Amtsblatt - Stadt Vaihingen an der Enz

Transcrição

Amtsblatt - Stadt Vaihingen an der Enz
Amtsblatt
FÜR DIE GROSSE KREISSTADT VAIHINGEN AN DER ENZ
Ausgabe 31/2014
Herausgeber:
Stadt Vaihingen an der Enz
Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz
z
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Oberbürgermeister Gerd Maisch
31. Juli 2014
Amtliche Bekanntmachungen
VAI-Kennzeichen
Ab sofort können alle Einwohner des Landkreises
Ludwigsburg frei wählen zwischen den beiden
Fahrzeug-Kennzeichen „LB“ und „VAI“. Das VAIKennzeichen wird - wie das LB-Kennzeichen - in allen drei Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises ausgegeben. Bereits jetzt haben Bürgerinnen und Bürger mehr als 2.000 VAI-Wunschkennzeichen vorreserviert. Das Landratsamt rechnet in den ersten
Tagen mit einem hohen Kundenandrang. Interessenten werden deshalb gebeten, nicht nur die Zulassungsstelle in Vaihingen an der Enz, sondern
auch die Zulassungsstellen in Ludwigsburg und
Gerlingen zu nutzen, die das VAI-Kennzeichen
ebenfalls ausgeben.
Die Öffnungszeiten der drei Kfz-Zulassungsbehörden:
Kreishaus Ludwigsburg: Montag 7.30 Uhr bis
15.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30
Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag 7.30 Uhr bis
19.00 Uhr (Annahmeschluss: 18.30 Uhr).
Außenstelle Vaihingen: Montag bis Freitag 7.30
Uhr bis 12.00 Uhr; Montag und Mittwoch 13.30
Uhr bis 15.00 Uhr und Donnerstag 13.30 Uhr bis
18.00 Uhr.
Außenstelle Gerlingen: Montag bis Freitag 7.30
Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag 13.30
Uhr bis 15.00 Uhr und Donnerstag 13.30 Uhr bis
18.00 Uhr.
Beteiligungsrichtlinie
der Stadt Vaihingen an der Enz
Abschnitt A: Kommunalrechtliche Verpflichtung
des Gemeinderats zur Steuerung und Überwachung der Beteiligungsgesellschaften
Ausgangslage
Die Stadt Vaihingen an der Enz kann für die Organisation zur Erledigung ihrer Aufgaben im Rahmen
der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2
GG grundsätzlich zwischen öffentlich-rechtlichen
Handlungsformen des Regiebetriebs und Eigenbetriebs sowie zulässigen Privatrechtsformen wählen.
Unternehmen in einer Rechtsform des privaten
Rechts darf sie aber nur errichten, übernehmen,
wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen,
wenn sie u.a. einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan erhält (§ 103 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 GemO). Bei einer Beteiligung mit
mehr als 50 v.H. sind solche Unternehmen so zu
steuern und zu überwachen, dass der öffentliche
Zweck nachhaltig erfüllt und das Unternehmen
wirtschaftlich geführt wird; bei einer geringeren
Beteiligung hat die Stadt Vaihingen an der Enz entsprechend darauf hinzuwirken (§ 103 Abs. 3
GemO). Diese Zulässigkeitsvoraussetzungen für
die Beteiligung der Stadt Vaihingen an der Enz an
einer in Privatrechtsform geführten Gesellschaft
sind nach der Begründung zum Gesetz zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
und anderer Gesetze vom 19.07.1999, GBl. S.
292 (Landtagsdrucksache 12/4055) im Lichte der
kommunalen Selbstverwaltung in Verbindung mit
dem Demokratieprinzip so zu verstehen, dass die
kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht nur die
Kernverwaltung und die Eigenbetriebe, sondern
auch die kommunalen Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform als Teil der Verwaltung
entsprechend ihren Vorstellungen von der Erfüllung
des öffentlichen Zwecks letztverantwortlich steuern
und kontrollieren. Somit soll es der Stadt Vaihingen
an der Enz möglich sein, alle Bereiche ihrer Verwaltung in vergleichbarer Weise der kommunalpolitischen Verantwortung des Gemeinderats und des
Bürgermeisters zu unterstellen. Wesentliche Grundsatzentscheidungen müssen weiterhin von dem demokratisch legitimierten Gemeinderat getroffen
und verantwortet werden. Dagegen ist das operative Geschäft der Gesellschaft von der Geschäftsleitung zu erledigen. Die Steuerung und Überwachung von Beteiligungsgesellschaften durch die
Stadt Vaihingen an der Enz ist aber auch deshalb
notwendig, weil bei einer Ausgliederung einer
kommunalen Aufgabe in ein Unternehmen in Privatrechtsform die Aufgaben- und Finanzverantwortung der Stadt Vaihingen an der Enz bestehen
bleibt. Denn nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
GemO ist Voraussetzung für die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Vaihingen an der Enz die Rechtfertigung durch einen öffentlichen Zweck nicht nur
bei den öffentlich-rechtlichen Handlungsformen
des Regie- und Eigenbetriebs, sondern auch bei
Redaktionsschluss
für die nächste Ausgabe
des Amtsblatts
Manuskripte müssen bis Montag, 14 Uhr,
per E-Mail ([email protected])
eingegangen sein.
Papiermanuskripte (Brief, Fax) können
ab sofort leider nicht mehr angenommen
werden.
Unternehmen in Privatrechtsform. Dasselbe gilt
sinngemäß auch für die sog. nichtwirtschaftlichen
Unternehmen und Einrichtungen i.S. von § 102
Abs. 4 Nr. 1 und 2 GemO, bei denen sich der öffentliche Zweck bei Pflichtaufgaben aus der gesetzlichen Aufgabenstellung und bei den übrigen
Aufgaben durch die örtlichen Rahmenbedingungen i.V. mit dem Selbstverwaltungsrecht ergibt.
Umsetzung der kommunalrechtlichen Vorgaben
Zur Umsetzung dieser allgemeinen gesetzlichen
Vorgaben über die Steuerung und Überwachung
der Beteiligungsgesellschaften hat die Stadt Vaihingen an der Enz die Grundsätze ihrer Beteiligungsverwaltung selbst festzulegen. Zuständig dafür ist
nach dem Gesetzeswortlaut die Stadt Vaihingen
an der Enz und somit der Gemeinderat als ihr
Hauptorgan. Dazu legt er die Grundsätze seiner
Vorstellungen über die Verwaltung der Beteiligungsunternehmen fest und führt sie in dieser Richtlinie zusammen, die die Grundlage für die Aufgabenerledigung der Beteiligungsverwaltung bildet.
Diese wird innerhalb der Kommunalverwaltung als
Bindeglied zwischen den Gesellschaften und dem
Gemeinderat eingerichtet. Zur Interessenwahrnehmung der Stadt Vaihingen an der Enz unterstützt
sie auch deren Vertreter bei der Stimmrechtsausübung in den Gesellschaftsorganen (§ 104 Abs. 3
GemO). Zunächst hat sie aber dafür zu sorgen,
dass die in der Beteiligungsrichtlinie nachfolgend
festgelegten Grundsätze in das gesellschaftliche
Regelwerk der Beteiligungsunternehmen einfließen. Dazu sind bei bestehenden Gesellschaften
ggf. der Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsordnungen und Geschäftsführerverträge entsprechend
zu ergänzen. Sonst ist es vor allem dem Gemeinderat nicht möglich, bei wichtigen Gesellschaftsangelegenheiten und damit auch wichtigen Gemeindeangelegenheiten entsprechend den kommunalpolitischen Zielsetzungen tatsächlich Einfluss zu
nehmen und für die Vertreter in den Gesellschaftsorganen die entsprechenden Weisungsbeschlüsse
zu fassen. Im Rahmen der geschaffenen Möglichkeiten und Zuständigkeiten hat die Beteiligungsverwaltung die in dieser Richtlinie nachfolgend genannten Aufgaben bedarfsorientiert und aktiv
wahrzunehmen.
Mit dieser Beteiligungsrichtlinie wird insbesondere
der Zweck verfolgt, im Innenverhältnis
• entsprechende Standards für die Verwaltung der
Beteiligungsgesellschaften zu definieren und festzulegen,
• den Informationsfluss zwischen den Beteiligungsgesellschaften, der Beteiligungsverwaltung der
Stadt Vaihingen an der Enz und ihren Organen
zu fördern,
• die Zusammenarbeit zwischen dem (mit Gemeindevertretern besetzten) Aufsichtsrat und der Geschäftsführung sowie der Beteiligungsverwaltung zu unterstützen,
• die Einflussnahme der Stadt Vaihingen an der
Enz auf ihre Beteiligungsgesellschaften nachhaltig sicherzustellen und
im Außenverhältnis
• die Transparenz der Beteiligungsgesellschaften
durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit
zu verbessern und dadurch das Vertrauen der
Gemeindeeinwohner in Entscheidungen der
Stadt Vaihingen an der Enz und ihrer Gesellschaften zu erhöhen.
Abschnitt B: Gesellschaftsorgane
Allein auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage ist
die Einflussnahme der Stadt Vaihingen an der Enz
auf die Belange der Beteiligungsgesellschaften in
dem nach den in den eingangs genannten kommunalrechtlichen Zulässigkeitsvorschriften verlangten
Umfang nicht möglich. Deshalb sind innerhalb der
Möglichkeiten des GmbH-Rechts der Gesellschaftsvertrag und insbesondere die übrigen Zuständigkeits- und Organisationsregelungen der Gesellschaften entsprechend zu konkretisieren und zu ergänzen. In diesem Abschnitt sind dazu die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane
unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen
Vorgaben für die Gemeindevertreter in diesen Organen dargestellt und die grundlegenden Standards der Stadt Vaihingen an der Enz für die Verwaltung, Steuerung und Überwachung der öffentlich finanzierten Beteiligungsunternehmen festgelegt. Diese Standards sind von allen an der Verwaltung der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Vaihingen an der Enz Beteiligten zu beachten (Gemeinderat, Beteiligungsverwaltung, Gesellschaften) und vor allem von der Beteiligungsverwaltung
so umzusetzen, dass der Gemeinderat entsprechend seiner kommunalverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten auf Gesellschaftsangelegenheiten
Einfluss nehmen kann. Bei bestehenden Gesellschaften ist ggf. auf eine entsprechende Gestaltung des gesellschaftlichen Regelwerks hinzuwirken, sofern das die Stadt Vaihingen an der Enz
aufgrund ihrer Stimmanteile oder Einflussnahme allein oder zusammen mit anderen kommunalen Gesellschaftern auch durchsetzen kann. Bei zukünftigen Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen
ist von vornherein entsprechend zu verfahren.
1 Gesellschafter
1.1 Grundsätzliches
1.1.1 Die Gesellschafter nehmen ihre Gesellschafterrechte grundsätzlich durch Beschlussfassung in
der Gesellschafterversammlung wahr, die das
oberste Gesellschaftsorgan ist.
1.1.2 Nur bestimmte Gesellschaftsangelegenheiten sind gesetzlich der Gesellschafterversammlung
vorbehalten. GmbH-rechtlich sind dies die Änderung des Gesellschaftsvertrags einschl. des Gesellschaftsgegenstands, des Stammkapitals und der
Umwandlungen (§ 53 GmbHG), die Auflösung
der Gesellschaft (§ 60 GmbHG) sowie die Einforderung von Nachschüssen (§ 26 GmbHG). Kommunalrechtlich müssen gem. § 103a GemO im
Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses und die
Ergebnisverwendung, der Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der
§§ 291 und 292 Abs. 1 AktG, die Übernahme
neuer Aufgaben von besonderer Bedeutung im
Rahmen des Unternehmensgegenstands sowie die
Errichtung, der Erwerb und die Veräußerung von
Unternehmen und Beteiligungen zugeordnet sein.
1.1.3 Darüber hinaus bestehen weitere grundsätzliche Befugnisse der Gesellschafter, wie die Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung (§
37 Abs. 1 GmbHG), die Maßregeln zur Prüfung
und Überwachung der Geschäftsführung (§ 46 Nr.
6 GmbHG) und die Steuerung und Überwachung
der Gesellschaft (§ 103 Abs. 3 GemO). Bei Tochter- und Enkelgesellschaften sollten die wesentlichen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
die vorherige Zustimmung der jeweiligen Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft erfordern.
1.1.4 Jedem Gesellschafter ist grundsätzlich auf
Verlangen von der Geschäftsführung unverzüglich
Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht in die Bücher und
Schriften der Gesellschaft zu gestatten (§ 51a
GmbHG).
1.1.5 Die Gesellschafter legen in den Grenzen der
öffentlichen Zweckerfüllung den Gegenstand des
Unternehmens im Gesellschaftsvertrag fest (§ 103
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GemO). Dieser beschränkt die
Befugnisse der Geschäftsführung und der Aufsichtsratsmitglieder und steht nicht zu deren Disposition. Er kann nur durch die Gesellschafter mit Zustimmung des Gemeinderats geändert werden (Nr.
1.1.2).
1.1.6 Bei kommunaler Mehrheitsbeteiligung wird
die Geschäftspolitik der Gesellschaft nach den Interessen der Stadt Vaihingen an der Enz bestimmt.
1.2 Die Stadt Vaihingen an der Enz als Gesellschafter
1.2.1 Die Stadt Vaihingen an der Enz ist Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaften. Sie wird
grundsätzlich vom Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung vertreten; er kann einen
Gemeindebediensteten mit seiner Vertretung beauftragen. Weitere Gemeindevertreter können entsendet werden (§ 104 Abs. 1 GemO).
1.2.2 Der Oberbürgermeister hat den Gemeinderat über alle wichtigen die Stadt Vaihingen an der
Enz und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten (§ 43 Abs. 5 GemO). Davon
erfasst werden auch die entsprechenden Angelegenheiten der in Beteiligungsgesellschaften ausgelagerten Gemeindeaufgaben.
1.2.3 Der Oberbürgermeister hat vor seiner
Stimmabgabe die Weisung des Gemeinderats als
Hauptorgan der Stadt Vaihingen an der Enz einzuholen, sofern Entscheidungsangelegenheiten keine
Geschäfte der laufenden Verwaltung mehr sind
oder seine übrigen Zuständigkeiten übertreffen (§
44 Abs. 2 Satz 1 GemO).
1.2.4 Zur Steuerung und Überwachung der Beteilungsgesellschaften ist eine Beteiligungsverwaltung einzurichten. Sie ist für alle Fragen der Beteiligungsunternehmen zuständig und hat dazu die
notwendigen Gesellschaftsinformationen zu beschaffen und auszuwerten, insbesondere für Weisungsbeschlüsse des Gemeinderats oder seiner
Ausschüsse die notwendigen Beschlussvorlagen zu
fertigen. Ebenso sind die Vertreter der Stadt Vaihingen an der Enz in den Gesellschaftsorganen ordnungsgemäß zu betreuen (Mandatsträgerbetreuung). Diese Aufgaben werden von der Stadtkämmerei wahrgenommen und dabei von den fachlich
zuständigen Ämtern der Verwaltung unterstützt.
1.2.5 Der Gemeinderat legt entsprechend des jeweiligen Unternehmensgegenstands der einzelnen
Gesellschaft grundsätzlich strategische Zielvorgaben fest. Dabei sollen neben den wirtschaftlichen
Zielen auch die Vorstellungen über die Aufgabenerfüllung klar formuliert werden. Über den Stand
der Zielerfüllung soll die Geschäftsführung der Gesellschaft der Stadt Vaihingen an der Enz regelmäßig berichten.
1.2.6 Eine Gesellschafterversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird von der Geschäftsleitung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
1.2.7 Für die Festlegung der Vergütung der Aufsichtsräte soll in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats ein entsprechender Weisungsbeschluss gefasst werden.
1.2.8 Bei der Beschlussfassung über die Entlastung
des Aufsichtsrats soll kein Vertreter der Stadt Vaihingen an der Enz mitwirken, der selbst Mitglied
des Aufsichtsrats ist.
1.2.9 Die Gesellschaften sind gesellschaftsvertraglich zu verpflichten, bei der Vergabe von Bauleistungen grundsätzlich die Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB) anzuwenden (§ 106 b Abs.
1 GemO), sofern sie öffentliche Auftraggeber i. S.
von § 98 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind.
2. Aufsichtsrat
2.1 Grundsätzliches
STADT
VA I H I N G E N
AN D E R ENZ
OBERBÜRGERMEISTER
Freitag, 8. August 2014, 17.00 Uhr, Enzgasse
(gegenüber Pulverturm)
Einweihung
des umgestalteten Enzufers
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Die Umgestaltung des Enzufers in der Vaihinger Kernstadt entlang
der Enzgasse zwischen Auricher Straße und der Mühle Auch ist
demnächst abgeschlossen. Mit der offiziellen Einweihung
am Freitag, 8. August 2014, um 17.00 Uhr
feiern wir den Abschluss der Bauarbeiten, die es uns ermöglicht
haben, die Stadt näher an den Fluss heranzurücken und die Enz in
der Stadt erlebbar zu machen.
Zu diesem erfreulichen Anlass lade ich Sie herzlich ein. Bei einem
Glas Wein - kredenzt von den Vaihinger Weinlöwen e.V. - haben
Sie die Möglichkeit, sich vom neuen „Flussgefühl“ zu überzeugen.
Angeboten werden auch Stocherkahnfahrten sowie eine Ausstellung mit Bildern der früheren Situation an der Enz und der Bauarbeiten.
Ich freue mich, Sie bei der Einweihung begrüßen zu dürfen.
Ihr Gerd Maisch, Oberbürgermeister
Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen
Das Bauverwaltungsamt gibt hiermit aufgrund von § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg bekannt: Eine Teilfläche des Grundstücks Flst. 1093/2, Traubenstraße, Gemarkung Roßwag, wird mit Verfügung des Bürgermeisters vom 22. Juli 2014 mit Wirkung vom 31. Juli 2014 eingezogen.
Die einzuziehende Fläche ist im Lageplan des Bauverwaltungsamtes schraffiert dargestellt. Sie verliert
damit ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche.
Während der gesetzlichen Frist gingen keine Einwendungen ein.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bauverwaltungsamt, Friedrich-Kraut-Straße 40, 71665 Vaihingen an der Enz, oder bei einer der anderen Dienststellen der Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Seite 4
Amtsblatt Stadt Vaihingen an der Enz
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2.1.1 Bei GmbHs mit weniger als 500 Arbeitnehmern besteht gesellschaftsrechtlich grundsätzlich
zwar keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats. Infolge der Bestimmungen des § 103
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemO über die Zulässigkeit
der Beteiligung der Stadt Vaihingen an der Enz an
Gesellschaften richtet sie grundsätzlich bei ihren
Beteiligungsgesellschaften einen Aufsichtsrat ein,
um ihrer Verpflichtung zur Steuerung und Überwachung des Unternehmens gerecht werden zu können (fakultativer Aufsichtsrat).
2.1.2 Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird
dem gesellschaftsvertraglichen Recht der Stadt Vaihingen an der Enz zur Entsendung der Vorrang vor
der Wahl in der Gesellschafterversammlung eingeräumt werden. Der Aufsichtsrat ist das wichtigste
Überwachungs- und Kontrollorgan der Gesellschaft. Seine Mitglieder sind für die Ausübung ihres Mandats persönlich verantwortlich. Die Vertreter der Stadt Vaihingen an der Enz haben auch die
besonderen Interessen der Stadt zu berücksichtigen (§ 104 Abs. 3 GemO).
2.1.3 Der Gesellschaftsvertrag oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu bestimmen, dass bestimmte Arten
von Geschäften nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen (§ 52
GmbHG i.V.m. § 111 Abs. 4 AktG). Dazu gehören Maßnahmen der Geschäftsführung von grundsätzlicher und besonderer Bedeutung, die insbesondere die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage
der Gesellschaft betreffen. Die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegenden zustimmungspflichtigen Geschäfte können aber auch in
der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt
werden, in der auch Wertgrenzen und weitere Zuständigkeitsfragen der Gesellschaften bestimmt
werden können.
2.2 Aufgaben und Befugnisse
2.2.1 Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu
überwachen (§ 52 GmbHG i.V.m. § 111 Abs. 1
AktG) und zu beraten.
2.2.2 Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig von der
Geschäftsführung über wichtige Ereignisse der Gesellschaft i.S. des § 90 Abs. 1 und 2 AktG informieren zu lassen, die für die Beurteilung der Lage
und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Außerdem kann er in bestimmen Angelegenheiten von
der Geschäftsführung eine Berichterstattung verlangen (§ 90 Abs. 3 AktG) sowie insbesondere in
die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht
nehmen und die Gesellschaftskasse, Wertbestände
u.ä. prüfen (§ 111 Abs. 2 AktG).
2.2.3 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss,
den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Jahresergebnisses
zu prüfen und der Gesellschafterversammlung
über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich zu berichten (§ 171 AktG).
2.2.4 Im Rahmen dieser Überwachungsfunktion
hat der Aufsichtsrat auch darauf hinzuwirken, dass
die von der Geschäftsführung verfolgten operativen Ziele nicht den strategischen Zielen der Stadt
Vaihingen an der Enz entgegenstehen.
2.2.5 Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
2.2.6 Jedes Aufsichtsratsmitglied sollte nur so viele
Mandate annehmen, dass ihm für ihre Wahrnehmung die notwendige Zeit zur Verfügung steht.
2.2.7 Der Aufsichtsrat sollte regelmäßig die Angemessenheit der Wertgrenzen für die seinem Zustimmungsvorbehalt unterliegenden Gesellschaftsangelegenheiten überprüfen.
2.3 Vorsitzender
2.3.1 Vorsitzender des Aufsichtsrats ist i.d.R. der
Oberbürgermeister. Der Aufsichtsrat kann auch
Recyclinghof Burghof
Öffnungszeiten Mineralstoffdeponie:
Montag bis Freitag von 7.45 bis
11.45 Uhr und 12.45 bis 15.45 Uhr
2 01 4
Fr. 1. 8.
Roßwag
●
19.30 Uhr GenussTriole, Ort: Neue Kelter l Genossenschaftskellerei Roßwag-Mühlh.
Öffnungszeiten Recyclinghof:
Montag bis Freitag von 7.45 bis
11.45 Uhr und 12.45 bis 15.45 Uhr
Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Sa. 2. 8.
Vaihingen
●
Kleinglattbach
●
Roßwag
●
14.30 Uhr Ausflug in Vaihingens „Unterwelt“ (Kellerführung), Treffpunkt:
Marktplatzbrunnen, Anmeldung erforderlich l Kultur- und Touristinformation
N O T R U F TA F E L
16 Uhr Ferientreff für Daheimgebliebene, Ort: Im Garten der Peterskirche l
Förderverein zur Erhaltung der Peterskirche Kleinglattbach e.V.
Feuer, med. Notfälle .................. 112
Polizei .................................... 9410
Überfall, Unfälle........................ 110
Krankentransport................. 19222
Städtisches Wasserwerk ....... 18-255
Störung beim Strom:
15 Uhr Weinspaziergang durchs Lembergerland l Genossenschaftskell. Roßw.-Mühlh.
So. 3. 8.
14.30 Uhr Auf den Spuren der Vaihinger Geschichte (Stadtführung), Treffpunkt:
Marktplatzbrunnen, Anmeldung nicht erforderlich l Kultur- und Touristinformation
Vaihingen
●
Ensingen
●
Gündelbach
●
14 Uhr Wanderung zur Eselsburg l VdK Gündelbach und Seniorentreff Gündelbach
Roßwag
●
13 Uhr u. 17 Uhr Segway-Tour d. Lembergerland l Genossenschaftskell. Roßw.-Mühlh.
14.30 Uhr Hocketse, Ort: Eselsburg l VdK Ensingen
(Gesamtstadt Vaihingen/Enz)
EnBW .................. (0800) 3629477
Störung bei Gasversorgung:
EnBW .................. (0800) 3629447
Mo. 4. 8.
Enzweihingen
●
19 Uhr Montagsspaziergang rund um Enzweihingen, Start: Ev. Kirche l
Landfrauen Enzweihingen
Mi. 6. 8.
Aurich
●
14 Uhr Seniorennachmittag, Ort: Schützenhaus l Seniorengruppe Aurich
Do. 7. 8.
Vaihingen
●
bis 24.8. jeweils Donnerstag bis Sonntag um 17 Uhr: Lesungen zum Thema „Reformation.
Macht. Politik.“ von Vaihinger Bürgerinnen und Bürgern, Ort: Kulturecke/Peterskirche l
Städt. Kulturamt in Kooperation mit der ev. Kirchengemeinde Vaihingen/Enz
Sa. 9. 8.
u. 11.8. jeweils 17 Uhr bzw. 10.8. ab 10.30 Uhr Fischerfest, Ort: Um das Vereinsheim l
Strombergfischer Gündelbach
Gündelbach
●
Riet
●
Roßwag
●
20 Uhr Sternschnuppennacht im Weinberg l Genossenschaftskellerei Roßwag-Mühlhausen
●
8 Uhr Wanderung, Ort: Frauenalb-Ettlingen l Schwäb. Albverein Enzweihingen
17 Uhr u. 10. 8. ab 11 Uhr Sommerfest, Ort: Rathausplatz l Sängerbund Riet
So. 10. 8.
Enzweihingen
siehe auch Veranstaltungskalender www.vaihingen.de
BESTATTUNGSWESEN
Folgende Unternehmen sind für das
Herstellen und Schließen der Gräber
zuständig:
für die Stadtteile Ensingen, Horrheim und
Gündelbach:
das Unternehmen Bestattungen Dürr,
Inh. Andreas Lehner,
Gündelbacher Str. 14, Vaihingen-Ensingen,
Telefon (07042) 813268
für die Stadtteile Enzweihingen, Aurich
und Riet:
das Unternehmen Gräßle und Reichert,
Vaihingen-Enzweihingen,
Beerhaldenstr. 3, Telefon (07042) 814020
Rieter Straße 43, Telefon (07042) 98344
für die Kernstadt Vaihingen und die
Stadtteile Kleinglattbach und Roßwag:
das Unternehmen Bestattungen Strauß,
Inhaber Karlheinz Hiel
Grempstraße 30, Vaihingen an der Enz,
Telefon (07042) 92254
Die beauftragten Unternehmen stehen Ihnen für
weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
selbst einen Vorsitzenden bestimmen. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen.
2.3.2 Der Aufsichtsratsvorsitzende hält den Kontakt mit der Geschäftsführung.
2.3.3 Die Gesellschafterversammlung bestimmt
den Abschlussprüfer. Der Aufsichtsratsvorsitzende
erteilt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat dem
Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag. Hierbei sollen auch Prüfungsschwerpunkte abgestimmt und
Empfehlungen der Beteiligungsverwaltung berücksichtigt werden.
2.4 Besetzung und Sitzungsteilnahme
2.4.1 Bei der Auswahl ihrer Aufsichtsratsmitglieder achtet die Stadt Vaihingen an der Enz auf eine
kompetente und interessenkonfliktfreie Besetzung.
Sie sollten über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sein. Im Zuge ihrer Mandatsausübung sollten sie die Beratung der
Beteiligungsverwaltung in Anspruch nehmen und
die jeweilige Stimmrechtsausübung mit ihr abstimmen.
2.4.2 Die von der Stadt Vaihingen an der Enz entsandten Aufsichtsratsmitglieder haben grundsätzlich an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilzunehmen. Sofern keine Stellvertreter bestimmt sind, sollte im Verhinderungsfalle ein anderes ordentliches
Aufsichtsratsmitglied der Stadt zur Stimmabgabe
schriftlich bevollmächtigt werden (Stimmvollmacht)
oder die schriftliche Stimmabgabe durch eine andere zur Teilnahme berechtigte Person ermöglicht
werden (Stimmbotschaft).
2.5 Vergütung
2.5.1 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Sie soll der Verantwortung und
dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder
sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
Rechnung tragen.
2.5.2 Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und
die Vergütungssätze der Aufsichtsratsmitglieder
sollen im Beteiligungsbericht ausgewiesen werden; die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats auch im
Anhang zum Jahresabschluss.
2.6 Interessenkonflikte
2.6.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind den Unternehmensinteressen verpflichtet. Die Vertreter der
Stadt Vaihingen an der Enz sollen aber auch die
besonderen Interessen der Stadt, insbesondere die
Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse berücksichtigen (§ 104 Abs. 3 GemO).
2.6.2 Die von der Stadt Vaihingen an der Enz entsandten Aufsichtsratsmitglieder sollen sich für die
Umsetzung der tragenden Grundsätze dieser Beteiligungsrichtlinie einsetzen.
2.6.3 Kein Aufsichtsratsmitglied darf bei seinen
Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen
und Geschäftschancen der Beteiligungsunternehmen für sich nutzen.
2.6.4 Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere Befangenheitsgründe i.S.
von § 18 GemO dem Aufsichtsrat gegenüber offen
zu legen. Der Aufsichtsrat entscheidet über die Mitwirkung des betroffenen Aufsichtsrats. Wesentliche
und andauernde Interessenkonflikte sollen zur Beendigung des Mandats führen.
2.6.5 Beratungs- und sonstige Dienstleistungs- und
Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds, die mit
der Gesellschaft abgeschlossen werden, bedürfen
der Zustimmung des Aufsichtsrats.
2.7 Verschwiegenheitspflicht
2.7.1 Die Aufsichtsratsmitglieder unterliegen gesellschaftsrechtlich zwar grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist (§ 52 Abs. 1 i.V.
mit § 116 Satz 2 AktG).
2.7.2 Die kommunalrechtlich als Zulässigkeitsvoraussetzung vorgeschriebene Einflussnahme der
Stadt Vaihingen an der Enz auf ihre Beteiligungsunternehmen durch Steuerung und Überwachung
(§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 GemO) erfordert als landesrechtliche Klarstellung des verfassungsrechtlichen Demokratieprinzips aber gerade
eine Berichterstattung ihrer Aufsichtsratsmitglieder
gegenüber der Stadt Vaihingen an der Enz.
2.7.3 Deshalb sollten die Aufsichtsratsmitglieder
der Stadt Vaihingen an der Enz im Gesellschaftsvertrag von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Gemeinderat und der Beteiligungsverwaltung entbunden und der Stadt Vaihingen an
der Enz ein Weisungsrecht an ihre Vertreter eingeräumt werden.
2.7.4 Der Oberbürgermeister ist als Mitglied des
Aufsichtsrats aufgrund seiner Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat über wichtige Angelegenheiten der Stadt Vaihingen an der Enz und ihrer
Verwaltung (§ 43 Abs. 5 GemO) gem. § 394
AktG von der Verschwiegenheitspflicht bezüglich
der wichtigen Gesellschaftsangelegenheiten entbunden.
2.7.5 Für die Behandlung von Gesellschaftsangelegenheiten im Gemeinderat gelten die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen und die
Verschwiegenheit der Gemeinderäte (§ 35
GemO).
3. Geschäftsführung
3.1 Grundsätzliches
3.1.1 Die Geschäftsführung der Gesellschaften
kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.
Sie wird in der Regel durch die Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen (§ 46 Abs. 5
GmbHG). Bei mehreren Personen ist in einer Geschäftsordnung insbesondere die Geschäftsverteilung, die Zusammenarbeit und die Vertretung zu
regeln. Sie ist vom Aufsichtsrat zu erlassen.
3.1.2 Die Geschäftsführer führen die Geschäfte
der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des
Gesellschaftsvertrags und der Weisungen der Gesellschafterversammlung. Sie haben die Sorgfalt
eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden
(§ 43 GmbHG). Die Geschäftsführer vertreten die
Gesellschaft entweder jeweils allein, gemeinschaftlich oder zusammen mit einem Prokuristen gerichtlich und außergerichtlich.
3.1.3 Die Geschäftsführung hat gegenüber den
Gesellschaftern eine Auskunftspflicht und hat die
Einsicht in die Bücher und Schriften zu gestatten.
Gegenüber Dritten besteht eine Schweigepflicht (§
51a GmbHG)
3.2 Pflichten
3.2.1 Geschäftsführungsmitglieder sind während
ihrer Tätigkeit für Beteiligungsgesellschaften dem
Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie unterliegen
einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen keine persönlichen Interessen verfolgen.
3.2.2 Die Geschäftsführung hat die originäre Führungsfunktion auf den Gebieten der Unternehmensplanung, -koordination und -kontrolle.
3.2.3 Die Geschäftsführung hat ein internes Kontrollsystem zu installieren, nachdem vor allem bei
wichtigen Vorgängen mindestens zwei Personen
beteiligt sind (Vier-Augen-Prinzip), insbesondere
bei den Tätigkeiten im Bereich der Gesellschaftskasse und der Buchführung (Funktionstrennung).
Donnerstag, 31. Juli 2014
Sozialstation
Vaihingen
Wochenddienst vom
2. – 3. August 2014
Vaihingen, Roßwag, Aurich:
Erika Kucher
Doris Langenstein
Silke Truckses
Sandra Schneider (Samstag)
Renate Gabriel (Sonntag)
Ensingen, Gündelbach, Horrheim,
Kleinglattbach, Oberriexingen, Sersheim:
Cosette Acker
Andrea Dübner
Manuela Kiefer
Irina Redepi
Marion Kiebler
Enzweihingen, Riet, Eberdingen,
Hochdorf, Nussdorf:
Angela Roth
Iris van Bebber-Stark
Birgit Hackl
Martina Attia Shahin
Sozialstation Vaihingen
Andreaestraße 16/1, 71665 Vaihingen
Ambulante Alten- und Krankenpflege
Telefon 970181
Nachbarschaftshilfe
mit Familienpflege/Dorfhelferin
Telefon 9701840
Betreuungsgruppe für Demenzkranke:
Donnerstag 15 bis 18 Uhr
Anmeldung unter Tel. 9701840
Beratungsbesuche und Pflegekurse
Telefon 9701844
Gesprächskreis für Angehörige
von Menschen mit Demenz:
Montag, 20. Oktober 2014,
von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
3.2.4 Soweit möglich, sollte die interne Revision
als eigenständige Stelle wahrgenommen werden.
3.2.5 Die Unternehmensplanung, insbesondere
die Wirtschafts- und Finanzplanung hat nach den
strategischen Zielvorgaben der Stadt Vaihingen an
der Enz zu erfolgen.
3.2.6 Die Geschäftsführung soll zur Unterrichtung
des Aufsichtsrats und der Beteiligungsverwaltung
ein Berichtswesen einrichten. Dabei informiert sie
jährlich vor allem über die Geschäftsentwicklung
im Vergleich zu den Planvorgaben und stellt bei
Planabweichungen die Ursachen und Gründe dar.
3.2.7 Die Geschäftsführung ist für eine ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich (§ 41
GmbHG) und stellt den Jahresabschluss und Lagebericht (§ 264 HGB, § 42a GmbHG) nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften auf
(§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b GemO).
3.2.8 Die Geschäftsführung soll den aufgestellten
Jahresabschluss rechtzeitig vor der Behandlung im
Aufsichtsrat und der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung vor allem hinsichtlich der
Auswirkungen von Besonderheiten und Bilanzierungsfragen auf den Gemeindehaushalt mit der
Beteiligungsverwaltung abstimmen.
3.2.9 Außerdem soll die Geschäftsführung der Beteiligungsverwaltung die für die Erstellung des Beteiligungsberichts notwendigen Daten frühzeitig
zur Verfügung stellen.
3.3 Vergütung
3.3.1 Angemessene leistungsbezogene Anteile
der Geschäftsführervergütung sollen festgelegt
werden. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des Geschäftsführungsmitglieds, seine Leistung sowie die
wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens.
3.3.2 Die ordnungsgemäße Abrechnung der Geschäftsführungsvergütung soll durch den Wirtschaftsprüfer geprüft und schriftlich bestätigt werden.
3.3.3 Geschäftsführungsmitglieder dürfen Nebentätigkeiten nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats
übernehmen.
3.3.4 Beim Abschluss einer D&O (Directors- & Officers-) Versicherung für die Geschäftsführung soll
ein angemessener Selbstbehalt im Schadensfall
vereinbart werden.
3.4 Zusammenwirken von Geschäftsführung und
Aufsichtsrat
3.4.1 Geschäftsführung und Aufsichtsrat arbeiten
zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Die
ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats ist gemeinsame Aufgabe von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Berichte der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sind i.d.R. schriftlich
zu erstatten.
3.4.2 Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist bei unabweisbaren, erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen des Erfolgsplans und bei erheblichen
Mehrausgaben einzelner Vorhaben des Vermögensplans einzuholen (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
Buchst. a GemO i.V.m. § 15 Abs. 2 EigBG, vgl.
Nr. 2.1.3)
3.4.3 Die Geschäftsführung bereitet die Sitzungen
des Aufsichtsrats vor und nimmt i.d.R. an den Aufsichtsratssitzungen teil. Die Tagesordnung und
sämtliche Beschlussunterlagen werden mindestens
eine Woche vor der Sitzung den Mitgliedern des
Aufsichtsrats zugestellt. Tischvorlagen sollen weitgehend vermieden werden. Die Niederschriften
über die Sitzungen des Aufsichtsrats werden den
Mitgliedern zeitnah übermittelt.
Abschnitt C: Beteiligungsverwaltung
In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Aufgabengebiete der Beteiligungsverwaltung entsprechend den in Abschnitt B festgelegten Standards
konkretisiert. Dabei kommt der Wirtschafts- und Finanzplanung besondere Bedeutung zu, weil sie
auf der Grundlage der längerfristigen Zielvereinbarungen das wichtigste Instrument der Stadt Vaihingen an der Enz zur Steuerung der Beteiligungsgesellschaften darstellt. Für die Überwachung der
im Rahmen dieser Steuerungsprozesse vorgegebenen Ziele ist ein entsprechend strukturiertes Berichtswesen durch (Quartals-)Berichte der Ge-
Donnerstag, 31. Juli 2014
schäftsführungen zu installieren. In diesem Kontext
stehen auch die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die der Stadt Vaihingen an der Enz wichtige
Gesellschafterinformationen für die Wahrnehmung
der Aufgabenverantwortung liefern. Zudem sind
die für die Herbeiführung von Weisungsbeschlüssen des Gemeinderats für die Stimmrechtsausübung der Gemeindevertreter in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat sowie für die
übrige Mandatsbetreuung notwendigen Unterlagen von der Beteiligungsverwaltung rechtzeitig zu
beschaffen und aufzubereiten. Dies gilt grundsätzlich auch für den von der Stadt Vaihingen an der
Enz jährlich aufzustellenden Beteiligungsbericht.
Insgesamt legt dieser Abschnitt die Grundlagen für
die bedarfsgerechte und aktive Verwaltung der Beteiligungsgesellschaften durch die Beteiligungsverwaltung fest.
1.Grundsätzliche Aufgaben
1.1 Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Vaihingen an der Enz bereitet Gesellschaftsgründungen
vor. Dabei prüft sie die zur Verfügung stehenden
Rechtsformen und empfiehlt die vorteilhafteste, bereitet die Ausgründung oder Umgründung federführend vor und erarbeitet die notwendigen Gesellschaftsverträge, Satzungen und Geschäftsordnungen.
1.2 Für die Stadt Vaihingen an der Enz als Gesellschafter überwacht und koordiniert die Beteiligungsverwaltung die sich aus den Gesetzen, dem
Gesellschaftsvertrag, den Geschäftsordnungen
und dieser Richtlinie ergebenden Rechte und Pflichten der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften.
1.3 Die Beteiligungsverwaltung bereitet auch die
Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse vor, die im Zuge der Steuerung und Überwachung ihrer Beteiligungsgesellschaften von der
Stadt Vaihingen an der Enz als Gesellschafter zu
fassen sind.
1.4 Sie bewirtschaftet grundsätzlich die Haushaltsmittel der Stadt Vaihingen an der Enz in Bezug auf
ihre Beteiligungsgesellschaften. In diesem Zusammenhang sind auch die finanziellen Auswirkungen
auf den Gemeindehaushalt zu überwachen und zu
koordinieren.
1.5 Die Beteiligungsverwaltung hat darauf zu achten, dass bei der Prüfung der Jahresabschlüsse und
Lageberichte der Beteiligungsgesellschaften der
Abschlussprüfer i.d.R. in einem fünfjährigen Turnus
gewechselt wird.
1.6 Außerdem kann die Beteiligungsverwaltung
dem Aufsichtsrat für die Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer Prüfungsschwerpunkte und ergänzende Prüfungsinhalte empfehlen.
1.7 Die Beteiligungsverwaltung berät und unterstützt die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Vaihingen an der Enz und ihrer Vertreter in der Gesellschafterversammlung (Mandatsbetreuung). Dazu
wertet sie die von den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften für die Sitzungen übermittelten Unterlagen aus und schlägt unter Berücksichtigung der Gemeindeinteressen und der Erkenntnisse aus den Quartalsberichten eine Beschlussempfehlung vor. Insbesondere hat sie die Aufgabe, zu finanzwirtschaftlichen Fragen Stellung zu
nehmen und ihre Ergebnisse den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
1.8 Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Beteiligungsverwaltung auch den Rat externer Fachberater einholen.
1.9 Bei der Beteiligungsverwaltung werden alle
Akten geführt, die bei der Stadt Vaihingen an der
Enz im Rahmen ihrer Gesellschafterstellung bei Beteiligungsgesellschaften anfallen.
2. Wirtschaftsplan
2.1 Der Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung sind in sinngemäßer Anwendung
der für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften
rechtzeitig vor Beginn des neuen Geschäftsjahres
von der Geschäftsführung aufzustellen (§ 103
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a GemO), wobei die
wesentlichen Grundsätze der Wirtschaftsführung
der Stadt Vaihingen an der Enz zu beachten sind.
2.2 Der Entwurf der Wirtschafts- und Finanzplanung ist bis zum 01. September des Vorjahres der
Beteiligungsverwaltung vorzulegen.
2.3 Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht (§ 14 Abs. 1 EigBG). Der Erfolgsplan ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach
dem Formblatt 4 und der Vermögensplan nach
dem Formblatt 6 zur EigBVO aufzustellen (§ 1
Abs. 1 und § 2 Abs. 2 EigBVO). Die Planung ist
um einen Erläuterungsteil zu ergänzen.
2.4 Eine fünfjährige Finanzplanung ist Grundlage
des Wirtschaftsplans (§ 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG
i.V.m. § 85 GemO). Sie besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, die entsprechend
dem Wirtschaftsplan zu gliedern sind. Das erste
Planjahr der Finanzplanung ist das laufende Wirtschaftsjahr. Des Weiteren enthält sie Angaben für
die kommenden drei weiteren Wirtschaftsjahre.
Dem Erfolgsplan sollen auch die Vorjahresergebnisse vorangestellt werden.
2.5 Die Grundlage der Finanzplanung bildet das
Investitionsprogramm der Beteiligungsgesellschaft.
Es enthält detaillierte Angaben zu den geplanten
Investitionen und kann über den Finanzplanungszeitraum hinausgehen. Für größere Investitionen ist
eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, ggf. für verschiedene Varianten, beizufügen.
3. Überwachung durch Berichtswesen
3.1 Jahresberichte
3.1.1 Bei Mehrheitsbeteiligungen (unmittelbar
oder mittelbar, Anteile aller Gebietskörperschaften
sind zusammen zu rechnen) haben die Geschäftsführungen der Beteiligungsverwaltung Jahresberichte nach den Bestimmungen des § 90 Abs. 1
AktG vorzulegen.
3.1.2 Bestandteil der Jahresberichte ist auch eine
Gewinn- und Verlustrechnung für das jeweilige
Jahr, in der das Jahresergebnis dem Ansatz des Erfolgsplans gegenüber zu stellen und die um die folgenden Spalten mit den entsprechenden Werten
zu ergänzen ist:
• Planansatz für das gesamte Wirtschaftsjahr,
• Abweichung der prognostizierten Ergebnisse
zum Jahresansatz,
• Ist-Zahlen des letzten Wirtschaftsjahres.
3.1.3 Wesentliche Abweichungen der Jahres-Gewinn- und Verlustrechnung von den Planansätzen
sind zu begründen und in Bezug auf das zu erwartende Jahresergebnis im Vergleich zum Planansatz
zu erläutern.
3.1.4 Weiterer Bestandteil des Jahresberichts ist
die Berichterstattung über die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft (Aktueller Liquiditätsstatus, Liquiditätsvorschau auf das Jahresende, strategische Liquiditätsreserven).
3.1.5 Die Jahresberichte sind spätestens vier Wochen nach Jahresende der Beteiligungsverwaltung
vorzulegen.
3.2 Sitzungsunterlagen
3.2.1 Die Geschäftsführungen übermitteln spätestens zum selben Zeitpunkt wie dem Oberbürger-
Seite 5
Amtsblatt Stadt Vaihingen an der Enz
meister und den Aufsichtsratsmitgliedern auch der
Beteiligungsverwaltung alle Einladungen zu den
Sitzungen der Gesellschafterversammlung und des
Aufsichtsrats mit Tagesordnungen und sämtlichen
Unterlagen, damit die Beteiligungsverwaltung den
Oberbürgermeister und die Aufsichtsratsmitglieder
der Stadt Vaihingen an der Enz hinsichtlich der Berücksichtigung der Gemeindeinteressen bei der
Stimmrechtsausübung ausreichend beraten und
betreuen kann.
3.2.2 Die Geschäftsführungen übermitteln die Sitzungsniederschriften auch der Beteiligungsverwaltung.
4. Der Jahresabschluss und die Ergebnisfeststellung
4.1 Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung
4.1.1 Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung so rechtzeitig aufzustellen, dass seine Feststellung durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von acht Monaten, bei kleinen Gesellschaften i.S. des § 267 Abs. 1 HGB innerhalb von
elf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen kann.
4.1.2 Der Jahresabschluss ist von der Gesellschaft
nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers unverzüglich an die Beteiligungsverwaltung weiterzuleiten.
4.2 Abschlussprüfer
4.2.1 Die Beteiligungsverwaltung soll eine Erklärung des vorgesehenen Abschlussprüfers über seine Unabhängigkeit bezüglich der Prüfung des Jahresabschlusses der Beteiligungsgesellschaft einholen, wenn Beziehungen mit der Gesellschaft Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können.
4.2.2 Der Aufsichtsrat soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über während der Prüfung auftretende
mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe
unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht
beseitigt werden können.
4.2.3 Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teil
und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
4.3 Veröffentlichung
4.3.1 Die Gesellschaft hat im Amtsblatt der Stadt
Vaihingen an der Enz folgendes ortsüblich bekannt
zu geben (vgl. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GemO):
• den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zusammen mit dessen Ergebnis,
• das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts,
• die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrags.
Gleichzeitig mit der Bekanntgabe sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen und in der Bekanntgabe ist auf
die Auslegung hinzuweisen.
5. Beteiligungsbericht zur Information der Öffentlichkeit
5.1 Die Daten der unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften mit einer Beteiligungsquote ab 25 v.H.
und der mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen sind
für den jährlich von der Beteiligungsverwaltung zu
erstellenden Beteiligungsbericht von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften bis spätestens Ende September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres an die Beteiligungsverwaltung zu übermitteln.
5.2 Dabei sind grundsätzliche Angaben zu folgenden Bereichen zu machen:
• Gegenstand des Unternehmens,
• Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens,
• Beteiligungen des Unternehmens,
• Besetzung der Organe und der Geschäftsführung,
• Grundzüge des Geschäftsverlaufs im Berichtsjahr und aktuelle Kurzdarstellung des laufenden
Geschäftsjahrs,
• Ertrags- und Vermögenslage,
• Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die
Stadt Vaihingen an der Enz (Betriebskostenzuschüsse, Ausschüttungen an die Stadt Vaihingen
an der Enz, Zuweisungen der Stadt Vaihingen
an der Enz zur Verlustabdeckung, Erhöhung
oder Herabsetzung des Stammkapitals und der
Rücklagen, Stand der von der Stadt Vaihingen
an der Enz gewährten Darlehen und übernommenen Bürgschaften jeweils zum 31.12.),
• die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
• die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten
Arbeitnehmer im Vergleich mit den Werten des
vorangegangenen Geschäftsjahrs getrennt nach
Gruppen (Geschäftsführer, Beamte, Beschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Aushilfen),
• gewährte Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für jede Personengruppe (kann unterbleiben, wenn sich die
Bezüge einzelner Personen feststellen lassen).
Vaihingen an der Enz, den 31. Juli 2014
Maisch, Oberbürgermeister
12:00 Uhr, Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr;
2. beim Landratsamt Heilbronn, Erdgeschoss,
Zimmer Nr. 42, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn während folgender Zeiten: Montag bis
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
3. beim Landratsamt Karlsruhe, Naturschutzbehörde, Zimmer H 05 31, Beiertheimer Allee 2,
76137 Karlsruhe während folgender Zeiten:
Montag, Mittwoch bis Freitag 08:00 Uhr bis
12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00
Uhr;
4. beim Landratsamt Ludwigsburg, Kreishaus des
Landratsamtes Ludwigsburg, Ebene 4, Im Flur
vor dem Zimmer 433, Hindenburgstraße 40,
71638 Ludwigsburg während folgender Zeiten: Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00
Uhr, Montag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
Bedenken und Anregungen können bei den unter
Ziffer 1-4 genannten Landkreisen als unteren Naturschutzbehörden während der Auslegungsfrist
mündlich (zur Niederschrift), schriftlich oder elektronisch (Landratsamt Heilbronn:
[email protected]; Landratsamt
Ludwigsburg:
[email protected];
Landratsamt Karlsruhe: [email protected]; Landratsamt Enzkreis:
[email protected]) vorgebracht werden, jedoch nur im für die eigenen Belange örtlich zuständigen Landratsamt.
Hinweis: Der Verordnungsentwurf kann auch auf
der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe (www.rp-karlruhe.de) eingesehen werden.
Karlsruhe, den 15. Juli 2014
Regierungspräsidium Karlsruhe - Höhere Naturschutzbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
Zwangsversteigerung
für das Regierungspräsidium Karlsruhe
Änderung der Verordnung über den Naturpark
„Stromberg-Heuchelberg“ vom 2. Juni 1986 auf
den Gebieten der Landkreise Enzkreis, Heilbronn,
Karlsruhe und Ludwigsburg
Das Regierungspräsidium Karlsruhe - Höhere Naturschutzbehörde - beabsichtigt, die Verordnung
über den Naturpark „Stromberg-Heuchelberg“ zu
ändern.
Es ist beabsichtigt, durch die Änderung von § 2
Absatz 3 Satz 2 der Naturparkverordnung die
städtebauliche Entwicklung sowie die Planung und
Zulassung von Windkraftanlagen im Naturpark zu
erleichtern. Erschließungszonen nach § 2 Absatz
3 Satz 2 der Naturparkverordnung sind dann automatisch die Flächen,
• die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§
30 Baugesetzbuch) liegen,
• über die ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst ist,
• deren Bebaubarkeit nach § 34 Baugesetzbuch
möglich ist,
• die im jeweiligen Flächennutzungsplan für die
Bebauung vorgesehen sind,
• sowie die Flächen, die in den Regionalplänen
als Vorrangflächen für die Windkraft oder in Flächennutzungsplänen als Konzentrationszonen
für die Windkraft ausgewiesen sind.
Damit entfällt in diesen Flächen der Erlaubnisvorbehalt nach § 4 der Naturparkverordnung.
Der Verordnungsentwurf liegt gemäß § 74 Absatz
2 Naturschutzgesetz zur kostenlosen Einsicht
durch jedermann aus in der Zeit
vom 2.9.2014 bis einschließlich 2.10.2014
1. beim Landratsamt Enzkreis in Pforzheim, Bürger-Info, Haupthaus, Zähringer Allee 3, 75177
Pforzheim und Außenstelle Landratsamt, Zimmer 130, Östliche Karl-Friedrich-Straße 58;
75175 Pforzheim während folgender Zeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 08:00 Uhr bis
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 23.09.2014, um 10.30 Uhr im Amtsgericht
Vaihingen an der Enz, Heilbronner Straße 17,
Raum 7, Sitzungssaal, öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Aurich, 553/
1.000 am Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum, Sondereigentums-Art Wohnung (im
Erdgeschoß, dem Keller im Untergeschoß und der
Garage mit Einfahrt von der Römerstraße), SE-Nr.
1, Blatt 7238, BV-Nr. 1 an Grundstück Gemarkung Vaihingen/Enz, Flurstück 2292, Wirtschaftsart u. Lage Gebäude- und Freifläche, Anschrift Römerstraße 20, 2.249 m²
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohneinheit im Dreifamilienwohnhaus mit Gartenlandfläche, Baujahr 1970/71, Wohnfläche ca.
108,47 qm im EG, Keller im UG und Garage,
71665 Vaihingen an der Enz Stadtteil Aurich; Verkehrswert: 169.000,00 €.
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Weitere Informationen unter www.zvg.com.
Der Versteigerungsvermerk ist am 14.01.2010 in
das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei
der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und
den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein
Aktiv für Demokratie
und Toleranz
Zum 14. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie
und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt
(BfDT) den Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und
Toleranz“ aus. Den Gewinnern winken Geldpreise
im Wert von 1.000 bis 5.000 Euro und eine öffentliche Preisverleihung. Damit unterstützt das von der
Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen
Demokratie- und Toleranzförderung. Demokratie
bedeutet, sich in die eigenen Angelegenheiten im
Land einzumischen; sie beginnt in der Familie, in
der Schule, in der Freizeit. Wir wollen Einzelpersonen und Gruppen, die dort und anderswo das
Grundgesetz auf kreative Weise mit Leben füllen,
für ihr Engagement würdigen.
Was sind die Ziele des Wettbewerbs?
Mit dem Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ wollen wir Ihre ehrenamtliche, zivilgesellschaftliche Arbeit vor Ort für die breitere Öffentlichkeit sichtbar machen, übertragbare Beispiele
identifizieren und zur Nachahmung empfehlen,
die Vielfalt und die Qualität Ihrer Arbeit würdigen,
durch Ihr Beispiel guter Praxis andere Interessierte
inspirieren und anregen, selbst tätig zu werden,
dazu beitragen, Ihr Know-how für andere Interessierte nutzbar zu machen, dazu beitragen, Ihr Projekt/Ihre Initiative mit anderen zu vernetzen, den
Transfer von Wissen und Kreativität untereinander
befördern.
Welche Aktivitäten werden ausgezeichnet?
Grundsätzlich sind der Kreativität keine Grenzen
gesetzt. Wir suchen vorbildliche und nachahmbare zivilgesellschaftliche Aktivitäten aus dem gesamten Bundesgebiet. Dabei geht es nicht darum,
die „einzigartige Aktion“ zu finden, sondern wir
wollen die Vielfalt der geeigneten Maßnahmen
zeigen. Wichtig ist, dass es sich um bereits durchgeführte Projekte und Initiativen handelt.
Wir suchen Projekte, die sich einsetzen für Demokratie und Partizipation, gegen Rechtsextremismus
und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
(z.B. gegen Antiziganismus, Rassismus, Antisemitismus, Muslimenfeindlichkeit, Homosexuellenfeindlichkeit), gegen Islamismus und Salafismus,
gegen Diskriminierung und Ausgrenzung, für Integration und Toleranz, für Gewaltprävention und Zivilcourage, für eine aktive Geschichtsaufarbeitung
(z.B. Gedenkstätten- und Zeitzeugenarbeit), für
verwandte Ziele.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Beiträge,
welche im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden. Ihre Teilnahme am Wettbewerb
setzt das Einverständnis voraus, dass wir über die
Projekte berichten dürfen und Sie Ihr Know-how
ggf. auf Netzwerktreffen des Bündnisses weitergeben. Der Einsendeschluss für die kompletten Unterlagen ist der 26.09.2014 (Datum des Poststempels!). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere
Informationen zum Wettbewerb unter www.buendnis-toleranz.de.
Vaihinger Strandleben 2014
AKTIVITÄTEN:
Donnerstag, 31. Juli 2014 19-21 Uhr
Samstag,
2. Aug. 2014 ab 14.00 Uhr
2. Aug. 2014 ab 16.00 Uhr
Sonntag,
Montag,
twoch,
Mittw
19-22 Uhr
3. Aug. 2014 10.30 Uhr
4. Aug. 2014 7.30 Uhr
18.30-20 Uhr
6. Aug. 2014 19-20 Uhr
20 Uhr
Donnerstag, 7. Aug. 2014 ab ca. 18 Uhr
Freitag,
8. Aug. 2014 ab 19 Uhr
Sonntag,
10. Aug. 2014 10.30 Uhr
Wolfsberg Konnection/öffentliche Probe
Aufbau von C. Bar u. Parcours für Schatzsuche
zwurm
w
e.V.
Holzw
Schatzsuche f. Kinder u. Barbetrieb für Große,
zwurm
w
e.V.
Holzw
Shooting Stars Lifeband, Tanzschule DANZA
Kindergottesdienst f. Kinder aller Konfessionen,
evang. Kirchengemeinde
Boule-Gruppe
Karate im Sand, Yuishinkan Dojo Vaihingen/Enz
ZUMBA, Tanzschule DANZA
DIVAN Inform. u. Diskussion zu den gepl.
Freihandelsabkommen, DIVAN
Zeitungspackenstoßen, Vaihinger Kreiszeitung
Cocktail-Bar, Jugendgemeinderat
Kindergottesdienst f. Kinder aller Konfessionen,
evang. Kirchengemeinde
ww
ww
w
w
w.strandleben.org
Weitere Termine unter w
STADT
VA I H I N G E N
AN D E R ENZ
STADTBÜCHEREI
Wir haben vom 18. bis 23. August
1 Woche geschlossen
Leihfristen im Sommer: 6 Wochen
Geänderte Öffnungszeiten der
Zeitungsleseecke:
(31. Juli bis 12. September)
Marktgasse 6
71665 Vaihingen an der Enz
Telefon (0 70 42) 54 44
Mo., Di., Do., Fr. nachmittags erst ab 15 Uhr, Mittwoch
geschlossen.
STADT
VA I H I N G E N
AN DER ENZ
STADTBÜCHEREI
Der Bibliotheksausweis
Die schlauste Karte
in meinem Geldbeutel
• für die ganze Familie
• für Jung und Alt
• nutzbar an 5 Tagen der Woche zu familienfreundlichen Öffnungszeiten
1. Juli bis 16. August
Marktgasse 6
71665 Vaihingen an der Enz
Telefon (0 70 42) 54 44
Bei Neuanmeldungen und Reaktivierung der „schlausten Karte
im Geldbeutel“ am Familien-Freitagnachmittag (15 bis 19 Uhr)
und am Familien-Samstag (10 bis 13 Uhr) 25% plus, die Jahresgebühr ist 15 Monate gültig, zum Preis von 12 Monaten.
STADT
VA I H I N G E N
AN DER ENZ
Kultur und Tourismus
Unsere nächsten Stadt-/ Themenführungen:
Ausflug in Vaihingens Unterwelt
- Kellerführung -
• Samstag, 2. August 2014, 14.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Leitung: Knut Berberich
Treffpunkt: Marktplatzbrunnen
Kosten pro Person: 4 Euro Erwachsene/2 Euro Kinder
Anmeldung erforderlich.
Auf den Spuren der Vaihinger Geschichte
• Sonntag, 3. August 2014, 14.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
Leitung: Reinhard Wahl
Treffpunkt: Marktplatzbrunnen
Kosten pro Person: 3 Euro Erwachsene/1,50 Euro Kinder
Anmeldung nicht erforderlich.
Kontakt:
Kultur- und Touristinformation,
Marktplatz 5,
Tel. (07042) 18-235.
Öffnungszeiten:
Montag: 10 - 12 Uhr
Dienstag - Freitag: 10 - 18 Uhr
Samstag: 10 - 16 Uhr
Stocherkahnfahrten auf der Enz
• Samstag, 16. August 2014, und Sonntag, 17. August 2014,
jeweils 14.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Treffpunkt: Vaihinger Mühle, Enzgasse 24
Kosten pro Person: 8 Euro Erwachsene/4 Euro Kinder
Für diese Führung muss vorher eine Karte in der Kultur- und Touristinformation gekauft werden.
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Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs
entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung
des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an
die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem
Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an
Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der
die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht
mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung
vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein
und im Versteigerungstermin vorgelegt werden.
Für Gebote kann nach §§67 bis 70 ZVG im Versteigerungstermin Sicherheitsleistung verlangt werden. Diese beträgt in der Regel 10 v.H. des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung kann in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder bestätigtem Landeszentralbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht
älter als 3 Tage) erbracht werden. Bargeld muss
auf das Konto der Gerichtskasse (LOK Metzingen,
IBAN: DE66 6005 0101 7871 5315 05 und BIC
SOLADEST600,
Kunden-Referenz-Nr.:
9800100100309 VAI und Geschäfts-Nr. K 1/10)
so rechtzeitig überwiesen werden, dass dem Gericht der Nachweis hierüber im Termin vorliegt
(mind. 4 Tage vorher).
Vaihingen/Enz, den 14.7.2014
Vollstreckungsgericht, K 1/10
Bossert, Rechtspflegerin
Freiwillige Feuerwehr
Abteilung Aurich
Fr., 1.8., Sommerferienprogramm
Abteilung Ensingen
Sa., 2.8., 13.30 Uhr Sommerferienprogramm
Abteilung Enzweihingen
Mo., 4.8., 19.30 Uhr Gruppe 3
Abteilung Stadt
Mo., 4.8., 19.30 Uhr 2. Zug
Gesamtstadt-Nachrichten
Bürger-Treff
www.buergertreff-vaihingen.de, Tel. 97 96 50. Bürostunden: Mo. + Di. 16 bis 17.30 Uhr und Mi. +
Do. 10 bis 11.30 Uhr.
Do., 31.7., 18 Uhr English Conversation, 18.30 Uhr
Bridge. Fr., 1.8., 9 Uhr, 4-Tage-Wanderausflug nach
Kappelrodeck, Treff Bahnhof, 10 Uhr Nordic Walking, Friedenskirche. Sa., 2.8., 9 Uhr Chinesische
Gymnastik, Rondell. Mo., 4.8., 10 Uhr Nordic Walking, Brunnenhalde, 14.30 Uhr Geselliges Spielen,
Di., 5.8., 19 Uhr lockerer Gesprächskreis im Gasthaus Schwanen. Mi., 6.8., 8.20 Uhr Tourenradler,
Treff Bahnhof (Böblingen, Schönbuch, Tübingen).
19.30 Uhr Patchwork, Quilten (Treff ist den Teilnehmerinnen bekannt). Do., 7.8., 9.30 Uhr Wandern
und Yoga, 10 Uhr Pedelec-Kurs (nur angemeldete
Teilnehmer), Treff Verkehrsübungsplatz, 16.30 Uhr
Vorstand, 18.30 Uhr Bridge. Fr., 8.8., 10 Uhr Nordic
Walking, Friedenskirche, 14 Uhr Sommerferienprogramm „Mensch-ärgere-Dich-nicht-Turnier“ und Kochen mit Kindern. Sa., 9.8., 9 Uhr Chinesische Gymnastik, Rondell.
Demokratie-Initiative
Vaihingen/Enz und Nachbarn (DIVaN)
Unser kommendes Treffen findet am Mi., 6.8., um
20 Uhr im Rahmen „DIVaN am Strand“ (Vaihinger
Strandleben) auf dem Vaihinger Marktplatz Richtung Rathaus statt. Wir diskutieren über das geplante Feihandelsabkommen zwischen den USA
und Europa und stellen die Frage: „Freie Märkte
und Wohlstand oder großer Etikettenschwindel?“
Gäste zu unseren Treffen sind uns stets herzlich
willkommen.
DIE LINKE
Ortsverband Vaihingen an der Enz und Umgebung
Liebe Mitglieder und Interessierte, unser nächster
LINKEN-Stammtisch findet am Do., 31.7., ab 19
Uhr im Biergarten der Gaststätte Seemühle, Seemühle 11, in Vaihingen/Enz statt. Folgende Themen stehen zur Aussprache an: - Diskussion über
Punkte der Anwesenden, - Bericht über die Konstituierung des Gemeinderats, - Landesradwegekonzept im Raum Vaihingen, - Terminplanung des LINKEN Stammtisches bis Anfang 2015, - Verschiedenes. Alle Mitglieder und Interessierte aus der Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen sind recht herzlich eingeladen.
Die Schmiede am Turm
Das neue Kursprogramm des Vereins Die Schmiede e.V. am Turm für den Herbst 2014 ist da. Der
Verein hat sein Programm erheblich erweitert. Er
bietet jetzt Yoga - Kurse für jedes Alter, auch Yoga
Nidra an. Weitere Angebote sind progressive
Muskelrelaxation nach Jaccobsen, Rückenschule
und Wirbelsäulengymnastik sowie Qi Gong. Jeden Montag von 8.15 -9.30 Uhr besteht die Möglichkeit Nordic Walking mit Yoga zu verbinden.
Treffpunkt ist der Löbertsbrunnen in Vaihingen.
Freitags findet im 14 tägigen Wechsel ab Oktober
wieder Mantrasingen oder eine angeleitete Meditation statt. Das Programm liegt in der Stadt aus.
Nachfragen bitte direkt bei den Kursleiterinnen auf
dem Flyer oder über Die Schmiede e.V. Tel.
14369. Im Internet sind wir auch zu finden unter
www.dieschmiedevaihingen.de.
Familienbildung
Grabenstraße 18, Tel. 13 06 57- 0
Büroöffnungszeiten: Mo. - Do. 10 bis 12 Uhr,
Mi.16 bis 19 Uhr. Unter www.familienbildung-vaihingen.de finden Sie unser gesamtes Kursprogramm. E-Mail: [email protected].
Unser neues Semesterprogramm für das 2. Halbjahr 2014 ist da. Seit 29.7. liegt es an den bekannten Stellen wie Schulen, Kindergärten, Stadt-
Donnerstag, 31. Juli 2014
Amtsblatt Stadt Vaihingen an der Enz
verwaltung, Bücherei, Apotheken, Banken und verschiedenen Geschäften aus. Sie erhalten das Programm auch in der Geschäftsstelle der Familienbildung in Vaihingen/Enz, Grabenstr. 18. Unser
Büro ist in den Sommerferien vom 31.7. bis
einschl. 12.9. geschlossen.
bereitung: Mo., 27.10. - Do., 30.10., 14 - 17 Uhr.
Kursgebühr: 85 €. Info und Anmeldung: SOLE e.
V., Köpfwiesenweg 1, 71665 Vaihingen/Enz. Tel.
92429, www.sole-vaihingen.de.
Heckengäu-Naturführer
Es gibt noch freie Plätze beim Sommerferienprogramm der Stadt Vaihingen/Enz.
Nr. 2: „Was ist Völkermord?“, 31.7.
Nr. 3: Rennradtour durch den Stromberg, 2.8.
Nr. 5: Hockey Schnupperstunden, 5.8.
Nr. 6: Kinder Yoga I, 5.8. von 10 - 11.15 Uhr
Nr. 7: Yoga für Kinder I, 5.8. von 14.30 - 15.45
Uhr
Nr .8: Trommeln wie bei den Indianern, 5.8.
Nr. 9: Yoga für Kinder II, 5.8. von 16.15 - 17.30
Uhr
Nr. 11: Spaß- und Spielaktion bei der Bereitschaftspolizei Bruchsal, 6.8.
Nr. 12: Kinder Yoga II, 7.8. von 14 - 15.15 Uhr
Nr. 13: Puppentheater „Das hässliche kleine Entlein“, 7.8.
Nr. 16: Fahrradausfahrt für 9-13 Jährige, 8.8.
Nr. 17: Mini Hiphoppers I: 11.8.,
Nr.18: Spieletag für Kinder ab 4 Jahre, 11.8.
Nr. 20: Maxi Hiphoppers I, 11.8.
Nr .22: HipHop für teens I, 11.8.
Nr. 25: Drummer aufgepasst, 14.8.
Nr. 30 Sportabzeichen II, 22.8.
Nr. 34: Fahrradausfahrt für 9-13 Jährige, 25.8.
Nr. 36: „Die Trommel ruft“, 27.8.
Nr. 38: Klangforscher aufgepasst, 28.8.
Nr. 39: Der KID Chor - Singfreunde aufgepasst,
28.8.
Nr. 40: Kinder werden Waldranger, 29.8.
Nr. 41: Orientalischer Tanz, 29.8.
Nr. 43: Mini Hiphoppers II, 1.9.
Nr. 44: Maxi Hiphoppers II, 1.9.
Nr. 45: HipHop für teens, 1.9.
Nr. 46: Achtung Änderung: Musical I, 8.9. - 12.9.
jeweils von 10-11 Uhr, Ballettschule Nagy
Nr. 47: Kreativer Tanz I, 8.9. - 12.9. jeweils von
10-11 Uhr, Ballettschule Nagy
Nr. 48: Achtung Änderung: Musical II, 8.9. - 12.9.
jeweils von 11.15-12.15 Uhr, Ballettschule Nagy
Nr. 49: Kreativer Tanz II, 8.9. - 12.9. jeweils von
11.15-12.15 Uhr, Ballettschule Nagy
Nr. 50: Kreativer Tanz III, 8.9. - 12.9. jeweils von
12.30-13.30 Uhr, Ballettschule Nagy
Nr. 51: HipHop I, 8.9. - 12.9. jeweils von 13.4514.45 Uhr, Ballettschule Nagy
Nr. 53: HipHop II, 8.9. - 12.9. jeweils von 15-16
Uhr, Ballettschule Nagy
Die Angebote sind nachzulesen in den Flyern, die im
Bürgeramt Vaihingen/Enz und in den Verwaltungsstellen der Stadtteile ausliegen sowie im Amtsblatt
vom 26.6. Anmeldungen und Auskünfte telefonisch
bei Ingeborg Welz, Tel 07042 / 815 472.
Einen spannenden und erlebnisreichen Tag auf
dem Hof im Hasenlauf in Weissach können Kinder
von 7-10 Jahren in den Sommerferien erleben. Am
13.8. von 10 bis 16 Uhr erkunden die Mädchen
und Jungen gemeinsam mit den Heckengäu-Naturführerinnen Anne Morlok-Klink, Bettina Günther
und Nicole Beck den Hof und seine tierischen Bewohner und die Natur in der Umgebung. Am Lagerfeuer bereitet die Gruppe ein Mittagessen zu.
Spiele und Aktionen am Nachmittag runden das
Programm ab. Die Kosten betragen 15 € pro Kind,
für Geschwister 12 €. Darin ist das Mittagessen
und Getränke enthalten. Anmeldungen nimmt
Anne Morlok-Klink unter der Tel. 07044-32702
entgegen. Weitere Infos unter www.heckengaeunaturfuehrer.de.
KreislandFrauen
Adventsreise nach Regensburg, Busreise vom 4.7.12. (mit Domspatzenkonzert), Passau, Schifffahrt und Schloss Guteneck. Anmeldung bei: KreislandFrauenverband Ludwigsburg, Auf dem Wasen
9, 71640 Ludwigsburg, Fax:07141-459892.
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Landwirtschaft
Neuer Lehrgang zur Fachkraft
für Nebenerwerbslandwirtschaft
Das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Landwirtschaft, bietet ab Mitte Oktober 2014 bei ausreichender Bewerberzahl wieder einen Lehrgang
zur Fachkraft für Nebenerwerbslandwirtschaft an
(Fachschulische Zusatzqualifikation Fachrichtung
Landbau). Bewerben können sich Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen
Beruf und 20 ha bewirtschafteter landwirtschaftlicher (Pacht-)Fläche oder entsprechender Tierhaltung bzw. Sonderkulturen. Erfahrungen im landwirtschaftlichen Bereich werden dringend empfohlen. Ausschlussfrist für Anmeldungen ist Fr., 12.9.
Am Do., 21.8., findet um 18.30 Uhr ein Infoabend zu obigem Lehrgang im Fachbereich Landwirtschaft, Auf dem Wasen 9, 71640 Ludwigsburg, Raum 210, statt. Interessentinnen und Interessenten sind herzlich eingeladen! Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Walter, Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Landwirtschaft,
07141-144-4916 oder -4900 (Zentrale) oder auf
der Homepage: http://www.ludwigsburg.landwirtschaft-bw.de im Bereich Fachschule und Ausbildung.
NABU Vaihingen
Wir laden alle großen und kleinen Naturfreunde
ein zu einem nächtlichen Besuch bei den „Geheimnisvollen Jägern der Nacht“. Ein Infoabend mit anschließender Exkursion zum spannenden Thema
Fledermäuse am Sa., 2.8., um 20 Uhr an der Fischerhütte am Ensinger See. (Direkte Zufahrt zum
See ohne Genehmigung nicht erlaubt! Parkmöglichkeiten am Parkplatz Straße von Ensingen nach
Kleinglattbach links der Straße.) Weitere Informationen erhalten sie gern unter Tel. 33277 oder auf
unserer Homepage www.nabu-vaihingen.de.
Schiller Volkshochschule
Auch in den Sommerferien ist bei uns eine Menge
los. Mit unserem Sommer-VHS-Programm bieten
wir Ihnen neben heimatkundlichen Führungen,
Kunst und Kultur, Entspannung und Kochkursen
eine vielfältige Auswahl an Computerkursen für
Ihre berufliche und private Weiterbildung. Das gesamte Programm finden Sie unter schiller-vhs.de.
Das neue Programm der Schiller-Volkshochschule
für das Herbstsemester 2014 ist erschienen. Es ist
in neuem Layout unter dem Titel „Bildung macht
das Leben bunt“ erschienen und liegt in Rathäusern, Buchhandlungen und Banken aus. Start des
neuen Semesters mit insgesamt knapp 1.800 Kursen, Vorträgen und Exkursionen ist am 22.9. Das
neue Programm der Schiller-Volkshochschule Landkreis Ludwigsburg hält ein vielfältiges Angebot bereit. Man kann Neues entdecken, bereits bestehende Kenntnisse vertiefen und zusammen mit Gleichgesinnten viel unternehmen. Weitergehende Informationen zu allen Kursen der Schiller-Volkshochschule gibt es auf der Homepage, im Programmheft oder persönlich bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Schiller-VHS. Die Homepage
www.schiller-vhs.de bietet eine komfortable Volltextrecherche sowie die Suche nach Themenbereichen, über die sich Interessierte inspirieren lassen
können. Anmelden kann man sich per Telefon und
schriftlich mit Anmeldekarte, per Fax unter 07141144-1677, per Mail an [email protected] oder
im Internet unter www.schiller-vhs.de. Wer ein attraktives Geschenk sucht, für den ist der VHS-Geschenkgutschein eine gute Idee. Für alle Fragen
und Anliegen steht Ihnen eine Mitarbeiterin oder
ein Mitarbeiter unter der zentralen Servicetelefonnummer 07141 144-1666 zur Verfügung.
Selbsthilfegruppe
Frauen nach Krebs
Wir treffen uns am Mi., 6.8., um 12 Uhr im Restaurant Asia Xin Long in Sersheim, Bahnhofstr. 19
zum gemütlichen Mittagessen zum Sommerabschluss. Wir freuen uns auf euch und bitten um Anmeldung. Kontaktadresse: Waltraud Kopf, Tel.
33260, Doris Welz, Handy 0160/95855347.
Selbsthilfegruppe
Schlaganfall
Unser monatliches Treffen wird vorverlegt und
zwar auf den 1.8. Wir treffen uns mit anderen
Schlaganfall-Selbsthilfegruppen beim Hoffest Lohrmann in Enzweihingen, Lerchenhof um 14.30 Uhr.
Der Treff am 18.8. im Kath. Gemeindehaus fällt
aus. Dort treffen wir uns wieder am 15.9.2014.
Dann wird der Neurologe, Herr Kringler, uns alles
Wissenswerte zum Schlaganfall erklären. Über
eine rege Beteiligung würden wir uns freuen.
SOLE
Aufsatztraining während der Herbstferien. Für
Grundschüler: Mo., 27.10. - Fr., 31.10., 10 12.30 Uhr. Für 10. Klasse Realschule, Prüfungsvor-
Sommerferienprogramm
STADT
VA I H I N G E N
AN DER ENZ
LIEGENSCHAFTEN
sind während der Sommerferien
von Donnerstag, 31. Juli 2014,
bis Freitag, 12. September 2014,
Städtische Jugendarbeit
Stadtjugendpflege
Uwe Single, Abteilung: 20.3 Erziehung, Bildung,
Sport; Zimmer 603, Schloßstraße 1-3, 71665 Vaihingen an der Enz, Tel. 18415, Fax 18317, Mobil
0152 - 22662845, Email [email protected].
Kontaktzeit: Montag: 8.30-12 Uhr, Mittwoch:
8.30-12 Uhr, Donnerstag: 8:30-12 Uhr.
Gesamtleitung des Schülercafés & Jugendhaus
Abseits
Ingeborg Welz, Schülercafé, Heilbronner Str. 12,
71665 Vaihingen an der Enz, Tel. 815472, Fax
815873, Mobil 0173-3475540, www.schülercafe-vaihingen.de, Email: [email protected].
Öffnungszeiten: Mo./Di./Mi./Fr. 12-17 Uhr, Do.
12-15.30 Uhr, 16-18 Uhr (Mädchentreff). Jeden 1.
Freitag im Monat von 13-14.30 Uhr Mädchensprechstunde.
Leitung des Jugendhaus Abseits
Mikayil Toy, Jugendhaus Abseits, Enzgasse 39,
71665 Vaihingen an der Enz, Tel. 13646, Mobil:
0173-3475541, Email: [email protected]. Öffnungszeiten: Mittwoch: 17-21 Uhr,
Freitag und Samstag: 18-24 Uhr.
Schülercafé OMRS & Jugend- und Freizeitclub
Kleinglattbach
Mikayil Toy, Mobil: 0173-3475541, Email: [email protected]
Schülercafé OMRS: Öffnungszeit: Dienstag: 1215 Uhr
Schülercafé und Offener Betrieb im Jugend- und
Freizeitclub Kleinglattbach: Öffnungszeit:
Donnerstag: 12-17 Uhr.
Vaihinger Strandleben 2014
Helfer für den Reinigungsdienst gesucht
Das Vaihinger Strandleben findet dieses Jahr in
der Zeit von Do., 17.7., bis Mo., 8.9., statt. Das
Strandleben ist keine städtische Veranstaltung sondern wird finanziert und organisiert durch die Bürger und Bürgerinnen Vaihingens. Eine Aufgabe
bei jedem Strandleben ist es, den Sand jederzeit
sauber und ordentlich zu halten. Das Organisationsteam bittet deshalb um Ihre Mithilfe: Bitte tragen Sie sich bei der Kultur- und Touristinformation
der Stadt Vaihingen/Enz in die Liste der Reinigungsdienste ein!
Der Reinigungsdienst umfasst folgende Aufgaben:
Das Einsammeln von Müll (von der Kippe bis zur
Weinflasche) im Sandkasten und um den Sandkasten herum. Es empfiehlt sich, eine oder zwei Plastiktüten mitzubringen. Den gesammelten Müll können Sie in die Abfalleimer am Marktplatz werfen,
oder, falls diese zu voll sind, die Plastiktüten einfach neben einen der Mülleimer stellen. Der Müll
wird vom Bauhof abgeholt.
Das Kontrollieren der Klos auf dem Adlerplatz auf
Verunreinigungen. Falls Sie Verunreinigungen feststellen, bitte bei der Kultur- und Touristinformation
umgehend Bescheid sagen.
Falls Sie am oder um den Sandkasten Beschädigungen oder sonstigen Vandalismus feststellen,
dies bitte ebenfalls gleich bei der Kultur- und Touristinformation melden. An den 51 Tagen, an denen der Sandkasten aufgebaut ist, wird er zweimal
am Tag betreut, einmal am Vormittag, einmal am
Nachmittag bzw. Abend. Der Reinigungsdienst findet auch samstags und sonntags statt. Wie viele
Dienste Sie übernehmen wollen, ob einen oder
mehrere, und an welchem Tag bzw. Tagen, ist Ihnen völlig frei gestellt. Den genauen Zeitpunkt, an
dem Sie Ihren Reinigungsdienst durchführen wollen, dürfen Sie selbst wählen. Der Reinigungsdienst ist sehr gut als Familienaktion geeignet, bei
dem auch die Kinder mithelfen dürfen und dabei
gleich auch eine Menge Umweltbewusstsein lernen können! Je nach ‘Verschmutzungsgrad’ müssen Sie mit einem Zeitaufwand zwischen 5 Minuten und einer halben Stunde rechnen.
Warum ist es so wichtig, dass es in und um den
Sandkasten ordentlich ist?
Zum einen soll der Aufenthalt auf dem Vaihinger
DIE STÄDTISCHEN HALLEN
Wir bitten um
Beachtung!
(je einschließlich)
GESCHLOSSEN!
Strand natürlich so angenehm und gefahrlos wie
möglich sein, auch für die ganz Kleinen. Zum anderen bekommen wir den Sand nach Ablauf der
Aktion nur dann rückvergütet, wenn er nicht verunreinigt ist. Falls Sie verhindert sind und ihren Reinigungsdienst nicht durchführen können, bitten wir
Sie, dass Sie selbst für eine Ersatzperson sorgen,
der/die Ihren Dienst übernimmt. Herzlichen Dank
für Ihr Engagement!
Vineyard Enztal
Wir verabschieden uns in die Sommerpause. Die
Kleiderstube der Vineyard Enztal Gemeinde im
GrainHouse e.V., Köpfwiesenweg 2 hat in den
Sommerferien vom 31.7. bis 14.9 geschlossen.
Weinbauverband
Württemberg
Bezirk Stromberg/Enztal
Einladung zur Weinbau-Lehrfahrt am Sa., 6.9.,
des Weinbaubezirkes Stromberg/Enztal und des
Lemberger-Vereins. Programm: 7 Uhr Abfahrt am
Bahnhof in Vaihingen, Bushaltestelle, Fahrt nach
Malsch. 9 Uhr Wein- und Sektgut Hummel in
Malsch/Baden, Besichtigung, kleine Wein- und
Sektprobe, Imbiss. 11.15 Uhr Weiterfahrt nach
Edesheim/Pfalz, 12 Uhr Weingut Anselmann,
Edesheim. Betriebsführung, Mittagessen(Selbstzahler), anschließend Pfälzer Lemberger-Probe.
16 Uhr Weiterfahrt nach Ungstein(Bad Dürkheim),
16.30 Uhr Führung durch das römische Weingut
Weilberg, 17.45 Uhr Einkehr Weinstube Haardtblick, Friedelsheim mit Vespermöglichkeit (Selbstzahler). 19.15 Uhr Rückfahrt, 21.00 Uhr Ankunft
Bahnhof Vaihingen, Bushaltestelle. Kosten 40,-€/
Person (beinhaltet Fahrt, alle Weinproben mit Imbiss, Führungen, ohne Mittag- und Abendessen).
Die Lehrfahrt findet zusammen mit dem Verein“
Der Lemberger“ statt. Deshalb ist die Anmeldung
und Bezahlung unter Angabe des Namens und der
Personenzahl zu richten an: Der Lemberger e.V.
IBAN:DE 48 6209 1400 0036 04004 BIG:GENO DES1VBR, Anmeldeschluss: Bankgutschrift
22.8. Reisebegleitung: Albrecht Fischer.
Zentrum für
Gesundheitsbildung
Wie in den letzten Jahren bietet der Verein wieder
Yogaabende in den Ferien an. Die Übungsstunden
finden im Vereinsraum Vaihingen/Enz, Klingengasse 2/2 statt. Übungsleiterin am Mo., 4.8., ist
Ulrike Scheydt von 19 - 20.30 Uhr. Unkostenbeitrag für Mitglieder beträgt 4 Euro und für Nichtmitglieder 8 Euro. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, Weitere Infos unter www.zentrumamturm.de.
Kirchliche Nachrichten
EVANGELISCHE KIRCHE
Kirchgemeinde Aurich
So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst (Präd.in Strecker).
Mi., 6.8., 14 Uhr Seniorennachmittag, Schützenhaus.
Pfr. Müller hat bis zum 24.8. Urlaub. Die Vertretung hat bis
17.8. Pfr. Strecker, Tel. 6877
Kirchengemeinde Ensingen
So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Blanc).
Do., 7.8., 20 Uhr Hauskreis (Fam. Sonnemann, Tel. 814626).
Kirchengemeinde Enzweihingen
So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Strecker).
Kirchengemeinde Gündelbach
So., 3.8., 9.15 Uhr Sakristeigebet; 9.30 Uhr Gottesdienst,
Prädikant Siehler.
In den Sommerferien findet keine Kinderkirche statt.
Vertretung während der Elternzeit von Pfr. Schubert hat vom
4.8. -14.8. Dekan i.R. Leins, Horrheim, Tel. 8152002.
Liebenzeller Mission: So., 3.8., 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde.
Der EC Gündelbach sucht ein neues Logo: Du kennst Dich in
den Bereichen Design & Logogestaltung aus? Dann suchen
wir genau Dich! Gestalte ein Logo für die Kinder-und Jugendarbeit der Kirchengemeinde Gündelbach (EC Gündelbach) und nimm an unserem Wettbewerb teil. Es gibt tolle
Preise zu gewinnen! Abgabefrist ist der 24.10. die Bekanntgabe der Gewinner findet im Rahmen einer öffentlichen ECMitgliederversammlung am 7.11. statt. Nähere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen erhaltet Ihr beim Gegges (Gerhard Laenger): 0173-6872371 oder [email protected]
Kirchengemeinde Horrheim
Mi., 30.7.,19 Uhr Vorbereitung Kinderbibeltag.
So., 3.8.; 9.45 Uhr Sakristeigebet; 10 Uhr Gottesdienst mit
Taufe des Kindes Clara Pauline Weiberle (mit dem Singkreis).
Das Pfarramt ist in dieser Woche nur am Mi., 6.8. besetzt.
Kirchengemeinde Kleinglattbach
Sa., 2.8., 10 - 18 Uhr Die Peterskirche ist offen als Ort des
Gebets und der Stille; 16 Uhr Ferientreff für Daheimgebliebene im Garten der Peterskirche. Kalte Getränke, Sitzgelegenheit und Grill werden gestellt. Grillwürste können gekauft
werden. Geschirr und weiteres Grillgut bitte selbst mitbringen.
So., 3.8., 9.45 Uhr Gemeindegebet vor dem Gottesdienst im
GH; 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfrin Blanc).
Di., 5.8., 13.30 Uhr Wandertreff, Treffpunkt Volksbank.
Kirchengemeinde Riet
So., 3.8., 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr.in Zeuner); die Kinderkirche hat Ferien.
Die regelmäßigen Veranstaltungen finden in den Sommerferien nur nach Absprache statt.
Kirchengemeinde Roßwag
So., 3.8., 10.30 Uhr Gottesdienst (Prädin. Gudrun Strecker),
keine Kinderkirche.
Pfrin. Fickert ist ab 3.8. in Urlaub. Vertretung vom 3.8. 17.8. übernimmt Pfr. Strecker aus Enzweihingen, Tel. 6877.
Kirchengemeinde Vaihingen
So., 3.8., 10 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Philipp), Stadtkirche;
10.30 Uhr ökum. Kindergottesdienst im Sandkasten auf dem
Marktplatz.
Di., 5.8., 16 Uhr Gottesdienst im Kursana ( Pastor Schäfer);
17 Uhr Gottesdienst im Pulverturm (Pastor Schäfer).
Do., 7.8., 17 Uhr Lesung an der Peterskirche: „Und wir sind
dabei gewesen“ von Christian Führer, es liest: Hartmut Leins.
EVANGELISCH-METHODISTISCHE-KIRCHE
Vaihingen Friedenskirche
So., 3.8., 10 Uhr Bezirksgottesdienst (Pastor Schäfer) parallel
Sonntagschule und Kleinkindbetreuung.
Mo., 4.8., 19 Uhr „Volleyball für alle Interessierten“ auf der
EVS-Wiese.
Di., 5.8., 16 Uhr Ökum. Seniorengottesdienst im Kursana
(Pastor Schäfer); 17 Uhr Ökum. Seniorengottesdienst im
Haus am Pulverturm.
Mi., 6.8., 20 Uhr Sommerprogramm in Ensingen „Christliche Vollkommenheit“ mit Pastor Ch. Klaiber.
Ensingen Christuskirche
So., 3.8., 10 Uhr Bezirksgottesdienst in Vaihingen (Pastor
Schäfer); kein Gottesdienst in der Christuskirche.
Mi., 6.8., 20 Uhr Sommerprogramm „Christliche Vollkommenheit“ mit Pastor Ch. Klaiber.
VINEYARD - ENZTAL
Freie christliche Gemeinde
So.,3.8., 10 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst. Veranstaltungsort: Vaihingen, Köpfwiesenweg 2. Alle weiteren
Veranstaltungen, Änderungen, aktuelle Informationen unter
www.vineyard-enztal.de. www-organic-church.net oder Tel.
96 04 52.
KATHOLISCHE KIRCHE
Katholische Seelsorgeeinheit Vaihingen - Eberdingen
Donnerstag, 31. Juli 2014
Kirchengemeinde St. Antonius, Vaihingen
Bitte beachten Sie, dass vom 4.8. - 25.8. das Pfarrbüro geschlossen ist! Einen pastoralen Mitarbeiter erreichen Sie, in
dringenden Fällen unter Tel. 0157 70 42 97 17.
Do., 31.7., 20 Uhr Kirchenchorprobe im GS.
Fr., 1.8., 16.45 Uhr Beichtgelegenheit; 18 Uhr Eucharistiefeier Feier zur Goldenen Hochzeit von Erika und Walter Buchinger.
Sa., 2.8., 18.30 Uhr Feier zur Silberne Hochzeit von Peppuccio Vassallo und Maria Tortorici.
So., 3.8., 10.30 Uhr Eucharistiefeier; 16 Uhr Eucharistiefeier
der ital. Gemeinde; 18 Uhr Abendgottesdienst des Dekanats
in der Dreieinigkeitskirche in LB.
Di., 5.8., 19.30 Uhr Frauenkreis - Kegeln.
Mi., 6.8., 10 Uhr Eucharistiefeier im Karl-Gerok-Stift.
Gemeindezentrum St. Bonifatius, Kleinglattbach
Do., 31.7., 9 Uhr Eucharistiefeier.
So., 3.8., 9 Uhr Wort-Gottes-Feier.
Di., 5.8., 9 Uhr Eucharistiefeier.
Do., 7.8., 9 Uhr Eucharistiefeier.
Kirchengemeinde St. Paulus Enzweihingen, Aurich, Eberdingen, Hochdorf, Nußdorf, Riet
Sa., 2.8., 14.30 Uhr Diamantene Hochzeit von Herbert und
Johanna Schleinschok in St. Paulus in Enzweihingen; 18 Uhr
Eucharistiefeier.
Pfr. Wist ist vom 28.7. - 25.8. im Urlaub. In dieser Zeit entfallen die Werktagsgottesdienste in St. Paulus.
Kirchengemeinde St. Joseph Illingen-Ensingen
Do., 31.7.,18.30 Uhr Eucharistiefeier in Ensingen.
Fr., 1.8., 8.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Joseph + Stefanie
Neumann, + Hedwig Hofbauer; 15.30 Uhr Wortgottesfeier
in St. Clara.
Sa., 2.8., 18.30 Uhr Wortgottesfeier in Ensingen.
So., 3.8., 10 Uhr Eucharistiefeier in St. Joseph.
Do., 7.8.,18.30 Uhr Eucharistiefeier in Ensingen.
Beerdigungsdienst: 5.8. - 8.8. GR Engling. Das Pfarrbüro ist
vom 3.8. - 28.8. geschlossen!
Kirchengemeinde St. Stephanus Sersheim mit den Teilorten
Horrheim, Gündelbach, Oberriexingen
Sersheim
Fr., 1.8., 18 Uhr Abendmesse in Sersheim.
Sa., 2.8., 18 Uhr Hl.Messe in Ochsenbach.
So., 3.8., 9 Uhr Wortgottesfeier in der Martinskirche Horrheim;
9 Uhr Hl. Messe in Sersheim; 10.30 Hl. Messe in Sachsenheim;
10.30 Uhr Wortgottesfeier in der Andreaskirche in Oberriexingen; 18 Uhr Abendgottesdienst in der Dreieinigkeiteskirche, in
Ludwigsburg am Marktplatz, mit Pfr. Josef Moskalski.
Mi., 6.8., 19.30 Uhr Probe des ökum. Frauenchores im ev. GH
in Sersheim.
Die Werktagsgottesdienste in den Sommerferien entfallen!
Beerdigungsdienst während der Sommerferien: 1.8. - 9.8.
Pfarrer Sunny Muckumkal; 11.8. - 24.8. GR Christina Findeis;
25.8. - 29.8. Diakon Albert Wild; 30.8. - 9.9. PR Josef Haselberger; 10.9. - 13.9. Diakon Albert Wild; ab 15.9. wird der
Beerdigungsdienst montags von PR Josef Haselberger und an
allen anderen Tagen von Pfarrer Sunny Muckumkal übernommen.
Urlaub: PR Josef Haselberger vom 30.7. - 26.8.; Pfarrer Sunny
Muckumkal vom 12.8. - 8.9.; GR Christina Findeis vom 25.8. 14.9.
Das Pfarrbüro in Sersheim ist vom 11.8. - 29.8. geschlossen.
Das Pfarrbüro in Sachsenheim ist vom 18.8. - 5.9. ist geschlossen.
LIEBENZELLER GEMEINSCHAFT
So., 3.8., 10 Uhr Gottesdienst mit Kinderbetreuung.
Infos: http//kleinglattbach.lgv.org
NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE
Gemeindeübergreifende Termine
Di., 5.8., 15 Uhr Seniorenchorprobe in Ludwigsburg.
Kirchengemeinde Ensingen
So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst; 9.30 Uhr Sonntagsschule.
Mi., 6.8., 20 Uhr Gottesdienst.
Kirchengemeinde Horrheim
So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst; 9.30 Uhr Sonntagsschule.
Mi., 6.8., 20 Uhr Gottesdienst.
Kirchengemeinde Vaihingen
So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst.
Mi., 6.8., 20 Uhr Gottesdienst in Ensingen.
JEHOVAS ZEUGEN
Fr., 1.8., (Königreichssaal Sersheim 21) 19.30 Uhr Versammlungsbibelstudium; 20 Uhr Theokratische Predigtdienstschule; 20.35 Uhr Dienstzusammenkunft.
So., 3.8., (Königreichssaal Sersheim) 10 Uhr Vortrag für die
Öffentlichkeit; 10.35 Uhr Bibelstudium anhand der Zeitschrift
„Der Wachtturm“.
Stadtteil Aurich
Schul- und Ortsbücherei
Die Schul- und Ortsbücherei ist während der Sommerferien und in der ersten Woche des neuen
Schuljahres geschlossen. Die neuen Öffnungszeiten werden noch rechtzeitig bekanntgegeben.
Auricher Senioren
Die Auricher Senioren treffen sich zum Kaffeetrinken
und Spielen am Mi., 6.8., um 14 Uhr im Schützenhaus.
Gesangverein Aurich
Zumba
Am Do., 31.7., findet kein Zumba in der Kelter statt.
Ab Do., 7.8., läuft unser Zumba-Kurs auch während
den Sommerferien regelmäßig immer donnerstags
von 19.00 bis 20.00 Uhr in der Kelter in Aurich weiter. Wer also Lust und Zeit hat darf gerne mal reinschauen. Die erste Stunde wird immer als Schnupperstunde gewertet, danach gibt es ein 10 er-Karten-System. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Jugendhaus „Hüttle“
Herzliche Einladung zum diesjährigen Sommerfest
am Sa., 9.8., ab 18 Uhr. Wie immer mit Bar und
ab 20 Uhr Musik von Fun4You. Wir freuen uns auf
Ihren Besuch!
Kreuzbachwanderer Aurich
Unsere nächsten vorgemeldeten Wandertermine:
2./3.8. Kämpfelbach-Ersingen (Start Sa. 8-13 /
So, 7-13 Uhr), 9./10.8. Flacht (Start Weissach Sa.
7-14 / So. 7-13 Uhr), 16./17.8. Crailsheim (Start
5.30-14 / So. 5.30-13 Uhr, mit 30 km / mit Marathon, Start 5.30-9 Uhr), 30./31.8. Waldangelloch (Start Sa. 7-14 / So. 7-13 Uhr). Es stehen
i.d.R. Strecken von ca. 5, 10 u. 20 km ohne Sollzeiten zur Verfügung. Mitwanderer (Familien, Freizeitwanderer, Nordic Walker) sind herzlich willkommen. Auskunft bei Roland Geertz, Tel.
7700741, Email: [email protected].
Obst- und Gartenbauverein
Der Obst- und Gartenbauverein Aurich veranstaltet
am Sa., 16.8., und So., 17.8., sein traditionelles Sommerfest. Im Vereinsgarten im wunderschönen Auricher
Tal - auch für Fußgänger und Radfahrer bequem zu erreichen - freuen wir uns, Sie bei gutem Essen und kühlen Getränken bewirten zu dürfen. Festbeginn am
Samstag um 18 Uhr, am Sonntag um 11 Uhr. Das
OGV-Team freut sich, Mitglieder, Freunde und Gönner
des Vereins begrüßen zu dürfen.
Seite 7
Amtsblatt Stadt Vaihingen an der Enz
Stadtteil Ensingen
11. Ensinger Dorfund Straßenfest
Liebe Ensinger,
am vergangenen Wochenende haben wir das 11.
Ensinger Dorf- und Straßenfest gefeiert. Es war bei
Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen ein
gelungenes Fest, dem auch der Regenschauer zu
Beginn keinen Abbruch tat.
Die zahlreichen Besucher aus nah und fern waren
ein Beweis dafür, dass das Ensinger Dorf- und Straßenfest nichts von seiner Anziehungskraft und Attraktivität verloren hat. Es war wie alle Dorf- und
Straßenfeste seit 1984 wieder ein Fest unseres
ganzen Dorfes, das uns erneut in unserem Gemeinschaftsgefühl bestärkt hat.
Ich bedanke mich bei allen beteiligten Vereinen
und Gruppen sowie den vielen Helferinnen und
Helfern, die keine Arbeit und Mühe gescheut haben, das Ensinger Dorf- und Straßenfest wieder als
ein gemeinsamen Fest unseres Dorfes und als einen Anziehungspunkt für die Gäste aus der näheren und weiteren Umgebung zu gestalten.
Ebenso bedanke ich mich bei allen, die bei der
heiteren Eröffnungsfeier mitgewirkt haben: Dem
Chor der Ensinger Grundschule mit den Sängerinnen und Sängern des Gesangvereins unter der Leitung von Annette Klär-Klaschka, bei Michael Werner und den Musikerinnen und Musikern des Musikvereins sowie bei Gudrun Schreiber und den
Tänzerinnen der Ballettschule Gudrun Schreiber.
Bei Claudia Häffner bedanke ich mich für die Idee
mit dem Spiele-Pass, bei Holger Schaßberger für
den gespendeten Wagen Brennholz und dessen
Verlosung durch den Förderverein der Ensinger
Grundschule, bei Regina Pollak-Breimaier für die
Kasperletheater-Aufführung sowie bei Irene Rosenthal für das Bastelangebot in der Kinder- und Jugendbücherei.
Mein Dank geht auch an die Stadtverwaltung für
die Unterstützung, an die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs für Verschönerungsmaßnahmen
und die Straßenabsperrungen, an Revierförster Jürgen Riedinger für den Birkenschmuck, an Werner
Schmid für die Auffrischung der Werbetafeln an
den Ortseingängen sowie an die Freiwillige Feuerwehr Ensingen für ihre Mithilfe.
Ich bedanke mich bei allen Gästen und Besuchern
des Ensinger Dorf- und Straßenfestes. Es war wieder einmal ein schönes Fest und ich hoffe, dass wir
auch in drei Jahren wieder gemeinsam das 12.
Dorf- und Straßenfest feiern werden.
Werner Rohloff, Ortsvorsteher
fest des Sängerbundes Riet. Näheres wird noch
bekannt gegeben. Die erste Singstunde nach den
Ferien - „RockPop“ + gemischter Chor - ist am Do.,
11.9., 20 Uhr.
Obst- und Gartenbauverein
Beim Ausflug des OGV Enzweihingen am So.,
24.8., zur Landesgartenschau nach Schwäbisch
Gmünd sind noch Plätze frei. Auf der Gartenschau
bietet sich an, das Gelände vom „Himmelsgarten“
über die „Himmelsleiter“ zum „Erdenreich“ zu erkunden. Anschließend kann noch die Altstadt von
Schwäbisch Gmünd besichtigt werden. Abfahrt ist
um 8 Uhr an der Turn- und Festhalle Enzweihingen.
Die Rückkehr ist für ca. 18.30 Uhr vorgesehen. Der
Preis für Fahrt und Eintritt beträgt 28 €. Anmeldungen
nimmt Manfred Hofer (Tel. 4628) entgegen.
Schwäbischer Albverein
Ortsgruppe Enzweihingen
Zu einer Wanderung durch das Albtal am So.,
10.8., laden wir herzlich ein. Wir fahren mit der
Bahn über Karlsruhe - Ettlingen nach Frauenalb. 1.
Treffpunkt ist an der TSV Halle Schulstraße 8.40
Uhr. 2. Treffpunkt Bahnhof Vaihingen 8.50 Uhr.
Wanderstrecke Gruppe 1: Von Frauenalb nach Ettlingen-Spinnerei, ca. 4 Std. / 13 km / 120 Hm abwärts. Wanderstrecke Gruppe 2: Von Marxzell
nach Ettlingen-Spinnerei, ca. 3,5 Std. / 9 km / 50
Hm abwärts. Von Ettlingen-Spinnerei fahren wir
mit der Bahn nach Ettlingen Stadt, dort werden wir
im Gasthaus zum Markgrafenkeller um 15.30 Uhr
einkehren, Danach über Karlsruhe zurück. Bitte bis
Do., 7.8., bei den Wanderführern Erika und Manfred Nestel anmelden, Tel. 4130. Gäste sind immer willkommen.
Wanderfreunde
Fit bleiben mit Wandern, dafür haben wir für Sie vorangemeldet bei folgenden Wanderveranstaltungen:
2./3.8. Kämpfelbach, 9./10.8. Flacht. Auskunft zu
Mitfahrgelegenheit unter Tel. 940691 bzw. Email:
[email protected]. Weitere Info unter: http://
www.wf-enzweihingen.privat.t-online.de.
Stadtteil Gündelbach
Sommerferienprogramm
Die Kinder- und Jugendbücherei schließt in diesem
Jahr gleich zu Beginn der Sommerferien (31.7 bis
12.9.). Dafür ist aber in der letzten Sommerferienwoche bereits wieder geöffnet. (Mo. 8.9., Di. 9.9.
und Fr. 12.9.). Bis zum 29.7. besteht für alle (Kinder, aber auch Erwachsene) daher noch einmal
die Möglichkeit sich großzügig mit Lesestoff einzudecken, denn der Rückgabetermin für die entliehenen Büchern ist erst Mitte September.
Noch freie Plätze:
Sa., 30.7.: Weiterbau am Kanu, 1 Platz,
Mo., 4.8.: Stockbrotgrillen, 4 Plätze
Di., 5.8.: Völkerball, 2 Plätze
Do., 7.8.: Leckeres aus dem Backhaus, 3 Plätze
Fr., 8.8.: Klettererlebnis im Illinger Hochseilgarten,
1 Platz
Sa., 9.8./So., 10.8.: Spielen, Laufen, Schnitzeljagd, Grillen, Übernachtung im Zelt: 4 Plätze
Sa., 16.8., Schnuppertennis, 2 Plätze
Wer noch mitmachen möchte, bitte bei Thomas
Fritzlar, Reutwiesenstraße 29, Tel. 21993 oder auf
der Verwaltungsstelle zu den üblichen Öffnungszeiten melden.
Raupe, Bagger und Co entfällt in diesem Jahr, da
am Samstag, 13. September, auf der Deponie
Burghof im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung 25
Jahre Deponie Burghof ein entsprechendes Programm für Kinder angeboten wird.
VdK
Ortsbücherei
Fundsache
Es wurden beim Ensinger Straßenfest drei Jacken
gefunden. Eigentumsansprüche können im Rathaus
in Ensingen, Hauptstr. 14, Tel. 801100, geltend
gemacht werden.
Kinder- und Jugendbücherei
Ortsverband Ensingen
Liebe Mitglieder, Angehörige und Freunde, wir laden Sie recht herzlich zu unserem gemütlichen Beisammensein am So., 3.8., auf die Eselsburg ein.
Um 14.30 Uhr ist beim Gasthaus Krone Abfahrt
zur Eselsburg mit dem PKW. Wir treffen uns in diesem Jahr zum 21. Mal mit dem VdK Gündelbach
auf der Eselsburg.
Stadtteil Enzweihingen
Dorfladen Enzweihingen
Dorfladen Enzweihingen offiziell gegründet
Arbeiten zur Eröffnung Anfang Oktober laufen
auf Hochtouren
Nun ist es amtlich und es gibt kein Zurück mehr:
Die Unternehmensgesellschaft Dorfladen Enzweihingen ist im Handelsregister eingetragen. Die
drei Gründungsgesellschafter sind Marcus Preißner, Gerd Schweizerhof und Volker Wittig. Zum
Geschäftsführer wurde Wilfried Breit aus Vaihingen nun offiziell bestellt. Damit können jetzt die zugesagten Einlagen der über 250 Gesellschafter
eingezahlt werden, Info dazu folgt per Post in den
kommenden Wochen.
In den vergangenen zwei Monaten wurde im Laden fleißig geschafft. In 11 Terminen hat eine Vielzahl ehrenamtlicher Helfer den Laden entrümpelt
und auf Vordermann gebracht. Die Grobplanung
des Ladens ist mittlerweile abgeschlossen. Das Sortiment besteht aus Lebensmitteln, Drogerieartikeln
und regionalen Produkten. Es wird einige gekühlte
Verkaufsschränke für Milchprodukte und eine Gefriertheke für Tiefkühlware geben. Auch eine
Raumklimatisierung im Laden ist geplant.
Bis zur Eröffnung ist noch viel zu tun: Elektrik, Klimaanlage, Gestaltung der regionalen Produktecke, Bau des Kassentisches, Wandanstrich und
zu guter Letzt Regale aufbauen und füllen. Durch
die anstehende Ferienzeit wird es noch etwas dauern. Das Ziel ist die Eröffnung Anfang Oktober.
Und so wie der Ort zusammen hilft, sollte das zu
schaffen sein.
Kinder- und Jugendbücherei
Die Kinder- und Jugendbücherei ist noch am 31.7.
und 4.8. in den Sommerferien geöffnet. In den restlichen Sommerferien (31.7. -12.9.) bleibt die Kinder- und Jugendbücherei geschlossen. Bis zum
4.8. besteht für alle daher noch einmal die Möglichkeit sich großzügig mit Lesestoff einzudecken,
denn der Rückgabetermin für die entliehenen Bücher ist erst Mitte September.
Liederkranz Enzweihingen
Der Kinderchor hat Ferien. Die erste Singstunde
nach den Ferien ist am 18.9., 17.30 Uhr. Am Do.,
31.7., 19 Uhr treffen sich alle Chorgattungen in
der Brückenstr. 4 zur letzten Singstunde vor den Ferien - nur bei schönem Wetter -. Der nächste Auftritt
für den gemischten Chor ist am 8.8. beim Sommer-
Die Ortsbücherei Gündelbach ist in den Sommerferien (31.7. -12.9.) geschlossen. Bis zum 29.7.
besteht für alle daher noch einmal die Möglichkeit
sich großzügig mit Lesestoff einzudecken, denn
der Rückgabetermin für die entliehenen Büchern ist
erst Mitte September.
FC Gündelbach
Das Clubhaus macht Sommerpause. Wir haben
geschlossen von 29.7. - 17.8. (je einschließlich).
Außerdem ist am So., 24.8., (Kelterfest) ebenfalls
geschlossen. Falls Vorbereitungsspiele in dieser
Zeit angesetzt werden, wird nach Bedarf bewirtet.
Wir bitten unsere Gäste um Verständnis und Beachtung.
Gündelbacher Seniorentreff
Unsere traditionelle Wanderung zusammen mit
dem VdK- Ortsverband Gündelbach auf die Eselsburg findet am So., 3.8., statt. Dort treffen wir uns
mit dem Ensinger VdK - Ortsverband zu einem gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen und
frohem Gesang. Abmarsch um 14 Uhr in der Winzerstraße. Von dort ist auch gleichzeitig ein Fahrdienst - Tel. 23470 Rainer Gunzenhauser - mit ausreichend Fahrzeugen eingerichtet, welcher alle
nichtwanderfähigen Teilnehmer zum Zielort hinund zurückbringen kann und zwar bis zur Holzbrücke, so dass nur ca.25 Meter zu überwinden sind.
Für nichtwanderfähige eine seltene Gelegenheit
die Eselburg zu besuchen.
Landfrauenverein
Unser nächster Landfrauentreff in der Sommerpause findet am Di., 5.8., statt. Abfahrt: 19.30 Uhr
am Dorfbrunnen.
Seniorentreff/VdK
Am Do., 28.8., findet unser gemeinsamer Tagesausflug statt. Dazu sind alle VdK Mitglieder des
Ortsverbandes Gündelbach und alle Gündelbacher Seniorinnen und Senioren herzlich eingeladen. Unser Reiseziel ist Tübingen, wo wir eine Stocherkahnfahrt gebucht haben. Nach der Stadtführung schließt sich das Mittagessen in der historischen Weinstube zur Forelle an. Bevor wir die
Heimreise über das Siebenmühlental (Mäulesmühle) antreten, besichtigen wir das Schloss Bebenhausen. Der Abschluss findet gegen 19 Uhr im Kachelofa statt. Dazu sind auch die Nichtreiseteilnehmer herzlich eingeladen. Der Unkostenbeitrag beträgt für Busfahrt, Bordverpflegung und Führung
36 € und ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Anmeldung bitte bis 9.8. bei Jakob Menauer, Tel.
23038, oder Rainer Gunzenhauser.
Stadtteil Horrheim
Kinder- und Jugendbücherei
Die Kinder- und Jugendbücherei ist noch am 31.7.
und 11.8. in den Sommerferien geöffnet. In den
restlichen Sommerferien (31.7. - 12.9.) bleibt die
Kinder- und Jugendbücherei geschlossen. Bis zum
31.7. besteht für alle daher noch einmal die Möglichkeit sich großzügig mit Lesestoff einzudecken,
denn der Rückgabetermin für die entliehenen Bücher ist erst Mitte September.
Förderverein Kindergarten
und Grundschule
Herbstaktion des Fördervereins Kindergarten und
Grundschule Horrheim e.V.: Schenken Sie uns Ihren Schrott ! Termin: Sa., 27.9. Schrott aller Art
kann von 9 bis 16 Uhr auf dem Parkplatz bei der
Mettertalhalle in die dort bereitgestellten Container abgegeben werden. Auf Grund einer neuen
Gesetzgebung dürfen wir nur sogenannten „Trockenschrott“ - wie z.B. Fahrräder, Dreiräder, Kabel, Eisenrohre, Dachrinnen, Töpfe, Pfannen, Badewannen, Heizkörper, gereinigte Holz-, Kohleoder Gasöfen, Käfige, Metalleiter, Schubkarre und
was sonst noch aus Metall ist, annehmen. Elektroschrott (alles was ein Kabel dran hat, sowie auch
Akkugeräte) und gefährlicher Schrott (z.B. nicht
gereinigter Heizöltank, Katalysatoren, Batterien)
dürfen wir leider nicht entgegennehmen. Größere
Mengen und schwere Teile holen wir auch gerne
bei Ihnen direkt ab. In diesem Fall können Sie unter
Tel. 9669252 bei Frau Fehse eine Abholung vereinbaren (bitte auch gerne auf das Band sprechen), oder schicken Sie eine E-Mail an: [email protected]. Wichtig: Es findet keine
Straßensammlung statt! Bitte stellen Sie daher zu
keiner Zeit ihren Schrott auf die Straße. Wir hoffen
auf Ihre Unterstützung und freuen uns über jeden
Beitrag!
Jugend- und Kulturzentrum
Hallo liebes Mitglied, unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 3.8. um 18 Uhr im
Jugend- und Kulturzentrum in Horrheim statt.
Tagesordnungspunkte der Jahreshauptversammlung: 1. Rückblick, 2. Satzungsänderung, 3. Kassenbericht, 4. Entlastung der Vorstandschaft, 5.
Wahl von 2 Liquidatoren, 6. Auflösung des Vereins.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Weinbauverein Horrheim
Der Weinbauverein Horrheim lädt alle jungen Menschen, die Interesse am Weinbau haben, ein, einfach
mal bei uns reinschnuppern. Am 31.7. um 20 Uhr in
der WG Horrheim. In zwangloser Atmosphäre wollen wir uns am Mixen von Cocktails, selbstverständlich auch antialkoholischen, versuchen.
Stadtteil Riet
Ortsbücherei
Die Ortsbücherei Riet ist in den Sommerferien
(31.7. - 12.9.) geschlossen.
Sängerbund Riet
Sommerfest vor dem Rathaus in Riet am Sa., 9.8.,
ab 17 Uhr und So., 10.8.,. ab 11 Uhr. Gastauftritte am Samstag: Liederkranz Enzweihingen. Am
Sonntag zum Frühschoppen: Männergesangverein
Vaihingen und nachmittags Singgemeinschaft
Hemmingen. Für Speis und Trank sorgt das Team
des Sängerbundes mit einem reichhaltigen Angebot an beiden Tagen und Weißwurstfrühstück am
Sonntagmorgen. Wir laden Sie herzlich ein zum
geselligen Beisammensein in froher Runde.
Stadtteil Roßwag
Verwaltungsstelle
In der Zeit vom 4. bis 12. August ist die Verwaltungsstelle geschlossen. Wir bitten um Verständnis
für diese Schließzeiten. In dringenden Melde- und
Passangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das
Bürgeramt (Tel. 18-300) oder an eine andere Verwaltungsstelle.
Hubschrauberspritzgemeinschaft
Die nächste Hubschrauberspritzung 2014 in den
Steillagen - Gemarkungen Roßwag, Mühlhausen
und Enzweihingen ist für Do., 31.7., vorgesehen.
Bei witterungsbedingten Einschränkungen kann es
zu Termin-Verschiebungen kommen. Anwendung
finden die im Bundesanzeiger genannten zugelassenen Mehltau-Fungizide. Weitere Informationen
können dem Aushang an der alten Kelter in Roßwag entnommen werden.
Kleintierzuchtverein Roßwag
Stadtteil Kleinglattbach
Sommerferienprogramm
Stand 25. Juli - noch freie Plätze
Mo., 4.8.: Fotografie: Tipps und Tricks mit der Digitalkamera (2 Termine!), 6 Plätze
Mo., 4.8.: „Wellness“- Wohltuendes für Kopf,
Hand und Fuß, 5 Plätze
Mo., 4.8.: GPS- Schatzsuche, belegt
Di., 5.8.: Schnupperstunde Tennis, 8 Plätze
Di., 5.8.: Attraktive Fingernägel, belegt
Di., 5.8.: Windlichter und Lesezeichen basteln, 3
Plätze
Mi., 6.8., Fotografie mit der Digitalkamera
Mi., 6.8.: Zeichnerisches Spiel mit der Linie -Zentangle Style, 8 Plätze
Do., 7.8.: Bauen von Schlauchtrompeten und/oder
Percussioninstrumente, 6 Plätze
Do., 7.8.: Spiele Nachmittag „Brettspiele“, 10 Plätze
Do., 7.8.: Wanderung und Grillen-Ensinger See, 12
Plätze
Fr., 8.8.: Spiele und Umgang rund um den Ball, 11
Plätze
Fr., 8.8.: FiFa Playstation Turnier auf Beamer, 7 Plätze
Mo., 11.8.: Vorlesestunde, 10 Plätze
Di., 12.8.: Acrylbilder auf Leinwand, 2 Plätze
Di., 12.8.: Wir häkeln eine Beanie - Mütze, 5 Plätze
Mi., 13.8.: Papier schöpfen, belegt
Do., 14.8.: Wir bauen ein Holzsteckspiel, belegt
(nur 3 Nachrücker)
Do., 14.8.: Wir gestalten einen Bilderrahmen, 6 Plätze
Fr., 15.8.: Besuch bei der Feuerwehr, belegt
Di., 19.8.: Spiele und Umgang rund um den Ball, 16
Plätze
Mi., 20.8.: Wir häkeln eine Beanie-Mütze, 2. Termin
Mi., 20.8.: Wie kommt der Sprudel in die Flasche?,
genügend freie Plätze
Do., 21.8.: Dot-Painting, auf den Spuren der Aborigines, 2 Plätze
Fr., 22.8.: Arbeiten mit Holz, belegt (nur 3 Nachrücker)
Mo., 25.8.: GPS-Schatzsuche, belegt
Di., 26.8.: Sing- und Spiellieder, 8 Plätze
Di., 26.8.: Wir basteln Pfeil und Bogen, belegt
Mi., 27.8.: Murmelbilder und Bilderrahmen, 5 Plätze
Fr., 29.8.: Schnupperstunde Tennis, 3 Plätze
Di., 2.9.: Kindertanz, 10 Plätze
Di., 2.9.: Pizza backen, belegt
Mi., 3.9.: Laubsägearbeiten, 1 Platz
Mi., 3.9.: Wir kochen Spaghetti und …., belegt (nur
2 Nachrücker)
Di., 9.9.: Wanderung zur Eselsburg, 14 Plätze
Do., 11.9.: „Du bist einmalig“, genügend freie Plätze
NEU Do., 28.8.: Fußball-EM Vorbereitung für Mädchen und Jungen, genügend Plätze
NEU Do., 11.9.: Fußball-EM Vorbereitung für Mädchen und Jungen, genügend Plätze
Kinder- und Jugendbücherei
Die Kinder- und Jugendbücherei ist noch am 31.7.
und dann wieder am 11.9. in den Sommerferien
geöffnet. In den restlichen Sommerferien (31.7. 12.9.) bleibt die Kinder- und Jugendbücherei geschlossen. Bis zum 31.7. besteht für alle daher
noch einmal die Möglichkeit sich großzügig mit Lesestoff einzudecken, denn der Rückgabetermin für
die entliehenen Bücher ist erst Mitte September.
Strombergfischer Gündelbach Förderverein Peterskirche
Zum diesjährigen Fischerfest vom 9. bis 11.8. bei
Fischspezialitäten und Spanferkelbraten laden die
Strombergfischer ganz herzlich ein.
ter Linie Familien die Gelegenheit geben, ihren Kindern etwas Abwechslung im Ferienalltag anzubieten. Gemeinsam essen, schwätzen und die Seele
baumeln lassen, das ist das Angebot des Vereins.
Der Förderverein stellt Tische, Bänke, Grill und Gläser sowie kalte Getränke. Die Gäste sollten ihr Grillgut, Teller und Besteck und auch gute Laune mitbringen. Für Besucher ohne Grillgut werden vom Förderverein auch Grillwürste bereitgehalten. Kinder unter
6 Jahren sollten in Begleitung eines Erwachsenen
sein. Der Erlös aus dem Getränkeverkauf wird für die
Peterskirche verwendet. Freiwillige Spenden für die
Erhaltung der Peterskirche sind willkommen. Bei Regen fällt die Veranstaltung aus
Am Sa., 2.8., veranstaltet der Förderverein im Garten der Peterskirche ab 16 Uhr einen „Familientreff
für Daheimgebliebene“. Die Veranstaltung soll in ers-
Hiermit laden wir alle Freunde und Mitglieder zu
unserer jährlichen Jungtierschau ein. Am Sa., 9.8.,
ab 17 Uhr und So., 10.8., ab 10 Uhr ist unser Vereinsheim geöffnet. Lassen Sie sich mit gutem Essen
und Trinken verwöhnen und besuchen dazu noch
die Ausstellung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Blutspenden
jeder kann helfen
Vaihingen-Stadt
Jahrgang 1932/1933
Unser nächstes Treffen findet am Do., 31.7., ab
14.30 Uhr im Cuniberts, Kaufhaus Sämann statt.
Jahrgang 1937/1938
Unser nächster Monatstreff findet am Di., 5.8., ab
14.30 Uhr im Cuniberts im Kaufhaus Sämann
statt.
Jahrgang 1946/1947
Wir treffen uns am Di., 5.8., um 19.30 Uhr in den
Ratsstuben. Wegen des bevorstehenden Ausflugs
nach München mit der Bitte um zahlreiches Erscheinen.
Schwäbischer Albverein
Ortsgruppe Vaihingen
Veranstaltungen im August 2014
Do., 7.8., 19 Uhr: Monatstreff im Albvereinsheim,
Schloßstr. 8
Mi., 13.8., Seniorenwanderung, näheres dazu
am Di. 12.8. im Vereinskalender der VKZ.
Sa., 23.8.: S-VKZ-Tour nach Nussdorf, Auskünfte
zur Wanderstrecke: Norbert Kötter, Tel.12414.
TV Vaihingen
Die Geschäftsstelle des Turnvereins Vaihingen ist in
den Sommerferien vom 5. - 31.8. geschlossen. Bitte beachten Sie unser Sommerangebot „Auf die
Wiese, fertig, los…“ Nähere Information unter
www.tv-vaihingen.de.
Turnen und Fitness
Sport, Spaß und Bewegung an der frischen Luft
verspricht das Sommerferienprogramm der Abteilung Turnen und Fitness. Es wendet sich an alle Mitglieder und Interessenten. Ohne Anmeldung einfach spontan vorbeikommen.
Fit ins Wochenende mit Samy
Fr., 1.8., 19.15 - 20 Uhr, Rondell
Fitness-Mix mit Uli
Fr., 8.8., 19 - 19.45 Uhr, Rondell
Walking mit Petra
Mi., 13.8., 19.30 - 20.30 Uhr, Rondell
Mi., 20.8., 19.30 - 20.30 Uhr, Rondell
Locker in den Tag mit den 5 Esslingern und Susi
Mi., 27.8., 8.45 - 9.30 Uhr, Rondell
Mi., 10.9., 8.45 - 9.30 Uhr, Rondell
Sportabzeichenabnahme auf dem Sportplatz
Egelsee
Jeden Montag, 18 - 20 Uhr. Das Fitness- und das
Sportabzeichenteam freuen sich auf Euch!

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