Angemessene Kosten der Unterkunft im Jobcenter

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Angemessene Kosten der Unterkunft im Jobcenter
Stand: Juni 2011
Angemessene Kosten der Unterkunft
im Jobcenter Mayen-Koblenz
Im Rahmen der Leistungsberechnung werden auch Kosten für die Unterkunft
berücksichtigt, insbesondere die Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. In
den ersten 6 Monaten des Leistungsbezuges können die Unterkunftskosten in
tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden, danach wird die Kaltmiete auf die
angemessene Kaltmiete reduziert. Im Landkreis Mayen-Koblenz gelten
folgende Werte als angemessen:
Haushaltsgröße
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
Wohnflächenobergrenze
in m²
50
60
80
90
105
120
Bereich I
Stadt Mayen, Stadt
Andernach, VG
Weißenthurm, Stadt
Bendorf
Bereich II
VG Vordereifel, VG
Mendig, VG Pellenz, VG
Maifeld
Bereich III
VG Untermosel, VG
Rhens, VG Vallendar
Preis €
/m2
Kaltmiete
Preis €
/m2
Kaltmiete
Preis €
/m2
Kaltmiete
4,43
4,37
4,17
3,96
3,90
3,90
221,5
262,2
333,6
356,4
409,5
468,0
4,35
4,11
4,11
4,02
3,84
3,84
217,5
246,6
328,8
361,8
403,2
460,8
4,55
4,37
4,28
4,15
3,74
3,74
227,5
262,2
342,4
373,5
392,7
448,8
Die Zugehörigkeit der einzelnen Wohnorte zu den Verbandsgemeinden können
Sie der Rückseite dieses Informationsblattes entnehmen.
Sofern Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen oder
beziehen, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass vor Abschluss eines
neuen Mietvertrages die Angemessenheit durch den örtlichen Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende zu prüfen ist (sog. Zusicherung § 22 Absatz
4 SGB II). Sprechen Sie daher immer vor Abschluss eines neuen Mietvertrages
bei der für Sie aktuell zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Landkreis
Mayen-Koblenz vor. Sollte ein Mietvertrag ohne vorherige Zusicherung der
Kostenübernahme abgeschlossen werden, erfolgt bei der Leistungsberechnung
nur noch die Berücksichtigung der angemessenen oder bisherigen
Unterkunftskosten, darüber hinaus können weitere umzugsbedingte Leistungen
versagt werden.
Zugehörigkeit der einzelnen Wohnorte zu
den Verbandsgemeinden
Stadt Mayen
Alzheim
Hausen
Kürrenberg
Nitztal
VGV
Untermosel
Alken
Brodenbach
Burgen
Dieblich
Hatzenport
Kobern-Gondorf
Lehmen
Löf
Macken
Niederfell
Nörtershausen
Oberfell
Winningen
Wolken
Stadt
Andernach
Eich
Kell
Namedy
Miesenheim
Stadt
Bendorf
Bendorf Sayn
Mülhofen
Stromberg
VG Maifeld
Einig
Gappenach
Gering
Gierschnach
Kalt
Kerben
Kollig
Lonnig
Mertloch
Münstermaifeld
Naunheim
Ochtendung
Pillig
Polch
Rüber
Trimbs
Welling
Wierschem
VG Mendig
Bell
Rieden
Thür
Volkesfeld
VG Rhens
Brey
Spay
Waldesch
VG
Vordereifel
Acht
Anschau
Arft
Baar
Bermel
Boos
Ditscheid
Ettringen
Hausten
Heresbach
Hirten
Kehrig
Kirchwald
Kottenheim
Langenfeld
Langscheid
Lind
Luxem
Monreal
Münk
Nachtsheim
Reudelsterz
St. Johann
Siebenbach
Virneburg
Weiler
Welschenbach
VG
Vallendar
Niederwerth
Urbar
Weitersburg
VG Pellenz
Kretz
Kruft
Nickenich
Plaidt
Saffig
VG
Weißenthurm
Bassenheim
Kaltenengers
Kettig
Mülheim-Kärlich
St. Sebastian
Urmitz
Weißenthurm