Mieten und Entgelte für die städtischen Anlagen und Einrichtungen
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Mieten und Entgelte für die städtischen Anlagen und Einrichtungen
Mieten und Entgelte für die städtischen Anlagen und Einrichtungen ab 01.07.2013 Historische Schranne, Illertissen Großer Saal einschl. Sitzungssaal Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Veranstalterversicherung Heizkosten (01.10. - 30.04.) Reinigung Saal einschl. WC-Anlagen 210,00 € 15,00 € 40,00 € 75,00 € Großer Saal ohne Sitzungssaal (bis ca. 80 Personen) Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Veranstalterversicherung Heizkosten (01.10. - 30.04.) Reinigung Saal einschl. WC-Anlagen 140,00 € 15,00 € 35,00 € 50,00 € Nur Sitzungssaal Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Veranstalterversicherung Heizkosten (01.10. - 30.04.) Reinigung Saal einschl. WC-Anlagen Galeriemitbenutzung zu 70,00 € 15,00 € 35,00 € 50,00 € oder 25,00 € Geschirr a) Grundausstattung bis 60 Personen b) Grundausstattung über 60 Personen c) nur Gläser und / oder Kaffeegeschirr 20,00 € 35,00 € 10,00 € Flügelbenutzung a) bei kulturellen Veranstaltungen (Konzerte u. ä.) b) bei Vernissagen c) bei Veranstaltungen mit Gesellschaftscharakter (Jubiläumsfeiern, Vereinsfeiern mit Ehrungen, Betriebs- und Familienfeiern) Schrannenplatz pauschal Mitbenutzung bei Anmietung Schranne Aufbauarbeiten am Vortag zusätzlich a) b) c) d) Kautionen für Einhaltung der Auflagen für Schranne und/oder Schrannenplatz für Geschirrbenutzung für Flügelbenutzung a) b) c) d) Stornierungskosten früher als 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 25,00 € 25,00 € 50,00 € 50,00 € kostenlos 1/3 der Miete 100,00 € 100,00 € 50,00 € 200,00 € kostenlos 25,00 € 50,00 € 100,00 € 1 Die angegebenen Beträge sind jeweils netto und gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %. Bei Aufbauarbeiten (Bereitstellung / Abräumen der Bestuhlung ab Aufzugsanlage) innerhalb der kalkulierten Zeitspanne von rund 2 Stunden für Übergabe / Rücknahme ist durch den Veranstalter eine Hilfskraft zu stellen. Andernfalls wird der Mehraufwand in Rechnung gestellt. 2 Gemeindehallen Josef-Weikmann-Halle Au ohne Nebensaal Gemeindehalle Tiefenbach Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Veranstalterversicherung Heizkosten (01.10. - 30.04.) Reinigung (normale Verschmutzung) Reinigung (Faschingsball u.ä.) Reinigung WC-Anlage (soweit keine Bewirtung d. Pächter) Schutzbelag (Faschingsball u.ä.) ohne Material- und Arbeitsaufwand Reinigung Schutzbelag 140,00 € 15,00 € 35,00 € 35,00 € 50,00 € 25,00 € 100,00 € 50,00 € Josef-Weikmann-Halle Au mit Nebensaal Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Veranstalterversicherung Heizkosten (01.10. - 30.04.) Reinigung (normale Verschmutzung) Reinigung (Faschingsball u.ä.) Reinigung WC-Anlage (soweit keine Bewirtung d. Pächter) Schutzbelag (Faschingsball u.ä.) ohne Material- und Arbeitsaufwand Reinigung Schutzbelag 160,00 € 15,00 € 40,00 € 45,00 € 60,00 € 25,00 € 100,00 € 50,00 € Gemeindehalle Jedesheim ohne Vereinsraum Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Veranstalterversicherung Heizkosten (01.10. - 30.04.) Küchenbenutzung Reinigung (normale Verschmutzung) Reinigung Küche Reinigung WC-Anlage Schutzbelag (Faschingsball u.ä.) ohne Material- und Arbeitsaufwand Reinigung Schutzbelag 140,00 € 15,00 € 35,00 € 25,00 € 35,00 € 15,00 € 25,00 € 70,00 € 50,00 € Gemeindehalle Jedesheim mit Vereinsraum Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Veranstalterversicherung Heizkosten (01.10. - 30.04.) Küchenbenutzung Reinigung (normale Verschmutzung) Reinigung (Faschingsball u.ä.) Reinigung Küche Reinigung WC-Anlage Schutzbelag (Faschingsball u.ä.) ohne Material- und Arbeitsaufwand Reinigung Schutzbelag 160,00 € 15,00 € 40,00 € 25,00 € 45,00 € 60,00 € 15,00 € 25,00 € 70,00 € 50,00 € Gemeindehalle Jedesheim: nur Vereinsraum Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Veranstalterversicherung Heizkosten (01.10. - 30.04.) Reinigung (normale Verschmutzung) Reinigung (Faschingsball u.ä.) Reinigung WC-Anlage 50,00 € 15,00 € 35,00 € 20,00 € 30,00 € 25,00 € Die angegebenen Beträge sind jeweils netto und gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %. 3 Aulen, Vereinsheime, Schützenheime Aula des Kolleg der Schulbrüder (Benutzung ist generell direkt beim Kolleg zu beantragen; Vereine müssen die Aulabelegung vorab mit dem Kolleg klären und den Termin reservieren lassen und anschließend den Benutzungsantrag beim das Liegenschaftsamt der Stadt Illertissen einreichen) Überlassung einer Veranstaltung für Vereine, Beantragung über die Stadt Illertissen zu Selbstkosten Miete (zzgl. Gerätschaften wie Tonanlage, Flügel, Beleuchtung etc.und Hausmeisterdienste; diese werden nach der Veranstaltung abgerechnet) 450,00 € Aula Grundschule BUS Aula Grundschule Tiefenbach Aula Grundschule Jedesheim (Benutzung nur nach vorheriger Genehmigung durch die jeweilige Schulleitung; nur für Veranstaltungen mit schulbezogenem Hintergrund) Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Heizkosten (01.10. - 30.04.) Reinigung 75,00 € 30,00 € 30,00 € Aula Hauptschule Aula Grundschule Au (Aula Hauptschule nur für Veranstaltungen, die die Aula bisher benutzt haben; Aula Grundschule Au nur in Verbindung mit Sportveranstaltungen in der Sporthalle und für Veranstaltungen mit schulbezogenem Hintergrund und Vereinsproben nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung) Miete (einschl. Übergabe / Rücknahme Hsm.) Heizkosten (01.10. – 30.04.) Reinigung Geschirrset 75,00 € 30,00 € 30,00 € 20,00 € Bei Jugendsportveranstaltungen wird nur die Hälfte der Kosten berechnet. Vereinsheim Au (Belegung nur durch Auer Vereine und Gruppen in Absprache mit dem Kulturring Au, keine Privatveranstaltungen, Benutzung durch VHS nur nach vorheriger Zustimmung des Kulturrings Au) Miete einschl. Geschirrnutzung sowie Endreinigungder Räume incl. WC: 50,00 € Jedesheimer Stuben Miete einschl. Abnahme / Übergabe Hausmeister Reinigung WC-Anlage Geschirrbenutzung 50,00 € 25,00 € 20,00 € Kaution Jedesheimer Stuben 50,00 € Kaution für Geschirrbenutzung 50,00 € Kaution für Einhaltung der Auflagen 100,00 € (Hinweis: Vergabe nur für Jubiläen, Geburtstagsfeier ab 50, Taufen, Kommunion und Konfirmation, nur 2 mal im Monat für Veranstaltungen dieser Art) 4 Schützenheim Au Schützenheim Jedesheim Schützenheim Tiefenbach (Benutzung nur nach vorherige Zustimmung des jeweiligen Vereinsvorstandes und nur für Privatveranstaltungen von Schützenmitgliedern) Benutzung pauschal 50,00 € Schlachthaus Au a) b) Schlachthaus für Einheimische pro Benutzungstag für Auswärtige pro Benutzungstag 25,00 € 40,00 € a) b) Kühlraum für Einheimische pro Benutzungstag für Auswärtige pro Benutzungstag 7,50 € 15,00 € Feuerwehrhäuser (Benutzung nur nach vorheriger Zustimmung des jeweiligen Kommandanten) Feuerwehrhaus Illertissen Benutzung Feuerwehrhaus Miete Unterrichtsraum/Florianstüble Reinigung 30,00 € 30,00 € Benutzung der Atemschutzübungsstrecke Für Gemeinden, Werksfeuerwehren u. Hilfsorganisationen im Landkreis Neu-Ulm a) Grundlehrgang (Gebühren pro Teilnehmer) Sachkosten Personalkosten Verpflegungskosten Flaschenfüllung Atemluft b) Fortbildungslehrgang (Gebühr pro Durchgang der einzelnen Teilnehmer) Sachkosten Entschädigung für Ausbilder Flaschenfüllung Atemluft 20,00 € 20,00 € 10,00 € 18,00 € 5,50 € 3,00 € 3,00 € Für Benutzer außerhalb des Landreises Neu-Ulm erhöhen sich die Gebühren für die Sach- und Personalkosten um jeweils 25 %. Flaschenfüllung Atemluft ohne Lehrgang pro Flaschenfüllung 3,00 € Feuerwehrhaus Jedesheim Feuerwehrhaus Tiefenbach Benutzung Florianstüble / Gemeinschaftsraum pauschal 30,00 € 5 Entleihung von Geräten und Gerätschaften (Vorrang für örtl. Vereine u. örtl. gemeinnützige Organisationen) Entgelte bei Selbstabholung/-rückfuhr und bei Selbstaufbau/-abbau Geschirrmobil / WC-Wagen ab 2. Tag 40,00 € 20,00 € Bühnenwagen Bühnenwagen mit Dach Marktstand pro Stück Plane pro Stück Verkaufshaus pro Stück Bauwagen Bühnenteile pro Stück Holzpodeste pro Stück Biertischgarnituren pro Stück Biertische pro Stück Bierbänke pro Stück Absperrmaterial Bauzaun pro Stück Wasserschlauch pro Stück Notstromaggregat Wasserwerk Standrohr pauschal zzgl. Wasserverbrauch 50,00 € 75,00 € 5,00 € 5,00 € 25,00 € 15,00 € 5,00 € 1,50 € 2,00 € 1,00 € 1,00 € Abrechnung nach Anfall 2,00 € 1,00 € Preis auf Anfrage 25,00 € Bitte beachten Sie: Bei Zufuhr und Rückfuhr von Geräten und Gerätschaften sowie für den Auf- und Abbau fallen zusätzlich die notwendigen Personal- und Fahrzeugkosten an: 1 Mann 37,00 € / Stunde 1 Fahrzeug 3,00 € / Stunde für PKW 25,00 € / Stunde für LKW / Unimog Festgesetzte Kostenpauschale für Arbeits- und Fahrzeugleistungen Zu- und Rückfuhr pro Verkaufshaus pauschal 75,00 € Zu- und Rückfuhr mit Auf- und Abbau des Bühnenwagens mit Dach pauschal 300,00 € Zu- und Rückfuhr mit Auf- und Abbau des Bühnenwagens ohne Dach pauschal 150,00 € Bei weiteren bzw. anderen Bauhofleistungen werden die Kosten nach Stunden abgerechnet. 6 Allgemeine Mietbedingungen Benutzungsentgelt Das Benutzungsentgelt setzt sich zusammen aus der Grundmiete und den Kosten für die Sonderleistungen. In den genannten Mieten und Kosten der Sonderleistungen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten, soweit sie steuerpflichtig sind. Mietdauer Als Veranstaltungstag gilt der Tag, an dem die Veranstaltung beginnt, auch wenn sie erst nach 24.00 Uhr endet. Aufbau und Probenzeiten am Veranstaltungstag bleiben ohne Berechnung. Veranstaltungen haben Vorrang vor Proben und Vorbereitungsarbeiten. Fälligkeiten und Abrechnung Die zu zahlenden Entgelte sind spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf die städtischen Konten gutzuschreiben. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung. Die Kaution wird mit der endgültigen Abrechnung aufgerechnet bzw. zurückerstattet. Arbeits- und Fahrzeugleistungen werden nach der Veranstaltung abgerechnet. Ermäßigung Bei mehrtägigen zusammenhängenden Veranstaltungen mit unveränderter Bestuhlung ermäßigt sich die Raummiete für den zweiten und jeden folgenden Tag um 30 %. Dies gilt nicht bei gewerblichen oder Veranstaltungen. Örtliche Vereine und sonstige örtliche gemeinnützige Institutionen erhalten auf die Grundmiete einen Zuschuss in Höhe der beschlossenen Vereinszuschüsse für die Nutzung öff. Einrichtungen durch Vereine. Hausmeisteranforderung Zusätzliche Dienstleistungen oder Einsatzstunden der Hausmeister werden über den Rahmen der kalkulierten Einsatzzeiten für Übernahme/Abnahme (ca. 1 ½ Std.) mit 37,00 € in Rechnung gestellt. Reinigung Die Grobreinigung der Räumlichkeiten (besenrein) erfolgt durch den Veranstalter. Soweit Küchenbereiche und / oder Geschirr überlassen wird, erfolgt die Reinigung von Geschirr und Küche/Theke durch den Veranstalter. Kaution Für sämtliche aufgeführten Vermietungen und Überlassungen wird zusätzlich zur Miete eine Kaution erhoben, die der Höhe der zu erwartenden Miete, mindestens jedoch 50 € entspricht. Sie ist fällig mit der jeweiligen Mietgebühr. Veranstalterversicherung Ist pro Veranstaltung für die Schranne und Gemeindehallen in den Stadtteilen zu entrichten. Mei einer mehrtägigen Veranstaltung ist sie nur einmal zu entrichten, nicht für jeden Veranstaltungstag. Weitere Leistungen Für Leistungen, die in dieser Übersicht nicht erfasst sind, können die Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 01.10.2009 in Kraft und gilt für alle Veranstaltungen ab 01.10.2009, soweit eine verbindliche Zusage unter Angabe der Mietkosten nicht vor dem 30.09.2009 erfolgt ist. 7 Anlage 1 Ergänzung der Vereinszuschussrichtlinien bezüglich der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen Anwendung der Entgeltordnung für die örtlichen Vereine und gemeinnützigen Institutionen Für örtliche eingetragene Vereine und Ortsgruppen, örtliche Vereinigungen, wie z. B. Religionsgemeinschaften, Schulen, politische Parteien bzw. Wählergruppen sowie für städtische Institutionen gelten für die Nutzung der Versammlungsstätten und Einrichtungen in Ergänzung der Vereinsrichtlinien besondere Konditionen. Weitere Voraussetzung hierfür ist die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 61 ff AO). Von den Grundmieten und den Nebenkosten sowie Benuztung von Gerätschaften in der Kollegsaula werden 40% berechnet. Für Proben und Aufbauzeiten am Vortag sowie Abbauarbeiten an einem oder weiteren auf den Veranstaltungstag folgenden Tag/en werden je Stunde 10% der ermäßigten Entgelte berechnet, höchstens jedoch bis zu 50% der ermäßigten Grundmiete. Personalkosten (Feuersicherheitswache, Sanitätsdienst, Hausmeisterkosten, Reinigungskosten, Kosten Dritter u.ä.) über den Anteil der Miete hinaus sowie sonstige veranlasste Fremdkosten werden nach dem Gebührenkatalog berechnet. Im übrigen gilt die jeweilige Benutzungs- und Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Nutzung der Versammlungsstätten zu den vergünstigten Bedingungen ist auf grds. 5 Veranstaltungstage pro Jahr je Verein oder Vereinigung nach o. g. Definition begrenzt. Beispiele: Schranne (ganze) JWH (mit Nebensaal) 40 % von 210,00 € = 84,00 € davon 10 % = 8,40 € / Std. 40 % von 160,00 € = 64,00 € davon 10 % = 6,40 € / Std. 8 Anlage 2 Bewirtschaftungskostenanteile für die Nutzung der Anlagen der Stadt durch die Vereine Gedeckte Sportstätten jeweils incl. Duschen / Umkleiden Gymnastikhalle / Gymnastikraum Einfachübungsstätte (JWH, Halle Jedesheim/Tiefenbach bzw. 1 Halle) Doppelsporthalle (2 Hallen) Dreifachsporthalle (Vöhlinhalle Illertissen, Sporthalle Au bzw. 3 Hallen) Lehrschwimmbecken Freisportflächen jeweils incl. Duschen / Umkleiden Kunstrasenplatz (Platz IV) Tennisplatz Rasenspielfeld (Plätze II, III, V) Freigelände Spoze Hauptplatz mit Tribüne (Platz I) Sprunggruben Laufbahn /Tartanbahn Gesamtes Stadion (mit Laufbahnen, Sprunggruben, Platz I etc.) Sonstige Räumlichkeiten Schulsaal / Klassenzimmer Schützenräume Werkraum Musikzimmer Schulküche Aula / Foyer Schülercafé Vereinsheim / Vereinsraum Nutzungspauschale je Übungseinheit (Stunde) bis ab 30.06. 01.07. in € in € 10,00 12,00 10,00 12,00 Vereinsanteil Vereinsanteil Erwachsenen- Kinder- und gruppen Jugendgruppen in % in € max. in % neu in € 15-25 15-25 3,00 3,00 10 10 1,20 1,20 20,00 24,00 15-25 6,00 10 2,40 30,00 36,00 15-25 9,00 10 3,60 30,00 50,00 15-25 12,50 10 3,60 10,00 5,00 10,00 10,00 15,00 10,00 5,00 30,00 12,00 6,00 12,00 12,00 18,00 12,00 6,00 36,00 15-25 15-25 15-25 15-25 15-25 15-25 15-25 15-25 3,00 1,50 3,00 3,00 4,50 3,00 1,50 9,00 10 10 10 10 10 10 10 10 1,20 0,60 1,20 1,20 1,80 1,20 0,60 3,60 5,00 10,00 10,00 10,00 10,00 5,00 5,00 5,00 6,00 12,00 12,00 12,00 12,00 6,00 6,00 6,00 15-25 15-25 15-25 15-25 15-25 15-25 15-25 15-25 1,50 3,00 3,00 3,00 3,00 1,50 1,50 1,50 10 10 10 10 10 10 10 10 0,60 1,20 1,20 1,20 1,20 0,60 0,60 0,60 Abgerechnet werden Nutzungsstunden (60 min); kleinste Abrechnungseinheit ist aus Vereinfachungsgründen ½ Stunde (30 min.). 9