Muttizettel (nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)

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Muttizettel (nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)
Muttizettel (nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)
Version 1
Bitte je 1 Kopie für den Veranstalter und 1 Kopie für dich ausdrucken.
Hiermit erkläre ich (der Personensorgeberechtigte),
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Vorname
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Name
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Straße
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PLZ // Wohnort
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Tel. für Rückfragen
das für meine minderjährige Tochter / meinen minderjährigen Sohn
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Vorname
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Name
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Straße
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PLZ // Wohnort
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Geburtsdatum
von Herrn/ Frau
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Vorname Erziehungsbeauftragter
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Name Erziehungsbeauftragter
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Geburtsdatum Erziehungsbeauftragter
Erziehungsaufgaben im unten aufgeführten Umfang übernommen werden.
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Unterschrift des Personensorgeberechtigten (Eltern / Vormund)
Ich kenne die beauftragte Person und vertraue ihr die erzieherische Führung über meinen Sohn/meine Tochter an.
Die beauftragte Person ist 18 Jahre oder älter und hat genug erzieherische Kompetenzen um meinem Kind Grenzen setzen zu können, im Besonderen
hinsichtlich des Alkoholkonsums.
Er/Sie trägt außerdem Sorge dafür, dass mein Kind zur angegebenen Zeit die Veranstaltung verlässt und unversehrt zu Hause ankommt.
Diese Beauftragung gilt für die Veranstaltung im
am:
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Datum der Veranstaltung
Hiermit bestätige ich, dass oben genannte/r Jugendliche/r mit mir auf oben genannt Veranstaltung geht und auch wieder mit mir die Veranstaltung
wieder verlässt. Während der Veranstaltung bin ich für die Aufsicht der/des Minderjährigen verpflichtet. Ich sorgen insbesondere für die Einhaltung
des Jugendschutzgesetzes. Dabei ist mit bewusst, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren und
nicht rauchen dürfen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen keine branntweinhaltigen Getränke (z.B. Rum, Wodka, aber auch branntweinhaltige
Mischgetränke) konsumieren. Ich als -erziehungsbeauftragte Person bestätige die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und die Echtheit aller
Unterschriften.
Ich Verpflichte mich die Kosten der Verzehrkarte meines Sohnes/meiner Tochter zu tragen, falls er/sie diese nicht selber decken kann. Ich nehme zur
Kenntnis, dass ich bei Verlust der Verzehrkarte 50 Euro zu entrichten sind.
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Unterschrift der erziehungsbeauftragten Person
Eine Fälschung der Unterschrift stellt eine Straftat nach §267 StGB dar und bereits der Versuch ist strafbar
Hinweis zum Datenschutz:
Für den zweifelsfreien Vergleich der Daten sind nur Vorname, Name, Geburtsdatum und Unterschrift notwendig.
Die restlichen Informationen können einfach mit einem Edding o.ä geschwärzt werden.
Für die Aufbewahrung, Verbleib, Rückgabe oder Vernichtung der Unterlagen sind
allein die jeweiligen Veranstalter/Betreiber verantwortlich