Informationsfolder zur Briefwahl

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Informationsfolder zur Briefwahl
EINLADUNG ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG 2014
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2 | EDITORIAL
SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,
die Rahmenbedingungen für die Österreichische Post waren auch 2013 durchaus herausfordernd.
Umso erfreulicher ist es, dass wir im Berichtsjahr den Umsatz mit EUR 2,4 Mrd neuerlich leicht steigern
und das Ergebnis ebenfalls weiter verbessern konnten. Es ist uns gelungen, auf die anhaltenden Trends
im Post- und Logistikmarkt zu reagieren: So kompensierten wir die Substitution des klassischen Briefs,
indem wir Wachstumschancen nutzten. Der zunehmende Online-Handel und die Ausweitung unserer
Business-Lösungen stärkten unser Paketgeschäft. Gleichzeitig optimieren wir laufend unsere Kostenbasis, um Post- und Logistikleistungen nicht nur so kundenorientiert wie möglich, sondern auch so
effizient wie möglich anzubieten. Einer der Höhepunkte des Jahres war sicher der Einstieg in den
türkischen Markt, der uns auch für die Zukunft weiteres Potenzial erschließt.
Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit haben in der Geschäftstätigkeit für die Österreichische Post oberste
Priorität. Das gilt natürlich auch für unsere attraktive Dividendenpolitik, die weiterhin einen stabilen Eckpfeiler unserer Unternehmensphilosophie bildet: Für 2013 werden wir der Hauptversammlung eine
Dividende von EUR 1,90 vorschlagen. Eine Grundlage dafür ist neben der guten Geschäftsentwicklung
eine solide Bilanzstruktur. Unser starker operativer Cashflow ermöglicht uns neben dieser attraktiven
Dividende auch umfangreiche Investitionen in die Zukunft des Unternehmens wie Kapazitätserweiterungen, neue Sortiertechniken und Informationstechnologien. Auf dieser Grundlage kann die Post
weiterhin erfolgreich Werte schaffen – und dadurch auch selbst an Wert gewinnen. So wie bereits in
der Vergangenheit: Seit dem Börsegang 2006 beträgt unser Total Shareholder Return nahezu 150%.
Weitere Details zum Geschäftsjahr 2013 möchten wir Ihnen im Rahmen der Hauptversammlung am
Donnerstag, den 24. April 2014 in der Wiener Stadthalle präsentieren, zu der wir Sie sehr herzlich
einladen. Falls es Ihnen nicht möglich ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen, bieten wir Ihnen
auch heuer wieder die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht via Briefwahl auszuüben.
Details zur Briefwahl sowie die notwendigen Unterlagen haben wir für Sie in diesem Folder zusammengestellt. Bei Fragen dazu steht Ihnen das Investor Relations Team der Österreichischen Post gerne unter
+43 (0) 57767 - 30401 bzw. [email protected] zur Verfügung.
Abschließend möchten wir uns für Ihr anhaltendes Vertrauen bedanken und freuen uns auf Ihre Teilnahme an der diesjährigen Hauptversammlung – persönlich oder per Briefwahl bequem von zu Hause aus.
DI Dr. Georg Pölzl
Vorstandsvorsitzender
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations
Weitere Details zur Hauptversammlung 2014 sowie alle relevanten Dokumente finden Sie auch auf
unserer Homepage unter www.post.at/hv
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@@DIE 3 möglichkeiten zur ausübung ihres stimmrechts@@
A) Teilnahme an der Hauptversammlung am 24. April 2014 in der Wiener Stadthalle
Die Hauptversammlung findet in der Wiener Stadthalle, Halle F, 1150 Wien, Vogelweidplatz 14, statt.
Offizieller Beginn ist um 10:00 Uhr, Einlass ist ab 8:30 Uhr. Sie haben die Möglichkeit in der Stadthallengarage (Märzparkgarage) kostenlos zu parken. Die Zufahrt zur Parkgarage befindet sich in
der Hütteldorferstraße vis-à-vis vom XXXLutz Möbelhaus.
B) Erteilung einer Vollmacht zur Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit, einer Person Ihrer Wahl bzw. dem von der Österreichischen Post bevollmächtigten „Interessenverband für Anleger, Dr. Michael Knap“ eine Vollmacht zur Stimmabgabe zu
übertragen. Die notwendigen Dokumente finden Sie unter www.post.at/hv
C) Abgabe der Stimme via Briefwahl
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Auch wenn Sie per Briefwahl an der Hauptversammlung teilnehmen, müssen Sie sich bei Ihrem
Kundenbetreuer Ihrer depotführenden Bank für die Hauptversammlung anmelden. Denn zur
Abstimmung sind nur jene Personen berechtigt, die am Ende des 14. April 2014 (Nachweisstichtag)
Aktien der Österreichischen Post AG halten. Den Nachweis darüber leitet in der Regel Ihre Depotbank
direkt an uns weiter. Da dieser Nachweis bis spätestens 18. April 2014 bei der Österreichischen Post
einlangen muss, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihren Kundenbetreuer.
2. ABgABe der Stimme
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@@Bis spät 2014@@
@@18.April
Ihr Stimmzettel (gelb) liegt diesem Folder bei. Bitte füllen Sie diesen aus und retournieren Sie ihn mit
beigelegtem und freigemachtem Rückkuvert an Notar Dr. Rupert Brix (der ausgefüllte Stimmzettel
muss bis spätestens 18. April 2014 einlangen).
Die wichtigsten Dokumente zur Ausübung Ihres Stimmrechts via Briefwahl haben wir für Sie in diesem
Folder zusammengestellt:
• Auszüge aus der Einberufung inkl. Tagesordnung (Seite 4-7)
• Beschlussvorschläge gekürzt (Seite 8-9)
• Fragen und Antworten zur Briefwahl (Seite 10-11)
Als kleines Dankeschön für die Abgabe Ihrer Stimme via Briefwahl übermitteln wir Ihnen in
Folge einen Wertgutschein in Höhe von EUR 10,–, der in den Filialen der Österreichischen Post
eingelöst werden kann. Zudem nehmen Sie an der Verlosung von 5 Thermengutscheinen in
Höhe von EUR 50,– teil.
4 | EINBERUFUNG
@@Auszüge aus der einberufung@@
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 24. April 2014 um 10.00 Uhr
in der Halle F der Wiener Stadthalle, Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.
Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir verfügbar.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinn verwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
Österreichische Post Aktiengesellschaft
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NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der
übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. April 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies
der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. April 2014 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Telefax:
+43 (0) 1 8900 500 – 75
Per E-Mail: [email protected]
Per Post:
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Kennwort: Post HV
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben)
ABSTIMMUNG PER BRIEF
Jeder Aktionär ist berechtigt an der kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß
§ 19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen.
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Die Stimmabgabe hat schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Der Aktionär hat auf dem Formular (Stimmzettel) in jedem Fall
folgende Angaben zu machen: Angabe des Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs,
Anzahl der Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung durch den Aktionär.
Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am
18. April 2014 bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010 Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl nichtig sind,
wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im Formular
(Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung stellen, sollten bis spätestens
03. April 2014 zulässige Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109
AktG und/oder bis spätestens 14. April 2014 zulässige Beschlussvorschläge von Aktionären zu den
Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle einer bereits erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite
zur Verfügung gestellten Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter
+43 (0) 1 512 46 11 – 28 spätestens am 23. April 2014, vor Tagesablauf, zugeht.
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VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat
wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden,
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 23. April 2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer
der nachstehenden Adressen zugehen:
Per Telefax:
+43 (0) 1 8900 500 – 75
Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per Post:
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Kennwort: Post HV
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt
und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr
Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung
von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen
(Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom
IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43 (0) 664 213 8740, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail
[email protected].
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Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn
Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap
übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 03. April 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.post.at/ir zugänglich:
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Jahresabschluss 2013 samt Lagebericht
Corporate Governance-Bericht
Konzernabschluss samt Konzernlagebericht
Vorschlag für die Gewinnverwendung
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7
Lebenslauf und Erklärung gem § 87 Abs 2 AktG zu TOP 7
Geschäftsbericht 2013 der Österreichische Post AG
Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt)
Formulare für die Erteilung einer Vollmacht
Formular für den Widerruf einer Vollmacht
Vollständiger Text dieser Einberufung
Wien, im März 2014
DI Dr. Georg Pölzl
Vorstandsvorsitzender
Generaldirektor
DI Walter Oblin
Vorstandsmitglied
Finanzen
DI Walter Hitziger
Vorstandsmitglied
Brief, Werbepost & Filialen
DI Peter Umundum
Vorstandsmitglied
Paket & Logistik
Hinweis: Der rechtsverbindliche Volltext der Einberufung zur Hauptversammlung ist ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich.
8 | BESCHLUSSVORSCHLÄGE
@@Beschlussvorschläge gekürzt@@
Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns
•
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 weist einen Bilanzgewinn von EUR 188.812.943,88 aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss zum 31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn einen Betrag von EUR 128.350.012,20 als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR 60.462.931,68 auf neue Rechnung vorzutragen.
• Die Dividende gelangt am 08. Mai 2014 zur
Auszahlung. Der Ex-Dividendentag für die
Dividende ist der 08. Mai 2014.
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Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 die Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 die Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Festsetzung
der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlagen vor,
• gemäß § 98 AktG iVm § 14 der Satzung die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 wie folgt festzusetzen:
- für den Vorsitzenden
- für die stellvertretende Vorsitzende
- für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats
EUR 25.000,-- (entspricht GJ 2012)
EUR 20.000,-- (entspricht GJ 2012)
EUR 15.000,-- (entspricht GJ 2012)
• und für die Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld von EUR 300,-- pro Mitglied
und besuchter Sitzung festzulegen.
Tagesordnungspunkt 6: Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlägt vor, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
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Tagesordnungspunkt 7: Wahlen in den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 Abs 1 der Satzung aus mindestens vier und höchstens zehn von
der Hauptversammlung gewählten und den von der betrieblichen Arbeitnehmervertretung gemäß
§§ 110 Abs 1 ArbVG entsandten Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat sich nach der letzten Wahl in den
Aufsichtsrat aus 8 Mitgliedern, die von Hauptversammlung gewählt wurden, zusammengesetzt.
Prof. Dr. Edgar Ernst hat mit Schreiben vom 21.06.2013 seinen Rücktritt als Mitglied des Aufsichtsrats mit sofortiger Wirkung erklärt. Seine Löschung im Firmenbuch ist bereits erfolgt, sodass der
Aufsichtsrat zur Zeit aus sieben von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern besteht.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr.-Ing. Peter E. Kruse, geb. 02.07.1950, mit Wirkung ab Beendigung
der kommenden Hauptversammlung auf die restliche Funktionsperiode des Aufsichtsrats, das ist
bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Dr.-Ing. Peter E. Kruse, geb. 02.07.1950, hat eine Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG abgegeben,
welche ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.
Lebenslauf Dr.-Ing. Peter E. Kruse
02.07.1950 Geboren in Elspe (jetzt Lennestadt)/Deutschland
1968-1976 Studium Maschinenbau/Wirtschaftswissenschaften
1977-2008 Diverse Managementfunktionen, z.B.
1993-1999 Kühne & Nagel International AG, Mitglied der Geschäftsleitung
2001-2008 Deutsche Post World Net, Mitglied des Vorstands bzw.
Sonderbeauftragter des Vorstandsvorsitzenden
ab 2009
Freier Unternehmensberater
Erfahrung: •
•
•
•
30 Jahre Managementverantwortung in multinationalen Unternehmen
Ausgeprägte Erfahrungen in den Bereichen Transport, Logistik und Spedition
Integration internationaler Geschäfte
Unternehmensführung in multikultureller Umgebung
Hinweis: Der rechtsverbindliche Volltext der Beschlussvorschläge ist ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich.
10 | FRAGEN UND ANTWORTEN
@@FRAGEN UND ANTWORTEN FÜR DIE ABSTIMMUNG@@
@@PER BRIEF GEMÄSS § 19 DER SATZUNG UND § 127 AKTG@@
Ich kann an der Hauptversammlung am 24. April 2014 nicht persönlich teilnehmen, habe
Tagesordnung und Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats gelesen
und mir eine Meinung gebildet. Kann ich durch Abstimmung per Brief meine Stimme in
der kommenden Hauptversammlung abgeben?
Ja, genau für diesen Fall hat die Österreichische Post Aktiengesellschaft in ihrer Satzung die
Abstimmung per Brief vorgesehen:
A) Studieren Sie den Folder, füllen Sie den Stimmzettel aus, unterfertigen Sie diesen und senden Sie ihn an Notar Dr. Rupert Brix, Seilerstätte 28, 1010 Wien, sodass der Stimmzettel spätestens am 18. April 2014 bei diesem einlangt (Posteingang).
B) Sie müssen aber so, wie wenn Sie persönlich zur Hauptversammlung kommen wollten, Ihre
Depotbank auffordern eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG für Sie auszustellen und
diese an die Gesellschaft unter einer der in der Einberufung angegebenen Adressen zu übermit-
teln, sodass auch die Depotbestätigung spätestens am 18. April 2014 einlangt (Posteingang).
Kann ich es mir anders überlegen und meine per Brief abgegebene Stimme widerrufen?
Ja. Hierfür gibt es ein eigenes Formular über den Widerruf. Es ist ausreichend wenn das ausgefüllte
und unterfertigte Formular (Widerruf) spätestens am 23. April 2014, bei Notar Dr. Rupert Brix per
Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11- 28, einlangt.
Wenn ich meine Stimme bereits per Brief abgegeben habe, kann ich dann trotzdem
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen?
Grundsätzlich ja. Sie sind herzlich eingeladen trotzdem an der Hauptversammlung teilzunehmen
und den Vorträgen und Berichten sowie dem gesamten Geschehen der Hauptversammlung zu
folgen. Sie haben aber kein Rederecht, kein Fragerecht, kein Antragsrecht und kein Stimmrecht
sowie kein Widerspruchsrecht, wenn Sie die per Brief abgegebenen Stimmen nicht rechtzeitig
widerrufen haben.
Was sind die Vorteile der Abstimmung per Brief?
Wer sich bereits jetzt eine Meinung gebildet hat, kann bequem durch Abstimmung per Brief über
die Vorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Punkten der Tagesordnung gemäß
Einberufung abstimmen. Der Aktionär weiß, dass seine Stimmen erfasst und berücksichtigt werden
und zwar genauso wie der Aktionär selbst diese schriftlich durch ankreuzen abgegeben hat.
Dies erfolgt auch dann wenn der Aktionär selbst zur Hauptversammlung kommt aber nicht bis zum
Ende der Hauptversammlung bzw. bis zur Durchführung aller Abstimmungen bleiben möchte.
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Wenn in der Hauptversammlung selbst ein anderer Antrag zur Abstimmung gebracht wird,
kann ich mit der Abstimmung per Brief darauf noch reagieren?
Leider nein. Aktionäre, die per Brief abstimmen, können naturgemäß auf Vorgänge in der Hauptversammlung nicht reagieren und über dort gestellte Anträge nicht abstimmen. Wenn der Beschluss in
der Hauptversammlung, was grundsätzlich möglich ist, mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im
Formular (Stimmzettel) vorgesehen, so sind die abgegebenen Stimmen per Briefwahl nichtig.
Wenn eine Ergänzung der Tagesordnung erfolgt oder von anderen Aktionären Beschlussvorschläge im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen eingebracht und auf der Internetseite
veröffentlicht werden, kann ich mit der Abstimmung per Brief darauf reagieren?
Ja. In diesem Fall wird die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter www.post.at/ir einen neuen
Stimmzettel zur Verfügung stellen. Beachten Sie aber, dass aus zeitlichen Gründen eine automatische
Versendung eines neuen Stimmzettels nicht möglich ist. Prüfen Sie daher bitte selbst regelmäßig
die Internetseite unter www.post.at/ir ob eine Ergänzung der Tagesordnung erfolgt ist bzw. ob von
Aktionären im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Beschlussvorschläge zur Veröffentlichung auf
der Internetseite unter www.post.at/ir gelangt sind.
Was passiert mit meinem Stimmzettel und wie wird dieser bei der Abstimmung berücksichtigt?
Der Stimmzettel ist an Notar Dr. Rupert Brix, der auch die Beschlüsse der Hauptversammlung
beurkunden wird, zu übersenden. Notar Dr. Brix wird das Einlangen des Stimmzettels auf dem
Stimmzettel selbst oder auf dem Kuvert vermerken und dafür Sorge tragen und sicherstellen, dass
das Stimmverhalten bei der Abstimmung per Brief dem Vorstand und dem Aufsichtsrat sowie den
übrigen Aktionären nicht vor der Abstimmung in der Hauptversammlung bekannt wird. Die Auszählung der Abstimmung per Brief wird unter Aufsicht von Notar Dr. Brix erfolgen.
Die Unterlagen und Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir
verfügbar. Sie können die Unterlagen und Informationen aber auch bei der Abteilung Investor Relations
unter +43 (0) 57767 - 30401 anfordern.
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@@@Mehr Service,
@@@Mehr Mehr
Service,
auswahl.@@@
Mehr auswahl.@@@
Das Filialnetz der Österreichischen Post bietet seinen Kunden in ganz
Österreich hochwertige Produkte und Services in den Bereichen Post, Bank
und Telekommunikation. Damit Sie sich davon selbst überzeugen können,
schenkt Ihnen Ihre Post einen Wertgutschein in der Höhe von EUR 10,–.
Wenn’s wirklich wichtig ist, dann lieber mit der Post.
Zusätzlich zu Ihrem EUR 10,– Wertgutschein,
hat jeder Teilnehmer an der Briefwahl die Chance
auf einen von 5 attraktiven Thermengutscheinen
für ganz Österreich von WEBHOTELS im
Wert von EUR 50,–.
Österreichische Post AG
Investor Relations &
Corporate Governance
Bitte füllen Sie zu diesem Zweck beiliegenden
Bestellschein aus und retournieren Sie diesen
gemeinsam mit dem Stimmzettel im freigemachten
Rückkuvert an Notar Dr. Rupert Brix.
Haidingergasse 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0) 57767 – 30401
[email protected]
www.post.at/ir
Die Österreichische Post wird in Folge die Gewinner
persönlich verständigen.
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4