Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom:
Transcrição
Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom:
Telefon 16 – 22581 16 - 22262 Telefax 16 – 26015 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/45 und I/11-2 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/7 Dingolfinger Straße (beiderseits), zwischen Bahnlinie München – Rosenheim und Leuchtenbergring Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher endgültiger Beschluss 14. Stadtbezirk – Berg am Laim Anlage: Flächennutzungsplanentwurf mit Erläuterung Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.11.2001 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Zuständigkeit Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 2 Nr. 13 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung. 2. Erläuterung der Planänderung Zur Erläuterung der Flächennutzungsplan-Änderung wird auf die Anlage verwiesen. 3. Verfahrensstand Die frühzeitige Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand im Rahmen des Verfahrens zur Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes für den Teilbereich IV, Münchner Südosten, nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 11 vom /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input2168.doc Seite 2 20.04.1999 in der Zeit vom 21.04.1999 mit 21.05.1999 statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die örtlichen Bezirksausschüsse gehört. Eine öffentliche Erörterung des Planentwurfes zur Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes für den Münchner Südosten fand am 27.10.1999 in der Mensa des Schulzentrums Quiddestraße 4 statt. Im Zuge der Bürgerbeteiligung, der Erörterungsveranstaltung, der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und des betroffenen Bezirksausschusses zur Aktualisierung des Flächennutzungsplanes für den Münchner Südosten wurde gegen die beabsichtigten Darstellungen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Planungsbereich Dingolfinger Straße zwischen Bahnlinie und Leuchtenbergring keine Anregungen vorgebracht. Für den derzeit im Verfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1822 für den Bereich Dingolfinger Straße (beiderseits) zwischen Bahnlinie München-Rosenheim und Leuchtenbergring wurde die frühzeitige Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.06.2001 mit 25.07.2001 durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Bund Naturschutz darauf hingewiesen, dass im aktuellen Flächennutzungsplan das Gebiet als Gewerbegebiet mit einer Geschossflächenzahl von 2,4 angezeigt sei. Für Flst. 144/5 sei eine Geschossflächenzahl von 1,1 festgelegt. Die geplante Bebauung mit einer Geschossflächenzahl von 2,67 bzw. 2,32 würde diese Vorgaben erheblich überschreiten. In einem Gebiet, das für vorrangige Grünflächenentwicklung vorgesehen sei, lehne der Bund Naturschutz eine derart hohe Überschreitung der Geschossflächenzahlen bzw. eine Umwidmung des Gebietes in Kerngebiet ab. Stellungnahme: Durch die Darstellung als Kerngebiet wird der Lagegunst des Planungsgebietes (S-Bahn-, U-Bahn-, und Fernbahnanschluss, zentrumsnahe Lage) Rechnung getragen. Die wesentlichen landschaftsplanerischen Ziele wie Verbesserung der Grün- und Freiflächensituation in Bezug auf Wegebeziehungen und Gestaltung, Reduzierung der starken Versiegelung des Geländes und Schaffung einer bahnbegleitenden Grünzone zur Verbesserung der klimatischen Situation und Stärkung der Frischluftschneise entlang der Bahnlinie werden beibehalten. Die Anregungen zum Maß der baulichen Nutzung zielen auf die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1822, und betreffen nicht die Darstellung im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung. Seite 3 Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich beiderseits der Dingolfinger Straße zwischen Bahnlinie München-Rosenheim und Leuchtenbergring kann gebilligt und unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Anregungen eingehen, endgültig beschlossen werden. Gehen während der öffentlichen Auslegung Anregungen ein, wird die Angelegenheit dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Trudering – Berg am Laim hat Abdrucke der Vorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Schottenheim, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Den Anregungen des Bundes Naturschutz kann nicht entsprochen werden. 2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich beiderseits der Dingolfinger Straße zwischen Bahnlinie München-Rosenheim und Leuchtenbergring nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.10.2001, Maßstab 1 : 10 000 (Anlage), wird gebilligt. 3. Das Planungsreferat wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung samt Erläuterung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 4. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich beiderseits der Dingolfinger Straße zwischen Bahnlinie München-Rosenheim und Leuchtenbergring nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.10.2001 Maßstab 1 : 10 000 (Anlage) wird endgültig beschlossen. 5. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung unter Ziffer 4 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. III. Beschluss nach Antrag Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Seite 4 Ober-/Bürgermeister IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/R (5 x) an das Direktorium HA II/V 2 an das Direktorium HA II/V 3 an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Planungsreferat I/11-2 zur weiteren Veranlassung. Thalgott Stadtbaurätin Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. 3. 4. 5. 5. 6. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. An die Bezirksausschüsse 5, 13 und 14 An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Baureferat An das Kommunalreferat Abt I und Abt. II An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An das Schul- und Kultusreferat An das Sozialreferat An die Stadtwerke München GmbH An das Planungsreferat HA I/2, HA I/3 An das Planungsreferat HA II, HA II/01, HA II/3, HA II/5 An das Planungsreferat HA III An das Planungsreferat HA IV, HA IV/01, HA IV/3, HA IV/5 An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme 15. Mit Vorgang zurück an das Planungsreferat – HA I/(11-2 zum Vollzug des Beschlusses. Am ............ Planungsreferat HA I/11-2 I.A.