Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefera t
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Seite 1 von 4 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefera t Dr. Wilfried Blume - Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat I. Herrn Stadtrat Dr. Georg Kronawitter CSU-Fraktion, Rathaus 17.02.2010 Wie erfolgreich ist nun München als „Hochzeitsstadt“? Ihre schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO vom 22.01.2010, eingegangen am 22.01.2010 Az. D - HA II /V1 231 / 10 - 10 / 1 Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Kronawitter, Herr Oberbürgermeister Ude hat mich gebeten, Ihre im Betreff angeführte schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO zu beantworten. Anlass Ihrer Anfrage sind die Initiativen des KVR, insbesondere des Standesamts, den Münchner Brautleuten ein Angebot für Eheschließungen in repräsentativem Rahmen zu machen und dadurch auch die Zahl von Eheschließungen in München zu steigern. Hierzu hat OB Ude Ende Mai 2009 ein Maßnahmepaket vorgestellt, das u.a. die Öffnung des Kleinen Sitzungssaals im Rathaus für Trauungen beinhaltet. Sie verweisen außerdem auf das handfeste Interesse an einer Sicherung des Gastronomie - und Fremdenverkehrsstandortes München und die erfolgreiche Positionierung etlicher Umlandgemeinden, die in zunehmenden Maße Münchner Eheschließungen „abwerben“ konnten. Auch Städte wie Salzburg und Wien oder auch Füssen betreiben schon seit langem ein „Hochzeitsmarketing“, das sogar Hochzeitsgesellschaften aus Fernost anzieht. Ruppertstr. 11 80337 München Telefon: 089 233 - 44000 Telefax: 089 233 - 44503 wilfried.blume - [email protected] Seite 2 von 4 Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen im Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister Folgendes mit: Frage 1: Wie lässt sich der Erfolg der Maßnahme quantitativ (und am besten mit wenig Aufwand) in der Praxis ermitteln? Lässt sich insbesondere die Anzahl der Eheschließungen, die nicht auf einem Münchner Standesamt vorgenommen wurden, obwohl zumindest ein(e) Beteiligte(r) Münchner(in) ist, als wichtiges Kriterium angeben? Antwort: Bei den beiden Münchner Standesämtern (Standesamt München und Standesamt München - Pasing) wurden im Jahr 2009 insgesamt 4.659 Ehen geschlossen sowie (seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz – AGLPartG - am 01.08.2009) 62 eingetragene Lebenspartnerschaften begründet. Hierbei fanden 1008 Trauungen und Begründungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften an Freitagnach - mittagen und Samstagen statt. 19 Eheschließungen konnten im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses bzw. im Johannissaal des Schlosses Nymphenburg durchgeführt werden. 266 Ehe - und 5 Lebenspartnerschaftspaare, bei denen keiner der beiden Partner einen Wohnsitz in München hatte, haben sich bewusst für das Angebot der Stadt München entschieden. 2511 Ehe - und 11 Lebenspartnerschaftspaare, bei denen zumindest ein(e) Beteiligte(r) in München wohnt, haben für Ihre Eheschließung bzw. Begründung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein anderes deutsches Standesamt bzw. einen Notar mit Amtssitz in Bayern gewählt. Die Zahl der auswärtigen Eheschließungen kann jedoch nur begrenzt als „Qualitätstkriterium“ dienen. Hier ist eine sehr differenzierte Betrachtung notwendig. Wie eine von August 2008 bis Januar 2009 durch das Standesamt München durchgeführte Kundinnen - und Kunden - befragung von Brautleuten zu den Gründen für auswärtige Eheschließungen ergeben hat, heiraten ca. 37 % deshalb bei einem anderen deutschen Standesamt, weil die Mehrheit ihrer Verwandten und Bekannten dort lebt. Ca. 16 % bevorzugen kleinere Standesämter, da dort weniger Betrieb ist und ca. 10 % wollen ihre Trauung mit einem Ausflug oder einer Reise verbinden. Rund 37 % haben aber auch angegeben, in einem noch romantischeren bzw. exklusiveren Ambiente als in den Trausälen Ruppertstraße 11, Mandlstraße 14 bzw. dem Standesamt München - Pasing heiraten zu wollen. Dies war Anlass für das KVR, nach weiteren attraktiven Trausälen zu suchen. Die Initiative ging hierbei vom Standesamt München aus, das dem Herrn Oberbürgermeister vorgeschlagen hat, neben dem Johannissaal im Nymphenburger Schloss auch den Kleinen Rathaussaal für Trauungen zu nutzen. Wirtschaftliche Interessen spielten bei diesen Überlegungen keine Rolle. Dem KVR ging es vor allem darum, den Münchner Brautpaaren ein zusätzliches Angebot zu machen und Trauungen auch in repräsentativer Umgebung und mit einer größeren Seite 3 von 4 Festgesellschaft zu ermöglichen. Frage 2: Haben sich vor diesem Hintergrund die o.e. Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität Münchens als Hochzeitsstandort seit Juni 2009 als zielführend und erfolgreich erwiesen? Antwort: Im Jahr 2009 wurden bei den beiden Münchner Standesämtern im Vergleich zum Jahr 2008 207 Ehen mehr geschlossen. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der Paare, die nicht auf einem Münchner Standesamt geheiratet haben, obwohl zumindest ein(e) Beteiligte(r) in München wohnhaft ist, um 74 verringert. Das erweiterte Angebot des Standesamtes München für Eheschließungen sowie Begründungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses sowie im Johannissaal des Schlosses Nymphenburg im Jahr 2009 wurde von den Kundinnen und Kunden sehr positiv angenommen. Auch die Münchner Medien lobten in ihren Berichten dieses neue Angebot des Standesamtes München. Das Kreisverwaltungsreferat wertet deshalb diese Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität Münchens als Hochzeitsstandort als zielführend und erfolgreich. Frage 3: Gibt es einen Bedarf an weiteren attraktivitätssteigernden Maßnahmen? Antwort: Die positiven Reaktionen der Brautleute und die Nachfrage nach weiteren Terminen für Eheschließungen und Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses und im Johannissaal des Schlosses Nymphenburg zeigt auch nach Auffassung des KVR, dass ein Bedarf für ein entsprechend attraktives Angebot besteht. Bei der Entscheidung über eine weitere Ausweitung des Angebots ist jedoch zu berücksichtigen, dass sowohl die Vorbereitung der Zeremonie als auch die Zeremonien selber nach den bisherigen Erfahrungen einen deutlich höheren Zeitaufwand erfordern als Ehe - schließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften in den Trausälen Ruppertstraße bzw. Mandlstraße. So werden in der Mandlstraße generell und im KVR bei 75 % aller Hochzeiten und Lebens - partnerschaftsbegründungen (d.h. von Donnerstag bis Samstag) in der Stunde vier Trauungen bzw. Begründungen von Lebenspartnerschaften terminiert, bei dem Angebot im Rathaus und Schloss Nymphenburg nur eine. Hinzu komm t der individuelle Vorbereitungsaufwand im Anmeldeverfahren. Neben den Trauungen und Begründungen von eingetragenen Lebens - partnerschaften im Rathaus und Nymphenburg finden an allen Freitagnachmittagen selbstverständlich wie üblich weitere Trauungen sowie Begründungen eingetragener Lebenspartnerschaften im KVR, in der Mandlstraße und beim Standesamt München - Pasing statt. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Standesbeamtinnen / Standesbeamten, die Seite 4 von 4 Freitag und Samstag Trauungen vornehmen, nicht nur für die Entgegennahme der Anmeldeverfahren und die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen verantwortlich sind, sondern auch viele andere Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit als Standesbeamtinnen / Standesbeamte haben und unter der Woche für den regulären Dienstbetrieb in der Ruppertstraße zur Verfügung stehen müssen, z.B. im Geburtenbüro oder für die Beurkundung von Sterbefällen, die Prüfung und Beurkundung schwieriger Personenstandsfälle, die Führung der Personenstandsregister und vielem mehr. Das Standesamt München prüft aber derzeit, ob und inwieweit eine Erweiterung des Angebots an Terminen für Trauungen bzw. Begründungen von Lebenspartnerschaften im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses und im Johannissaal des Schlosses Nymphenburg möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die personellen Kapazitäten begrenzt sind und die Münchner Standesämter infolge der Reform des Personenstandsgesetzes neue und arbeitsaufwändige Aufgaben bzw. eine Steigerung der Fallzahlen zu verzeichnen haben. Weitere „attraktivitätssteigernde“ Maßnahmen könnten deshalb erst nach vorheriger Ermittlung und Bereitstellung des hierzu notwendigen zusätzlichen Personalbedarfs entwickelt und verantwortet werden. Ein „Hochzeitsmarketing“ im Ausland und eine wirtschaftliche Vermarktung im Rahmen der Fremdenverkehrsförderung ist vom KVR wegen der generellen Komplexität von Eheanmeldeverfahren im deutschen Personenstandsrecht bei Beteiligung ausländischer Verlobter nicht geplant. Dr. Blume - Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat