Amtsblatt - Stadt Vaihingen an der Enz
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Amtsblatt - Stadt Vaihingen an der Enz
Amtsblatt FÜR DIE GROSSE KREISSTADT VAIHINGEN AN DER ENZ Ausgabe 31/2014 Herausgeber: Stadt Vaihingen an der Enz Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz z Verantwortlich für den amtlichen Teil: Oberbürgermeister Gerd Maisch 31. Juli 2014 Amtliche Bekanntmachungen VAI-Kennzeichen Ab sofort können alle Einwohner des Landkreises Ludwigsburg frei wählen zwischen den beiden Fahrzeug-Kennzeichen „LB“ und „VAI“. Das VAIKennzeichen wird - wie das LB-Kennzeichen - in allen drei Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises ausgegeben. Bereits jetzt haben Bürgerinnen und Bürger mehr als 2.000 VAI-Wunschkennzeichen vorreserviert. Das Landratsamt rechnet in den ersten Tagen mit einem hohen Kundenandrang. Interessenten werden deshalb gebeten, nicht nur die Zulassungsstelle in Vaihingen an der Enz, sondern auch die Zulassungsstellen in Ludwigsburg und Gerlingen zu nutzen, die das VAI-Kennzeichen ebenfalls ausgeben. Die Öffnungszeiten der drei Kfz-Zulassungsbehörden: Kreishaus Ludwigsburg: Montag 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr (Annahmeschluss: 18.30 Uhr). Außenstelle Vaihingen: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Montag und Mittwoch 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Außenstelle Gerlingen: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Beteiligungsrichtlinie der Stadt Vaihingen an der Enz Abschnitt A: Kommunalrechtliche Verpflichtung des Gemeinderats zur Steuerung und Überwachung der Beteiligungsgesellschaften Ausgangslage Die Stadt Vaihingen an der Enz kann für die Organisation zur Erledigung ihrer Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG grundsätzlich zwischen öffentlich-rechtlichen Handlungsformen des Regiebetriebs und Eigenbetriebs sowie zulässigen Privatrechtsformen wählen. Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts darf sie aber nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn sie u.a. einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan erhält (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemO). Bei einer Beteiligung mit mehr als 50 v.H. sind solche Unternehmen so zu steuern und zu überwachen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt und das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird; bei einer geringeren Beteiligung hat die Stadt Vaihingen an der Enz entsprechend darauf hinzuwirken (§ 103 Abs. 3 GemO). Diese Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beteiligung der Stadt Vaihingen an der Enz an einer in Privatrechtsform geführten Gesellschaft sind nach der Begründung zum Gesetz zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze vom 19.07.1999, GBl. S. 292 (Landtagsdrucksache 12/4055) im Lichte der kommunalen Selbstverwaltung in Verbindung mit dem Demokratieprinzip so zu verstehen, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht nur die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe, sondern auch die kommunalen Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform als Teil der Verwaltung entsprechend ihren Vorstellungen von der Erfüllung des öffentlichen Zwecks letztverantwortlich steuern und kontrollieren. Somit soll es der Stadt Vaihingen an der Enz möglich sein, alle Bereiche ihrer Verwaltung in vergleichbarer Weise der kommunalpolitischen Verantwortung des Gemeinderats und des Bürgermeisters zu unterstellen. Wesentliche Grundsatzentscheidungen müssen weiterhin von dem demokratisch legitimierten Gemeinderat getroffen und verantwortet werden. Dagegen ist das operative Geschäft der Gesellschaft von der Geschäftsleitung zu erledigen. Die Steuerung und Überwachung von Beteiligungsgesellschaften durch die Stadt Vaihingen an der Enz ist aber auch deshalb notwendig, weil bei einer Ausgliederung einer kommunalen Aufgabe in ein Unternehmen in Privatrechtsform die Aufgaben- und Finanzverantwortung der Stadt Vaihingen an der Enz bestehen bleibt. Denn nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO ist Voraussetzung für die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Vaihingen an der Enz die Rechtfertigung durch einen öffentlichen Zweck nicht nur bei den öffentlich-rechtlichen Handlungsformen des Regie- und Eigenbetriebs, sondern auch bei Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtsblatts Manuskripte müssen bis Montag, 14 Uhr, per E-Mail ([email protected]) eingegangen sein. Papiermanuskripte (Brief, Fax) können ab sofort leider nicht mehr angenommen werden. Unternehmen in Privatrechtsform. Dasselbe gilt sinngemäß auch für die sog. nichtwirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen i.S. von § 102 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GemO, bei denen sich der öffentliche Zweck bei Pflichtaufgaben aus der gesetzlichen Aufgabenstellung und bei den übrigen Aufgaben durch die örtlichen Rahmenbedingungen i.V. mit dem Selbstverwaltungsrecht ergibt. Umsetzung der kommunalrechtlichen Vorgaben Zur Umsetzung dieser allgemeinen gesetzlichen Vorgaben über die Steuerung und Überwachung der Beteiligungsgesellschaften hat die Stadt Vaihingen an der Enz die Grundsätze ihrer Beteiligungsverwaltung selbst festzulegen. Zuständig dafür ist nach dem Gesetzeswortlaut die Stadt Vaihingen an der Enz und somit der Gemeinderat als ihr Hauptorgan. Dazu legt er die Grundsätze seiner Vorstellungen über die Verwaltung der Beteiligungsunternehmen fest und führt sie in dieser Richtlinie zusammen, die die Grundlage für die Aufgabenerledigung der Beteiligungsverwaltung bildet. Diese wird innerhalb der Kommunalverwaltung als Bindeglied zwischen den Gesellschaften und dem Gemeinderat eingerichtet. Zur Interessenwahrnehmung der Stadt Vaihingen an der Enz unterstützt sie auch deren Vertreter bei der Stimmrechtsausübung in den Gesellschaftsorganen (§ 104 Abs. 3 GemO). Zunächst hat sie aber dafür zu sorgen, dass die in der Beteiligungsrichtlinie nachfolgend festgelegten Grundsätze in das gesellschaftliche Regelwerk der Beteiligungsunternehmen einfließen. Dazu sind bei bestehenden Gesellschaften ggf. der Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsordnungen und Geschäftsführerverträge entsprechend zu ergänzen. Sonst ist es vor allem dem Gemeinderat nicht möglich, bei wichtigen Gesellschaftsangelegenheiten und damit auch wichtigen Gemeindeangelegenheiten entsprechend den kommunalpolitischen Zielsetzungen tatsächlich Einfluss zu nehmen und für die Vertreter in den Gesellschaftsorganen die entsprechenden Weisungsbeschlüsse zu fassen. Im Rahmen der geschaffenen Möglichkeiten und Zuständigkeiten hat die Beteiligungsverwaltung die in dieser Richtlinie nachfolgend genannten Aufgaben bedarfsorientiert und aktiv wahrzunehmen. Mit dieser Beteiligungsrichtlinie wird insbesondere der Zweck verfolgt, im Innenverhältnis • entsprechende Standards für die Verwaltung der Beteiligungsgesellschaften zu definieren und festzulegen, • den Informationsfluss zwischen den Beteiligungsgesellschaften, der Beteiligungsverwaltung der Stadt Vaihingen an der Enz und ihren Organen zu fördern, • die Zusammenarbeit zwischen dem (mit Gemeindevertretern besetzten) Aufsichtsrat und der Geschäftsführung sowie der Beteiligungsverwaltung zu unterstützen, • die Einflussnahme der Stadt Vaihingen an der Enz auf ihre Beteiligungsgesellschaften nachhaltig sicherzustellen und im Außenverhältnis • die Transparenz der Beteiligungsgesellschaften durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit zu verbessern und dadurch das Vertrauen der Gemeindeeinwohner in Entscheidungen der Stadt Vaihingen an der Enz und ihrer Gesellschaften zu erhöhen. Abschnitt B: Gesellschaftsorgane Allein auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage ist die Einflussnahme der Stadt Vaihingen an der Enz auf die Belange der Beteiligungsgesellschaften in dem nach den in den eingangs genannten kommunalrechtlichen Zulässigkeitsvorschriften verlangten Umfang nicht möglich. Deshalb sind innerhalb der Möglichkeiten des GmbH-Rechts der Gesellschaftsvertrag und insbesondere die übrigen Zuständigkeits- und Organisationsregelungen der Gesellschaften entsprechend zu konkretisieren und zu ergänzen. In diesem Abschnitt sind dazu die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Vorgaben für die Gemeindevertreter in diesen Organen dargestellt und die grundlegenden Standards der Stadt Vaihingen an der Enz für die Verwaltung, Steuerung und Überwachung der öffentlich finanzierten Beteiligungsunternehmen festgelegt. Diese Standards sind von allen an der Verwaltung der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Vaihingen an der Enz Beteiligten zu beachten (Gemeinderat, Beteiligungsverwaltung, Gesellschaften) und vor allem von der Beteiligungsverwaltung so umzusetzen, dass der Gemeinderat entsprechend seiner kommunalverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten auf Gesellschaftsangelegenheiten Einfluss nehmen kann. Bei bestehenden Gesellschaften ist ggf. auf eine entsprechende Gestaltung des gesellschaftlichen Regelwerks hinzuwirken, sofern das die Stadt Vaihingen an der Enz aufgrund ihrer Stimmanteile oder Einflussnahme allein oder zusammen mit anderen kommunalen Gesellschaftern auch durchsetzen kann. Bei zukünftigen Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen ist von vornherein entsprechend zu verfahren. 1 Gesellschafter 1.1 Grundsätzliches 1.1.1 Die Gesellschafter nehmen ihre Gesellschafterrechte grundsätzlich durch Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung wahr, die das oberste Gesellschaftsorgan ist. 1.1.2 Nur bestimmte Gesellschaftsangelegenheiten sind gesetzlich der Gesellschafterversammlung vorbehalten. GmbH-rechtlich sind dies die Änderung des Gesellschaftsvertrags einschl. des Gesellschaftsgegenstands, des Stammkapitals und der Umwandlungen (§ 53 GmbHG), die Auflösung der Gesellschaft (§ 60 GmbHG) sowie die Einforderung von Nachschüssen (§ 26 GmbHG). Kommunalrechtlich müssen gem. § 103a GemO im Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, der Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 AktG, die Übernahme neuer Aufgaben von besonderer Bedeutung im Rahmen des Unternehmensgegenstands sowie die Errichtung, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen zugeordnet sein. 1.1.3 Darüber hinaus bestehen weitere grundsätzliche Befugnisse der Gesellschafter, wie die Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung (§ 37 Abs. 1 GmbHG), die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung (§ 46 Nr. 6 GmbHG) und die Steuerung und Überwachung der Gesellschaft (§ 103 Abs. 3 GemO). Bei Tochter- und Enkelgesellschaften sollten die wesentlichen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung die vorherige Zustimmung der jeweiligen Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft erfordern. 1.1.4 Jedem Gesellschafter ist grundsätzlich auf Verlangen von der Geschäftsführung unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft zu gestatten (§ 51a GmbHG). 1.1.5 Die Gesellschafter legen in den Grenzen der öffentlichen Zweckerfüllung den Gegenstand des Unternehmens im Gesellschaftsvertrag fest (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GemO). Dieser beschränkt die Befugnisse der Geschäftsführung und der Aufsichtsratsmitglieder und steht nicht zu deren Disposition. Er kann nur durch die Gesellschafter mit Zustimmung des Gemeinderats geändert werden (Nr. 1.1.2). 1.1.6 Bei kommunaler Mehrheitsbeteiligung wird die Geschäftspolitik der Gesellschaft nach den Interessen der Stadt Vaihingen an der Enz bestimmt. 1.2 Die Stadt Vaihingen an der Enz als Gesellschafter 1.2.1 Die Stadt Vaihingen an der Enz ist Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaften. Sie wird grundsätzlich vom Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung vertreten; er kann einen Gemeindebediensteten mit seiner Vertretung beauftragen. Weitere Gemeindevertreter können entsendet werden (§ 104 Abs. 1 GemO). 1.2.2 Der Oberbürgermeister hat den Gemeinderat über alle wichtigen die Stadt Vaihingen an der Enz und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten (§ 43 Abs. 5 GemO). Davon erfasst werden auch die entsprechenden Angelegenheiten der in Beteiligungsgesellschaften ausgelagerten Gemeindeaufgaben. 1.2.3 Der Oberbürgermeister hat vor seiner Stimmabgabe die Weisung des Gemeinderats als Hauptorgan der Stadt Vaihingen an der Enz einzuholen, sofern Entscheidungsangelegenheiten keine Geschäfte der laufenden Verwaltung mehr sind oder seine übrigen Zuständigkeiten übertreffen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 GemO). 1.2.4 Zur Steuerung und Überwachung der Beteilungsgesellschaften ist eine Beteiligungsverwaltung einzurichten. Sie ist für alle Fragen der Beteiligungsunternehmen zuständig und hat dazu die notwendigen Gesellschaftsinformationen zu beschaffen und auszuwerten, insbesondere für Weisungsbeschlüsse des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse die notwendigen Beschlussvorlagen zu fertigen. Ebenso sind die Vertreter der Stadt Vaihingen an der Enz in den Gesellschaftsorganen ordnungsgemäß zu betreuen (Mandatsträgerbetreuung). Diese Aufgaben werden von der Stadtkämmerei wahrgenommen und dabei von den fachlich zuständigen Ämtern der Verwaltung unterstützt. 1.2.5 Der Gemeinderat legt entsprechend des jeweiligen Unternehmensgegenstands der einzelnen Gesellschaft grundsätzlich strategische Zielvorgaben fest. Dabei sollen neben den wirtschaftlichen Zielen auch die Vorstellungen über die Aufgabenerfüllung klar formuliert werden. Über den Stand der Zielerfüllung soll die Geschäftsführung der Gesellschaft der Stadt Vaihingen an der Enz regelmäßig berichten. 1.2.6 Eine Gesellschafterversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird von der Geschäftsleitung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. 1.2.7 Für die Festlegung der Vergütung der Aufsichtsräte soll in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats ein entsprechender Weisungsbeschluss gefasst werden. 1.2.8 Bei der Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats soll kein Vertreter der Stadt Vaihingen an der Enz mitwirken, der selbst Mitglied des Aufsichtsrats ist. 1.2.9 Die Gesellschaften sind gesellschaftsvertraglich zu verpflichten, bei der Vergabe von Bauleistungen grundsätzlich die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) anzuwenden (§ 106 b Abs. 1 GemO), sofern sie öffentliche Auftraggeber i. S. von § 98 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind. 2. Aufsichtsrat 2.1 Grundsätzliches STADT VA I H I N G E N AN D E R ENZ OBERBÜRGERMEISTER Freitag, 8. August 2014, 17.00 Uhr, Enzgasse (gegenüber Pulverturm) Einweihung des umgestalteten Enzufers Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Die Umgestaltung des Enzufers in der Vaihinger Kernstadt entlang der Enzgasse zwischen Auricher Straße und der Mühle Auch ist demnächst abgeschlossen. Mit der offiziellen Einweihung am Freitag, 8. August 2014, um 17.00 Uhr feiern wir den Abschluss der Bauarbeiten, die es uns ermöglicht haben, die Stadt näher an den Fluss heranzurücken und die Enz in der Stadt erlebbar zu machen. Zu diesem erfreulichen Anlass lade ich Sie herzlich ein. Bei einem Glas Wein - kredenzt von den Vaihinger Weinlöwen e.V. - haben Sie die Möglichkeit, sich vom neuen „Flussgefühl“ zu überzeugen. Angeboten werden auch Stocherkahnfahrten sowie eine Ausstellung mit Bildern der früheren Situation an der Enz und der Bauarbeiten. Ich freue mich, Sie bei der Einweihung begrüßen zu dürfen. Ihr Gerd Maisch, Oberbürgermeister Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Das Bauverwaltungsamt gibt hiermit aufgrund von § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg bekannt: Eine Teilfläche des Grundstücks Flst. 1093/2, Traubenstraße, Gemarkung Roßwag, wird mit Verfügung des Bürgermeisters vom 22. Juli 2014 mit Wirkung vom 31. Juli 2014 eingezogen. Die einzuziehende Fläche ist im Lageplan des Bauverwaltungsamtes schraffiert dargestellt. Sie verliert damit ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche. Während der gesetzlichen Frist gingen keine Einwendungen ein. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bauverwaltungsamt, Friedrich-Kraut-Straße 40, 71665 Vaihingen an der Enz, oder bei einer der anderen Dienststellen der Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Seite 4 Amtsblatt Stadt Vaihingen an der Enz Die Sozialstation/Nachbarschaftshilfe Vaihingen an der Enz sucht Mitarbeiterinnenn und Mitarbeiter Sie sind flexibel und haben Freude am Umgang mit Menschen? Sie können sich vorstellen, auch mal eine Wohnung bei hilfsbedürftigen Menschen zu reinigen oder für eine Familie im Krankheitsfall der Mutter den Haushalt in Schuss zu halten? Sie können bei uns jährlich bis zu 2400.– ¤ steuerfrei, ohne Abzüge und ohne Lohnsteuerkarte, dazuverdienen und Ihre Arbeitszeit selbst gestalten. Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich doch bei uns! Sozialstation/Nachbarschaftshilfe Vaihingen an der Enz, im Vaisana Ärztehaus, Andreaestraße 16/1, 71665 Vaihingen an der Enz. Einsatzleitung Frau van Dyken, Frau Feldmann oder Frau Bäuerle, Telefon 9 70 18 40. Sie haben Interesse an einer Schulung zur Betreuung von Menschen mit Demenz? Hierzu bietet die Sozialstation Vaihingen an der Enz zusammen mit der AOK Gesundheitskasse kostenlose Schulungen an. 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Sozialstation/Nachbarschaftshilfe Vaihingen an der Enz, Andreaestraße 16/1, 71665 Vaihingen an der Enz (im Vaisana Ärztehaus), Einsatzleitung: Frau van Dyken, Frau Feldmann und Frau Bäuerle, Tel. 0 70 42-9 70 18 40, Bürozeiten Mo-Fr 8-12 Uhr. 2.1.1 Bei GmbHs mit weniger als 500 Arbeitnehmern besteht gesellschaftsrechtlich grundsätzlich zwar keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats. Infolge der Bestimmungen des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemO über die Zulässigkeit der Beteiligung der Stadt Vaihingen an der Enz an Gesellschaften richtet sie grundsätzlich bei ihren Beteiligungsgesellschaften einen Aufsichtsrat ein, um ihrer Verpflichtung zur Steuerung und Überwachung des Unternehmens gerecht werden zu können (fakultativer Aufsichtsrat). 2.1.2 Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird dem gesellschaftsvertraglichen Recht der Stadt Vaihingen an der Enz zur Entsendung der Vorrang vor der Wahl in der Gesellschafterversammlung eingeräumt werden. Der Aufsichtsrat ist das wichtigste Überwachungs- und Kontrollorgan der Gesellschaft. Seine Mitglieder sind für die Ausübung ihres Mandats persönlich verantwortlich. Die Vertreter der Stadt Vaihingen an der Enz haben auch die besonderen Interessen der Stadt zu berücksichtigen (§ 104 Abs. 3 GemO). 2.1.3 Der Gesellschaftsvertrag oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen (§ 52 GmbHG i.V.m. § 111 Abs. 4 AktG). Dazu gehören Maßnahmen der Geschäftsführung von grundsätzlicher und besonderer Bedeutung, die insbesondere die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft betreffen. Die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegenden zustimmungspflichtigen Geschäfte können aber auch in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt werden, in der auch Wertgrenzen und weitere Zuständigkeitsfragen der Gesellschaften bestimmt werden können. 2.2 Aufgaben und Befugnisse 2.2.1 Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen (§ 52 GmbHG i.V.m. § 111 Abs. 1 AktG) und zu beraten. 2.2.2 Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig von der Geschäftsführung über wichtige Ereignisse der Gesellschaft i.S. des § 90 Abs. 1 und 2 AktG informieren zu lassen, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Außerdem kann er in bestimmen Angelegenheiten von der Geschäftsführung eine Berichterstattung verlangen (§ 90 Abs. 3 AktG) sowie insbesondere in die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht nehmen und die Gesellschaftskasse, Wertbestände u.ä. prüfen (§ 111 Abs. 2 AktG). 2.2.3 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Jahresergebnisses zu prüfen und der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich zu berichten (§ 171 AktG). 2.2.4 Im Rahmen dieser Überwachungsfunktion hat der Aufsichtsrat auch darauf hinzuwirken, dass die von der Geschäftsführung verfolgten operativen Ziele nicht den strategischen Zielen der Stadt Vaihingen an der Enz entgegenstehen. 2.2.5 Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. 2.2.6 Jedes Aufsichtsratsmitglied sollte nur so viele Mandate annehmen, dass ihm für ihre Wahrnehmung die notwendige Zeit zur Verfügung steht. 2.2.7 Der Aufsichtsrat sollte regelmäßig die Angemessenheit der Wertgrenzen für die seinem Zustimmungsvorbehalt unterliegenden Gesellschaftsangelegenheiten überprüfen. 2.3 Vorsitzender 2.3.1 Vorsitzender des Aufsichtsrats ist i.d.R. der Oberbürgermeister. Der Aufsichtsrat kann auch Recyclinghof Burghof Öffnungszeiten Mineralstoffdeponie: Montag bis Freitag von 7.45 bis 11.45 Uhr und 12.45 bis 15.45 Uhr 2 01 4 Fr. 1. 8. Roßwag ● 19.30 Uhr GenussTriole, Ort: Neue Kelter l Genossenschaftskellerei Roßwag-Mühlh. Öffnungszeiten Recyclinghof: Montag bis Freitag von 7.45 bis 11.45 Uhr und 12.45 bis 15.45 Uhr Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr Sa. 2. 8. Vaihingen ● Kleinglattbach ● Roßwag ● 14.30 Uhr Ausflug in Vaihingens „Unterwelt“ (Kellerführung), Treffpunkt: Marktplatzbrunnen, Anmeldung erforderlich l Kultur- und Touristinformation N O T R U F TA F E L 16 Uhr Ferientreff für Daheimgebliebene, Ort: Im Garten der Peterskirche l Förderverein zur Erhaltung der Peterskirche Kleinglattbach e.V. Feuer, med. Notfälle .................. 112 Polizei .................................... 9410 Überfall, Unfälle........................ 110 Krankentransport................. 19222 Städtisches Wasserwerk ....... 18-255 Störung beim Strom: 15 Uhr Weinspaziergang durchs Lembergerland l Genossenschaftskell. Roßw.-Mühlh. So. 3. 8. 14.30 Uhr Auf den Spuren der Vaihinger Geschichte (Stadtführung), Treffpunkt: Marktplatzbrunnen, Anmeldung nicht erforderlich l Kultur- und Touristinformation Vaihingen ● Ensingen ● Gündelbach ● 14 Uhr Wanderung zur Eselsburg l VdK Gündelbach und Seniorentreff Gündelbach Roßwag ● 13 Uhr u. 17 Uhr Segway-Tour d. Lembergerland l Genossenschaftskell. Roßw.-Mühlh. 14.30 Uhr Hocketse, Ort: Eselsburg l VdK Ensingen (Gesamtstadt Vaihingen/Enz) EnBW .................. (0800) 3629477 Störung bei Gasversorgung: EnBW .................. (0800) 3629447 Mo. 4. 8. Enzweihingen ● 19 Uhr Montagsspaziergang rund um Enzweihingen, Start: Ev. Kirche l Landfrauen Enzweihingen Mi. 6. 8. Aurich ● 14 Uhr Seniorennachmittag, Ort: Schützenhaus l Seniorengruppe Aurich Do. 7. 8. Vaihingen ● bis 24.8. jeweils Donnerstag bis Sonntag um 17 Uhr: Lesungen zum Thema „Reformation. Macht. Politik.“ von Vaihinger Bürgerinnen und Bürgern, Ort: Kulturecke/Peterskirche l Städt. Kulturamt in Kooperation mit der ev. Kirchengemeinde Vaihingen/Enz Sa. 9. 8. u. 11.8. jeweils 17 Uhr bzw. 10.8. ab 10.30 Uhr Fischerfest, Ort: Um das Vereinsheim l Strombergfischer Gündelbach Gündelbach ● Riet ● Roßwag ● 20 Uhr Sternschnuppennacht im Weinberg l Genossenschaftskellerei Roßwag-Mühlhausen ● 8 Uhr Wanderung, Ort: Frauenalb-Ettlingen l Schwäb. Albverein Enzweihingen 17 Uhr u. 10. 8. ab 11 Uhr Sommerfest, Ort: Rathausplatz l Sängerbund Riet So. 10. 8. Enzweihingen siehe auch Veranstaltungskalender www.vaihingen.de BESTATTUNGSWESEN Folgende Unternehmen sind für das Herstellen und Schließen der Gräber zuständig: für die Stadtteile Ensingen, Horrheim und Gündelbach: das Unternehmen Bestattungen Dürr, Inh. Andreas Lehner, Gündelbacher Str. 14, Vaihingen-Ensingen, Telefon (07042) 813268 für die Stadtteile Enzweihingen, Aurich und Riet: das Unternehmen Gräßle und Reichert, Vaihingen-Enzweihingen, Beerhaldenstr. 3, Telefon (07042) 814020 Rieter Straße 43, Telefon (07042) 98344 für die Kernstadt Vaihingen und die Stadtteile Kleinglattbach und Roßwag: das Unternehmen Bestattungen Strauß, Inhaber Karlheinz Hiel Grempstraße 30, Vaihingen an der Enz, Telefon (07042) 92254 Die beauftragten Unternehmen stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. selbst einen Vorsitzenden bestimmen. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen. 2.3.2 Der Aufsichtsratsvorsitzende hält den Kontakt mit der Geschäftsführung. 2.3.3 Die Gesellschafterversammlung bestimmt den Abschlussprüfer. Der Aufsichtsratsvorsitzende erteilt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag. Hierbei sollen auch Prüfungsschwerpunkte abgestimmt und Empfehlungen der Beteiligungsverwaltung berücksichtigt werden. 2.4 Besetzung und Sitzungsteilnahme 2.4.1 Bei der Auswahl ihrer Aufsichtsratsmitglieder achtet die Stadt Vaihingen an der Enz auf eine kompetente und interessenkonfliktfreie Besetzung. Sie sollten über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sein. Im Zuge ihrer Mandatsausübung sollten sie die Beratung der Beteiligungsverwaltung in Anspruch nehmen und die jeweilige Stimmrechtsausübung mit ihr abstimmen. 2.4.2 Die von der Stadt Vaihingen an der Enz entsandten Aufsichtsratsmitglieder haben grundsätzlich an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilzunehmen. Sofern keine Stellvertreter bestimmt sind, sollte im Verhinderungsfalle ein anderes ordentliches Aufsichtsratsmitglied der Stadt zur Stimmabgabe schriftlich bevollmächtigt werden (Stimmvollmacht) oder die schriftliche Stimmabgabe durch eine andere zur Teilnahme berechtigte Person ermöglicht werden (Stimmbotschaft). 2.5 Vergütung 2.5.1 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Sie soll der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung tragen. 2.5.2 Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und die Vergütungssätze der Aufsichtsratsmitglieder sollen im Beteiligungsbericht ausgewiesen werden; die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats auch im Anhang zum Jahresabschluss. 2.6 Interessenkonflikte 2.6.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind den Unternehmensinteressen verpflichtet. Die Vertreter der Stadt Vaihingen an der Enz sollen aber auch die besonderen Interessen der Stadt, insbesondere die Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse berücksichtigen (§ 104 Abs. 3 GemO). 2.6.2 Die von der Stadt Vaihingen an der Enz entsandten Aufsichtsratsmitglieder sollen sich für die Umsetzung der tragenden Grundsätze dieser Beteiligungsrichtlinie einsetzen. 2.6.3 Kein Aufsichtsratsmitglied darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen und Geschäftschancen der Beteiligungsunternehmen für sich nutzen. 2.6.4 Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere Befangenheitsgründe i.S. von § 18 GemO dem Aufsichtsrat gegenüber offen zu legen. Der Aufsichtsrat entscheidet über die Mitwirkung des betroffenen Aufsichtsrats. Wesentliche und andauernde Interessenkonflikte sollen zur Beendigung des Mandats führen. 2.6.5 Beratungs- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds, die mit der Gesellschaft abgeschlossen werden, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. 2.7 Verschwiegenheitspflicht 2.7.1 Die Aufsichtsratsmitglieder unterliegen gesellschaftsrechtlich zwar grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist (§ 52 Abs. 1 i.V. mit § 116 Satz 2 AktG). 2.7.2 Die kommunalrechtlich als Zulässigkeitsvoraussetzung vorgeschriebene Einflussnahme der Stadt Vaihingen an der Enz auf ihre Beteiligungsunternehmen durch Steuerung und Überwachung (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 GemO) erfordert als landesrechtliche Klarstellung des verfassungsrechtlichen Demokratieprinzips aber gerade eine Berichterstattung ihrer Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Stadt Vaihingen an der Enz. 2.7.3 Deshalb sollten die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Vaihingen an der Enz im Gesellschaftsvertrag von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Gemeinderat und der Beteiligungsverwaltung entbunden und der Stadt Vaihingen an der Enz ein Weisungsrecht an ihre Vertreter eingeräumt werden. 2.7.4 Der Oberbürgermeister ist als Mitglied des Aufsichtsrats aufgrund seiner Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat über wichtige Angelegenheiten der Stadt Vaihingen an der Enz und ihrer Verwaltung (§ 43 Abs. 5 GemO) gem. § 394 AktG von der Verschwiegenheitspflicht bezüglich der wichtigen Gesellschaftsangelegenheiten entbunden. 2.7.5 Für die Behandlung von Gesellschaftsangelegenheiten im Gemeinderat gelten die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen und die Verschwiegenheit der Gemeinderäte (§ 35 GemO). 3. Geschäftsführung 3.1 Grundsätzliches 3.1.1 Die Geschäftsführung der Gesellschaften kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Sie wird in der Regel durch die Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen (§ 46 Abs. 5 GmbHG). Bei mehreren Personen ist in einer Geschäftsordnung insbesondere die Geschäftsverteilung, die Zusammenarbeit und die Vertretung zu regeln. Sie ist vom Aufsichtsrat zu erlassen. 3.1.2 Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags und der Weisungen der Gesellschafterversammlung. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden (§ 43 GmbHG). Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft entweder jeweils allein, gemeinschaftlich oder zusammen mit einem Prokuristen gerichtlich und außergerichtlich. 3.1.3 Die Geschäftsführung hat gegenüber den Gesellschaftern eine Auskunftspflicht und hat die Einsicht in die Bücher und Schriften zu gestatten. Gegenüber Dritten besteht eine Schweigepflicht (§ 51a GmbHG) 3.2 Pflichten 3.2.1 Geschäftsführungsmitglieder sind während ihrer Tätigkeit für Beteiligungsgesellschaften dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie unterliegen einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen keine persönlichen Interessen verfolgen. 3.2.2 Die Geschäftsführung hat die originäre Führungsfunktion auf den Gebieten der Unternehmensplanung, -koordination und -kontrolle. 3.2.3 Die Geschäftsführung hat ein internes Kontrollsystem zu installieren, nachdem vor allem bei wichtigen Vorgängen mindestens zwei Personen beteiligt sind (Vier-Augen-Prinzip), insbesondere bei den Tätigkeiten im Bereich der Gesellschaftskasse und der Buchführung (Funktionstrennung). Donnerstag, 31. Juli 2014 Sozialstation Vaihingen Wochenddienst vom 2. – 3. August 2014 Vaihingen, Roßwag, Aurich: Erika Kucher Doris Langenstein Silke Truckses Sandra Schneider (Samstag) Renate Gabriel (Sonntag) Ensingen, Gündelbach, Horrheim, Kleinglattbach, Oberriexingen, Sersheim: Cosette Acker Andrea Dübner Manuela Kiefer Irina Redepi Marion Kiebler Enzweihingen, Riet, Eberdingen, Hochdorf, Nussdorf: Angela Roth Iris van Bebber-Stark Birgit Hackl Martina Attia Shahin Sozialstation Vaihingen Andreaestraße 16/1, 71665 Vaihingen Ambulante Alten- und Krankenpflege Telefon 970181 Nachbarschaftshilfe mit Familienpflege/Dorfhelferin Telefon 9701840 Betreuungsgruppe für Demenzkranke: Donnerstag 15 bis 18 Uhr Anmeldung unter Tel. 9701840 Beratungsbesuche und Pflegekurse Telefon 9701844 Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Demenz: Montag, 20. Oktober 2014, von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr 3.2.4 Soweit möglich, sollte die interne Revision als eigenständige Stelle wahrgenommen werden. 3.2.5 Die Unternehmensplanung, insbesondere die Wirtschafts- und Finanzplanung hat nach den strategischen Zielvorgaben der Stadt Vaihingen an der Enz zu erfolgen. 3.2.6 Die Geschäftsführung soll zur Unterrichtung des Aufsichtsrats und der Beteiligungsverwaltung ein Berichtswesen einrichten. Dabei informiert sie jährlich vor allem über die Geschäftsentwicklung im Vergleich zu den Planvorgaben und stellt bei Planabweichungen die Ursachen und Gründe dar. 3.2.7 Die Geschäftsführung ist für eine ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich (§ 41 GmbHG) und stellt den Jahresabschluss und Lagebericht (§ 264 HGB, § 42a GmbHG) nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften auf (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b GemO). 3.2.8 Die Geschäftsführung soll den aufgestellten Jahresabschluss rechtzeitig vor der Behandlung im Aufsichtsrat und der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung vor allem hinsichtlich der Auswirkungen von Besonderheiten und Bilanzierungsfragen auf den Gemeindehaushalt mit der Beteiligungsverwaltung abstimmen. 3.2.9 Außerdem soll die Geschäftsführung der Beteiligungsverwaltung die für die Erstellung des Beteiligungsberichts notwendigen Daten frühzeitig zur Verfügung stellen. 3.3 Vergütung 3.3.1 Angemessene leistungsbezogene Anteile der Geschäftsführervergütung sollen festgelegt werden. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des Geschäftsführungsmitglieds, seine Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. 3.3.2 Die ordnungsgemäße Abrechnung der Geschäftsführungsvergütung soll durch den Wirtschaftsprüfer geprüft und schriftlich bestätigt werden. 3.3.3 Geschäftsführungsmitglieder dürfen Nebentätigkeiten nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. 3.3.4 Beim Abschluss einer D&O (Directors- & Officers-) Versicherung für die Geschäftsführung soll ein angemessener Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart werden. 3.4 Zusammenwirken von Geschäftsführung und Aufsichtsrat 3.4.1 Geschäftsführung und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Die ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats ist gemeinsame Aufgabe von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Berichte der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sind i.d.R. schriftlich zu erstatten. 3.4.2 Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist bei unabweisbaren, erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen des Erfolgsplans und bei erheblichen Mehrausgaben einzelner Vorhaben des Vermögensplans einzuholen (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a GemO i.V.m. § 15 Abs. 2 EigBG, vgl. Nr. 2.1.3) 3.4.3 Die Geschäftsführung bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und nimmt i.d.R. an den Aufsichtsratssitzungen teil. Die Tagesordnung und sämtliche Beschlussunterlagen werden mindestens eine Woche vor der Sitzung den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugestellt. Tischvorlagen sollen weitgehend vermieden werden. Die Niederschriften über die Sitzungen des Aufsichtsrats werden den Mitgliedern zeitnah übermittelt. Abschnitt C: Beteiligungsverwaltung In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Aufgabengebiete der Beteiligungsverwaltung entsprechend den in Abschnitt B festgelegten Standards konkretisiert. Dabei kommt der Wirtschafts- und Finanzplanung besondere Bedeutung zu, weil sie auf der Grundlage der längerfristigen Zielvereinbarungen das wichtigste Instrument der Stadt Vaihingen an der Enz zur Steuerung der Beteiligungsgesellschaften darstellt. Für die Überwachung der im Rahmen dieser Steuerungsprozesse vorgegebenen Ziele ist ein entsprechend strukturiertes Berichtswesen durch (Quartals-)Berichte der Ge- Donnerstag, 31. Juli 2014 schäftsführungen zu installieren. In diesem Kontext stehen auch die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die der Stadt Vaihingen an der Enz wichtige Gesellschafterinformationen für die Wahrnehmung der Aufgabenverantwortung liefern. Zudem sind die für die Herbeiführung von Weisungsbeschlüssen des Gemeinderats für die Stimmrechtsausübung der Gemeindevertreter in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat sowie für die übrige Mandatsbetreuung notwendigen Unterlagen von der Beteiligungsverwaltung rechtzeitig zu beschaffen und aufzubereiten. Dies gilt grundsätzlich auch für den von der Stadt Vaihingen an der Enz jährlich aufzustellenden Beteiligungsbericht. Insgesamt legt dieser Abschnitt die Grundlagen für die bedarfsgerechte und aktive Verwaltung der Beteiligungsgesellschaften durch die Beteiligungsverwaltung fest. 1.Grundsätzliche Aufgaben 1.1 Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Vaihingen an der Enz bereitet Gesellschaftsgründungen vor. Dabei prüft sie die zur Verfügung stehenden Rechtsformen und empfiehlt die vorteilhafteste, bereitet die Ausgründung oder Umgründung federführend vor und erarbeitet die notwendigen Gesellschaftsverträge, Satzungen und Geschäftsordnungen. 1.2 Für die Stadt Vaihingen an der Enz als Gesellschafter überwacht und koordiniert die Beteiligungsverwaltung die sich aus den Gesetzen, dem Gesellschaftsvertrag, den Geschäftsordnungen und dieser Richtlinie ergebenden Rechte und Pflichten der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften. 1.3 Die Beteiligungsverwaltung bereitet auch die Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse vor, die im Zuge der Steuerung und Überwachung ihrer Beteiligungsgesellschaften von der Stadt Vaihingen an der Enz als Gesellschafter zu fassen sind. 1.4 Sie bewirtschaftet grundsätzlich die Haushaltsmittel der Stadt Vaihingen an der Enz in Bezug auf ihre Beteiligungsgesellschaften. In diesem Zusammenhang sind auch die finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt zu überwachen und zu koordinieren. 1.5 Die Beteiligungsverwaltung hat darauf zu achten, dass bei der Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der Beteiligungsgesellschaften der Abschlussprüfer i.d.R. in einem fünfjährigen Turnus gewechselt wird. 1.6 Außerdem kann die Beteiligungsverwaltung dem Aufsichtsrat für die Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer Prüfungsschwerpunkte und ergänzende Prüfungsinhalte empfehlen. 1.7 Die Beteiligungsverwaltung berät und unterstützt die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Vaihingen an der Enz und ihrer Vertreter in der Gesellschafterversammlung (Mandatsbetreuung). Dazu wertet sie die von den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften für die Sitzungen übermittelten Unterlagen aus und schlägt unter Berücksichtigung der Gemeindeinteressen und der Erkenntnisse aus den Quartalsberichten eine Beschlussempfehlung vor. Insbesondere hat sie die Aufgabe, zu finanzwirtschaftlichen Fragen Stellung zu nehmen und ihre Ergebnisse den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen. 1.8 Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Beteiligungsverwaltung auch den Rat externer Fachberater einholen. 1.9 Bei der Beteiligungsverwaltung werden alle Akten geführt, die bei der Stadt Vaihingen an der Enz im Rahmen ihrer Gesellschafterstellung bei Beteiligungsgesellschaften anfallen. 2. Wirtschaftsplan 2.1 Der Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung sind in sinngemäßer Anwendung der für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften rechtzeitig vor Beginn des neuen Geschäftsjahres von der Geschäftsführung aufzustellen (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a GemO), wobei die wesentlichen Grundsätze der Wirtschaftsführung der Stadt Vaihingen an der Enz zu beachten sind. 2.2 Der Entwurf der Wirtschafts- und Finanzplanung ist bis zum 01. September des Vorjahres der Beteiligungsverwaltung vorzulegen. 2.3 Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht (§ 14 Abs. 1 EigBG). Der Erfolgsplan ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Formblatt 4 und der Vermögensplan nach dem Formblatt 6 zur EigBVO aufzustellen (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 EigBVO). Die Planung ist um einen Erläuterungsteil zu ergänzen. 2.4 Eine fünfjährige Finanzplanung ist Grundlage des Wirtschaftsplans (§ 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i.V.m. § 85 GemO). Sie besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, die entsprechend dem Wirtschaftsplan zu gliedern sind. Das erste Planjahr der Finanzplanung ist das laufende Wirtschaftsjahr. Des Weiteren enthält sie Angaben für die kommenden drei weiteren Wirtschaftsjahre. Dem Erfolgsplan sollen auch die Vorjahresergebnisse vorangestellt werden. 2.5 Die Grundlage der Finanzplanung bildet das Investitionsprogramm der Beteiligungsgesellschaft. Es enthält detaillierte Angaben zu den geplanten Investitionen und kann über den Finanzplanungszeitraum hinausgehen. Für größere Investitionen ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, ggf. für verschiedene Varianten, beizufügen. 3. Überwachung durch Berichtswesen 3.1 Jahresberichte 3.1.1 Bei Mehrheitsbeteiligungen (unmittelbar oder mittelbar, Anteile aller Gebietskörperschaften sind zusammen zu rechnen) haben die Geschäftsführungen der Beteiligungsverwaltung Jahresberichte nach den Bestimmungen des § 90 Abs. 1 AktG vorzulegen. 3.1.2 Bestandteil der Jahresberichte ist auch eine Gewinn- und Verlustrechnung für das jeweilige Jahr, in der das Jahresergebnis dem Ansatz des Erfolgsplans gegenüber zu stellen und die um die folgenden Spalten mit den entsprechenden Werten zu ergänzen ist: • Planansatz für das gesamte Wirtschaftsjahr, • Abweichung der prognostizierten Ergebnisse zum Jahresansatz, • Ist-Zahlen des letzten Wirtschaftsjahres. 3.1.3 Wesentliche Abweichungen der Jahres-Gewinn- und Verlustrechnung von den Planansätzen sind zu begründen und in Bezug auf das zu erwartende Jahresergebnis im Vergleich zum Planansatz zu erläutern. 3.1.4 Weiterer Bestandteil des Jahresberichts ist die Berichterstattung über die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft (Aktueller Liquiditätsstatus, Liquiditätsvorschau auf das Jahresende, strategische Liquiditätsreserven). 3.1.5 Die Jahresberichte sind spätestens vier Wochen nach Jahresende der Beteiligungsverwaltung vorzulegen. 3.2 Sitzungsunterlagen 3.2.1 Die Geschäftsführungen übermitteln spätestens zum selben Zeitpunkt wie dem Oberbürger- Seite 5 Amtsblatt Stadt Vaihingen an der Enz meister und den Aufsichtsratsmitgliedern auch der Beteiligungsverwaltung alle Einladungen zu den Sitzungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats mit Tagesordnungen und sämtlichen Unterlagen, damit die Beteiligungsverwaltung den Oberbürgermeister und die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Vaihingen an der Enz hinsichtlich der Berücksichtigung der Gemeindeinteressen bei der Stimmrechtsausübung ausreichend beraten und betreuen kann. 3.2.2 Die Geschäftsführungen übermitteln die Sitzungsniederschriften auch der Beteiligungsverwaltung. 4. Der Jahresabschluss und die Ergebnisfeststellung 4.1 Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung 4.1.1 Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung so rechtzeitig aufzustellen, dass seine Feststellung durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von acht Monaten, bei kleinen Gesellschaften i.S. des § 267 Abs. 1 HGB innerhalb von elf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen kann. 4.1.2 Der Jahresabschluss ist von der Gesellschaft nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers unverzüglich an die Beteiligungsverwaltung weiterzuleiten. 4.2 Abschlussprüfer 4.2.1 Die Beteiligungsverwaltung soll eine Erklärung des vorgesehenen Abschlussprüfers über seine Unabhängigkeit bezüglich der Prüfung des Jahresabschlusses der Beteiligungsgesellschaft einholen, wenn Beziehungen mit der Gesellschaft Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. 4.2.2 Der Aufsichtsrat soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht beseitigt werden können. 4.2.3 Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. 4.3 Veröffentlichung 4.3.1 Die Gesellschaft hat im Amtsblatt der Stadt Vaihingen an der Enz folgendes ortsüblich bekannt zu geben (vgl. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GemO): • den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zusammen mit dessen Ergebnis, • das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, • die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrags. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen und in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. 5. Beteiligungsbericht zur Information der Öffentlichkeit 5.1 Die Daten der unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften mit einer Beteiligungsquote ab 25 v.H. und der mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen sind für den jährlich von der Beteiligungsverwaltung zu erstellenden Beteiligungsbericht von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften bis spätestens Ende September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres an die Beteiligungsverwaltung zu übermitteln. 5.2 Dabei sind grundsätzliche Angaben zu folgenden Bereichen zu machen: • Gegenstand des Unternehmens, • Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens, • Beteiligungen des Unternehmens, • Besetzung der Organe und der Geschäftsführung, • Grundzüge des Geschäftsverlaufs im Berichtsjahr und aktuelle Kurzdarstellung des laufenden Geschäftsjahrs, • Ertrags- und Vermögenslage, • Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt Vaihingen an der Enz (Betriebskostenzuschüsse, Ausschüttungen an die Stadt Vaihingen an der Enz, Zuweisungen der Stadt Vaihingen an der Enz zur Verlustabdeckung, Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals und der Rücklagen, Stand der von der Stadt Vaihingen an der Enz gewährten Darlehen und übernommenen Bürgschaften jeweils zum 31.12.), • die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, • die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Vergleich mit den Werten des vorangegangenen Geschäftsjahrs getrennt nach Gruppen (Geschäftsführer, Beamte, Beschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Aushilfen), • gewährte Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für jede Personengruppe (kann unterbleiben, wenn sich die Bezüge einzelner Personen feststellen lassen). Vaihingen an der Enz, den 31. Juli 2014 Maisch, Oberbürgermeister 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr; 2. beim Landratsamt Heilbronn, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 42, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn während folgender Zeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; 3. beim Landratsamt Karlsruhe, Naturschutzbehörde, Zimmer H 05 31, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe während folgender Zeiten: Montag, Mittwoch bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr; 4. beim Landratsamt Ludwigsburg, Kreishaus des Landratsamtes Ludwigsburg, Ebene 4, Im Flur vor dem Zimmer 433, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg während folgender Zeiten: Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Bedenken und Anregungen können bei den unter Ziffer 1-4 genannten Landkreisen als unteren Naturschutzbehörden während der Auslegungsfrist mündlich (zur Niederschrift), schriftlich oder elektronisch (Landratsamt Heilbronn: [email protected]; Landratsamt Ludwigsburg: [email protected]; Landratsamt Karlsruhe: [email protected]; Landratsamt Enzkreis: [email protected]) vorgebracht werden, jedoch nur im für die eigenen Belange örtlich zuständigen Landratsamt. Hinweis: Der Verordnungsentwurf kann auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe (www.rp-karlruhe.de) eingesehen werden. Karlsruhe, den 15. Juli 2014 Regierungspräsidium Karlsruhe - Höhere Naturschutzbehörde Öffentliche Bekanntmachung Zwangsversteigerung für das Regierungspräsidium Karlsruhe Änderung der Verordnung über den Naturpark „Stromberg-Heuchelberg“ vom 2. Juni 1986 auf den Gebieten der Landkreise Enzkreis, Heilbronn, Karlsruhe und Ludwigsburg Das Regierungspräsidium Karlsruhe - Höhere Naturschutzbehörde - beabsichtigt, die Verordnung über den Naturpark „Stromberg-Heuchelberg“ zu ändern. Es ist beabsichtigt, durch die Änderung von § 2 Absatz 3 Satz 2 der Naturparkverordnung die städtebauliche Entwicklung sowie die Planung und Zulassung von Windkraftanlagen im Naturpark zu erleichtern. Erschließungszonen nach § 2 Absatz 3 Satz 2 der Naturparkverordnung sind dann automatisch die Flächen, • die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Baugesetzbuch) liegen, • über die ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst ist, • deren Bebaubarkeit nach § 34 Baugesetzbuch möglich ist, • die im jeweiligen Flächennutzungsplan für die Bebauung vorgesehen sind, • sowie die Flächen, die in den Regionalplänen als Vorrangflächen für die Windkraft oder in Flächennutzungsplänen als Konzentrationszonen für die Windkraft ausgewiesen sind. Damit entfällt in diesen Flächen der Erlaubnisvorbehalt nach § 4 der Naturparkverordnung. Der Verordnungsentwurf liegt gemäß § 74 Absatz 2 Naturschutzgesetz zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus in der Zeit vom 2.9.2014 bis einschließlich 2.10.2014 1. beim Landratsamt Enzkreis in Pforzheim, Bürger-Info, Haupthaus, Zähringer Allee 3, 75177 Pforzheim und Außenstelle Landratsamt, Zimmer 130, Östliche Karl-Friedrich-Straße 58; 75175 Pforzheim während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Freitag 08:00 Uhr bis Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 23.09.2014, um 10.30 Uhr im Amtsgericht Vaihingen an der Enz, Heilbronner Straße 17, Raum 7, Sitzungssaal, öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Aurich, 553/ 1.000 am Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum, Sondereigentums-Art Wohnung (im Erdgeschoß, dem Keller im Untergeschoß und der Garage mit Einfahrt von der Römerstraße), SE-Nr. 1, Blatt 7238, BV-Nr. 1 an Grundstück Gemarkung Vaihingen/Enz, Flurstück 2292, Wirtschaftsart u. Lage Gebäude- und Freifläche, Anschrift Römerstraße 20, 2.249 m² Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohneinheit im Dreifamilienwohnhaus mit Gartenlandfläche, Baujahr 1970/71, Wohnfläche ca. 108,47 qm im EG, Keller im UG und Garage, 71665 Vaihingen an der Enz Stadtteil Aurich; Verkehrswert: 169.000,00 €. Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter www.zvg.com. Der Versteigerungsvermerk ist am 14.01.2010 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Aktiv für Demokratie und Toleranz Zum 14. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ aus. Den Gewinnern winken Geldpreise im Wert von 1.000 bis 5.000 Euro und eine öffentliche Preisverleihung. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Demokratie bedeutet, sich in die eigenen Angelegenheiten im Land einzumischen; sie beginnt in der Familie, in der Schule, in der Freizeit. Wir wollen Einzelpersonen und Gruppen, die dort und anderswo das Grundgesetz auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen. Was sind die Ziele des Wettbewerbs? Mit dem Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ wollen wir Ihre ehrenamtliche, zivilgesellschaftliche Arbeit vor Ort für die breitere Öffentlichkeit sichtbar machen, übertragbare Beispiele identifizieren und zur Nachahmung empfehlen, die Vielfalt und die Qualität Ihrer Arbeit würdigen, durch Ihr Beispiel guter Praxis andere Interessierte inspirieren und anregen, selbst tätig zu werden, dazu beitragen, Ihr Know-how für andere Interessierte nutzbar zu machen, dazu beitragen, Ihr Projekt/Ihre Initiative mit anderen zu vernetzen, den Transfer von Wissen und Kreativität untereinander befördern. Welche Aktivitäten werden ausgezeichnet? Grundsätzlich sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Wir suchen vorbildliche und nachahmbare zivilgesellschaftliche Aktivitäten aus dem gesamten Bundesgebiet. Dabei geht es nicht darum, die „einzigartige Aktion“ zu finden, sondern wir wollen die Vielfalt der geeigneten Maßnahmen zeigen. Wichtig ist, dass es sich um bereits durchgeführte Projekte und Initiativen handelt. Wir suchen Projekte, die sich einsetzen für Demokratie und Partizipation, gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z.B. gegen Antiziganismus, Rassismus, Antisemitismus, Muslimenfeindlichkeit, Homosexuellenfeindlichkeit), gegen Islamismus und Salafismus, gegen Diskriminierung und Ausgrenzung, für Integration und Toleranz, für Gewaltprävention und Zivilcourage, für eine aktive Geschichtsaufarbeitung (z.B. Gedenkstätten- und Zeitzeugenarbeit), für verwandte Ziele. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Beiträge, welche im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden. Ihre Teilnahme am Wettbewerb setzt das Einverständnis voraus, dass wir über die Projekte berichten dürfen und Sie Ihr Know-how ggf. auf Netzwerktreffen des Bündnisses weitergeben. Der Einsendeschluss für die kompletten Unterlagen ist der 26.09.2014 (Datum des Poststempels!). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Wettbewerb unter www.buendnis-toleranz.de. Vaihinger Strandleben 2014 AKTIVITÄTEN: Donnerstag, 31. Juli 2014 19-21 Uhr Samstag, 2. Aug. 2014 ab 14.00 Uhr 2. Aug. 2014 ab 16.00 Uhr Sonntag, Montag, twoch, Mittw 19-22 Uhr 3. Aug. 2014 10.30 Uhr 4. Aug. 2014 7.30 Uhr 18.30-20 Uhr 6. Aug. 2014 19-20 Uhr 20 Uhr Donnerstag, 7. Aug. 2014 ab ca. 18 Uhr Freitag, 8. Aug. 2014 ab 19 Uhr Sonntag, 10. Aug. 2014 10.30 Uhr Wolfsberg Konnection/öffentliche Probe Aufbau von C. Bar u. Parcours für Schatzsuche zwurm w e.V. Holzw Schatzsuche f. Kinder u. Barbetrieb für Große, zwurm w e.V. Holzw Shooting Stars Lifeband, Tanzschule DANZA Kindergottesdienst f. Kinder aller Konfessionen, evang. Kirchengemeinde Boule-Gruppe Karate im Sand, Yuishinkan Dojo Vaihingen/Enz ZUMBA, Tanzschule DANZA DIVAN Inform. u. Diskussion zu den gepl. Freihandelsabkommen, DIVAN Zeitungspackenstoßen, Vaihinger Kreiszeitung Cocktail-Bar, Jugendgemeinderat Kindergottesdienst f. Kinder aller Konfessionen, evang. Kirchengemeinde ww ww w w w.strandleben.org Weitere Termine unter w STADT VA I H I N G E N AN D E R ENZ STADTBÜCHEREI Wir haben vom 18. bis 23. August 1 Woche geschlossen Leihfristen im Sommer: 6 Wochen Geänderte Öffnungszeiten der Zeitungsleseecke: (31. Juli bis 12. September) Marktgasse 6 71665 Vaihingen an der Enz Telefon (0 70 42) 54 44 Mo., Di., Do., Fr. nachmittags erst ab 15 Uhr, Mittwoch geschlossen. STADT VA I H I N G E N AN DER ENZ STADTBÜCHEREI Der Bibliotheksausweis Die schlauste Karte in meinem Geldbeutel • für die ganze Familie • für Jung und Alt • nutzbar an 5 Tagen der Woche zu familienfreundlichen Öffnungszeiten 1. Juli bis 16. August Marktgasse 6 71665 Vaihingen an der Enz Telefon (0 70 42) 54 44 Bei Neuanmeldungen und Reaktivierung der „schlausten Karte im Geldbeutel“ am Familien-Freitagnachmittag (15 bis 19 Uhr) und am Familien-Samstag (10 bis 13 Uhr) 25% plus, die Jahresgebühr ist 15 Monate gültig, zum Preis von 12 Monaten. STADT VA I H I N G E N AN DER ENZ Kultur und Tourismus Unsere nächsten Stadt-/ Themenführungen: Ausflug in Vaihingens Unterwelt - Kellerführung - • Samstag, 2. August 2014, 14.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr Leitung: Knut Berberich Treffpunkt: Marktplatzbrunnen Kosten pro Person: 4 Euro Erwachsene/2 Euro Kinder Anmeldung erforderlich. Auf den Spuren der Vaihinger Geschichte • Sonntag, 3. August 2014, 14.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr Leitung: Reinhard Wahl Treffpunkt: Marktplatzbrunnen Kosten pro Person: 3 Euro Erwachsene/1,50 Euro Kinder Anmeldung nicht erforderlich. Kontakt: Kultur- und Touristinformation, Marktplatz 5, Tel. (07042) 18-235. Öffnungszeiten: Montag: 10 - 12 Uhr Dienstag - Freitag: 10 - 18 Uhr Samstag: 10 - 16 Uhr Stocherkahnfahrten auf der Enz • Samstag, 16. August 2014, und Sonntag, 17. August 2014, jeweils 14.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr Treffpunkt: Vaihinger Mühle, Enzgasse 24 Kosten pro Person: 8 Euro Erwachsene/4 Euro Kinder Für diese Führung muss vorher eine Karte in der Kultur- und Touristinformation gekauft werden. Seite 6 Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein und im Versteigerungstermin vorgelegt werden. Für Gebote kann nach §§67 bis 70 ZVG im Versteigerungstermin Sicherheitsleistung verlangt werden. Diese beträgt in der Regel 10 v.H. des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung kann in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder bestätigtem Landeszentralbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Tage) erbracht werden. Bargeld muss auf das Konto der Gerichtskasse (LOK Metzingen, IBAN: DE66 6005 0101 7871 5315 05 und BIC SOLADEST600, Kunden-Referenz-Nr.: 9800100100309 VAI und Geschäfts-Nr. K 1/10) so rechtzeitig überwiesen werden, dass dem Gericht der Nachweis hierüber im Termin vorliegt (mind. 4 Tage vorher). Vaihingen/Enz, den 14.7.2014 Vollstreckungsgericht, K 1/10 Bossert, Rechtspflegerin Freiwillige Feuerwehr Abteilung Aurich Fr., 1.8., Sommerferienprogramm Abteilung Ensingen Sa., 2.8., 13.30 Uhr Sommerferienprogramm Abteilung Enzweihingen Mo., 4.8., 19.30 Uhr Gruppe 3 Abteilung Stadt Mo., 4.8., 19.30 Uhr 2. Zug Gesamtstadt-Nachrichten Bürger-Treff www.buergertreff-vaihingen.de, Tel. 97 96 50. Bürostunden: Mo. + Di. 16 bis 17.30 Uhr und Mi. + Do. 10 bis 11.30 Uhr. Do., 31.7., 18 Uhr English Conversation, 18.30 Uhr Bridge. Fr., 1.8., 9 Uhr, 4-Tage-Wanderausflug nach Kappelrodeck, Treff Bahnhof, 10 Uhr Nordic Walking, Friedenskirche. Sa., 2.8., 9 Uhr Chinesische Gymnastik, Rondell. Mo., 4.8., 10 Uhr Nordic Walking, Brunnenhalde, 14.30 Uhr Geselliges Spielen, Di., 5.8., 19 Uhr lockerer Gesprächskreis im Gasthaus Schwanen. Mi., 6.8., 8.20 Uhr Tourenradler, Treff Bahnhof (Böblingen, Schönbuch, Tübingen). 19.30 Uhr Patchwork, Quilten (Treff ist den Teilnehmerinnen bekannt). Do., 7.8., 9.30 Uhr Wandern und Yoga, 10 Uhr Pedelec-Kurs (nur angemeldete Teilnehmer), Treff Verkehrsübungsplatz, 16.30 Uhr Vorstand, 18.30 Uhr Bridge. Fr., 8.8., 10 Uhr Nordic Walking, Friedenskirche, 14 Uhr Sommerferienprogramm „Mensch-ärgere-Dich-nicht-Turnier“ und Kochen mit Kindern. Sa., 9.8., 9 Uhr Chinesische Gymnastik, Rondell. Demokratie-Initiative Vaihingen/Enz und Nachbarn (DIVaN) Unser kommendes Treffen findet am Mi., 6.8., um 20 Uhr im Rahmen „DIVaN am Strand“ (Vaihinger Strandleben) auf dem Vaihinger Marktplatz Richtung Rathaus statt. Wir diskutieren über das geplante Feihandelsabkommen zwischen den USA und Europa und stellen die Frage: „Freie Märkte und Wohlstand oder großer Etikettenschwindel?“ Gäste zu unseren Treffen sind uns stets herzlich willkommen. DIE LINKE Ortsverband Vaihingen an der Enz und Umgebung Liebe Mitglieder und Interessierte, unser nächster LINKEN-Stammtisch findet am Do., 31.7., ab 19 Uhr im Biergarten der Gaststätte Seemühle, Seemühle 11, in Vaihingen/Enz statt. Folgende Themen stehen zur Aussprache an: - Diskussion über Punkte der Anwesenden, - Bericht über die Konstituierung des Gemeinderats, - Landesradwegekonzept im Raum Vaihingen, - Terminplanung des LINKEN Stammtisches bis Anfang 2015, - Verschiedenes. Alle Mitglieder und Interessierte aus der Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen sind recht herzlich eingeladen. Die Schmiede am Turm Das neue Kursprogramm des Vereins Die Schmiede e.V. am Turm für den Herbst 2014 ist da. Der Verein hat sein Programm erheblich erweitert. Er bietet jetzt Yoga - Kurse für jedes Alter, auch Yoga Nidra an. Weitere Angebote sind progressive Muskelrelaxation nach Jaccobsen, Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik sowie Qi Gong. Jeden Montag von 8.15 -9.30 Uhr besteht die Möglichkeit Nordic Walking mit Yoga zu verbinden. Treffpunkt ist der Löbertsbrunnen in Vaihingen. Freitags findet im 14 tägigen Wechsel ab Oktober wieder Mantrasingen oder eine angeleitete Meditation statt. Das Programm liegt in der Stadt aus. Nachfragen bitte direkt bei den Kursleiterinnen auf dem Flyer oder über Die Schmiede e.V. Tel. 14369. Im Internet sind wir auch zu finden unter www.dieschmiedevaihingen.de. Familienbildung Grabenstraße 18, Tel. 13 06 57- 0 Büroöffnungszeiten: Mo. - Do. 10 bis 12 Uhr, Mi.16 bis 19 Uhr. Unter www.familienbildung-vaihingen.de finden Sie unser gesamtes Kursprogramm. E-Mail: [email protected]. Unser neues Semesterprogramm für das 2. Halbjahr 2014 ist da. Seit 29.7. liegt es an den bekannten Stellen wie Schulen, Kindergärten, Stadt- Donnerstag, 31. Juli 2014 Amtsblatt Stadt Vaihingen an der Enz verwaltung, Bücherei, Apotheken, Banken und verschiedenen Geschäften aus. Sie erhalten das Programm auch in der Geschäftsstelle der Familienbildung in Vaihingen/Enz, Grabenstr. 18. Unser Büro ist in den Sommerferien vom 31.7. bis einschl. 12.9. geschlossen. bereitung: Mo., 27.10. - Do., 30.10., 14 - 17 Uhr. Kursgebühr: 85 €. Info und Anmeldung: SOLE e. V., Köpfwiesenweg 1, 71665 Vaihingen/Enz. Tel. 92429, www.sole-vaihingen.de. Heckengäu-Naturführer Es gibt noch freie Plätze beim Sommerferienprogramm der Stadt Vaihingen/Enz. Nr. 2: „Was ist Völkermord?“, 31.7. Nr. 3: Rennradtour durch den Stromberg, 2.8. Nr. 5: Hockey Schnupperstunden, 5.8. Nr. 6: Kinder Yoga I, 5.8. von 10 - 11.15 Uhr Nr. 7: Yoga für Kinder I, 5.8. von 14.30 - 15.45 Uhr Nr .8: Trommeln wie bei den Indianern, 5.8. Nr. 9: Yoga für Kinder II, 5.8. von 16.15 - 17.30 Uhr Nr. 11: Spaß- und Spielaktion bei der Bereitschaftspolizei Bruchsal, 6.8. Nr. 12: Kinder Yoga II, 7.8. von 14 - 15.15 Uhr Nr. 13: Puppentheater „Das hässliche kleine Entlein“, 7.8. Nr. 16: Fahrradausfahrt für 9-13 Jährige, 8.8. Nr. 17: Mini Hiphoppers I: 11.8., Nr.18: Spieletag für Kinder ab 4 Jahre, 11.8. Nr. 20: Maxi Hiphoppers I, 11.8. Nr .22: HipHop für teens I, 11.8. Nr. 25: Drummer aufgepasst, 14.8. Nr. 30 Sportabzeichen II, 22.8. Nr. 34: Fahrradausfahrt für 9-13 Jährige, 25.8. Nr. 36: „Die Trommel ruft“, 27.8. Nr. 38: Klangforscher aufgepasst, 28.8. Nr. 39: Der KID Chor - Singfreunde aufgepasst, 28.8. Nr. 40: Kinder werden Waldranger, 29.8. Nr. 41: Orientalischer Tanz, 29.8. Nr. 43: Mini Hiphoppers II, 1.9. Nr. 44: Maxi Hiphoppers II, 1.9. Nr. 45: HipHop für teens, 1.9. Nr. 46: Achtung Änderung: Musical I, 8.9. - 12.9. jeweils von 10-11 Uhr, Ballettschule Nagy Nr. 47: Kreativer Tanz I, 8.9. - 12.9. jeweils von 10-11 Uhr, Ballettschule Nagy Nr. 48: Achtung Änderung: Musical II, 8.9. - 12.9. jeweils von 11.15-12.15 Uhr, Ballettschule Nagy Nr. 49: Kreativer Tanz II, 8.9. - 12.9. jeweils von 11.15-12.15 Uhr, Ballettschule Nagy Nr. 50: Kreativer Tanz III, 8.9. - 12.9. jeweils von 12.30-13.30 Uhr, Ballettschule Nagy Nr. 51: HipHop I, 8.9. - 12.9. jeweils von 13.4514.45 Uhr, Ballettschule Nagy Nr. 53: HipHop II, 8.9. - 12.9. jeweils von 15-16 Uhr, Ballettschule Nagy Die Angebote sind nachzulesen in den Flyern, die im Bürgeramt Vaihingen/Enz und in den Verwaltungsstellen der Stadtteile ausliegen sowie im Amtsblatt vom 26.6. Anmeldungen und Auskünfte telefonisch bei Ingeborg Welz, Tel 07042 / 815 472. Einen spannenden und erlebnisreichen Tag auf dem Hof im Hasenlauf in Weissach können Kinder von 7-10 Jahren in den Sommerferien erleben. Am 13.8. von 10 bis 16 Uhr erkunden die Mädchen und Jungen gemeinsam mit den Heckengäu-Naturführerinnen Anne Morlok-Klink, Bettina Günther und Nicole Beck den Hof und seine tierischen Bewohner und die Natur in der Umgebung. Am Lagerfeuer bereitet die Gruppe ein Mittagessen zu. Spiele und Aktionen am Nachmittag runden das Programm ab. Die Kosten betragen 15 € pro Kind, für Geschwister 12 €. Darin ist das Mittagessen und Getränke enthalten. Anmeldungen nimmt Anne Morlok-Klink unter der Tel. 07044-32702 entgegen. Weitere Infos unter www.heckengaeunaturfuehrer.de. KreislandFrauen Adventsreise nach Regensburg, Busreise vom 4.7.12. (mit Domspatzenkonzert), Passau, Schifffahrt und Schloss Guteneck. Anmeldung bei: KreislandFrauenverband Ludwigsburg, Auf dem Wasen 9, 71640 Ludwigsburg, Fax:07141-459892. Landratsamt Ludwigsburg Fachbereich Landwirtschaft Neuer Lehrgang zur Fachkraft für Nebenerwerbslandwirtschaft Das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Landwirtschaft, bietet ab Mitte Oktober 2014 bei ausreichender Bewerberzahl wieder einen Lehrgang zur Fachkraft für Nebenerwerbslandwirtschaft an (Fachschulische Zusatzqualifikation Fachrichtung Landbau). Bewerben können sich Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen Beruf und 20 ha bewirtschafteter landwirtschaftlicher (Pacht-)Fläche oder entsprechender Tierhaltung bzw. Sonderkulturen. Erfahrungen im landwirtschaftlichen Bereich werden dringend empfohlen. Ausschlussfrist für Anmeldungen ist Fr., 12.9. Am Do., 21.8., findet um 18.30 Uhr ein Infoabend zu obigem Lehrgang im Fachbereich Landwirtschaft, Auf dem Wasen 9, 71640 Ludwigsburg, Raum 210, statt. Interessentinnen und Interessenten sind herzlich eingeladen! Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Walter, Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Landwirtschaft, 07141-144-4916 oder -4900 (Zentrale) oder auf der Homepage: http://www.ludwigsburg.landwirtschaft-bw.de im Bereich Fachschule und Ausbildung. NABU Vaihingen Wir laden alle großen und kleinen Naturfreunde ein zu einem nächtlichen Besuch bei den „Geheimnisvollen Jägern der Nacht“. Ein Infoabend mit anschließender Exkursion zum spannenden Thema Fledermäuse am Sa., 2.8., um 20 Uhr an der Fischerhütte am Ensinger See. (Direkte Zufahrt zum See ohne Genehmigung nicht erlaubt! Parkmöglichkeiten am Parkplatz Straße von Ensingen nach Kleinglattbach links der Straße.) Weitere Informationen erhalten sie gern unter Tel. 33277 oder auf unserer Homepage www.nabu-vaihingen.de. Schiller Volkshochschule Auch in den Sommerferien ist bei uns eine Menge los. Mit unserem Sommer-VHS-Programm bieten wir Ihnen neben heimatkundlichen Führungen, Kunst und Kultur, Entspannung und Kochkursen eine vielfältige Auswahl an Computerkursen für Ihre berufliche und private Weiterbildung. Das gesamte Programm finden Sie unter schiller-vhs.de. Das neue Programm der Schiller-Volkshochschule für das Herbstsemester 2014 ist erschienen. Es ist in neuem Layout unter dem Titel „Bildung macht das Leben bunt“ erschienen und liegt in Rathäusern, Buchhandlungen und Banken aus. Start des neuen Semesters mit insgesamt knapp 1.800 Kursen, Vorträgen und Exkursionen ist am 22.9. Das neue Programm der Schiller-Volkshochschule Landkreis Ludwigsburg hält ein vielfältiges Angebot bereit. Man kann Neues entdecken, bereits bestehende Kenntnisse vertiefen und zusammen mit Gleichgesinnten viel unternehmen. Weitergehende Informationen zu allen Kursen der Schiller-Volkshochschule gibt es auf der Homepage, im Programmheft oder persönlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schiller-VHS. Die Homepage www.schiller-vhs.de bietet eine komfortable Volltextrecherche sowie die Suche nach Themenbereichen, über die sich Interessierte inspirieren lassen können. Anmelden kann man sich per Telefon und schriftlich mit Anmeldekarte, per Fax unter 07141144-1677, per Mail an [email protected] oder im Internet unter www.schiller-vhs.de. Wer ein attraktives Geschenk sucht, für den ist der VHS-Geschenkgutschein eine gute Idee. Für alle Fragen und Anliegen steht Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter unter der zentralen Servicetelefonnummer 07141 144-1666 zur Verfügung. Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs Wir treffen uns am Mi., 6.8., um 12 Uhr im Restaurant Asia Xin Long in Sersheim, Bahnhofstr. 19 zum gemütlichen Mittagessen zum Sommerabschluss. Wir freuen uns auf euch und bitten um Anmeldung. Kontaktadresse: Waltraud Kopf, Tel. 33260, Doris Welz, Handy 0160/95855347. Selbsthilfegruppe Schlaganfall Unser monatliches Treffen wird vorverlegt und zwar auf den 1.8. Wir treffen uns mit anderen Schlaganfall-Selbsthilfegruppen beim Hoffest Lohrmann in Enzweihingen, Lerchenhof um 14.30 Uhr. Der Treff am 18.8. im Kath. Gemeindehaus fällt aus. Dort treffen wir uns wieder am 15.9.2014. Dann wird der Neurologe, Herr Kringler, uns alles Wissenswerte zum Schlaganfall erklären. Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen. SOLE Aufsatztraining während der Herbstferien. Für Grundschüler: Mo., 27.10. - Fr., 31.10., 10 12.30 Uhr. Für 10. Klasse Realschule, Prüfungsvor- Sommerferienprogramm STADT VA I H I N G E N AN DER ENZ LIEGENSCHAFTEN sind während der Sommerferien von Donnerstag, 31. Juli 2014, bis Freitag, 12. September 2014, Städtische Jugendarbeit Stadtjugendpflege Uwe Single, Abteilung: 20.3 Erziehung, Bildung, Sport; Zimmer 603, Schloßstraße 1-3, 71665 Vaihingen an der Enz, Tel. 18415, Fax 18317, Mobil 0152 - 22662845, Email [email protected]. Kontaktzeit: Montag: 8.30-12 Uhr, Mittwoch: 8.30-12 Uhr, Donnerstag: 8:30-12 Uhr. Gesamtleitung des Schülercafés & Jugendhaus Abseits Ingeborg Welz, Schülercafé, Heilbronner Str. 12, 71665 Vaihingen an der Enz, Tel. 815472, Fax 815873, Mobil 0173-3475540, www.schülercafe-vaihingen.de, Email: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo./Di./Mi./Fr. 12-17 Uhr, Do. 12-15.30 Uhr, 16-18 Uhr (Mädchentreff). Jeden 1. Freitag im Monat von 13-14.30 Uhr Mädchensprechstunde. Leitung des Jugendhaus Abseits Mikayil Toy, Jugendhaus Abseits, Enzgasse 39, 71665 Vaihingen an der Enz, Tel. 13646, Mobil: 0173-3475541, Email: [email protected]. Öffnungszeiten: Mittwoch: 17-21 Uhr, Freitag und Samstag: 18-24 Uhr. Schülercafé OMRS & Jugend- und Freizeitclub Kleinglattbach Mikayil Toy, Mobil: 0173-3475541, Email: [email protected] Schülercafé OMRS: Öffnungszeit: Dienstag: 1215 Uhr Schülercafé und Offener Betrieb im Jugend- und Freizeitclub Kleinglattbach: Öffnungszeit: Donnerstag: 12-17 Uhr. Vaihinger Strandleben 2014 Helfer für den Reinigungsdienst gesucht Das Vaihinger Strandleben findet dieses Jahr in der Zeit von Do., 17.7., bis Mo., 8.9., statt. Das Strandleben ist keine städtische Veranstaltung sondern wird finanziert und organisiert durch die Bürger und Bürgerinnen Vaihingens. Eine Aufgabe bei jedem Strandleben ist es, den Sand jederzeit sauber und ordentlich zu halten. Das Organisationsteam bittet deshalb um Ihre Mithilfe: Bitte tragen Sie sich bei der Kultur- und Touristinformation der Stadt Vaihingen/Enz in die Liste der Reinigungsdienste ein! Der Reinigungsdienst umfasst folgende Aufgaben: Das Einsammeln von Müll (von der Kippe bis zur Weinflasche) im Sandkasten und um den Sandkasten herum. Es empfiehlt sich, eine oder zwei Plastiktüten mitzubringen. Den gesammelten Müll können Sie in die Abfalleimer am Marktplatz werfen, oder, falls diese zu voll sind, die Plastiktüten einfach neben einen der Mülleimer stellen. Der Müll wird vom Bauhof abgeholt. Das Kontrollieren der Klos auf dem Adlerplatz auf Verunreinigungen. Falls Sie Verunreinigungen feststellen, bitte bei der Kultur- und Touristinformation umgehend Bescheid sagen. Falls Sie am oder um den Sandkasten Beschädigungen oder sonstigen Vandalismus feststellen, dies bitte ebenfalls gleich bei der Kultur- und Touristinformation melden. An den 51 Tagen, an denen der Sandkasten aufgebaut ist, wird er zweimal am Tag betreut, einmal am Vormittag, einmal am Nachmittag bzw. Abend. Der Reinigungsdienst findet auch samstags und sonntags statt. Wie viele Dienste Sie übernehmen wollen, ob einen oder mehrere, und an welchem Tag bzw. Tagen, ist Ihnen völlig frei gestellt. Den genauen Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Reinigungsdienst durchführen wollen, dürfen Sie selbst wählen. Der Reinigungsdienst ist sehr gut als Familienaktion geeignet, bei dem auch die Kinder mithelfen dürfen und dabei gleich auch eine Menge Umweltbewusstsein lernen können! Je nach ‘Verschmutzungsgrad’ müssen Sie mit einem Zeitaufwand zwischen 5 Minuten und einer halben Stunde rechnen. Warum ist es so wichtig, dass es in und um den Sandkasten ordentlich ist? Zum einen soll der Aufenthalt auf dem Vaihinger DIE STÄDTISCHEN HALLEN Wir bitten um Beachtung! (je einschließlich) GESCHLOSSEN! Strand natürlich so angenehm und gefahrlos wie möglich sein, auch für die ganz Kleinen. Zum anderen bekommen wir den Sand nach Ablauf der Aktion nur dann rückvergütet, wenn er nicht verunreinigt ist. Falls Sie verhindert sind und ihren Reinigungsdienst nicht durchführen können, bitten wir Sie, dass Sie selbst für eine Ersatzperson sorgen, der/die Ihren Dienst übernimmt. Herzlichen Dank für Ihr Engagement! Vineyard Enztal Wir verabschieden uns in die Sommerpause. Die Kleiderstube der Vineyard Enztal Gemeinde im GrainHouse e.V., Köpfwiesenweg 2 hat in den Sommerferien vom 31.7. bis 14.9 geschlossen. Weinbauverband Württemberg Bezirk Stromberg/Enztal Einladung zur Weinbau-Lehrfahrt am Sa., 6.9., des Weinbaubezirkes Stromberg/Enztal und des Lemberger-Vereins. Programm: 7 Uhr Abfahrt am Bahnhof in Vaihingen, Bushaltestelle, Fahrt nach Malsch. 9 Uhr Wein- und Sektgut Hummel in Malsch/Baden, Besichtigung, kleine Wein- und Sektprobe, Imbiss. 11.15 Uhr Weiterfahrt nach Edesheim/Pfalz, 12 Uhr Weingut Anselmann, Edesheim. Betriebsführung, Mittagessen(Selbstzahler), anschließend Pfälzer Lemberger-Probe. 16 Uhr Weiterfahrt nach Ungstein(Bad Dürkheim), 16.30 Uhr Führung durch das römische Weingut Weilberg, 17.45 Uhr Einkehr Weinstube Haardtblick, Friedelsheim mit Vespermöglichkeit (Selbstzahler). 19.15 Uhr Rückfahrt, 21.00 Uhr Ankunft Bahnhof Vaihingen, Bushaltestelle. Kosten 40,-€/ Person (beinhaltet Fahrt, alle Weinproben mit Imbiss, Führungen, ohne Mittag- und Abendessen). Die Lehrfahrt findet zusammen mit dem Verein“ Der Lemberger“ statt. Deshalb ist die Anmeldung und Bezahlung unter Angabe des Namens und der Personenzahl zu richten an: Der Lemberger e.V. IBAN:DE 48 6209 1400 0036 04004 BIG:GENO DES1VBR, Anmeldeschluss: Bankgutschrift 22.8. Reisebegleitung: Albrecht Fischer. Zentrum für Gesundheitsbildung Wie in den letzten Jahren bietet der Verein wieder Yogaabende in den Ferien an. Die Übungsstunden finden im Vereinsraum Vaihingen/Enz, Klingengasse 2/2 statt. Übungsleiterin am Mo., 4.8., ist Ulrike Scheydt von 19 - 20.30 Uhr. Unkostenbeitrag für Mitglieder beträgt 4 Euro und für Nichtmitglieder 8 Euro. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, Weitere Infos unter www.zentrumamturm.de. Kirchliche Nachrichten EVANGELISCHE KIRCHE Kirchgemeinde Aurich So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst (Präd.in Strecker). Mi., 6.8., 14 Uhr Seniorennachmittag, Schützenhaus. Pfr. Müller hat bis zum 24.8. Urlaub. Die Vertretung hat bis 17.8. Pfr. Strecker, Tel. 6877 Kirchengemeinde Ensingen So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Blanc). Do., 7.8., 20 Uhr Hauskreis (Fam. Sonnemann, Tel. 814626). Kirchengemeinde Enzweihingen So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Strecker). Kirchengemeinde Gündelbach So., 3.8., 9.15 Uhr Sakristeigebet; 9.30 Uhr Gottesdienst, Prädikant Siehler. In den Sommerferien findet keine Kinderkirche statt. Vertretung während der Elternzeit von Pfr. Schubert hat vom 4.8. -14.8. Dekan i.R. Leins, Horrheim, Tel. 8152002. Liebenzeller Mission: So., 3.8., 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde. Der EC Gündelbach sucht ein neues Logo: Du kennst Dich in den Bereichen Design & Logogestaltung aus? Dann suchen wir genau Dich! Gestalte ein Logo für die Kinder-und Jugendarbeit der Kirchengemeinde Gündelbach (EC Gündelbach) und nimm an unserem Wettbewerb teil. Es gibt tolle Preise zu gewinnen! Abgabefrist ist der 24.10. die Bekanntgabe der Gewinner findet im Rahmen einer öffentlichen ECMitgliederversammlung am 7.11. statt. Nähere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen erhaltet Ihr beim Gegges (Gerhard Laenger): 0173-6872371 oder [email protected] Kirchengemeinde Horrheim Mi., 30.7.,19 Uhr Vorbereitung Kinderbibeltag. So., 3.8.; 9.45 Uhr Sakristeigebet; 10 Uhr Gottesdienst mit Taufe des Kindes Clara Pauline Weiberle (mit dem Singkreis). Das Pfarramt ist in dieser Woche nur am Mi., 6.8. besetzt. Kirchengemeinde Kleinglattbach Sa., 2.8., 10 - 18 Uhr Die Peterskirche ist offen als Ort des Gebets und der Stille; 16 Uhr Ferientreff für Daheimgebliebene im Garten der Peterskirche. Kalte Getränke, Sitzgelegenheit und Grill werden gestellt. Grillwürste können gekauft werden. Geschirr und weiteres Grillgut bitte selbst mitbringen. So., 3.8., 9.45 Uhr Gemeindegebet vor dem Gottesdienst im GH; 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfrin Blanc). Di., 5.8., 13.30 Uhr Wandertreff, Treffpunkt Volksbank. Kirchengemeinde Riet So., 3.8., 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr.in Zeuner); die Kinderkirche hat Ferien. Die regelmäßigen Veranstaltungen finden in den Sommerferien nur nach Absprache statt. Kirchengemeinde Roßwag So., 3.8., 10.30 Uhr Gottesdienst (Prädin. Gudrun Strecker), keine Kinderkirche. Pfrin. Fickert ist ab 3.8. in Urlaub. Vertretung vom 3.8. 17.8. übernimmt Pfr. Strecker aus Enzweihingen, Tel. 6877. Kirchengemeinde Vaihingen So., 3.8., 10 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Philipp), Stadtkirche; 10.30 Uhr ökum. Kindergottesdienst im Sandkasten auf dem Marktplatz. Di., 5.8., 16 Uhr Gottesdienst im Kursana ( Pastor Schäfer); 17 Uhr Gottesdienst im Pulverturm (Pastor Schäfer). Do., 7.8., 17 Uhr Lesung an der Peterskirche: „Und wir sind dabei gewesen“ von Christian Führer, es liest: Hartmut Leins. EVANGELISCH-METHODISTISCHE-KIRCHE Vaihingen Friedenskirche So., 3.8., 10 Uhr Bezirksgottesdienst (Pastor Schäfer) parallel Sonntagschule und Kleinkindbetreuung. Mo., 4.8., 19 Uhr „Volleyball für alle Interessierten“ auf der EVS-Wiese. Di., 5.8., 16 Uhr Ökum. Seniorengottesdienst im Kursana (Pastor Schäfer); 17 Uhr Ökum. Seniorengottesdienst im Haus am Pulverturm. Mi., 6.8., 20 Uhr Sommerprogramm in Ensingen „Christliche Vollkommenheit“ mit Pastor Ch. Klaiber. Ensingen Christuskirche So., 3.8., 10 Uhr Bezirksgottesdienst in Vaihingen (Pastor Schäfer); kein Gottesdienst in der Christuskirche. Mi., 6.8., 20 Uhr Sommerprogramm „Christliche Vollkommenheit“ mit Pastor Ch. Klaiber. VINEYARD - ENZTAL Freie christliche Gemeinde So.,3.8., 10 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst. Veranstaltungsort: Vaihingen, Köpfwiesenweg 2. Alle weiteren Veranstaltungen, Änderungen, aktuelle Informationen unter www.vineyard-enztal.de. www-organic-church.net oder Tel. 96 04 52. KATHOLISCHE KIRCHE Katholische Seelsorgeeinheit Vaihingen - Eberdingen Donnerstag, 31. Juli 2014 Kirchengemeinde St. Antonius, Vaihingen Bitte beachten Sie, dass vom 4.8. - 25.8. das Pfarrbüro geschlossen ist! Einen pastoralen Mitarbeiter erreichen Sie, in dringenden Fällen unter Tel. 0157 70 42 97 17. Do., 31.7., 20 Uhr Kirchenchorprobe im GS. Fr., 1.8., 16.45 Uhr Beichtgelegenheit; 18 Uhr Eucharistiefeier Feier zur Goldenen Hochzeit von Erika und Walter Buchinger. Sa., 2.8., 18.30 Uhr Feier zur Silberne Hochzeit von Peppuccio Vassallo und Maria Tortorici. So., 3.8., 10.30 Uhr Eucharistiefeier; 16 Uhr Eucharistiefeier der ital. Gemeinde; 18 Uhr Abendgottesdienst des Dekanats in der Dreieinigkeitskirche in LB. Di., 5.8., 19.30 Uhr Frauenkreis - Kegeln. Mi., 6.8., 10 Uhr Eucharistiefeier im Karl-Gerok-Stift. Gemeindezentrum St. Bonifatius, Kleinglattbach Do., 31.7., 9 Uhr Eucharistiefeier. So., 3.8., 9 Uhr Wort-Gottes-Feier. Di., 5.8., 9 Uhr Eucharistiefeier. Do., 7.8., 9 Uhr Eucharistiefeier. Kirchengemeinde St. Paulus Enzweihingen, Aurich, Eberdingen, Hochdorf, Nußdorf, Riet Sa., 2.8., 14.30 Uhr Diamantene Hochzeit von Herbert und Johanna Schleinschok in St. Paulus in Enzweihingen; 18 Uhr Eucharistiefeier. Pfr. Wist ist vom 28.7. - 25.8. im Urlaub. In dieser Zeit entfallen die Werktagsgottesdienste in St. Paulus. Kirchengemeinde St. Joseph Illingen-Ensingen Do., 31.7.,18.30 Uhr Eucharistiefeier in Ensingen. Fr., 1.8., 8.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Joseph + Stefanie Neumann, + Hedwig Hofbauer; 15.30 Uhr Wortgottesfeier in St. Clara. Sa., 2.8., 18.30 Uhr Wortgottesfeier in Ensingen. So., 3.8., 10 Uhr Eucharistiefeier in St. Joseph. Do., 7.8.,18.30 Uhr Eucharistiefeier in Ensingen. Beerdigungsdienst: 5.8. - 8.8. GR Engling. Das Pfarrbüro ist vom 3.8. - 28.8. geschlossen! Kirchengemeinde St. Stephanus Sersheim mit den Teilorten Horrheim, Gündelbach, Oberriexingen Sersheim Fr., 1.8., 18 Uhr Abendmesse in Sersheim. Sa., 2.8., 18 Uhr Hl.Messe in Ochsenbach. So., 3.8., 9 Uhr Wortgottesfeier in der Martinskirche Horrheim; 9 Uhr Hl. Messe in Sersheim; 10.30 Hl. Messe in Sachsenheim; 10.30 Uhr Wortgottesfeier in der Andreaskirche in Oberriexingen; 18 Uhr Abendgottesdienst in der Dreieinigkeiteskirche, in Ludwigsburg am Marktplatz, mit Pfr. Josef Moskalski. Mi., 6.8., 19.30 Uhr Probe des ökum. Frauenchores im ev. GH in Sersheim. Die Werktagsgottesdienste in den Sommerferien entfallen! Beerdigungsdienst während der Sommerferien: 1.8. - 9.8. Pfarrer Sunny Muckumkal; 11.8. - 24.8. GR Christina Findeis; 25.8. - 29.8. Diakon Albert Wild; 30.8. - 9.9. PR Josef Haselberger; 10.9. - 13.9. Diakon Albert Wild; ab 15.9. wird der Beerdigungsdienst montags von PR Josef Haselberger und an allen anderen Tagen von Pfarrer Sunny Muckumkal übernommen. Urlaub: PR Josef Haselberger vom 30.7. - 26.8.; Pfarrer Sunny Muckumkal vom 12.8. - 8.9.; GR Christina Findeis vom 25.8. 14.9. Das Pfarrbüro in Sersheim ist vom 11.8. - 29.8. geschlossen. Das Pfarrbüro in Sachsenheim ist vom 18.8. - 5.9. ist geschlossen. LIEBENZELLER GEMEINSCHAFT So., 3.8., 10 Uhr Gottesdienst mit Kinderbetreuung. Infos: http//kleinglattbach.lgv.org NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE Gemeindeübergreifende Termine Di., 5.8., 15 Uhr Seniorenchorprobe in Ludwigsburg. Kirchengemeinde Ensingen So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst; 9.30 Uhr Sonntagsschule. Mi., 6.8., 20 Uhr Gottesdienst. Kirchengemeinde Horrheim So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst; 9.30 Uhr Sonntagsschule. Mi., 6.8., 20 Uhr Gottesdienst. Kirchengemeinde Vaihingen So., 3.8., 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi., 6.8., 20 Uhr Gottesdienst in Ensingen. JEHOVAS ZEUGEN Fr., 1.8., (Königreichssaal Sersheim 21) 19.30 Uhr Versammlungsbibelstudium; 20 Uhr Theokratische Predigtdienstschule; 20.35 Uhr Dienstzusammenkunft. So., 3.8., (Königreichssaal Sersheim) 10 Uhr Vortrag für die Öffentlichkeit; 10.35 Uhr Bibelstudium anhand der Zeitschrift „Der Wachtturm“. Stadtteil Aurich Schul- und Ortsbücherei Die Schul- und Ortsbücherei ist während der Sommerferien und in der ersten Woche des neuen Schuljahres geschlossen. Die neuen Öffnungszeiten werden noch rechtzeitig bekanntgegeben. Auricher Senioren Die Auricher Senioren treffen sich zum Kaffeetrinken und Spielen am Mi., 6.8., um 14 Uhr im Schützenhaus. Gesangverein Aurich Zumba Am Do., 31.7., findet kein Zumba in der Kelter statt. Ab Do., 7.8., läuft unser Zumba-Kurs auch während den Sommerferien regelmäßig immer donnerstags von 19.00 bis 20.00 Uhr in der Kelter in Aurich weiter. Wer also Lust und Zeit hat darf gerne mal reinschauen. Die erste Stunde wird immer als Schnupperstunde gewertet, danach gibt es ein 10 er-Karten-System. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Jugendhaus „Hüttle“ Herzliche Einladung zum diesjährigen Sommerfest am Sa., 9.8., ab 18 Uhr. Wie immer mit Bar und ab 20 Uhr Musik von Fun4You. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Kreuzbachwanderer Aurich Unsere nächsten vorgemeldeten Wandertermine: 2./3.8. Kämpfelbach-Ersingen (Start Sa. 8-13 / So, 7-13 Uhr), 9./10.8. Flacht (Start Weissach Sa. 7-14 / So. 7-13 Uhr), 16./17.8. Crailsheim (Start 5.30-14 / So. 5.30-13 Uhr, mit 30 km / mit Marathon, Start 5.30-9 Uhr), 30./31.8. Waldangelloch (Start Sa. 7-14 / So. 7-13 Uhr). Es stehen i.d.R. Strecken von ca. 5, 10 u. 20 km ohne Sollzeiten zur Verfügung. Mitwanderer (Familien, Freizeitwanderer, Nordic Walker) sind herzlich willkommen. Auskunft bei Roland Geertz, Tel. 7700741, Email: [email protected]. Obst- und Gartenbauverein Der Obst- und Gartenbauverein Aurich veranstaltet am Sa., 16.8., und So., 17.8., sein traditionelles Sommerfest. Im Vereinsgarten im wunderschönen Auricher Tal - auch für Fußgänger und Radfahrer bequem zu erreichen - freuen wir uns, Sie bei gutem Essen und kühlen Getränken bewirten zu dürfen. Festbeginn am Samstag um 18 Uhr, am Sonntag um 11 Uhr. Das OGV-Team freut sich, Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins begrüßen zu dürfen. Seite 7 Amtsblatt Stadt Vaihingen an der Enz Stadtteil Ensingen 11. Ensinger Dorfund Straßenfest Liebe Ensinger, am vergangenen Wochenende haben wir das 11. Ensinger Dorf- und Straßenfest gefeiert. Es war bei Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen ein gelungenes Fest, dem auch der Regenschauer zu Beginn keinen Abbruch tat. Die zahlreichen Besucher aus nah und fern waren ein Beweis dafür, dass das Ensinger Dorf- und Straßenfest nichts von seiner Anziehungskraft und Attraktivität verloren hat. Es war wie alle Dorf- und Straßenfeste seit 1984 wieder ein Fest unseres ganzen Dorfes, das uns erneut in unserem Gemeinschaftsgefühl bestärkt hat. Ich bedanke mich bei allen beteiligten Vereinen und Gruppen sowie den vielen Helferinnen und Helfern, die keine Arbeit und Mühe gescheut haben, das Ensinger Dorf- und Straßenfest wieder als ein gemeinsamen Fest unseres Dorfes und als einen Anziehungspunkt für die Gäste aus der näheren und weiteren Umgebung zu gestalten. Ebenso bedanke ich mich bei allen, die bei der heiteren Eröffnungsfeier mitgewirkt haben: Dem Chor der Ensinger Grundschule mit den Sängerinnen und Sängern des Gesangvereins unter der Leitung von Annette Klär-Klaschka, bei Michael Werner und den Musikerinnen und Musikern des Musikvereins sowie bei Gudrun Schreiber und den Tänzerinnen der Ballettschule Gudrun Schreiber. Bei Claudia Häffner bedanke ich mich für die Idee mit dem Spiele-Pass, bei Holger Schaßberger für den gespendeten Wagen Brennholz und dessen Verlosung durch den Förderverein der Ensinger Grundschule, bei Regina Pollak-Breimaier für die Kasperletheater-Aufführung sowie bei Irene Rosenthal für das Bastelangebot in der Kinder- und Jugendbücherei. Mein Dank geht auch an die Stadtverwaltung für die Unterstützung, an die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs für Verschönerungsmaßnahmen und die Straßenabsperrungen, an Revierförster Jürgen Riedinger für den Birkenschmuck, an Werner Schmid für die Auffrischung der Werbetafeln an den Ortseingängen sowie an die Freiwillige Feuerwehr Ensingen für ihre Mithilfe. Ich bedanke mich bei allen Gästen und Besuchern des Ensinger Dorf- und Straßenfestes. Es war wieder einmal ein schönes Fest und ich hoffe, dass wir auch in drei Jahren wieder gemeinsam das 12. Dorf- und Straßenfest feiern werden. Werner Rohloff, Ortsvorsteher fest des Sängerbundes Riet. Näheres wird noch bekannt gegeben. Die erste Singstunde nach den Ferien - „RockPop“ + gemischter Chor - ist am Do., 11.9., 20 Uhr. Obst- und Gartenbauverein Beim Ausflug des OGV Enzweihingen am So., 24.8., zur Landesgartenschau nach Schwäbisch Gmünd sind noch Plätze frei. Auf der Gartenschau bietet sich an, das Gelände vom „Himmelsgarten“ über die „Himmelsleiter“ zum „Erdenreich“ zu erkunden. Anschließend kann noch die Altstadt von Schwäbisch Gmünd besichtigt werden. Abfahrt ist um 8 Uhr an der Turn- und Festhalle Enzweihingen. Die Rückkehr ist für ca. 18.30 Uhr vorgesehen. Der Preis für Fahrt und Eintritt beträgt 28 €. Anmeldungen nimmt Manfred Hofer (Tel. 4628) entgegen. Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Enzweihingen Zu einer Wanderung durch das Albtal am So., 10.8., laden wir herzlich ein. Wir fahren mit der Bahn über Karlsruhe - Ettlingen nach Frauenalb. 1. Treffpunkt ist an der TSV Halle Schulstraße 8.40 Uhr. 2. Treffpunkt Bahnhof Vaihingen 8.50 Uhr. Wanderstrecke Gruppe 1: Von Frauenalb nach Ettlingen-Spinnerei, ca. 4 Std. / 13 km / 120 Hm abwärts. Wanderstrecke Gruppe 2: Von Marxzell nach Ettlingen-Spinnerei, ca. 3,5 Std. / 9 km / 50 Hm abwärts. Von Ettlingen-Spinnerei fahren wir mit der Bahn nach Ettlingen Stadt, dort werden wir im Gasthaus zum Markgrafenkeller um 15.30 Uhr einkehren, Danach über Karlsruhe zurück. Bitte bis Do., 7.8., bei den Wanderführern Erika und Manfred Nestel anmelden, Tel. 4130. Gäste sind immer willkommen. Wanderfreunde Fit bleiben mit Wandern, dafür haben wir für Sie vorangemeldet bei folgenden Wanderveranstaltungen: 2./3.8. Kämpfelbach, 9./10.8. Flacht. Auskunft zu Mitfahrgelegenheit unter Tel. 940691 bzw. Email: [email protected]. Weitere Info unter: http:// www.wf-enzweihingen.privat.t-online.de. Stadtteil Gündelbach Sommerferienprogramm Die Kinder- und Jugendbücherei schließt in diesem Jahr gleich zu Beginn der Sommerferien (31.7 bis 12.9.). Dafür ist aber in der letzten Sommerferienwoche bereits wieder geöffnet. (Mo. 8.9., Di. 9.9. und Fr. 12.9.). Bis zum 29.7. besteht für alle (Kinder, aber auch Erwachsene) daher noch einmal die Möglichkeit sich großzügig mit Lesestoff einzudecken, denn der Rückgabetermin für die entliehenen Büchern ist erst Mitte September. Noch freie Plätze: Sa., 30.7.: Weiterbau am Kanu, 1 Platz, Mo., 4.8.: Stockbrotgrillen, 4 Plätze Di., 5.8.: Völkerball, 2 Plätze Do., 7.8.: Leckeres aus dem Backhaus, 3 Plätze Fr., 8.8.: Klettererlebnis im Illinger Hochseilgarten, 1 Platz Sa., 9.8./So., 10.8.: Spielen, Laufen, Schnitzeljagd, Grillen, Übernachtung im Zelt: 4 Plätze Sa., 16.8., Schnuppertennis, 2 Plätze Wer noch mitmachen möchte, bitte bei Thomas Fritzlar, Reutwiesenstraße 29, Tel. 21993 oder auf der Verwaltungsstelle zu den üblichen Öffnungszeiten melden. Raupe, Bagger und Co entfällt in diesem Jahr, da am Samstag, 13. September, auf der Deponie Burghof im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung 25 Jahre Deponie Burghof ein entsprechendes Programm für Kinder angeboten wird. VdK Ortsbücherei Fundsache Es wurden beim Ensinger Straßenfest drei Jacken gefunden. Eigentumsansprüche können im Rathaus in Ensingen, Hauptstr. 14, Tel. 801100, geltend gemacht werden. Kinder- und Jugendbücherei Ortsverband Ensingen Liebe Mitglieder, Angehörige und Freunde, wir laden Sie recht herzlich zu unserem gemütlichen Beisammensein am So., 3.8., auf die Eselsburg ein. Um 14.30 Uhr ist beim Gasthaus Krone Abfahrt zur Eselsburg mit dem PKW. Wir treffen uns in diesem Jahr zum 21. Mal mit dem VdK Gündelbach auf der Eselsburg. Stadtteil Enzweihingen Dorfladen Enzweihingen Dorfladen Enzweihingen offiziell gegründet Arbeiten zur Eröffnung Anfang Oktober laufen auf Hochtouren Nun ist es amtlich und es gibt kein Zurück mehr: Die Unternehmensgesellschaft Dorfladen Enzweihingen ist im Handelsregister eingetragen. Die drei Gründungsgesellschafter sind Marcus Preißner, Gerd Schweizerhof und Volker Wittig. Zum Geschäftsführer wurde Wilfried Breit aus Vaihingen nun offiziell bestellt. Damit können jetzt die zugesagten Einlagen der über 250 Gesellschafter eingezahlt werden, Info dazu folgt per Post in den kommenden Wochen. In den vergangenen zwei Monaten wurde im Laden fleißig geschafft. In 11 Terminen hat eine Vielzahl ehrenamtlicher Helfer den Laden entrümpelt und auf Vordermann gebracht. Die Grobplanung des Ladens ist mittlerweile abgeschlossen. Das Sortiment besteht aus Lebensmitteln, Drogerieartikeln und regionalen Produkten. Es wird einige gekühlte Verkaufsschränke für Milchprodukte und eine Gefriertheke für Tiefkühlware geben. Auch eine Raumklimatisierung im Laden ist geplant. Bis zur Eröffnung ist noch viel zu tun: Elektrik, Klimaanlage, Gestaltung der regionalen Produktecke, Bau des Kassentisches, Wandanstrich und zu guter Letzt Regale aufbauen und füllen. Durch die anstehende Ferienzeit wird es noch etwas dauern. Das Ziel ist die Eröffnung Anfang Oktober. Und so wie der Ort zusammen hilft, sollte das zu schaffen sein. Kinder- und Jugendbücherei Die Kinder- und Jugendbücherei ist noch am 31.7. und 4.8. in den Sommerferien geöffnet. In den restlichen Sommerferien (31.7. -12.9.) bleibt die Kinder- und Jugendbücherei geschlossen. Bis zum 4.8. besteht für alle daher noch einmal die Möglichkeit sich großzügig mit Lesestoff einzudecken, denn der Rückgabetermin für die entliehenen Bücher ist erst Mitte September. Liederkranz Enzweihingen Der Kinderchor hat Ferien. Die erste Singstunde nach den Ferien ist am 18.9., 17.30 Uhr. Am Do., 31.7., 19 Uhr treffen sich alle Chorgattungen in der Brückenstr. 4 zur letzten Singstunde vor den Ferien - nur bei schönem Wetter -. Der nächste Auftritt für den gemischten Chor ist am 8.8. beim Sommer- Die Ortsbücherei Gündelbach ist in den Sommerferien (31.7. -12.9.) geschlossen. Bis zum 29.7. besteht für alle daher noch einmal die Möglichkeit sich großzügig mit Lesestoff einzudecken, denn der Rückgabetermin für die entliehenen Büchern ist erst Mitte September. FC Gündelbach Das Clubhaus macht Sommerpause. Wir haben geschlossen von 29.7. - 17.8. (je einschließlich). Außerdem ist am So., 24.8., (Kelterfest) ebenfalls geschlossen. Falls Vorbereitungsspiele in dieser Zeit angesetzt werden, wird nach Bedarf bewirtet. Wir bitten unsere Gäste um Verständnis und Beachtung. Gündelbacher Seniorentreff Unsere traditionelle Wanderung zusammen mit dem VdK- Ortsverband Gündelbach auf die Eselsburg findet am So., 3.8., statt. Dort treffen wir uns mit dem Ensinger VdK - Ortsverband zu einem gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen und frohem Gesang. Abmarsch um 14 Uhr in der Winzerstraße. Von dort ist auch gleichzeitig ein Fahrdienst - Tel. 23470 Rainer Gunzenhauser - mit ausreichend Fahrzeugen eingerichtet, welcher alle nichtwanderfähigen Teilnehmer zum Zielort hinund zurückbringen kann und zwar bis zur Holzbrücke, so dass nur ca.25 Meter zu überwinden sind. Für nichtwanderfähige eine seltene Gelegenheit die Eselburg zu besuchen. Landfrauenverein Unser nächster Landfrauentreff in der Sommerpause findet am Di., 5.8., statt. Abfahrt: 19.30 Uhr am Dorfbrunnen. Seniorentreff/VdK Am Do., 28.8., findet unser gemeinsamer Tagesausflug statt. Dazu sind alle VdK Mitglieder des Ortsverbandes Gündelbach und alle Gündelbacher Seniorinnen und Senioren herzlich eingeladen. Unser Reiseziel ist Tübingen, wo wir eine Stocherkahnfahrt gebucht haben. Nach der Stadtführung schließt sich das Mittagessen in der historischen Weinstube zur Forelle an. Bevor wir die Heimreise über das Siebenmühlental (Mäulesmühle) antreten, besichtigen wir das Schloss Bebenhausen. Der Abschluss findet gegen 19 Uhr im Kachelofa statt. Dazu sind auch die Nichtreiseteilnehmer herzlich eingeladen. Der Unkostenbeitrag beträgt für Busfahrt, Bordverpflegung und Führung 36 € und ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Anmeldung bitte bis 9.8. bei Jakob Menauer, Tel. 23038, oder Rainer Gunzenhauser. Stadtteil Horrheim Kinder- und Jugendbücherei Die Kinder- und Jugendbücherei ist noch am 31.7. und 11.8. in den Sommerferien geöffnet. In den restlichen Sommerferien (31.7. - 12.9.) bleibt die Kinder- und Jugendbücherei geschlossen. Bis zum 31.7. besteht für alle daher noch einmal die Möglichkeit sich großzügig mit Lesestoff einzudecken, denn der Rückgabetermin für die entliehenen Bücher ist erst Mitte September. Förderverein Kindergarten und Grundschule Herbstaktion des Fördervereins Kindergarten und Grundschule Horrheim e.V.: Schenken Sie uns Ihren Schrott ! Termin: Sa., 27.9. Schrott aller Art kann von 9 bis 16 Uhr auf dem Parkplatz bei der Mettertalhalle in die dort bereitgestellten Container abgegeben werden. Auf Grund einer neuen Gesetzgebung dürfen wir nur sogenannten „Trockenschrott“ - wie z.B. Fahrräder, Dreiräder, Kabel, Eisenrohre, Dachrinnen, Töpfe, Pfannen, Badewannen, Heizkörper, gereinigte Holz-, Kohleoder Gasöfen, Käfige, Metalleiter, Schubkarre und was sonst noch aus Metall ist, annehmen. Elektroschrott (alles was ein Kabel dran hat, sowie auch Akkugeräte) und gefährlicher Schrott (z.B. nicht gereinigter Heizöltank, Katalysatoren, Batterien) dürfen wir leider nicht entgegennehmen. Größere Mengen und schwere Teile holen wir auch gerne bei Ihnen direkt ab. In diesem Fall können Sie unter Tel. 9669252 bei Frau Fehse eine Abholung vereinbaren (bitte auch gerne auf das Band sprechen), oder schicken Sie eine E-Mail an: [email protected]. Wichtig: Es findet keine Straßensammlung statt! Bitte stellen Sie daher zu keiner Zeit ihren Schrott auf die Straße. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und freuen uns über jeden Beitrag! Jugend- und Kulturzentrum Hallo liebes Mitglied, unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 3.8. um 18 Uhr im Jugend- und Kulturzentrum in Horrheim statt. Tagesordnungspunkte der Jahreshauptversammlung: 1. Rückblick, 2. Satzungsänderung, 3. Kassenbericht, 4. Entlastung der Vorstandschaft, 5. Wahl von 2 Liquidatoren, 6. Auflösung des Vereins. Wir freuen uns auf Euer Kommen. Weinbauverein Horrheim Der Weinbauverein Horrheim lädt alle jungen Menschen, die Interesse am Weinbau haben, ein, einfach mal bei uns reinschnuppern. Am 31.7. um 20 Uhr in der WG Horrheim. In zwangloser Atmosphäre wollen wir uns am Mixen von Cocktails, selbstverständlich auch antialkoholischen, versuchen. Stadtteil Riet Ortsbücherei Die Ortsbücherei Riet ist in den Sommerferien (31.7. - 12.9.) geschlossen. Sängerbund Riet Sommerfest vor dem Rathaus in Riet am Sa., 9.8., ab 17 Uhr und So., 10.8.,. ab 11 Uhr. Gastauftritte am Samstag: Liederkranz Enzweihingen. Am Sonntag zum Frühschoppen: Männergesangverein Vaihingen und nachmittags Singgemeinschaft Hemmingen. Für Speis und Trank sorgt das Team des Sängerbundes mit einem reichhaltigen Angebot an beiden Tagen und Weißwurstfrühstück am Sonntagmorgen. Wir laden Sie herzlich ein zum geselligen Beisammensein in froher Runde. Stadtteil Roßwag Verwaltungsstelle In der Zeit vom 4. bis 12. August ist die Verwaltungsstelle geschlossen. Wir bitten um Verständnis für diese Schließzeiten. In dringenden Melde- und Passangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt (Tel. 18-300) oder an eine andere Verwaltungsstelle. Hubschrauberspritzgemeinschaft Die nächste Hubschrauberspritzung 2014 in den Steillagen - Gemarkungen Roßwag, Mühlhausen und Enzweihingen ist für Do., 31.7., vorgesehen. Bei witterungsbedingten Einschränkungen kann es zu Termin-Verschiebungen kommen. Anwendung finden die im Bundesanzeiger genannten zugelassenen Mehltau-Fungizide. Weitere Informationen können dem Aushang an der alten Kelter in Roßwag entnommen werden. Kleintierzuchtverein Roßwag Stadtteil Kleinglattbach Sommerferienprogramm Stand 25. Juli - noch freie Plätze Mo., 4.8.: Fotografie: Tipps und Tricks mit der Digitalkamera (2 Termine!), 6 Plätze Mo., 4.8.: „Wellness“- Wohltuendes für Kopf, Hand und Fuß, 5 Plätze Mo., 4.8.: GPS- Schatzsuche, belegt Di., 5.8.: Schnupperstunde Tennis, 8 Plätze Di., 5.8.: Attraktive Fingernägel, belegt Di., 5.8.: Windlichter und Lesezeichen basteln, 3 Plätze Mi., 6.8., Fotografie mit der Digitalkamera Mi., 6.8.: Zeichnerisches Spiel mit der Linie -Zentangle Style, 8 Plätze Do., 7.8.: Bauen von Schlauchtrompeten und/oder Percussioninstrumente, 6 Plätze Do., 7.8.: Spiele Nachmittag „Brettspiele“, 10 Plätze Do., 7.8.: Wanderung und Grillen-Ensinger See, 12 Plätze Fr., 8.8.: Spiele und Umgang rund um den Ball, 11 Plätze Fr., 8.8.: FiFa Playstation Turnier auf Beamer, 7 Plätze Mo., 11.8.: Vorlesestunde, 10 Plätze Di., 12.8.: Acrylbilder auf Leinwand, 2 Plätze Di., 12.8.: Wir häkeln eine Beanie - Mütze, 5 Plätze Mi., 13.8.: Papier schöpfen, belegt Do., 14.8.: Wir bauen ein Holzsteckspiel, belegt (nur 3 Nachrücker) Do., 14.8.: Wir gestalten einen Bilderrahmen, 6 Plätze Fr., 15.8.: Besuch bei der Feuerwehr, belegt Di., 19.8.: Spiele und Umgang rund um den Ball, 16 Plätze Mi., 20.8.: Wir häkeln eine Beanie-Mütze, 2. Termin Mi., 20.8.: Wie kommt der Sprudel in die Flasche?, genügend freie Plätze Do., 21.8.: Dot-Painting, auf den Spuren der Aborigines, 2 Plätze Fr., 22.8.: Arbeiten mit Holz, belegt (nur 3 Nachrücker) Mo., 25.8.: GPS-Schatzsuche, belegt Di., 26.8.: Sing- und Spiellieder, 8 Plätze Di., 26.8.: Wir basteln Pfeil und Bogen, belegt Mi., 27.8.: Murmelbilder und Bilderrahmen, 5 Plätze Fr., 29.8.: Schnupperstunde Tennis, 3 Plätze Di., 2.9.: Kindertanz, 10 Plätze Di., 2.9.: Pizza backen, belegt Mi., 3.9.: Laubsägearbeiten, 1 Platz Mi., 3.9.: Wir kochen Spaghetti und …., belegt (nur 2 Nachrücker) Di., 9.9.: Wanderung zur Eselsburg, 14 Plätze Do., 11.9.: „Du bist einmalig“, genügend freie Plätze NEU Do., 28.8.: Fußball-EM Vorbereitung für Mädchen und Jungen, genügend Plätze NEU Do., 11.9.: Fußball-EM Vorbereitung für Mädchen und Jungen, genügend Plätze Kinder- und Jugendbücherei Die Kinder- und Jugendbücherei ist noch am 31.7. und dann wieder am 11.9. in den Sommerferien geöffnet. In den restlichen Sommerferien (31.7. 12.9.) bleibt die Kinder- und Jugendbücherei geschlossen. Bis zum 31.7. besteht für alle daher noch einmal die Möglichkeit sich großzügig mit Lesestoff einzudecken, denn der Rückgabetermin für die entliehenen Bücher ist erst Mitte September. Strombergfischer Gündelbach Förderverein Peterskirche Zum diesjährigen Fischerfest vom 9. bis 11.8. bei Fischspezialitäten und Spanferkelbraten laden die Strombergfischer ganz herzlich ein. ter Linie Familien die Gelegenheit geben, ihren Kindern etwas Abwechslung im Ferienalltag anzubieten. Gemeinsam essen, schwätzen und die Seele baumeln lassen, das ist das Angebot des Vereins. Der Förderverein stellt Tische, Bänke, Grill und Gläser sowie kalte Getränke. Die Gäste sollten ihr Grillgut, Teller und Besteck und auch gute Laune mitbringen. Für Besucher ohne Grillgut werden vom Förderverein auch Grillwürste bereitgehalten. Kinder unter 6 Jahren sollten in Begleitung eines Erwachsenen sein. Der Erlös aus dem Getränkeverkauf wird für die Peterskirche verwendet. Freiwillige Spenden für die Erhaltung der Peterskirche sind willkommen. Bei Regen fällt die Veranstaltung aus Am Sa., 2.8., veranstaltet der Förderverein im Garten der Peterskirche ab 16 Uhr einen „Familientreff für Daheimgebliebene“. Die Veranstaltung soll in ers- Hiermit laden wir alle Freunde und Mitglieder zu unserer jährlichen Jungtierschau ein. Am Sa., 9.8., ab 17 Uhr und So., 10.8., ab 10 Uhr ist unser Vereinsheim geöffnet. Lassen Sie sich mit gutem Essen und Trinken verwöhnen und besuchen dazu noch die Ausstellung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Blutspenden jeder kann helfen Vaihingen-Stadt Jahrgang 1932/1933 Unser nächstes Treffen findet am Do., 31.7., ab 14.30 Uhr im Cuniberts, Kaufhaus Sämann statt. Jahrgang 1937/1938 Unser nächster Monatstreff findet am Di., 5.8., ab 14.30 Uhr im Cuniberts im Kaufhaus Sämann statt. Jahrgang 1946/1947 Wir treffen uns am Di., 5.8., um 19.30 Uhr in den Ratsstuben. Wegen des bevorstehenden Ausflugs nach München mit der Bitte um zahlreiches Erscheinen. Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Vaihingen Veranstaltungen im August 2014 Do., 7.8., 19 Uhr: Monatstreff im Albvereinsheim, Schloßstr. 8 Mi., 13.8., Seniorenwanderung, näheres dazu am Di. 12.8. im Vereinskalender der VKZ. Sa., 23.8.: S-VKZ-Tour nach Nussdorf, Auskünfte zur Wanderstrecke: Norbert Kötter, Tel.12414. TV Vaihingen Die Geschäftsstelle des Turnvereins Vaihingen ist in den Sommerferien vom 5. - 31.8. geschlossen. Bitte beachten Sie unser Sommerangebot „Auf die Wiese, fertig, los…“ Nähere Information unter www.tv-vaihingen.de. Turnen und Fitness Sport, Spaß und Bewegung an der frischen Luft verspricht das Sommerferienprogramm der Abteilung Turnen und Fitness. Es wendet sich an alle Mitglieder und Interessenten. Ohne Anmeldung einfach spontan vorbeikommen. Fit ins Wochenende mit Samy Fr., 1.8., 19.15 - 20 Uhr, Rondell Fitness-Mix mit Uli Fr., 8.8., 19 - 19.45 Uhr, Rondell Walking mit Petra Mi., 13.8., 19.30 - 20.30 Uhr, Rondell Mi., 20.8., 19.30 - 20.30 Uhr, Rondell Locker in den Tag mit den 5 Esslingern und Susi Mi., 27.8., 8.45 - 9.30 Uhr, Rondell Mi., 10.9., 8.45 - 9.30 Uhr, Rondell Sportabzeichenabnahme auf dem Sportplatz Egelsee Jeden Montag, 18 - 20 Uhr. Das Fitness- und das Sportabzeichenteam freuen sich auf Euch!