zum - Robert-Bosch-Berufskolleg

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zum - Robert-Bosch-Berufskolleg
Schulordnung
Unsere Schule ist eine Bildungs- und Erziehungseinrichtung der Stadt Duisburg, in der Lehrerinnen und
Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler eine Schulgemeinschaft bilden. Diese verlangt die rücksichtsvolle
Einordnung aller.
1. Die Ausstattung ist aus Steuergeldern der Bürger beschafft worden. Oberstes Gebot ist es, alle Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen Ersatz gefordert.
2. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Interessen über die gewählten Klassensprecherinnen und
Klassensprecher im Rahmen der Schülervertretung wahr.
Schulleitung und Schülervertretung informieren sie über aktuelle Themen an den Aushängetafeln.
Aushänge anderer Art bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Schulleitung.
3. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich im Schulgebäude ruhig und diszipliniert.
4. Die Schülerinnen und Schüler befolgen die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer, des Hausmeisters
und der Schülervertretung in den von ihnen jeweils zu verantwortenden Bereichen.
Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Pflege und Sauberhaltung der Schule und des
Schulgrundstücks.
Im Interesse der Schulgemeinschaft sorgen Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer für
die Vermeidung von Unfällen. Sie beachten die besonderen Gefahren im Treppenhaus.
5. Zweiräder und Autos der Schülerinnen und Schüler dürfen nicht auf den Parkplätzen für PKW des
Schulpersonals abgestellt werden.
6. Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterrichtsbeginn. Das Gebäude wird jedoch erst
nach dem Klingelzeichen betreten. Nach den Pausen ist der jeweilige Klassenraum unverzüglich aufzusuchen.
7. Der Betrieb und der Gebrauch von elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. IPhone, Smartphone,
Tablet-PC, IPad etc.) ist nur in den Pausen, im Freizeitbereich und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Schulhof, Kantine, Sitz- und Wartebereich vor dem Schülerbüro) gestattet. In den Unterrichtsräumen sind diese Medien ganz ausgeschaltet und verbleiben in den persönlichen Sachen.
Ausnahmen bilden Unterrichtssituationen, in denen die jeweiligen Unterrichtenden diese elektronischen Kommunikationsmedien gezielt zur Unterrichtsunterstützung oder als Unterrichtsinhalt einsetzen. Die Nutzung geschieht hier nur auf Anordnung der Lehrerinnen und Lehrer!
Es ist verboten, mit diesen Medien Mitmenschen, Situationen oder persönliche Szenen auf dem gesamten Schulgelände zu fotografieren, zu filmen oder weiterzugeben etc.
Zuwiderhandlungen können sowohl Schulordnungsmaßnahmen als auch strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte zur Folge haben.
8. Während der Unterrichtszeit werden keine Kappen, Tücher, Mützen oder Hüte getragen.
9. Schülerinnen und Schüler sind gemäß Schulgesetz NRW verpflichtet,
-
regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen
teilzunehmen1),
sich auf den Unterricht vorzubereiten und im Unterricht mitzuarbeiten,
die ihnen gestellten Aufgaben auszuführen sowie
die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten.
10.Die Amts- und Unterrichtssprache in dieser Schule ist die deutsche Sprache.
1
Hinweis: Nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler können gem. § 53(4) Schulgesetz NRW aus dem jeweili gen Bildungsgang entlassen werden, wenn sie im Verlauf eines Monats insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschul digt versäumt haben.
)
11. Sind Schülerinnen und Schüler aus Krankheitsgründen oder anderen zwingenden Gründen verhindert
die Schule zu besuchen, so benachrichtigen sie oder ihre Erziehungsberechtigten sofort telefonisch
und umgehend schriftlich die Schule.
12.Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist das Rauchen untersagt.
13.Die Klassenräume sind in der Regel in den Pausen zu verlassen. Speisen- und Getränkeverzehr sind
nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet.
Für Schülerinnen und Schüler die in Pausen und unterrichtsfreier Zeit die Schule verlassen, entfällt die
Aufsichtspflicht seitens der Schule und der Versicherungsschutz. Schülerinnen und Schüler sind nur
auf dem Schulgelände, bei Schulveranstaltungen und auf dem direkten Schulweg unfallversichert.
14.Schülerinnen und Schüler achten auf ihr Eigentum! Sie bringen keine Wertsachen zum Unterricht mit.
Die Schule haftet nicht für verloren gegangene Gegenstände. Fundsachen sind unverzüglich beim
Hausmeister abzugeben.
15.Für Räume mit hochwertiger Ausstattung bzw. hoher Unfallgefährdung (Computerräume, Laborräume,
Werkstätten o. ä.) gelten besondere Verhaltensregeln bzw. Vorschriften, die zu beachten sind.
Für Computerräume gelten insbesondere folgende Regeln:
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Die PCs einschließlich Monitor, Tastatur und Maus sind Eigentum der Schule und pfleglich zu
behandeln. Dies gilt für das gesamte Schuleigentum.
Die PCs sind nach dem Einsatz ordnungsgemäß herunterzufahren und erst bei entsprechender
Meldung auf dem Monitor auszuschalten.
Nach Beendigung der PC-Arbeit ist der Arbeitsplatz ordentlich zu verlassen.
Essen und Trinken sind insbesondere am PC-Arbeitsplatz verboten.
Software des Robert-Bosch-Berufskollegs darf nicht für außerschulische und private Zwecke kopiert werden.
Das Aufspielen von Programmen und Daten auf PCs des Robert-Bosch-Berufskollegs ist verboten!
Wer Hardware zerstört, muss diese bezahlen!
Wer Software auf dem Rechner manipuliert, muss die Kosten für die Neuinstallation tragen.
Eine Technikerstunde kostet zurzeit 86,00 Euro.
16.Der Aufruf von pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Internetseiten ist am
Robert-Bosch-Berufskolleg ausdrücklich untersagt und stellt daher einen Verstoß gegen die Schulordnung dar.
VERHALTEN BEI BRANDGEFAHR:
Alarmsignal:
Fluchtwege:
Sammelstelle:
Klingelzeichen (Dauerton) oder Haussirene oder Dauergong
Hauptausgang [Hauptportal], Türen und Fenster sind beim Verlassen der Räume
zu schließen. Das Schulgebäude ist gemeinsam zügig zu verlassen.
Gehwege auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Schule.
Ein mutwillig ausgelöster Brandalarm kostet den Verursacher ca. 600 Euro!
Ebenso wird gegen den Verursacher des Feueralarms eine Schulordnungsmaßnahme eingeleitet.
Zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Datum: ________________
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Unterschrift der Schülerin/ des Schülers
ggf. Unterschrift des/ der Erziehungsberechtigen

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