Ministerium für Bildung, Wissenschaft Jugend und

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Ministerium für Bildung, Wissenschaft Jugend und
Ministerium für Bildung, Wissenschaft
Jugend und Kultur
Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
946 C - 51 112/34 (2)
Stand: 01.07.2009
Merkblatt
Kollegs in Rheinland-Pfalz
A) Anschriften
Staatl. Koblenz-Kolleg, Tageskolleg und Abendgymnasium
Kurfürstenstr. 41, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-32125
[email protected]
www.koblenz-kolleg.de
Ketteler-Kolleg und –Abendgymnasium des Bistums Mainz,
Tageskolleg und Abendgymnasium
Rektor-Plum-Weg 10, 55122 Mainz, Tel.: 06131-31060
[email protected]
www.ketteler-kolleg.de
Staatl. Speyer-Kolleg, Tageskolleg
Butenschönstr. 2, 67346 Speyer, Tel.: 06232-6530-0
[email protected]
www.speyer-kolleg.de
B) Rechtsgrundlagen
- Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs vom 4.Juli 2001 in der zz. gültigen Fassung
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs vom 24. August 2001
- Schulordnung für die öffentlichen Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien,
Integrierten Gesamtschulen und Kollegs (Übergreifende Schulordnung) vom
14. Mai 1989 in der zz. gültigen Fassung
- Abiturprüfungsordnung vom 14 Juli 1999 in der zz. gültigen Fassung
Texte einsehbar über www.justiz.rlp.de, Landesrecht/Volltextsuche.
C) Gliederung und Abschluss der Ausbildung
Der Bildungsgang am Kolleg gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase
und eine sich anschließende Qualifikationsphase von 4 Kurshalbjahren.
-2Die Ausbildung schließt mit der Abiturprüfung ab. Mit der erfolgreichen Ablegung der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die - unbeschadet von Zulassungsbeschränkungen und besonderen Zugangsvoraussetzungen in bestimmten Studiengängen - zum Studium an allen Hochschulen
in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
D) Aufnahmevoraussetzungen
In ein Kolleg wird aufgenommen, wer
1. mindestens 18 Jahre alt ist,
2. nach dem Hauptschulabschluss einen Bildungsstand erworben hat, der
dem qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss bzw. „Mittlere
Reife“) entspricht,
(Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss und ohne qualifizierten Sekundarabschluss I und Bewerber ohne Fremdsprachenkenntnisse erwerben die Berechtigung zum
Besuch eines Kollegs durch den erfolgreichen Besuch eines halbjährigen Vorkurses.)
3. eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens 2-jährige
geregelte Berufstätigkeit nachweisen kann,
(Die Führung eines Familienhaushaltes ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Einzelfällen bis zu einem Jahr auf die Berufstätigkeit angerechnet werden.)
4. nicht bereits die allgemeine Hochschulreife besitzt,
5. sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung - auch in einem anderen
Land der Bundesrepublik Deutschland - unterzogen hat,
6. eine Eignungsprüfung bestanden hat.
(Bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung kann die Berechtigung zum Besuch eines Kollegs
durch den erfolgreichen Besuch eines halbjährigen Vorkurses erworben werden.)
Über die Zulassung entscheidet die Leiterin bzw. der Leiter des Kollegs.
E) Vorkurs
Die Aufnahme in einen Vorkurs kann von einem Sprachtest oder von einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht werden.
Im übrigen wird auf die Ausführungen unter D (Nr. 1 und 6), G und H verwiesen.
F)
Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife
Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife werden ohne Eignungsprüfung in das Kolleg aufgenommen.
-3Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife, die in den Klassenstufen 7 bis 10 durchgehend am Unterricht in einer 2. Fremdsprache mit Erfolg
(letzte Zeugnisnote mindestens „ausreichend“) teilgenommen haben, können
in das 1. Halbjahr der Qualifikationsphase aufgenommen werden. Das Gleiche
gilt für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife, die die Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache in außerschulischen Kursen erworben haben und
denen diese Kenntnisse auf einen entsprechenden Antrag hin von der zuständigen Schulbehörde anerkannt wurden.
G) Beginn der Ausbildung und Termine für Aufnahmeanträge
Vorkurse werden zum 1. Februar eines Jahres eingerichtet und dauern jeweils
½ Jahr. Voraussetzung ist, dass genügend Bewerberinnen und Bewerber sich
anmelden.
Die Aufnahme in das Kolleg (Einführungsphase bzw. in das 1. Halbjahr der
Qualifikationsphase für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife
und Nachweis einer 2. Fremdsprache) findet zum 1. August eines jeden Jahres
statt.
Anträge auf Aufnahme in den Vorkurs müssen bis spätestens 1. Oktober des
dem Beginn des Bildungsganges vorausgehenden Jahres bei der Kollegleitung
vorliegen; Anträge auf Aufnahme in die Einführungsphase bzw. Qualifikationsphase bis zum 1. April des Aufnahmejahres.
H) Bewerbungsunterlagen
Dem Antrag auf Aufnahme in ein Kolleg bzw. einen Vorkurs sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein lückenloser Lebenslauf mit Lichtbild
2. beglaubigte Abschriften oder Fotokopien der Abschluss- oder Abgangszeugnisse der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und der berufsbildenden Schule,
3. beglaubigte Abschriften oder Fotokopien eines Gesellen-, Facharbeiter- oder
Gehilfenbriefes oder eines als gleichwertig anerkannten Berufsabschlusszeugnisses oder sonstiger Zeugnisse und Bescheinigungen über die berufliche Tätigkeit,
4. eine Erklärung, ob bereits ein Versuch unternommen wurde, in ein Kolleg
aufgenommen zu werden.
-4-
I)
Ausbildungskosten und Unterkunft
Die Teilnahme am Unterricht ist unentgeltlich. Für die Studierenden des Ketteler-Kollegs und –Abendgymnasiums besteht in begrenztem Umfang die Möglichkeit, im Ketteler-Studenten-Wohnhaus untergebracht zu werden. Hierfür
wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
J)
Ausbildungsförderung
Die Studierenden können nach Maßgabe des „Bundesgesetzes über die individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz
- BAföG -) in der jeweils geltenden Fassung gefördert werden. Nähere Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungen
und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
K) Weitere Informationen
Weitere Einzelheiten können unmittelbar bei den Kollegs erfragt werden bzw.
über o. g. Internetadressen abgerufen werden
Hinweis
In Koblenz und Mainz besteht zusätzlich ein abendgymnasiales Angebot; am Ketteler-Abendgymnasium Mainz kann außerdem das Modell „abitur-online“ gewählt werden. Nähere Informationen über dieses Bildungsangebot können unmittelbar bei den
Kollegs in Koblenz und Mainz eingeholt werden.