Eigenmittel - VR-Bank Rhein
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Eigenmittel - VR-Bank Rhein
VR-BANK RHEIN-SIEG EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR per 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis1 Präambel ................................................................................................ ................................ .................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... ........................... 4 Eigenmittel (Art. 437) ................................................................................................ ................................ .................................. 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)................................................................ ........................................... 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ................................................................ ............................................ 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ................................................................ ........................................... 10 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ ................................ ................................ 10 Operationelles lles Risiko (Art. 446) ................................................................ ................................................ 11 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 11 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... ................................ 13 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. ................................ 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ................................................................ .................................. 14 Anhang ................................................................................................ ................................ ..................................................... 16 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ ............................ 16 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 17 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Seite 2/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Alle genannten Artikel beziehen sich auf die CRR (Capital Requirements Regulation) (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Angaben zu Verbriefungen sind für unser Haus nicht erforderlich, da wir keine Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Artikel 242 ff. fallen, durchgeführt haben. Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Diese Unterlagen sind im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 3/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das GesamtbankRisikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf Adressrisiken, Marktpreisrisiken (inklusive Zinsänderungsrisiken), Vertriebsrisiken und Operationelle Risiken. Interne Kontrollverfahren gewährleisten darüber hinaus, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 4/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 55 Mio. €, die Auslastung lag bei 51 %. Unsere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nehmen keine Leitungs- oder Aufsichtsmandate in großen Kapitalgesellschaften wahr. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Aufsichtsratssitzungen und 19 ARAusschusssitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 5/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 171.123 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) - Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 7.659 486 17.232 62 180.148 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses relevant Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 6/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 0 141 171 0 0 1.446 26.781 24.181 15.113 3.284 0 32 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 0 1.334 3.416 2.155 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 0 Operationelle Risiken 7.703 Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) … aus CVA 0 85.757 Eigenmittelanforderungen insgesamt Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“: Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 7/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen Gesamtwert (TEUR) 11.820 112.997 19.497 230.204 481.928 616.394 583.726 33.408 3.989 18.090 42.707 42.810 2.197.570 Forderungsklassen (Art. 442A) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Durchschnittsbetrag (TEUR) 11.368 106.827 19.585 217.538 473.002 612.448 574.439 35.607 2.490 13.175 41.756 39.549 2.147.784 Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (Art. 442B) (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken 1.865.195 Derivative Instrumente Wertpapiere 240.530 2.592 Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten Deutschland 1.838.589 150.534 2.592 25.176 83.785 0 1.430 6.211 0 Innerhalb EU (ohne Deutschland) Nicht-EU Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenpa rteien Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) Firmenkunden 2 - davon KMU - davon Baugewerbe sowie Grundstücks- und WohnungsWesen - davon Kreditinstitute - davon Öffentliche Verwaltung 986.495 0 0 878.700 665.377 240.530 47.590 2.592 0 294.648 0 0 0 119.615 82.119 0 2.592 0 Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 612.891 84.490 0 1 bis 5 Jahre 157.907 127.403 708 1.094.397 28.637 1.884 > 5 Jahre 2 KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 8/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Privatkunden 12 18.793 7.511 15 83 Firmenkunden 9 10.768 4.546 212 -2446 - verarbeitendes Gewerbe 0 2.181 1.118 12 -262 - Baugewerbe 3 1.697 678 102 -260 - Bergbau/Energiegewinnung 0 1.670 535 0 296 Summe 21 29.560 12.057 227 -2.363 Wesentliche Wirtschaftszweige 442 C Aufgeführt wurden nur die drei größten betroffenen Branchen. Alle weiteren, hier nicht aufgeführten Branchen, erreichen jede für sich nicht 10 % am Gesamtvolumen der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten. Die Pauschalwertberichtigungen betragen zum Bilanzstichtag 1.113 TEUR. Die vorgenommenen Direktabschreibungen (619 TEUR) übersteigen im Berichtszeitraum die erhaltenen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen (410 TEUR) um 209 TEUR. Die Gesamtinanspruchnahmen aus überfälligen sowie notleidenden Krediten beziehen sich aufgrund des regionalen Geschäftsgebietes unserer Bank – ausschließlich auf Deutschland. Entwicklung der Risikovorsorge: EWB Rückstellungen PWB wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode Veränderungen Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung 14.323 2.524 2.860 1.930 0 12.057 324 31 128 0 0 227 1.036 77 0 0 0 1.113 Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 9/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 292.963 292.963 2 0 0 4 0 0 10 3.990 3.990 20 87.782 87.657 35 583.726 580.809 50 17.212 12.212 70 0 0 75 618.932 608.389 100 548.527 505.073 150 21.112 20.782 250 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln 0 0 18.090 18.090 0 0 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 159 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige bestehen keine Eigenmittelanforderungen. Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 10/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Unser Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen sowie der Wirtschaftsregion Rhein-Sieg. Sie weisen damit einen strategischen Charakter auf. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 0 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 9.004 9.004 Andere Beteiligungspositionen 32.036 32.194 Börsengehandelte Positionen 0 Es bestanden keine kumulierten Gewinne bzw. Verluste aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen im Berichtszeitraum. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 157 TEUR. Mit 38.417 TEUR entfällt ein wesentlicher Anteil auf unsere handelsrechtliche Beteiligung an der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank „WGZ Bank AG“, die mit 29.413 TEUR indirekt über die „WGZ Beteiligungs GmbH & Co. KG“ gehalten wird. Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen von insgesamt 166 TEUR dienen ebenfalls weitgehend der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Sie sind - aufgrund der Diversifikation unseres Portfolios – von untergeordneter Bedeutung. Daher verzichten wir hierzu auf weitere Angaben. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 11/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir im Vergleich zum Planszenario insgesamt acht Zinsszenarien: darunter: • • • • Parallelverschiebungen bzw. Kurvendrehungen um 100 Basispunkte (Bp.). Konstantes Zinsniveau sowie Verlauf gemäß der eigenen Zinsprognose. Die Szenariovorgaben des RWGV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband). Zinsszenarien mit Zinsentwicklungen, die mit 99 %-tiger Wahrscheinlichkeit nicht eintreten werden. Zinsänderungsrisiko +100 Bp. Rückgang der Erträge TEUR Summe 283 -100 Bp. Rückgang der Erträge TEUR 151 Über diese Szenarien hinaus werden auch Auswertungen von verschiedenen historischen Stressszenarien ermittelt. Diese Stressszenarien werden mindestens jährlich oder Anlass bezogen angepasst. Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus zusätzlich barwertig (unter Nutzung des Moduls Zinsmanagement innerhalb VR-Control) gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. • Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung der Einlagen. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. • Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 12/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von derzeit + 200 Basispunkten bzw. /.200 Basispunkten verwendet. Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts in TEUR Summe 20.370 Erhöhung des Zinsbuchbarwerts in TEUR 8.323 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen wurden nicht durchgeführt. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung • • Bürgschaften und Garantien Kreditderivate (Credit Default Swaps) b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) • • • Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Einlagenzertifikate unseres Hauses Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 13/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um • • öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Als Gegenpartei bei Kreditderivaten fungiert ausschließlich die WGZ BANK AG. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten 0 0 Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 125 5.000 0 Institute Mengengeschäft 7.700 2.843 Unternehmen 41.072 1.949 Durch Immobilien besicherte Positionen 2.600 317 690 73 Ausgefallene Positionen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte (in TEUR) Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 130.172 0 Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 1.633.027 0 59.324 0 Seite 14/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Schuldtitel 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 232.912 236.167 61.276 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenbzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (in TEUR) Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 130.822 130.172 Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Angaben zur Höhe der Belastung Für die erstmalige Offenlegung nach Artikel 443 haben wir die Daten per 31. Dezember 2014 verwendet. Die wesentlichen belasteten Vermögensgegenstände in Höhe von rund 131 Mio. Euro resultieren aus an unsere Kunden weitergeleitete zweckgebundene Sonderkredite. Siegburg, 16.07.2015 VR-Bank Rhein-Sieg eG Der Vorstand __________________________________________________________________________ Dr. jur. Martin Schilling Holger Hürten (Vorstandsvorsitzender) Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 15/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 16/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENE R RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 23.061 26 (1), 27, 28, Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver29, Verzeichnis bundene Agio davon: Geschäftsguthaben 2 3 3a 4 5 5a 23.061 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 (1) (c) 83.700 0 26 (1) 56.200 26 (1) (f) 0 486 (2) k.A. 483 (2) k.A. 84, 479, 480 0 26 (2) 6 162.961 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 0 34, 105 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 45 36 (1) (b), 37, 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert 472 (4) um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 17/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20a 20b Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 36 (1) (c), 38, Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0 36 (1) (d), 40, Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG 472 (5) 0 33 (a) 159, 472 (6) 0 32 (1) 0 33 (b) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 Seite 18/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 0 36 (1) (c), 38, Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 0 36 (1) (a), 472 22 23 24 25 25a 25b 26 26a 26b 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 379 (3) 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 48 (1) 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) (3) k.A. 36 (1) (l) k.A. Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: … k.A. 467 Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 0 481 k.A. 481 Seite 19/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 27 28 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) 29 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 36 (1) (j) 45 162.916 0 51, 52 0 0 0 486 (3) k.A. 483 (3) 0 85, 86, 480 0 486 (3) 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 0 52 (1) (b), 56 37 Direkte und indirekte Positionen eines In(a), 57, 475 (2) stituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 39 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG 0 56 (b), 58, 475 (3) 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) Seite 20/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 40 41 41a 41b 41c 42 43 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 0 467, 468, 481 0 467 0 468 k.A. 481 0 56 (e) 0 Seite 21/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zusätzliches Kernkapital (AT1) 44 0 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 45 162.916 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver0 62, 63 bundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 17.232 486 (4) Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft k.A. 483 (4) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 87, 88, 480 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebe0 486 (4) ne Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 0 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatori17.232 schen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 0 63 (b) (i), 66 52 Direkte und indirekte Positionen eines In(a), 67, 477 (2) stituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 0 66 (b), 68, 477 53 Positionen in Instrumenten des Ergän(3) zungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 66 (c), 69, 70, 54 Direkte und indirekte Positionen des Insti79, 477 (4) tuts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 22/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 55 56 56a 56b 56c 57 58 59 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0 0 467, 468, 481 0 467 0 468 k.A. 481 0 17.232 180.148 Seite 23/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Risikogewichtete Aktiva insgesamt 60 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG 0 0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 975.682 15,20 92 (2) (a), 465 15,20 92 (2) (b), 465 16,81 92 (2) (c) Seite 24/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 64 65 66 67 67a 68 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0 CRD 128, 129, 130 0 0 0 0 CRD 131 10,70 CRD 128 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 276 36 (1) (h), 45, 72 Direkte und indirekte Positionen des Insti46, 472 (10), 56 tuts in Kapitalinstrumenten von Unter(c), 59, 60, 475 nehmen der Finanzbranche, an denen (4), 66 (c), 69, das Institut keine wesentliche Beteiligung 70, 477 (4) hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 0 36 (1) (i), 45, 73 Direkte und indirekte Positionen des Insti48, 470, 472 tuts in Instrumenten des harten Kernkapi(11) tals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 0 36 (1) (c), 38, 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige 48, 470, 472 (5) latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 0 62 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 25/26 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 77 78 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 975.682 62 0 62 k.A. 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 484 (3), 486 (2) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeund (5) schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (4), 486 (3) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (4), 486 (3) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeund (5) schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (5), 486 (4) 84 Derzeitige Obergrenze für T2und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 17.232 484 (5), 486 (4) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlosund (5) sener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 3.289 Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG Seite 26/26