Verfahren der Abiturprüfung und Voraussetzung für das Bestehen

Transcrição

Verfahren der Abiturprüfung und Voraussetzung für das Bestehen
Verfahren der Abiturprüfung und Voraussetzung für das Bestehen
Zulassung zur Abiturprüfung
Zu einem festgesetzten Termin in der Jahrgangsstufe 13.2 entscheidet der
Zentrale Abiturausschuss (ZAA) ohne eigenen Ermessensspielraum über die
Abiturzulassung. Die Entscheidung wird am folgenden Tag mitgeteilt. Danach
findet kein Unterricht mehr statt.
Zugelassen wird, wer
• im GK - Bereich die Pflichtbedingungen erfüllt hat und in
den einzubringenden 22 Grundkursen (ohne 3./4.
Abiturfach in 13.2 / Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht
belegt) mindestens 110 Punkte (einfache Wertung)
erreicht hat und in nicht mehr als 6 Grundkursen weniger
als 5 Punkte erreicht hat und
• im LK - Bereich die Pflichtbedingungen erfüllt hat und in
den 6 einzubringenden Leistungskursen (ohne 1./2. LK in
13.2 / Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht belegt)
einschließlich der Ausgleichsregelung für die Facharbeit
mindestens 70 Punkte erreicht hat und
• keinen der 4 Kurse des Abiturbereiches in der Stufe 13.2
mit 0 Punkten abgeschlossen hat.
Nicht zugelassene Schülerinnen und Schüler wiederholen die Stufe 13, sofern
nicht die Verweildauer überschritten wird. Alle Leistungsbewertungen aus dem
ersten Durchgang werden unwirksam. Falls die Verweildauer überschritten
würde, muss das Gymnasium verlassen werden.
Abi_Verf
Verfahren in der Abiturprüfung
schriftlicher Teil
Jede Schülerin und jeder Schüler schreibt je eine Klausur in den
ersten drei Abiturfächern.
Zeiten:
LK - Fächer
4
GK - Fächer
3
1
4
Zeitstunden
Zeitstunden
Die Aufgabenstellungen entstammen den Themen der
Qualifikationsphase und dürfen nicht auf ein Halbjahr beschränkt
sein. Die Arbeiten werden vom Fachlehrer korrigiert und bewertet,
anschließend werden sie von einem zweiten Fachlehrer (evtl. aus einer
anderen Schule) durchgesehen. Bei unterschiedlicher Beurteilung
wird in einem weiteren Verfahren eine endgültige Note festgesetzt.
(Im LK Sport wird die Note aus dem Ergebnis der praktischen
Prüfung und der Klausur im Verhältnis 1:1 festgesetzt.)
Abi_Verf
mündlicher Teil
In allen vier Abiturfächern ist eine mündliche Prüfung möglich.
Im 4.Abiturfach muss jede Schülerin, jeder Schüler an einer mündlichen
Prüfung teilnehmen. Eine Befreiung ist nicht möglich.
Im ersten bis dritten Abiturfach ist eine Prüfung anzusetzen,
• wenn das Ergebnis der schriftlichen Arbeit um mindestens 4,00
Punkte vom arithmetischen Mittel der vier
Kurshalbjahresergebnisse der Qualifikationsphase abweicht
oder
• wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet ist, weil
• im Abiturbereich (Summe der Kursabschlussnoten
aus 13.2 in einfacher Wertung und der Ergebnisse
der Prüfungen in jeweils 4-facher Wertung) nicht
100 Punkte erreicht werden oder
• nicht in mindestens 2 Fächern des Abiturbereiches
(darunter mindestens ein LK) 25 (bzw.20 bei bes.
Lernleistung lt.§17 APO-GOSt) Punkte erreicht sind
(Falls auch beim Erreichen der Höchstpunktzahl in
der mündlichen Prüfung in den/der mündlichen
Prüfung(en) ein Bestehen des Abiturs unmöglich ist,
wird keine Prüfung angesetzt.)
• oder wenn die Schülerin, der Schüler sich freiwillig zur
Prüfung meldet.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden von der mündlichen Prüfung im
1.-3. Abiturfach befreit.
Abi_Verf
Verfahren bei der mündlichen Prüfung
Die Prüfung erfolgt an einem vom ZAA festgesetzten Termin. Die Schülerin, der
Schüler erhält eine selbstständig zu bearbeitende Aufgabe. Die Vorbereitungszeit
beträgt in der Regel 30 Minuten. Fachprüfer ist normalerweise der Fachlehrer der
Jahrgangsstufe 13.2. Der Prüfungsausschuss besteht neben dem Fachprüfer noch
aus einem Vorsitzenden, der das Recht hat Teile der Prüfung zu übernehmen und
einem Schriftführer.
Inhaltliche Absprachen über Spezialgebiete sind nicht zulässig.
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
• im ersten Teil soll in einem zusammenhängenden Vortrag die
Lösung der gestellten Aufgabe erfolgen und
• im zweiten Teil wird ein Fachgespräch über größere fachliche
Zusammenhänge geführt.
Die Prüfung dauert mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Das
Prüfungsergebnis wird am Ende eines Halbtages vom Vorsitzenden des ZAA dem
Prüfling mitgeteilt.
Abi_Verf
Ende der Prüfungen
Nach Beendigung der Prüfungen und bei Erfüllung aller Bedingungen
wird die Abiturprüfung für bestanden erklärt und die allgemeine
Hochschulreife zuerkannt. Die Schülerin oder der Schüler erhält ein
Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife in dem alle für das Bestehen
der Abiturprüfung notwendigen Leistungen aufgeführt sind und
anhand der Gesamtpunktzahl eine Durchschnittsnote ausgewiesen
wird. Bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzung wird zusätzlich
das Latinum bescheinigt.
Bei Nichtbestehen der Abiturprüfung kann diese in der Regel nach
einem Jahr wiederholt werden. Alle Leistungen des ersten Durchgangs
und der Jahrgangsstufe 13 werden unwirksam.
Abi_Verf