Ergebnis. Dass eine Reduzierung der Erstattungsmöglichkeiten aber für viele Orte und Träger auch existentielle Fragen aufwerfen würde, braucht in dieser Zeitschrift nicht extra betont zu werden. In jedem Fall hätte ein vereinbartes und durch die Beteiligten ohne Gesetzgeber änderbares Schiedsverfahren nach der (novellierten) FRV für die Zukunft mehr Flexibilität und Möglichkeiten zugelassen als der jetzt gegebene starre Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten mit bis zu 3 Instanzen und den bekannten Fristen dieser Rechtszüge. Es kommt überdies hinzu, dass nach der FRV praktischerweise der Kostenerstattungsanspruch gegen mehrere in Betracht kommende Träger in 1 Verfahren zusammengefasst werden durfte, was dann zu einer abschließenden Entscheidung gegenüber allen in Betracht kommenden Trägern führte, was nach der VwGO so nicht erreichbar ist. Am Ende dieses langen, ergebnisund erfolgreichen Weges bleibt im Wesentlichen nur noch der Rückblick auf eine Tätigkeit, bei der insgesamt als 5 Jahrzehnte lang engagierte Frauen und Männer für die Öffentlichkeit weitestgehend im Verborgenen Verdienstvolles geleistet haben. Viele Stunden über die Wochen- und Lebensarbeitszeit hinaus wurde an der Streitschlichtung in einer Materie gearbeitet, bei der ein komplizierter Sachverhalt aufzuklären und dabei ein sehr detailliertes Netz von Vorschriften zu beachten und auszulegen war. Diesen Personen gebührt Dank und Anerkennung für ihren unermüdlichen Einsatz, der in zahlreichen Fällen über 30 Jahre hinausging. Dank gebührt auch dem Landschaftsverband Rheinland, der in den abgelaufenen 16 Jahren – abgesehen von einer Sachkostenpauschale aus den Gebühren und Auslagen der Entscheidungen – trotz der sehr schwierigen Haushaltslage die Personal- und verbleibenden Sachkosten der Geschäftsstelle der Zentralen Spruchstelle getragen hat. Helmut Saurbier, Bergisch Gladbach, [email protected] Die vollständige Fassung dieses Artikels ist in der Zeitschrift für das Fürsorgesystem (ZfF) 7/2003 erschienen. Szenen einer Ausbildung Coolness- und Deeskalationstraining Eine kleine Gruppe von Menschen sitzt dichtgedrängt auf dem Boden, Arme und Beine sind ineinander verschlungen, Hände umfassen die Hand- und Fußgelenke anderer, die Gesichter wirken entschlossen bis verbissen. Als eine weitere Gruppe von Menschen grölend auf die Sitzenden einstürmt und beginnt die Gruppe auseinander zu zerren und einzelne fortzureißen, beginnt die ineinander verschlungene, heftig Widerstand leistende und erbittert um Zusammenhalt kämpfende Masse lautstark zu singen. Beide Seiten zerren, reißen, grölen, beschimpfen, … 4/03 Aus der Menge ertönt ein „Stopp!“ – alle verharren für einen kurzen Augenblick, eine Person löst sich aus der Gruppe, entfernt sich von dieser ... und dann geht es weiter! Bei dieser Momentaufnahme handelt es sich nicht – wie der Leser1 nun vielleicht meinen könnte – um eine Szene einer gewaltsam von der Polizei aufgelösten Sitzblockade, sondern um eine Übung im Rahmen der Ausbildung zum Anti-Gewalt-/ Coolness- und Deeskalationstrainer, die das Landesjugendamt seit April diesen Jahres unter der Leitung von Helmut Kuhfuß und Andreas Sandvoß ausrichtet. In solchen und ähnlichen Übungen begeben sich die Teilnehmer der Ausbildung in Situationen, in denen sie Gefühle von Macht und Ohnmacht, von Gruppenzugehörigkeit und Zusammenhalt, von Aggression und Provokation erfahren. Situationen, in denen Pädagogen, Sozialarbeiter, Lehrer – allesamt rücksichtsvolle, empathische und prosozial eingestellte Menschen – angestachelt durch den (Übungs-) Auftrag, die Gruppe, die Lautstärke, ... eigene Grenzen überschreiten, um sich in der anschließenden Reflexion mit genau diesen – den eigenen Grenzen – auseinander zusetzen und sich die eigenen aggressiven Gefühle mit den damit einhergehenden Empfindungen und körperlichen Begleiterscheinungen bewusst zu machen. 25 rund um die Jugendhilfe_jhr Aber nicht alle Inhalte und Übungen der Ausbildung zum Anti-Gewalt/ Coolness- und Deeskalationstrainer gestalten sich derart laut und impulsiv. Neben diesen ‚aggressionsspezifischen’ Inhalten werden zahlreiche Übungen und Spiele zum Kennenlernen und Aktivieren von Gruppen, zur Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung, zur Kooperationsfähigkeit, Übungen aus dem erlebnis-pädagogischen Bereich sowie verschiedene Entspannungsverfahren vorgestellt und erprobt. Selbstverständlich werden im Rahmen der Ausbildung auch theoretische Grundlagen zum Anti-Gewalt- und Coolness-Training sowie zu spezifischen Themen wie z.B. Rechtsextremismus oder Hooligans vermittelt. Und auch die Erfahrung des sogenannten „Heißen Stuhls“, der ein zentrales Element innerhalb des Anti-Ge- walt-Trainings mit gewalttätigen Jugendlichen darstellt, erlebt jeder Teilnehmer im Laufe der Ausbildung ‚am eigenen Leib’. operation mit der Universität zu Köln wird die Ausbildung fachlich begleitet. Hier ist Jutta Pusch-Runge für alle Beteiligten die zentrale Ansprechperson in Sachen Organisation. Darüber hinaus ist sie mit hoher fachlicher Kompetenz eine ideale Ansprechpartnerin für fachliche Fragen rund um den Einsatz zukünftiger Trainer im Kompetenzbereich des LVR. Gundi Reinsch 1 Neben den Ausbildungseinheiten Anti-Gewalt- / Coolnesstraining ist der Bereich Deeskalation in gewaltbesetzten Situtionen zentraler Teilbereich der Ausbildung. Die zukünftigen Trainer werden befähigt zu vermitteln, einzugreifen und praktisch zu deeskalieren. Hierbei ist das zentrale Anliegen, dass die Teilnehmer ihr eigenes Deeskalationsprofil entwickeln. All diese Inhalte und Übungen sind eingebettet in einen steten Wechsel von Ruhe und Aktivität, von Theorie und Praxis, so dass die Teilnehmer nach jedem Treffen auf´s Neue verblüfft sind, wie kurzweilig ein solch langer (Wochenend-) Seminartag verfliegen kann. Unter der Schirmherrschaft des LVR/ Landesjugendamtes Rheinland in Ko- Zur besseren Lesbarkeit des Textes wurde bei sämtlichen Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt. Selbstverständlich sind darin jeweils beide Geschlechter eingeschlossen. Andreas Sandvoß, Diplomsozialpädagoge beim Jugendamt Essen, und Helmut Kuhfuß, Lehrer in Essen, sind seit einigen Jahren zusätzlich als Anti-Gewalt- / Coolness- und Deeskalationstrainer tätig. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich von der Arbeit mit Straftätern in JVAs, über Trainings in Jugendhäusern u.a., Multiplikatorenausund -fortbildung bis hin zur Unterrichtstätigkeit an der Universität zu Köln sowie der Lehrerfortbildung. Weitere Informationen sind zu finden unter: www.anti-gewalt-training.de, Kontakt: [email protected] Informationen auch bei Jutta PuschRunge, Landesjugendamt Rheinland , [email protected] Grenzen setzen Selbstbehauptungs- und Konflikttraining für Kinder und Jugendlichen Der Mann hat den Schüler in der vollen Straßenbahn einfach angepöbelt. Aufstehen wollte keiner bis Jan den Platz doch freigab, weil der Typ immer aufdringlicher und aggressiver wird. Nachgeben kann gesünder sein. Seine 3 Freunde bleiben sitzen. Wortlos und unsicher. Der Mann fordert sie flüsternd auf ihm was zu geben, Kleingeld oder auch den Walkman. Sein Ton ist scharf und angsteinflössend. Der Typ hat was gefährliches und die Bedrohung ist spürbar. Wäre gut die Schüler kämen weg. Nur wie? Eine Situation, die real wirkt und Angst und Unsicherheit bei den Betroffenen auslöst. 26 Eine Situation wie sie täglich live in der Realität vorkommt und hier in einem Rollenspiel nach gestellt wird. Die Situation wird gestoppt. Der Mann steht auf , lächelt und die Schüler wissen, das Rollenspiel ist vorbei. Jürgen Fais ist dieser angsteinflößende Typ, allerdings nur im Rollenspiel. Im wirklichen Leben ist er Sozialpädagoge und Supervisor. Für die Schüler Trainer, manchmal Kumpel und häufig ganz bewusst Vorbild. An 4 Nachmittagen übt er mit den Schülern in Rollenspielen effizientes Verhalten bei Aggressions- und Gewaltsituationen. Alltägliches, immer an der Praxis entlang: Abgezockt werden an der Haltestelle, auf dem Nachhauseweg, die angedrohten Schläge auf dem Schulweg, das Ansprechen auf der Parkbank, die Fragen Fremder aber auch vertrauter Menschen nach Uhrzeit, kleinen Gefälligkeiten, Intimas etc.. Das Selbstbehauptung- und Konflikttraining für Kinder und Jugendliche ist ein Angebot von ParaVida, einer Firma die bundesweit Kurse und Seminare, Workshops und Trainings in Sachen Gewaltprävention und Sicherheitsschulungen anbietet. Dazu gehört neben den präventiven Angeboten, auch ein Begleittraining für Eltern, um Kinderängste und (Vor-)Bilder besser 4/03 jhr_rund um die Jugendhilfe zu verstehen und diese in ihrem Selbstwertgefühl stärken. Jürgen Fais und Marcus Rosin, Polizeibeamter, haben ParaVida 1995 ins Leben berufen. Die Kurse für Kinder und Jugendliche gehören seit 7 Jahren zum Programm und resultieren aus dem Wunsch vieler Eltern, ihre Kinder bestmöglich auf Aggressions- und Gewaltsituationen vorzubereiten, auch wenn vielen klar ist, dass es im Leben immer wieder Situationen geben kann wo Kind (natürliche auch Erwachsener) machtlos ist. Primäres Ziel ist Kinder und Jugendliche stark und selbstbewusst zu machen, damit sie weniger leicht zu Opfern werden. Dazu gehört die Schulung und Förderung der Wahrnehmung („besser erkennen“), der Kommunikation („sich besser mitteilen“), die Steigerung des Selbstwertgefühls („ich bin ein wichtiger Mensch“), so wie das Informieren („Tipps und Tricks“). Die Kurse finden altershomogen statt (max. 2 Jahre Differenz) und auch ist die max. Gruppengröße auf 12 TeilnehmerInnen beschränkt Damit man auf die geschlechtsspezifischen Beson- derheiten und Konfliktsituationen besser eingehen kann, werden die Kurse nach Geschlecht getrennt durchgeführt. Der Schwerpunkt der Mädchenarbeit liegt in der Prävention des sexuellen Missbrauchs. Einer der Übungen ist das Malen in ein vorgegebenes Körperschema. Mit verschiedenen Farben sollen die Mädchen malen, wo sie Berührungen zulassen -- von sich selbst, Eltern, Freunden oder Fremden. Bei Fremden ist die Sache klar – am besten gar nicht - bei Freunden oder auch bei Eltern, wird es schon schwieriger. Hand geben, umarmen, über den Kopf streicheln, ist das noch ok. oder schon unangenehm? Und darf man das? Bewusst werden die Mädchen ermutigt, auch in der Familie Nein zu sagen, wenn Knutschattacken von Tante Knuddel oder Onkel Sabbelschmatz unwillkommen sind. Grenzverletzungen im körperlichen Bereich sind um so schwerer zu erkennen, je näher die Person dem Kind steht. In den meisten Fällen ist es eben nicht der Fremde, sondern jemand den das Kind kennt, vielleicht sogar gerne hat. Ein Bekannter, ein Freund, Verwandter, der sich nach und nach das Vertrauen erwirbt, die Defizite spürt und das Kind mit Aufmerksamkeit und Zuwendung ködert, bis es zu ersten Grenzverletzungen kommt. Nur ein vertrauensvolles Verhältnis, insbesondere zu den Bezugspersonen, schafft Raum, über Übergriffe , Ängste oder Unbehagen zu sprechen. Das Training zeigt Wirkung. Jungen und Mädchen lernen in diesem Kurs nicht besser zu schlagen, selbst wenn sie am Ende den Schienbeintritt als allerletzte Möglichkeit üben. Sie nutzen vielmehr ihre stärkste Waffe, die Eigenund Fremdwahrnehmung, so wie ein resolutes selbstbewusstes Auftreten. Die Kinder lernen im Kurs deshalb auch zu unterscheiden zwischen guten und schlechten Geheimnissen. Eltern wird dabei geraten, zuzuhören und die Kinder ernst zu nehmen. Dies schafft Selbstvertrauen und das ist am Ende die beste Prävention. Kontakt: www.paravida.de, Jürgen Fais, Tel.: 0221/41 92 45, [email protected], Marcus Rosin, Tel. 0221/25 44 98, [email protected] Lernen durch Vergleich – Erkennen durch Beobachtung Landesweites Berichtswesen zu den Hilfen zur Erziehung in NRW zwischen Dienstleistung für kommunale Jugendhilfeplanung und Sozialberichterstattung Eine aktuelle bundesweite Studie des Deutschen Jugendinstituts bescheinigt unlängst der kommunalen Jugendhilfeplanung eine zunehmende Nutzung datengestützter Verfahren.1 Gleichzeitig jedoch kommt die Untersuchung auch zu dem Schluss, dass die Datengrundlage für Jugendhilfeplanung in den Jugendämtern nach wie vor in vielen Fällen nicht ausreichend ist. Somit ist zwar auf der einen Seite zu beobachten, dass bezogen auf die Implementation von Systemen der Datengenerierung die ersten Schritte gemacht worden sind, doch bedürfen diese insbesondere auch auf der kommunalen Ebene – so auch der Elfte Kinder- und Jugendbericht – einer weiteren Verbreitung sowie zusätzlicher innovativer Impulse. 2 Dies schließt 4/03 auch mit ein, dass die AkteurInnen im Jugendhilfealltag vor Ort das statistische Faktenwissen über den eigenen Arbeitsbereich kontinuierlich erneuern und aktualisieren. Umso mehr scheint dies notwendig zu sein, wenn – wie derzeit der Fall – in den sozialpolitischen Räumen auf kommunaler Ebene aufgrund der bis auf das äußerste angespannten Lage der öffentlichen Haushalte „harte“ empirische Fakten bis hin zu Wirkungsnachweisen über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe eingefordert werden. An dieser Stelle setzt das nunmehr seit mehreren Jahren bestehende landesweite Berichtswesen zu den Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen an. Mittlerweile sind auf der Grundlage von Auswertungen und Analysen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie ergänzenden Befragungen zu der Inanspruchnahme und Gewährung von sog. flexiblen Hilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen in Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern, dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik sowie den Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen seitens der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) drei HzE Berichte erstellt worden.3 Auf dieser Datengrundlage ist es zentrales Anliegen des quantitativen Berichtswesens, sowohl für die überörtliche als auch insbesondere für die örtliche Ebene eine unterstützende Funktion für Planung und Politik auszufüllen. Es geht darum, das interne Faktenwissen über 27 rund um die Jugendhilfe_jhr die Gewährung und Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung zu erhöhen und kontinuierlich zu erneuern (1). Zudem soll für die Jugendhilfeplanung der Blick über die „eigene Kirchturmspitze“ hinaus geschärft werden (2).4 (1) Nutzen für kommunale Jugendhilfeplanung Um den Anspruch einlösen zu können, für die örtliche aber auch für die überörtliche Jugendhilfeplanung externe Vergleichs- und Orientierungsfolien zur Einschätzung und Weiterentwicklung der eigenen Jugendhilfesituation bereitzustellen, müssen im Rahmen des Berichtswesens regionale Disparitäten bei der Inanspruchnahme und Gewährung von Hilfen zur Erziehung herausgearbeitet werden. Diesbezüglich sind verschiedene regionale Differenzierungsebenen vorgesehen, die für die Jugendhilfeplanung bzw. -politik externe Vergleichsfolien darstellen. Berücksichtigt werden dabei Angaben für das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt, die Landesjugendamtsbezirke Rheinland und Westfalen-Lippe, statistisch ermittelte Jugendamtstypen auf der Grundlage von Sozialindikatoren und strukturellen Bedingungen sowie – zumindest bezogen auf ausgewählte Eckwerte – die einzelnen Jugendamtsbezirke. Ferner wird seitens des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik in Nordrhein-Westfalen für jedes Jugendamt aus den jährlichen Angaben der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik ein Da- tenprofil zur Situation der Hilfen zur Erziehung erstellt und regelmäßig an alle Jugendämter verschickt. Gleichwohl verbunden mit diesen Service-Leistungen für die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen ein Instrument zur Unterstützung der kommunalen Jugendhilfeplanung entwickelt worden ist, so darf dies bezogen auf die Nutzungspotenziale nicht überschätzt werden. Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass mit dem Instrument des landesweiten Berichtswesens keine offenen Fragen von Planung und Politik abschließend beantwortet werden können. Vielmehr hilft es dabei, diese zu formulieren bzw. einen Beitrag zu deren Beantwortung zu leisten. Hierfür ist es notwendig, zwischen verschiedenen Faktoren zu unterscheiden, die jeweils einen – wenn auch nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nur schwer zu quantifizierenden – Einfluss auf die Höhe des Fallzahlenvolumens sowie die Ausgestaltung des Spektrums der Erziehungshilfen haben. Dies sind beispielsweise die Angebotsstrukturen in der Kommune insbesondere auch im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt oder auch die Wahrnehmungs- und Definitionsprozesse der MitarbeiterInnen in den Sozialen Diensten. Ein Beispiel von zwei strukturell vergleichbaren Kommunen im Rheinland zur Verdeutlichung der Anwendungsmöglichkeiten des landesweiten Berichtswesens: Während laut HzE -Bericht 2001 bzw. amtlicher Statistik HzE-Bericht: Unterstützung der kommunalen Planung 28 Kommune A im Jahr 2001 insgesamt knapp 83 erzieherische Hilfen pro 10.000 der unter 21-jährigen Bevölkerung durchgeführt wurden, waren dies in Kommune B 388, d.h. mehr als viermal so viele Maßnahmen. Auch zeigt sich in den strukturell vergleichbaren Städten ein sehr unterschiedliches Verhältnis zwischen der Inanspruchnahme von ambulanten und stationären Hilfen. So wurden in Kommune A sechsmal mehr stationäre als ambulante Hilfen gewährt (11,6 ambulante zu 71 stationären Hilfen pro 10.000 der unter 21-jährigen Bevölkerung), wohingegen in Kommune B auf eine stationäre Hilfe 1,5 ambulante Hilfen kamen (237,9 ambulante zu 149,7 stationären Hilfen pro 10.000 der altersentsprechenden Bevölkerung). Ausgeklammert werden kann bei diesem Beispiel weitgehend, dass die regionalen Disparitäten auf Unterschiede bei der Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen zurückzuführen sind. Entsprechend müssen angesichts der Ergebnisse andere Fragen formuliert werden: – Welche Effekte bzw. welche Zielsetzungen sind mit der hohen quantitativen Bedeutung ambulanter Hilfen in Kommune B verbunden? Welche Synergieeffekte werden von dem Ausbau dieses Hilfesegments auf den Bereich der stationären Hilfen erwartet? – Gibt es angesichts der hohen Zahl an Heimunterbringungen in Kommune B möglicherweise ein Überangebot an Plätzen in Einrichtungen und – wenn dies der Fall ist – welcher jugendhilfepolitische Druck wird aufgrund dieser Tatsache im kommunalen Raum erzeugt? – Bestehen in den genannten Kommunen festgelegte Standards bei der Hilfegewährung und wie gestalten sich diese insbesondere auch dann, wenn es um den Einsatz familienersetzender Maßnahmen geht? Dies sind nur drei beispielhafte Fragestellungen. Darüber hinaus sind weitere Konkretisierungen möglich, ohne die hier im Einzelnen ausführen zu wollen. So ist beispielsweise – um nur zwei potenzielle Differenzierungsebenen zu nennen – eine Analyse von altersspezifischen Inanspruchnahmedaten genauso wie eine präzisere Bestimmung des Leistungsspektrums nach 4/03 jhr_rund um die Jugendhilfe Hilfearten möglich. Insgesamt kann es aus Sicht der Jugendämter bei der Nutzung der Ergebnisse des Berichtswesens nur darum gehen, aus den festgestellten interkommunalen Differenzen Anregungen und Impulse für die Weiterentwicklung und Gestaltung der eigenen Situation zum Spektrum der Hilfen zur Erziehung zu erhalten. (2) Unterstützung für überörtliche Jugendhilfeplanung Die Aufbereitung und Analyse der vorliegenden statistischen Daten zu den Hilfen zur Erziehung bietet nicht nur für Jugendämter die Möglichkeit, die eigene Situation mit der anderer Jugendamtsbezirke zu vergleichen. Darüber hinaus hat das Berichtswesen auch für die überörtliche Ebene eine Erkenntnisfunktion. So lassen sich beispielsweise sowohl auf der Grundlage der bislang ausgewerteten Daten zu den Leistungen der Hilfen zur Erziehung als auch der landesweiten Angaben zu den Ausgaben Strukturprobleme identifizieren, die genauso wie für die AkteurInnen vor Ort eine Herausforderung für Jugendhilfepolitik und -planung im Rheinland sowie insgesamt in Nordrhein-Westfalen darstellen. Hierzu nur zwei Beispiele aus den HzE Berichten: – Spätestens mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat bundesweit genauso wie in Nordrhein-Westfalen und speziell im Rheinland eine Ausweitung des Fallzahlenvolumens der Hilfen zur Erziehung begonnen. Motor dieses Anstiegs ist nach wie vor die Entwicklung bei den familienunterstützenden und -ergänzenden Hilfen, während hingegen die familienersetzenden Maßnahmen nahezu stagnieren. Mit dieser Fallzahlenentwicklung ist auf Landesebene gleichermaßen ein Anstieg der Ausgaben für Erziehungshilfeleistungen zu konstatieren. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich vor dem Hintergrund der bereits seit mehreren Jahren äußerst angespannten Haushaltslage der Kommunen die Frage, wie lange Jugendhilfe noch den offensichtlich steigenden Bedarfslagen junger Menschen und deren Familien mit dem konventionellen Hilfeinstrumentarium gerecht 4/03 werden kann. Die Dringlichkeit dieser Fragestellung verdeutlicht sich zumindest darin, dass auf der einen Seite bei Fallzahlen- und Ausgabenentwicklung erste Anzeichen für zumindest eine Verlangsamung der Leistungszunahme zu beobachten ist, während beispielsweise auf der anderen Seite keine Indikatoren dafür sprechen, dass sich die Lebenslagen der jungen Menschen und deren Familien nachhaltig verbessern. Hinzu kommt, dass – hierauf weist nicht zuletzt auch der Elfte Kinder- und Jugendbericht hin – in Nordrhein-Westfalen genauso wie in anderen westlichen Bundesländern im Rahmen der demografischen Entwicklung die Altersgruppe der 12bis unter 18-Jährigen als Hauptklientel der Hilfen zur Erziehung zunehmen wird. – Angesichts des zu beobachtenden Wachstums der ambulanten Leistungen stellt sich die Frage, mit welcher Zielrichtung dieses Leistungssegment gestärkt wird. Es ist zu klären, inwiefern möglicherweise der Ausbau der ambulanten Hilfen einseitig auf eine Reduzierung bzw. Begrenzung von insbesondere stationären Fremdunterbringungsmaßnahmen zielt. Möglicherweise muss sich im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung gefragt werden, inwiefern die Strategie des Ausbaus ambulanter Leistungen auf vagen, sich letztlich als unhaltbar erweisenden Vermutungen basiert. In jedem Fall muss wohl Abstand von der Annahme eines Automatismus bezogen auf den Ausbau des ambulanten Sektors zur Reduzierung von Fremdunterbringungen genommen werden. Diese Form des Umbaus muss gestaltet werden. Dies wird allerdings durch die Tatsache erschwert – und an dieser Stelle bleibt auch die Jugendhilfeforschung zumindest bislang eine Antwort weitgehend schuldig –, dass mögliche Auswirkungen einer Infrastruktur ambulanter Leistungen bezogen auf eine Reduzierung von stationären Hilfen bisher weder systematisch aufgearbeitet noch ausreichend empirisch belegt sind. Es wäre ein fatales Missverständnis, würde man davon ausgehen, dass die hier exemplarisch benannten, gleich- wohl zentralen, Strukturprobleme für die Hilfen zur Erziehung seitens der Jugendhilfe nur ertragen werden müssen. Vielmehr ist es u.a. auf der Grundlage von Beobachtungs- und Analyseinstrumenten notwendig – und darin liegt die Stärke eines quantitativen Berichtswesens auf Landesebene – Schlüsselstellen zu markieren, um auch seitens einer überörtlichen Jugendhilfepolitik das Feld der familienunterstützenden, -ergänzenden und -ersetzenden Hilfen aktiv auf der Grundlage empirischer Daten mitzugestalten. (3) Ausblick Mit der Einführung eines landesweiten Berichtswesens zu den Leistungen der Hilfen zur Erziehung gehört Nordrhein-Westfalen zu den ersten Bundesländern, die ein entsprechendes Informationssystem flächendeckend installieren. Derzeit ist ein ähnliches System lediglich für den Landesjugendamtsbezirk Württemberg-Hohenzollern bekannt. Andere Länder werden jedoch folgen. So ist ein entsprechendes Projekt in den letzten Monaten in Rheinland-Pfalz gestartet, in Sachsen-Anhalt in Vorbereitung oder auch in Niedersachsen in Planung. Der weitere Erfolg des Berichtswesens für Nordrhein-Westfalen wird im Wesentlichen mit davon abhängen, wie dieses Instrument zukünftig seitens der örtlichen aber auch der überörtlichen Ebene genutzt wird. Hier wird es darauf ankommen, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Berichtswesens unter Berücksichtigung der vielfältigen Auswertungsdimensionen auch zumindest einige der jeweils drängenden Fragestellungen von Planung und Politik aufzugreifen. Wenn dieses gelingt, kann das landesweite Berichtswesen einen entscheidenden Beitrag für die Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen leisten, das empirische Faktenwissen zu erhöhen sowie die Orientierungs- und Vergleichsmöglichkeiten für Jugendämter zur kritischen Reflexion der eigenen Situation zu erweitern. 1 2 Vgl. van Santen, E. u.a.: Kinder- und Jugendhilfe in Bewegung – Aktion oder Reaktion?, München 2003. Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland – Elfter Kinder- und Ju- 29 rund um die Jugendhilfe_jhr 3 gendbericht – mit der Stellungnahme der Bundesregierung. Drucksache 14/8181, Berlin 2002. Die Berichte sind in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe entstanden, die sich aus den benannten Institutionen zusammensetzt. Die Arbeitsgruppe ist in die Erstellung des Berichtes mit einbezogen, um Anregungen und kritische Stellungnahmen aus Sicht der Praxis mit zu berücksichtigen. Die letzten beiden HzE Berichte sind auf den Internetseiten des Landesjugendamtes bei der Fachberatung Jugendhilfeplanung kostenlos verfügbar (www.lvr.de/FachDez/Jugend/ Fachthemen/Jugendhilfeplanung/). 4 Bislang erfolgten zumeist positive Bewertungen der HzE Berichte, wobei insbesondere der Umstand hervorgehoben worden ist, dass nicht nur bloße Fakten und Datenreihen dargestellt, sondern diese fachlich kommentiert und inhaltlich diskutiert werden sowie – darauf aufbauend – Empfehlungen für die Weiterentwicklung der kommunalen Jugendhilfeplanung formuliert werden. Die Akzeptanz lässt sich auch daran ablesen, dass das landesweite Berichtswesen nicht nur seitens der Jugendhilfeplanung genutzt wird, sondern auch bei den MitarbeiterInnen des ASD zumindest zur Kenntnis genommen wird. Jens Pothmann/Ruth Overmann, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Universität Dortmund, Fachbereich 12, CDI-Gebäude/Forschungsverbund, Vogelpothsweg 78, 44227 Dortmund, Tel.: 0231/755-5420, E-Mail: [email protected] Die ungekürzte Fassung des Textes finden Sie unter www.lvr.de, Jugend, Jugendhilfeplanung Drehscheibe – Kooperation Jugendhilfe und Schule Die Drehscheibe ist ein Kooperationsmodell zwischen Schulen, der Jugendhilfe und verschiedenen Arbeitsgruppen der freien Jugendhilfe. Die Drehscheibe beschäftigt jugendliche Schulschwänzer aus verschiedenen Schulformen. Eine kleine Übersicht bietet folgende Übersicht: Klaus ist seit zwei Jahren Schulschwänzer. Mario besucht unregelmäßig die Schule und wenn er doch mal anwesend ist, schafft er es immer wieder der Schule verwiesen zu werden. Kevin besucht zwar hin und wieder die Schule, aber nur um seine Geschäft zu machen und Anzeigen zu kassieren. Jülmann hat zuviel Kraft und prügelt sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit herum. Bisher 20 Schulverweise und jede Menge Fehlzeiten. Patrik war zwei Jahre auf Kreta und begreift einfach nicht, dass er wieder zur Schule gehen muss. 30 Domenik versucht eine Karriere als Kleinkrimineller und hat einen ausgefüllten Terminkalender in dem das Wort Schule selten seinen Eintrag findet. Sie alle kommen zu einem Angebot der Schule für Erziehungshilfe in Kooperation mit dem Arbeitskreis Schulschwänzer der Stadt Geldern, mit dem treffenden Namen „Drehscheibe“. Im Vorlauf fand eine Art Bewerbungs- und Eignungsprüfung statt. Wesentliches Qualitätsmerkmal war ein besonders ausgeprägter „Schulschwänzer“ oder „Schulverweigerer“ zu sein. Es durften auch kleinkriminelle Erfahrungen vorhanden sein. Besonders waren Jugendliche geeignet, die aggressive Verhaltensmuster einsetzten, um ihre Vorstellungen durchzusetzen. Alles in allem Schüler mit einem ausgeprägtem Energiepotential und mit guten Gründen schulische Angebote zu verweigern. Morgens 7:30 Uhr beginnt Jülmann seine Arbeit. Auf dem Hof wartet ein Laster mit einem Fahrer (spricht fast nur russisch) einem Beifahrer (Asylbewerber mit arabischem Dialekt) und einem Routenplan für die Abfuhr von Altmetall. Der Arbeitsanleiter hat die Tour festgelegt und Jülmann steigt mit in den Laster um irgendwann am Nachmittag wieder zurückzukommen. Patrik fährt bei einer anderen Kolonne mit. Alles Mitarbeiter in grünen Arbeitanzügen und eine Menge Gerätschaften auf dem Laster. Das sind die Grünen (Garten- und Landschaftsbau) die heute Baumschnitte machen und diese sofort häckseln. Insgesamt zählt die Truppe zusammen mit Patrik 5 Personen. Gemeinsame Amtssprache sind vereinbarte Zeichen. Der Grund hierfür ist die große Geräuschkulisse und die unterschiedlichen Nationalitäten. Klaus, Mario, Kevin und Domenik werden in verschiedene Werkbereiche aufgeteilt (Holz, Metall, Pulverbeschichtung, Kunststoffbau). Auf dem Programm stehen Produktionen für die USA (besondere Hängeregale), ein Thekenbau für Saturn und der Guss einer 5m hohen Freiheitsstatue als Dekoelement irgendeiner „Dinerkette“. Arbeit und Schule Die Schüler wissen, dass ihre bisherigen Erfahrungen hier besonders gefragt sind. Sie müssen kreativ am Arbeitsprozess teilnehmen. Die Arbeitsteams erstellen ein Produkt und jede Hilfestellung führt zum Erfolg. Die Mitarbeiter verlassen sich aufeinander. Fehler werden besprochen und korrigiert. Die Terminvorgabe bestimmt 4/03 jhr_rund um die Jugendhilfe den Arbeitsablauf. Einzelne Handhabungen von Maschinen und Arbeitvorgängen werden gezeigt und geprobt. Die erstellten Produkte werden ausgeliefert und der Kunde beurteilt die Leistung. Ein Teil dieser Kette bildet ein Schüler bzw. ein Mitarbeiter aus dem Projekt Drehscheibe. Kevin bekommt bei der Arbeit Probleme. Seine Vorarbeit zur Pulverbeschichtung (entfetten der Metallteile) war nicht gründlich genug und die Beschichtung hat nicht gehalten. Die Beschichterin ist sauer und stellte Kevin zur Rede. Früher ist Kevin bei Ärger abgehauen und hat schwächere Mitschüler verprügelt. Heute lässt er sich nicht so leicht aus der Ruhe bringen. Nachdem sich seine Kollegin abreagiert hat, stellen beide fest, dass die Flüssigkeit in der Entfettungsanlage zu alt war. Beide zusammen wechseln die Entfettung und der Schaden besteht darin, die vermurksten Teile abzustrahlen und neu zu Beschichten. Solche und weitere Probleme werden zusammen mit dem vor Ort anwesenden Schulsozialarbeiter geklärt bzw. eine sofortige Regelung getroffen. An drei Tagen in der Woche findet dieses Angebot für die oben genannten Schüler statt. An zwei Tagen bekommen die Schüler Unterricht in dem hiesigen Jugendzentrum „checkpoint“. Ein Lehrer der Schule für Er- ziehungshilfe organisiert ein Unterrichtangebot in Anlehnung an die jeweilige Arbeitspraxis der Jugendlichen. Das Jugendzentrum ist der Dreh- und Angelpunkt der „Drehscheibe“. Hier fallen alle Entscheidungen und Praxisangebote der Teilnehmer. Ob die Arbeit im Betrieb oder die Mitwirkung Kooperation im Jugendzentrum im Schülerkaffee vor Ort. Alles wird zusammen mit den Schülern besprochen und organisiert. Auch sind vor Ort in den Betrieben noch andere Teilnehmer der Drehscheibe aus anderen Schulformen aber mit der gleichen Qualifikation. Wichtigstes Element der Qualifikation ist, Energie zu haben, um sich gegen etwas zu stellen. Der qualifizierte Teilnehmer hat eine Entscheidung getroffen. Erst gegen die Schule, dann für das Projekt. Schule ist somit nicht Pflichterfüllung sondern Anerkennung, Verantwortung und das Gefühl gebraucht zu werden. Im Resultat, aus der Sicht der Schule für Erziehungshilfe, haben die Mitarbeiter des Projektes derzeit zwei Jahre dort verbracht. Die Mitarbeiter aus dem Vorläufermodell befinden sich schon in beruflichen Zusammenhängen und Qualifikationsmaßnahmen. Die Teilnahme ist regelmäßig und die ungewöhnlichste Erkenntnis ist die, dass die zwei Tage Schule im Jugendzentrum nie verpasst werden. Fast alle zeigten hier Schulleistungen, die schon seit Jahren nicht mehr erbracht worden sind. Das Selbstverständnis und die Rolle von Lehrer und Sozialarbeiter hat sich gewandelt. Probleme haben einen realen Zusammenhang und konkrete Vorstellungen beim Mitarbeiter (Schüler). Für die Zukunft stellen wir uns die Fortführung des Angebotes vor. Da wir eine Kreisschule sind und an diesem örtliche Angebot partizipieren, würden wir gerne das Konzept auf eine andere Ebene heben. Für den bestehenden konzeptionelle Rahmen ist die Stadt Geldern verantwortlich und wir danken für die Bereitschaft uns daran teilhaben zu lassen. Erich Böckenhüser, Schulsozialarbeiter, Schule für Erziehungshilfe Kevelaer, [email protected] Sexualerziehung im Kindergarten „Nase, Bauch und Po“ ist das Motto einer bundesweiten Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Sexualerziehung im Kindergarten in Zusammenarbeit mit dem Bundesfamilienministerium. Neben dem Bühnenstück „Das Märchen von Nase, Bauch und Po“ startet die bundesweite Kinderliedertour der BZgA, die mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entstanden ist. Mit auf Tour gehen die Kindergartenbox „Entdecken, schauen, fühlen!“, das erste umfassende Medienpaket zur frühkindlichen Sexualerziehung sowie begleitende Fortbildungsseminare für pädagogisch Tätige. Diese drei Elemente sind die Bestandteile einer um- 4/03 fassenden Initiative zur Sexualerziehung im Kindergarten. Schon im Kindergartenalter konfrontieren Kinder Erwachsene mit Fragen zu Geschlechtsunterschieden, Liebe, Schwangerschaft oder Geburt. Vielen Eltern, Erzieherinnen und Erziehern fällt es nicht leicht, mit den Kindern über diese Themen zu reden. So stehen auch Kindertageseinrichtungen vor der Aufgabe, eine die Erziehungsarbeit der Familien ergänzende Funktion zu übernehmen und das Grundwissen des Kindes und seine körperliche Entfaltung zu fördern. Sexualerziehung im Kindesalter ist in nur wenigen Kindertagesstättengesetzen der Bundesländer verankert. Umfassende Konzepte und Materialien zur vorschulischen Sexualerziehung fehlen und in der erzieherischen Ausund Fortbildung wird das Thema häufig ausgespart. Vor diesem Hintergrund füllt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der heute beginnenden Kinderliedertour eine Lücke. Drei kommunikative und lebendige Elemente werden dabei in der Kinderliedertour vereint: Hierzu gehört das Musikmärchen „Das Märchen von Nase, Bauch und Po“, das auf unterhaltsame Weise die Fragen und Erfahrungen der Kinder zu Freundschaft, Liebe und Berührung behandelt. Mit der Kindergartenbox „Entdecken, schauen, fühlen“ können Erzieherinnen und Erzieher mehr Sicherheit im Umgang mit 31 rund um die Jugendhilfe_jhr dem „heißen Eisen“ Sexualerziehung gewinnen. Die Puppen „Lutz und Linda“, Kinderlieder, ein Hörspiel, über 100 Spielideen und viele weitere kreative Medien bieten die Möglichkeit, das Thema altersgerecht und lebendig in die pädagogische Arbeit im Kindergarten einzubetten. In begleitenden Fortbildungen erhalten pädagogisch Tätige fachliche Informationen und konkrete Anregungen zur Sexualerziehung im Kindergarten. Der Startschuss der Kinderliedertour der BZgA war am 14. Oktober 2003 in Köln. Die nächsten Stationen der Kinderliedertour in 2003 sind Essen, Halle, Gotha und Leipzig. Weitere Informationen unter www.kinderlieder tour.de. Dort stehen auch Fotos von der Kinderliedertour und der Kindergartenboy zum Downloaden bereit. Die Kindergartenbox kann gegen eine Schutzgebühr von 80 € unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, E-Mail: [email protected] … Entdecken, Schauen, Fühlen … Auslandspraktikum in England für Fachkräfte Zehn Tage lang tauschten 24 BerufsberaterInnen, PädagogInnen und SozialarbeiterInnen ihren Job in Nordrhein-Westfalen gegen einen ähnlichen Arbeitsplatz in Leeds oder Manchester. Das Auslandspraktikum ist einer von 14 Bausteinen eines Zertifikatkurses, der im Rahmen des Projektes „Der Vielfalt eine Chance“ des Xenos -Programmes angeboten wird. Ziel dieses Programms ist es, Jugendliche für den Übergang in den Arbeitsmarkt fit zu machen und ihre Widerstandsfähigkeit gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu stärken. Der Zertifikatskurs ist ein Kooperationsprojekt der Hauptstelle der RAA, des Diakonischen Werkes Rheinland und der Fachhochschule Düsseldorf. Alle teilnehmenden Frauen und Männer erhielten die Chance, Einblicke über die Eingliederungsprozesse unterschiedlicher ethnischer Gruppen in das Berufsleben zu bekommen sowie den Umgang mit interkulturellen Problematiken und ethnischen Vorurteilen zu erleben. Besonders lobten die TeilnehmerInnen die Bildungssysteme in England, die flexibler seien, um die verschiedenen Lebenssituationen in unterschiedlichen Lebensabschnitten zu berücksichtigen. Die Verbindung von Berufsberatung und Sozialamt in 32 England zeigt, dass direkte Beratung und Unterstützung möglich sind. Viele vernetzte Angebote an einem einzigen Ort ersparen Umwege Weitere Informationen bei: Daniela Pierella, Hauptstelle RAA, Tiegelstr. 27, 45141 Essen, Tel.: 0201/8328 305, E-Mail: daniela.pierella@ raa.essen.de Neuer Jugendamtsleiter in Mülheim/Ruhr und des Jugendamtes zusammen geführt. Jedoch wurden die Bereiche des Kommunalen Sozialen Dienstes, der wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Amtsvormundschaften/Beistandsschaften dem Sozialamt zugeordnet. Leiter des neuen Amtes und Jugendamtsleiter (auch für die dem Sozialamt zugeordneten Aufgabenbereiche) ist Dieter Schweers, der zuvor Leiter des Schulverwaltungsamtes und von 19871990 stellvertr. Leiter des Jugendamtes Mülheim/Ruhr war. E-Mail: [email protected] Mädchen sind zunehmend bildungsprivilegiert Die Stadt Mülheim/Ruhr hat zum 1.8.2003 das neue Amt für Kinder, Jugend und Schule gebildet. Mit dem Ziel der engen Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule wurden die Aufgaben des Schulverwaltungsamtes Nach Angaben des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen hatten über ein Viertel (25,9 %) der etwa 190.400 Schülerinnen und Schüler des Landes, die im Sommer 2002 von den allgemein bildenden Schulen (ohne zweiten Bildungsweg) in NRW abgingen, das Abitur in der Tasche. Während bei den jungen Männern aber nur 22,4 % zum Abitur gelangten, waren es bei den jungen Frauen 29,5 %, 42,3 % der Schülerinnen, aber nur 39,6 % der Schüler schafften die Fachoberschulreife. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei dem Schulabschluss mit Fachhochschulreife: 3,5 % der jungen Frauen, aber nur 2,9 % der jungen Männer 4/03 jhr_rund um die Jugendhilfe verließen die Schulen mit diesem Abschluss. Anders sieht es bei den weniger qualifizierten Abschlüssen aus. Mit dem Hauptschulabschluss verließen 26,2 % der Schüler, aber nur 19,2 % der Mädchen die Schule. Ohne Hauptschulabschluss gingen 5,5 % der Schülerinnen, aber 8,9 % der Schüler von der Schule ab. aus: deutsche jugend, 51. Jg. 2003, H. 6 Nur noch 16 % der Jugendlichen können nicht auf einen Computer zugreifen Eine Repräsentativbefragung „Jugendliche und Internet – Daten, Fakten, Trends“ des Instituts für Jugendforschung (IJF) unter 13- bis 24-Jährigen hat ergeben, dass in der Zwischenzeit drei Viertel aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen im eigenen Haushalt auf einen Computer zugreifen können. Fast die Hälfte besitzt einen eigenen Computer; mehr als ein Viertel benutzt den Computer zusammen mit anderen Haushaltsmitgliedern. Nur noch 16 % der 13- bis 24-Jährigen haben weder privat noch am Arbeitsplatz die Möglichkeit, einen PC zu nutzen. „Damit ist nach kurzer Stagnation im Vorjahr wieder ein deutlicher Anstieg bei den PC-Zugriffsmöglichkeiten und dem Besitz eines eigenen PCs zu verzeichnen“, stellte das IJF fest. Fast alle Jugendlichen, die einen eigenen Computer nutzen können, haben gleichzeitig einen Internetzugang. Nur noch 13 % von ihnen bleibt das Internet versperrt. Die Nutzung des World Wide Web ist weit verbreitet: Fast ein Viertel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit PC geht jeden oder fast jeden Tag ins Internet. So genannte „Heavy User“, die sechs und mehr Stunden in der Woche im Netz sind, machen dabei einen Anteil von 27 % aus. Die beiden Geschlechter nutzen den Computer weiterhin sehr unterschiedlich. Zwar haben männliche und weibliche Jugendliche inzwischen im gleichen Maß Zugriff auf einen PC, jedoch besitzen männliche Jugendliche häufiger ein eigenes Gerät als weibliche und zählen fast doppelt so häufig zur Extremgruppe der „Heavy User“ (34 % zu 18 %). Wenn sie im Internet sind, stehen für Jugendliche nach wie 4/03 vor das Versenden von E-Mails und die gezielte Informationssuche an erster Stelle. Deutlich zugenommen haben auch das Musikhören bzw. Downloaden von Musik und Videos sowie Recherchen für Hausaufgaben. aus: deutsche jugend, 51. Jg. 2003, H. 6 Projekt zur Berufswelt: „Was machen meine Eltern eigentlich, wenn ich in der Kita bin?“ meisten Freude bereiteten den Kindern die Exkursionen zu den Arbeitsstätten ihrer Eltern. Dank der Bereitschaft der Arbeitgeber konnten Arbeitsabläufe in einer Kfz-Werkstatt, auf einem Golfplatz, in einer Sparkasse und in einem Reitstall erkundet werden. Im Atelierbereich des Menschenkinderkulturkunsthauses entstanden schließlich die „Berufsschuh-Kunstobjekte“ die sogar in der örtlichen Sparkasse ausgestellt wurden, darunter die Berufsschuhe der Berufe Tierpfleger, Bäcker, Apothekenhelferin, Küchenhilfe, Sängerin, Golflehrer, Kfz-Mechaniker, Maler, Bankkauffrau und Friseurin. Diese Frage war Ausgangspunkt für eine intensive Beschäftigung mit dem Thema Erwerbsarbeit in einem mehrwöchigen Projekt. Die Kinder der DRK-Kindertagesstätte Das Menschenkinderkulturkunsthaus in Nettetal-Lobberich erforschten die Arbeitswelt ihrer Eltern, vertieften ihre Kenntnisse und betrieben Feldstudien vor Ort. Zunächst wurden die Eltern befragt welche Berufe sie haben und welche Tätigkeiten sie während der Arbeit ausüben. Innerhalb der Projektarbeit hatten die Kinder die Gelegenheit ihre Berufs-Schuhe Erfahrungen im Rollenspiel zu verarbeiten, entwickelten ein Andreas Zorn, Tel. 02153-2519, Berufe-Memory und Berufe-Quiz. Am E-Mail: [email protected] Sie wissen, wo ihre Eltern arbeiten! 33 rund um die Jugendhilfe_jhr Empirische Ergebnisse aus der katholischen Offenen Kinderund Jugendarbeit in NRW Die Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Offene Kinder- und Jugendarbeit NRW (LAG kath. OKJA) hat die wichtigsten Ergebnisse aus der jährlichen Befragung der katholischen Offenen Kinder- und Jugendarbeit NRW veröffentlicht. Die Ergebnisdarstellung 2001/2002 wurde im Rahmen der Mitwirkung an der Vorbereitungsgruppe zum landesweiten Wirksamkeitsdialog (eine standardisierte Befragung aller 172 Kommunen NRWs) ergänzt. Eine Anzahl der eigenen Fragestellungen wurde im Wirksamkeitsdialog aufgegriffen und umgekehrt wurden in einigen entscheidenden Punkten Fragestellungen der empirischen Untersuchung der LAG an die Fragestellung des Wirksamkeitsdialoges angepasst, um Vergleiche und Ergebnisergänzungen zu ermöglichen. Die Veröffentlichung können Sie unter der angegebenen Adresse für 2 Euro plus Porto bestellen. Kontakt: Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Offene Kinder- und Jugendarbeit NRW, (LAG kath. OKJA), Hohe Str. 148, 50667 Köln, Tel.: 0221/ 16051-3, Fax: 0221/16051-44, E-Mail: [email protected] Neues Jugendschutzgesetz In dem neuen Jugendschutzgesetz sind die beiden bis März 2003 gültigen Gesetze, nämlich das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GJS), mit Änderungen zusammengefasst worden. Ziel des neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist es vor allem, den Jugendmedienschutz zu verbessern. Wesentliche Änderungen im neuen Jugendschutzrecht 1. Neuer Begriff der „erziehungsbeauftragten Person“ (etwa: volljähriger Bruder; fraglich: auch der volljährige Freund?), z.B. als Begleiter bei Gaststätten-, Diskothekenoder Kinobesuchen. 2. Parental-Guidance-Regelung: Kinder ab sechs Jahren dürfen in Begleitung einer personenberechtigten Person (i.d.R.: ein Elternteil) in Filme ab 12 Jahren. 34 3. Computerspiele werden verbindlich altersklassifiziert. Zuständig für die Freigabe ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zusammen mit einem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden. 4. Tabakabgabeverbot gegenüber Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren (Alterskontrolle an Zigarettenautomaten ab 2007); begleitet durch ein Kino-Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholika bis 18.00 Uhr. 5. Die Bundesprüfstelle darf jetzt auch auf „Anregung“ z.B. von anerkannten Trägern der Jugendhilfe tätig werden. Der Index für jugendgefährdende Medien enthält jetzt auch einen nicht öffentlichen Teil, in dem insbesondere indizierte Internet-Angebote geführt werden. 6. Neu sind vor allem die Tatbestände der gegen die Menschenwürde verstoßende Darstellungen und unnatürlich geschlechtsbetonte Darstellungen Minderjähriger: Sie werden indizierten Schriften gleichgestellt. 7. Der Versandhandel mit indizierten bzw. nicht oder mit „keine Jugendfreigabe“ gekennzeichneten Trägermedien ist erlaubt, wenn der Anbieter Minderjährige sicher ausschließt. 8. Neu ist die für Internet und Rundfunk zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Erfurt: Bewertung von Internet- und Rundfunkinhalten, Anerkennung von Selbstkontrolleinrichtungen und von Jugendschutzsoftware; Entscheidung über Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendmedienschutzvertrag (JMStV). 9. Neuregelung der Zuständigkeiten im Bereich des Jugendmedienschutzes zwischen der Bundesprüfstelle Impressum Jugendhilfe-Report Informationen aus dem Landesjugendamt Rheinland Der Jugendhilfe-Report ist ein Informationsforum der Jugendhilfe im Rheinland. Er bietet Wiedergabe und redaktionelle Zusammenfassung von Gesetzeserneuerungen, Verwaltungsvorschriften, Runderlassen, Richtlinien, Rechtsprechung; fachliche Beiträge aus allen Bereichen der Jugendhilfe sowie aktuelle Hinweise auf Termine. Öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, Ausschnitte ihrer Arbeit selbst darzustellen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Der Jugendhilfe-Report ist kostenlos und für den fachlichen Gebrauch von Trägern und Verantwortlichen der Jugendhilfe im Rheinland bestimmt. Er erscheint vier Mal jährlich. Herausgeber: Landschaftsverband Rheinland, Dez. 4/Landesjugendamt Verantwortlich: Markus Schnapka Internet: www.lvr.de Redaktion: Christoph Gilles (cg, verantwortlich), Tel: 0221/809-6253, E-Mail: [email protected], Hartmut Braun (hb) Koordination: Hartmut Braun, E-Mail: [email protected], Tel: 0221/809-6222, Fax: -6252 Senden Sie Texte, Manuskripte etc. an: Landesjugendamt Rheinland Jugendhilfe-Report Christoph Gilles 50663 Köln Gestaltung: Alexander Schaefer, Köln, E-Mail: [email protected] Titelfoto: Volker Priesmann, Montage: Alexander Schaefer Luftbild: © LubiKo: Genehmigung der Stadt Köln v. 04.11.2003, AGB-Nr.: 4292/2003 Umschlagdruck: Warlich-Verlag, Meckenheim Druck und Verarbeitung: Hausdruckerei des Landschaftsverbandes Rheinland Textverarbeitung: Manuela Scholz Anzeigenwerbung: Zentrale Anzeigenleitung für die Zeitschriften des Landschaftsverbandes Rheinland: Warlich-Verlag, Friedhelm Todtenhöfer, Tel: 02225/92 16 -31, Fax: 02225/92 16-55 Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier 4/03 jhr_rund um die Jugendhilfe für jugendgefährdende Medien (BPjM) (u.a. Indizierung von Internetinhalten) und jugendschutz.net – Unterstützung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der obersten Landesjugendbehörden; Überprüfung des Internets; Beratung/Schulung; Information über Verstöße an Anbieter, Selbstkontrolle und Kommission für Jugendmedienschutz. Kontakt: Arbeitsgemeinschaft Kinderund Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW e.V., Dieter Spürck, Poststr. 15-23, 50676 Köln, Tel.: 0221/92139216, EMail: [email protected] Ein Kummerkasten geht auf Sendung Wenn Kinder und Jugendliche Kummer haben, wissen sie allein oft nicht weiter. Die kostenfreie Telefonnummer 0800-1110333 der BundesArbeitsGe- Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes Rheinland -Die aktuellen Veranstaltungen 2004 … Januar 21.-23.01. Führungsseminar für Jugendamtsleitungen Motivation und Konflikte in Veränderungsprozessen des Jugendamtes Februar 02.-04.02. Moderation 11.02. JHP in the City Jugendhilfeplanung der Großstädte 11.02. Bildung für jedes Kind von Anfang an 05.-06.02. Fachkräftekonferenz der Jugendsozialarbeit März 01.-02.03. 01.-03.03. 03.03. 08.-09.03. 08.-12.03. 16.03. 16.-17.03. 18.03. 22.-23.03. 24.-26.03. 25.03. 25.-26.03. meinschaft (BAG) Kinder- und Jugendtelefon e.V. ist für viele ein erster Anlaufpunkt in der Not. Mehr als 800.000 Gespräche führten die 2.500 ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der Nummer gegen Kummer® allein im vergangenen Jahr – Tendenz weiter steigend. Am 22. Oktober 2003 startete die BAG daher gemeinsam mit KI.KA, dem Kinderkanal von ARD und ZDF, die erste Live-Beratungssendung für Kinder in Deutschland. Den KI.KA-Kummerkasten gibt es immer mittwochs 16.05 Uhr im Live-Treffpunkt Kikania. Der Ki.Ka-Kummerkasten und die OnlineBeratung per E-Mail sind die neuen Anker der BAG für Kinder in Not. Rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich in ihrer Freizeit bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendtelefon e.V. Häufig sind sie der erste Rettungsanker in Not. 89 Prozent der Kinder und 4/03 29.-30.03. Streiten, vermitteln, bearbeitenMediationstraining Strukturen der Jugendhilfeplanung Fallbesprechung internationaler Adoptionen Moderation Von der Arbeit mit Jungen zur Jungenarbeit Ein praxisbegleitendes Qualifizierungsangebot für männliche Fachkräfte Informationsveranstaltung zum Aufbau und zur Begleitung von integrativen Gruppen in Kindertagesstätten Arbeitstagung für Leiter/innen der Jugendämter in NRW Demografischer Wandel -- Chancen und Konsequenzen für die Jugendhilfe Arbeitstagung für kommunale Fachberater/innen in Kindertagesstätten Alternative Handlungsstrategien im pädagogischen Wirken Sozialpädagogische Handlungsformen/Konzepte in rheinischen Jugendwohngemeinschaften Individuelle Lernwege in der Gruppe Arbeitstagungen für regionale Arbeitskreise der Jugendhilfeplanung Adoption des Stiefkindes Informationen und Anmeldung bei Gabriele Weier und Michael Christians unter 0221/ 809-6249, www.lvr.de im Bereich Jugend Jugendlichen, welche die „Nummer gegen Kummer“ anrufen, sind zwischen 10 und 17 Jahre alt, den Schwerpunkt bilden die 12- bis 15-Jährigen. „Beim Übergang vom Noch-Kindsein zum Erwachsenwerden haben junge Menschen die meisten Probleme. Sie lösen sich allmählich von zu Hause, wollen ihren eigenen Weg gehen und fühlen sich dabei oft nicht verstanden“, analysiert Beate Friese, Referentin für das Kinder- und Jugendtelefon bei der BAG. Die Nummer gegen Kummer® ist von montags bis freitags in der Zeit von 15.00 bis 19.00 Uhr unter der bundesweit kostenlosen Rufnummer 0800-1110333 zu erreichen. Nähere Information gibt es auch unter www.kinderundjugendtelefon.de im Internet. Wer sich ehrenamtlich als Berater/in für das Kinder- und Jugendtelefon engagieren will, kann sich unter der Telefonnummer 0202/259059 oder per E-Mail unter info@kinderundjugend telefon.de umfassend dazu informieren. Voraussetzung für die Tätigkeit ist in jedem Fall die Teilnahme an einer fachlichen Schulung vor Ort. Die Ausbildung an den einzelnen Standorten umfasst ca. 80 Stunden und findet überwiegen an den Wochenenden oder abends statt. 35