Jugendwohngemeinschaft Die Lychener
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Jugendwohngemeinschaft Die Lychener
Jugendwohngemeinschaft Die Lychener Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung die Wattenbeker Adresse Jugendwohngemeinschaft Die Lychener Clara-Zetkin-Straße 8b 17279 Lychen Ansprechpartner Hausleiter: Telefon: Fax: mail: Zielgruppe 3 Jugendliche im Alter von 16 - 18 Jahren § 34 in Verbindung mit §41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung) beziehungsweise §27 in Verbindung mit §30 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer) Träger Die Wattenbeker GmbH Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Wilhelm-Stabe-Straße 63a 24582 Wattenbek Andreas Breithaupt (039888) 4 31 07 (039888) 4 31 08 [email protected] Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 1 KONZEPTION Erwachsen werden Verselbständigung als Entwicklungsaufgabe Regionalleitung Kerstin Stephanski Mobil: 0160 94 11 92 69 mail:[email protected] Allgemeines 1.Einleitung Pädagogik 2. Pädagogische Leitgedanken 3.Zielgruppe Rahmen 4. Zusatzangebot der Wattenbeker LSB 5. Angebot und gesetzliche Grundlage 6. Methodische Ansätze und pädagogische Maßnahmen 6.1 6.2 6.3 7. Organisatorische Rahmenbedingungen 7.1Personal/Qualifizierung 7.2 Standort und Infrastruktur 7.3 Räumliche Bedingungen, Nutzung und Ausstattung 8. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Methodische Grundhaltung Partizipation pädagogische Maßnahmen Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 2 Vom engen Rahmen in der Wohngruppe zum selbständig zurechtkommenden jungen Erwachsenen in der eigenen Wohnung Einleitung 1.Einleitung Die Verselbständigung ist ein stationäres Jugendhilfeangebot der Wattenbeker GmbH und ist der vollstationären Wohngruppe Die Lychener räumlich und inhaltlich angegliedert. Unser umfassendes Angebot bietet Jugendlichen und jungen heranwachsenden Menschen die Möglichkeit, sich intensiv auf den Eintritt in das eigenständige Leben vorzubereiten und das Leben in der eigenen Wohnung erfolgreich zu meistern. Hierbei stehen zwei unterschiedliche Unterbringungsformen zur Verfügung: • die Trainingswohnung innerhalb des Hauses der Wohngruppe Die Lychener und • die neu entstandene Lychener Jugendwohngemeinschaft (folgend auch Lychener JWG genannt) wenige Nachbarhäuser neben dem Stammhaus. Durch die verschiedenen räumlichen Gegebenheiten können die Anforderungen der Verselbständigung individuell nach Entwicklungsstand des Jugendlichen abgestimmt und nach Bedarf intensiviert oder reduziert werden. Die räumlich zur Wohngruppe angrenzende Trainingswohnung bietet die Möglichkeit, die Jugendlichen intensiv zu begleiten und zusätzlich zum Wohngruppenalltag einzelne Teilbereiche zu trainieren. Da die Abtrennung jederzeit aufhebbar ist, können die Jugendlichen bei Überforderung wieder am Wohngruppenalltag teilnehmen. Diese Wohnform dient zur Verselbständigung derer, die noch am Beginn ihrer Selbständigkeitsentwicklung sind und mehr Unterstützung benötigen. Sie stellt sozusagen ein Vortraining dar. In der naheliegenden Lychener JWG können die Jugendlichen ihre Selbständigkeit dann abgekoppelt vom Wohngruppenalltag mit einer größeren Kompetenz an Eigenverantwortung trainieren. In Krisensituationen, die sich in betreuungsfreien Zeiten ergeben könnten, kann auf Grund der dichten Anbindung an die vollstationäre Wohngruppe eine sofortige Intervention durch den diensthabenden Betreuer erfolgen. Eine zeitnahe Einleitung bedarfgerechter Hilfemaßnahmen (medizinische oder psychiatrische Versorgung, Beratung, Polizei etc) ist somit kontinuierlich gewährleistet. Eine zeitlich begrenzte Übernahme von Versorgungsleistungen beispielsweise bei Krankheit ist ebenfalls möglich. Pädagogische Leitgedanken 2. Pädagogische Leitgedanken Ausgehend von den pädagogischen Grundsätzen der Wattenbeker GmbH und den Leitsätzen „Leben lernen!“ und „Pädagogik mit Herz und Verstand!“ sehen wir im Mittelpunkt unserer Arbeit den Heranwachsenden, dessen Familie und sein soziales Umfeld. Durch die ressourcenorientierte Grundhaltung möchten wir die positiven, funktionierenden und liebenswürdigen Seiten unserer Jugendlichen betonen und fördern. Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 3 Unser Anliegen ist es, jedem von uns betreuten Jugendlichen durch die gemeinsame und pädagogisch strukturierte Gestaltung des Alltags und die intensive individuelle Arbeit Unterstützung zu geben und Entwicklungsmöglichkeiten in dem Maße zu schaffen, wie es zu einer selbstbestimmten Lebensführung und zur Persönlichkeitsentwicklung notwendig ist. Die Verselbständigung wurde installiert, um einen Zwischenschritt für die Jugendlichen nach der intensiven Betreuung in der angrenzenden Wohngruppe und vor dem Leben in der eigenen Wohnung zu schaffen. Den Jugendlichen wird so ermöglicht, sich schrittweise aus der Sicherheit und dem engen Rahmen der Wohngruppe zu lösen, ihre bisher in der Wohngruppe eingeübte Selbständigkeit auszubauen und dabei weiterführend begleitet zu werden. Findet dieser Übergang zu abrupt statt und können die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ihre eigene Stabilität und Selbstverantwortung nicht in geschütztem Rahmen erproben sind sie durch neue Anforderungen des realen Lebens und entstehenden Problemsituationen gefährdet Krisen oder Rückfälle in alte Verhaltensweisen zu entwickeln. Die Jugendlichen werden während der Zeit in der Verselbständigung bis zum Umzug in die eigene Wohnung durch die bereits aus der Wohngruppe bekannten pädagogischen Fachkräfte (Bezugsbetreuer) begleitet. Eine Nachbetreuung im eigenen Wohnraum von ausreichend langer Dauer wird ebenfalls von diesen Mitarbeitern gewährleistet, um die Jugendlichen beim Eingewöhnen in die eigene Wohnung und das völlig eigenständige Leben zu begleiten. Zusätzlich zur Verselbständigung steht bei der Arbeit in der Verselbständigung der Aufbau eines sozialen Umfelds und die Beibehaltung einer positiven Beziehung zu den Eltern der Jugendlichen im Mittelpunkt, um diesen die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder zu unterstützen und zu begleiten. Zielgruppe 3.Zielgruppe • • • • Jugendliche, denen die Rückkehr in den familiären Haushalt nicht mehr möglich ist Jugendliche und junge Volljährige, die sich aufgrund ihrer Altersentwicklung in der Verselbständigungsphase befinden bzw. diese unmittelbar bevorsteht und die weitere Unterstützung bei diesen Selbständigkeitsprozessen brauchen Jugendliche, die einen so hohen Grad an Selbständigkeit aufweisen, dass sie keine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ mehr brauchen Jugendliche , die aufgrund von schulverweigernden Tendenzen gefährdet sind erfolgreich ihre Schullaufbahn zu durchlaufen und die damit verbundene Verselbständigung droht zu scheitern (vgl. Zusatzmodul der Wattenbeker LSB) Des Weiteren sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Der Wille zum regelmäßigen Besuch einer Schule, eines Schulprojektes einer berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. Ausbildung • falls indiziert, ambulante therapeutische Versorgung • Zuverlässigkeit bei der Einhaltung von Terminen Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 4 Ausschlusskriterien beziehen sich auf Personen (Jugendliche) mit manifester Drogenabhängigkeit, mit politisch und religiös radikaler Gesinnung, mit Vorverurteilungen bezüglich körperlicher Gewalt gegenüber Mensch und/ oder Tier, sowie Menschen mit körperlicher und geistiger Schwerstbehinderung. Zusatzangebote 4. Zusatzangebot der Wattenbeker LSB Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die schulergänzende und schulintegrierende Eingliederungshilfe, die wir entsprechend des individuellen Bedarfs anbieten und durchführen können. Zu weiterführenden Informationen möchten wir auf das entsprechende Konzept der Wattenbeker Lern- und Sozialtherapeutischen Betreuung verweisen. Angebote und gesetzliche Grundlagen 5. Angebot und gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlagen bilden § 34 in Verbindung mit §41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung) beziehungsweise §27 in Verbindung mit §30 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer). In der Trainingswohnung kann ein Jugendlicher oder junger Volljähriger, in der Jugendwohngemeinschaft bis zu drei Jugendliche oder junge Volljährige betreut werden. Die direkte Betreuungsarbeit der Mitarbeiter/innen erfolgt durch Kontakte, die vorrangig im jeweiligen Trainingswohnbereich zu fest vereinbarten Terminen stattfinden. Methodische Ansätze und pädagogische Maßnahmen 6. Methodische Ansätze und pädagogische Maßnahmen 6.1 Methodische Grundhaltung Wertschätzung, Ressourcenorientierung und die Sichtweise, dass jeder Jugendliche persönliche Ziele hat und weiterentwickeln kann bilden die grundsätzliche Herangehensweise an die Verselbständigungsarbeit mit den Jugendlichen. Weitere große Bedeutung hat neben der Verantwortungsübernahme für sein Leben die Einübung lebenspraktischer, bürokratischer und personaler Kompetenzen. Durch Arbeit mit den Einzelnen und der Gruppe wird ein breiter Erfahrungsschatz für die Jugendlichen geschaffen. Gestärkt, hervorgeholt und geweckt werden die Ressourcen, die der Jugendliche in sich trägt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass jeder Jugendliche über genügend Ressourcen verfügt, sein Leben zu meistern. Ein respektvoller wechselseitiger Umgang schafft ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung. 6.2 Partizipation Die Beteiligung unserer Jugendlichen an Entscheidungsprozessen beginnt bereits mit der fachlich angeleiteten Perspektivrunde in Vorbereitung auf ein Hilfeplangespräch. Unsere Jugendlichen wissen, dass sie eigene Probleme und Themen in den Konferenzen ansprechen, sowie Hilfeplanziele vorschlagen können. Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 5 Methodische Ansätze und pädagogische Maßnahmen Um dem Anspruch auf Teilhabe gerecht werden zu können, sind wir stets darauf bedacht die Problemlagen und Veränderungswünsche unserer Jugendlichen ernst zu nehmen, steuernd und ohne vorzuschreiben auf Lösungsvorschläge, sowie benötigte Hilfen bzw. Unterstützungen hinzuarbeiten und zum eigenverantwortlichen Handeln zu motivieren. Bereits mit dem Einzug in die JWG beginnt die Entscheidung über die eigene Farbgestaltung der Räumlichkeiten. Mit der selbst gewählten Einrichtung des eigenen Zimmers entsteht ein hoher Motivationsfaktor, der ebenso auch den Willen zur ordentlichen Regelung des gemeinschaftlichen Miteinanderlebens beflügelt. So wurden die Hausordnung, Regelungen des gemeinsamen Zusammenlebens unter Berücksichtigung von Freizeitgestaltung, Privatsphäre, Freunde und Familie bis hin zum Mitbestimmungsrecht neuer Mitbewohner und einiges mehr durch unsere Jugendlichen vereinbart, verschriftlicht und wechselseitig auf einvernehmliche Einhaltung (z.B. in regelmäßigen Gruppenberatungen) überprüft. 6.3 Pädagogische Maßnahmen Die systemische Haltung der Ressourcenorientierung, Lösungsorientierung und Wertschätzung trifft hier auf strukturierte, visualisierte Reflexion der bisher erreichten Erfolge im Sinne einer verhaltenspädagogischen Herangehensweise sowie das Lernen am Modell. Auch die Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten und die Einleitung und Sicherstellung der interdisziplinären Zusammenarbeit (Schule, Ausbildungsstätte, Arbeitsagentur, Gesundheits-versorgung, Therapeuten, Beratungsstellen usw.) unter Berücksichtigung der jeweiligen Ressourcen und Kompetenzen zählen zum Arbeitsansatz. 6.3.1 strukturelle Grundlagen Grundlage für die pädagogische Arbeit ist der mit allen Beteiligten gemeinsam erarbeitete Hilfeplan. Davon ausgehend wird gemeinsam mit dem Jugendlichen in kleinschrittig erstellten Verselbständigungsplänen sukzessive an der Umsetzung gearbeitet. Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuungssystem, d.h. der Bezugsbetreuer ist für die persönlichen Belange seiner/ihrer Bezugskinder verantwortlich und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und anderen Beteiligten. 6.3.2 Entwicklungsbogen und Verselbständigungspläne Für die Verselbständigung wurden Arbeitsmaterialien, Kriterien und Methoden entwickelt, die eine möglichst objektive Einschätzung des jeweiligen Entwicklungsstandes der Jugendlichen ermöglichen. Hierbei wird sie Selbsteinschätzung der Jugendlichen mit der Einschätzung ihrer Betreuer im Entwicklungsbogen verglichen, visualisiert und gemeinsam ausgewertet. Darauf aufbauend werden durch die Jugendlichen in Abstimmung mit ihren Bezugsbetreuern individuelle Verselbständigungspläne erarbeitet, die eine kleinschrittige und für den Jugendlichen nachvollziehbare Umsetzung des Hilfeplans in Feinzielen oder eine Verwerfung der Ziele und Neuorientierung ermöglichen. Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 6 Methodische Ansätze und pädagogische Maßnahmen Bei diesem Prozess wird berücksichtigt, dass Entwicklung nicht linearer vonstatten geht sondern auch durch Brüche, Sprünge oder vermeintliche „Rückschritte“ gekennzeichnet ist. Die Jugendlichen können sich je nach individueller Geschichte und Fähigkeiten in den unter Punkt 5 genannten Bereichen in jeweils unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden, sodass eine genaue Eingrenzung nicht immer eindeutig ist, sich Entwicklungsphasen vermischen oder fließend ineinander übergehen können. Trotzdem ermöglicht die gemeinsame Einschätzung mit dem Jugendlichen im Entwicklungsbogen einen fundierten und detaillierten Überblick über den Entwicklungsstand und in der Zusammenfassung aller Bereiche eine Tendenz. 6.3.3 Verselbständigungsordner Ein eigens für die Verselbständigung entwickeltes Arbeitsinstrument beinhaltet für jeden Jugendlichen die Themen welche er in der Verselbständigung bearbeiten soll, dies sind: 1. Persönliche Zielentwicklung 2. Tages-, Wochen-, und Monatsstruktur 3. Eigenständige Lebensführung 4. Schule / Ausbildung 5.Gesundheit 6. Soziale Kompetenz 7. Sicherung des Lebensunterhalts Im Entwicklungsbogen werden die persönlichen Schwerpunkte des Jugendlichen erarbeitet, mit weiteren Fragebögen des Verselbständigungsordners kleinschrittig ausgewertet und die Entwicklung bei regelmäßiger Auswertung visualisiert. Weiter wird den Jugendlichen zu allen Punkten Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sie sich einlesen und informieren können. Der Jugendliche nimmt beim Auszug seinen Verselbständigungsordner mit, der seine Entwicklung zeigt und viele Informationen zum weiteren selbständigen Leben enthält, um später nochmals selbst nachlesen zu können. 6.3.4 Verselbständigungsphasen Die Betreuung im Verselbständigungsbereich wurde bei der Wattenbeker GmbH in vier Phasen untergliedert: 1. Phase: Beginn der Verselbständigung in der Wohngruppe / Trainingswohnung 2. Phase: Umzug und Einleben in der Jugendwohngemeinschaft Verselbständigungsstufen 1 und 2 3. Phase: Stabilität in der Jugendwohngemeinschaft und Abschied aus der stationären Jugendhilfe Verselbständigungsstufen 3 und 4 4. Phase: Leben in der eigenen Wohnung Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 7 Methodische Ansätze und pädagogische Maßnahmen Ein Wechsel zwischen den Phasen (zurück oder weiter in eine folgende Phase) ist bei Überforderung / Krisen oder erfolgreicher Bewältigung der Entwicklungsaufgaben geplant. Mit dem Erreichen einer höheren Phase gehen mehr Rechte, aber auch die Übernahme von mehr Pflichten einher. Auch ein Wechsel zurück in die Trainingswohnung der Wohngruppe ist möglich, um bei Bedarf möglichen Überforderungen entgegen wirken zu können. 1. Phase: Beginn der Verselbständigung in der Wohngruppe Mit fortschreitendem Alter wird in der Wohngruppe damit begonnen, die Jugendlichen auf ihre Verselbständigung vorzubereiten. Im persönlichen Erziehungskonzept wird individuell für jeden Jugendlichen aufbauend auf die bisherige pädagogische Arbeit Schwerpunkt auf die wachsende Selbständigkeit der Jugendlichen gelegt. Im Wohngruppenalltag beginnt dies mit dem Umzug in die Trainingswohnung und der sukzessiven Steigerung der Verantwortungsübernahme. Haushaltliche Tätigkeiten sowie das Erlernen der dafür notwendigen Fertigkeiten ist ebenso Teil der Arbeit mit den Jugendlichen wie die Übertragung der Verantwortung für die Planung und Einhaltung von Terminen, Stärkung der sozialen Kompetenzen und die Erhöhung der Eigenverantwortung im Schulalltag. Übergreifend für alle Verselbständigungsphase wird in der 1. Phase allgemein Schwerpunkt auf den Einstieg in die Lebensplanung, die persönliche Zielentwicklung und die individuelle Berufswegeplanung gelegt. Hat der Jugendliche die Grundvoraussetzung für eine eigenständige Lebensführung erfüllt, wird gemeinsam mit dem Jugendamt im Hilfeplan ein Wechsel in die Jugendwohngemeinschaft mit den notwendigen Feinzielen festgelegt. Hierfür wird erstmals der Entwicklungsbogen eingesetzt und aufgrund der Ergebnisse mit der Erstellung individueller Verselbständigungspläne begonnen. 2. Phase: Umzug und Einleben in die Jugendwohngemeinschaft Der Umzug in die Jugendwohngemeinschaft beginnt mit dem Abschluss individueller Verträge über die Wohnraumnutzung, Leihgaben und das Zusammenleben. Die zweite Phase der Verselbständigung ist in zwei Stufen eingeteilt. In der ersten Stufe werden Ankommen, Alltagsstruktur, Selbstversorgung, eigenes Aufstehen, Aufnahme in den Reinigungsplan der Jugendwohngruppe und der Umgang mit Einsamkeit eingeübt, es findet eine enge Begleitung statt. Das finanzielle Budget wird in geringem Umfang selbst verwaltet. Hat sich der Jugendliche in der Lychener JWG eingewöhnt und kann mit seinem finanziellen Budget umgehen kommt er in die zweite Stufe. In der zweiten Stufe wird die Verantwortung für die finanziellen Mittel erhöht, die Strukturierungsfähigkeit wird mehr gefordert, gleichzeitig wird der Jugendliche nicht mehr so eng begleitet, wie in der ersten Stufe. Selbständiges Aufstehen ist Pflicht. Der Jugendliche sollte sich mittlerweile in der Jugendwohngemeinschaft zuhause fühlen und stabilisiert sein. Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 8 Methodische Ansätze und pädagogische Maßnahmen 3. Phase: Stabilität in der Jugendwohngemeinschaft und Abschied aus der Jugendhilfe Die dritte Stufe der Verselbständigung ist wiederum in zwei Stufen eingeteilt. In der dritten Stufe wird verantwortlicher Umgang mit den finanziellen Mitteln selbstverständlich. Fokus der Arbeit ist weniger Strukturierung des Alltags und der Abläufe als verantwortlicher Umgang mit Freiheiten und einfordern eines „erwachsenen Verhaltens“. Die bürokratischen Kompetenzen stehen im Vordergrund. Der Jugendliche arbeitet aktiv an seinen Zielen und hat verstanden, dass sie für ihn wichtig sind. In der vierten Stufe wird der Fokus auf die Planung des Auszugszeitpunkts und der bis dahin zu erreichenden Ziele gelegt. Der Jugendliche / junge Erwachsene hat die Verantwortung für seine gesamten finanziellen Mittel. Der Abschied aus der Jugendhilfe beginnt, wenn die beteiligten Helfer (einschließlich des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters und der Eltern) erkennen, dass der Jugendliche / junge Erwachsene auch zukünftig in der Lage sein wird, ein selbstverantwortliches Leben in eigenem Wohnraum zu führen und über eine persönliche und berufliche Perspektive verfügt. Er sollte fähig sein, Probleme eigenständig zu erkennen und zu bewältigen. Die Beendigung der Hilfe und der Übergang in die Selbständigkeit werden mit einem Abschiedsritual begangen. Wichtig ist hierbei, das ‚Erreichte’ bewusst zu verdeutlichen und zu unterstreichen, dass die Handlungsfähigkeit, die der junge Mensch während der vorangegangenen Zeit „unter Beweis gestellt“ hat, ihn auch in Zukunft in die Lage versetzen wird, Herausforderungen des Lebens zu meistern. 4. Phase: Leben in der eigenen Wohnung Die vierte Phase der Verselbständigung beginnt mit dem Umzug in die eigene Wohnung. Der Fokus der Arbeit richtet sich hier auf die Strukturierung in der eigenen Wohnung, die selbstverantwortliche Lebensgestaltung und den Umgang mit den neuen Freiheiten. Die stundenweise Nachbetreuung im eigenen Wohnraum im Anschluss an das oder als Abschluss des Trainingswohnen in einem zeitlich festgelegten Rahmen, ist nach unseren Erfahrungen sinnvoll, um die endgültige „Abnabelung“ zu vollziehen und vor allem, um die Existenzsicherung längerfristig zu gewährleisten. Rahmenbedingungen 7. Organisatorische Rahmenbedingungen 7.1Personal/Qualifizierung Der Übergang vom Lychener Wohngruppe in die betreute Lychener Jugendwohngemeinschaft wird idealer Weise von den bisherigen Bezugsbetreuern der Jugendlichen begleitet. Hauptverantwortlich für die Verselbständigung in der Jugendwohngemeinschaft ist eine Erzieherin die ebenfalls unserer Wattenbeker Fachgruppe angehört. Unsere im Team erfolgreiche Zusammenarbeit über viele Jahre und unser Erfahrungsschatz aus den verschiedenen Berufsprofessionen ermöglichen es uns Sicherheit und Stabilität zu leben. Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 9 Rahmenbedingungen Alle Mitarbeiter nehmen an regelmäßigen Fallteams und Supervisionen teil, sowie an den betrieblichen Fortbildungen im Sinne einer Qualitätsverbesserung der Arbeit. 7.2 Standort, Infrastruktur und „Geschichtliches“ Bereits seit Mai 1997 bewohnen einige unserer Kinder die Wohngruppe in Lychen. Sie leben mittlerweile allerdings in einer eigenen Wohngemeinschaft mitten in der Stadt in Lychen und trainieren das selbständige Leben, z.T. auch schon ganz auf eigenen Beinen stehend, während sie nach dem Besuch des Gymnasiums erfolgreich ins Studium bzw. in die Ausbildung gestartet sind. Unsere Lychener Jugendwohngemeinschaft befindet sich im flächenmäßig größten Landkreis Deutschlands, der Uckermark. Sie erreichen uns per Bahn über Berlin – Fürstenberg (Havel) - Lychen oder über Berlin-Templin-Lychen. Mit dem Auto über den Berliner Ring auf die A11 Richtung Prenzlau-TemplinLychen, oder über die B96 Richtung Stralsund bis Fürstenberg – Lychen. Die Freizeitangebote reichen von Wassersport, Reiten, über Kreativangebote wie Töpfern, Malen, Zeichnen und Gestalten, Kurse für literarische Darstellungen in Schrift- und in Bühnenvorstellungen, bis hin zu den beliebten Vereinssportarten wie Fußball, Handball, Tischtennis etc.. Diese Angebote sind nur ein Ausschnitt der Möglichkeiten, sich hier entfalten zu können. 7.2 Räumliche Bedingungen, Nutzung und Ausstattung Trainingswohnung in der Lychener Wohngruppe Zur Trainingswohnung gehört ein fertig eingerichtetes Jugendzimmer mit integrierter Küche und einem eigenen Badezimmer mit Dusche. Die Trainingswohnung ist über einen Flur verbunden mit der Küche des „Mutterhauses“, der WG die Lychener. Der Flur zur Trainingswohnung ermöglicht zudem die Nutzung eines separaten Ein- und Ausgangs und führt in den Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine. Lychener Jugendwohngemeinschaft Zur Gemeinschaftswohnung gehören drei fertig eingerichtete Jugendzimmer, ein mittelgroßer Flur, ein geräumiges Badezimmer und eine Gemeinschaftsküche, die den Kommunikationsmittelpunkt aller Bewohner und Besucher bildet. Bei der Ausgestaltung der Räume wird Wert auf eine harmonische und gemütliche Atmosphäre gelegt. Im gleichen Haus, auf der gegenüberliegenden Seite, befinden sich die Räumlichkeiten unserer Lern- und SozialtherapeutInnen. Unsere jüngeren Kinder nennen die Therapieräume liebevoll das „Lernstübchen“. In den Räumlichkeiten haben auch die Betreuer des Lychener JWGes die Möglichkeit Büroarbeiten zu erledigen. Ein separater Waschraum ist mit einer Waschmaschine und einem Trockner ausgestattet. Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 10 Kinderschutz 8.Kinderschutz Unter Berücksichtigung von Anhaltspunkten in möglichen Bereichen wie: • äußere Erscheinung oder Verhalten des Kindes, • Verhalten der Erziehungspersonen, • familiäre Situation, • häusliche Wohnsituation etc , die eine denkbare Gefährdungssituation von Kindern und Jugendlichen vermuten lassen kommen wir der Verfahrensregelung nach §8a SGB VIII durch Standards zur Verfahrensbeschreibung (vgl. Qualitätshandbuch ErSte Trägergesellschaft) und einem Kinderschutzbeauftragten nach. Kinder, Jugendliche und Kollegen sind in unseren Räumlichkeiten durch einen allen stets zugänglichen Aushang mit Kontaktadressen des Beauftragten informiert. Wir beraten regelmäßig über die Nutzungsmöglichkeiten des Schutzbeauftragten. Konzeption Lychener JWGStand: 2013Seite 11