NORBERT - GYMNASIUM Knechtsteden

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NORBERT - GYMNASIUM Knechtsteden
NORBERT - GYMNASIUM Knechtsteden
Staatlich anerkanntes privates katholisches Gymnasium für Jungen und Mädchen
Schulinternes Curriculum
Evangelische Religion
1. Prinzipien der Unterrichtsgestaltung und Umsetzung bestehender
schulischer Konzepte
Bezogen auf den Kernlehrplan
Evangelische Religionslehre für das Gymnasium –
Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen (im folgenden KLP) hat sich die Fachkonferenz Evangelische Religion im Rahmen der besonderen Bedingungen des Norbert
Gymnasiums Knechtsteden auf folgende Konkretisierungen und Festlegungen
verständigt.
Besonderheit des Religionsunterrichts am NGK ist die grundsätzliche Verpflichtung
aller Schülerinnen und Schüler, am Religionsunterricht teilzunehmen.
Prinzipien der Unterrichtsgestaltung
Die Schüler und Schülerinnen und das, was sie bewegt, ihre Erfahrungen in ihrer
Familie, im Freundes-und Bekanntenkreis oder in der Schule, ihr Glaube und ihre
Zweifel, ihre Fragen und Ängste und ihre Erfahrungen mit Gott und der Religion
stehen im Mittelpunkt des Religionsunterrichts.
Der christliche Glaube wird dabei als Angebot verstanden, Orientierung und Sinn für
das Leben zu finden. Für die Auseinandersetzung mit diesem Glauben, der davon
ausgeht, dass Gott sich in Jesus Christus gezeigt hat, um anschaulich zu machen,
dass er das Gute für den Menschen will, spielt die Bibel eine wesentliche Rolle.
Da wir Menschen nicht für uns allein leben können und angewiesen sind auf
Gemeinschaft, Verständnis und Mitmenschlichkeit, öffnet der Evangelische
Religionsunterricht auch den Blick für die Lebenssituation und Probleme anderer
Menschen im engeren Lebensumfeld des Schülers, aber auch in der Ferne anderer
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Länder, Kulturen und Religionen. Dabei wird auch die Verpflichtung in den Blick
genommen, Verantwortung zu übernehmen – für das eigene Leben, für die
Mitmenschen und für die Mitwelt. für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der
Schöpfung .
Religiöse Ausrichtung der Schule
Das Norbert Gymnasium ist verwurzelt in der Geschichte des Spiritanerordens in
Knechtsteden und versteht den christlichen Glauben als Basis seines Schullebens.
In ökumenischer Verbundenheit werden Gottesdienste für die Schüler und
Schülerinnen am Anfang und Ende des Schuljahres sowie zu besonderen Anlässen
des Kirchenjahres gefeiert. Die gesamte Schulgemeinde ist eingeladen zu den
Frühschichten in der Passions- und der Adventszeit sowie zu den großen Schulgemeindegottesdiensten in der Basilika Knechtsteden.
Darüber hinaus finden regelmäßig konfessionelle Jahrgangsstufen-, Klassen- oder
Kurs-Gottesdienste statt.
Auch das morgendliche Gebet vor dem Beginn des Unterrichts gehört in den Alltag
des Norbert-Gymnasiums.
Weiterführende Angebote sind Exkursionen (z.B. in der Klasse 5 auf den Spuren des
heiligen Norbert, des Namensgebers der Schule), religiöse Besinnungstage in der
Klasse 9 und für interessierte Oberstufenschülerinnen und –schüler eine Fahrt nach
Taizé.
Leistungskonzept
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz
(§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe
I (§ 6 APO - SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht des Faches Evangelische
Religionslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im
Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht". Dabei bezieht sich die
Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht
erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.
Da der evangelische Religionsunterricht keine spezifische Glaubenshaltung
voraussetzt oder einfordert, erfolgt die Leistungsbewertung im evangelischen
Religionsunterricht unabhängig von den persönlichen Glaubensüberzeugungen der
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Schülerinnen und Schüler. Die im Fach Evangelische Religionslehre angestrebten
Lernprozesse und Lernergebnisse umfassen dabei auch Werturteile, Haltungen und
Verhaltensweisen, die sich einer unmittelbaren Lernerfolgskontrolle entziehen. Daher
können im evangelischen Religionsunterricht auch bewertungsfreie Unterrichtsphasen gestaltet werden, in denen z.B. religiöse Erfahrungen ermöglicht oder religiöse
Ausdrucksformen erprobt werden.
Für die überprüfbaren Kompetenzen gilt: Erfolgreiches Lernen ist kumulativ.
Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender
Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern
Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen
Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für
Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass,
Zielsetzungen und Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten
Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.
Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß § 70 SchulG beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung
entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern
transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von
Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und
individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den
weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und
die Lernenden - ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend - zum
Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden
individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können.
Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle
in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Sachkompetenz“,
„Urteilskompetenz“, „Handlungskompetenz“ und „Methodenkompetenz“) bei der
Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen
schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet
sein, die Erreichung der dort ausgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen.
Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und
Sachverhalte kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.
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Im Fach Evangelische Religionslehre kommen im Beurteilungsbereich „Sonstige
Leistungen im Unterricht“ sowohl schriftliche als auch mündliche Formen der
Leistungsüberprüfung zum Tragen. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch
eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die
Überprüfungsformen der gymnasialen Oberstufe gegeben ist.
Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a.
 mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zu unterschiedlichen Gesprächs- und Diskussionsformen, Kurzreferate, Präsentationen),

schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Ergebnisse der Arbeit an und mit
Texten und weiteren Materialien, Ergebnisse von Recherchen, Mindmaps,

Protokolle),
fachspezifische Ergebnisse kreativer Gestaltungen (z.B. Bilder, Videos,
Collagen, Rollenspiel),

Dokumentation längerfristiger Lern- und Arbeitsprozesse (z.B. Hefte/Mappen,
Portfolios, Lerntagebücher) sowie

kurze schriftliche Übungen sowie Beiträge im Prozess eigenverantwortlichen,
schüleraktiven Handelns in unterschiedlichen Sozialformen (z.B. Wahrnehmung
der Aufgaben im Rahmen von Gruppenarbeit, projektorientiertem Handeln
innerhalb oder außerhalb des Lernortes Schule). Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die
Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Für die Bewertung der Leistungen sind sowohl Inhalts- als
auch Darstellungsleistungen zu berücksichtigen. Mündliche Leistungen werden dabei
in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des
Schuljahres festgestellt. Die Ergebnisse schriftlicher Überprüfungen dürfen keine
bevorzugte Stellung innerhalb der Notengebung haben.
In den Klausuren werden die inhaltliche Leistung und die Darstellungsleistung
berücksichtigt und dem Schüler/der Schülerin in einem Evaluationsbogen zurückgemeldet. Ein Beispiel für einen Evaluationsbogen ist angefügt:
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1. Aufgabe
Mögliche
Punkte
In einem Einführungssatz Thema bzw. Problem des Textes
benannt
4
Religiöse Erfahrung von Menschen ereignet sich an
besonderen Orten, an denen das Göttliche besonders
spürbar wird.
2
Gefahr, dass der Ort selbst zu etwas Göttlichem, Heiligem
wird. Da es viele Orte gibt, an denen Menschen Erfahrungen mit dem Göttlichen machen und kann es darum zu
einer Vielzahl von „Ortsgottheiten“ kommen. Dieser
„heidnischen Tendenz“ steht der „Gott der Väter“
gegenüber.
4
Erreichte
Punkte
Drei Bestimmungen des biblischen Gottes:
-
Der Gott der Bibel ist nicht der Gott eines Ortes,
sondern der Gott von Menschen. „Gott wird auf der
Ebene von Ich und Du, nicht auf der Ebene des
Räumlichen gesehen“
3
-
Gott wird als allerhöchste Macht über allen Einzelmächten verstanden
3
-
Gott ist ein Gott der Verheißung, der Hoffnung und
verweist auf die Zukunft
3
Die Bedeutung der Offenbarung des Namens wird erläutert
an der Unterscheidung zwischen Begriff und Name.
3
Der Gottesname, der den Menschen offenbart wird, macht
Gott für den Menschen ansprechbar, erreichbar, stellt eine
Beziehung her.
3
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2. Aufgabe
Die Ausführungen Ratzingers lassen sich an den Ergebnissen der Analyse
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4
des Exodusbuches bestätigen.
Erläuterung des Gottesnamens
4
Gott redet mit Mose aus dem brennenden Dornbusch und am Berg Sinai- aber
er bindet sich nicht an den Ort, sondern begleitet das Volk durch die Wüste (
in Form von Feuersäule und Wolke) – Geschichtlichkeit Gottes
4
Er offenbart seinen Namen Jahwe und macht sich so ansprechbar für die
Menschen, bleibt aber dennoch unverfügbar
4
Gott ist als Person gedacht, nicht als anonyme Macht
4
Die Befreiung des Volkes Israel geht aus von der Verheißung Gottes, dass er
das Klagen des Volkes gehört hat und durch Mose das Volk aus der
Knechtschaft in Ägypten geführt hat.
4
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3. Aufgabe:
In der Antwort sollte vorkommen, dass Gott nicht an einen Ort gebunden ist. 21
Welche Bedeutung einem besonderen Raum beigemessen wird, als Hilfe für
die Menschen, kann unterschiedlich bewertet werden.
Darstellungsleistung: Die Schülerin
strukturiert den Text schlüssig, stringent und gedanklich klar
4
verwendet eine präzise und differenzierte Sprache mit einer angemessenen
Verwendung der Fachbegriffe
3
schreibt sprachlich richtig sowie syntaktisch und stilistisch sicher
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verbindet die Ebenen Sachdarstellung, Analyse und Bewertung sicher und
transparent und belegt ihre Aussagen durch angemessene und korrekte
Nachweise (Zitate u.a.)
4
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Gesamtpunktzahl:
Note:
6
Evaluation
Am Ende eines Schuljahres oder zur Einschätzung eines Unterrichtsvorhabens oder
einer Unterrichtssequenz sollen Methoden der Evaluation eingesetzt werden, die
deutlich machen, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich die intendierten
Kompetenzen aufgebaut haben und ob das Gelernte von ihnen als hilfreich
wahrgenommen wird, bestimmte Situationen oder Problemstellungen besser zu
bewältigen. Dazu gibt es unter den Fachkolleginnen und -kollegen regelmäßige
Gespräche zur kollegialen Beratung. Außerdem planen wir, geeignete Evaluationsverfahren zu entwickeln.
Beispiel eines bereits erprobten Evalationsbogens (zur Evaluation von Schülerpräsentationen)
Bewertungsbogen für Vortrag und Plakate
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Vortrag
1. frei gesprochen - nur abgelesen
Präsentation 2. gut verständlich – kaum zu hören
und
3. sachlich und informativ – selbstdarstellerisch, albern
Inhalt
4. gut strukturiert - durcheinander
5. wichtige Informationen - unwichtige Details /Fragen sind
beantwortet
Plakat
6. wesentliche Informationen: Name, Ziele, konkrete Arbeit der
Gemeinschaft
7. Darstellung ordentlich, sauber und gut lesbar
8. Gliederung mit Überschriften / Ober- Unterpunkten
9. Gestaltung: Textlänge, Verteilung Bild- Text – Grafik
sinnvoll
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5
Methodencurriculum
Die Zuordnung von überfachlichen Methodenkompetenzen (Präsentations-,
Kommunikations-, Kooperations-, Rechercheverfahren u.a.) werden teilweise in der
unten aufgeführten Tabelle dargestellt, müssen aber nach Vorliegen des schulischen
Methodencurriculums überprüft werden.
Hausaufgabenkonzept
Mit der Einführung des Ganztages am Norbert-Gymnasium gilt die Verabredung,
dass keine Hausaufgaben erteilt werden.
Vertretungskonzept
Der evangelische Religionsunterricht ist eingebunden in das Vertretungskonzept der
Schule (vgl. Stichwort „Vertretungsunterricht“ im Schulportfolio)
Individuelle Förderung
Konzeptionell abgestimmte Formen individueller Förderung bezogen auf den
evangelischen Religionsunterricht müssen in der nächsten Zeit noch entwickelt
werden.
2. Curriculum SI
(vgl. tabellarische Übersicht im Anhang)
3. Curriculum SII
Die neuen Kernlehrpläne für die S II treten ab August 2014 in Kraft. Nach der
Veranstaltung zur Implementation im März 2014 wird die Fachschaft Evangelische
Religion die Vorgaben im Schulcurriculum umsetzen.
Aktuell gelten folgende Festlegungen:
Unabhängig von den folgenden Festlegungen für das Abitur im Fach Evangelische
Religionslehre gelten als allgemeiner Rahmen die obligatorischen Vorgaben des
Lehrplans Evangelische Religionslehre in den folgenden Kapiteln:
Kapitel 2: „Bereiche, Themen, Gegenstände“ mit den Abschnitten 2.1 „Bereiche:
Herleitung und didaktische Funktion“ und 2.3 „Obligatorik und Freiraum“
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Kapitel 5: „Die Abiturprüfung“ mit den Abschnitten 5.2 „Beschreibung der Anforderungsbereiche“ und 5.3.1 „Aufgabenarten der schriftlichen Abiturprüfung“. Auf der
Grundlage der Obligatorik des Lehrplans Evangelische Religionslehre werden in den
Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfung im Jahr 2014 die folgenden Unterrichtsinhalte vorausgesetzt.
Inhaltliche Schwerpunkte
EF, 1. Halbjahr: Die Frage nach der eigenen Identität – Antworten des christlichen
Glaubens in Auseinandersetzung mit anderen Religionen und Weltanschauungen ,
z.B. Religion in der Alltagskultur, Glaube und Naturwissenschaft.
EF, 2. Halbjahr: Die Bibel als Ur-Kunde des christlichen Glaubens
Hermeneutik, Methoden der Exegese, Vergleich mit heiligen Schriften anderer
Religionen jeweils anhand von ausgewählten Themen, z.B. Tod und Jenseitsvorstellungen, Nachfolge, Verantwortung u.a. orientiert an den Fragen der Schülerinnen
und Schüler
Q 1, 1. Halbjahr : Sinngebung menschlichen Daseins und verantwortlichen Handeln
aus christlicher Motivation

Der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes und der Umgang mit menschlichem Leben
Q 1, 2. Halbjahr : Das Zeugnis vom Zuspruch und Anspruch Jesu Christi


Reich-Gottes-Verkündigung Jesu: Gleichnisse und Bergpredigt
Deutungen des Todes Jesu: zwei kontrastierende theologische Ansätze im
Vergleich

Deutungen der Auferstehung Jesu: zwei kontrastierende theologische Ansätze im
Vergleich
Q 2, 1. Halbjahr: Die christliche Antwort auf die Gottesfrage


Gottesbilder: Gottesbilder der Exoduserzählung
Religionskritische Erklärungen der Rede von Gott: Freuds psychoanalytische
Erklärung menschlicher Gottesvorstellungen

Die Theodizee-Frage: Auszüge aus dem Buch Hiob und theologische Reflexionen
zu dem im Leid solidarischen Gott

Möglichkeiten des Redens von Gott: Unverfügbarkeit Gottes und Notwendigkeit
menschlichen Redens von Gott (nur Leistungskurs)
Q2, 2. Halbjahr: Die Kirche und ihre Aufgabe in der Welt
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
Kirchliche Reaktionen auf krisenhafte Herausforderungen: Barmer Theologische
Erklärung

Gerechtigkeit als Herausforderung für das Handeln der Kirche in der Gegenwart
4. Kooperationen
Mit FS Katholische Religion bezogen auf Unterrichtsvorhaben
Vgl dazu die Tabelle zu den Schulhalbjahren 7,I ; 9,I und II
Mit FS Katholische Religion bezogen auf Aktivitäten und Angebote der Schule
Oben schon angesprochen wurden die gemeinsamen Gottesdienste im Verlauf des
Schul- und Kirchenjahres. Darüber hinaus fühlen wir uns gemeinsam verantwortlich
für den Pilgerweg in der Klasse 5, das Sozialprojekt „Kinderherzen Kamerun“, das im
Schuljahr 2013/14 beginnt, die religiösen Besinnungstage in der 9. Klasse und die
Taizé-Fahrt in der Oberstufe.
Mit Kirchengemeinden, kirchlichen Einrichtungen und interreligiösen Partnern
Wohnortgemeinden der Schülerinnen und Schüler, Fachstellen und Einrichtungen
der Diakonie, Eine-Welt-Laden des Klosters, Synagoge in Köln, Moscheegemeinde
in Dormagen
Fachübergreifende Kooperationen
Aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten (in der SI ist die Religionsgruppe
zum Teil aus drei Klassen zusammengesetzt) ist eine fächerübergreifende
Kooperation sehr aufwändig und schwer zu organisieren.
Dazu sind noch weitere Überlegungen und Planungen nötig. Angedacht sind
Absprachen mit z.B. Biologie (Thema: Sexualität), Geschichte (Thema: Nationalsozialismus/ Kirche im Dritten Reich), Erdkunde /Politik (Thema: Gerechtigkeit, Fairer
Handel, Eine Welt), Kunst (Christliche/ religiöse Motive in der Kunst)
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Anlage: Tabellarische Übersicht zur S I
verantwortlich: Frau Nötzel
Stand: März 2014
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