Lernunterlagen für Endanwender im Digitalfunk in Niedersachsen

Transcrição

Lernunterlagen für Endanwender im Digitalfunk in Niedersachsen
Lernunterlage
Sprechfunker
im
Digitalfunk
Abkürzungsverzeichnis Digitalfunk
AAG
AGA
ASDN
BDBOS
BOS
BS; TBS
BSI
CDD
DMO
DWS
DXT
DXTT
ETSI
FMS
FRT
GAN
GPS
GSSI
HF
HKZ
HRT
ISSI
KSDN
mBS
MRT
NKZ
NMC
OPTA
PTT
SDS
TBZ
TDMA
TEI
TETRA
TMO
TTB
UHD
VSDN
Allgemeine Anrufgruppe
Air Ground Air (Luft – Boden – Luft Kommunikation)
Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen
Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Basisstation; TETRA Basestation
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Configuration and Data Distribution Server
Direct Mode Operation
Dispatcher Work Station
Digital exchange for TETRA
Digital exchange Transit for TETRA
Europäisches Institut für Normung in der Telekommunikation
Funkmeldesystem
Fixed Radio Terminal
Gruppe Anforderungen an das Netz (Mindeststandard)
Global Positioning System
Group Short Subscriber Identity
Hochfrequenz
Hochkapazitätszelle
Handheld Radio Terminal
Individual Short Subscriber Identity
Koordinierende Stelle Digitalfunk Niedersachsen
Mobile Basisstation
Mobile Radio Terminal
Normalkapazitätszelle
Network Management Center
Operativ –Taktische – Adresse
Push-To-Talk (Sendetaste)
Short Data Service
Taktisch-Betriebliche Zusammenarbeit
Time Division Multiple Access (Zeitschlitzverfahren)
TETRA Equipment Identity
Terrestrial Trunked Radio
Trunked Mode Operation
Taktisch-Technische Betriebsstelle
User Help Desk
Vorhaltende Stelle Digitalfunk Niedersachsen
Hinweise:
 Alle Rechte vorbehalten
 Nachdruck, auch auszugsweise, für gewerbliche Zwecke verboten
Stand: September 2014
Seite 1
Inhaltsverzeichnis:
1.
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
1.1.7
1.2
1.3
1.3.1
1.4
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.5.1
2.5.2
2.5.3
2.5.4
2.6
2.6.1
2.6.2
2.6.3
2.6.4
2.6.5
2.6.6
2.6.7
2.6.8
2.7
2.7.1
2.7.2
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.5
4.
4.1
4.2
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
5.
Rechtliche Grundlagen ........................................................................................... 4
Betriebliche Grundlagen.......................................................................................... 5
Betriebsorgane ....................................................................................................... 5
BDBOS ................................................................................................................... 5
KSDN...................................................................................................................... 5
ASDN...................................................................................................................... 6
VSDN...................................................................................................................... 6
TTB ......................................................................................................................... 6
Netzbetreiber .......................................................................................................... 6
Dokumentation ........................................................................................................ 7
Sicherheitsmanagement ......................................................................................... 7
BOS – Sicherheitskarte ........................................................................................... 7
Service und Logistik ................................................................................................ 7
Physikalische und Netzspezifische Grundlagen ...................................................... 8
Eigenschaften von Funkwellen................................................................................ 8
Was ist TETRA 25? ................................................................................................ 8
Netzarchitektur ........................................................................................................ 9
Funkversorgungskategorien ...................................................................................10
Betriebsarten .........................................................................................................10
TMO.......................................................................................................................10
DMO ......................................................................................................................10
DMO Repeater .......................................................................................................11
TMO – DMO Gateway ...........................................................................................11
Leistungsmerkmale ................................................................................................12
Gruppenruf.............................................................................................................12
Einzelgespräch ......................................................................................................12
Statusmitteilung .....................................................................................................12
Statusbelegung ......................................................................................................12
SDS .......................................................................................................................12
Notruf .....................................................................................................................13
Hilferuf ...................................................................................................................13
Katastrophen- und Durchsageruf ...........................................................................13
Zeitschlitzverfahren ................................................................................................13
TMO Gruppenruf ....................................................................................................14
TMO Direktruf ........................................................................................................14
Rufgruppen ............................................................................................................15
Statische Rufgruppen ............................................................................................15
Dynamische Rufgruppen........................................................................................15
Rufgruppenzone ....................................................................................................16
TMO Rufgruppen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ............17
Landkreis / kreisfreie Stadt .....................................................................................17
Niedersächsische Sonderrufgruppen .....................................................................17
Niedersächsische Reserverufgruppen ...................................................................17
Bundesweite Rufgruppen .......................................................................................17
Andere Bundesländer und andere BOS .................................................................17
DMO Rufgruppen ...................................................................................................18
Adressierung..........................................................................................................19
TEI .........................................................................................................................19
ISSI ........................................................................................................................19
OPTA .....................................................................................................................19
Rufnamen im BOS-Funk ........................................................................................20
Örtliche Zuordnung ................................................................................................20
Fahrzeug- und Funktionskennung ..........................................................................20
Sprechfunkbetrieb ..................................................................................................22
Seite 2
5.1
Formaler Sprechfunkverkehr ..................................................................................23
6.
Kartenkunde ..........................................................................................................25
6.1
UTM (Universale Transversale Mercartor-Projektion) ............................................26
6.2
ED 50 / WGS 84 ....................................................................................................26
6.3
Ermitteln von Koordinaten ......................................................................................28
Kopiervorlage Planzeiger .....................................................................................................30
Kopiervorlage Buchstabiertafel .............................................................................................31
Verpflichtungsniederschrift ...................................................................................................32
Seite 3
1. Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen des Sprechfunkverkehrs der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden von der Bundesnetzagentur
in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenminister und den Innenministern der
Länder geregelt.
Zu den BOS gehören unter anderem:
 Polizei der Länder
 Polizei des Bundes und Technisches Hilfswerk
 In der Erweiterung des Katastrophenschutzes mitwirkende Behörden und
Organisationen
 Bundeszollverwaltung
 Kommunale Feuerwehren, anerkannte Werkfeuerwehren und sonstige
öffentliche Feuerwehren
 Katastrophenschutzbehörden der Länder
 Behördliche Träger der Notfallrettung (z.B. DRK, ASB, JUH, MHD, DLRG, etc.)
Im Digitalfunk BOS können Endgeräte verschiedener Hersteller zum Einsatz
kommen. Um die Interoperabilität dieser Endgeräte sicherzustellen, dürfen gemäß
BDBOS-Gesetz im Tetra Netz nur jene verwendet werden, die von der BDBOS
zertifiziert worden sind.
Die Durchführung des Sprechfunkverkehrs im Bereich der Feuerwehr wird durch die
DV 810.3 –Sprechfunkdienst geregelt.
Seite 4
1.1 Betriebliche Grundlagen
1.1.1 Betriebsorgane
Zur Sicherstellung des Aufbaus, des Betriebs und der Funktionsfähigkeit des
bundesweiten Digitalfunknetzes ist es erforderlich, eine auf die Thematik
abgestimmte und bundesweit einheitliche Aufbau- und Ablauforganisation zu
schaffen.
Netzbetreiber
BDBOS
KSDN
VSDN
ASDN
TTB
Bild 1: Übersicht Betriebsorgane
1.1.2 BDBOS
Der Hauptsitz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) befindet sich in Berlin.
Die Aufgabe der BDBOS ist es, den Aufbau, den Betrieb und die Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die
Feuerwehren und Rettungsdienste, Polizeien von Bund und Ländern, Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk, Zollbehörden und Nachrichtendienste zu gewährleisten.
Die BDBOS gewährleistet die bundesweite Einheitlichkeit des neuen Funksystems,
das den gegenwärtigen, inzwischen technisch veralteten Analogfunk ablöst.
Nach dem von Bund und Ländern verfolgten Konzept zur Einführung des Digitalfunks
übernimmt die BDBOS die Gesamtkoordinierung dieses Projektes. Die Interessen
der Nutzer werden BOS – übergreifend auf diese Weise durch die BDBOS gebündelt
wahrgenommen.
1.1.3 KSDN
Die Koordinierende Stelle Digitalfunk Niedersachsen (KSDN) befindet sich im
Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport in Hannover.
Sie ist die Verbindungsstelle zur BDBOS und führt auf der Arbeitsebene die
strategische Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern, sowie mit
Ministerien, Kommunen, Behörden, Organisationen und Verbänden auf
Landesebene.
Seite 5
Die KSDN vertritt die BOS - übergreifende Interessenlage in Niedersachsen.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- strategische Steuerung des BOS Digitalfunk
- Verantwortlichkeit in allen Grundsatzangelegenheiten
- usw.
1.1.4 ASDN
Ein zentrales Betriebsorgan für den alltäglichen Betrieb im Digitalfunk ist die
Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN).
Hier werden die operativ - taktischen Anforderungen aller BOS des Landes
Niedersachsen koordiniert.
Dieses beinhaltet z.B.:
- Teilnehmermanagement
- Konfiguration der Endgeräte
- BOS – Sicherheitskarten – Management
- landesweite Leitstellenanbindung
- Verwaltung der Rufgruppen des Landes Niedersachsen
- usw.
Die ASDN hat BOS - übergreifende Weisungsbefugnisse für alle BOS, die sich im
Netzabschnitt Niedersachsen „aufhalten“. Dieses gilt auch für Einsatzkräfte aus
anderen Bundesländern. Sie kann direkt an die BDBOS oder an den Netzbetreiber
herantreten. Ebenso steht sie in Kontakt mit den autorisierten Stellen anderer
Bundesländer und der KSDN.
Die ASDN ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche besetzt.
Bei der ASDN befindet sich die zentrale Störungsannahmestelle des Landes
Niedersachsen, der User Help Desk (UHD).
Erreichbarkeit am Ende der Lernunterlage.
Der Sitz befindet sich bei der Zentralen Polizeidirektion in Hannover.
1.1.5 VSDN
Bei der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk Niedersachsen (VSDN) werden spezielle
Einsatzmittel für den Digitalfunk gelagert. Dort können zum Beispiel mobile
Basisstationen oder spezielle Messmittel abgerufen werden. Die Anzahl der
einzurichtenden VSDN ist nicht beschränkt. Sie unterliegen den Anweisungen der
ASDN.
1.1.6 TTB
Die Taktisch – Technischen – Betriebsstellen (TTB) befinden sich einmalig in jedem
Bereich einer Polizeidirektion. Sie unterstützen die ASDN bei der Aufgabenerfüllung
in ihrem Zuständigkeitsbereich. Durch eine spezielle Software kann die TTB in
Abläufe des Digitalfunks eingreifen.
1.1.7 Netzbetreiber
Die Firma Alcatel - Lucent hat am 1. April 2010 im Auftrag der Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) den
technischen Netzbetrieb des Digitalfunknetzes übernommen.
Seite 6
1.2 Dokumentation
Eine Aufzeichnung von einsatzbezogenen Verbindungsdaten und
Verbindungsinhalten eines jeden Kommunikationsvorgangs ist möglich.
Es gibt jedoch aus datenschutzrechtlichen Belangen keine permanente
Dokumentation von Gesprächsinhalten in den Funktionsmerkmalen „Telefonie“ und
„Einzelruf“. Die Möglichkeit besteht jedoch bei konkreter Gefahr für Leib oder Leben
des Teilnehmers bzw. bei strafprozessualen Anlässen.
Die Aufzeichnung erfolgt für jede Form der Nachrichtenübermittlung (Sprache,
Daten, Text).
1.3 Sicherheitsmanagement
Das Digitalfunknetz der BOS verfügt über einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Zur
Abwehr von externen Angriffen auf das Funknetz gibt es eine Vielzahl von
Sicherheitsvorkehrungen. Am Funkverkehr dürfen z.B. nur registrierte und somit dem
Funknetz bekannte Endgeräte teilnehmen. Zudem ist die Inbetriebnahme der
Endgeräte nur mittels einer Sicherheitskarte des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) (BOS – Sicherheitskarte, ähnlich einer SIM – Karte beim
Handy) möglich. Darüber hinaus findet eine Ende – zu – Ende Verschlüsselung statt.
Sabotageversuchen, wie z.B. das Zerstören von relevanten Netzkomponenten, wird
mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen an den jeweiligen Standorten (z.B. Zaun,
elektronischer Überwachung) entgegengewirkt.
1.3.1 BOS – Sicherheitskarte
Auf der BOS – Sicherheitskarte sind unter anderem Netzzugangsdaten,
gerätespezifische Kennungen und Berechtigungen enthalten. Auch die Operativtaktische Adresse (OPTA), aus der sich der Funkrufname ableitet, ist dort hinterlegt.
Die BOS – Sicherheitskarte ist einem Endgerät zugeordnet. Wird die Karte in einem
anderen Endgerät verwendet, ist dieses der ASDN auf dem Dienstweg anzuzeigen.
Auf der BOS – Sicherheitskarte ist ein Kryptozertifikat und der Kryptoschlüssel
einprogrammiert.
Der Verlust einer Karte ist der ASDN sofort mitzuteilen, damit diese ggf. gesperrt
werden kann.
Sobald ein Digitalfunkgerät in eine zivile Werkstatt verbracht wird, ist die BOS –
Sicherheitskarte zu entfernen und sicher zu verwahren. Dieses kann zum Beispiel
der Fall sein, wenn ein Fahrzeug mit Digitalfunkgerät in einer zivilen Werkstatt
instand gesetzt werden muss.
1.4 Service und Logistik
Auch im Digitalfunk werden die vorhandenen Service- und Logistikstrukturen genutzt.
Jedoch ist es erforderlich die Endgeräte bei Bedarf neu zu programmieren
(Softwareupdate). Dazu gibt es an verschiedenen Stellen (z.B. der FTZ) geeignete
Programmierstationen. Diese sind über eine Internetverbindung mit einem zentralen
Server verbunden, bei dem die neue Software hinterlegt ist und darüber abgerufen
werden und in die Endgeräte eingespielt werden kann.
Seite 7
2. Physikalische und Netzspezifische Grundlagen
2.1 Eigenschaften von Funkwellen
Die Funkwellen (elektromagnetische Wellen) breiten sich geradlinig aus. Sie können
durch feste Gegenstände oder durch bestimmte Luftschichten der Atmosphäre
abgelenkt (reflektiert) werden. Die Stärke der Funkwellen nimmt mit zunehmender
Entfernung sehr schnell ab.
Die Reichweite ist abhängig von:
 Der Frequenz (tiefe Frequenz  größere Reichweite)
 Dem Gelände (Abschirmung durch Gebäude, Wälder, Berge, ...)
 Der Antennenhöhe (je höher die Antenne, desto größer die Reichweite)
 Der Sendeleistung (je höher die Sendeleistung, desto größer die Reichweite)
 Ausrichtung der Antenne (größere Reichweite, wenn die Antenne senkrecht
steht)
Funkschatten Reflexion
direkter Empfang
Funkschatten
2.2 Was ist TETRA 25?
Terrestial Trunked Radio (TETRA) verwendet einen Frequenzbereich von 380 bis
410 MHz mit einer Bandbreite von 25 KHz und arbeitet mit einem 4:1 Time Division
Multiple Access (Zeitschlitzverfahren). TETRA – BOS ist ein auf die BOS in
Deutschland zugeschnittenes Digitalfunknetz im TETRA – Standard.
Seite 8
2.3 Netzarchitektur
Im Digitalfunk gibt es ein Funknetz für alle BOS in ganz Deutschland.
Die Netzarchitektur und die Netzstruktur des Digitalfunknetzes sind mit der eines
Mobilfunknetzes vergleichbar.
Wird ein Endgerät eingeschaltet, bucht es sich in die nächste Basisstation ein. Beim
Anmeldevorgang werden die Daten des Endgerätes in einer Datenbank abgeglichen,
ob dieses zur Teilnahme am Digitalfunk berechtigt ist.
Die Basisstationen sind an eine Vermittlungsstelle (DXT = Digital exchange for
TETRA) angebunden. Die Vermittlungsstellen sind redundant angebunden und über
eine Transitvermittlungsstelle (DXTT = Digital exchange Transit for TERTRA)
vernetzt.
DXTT
4 Stück in
Deutschland
Datenbank
DXT
DXT
6 Stück in
Niedersachsen
TTB
TTB
ca. 480 Stück in
Niedersachsen
-
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Bild 2: Schematischer Netzaufbau des Digitalfunknetzes
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2.4 Funkversorgungskategorien
Durch die bundesweite Gruppe Anforderungen an das Netz (GAN) wurde ein
Mindeststandard für die Funkversorgung festgelegt. Der Mindeststandard umfasst
eine flächendeckende Funkversorgung für Fahrzeugfunkgeräte (MRT = Mobile Radio
Terminal) und eine flächendeckende Funkversorgung der Siedlungs- und davon
eingeschlossenen Verkehrsflächen für Handfunkgeräte (HRT = Handheld Radio
Terminal) in Kopftrageweise außerhalb von Gebäuden.
Dieser Standard darf in Deutschland nicht unterschritten werden und wird in
Niedersachsen eingehalten.
MENÜ
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Kategorie 0
MRT
3 Watt
3 dB Gewinnantenne
Kategorie 1
HRT in
Kopfhöhe
außerhalb
von
Gebäuden
MENÜ
1
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1
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bc
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0
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#
Kategorie 2
HRT in
Gürtelhöhe
außerhalb
von
Gebäuden
Kategorie 3
HRT in
Kopfhöhe
innerhalb
von
Gebäuden
Kategorie 4
HRT in
Gürtelhöhe
innerhalb
von
Gebäuden
steigende Anforderungen an den Netzausbau
Bild 3: Funkversorgungskategorien
2.5 Betriebsarten
2.5.1 TMO
Die Betriebsart Trunked Mode Operation (TMO) dient dem Aufbau einer
Funkverbindung zwischen zwei oder mehreren Endgeräten unter Nutzung der
Netzinfrastruktur. Diese stellt die Standardbetriebsart des Digitalfunks dar.
Im TMO können alle Leistungsmerkmale genutzt werden.
2.5.2 DMO
Direct Mode Operation (DMO) ist der Direktbetrieb zwischen den Endgeräten ohne
Nutzung des Digitalfunknetzes.
Diese Betriebsart ermöglicht die Kommunikation auch ohne Bezug zur Basisstation.
Um die Frequenzzuteilung, sowie die Synchronisation der Zeitschlitze auch ohne
eine Basisstation im DMO zu gewährleisten, übernimmt eines der beteiligten
Funkgeräte diese Aufgabe (MASTER). Alle anderen beteiligten Funkgeräte sind
Seite 10
SLAVES. Die Funktion des MASTERs übernimmt das Funkgerät, bei dem die
Sendetaste gedrückt wird.
Da kein Funknetz vorhanden ist, können nicht alle Leistungsmerkmale verwendet
werden.
2.5.3 DMO Repeater
Zur Vergrößerung der Reichweite im DMO kann ein HRT oder MRT als Repeater
eingesetzt werden. Dafür muss das Endgerät über dieses Leistungsmerkmal (Lizenz)
verfügen. Der Repeater ist vergleichbar mit einer Relaisstelle im Analogfunk. Es kann
nur ein Repeater pro DMO – Rufgruppe geschaltet werden.
keine Direkte DMO Verbindung
DMO Verbindung zum Repeater
DMO Verbindung zum Repeater
MENÜ
MENÜ
MENÜ
1
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Bild 4: Beispiel: HRT als Repeater
2.5.4 TMO – DMO Gateway
Eine Überleitung von TMO zu DMO wird durch ein Gateway erreicht. Dieses ist nur
mit einem MRT möglich. Damit das Endgerät als Gateway arbeiten kann, ist eine
Lizenz erforderlich.
Bei der parallelen Nutzung von mehreren Gateway, kann es zu Störungen im
Digitalfunknetz kommen. Daher ist der Betrieb der ASDN zu melden.
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TMO
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#
Keine TMO Funkversorgung
Bild 5: Beispiel: MRT als Gateway
Seite 11
2.6 Leistungsmerkmale
2.6.1 Gruppenruf
Ein Gruppenruf ist eine Punkt zu Mehrpunkt Verbindung. Die Gesprächsabwicklung
findet zwischen mehreren Teilnehmern unter Verwendung der Verkehrsart
Wechselverkehr statt. Sobald ein Teilnehmer die Sendetaste drückt, ist die
Sendetaste der anderen Teilnehmer dieser Rufgruppe gesperrt. Durch das Halten
der Sendetaste reiht sich der Teilnehmer in eine Warteschlange ein. Wenn in der
Rufgruppe nicht mehr gesprochen wird, erhält der erste Teilnehmer aus der
Warteschlange die Möglichkeit das Gruppengespräch zu führen.
2.6.2 Einzelgespräch
Die Einzelgespräche sind Punkt zu Punkt Verbindungen. Es können Gespräche
zwischen zwei Teilnehmern geführt werden, ohne das andere mithören. Die
Einzelgespräche unterscheiden sich in Direktruf und Telefonie. Der Direktruf findet im
TETRA Netz im Halbduplex statt.
Bei der Telefonie ist es möglich, wenn die Berechtigung vorhanden ist, in das
öffentliche Fernsprechnetz zu telefonieren.
2.6.3 Statusmitteilung
Von jedem Endgerät können Statusmitteilungen versendet werden. Dabei wird der
taktische Zustand des Einsatzmittels beschrieben. Der Status kann an ein
vordefiniertes Ziel (z.B. Leitstelle), an ein bestimmtes Endgerät oder an eine
Rufgruppe gesendet werden.
2.6.4 Statusbelegung
0 = Priorisierter Sprechwunsch
1 = Einsatzbereit auf Funk
2 = Einsatzbereit auf Wache
3 = Einsatzauftrag übernommen
4 = Am Einsatzort eingetroffen
5 = Sprechwunsch (einsatzbezogen)
6 = Nicht einsatzbereit
7 = Einsatzgebunden
8 = eingeschränkt verfügbar
9 = Handquittung / Fremdanmeldung
2.6.5 SDS
Der Short Data Service ist vergleichbar mit einer SMS beim Handy. Die
Kurzmitteilung kann an ein bestimmtes Endgerät oder an eine Rufgruppe versendet
werden.
Seite 12
2.6.6 Notruf
An jedem Endgerät befindet sich eine Notruftaste. Durch drücken dieser Taste wird
die bestehende Gruppenkommunikation unterbrochen und ohne Betätigung der
Sendetaste sendet und empfängt das Gerät automatisch für einen fest definierten
Zeitraum. Wenn das Endgerät mit GPS (Global Positioning System) ausgestattet ist,
werden dabei die GPS Koordinaten und der Status an die Heimatleitstelle übermittelt.
Die Sprache bleibt in der geschaltete Rufgruppe die am Endgerät eingestellt ist.
Der Notruf darf nur bei Gefahr für Leib und Leben ausgelöst werden.
Befindet sich das Endgerät im DMO werden keine Daten versendet.
Der Notruf kann nur von dem auslösenden Gerät, oder einer dafür berechtigten
Stelle beendet werden.
2.6.7 Hilferuf
Über die Allgemeine Anrufgruppe (AAG) kann ein Hilferuf abgesetzt werden.
Dabei wird ein Direktruf zur nächsten BOS – spezifischen Leitstelle aufgebaut. Der
Hilferuf wird angewendet, wenn keine Gefahr für das eigene Leib und Leben besteht.
Der Zweck kann eine Hilfestellung, zum Beispiel Lotsendienst oder Anmeldung sein.
Momentan steht dieses Leistungsmerkmal nicht zur Verfügung.
2.6.8 Katastrophen- und Durchsageruf
Dieses sind Sprachdurchsagen von besonders berechtigten Endgeräten an
Teilnehmer. Wobei der Katastrophenruf gesprächsunterbrechende Wirkung hat.
Damit sind landes- und bundesweite Sprachdurchsagen möglich. Die räumliche
Begrenzung dieses Funktionsmerkmales oder eine Beschränkung auf einen
speziellen Teilnehmerkreis ist ebenfalls möglich.
2.7 Zeitschlitzverfahren
In einer Basisstation befinden sich mindestens 2 Hochfrequenzträger (HF – Träger).
Jeder HF – Träger hat 4 Zeitschlitze.
Somit stehen in einer Basisstation als Niedrigkapazitätszelle (NKZ) 8 Zeitschlitze zur
Verfügung.
Basisstationen als Hochkapazitätszellen (HKZ) sind mit 4 HF – Trägern ausgerüstet.
Ein Zeitschlitz wird immer für die Datenübermittlung z.B. Anmeldevorgang, SDS,
Status usw. belegt. Dadurch stehen 7 bzw. 15 Zeitschlitze für Sprachkommunikation
bereit.
Es findet eine bedarfsorientierte Zuweisung von freien Zeitschlitzen durch das
System statt und keine feste Zuordnung von Zeitschlitzen zu den BOS.
Seite 13
2.7.1 TMO Gruppenruf
Jede aktiv genutzte TMO Rufgruppe belegt einen Zeitschlitz in der Basisstation, in
der sich ein Endgerät mit geschalteter TMO Rufgruppe befindet.
Basisstation 1
HF 1
F
HF 2
P
MENÜ
Basisstation 2
HF 1
R
P
MENÜ
MENÜ
Basisstation 3
HF 2
HF 1
F
MENÜ
HF 2
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F
MENÜ
MENÜ
MENÜ
MENÜ
1 ?
2abc
3def
1 ?
2abc
3def
1
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2a
bc
3d
ef
1 ?
2abc
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2abc
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1 ?
2abc
3def
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1 ?
2abc
3def
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8t
uv
9wxyz
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8t
uv
9wxyz
7pqrs
8t
uv
9wxyz
7pqrs
8tuv
9wxyz
*=
0+
#
*=
0+
#
*=
0
+
#
*=
0+
#
*=
0+
#
*=
0+
#
*=
0+
#
*=
0
+
#
*=
0
+
#
*=
0+
#
Bild 6: Beispiel TMO Gruppenruf
Innerhalb der Basisstation 1 senden gleichzeitig ein Funkgerät der Feuerwehr, des
Rettungsdienstes und der Polizei in ihrer zugewiesenen Rufgruppe. Jede Rufgruppe
belegt einen Zeitschlitz. In der Basisstation 1 ist ein weiteres Endgerät mit der
Feuerwehrrufgruppe in Betrieb. Es wird aber kein weiterer Zeitschlitz belegt. In
Basisstation 2 und 3 hört jeweils ein Endgerät die Feuerwehrrufgruppe mit. Dadurch
wird in jeder Basisstation ein Zeitschlitz benötigt. In der Basisstation 2 ist kein
Endgerät, das die Rufgruppe des Rettungsdienstes geschaltet hat, daher wird kein
Zeitschlitz belegt. Gleichermaßen verhält es sich in der Basisstation 3 mit der
Rufgruppe der Polizei.
2.7.2 TMO Direktruf
Das Einzelgespräch im Wechselverkehr benötigt ebenfalls nur einen Zeitschlitz
innerhalb einer Basisstation in der das Funkgerät eingebucht ist.
Basisstation 1
HF 1
F
HF 2
P
MENÜ
Basisstation 2
HF 1
R
P
HF 1
HF 2
R
MENÜ
MENÜ
MENÜ
HF 2
Basisstation 3
MENÜ
MENÜ
1 ?
2abc
3def
1 ?
2abc
3def
1 ?
2abc
3def
1
?
2a
bc
3d
ef
1 ?
2abc
3def
1
?
2a
bc
3d
ef
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
4ghi
5jkl
6mno
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8t
uv
9wxyz
7pqrs
8tuv
9wxyz
7pqrs
8t
uv
9wxyz
*=
0+
#
*=
0+
#
*=
0+
#
*=
0
+
#
*=
0+
#
*=
0
+
#
Bild 7: Beispiel TMO Direktruf
Seite 14
3. Rufgruppen
Eine Rufgruppe ist eine technische Zusammenfassung aus organisatorischen oder
taktischen Gründen von Teilnehmern im Digitalfunknetz.
Jede Rufgruppe ist einmalig und wird von der jeweiligen Autorisierten Stelle
Digitalfunk festgelegt. In Niedersachsen ist die ASDN dafür zuständig.
Hier einige Beispiele und deren Bedeutung:
F_UE_1
R_CE_1
K_NI_2
P_HI_1
ZusArb_DH
K_PD_BS
T_HB_GHBN_1
TBZ_112_UNI
TBZ_345_BOS
= Hauptarbeitsrufgruppe Feuerwehr Uelzen
= Hauptarbeitsrufgruppe Rettungsdienst Celle
= Ausweichrufgruppe Katastrophenschutz Nienburg
= Hauptarbeitsrufgruppe Polizeiinspektion Hildesheim
= Zusammenarbeitsrufgruppe aller BOS im Landkreis Diepholz
= Katastrophenschutz Polizeidirektion Braunschweig
= THW Geschäftsbereich Bremen
= Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit für planbare Lagen
= Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit für sofort Lagen
3.1 Statische Rufgruppen
Die statischen Rufgruppen sind fest in dem Funkgerät einprogrammiert. Alle in dem
Endgerät programmierten Gruppen können durch den Anwender geschaltet werden.
Jedes niedersächsische Endgerät der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des
Katastrophenschutzes verfügt über die gleiche Programmierung. Die Polizei, der
Verfassungsschutz und Sondereinheiten der Polizei haben eigenständige
Programmierungen.
3.2 Dynamische Rufgruppen
Diese Rufgruppen sind nicht dauerhaft im Gerät einprogrammiert, sondern werden
bei Bedarf über die Luftschnittstelle an die Endgeräte übertragen.
Seite 15
3.3 Rufgruppenzone
Innerhalb von Niedersachsen und im Bundesland Bremen sind die
niedersächsischen Rufgruppen freigeschaltet. Dadurch besteht unter anderem die
Möglichkeit, überall in Niedersachsen die Heimatleitstelle zu erreichen.
Grenzt ein niedersächsischer Landkreis an ein anderes Bundesland, können auch
dort die Rufgruppen des eigenen Landkreises genutzt werden.
Zusätzlich gibt es Rufgruppen die in ganz Deutschland freigeschaltet und in allen
deutschen Endgeräten programmiert sind.
Sollte die Netzbelastung zu groß werden, kann bei Bedarf durch die ASDN die
Rufgruppenzone z.B. auf einen Landkreis verkleinert werden.
SchleswigHolstein
Hamburg
Niederlande
SachsenAnhalt
NordrheinWestfalen
Hessen
Bild 8: Schematische Darstellung der Rufgruppenzone Niedersachsen
Seite 16
3.4 TMO Rufgruppen für Feuerwehr, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
3.4.1 Landkreis / kreisfreie Stadt
Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt steht dieselbe Anzahl an Rufgruppen
zur Verfügung (Ausnahme Stadt und Region Hannover).
- 4 Rufgruppen für die Feuerwehr
- 3 Rufgruppen für den Rettungsdienst
- 2 Rufgruppen für den Katastrophenschutz
- 1 Zusammenarbeitsrufgruppe für alle BOS
- die Hauptarbeitsrufgruppe der zuständigen Polizeiinspektion(en)
- die Hauptarbeitsrufgruppe der zuständigen Polizeidirektion
Über die Nutzung der Ausweichrufgruppen entscheidet der zuständige Landkreis
bzw. die zuständige Leitstelle.
3.4.2 Niedersächsische Sonderrufgruppen
Für besondere Funktionen, Organisation oder Einsätze stehen weitere Rufgruppen
bereit. Unter anderem sind dies:
- Rufgruppen für Einsätze auf Schiffen
- Rufgruppen für kerntechnische Zwischenfälle der jeweiligen PD
- Rufgruppen für Luftfahrzeuge (Rufgruppenordner „Luft“)
3.4.3 Niedersächsische Reserverufgruppen
Sollten die zur Verfügung stehenden Rufgruppen nicht reichen, stehen noch 30
weitere Rufgruppen als Landesreserve bereit.
Die Rufgruppen mit den Endungen 1, 11 und 21 sind bundesweit freigeschaltet.
Die Vergabe erfolgt durch die ASDN.
3.4.4 Bundesweite Rufgruppen
Auf Bundesebene sind Rufgruppen für die Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit
(TBZ) aller BOS eingerichtet. Diese befinden sich in allen in Deutschland genutzten
Endgeräten.
Die Rufgruppen TBZ_001 bis TBZ_299 sind für vorwiegend planbare Einsätze und
die Rufgruppen TBZ_301_BOS bis TBZ_360_BOS sind für sofortige Einsätze
vorgesehen.
Die Autorisierte Stelle Digitalfunk des Bundes entscheidet über die Nutzung.
3.4.5 Andere Bundesländer und andere BOS
Von den angrenzenden Bundesländern hat die ASDN die Freigabe erhalten,
ausgewählte Rufgruppen in die niedersächsischen Endgeräte einzuprogrammieren.
Eine Kommunikation mit Leitstellen angrenzender Bundesländer ist somit
sichergestellt.
In besonders dringenden Fällen ist es möglich einige Autorisierte Stellen Digitalfunk
der jeweiligen Bundesländer anzusprechen. Der Funkrufname lautet Tetra
„Bundesland“, z.B. Tetra Bremen.
Seite 17
Die Bundespolizei kann bei Bedarf über die Hauptarbeitsrufgruppe der jeweiligen
Polizeiinspektion erreicht werden.
Das THW als Bundesorganisation ist in Geschäftsbereiche und den Landesverband
aufgeteilt. Die dazugehörigen Rufgruppen befinden sich in den Geräten.
3.5 DMO Rufgruppen
Rufgruppen im DMO gelten für alle BOS.
Hierbei ist eine priorisierte Nutzung der jeweiligen BOS vorgesehen. Sollten zum
Beispiel die DMO Rufgruppen der Feuerwehr nicht ausreichen, können auch
Rufgruppen anderer BOS genutzt werden, vorausgesetzt diese BOS benötigt in
diesem Augenblick diese Rufgruppe nicht. Sollte sie diese Rufgruppe benötigen, hat
sie Vorrang.
Folgende DMO Rufgruppen stehen zur Verfügung:
-
Rufgruppen für Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit (214 - 243)
Rufgruppe für Verbände auf dem Marsch (390)
Rufgruppen für die Feuerwehr (307 - 326)
Rufgruppen für den Katastrophenschutz (403 - 412)
Rufgruppen für die Polizei (507 - 526)
Rufgruppen für den Rettungsdienst (603 - 614)
Rufgruppen für Bundeseinheiten (714 - 754)
Rufgruppen für Objektfunkversorgung (OV1 - OV6)
Rufgruppen für Internationale Zusammenarbeit (Euro1 - Euro10)
Die Nutzung der Rufgruppen für Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit ist mit der
ASDN abzustimmen.
Befindet sich ein Stern hinter der Rufgruppenbezeichnung (z.B. 309F*) können diese
innerhalb der Schutzzone verwendet werden.
Rufgruppen ohne Stern dürfen innerhalb der Schutzzone nicht verwendet werden.
Die Schutzzone umfasst das Gebiet mit einem Radius von 150 km um die
Radioastronomie Standorte in Effelsberg (NW), Westerbrok (NL) und Humain (B).
In Niedersachsen sind folgende Landkreise / Kreisfreie Städte innerhalb der
Schutzzone:
- Ammerland
- Aurich
- Cloppenburg
- Delmenhorst
- Diepholz
- Emden
- Emsland
- Friesland
- Grafschaft – Bentheim
- Oldenburg (Stadt und Landkreis)
- Osnabrück (Stadt und Landkreis)
- Vechta
- Wesermarsch
- Wilhelmshaven
- Wittmund
Seite 18
4. Adressierung
4.1 TEI
Die Geräteidentifikationsnummer (TEI = TETRA Equipment Identity) wird vom
Hersteller bei der Produktion des Gerätes dauerhaft in das Funkgerät
einprogrammiert und kann nicht verändert werden.
Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Funkgerätes im Digitalfunknetz. Ohne
Hinterlegung der TEI in der Datenbank der Netzinfrastruktur ist die Teilnahme am
Funkverkehr nicht möglich.
Der Verlust eines Endgerätes ist der ASDN mitzuteilen und über die TEI wird das
Gerät für das Digitalfunknetz gesperrt.
4.2 ISSI
Bei der Teilnehmerkennung (ISSI = Individual Short Subscriber Identity) handelt es
sich um eine Art Telefonnummer. Die ISSI ist auf der BOS – Sicherheitskarte
hinterlegt. Ohne die Teilnehmerkennung kann sich das Funkgerät nicht in das Netz
einbuchen. Jedes Endgerät benötigt eine ISSI um unter anderem den Direktruf
nutzen zu können. Die Zeichenlänge beträgt maximal 8 Dezimalstellen.
4.3 OPTA
Jedes Endgerät hat eine eigene Operativ – Taktische – Adresse.
Sie ist auf der BOS – Sicherheitskarte gespeichert und wird beim drücken der
Sendetaste übermittelt.
Die OPTA besteht aus 24 alphanumerischen Stellen, aus denen sich der
Funkrufname ableitet.
A
1
B
2
3
4
C
5
6
7
D-E
8
9
0
1
F
2
3
4
5
6
7
8
9
0
1
G
4.3
2 3
3
H
4
A = Bundes- oder Landeskennung
B = BOS – Kennung
C = Regionale Zuordnung
D = Örtliche Zuordnung
E = Fahrzeug- oder Funktionskennung
F = Funktionszuordnung
G = Ordnungskennung
H = Ergänzung
Bild 9: Schematischer Aufbau der OPTA
Seite 19
4.3.1 Rufnamen im BOS-Funk
Beispiele:
BOS
Feuerwehr
Technisches Hilfswerk
Arbeiter-Samariter Bund
Deutsches Rotes Kreuz
Johanniter Unfallhilfe
Malteser Hilfsdienst
Deutsche
Lebensrettungsgesellschaft
Katastrophenschutzeinheiten
Rufname
Florian
Heros
Sama
Rotkreuz
Akkon
Johannes
Abkürzung
FW
THW
ASB
DRK
JUH
MHD
Pelikan
DLR
Kater / Hydra / Leopold
KAT
4.3.2 Örtliche Zuordnung
Beispiele:
01-09
10-39
40-48
49-56
57-63
64-70
71-77
80-89
99
Kreisfreie Städte, die Landeshauptstadt Hannover, die Städte
Cuxhaven, Hameln Hildesheim und Göttingen
Gemeindekennziffer, Vergabe durch den Landkreis
DRK
JUH
MHD
ASB
DLRG
Kreisangehörige Einheiten, Einrichtungen und Fahrzeuge
Führungskräfte Kreisfeuerwehr
4.3.3 Fahrzeug- und Funktionskennung
00
01-09
10-19
20-29
30-39
40-49
50-59
60-69
70-79
80-89
90-99
Ortsfeste Funkstellen
Funktionskennungen
Einsatzleit- und Mannschaftstransportfahrzeuge
Tanklösch- und Sonderfahrzeuge
Hubrettungsfahrzeuge
Tragkraftspritzen- und Lösch(gruppen)fahrzeuge
Rüst- und Gerätewagen
Versorgungs- und Logistikfahrzeuge
ABC-, Betreuungs- und sonstige Fahrzeuge
Notfallrettung, Notarztsysteme
Krankentransport, vorübergehende Einrichtungen
Seite 20
Beispiele für die OPTA:
1
2
3
4
5
N I
6
7
L
G
8
9
0
1
2
3
4
5
6
L
T
S
7
8
9
0
1
2
3
3
4
2
3
3
4
1
A
2
3
5
3
4
1
A
2
3
5
3
4
1
1
2
3
3
4
A
I
FRT der Leitstelle des Landkreis
Lüneburg (Gerät A)
Gesprochener Funkrufname: Leitstelle Lüneburg
1
2
N I
3
4
5
6
7
8
9
0
1
2
3
4
5
6
D R K
V
E
R 4
2
-
8
2
N E
F
7
8
9
0
1
MRT des NEF im Landkreis Verden – Standort Achim
Gesprochener Funkrufname: Rotkreuz Verden 42-82-1
1
2
3
4
N I
F
W
5
6
7
8
U E
9
0
1
2
3
4
5
6
1
5
-
4
0
T
S
F
7
8
9
0
1
MRT des TSF der Feuerwehr Stadt Uelzen – Ortsfeuerwehr Hansen
Gesprochener Funkrufname: Florian Uelzen 15-40-51
1
2
3
4
N I
F
W
5
6
7
8
U E
9
0
1
2
3
4
5
6
1
5
-
4
0
T
S
F
7
8
9
0
1
HRT Nr.1 des TSF der Feuerwehr Stadt Uelzen – Ortsfeuerwehr Hansen
Gesprochener Funkrufname: Florian Uelzen 15-40-51-1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
0
1
Hier können Sie „Ihre“ OPTA eintragen
Seite 21
5. Sprechfunkbetrieb
Im Bereich der Feuerwehr werden überwiegend die Nachrichtenarten Gespräch und
Durchsage verwendet.
Die Einteilung der Nachrichten in eine der Vorrangstufen Einfach, Sofort, Blitz sowie
Staatsnot wird vom Aufgeber der Nachricht bestimmt.
Einfachnachrichten: Erhalten vom Aufgeber keinen Vermerk.
Sofortnachrichten: Sie sind vom Aufgeber mit „Sofort“ zu kennzeichnen. Sie sind
dringende Nachrichten, bei denen besondere Eilbedürftigkeit vorliegt und jede
Verzögerung nachteilige Folgen haben würde.
Blitznachrichten: Sie sind vom Aufgeber mit „Blitz“ zu kennzeichnen. Sie sind sehr
dringende Nachrichten und dürfen nur aufgegeben werden: Zum Schutz
menschlichen Lebens, zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen, bei Katastrophen,
und im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Blitznachrichten unterbrechen bestehenden Fernmeldeverkehr niederer
Vorrangstufen!
Staatsnotnachrichten: Sie sind vom Aufgeber mit „Staatsnot“ zu kennzeichnen und
dürfen nur von der Bundesregierung und den Landesregierungen aufgegeben
werden.
Staatsnotnachrichten unterbrechen bestehenden Fernmeldeverkehr niederer
Vorrangstufen!
Im Feuerwehr-, Rettungsdienst- oder Katastropheneinsatz sind bei der Verwendung
von Vorrangstufen strenge Maßstäbe anzulegen, da die überwiegende Anzahl der
Nachrichten dem Schutz des menschlichen Lebens dient. Der Regelfall im Bereich
der Feuerwehr sind Einfach-Nachrichten, die vom Aufgeber keinen Vermerk erhalten
und in der Reihenfolge ihres Einganges übermittelt werden.
Um eine reibungslose Nachrichtenübermittlung zu gewährleisten ist besonders auf
die Verkehrsabwicklung zu achten.
Den Sprechfunkverkehr so kurz wie möglich, aber so umfassend wie nötig abwickeln!
Das bedeutet:
- strenge Funkdisziplin einhalten
- Mikrofon ca. 10cm - 15cm vor dem Mund
- deutlich sprechen
- nicht zu laut sprechen
- Höflichkeitsformeln unterlassen
- nicht zu schnell sprechen
- Abkürzungen vermeiden
- Personennamen vermeiden
- Teilnehmer mit „Sie“ anreden
- Eigennamen ggf. buchstabieren
- Amtsbezeichnungen (Dienstgrade) vermeiden
Seite 22
5.1 Formaler Sprechfunkverkehr
Der Sprechfunkverkehr wird durch den Anruf eröffnet; er besteht aus
dem Rufnamen der Gegenstelle
dem Wort „von“
dem eigenen Rufnamen
gegebenenfalls der Ankündigung einer Nachricht
der Aufforderung „kommen“
Beispiel: „Leitstelle Uelzen von Florian Uelzen 15-40-51 kommen.“
-
Der Anruf ist sofort durch die Anrufantwort zu bestätigen; sie besteht aus
dem Wort „hier“
dem eigenen Rufnamen
der Aufforderung „kommen“
Beispiel: „Hier Leitstelle Uelzen, kommen.“
-
Anrufe an alle oder mehrere Sprechfunkbetriebsstellen erfolgen mit dem eigenen
Rufnamen und dem Sammelruf
an alle...
an alle außer...
an alle im Bereich...
Beispiele: „Leitstelle Celle an alle – Durchsage - ...“
-
„Leitstelle Celle an alle außer Florian Celle 20-40-12
Durchsage - ...“
Die angerufenen Sprechfunkbetriebsstellen werden einzeln zur Anrufantwort
aufgefordert.
Der erweiterte Anruf wird angewendet, wenn eine Verbindung nicht sofort zu
Stande kommt. Dabei ist der Anruf bis zu dreimal zu wiederholen.
Beispiel:
„Leitstelle Niedersachsen von Florian Niedersachsen 08-11-1
Leitstelle Niedersachsen von Florian Niedersachsen 08-11-1
Leitstelle Niedersachsen von Florian Niedersachsen 08-11-1
- kommen.“
Kann die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle die Nachricht nicht sofort aufnehmen,
ist in der Anrufantwort „kommen“ durch „warten“ zu ersetzen.
Beispiel: „Hier Florian Niedersachsen 08-11-01 - warten“
Ist die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle nicht in der Lage die Nachricht
aufzunehmen, beantwortet sie den Anruf mit „Ich rufe zurück“.
Beispiel: „Hier Florian Niedersachsen 08-11-01 , - ich rufe zurück
Das Gespräch wird mit dem Wort „Ende“ abgeschlossen.
- Ende“
Seite 23
Muss bei der Durchgabe einer Nachricht buchstabiert werden, ist dies mit „Ich
buchstabiere“ einzuleiten.
Beispiel:
„ ... Calw – ich buchstabiere – Cäsar – Anton – Ludwig – Wilhelm - ...“
Sprech- oder Durchgabefehler sind sofort mit der Ankündigung „Ich berichtige“ zu
berichtigen, dann ist mit dem letzten richtig gesprochenen Wort zu beginnen.
Bei Unklarheiten werden Rückfragen mit den Wörtern „Wiederholen sie“
eingeleitet.
Beispiel: „Wiederholen Sie alles nach ....“
„Wiederholen Sie alles zwischen ..... und .....“
„Wiederholen Sie alles vor .....“
Die sendende Sprechfunkbetriebsstelle beginnt die Wiederholung mit den Wörtern
„ich wiederhole“.
Jede Frage ist mit dem Wort „Frage“ einzuleiten.
„Frage Standort - kommen“
„Frage Uhrzeit - kommen“
Bei sicheren Sprechfunkverbindungen und eingespieltem Sprechfunkverkehr kann
eine verkürzte Verkehrsabwicklung angewendet werden.
Beispiele:
Beispiel: „Florian Niedersachsen 08-11-01 von Leitstelle Niedersachsen Verkehrsunfall Kreuzung Bremer Weg / Zugbrückenstraße kommen“
„Hier Florian Niedersachsen 08-11-01- verstanden - Ende“
Sprechfunkbetriebsstellen haben sich beim Eintritt und beim Verlassen des
Sprechfunkverkehrskreises an- bzw. abzumelden.
Seite 24
6. Kartenkunde
Zur schnellen Orientierung in unbekanntem Gelände dienen die
Waldbrandeinsatzkarten im Maßstab 1:50000. Dies bedeutet, dass 1 cm auf der
Karte 50000 cm (500 m) in der Natur entsprechen.
In der Karte sind im Abstand von 2 cm (entspricht 1 km im Gelände) waagerechte
und senkrechte Linien eingedruckt, die von 00 bis 99 durchnummeriert sind. Diese
Linien bilden ein 100-km-Quadrat, welches mit einer Buchstabenkombination
bezeichnet wird.
Senkrechte Linien
entsprechen 1 km Abstand
Waagerechte Linien
entsprechen 1 km Abstand
Hier: 07 und 08
Hier: 53 und 54
Seite 25
6.1 UTM (Universale Transversale Mercartor-Projektion)
Das UTM-Koordinatensystem wurde 1947 von der US-Armee entwickelt. Im Rahmen
der Internationalisierung verdrängt es immer mehr die einzelnen nationalen
Koordinatensysteme.
Es erfolgte eine weltweite Unterteilung in 60 Zonen mit jeweils 6° Längengraden und
22 Bänder Zwischen den Polen. Durch weitere Unterteilungen erhält man ein UTM –
Gitter mit einer Kantenlänge von 100 km.
Der überwiegende Teil der Bundesrepublik Deutschland liegt in der
Gitterzone „32 U“.
Eine UTM- Koordinate setzt sich wie folgt zusammen:
32U
32U
MC
3790
7987
MC
3790
7987
Beispielkoordinate
Zonenfeld
100 - km-Quadrat
Ost - West
Nord - West
Mit der vierstelligen Ost-/Nord-Wert Angabe erhält man eine Genauigkeit von 10
Meter.
Die beiden ersten Stellen der vierstelligen Ost-/Nord- Wert Angabe 3790 stehen für
die Km vom Bezugspunkt nach Ost und Nord.
Der Bezugspunkt für die beiden ersten Stellen (km) der Ost-/Nord-Wert Angabe ist
die linke untere Ecke eines 100-Km-Quadrates.
Die dritte Stelle der vierstelligen Ost-/Nord-Wert Angabe 3790 steht für 100 Meter der
jeweiligen Kilometer-Angabe.
Die vierte Stelle der vierstelligen Ost-/Nord-Wert Angabe 3790 steht für 10 Meter der
jeweiligen 100 Meter-Angabe.
Der Bezugspunkt für die dritte und vierte Stelle (100m, 10m) der Ost-/Nord-Wert
Angabe ist die linke untere Ecke eines 1-Km-Quadrates.
6.2 ED 50 / WGS 84
Mit Wirkung zum 01.01.1994 hat das Bundesministerium der Verteidigung das
weltweite geodätische Bezugssystem WGS 84 (World Geodetic System 1984)
eingeführt.
Das bisherige Bezugssystem ED 50 (Europadatum 1950) wird hierdurch abgelöst.
Mit dem WGS 84 gibt es jetzt ein weltweit einheitliches Bezugssystem, welches sich
weiterhin des UTM-Systems bedient und eine Grundvoraussetzung für die Nutzung
des satellitengestützten Radionavigationssystem GPS (Global Positioning System)
ist.
Seite 26
In den einzelnen Organisationen ist in der Übergangsphase ein Mischbetrieb von ED
50 und WGS 84 nicht ausgeschlossen. Bei der Übermittlung einer Koordinate ist
deshalb die Angabe des Bezugssystems empfehlenswert. Die vorhandenen
Planzeiger können weiterhin verwendet werden.
Die Verschiebung der UTM-Gitter in Deutschland beträgt von ED 50 in WGS 84
ca. 90 m in Ost-West-Richtung
ca. 200 m in Nord-Süd-Richtung
Bei der Umrechnung von ED 50 in WGS 84 bei Karten 1:50.000 sind:
90 m (ca. 2 mm) in Ost-West zu subtrahieren
200 m (ca. 4 mm) in Nord-Süd zu subtrahieren
Umrechnung von Koordinatenangaben bei Karten 1:50.000
Zur Umrechnung der Koordinatenangaben verwendet man z.B. für eine sechsstellige
Koordinatenangabe die aufgerundeten Werte 100 m in Ost-West-Richtung und 200
m in Nord-Süd-Richtung
Umrechnung ED 50 / WGS 84 an einer Beispielkoordinate:
Bezugssystem:
Zonenfeld:
100 km-Quadrat:
Koordinate:
KoordinatenUmrechnung:
Umrechnungsfaktor:
Ergebnis der
Umrechnung:
ED 50
32U
MD
298735
32U MD 298735
(ED 50)
(ED 50)
WGS 84
32U
MD
297733
(WGS 84)
32U MD 297733 (WGS 84)
-1 -2
32U MD 297733 (WGS 84)
+1 +2
32U MD 298735 (ED 50)
Hinweis:
Koordinaten werden per Funk wie folgt übermittelt:
MD 298735 = Martha Dora 298
735
Seite 27
6.3 Ermitteln von Koordinaten
UTM
Es wird erst der Ostwert und dann der Nordwert ermittelt.
ND + 935 + 526
= ND 935526
GPS
Das Format der GPS Koordinaten der TETRA Handfunkgeräte wird angegeben als:
Grad° und Bogenminute‘ mit Dezimalstellen.
50‘
49‘
21‘
22‘
23‘
24‘
25‘
N = 52° 48.9040‘
E = 10° 23.2400‘
Seite 28
Bildverzeichnis:
Bild 1: Übersicht Betriebsorgane ................................................................................ 5
Bild 2: Schematischer Netzaufbau des Digitalfunknetzes ........................................... 9
Bild 3: Funkversorgungskategorien .......................................................................... 10
Bild 4: Beispiel: HRT als Repeater ........................................................................... 11
Bild 5: Beispiel: MRT als Gateway ............................................................................ 11
Bild 6: Beispiel TMO Gruppenruf .............................................................................. 14
Bild 7: Beispiel TMO Direktruf................................................................................... 14
Bild 8: Schematische Darstellung der Rufgruppenzone Niedersachsen ................... 16
Bild 9: Schematischer Aufbau der OPTA .................................................................. 19
Quellennachweis:






Internetauftritt der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS
(www.bdbos.bund.de)
Internetauftritt für den Digitalfunk der BOS in Niedersachsen
(www.digitalfunk.niedersachsen.de)
Betriebskonzept für den Digitalfunk der BOS in Niedersachsen
Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums:
Digitalfunk; Operativ-Taktische Adressen und Funkrufnamen für den Brandund Katastrophenschutz sowie den Rettungsdienst (www.nds-voris.de)
PDV 810
BOS Funkrichtlinie
Servicerufnummer UHD:
Der UHD steht bei Problemen im Digitalfunk jedem BOS Angehörigen unter der
Telefonnummer 0511 9695-2000 mit Rat und Tat zur Seite.
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Kopiervorlage Planzeiger
M = 1: 200.000 ( 10
km )
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
M = 1: 200.000 ( 10
km )
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
M = 1: 200.000 ( 10
km )
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
9
8
7
6
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4
3
2
1
0
9
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7
6
5
4
3
2
1
0
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
1: 250.000 ( 10
km )
0 123456789
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
1: 50.000 ( 1
9
km )
8
012 34567 89
7
6
5
4
3
2
1
0
Ost
1: 25.000 ( 1
km )
1: 250.000 ( 10
km )
0 123456789
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
1: 50.000 ( 1
9
km )
8
012 34567 89
7
6
5
4
3
2
1
0
Ost
1: 25.000 ( 1
km )
1: 250.000 ( 10
km )
0 123456789
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7
6
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1
0
1: 50.000 ( 1
9
km )
8
012 3456 789
7
6
5
4
3
2
1
0
Ost
1: 25.000 ( 1
km )
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Kopiervorlage
Buchstabiertafel
Buchstabiertafel national
A
Ä
B
C
CH
D
E
F
G
H
I
Anton
Ärger
Berta
Cäsar
Charlotte
Dora
Emil
Friedrich
Gustav
Heinrich
Ida
J
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
Julius
Kaufmann
Ludwig
Martha
Nordpol
Otto
Ökonom
Paula
Quelle
Richard
Samuel
Sch
T
U
Ü
V
W
X
Y
Z
Schule
Theodor
Ulrich
Übermut
Viktor
Wilhelm
Xanthippe
Ypsilon
Zacharias
Buchstabiertafel international
A
B
C
D
E
F
G
H
I
Alfa
Bravo
Charlie
Delta
Echo
Foxtrot
Golf
Hotel
India
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
Juliett
Kilo
Lima
Mike
November
Oscar
Papa
Quebec
Romeo
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Sierra
Tango
Uniform
Victor
Whiskey
X-Ray
Yankee
Zulu
6
7
8
9
10
national
sechs
sieben
acht
neun
zehn
international
six
seven
eight
nine
ten
23
358
45287
1000
zwo drei
drei fünf acht
Vier fünf zwo acht sieben
eins null null null
Zahlen
1
2
3
4
5
national
eins
zwo
drei
vier
fünf
international
one
two
three
four
five
Bespiele für Zahlen:
2
11
12
100
zwo
eins eins
eins zwo
eins null null
Seite 31
Verpflichtungsniederschrift
…………………………….
(Dienststelle)
Niederschrift
über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes
vom 2. 3. 1974 (BGBI. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung
Frau/Herr ................................................................ geb. am .............................
beschäftigt/tätig bei ............................................................................................ wird
auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten im Fernmeldedienst der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verpflichtet und
erklärt:
”Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches
bekanntgegeben:
–
–
–
–
–
–
§ 201 Abs. 3
§ 203 Abs. 2
§ 331
§ 332
§ 353 b
§ 358
StGB
StGB
StGB
StGB
StGB
StGB
(Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)
(Verletzung von Privatgeheimnissen)
(Vorteilsannahme)
(Bestechlichkeit)
(Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht)
(Nebenfolgen)
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen
für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben.
Mir ist eröffnet worden, dass ich bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst
strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe.
Ich habe eine Ausfertigung der Niederschrift und der vorstehenden Strafvorschriften
erhalten.”
......................................................................., den .....................................
(Ort)
(Datum)
Verpflichtet durch:
........................................................
.............................................................
(Unterschrift/Amtsbezeichnung)
(Unterschrift der/des Verpflichteten)
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