Steuerliche Unbedenklichkeit: Antrag
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Steuerliche Unbedenklichkeit: Antrag
Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse der Stadt Erfurt zurück! Stadtkasse Abt. Buchhaltung Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeit Antragsteller Name, Vornamen Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Vorlage bei Name des Unternehmens Gesellschaftsform Name, Vorname des Inhabers Geburtsdatum des Inhabers private Wohnanschrift des Inhabers (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Sitz des Unternehmens Telefon-Nr. des Unternehmers Wichtiger Hinweis Für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erhebt die Stadtkasse Erfurt auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (VwKostSEF) Tarifstelle 11 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro. Dieser Betrag ist vor Bearbeitung und Erteilung der Steuerlichen Unbedenklichkeit durch den Antragsteller auf das nachstehende Konto unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen, oder spätestens bei Abholung der Bescheinigung in der Hauptkasse, im Rathaus, Zimmer 002, in bar zu entrichten. Kreditinstitut Kassenzeichen (Bitte unbedingt als Verwendungszweck angeben!) Sparkasse Mittelthüringen 42.00010.9 IBAN BIC DE04820510000130061930 HELADEF1WEM Unterschrift des Antragstellers 21-01.23 01.14 © Stadt Erfurt Sie erreichen uns: Tel. 0361 655-2234 Fax 0361 655-1229 Hausanschrift: Fischmarkt 1, 99084 Erfurt Stadtbahn 3, 4, 6 Datum Öffnungszeiten der Hauptkasse: Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Online: E-Mail: [email protected] Internet: www.erfurt.de