frankreich
Transcrição
frankreich
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT FRANKREICH Allgemeine Informationen Fläche: 543.965 km2 Einwohner: 65.633.200 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 3% in der Industrie: 19% im Dienstleistungsbereich: 78% Sprachen:Französisch Aufenthalt und Meldung: • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Optional kann eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Préfecture) bzw. im Rathaus (la Mairie) beantragt werden. Allerdings ist seit 2003 der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für EU/EWR-BürgerInnen sowie Schweizer StaatsbürgerInnen nicht mehr zwingend erforderlich. Für kroatische StaatsbürgerInnen gelten spezielle Regelungen. ARBEITSUCHE EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den lokalen Arbeitsämtern (Agence Locale pour l‘Emploi – ALE) der französischen Arbeitsverwaltung (Pôle Emploi) betreut werden. Für StaatsbürgerInnen aus Kroatien gelten besondere Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit: Frankreich“ Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen in Frankreich finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: http://www.ams.at/sfa/14251.html Stellenangebote der französischen Arbeitsverwaltung: http://www.pole-emploi.fr Private Jobvermittler (z.B. agences d`intérim) finden Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: • Le Figaro (Montagsausgabe) • Le Monde (Dienstag und Mittwochausgabe) • L`Express (Wochenmagazin) • Les Echos Leben und Arbeiten in Frankreich Spezielle Radio-, Fernseh- und Webprogramme widmen sich immer wieder dem Thema Arbeitsuche (z.B. Web TV Pôle-Emploi). Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (z.B. CFDT, CGT) • Handels- und Wirtschaftskammern SOZIALE SICHERHEIT Wenn Sie in Frankreich leben und arbeiten, erhalten Sie Leistungen aus der Sozialversicherung. Die Sozial versicherung ist eine Pflichtversicherung. Zuständige Organisationen sind die einzelnen Versicherungs träger (z.B. „caisse d`assurance maladie“). Den einzelnen Versicherungsfällen (z.B. Krankheit, Invalidität, Pension) sind verschiedene Kassen zugeordnet. Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. Krankenversicherung: Wenn Sie Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin bei der zuständigen Sozialversicherung angemeldet hat, erhalten Sie eine Versicherungskarte (Carte Vitale). Die lokale Krankenkasse vor Ort ist für Sie zuständig. Die Krankenversicherung deckt in den meisten Fällen nicht alle Kosten für ärztliche Behandlung und Arzneimittel ab. PatientInnen zahlen das Arzthonorar selbst und erhalten dann eine Rückerstattung. Von der Krankenversicherung. Für viele Leistungen gibt es einen Selbstbehalt (ticket modérateur). Durchschnittlich werden 80% der Spitalskosten rückerstattet. Für bestimmte Personengruppen gibt es ein Ermäßigungssystem. Sie wählen einen Hausarzt/eine HausärztIn (médecin traitant), die Sie zu FachärztInnen überweist. Viele Franzosen schließen eine private Zusatzversicherung ab. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach Frankreich kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken versicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich beimArbeitsamt Agence Locale pour l‘Emploi der Arbeitsverwaltung Pôle emploi . Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Frankreich mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Frankreich erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbständig Erwerbstätige: Sie müssen Ihre Steuern direkt an das Finanzamt abführen. In der Regel zahlen Sie die Steuern drei Mal im Jahr, die Steuererklärung muss Ende März abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen besorgen Sie sich bei dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Finanzamt (Administration fiscale). Selbständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer vorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen. Steuersatz: Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit werden mit bis zu 45% besteuert. Neben der Einkommenssteuer werden noch Solidaritäts steuern etc. eingehoben. WOHNEN Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a. • in den meisten Tageszeitungen • speziellen Zeitungen („de Particulier à Particulier“) • im Internet • bei Gemeindeämtern (Mairie) • bei ImmobilienmaklerInnen •bei der Agentur für Wohnungsinformation (Agence nationale pour l`information sur le logement) Mietverträge werden häufig für die Dauer von drei bis sechs Jahren ausgestellt, sind aber verlängerbar. Beachten Sie die Kündigungsfristen (ein bis drei Monate für den Mieter). Kautionen in der Höhe von einer Monatsmiete sind üblich. Mietverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, Sie können auch einen Notar/eine Notarin beiziehen. AUSBILDUNG Kindergarten: Der Besuch von staatlichen Vorschulen (école maternelle) ist kostenlos und nicht verpflichtend. Pflichtschule: Die Ausbildung in öffentlichen Schulen ist kostenlos. Die Kosten für Schulbücher und Schulmaterial werden häufig von den Gemeinden getragen. Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Frankreich beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: http://eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: http://www.ams.at/sfa/14251.html Arbeitsverwaltung: http://www.pole-emploi.fr Vermittlung von AkademikerInnen: http://www.apec.fr Öffentliche Verwaltung: http://www.service-public.fr/ Web TV: http://webtv.pole-emploi.fr/ Statistik Frankreich: http://www.insee.fr/ Informationen über Frankreich – allgemein: http://www.service-public.fr/ http://www.ambafrance-de.org/ http://www.france.fr/de Leben in Frankreich: http://www.france.fr/ Aufenthalt: http://vosdroits.service-public.fr/ Private Jobvermittlung: http://www.prismemploi.eu/ http://www.stepstone.fr http://ecommerce.monster.fr/ http://www.cadremploi.fr/ Presse: http://www.lefigaro.fr http://www.lemonde.fr http://www.lesechos.fr/ http://www.lexpress.fr/ http://www.topannonces.fr/ Gewerkschaften: http://www.cgt.fr/ http://www.cfdt.fr/ Wirtschaftskammer: http://www.cci.fr/ Portail Sécurité sociale: http://www.securite-sociale.fr Soziale Sicherheit: http://www.ambafrance-de.org/ Das französische Sozialversicherungssystem: http://www.cleiss.fr/ (in deutscher Sprache) Gesundheit: http://www.sante.gouv.fr http://vosdroits.service-public.fr/ Krankenkassen: http://www.cmu.fr http://www.ameli.fr Arbeitslosigkeit: http://vosdroits.service-public.fr/ Steuern: http://www.impots.gouv.fr/ http://www.economie.gouv.fr/ Wohnen: http://www.anil.org (Rechte und Pflichten) http://www.france.fr/ Mieterrechte: http://vosdroits.service-public.fr/ Immobilien: http://www.seloger.com/ http://www.pap.fr/ http://www.fnaim.fr http://www.hestia.fr Ministerium für Erziehungswesen – Schulen Überblick http://www.education.gouv.fr/ Internationale Schulen: http://www.ecis.org Bildungssysteme in Europa: http://eacea.ec.europa.eu/education/ Kinderbetreuung: http://www.ambafrance-de.org/ Anerkennung von Diplomen: http://www.enic-naric.net/ http://anabin.kmk.org/ http://www.education.gouv.fr/ Gelbe Seiten: http://www.pagesjaunes.fr Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. Das AMS Österreich übernimmt keine Haftung für Webseiten, die durch Verlinkung aufgerufen werden. Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich Druck- und Satzfehler vorbehalten Stand: März 2014