Die neue Einlagensicherung

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Die neue Einlagensicherung
Information schafft Vertrauen.
Das Kundenmagazin der Österreichischen Apothekerbank
Ausgabe 10/ Dez. 2015
AB Zahlungsverkehr
SEPA-Umstellung per 1.2.2016 | S. 16
AB Inside
Österreichische Apothekerbank eG, • A-1091 Wien, Spitalgasse 31 • Österreichische Post AG /Firmenzeitung • 13Z039553 F
Apothekerbank kocht in der Gruft | S. 12
Die neue
Einlagensicherung
Die wichtigsten Fragen zum Thema Einlagensicherung in Österreich.
| S. 6
www.apobank.at
Das Vorstandswort
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und
wir blicken voller Zuversicht in Richtung
2016!
A
uch in diesem Jahr waren und bleiben die Rahmenbedingungen für Banken herausfordernd.
Für die Apothekerbank im Speziellen besteht
die wesentlichste Herausforderung der nächsten Zeit darin, ihre Unverwechselbarkeit zu leben. Beim
Weg zur Einmaligkeit – mit Sicherheit einer der höchsten
Ansprüche, den ein Unternehmen haben kann – geht
es darum, der herausragendste Anbieter in seinem Segment zu sein und zu bleiben.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten im vergangenen Geschäftsjahr alle Hände voll zu tun, um diesem Anspruch gerecht zu werden - und das mit Erfolg.
Trotz erschwerter Bedingungen am Finanzmarkt ist es
uns gelungen, weiterhin als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für Sie zu agieren.
Wir bedanken uns bei allen, die uns auch im Jahr 2015
ihr Vertrauen geschenkt haben und versichern Ihnen,
auch weiterhin Ihr verlässlicher Partner in allen Finanzfragen zu sein. Denn nur wer gemeinsam durch dick und
dünn geht, legt in schwereren Zeiten den Grundstein für
den Erfolg von übermorgen.
Bevor wir in das nächste Geschäftsjahr starten, wollen
wir an Weihnachten und „zwischen den Jahren“ etwas
innehalten und wertvolle Zeit mit unseren Familien verbringen. Nutzen auch Sie die besinnliche Zeit zum Erholen, Durchatmen und Fröhlichsein!
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes
Weihnachtsfest und ein frohes und gesundes Neues Jahr!
Othmar Schmid
Vorstandsdirektor
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Helmut Kneissl
Vorstandsdirektor
Das Kundenmagazin der Österreichischen Apothekerbank
Ausgabe 10/Dez. 2015
INHALTSVERZEICHNIS
AB Wirtschaft
Das Team der
Österreichischen
Apothekerbank
wünscht Ihnen
ein gesegnetes
Weihnachtsfest und
ein erfolgreiches
Neues Jahr 2016.
| S. 4
Steuerreform 2015/2016
AB Fokus
Die neue Einlagensicherung
AB Schalter & Service
Die neue Apobank-Bankomatkarte
AB Inside
Apothekerbank kocht in der Gruft
AB Immobilien
Immobilien erstmals vor Sparbuch
AB Zahlungsverkehr
SEPA Umstellung per 1.2.2016
AB Inside
Die Köpfe hinter dem Zahlungsverkehr
Die Apobank beim Wien Energie Business-Run
| S. 6
| S. 10
| S. 12
| S. 14
| S. 16
| S. 18
| S. 22
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VerlagsortWien
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Die hier dargestellten Marketingmitteilungen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Die Österreichische
Apothekerbank eG übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit.
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AB Wirtschaft
Steuerreform 2015/2016
Die mit dem „Steuerreformgesetz 2015/2016“ beschlossenen steuerlichen Änderungen wurden von Vertretern
der Bundesregierung als „größte Steuerreform in der Geschichte der Zweiten Republik“ bezeichnet. Grund
genug, die Neuregelungen etwas genauer zu betrachten.
3. Änderungen in der Immobilienbesteuerung
Autor: Steuerberater Mag. Philip Steinle Ohne Anspruch auf Vollständigkeit versucht die nachfolgende
Darstellung, einen Überblick über die wichtigsten Änderungen
der Steuerreform 2015 zu liefern. Für darüber hinausgehende
Fragen steht Ihnen Ihr Steuerberater mit Sicherheit gerne zur
Verfügung. Die dargestellten Änderungen gelten grundsätzlich
ab 01.01.2016. Sofern einzelne Regelungen früher oder später in
Kraft treten, wird dies im Text ausdrücklich angeführt.
1. Einkommensteuertarif NEU
Den Ausgangspunkt und zugleich medialen Aufhänger
der
Steuerreform
bildet
eine
Neugestaltung
des
Einkommensteuertarifs (s. Grafik Seite 5). Die vormals vier
Tarifstufen wurden auf sieben erhöht. Durch die Senkung des
Eingangssteuersatzes von 36,5% auf 25% sowie dem Einsetzen
der 50%-Tarifstufe erst ab einem Einkommen von € 90.000,(bisher: ab € 60.000,-) sollen vor allem Klein- und Mittelverdiener
entlastet werden.
2. Mitarbeiterrabatte erstmals gesetzlich geregelt
Insbesondere aus Sicht der Apothekerschaft ist erfreulich,
dass die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterrabatten
nunmehr endlich gesetzlich geregelt wurde. Werden
Mitarbeiterrabatte an alle oder zumindest bestimmte Gruppen
von Mitarbeitern gewährt, sind diese beim Mitarbeiter steuerund sozialversicherungsfrei, wenn der Rabatt im Einzelfall nicht
mehr als 20% des um übliche Preisnachlässe verminderten
Verkaufspreises beträgt. Allfällige diese Grenze überschreitende
Rabatte sind aufzuzeichnen und insoweit steuer- und
sozialversicherungsfrei, als sie jährlich pro Mitarbeiter den
(Rabatt-)Betrag von € 1.000,- nicht überschreiten.
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Im Zentrum der Steuerreform steht ein umfangreiches
Immobilienpaket,
welches
neben
tiefgreifenden
Änderungen im Bereich der Immobilienertragsteuer und
der Gebäudeabschreibung insbesondere eine gänzliche
Neuregelung der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen
Übergaben im Familienkreis mit sich bringt. Im Bereich der
Immobilienertragsteuer kommt es zu einer Anhebung des
Steuersatzes: Während bei Altvermögen (nicht steuerverfangen
am 31.03.2012) der Veräußerungserlös nunmehr mit 4,2%
(bislang: 3,5%) bzw. – bei Umwidmung nach 31.12.1987 – mit
18% (bislang: 15%) besteuert wird, erhöht sich der Tarif für
Neuvermögen (steuerverfangen am 31.03.2012) von 25% auf 30%
des Veräußerungsgewinnes. Eine durchaus wünschenswerte
Vereinheitlichung wird es hinsichtlich der Abschreibung von
Betriebsgebäuden geben. Das bis dato geltende komplizierte
System, welches die Abschreibungsdauer von der konkreten
Verwendung des Gebäudes abhängig gemacht hat, wird
durch einen einheitlichen Abschreibungssatz von 2,5% ersetzt.
Vermieter und Verpächter im außerbetrieblichen Bereich erleben
hingegen eine böse Überraschung: Nicht nur, dass es beim bisher
geltenden Abschreibungssatz von 1,5% (= 67 Jahre) bleibt, wird
das für die steuerliche Abschreibung maßgebliche vermutete
Aufteilungsverhältnis zwischen Grund und Boden einerseits und
Gebäude andererseits, von 80:20 auf 60:40 (jeweils Gebäudezu Grundanteil) geändert. Der damit einhergehende anteilige
Verlust an AfA trifft zu allem Überfluss neben Neuvermietungen
ab 01.01.2016 auch aufrechte Altfälle hinsichtlich des noch
offenen Abschreibungspotentials.
Den Kern des neuen Grunderwerbsteuerrechts bilden sowohl
eine neue Bemessungsgrundlage als auch ein neues Tarifmodell
für Übergaben unter Verwandten. Vorauszuschicken ist,
dass sämtliche Erwerbe unter Verwandten – also auch (teil-)
entgeltliche – per unwiderlegbarer gesetzlicher Vermutung
als unentgeltlich gelten. Der bis dato maßgebende
dreifache Einheitswert wird als Bemessungsgrundlage vom
neuen „Grundstückswert“ abgelöst. Dabei handelt es sich
um einen völlig neuen Wert, dessen genaue Ermittlung
einer bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlichten
Verordnung vorbehalten wurde, der jedoch entgegen zum
Teil anderslautender Berichte in den Medien jedenfalls unter
dem Verkehrswert liegen soll. Auf diesen Grundstückswert wird
schließlich der neue Stufentarif angewendet. Dieser sieht für
Grundstückswerte im Bereich bis € 250.000,- einen Steuersatz
von 0,5%, im Bereich zwischen € 250.000,- und € 400.000,- einen
Steuersatz von 2% und darüber hinaus einen Steuersatz von
3,5% vor. Beispiel: Bei einem Grundstückswert von € 600.000,beträgt die Grunderwerbsteuer € 11.250,- (€ 250.000,- x 0,5% +
€ 150.000,- x 2% + € 200.000,- x 3,5%). Beim Kauf eines Grundstücks
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von dritten Personen beträgt die Grunderwerbsteuer hingegen
wie bisher 3,5% vom Veräußerungserlös.
4. Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht
Ab 01.01.2016 sind Barumsätze ab dem ersten Euro einzeln
aufzuzeichnen, und zwar unabhängig davon, ob der
Steuerpflichtige betriebliche oder außerbetriebliche Einkünfte –
letzteres ist insbesondere für Vermietungseinkünfte bedeutend –
erzielt. Darüber hinaus ist für jeden Barumsatz unabhängig vom
Gesamtumsatz sowie unabhängig vom Betrag der empfangenen
Barzahlung zwingend ein Beleg mit bestimmten Mindestinhalten
zu erteilen. Dies gilt wiederum unabhängig von der Art der
erzielten Einkünfte. Nur für betriebliche Einkünfte gilt hingegen
die ebenfalls ab 01.01.2016 einsetzende Registrierkassenpflicht.
Betroffen sind sämtliche Betriebe mit einem Jahresumsatz von
mehr als € 15.000,- und einem darin enthaltenen Barumsatz
von mehr als € 7.500,-. Als Barumsätze gelten dabei neben
Barzahlungen auch Zahlungen mittels Bankomat- und
Kreditkarten sowie Gutscheinen. Spätestens ab 01.01.2017
ist die verwendete Registrierkasse schließlich durch eine sog.
„technische Sicherheitseinrichtung“ gegen Manipulationen
zu schützen, wobei die genauen Voraussetzungen wiederum
in einer eigenen Verordnung geregelt sind. Unternehmer, die
bis dato noch keine Registrierkasse verwenden, sollten bei der
Anschaffung unbedingt darauf achten, dass die ausgewählte
Registrierkasse von vornherein bereits die ab 01.01.2017
geltenden Voraussetzungen erfüllt. Kosten für die Anschaffung
oder Umrüstung sind unabhängig von der Höhe sofort voll
steuerlich abzugsfähig, darüber hinaus wird eine einmalige
steuerfreie Prämie iHv. € 200,- gewährt.
5. Kontenregister und Kontenöffnung
Beim Kontenregister handelt es sich um eine vom
Bundesministerium für Finanzen verwaltete Datenbank, die
sämtliche bei österreichischen Banken geführte Privat- und
Firmenkonten enthält. Festgehalten werden jeweils Kontobzw. Depotnummer, Kontoinhaber sowie Eröffnungs- bzw.
Auflösungsstichtag, nicht hingegen Kontostände sowie
-bewegungen. Zu speisen ist das Kontenregister von den
kontoführenden Banken, die insoweit rückwirkend den Stand ab
01.03.2015 herzustellen haben.
Eine Kontenöffnung im Abgabenverfahren war bisher nur
im Finanzstrafverfahren bei vorsätzlichen Finanzdelikten
vorgesehen. Ab 01.01.2016 sollen Konten bereits dann geöffnet
werden können, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit einer
Abgabenerklärung bestehen und ein entsprechender Beschluss
eines Bundesfinanzgerichtes vorliegt. Eine Kontenöffnung ohne
Wissen des Steuerpflichtigen ist aber jedenfalls unzulässig.
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6. Ausgewählte sonstige Änderungen
U.a. für Hotelnächtigungen, Theater, Kino oder Kunstwerke
(NICHT für Medikamente) wird die Umsatzsteuer von 10% auf
13% angehoben. Im Bereich der Kapitalertragsteuer kommt
es zu einer Erhöhung des Steuersatzes von 25% auf 27,5%.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Bank- und Sparbuchzinsen.
Der Sachbezug für die private Nutzung von dienstgebereigenen
PKW wird auf 2% der Anschaffungskosten, maximal jedoch
€ 960,- p.m., angehoben. Für emissionsarme PKW (1,5% der
Anschaffungskosten; max. € 720,- p.m.) bzw. emissionsfreie
PKW (Elektroautos; kein Sachbezug) sind Begünstigungen
vorgesehen. Eine Erhöhung der sog. Negativsteuer (= Erstattung
von Einkommensteuer für Personen, die aufgrund geringer
Einkommen nicht einkommensteuerpflichtig sind) ist bereits für
das Jahr 2015 vorgesehen. Der erstattungsfähige Maximalbetrag
beträgt künftig € 400,- p.a. (2015: € 220,- p.a.; bisher: € 110,- p.a.)
bzw. für Pensionisten € 110,- p.a. (2015: € 55.- p.a.).
Tarif bis inklusive 2015
Einkommen
0 -11.000,-
ESt
0,00%
Tarif ab 2016
Einkommen
ESt
0 -11.000,-
0,00%
11.000 bis 25.000
36,50%
11.000 bis 18.000
25,00%
25.000 bis 60.000
43,21%
18.000 bis 31.000
35,00%
> 60.000
50,00%
31.000 bis 60.000
42,00%
60.000 bis 90.000
48,00%
90.000 bis 1 Mio.
50,00%
> 1 Mio. (2016-2020)
55,00%
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AB Fokus
Die neue Einlagensicherung
Mit 15.8.2015 ist in Österreich ein neues Einlagensicherungsgesetz in Kraft getreten. Schon im Vorfeld haben einige
Änderungen für Verunsicherung unter den österreichischen Sparern gesorgt und einige Fragen aufgeworfen.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Einlagensicherung in Österreich.
Was ist gesichert?
Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung erfasst?
Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf allen verzinsten oder
unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und
Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, erstattungsfähig.
Ist mein Guthaben aus einem Bausparvertrag gesichert?
Auch die Bausparkassen sind (Spezial-)Kreditinstitute und somit
Mitglieder bei gesetzlichen Sicherungseinrichtungen. Sie schließen den Bausparvertrag direkt mit der jeweiligen Bausparkasse
ab, sodass dieses Guthaben bei der Bausparkasse gesondert von
Ihrem Guthaben bei einem anderen Kreditinstitut, über das z.B.
die kontomäßige Einzahlung auf den Bausparvertrag erfolgt, zu
betrachten ist.
Ist mein Guthaben auf einem Fremdwährungs-Konto gesichert?
Ja, auch Guthaben in Fremdwährung sind erstattungsfähig. Im
Sicherungsfall erfolgt die Auszahlung allerdings in Euro. Als Umrechnungskurs gilt der Devisenmittelkurs am Tag des Eintritts des
Sicherungsfalls.
Bis zu welchem Betrag ist mein Guthaben gesichert?
Ihr Guthaben (samt Zinsen) ist bis zu einem Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,-- pro Kreditinstitut und pro Person gesichert. Dieser Schutz besteht unabhängig von der Anzahl der
Konten bzw. Sparbücher bei dem betroffenen Institut. Die Einlagensicherung gilt daher pro Einleger und pro Kreditinstitut.
Da die Einlagensicherung auf jedes Kreditinstitut mit eigener
Bankkonzession abstellt, ist es unerheblich, ob Kreditinstitute
derselben Kreditinstitutsgruppe angehören (ein übergeordnetes
Kreditinstitut mit Sitz in Österreich ist mehrheitlich an einem anderen Kreditinstitut beteiligt):
Guthaben bei jeder dieser Banken sind unabhängig voneinander
pro Einleger bis zu einem Auszahlungshöchstbetrag von EUR
100.000,-- gesichert.
Was sind zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen?
In bestimmten Fällen können Sie bei der Sicherungseinrichtung
innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls den
Antrag stellen, dass Ihr Guthaben über den generellen Höchstbetrag von EUR 100.000,-- hinaus bis insgesamt EUR 500.000,-- zu
erstatten ist. Dazu müssen Sie der Sicherungseinrichtung nachweisen, dass Ihre Einlage entweder
ƒƒ aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit
privat genutzten Wohnimmobilien stammt oder
6
ƒƒ gesetzlich vorgesehene
soziale Zwecke erfüllt und
an bestimmte Lebensereignisse von Ihnen anknüpft,
wie etwa Heirat, Scheidung,
Pensionsantritt, Kündigung,
Entlassung, Invalidität oder
Tod, oder
ƒƒ auf der Auszahlung von
Versicherungsleistungen
oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten
herrührende Körperschäden
oder falscher strafrechtlicher
Verurteilung beruht.
Martin Uidl, MSc, CFP®
Leitung Private Banking
[email protected]
01/40 080 / 4434
ƒƒ In allen Fällen muss der
Sicherungsfall innerhalb
von zwölf Monaten nach
Gutschrift des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem
diese Einlage auf rechtlich zulässige Weise übertragen
werden kann, eintreten.
Was ist nicht gesichert?
Ich habe bei meinem Kreditinstitut Schuldverschreibungen gekauft und auf ein Depot gelegt. Sind diese Schuldverschreibungen von der Einlagensicherung umfasst?
Alle Arten von Schuldverschreibungen (z.B. Wohnbau-Anleihen,
Zertifikate, Kassenobligationen) sind keine Einlagen im Sinne der
Einlagensicherung und daher nicht erstattungsfähig.
Im Insolvenzfall des die Schuldverschreibung ausgebenden
Kreditinstituts werden Sie somit nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z.B. bevorzugt aus einer abgesonderten
Deckungsmasse, oder mit der Konkursquote, oder nachrangig
nach Bedienung der anderen Gläubiger).
Im Insolvenzfall Ihres depotführenden Kreditinstituts sind Ihnen
die Schuldverschreibungen anderer Emittenten auszuhändigen
oder auf ein von Ihnen genanntes Depot bei einem anderen
Kreditinstitut zu übertragen.
Können die Papiere nicht ausgehändigt oder übertragen werden, ist dies ein Fall für die Anlegerentschädigung (siehe dort).
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AB Fokus
Wer ist gesichert?
Sind Guthaben auf einem Konto einer Personengesellschaft gesichert?
Welcher Einleger ist gesichert?
Guthaben auf Konten von offenen Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) oder Gesellschaften bürgerlichen
Rechts (GesbR), sowie von diesen Gesellschaftsformen entsprechenden ausländischen Gesellschaften werden immer nur
als Guthaben einer Person behandelt, auch wenn mehrere Personen als Gesellschafter darüber verfügen können.
Grundsätzlich sind die Guthaben jeder natürlichen Person und
jeder nicht-natürlichen Person (also z.B. juristische Person, Personengesellschaft) gesichert, es sei denn, die Person ist von Gesetzes wegen explizit von der Sicherung ausgeschlossen (Details
siehe § 10 ESAEG).
Nicht gesichert sind beispielsweise
ƒƒ Einlagen von Kreditinstituten, Finanzinstituten und Wertpapierfirmen
ƒƒ Einlagen von Pensions- und Rentenfonds
Der Auszahlungshöchstbetrag beträgt bei einem solchen Konto
daher EUR 100.000,--.
Procedere
ƒƒ Einlagen von Staaten und Zentralverwaltungen
Wann bekomme ich im Sicherungsfall mein Geld?
ƒƒ Einlagen regionaler und örtlicher Gebietskörperschaften
(z.B. Länder und Gemeinden).
a) Meine gedeckten Einlagen betragen maximal EUR 100.000,-Die Sicherungseinrichtung zahlt die gedeckten Einlagen grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 20 Arbeitstagen (ab
1.1.2019: 15 Arbeitstage; ab 1.1.2021: 10 Arbeitstage; ab 1.1.2024:
7 Arbeitstage) aus.
Sind Guthaben in einem Verlassenschaftsverfahren gesichert?
Konten und Sparbücher, die zu einer Verlassenschaft gehören,
unterliegen der Einlagensicherung. Die Verlassenschaft ist dabei
als eine (nicht-natürliche) Person zu betrachten. Nach Einantwortung erlischt die Verlassenschaft; die vormals ihr zugekommenen
Ansprüche gehen im Ausmaß der Erbquoten auf die Erben über.
Ein Antrag Ihrerseits ist nicht erforderlich. Allerdings ist der Sicherungseinrichtung das Konto bekannt zu geben, auf das ausgezahlt werden soll.
Zu einer Überschreitung dieser Frist kann es beispielsweise kommen, wenn
Sind Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto gesichert?
ƒƒ Ihr Anspruch auf Erstattung strittig ist;
Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf einen, sondern auf
mehrere Kunden. Der Grundsatz, dass pro Kreditinstitut und pro
Person bis zu EUR 100.000,-- gesichert sind, unabhängig von der
Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher
alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber
der Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,-- (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu
gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen.
ƒƒ die Einlage Gegenstand einer Rechtsstreitigkeit ist;
Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von EUR 200.000,-- besteht, können die
beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag
von EUR 100.000,-- beanspruchen.
Die Kontoinhaber können allerdings vor Eintritt des Sicherungsfalls dem Kreditinstitut eine schriftliche Regelung über die Aufteilung der Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto übermitteln
und damit vom Grundsatz der Aufteilung zu gleichen Teilen abgehen. Dieser Aufteilungsschlüssel ist dann auch im Sicherungsfall heranzuziehen.
Das Gleiche gilt sinngemäß für Gemeinschaftssparbücher. Hier ist
zusätzlich zu berücksichtigen, dass Sparbücher vor Auszahlung
des gesicherten Betrags jedenfalls vorgelegt werden müssen.
ƒƒ es sich um eine Einlage im Zusammenhang mit einer
Treuhandschaft handelt.
b) Meine gedeckten Einlagen betragen mehr als EUR 100.000,-Falls Ihre Einlage eine zeitlich begrenzt gedeckte Einlage im Sinne des § 12 ESAEG ist (siehe oben „Was sind zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen?“), müssen Sie
ƒƒ innerhalb von 12 Monaten ab Eintritt des Sicherungsfalls
bei der Sicherungseinrichtung einen Antrag auf Erstattung
stellen;
ƒƒ der Sicherungseinrichtung nachweisen, dass sämtliche
Voraussetzungen des § 12 ESAEG erfüllt sind.
Die Auszahlung erfolgt nach Überprüfung Ihres Anspruchs durch
die Sicherungseinrichtung.
Für die Antragstellung wird im Sicherungsfall auf der Website der
Sicherungseinrichtung ein entsprechendes Formular abrufbar
sein.
In welcher Form bekomme ich im Sicherungsfall mein
Geld?
Die Sicherungseinrichtung zahlt die gedeckten Einlagen in vollem Umfang (bis maximal EUR 100.000,--) durch Überweisung
auf ein vom Einleger bekanntzugebendes Bankkonto aus.
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7
AB Fokus
Was geschieht mit meinen Einlagen und Krediten im Falle
der Insolvenz meines Kreditinstituts?
Im Falle der Insolvenz Ihres Kreditinstituts kann die Sicherungseinrichtung von Ihrem Guthaben fällige Verbindlichkeiten, die
Sie gegenüber dem Kreditinstitut haben (z.B. eine fällige, nicht
gezahlte Kreditrate), abziehen und nur den Differenzbetrag auszahlen. Darüber hinaus können Sie gedeckte Guthaben (z.B. Spareinlagen) mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut
(z.B. einem Kredit) aufrechnen.
Beispiel: Ein Guthaben in der Höhe von EUR 200.000,-- steht einem Kredit in der Höhe von EUR 200.000,--, den Sie beim gleichen Kreditinstitut haben, gegenüber. Guthaben können mit
Verbindlichkeiten in voller Höhe aufgerechnet werden. Die Aufrechnung ist in der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter
geltend zu machen.
Wer kann bei einem Losungswortsparbuch den gedeckten
Betrag geltend machen?
Diejenige Person, welche das mit einem Losungswort gesicherte
Sparbuch der Sicherungseinrichtung vorlegt und das korrekte
Losungswort nennen kann, gilt als berechtigt, den gedeckten
Betrag geltend zu machen. Vor Auszahlung hat sie sich aber zu legitimieren, damit es zu keiner Überschreitung des Auszahlungshöchstbetrags pro Person kommen kann.
Wer kann bei einem Namenssparbuch den gedeckten Betrag geltend machen?
Bei Namenssparbüchern ist nur diejenige Person, die sich bei Eröffnung gegenüber dem Kreditinstitut legitimiert hat und auf
deren Namen das Sparbuch lautet berechtigt, den gedeckten Betrag geltend zu machen. Ein eventuell vereinbartes Losungswort
ist zu nennen. Ein anderer Vorleger muss sein Eigentumsrecht am
Sparbuch nachweisen.
Gibt es eine Frist zur Antragstellung?
Für gedeckte Einlagen bis EUR 100.000,-- ist kein Antrag erforderlich. Für gedeckte Einlagen über EUR 100.000,-- (zeitlich begrenzt
gedeckte Einlagen, § 12 ESAEG) ist innerhalb von 12 Monaten
nach Eintritt des Sicherungsfalls ein Antrag zu stellen.
Mittelbereitstellung
Woher kommt das Geld für die Auszahlung gedeckter Einlagen?
Das ESAEG sieht in §§ 18ff vor, dass jede Sicherungseinrichtung
einen Einlagensicherungsfonds einzurichten und im Interesse
der Einleger zu führen hat. Der Einlagensicherungsfonds wird aus
regelmäßigen Beiträgen der Mitgliedsinstitute dotiert und dient
der Entschädigung von Einlegern im Sicherungsfall. Reichen die
Fondsmittel im Sicherungsfall nicht aus, hat die Sicherungseinrichtung bei den Mitgliedsinstituten zusätzliche Beiträge einzufordern. Das ESAEG stellt sicher, dass die Sicherungseinrichtung
jedenfalls in der Lage ist, allen Auszahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Stehen trotz Ausschöpfung des Einlagensicherungsfonds und Einforderung zusätzlicher Beiträge
8
der Mitgliedsinstitute im Sicherungsfall nicht ausreichend Mittel
zur Verfügung, ist die Sicherungseinrichtung zu folgender Mittelbeschaffungsreihenfolge autorisiert:
Die anderen Sicherungseinrichtungen stellen den fehlenden Betrag anteilsmäßig im Verhältnis ihrer eigenen gedeckten Einlagen
zur Verfügung.
Wird die anteilsmäßige Leistungspflicht der anderen Sicherungseinrichtungen überschritten (Fondsmittel und Sonderbeiträge),
nimmt die erstbetroffene Sicherungseinrichtung den noch fehlenden Betrag auf dem Geld- oder Kapitalmarkt auf. Für diese
Kreditoperationen kann der Bundesminister für Finanzen nach
Maßgabe besonderer gesetzlicher Ermächtigung die Bundeshaftung übernehmen.
Organisation
Kann mein Kreditinstitut aus der Sicherungseinrichtung
austreten oder diese wechseln?
Ein Austritt eines Kreditinstituts aus der für ihn zuständigen sektoralen Sicherungseinrichtung ist nur dann zulässig, wenn das
betreffende Kreditinstitut gleichzeitig einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beitritt. Tritt ein Kreditinstitut aus
der Sicherungseinrichtung aus, ohne einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beizutreten, erlischt seine Konzession zur Entgegennahme neuer Einlagen. Die bis zum Austritt aus
der bisherigen Sicherungseinrichtung entgegengenommenen
Einlagen bleiben von der Einlagensicherung umfasst.
Quelle: http://www.volksbank-einlagensicherung.at/
Zusammenfassung
Einlagensicherung
ƒƒ Gesichert sind € 100.000 pro Kreditinstitut
und pro Person
ƒƒ Darüber hinaus können zeitlich begrenzt
gedeckte Einlagen bis € 500.000 gesichert
sein z. B. aus Transaktionen mit Wohnimmobilien
ƒƒ Es sind sowohl natürliche als auch juristische
Personen gesichert
ƒƒ Der Grundsatz, dass pro Person € 100.000
gesichert sind, gilt auch für Gemeinschaftskonten
ƒƒ Einlagen von Personengesellschaften werden
als Guthaben einer Person behandelt
ƒƒ Ein neu zu gründender Einlagensicherungsfonds soll als zusätzliche Sicherheit dienen
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WERBUNG | Stand 12.2015
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Performance
die überzeugt
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Disclaimer:
Die hier dargestellten Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherche, ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen nicht eine, insbesondere nach rechtlichen, steuerlichen und produktspezifischen
Gesichtspunkten notwendige, individuelle Beratung. Die Information stellt weder ein Anbot, noch eine Einladung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar und dient insbesondere nicht als
Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Die Österreichische Apothekerbank eG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der Angaben und Inhalte. Druckfehler
vorbehalten. Die wesentliche Anlegerinformation (Kundeninformationsdokument bzw.„KID“) gemäß § 134 InvFG sowie der veröffentlichte Prospekt gemäß § 131 InvFG bzw. die Informationen für Anleger gemäß § 21
AIFMG stehen den Interessenten in der aktuellen Fassung bei der Gutmann KAG und der Bank Gutmann AG, beide Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, Österreich in deutscher Sprache kostenlos zur Verfügung.
Performancehinweis:
Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige
Entwicklung eines Investmentfonds zu. Die Performance ist in EUR dargestellt. Infolge von Währungsschwankungen kann die Rendite für Anleger mit einer anderen Referenzwährung steigen oder fallen. Ausgabe- und
Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf eine etwaige angeführte Bruttowertentwicklung
auswirken.
Steuerlicher Hinweis:
Die hier dargestellte steuerliche Behandlung bezieht sich auf Anleger, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen und ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine
andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.
AB Schalter & Service
Neues Bankomatkartendesign
Im Jahr 2016 werden alle Apobank-Kunden mit einer neuen Bankomatkarte ausgestattet. Ihr gewohnter
PIN-Code bleibt natürlich gleich. Diese neue Bankomatkarte erhält nicht nur ein neues Design sondern bietet, wie gewohnt, folgende Leistungen an:
ƒƒ
Bargeldbehebung beim Geldausgabeautomat im Foyer bzw. beim Bankomat im
In- und Ausland (weltweit)
ƒƒ
Ausdruck der Kontoauszüge
ƒƒ
Zahlungen im Geschäft und Internet
ƒƒ
Aufladen von Telefonwertkarten
ƒƒ
Die NFC (=Near Field Communication)Technik ermöglicht das kontaktlose
Bezahlen von Kleinbeträgen. Für Bezahlungen bis max. EUR 25,00 wird die
Codeeingabe nicht benötigt.
ƒƒ
Bargeldeinzahlungen sind bei Einzahlungsautomaten der Volksbank möglich.
Für die neue Karte beachten
Sie bitte wieder folgende
Punkte:
Die neue Karte ist sofort nach
Erhalt gültig und verwendbar. Unmittelbar nach Erhalt
unterschreiben Sie diese bitte
am Unterschriftsfeld auf der
Rückseite.
Falls auf der alten Karte noch
ein Quick-Restsaldo auf Ihrem Helena Trimmel
Chip verfügbar ist, entladen Leitung Schalter
Sie diesen bitte vor der Ver- [email protected]
wendung der neuen Karte 01/40 080-4440
beim nächsten Bankomaten
auf Ihr Konto. Diese QuickFunktion ist auf der neuen Karte nicht mehr verfügbar.
Ihre alte Karte entwerten Sie idealerweise durch Zerschneiden oder Lochen der Magnetspur (Rückseite)
und des goldenen Micro-Chips (Vorderseite) oder
geben diese beim nächsten Besuch in Ihrer Apobank
zur Entsorgung ab.
Bitte verwenden Sie nach der ersten Bezahlung oder
Behebung mit der neuen Bankomatkarte nicht mehr
die bestehende alte Karte! Diese würde zu Ihrem
Schutz als Duplikat erkannt werden und somit eine
Sperre aller ausgegebenen Karten (auch der neuen
Karte) auslösen.
Für Fragen zum Kartentausch steht Ihnen Ihr Schalterteam natürlich wie immer gerne zur Verfügung.
Schalteröffnungszeiten
zu den Feiertagen
10
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
23.12.2015
24.12.2015
25.12.2015
08:30 - 13:30 Uhr
geschlossen
geschlossen
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
28.12.2015
29.12.2015
30.12.2015
31.12.2015
01.01.2016
08:30 - 13:30 Uhr
08:30 - 13:30 Uhr
08:30 - 13:30 Uhr
08:30
- 12:00 Uhr
www.apobank.at
geschlossen
Zeiten ändern sich!
Die Österreichische Apothekerbank
erweitert für Sie ab 2. Jänner 2016
die Schalteröffnungszeiten.
MONTAG BIS FREITAG
DURCHGEHEND
08:00 - 15:30 UHR
Wir nehmen uns Zeit für unsere Kunden!
AB Inside
Apothekerbank kocht in der Gruft
Seit über 25 Jahren hat die Caritas eine Einrichtung für obdachlose Menschen in Wien: „DIE GRUFT“ in Mariahilf.
Neben der Möglichkeit, dieses Projekt in Form von Spenden zu unterstützen, kann auch für eine Mahlzeit aufgekocht werden. Die MitarbeiterInnen der Apothekerbank haben sich entschlossen, dreimal ein Abendessen
für jeweils rund 200 Obdachlose zuzubereiten.
Die Apothekerbank hat gerne die Kosten für die Lebensmittel übernommen und die MitarbeiterInnen haben in
ihrer Freizeit eine gute Sache unterstützt. Durch die Unterstützung des Betreibers war es auch für Nichtköche ein
Leichtes, sich entsprechend einzubringen.
Neben der Erfahrung für so eine große Anzahl an Menschen zu kochen, waren die oft auch nur wenigen Worte
mit den Obdachlosen eine Bereicherung. Positiv konnten
wir auch den Umgang der Mitarbeiter der Caritas mit den
Betreuten beobachten, die ihnen helfen den Weg in die
Gesellschaft wieder zu finden.
Traditionell bedankten sich die Obdachlosen nach der Essensausgabe bei den KöchInnen mit einem Applaus. Mit
einer Portion Demut haben wir die Gruft verlassen und freuten uns, dieses Projekt ein Stück begleiten zu dürfen. Sollten
auch Sie Interesse haben dieses Projekt zu unterstützen:
www.gruft.at
12
www.apobank.at
AB Inside
Andrea Zeitelhofer
Brigitte Peer
Durch meine Freundin kannte ich die
Aktion „Kochen in der Gruft“ vom Hörensagen. Als es dann feststand, dass die
Apobank ebenfalls in der Gruft aufkochen
wird, meinte sie: „Das wird dir sicher gefallen.“. Wie recht sie hatte. Es hat alle meine
Erwartungen übertroffen, es hat mir auf
der einen Seite sehr viel Freude bereitet
mit meinen Kolleginnen und Kollegen zu
kochen und auf der anderen Seite deutlich vor Augen geführt,
wie gut es mir geht. Besonders beeindruckt hat mich das Engagement und das mehr als gute Betriebsklima unter den Mitarbeitern der Gruft. Alles in allem ein wunderbares und berührendes Erlebnis.
Sich Zeit für andere Menschen zu nehmen
ist meiner Meinung nach eine wichtige
Voraussetzung für ein funktionierendes
Zusammenleben in einer humanen Gesellschaft. Die Zeit, die ich mit meinen Kollegen
in der Gruft verbracht habe, möchte ich
nicht missen, es war ein beeindruckendes,
lustiges und chaotisches Erlebnis, 200 Portionen Essen auf engstem Küchenraum mit
knappen technischen Ressourcen zuzubereiten. Die Wertschätzung, die wir den fleißigen Essern damit entgegenbrachten,
erhielten wir in vollem Umfang wieder zurück.
Helmut Kneissl
Andreas Fritthum
Bilanz und Meldewesen
Vorstandsdirektor
Menschen am Rande der Gesellschaft auf
Augenhöhe begegnen und ihnen das Gefühl
geben, dass wir sie nicht vergessen haben.
Und dabei im Team intensive und berührende
Momente erleben, verbunden mit sehr viel
Spaß, haben diesen Abend zu einem beeindruckenden Erlebnis gemacht.
www.apobank.at
Kreditverkauf
Leitung Controlling
Kochen in der Gruft bedeutet, dass einem der
Stellenwert einer warmen Mahlzeit wieder
bewusst wird und man erkennt, dass es nicht
selbstverständlich ist in Wohlstand zu leben.
Menschen zu unterstützen, die Hilfe brauchen
ist einfacher als man denkt und wird in der
Gruft zu einer besonderen Erfahrung.
13
AB Immobilien
Immobilien erstmals vor Sparbuch
Angesichts der vorherrschenden Niedrigzinsphase erreichen klassische Anlageformen einen historischen
Tiefpunkt. Auf der Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten zum Sparbuch oder Bausparen sehen sich
die ÖsterreicherInnen immer mehr um und hierbei rücken Immobilien verstärkt in den Fokus, so zeigt dies das
aktuelle Stimmungsbarometer der GfK Austria. Eigentumswohnungen, Häuser sowie Grundstücke überholen
zum ersten Mal das Sparbuch. Es ist davon auszugehen, dass der Höhepunkt noch lange nicht erreicht ist und
sich der Abwärtstrend noch weiter fortsetzen dürfte.
Der Sturzflug des Sparbuches wird sich fortsetzen.
Ausschlaggebende Faktoren für das kontinuierlich abnehmende Interesse, das Geld auf ein Sparbuch zu legen, werden
im niedrigen Zinsniveau sowie im mangelnden ökonomischen
Sicherheitsgefühl gesehen. Im internationalen Vergleich ist das
Interesse am klassischen Sparprodukt mit 26% trotz Halbierung
seit 2009 noch immer überdurchschnittlich. In Deutschland bewertet nur knapp jeder Zehnte das Sparbuch als attraktiv.
Immobilien könnten bald begehrtestes Anlageprodukt sein.
Ein erhöhtes Interesse an Immobilien ist in vielen europäischen
Ländern sowie in den USA zu beobachten. Dieser Trend zeigt
sich in Österreich auch seit geraumer Zeit. Aktuelle Ergebnisse
der GfK Umfrage zeigen, dass bereits jeder dritte BürgerIn eine
Eigentumswohnung oder Haus als interessante Geldanlage
einstuft. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dieser Wert einer
Steigerung von 2%-Punkten auf somit 33%. Aufgrund aktueller
Interessensverschiebungen ist die Immobilie nun zur zweitbeliebtesten Anlageform in Österreich avanciert. Ob sich Immobilien in Österreich vielleicht sogar zur beliebtesten Form der
Geldanlage entwickeln, wird die Zukunft zeigen. Internationale
Vergleiche zeigen, dass hier noch
ausreichend Potential nach oben
vorhanden ist, denn in Deutschland beurteilen 75% Immobilien
als attraktiv, währenddessen in den
USA und Großbritannien immerhin über 50% zu erwarten sind.
Zu erwähnen ist an dieser Stelle,
dass das Stimmungsbarometer,
das Anlageinteresse und nicht
das tatsächliche Anlageverhalten
widerspiegelt.
Rendite nicht gleich Rendite!
Michael Rottensteiner, BA MBA
Private Banking
[email protected]
01/40 080 4437
Auf der Suche nach einer Vorsorge- oder auch Anlagewohnung
erhält der Suchinteressierte eine
Vielzahl von Angeboten, mit mehr
oder minder hohen Renditeangaben: 2%, 3%, 4% oder gar 6%.
Damit Anleger bei der Kennzahleninterpretation nicht in eine
Renditefalle tappen, werden nun zwei sehr wichtige Kennzahlen
vorgestellt.
Trend 2006 – 2015/Q2
„Abgesehen davon wie Sie selbst gerade sparen oder Geld anlegen, welche dieser Möglichkeiten, Geld zu
sparen oder anzulegen, halten Sie derzeit für besonders interessant?“
70
Bausparvertrag
Sparbuch
60
50
46
46
49
45
44
10
43
22
19
18
14
12
8
29
28
26
22
23
20
15
14
7
5
5
0
2006
2007
24
25
24
23
19
22
17
14
12
11 11
8
2008
15
15
11
9
7
7
2009
26
23
19 19
10
33
31
34
31
29
26
23
23
22
38
35
26
18
15
21
20
18
10
12 11
10
12
11 11
13 16
13
10
10
2011
2012
2013
2010
38
32
31
27
14
9
Investmentfonds
41
41
35
20
Aktien
44
43
40
30
Online-Sparkonto*
53
52
50
49
38
33
29
28
36
Eigentumswohnung/Haus
33
30
Grundstücke kaufen
26
Gold
21
18
22
13 13
13
11
9
13 14
11 12
11
9
13
1212 12
11
10
2014
15/I
15/II
19
17
18
Lebensvers.
priv. Zusatzpension
Pensionsvors. m. staatl.
Förderung
zuhause Sparen
*Produkt ab 2015 abgefragt
Angaben in %; Basis: jährlich 18.000 Interviews repräsentativ für die Bevölkerung 15 Jahre und älter
© GfK | 261.429 Stimmungsbarometer Spar- und Anlageformen | 2015
14
1
www.apobank.at
AB Immobilien
Die Bruttorendite
Die Nettorendite
Der erste wirtschaftliche Indikator in Immobilienangelegenheiten ist meist die Bruttorendite. In fast allen Angeboten aus dem
Immobilienbereich wird diese Kennzahl erwähnt. Die Berechnung dieser Kennzahl erfolgt, indem man den Nettomietzins (=
Bruttomietzins abzgl. Nebenkosten) mit 100 multipliziert und anschließend durch den Anlagewert dividiert. Das Ergebnis stellt
die sogenannte Bruttorendite in % dar. In der Praxis sehr häufig
eingesetzt, besitzt diese Kennzahl allerdings kaum Aussagekraft
hinsichtlich der tatsächlich zu erwarteten Rendite des Objektes.
Genau aus diesem Grund ist die Berechnung der Nettorendite
sowie eine genaue Betrachtung aller renditerelevanten Faktoren
vor einem Kauf unerlässlich.
Eine verlässliche Zukunftsprognose einer Immobilie kann aufgrund einer Vielzahl an Einflussfaktoren nie hundertprozentig
erfolgen. Die Nettorendite versucht die Einflussfaktoren zu erfassen und zu einer aussagekräftigen Prozentzahl zusammenzufassen. Als Faustregel berechnet sich diese Kennzahl indem man
den NettomietERTRAG mit 100 multipliziert und diesen durch
den Anlagewert dividiert. Der Nettomietertrag errechnet sich
indem vom Nettomietzins die anfallenden Bewirtschaftungskosten abgezogen werden.
VORSORGEWOHNUNGEN
DER EXTRAKLASSE
Modern wohnen mit bezauberndem Blick:
Schloss Belvedere, Schweizergarten, Anninger oder Abendsonne.
Im neuen Stadtteil „Quartier Belvedere“ entsteht ein Meisterwerk
moderner Architektur mit traumhaftem Ausblick über die Stadt.
Entworfen wurden die Parkapartments am Belvedere vom
internationalen Star-Architekten Renzo Piano. Alle Wohnungen
verfügen über eine wunderschöne Aussicht, eine intelligente
Aufteilung und moderne Ausstattung sowie Balkon, Loggia oder
Terrasse.
Quartier Belvedere nennt sich Österreichs größtes und Wiens
ehrgeizigstes Städtebauprojekt rund um den neuen Wiener
Hauptbahnhof. Etwa vier Milliarden Euro werden in den Bau
investiert. Mit gutem Grund: Das Quartier Belvedere soll auf 25
Hektar zum facettenreichsten und außergewöhnlichsten urbanen
Kerngebiet der Landeshauptstadt werden.
Eckdaten zum Projekt:
Anzahl Objekte: 29 exklusive Vorsorgewohnungen
zwischen 49m² und 62m² mit Balkon, Loggia oder Terrasse
Netto-Preise*
Optional: Ø Vermietungsrentabilität:
Geplante Fertigstellung:
Objektadresse: ab € 232.355,04
Garagenabstellplätze
3,30% p.a. (nach Steuern)
4. Quartal 2018
Arsenalstraße 14, 1100 Wien
Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem
Ansprechpartner im Immobilienbereich,
Herrn Michael Rottensteiner, BA MBA unter
[email protected] oder
Tel. 01/ 40 080 DW 4437.
*exkl.
Küche, inkl. 3,5% GrESt + 1,1% GB
www.apobank.at
15
AB Zahlungsverkehr
SEPA Umstellung
Ihre Apobank möchte Sie über zwei wesentliche Änderungen durch die endgültige SEPA Umstellung
per 1.2.2016 informieren:
Mit „SEPA“ (Single Euro Payments Area) ist das vereinte Europa
auch im Zahlungsverkehr schon seit längerer Zeit Wirklichkeit
geworden. Der europäische Zahlungsverkehrsraum präsentiert sich dabei schneller, sicherer und noch einfacher.
Mit der Einführung von SEPA verfolgen die teilnehmenden
Länder das Ziel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zu gleichen Bedingungen zu schaffen. Euro-Zahlungen im In- und
Ausland werden so gleichgestellt.
Die Änderungen ab 1.2.2016 umfassen:
1. Alle SEPA-Zahlungen sind „IBAN-Only“ möglich
Ab 1.2.2016 ist auch bei Zahlungen in das EU-Ausland nur
mehr die IBAN erforderlich - die Angabe des BIC kann entfallen.
2.Volldatenerfassung im beleghaften Zahlungsverkehr ab 1.2.2016
gespeichert wurde. Bis dato wurde das Schriftbild mit einer
speziellen Software ausgelesen. Dabei wurden bei gut lesbarem Text ausschließlich die Daten an den Empfänger übermittelt.
War die Schriftqualität jedoch unzureichend, wurden neben
den Buchungsdaten auch das „Foto=Image“ an den Empfänger weitergeleitet. Diese Weiterleitung der Images entfällt ab
dem 1.2.2016.
Ab diesem Datum wird der Text (soweit er nicht automatisch
vom Programm erfasst werden konnte) manuell ergänzt und
es werden in Folge nur mehr die Daten und keine Images weitergeleitet. Für den Verwendungszweck stehen 4 x 35 Zeichen
zur Verfügung.
Achten Sie als Auftraggeber bitte daher auf gute Lesbarkeit Ihrer Zahlungsanweisungen, besonders beim handschriftlichen
Ausfüllen, damit dem Empfänger auch jene Daten übermittelt
werden, die Sie angegeben haben.
Bis jetzt gab es im österreichischen Zahlungsverkehr die Besonderheit, dass jede beleghaft erteilte Zahlungsanweisung
beim Einscannen „fotografiert“ und als sogenanntes „Image“
Ein Beispiel für eine unleserliche bzw. fehlerhafte Zahlungsanweisung
16
www.apobank.at
AB Zahlungsverkehr
Im Gegensatz dazu, ein Beispiel für eine ordnungsgemäß ausgefüllte Zahlungsanweisung
Beachten Sie bitte ausschließlich innerhalb des vorgesehenen Feldes zu unterschreiben oder zu stempeln.
damit Sie Ihre Eingänge problemlos dem richtigen Kunden
zuordnen können.
Ist das Feld „Zahlungsreferenz“ bereits vom Empfänger vorgedruckt, wird nur dieses übermittelt und kein weiterer Verwendungszweck, da die Zuordnung beim Empfänger allein
mit dieser Angabe eindeutig möglich ist.
Nur bei Verwendung von Electronic Banking ist die vollständige Übermittlung der Zahlungsdaten gewährleistet.
Lediglich bei den speziellen „Finanzamtszahlungsanweisungen - mit dem vorgegebenen Abgabenraster“ wird zusätzlich zur Zahlungsreferenz (= Steuernummer) auch der
Verwendungszweck mit der Abgabenaufschlüsselung übertragen.
Vom Auftraggeberkontowortlaut abweichende Einzahlerdaten bitte im Verwendungszweck angeben.
Sind Sie als Firma Empfänger von Images, wäre die Einführung von eindeutigen Zahlungsreferenzen überlegenswert,
Auch vom Kostenfaktor ist eBanking die eindeutig spesengünstigere Auftragsart - die Spesen für die beleghaft erteilten Aufträge werden ab 1.2.2016 bedingt durch den zusätzlich erforderlichen Erfassungsaufwand deutlich angehoben.
Ihr Team des Zahlungsverkehrs steht Ihnen für Fragen zur
SEPA-Umstellung gerne zur Verfügung.
Das Team des
AB-Zahlungsverkehrs
Angela Schultes DW 4471
Ingeborg Hartner DW 4473
Claudia Adler DW 4486
Wolfgang Dobiasch
DW 4450
Peter Homza
DW 4474
www.apobank.at
17
AB Inside
Die Köpfe hinter dem Zahlungsverkehr
In der letzten Ausgabe unseres AB Magazins haben wir Ihnen einen Einblick in den Zahlungsverkehrsalltag
unserer Apobank gegeben. Wie versprochen stellen wir in dieser Ausgabe unsere Mitarbeiter, die hinter dem
Zahlungsverkehr der Apobank stehen, als Privatpersonen vor.
Die Kurzportraits von unseren Mitarbeitern:
Angela Schultes
Privat:
Hobby:
Geboren 11.5.1957 in Wien
ein erwachsener Sohn
Singen im Gospelchor, Tauchen,
Natur
Beruf:
Motto:
1972 Zentralsparkasse
1973 Sozialversicherung der
gewerblichen Wirtschaft
seit 1974 in der Apobank
„Sieh das Leben als Zeichnen ohne
Radiergummi“
Frei nach Oskar Kokoschka
Ausbildung:
Kundenberaterausbildung, Besuch
von Fachseminaren
Privat:
Ausbildung:
Geboren 20.11.1954
Verheiratet seit 1980, 3 Söhne
1973 Matura an der
Handelsakademie II, 1080 Wien
Nach dem Bundesheer 1 Jahr in
der damaligen Zentralsparkasse
der Gemeinde Wien
Beruf:
Seit 1.2.1976 in der Apobank in
den unterschiedlichsten Bereichen
tätig.
Wolfgang Dobiasch
Hobby:
Ausgedehnte Touren mit dem
Motorrad, Laufen, Skifahren
18
www.apobank.at
AB Inside
Ingeborg Hartner
Privat:
Hobby:
Geboren 22.10.1968 in Wien
Verheiratet seit 1998; 2 Kinder
Laufen, Pferde
Beruf:
Motto:
Geht nicht gibt´s nicht!
Seit 1990 in der Apobank
Ausbildung:
Laufende Weiterbildung durch
den Besuch bankspezifischer
Seminare
Privat:
Hobby:
Geboren 27.12.1975 in Mistelbach
Verheiratet seit 2000
Eine Tochter - 4 Jahre
Zeichnen/Malen, Radfahren,
Garten, Kochen/Backen
Beruf:
Start der beruflichen Laufbahn
beim „Gesundheitsforum NÖ“
Seit 1996 in der Apobank
Claudia Adler
Motto:
Die Dinge, sind nie so wie sie sind.
Sie sind immer das, was man aus
ihnen macht.
Ausbildung:
Laufend bankspezifische
Weiterbildung
www.apobank.at
19
AB Inside
Peter Homza
Privat:
Ausbildung:
Geboren 20.3.56 in Wien
eine Tochter, ein Sohn
div. Fachkurse (Zahlungsverkehr,
EDV, Ersthelfer, Brandschutz)
Beruf:
Hobby:
1969-74 Handelsakademie
1974-81 Bankhaus Brüll & Kallmus
1982-84 GTE Sylvania
seit 1985 in der Apobank
Radfahren, Line-/Squaredance,
Modellbahn, Afrikareisen
Personelle Veränderungen im Apobankteam:
Mag. Bettina Grünner
Zeljka Mlakic
Mag. (FH) Martin Fürst
Horst Hopfeld
verstärkt seit 01. September 2015 das
PB-Team als Assistentin.
verstärkt ebenfalls seit 01. September
2015 das Finanzierungsteam als
Kundenbetreuer.
Wir wünschen Zeljka Mlakic, Assistentin
im Private Banking Bereich, alles Liebe und
viel Freude in der Babypause.
In den wohlverdienten Ruhestand (mit
31.12.2015), geht unser langjähriger
Mitarbeiter Horst Hopfeld. Er
unterstützte die Apobank im Bereich
Wertpapier-Verwaltung.
Katarina Cacic
verstärkt seit 01. Dezember 2015 das
Finanzierungsteam als Kreditassistentin.
20
www.apobank.at
Apothekerbank-App
Banking sicher und bequem
Mit der kostenlosen Apothekerbank-App können Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet von unterwegs aus
sicher und bequem Bankgeschäfte tätigen.
Egal ob Sie unterwegs Ihren Kontostand abfragen, einem
Freund schnell Geld überweisen wollen oder den nächsten
Geldautomaten suchen, mit der Apothekerbank-App geht das
ganz einfach.
Die Applikation ist mit einem umfassenden Sicherheitssystem
ausgestattet, das gewährleistet, dass Ihre persönlichen Daten
von Unbefugten nicht entschlüsselt oder verändert werden
können.
Bequemes und sicheres
Banking
ƒƒ
Umfassende Konten- und Depotübersicht
ƒƒ
Aktuellen Finanzstatus abfragen
ƒƒ
Inlandsüberweisungen durchführen
ƒƒ
Daueraufträge einrichten
ƒƒ
Persönliche Mailbox
Weitere Funktionen
der Apobank-App:
ƒƒ
Bankomatsuche mit Routenplaner
mittels GPS
ƒƒ
News & Services mit den aktuellsten
Informationen der Apobank
ƒƒ
Kredit- und Fremdwährungsrechner
mit aktuellen Kursen
ƒƒ
Kartensperre, Transaktions- und Verfügersperre bei Verlust oder Diebstahl
Holen Sie sich noch heute die Apothekerbank-App
mit tollen Funktionen kostenlos im AppStore und in Google Play!
AB Inside
Wien Energie Business-Run - 4.100m
Am 3. September 2015 fand der 15. Wien Energie Business-Run statt. Ein TeiInehmerInnenrekord mit 30.000
StarterInnen, tolle sportliche Leistungen und herrliches Laufwetter sorgten für ein großartiges Event.
Auch die Apothekerbank war mit zwei top motivierten Teams am Start. Unter dem Motto „run & fun“ musste
jedes Team-Mitglied eine Distanz von 4,1 km zurücklegen. Gestartet wurde in der Meiereistraße vor dem Ernst
Happel Stadion. Danach konnte man bei Speis und Trank den Abend gemeinsam gemütlich ausklingen lassen.
Von den insgesamt 8194 teilnehmenden Teams konnten unsere Läufer die Ränge 743 und 816 belegen. Wir
danken allen Mitarbeitern für ihre Teilnahme und gratulieren zu ihren tollen persönlichen Ergebnissen!
Rang
Firma
Teamname
Teilnehmer
Klasse
Kl-Rg.
Zeit
743
Österreichische
Apothekerbank
ABLäufer
Pajor Thomas, Fritthum Andreas,
Vaishor Lydia
mixed
162
00:57:03,8
816
Österreichische
Apothekerbank
ABLäufer
Hartner Ingeborg, Uidl Martin,
Kneissl Helmut
mixed
183
00:57:23,4
Rang
Name
Jg.
Firma
Teamname
Kl-Rg.
Netto
km/h
min/km
2172
Pajor Thomas
84
Österreichische
Apothekerbank
ABLäufer
2053
0:17:46,4
13.85
4:20
2360
Hartner Ingeborg
68
Österreichische
Apothekerbank
ABLäufer
135
0:17:53,6
13.76
4:22
4655
Uidl Martin
69
Österreichische
Apothekerbank
ABLäufer
4293
0:19:05,2
12.89
4:39
5086
Fritthum Andreas
85
Österreichische
Apothekerbank
ABLäufer
4679
0:19:16,4
12.77
4:42
6834
Vaishor Lydia
84
Österreichische
Apothekerbank
ABLäufer
658
0:20:01,0
12.29
4:53
7805
Kneissl Helmut
62
Österreichische
Apothekerbank
ABLäufer
6947
0:20:24,5
12.06
4:59
22
www.apobank.at
Besuchen Sie den Stand der
Österreichischen Apothekerbank
21. - 23.04.2016
Messe Wien
Erfahren Sie während einer
kulinarischen Verkostung das
neueste aus der Bankenwelt und
nutzen Sie die Vorteile für Ihren
Apothekenbetrieb.
Das Apobankteam freut
sich, Sie wieder bei
unserem Eröffnungsabend
im Hotel Royer am Samstag
den 5. März 2016 begrüßen
zu dürfen.
Von Sonntag bis Mittwoch
stehen wir Ihnen im Congress
an unserem Messestand
für Fachgespräche zur
Verfügung. Besuchen Sie
dort auch unsere „ApoTheke“,
die nächstes Jahr neben den
gewohnten Erfrischungen
auch die Verkostung
österreichischer Weine bereit
hält.
Neue 20-Euro-Banknoten seit 25. November 2015 im Umlauf.
PORTRÄTFENSTER
Betrachten Sie die Banknote gegen das Licht. Das
im Hologramm enthaltene
Fenster wird durchsichtig.
In ihm erscheint ein Porträt
der Europa, das von beiden
Seiten des Geldscheins zu
erkennen ist.
PORTRÄTWASSERZEICHEN
Hält man die Banknote
gegen das Licht, werden das
Porträt der mythologischen
Gestalt Europa, ein Fenster
und die Wertzahl sichtbar.
Das Kundenmagazin der Österreichischen Apothekerbank
SMARAGDZAHL
Beim Kippen bewegt sich ein
Lichtbalken auf und ab. Die
Farbe der Zahl verändert sich
von Smaragdgrün zu Tiefblau.
PAPIER UND RELIEF
%BT1BQJFSGáIMUTJDIHSJøH
und fest an. Auf der
Vorderseite kann man
am linken und rechten
Rand erhabene Linien
ertasten. Auch Hauptmotiv, Schrift und große
Wertzahl haben ein
fühlbares Relief.
Quelle: OeNB
Alle Ausgaben finden Sie auch online unter
www.apobank.at
www.apobank.at
Österreichische Apothekerbank
Apobank - ein Leben lang.
Familie & Kinder
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Aspiranten, die nichts
verpassen möchten.
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Hält man die Banknote gegen das Licht,
wird ein dunkler Streifen mit €-Symbol
und Wertzahl sichtbar.