Steuerliche Unbedenklichkeit: Antrag

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Steuerliche Unbedenklichkeit: Antrag
Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse der Stadt Erfurt zurück!
Stadtkasse
Abt. Buchhaltung
Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeit
Antragsteller
Name, Vornamen
Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Vorlage bei
Name des Unternehmens
Gesellschaftsform
Name, Vorname des Inhabers
Geburtsdatum des Inhabers
private Wohnanschrift des Inhabers (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Sitz des Unternehmens
Telefon-Nr. des Unternehmers
Wichtiger Hinweis
Für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erhebt die Stadtkasse Erfurt auf der Grundlage der
Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (VwKostSEF) Tarifstelle 11 eine Verwaltungsgebühr in Höhe
von 5,00 Euro. Dieser Betrag ist vor Bearbeitung und Erteilung der Steuerlichen Unbedenklichkeit durch
den Antragsteller auf das nachstehende Konto unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen, oder spätestens bei Abholung der Bescheinigung in der Hauptkasse, im Rathaus, Zimmer 002, in bar zu entrichten.
Kreditinstitut
Kassenzeichen (Bitte unbedingt als Verwendungszweck angeben!)
Sparkasse Mittelthüringen
42.00010.9
IBAN
BIC
DE04820510000130061930
HELADEF1WEM
Unterschrift des Antragstellers
21-01.23
01.14
© Stadt Erfurt
Sie erreichen uns:
Tel. 0361 655-2234
Fax 0361 655-1229
Hausanschrift:
Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
Stadtbahn 3, 4, 6
Datum
Öffnungszeiten der Hauptkasse:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 11:30 Uhr
Online:
E-Mail: [email protected]
Internet: www.erfurt.de

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