frankreich

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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
FRANKREICH
Allgemeine Informationen
Fläche: 543.965 km2
Einwohner: 65.633.200
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 3%
in der Industrie: 19%
im Dienstleistungsbereich: 78%
Sprachen:Französisch
Aufenthalt und Meldung:
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Optional kann eine Aufenthaltsgenehmigung
(carte de séjour) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde
(Préfecture) bzw. im Rathaus (la Mairie) beantragt
werden. Allerdings ist seit 2003 der Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis für EU/EWR-BürgerInnen sowie
Schweizer StaatsbürgerInnen nicht mehr zwingend erforderlich. Für kroatische StaatsbürgerInnen gelten spezielle
Regelungen.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den
lokalen Arbeitsämtern (Agence Locale pour l‘Emploi – ALE)
der französischen Arbeitsverwaltung (Pôle Emploi) betreut
werden.
Für StaatsbürgerInnen aus Kroatien gelten besondere
Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie auf
der EURES Homepage: http://eures.europa.eu unter
„Freizügigkeit: Frankreich“
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Frankreich finden Sie auf der EURES
Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung
erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Stellenangebote der französischen Arbeitsverwaltung:
http://www.pole-emploi.fr
Private Jobvermittler (z.B. agences d`intérim) finden Sie
unter der Rubrik „Internet-Adressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
• Le Figaro (Montagsausgabe)
• Le Monde (Dienstag und Mittwochausgabe)
• L`Express (Wochenmagazin)
• Les Echos
Leben und Arbeiten
in Frankreich
Spezielle Radio-, Fernseh- und Webprogramme widmen
sich immer wieder dem Thema Arbeitsuche (z.B. Web TV
Pôle-Emploi).
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. CFDT, CGT)
• Handels- und Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Wenn Sie in Frankreich leben und arbeiten, erhalten
Sie Leistungen aus der Sozialversicherung. Die Sozial­
versicherung ist eine Pflichtversicherung.
Zuständige Organisationen sind die einzelnen Versicherungs­
träger (z.B. „caisse d`assurance maladie“).
Den einzelnen Versicherungsfällen (z.B. Krankheit,
Invalidität, Pension) sind verschiedene Kassen zugeordnet.
Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen
und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen
werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen.
Krankenversicherung: Wenn Sie Ihr Arbeitgeber/Ihre
Arbeitgeberin bei der zuständigen Sozialversicherung
angemeldet hat, erhalten Sie eine Versicherungskarte (Carte
Vitale). Die lokale Krankenkasse vor Ort ist für Sie zuständig.
Die Krankenversicherung deckt in den meisten Fällen nicht
alle Kosten für ärztliche Behandlung und Arzneimittel ab.
PatientInnen zahlen das Arzthonorar selbst und erhalten
dann eine Rückerstattung. Von der Krankenversicherung.
Für viele Leistungen gibt es einen Selbstbehalt (ticket
modérateur). Durchschnittlich werden 80% der Spitalskosten
rückerstattet. Für bestimmte Personengruppen gibt es
ein Ermäßigungssystem. Sie wählen einen Hausarzt/eine
HausärztIn (médecin traitant), die Sie zu FachärztInnen
überweist.
Viele Franzosen schließen eine private Zusatzversicherung
ab.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Frankreich kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich beimArbeitsamt
Agence Locale pour l‘Emploi der Arbeitsverwaltung Pôle
emploi .
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei
Monate nach Frankreich mitzunehmen. Das erforderliche
Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei
der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Frankreich erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach
dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr
werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbständig Erwerbstätige: Sie müssen Ihre Steuern
direkt an das Finanzamt abführen. In der Regel zahlen Sie
die Steuern drei Mal im Jahr, die Steuererklärung muss Ende
März abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen
besorgen Sie sich bei dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen
Finanzamt (Administration fiscale).
Selbständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer­
jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit werden mit
bis zu 45% besteuert.
Neben der Einkommenssteuer werden noch Solidaritäts­
steuern etc. eingehoben.
WOHNEN
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in den meisten Tageszeitungen
• speziellen Zeitungen („de Particulier à Particulier“)
• im Internet
• bei Gemeindeämtern (Mairie)
• bei ImmobilienmaklerInnen
•bei der Agentur für Wohnungsinformation (Agence nationale pour l`information sur le logement)
Mietverträge werden häufig für die Dauer von drei bis sechs
Jahren ausgestellt, sind aber verlängerbar. Beachten Sie
die Kündigungsfristen (ein bis drei Monate für den Mieter).
Kautionen in der Höhe von einer Monatsmiete sind üblich.
Mietverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, Sie
können auch einen Notar/eine Notarin beiziehen.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Der Besuch von staatlichen Vorschulen (école
maternelle) ist kostenlos und nicht verpflichtend.
Pflichtschule: Die Ausbildung in öffentlichen Schulen ist
kostenlos. Die Kosten für Schulbücher und Schulmaterial
werden häufig von den Gemeinden getragen.
Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Frankreich beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Arbeitsverwaltung:
http://www.pole-emploi.fr
Vermittlung von AkademikerInnen:
http://www.apec.fr
Öffentliche Verwaltung:
http://www.service-public.fr/
Web TV:
http://webtv.pole-emploi.fr/
Statistik Frankreich:
http://www.insee.fr/
Informationen über Frankreich – allgemein:
http://www.service-public.fr/
http://www.ambafrance-de.org/
http://www.france.fr/de
Leben in Frankreich:
http://www.france.fr/
Aufenthalt:
http://vosdroits.service-public.fr/
Private Jobvermittlung:
http://www.prismemploi.eu/
http://www.stepstone.fr
http://ecommerce.monster.fr/
http://www.cadremploi.fr/
Presse:
http://www.lefigaro.fr
http://www.lemonde.fr
http://www.lesechos.fr/
http://www.lexpress.fr/
http://www.topannonces.fr/
Gewerkschaften:
http://www.cgt.fr/
http://www.cfdt.fr/
Wirtschaftskammer:
http://www.cci.fr/
Portail Sécurité sociale:
http://www.securite-sociale.fr
Soziale Sicherheit:
http://www.ambafrance-de.org/
Das französische Sozialversicherungssystem:
http://www.cleiss.fr/ (in deutscher Sprache)
Gesundheit:
http://www.sante.gouv.fr
http://vosdroits.service-public.fr/
Krankenkassen:
http://www.cmu.fr
http://www.ameli.fr
Arbeitslosigkeit:
http://vosdroits.service-public.fr/
Steuern:
http://www.impots.gouv.fr/
http://www.economie.gouv.fr/
Wohnen:
http://www.anil.org (Rechte und Pflichten)
http://www.france.fr/
Mieterrechte:
http://vosdroits.service-public.fr/
Immobilien:
http://www.seloger.com/
http://www.pap.fr/
http://www.fnaim.fr
http://www.hestia.fr
Ministerium für Erziehungswesen – Schulen Überblick
http://www.education.gouv.fr/
Internationale Schulen:
http://www.ecis.org
Bildungssysteme in Europa:
http://eacea.ec.europa.eu/education/
Kinderbetreuung:
http://www.ambafrance-de.org/
Anerkennung von Diplomen:
http://www.enic-naric.net/
http://anabin.kmk.org/
http://www.education.gouv.fr/
Gelbe Seiten:
http://www.pagesjaunes.fr
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Stand: März 2014