Flanders Collection Car 2013 Teilnahmeregeln Thema
Transcrição
Flanders Collection Car 2013 Teilnahmeregeln Thema
Flanders Collection Car 2013 Teilnahmeregeln Thema: Internationale Messe, Tausch- und Verkaufs-messe für Fahrzeuge und deren Bestandteile sowie Retro-Objekten wie Jukeboxen, Emailleschilder usw.; alles von vor 1989. Stände mit Miniaturen, Büchern und alten Katalogen, die dem Thema entsprechen, werden ebenfalls zugelassen. Spezielle SammlerFahrzeuge, die nach 1989 gebaut wurden, werden nur zugelassen, wenn der Organisator damit einverstanden ist. Ort: Hallen 3, 5 und 7 der Flanders Expo in Gent, E40 - Abfahrt 14 "Expo", Belgien. Datum und Dauer: 16. und 17. Februar 2013 jeweils von 9:30 hr bis 18:00 Uhr. Zuteilung der Stände: Es ist den Ausstellern ausdrücklich untersagt, die von ihnen gemieteten Flächen unter-zuvermieten. Jedem Aussteller wird nach organisa-torischen Möglichkeiten ein Stand mit den gewünschten Abmessungen zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme wird durch ein unterschriebenes Anmeldeformular oder eine Online-Anfrage bestätigt, und zwar spätestens 30 Tage vor Beginn der Messe. Kosten: Bei Anmeldung kauft jeder Aussteller Eintritts-karten für 2 Personen fûr 2 Tage zu je 25 euro; plus 6 % MwSt. Ein Stand in der Ecke heißt, dass der Stand von vorn und von einer Seite für das Publikum erreichbar ist. Ein Außenstand steht mit der Rückseite an einer Wand. Alle Teppiche werden vom Aussteller bezahlt, sind sein Eigentum und können nach der Messe mitgenommen werden. Die Abmessungen sind in der Reihenfolge Breite (Vorderseite) x Tiefe bezeichnet. Außer bei den Eintrittskarten beträgt die Mehrwertsteuer 21 %. ♦ Autostand, mit Teppich, in der erste Halle falls noch Platz anwesend ist, Abmessungen 2,75 m x 5,5 m: 120 euro; plus MwSt. ♦ Autostand in der zweiten Halle 2,75 m x 5,5 m: 70 euro plus MwSt. ♦ Autostand an einer Ecke : + 20 euro; plus MwSt. ♦ Universeller Stand mit Teppich in der ersten Halle, Tiefe 2,5 m, Preis pro laufendem Meter: 40 euro; plus MwSt. ♦ Universeller Stand in der zweiten Halle, Tiefe 2,5 m, Preis pro laufendem Meter: 20 euro; plus MwSt. ♦ Stand mit Einzelteilen oder alten Materialien in der dritte Halle, Mindestbreite 4 m, Preis pro laufendem Meter: 10 euro plus MwSt. ♦ Stand in der Ecke + 20 euro; plus MwSt. ♦ Außenstand + 20 % ♦ Tische 1,8 m x 0,7 m, pro Stück: 8 euro; plus MwSt. ♦ Zusätzliche Eintrittskarten, Stückpreis: 9 euro; plus MwSt. (min. 20 StÛck) ♦ Strom 3.000 Watt: 130 euro; plus MwSt. ♦ Pflanze (Palme), Stückpreis: 10 euro; plus MwSt. ♦ Lichtspot auf Ständer (500 Watt): 10 euro; plus MwSt. ♦ Kommerzieller Stand: 25 euro;/m² plus MwSt. Aussteller, die andere Produkte oder Dienstleistungen verkaufen als in der Rubrik "Thema" genannt, werden als kommerziell angesehen. Clubs: Clubs, die durch das Aufbauen eines dekorativen Standes einen Mehrwert für die Messe schaffen, brauchen kein Standgeld zu bezahlen. Mit Ausnahme von Clubartikeln ist kein direkter Verkauf von z.B.Einzelteilen und/oder Fahrzeugen vor Ort gestattet. Eintrittskarten: Jeder Aussteller kauft bei Anmeldung Eintrittskarten für 2 Personen für 2 Tage zu je 25 euro; plus 6 % MwSt. Weitere Karten können für 9 euro; plus 6 % MwSt.pro Karte gekauft werden. Mindestbestellmenge: 20 Stück. Eine Eintrittskarte ist nur für einen Tag gültig. Zahlungsbedingungen: Nach Anmeldung bekommen Sie von uns eine Bestätigung. Der Gesamtbetrag auf diesem Formular ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Versanddatum. Ihr Stand wird erst nach Eingang der Zahlung reserviert. Das Standgeld können Sie überweisen auf das Konto KBC 731-0032408-82 der bvba Funcars. Für Zahlungen aus dem Ausland lautet der IBAN code BE25 7310 0324 0882, BIC code KREDBEBB. Wenn der Aussteller trotz Anmeldung nicht zur Messe erscheint Aufbau und Abbau: Alle Materialien & Fahrzeuge können am Freitag, dem 15. Februar, von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr, angeliefert werden. Abbau ist am Sonntag, dem 17. Februar, von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Alle Materialien, die sich nach 23:00 Uhr am Sonntag noch in den Hallen befinden, werden von uns auf Kosten und Risiko der Aussteller entfernt. Autos werden auf Kosten und Risiko der Aussteller abgeschleppt. Abfall: Nur Papier oder Pappkartonverpackungen dürfen auf den Standflächen hinterlassen werden. Auf keinen Fall darf der Aussteller andere Materialien wie z.B. alte Ersatzteile, Glas usw. im Messegebäude oder auf dem Parkplatz hinterlassen. Aussteller, die diese Regeln nicht einhalten, werden für die uns entstehenden Kosten haftbar gemacht. Der Hallenboden muss gefegt werden können. Alle anderen notwendigen Reinigungsarbeiten am Boden und ggf. an den Wänden wie z.B. Entfernen von Teppichkleber, Leimreste, Öl usw. gehen zu Lasten der Aussteller. Sicherheit der Stände: Der Organisator hat seine Pflicht gegenüber dem Aussteller erfüllt, indem er den Stand zur Verfügung stellt. Die Standbauer tragen kein Risiko für Sachschäden oder Schäden durch Feuer und/oder Diebstahl. Jeder Teilnehmer ist für seine ausgestellten Materialien sowohl während als auch außerhalb der Öffnungszeiten selbst verantwortlich. Es ist in der Verantwortung der Aussteller, für eine Aftpflichtversicherung zu sorgen, der Aussteller ist also selbst verantwortlich für alle Sachschäden, die er bei anderen verursacht. Der Stand ist während der gesamten Zeit der Messe an den festgesetzten Öffnungszeiten laut Regeln eingerichtet und muß mit fachkundigem Personal besetzt sein. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Batterien seines Fahrzeugs abzukoppeln und einen Feuerlöscher am Stand zu haben. Es ist verboten, die Fahrzeuge während der Öffnungszeiten der Messe zu starten. In den Hallen ist das Rauchen verboten. Besondere Anordnungen: Wenn der Organisator entscheidet, dass die Messe ganz oder teilweise nicht stattfinden kann, haben die teilnehmenden Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung, Entschädigung oder den Ersatz von entgangenem Gewinn. Der Organisator behält sich das Recht vor, Aussteller von der Teilnahme - auch nach Anmeldung und Zahlung der Standgelder auszuschließen, wenn diese sich weigern, den Richtlinien des Organisators oder des von diesem angestellten Personals zu folgen. Auf Kosten, die von Ausstellern verursacht werden durch Säumnisse bei z.B. Reinigung oder Endräumung oder Abstellkosten wird pauschal ein Aufschlag von 30 % erhoben. Gerichtsstand: Mit der Teilnahme an der Messe oder der Ausstellung erkennt der Aussteller ohne Vorbehalt die Regeln und Zahlungsbedingungen an. Für auftretende Rechtsstreitigkeiten gilt der ausschließliche Gerichtsstand Antwerpen. Davon bleibt das Recht des Organisators, den Schuldner an seinem Wohnort vorladen zu lassen, unberührt. Infos & Kontakt: Funcars bvba, Wijnegemsteenweg 2970 Schilde, Belgien. Tel: +32 (0)477 67 30 03 Fax: +32 (0)36 58 01 20, email: [email protected] [email protected], www.funcars.be 138,