Anlage Unterhalt 2011« - leicht gemacht

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Anlage Unterhalt 2011« - leicht gemacht
Akademische Arbeitsgemeinschaft
Bestell-Nummer 15054
Stand: Januar 2012
Verlag
»Anlage Unterhalt 2011« − leicht gemacht
So füllen Sie die »Anlage Unterhalt 2011« aus
I. Wer die »Anlage Unterhalt 2011« abgeben muss
Die »Anlage Unterhalt 2011« müssen Sie abgeben, wenn Sie einer unterhaltsberechtigten Person
normalen Unterhalt gewähren ¤ Anhang. Nicht vorgesehen ist diese Anlage für Unterstützungsleistungen in einer besonderen Lebenslage. Was zum normalen Unterhalt zählt und was zum
besonderen, lesen Sie in Ihren »Steuertipps«. Dort erfahren Sie auch,
• wer Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt ist bzw. den Unterhaltsberechtigten gleichgestellt;
• welche Besonderheiten gelten, wenn Sie mehrere Personen unterstützen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Dann werden Ihre Unterstützungsleistungen nämlich nach Köpfen aufgeteilt − egal, ob Sie für alle Haushaltsmitglieder Unterhalt geltend machen dürfen oder nicht;
• welche Monate zum Unterstützungszeitraum zählen und wie Sie diesen Zeitraum auf Monate
Ihrer Wahl festlegen können. Letzteres geht während des laufenden Jahres allerdings nur unter bestimmten Umständen und nur, wenn Sie Ihre Unterstützungszahlungen »richtig« leisten;
• wie Sie Ihren Netto-Monatslohn berechnen müssen und wann der Finanzbeamte die sogenannte
»Opfergrenze« außer Acht lassen muss;
• wie Sie das eigene Vermögen des Unterstützten richtig ermitteln und seine Einkünfte und Bezüge korrekt berechnen;
• welche Nachweise Sie vorlegen müssen
und vieles andere mehr.
Die »Anlage Unterhalt« hat nichts zu tun mit der »Anlage U«. Die »Anlage U« spielt nur eine
Rolle für den Unterhalt an Ihren dauernd getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehepartner,
wenn Sie sich für das sogenannte »Realsplitting« entschieden haben.
Wenn Sie mehr als eine Person unterstützen, dann
• geben Sie für jeden Haushalt eine separate »Anlage Unterhalt« ab, sofern die Empfänger in
unterschiedlichen Haushalten leben;
• tragen Sie die Daten der Empfänger auf derselben »Anlage Unterhalt« ein, falls diese in einer
Haushaltsgemeinschaft leben (»Wirtschaften aus einem Topf«) l Seite 4 unter »2. Seiten 2
bis 4 der Anlage Unterhalt«.
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II. Ausfüllanleitung: Die »Anlage Unterhalt« Zeile für Zeile
1. Seite 1 der »Anlage Unterhalt«
Q Zeilen 1 bis 3
In den Zeilen 1 und 2 tragen Sie Ihren Namen ein.
Falls Sie und Ihr Ehepartner sich zusammen veranlagen lassen, reicht es aus, wenn Sie hier den
Namen des Ehemannes eintragen.
Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt veranlagen, geben Sie beide eine in den Zeilen 4
bis 114 inhaltlich identische »Anlage Unterhalt« ab. Weil der Finanzbeamte wissen muss, welchem Ehepartner er welchen Anteil an den außergewöhnlichen Belastungen zuordnen soll, müssen Sie zusätzlich auf der Seite 4 des Mantelbogens Ihrer Steuererklärung (Hauptformular) in der
vorgesehenen Zeile die entsprechenden Angaben machen.
In Zeile 3 tragen Sie Ihre Steuernummer ein. Außerdem müssen Sie die abzugebenden »Anlagen
Unterhalt« durchnummerieren und hier die laufende Nummer der Anlage eintragen. Die Anzahl der
abzugebenden Anlagen tragen Sie außerdem im Mantelbogen auf der Seite 4 in Zeile 67 ein.
Q Zeilen 4 bis 6
In Zeile 4 tragen Sie die genaue Anschrift des Haushaltes ein, in dem die unterstützte Person lebt.
Lebt der Empfänger im Ausland, müssen Sie in Zeile 5 den Wohnsitzstaat angeben.
In Zeile 6 fragt das Formular die Anzahl der Personen ab, die mit dem Empfänger in diesem Haushalt
wohnen − genauer: in dieser Haushaltsgemeinschaft. Auf diese Personen wird Ihre Unterhaltsleistung nach Köpfen aufgeteilt. Das gilt auch, wenn in der Haushaltsgemeinschaft Personen leben,
die keinen Unterhaltsanspruch gegen Sie haben. Traurige Konsequenz: Obwohl Ihre Unterhaltsleistung an den unterhaltsberechtigten Angehörigen sich entsprechend reduziert, dürfen Sie für die
anderen Personen keine Unterhaltsleistungen geltend machen.
Lebt der Unterstützte bzw. leben mehrere Unterstützte in Ihrem Haushalt? Dann ist die Abfrage
in Zeile 6 missverständlich. Tragen Sie in diesem Fall die Anzahl der unterstützten Personen ein.
Beispiel:
Sie leben mit Ihrem Ehepartner und den gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Alle drei Kinder sind
noch in Ausbildung. Kindergeld gibt es aber nur noch für das jüngste Kind. Die beiden älteren Kinder
haben die Altersgrenze bereits überschritten, sind aber finanziell noch von Ihnen abhängig. In diesem
Fall tragen Sie in Zeile 6 eine 2 für die beiden Kinder ohne Kindergeldanspruch ein.
Q Zeilen 7 bis 10
Hier geht es um die Frage, welche Monate zum Unterstützungszeitraum gehören. Das kann das
gesamte Kalenderjahr sein. Der Unterstützungszeitraum kann aber auch nur einige Monate umfassen oder unterbrochen sein. Hier kommt es darauf an, in welchen Monaten Sie den Empfänger
tatsächlich unterstützt haben.
Beispiel:
Sie überweisen erst im Juli 2011 eine Unterhaltszahlung, weil Sie im Dezember 2010 einen größeren Unterhaltsbeitrag geleistet haben, der für ein halbes Jahr reichen soll.
In diesem Fall geht Ihnen leider ein großer Teil des Unterhaltshöchstbetrages verloren: Zwar gilt die
Zahlung im Juli 2011 in der Regel für den Zeitraum Juli 2011 bis Dezember 2011. Die Zahlung Dezember
2010 gilt − zumindest steuerlich − aber nur für den Dezember 2010. Verloren geht also der Unterhaltshöchstbetrag für die Monate Januar 2011 bis Juni 2011 − das sind 6/12 des Unterhaltshöchstbetrages!
Steuert|i|pps
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Die Angaben zum Unterstützungszeitraum werden in den Zeilen 7 bis 10 abgefragt. Vorgesehen
ist maximal eine Unterbrechung des Unterstützungszeitraums. Leider fehlt auch in der amtlichen
Anleitung jeglicher Hinweis, wie Sie vorgehen müssen, wenn der Unterstützungszeitraum mehrmals unterbrochen ist. Das kann z. B. vorkommen, wenn der Empfänger zeitweise Arbeit gefunden hat und in diesen Monaten Ihre Unterstützung nicht benötigt hat. In diesem Fall empfehlen
wir Ihnen, in Zeile 6 bzw. 7 die Worte »siehe Anlage« einzufügen und die notwendigen Angaben
auf einem separaten Blatt zu machen.
In die Zeile 7 (und ggf. Zeile 9) tragen Sie Ihre Unterhaltsleistungen einschließlich der von Ihnen
getragenen Beiträge zur Basisabsicherung des Empfängers ein (Beiträge zur gesetzlichen BasisKranken- und Pflegepflichtversicherung).
Q Zeilen 11 bis 16
Seit 2010 erhöht der Finanzbeamte den für den Empfänger insgesamt maximal abziehbaren Betrag
(Unterhaltshöchstbetrag = € 8004,−) um die für den Empfänger getragenen Beiträge zur
Basisabsicherung. In Zeile 11 werden die vom Empfänger als Versicherungsnehmer geschuldeten von
Ihnen getragenen Aufwendungen für die Basisabsicherung des Empfängers abgefragt. In den Zeilen
13 und 15 geschieht dasselbe für die ggf. zweite und dritte in derselben Haushaltsgemeinschaft
lebenden Person.
In Zeile 12 tragen Sie den Betrag ein, der der Finanzierung des Krankengeldes dient. Diesen Betrag
muss der Beamte wissen, weil er nicht begünstigt ist. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung
beträgt dieser Anteil 4 % des Beitrages. Bei einer privaten Krankenversicherung ist der Wert
ausgewiesen.
Q Zeilen 17 bis 26
In den Zeilen 17 bis 26 geht es um die Nachweise für Ihre Zahlungen. Bei Unterhaltszahlungen an
Angehörige im Ausland gelten besonders strenge Anforderungen an die Nachweise. In den Zeilen 17
bis 26 fragt das Formular die zur Kontrolle erforderlichen Daten ab.
Das Finanzamt »glaubt« Ihnen grundsätzlich nur nachgewiesene Unterhaltsleistungen (Zeilen 17 und
18 bis 20). Beweiserleichterungen gibt es nur, wenn Sie Ihren im Ausland lebenden Ehepartner besuchen (sog. Familienheimfahrt). Berücksichtigt werden maximal vier Familienheimfahrten (Zeilen
21 bis 25). Dabei geht der Beamte davon aus, dass Sie pro Fahrt maximal einen »Netto-Monatslohn«
bar übergeben haben (Zeile 26).
Eintragen müssen Sie also
• in Zeile 17 die nachweislich per Bank oder Post überwiesenen Beträge;
• in Zeile 18 bis 19 die bei Besuchsreisen bar mitgenommenen Beträge. In diesem Fall müssen Sie
strenge Nachweisanforderungen erfüllen;
• in Zeile 21 bis 25 die bei den Familienheimfahrten mitgenommenen Beträge. Hier brauchen Sie
keine besonderen Nachweise. Sie müssen aber in Zeile 26 Ihren Netto-Monatslohn eintragen.
Unser Steuert|i|pp
Liegen Ihre Unterhaltszahlungen über vier Netto-Monatslöhnen? Dann sollten Sie das Geld besser
überweisen, die entsprechenden Angaben in Zeile 17 machen und die notwendigen Belege beifügen.
Steuert|i|pps
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2. Seiten 2 bis 4 der »Anlage Unterhalt«
Unterstützen Sie Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, tragen Sie die Daten dieser
Empfänger in dieselbe Anlage Unterhalt ein. Dabei ist für jede Person eine der Seiten 2 bis 4 vorgesehen. Mit Ausnahme der Zeilennummern sind deshalb die Seiten 2 (Zeilen 31 bis 54), 3 (Zeilen
61 bis 84) und 4 (Zeilen 91 bis 114) identisch. Wir erläutern hier deshalb nur die Seite 2 der
»Anlage Unterhalt«.
Falls in der Haushaltsgemeinschaft vier oder mehr Personen leben, reicht eine »Anlage Unterhalt«
nicht aus. Dann machen Sie die erforderlichen Angaben auf einer oder mehreren weiteren »Anlagen
Unterhalt«. In diesem Fall müssen Sie nur in der ersten Anlage für diese Haushaltsgemeinschaft die
Zeilen 6 bis 26 der Seite 1 ausfüllen.
Q Zeilen 31 bis 42
Unterstützen Sie Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, erfassen Sie deren Daten
auf den Seiten 2 ff. derselben »Anlage Unterhalt«. Die erforderlichen Seiten müssen Sie nummerieren und die laufende Nummer in Zeile 31 eintragen.
Mithilfe der Angaben aus den Zeilen 32 bis 42 prüft der Finanzbeamte den Unterstützungsempfänger
auf »Herz und Nieren«. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, berücksichtigt er Ihre
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen.
In Zeile 32 tragen Sie den vollständigen Namen des Empfängers ein und zusätzlich sein Geburtsdatum sowie gegebenenfalls den Todestag.
Die Zeile 33 fragt den Beruf des Empfängers ab. Der spielt insbesondere eine Rolle, wenn die unterstützte Person im Ausland lebt. Nur dann darf der Finanzbeamte prüfen, ob der Empfänger
seine eigene Arbeitskraft einsetzt, um seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Lebt der Empfänger im Inland, müssen Sie den Beruf trotzdem angeben.
Abgefragt wird auch Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Unterstützten. Sie müssen nämlich nach
deutschem Recht unterhaltspflichtig sein.
Ohne Nachweis geht in der Regel nichts − insbesondere bei einem Unterhaltsempfänger im Ausland. Deshalb müssen Sie in Zeile 34 in das vorgesehene Feld eintragen, ob Sie die geforderte von
der Heimatbehörde bestätigte Unterhaltsbescheinigung beigefügt haben. Diese Bescheinigung muss
ganz bestimmte Angaben enthalten. Deshalb sollten Sie unbedingt den Unterhaltserklärungsvordruck verwenden, den das BMF für die wichtigsten Länder zweisprachig erstellt hat. Diese Vordrucke finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de in der Rubrik »Formulare
A − Z« im Formular-Management-System. Dort geben Sie bitte in die Formularsuche den Begriff
»Unterhaltserklärungen« ein.
Ist die unterstützte Person verheiratet und lebt sie mit ihrem Ehepartner im selben Haushalt,
müssen Sie in Zeile 35 den genauen Namen des Ehepartners angeben.
Bei den Zeilen 36 bis 42 handelt es sich um Ja/Nein-Abfragen.
Trifft eine Aussage auf Sie zu, tragen Sie eine 1 ein, anderenfalls eine 2.
Lassen Sie bitte kein Feld frei, denn sonst kann der Beamte nicht wissen, was zutrifft.
Steuert|i|pps
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Wenn die unterstützte Person ganzjährig in Ihrem Haushalt lebt, geht der Finanzbeamte ohne
weiteren Nachweis davon aus, dass Sie Unterhalt in Höhe des Unterhaltshöchstbetrages tragen.
Deshalb müssen Sie in Zeile 36 angeben, ob und in welchen Monaten der Empfänger in Ihrem
Haushalt gelebt hat.
Der Abzug von Unterhaltsleistungen kommt nur für Monate infrage, in denen für die unterstützte
Person niemand mehr Anspruch auf Kindergeld/die Freibeträge für Kinder hat. Diese Angaben
müssen Sie in Zeile 37 machen.
Wenn es sich bei der unterstützten Person um Ihren (Ex-)Ehepartner handelt, gelten folgende
Spielregeln:
• Leben Sie von Ihrem Ehepartner im gesamten Kalenderjahr dauernd getrennt oder sind Sie
geschieden, kommt für den Abzug Ihrer Unterhaltsleistungen entweder der Abzug im Rahmen
des Realsplittings infrage oder alternativ dazu der Abzug als außergewöhnliche Belastungen.
− Haben Sie und Ihr (Ex-)Ehepartner sich für das Realsplitting entschieden, müssen Sie statt
der »Anlage Unterhalt« die »Anlage U« ausfüllen und im Mantelbogen auf der Seite 2
(Geber) bzw. in der »Anlage SO« (Empfänger) die entsprechenden Angaben machen.
− Haben Sie sich für den Abzug als außergewöhnliche Belastungen entschieden, müssen Sie in
Zeile 38 eine 1 eintragen.
• Ist Ihre Ehe intakt und lebt Ihr Ehepartner im Ausland, ist er nur beschränkt steuerpflichtig. In
diesem Fall kommen Sie nur in den Genuss der günstigen Ehegattenveranlagung mit dem Splittingtarif, wenn Ihr Ehepartner die »fiktive unbeschränkte Steuerpflicht« nach § 1 a EStG wählt.
Steht Ihrem Ehepartner die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nicht zu, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen Sie die Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. In diesem Fall tragen Sie in das Kästchen der Zeile 39 eine 1 ein.
In den Zeilen 40 und 41 geht es um Personen, die zwar mit Ihnen nicht verwandt sind, gegenüber denen Sie aber trotzdem unterhaltspflichtig sind.
Unterhaltsleistungen dürfen Sie auch geltend machen, wenn der Empfänger gleichgestellt ist mit
einer unterhaltsberechtigten Person. Das ist z. B. der Fall bei Ihrem Lebenspartner, wenn dieser
keine Sozialleistungen erhält, weil Sie mit ihm in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Dann tragen
Sie in Zeile 42 eine 1 ein.
Q Zeilen 43 und 46 bis 54
(Zeilen 44 und 45 siehe nächste Seite)
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, damit Sie Unterhaltsleistungen geltend machen dürfen.
Deshalb prüft der Finanzbeamte
• bei einem Empfänger im Ausland, ob er seine eigene Arbeitskraft zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes einsetzt (Zeilen 33 bis 34);
• wie hoch das eigene Vermögen des Empfängers ist. Überschreitet es einen bestimmten Betrag,
dürfen Sie erst wieder Unterhaltsleistungen geltend machen, wenn das übersteigende Vermögen
aufgebraucht ist (Zeile 43);
• welche Einkünfte und Bezüge dem Empfänger zur Verfügung stehen (Zeilen 46 bis 54). Liegt sein
Einkommen über dem Anrechnungsfreibetrag, schmälert der übersteigende Betrag den Unterhaltshöchstbetrag entsprechend.
Die Zeilen 46 bis 54 sind eine echte Herausforderung! Hier geht es um die Einkünfte und Bezüge des
Empfängers. Abgefragt werden folgende Beträge, jeweils mit der Möglichkeit, einen zweiten Zeitraum anzugeben:
Steuert|i|pps
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• beginnend in den Zeilen 46 und 47 und endend in den Zeilen 48 und 49:
− Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, separat nach
Bruttoarbeitslohn und
Werbungskosten;
− Versorgungseinkünfte, separat nach
Versorgungsbezügen,
der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag,
den Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen und
dem Kalenderjahr des Versorgungsbeginns;
• beginnend und endend in den Zeilen 48 und 49:
− die Einkünfte aus Renten, separat nach
den Renteneinnahmen insgesamt,
den steuerpflichtigen Anteilen an der Rente und
den Werbungskosten zur Rente;
• beginnend und endend in den Zeilen 50 und 51:
− Einkünfte aus Kapitalvermögen (Einnahmen ./. Sparer-Pauschbetrag);
− übrige Einkünfte. Dazu gehören insbesondere »Gewerbebetrieb«, »selbstständige Tätigkeit«
sowie »Vermietung und Verpachtung«. Hier müssen Sie gleich den Saldo von Einnahmen
abzüglich Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten eintragen.
• beginnend und endend in den Zeilen 52 und 53:
− Einnahmen aus Sozialleistungen und übrigen Bezügen (ohne öffentliche Ausbildungshilfen);
− Kosten, die insgesamt bei den Bezügen (mit Ausnahme der öffentlichen Ausbildungshilfen)
angefallen sind;
• beginnend und endend in Zeile 54 die Einnahmen aus öffentlichen Ausbildungshilfen.
Zwangsläufige Ausgaben mindern das Empfängereinkommen. Das gilt zumindest nach der bisher
auch hier gültigen Kindergeldrechtsprechung (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 11.01.2005, 2
BvR 167/02, DStR 2005 Seite 911). Seit 2010 hat der Gesetzgeber die Kopplung an das
Kindergeldrecht aufgehoben. Der Hintergrund laut Gesetzesbegründung (BR-Drs. 168/09 vom
20.02.2009):
Keine
Doppelberücksichtigung
von
Beiträgen
zur
Basis-Krankenund
Pflegepflichtversicherung (Basisabsicherung). Die von Ihnen für den Empfänger getragenen Beiträge
zur Basisabsicherung erhöhen seit 2010 nämlich bereits den Unterhaltshöchstbetrag. Andere
zwangsläufige Ausgaben mindern unseres Erachtens aber weiterhin das Empfängereinkommen, zum
Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Allerdings ist hierfür in der
Anlage Unterhalt keine Erfassungsmöglichkeit mehr vorgesehen. Deshalb können Sie sich nur
behelfen, indem Sie den Bruttolohn entsprechend kürzen und das auf einem separaten Blatt
erläutern.
Reicht der Platz in den Zeilen 46 bis 54 nicht aus, sollten Sie die Angaben auf einem separaten Blatt
machen.
Steuert|i|pps
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Q Zeilen 44 und 45
Hat die unterstützte Person neben Ihnen und Ihrem Ehepartner noch andere »Sponsoren«, die ihre
Unterstützungsleistungen ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen abziehen dürfen? Dann wird
der Unterhaltshöchstbetrag aufgeteilt anhand des Anteils der Unterstützungsleistungen. In Zeile 45
tragen Sie deshalb bitte die Unterstützungsaufwendungen einschließlich der Beiträge für die BasisKranken- und Pflegepflichtversicherung der anderen Sponsoren ein.
Übrigens: Die Zahlungen dieser Sponsoren zählen nicht zu den Einkünften und Bezügen des Empfängers.
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Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Angaben in diesem Beitrag wurden nach genauen
Recherchen sorgfältig verfasst. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Steuert|i|pps
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2011
Name
Anlage Unterhalt
1
Vorname
Für jeden unterstützten Haushalt
bitte eine eigene
Anlage Unterhalt abgeben.
2
3
lfd. Nr.
der Anlage
Steuernummer
Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)
53
Anschrift dieses Haushaltes
4
Wohnsitzstaat, wenn Ausland
ER
5
Die Eintragungen in den Zeilen 6 bis 10 und 17 bis 26 sind nur in der ersten Anlage Unterhalt je Haushalt erforderlich.
6
Anzahl
Anzahl der Personen, die in dem Haushalt lt. Zeile 4
lebten
Aufwendungen für den Unterhalt
Gesamtaufwendungen
EUR
bis
T T M M
T T M M
8
Zeitpunkt der ersten Unterhaltsleistung für den ersten
Unterstützungszeitraum im Kalenderjahr
T T M M J J J J
vom
bis
9
Zweiter Unterstützungszeitraum, für den Unterhalt geleistet
wurde, und Höhe der Aufwendungen (einschließlich Beträge
lt. den Zeilen 11 bis 25) – Bitte Nachweise beifügen. –
T T M M
T T M M
10
Zeitpunkt der ersten Unterhaltsleistung für den zweiten
Unterstützungszeitraum im Kalenderjahr
T T M M J J J J
11
Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen, die von
Auf den ersten
der / den unterstützten Person(en) als Versicherungsnehmer geschuldet und Unterstützungszeitraum entfallen
von mir getragen wurden. (Bitte Nachweise beifügen.)
EUR
Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) für die unterstützte Person lt. Zeile 32
ST
vom
7
Erster Unterstützungszeitraum, für den Unterhalt geleistet
wurde, und Höhe der Aufwendungen (einschließlich Beträge
lt. den Zeilen 11 bis 25) – Bitte Nachweise beifügen. –
in Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt
13
Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) für die unterstützte Person lt. Zeile 62
14
In Zeile 13 enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt
15
Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) für die unterstützte Person lt. Zeile 92
16
In Zeile 15 enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt
M
U
12
Gesamtaufwendungen
EUR
,–
,–
,–
,–
,–
,–
17
X
Unterhaltszahlungen durch Bank- oder Postüberweisung (Bitte Nachweise beifügen.)
18
X
Unterhaltszahlungen durch Übergabe von Bargeld
(Bitte Abhebungsnachweise der Bank, Nachweise über die Durchführung der Reise und detaillierte Empfängerbestätigung der unterstützten Person beifügen.)
19
Mitgenommene Beträge
20
21
X
T T M M J J J J
T T M M J J J J
T T M M J J J J
T T M M J J J J
Unterhaltszahlungen im Rahmen von Familienheimfahrten zum Ehegatten
(Die Durchführung der Reise ist nachzuweisen.)
22
T T M M J J J J
T T M M J J J J
23
T T M M J J J J
T T M M J J J J
24
T T M M J J J J
T T M M J J J J
25
T T M M J J J J
T T M M J J J J
26
,–
,–
,–
,–
,–
,–
EUR
Übergabedatum
,–
,–
,–
,–
,–
,–
,–
,–
Nettomonatslohn der unterstützenden stpfl. Person
2011AnlUnterhalt191
,–
Auf den zweiten
Unterstützungszeitraum entfallen
EUR
Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen
Einreisedatum
,–
– Aug. 2011 –
2011AnlUnterhalt191
Allgemeine Angaben zur unterstützten Person
31
Identifikationsnummer der unterstützten Person
lfd. Nr.
Name, Vorname
Geburtsdatum
Sterbedatum
wenn 2011
T T M M
verstorben
Verwandtschaftsverhältnis zur
unterstützenden Person
T T M M J J J J
32
Beruf, Familienstand
J J J J
33
34
Bei Unterhaltsempfängern im Ausland:
Von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über
die Bedürftigkeit ist beigefügt.
35
Name, Vorname des im selben
Haushalt lebenden Ehegatten
36
Die unterstützte Person lebte in meinem inländischen
Haushalt.
38
Name, Vorname
Hatte jemand für diese Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder?
Die unterstützte Person ist mein geschiedener / dauernd
getrennt lebender Ehegatte (kein Abzug von Sonderausgaben
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, keine Zusammenveranlagung).
39
Die unterstützte Person ist mein nicht dauernd getrennt
lebender und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte.
40
Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt.
41
Die unterstützte Person ist nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz unterhaltsberechtigt.
43
1 = Ja
2 = Nein
(wenn nicht
ganzjährig)
Falls ja
vom
bis
T T M M
T T M M
(wenn nicht
ganzjährig)
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
1 = Ja
2 = Nein
1 = Ja
2 = Nein
1 = Ja
2 = Nein
1 = Ja
2 = Nein
Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt,
jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt.
(Bitte Nachweis der Sozialbehörden, der Agentur für Arbeit oder
schriftliche Versicherung der unterstützten Person beifügen.)
Falls ja
1 = Ja
2 = Nein
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
ST
42
1 = Ja
2 = Nein
ER
37
1 = Ja
2 = Nein
EUR
Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person
,–
Zum Unterhalt der bedürftigen Person haben auch beigetragen (Name, Anschrift)
44
vom
45
T T M M
bis
T T M M
Betrag
Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person
Bruttoarbeitslohn
Diese Person hatte
bis
EUR
M
U
vom
46
T T M M
T T M M
47
T T M M
T T M M
maßgebendes
Kalenderjahr des
Versorgungsbeginns
Jahr
48
49
vom
bis
50
T T M M
T T M M
51
T T M M
T T M M
vom
bis
52
T T M M
T T M M
53
T T M M
T T M M
54
vom
bis
T T M M
T T M M
2011AnlUnterhalt192
EUR
darauf entfallende
Werbungskosten (ohne
Werbungskosten zu
Versorgungsbezügen)
EUR
vom
bis
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
Sozialleistungen /
übrige Bezüge
EUR
,–
Versorgungsbezüge
– im Arbeitslohn
enthalten –
Bemessungsgrundlage
für den Versorgungsfreibetrag
Werbungskosten
zu Versorgungsbezügen
EUR
EUR
EUR
Renten
steuerpflichtiger Teil
der Rente
EUR
Werbungskosten
zu Renten
EUR
EUR
Übrige Einkünfte
vom
bis
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
vom
bis
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
EUR
Kosten
zu allen Bezügen
EUR
Öffentliche
Ausbildungshilfen
EUR
2011AnlUnterhalt192
Allgemeine Angaben zur unterstützten Person
61
Identifikationsnummer der unterstützten Person
lfd. Nr.
Geburtsdatum
Name, Vorname
Sterbedatum
wenn 2011
T T M M
verstorben
Verwandtschaftsverhältnis zur
unterstützenden Person
T T M M J J J J
62
Beruf, Familienstand
J J J J
63
64
Bei Unterhaltsempfängern im Ausland:
Von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über
die Bedürftigkeit ist beigefügt.
65
Name, Vorname des im selben
Haushalt lebenden Ehegatten
66
Die unterstützte Person lebte in meinem inländischen
Haushalt.
68
Name, Vorname
1 = Ja
2 = Nein
1 = Ja
2 = Nein
Hatte jemand für diese Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder?
Die unterstützte Person ist mein geschiedener / dauernd
getrennt lebender Ehegatte (kein Abzug von Sonderausgaben
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, keine Zusammenveranlagung).
Die unterstützte Person ist mein nicht dauernd getrennt
lebender und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte.
1 = Ja
2 = Nein
70
Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt.
1 = Ja
2 = Nein
71
Die unterstützte Person ist nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz unterhaltsberechtigt.
1 = Ja
2 = Nein
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt,
jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt.
1 = Ja
2 = Nein
(Bitte Nachweis der Sozialbehörden, der Agentur für Arbeit oder
schriftliche Versicherung der unterstützten Person beifügen.)
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
ST
73
(wenn nicht
ganzjährig)
vom
bis
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
1 = Ja
2 = Nein
69
72
Falls ja
ER
67
1 = Ja
2 = Nein
EUR
Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person
Zum Unterhalt der bedürftigen Person haben auch beigetragen (Name, Anschrift)
74
75
vom
bis
T T M M
T T M M
Betrag
Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person
Bruttoarbeitslohn
Diese Person hatte
bis
76
T T M M
T T M M
77
T T M M
T T M M
EUR
M
U
vom
maßgebendes
Kalenderjahr des
Versorgungsbeginns
Jahr
EUR
darauf entfallende
Werbungskosten (ohne
Werbungskosten zu
Versorgungsbezügen)
EUR
vom
bis
78
T T M M
T T M M
79
T T M M
T T M M
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
Bemessungsgrundlage
für den Versorgungsfreibetrag
Werbungskosten
zu Versorgungsbezügen
EUR
EUR
EUR
Renten
steuerpflichtiger Teil
der Rente
EUR
Werbungskosten
zu Renten
EUR
EUR
Übrige Einkünfte
vom
bis
vom
bis
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
81
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
vom
bis
vom
bis
82
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
83
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
vom
bis
T T M M
T T M M
84
2011AnlUnterhalt193
,–
Versorgungsbezüge
– im Arbeitslohn
enthalten –
80
Sozialleistungen /
übrige Bezüge
EUR
,–
EUR
Kosten
zu allen Bezügen
EUR
Öffentliche
Ausbildungshilfen
EUR
2011AnlUnterhalt193
Allgemeine Angaben zur unterstützten Person
91
Identifikationsnummer der unterstützten Person
lfd. Nr.
Geburtsdatum
Name, Vorname
Sterbedatum
wenn 2011
T T M M
verstorben
Verwandtschaftsverhältnis zur
unterstützenden Person
T T M M J J J J
92
Beruf, Familienstand
J J J J
93
94
Bei Unterhaltsempfängern im Ausland:
Von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über
die Bedürftigkeit ist beigefügt.
95
Name, Vorname des im selben
Haushalt lebenden Ehegatten
96
Die unterstützte Person lebte in meinem inländischen
Haushalt.
98
Name, Vorname
Hatte jemand für diese Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder?
Die unterstützte Person ist mein geschiedener / dauernd
getrennt lebender Ehegatte (kein Abzug von Sonderausgaben
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, keine Zusammenveranlagung).
99
Die unterstützte Person ist mein nicht dauernd getrennt
lebender und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte.
100
Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt.
101
Die unterstützte Person ist nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz unterhaltsberechtigt.
103
1 = Ja
2 = Nein
(wenn nicht
ganzjährig)
Falls ja
vom
bis
T T M M
T T M M
(wenn nicht
ganzjährig)
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
1 = Ja
2 = Nein
1 = Ja
2 = Nein
1 = Ja
2 = Nein
1 = Ja
2 = Nein
Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt,
jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt.
(Bitte Nachweis der Sozialbehörden, der Agentur für Arbeit oder
schriftliche Versicherung der unterstützten Person beifügen.)
Falls ja
1 = Ja
2 = Nein
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
Falls ja
(wenn nicht
ganzjährig)
ST
102
1 = Ja
2 = Nein
ER
97
1 = Ja
2 = Nein
EUR
Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person
,–
Zum Unterhalt der bedürftigen Person haben auch beigetragen (Name, Anschrift)
104
vom
105
T T M M
bis
T T M M
Betrag
Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person
Bruttoarbeitslohn
Diese Person hatte
bis
EUR
M
U
vom
106
T T M M
T T M M
107
T T M M
T T M M
maßgebendes
Kalenderjahr des
Versorgungsbeginns
Jahr
darauf entfallende
Werbungskosten (ohne
Werbungskosten zu
Versorgungsbezügen)
EUR
vom
bis
108
T T M M
T T M M
109
T T M M
T T M M
vom
bis
110
T T M M
T T M M
111
T T M M
T T M M
vom
bis
112
T T M M
T T M M
113
T T M M
T T M M
114
vom
bis
T T M M
T T M M
2011AnlUnterhalt194
EUR
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
Sozialleistungen /
übrige Bezüge
EUR
,–
Versorgungsbezüge
– im Arbeitslohn
enthalten –
Bemessungsgrundlage
für den Versorgungsfreibetrag
Werbungskosten
zu Versorgungsbezügen
EUR
EUR
EUR
Renten
steuerpflichtiger Teil
der Rente
EUR
Werbungskosten
zu Renten
EUR
EUR
Übrige Einkünfte
vom
bis
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
vom
bis
T T M M
T T M M
T T M M
T T M M
EUR
Kosten
zu allen Bezügen
EUR
Öffentliche
Ausbildungshilfen
EUR
2011AnlUnterhalt194

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