Ministerium für Bildung, Wissenschaft Jugend und
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft Jugend und
Ministerium für Bildung, Wissenschaft Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz 946 C - 51 112/34 (2) Stand: 01.07.2009 Merkblatt Kollegs in Rheinland-Pfalz A) Anschriften Staatl. Koblenz-Kolleg, Tageskolleg und Abendgymnasium Kurfürstenstr. 41, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-32125 [email protected] www.koblenz-kolleg.de Ketteler-Kolleg und –Abendgymnasium des Bistums Mainz, Tageskolleg und Abendgymnasium Rektor-Plum-Weg 10, 55122 Mainz, Tel.: 06131-31060 [email protected] www.ketteler-kolleg.de Staatl. Speyer-Kolleg, Tageskolleg Butenschönstr. 2, 67346 Speyer, Tel.: 06232-6530-0 [email protected] www.speyer-kolleg.de B) Rechtsgrundlagen - Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs vom 4.Juli 2001 in der zz. gültigen Fassung - Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs vom 24. August 2001 - Schulordnung für die öffentlichen Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und Kollegs (Übergreifende Schulordnung) vom 14. Mai 1989 in der zz. gültigen Fassung - Abiturprüfungsordnung vom 14 Juli 1999 in der zz. gültigen Fassung Texte einsehbar über www.justiz.rlp.de, Landesrecht/Volltextsuche. C) Gliederung und Abschluss der Ausbildung Der Bildungsgang am Kolleg gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine sich anschließende Qualifikationsphase von 4 Kurshalbjahren. -2Die Ausbildung schließt mit der Abiturprüfung ab. Mit der erfolgreichen Ablegung der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die - unbeschadet von Zulassungsbeschränkungen und besonderen Zugangsvoraussetzungen in bestimmten Studiengängen - zum Studium an allen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. D) Aufnahmevoraussetzungen In ein Kolleg wird aufgenommen, wer 1. mindestens 18 Jahre alt ist, 2. nach dem Hauptschulabschluss einen Bildungsstand erworben hat, der dem qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss bzw. „Mittlere Reife“) entspricht, (Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss und ohne qualifizierten Sekundarabschluss I und Bewerber ohne Fremdsprachenkenntnisse erwerben die Berechtigung zum Besuch eines Kollegs durch den erfolgreichen Besuch eines halbjährigen Vorkurses.) 3. eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens 2-jährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen kann, (Die Führung eines Familienhaushaltes ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Einzelfällen bis zu einem Jahr auf die Berufstätigkeit angerechnet werden.) 4. nicht bereits die allgemeine Hochschulreife besitzt, 5. sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung - auch in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland - unterzogen hat, 6. eine Eignungsprüfung bestanden hat. (Bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung kann die Berechtigung zum Besuch eines Kollegs durch den erfolgreichen Besuch eines halbjährigen Vorkurses erworben werden.) Über die Zulassung entscheidet die Leiterin bzw. der Leiter des Kollegs. E) Vorkurs Die Aufnahme in einen Vorkurs kann von einem Sprachtest oder von einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht werden. Im übrigen wird auf die Ausführungen unter D (Nr. 1 und 6), G und H verwiesen. F) Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife werden ohne Eignungsprüfung in das Kolleg aufgenommen. -3Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife, die in den Klassenstufen 7 bis 10 durchgehend am Unterricht in einer 2. Fremdsprache mit Erfolg (letzte Zeugnisnote mindestens „ausreichend“) teilgenommen haben, können in das 1. Halbjahr der Qualifikationsphase aufgenommen werden. Das Gleiche gilt für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife, die die Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache in außerschulischen Kursen erworben haben und denen diese Kenntnisse auf einen entsprechenden Antrag hin von der zuständigen Schulbehörde anerkannt wurden. G) Beginn der Ausbildung und Termine für Aufnahmeanträge Vorkurse werden zum 1. Februar eines Jahres eingerichtet und dauern jeweils ½ Jahr. Voraussetzung ist, dass genügend Bewerberinnen und Bewerber sich anmelden. Die Aufnahme in das Kolleg (Einführungsphase bzw. in das 1. Halbjahr der Qualifikationsphase für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife und Nachweis einer 2. Fremdsprache) findet zum 1. August eines jeden Jahres statt. Anträge auf Aufnahme in den Vorkurs müssen bis spätestens 1. Oktober des dem Beginn des Bildungsganges vorausgehenden Jahres bei der Kollegleitung vorliegen; Anträge auf Aufnahme in die Einführungsphase bzw. Qualifikationsphase bis zum 1. April des Aufnahmejahres. H) Bewerbungsunterlagen Dem Antrag auf Aufnahme in ein Kolleg bzw. einen Vorkurs sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. ein lückenloser Lebenslauf mit Lichtbild 2. beglaubigte Abschriften oder Fotokopien der Abschluss- oder Abgangszeugnisse der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und der berufsbildenden Schule, 3. beglaubigte Abschriften oder Fotokopien eines Gesellen-, Facharbeiter- oder Gehilfenbriefes oder eines als gleichwertig anerkannten Berufsabschlusszeugnisses oder sonstiger Zeugnisse und Bescheinigungen über die berufliche Tätigkeit, 4. eine Erklärung, ob bereits ein Versuch unternommen wurde, in ein Kolleg aufgenommen zu werden. -4- I) Ausbildungskosten und Unterkunft Die Teilnahme am Unterricht ist unentgeltlich. Für die Studierenden des Ketteler-Kollegs und –Abendgymnasiums besteht in begrenztem Umfang die Möglichkeit, im Ketteler-Studenten-Wohnhaus untergebracht zu werden. Hierfür wird ein Unkostenbeitrag erhoben. J) Ausbildungsförderung Die Studierenden können nach Maßgabe des „Bundesgesetzes über die individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG -) in der jeweils geltenden Fassung gefördert werden. Nähere Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungen und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. K) Weitere Informationen Weitere Einzelheiten können unmittelbar bei den Kollegs erfragt werden bzw. über o. g. Internetadressen abgerufen werden Hinweis In Koblenz und Mainz besteht zusätzlich ein abendgymnasiales Angebot; am Ketteler-Abendgymnasium Mainz kann außerdem das Modell „abitur-online“ gewählt werden. Nähere Informationen über dieses Bildungsangebot können unmittelbar bei den Kollegs in Koblenz und Mainz eingeholt werden.