Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefera t

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Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefera t
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Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsrefera
t
Dr. Wilfried Blume - Beyerle
Berufsmäßiger Stadtrat
I.
Herrn
Stadtrat Dr. Georg Kronawitter
CSU-Fraktion, Rathaus
17.02.2010
Wie erfolgreich ist nun München als „Hochzeitsstadt“?
Ihre schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO
vom 22.01.2010, eingegangen am 22.01.2010
Az. D - HA II /V1 231 / 10 - 10 / 1
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Kronawitter,
Herr Oberbürgermeister Ude hat mich gebeten, Ihre im Betreff angeführte schriftliche
Anfrage gemäß § 68 GeschO zu beantworten.
Anlass Ihrer Anfrage sind die Initiativen des KVR, insbesondere des Standesamts, den
Münchner Brautleuten ein Angebot für Eheschließungen in repräsentativem Rahmen
zu machen und dadurch auch die Zahl von Eheschließungen in München zu steigern.
Hierzu hat
OB Ude Ende Mai 2009 ein Maßnahmepaket vorgestellt, das u.a. die Öffnung des
Kleinen Sitzungssaals im Rathaus für Trauungen beinhaltet.
Sie verweisen außerdem auf das handfeste Interesse an einer Sicherung des
Gastronomie - und Fremdenverkehrsstandortes München und die erfolgreiche
Positionierung etlicher Umlandgemeinden, die in zunehmenden Maße Münchner
Eheschließungen „abwerben“ konnten. Auch Städte wie Salzburg und Wien oder auch
Füssen betreiben schon seit langem ein „Hochzeitsmarketing“, das sogar
Hochzeitsgesellschaften aus Fernost anzieht.
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80337 München
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Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen im Einvernehmen mit dem Herrn
Oberbürgermeister Folgendes mit:
Frage 1:
Wie lässt sich der Erfolg der Maßnahme quantitativ (und am besten mit wenig
Aufwand) in der Praxis ermitteln? Lässt sich insbesondere die Anzahl der
Eheschließungen, die nicht auf einem Münchner Standesamt vorgenommen wurden,
obwohl zumindest ein(e) Beteiligte(r) Münchner(in) ist, als wichtiges Kriterium
angeben?
Antwort:
Bei den beiden Münchner Standesämtern (Standesamt München und Standesamt
München - Pasing) wurden im Jahr 2009 insgesamt 4.659 Ehen geschlossen sowie (seit
dem Inkrafttreten des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum
Lebenspartnerschaftsgesetz – AGLPartG - am 01.08.2009) 62 eingetragene
Lebenspartnerschaften begründet. Hierbei fanden 1008 Trauungen und
Begründungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften an Freitagnach - mittagen
und Samstagen statt. 19 Eheschließungen konnten im Kleinen Sitzungssaal des Neuen
Rathauses bzw. im Johannissaal des Schlosses Nymphenburg durchgeführt werden.
266 Ehe - und 5 Lebenspartnerschaftspaare, bei denen keiner der beiden Partner
einen Wohnsitz in München hatte, haben sich bewusst für das Angebot der Stadt
München entschieden. 2511 Ehe - und 11 Lebenspartnerschaftspaare, bei denen
zumindest ein(e) Beteiligte(r) in München wohnt, haben für Ihre Eheschließung bzw.
Begründung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein anderes deutsches
Standesamt bzw. einen Notar mit Amtssitz in Bayern gewählt.
Die Zahl der auswärtigen Eheschließungen kann jedoch nur begrenzt als
„Qualitätstkriterium“ dienen. Hier ist eine sehr differenzierte Betrachtung notwendig.
Wie eine von August 2008 bis Januar 2009 durch das Standesamt München
durchgeführte Kundinnen - und Kunden - befragung von Brautleuten zu den Gründen
für auswärtige Eheschließungen ergeben hat, heiraten ca. 37 % deshalb bei einem
anderen deutschen Standesamt, weil die Mehrheit ihrer Verwandten und Bekannten
dort lebt. Ca. 16 % bevorzugen kleinere Standesämter, da dort weniger Betrieb ist und
ca. 10 % wollen ihre Trauung mit einem Ausflug oder einer Reise verbinden. Rund 37
% haben aber auch angegeben, in einem noch romantischeren bzw. exklusiveren
Ambiente als in den Trausälen Ruppertstraße 11, Mandlstraße 14 bzw. dem
Standesamt München - Pasing heiraten zu wollen.
Dies war Anlass für das KVR, nach weiteren attraktiven Trausälen zu suchen. Die
Initiative ging hierbei vom Standesamt München aus, das dem Herrn
Oberbürgermeister vorgeschlagen hat, neben dem Johannissaal im Nymphenburger
Schloss auch den Kleinen Rathaussaal für Trauungen zu nutzen. Wirtschaftliche
Interessen spielten bei diesen Überlegungen keine Rolle. Dem KVR ging es vor allem
darum, den Münchner Brautpaaren ein zusätzliches Angebot zu machen und
Trauungen auch in repräsentativer Umgebung und mit einer größeren
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Festgesellschaft zu ermöglichen.
Frage 2:
Haben sich vor diesem Hintergrund die o.e. Maßnahmen zur Verbesserung der
Attraktivität Münchens als Hochzeitsstandort seit Juni 2009 als zielführend und
erfolgreich erwiesen?
Antwort:
Im Jahr 2009 wurden bei den beiden Münchner Standesämtern im Vergleich zum Jahr
2008 207 Ehen mehr geschlossen. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der Paare, die
nicht auf einem Münchner Standesamt geheiratet haben, obwohl zumindest ein(e)
Beteiligte(r) in München wohnhaft ist, um 74 verringert. Das erweiterte Angebot des
Standesamtes München für Eheschließungen sowie Begründungen von eingetragenen
Lebenspartnerschaften im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses sowie im
Johannissaal des Schlosses Nymphenburg im Jahr 2009 wurde von den Kundinnen
und Kunden sehr positiv angenommen. Auch die Münchner Medien lobten in ihren
Berichten dieses neue Angebot des Standesamtes München. Das
Kreisverwaltungsreferat wertet deshalb diese Maßnahmen zur Verbesserung der
Attraktivität Münchens als Hochzeitsstandort als zielführend und erfolgreich.
Frage 3:
Gibt es einen Bedarf an weiteren attraktivitätssteigernden Maßnahmen?
Antwort:
Die positiven Reaktionen der Brautleute und die Nachfrage nach weiteren Terminen
für Eheschließungen und Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im
Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses und im Johannissaal des Schlosses
Nymphenburg zeigt auch nach Auffassung des KVR, dass ein Bedarf für ein
entsprechend attraktives Angebot besteht. Bei der Entscheidung über eine weitere
Ausweitung des Angebots ist jedoch zu berücksichtigen, dass sowohl die
Vorbereitung der Zeremonie als auch die Zeremonien selber nach den bisherigen
Erfahrungen einen deutlich höheren Zeitaufwand erfordern als Ehe - schließungen und
Begründung von Lebenspartnerschaften in den Trausälen Ruppertstraße bzw.
Mandlstraße.
So werden in der Mandlstraße generell und im KVR bei 75 % aller Hochzeiten und
Lebens - partnerschaftsbegründungen (d.h. von Donnerstag bis Samstag) in der Stunde
vier Trauungen bzw. Begründungen von Lebenspartnerschaften terminiert, bei dem
Angebot im Rathaus und Schloss Nymphenburg nur eine. Hinzu komm t der
individuelle Vorbereitungsaufwand im Anmeldeverfahren. Neben den Trauungen und
Begründungen von eingetragenen Lebens - partnerschaften im Rathaus und
Nymphenburg finden an allen Freitagnachmittagen selbstverständlich wie üblich
weitere Trauungen sowie Begründungen eingetragener Lebenspartnerschaften im
KVR, in der Mandlstraße und beim Standesamt München - Pasing statt.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Standesbeamtinnen / Standesbeamten, die
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Freitag und Samstag Trauungen vornehmen, nicht nur für die Entgegennahme der
Anmeldeverfahren und die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen
verantwortlich sind, sondern auch viele andere Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit
als Standesbeamtinnen / Standesbeamte haben und unter der Woche für den
regulären Dienstbetrieb in der Ruppertstraße zur Verfügung stehen müssen, z.B. im
Geburtenbüro oder für die Beurkundung von Sterbefällen, die Prüfung und
Beurkundung schwieriger Personenstandsfälle, die Führung der
Personenstandsregister und vielem mehr.
Das Standesamt München prüft aber derzeit, ob und inwieweit eine Erweiterung des
Angebots an Terminen für Trauungen bzw. Begründungen von Lebenspartnerschaften
im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses und im Johannissaal des Schlosses
Nymphenburg möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die personellen
Kapazitäten begrenzt sind und die Münchner Standesämter infolge der Reform des
Personenstandsgesetzes neue und arbeitsaufwändige Aufgaben bzw. eine Steigerung
der Fallzahlen zu verzeichnen haben. Weitere „attraktivitätssteigernde“ Maßnahmen
könnten deshalb erst nach vorheriger Ermittlung und Bereitstellung des hierzu
notwendigen zusätzlichen Personalbedarfs entwickelt und verantwortet werden. Ein
„Hochzeitsmarketing“ im Ausland und eine wirtschaftliche Vermarktung im Rahmen
der Fremdenverkehrsförderung ist vom KVR wegen der generellen Komplexität von
Eheanmeldeverfahren im deutschen Personenstandsrecht bei Beteiligung
ausländischer Verlobter nicht geplant.
Dr. Blume - Beyerle
Berufsmäßiger Stadtrat