Jugendwohngemeinschaft Die Lychener

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Jugendwohngemeinschaft Die Lychener
Jugendwohngemeinschaft
Die Lychener
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung die Wattenbeker
Adresse
Jugendwohngemeinschaft Die Lychener
Clara-Zetkin-Straße 8b
17279 Lychen
Ansprechpartner
Hausleiter:
Telefon:
Fax:
mail:
Zielgruppe
3 Jugendliche im Alter von 16 - 18 Jahren
§ 34 in Verbindung mit §41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige,
Nachbetreuung) beziehungsweise §27 in Verbindung mit §30 SGB VIII
(Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer)
Träger
Die Wattenbeker GmbH
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung
Wilhelm-Stabe-Straße 63a
24582 Wattenbek
Andreas Breithaupt
(039888) 4 31 07
(039888) 4 31 08
[email protected]
Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 1
KONZEPTION
Erwachsen werden
Verselbständigung als Entwicklungsaufgabe
Regionalleitung
Kerstin Stephanski
Mobil: 0160 94 11 92 69
mail:[email protected]
Allgemeines
1.Einleitung
Pädagogik
2.
Pädagogische Leitgedanken
3.Zielgruppe
Rahmen
4.
Zusatzangebot der Wattenbeker LSB
5.
Angebot und gesetzliche Grundlage
6.
Methodische Ansätze und pädagogische Maßnahmen
6.1
6.2 6.3 7.
Organisatorische Rahmenbedingungen
7.1Personal/Qualifizierung
7.2
Standort und Infrastruktur
7.3
Räumliche Bedingungen, Nutzung und Ausstattung
8.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Methodische Grundhaltung
Partizipation
pädagogische Maßnahmen
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Vom engen Rahmen in der Wohngruppe zum selbständig zurechtkommenden
jungen Erwachsenen in der eigenen Wohnung
Einleitung
1.Einleitung
Die Verselbständigung ist ein stationäres Jugendhilfeangebot der
Wattenbeker GmbH und ist der vollstationären Wohngruppe Die Lychener
räumlich und inhaltlich angegliedert. Unser umfassendes Angebot bietet
Jugendlichen und jungen heranwachsenden Menschen die Möglichkeit, sich
intensiv auf den Eintritt in das eigenständige Leben vorzubereiten und das
Leben in der eigenen Wohnung erfolgreich zu meistern.
Hierbei stehen zwei unterschiedliche Unterbringungsformen zur Verfügung:
• die Trainingswohnung innerhalb des Hauses der Wohngruppe Die
Lychener und
• die neu entstandene Lychener Jugendwohngemeinschaft (folgend auch
Lychener JWG genannt) wenige Nachbarhäuser neben dem Stammhaus.
Durch die verschiedenen räumlichen Gegebenheiten können die
Anforderungen der Verselbständigung individuell nach Entwicklungsstand
des Jugendlichen abgestimmt und nach Bedarf intensiviert oder reduziert
werden. Die räumlich zur Wohngruppe angrenzende Trainingswohnung
bietet die Möglichkeit, die Jugendlichen intensiv zu begleiten und
zusätzlich zum Wohngruppenalltag einzelne Teilbereiche zu trainieren.
Da die Abtrennung jederzeit aufhebbar ist, können die Jugendlichen
bei Überforderung wieder am Wohngruppenalltag teilnehmen. Diese
Wohnform dient zur Verselbständigung derer, die noch am Beginn ihrer
Selbständigkeitsentwicklung sind und mehr Unterstützung benötigen. Sie
stellt sozusagen ein Vortraining dar.
In der naheliegenden Lychener JWG können die Jugendlichen ihre
Selbständigkeit dann abgekoppelt vom Wohngruppenalltag mit einer
größeren Kompetenz an Eigenverantwortung trainieren.
In Krisensituationen, die sich in betreuungsfreien Zeiten ergeben könnten,
kann auf Grund der dichten Anbindung an die vollstationäre Wohngruppe
eine sofortige Intervention durch den diensthabenden Betreuer erfolgen.
Eine zeitnahe Einleitung bedarfgerechter Hilfemaßnahmen (medizinische
oder psychiatrische Versorgung, Beratung, Polizei etc) ist somit kontinuierlich
gewährleistet.
Eine zeitlich begrenzte Übernahme von Versorgungsleistungen
beispielsweise bei Krankheit ist ebenfalls möglich.
Pädagogische Leitgedanken
2.
Pädagogische Leitgedanken
Ausgehend von den pädagogischen Grundsätzen der Wattenbeker GmbH
und den Leitsätzen „Leben lernen!“ und „Pädagogik mit Herz und Verstand!“
sehen wir im Mittelpunkt unserer Arbeit den Heranwachsenden, dessen
Familie und sein soziales Umfeld.
Durch die ressourcenorientierte Grundhaltung möchten wir die positiven,
funktionierenden und liebenswürdigen Seiten unserer Jugendlichen betonen
und fördern.
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Unser Anliegen ist es, jedem von uns betreuten Jugendlichen durch die
gemeinsame und pädagogisch strukturierte Gestaltung des Alltags
und die intensive individuelle Arbeit Unterstützung zu geben und
Entwicklungsmöglichkeiten in dem Maße zu schaffen, wie es zu einer
selbstbestimmten Lebensführung und zur Persönlichkeitsentwicklung
notwendig ist.
Die Verselbständigung wurde installiert, um einen Zwischenschritt für
die Jugendlichen nach der intensiven Betreuung in der angrenzenden
Wohngruppe und vor dem Leben in der eigenen Wohnung zu schaffen. Den
Jugendlichen wird so ermöglicht, sich schrittweise aus der Sicherheit und
dem engen Rahmen der Wohngruppe zu lösen, ihre bisher in der Wohngruppe
eingeübte Selbständigkeit auszubauen und dabei weiterführend begleitet zu
werden. Findet dieser Übergang zu abrupt statt und können die Jugendlichen
oder jungen Erwachsenen ihre eigene Stabilität und Selbstverantwortung
nicht in geschütztem Rahmen erproben sind sie durch neue Anforderungen
des realen Lebens und entstehenden Problemsituationen gefährdet Krisen
oder Rückfälle in alte Verhaltensweisen zu entwickeln.
Die Jugendlichen werden während der Zeit in der Verselbständigung bis
zum Umzug in die eigene Wohnung durch die bereits aus der Wohngruppe
bekannten pädagogischen Fachkräfte (Bezugsbetreuer) begleitet. Eine
Nachbetreuung im eigenen Wohnraum von ausreichend langer Dauer wird
ebenfalls von diesen Mitarbeitern gewährleistet, um die Jugendlichen beim
Eingewöhnen in die eigene Wohnung und das völlig eigenständige Leben zu
begleiten.
Zusätzlich zur Verselbständigung steht bei der Arbeit in der
Verselbständigung der Aufbau eines sozialen Umfelds und die Beibehaltung
einer positiven Beziehung zu den Eltern der Jugendlichen im Mittelpunkt,
um diesen die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder zu unterstützen und zu
begleiten.
Zielgruppe
3.Zielgruppe
•
•
•
•
Jugendliche, denen die Rückkehr in den familiären Haushalt nicht mehr
möglich ist
Jugendliche und junge Volljährige, die sich aufgrund ihrer
Altersentwicklung in der Verselbständigungsphase befinden bzw. diese
unmittelbar bevorsteht und die weitere Unterstützung bei diesen
Selbständigkeitsprozessen brauchen
Jugendliche, die einen so hohen Grad an Selbständigkeit aufweisen, dass
sie keine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ mehr brauchen
Jugendliche , die aufgrund von schulverweigernden Tendenzen gefährdet
sind erfolgreich ihre Schullaufbahn zu durchlaufen und die damit
verbundene Verselbständigung droht zu scheitern (vgl. Zusatzmodul der
Wattenbeker LSB)
Des Weiteren sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Der Wille zum regelmäßigen Besuch einer Schule, eines Schulprojektes
einer berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. Ausbildung
• falls indiziert, ambulante therapeutische Versorgung
• Zuverlässigkeit bei der Einhaltung von Terminen
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Ausschlusskriterien beziehen sich auf Personen (Jugendliche) mit
manifester Drogenabhängigkeit, mit politisch und religiös radikaler
Gesinnung, mit Vorverurteilungen bezüglich körperlicher Gewalt gegenüber
Mensch und/ oder Tier, sowie Menschen mit körperlicher und geistiger
Schwerstbehinderung.
Zusatzangebote
4.
Zusatzangebot der Wattenbeker LSB
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die schulergänzende und
schulintegrierende Eingliederungshilfe, die wir entsprechend des
individuellen Bedarfs anbieten und durchführen können. Zu weiterführenden
Informationen möchten wir auf das entsprechende Konzept der Wattenbeker
Lern- und Sozialtherapeutischen Betreuung verweisen.
Angebote und
gesetzliche Grundlagen
5. Angebot und gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlagen bilden § 34 in Verbindung mit §41 SGB VIII (Hilfen für
junge Volljährige, Nachbetreuung) beziehungsweise §27 in Verbindung mit
§30 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer).
In der Trainingswohnung kann ein Jugendlicher oder junger Volljähriger, in
der Jugendwohngemeinschaft bis zu drei Jugendliche oder junge Volljährige
betreut werden.
Die direkte Betreuungsarbeit der Mitarbeiter/innen erfolgt durch Kontakte,
die vorrangig im jeweiligen Trainingswohnbereich zu fest vereinbarten
Terminen stattfinden.
Methodische Ansätze und
pädagogische Maßnahmen
6. Methodische Ansätze und pädagogische Maßnahmen
6.1 Methodische Grundhaltung
Wertschätzung, Ressourcenorientierung und die Sichtweise, dass jeder
Jugendliche persönliche Ziele hat und weiterentwickeln kann bilden die
grundsätzliche Herangehensweise an die Verselbständigungsarbeit mit den
Jugendlichen.
Weitere große Bedeutung hat neben der Verantwortungsübernahme für
sein Leben die Einübung lebenspraktischer, bürokratischer und personaler
Kompetenzen. Durch Arbeit mit den Einzelnen und der Gruppe wird ein
breiter Erfahrungsschatz für die Jugendlichen geschaffen.
Gestärkt, hervorgeholt und geweckt werden die Ressourcen, die der
Jugendliche in sich trägt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass jeder
Jugendliche über genügend Ressourcen verfügt, sein Leben zu meistern. Ein
respektvoller wechselseitiger Umgang schafft ein Klima der gegenseitigen
Wertschätzung.
6.2 Partizipation
Die Beteiligung unserer Jugendlichen an Entscheidungsprozessen beginnt
bereits mit der fachlich angeleiteten Perspektivrunde in Vorbereitung
auf ein Hilfeplangespräch. Unsere Jugendlichen wissen, dass sie eigene
Probleme und Themen in den Konferenzen ansprechen, sowie Hilfeplanziele
vorschlagen können.
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Methodische Ansätze und
pädagogische Maßnahmen
Um dem Anspruch auf Teilhabe gerecht werden zu können, sind wir stets
darauf bedacht die Problemlagen und Veränderungswünsche unserer
Jugendlichen ernst zu nehmen, steuernd und ohne vorzuschreiben
auf Lösungsvorschläge, sowie benötigte Hilfen bzw. Unterstützungen
hinzuarbeiten und zum eigenverantwortlichen Handeln zu motivieren.
Bereits mit dem Einzug in die JWG beginnt die Entscheidung über die eigene
Farbgestaltung der Räumlichkeiten. Mit der selbst gewählten Einrichtung des
eigenen Zimmers entsteht ein hoher Motivationsfaktor, der ebenso auch den
Willen zur ordentlichen Regelung des gemeinschaftlichen Miteinanderlebens
beflügelt. So wurden die Hausordnung, Regelungen des gemeinsamen
Zusammenlebens unter Berücksichtigung von Freizeitgestaltung,
Privatsphäre, Freunde und Familie bis hin zum Mitbestimmungsrecht neuer
Mitbewohner und einiges mehr durch unsere Jugendlichen vereinbart,
verschriftlicht und wechselseitig auf einvernehmliche Einhaltung (z.B. in
regelmäßigen Gruppenberatungen) überprüft.
6.3 Pädagogische Maßnahmen
Die systemische Haltung der Ressourcenorientierung, Lösungsorientierung
und Wertschätzung trifft hier auf strukturierte, visualisierte Reflexion
der bisher erreichten Erfolge im Sinne einer verhaltenspädagogischen
Herangehensweise sowie das Lernen am Modell.
Auch die Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten und die Einleitung
und Sicherstellung der interdisziplinären Zusammenarbeit (Schule,
Ausbildungsstätte, Arbeitsagentur, Gesundheits-versorgung, Therapeuten,
Beratungsstellen usw.) unter Berücksichtigung der jeweiligen Ressourcen
und Kompetenzen zählen zum Arbeitsansatz.
6.3.1 strukturelle Grundlagen
Grundlage für die pädagogische Arbeit ist der mit allen Beteiligten
gemeinsam erarbeitete Hilfeplan. Davon ausgehend wird gemeinsam mit
dem Jugendlichen in kleinschrittig erstellten Verselbständigungsplänen
sukzessive an der Umsetzung gearbeitet.
Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuungssystem, d.h. der Bezugsbetreuer
ist für die persönlichen Belange seiner/ihrer Bezugskinder verantwortlich
und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und anderen
Beteiligten.
6.3.2 Entwicklungsbogen und Verselbständigungspläne
Für die Verselbständigung wurden Arbeitsmaterialien, Kriterien und
Methoden entwickelt, die eine möglichst objektive Einschätzung des
jeweiligen Entwicklungsstandes der Jugendlichen ermöglichen. Hierbei wird
sie Selbsteinschätzung der Jugendlichen mit der Einschätzung ihrer Betreuer
im Entwicklungsbogen verglichen, visualisiert und gemeinsam ausgewertet.
Darauf aufbauend werden durch die Jugendlichen in Abstimmung mit ihren
Bezugsbetreuern individuelle Verselbständigungspläne erarbeitet, die eine
kleinschrittige und für den Jugendlichen nachvollziehbare Umsetzung des
Hilfeplans in Feinzielen oder eine Verwerfung der Ziele und Neuorientierung
ermöglichen.
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Methodische Ansätze und
pädagogische Maßnahmen
Bei diesem Prozess wird berücksichtigt, dass Entwicklung nicht linearer
vonstatten geht sondern auch durch Brüche, Sprünge oder vermeintliche
„Rückschritte“ gekennzeichnet ist. Die Jugendlichen können sich je nach
individueller Geschichte und Fähigkeiten in den unter Punkt 5 genannten
Bereichen in jeweils unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden, sodass
eine genaue Eingrenzung nicht immer eindeutig ist, sich Entwicklungsphasen
vermischen oder fließend ineinander übergehen können. Trotzdem
ermöglicht die gemeinsame Einschätzung mit dem Jugendlichen im
Entwicklungsbogen einen fundierten und detaillierten Überblick über
den Entwicklungsstand und in der Zusammenfassung aller Bereiche eine
Tendenz.
6.3.3 Verselbständigungsordner
Ein eigens für die Verselbständigung entwickeltes Arbeitsinstrument
beinhaltet für jeden Jugendlichen die Themen welche er in der
Verselbständigung bearbeiten soll, dies sind:
1.
Persönliche Zielentwicklung
2.
Tages-, Wochen-, und Monatsstruktur
3.
Eigenständige Lebensführung
4.
Schule / Ausbildung
5.Gesundheit
6.
Soziale Kompetenz
7.
Sicherung des Lebensunterhalts
Im Entwicklungsbogen werden die persönlichen Schwerpunkte
des Jugendlichen erarbeitet, mit weiteren Fragebögen des
Verselbständigungsordners kleinschrittig ausgewertet und die Entwicklung
bei regelmäßiger Auswertung visualisiert. Weiter wird den Jugendlichen zu
allen Punkten Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe
sie sich einlesen und informieren können.
Der Jugendliche nimmt beim Auszug seinen Verselbständigungsordner
mit, der seine Entwicklung zeigt und viele Informationen zum weiteren
selbständigen Leben enthält, um später nochmals selbst nachlesen zu
können.
6.3.4 Verselbständigungsphasen
Die Betreuung im Verselbständigungsbereich wurde bei der Wattenbeker
GmbH in vier Phasen untergliedert:
1.
Phase: Beginn der Verselbständigung in der Wohngruppe / Trainingswohnung
2.
Phase: Umzug und Einleben in der Jugendwohngemeinschaft
Verselbständigungsstufen 1 und 2
3.
Phase: Stabilität in der Jugendwohngemeinschaft und Abschied aus
der stationären Jugendhilfe
Verselbständigungsstufen 3 und 4
4.
Phase: Leben in der eigenen Wohnung
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Methodische Ansätze und
pädagogische Maßnahmen
Ein Wechsel zwischen den Phasen (zurück oder weiter in eine folgende
Phase) ist bei Überforderung / Krisen oder erfolgreicher Bewältigung der
Entwicklungsaufgaben geplant. Mit dem Erreichen einer höheren Phase
gehen mehr Rechte, aber auch die Übernahme von mehr Pflichten einher.
Auch ein Wechsel zurück in die Trainingswohnung der Wohngruppe ist
möglich, um bei Bedarf möglichen Überforderungen entgegen wirken zu
können.
1.
Phase: Beginn der Verselbständigung in der Wohngruppe
Mit fortschreitendem Alter wird in der Wohngruppe damit begonnen, die
Jugendlichen auf ihre Verselbständigung vorzubereiten. Im persönlichen
Erziehungskonzept wird individuell für jeden Jugendlichen aufbauend
auf die bisherige pädagogische Arbeit Schwerpunkt auf die wachsende
Selbständigkeit der Jugendlichen gelegt. Im Wohngruppenalltag beginnt dies
mit dem Umzug in die Trainingswohnung und der sukzessiven Steigerung
der Verantwortungsübernahme. Haushaltliche Tätigkeiten sowie das
Erlernen der dafür notwendigen Fertigkeiten ist ebenso Teil der Arbeit mit
den Jugendlichen wie die Übertragung der Verantwortung für die Planung
und Einhaltung von Terminen, Stärkung der sozialen Kompetenzen und die
Erhöhung der Eigenverantwortung im Schulalltag. Übergreifend für alle
Verselbständigungsphase wird in der 1. Phase allgemein Schwerpunkt auf
den Einstieg in die Lebensplanung, die persönliche Zielentwicklung und die
individuelle Berufswegeplanung gelegt.
Hat der Jugendliche die Grundvoraussetzung für eine eigenständige
Lebensführung erfüllt, wird gemeinsam mit dem Jugendamt im Hilfeplan
ein Wechsel in die Jugendwohngemeinschaft mit den notwendigen
Feinzielen festgelegt. Hierfür wird erstmals der Entwicklungsbogen
eingesetzt und aufgrund der Ergebnisse mit der Erstellung individueller
Verselbständigungspläne begonnen.
2.
Phase: Umzug und Einleben in die Jugendwohngemeinschaft
Der Umzug in die Jugendwohngemeinschaft beginnt mit dem Abschluss
individueller Verträge über die Wohnraumnutzung, Leihgaben und das
Zusammenleben.
Die zweite Phase der Verselbständigung ist in zwei Stufen eingeteilt.
In der ersten Stufe werden Ankommen, Alltagsstruktur, Selbstversorgung,
eigenes Aufstehen, Aufnahme in den Reinigungsplan der Jugendwohngruppe
und der Umgang mit Einsamkeit eingeübt, es findet eine enge Begleitung
statt. Das finanzielle Budget wird in geringem Umfang selbst verwaltet. Hat
sich der Jugendliche in der Lychener JWG eingewöhnt und kann mit seinem
finanziellen Budget umgehen kommt er in die zweite Stufe.
In der zweiten Stufe wird die Verantwortung für die finanziellen Mittel
erhöht, die Strukturierungsfähigkeit wird mehr gefordert, gleichzeitig
wird der Jugendliche nicht mehr so eng begleitet, wie in der ersten Stufe.
Selbständiges Aufstehen ist Pflicht. Der Jugendliche sollte sich mittlerweile in
der Jugendwohngemeinschaft zuhause fühlen und stabilisiert sein.
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Methodische Ansätze und
pädagogische Maßnahmen
3.
Phase: Stabilität in der Jugendwohngemeinschaft und Abschied aus
der Jugendhilfe
Die dritte Stufe der Verselbständigung ist wiederum in zwei Stufen eingeteilt.
In der dritten Stufe wird verantwortlicher Umgang mit den finanziellen
Mitteln selbstverständlich. Fokus der Arbeit ist weniger Strukturierung des
Alltags und der Abläufe als verantwortlicher Umgang mit Freiheiten und
einfordern eines „erwachsenen Verhaltens“. Die bürokratischen Kompetenzen
stehen im Vordergrund. Der Jugendliche arbeitet aktiv an seinen Zielen und
hat verstanden, dass sie für ihn wichtig sind.
In der vierten Stufe wird der Fokus auf die Planung des Auszugszeitpunkts
und der bis dahin zu erreichenden Ziele gelegt. Der Jugendliche / junge
Erwachsene hat die Verantwortung für seine gesamten finanziellen Mittel.
Der Abschied aus der Jugendhilfe beginnt, wenn die beteiligten Helfer
(einschließlich des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters und der Eltern)
erkennen, dass der Jugendliche / junge Erwachsene auch zukünftig in der
Lage sein wird, ein selbstverantwortliches Leben in eigenem Wohnraum zu
führen und über eine persönliche und berufliche Perspektive verfügt. Er sollte
fähig sein, Probleme eigenständig zu erkennen und zu bewältigen.
Die Beendigung der Hilfe und der Übergang in die Selbständigkeit werden mit
einem Abschiedsritual begangen. Wichtig ist hierbei, das ‚Erreichte’ bewusst
zu verdeutlichen und zu unterstreichen, dass die Handlungsfähigkeit, die der
junge Mensch während der vorangegangenen Zeit „unter Beweis gestellt“
hat, ihn auch in Zukunft in die Lage versetzen wird, Herausforderungen des
Lebens zu meistern.
4.
Phase: Leben in der eigenen Wohnung
Die vierte Phase der Verselbständigung beginnt mit dem Umzug in die eigene
Wohnung. Der Fokus der Arbeit richtet sich hier auf die Strukturierung in
der eigenen Wohnung, die selbstverantwortliche Lebensgestaltung und den
Umgang mit den neuen Freiheiten.
Die stundenweise Nachbetreuung im eigenen Wohnraum im Anschluss an
das oder als Abschluss des Trainingswohnen in einem zeitlich festgelegten
Rahmen, ist nach unseren Erfahrungen sinnvoll, um die endgültige
„Abnabelung“ zu vollziehen und vor allem, um die Existenzsicherung
längerfristig zu gewährleisten.
Rahmenbedingungen
7.
Organisatorische Rahmenbedingungen
7.1Personal/Qualifizierung
Der Übergang vom Lychener Wohngruppe in die betreute Lychener
Jugendwohngemeinschaft wird idealer Weise von den bisherigen
Bezugsbetreuern der Jugendlichen begleitet. Hauptverantwortlich für die
Verselbständigung in der Jugendwohngemeinschaft ist eine Erzieherin die
ebenfalls unserer Wattenbeker Fachgruppe angehört. Unsere im Team
erfolgreiche Zusammenarbeit über viele Jahre und unser Erfahrungsschatz
aus den verschiedenen Berufsprofessionen ermöglichen es uns Sicherheit
und Stabilität zu leben.
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Rahmenbedingungen
Alle Mitarbeiter nehmen an regelmäßigen Fallteams und Supervisionen
teil, sowie an den betrieblichen Fortbildungen im Sinne einer
Qualitätsverbesserung der Arbeit.
7.2 Standort, Infrastruktur und „Geschichtliches“
Bereits seit Mai 1997 bewohnen einige unserer Kinder die Wohngruppe in
Lychen.
Sie leben mittlerweile allerdings in einer eigenen Wohngemeinschaft mitten
in der Stadt in Lychen und trainieren das selbständige Leben, z.T. auch
schon ganz auf eigenen Beinen stehend, während sie nach dem Besuch des
Gymnasiums erfolgreich ins Studium bzw. in die Ausbildung gestartet sind.
Unsere Lychener Jugendwohngemeinschaft befindet sich im flächenmäßig
größten Landkreis Deutschlands, der Uckermark. Sie erreichen uns per Bahn
über Berlin – Fürstenberg (Havel) - Lychen oder über Berlin-Templin-Lychen.
Mit dem Auto über den Berliner Ring auf die A11 Richtung Prenzlau-TemplinLychen, oder über die B96 Richtung Stralsund bis Fürstenberg – Lychen.
Die Freizeitangebote reichen von Wassersport, Reiten, über Kreativangebote
wie Töpfern, Malen, Zeichnen und Gestalten, Kurse für literarische
Darstellungen in Schrift- und in Bühnenvorstellungen, bis hin zu den
beliebten Vereinssportarten wie Fußball, Handball, Tischtennis etc.. Diese
Angebote sind nur ein Ausschnitt der Möglichkeiten, sich hier entfalten zu
können.
7.2
Räumliche Bedingungen, Nutzung und Ausstattung
Trainingswohnung in der Lychener Wohngruppe
Zur Trainingswohnung gehört ein fertig eingerichtetes Jugendzimmer mit
integrierter Küche und einem eigenen Badezimmer mit Dusche.
Die Trainingswohnung ist über einen Flur verbunden mit der Küche des
„Mutterhauses“, der WG die Lychener. Der Flur zur Trainingswohnung
ermöglicht zudem die Nutzung eines separaten Ein- und Ausgangs und führt
in den Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine.
Lychener Jugendwohngemeinschaft
Zur Gemeinschaftswohnung gehören drei fertig eingerichtete
Jugendzimmer, ein mittelgroßer Flur, ein geräumiges Badezimmer und eine
Gemeinschaftsküche, die den Kommunikationsmittelpunkt aller Bewohner
und Besucher bildet.
Bei der Ausgestaltung der Räume wird Wert auf eine harmonische und
gemütliche Atmosphäre gelegt.
Im gleichen Haus, auf der gegenüberliegenden Seite, befinden sich die
Räumlichkeiten unserer Lern- und SozialtherapeutInnen. Unsere jüngeren
Kinder nennen die Therapieräume liebevoll das „Lernstübchen“. In den
Räumlichkeiten haben auch die Betreuer des Lychener JWGes die Möglichkeit
Büroarbeiten zu erledigen.
Ein separater Waschraum ist mit einer Waschmaschine und einem Trockner
ausgestattet.
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Kinderschutz
8.Kinderschutz
Unter Berücksichtigung von Anhaltspunkten in möglichen Bereichen wie:
• äußere Erscheinung oder Verhalten des Kindes,
• Verhalten der Erziehungspersonen,
• familiäre Situation,
• häusliche Wohnsituation etc ,
die eine denkbare Gefährdungssituation von Kindern und Jugendlichen
vermuten lassen kommen wir der Verfahrensregelung nach §8a SGB VIII
durch Standards zur Verfahrensbeschreibung (vgl. Qualitätshandbuch ErSte
Trägergesellschaft) und einem Kinderschutzbeauftragten nach. Kinder,
Jugendliche und Kollegen sind in unseren Räumlichkeiten durch einen
allen stets zugänglichen Aushang mit Kontaktadressen des Beauftragten
informiert. Wir beraten regelmäßig über die Nutzungsmöglichkeiten des
Schutzbeauftragten.
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