Flanders Collection Car 2013 Teilnahmeregeln Thema

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Flanders Collection Car 2013 Teilnahmeregeln Thema
Flanders Collection Car 2013
Teilnahmeregeln
Thema: Internationale Messe, Tausch- und Verkaufs-messe für
Fahrzeuge und deren Bestandteile sowie Retro-Objekten wie
Jukeboxen, Emailleschilder usw.; alles von vor 1989. Stände mit
Miniaturen, Büchern und alten Katalogen, die dem Thema
entsprechen, werden ebenfalls zugelassen. Spezielle SammlerFahrzeuge, die nach 1989 gebaut wurden, werden nur zugelassen,
wenn der Organisator damit einverstanden ist.
Ort: Hallen 3, 5 und 7 der Flanders Expo in Gent, E40 - Abfahrt 14
"Expo", Belgien.
Datum und Dauer: 16. und 17. Februar 2013 jeweils von 9:30 hr
bis 18:00 Uhr.
Zuteilung der Stände: Es ist den Ausstellern ausdrücklich
untersagt, die von ihnen gemieteten Flächen unter-zuvermieten.
Jedem Aussteller wird nach organisa-torischen Möglichkeiten ein
Stand mit den gewünschten Abmessungen zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme wird durch ein unterschriebenes Anmeldeformular
oder eine Online-Anfrage bestätigt, und zwar spätestens 30 Tage
vor Beginn der Messe.
Kosten: Bei Anmeldung kauft jeder Aussteller Eintritts-karten für 2
Personen fûr 2 Tage zu je 25 euro; plus 6 % MwSt. Ein Stand in
der Ecke heißt, dass der Stand von vorn und von einer Seite für
das Publikum erreichbar ist. Ein Außenstand steht mit der
Rückseite an einer Wand. Alle Teppiche werden vom Aussteller
bezahlt, sind sein Eigentum und können nach der Messe
mitgenommen werden. Die Abmessungen sind in der Reihenfolge
Breite (Vorderseite) x Tiefe bezeichnet. Außer bei den
Eintrittskarten beträgt die Mehrwertsteuer 21 %.
♦ Autostand, mit Teppich, in der erste Halle falls noch Platz anwesend
ist, Abmessungen 2,75 m x 5,5 m:
120 euro; plus MwSt.
♦ Autostand in der zweiten Halle 2,75 m x 5,5 m:
70 euro plus MwSt.
♦ Autostand an einer Ecke :
+ 20 euro; plus MwSt.
♦ Universeller Stand mit Teppich in der ersten Halle, Tiefe 2,5 m,
Preis pro laufendem Meter:
40 euro; plus MwSt.
♦ Universeller Stand in der zweiten Halle, Tiefe 2,5 m, Preis pro
laufendem Meter:
20 euro; plus MwSt.
♦ Stand mit Einzelteilen oder alten Materialien in der dritte Halle,
Mindestbreite 4 m, Preis pro laufendem Meter:
10 euro plus MwSt.
♦ Stand in der Ecke
+ 20 euro; plus MwSt.
♦ Außenstand
+ 20 %
♦ Tische 1,8 m x 0,7 m, pro Stück:
8 euro; plus MwSt.
♦ Zusätzliche Eintrittskarten, Stückpreis: 9 euro; plus MwSt. (min. 20
StÛck)
♦ Strom 3.000 Watt:
130 euro; plus MwSt.
♦ Pflanze (Palme), Stückpreis:
10 euro; plus MwSt.
♦ Lichtspot auf Ständer (500 Watt):
10 euro; plus MwSt.
♦ Kommerzieller Stand:
25 euro;/m² plus MwSt.
Aussteller, die andere Produkte oder Dienstleistungen verkaufen
als in der Rubrik "Thema" genannt, werden als kommerziell
angesehen.
Clubs: Clubs, die durch das Aufbauen eines dekorativen Standes
einen Mehrwert für die Messe schaffen, brauchen kein Standgeld
zu bezahlen. Mit Ausnahme von Clubartikeln ist kein direkter
Verkauf von z.B.Einzelteilen und/oder Fahrzeugen vor Ort
gestattet. Eintrittskarten: Jeder Aussteller kauft bei Anmeldung
Eintrittskarten für 2 Personen für 2 Tage zu je 25 euro; plus 6 %
MwSt. Weitere Karten können für 9
euro;
plus
6
%
MwSt.pro
Karte
gekauft
werden.
Mindestbestellmenge: 20 Stück. Eine Eintrittskarte ist nur für einen
Tag gültig.
Zahlungsbedingungen: Nach Anmeldung bekommen Sie von uns
eine Bestätigung. Der Gesamtbetrag auf diesem Formular ist
zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Versanddatum. Ihr Stand
wird erst nach Eingang der Zahlung reserviert. Das Standgeld
können Sie überweisen auf das Konto KBC 731-0032408-82 der
bvba Funcars. Für Zahlungen aus dem Ausland lautet der IBAN
code BE25 7310 0324 0882, BIC code KREDBEBB. Wenn der
Aussteller trotz Anmeldung nicht zur Messe erscheint
Aufbau und Abbau: Alle Materialien & Fahrzeuge können am
Freitag, dem 15. Februar, von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr, angeliefert
werden. Abbau ist am Sonntag, dem 17. Februar, von 18:00 Uhr
bis 23:00 Uhr. Alle Materialien, die sich nach 23:00 Uhr am
Sonntag noch in den Hallen befinden, werden von uns auf Kosten
und Risiko der Aussteller entfernt. Autos werden auf Kosten und
Risiko der Aussteller abgeschleppt.
Abfall: Nur Papier oder Pappkartonverpackungen dürfen auf den
Standflächen hinterlassen werden. Auf keinen Fall darf der
Aussteller andere Materialien wie z.B. alte Ersatzteile, Glas usw.
im Messegebäude oder auf dem Parkplatz hinterlassen. Aussteller,
die diese Regeln nicht einhalten, werden für die uns entstehenden
Kosten haftbar gemacht. Der Hallenboden muss gefegt werden
können. Alle anderen notwendigen Reinigungsarbeiten am Boden
und ggf. an den Wänden wie z.B. Entfernen von Teppichkleber,
Leimreste, Öl usw. gehen zu Lasten der Aussteller.
Sicherheit der Stände: Der Organisator hat seine Pflicht
gegenüber dem Aussteller erfüllt, indem er den Stand zur
Verfügung stellt. Die Standbauer tragen kein Risiko für
Sachschäden oder Schäden durch Feuer und/oder
Diebstahl. Jeder Teilnehmer ist für seine ausgestellten Materialien
sowohl während als auch außerhalb der Öffnungszeiten selbst
verantwortlich. Es ist in der Verantwortung der Aussteller, für eine
Aftpflichtversicherung zu sorgen, der Aussteller ist also selbst
verantwortlich für alle Sachschäden, die er bei anderen verursacht.
Der Stand ist während der gesamten Zeit der Messe an den
festgesetzten Öffnungszeiten laut Regeln eingerichtet und muß mit
fachkundigem Personal besetzt sein. Jeder Teilnehmer ist
verpflichtet, die Batterien seines Fahrzeugs abzukoppeln und
einen Feuerlöscher am Stand zu haben. Es ist verboten, die
Fahrzeuge während der Öffnungszeiten der Messe zu starten. In
den Hallen ist das Rauchen verboten.
Besondere Anordnungen: Wenn der Organisator entscheidet,
dass die Messe ganz oder teilweise nicht stattfinden kann, haben
die teilnehmenden Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung,
Entschädigung oder den Ersatz von entgangenem Gewinn. Der
Organisator behält sich das Recht vor, Aussteller von der
Teilnahme - auch nach Anmeldung und Zahlung der Standgelder auszuschließen, wenn diese sich weigern, den Richtlinien des
Organisators oder des von diesem angestellten Personals zu
folgen. Auf Kosten, die von Ausstellern verursacht werden durch
Säumnisse bei z.B. Reinigung oder Endräumung oder
Abstellkosten wird pauschal ein Aufschlag von 30 % erhoben.
Gerichtsstand: Mit der Teilnahme an der Messe oder der
Ausstellung erkennt der Aussteller ohne Vorbehalt die Regeln und
Zahlungsbedingungen an. Für auftretende Rechtsstreitigkeiten gilt
der ausschließliche Gerichtsstand Antwerpen. Davon bleibt das
Recht des Organisators, den Schuldner an seinem Wohnort
vorladen zu lassen, unberührt.
Infos & Kontakt: Funcars bvba, Wijnegemsteenweg
2970 Schilde, Belgien. Tel: +32 (0)477 67 30 03
Fax: +32 (0)36 58 01 20, email: [email protected]
[email protected], www.funcars.be
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