NORBERT - GYMNASIUM Knechtsteden
Transcrição
NORBERT - GYMNASIUM Knechtsteden
NORBERT - GYMNASIUM Knechtsteden Staatlich anerkanntes privates katholisches Gymnasium für Jungen und Mädchen Schulinternes Curriculum Evangelische Religion 1. Prinzipien der Unterrichtsgestaltung und Umsetzung bestehender schulischer Konzepte Bezogen auf den Kernlehrplan Evangelische Religionslehre für das Gymnasium – Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen (im folgenden KLP) hat sich die Fachkonferenz Evangelische Religion im Rahmen der besonderen Bedingungen des Norbert Gymnasiums Knechtsteden auf folgende Konkretisierungen und Festlegungen verständigt. Besonderheit des Religionsunterrichts am NGK ist die grundsätzliche Verpflichtung aller Schülerinnen und Schüler, am Religionsunterricht teilzunehmen. Prinzipien der Unterrichtsgestaltung Die Schüler und Schülerinnen und das, was sie bewegt, ihre Erfahrungen in ihrer Familie, im Freundes-und Bekanntenkreis oder in der Schule, ihr Glaube und ihre Zweifel, ihre Fragen und Ängste und ihre Erfahrungen mit Gott und der Religion stehen im Mittelpunkt des Religionsunterrichts. Der christliche Glaube wird dabei als Angebot verstanden, Orientierung und Sinn für das Leben zu finden. Für die Auseinandersetzung mit diesem Glauben, der davon ausgeht, dass Gott sich in Jesus Christus gezeigt hat, um anschaulich zu machen, dass er das Gute für den Menschen will, spielt die Bibel eine wesentliche Rolle. Da wir Menschen nicht für uns allein leben können und angewiesen sind auf Gemeinschaft, Verständnis und Mitmenschlichkeit, öffnet der Evangelische Religionsunterricht auch den Blick für die Lebenssituation und Probleme anderer Menschen im engeren Lebensumfeld des Schülers, aber auch in der Ferne anderer 1 Länder, Kulturen und Religionen. Dabei wird auch die Verpflichtung in den Blick genommen, Verantwortung zu übernehmen – für das eigene Leben, für die Mitmenschen und für die Mitwelt. für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung . Religiöse Ausrichtung der Schule Das Norbert Gymnasium ist verwurzelt in der Geschichte des Spiritanerordens in Knechtsteden und versteht den christlichen Glauben als Basis seines Schullebens. In ökumenischer Verbundenheit werden Gottesdienste für die Schüler und Schülerinnen am Anfang und Ende des Schuljahres sowie zu besonderen Anlässen des Kirchenjahres gefeiert. Die gesamte Schulgemeinde ist eingeladen zu den Frühschichten in der Passions- und der Adventszeit sowie zu den großen Schulgemeindegottesdiensten in der Basilika Knechtsteden. Darüber hinaus finden regelmäßig konfessionelle Jahrgangsstufen-, Klassen- oder Kurs-Gottesdienste statt. Auch das morgendliche Gebet vor dem Beginn des Unterrichts gehört in den Alltag des Norbert-Gymnasiums. Weiterführende Angebote sind Exkursionen (z.B. in der Klasse 5 auf den Spuren des heiligen Norbert, des Namensgebers der Schule), religiöse Besinnungstage in der Klasse 9 und für interessierte Oberstufenschülerinnen und –schüler eine Fahrt nach Taizé. Leistungskonzept Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO - SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht des Faches Evangelische Religionslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht". Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung. Da der evangelische Religionsunterricht keine spezifische Glaubenshaltung voraussetzt oder einfordert, erfolgt die Leistungsbewertung im evangelischen Religionsunterricht unabhängig von den persönlichen Glaubensüberzeugungen der 2 Schülerinnen und Schüler. Die im Fach Evangelische Religionslehre angestrebten Lernprozesse und Lernergebnisse umfassen dabei auch Werturteile, Haltungen und Verhaltensweisen, die sich einer unmittelbaren Lernerfolgskontrolle entziehen. Daher können im evangelischen Religionsunterricht auch bewertungsfreie Unterrichtsphasen gestaltet werden, in denen z.B. religiöse Erfahrungen ermöglicht oder religiöse Ausdrucksformen erprobt werden. Für die überprüfbaren Kompetenzen gilt: Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, Zielsetzungen und Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen. Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß § 70 SchulG beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden - ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend - zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Sachkompetenz“, „Urteilskompetenz“, „Handlungskompetenz“ und „Methodenkompetenz“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort ausgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden. 3 Im Fach Evangelische Religionslehre kommen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ sowohl schriftliche als auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die Überprüfungsformen der gymnasialen Oberstufe gegeben ist. Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a. mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zu unterschiedlichen Gesprächs- und Diskussionsformen, Kurzreferate, Präsentationen), schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Ergebnisse der Arbeit an und mit Texten und weiteren Materialien, Ergebnisse von Recherchen, Mindmaps, Protokolle), fachspezifische Ergebnisse kreativer Gestaltungen (z.B. Bilder, Videos, Collagen, Rollenspiel), Dokumentation längerfristiger Lern- und Arbeitsprozesse (z.B. Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher) sowie kurze schriftliche Übungen sowie Beiträge im Prozess eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns in unterschiedlichen Sozialformen (z.B. Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen von Gruppenarbeit, projektorientiertem Handeln innerhalb oder außerhalb des Lernortes Schule). Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Für die Bewertung der Leistungen sind sowohl Inhalts- als auch Darstellungsleistungen zu berücksichtigen. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Die Ergebnisse schriftlicher Überprüfungen dürfen keine bevorzugte Stellung innerhalb der Notengebung haben. In den Klausuren werden die inhaltliche Leistung und die Darstellungsleistung berücksichtigt und dem Schüler/der Schülerin in einem Evaluationsbogen zurückgemeldet. Ein Beispiel für einen Evaluationsbogen ist angefügt: 4 1. Aufgabe Mögliche Punkte In einem Einführungssatz Thema bzw. Problem des Textes benannt 4 Religiöse Erfahrung von Menschen ereignet sich an besonderen Orten, an denen das Göttliche besonders spürbar wird. 2 Gefahr, dass der Ort selbst zu etwas Göttlichem, Heiligem wird. Da es viele Orte gibt, an denen Menschen Erfahrungen mit dem Göttlichen machen und kann es darum zu einer Vielzahl von „Ortsgottheiten“ kommen. Dieser „heidnischen Tendenz“ steht der „Gott der Väter“ gegenüber. 4 Erreichte Punkte Drei Bestimmungen des biblischen Gottes: - Der Gott der Bibel ist nicht der Gott eines Ortes, sondern der Gott von Menschen. „Gott wird auf der Ebene von Ich und Du, nicht auf der Ebene des Räumlichen gesehen“ 3 - Gott wird als allerhöchste Macht über allen Einzelmächten verstanden 3 - Gott ist ein Gott der Verheißung, der Hoffnung und verweist auf die Zukunft 3 Die Bedeutung der Offenbarung des Namens wird erläutert an der Unterscheidung zwischen Begriff und Name. 3 Der Gottesname, der den Menschen offenbart wird, macht Gott für den Menschen ansprechbar, erreichbar, stellt eine Beziehung her. 3 25 15 2. Aufgabe Die Ausführungen Ratzingers lassen sich an den Ergebnissen der Analyse 5 4 des Exodusbuches bestätigen. Erläuterung des Gottesnamens 4 Gott redet mit Mose aus dem brennenden Dornbusch und am Berg Sinai- aber er bindet sich nicht an den Ort, sondern begleitet das Volk durch die Wüste ( in Form von Feuersäule und Wolke) – Geschichtlichkeit Gottes 4 Er offenbart seinen Namen Jahwe und macht sich so ansprechbar für die Menschen, bleibt aber dennoch unverfügbar 4 Gott ist als Person gedacht, nicht als anonyme Macht 4 Die Befreiung des Volkes Israel geht aus von der Verheißung Gottes, dass er das Klagen des Volkes gehört hat und durch Mose das Volk aus der Knechtschaft in Ägypten geführt hat. 4 24 3. Aufgabe: In der Antwort sollte vorkommen, dass Gott nicht an einen Ort gebunden ist. 21 Welche Bedeutung einem besonderen Raum beigemessen wird, als Hilfe für die Menschen, kann unterschiedlich bewertet werden. Darstellungsleistung: Die Schülerin strukturiert den Text schlüssig, stringent und gedanklich klar 4 verwendet eine präzise und differenzierte Sprache mit einer angemessenen Verwendung der Fachbegriffe 3 schreibt sprachlich richtig sowie syntaktisch und stilistisch sicher 4 verbindet die Ebenen Sachdarstellung, Analyse und Bewertung sicher und transparent und belegt ihre Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate u.a.) 4 15 Gesamtpunktzahl: Note: 6 Evaluation Am Ende eines Schuljahres oder zur Einschätzung eines Unterrichtsvorhabens oder einer Unterrichtssequenz sollen Methoden der Evaluation eingesetzt werden, die deutlich machen, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich die intendierten Kompetenzen aufgebaut haben und ob das Gelernte von ihnen als hilfreich wahrgenommen wird, bestimmte Situationen oder Problemstellungen besser zu bewältigen. Dazu gibt es unter den Fachkolleginnen und -kollegen regelmäßige Gespräche zur kollegialen Beratung. Außerdem planen wir, geeignete Evaluationsverfahren zu entwickeln. Beispiel eines bereits erprobten Evalationsbogens (zur Evaluation von Schülerpräsentationen) Bewertungsbogen für Vortrag und Plakate 1 Vortrag 1. frei gesprochen - nur abgelesen Präsentation 2. gut verständlich – kaum zu hören und 3. sachlich und informativ – selbstdarstellerisch, albern Inhalt 4. gut strukturiert - durcheinander 5. wichtige Informationen - unwichtige Details /Fragen sind beantwortet Plakat 6. wesentliche Informationen: Name, Ziele, konkrete Arbeit der Gemeinschaft 7. Darstellung ordentlich, sauber und gut lesbar 8. Gliederung mit Überschriften / Ober- Unterpunkten 9. Gestaltung: Textlänge, Verteilung Bild- Text – Grafik sinnvoll 7 2 3 4 5 Methodencurriculum Die Zuordnung von überfachlichen Methodenkompetenzen (Präsentations-, Kommunikations-, Kooperations-, Rechercheverfahren u.a.) werden teilweise in der unten aufgeführten Tabelle dargestellt, müssen aber nach Vorliegen des schulischen Methodencurriculums überprüft werden. Hausaufgabenkonzept Mit der Einführung des Ganztages am Norbert-Gymnasium gilt die Verabredung, dass keine Hausaufgaben erteilt werden. Vertretungskonzept Der evangelische Religionsunterricht ist eingebunden in das Vertretungskonzept der Schule (vgl. Stichwort „Vertretungsunterricht“ im Schulportfolio) Individuelle Förderung Konzeptionell abgestimmte Formen individueller Förderung bezogen auf den evangelischen Religionsunterricht müssen in der nächsten Zeit noch entwickelt werden. 2. Curriculum SI (vgl. tabellarische Übersicht im Anhang) 3. Curriculum SII Die neuen Kernlehrpläne für die S II treten ab August 2014 in Kraft. Nach der Veranstaltung zur Implementation im März 2014 wird die Fachschaft Evangelische Religion die Vorgaben im Schulcurriculum umsetzen. Aktuell gelten folgende Festlegungen: Unabhängig von den folgenden Festlegungen für das Abitur im Fach Evangelische Religionslehre gelten als allgemeiner Rahmen die obligatorischen Vorgaben des Lehrplans Evangelische Religionslehre in den folgenden Kapiteln: Kapitel 2: „Bereiche, Themen, Gegenstände“ mit den Abschnitten 2.1 „Bereiche: Herleitung und didaktische Funktion“ und 2.3 „Obligatorik und Freiraum“ 8 Kapitel 5: „Die Abiturprüfung“ mit den Abschnitten 5.2 „Beschreibung der Anforderungsbereiche“ und 5.3.1 „Aufgabenarten der schriftlichen Abiturprüfung“. Auf der Grundlage der Obligatorik des Lehrplans Evangelische Religionslehre werden in den Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfung im Jahr 2014 die folgenden Unterrichtsinhalte vorausgesetzt. Inhaltliche Schwerpunkte EF, 1. Halbjahr: Die Frage nach der eigenen Identität – Antworten des christlichen Glaubens in Auseinandersetzung mit anderen Religionen und Weltanschauungen , z.B. Religion in der Alltagskultur, Glaube und Naturwissenschaft. EF, 2. Halbjahr: Die Bibel als Ur-Kunde des christlichen Glaubens Hermeneutik, Methoden der Exegese, Vergleich mit heiligen Schriften anderer Religionen jeweils anhand von ausgewählten Themen, z.B. Tod und Jenseitsvorstellungen, Nachfolge, Verantwortung u.a. orientiert an den Fragen der Schülerinnen und Schüler Q 1, 1. Halbjahr : Sinngebung menschlichen Daseins und verantwortlichen Handeln aus christlicher Motivation Der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes und der Umgang mit menschlichem Leben Q 1, 2. Halbjahr : Das Zeugnis vom Zuspruch und Anspruch Jesu Christi Reich-Gottes-Verkündigung Jesu: Gleichnisse und Bergpredigt Deutungen des Todes Jesu: zwei kontrastierende theologische Ansätze im Vergleich Deutungen der Auferstehung Jesu: zwei kontrastierende theologische Ansätze im Vergleich Q 2, 1. Halbjahr: Die christliche Antwort auf die Gottesfrage Gottesbilder: Gottesbilder der Exoduserzählung Religionskritische Erklärungen der Rede von Gott: Freuds psychoanalytische Erklärung menschlicher Gottesvorstellungen Die Theodizee-Frage: Auszüge aus dem Buch Hiob und theologische Reflexionen zu dem im Leid solidarischen Gott Möglichkeiten des Redens von Gott: Unverfügbarkeit Gottes und Notwendigkeit menschlichen Redens von Gott (nur Leistungskurs) Q2, 2. Halbjahr: Die Kirche und ihre Aufgabe in der Welt 9 Kirchliche Reaktionen auf krisenhafte Herausforderungen: Barmer Theologische Erklärung Gerechtigkeit als Herausforderung für das Handeln der Kirche in der Gegenwart 4. Kooperationen Mit FS Katholische Religion bezogen auf Unterrichtsvorhaben Vgl dazu die Tabelle zu den Schulhalbjahren 7,I ; 9,I und II Mit FS Katholische Religion bezogen auf Aktivitäten und Angebote der Schule Oben schon angesprochen wurden die gemeinsamen Gottesdienste im Verlauf des Schul- und Kirchenjahres. Darüber hinaus fühlen wir uns gemeinsam verantwortlich für den Pilgerweg in der Klasse 5, das Sozialprojekt „Kinderherzen Kamerun“, das im Schuljahr 2013/14 beginnt, die religiösen Besinnungstage in der 9. Klasse und die Taizé-Fahrt in der Oberstufe. Mit Kirchengemeinden, kirchlichen Einrichtungen und interreligiösen Partnern Wohnortgemeinden der Schülerinnen und Schüler, Fachstellen und Einrichtungen der Diakonie, Eine-Welt-Laden des Klosters, Synagoge in Köln, Moscheegemeinde in Dormagen Fachübergreifende Kooperationen Aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten (in der SI ist die Religionsgruppe zum Teil aus drei Klassen zusammengesetzt) ist eine fächerübergreifende Kooperation sehr aufwändig und schwer zu organisieren. Dazu sind noch weitere Überlegungen und Planungen nötig. Angedacht sind Absprachen mit z.B. Biologie (Thema: Sexualität), Geschichte (Thema: Nationalsozialismus/ Kirche im Dritten Reich), Erdkunde /Politik (Thema: Gerechtigkeit, Fairer Handel, Eine Welt), Kunst (Christliche/ religiöse Motive in der Kunst) 10 Anlage: Tabellarische Übersicht zur S I verantwortlich: Frau Nötzel Stand: März 2014 11