Antrag auf Erlass einer Verordnung der - Pro

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Antrag auf Erlass einer Verordnung der - Pro
Der Bürgermeister Briefadresse: Stadtverwaltung • 45697 Herten Bezirksregierung Münster Herrn Regierungspräsidenten Prof. Dr. Reinhard Klenke Domplatz 1‐3 44128 Münster Aktenzeichen: FB 3/1‐02732‐2014‐90 Stadt Herten Fachbereich 3 Ordnung und Feuerschutz Herr Bösing Zimmer: 57 Telefon: 02366 / 303‐331 Telefax: (0 23 66) 303‐495 E‐Mail: [email protected] Herten, 28.07.2014 Antrag auf Erlass einer Verordnung der Bezirksregierung Münster über das Verbot der Prostitution im Stadtgebiet Herten zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes (Sperrbezirksverordnung II) Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, die Städte Gelsenkirchen und Herten beantragen gemeinsam den Erlass einer Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes für die bisher nicht durch Sperrbezirksverordnung erfassten Bereiche des gesamten Gebietes der Stadt Gelsenkirchen (die Stadt Gelsenkirchen stellt zeitgleich einen gesonderten Antrag) und des gesamten Gebietes der Stadt Herten gemäß Art. 297 Abs. 1 Ziff. 3 EG StGB. Für Herten wird beantragt, die Ausübung der Straßenprostitution in dem bisher nicht durch eine Sperrbezirksverordnung betroffenen Bereich in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr(in den Monaten der mitteleuropäischen Sommerzeit) und in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr (in den Monaten der mitteleuropäischen Winterzeit) zu verbieten. Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 02:00 Uhr MEZ und endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 03:00 Uhr MESZ. Der bestehende Sperrbezirk an der B225 (Sperrbezirksverordnung I vom 26.09.2011) wird von dieser Regelung nicht berührt. Die Grenzen der neuen Sperrbezirksverordnung sind in der Anlage 1 dargestellt. Bankverbindung Sparkasse Vest Recklinghausen BLZ: 426 501 50 | Ktn: 50 002 450 IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50 SWIFT‐BIC: WELADED1REK Paketadresse und Hausanschrift Kurt‐Schumacher‐Str. 2 | 45699 Herten Internet: www.herten.de www.facebook.de/stadtherten Kontakt Telefon: (02366) 303 0 Telefax: (02366) 303 255 Öffnungszeiten Montag und Dienstag 8.00–16.00 Uhr Donnerstag 8.00–17.30 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00–12.30 Uhr Bürgerbüro: jeden 1 Samstag im Monat von 10 – 12 Uhr Seite 2 15.09.2014 02732‐2014‐90 Die beantragte neue Sperrbezirksverordnung II betrifft ausschließlich die Straßenprostitution als am stärksten öffentlich wahrnehmbare Erscheinungsform der Prostitution. Es bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bedenken hinsichtlich der Ausübung der Wohnungs‐ und Bordellprostitution, die – soweit baurechtlich zulässig und in Betrieben ab drei Prostituierten gewerberechtlich angezeigt – mit Ausnahme des auch bisher durch die Sperrbezirksverordnung geschützten Bereiches störungsfrei existiert und auch soweit möglich behördlich kontrolliert wird. Der Erlass der Sperrbezirksverordnung wird beantragt, um bestehende erhebliche Störungen für den Jugendschutz sowie den öffentlichen Anstand zu beseitigen und bestehende konkrete Gefahren hierfür abzuwehren. Erstmals tauchten Ende 2011 drei Prostituierte an der Gelsenkirchener Straße auf, die vormals an der B 225 ihre Dienste angeboten hatten. Auf dem angrenzenden Pendlerparkplatz an der A 2 (bereits Stadtgebiet Gelsenkirchen) befindet sich seit rund 30 Jahren ein etablierter Straßenstrich. Bis Ende 2013 gab es aus ordnungsrechtlicher Sicht in beiden Städten keine gravierenden Probleme mit der Ausübung der Straßenprostitution. Die Frauen hielten sich im Wesentlichen an verabredete Absprachen mit den Ordnungsbehörden. Seit Januar 2014 hat sich die Situation auf Gelsenkirchener und Hertener Seite zunehmend verschärft. Bis zu 30 Frauen aus Polen, Bulgarien und Rumänien werben hier extrem aggressiv Freier an und üben die Verrichtungsgeschäfte oftmals an Ort und Stelle –im Auto oder hinter direkt angrenzenden Straßenbäumen in aller Öffentlichkeit aus. Die Gelsenkirchener Straße (L 638) bietet mit ihrem befestigten Mehrzweckstreifen von durchschnittlich zwei Metern Breite eine ideale Voraussetzung für Anbahnungsgespräche. Dadurch bedingt kommt es immer wieder zu gefährlichen Abbrems‐ und Wendemanövern. Teilweise überqueren die Prostituierten im Bereich des Pendlerparkplatzes und des Hertener Schlosswaldes betont langsam die Straße, um ein verstärktes Interesse hervorzurufen. Wegen fehlender Straßenbeleuchtung setzen die Frau in den Abend‐ und Nachstunden Taschenlampen und Laserpointer ein, um auf sich aufmerksam zu machen. Dabei nehmen die Frauen ein gesteigertes Gefährdungspotential bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr billigend in Kauf. Vereinzelt sind diese Geräte bei verkehrsgefährdender Verwendung von der Polizei sichergestellt worden – allerdings ohne nachhaltigen Erfolg. Der eigentliche Vollzug der Prostitution findet auf den angrenzenden Parkplätzen, in den Grünflächen, Waldwegen, Landschaftspark Hoheward, und direkt auf dem Mehrzweckstreifen der L 638 statt. Vereinzelt wurde von Bürgern der Vollzug im PKW im angrenzenden Wohngebiet (besondere im Wendehammer des Erich‐Grisar‐Weges und dem Parkplatz an der Feigeschule) angezeigt. Mit einhergehen an den Verrichtungsplätzen massive Verunreinigungen durch gebrauchte Kondome, Papiertaschentücher, Feuchttücher und Verpackungsmüll von mitgeführter Verpflegung und Getränken. Bereitgestelle Abfalltonnen werden von den Frauen weitestgehend ignoriert. Von Januar 2012 bis heute kommen regelmäßig Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Umfeld der L 638 sowie von Besuchern des Naherholungsgebietes und des ehemaligen Seite 3 15.09.2014 02732‐2014‐90 Zechengeländes Ewald als Bestandteil des Landschaftspark Hoheward. Besonders Kinder und Jugendliche, die sich in diesen Bereichen bewegen, werden Zeugen der Verrichtung. Sie werden damit gefährdet ‐ zumindest aber erheblich belästigt. Der Straßenstrich erlebt mittlerweile ein überörtliches mediales Interesse. Verschiedene lokale Radio‐ und Fernsehsender sowie die lokale Presse haben das Thema wiederholt aufgegriffen und "angeheizt". Zusätzlich werben einschlägige Internetportale für den Straßenstrich, zumal sexuelle Dienstleistungen bereit ab einem Grundpreis von fünf Euro angeboten werden. Die Szene bezeichnet aufgrund dieses Billigpreisangebotes den Straßenstrich mittlerweile als „Hartgeldstrich“ Neben Unterschriftslisten von Bürgerinitiativen aus Gelsenkirchen und Herten liegende zahlreiche telefonische und schriftliche Beschwerden über das Verhalten der Prostituierten vor. Tenor der Beschwerden ist –neben der Vermüllung – das zum Teil aggressive Werbung der Frauen. So konnten Kinder und Jugendliche z. B. Verrichtungsgeschäfte beobachten oder sie wurden direkt von Freiern bzw. Prostituierten angesprochen, ob sie sich nicht ihr Taschengeld durch sexuelle Handlungen aufbessern wollen. Darüber hinaus konnten sie mehrfach die aggressive Freieranwerbung durch das Entblößen primärer Geschlechtsmerkmale beobachten. Auch das Verrichten der Notdurft konnte mehrfach beobachtet werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zur Prostitution im Bereich Münsterstraße im Anhang 2 des Antrages der Stadt Gelsenkirchen verwiesen. Die dort aufgeführten anonymisierten Beschwerden gelten sinngemäß auch für den Bereich der Gelsenkirchener Straße. Durchgeführte ordnungsbehördliche Maßnahmen, hier insbesondere tägliche Kontrollen der Verwaltung, die durch Kontrollen der Polizei ergänzt wurden, haben leider keinen nennenswerten Erfolg gezeigt. Insgesamt wurden im Zeitraum Oktober 2013 bis August 2014 annähernd 120 Kontrollen durchgeführt (ohne Stadt Gelsenkirchen und ohne Polizei). Das Verhalten der Prostituierten hat sich nicht geändert. Die beantragte zeitliche Einschränkung der Straßenprostitution entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der legitime Zweck der neuen Sperrbezirksverordnung ist insbesondere, konkreten Gefahren hinsichtlich der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenzuwirken. Eine zeitliche Beschränkung der Straßenprostitution ist dazu geeignet, den legitimen Zweck zu erfüllen, da es zumeist ab den frühen Mittagsstunden zu Vorfällen kommt, welche den Jugendschutz gefährden. Viele Kinder und Jugendliche werden im Rahmen ihrer nachmittäglichen Freizeitaktivitäten mit Vorfällen konfrontiert, welche den Vorgaben des Jugendschutzes widersprechen. Die Maßnahme ist auch erforderlich, da durch die bisher ergriffenen Maßnahmen keine deutliche Verbesserung erreicht werden konnte und sie im Vergleich zu weiteren teilörtlichen oder teilweisen Verboten eindeutig das minimalinvasivste Mittel darstellt. Die zeitliche Beschränkung soll sowohl die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Belange gewährleisten als auch den Prostituierten die Möglichkeit eröffnen, trotz Einschränkungen ihrem Gewerbe nachgehen zu können. Seite 4 15.09.2014 02732‐2014‐90 Auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 21.03.2013 und des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.04.2009 wird verwiesen. Zudem ist die beantragte zeitliche Beschränkung der Straßenprostitution auch angemessen, da das Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung der bundesweit geltenden Regelungen des Jugendschutzes das Interesse der Damen an der uneingeschränkten Ausübung ihres Gewerbes überwiegt. Die zeitliche Beschränkung der Straßenprostitution wurde in jüngster Zeit auch in den Städten Saarbrücken und Krefeld in Form von Sperrbezirksverordnungen eingeführt. Eine Beschränkung des Sperrbezirkes nur auf den Bereich der Gelsenkirchener Straße würde aller Voraussicht nach lediglich eine Verdrängung in umliegende Straßen, insbesondere in den Bereich Ewaldstraße und Landschaftspark Hoheward nach sich ziehen. Die Gelsenkirchener Straße verbindet die Städte Herten und Gelsenkirchen auf direktem Wege miteinander. Beide Städte beantragen daher die zeitliche Befristung der Straßenprostitution, da sich diese sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf Grund der räumlichen Nähe zu den alten Standorten nur auf den Straßenteil der jeweils anderen Stadt verlagern würde. Darüber hinaus ist eine Verlagerung der Straßenprostitution in andere Städte nach Beschluss der neuen Sperrbezirksverordnung II nicht zu befürchten. Die Stadtgrenzen zu den Städten Marl und Recklinghausen sind –soweit sie nicht schon durch die bestehende Sperrbezirksverordnung I abgedeckt‐ eher ländlich geprägt und versprechen nach heutigem Erkenntnisstand auf Grund der fehlenden Autobahnanbindung und des geringen Durchgangsverkehrs keinen lukrativen Standort für die Durchführung von Straßenprostitution. Die Stadtgrenze zu Herne bildet die zweispurig mit Mittelstreifen und beidseitigen Leitplanken ohne Standstreifen ausgebaute Ewaldstraße (L644). Die bauliche Ausgestaltung der Straße verhindert jegliches Anbahnungsgeschäft, so dass nach hiesiger Auffassung keine negative Auswirkung für Herne gesehen wird. Die Verwaltungen der Städte Herten und Gelsenkirchen arbeiten parallel in einem Arbeitskreis an der Einrichtung eines abgegrenzten Kontaktbereiches. Die Realisierung eines solchen Bereiches, wie er etwa in Essen oder Bonn eingerichtet ist, wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Uli Paetzel Bürgermeister Anlage 1: Grenzen und Text der Sperrbezirksverordnung Anlage 2: Kontrolllisten des Kommunalen Ordnungsdienstes Anlage 3: Berichterstattung Presse (Hertener Allgemeine Zeitung ‐ HA) Anlage 4: Aktuelle Verrichtungsbereiche Seite 5 15.09.2014 02732‐2014‐90 Seite 6 15.09.2014 02732‐2014‐90 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Prostitution im Stadtgebiet Gelsenkirchen vom (Sperrbezirksverordnung II) Aufgrund des Artikels 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 (BGBl I S 469) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 1 der Verordnung zur Bestimmung der für den Erlass von Rechtsverordnungen nach Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch zuständigen Verwaltungsbehörde vom 11. März 1975 (GV NW S 258) in der zurzeit gültigen Fassung wird durch die Bezirksregierung Münster verordnet: § 1 Zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes ist in der Stadt Herten innerhalb des in § 2 näher bezeichneten Bezirks die Ausübung der Straßenprostitution in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (in den Monaten der mitteleuropäischen Sommerzeit) und in den Wintermonaten von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Anlagen und an sonstigen Orten, die von dort aus eingesehen werden können, verboten. § 2 Der Bezirk wird durch folgende Stadtgrenzen gebildet. nördliche Grenze: Stadtgrenze Marl westliche Grenze: Stadtgrenze Gelsenkirchen östliche Grenze: Stadtgrenze Recklinghausen südliche Grenze: Stadtgrenze Herne § 3 (1) Nach § 120 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 21 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) in der zurzeit gültigen Fassung kann mit Geldbuße belegt werden, wer der Prostitution in der nach §§ 1 und 2 verbotenen Zeit an den nach den §§ 1 und 2 verbotenen Orten nachgeht. Seite 7 15.09.2014 02732‐2014‐90 (2) Nach § 184 e und 184 f des Strafgesetzbuches (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2014 (BGBl. I S. 410) in der zurzeit gültigen Fassung wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belegt, wer beharrlich gegen das in §§ 1 und 2 dieser Verordnung genannte Verbot, der Prostitution in bestimmten Zeiten an bestimmten Orten nachzugehen, verstößt. Die Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen geahndet werden. § 4 Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster in Kraft. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Prostitution für Teilgebiete der Städte Marl, Herten und Recklinghausen vom 26.09.2011 bleibt bestehen (Sperrbezirksverordnung I). Seite 8 15.09.2014 02732‐2014‐90 Anlage 2: Kontrolllisten des Kommunalen Ordnungsdienstes Seite 9 15.09.2014 02732‐2014‐90 Seite 10 15.09.2014 02732‐2014‐90 Seite 11 15.09.2014 02732‐2014‐90 Seite 12 15.09.2014 02732‐2014‐90 Seite 13 15.09.2014 02732‐2014‐90 Anlage 3: Berichterstattung Presse (Hertener Allgemeine Zeitung ‐ HA) Ergänzend zu der Berichterstattung im Anhang 3 des Antrages der Stadt Gelsenkirchen eine Kurzauswahl der Berichterstattung des Zeitungshauses Bauer und Facebook Kommentaren. NEUER STRAßENSTRICH IN GELSENKIRCHEN BOOMT Besonders im Feierabendverkehr – nachmittags und am Abend – ist auf der Gelsenkirchener Straße zwischen Lidl und der A2 einiges los. Dort stehen die osteuropäischen Damen an einem der Eingangswege in den Schlosswald. Gegen den neuen „Straßenstrich“ kann die Stadt kaum etwas tun. Schon ab 5 Euro kann die erotische Nutzfläche der Damen genutzt werden. Einige hundert Meter entfernt von der etwas teureren Wohnwagen‐Konkurrenz auf dem Pendlerparkplatz an der Autobahnbrücke stehen zu Zeiten mit hoher Autofrequenz zwei oder drei der Frauen, die für 20 bis 30 Euro ihre Dienstleistungen anbieten. Sind sie gerade beschäftigt, kommt es zu regem Such‐ und Warteverkehr. Die Prostituierten können kaum mal eine Pause machen. Nachdem im Hertener Norden der Sperrbezirk in Kraft trat, fanden einige Prostituierten im Herten Süden einen neuen Arbeitsplatz. Bürger und Erholungssuchende sind wenig begeistert. Wenn gerade mal keine Kundschaft anrollt, bieten die Damen den zahlreichen Lkw‐Fahrern, die auf dem Seitenstreifen der Gelsenkirchener Straße Pause machen, ihre Dienste an. Für die Freier und auch die Behörden sind es, salopp gesagt, alte Bekannte. Die drei Damen gingen bis September 2011 an der B 225 im Städtedreieck Herten/Marl/Recklinghausen ihren Geschäften nach. Doch nach massiven Bürgerprotesten und auf Drängen der drei Städte setzte die Bezirksregierung Münster dem dortigen Treiben ein Ende und erließ einen Sperrbezirk. Ende 2011 tauchten die Prostituierten dann in Herten‐Süd auf. Spaziergänger und Fahrradfahrer mustern die Damen meist mit skeptischen oder verächtlichen Blicken. Erst recht, wenn sie sich gerade lautstark auf Rumänisch oder Bulgarisch zanken. Davon abgesehen sind bisher keine Belästigungen bekannt geworden. Dem Ordnungsamt der Stadt sind daher nach eigenen Angaben weitgehend die Hände gebunden. Straßenprostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, solange nicht gegen Gesetze (Jugendschutz, Aufenthaltsrecht, Sperrbezirk usw.) verstoßen wird und solange es nicht zu massiven Belästigungen Außenstehender kommt. Dies ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung aktuell nicht der Fall. Ne derelinquas amicum antiquum: novus enim non erit similis illi. Gib einen alten Freund nicht auf, denn du weisst nicht, ob du so viel an einem neuen hast. NRW Büro M. Böhm M. Böhm Gutenbergstrasse 44139 Dortmund Fax:0231‐29273‐4799 [email protected] Seite 14 15.09.2014 02732‐2014‐90 http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/polizei-prostitution-ist-nicht-verboten-id7796777.html
Straßenstrich am Ewaldsee
Polizei: „Prostitution ist nicht verboten“
03.04.2013 | 17:44 Uhr
Kein Problem: Dass seit einigen Monaten Prostituierte an der
Gelsenkirchener Straße ihre Dienste anbieten, ist völlig
legal.Foto: Joachim Kleine-Büning
Ist der Straßenstrich an der Gelsenkirchener Straße in
Höhe Ewaldsee und Schlossparkeingang wirklich ein
„leidiges Thema“, mitunter sogar ein echtes „Problem“,
wie es Borsu Alinaghi glauben machen will? Mit einem Antrag an den Stadtrat jedenfalls will der FraktionsChef der UBP überprüfen lassen, „wie die Prostitution an dieser Stelle verhindert werden kann“. Zuversicht
verleiht der Unabhängigen Bürgerpartei das Aus für den einstigen Straßenstrich an der B 225 im
Städtedreieck Herten, Marl und Recklinghausen. Auch seinerzeit sei es die UBP gewesen, die maßgeblich
an der Unterbindung mitgewirkt habe.
Seit Mitte des vergangenen Jahres haben sich laut Alinaghi die Beschwerden gerade von Besuchern des
Schlossparks oder des Ewaldsees gehäuft. Immer mehr Menschen, die sich gestört, mitunter sogar
belästigt fühlten, zumal mittlerweile regelmäßig mindestens sechs Prostituierte an dem Standort um Freier
werben würden. „Auch regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes machen auf die Prostituierten wenig
Eindruck.“
Eindruck zu hinterlassen, ist gleichwohl auch gar nicht die Absicht des Ordnungsamtes, deren Mitarbeiter
sich ausschließlich an Fakten und den rechtlichen Vorgaben orientieren. „Beschwerden von Bürgern gehen
bei uns ein, solange sich die Prostituierten aber gesetzeskonform verhalten, haben wir keinerlei Grund,
ihnen Platzverweise auszusprechen“, so Ordnungsamtsleiter Bernhard Bösing.
Regelmäßige Kontrollen
Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen achte man auf die korrekte Entsorgungen von Müll und Unrat und
kontrolliere die Pässe. „Dabei“, so Bösing, „stehen wir in engem Kontakt zu den Kollegen vom
Ordnungsamt Gelsenkirchen“.
Auch bei der Polizei liegen keine Hinweise vor, die ein Einschreiten notwendig machen würden.
„Prostitution ist nicht verboten“, stellt Sprecher Michael Franz klar, „bei uns gibt es keinerlei Beschwerden
aus der Bevölkerung, zumal es vor Ort ja auch kaum Anwohner gibt“. Der Strich an der Gelsenkirchener
Straße sei im Fachkommissariat für Sexualdelikte sehr wohl bekannt, regelmäßige Überprüfungen aber
blieben bislang völlig unauffällig und dienten ohnehin zum Großteil dazu, die Frauen, die ihre Liebesdienste
meist alleine und in stockdunkler Nacht anbieten würden, vor Übergriffen zu schützen. Zahlungsunwillige
und nicht selten auch gewaltbereite Freier etwa seien keine Seltenheit. Norbert Ahmann
Seite 15 15.09.2014 02732‐2014‐90 11. Februar 2014 Stadt prüft Sperrbezirk an der Münsterstraße OB Baranowski: Meine Geduld ist am Ende GE. Die Stadt Gelsenkirchen wird die ihr möglichen Schritte für die Einrichtung eines Sperrbezirks entlang der Münsterstraße unternehmen. Das macht Oberbürgermeister Frank Baranowski anlässlich der Berichterstattung in der heutigen WAZ‐Lokalausgabe Buer zur Prostitution entlang der Münsterstraße deutlich. „Nach meinem Gespräch mit den Anwohnern im Oktober 2013 hat der Kommunale Ordnungsdienst seine Streifen vor Ort verstärkt. Mehrmals täglich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Auch die Polizei bestreift den Bereich intensiv. Doch das scheint nicht mehr auszureichen.“ Die verstärkte Präsenz hat zumindest anfangs zu einer Verbesserung der Situation geführt. Aktuell häufen sich allerdings die Beschwerden der Anwohner über eine zunehmende Verschmutzung der Aufenthaltsorte der Prostituierten. Auch soll es aggressives Verhalten gegenüber Passanten gegeben haben. Die Polizei meldet im Januar 2014 drei Ordnungswidrigkeiten nach Beschwerden über „aggressives Werben“. Frank Baranowski: „Meine Geduld ist am Ende. Derartige Vorkommnisse sind nicht akzeptabel. Ich habe die Mitarbeiter im Fachreferat gebeten, den Antrag auf Einrichtung eines Sperrbezirks jetzt zu erarbeiten. Dabei setze ich auf die Mitarbeit der Menschen vor Ort, weil wir für die Einrichtung eines Sperrbezirks belastbare Aussagen brauchen.“ Schon im April könnte der Rat der Stadt einen entsprechenden Beschluss fassen, abschließend ist dann die Entscheidung der Bezirksregierung Münster abzuwarten. Auch der zuständige Präventionsrat wird sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema beschäftigen. ***(MS)11.02.2014/ Seite 16 15.09.2014 02732‐2014‐90 Von: Stadt Herten [mailto:info@presse‐service.de] Gesendet: Dienstag, 11. Februar 2014 16:13 An: Hoffmann, Ramona Betreff: Städte lassen Sperrbezirk für Bereich Ewaldsee prüfen Pressemitteilung von Dienstag, 11. Februar 2014 Stadt Herten Städte lassen Sperrbezirk für Bereich Ewaldsee prüfen Beschwerden über Verschmutzung und auffälliges Verhalten nehmen zu Herten. Die Prostitution am Ewaldsee ist zurzeit ein vieldiskutiertes Thema. Nach zunehmenden Beschwerden und Ordnungswidrigkeiten auch auf Gelsenkirchener Seite haben sich die Nachbarstadt und die Stadt Herten gemeinsam entschieden, die Einrichtung eines Sperrbezirks entlang der Gelsenkirchener Straße und Münsterstraße prüfen zu lassen. Hinweise auf Straftaten im Zusammenhang mit der Prostitution sind in der Hertener Stadtverwaltung nicht eingegangen, dafür häufen sich die Beschwerden über starke Verschmutzung und auffälliges Verhalten entlang der Gelsenkirchener Straße. Ähnlich sieht es auf der angrenzenden Münsterstraße aus, die zum Stadtgebiet Gelsenkirchen zählt. Für diesen Bereich meldete die Polizei im Januar dieses Jahres allein drei Beschwerden über "aggressives Werben" gegenüber Passanten. Die Städte haben bislang im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Situation vor Ort kontrolliert und die Präsenz der Kommunalen Ordnungsdienste verstärkt. Nach Gesprächen mit den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zeitweise Verbesserungen eingetreten, die allerdings nie von langer Dauer waren. Nach gemeinsamen Gesprächen haben sich Bürgermeister Dr. Uli Paetzel und Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski nun darauf geeinigt, die Einrichtung eines Sperrbezirks durch die Bezirksregierung Münster prüfen zu lassen. "Die Stadt Herten hatte bislang die Information, dass die Einrichtung eines Sperrbezirks seitens der kommunalen Aufsichtsbehörde kaum umsetzbar ist. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse auch auf Gelsenkirchener Stadtgebiet bitten wir die Bezirksregierung jetzt gemeinschaftlich, unseren Antrag zu prüfen und hoffen auf ein positives Signal aus Münster", fasst Dr. Uli Paetzel das Vorgehen zusammen. Kontaktdaten: Herausgeberin: Pressestelle der Stadt Herten 45697 Herten Telefon: (02366)303‐357 Fax:(02366)303‐588 Web:http://www.herten.de E‐Mail: [email protected] Seite 17 15.09.2014 02732‐2014‐90 Seite 18 15.09.2014 02732‐2014‐90 Straßenprostitution Gelsenkirchener Straße
Auszug aus HA vom 14.02.2014
Seite 19 15.09.2014 02732‐2014‐90 Dattelner Morgenpost vom 29.03.2014 Prostituierte sollen nicht nach Herten verdrängt werden Sperrbezirk in Gelsenkirchen: Prostituierte sollen nicht nach Herten verdrängt werden HERTEN‐SÜD/GE Neue Entwicklung in Sachen Sperrbezirk: Gelsenkirchen arbeitet nun darauf hin, dass die Straßenprostitution nicht nur an einzelnen Stellen, sondern im gesamten Stadtgebiet verboten wird. Das könnte dazu führen, dass Prostituierte nach Herten verdrängt werden. Bürgermeister Dr. Uli Paetzel will das abwenden. Bis zu 30 Prostituierte haben die Behörden im Umfeld des Ewaldsees gezählt. Nur vier bis sechs stehen an der Gelsenkirchener Straße in Herten, der Rest an der Münsterstraße in Gelsenkirchen. Auch die Auswirkungen wie Vermüllung, Pöbeleien oder aggressives Werben um Freier sind auf der Gelsenkirchener Seite noch deutlicher als auf der Hertener. Im Februar ergriff die Stadt Gelsenkirchen die Initiative und kündigte an, gemeinsam mit Herten einen Sperrbezirk beantragen zu wollen. Die Bezirksregierung Münster muss diesen genehmigen. Einen Ortstermin mit Vertretern der Städte und der Bezirksregierungen gab es inzwischen, nun wird am Antrag gefeilt. Bürgermeister Paetzel schätzt, dass dieser im Mai nach Münster geschickt wird. Die Prüfung werde bis nach der Kommunalwahl dauern. Dass der Sperrbezirk genehmigt wird, bezweifelt Paetzel. Parallel zu diesem Vorstoß für ein örtlich begrenztes Verbot treibt Gelsenkirchen eine „große Lösung“ voran. Mittelfristig, so Oberbürgermeister Frank Baranowski, solle ganz Gelsenkirchen zum Sperrbezirk werden. Nach Essener Vorbild soll Prostitution nur noch an einem einzigen ausgewiesenen und überwachten „Verrichtungsplatz“ erlaubt sein. Die Suche nach einem Grundstück läuft. Im ungünstigsten Fall könnte es passieren, dass der punktuelle, städteübergreifende Sperrbezirk am Ewaldsee nicht genehmigt wird, das stadtweite Gelsenkirchener Verbot hingegen schon. Das würde wohl dazu führen, dass die mehr als 20 Prostituierten von der Münsterstraße einfach die Stadtgrenze nach Herten überqueren und an der Gelsenkirchener Straße weiter arbeiten. Dazu will es Bürgermeister Paetzel nicht kommen lassen: „Wir dringen auf eine interkommunale Lösung, die Herten mit einschließt und nicht zu unseren Lasten geht.“ Baranowski habe eine solche Lösung versprochen und daran, so Paetzel, werde er ihn nötigenfalls auch erinnern. KOMMENTARE 29.03.14 12:16 Seltsam von Langenbochumer Das ist seltsam! Niemand will die Prostituierten in der Stadt haben, aber so viele nehmen ihre Dienste in Anspruch. Nein, ich habe in 49 Jahren diese Dienste noch nie in Anspruch genommen, habe aber genug Toleranz für diese Frauen und die Männer die ihre Dienste in Anspruch nehmen. Also, vielleicht mal überlegen wie man die ganze Angelegenheit "sauber" lösen könnte. 29.03.14 10:41 HEY von mick64 da diese Damen überwiegend aus südosteuropa sind ‐dürft ihr sie nicht wegjagen . das sind gewollte Fachkräfte die uns nicht nur durch ihr Fachwissen sonsern auch durch ihre Kultur bereichern!!!! unswurde versprochen das nur Fachkräfte kommen und ich glaube den Politikern und den grossen Parteien!!!!. also aufhören zu jammern ihr habt diese Volksvertreter die sowas befürworten gewählt‐stand alles in deren Parteiprogrammen‐ nun lebt damit und lasst die nutten in ruhe‐‐‐ überlegt mal wer deren kunden sind........... 29.03.14 05:52 Warum nicht...von Hertener01 es so machen wie Gelsenkirchen? Wenn dort ein Stadtweiter Sperrbezirk genehmigt wird, kann Herten das auch beantragen. Fertig! Seite 20 15.09.2014 02732‐2014‐90 Brief an den Bürgermeister
Anwohner sammeln 500 Unterschriften
gegen Straßenstrich
von Frank Bergmannhoff 21„ Mai 2014 20:03
HERTEN-SÜD. Die Anwohner des Süder Straßenstrichs wollen
sich wehren: In einem Brandbrief an Bürgermeister Dr. Uli
Paetzel und die Ratsparteien fordern sie die Einrichtung eines
Sperrbezirks. Dafür haben sie mehr als 500 Unterschriften
gesammelt.
Die Initiatoren der Aktion wollen ihre Namen nicht in der Zeitung lesen,
sie fürchten Repressalien. „Die Besorgnis der Einwohner über die
Entwicklungen im Hertener Süden ist sehr groß", betont die
Wortführerin. „Bei der Sammlung der Unterschriften wurden wir häufig
mit dem Satz ,Endlich tut mal jemand etwas' begrüßt." Viele der mehr
als 500 Unterzeichner hätten persönliche Negativ-Erlebnisse
geschildert.
Bis zu 30 Prostituierte gehen im Umfeld des Ewaldsees ihrer Tätigkeit
nach, vier bis sechs davon auf Hertener Gebiet, der Rest auf
Gelsenkirchener Seite.
Auf anderthalb DIN - A4 - Seiten listen die Süder Bürger zahlreiche
Probleme auf. Die Naherholungsgebiete Ewaldsee, Schlosspark und
Zeche Ewald würden stark beeinträchtigt, Spaziergänger und
Fahrradfahrer müssten sexuelle Handlungen mit ansehen, Kinder
würden unweigerlich mit Prostitution konfrontiert, Anwohnerinnen
würden von Freiern angesprochen und von Prostituierten angepöbelt,
„Spanner" würden angezogen, es komme zu gefährlichen Situationen
im Straßenverkehr, trotz der von der Stadt Herten aufgestellten roten
Tonnen sei die Vermüllung massiv ...
Mitte Februar hatten die Städte Herten und Gelsenkirchen angekündigt,
bei der Bezirksregierung Münster einen Sperrbezirk beantragen zu
wollen. Dieser Antrag werde aktuell noch erarbeitet, teilt Bürgermeister
Paetzel auf Anfrage unserer Zeitung mit. Wenn alles klappt, sollen die
Unterlagen bis zu den Sommerferien nach Münster geschickt werden.
Der aktuelle Brief und die gesammelten Unterschriften, so Paetzel,
sollen Bestandteil des Antrags werden. Dieser ziele darauf ab, die
Städte Herten und Gelsenkirchen zu einem großen Sperrbezirk zu
erklären und Straßenprostitution nur noch auf einem speziellen Platz
auf Gelsenkirchener Gebiet zuzulassen.
Davon abgesehen, so Paetzel, sei ein „Bündel von Maßnahmen" auf den
Weg gebracht worden, zum Beispiel das Aufstellen der Mülltonnen und
verstärkte Streifen von Ordnungsämtern und Polizei. Darüber hinaus
habe die Stadt Herten am Montag vom Landesbetrieb Straßen NRW die
Erlaubnis erhalten, auf dem südlichen Seitenstreifen der
Seite 21 Pressespiegel HA vom 22.05.2014
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15.09.2014 02732‐2014‐90 Seite 22 15.09.2014 02732‐2014‐90 HA 27.08.2014 Seite 23 15.09.2014 02732‐2014‐90 HA 28.08.2014 Seite 24 15.09.2014 02732‐2014‐90 HA vom 29.08.2014 Seite 25 15.09.2014 02732‐2014‐90 

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