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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtentwicklungsplanung
PLAN HA I/45 und I/11-2
Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung für
den Bereich VI/7
Dingolfinger Straße (beiderseits),
zwischen Bahnlinie München – Rosenheim
und Leuchtenbergring
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher
endgültiger Beschluss
14. Stadtbezirk – Berg am Laim
Anlage:
Flächennutzungsplanentwurf mit Erläuterung
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 28.11.2001 (VB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
1. Zuständigkeit
Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 2 Nr. 13
der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München nach Vorberatung
im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung.
2. Erläuterung der Planänderung
Zur Erläuterung der Flächennutzungsplan-Änderung wird auf die Anlage verwiesen.
3. Verfahrensstand
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand im Rahmen des Verfahrens zur Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes für den Teilbereich IV, Münchner Südosten, nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 11 vom
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20.04.1999 in der Zeit vom 21.04.1999 mit 21.05.1999 statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die örtlichen Bezirksausschüsse
gehört.
Eine öffentliche Erörterung des Planentwurfes zur Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes für den Münchner Südosten fand am
27.10.1999 in der Mensa des Schulzentrums Quiddestraße 4 statt.
Im Zuge der Bürgerbeteiligung, der Erörterungsveranstaltung, der Anhörung der Träger
öffentlicher Belange und des betroffenen Bezirksausschusses zur Aktualisierung des Flächennutzungsplanes für den Münchner Südosten wurde gegen die beabsichtigten Darstellungen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Planungsbereich Dingolfinger Straße zwischen Bahnlinie und Leuchtenbergring keine Anregungen
vorgebracht.
Für den derzeit im Verfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
Grünordnung Nr. 1822 für den Bereich Dingolfinger Straße (beiderseits) zwischen Bahnlinie München-Rosenheim und Leuchtenbergring wurde die frühzeitige Unterrichtung der
Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.06.2001 mit
25.07.2001 durchgeführt.
Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Bund Naturschutz darauf hingewiesen, dass im
aktuellen Flächennutzungsplan das Gebiet als Gewerbegebiet mit einer Geschossflächenzahl von 2,4 angezeigt sei. Für Flst. 144/5 sei eine Geschossflächenzahl von 1,1 festgelegt. Die geplante Bebauung mit einer Geschossflächenzahl von 2,67 bzw. 2,32 würde
diese Vorgaben erheblich überschreiten. In einem Gebiet, das für vorrangige Grünflächenentwicklung vorgesehen sei, lehne der Bund Naturschutz eine derart hohe Überschreitung der Geschossflächenzahlen bzw. eine Umwidmung des Gebietes in Kerngebiet ab.
Stellungnahme:
Durch die Darstellung als Kerngebiet wird der Lagegunst des Planungsgebietes (S-Bahn-,
U-Bahn-, und Fernbahnanschluss, zentrumsnahe Lage) Rechnung getragen.
Die wesentlichen landschaftsplanerischen Ziele wie Verbesserung der Grün- und Freiflächensituation in Bezug auf Wegebeziehungen und Gestaltung, Reduzierung der starken
Versiegelung des Geländes und Schaffung einer bahnbegleitenden Grünzone zur Verbesserung der klimatischen Situation und Stärkung der Frischluftschneise entlang der Bahnlinie werden beibehalten.
Die Anregungen zum Maß der baulichen Nutzung zielen auf die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1822, und betreffen nicht die Darstellung im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung.
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Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich beiderseits der Dingolfinger Straße zwischen Bahnlinie München-Rosenheim und
Leuchtenbergring kann gebilligt und unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Anregungen eingehen, endgültig beschlossen werden. Gehen während der öffentlichen Auslegung Anregungen ein, wird die
Angelegenheit dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Trudering – Berg am Laim hat Abdrucke der
Vorlage erhalten.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn
Stadtrat Schottenheim, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Den Anregungen des Bundes Naturschutz kann nicht entsprochen werden.
2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den
Bereich beiderseits der Dingolfinger Straße zwischen Bahnlinie München-Rosenheim
und Leuchtenbergring nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.10.2001, Maßstab 1 : 10 000 (Anlage), wird gebilligt.
3. Das Planungsreferat wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung samt Erläuterung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
4. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den
Bereich beiderseits der Dingolfinger Straße zwischen Bahnlinie München-Rosenheim
und Leuchtenbergring nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.10.2001 Maßstab 1 : 10 000
(Anlage) wird endgültig beschlossen.
5. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter
Landschaftsplanung unter Ziffer 4 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
III.
Beschluss
nach Antrag
Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Die Referentin
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Ober-/Bürgermeister
IV.
Abdruck von I. mit III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium HA II/R (5 x)
an das Direktorium HA II/V 2
an das Direktorium HA II/V 3
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V.
Wv. Planungsreferat I/11-2
zur weiteren Veranlassung.
Thalgott
Stadtbaurätin
Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.
2.
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5.
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11.
12.
13.
14.
An die Bezirksausschüsse 5, 13 und 14
An das Referat für Gesundheit und Umwelt
An das Baureferat
An das Kommunalreferat Abt I und Abt. II
An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
An das Schul- und Kultusreferat
An das Sozialreferat
An die Stadtwerke München GmbH
An das Planungsreferat HA I/2, HA I/3
An das Planungsreferat HA II, HA II/01, HA II/3, HA II/5
An das Planungsreferat HA III
An das Planungsreferat HA IV, HA IV/01, HA IV/3, HA IV/5
An das Planungsreferat SG 3
mit der Bitte um Kenntnisnahme
15.
Mit Vorgang zurück an das Planungsreferat – HA I/(11-2
zum Vollzug des Beschlusses.
Am ............
Planungsreferat HA I/11-2
I.A.