Verhandlungsbericht Gemeinde Schwerzenbach

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Verhandlungsbericht Gemeinde Schwerzenbach
Verhandlungsbericht Gemeinde Schwerzenbach
Der Gemeinderat hat Richtlinien über die Erstellung von Lärm- und Sichtschutzwänden entlang der Greifenseestrasse erlassen. In zwei Entscheiden hat die Baurekurskommission des Kantons Zürich die vom Gemeinderat ausgesprochenen Bauverweigerungen betreffend Lärmschutzwände bestätigt.
Im Zusammenhang mit dem Bau des Rad- und Gehweges entlang der Greifenseestrasse
entstanden bei verschiedenen Grundeigentümern Bedürfnisse für die Erstellung von Lärmund Sichtschutzwänden. Für zwei Bauvorhaben konnte den Grundeigentümern die baurechtliche Bewilligung wegen der mangelhaften baulichen Einordnung nicht erteilt werden. Die
Baurekurskommission III des Kantons Zürich hat die Bauverweigerung des Gemeinderates
in beiden Rekursentscheiden bestätigt.
Neue Richtlinien erlassen
Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass der heute vorhandene Charakter des Strassenbildes der Greifenseestrasse trotz der teilweise bereits durch Bäume, Sträucher und
sonstigen Pflanzen eingeschränkten Sicht auf die Greifenseelandschaft zu erhalten ist. Insbesondere ist eine unerwünschte „Kanalbildung“ durch die Erstellung von Lärm- und Sichtschutzwänden zu verhindern. Damit dieser Grundgedanke langfristig erhalten bleibt, hat der
Gemeinderat für die Erstellung von Lärm- und Sichtschutzwänden entlang der Greifenseestrasse Richtlinien erlassen. Lärmschutzwände sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn
die Immissionsgrenzwerte bei lärmempfindlichen Räumen gemäss Lärmschutzverordnung
überschritten sind. Sichtschutzwände sind nur über einen Teilbereich der Grundstückslänge
zulässig und dürfen nur partiell auf einer Seite des Hauptgebäudes angeordnet werden. Zusammenhängende Sichtschutzwände zwischen zwei Grundstücken sind nicht gestattet.
Diese vom Gemeinderat im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich erarbeiteten Richtlinien dienen der Baubehörde als Basis für die Projektbeurteilung in zukünftigen
Baubewilligungsverfahren.
Unterstützung für Entenrennen
Der Gemeinderat unterstützt das von der Jungen Wirtschaftskammer Zürcher Oberland initiierte Entenrennen „Glattal“. Am Sonntag, 10. Juni 2007 schwimmen in Dübendorf 3 x 3'000
Quiitsch-Entli um die Wette. Am Start dabei sind auch 100 Schwerzenbacher Gummienten.
Der Erlös der verkauften Teilnehmer-Zertifikate geht an die Schweizerische LebensrettungsGesellschaft SLRG für das Projekt „Das Wasser und ich“. Ein Entenzertifikat kann man übrigens für nur fünf Franken unter www.entenrennen2007.ch erwerben.
Erhöhung Basislandwert
Die beiden Siedlungen an der Chimligasse und der Wiesenstrasse wurden von den beiden
Baugenossenschaften Brunnenhof und Vitasana im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus erstellt. Die Gemeinde hat für die beiden Siedlungen das Land im Baurecht zur
Verfügung gestellt. Gemäss den vertraglichen Regelungen wird der Landwert nach 10 Jahren dem Teuerungsstand entsprechend angepasst. Der Basislandwert wurde nun von 600
Franken auf 633 Franken erhöht. Durch diese Änderung erhöhen sich die freitragenden Darlehen um rund 168'000 Franken auf 3,22 Millionen Franken und die Darlehen der in der Kategorie II subventionierten Familien- und Alterswohnungen um rund 117'000 Franken auf
2,25 Millionen Franken. Durch die Anpassung des Landwertes kann die Gemeinde bis zur
nächsten Anpassung im Jahr 2009 leicht höhere Baurechtszinsen von jährlich rund 6'550
Franken vereinnahmen. Der Gesamtwert der Baurechtszinsen belief sich im Jahr 2006 auf
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208'569 Franken. Durch die subventionierten Wohnungen hat die Gemeinde Schwerzenbach
auf Baurechtszinsen im Gesamtwert von 71'130 Franken verzichtet.
GEMEINDERATSKANZLEI
SCHWERZENBACH
Der Gemeindeschreiber:
K. Rütsche
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