Mieten und Entgelte für die städtischen Anlagen und Einrichtungen

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Mieten und Entgelte für die städtischen Anlagen und Einrichtungen
Mieten und Entgelte für die
städtischen Anlagen und Einrichtungen
ab 01.07.2013
Historische Schranne, Illertissen
Großer Saal einschl. Sitzungssaal
Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Veranstalterversicherung
Heizkosten (01.10. - 30.04.)
Reinigung Saal einschl. WC-Anlagen
210,00 €
15,00 €
40,00 €
75,00 €
Großer Saal ohne Sitzungssaal (bis ca. 80 Personen)
Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Veranstalterversicherung
Heizkosten (01.10. - 30.04.)
Reinigung Saal einschl. WC-Anlagen
140,00 €
15,00 €
35,00 €
50,00 €
Nur Sitzungssaal
Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Veranstalterversicherung
Heizkosten (01.10. - 30.04.)
Reinigung Saal einschl. WC-Anlagen
Galeriemitbenutzung zu
70,00 €
15,00 €
35,00 €
50,00 €
oder
25,00 €
Geschirr
a) Grundausstattung bis 60 Personen
b) Grundausstattung über 60 Personen
c) nur Gläser und / oder Kaffeegeschirr
20,00 €
35,00 €
10,00 €
Flügelbenutzung
a) bei kulturellen Veranstaltungen (Konzerte u. ä.)
b) bei Vernissagen
c) bei Veranstaltungen mit Gesellschaftscharakter
(Jubiläumsfeiern, Vereinsfeiern mit Ehrungen, Betriebs- und Familienfeiern)
Schrannenplatz
pauschal
Mitbenutzung bei Anmietung Schranne
Aufbauarbeiten am Vortag
zusätzlich
a)
b)
c)
d)
Kautionen
für Einhaltung der Auflagen
für Schranne und/oder Schrannenplatz
für Geschirrbenutzung
für Flügelbenutzung
a)
b)
c)
d)
Stornierungskosten
früher als 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin
3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
2 Monate vor Veranstaltungsbeginn
1 Monat vor Veranstaltungsbeginn
25,00 €
25,00 €
50,00 €
50,00 €
kostenlos
1/3 der Miete
100,00 €
100,00 €
50,00 €
200,00 €
kostenlos
25,00 €
50,00 €
100,00 €
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Die angegebenen Beträge sind jeweils netto und gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %.
Bei Aufbauarbeiten (Bereitstellung / Abräumen der Bestuhlung ab Aufzugsanlage) innerhalb der kalkulierten Zeitspanne von rund 2 Stunden für Übergabe / Rücknahme ist durch
den Veranstalter eine Hilfskraft zu stellen. Andernfalls wird der Mehraufwand in Rechnung
gestellt.
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Gemeindehallen
Josef-Weikmann-Halle Au ohne Nebensaal
Gemeindehalle Tiefenbach
Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Veranstalterversicherung
Heizkosten (01.10. - 30.04.)
Reinigung (normale Verschmutzung)
Reinigung (Faschingsball u.ä.)
Reinigung WC-Anlage (soweit keine Bewirtung d. Pächter)
Schutzbelag (Faschingsball u.ä.) ohne Material- und Arbeitsaufwand
Reinigung Schutzbelag
140,00 €
15,00 €
35,00 €
35,00 €
50,00 €
25,00 €
100,00 €
50,00 €
Josef-Weikmann-Halle Au mit Nebensaal
Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Veranstalterversicherung
Heizkosten (01.10. - 30.04.)
Reinigung (normale Verschmutzung)
Reinigung (Faschingsball u.ä.)
Reinigung WC-Anlage (soweit keine Bewirtung d. Pächter)
Schutzbelag (Faschingsball u.ä.) ohne Material- und Arbeitsaufwand
Reinigung Schutzbelag
160,00 €
15,00 €
40,00 €
45,00 €
60,00 €
25,00 €
100,00 €
50,00 €
Gemeindehalle Jedesheim ohne Vereinsraum
Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Veranstalterversicherung
Heizkosten (01.10. - 30.04.)
Küchenbenutzung
Reinigung (normale Verschmutzung)
Reinigung Küche
Reinigung WC-Anlage
Schutzbelag (Faschingsball u.ä.) ohne Material- und Arbeitsaufwand
Reinigung Schutzbelag
140,00 €
15,00 €
35,00 €
25,00 €
35,00 €
15,00 €
25,00 €
70,00 €
50,00 €
Gemeindehalle Jedesheim mit Vereinsraum
Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Veranstalterversicherung
Heizkosten (01.10. - 30.04.)
Küchenbenutzung
Reinigung (normale Verschmutzung)
Reinigung (Faschingsball u.ä.)
Reinigung Küche
Reinigung WC-Anlage
Schutzbelag (Faschingsball u.ä.) ohne Material- und Arbeitsaufwand
Reinigung Schutzbelag
160,00 €
15,00 €
40,00 €
25,00 €
45,00 €
60,00 €
15,00 €
25,00 €
70,00 €
50,00 €
Gemeindehalle Jedesheim: nur Vereinsraum
Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Veranstalterversicherung
Heizkosten (01.10. - 30.04.)
Reinigung (normale Verschmutzung)
Reinigung (Faschingsball u.ä.)
Reinigung WC-Anlage
50,00 €
15,00 €
35,00 €
20,00 €
30,00 €
25,00 €
Die angegebenen Beträge sind jeweils netto und gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %.
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Aulen, Vereinsheime, Schützenheime
Aula des Kolleg der Schulbrüder
(Benutzung ist generell direkt beim Kolleg zu beantragen; Vereine müssen die Aulabelegung
vorab mit dem Kolleg klären und den Termin reservieren lassen und anschließend den Benutzungsantrag beim das Liegenschaftsamt der Stadt Illertissen einreichen)
Überlassung einer Veranstaltung für Vereine, Beantragung über
die Stadt Illertissen zu Selbstkosten Miete
(zzgl. Gerätschaften wie Tonanlage, Flügel, Beleuchtung etc.und
Hausmeisterdienste; diese werden nach der Veranstaltung abgerechnet)
450,00 €
Aula Grundschule BUS
Aula Grundschule Tiefenbach
Aula Grundschule Jedesheim
(Benutzung nur nach vorheriger Genehmigung durch die jeweilige Schulleitung; nur für Veranstaltungen mit schulbezogenem Hintergrund)
Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Heizkosten (01.10. - 30.04.)
Reinigung
75,00 €
30,00 €
30,00 €
Aula Hauptschule
Aula Grundschule Au
(Aula Hauptschule nur für Veranstaltungen, die die Aula bisher benutzt haben;
Aula Grundschule Au nur in Verbindung mit Sportveranstaltungen in der Sporthalle und für
Veranstaltungen mit schulbezogenem Hintergrund und Vereinsproben nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung)
Miete
(einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.)
Heizkosten (01.10. – 30.04.)
Reinigung
Geschirrset
75,00 €
30,00 €
30,00 €
20,00 €
Bei Jugendsportveranstaltungen wird nur die Hälfte der Kosten berechnet.
Vereinsheim Au
(Belegung nur durch Auer Vereine und Gruppen in Absprache mit dem Kulturring Au, keine
Privatveranstaltungen, Benutzung durch VHS nur nach vorheriger Zustimmung des Kulturrings Au)
Miete einschl. Geschirrnutzung sowie Endreinigungder Räume incl. WC:
50,00 €
Jedesheimer Stuben
Miete einschl. Abnahme / Übergabe Hausmeister
Reinigung WC-Anlage
Geschirrbenutzung
50,00 €
25,00 €
20,00 €
Kaution Jedesheimer Stuben
50,00 €
Kaution für Geschirrbenutzung
50,00 €
Kaution für Einhaltung der Auflagen
100,00 €
(Hinweis: Vergabe nur für Jubiläen, Geburtstagsfeier ab 50, Taufen, Kommunion und Konfirmation, nur 2 mal im Monat für Veranstaltungen dieser Art)
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Schützenheim Au
Schützenheim Jedesheim
Schützenheim Tiefenbach
(Benutzung nur nach vorherige Zustimmung des jeweiligen Vereinsvorstandes und nur für
Privatveranstaltungen von Schützenmitgliedern)
Benutzung pauschal
50,00 €
Schlachthaus Au
a)
b)
Schlachthaus
für Einheimische pro Benutzungstag
für Auswärtige pro Benutzungstag
25,00 €
40,00 €
a)
b)
Kühlraum
für Einheimische pro Benutzungstag
für Auswärtige pro Benutzungstag
7,50 €
15,00 €
Feuerwehrhäuser
(Benutzung nur nach vorheriger Zustimmung des jeweiligen Kommandanten)
Feuerwehrhaus Illertissen
Benutzung Feuerwehrhaus
Miete Unterrichtsraum/Florianstüble
Reinigung
30,00 €
30,00 €
Benutzung der Atemschutzübungsstrecke
Für Gemeinden, Werksfeuerwehren u. Hilfsorganisationen im Landkreis Neu-Ulm
a) Grundlehrgang (Gebühren pro Teilnehmer)
Sachkosten
Personalkosten
Verpflegungskosten
Flaschenfüllung Atemluft
b) Fortbildungslehrgang (Gebühr pro Durchgang der einzelnen Teilnehmer)
Sachkosten
Entschädigung für Ausbilder
Flaschenfüllung Atemluft
20,00 €
20,00 €
10,00 €
18,00 €
5,50 €
3,00 €
3,00 €
Für Benutzer außerhalb des Landreises Neu-Ulm erhöhen sich die Gebühren für die
Sach- und Personalkosten um jeweils 25 %.
Flaschenfüllung Atemluft ohne Lehrgang pro Flaschenfüllung
3,00 €
Feuerwehrhaus Jedesheim
Feuerwehrhaus Tiefenbach
Benutzung Florianstüble / Gemeinschaftsraum pauschal
30,00 €
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Entleihung von Geräten und Gerätschaften
(Vorrang für örtl. Vereine u. örtl. gemeinnützige Organisationen)
Entgelte bei Selbstabholung/-rückfuhr und bei Selbstaufbau/-abbau
Geschirrmobil / WC-Wagen
ab 2. Tag
40,00 €
20,00 €
Bühnenwagen
Bühnenwagen mit Dach
Marktstand pro Stück
Plane pro Stück
Verkaufshaus pro Stück
Bauwagen
Bühnenteile pro Stück
Holzpodeste pro Stück
Biertischgarnituren pro Stück
Biertische pro Stück
Bierbänke pro Stück
Absperrmaterial
Bauzaun pro Stück
Wasserschlauch pro Stück
Notstromaggregat Wasserwerk
Standrohr pauschal zzgl. Wasserverbrauch
50,00 €
75,00 €
5,00 €
5,00 €
25,00 €
15,00 €
5,00 €
1,50 €
2,00 €
1,00 €
1,00 €
Abrechnung nach Anfall
2,00 €
1,00 €
Preis auf Anfrage
25,00 €
Bitte beachten Sie:
Bei Zufuhr und Rückfuhr von Geräten und Gerätschaften sowie für den Auf- und Abbau fallen zusätzlich die notwendigen Personal- und Fahrzeugkosten an:
1 Mann
37,00 € / Stunde
1 Fahrzeug
3,00 € / Stunde für PKW
25,00 € / Stunde für LKW / Unimog
Festgesetzte Kostenpauschale für Arbeits- und Fahrzeugleistungen
Zu- und Rückfuhr pro Verkaufshaus
pauschal
75,00 €
Zu- und Rückfuhr mit Auf- und Abbau des Bühnenwagens mit Dach
pauschal
300,00 €
Zu- und Rückfuhr mit Auf- und Abbau des Bühnenwagens ohne Dach
pauschal
150,00 €
Bei weiteren bzw. anderen Bauhofleistungen werden die Kosten nach Stunden abgerechnet.
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Allgemeine Mietbedingungen
Benutzungsentgelt
Das Benutzungsentgelt setzt sich zusammen aus der Grundmiete und den Kosten für die
Sonderleistungen. In den genannten Mieten und Kosten der Sonderleistungen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten, soweit sie steuerpflichtig sind.
Mietdauer
Als Veranstaltungstag gilt der Tag, an dem die Veranstaltung beginnt, auch wenn sie erst
nach 24.00 Uhr endet. Aufbau und Probenzeiten am Veranstaltungstag bleiben ohne Berechnung.
Veranstaltungen haben Vorrang vor Proben und Vorbereitungsarbeiten.
Fälligkeiten und Abrechnung
Die zu zahlenden Entgelte sind spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf die
städtischen Konten gutzuschreiben. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Beendigung der
Veranstaltung. Die Kaution wird mit der endgültigen Abrechnung aufgerechnet bzw. zurückerstattet. Arbeits- und Fahrzeugleistungen werden nach der Veranstaltung abgerechnet.
Ermäßigung
Bei mehrtägigen zusammenhängenden Veranstaltungen mit unveränderter Bestuhlung ermäßigt sich die Raummiete für den zweiten und jeden folgenden Tag um 30 %. Dies gilt
nicht bei gewerblichen oder Veranstaltungen.
Örtliche Vereine und sonstige örtliche gemeinnützige Institutionen erhalten auf die Grundmiete einen Zuschuss in Höhe der beschlossenen Vereinszuschüsse für die Nutzung öff.
Einrichtungen durch Vereine.
Hausmeisteranforderung
Zusätzliche Dienstleistungen oder Einsatzstunden der Hausmeister werden über den Rahmen der kalkulierten Einsatzzeiten für Übernahme/Abnahme (ca. 1 ½ Std.) mit 37,00 € in
Rechnung gestellt.
Reinigung
Die Grobreinigung der Räumlichkeiten (besenrein) erfolgt durch den Veranstalter.
Soweit Küchenbereiche und / oder Geschirr überlassen wird, erfolgt die Reinigung von Geschirr und Küche/Theke durch den Veranstalter.
Kaution
Für sämtliche aufgeführten Vermietungen und Überlassungen wird zusätzlich zur Miete eine
Kaution erhoben, die der Höhe der zu erwartenden Miete, mindestens jedoch 50 € entspricht. Sie ist fällig mit der jeweiligen Mietgebühr.
Veranstalterversicherung
Ist pro Veranstaltung für die Schranne und Gemeindehallen in den Stadtteilen zu entrichten.
Mei einer mehrtägigen Veranstaltung ist sie nur einmal zu entrichten, nicht für jeden Veranstaltungstag.
Weitere Leistungen
Für Leistungen, die in dieser Übersicht nicht erfasst sind, können die Selbstkosten in Rechnung gestellt werden.
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.10.2009 in Kraft und gilt für alle Veranstaltungen ab
01.10.2009, soweit eine verbindliche Zusage unter Angabe der Mietkosten nicht vor dem
30.09.2009 erfolgt ist.
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Anlage 1
Ergänzung der Vereinszuschussrichtlinien bezüglich der Nutzung
öffentlicher Einrichtungen und Anlagen
Anwendung der
Entgeltordnung für die örtlichen Vereine und gemeinnützigen Institutionen
Für örtliche eingetragene Vereine und Ortsgruppen, örtliche Vereinigungen, wie z. B.
Religionsgemeinschaften, Schulen, politische Parteien bzw. Wählergruppen sowie
für städtische Institutionen gelten für die Nutzung der Versammlungsstätten und Einrichtungen in Ergänzung der Vereinsrichtlinien besondere Konditionen. Weitere Voraussetzung hierfür ist die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 61 ff AO).
Von den Grundmieten und den Nebenkosten sowie Benuztung von Gerätschaften in
der Kollegsaula werden 40% berechnet. Für Proben und Aufbauzeiten am Vortag
sowie Abbauarbeiten an einem oder weiteren auf den Veranstaltungstag folgenden
Tag/en werden je Stunde 10% der ermäßigten Entgelte berechnet, höchstens jedoch
bis zu 50% der ermäßigten Grundmiete.
Personalkosten (Feuersicherheitswache, Sanitätsdienst, Hausmeisterkosten, Reinigungskosten, Kosten Dritter u.ä.) über den Anteil der Miete hinaus sowie sonstige
veranlasste Fremdkosten werden nach dem Gebührenkatalog berechnet.
Im übrigen gilt die jeweilige Benutzungs- und Hausordnung in der jeweils gültigen
Fassung.
Die Nutzung der Versammlungsstätten zu den vergünstigten Bedingungen ist auf
grds. 5 Veranstaltungstage pro Jahr je Verein oder Vereinigung nach o. g. Definition
begrenzt.
Beispiele:
Schranne (ganze)
JWH (mit Nebensaal)
40 % von 210,00 € = 84,00 € davon 10 % = 8,40 € / Std.
40 % von 160,00 € = 64,00 € davon 10 % = 6,40 € / Std.
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Anlage 2
Bewirtschaftungskostenanteile für die Nutzung der Anlagen der Stadt
durch die Vereine
Gedeckte Sportstätten jeweils
incl. Duschen / Umkleiden
Gymnastikhalle / Gymnastikraum
Einfachübungsstätte
(JWH, Halle Jedesheim/Tiefenbach bzw. 1 Halle)
Doppelsporthalle
(2 Hallen)
Dreifachsporthalle
(Vöhlinhalle Illertissen, Sporthalle
Au bzw. 3 Hallen)
Lehrschwimmbecken
Freisportflächen jeweils incl.
Duschen / Umkleiden
Kunstrasenplatz (Platz IV)
Tennisplatz
Rasenspielfeld (Plätze II, III, V)
Freigelände Spoze
Hauptplatz mit Tribüne (Platz I)
Sprunggruben
Laufbahn /Tartanbahn
Gesamtes Stadion
(mit Laufbahnen, Sprunggruben,
Platz I etc.)
Sonstige Räumlichkeiten
Schulsaal / Klassenzimmer
Schützenräume
Werkraum
Musikzimmer
Schulküche
Aula / Foyer
Schülercafé
Vereinsheim / Vereinsraum
Nutzungspauschale je
Übungseinheit
(Stunde)
bis
ab
30.06. 01.07.
in €
in €
10,00
12,00
10,00
12,00
Vereinsanteil Vereinsanteil
Erwachsenen- Kinder- und
gruppen
Jugendgruppen
in %
in €
max.
in %
neu
in €
15-25
15-25
3,00
3,00
10
10
1,20
1,20
20,00
24,00 15-25
6,00
10
2,40
30,00
36,00 15-25
9,00
10
3,60
30,00
50,00 15-25
12,50
10
3,60
10,00
5,00
10,00
10,00
15,00
10,00
5,00
30,00
12,00
6,00
12,00
12,00
18,00
12,00
6,00
36,00
15-25
15-25
15-25
15-25
15-25
15-25
15-25
15-25
3,00
1,50
3,00
3,00
4,50
3,00
1,50
9,00
10
10
10
10
10
10
10
10
1,20
0,60
1,20
1,20
1,80
1,20
0,60
3,60
5,00
10,00
10,00
10,00
10,00
5,00
5,00
5,00
6,00
12,00
12,00
12,00
12,00
6,00
6,00
6,00
15-25
15-25
15-25
15-25
15-25
15-25
15-25
15-25
1,50
3,00
3,00
3,00
3,00
1,50
1,50
1,50
10
10
10
10
10
10
10
10
0,60
1,20
1,20
1,20
1,20
0,60
0,60
0,60
Abgerechnet werden Nutzungsstunden (60 min); kleinste Abrechnungseinheit ist aus
Vereinfachungsgründen ½ Stunde (30 min.).
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