Internetrecht - IHK Frankfurt am Main

Transcrição

Internetrecht - IHK Frankfurt am Main
Internetrecht
Rechtsprechung 2009
Auszug
Teil 1
komplett im Internet:
www.frankfurtmain.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/branchen/onlinewettbewerbsrecht/
(einschließlich funktionierender Links)
1
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
UWG
3
Kartellrecht
18
Vertragsrecht
19
Datenschutzrecht
30
2
UWG: Wettbewerbsrecht/Online-Marketing
Mit Urteil vom 14.01.2010 - C-304/08 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass
das deutsche Verbot der Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware oder
einer Dienstleistung gegen die Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
verstösst. Auch wenn eine solche Koppelung im Einzelfall unzulässig sein könne (etwa weil
sie geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers in unlauterer
Weise wesentlich zu beeinflussen), übersteige ein generelles Kopplungsverbot den im
Rahmen der Vollharmonisierung durch die Richtlinie gesetzten Regelungsrahmen des nationalen Gesetzgebers. Mit dieser durchaus nicht unerwarteten Entscheidung des EuGH
muss § 4 Nr. 6 UWG als europarechtswidrig angesehen werden.
http://curia.europa.eu/jurisp/cgibin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=
jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=doc
av&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=do
cnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo
&affint=affint&affclose=affclose&numaff=C304%2F08+&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&do
maine=&mots=&resmax=100
Spamming
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - I ZR 201/07
E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden - Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG a.F. kann EMail-Werbung nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20100013.htm
BGH, Urteil vom 20.05.2009 - I ZR 218/07
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2012
OLG Köln, Urteil vom 23.11.2007 - 6 U 95/07
1. Eine AGB-Klausel, mit der das Einverständnis des Kunden in die Verwendung seiner
Vertragsdaten zu „Kundenberatung, Werbung, Marktforschung” erklärt wird, beinhaltet auch
die Einwilligung in telefonische Werbung.
2. Eine derartige Klausel ist jedenfalls dann unwirksam, wenn nach deren Inhalt die Einwilligung nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns gilt, dem der Verwender angehört.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1572
LG Essen, Urteil vom 20.04.2009 - 4 O 368/08
3
Eine Eintragung der E-Mail-Adresse auf der Homepage des Versenders von Werbe-E-Mails
erbringt nicht den Anscheinsbeweis für eine Zustimmung zur Zusendung.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Einwilligung-in-Werbe-Mails-nur-durch-Double-OptIn-Verfahren-nachweisbar-4-O-368-08-Landgericht-Essen-20090420.html
LG Berlin, Urteil vom 18.08.2009 - 15 S 8/09
1. Wer in einem Online-Shop eine Funktion zum Versand von "Einladungen" per E-Mail
einrichtet, haftet für die versandten E-Mails jedenfalls dann als Störer, wenn er seine Kunden durch das Versprechen von Prämien zur Eingabe von Adressen Dritter animiert.
2. Eine zulässige Check-Mail im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens liegt nicht vor,
wenn der Versender überhaupt nicht davon ausgeht, der Empfänger habe sich selbst eingetragen, sondern weiß, dass die Adressen von Dritten in ein Formular zur Freundschaftswerbung eingetragen wurden. Inhaltlich liegt keine Check-Mail vor, wenn die E-Mail bereits
Werbung enthält.
3. Werbung liegt nicht nur bei der Empfehlung eines bestimmten Produktes vor. Es genügt,
wenn sich die Botschaft darauf bezieht, einem bestimmten Anbieter den Vorzug vor anderen Bezugsmöglichkeiten zu geben.
(LSK 2010, 020808; K & R 2009, 823)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2064
AG München, Urteil vom 09.07.2009 - 161 C 6412/09
1. Bei einem einmaligen Email-Kontakt kann ein Unternehmer nicht automatisch davon
ausgehen, dass eine Einwilligung in die Übersendung von Werbe-Emails erteilt wurde.
2. Eine Werbe-Email ohne vorherige Einwilligung stellt eine unzumutbare Belästigung dar.
(Der Kassenarzt 2009, Nr 18, 39)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2029
AG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009 - 48 C 1911/09
Um zuverlässig die Versendung unerwünschter E-Mailwerbung zu verhindern, ist das
Double-opt-in-Verfahren zu verwenden.
(MMR 2009, 872)
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1088.php
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009 - I-20 U 137/09
Adresshandel & persönliche Haftung des Geschäftsführers für unzulässige E-Mail-Werbung
- Unternimmt der Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft keine Maßnahmen, um unlautere E-Mail-Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen Adressdatenbestände zu verhindern, haftet er persönlich auf Unterlassung.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2091
OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2009 - 4 U 179/08
4
Die unerwünschte E-Mail-Werbung für Versicherungen in Form von Autohauspolicen an
Autohäuser ist wettbewerbswidrig. Nur wenn das Autohaus eine ausdrückliche Einwilligung
erteilt hat, liegt keine unzumutbare Belästigung vor und die Reklame ist zulässig.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Ungefragte-E-Mail-Werbung-fuer-Versicherungenwettbewerbswidrig-4-U-179-08-Oberlandesgericht-Hamm-20090319.html
AG München, Urteil vom 09.07.2009 - 161 C 6412/09
Unverlangte E-Mail-Werbung durch Autoresponder - Ein einmaliger E-Mail-Kontakt ist ohne
weiteres nicht ausreichend, um eine Einwilligung in die Zusendung von Werbe-E-Mails anzunehmen.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2029
OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. 11.2009 - I-20 U 137/09
Wer E-Mail-Adressen von Dritten einkauft, darf sich bei deren Verwendung nicht auf die
Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass für diese Adressen die Einwilligung zum EMail-Marketing vorläge. Vielmehr müssen die Daten daraufhin von dem Käufer noch einmal
selbst überprüft werden.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20100021.htm
OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2009 - 4 U 192/08
Keine beschränkte Unterlassungserklärung bei unverlangter E-Mail-Werbung - Eine auf die
konkrete Verletzungsform beschränkte Unterlassungserklärung genügt bei unverlangter EMail-Werbung nicht zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr, wenn eine abstrahierte Fassung der Unterwerfung zu Recht verlangt wird. Zur Bestimmtheit des Unterlassungsantrags
bei unverlangter E-Mail-Werbung.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2028
OLG Köln, Urteil vom 29.04.2009 - 6 U 218/08
"Ja, ich bin damit einverstanden..." - Eine als so genannte "Opt-in"-Klausel vorformulierte
Einwilligung in Telefonwerbung ist unwirksam, wenn sie so allgemein gehalten ist, dass sie
ohne einen konkreten Bezug die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen
durch einen nicht überschaubaren Kreis von Unternehmen erlaubt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090142.htm
OLG Hamburg, Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 62/08
Telefonwerbung & vorformulierte Einwilligungserklärungen - Eine vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung ist unwirksam, wenn sie nicht hinreichend bestimmt ist. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung in Telefonwerbung ist rechtswidrig, wenn sie über den
erkennbaren, durch den jeweiligen Vertragszweck beschränkten Umfang hinausgeht und
den Umfang der Einwilligung nicht "klar und verständlich" darlegt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090227.htm
5
OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2009 - 4 U 190/08
Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden - Auch im Fall eines sachlichen Zusammenhangs mit einer bestehenden Geschäftsverbindung ist bei der Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden nicht ohne weiteres von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehen. Die Umstände vor dem Anruf sowie Art und Inhalt der Werbung müssen die mutmaßliche Einwilligung nahe legen.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1913
OLG Zweibruecken, Urteil vom 26.02.2009 - 4 U 51/08
Ein Antrag auf Unterlassung unerlaubter telefonischer Werbung, der lediglich den Wortlaut
einer Verbotsnorm (beispielsweise § 7 UWG) wiederholt, ist nicht hinreichend bestimmt und
damit unzulässig. Etwas anderes gilt dann, wenn die Rechtsnorm selbst eindeutig gefasst
ist oder der Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung höchstrichterlich geklärt
ist.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Unterlassungsantrag-wegen-unerlaubterTelefonwerbung-darf-nicht-nur-Gesetzeswortlaut-wiederholen-OberlandesgerichtZweibruecken-20090226.html
LG Bonn, Urteil vom 08.09.2009 - 11 O 56/09
Unzulässige E-Mail-Werbung gegenüber Geschäftskunden - Die E-Mail-Werbung gegenüber (Bestands-) Geschäftskunden ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung stellt
eine unzumutbare Belästigung dar, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit, einer Verwendung der E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widersprechen zu können, nicht erteilt wird.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2088
LG Berlin, Beschluss vom 16.10.2009 - 15 T 7/09
Im Fall von Spam-E-Mails schließt der Unterlassungsanspruch nicht nur die tatsächlich beanstandete Rechtsverletzung mit ein, sondern auch im Kern gleichartige. Daher wird die
Wiederholungsgefahr nicht bereits dann ausgeräumt, wenn die Unterlassungserklärung auf
eine bestimmte E-Mail-Adresse beschränkt ist. Es bedarf vielmehr einer unbeschränkten
und allgemein formulierten Unterlassungserklärung.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2056
AG Rendsburg, Beschluss vom 16.10.2009 - 3 C 218/07
Ein Unternehmen verstößt gegen seine im Urteil auferlegte Unterlassungsverpflichtung,
wenn es erneut personenbezogene Daten nutzt, um unverlangte Werbe-E-Mails zu versenden. Verstößt das Unternehmen mehrfach gegen das Unterlassungsverbot, so ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- EUR angemessen und verhältnismäßig.
http://www.jur-blog.de/abmahnungen/rechtsanwalt/2009-10/rendsburg-ordnungsgeld-nacherneuter-e-mail-werbung-von-5000-euro/
LG München, Beschluss vom 13.10.2009 - 31 T 14369/09
6
Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das
zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-MailWerbung dar. Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Check-Mail-im-Double-Opt-In-Verfahren-kein-Spam31-T-14369-09-Landgericht-Muenchen-20091013.html
Preise und Versandkosten
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 50/07
Kamerakauf im Internet - Zur Frage wann und in welcher Form der Verbrauchers im Onlinehandel darüber zu informieren ist, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und
dass die Umsatzsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist sowie zur Werbung mit
Testergebnissen.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2116
BGH, Urteil vom 18.06.2009 - I ZR 224/06
Solange der Vorrat reicht - Zur Werbung mit einer Zugabe beim Kauf von Produkten zu einem bestimmten (Waren-) Wert mit dem auf die Zugabe bezogenen Hinweis "solange der
Vorrat reicht".
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2109
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 140/07
Versandkosten bei Froogle - Bei der Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer
Preissuchmaschine genügt es nicht, wenn die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2108
BGH, Urteil vom 11.03.2009 - I ZR 194/06
Geld-zurück-Garantie II - Zu den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Mitteilung
der Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2027
BGH, Urteil vom 10.06.2009 - I ZR 37/07
Unrichtige Aufsichtsbehörde - Die Verwirkung der Vertragsstrafe setzt ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der
Verstoß gegen das Unterlassungsgebot geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten
Markt wesentlich zu beeinträchtigen.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2084
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 14/07
7
0,00 Grundgebühr - Zu den rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von Tarifinformationen bei der Werbung für Mobilfunkverträge und zu den Maßstäben für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs bei der Verfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße zwischen denselben Parteien.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2049
BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 163/06
1. Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot
kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.
2. Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 I 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises
angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH, NJW 2003, 3055 = GRUR 2003, 889 [890] – InternetReservierungssystem, und NJW 2008, 1384 = GRUR 2008, 84 Rdnrn. 29 und 31 – Versandkosten).
3. Die Regelung in § 4 IV PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits
bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gem. § 2 PAngV
übertragen werden.
(NJW 2009, 3095; MMR 2009, 690; GRUR 2009, 982; WM 2009, 1910; MDR 2009, 1294;
CR 2009, 746; WRP 2009, 1247; Magazindienst 2009, 887; K&R 2009, 651;
BGHReport 2009, 1059)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2013
OLG Hamburg, Urteil vom 15.02.2007 - 3 U 253/06
1. Wird im Internet-Versandhandel eine konkret beschriebene und abgebildete Ware unter
Nennung des Preises zum Direktverkauf angeboten (hier: im EBAY-Shop eines Versandhändlers unter "Sofort kaufen") und wird auf die zusätzlichen Liefer- bzw. Versandkosten
nicht auf eben dieser Internetseite mit dem Angebot, sondern erst auf einer durch "Klicken"
erreichbaren Unter-Seite hingewiesen, so verstößt das gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz
2, Abs. 6 PAngV. Der damit gegebene Verstoß auch gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG ist kein
Bagatellfall im Sinne des § 3 UWG.(Rn.3)
2. Wird auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer nicht auf derselben Internet-Seite mit
dem Preisangebot hingewiesen, so kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der
Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauter ist oder
als Bagatellfall einzustufen wäre.(Rn.48)
3. Wettbewerbsrechtlich verantwortlich ist der Versandhändler auch für die vom Internetauktionshaus erstellten Suchergebnisse (hier: EBAY-Shop), soweit sie auf seinen Angaben
beruhen, insbesondere wenn man von den Internetseiten des Versandhändlers durch einen
Link auf die Seite mit den Suchergebnissen gelangt.(Rn.36)
(GRUR-RR 2007, 167; MMR 2007, 438; Magazindienst 2007, 439; OLGR Hamburg 2007,
825; ITRB 2007, 128)
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070045.htm
OLG Hamburg, Urteil vom 26.07.2007 - 3 U 118/07
Unlauterkeit der fehlenden Angabe der Umsatzsteuer
8
http://www.recht-freundlich.de/download/Dokument6.PDF
LG Berlin, Urteil vom 24.06.2008 - 16 O 894/07
Wettbewerbswidrigkeit bei fehlenden Auslandsversandkosten
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1719
LG Hamburg, Urteil vom 24.04.2007 - 315 O 372/07
Verbot, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem
Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform eBay
unter Angabe von Preisen in „Sofort kaufen“ – Angeboten anzubieten, ohne in einer der
Preisangabe unmittelbar räumlich zugeordneten oder anderweitig hervorgehobenen Weise
darauf hinzuweisen, ob und ggf. in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
http://www.auktionundrecht.de/html/lg_hamburg_315-o-372_07.html
Informationspflichten: Widerrufsrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.6.2009 - 9 U 111/08
Die – unberichtigte – Musterwiderrufsbelehrung nach dem Muster zu § 14 Abs. 1 BGBInfoV vermag die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB nur dann nicht in Gang zu setzen,
wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat.
(MMR 2009, 695; BeckRS 2009, 20255)
http://www.online-und-recht.de/urteile/Zur-Verwendung-einer-mangelhaftenMusterwiderrufsbelehrung-9-U-111-08-Oberlandesgericht-Frankfurt-20090622.html
OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009 - 4 U 43/09
Die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers darf nicht durch Zusätze verunklart werden. Eine solche gesetzeswidrige Irritierung kann auch durch die Hinzufügung einer Telefonnummer bewirkt werden, wenn dadurch für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird, er könne den Widerruf entgegen § 355 I BGB auch telefonisch erklären und
nicht nur in Textform. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht ist dann verunklart durch
einen Zusatz, wenn eine Telefonnummer hinzugefügt wird.
(MMR 2009, 850; BeckRS 2009, 23356; K&R 2009, 727)
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090191.htm
LG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2009 - 3-11 O 12/09
Verbot, eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, in der eine Telefonnummer enthalten ist
sowie Verbot, Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem weniger als 6 Zeilen umfassenden Scrollfenster darzustellen.
(BeckRS 2009, 19470)
http://www.it-recht-kanzlei.de/agb-scrollfensterabmahnung.html?search=Telefonnummer+in+Widerrufsbelehrung
9
OLG Koblenz, Urteil v. 17.06.2009 - 9 U 20/09
Die Übersendung einer Ware an einen Verbraucher, die dieser zwar bestellt, aber die Bestellung bereits widerrufen hatte, stellt eine unlautere Wettbewerbshandlung dar. Hierbei ist
es gleichgültig, ob die Zusendung auf einem Irrtum beruhte.
(MMR 2010, 38; BeckRS 2009, 19738)
http://www.rathgeber.net/zusendung-unbestellter-ware-widerruf-koblenz-2009-06-17
LG Bochum, Urteil vom 24.10.2008 - 14 O 191/08
Es ist wettbewerbsrechtlich unlauter, dem Verbraucher nach einem Verkauf über eine Auktionsplattform die Pflichtinformationen über die Einzelheiten des Widerrufsrechts nicht spätestens mit der Warenlieferung in Textform mitzuteilen.
(MMR 2009, 217; BeckRS 2008, 26394)
http://www.akte-abmahnung.de/lg-bochum-vom-24-10-2008-az-14-o-19108
AG Backnang, Urteil vom 17.6.2009 - 4 C 810/08
Zwar hat der Kläger den Vertrag über den gelieferten Rasierer wirksam widerrufen, so dass
ihm ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises zusteht. Allerdings hat der Kläger
Wertersatz für die durch die Ingebrauchnahme des Rasierers entstandene Verschlechterung zu leisten. Da der Rasierer durch die Ingebrauchnahme wertlos für die Beklagte geworden ist, entspricht der vom Kläger zu leistende Wertersatz dem Wert des Rasierers.
(BeckRS 2009, 86331)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2050
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 23.10.2008 - 16 C 123/08
§ 312b Abs. 3 Nr. 2 BGB ist teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass bei einem teilbaren Vertrag (z.B. einem über mehrere Perioden laufenden TK-Vertrag) das Widerrufsrecht
des Verbrauchers nur für die in der Vergangenheit erbrachten, aber nicht für die in der Zukunft noch zu erbringenden Dienstleistungen erlischt.
(MMR 2009, 280; CR 2009, 265)
http://www.linksandlaw.de/news1662-tell-a-friend.htm
LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2009 - 16 O 46/09
1. Eine Widerrufsbelehrung mit der Formulierung "Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn sie bei
einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben" (vgl. Gestaltungshinweis
Nr. 8, Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV - Muster für die Widerrufsbelehrung) ist
wettbewerbswidrig (§§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG), wenn nicht entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3
BGB die Übernahme der Rücksendekosten durch den Verbraucher zusätzlich vertraglich
vereinbart wurde.
2. Besteht ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 2 BGB, dürfen die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung dem Verbraucher vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis
10
der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei
einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware
nicht der bestellten entspricht (§ 357 Abs. 2 Satz 3 BGB). Liegt eine vertragliche Vereinbarung nicht vor, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung der Kostentragungspflicht des
Unternehmers auch bezüglich der Rücksendekosten (§ 357 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dies
ergibt sich auch aus Gestaltungshinweis Nr. 8 Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV
(Muster für die Widerrufsbelehrung).
3. Die Auferlegung der Kosten der Rücksendung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB kann nicht
allein durch die Widerrufsbelehrung erfolgen, sondern bedarf einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung. Eine solche vertragliche Vereinbarung liegt bereits im Hinblick auf den
Empfängerhorizont des Verbrauchers mit der gesetzlichen Widerrufsbelehrung nicht vor, da
der Verbraucher diese Belehrung vielmehr für eine gesetzliche Verpflichtung hält und somit
- in irreführender Weise - nicht vor die Wahl gestellt wird, ob er mit dieser Vertragsbestimmung im Sinne von § 305 Abs. 2 BGB einverstanden ist oder nicht.
(MIR 2009, Dok. 215; BeckRS 2009, 27297)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2057
LG Hannover, Urteil vom 20.03.2009 - 13 S 36/08
Wenn ein Verbraucher durch Abschluss eines Fernabsatzvertrages (via eBay) bei einem
gewerblichen Händler separat einmal Alu-Felgen und einmal die Bereifung bestellt und sich
diese im montierten Zustand als Alu-Komplett-Räder liefern lässt, ist sein Widerrufsrecht
nicht ausgeschlossen, denn bei der vorliegenden Bestellung von auf Reifen aufgezogenen
Felgen handelt es sich nicht um Waren, die i.S.d. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nach Kundenspezifikation gefertigt werden
(BeckRS 2009, 24803; DAR 2009, 530)
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr931.php
LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2008 - 39 O 25/08
Eine vollständige Auflistung der gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach § 312 d
Abs. 4 Nr. 1 BGB unter Verwendung des Begriffs “u.a.” verstößt gegen das
Transparenzgebot des § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. gegen das Deutlichkeitsgebot des
§ 355 Abs. 2 BGB.
http://www.it-recht-kanzlei.de/verbraucher-%C2%A713bgb-widerrufsbelehrungabmahnung.html
LG Bonn, Urteil vom 15.07.2009 - 16 O 76/09
Ein Verbraucher wird bei Internet-Verkäufen nicht rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über das Widerrufsrecht belehrt, wenn er dazu durch Aktivierung des Links "Bestellen" mit der Abbildung eines Einkaufswagens eine Ware in den virtuellen Warenkorb legen
muss. Die Angabe der konkreten Liefer- und Versandkosten erst vor der endgültigen Bestellung der Waren ist verspätet. Ein Hinweis auf die Liefer- und Versandkosten lediglich
auf der Startseite einer Internet-Präsentation reicht nicht aus.
(BeckRS 2009, 26248)
11
http://www.damm-legal.de/lg-bonn-ein-impressum-mit-der-angabe-hrb-fuer-handelsregisterabteilung-b-verstoesst-nicht-gegen-das-wettbewerbsrecht
OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2009 - I-4 U 71/09
"3 Jahre Garantie" - Bezieht sich die Werbung mit einer Garantie gegenüber Verbrauchern
auf konkrete Verkaufsangebote im Internet, muss mit dem Hinweis auf die Garantie zugleich auch über deren Wirkung und Bedingungen informiert werden. Wirbt ein Händler für
Druckerpatronen im Internet mit einer dreijährigen Garantie, ohne genaue Angaben zu den
Garantiebedingungen zu machen, so handelt er irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Der Käufer muss bereits vor Abschluss des Vertrages darüber informiert werden, welche
Einzelheiten in Bezug auf die Garantie gelten.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2034
OLG Köln, Urteil vom 26.06.2009 - 6 U 4/09
Ab 4,44 % eff. p.a. - Die (Blickfang-) Werbung für einen Privatkredit mit der Aussage "Ab
4,44 % eff. p.a.*" enthält für sich genommen kein Irreführungspotenzial. Ein in einer solchen Werbung angebrachter Sternchenhinweis muss daher nicht zwingend leicht auffindbar
aufgelöst werden. Der Werbende kann vielmehr von der Anbringung eines Sternchens
ganz absehen.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2081
OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2009 - 4 U 19/09
Lieferung "innerhalb 24 Stunden" & "beste Preise" - Die Werbeaussage Lieferung "innerhalb 24 Stunden" ohne Hinweis auf bestehende Einschränkungen im Rahmen einer Google-Adwords-Anzeige kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein. Zur Werbung mit der Angabe
"beste Preise".
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2077
OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2009 - 4 U 167/08
"Lieferzeit auf Anfrage" - Eine Internetwerbung für Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf
Anfrage" ist irreführend, wenn eine sichere Liefermöglichkeit tatsächlich nicht besteht.
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr732.php
LG Hamburg, Urteil vom 12.05.2009 - 312 O 74/09
Irreführende Werbung wegen falscher Angaben über die Lieferbarkeit von Waren im Internet-Versandhandel - Werden in einem Online-Shop Waren unter der Angabe von Lieferfristen ohne einschränkende Zusätze beworben, erwartet der Verbraucher regelmäßig, dass
die Ware verfügbar ist und auch innerhalb der ausgelobten Frist bei ihm eingeht.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090248.htm
OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 - 4 U 213/08
12
Fehlende Pflichtangaben im Web-Impressum kein Bagatellverstoß - Fehlen im Impressum
eines Diensteanbieters entgegen der gesetzlichen Vorgaben Pflichtangaben wie das Handelsregister, die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer, liegt
hierin ein Wettbewerbsverstoß, der nicht lediglich als unbeachtlich anzusehen ist.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1998
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2009 - I-20 U 226/08
Werbung mit Ortsbezug - Die Werbung mit einer Ortsangabe und einer bundesweit gültigen
Rufnummer oder mit der Angabe "Beratungsbüro in Ihrer Nähe" kann irreführend sein,
wenn an dem betreffenden Ort weder ein Unternehmenssitz noch eine Niederlassung unterhalten wird, sondern nur zweitweise ein freier Mitarbeiter beschäftigt wird und der Ortsbezug für den angesprochenen Verkehr wesentlich ist.
http://www.jurablogs.com/de/irrefuehrung-durch-bueroservice
OLG Duesseldorf, Urteil vom 01.09.2009 - I-20 U 220/08
Es liegt kein Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung wegen nicht
vorhandener Widerrufsbelehrung vor, wenn danach eine fehlerhafte Belehrung verwendet
wird. Darin ist kein kerngleicher Verstoß zu sehen und die Vertragsstrafe ist nicht verwirkt.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2055
OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009 - 4 U 51/09
Erfüllung fernabsatzrechtlicher Informationspflichten bei mobilen Internetangeboten - Der
Verzicht auf die Mitteilung der Widerrufsbelehrung kann nicht mit einem angeblichen
Platzmangel (hier: im Rahmen der Darstellung einer Internetplattform für mobile Endgeräte)
begründet werden LG Bochum, Urteil v. 12.02.2009 - 12 O 12/09
Ein eBay-Angebot ist wettbewerbswidrig, wenn mit Selbstverständlichkeiten geworben wird
und die Versandkosten für den Ausland-Versand nicht angegeben werden, obwohl eine
europaweite Lieferung angeboten wird.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2014
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2009 - 7 U 116/08
Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn der
Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kunden vor Ende der Widerrufsfrist beginnt oder der Verbraucher diese selbst veranlasst.
Diese Regelung ist auch auf Online-Mobilfunkverträge anwendbar.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Erloeschen-des-Widerrufsrecht-bei-OnlineMobilfunkvertraegen-Oberlandesgericht-Brandenburg-20090211.html
BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VII ZR 32/08
Die Angaben in einer Katalogwerbung "Solange der Vorrat reicht! Änderungen und Irrtümer
vorbehalten" sind erlaubt, weil es sich lediglich um erklärende und werbende Hinweise
handelt. Sie sind nicht als verbindliche Vertragsbedingungen zu sehen.
13
http://www.kostenlose-urteile.de/Werbung-in-einem-Katalog-istunverbindlich.news7390.htm
LG Bochum, Urteil vom 10.02.2009 - I-12 O 12/09, 12 O 12/09
1. Die fehlende Angabe der Höhe der Versandkosten des Internetangebotes stellt einen
Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar und ist als wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten einzuordnen. Die Wiederholungsgefahr wird dabei nicht durch eine freiwillige
Berichtigung des Angebotes beseitigt, da ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung das
wettbewerbswidrige Verhalten jederzeit wieder aufgenommen werden kann.(Rn.21)
2. Es liegt eine Irreführung des Kunden vor, wenn diesem suggeriert wird, der teure versicherte Versand bringe im Vorteile, obwohl allein der Unternehmer das Versandrisiko zu
tragen hat.(Rn.22)
3. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ist auch bei der Werbung mit Selbstverständlichkeiten gegeben, indem der Unternehmer explizit auf die Echtheit der Ware hinweist, zu
deren Lieferung er ohnehin verpflichtet ist.(Rn.23)
(MMR 2009, 505)
http://www.akte-abmahnung.de/lg-bochum-urteil-vom-12022009-az-i-12-o-1209
OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2009 - 4 U 11/09
Eine über zwei Links erreichbare zutreffende Information über das Impressum genügt nicht,
wenn die Informationen auch auf den Angebotsseiten vorhanden, aber unrichtig oder jedenfalls unklar sind. Jedenfalls bei einer GbR handelt es sich hierbei nicht um einen Bagatellfall
nach neuem UWG. (MMR 2010, 29)
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090216.htm
§ 5 UWG
OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009 - 9 U 120/09
Zusendung von Waren trotz Widerruf – Der Versand von Waren an einen Verbraucher, obwohl dieser seine Bestellung vorher ausdrücklich widerrufen hat, ist wettbewerbswidrig.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2102
BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 134/07
Gib mal Zeitung - Zur unlauteren Herabsetzung im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG durch
eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in
einem Werbevergleich. taz ./. BILD
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2096
OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2009 - 4 U 222/08
"Die große internationale Marke" - Die Werbung mit der Angabe "Die große internationale
Marke" stellt eine relevante Irreführung dar, wenn tatsächlich nur eine nationale Eintragung
der beworbenen Marke besteht.
14
http://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-hamm-werbung-mit-tatsaechlich-nicht-existierenderinternationaler-marke-wettbewerbswidrig_005834.html
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.07.2009 - 3 U 525/09
Das Internetportal "praedikatsanwaelte.de" führt die Verbraucher in die Irre und ist damit
wettbewerbswidrig. Die dort angegebenen Qualifikationen basieren zum Teil auf einer
Selbstbewertung und sind nicht aufgrund objektiver Prüfung durch einen Dritten erlangt
worden.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Irrefuehrendes-Internetportal-praedikatsanwaelte-de3-U-525-09-Oberlandesgericht-Nuernberg-20090713.html
LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2009 - 16 O 46/09
Keine Übernahme der Rücksendekosten durch den Verbraucher ohne vertragliche Vereinbarung - Die Auferlegung der Kosten der Rücksendung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB
kann nicht allein durch die Widerrufsbelehrung erfolgen sondern bedarf einer zusätzlichen
vertraglichen Vereinbarung.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20100026.htm
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - I ZR 144/06
Knoblauchwürste - Im Rahmen des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes spricht
eine unterschiedliche Herstellerangabe in der Regel gegen eine Herkunftstäuschung im
weiteren Sinne. Zum ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen den
Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses nach § 4 Nr. 9 lit. a UWG 2004.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2052
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 56/07
Betriebsbeobachtung - Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers
kann eine nach § 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen.
Zur gezielten Behinderung eines Mitbewerbers durch Herbeiführen von Betriebsstörungen.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2031
OLG Köln, Urteil vom 05.06.2009 - 6 U 223/08
Die Bewerbung von Free-Wireless-Zugängen, die es Usern ermöglicht fremde, bereits bestehende Flatrate-Internet-Zugänge kostenlos zu nutzen, sind geeignet das Absatzinteresse und Vertriebssystem regulärer Internetprovider zu schädigen und sind damit verboten.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090261.htm
LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2009 - 324 O 400/09
Werden die Produkte eines Unternehmens, welches Elektrofahrräder verkauft, als "unterstes Niveau" bezeichnet, liegt hierin eine unzulässige Schmähkritik. Dies ist vor allem dann
der Fall, wenn keine Rechtfertigung für die pauschale Abwertung vorliegt.
15
http://www.online-und-recht.de/urteile/Grundlose-pauschale-Abwertung-einesUnternehmens-rechtswidrig-324-O-400-09-Landgericht-Hamburg-20090918.html
LG Augsburg, Urteil vom 08.09.2009 - 2HK O 1630/09
Die Abbildung von Abschleppfahrzeugen, die nicht zu dem abbildenden Unternehmen gehören, stellt eine Irreführung über geschäftliche Angaben dar.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Wettbewerbswidrige-Angaben-auf-Homepage-einesAbschleppunternehmens-2HK-O-1630-09-Landgericht-Augsburg-20090908.html
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - I ZR 147/06
Winteraktion - Zur unangemessen unsachlichen Einflussnahme im Sinne von § 4 Nr. 1
UWG bei Kopplung einer Werbemaßnahme mit einem Gewinnspiel.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2017
KG Berlin, Beschluss vom 26.06.2009 - 5 W 59/09
Wettbewerbsverstoß durch Organisationsmangel - Die Einleitung der Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der
Widerrufsfrist kann eine systematische Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen, wenn
die sofortige Berücksichtigung von Widerrufen der Kunden organisatorisch nicht gewährleistet ist.
http://medien-internet-und-recht.de/druckversion_mir.php?mir_dok_id=2000
BGH, Urteil vom 22.01.2009 - I ZR 31/06
Jeder 100. Einkauf gratis - Eine Werbung, nach der jeder 100. Kunde seinen Einkauf gratis
erhält, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1995
LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009 - 2 O 268/08
Hinweis auf Betrugsstrafbarkeit in Rechnungen - Der in einer Rechnung enthaltene Hinweis
auf die Strafbarkeit wegen Betruges aufgrund falscher Altersangabe beim Vertragsschluss
kann eine unangemessene unsachliche Beeinflussung der Kunden nach § 4 Nr. 1 UWG
darstellen. Zur Endpreisangabe bei Dauerschuldverhältnissen und dem Erlöschen des
Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 3 Nr. 2 BGB bei Internet-Dienstleistungen.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1991
OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2009 - 4 U 154/08
Intransparente Gutschein-Werbung - Eine Werbung mit einem Preisnachlass in Form eines
Gutscheins mit einem festen Wert muss Angaben über die Relation von Preis und Preisnachlass enthalten.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1989
16
LG Bochum, Urteil vom 10.02.2009 - 12 O 12/09
100% Originalware" - Die Werbung mit einer "Echtheitsgarantie" in Warenangeboten kann
eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellen.
Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbung mit versichertem Versand gegenüber
Verbrauchern.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1969
OLG Köln, Urteil vom 18.02.2009 - 6 W 5/09
Prestige-Cremes - Eine Werbung mit der Behauptung, dass ein Produkt besser sei als konkrete Produkte von Mitbewerbern kann auch ohne Benennung der Konkurrenzprodukte
vergleichend i.S.v. § 6 Abs. 1 UWG sein. Zu den Anforderungen an die Nachprüfbarkeit
einer vergleichenden Werbung i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1939
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2009 - 6 U 221/08
"Screen Scraping" - Zur wettbewerbs- und urheberrechtlichen Relevanz des Durchsuchens
und Auslesens von Internetseiten ohne technische Nutzungs- oder Zugangsbeschränkungen im Wege des so genannten "Screen Scraping".
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090112.htm
OLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2009 - 3 U 191/08
Ein Online-Reiseveranstalter darf die Inhalte der Ryanair-Webseite nicht im Wege des
"Screen Scraping" benutzen.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Online-Inhalte-von-Ryanair-duerfen-nicht-durchScreen-Scraping-benutzt-werden-3-U-191-08-Oberlandesgericht-Hamburg-20090528.html
VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 – 27 L 415/09
Internetwerbung für sog. 50 Cent Gewinnspiele
Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels (nach Art einer Tombola) für den
Erwerb einer Gewinnchance (Sachpreise) ein Entgelt (für die einzusetzenden Lose) verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn vom Zufall abhängt (Auslosung). Wenn
das Spielangebot so angelegt ist, dass die Teilnehmer zur Mehrfachteilnahme animiert
werden, kann die damit intendierte Summierung des Einsatzes nicht außer Betracht bleiben. In diesen Fällen ist die 0,50 Euro Schwelle überschritten. Anders als mit der Festsetzung eines zuvor angedrohten Zwangsgeldes, lässt sich die Einhaltung des Werbeverbots
im Internet im Regelfall nicht effektiv durchsetzen.
http://www.aufrecht.de/urteile/sonstigesr/50-cent-gewinnspiele-im-internet-sindunerlaubtes-gluecksspiel-vg-duesseldorf-urteil-vom-15072009-az-27-l-41509.html
OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009 - 1-4 U 53/09
Der Einsatz bei Yasni von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind ("Hidden Text"),
17
überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name
eines Mitbewerbers aufgeführt ist.
http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/829-OLG-Hamm-Az-1-4-U-5309Suchmaschinenmanipulation-wettbewerbswidrig.html
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.06.2009 - Kart W 11/09
Beeinflusst ein Unternehmen das Auktionsergebnis bei eBay, so liegt darin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze von eBay. Die Internet-Auktionsplattform ist dann
berechtigt, den User-Account auch fristlos zu sperren.
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/868-OLG-Brandenburg-Az-Kart-W-1109Sofortige-Sperrung-eines-eBay-Accounts.html
Kartellrecht
Die EU_Kommission plant eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung über die Anwendung von Art. 81 (3) des EG-Vertrages auf Gruppen von vertikalen Verordnungen. Insbesondere sollen Beschränkungen des Internethandels kartellrechtlich zulässig sein, die
zur Zeit noch verboten sind.
Hier die zentrale Passage aus den Erwägungsgründen
"(52) Jeder Händler muss die Freiheit haben, im Internet für Produkte zu werben und auf
diesem Wege Produkte zu verkaufen. Bestimmungen, die an der Vereinbarung beteiligten
Händlern in Bezug auf die Nutzung des Internets Beschränkungen auferlegen, können nur
dann als mit der GVO vereinbar angesehen werden, wenn Werbung im Internet oder der
Verkauf über das Internet aktive Verkäufe beispielsweise in Gebiete oder an Kundengruppen zur Folge hat, die anderen Händlern ausschließlich zugewiesen sind. Die Nutzung des
Internets wird grundsätzlich nicht als Form des aktiven Verkaufs in diese Gebiete oder an
diese Kundengruppen angesehen, da sie eine vernünftige Alternative ist, um jeden Kunden
zu erreichen. Der Umstand, dass damit gegebenenfalls auch über das eigene Gebiet oder
die eigene Kundengruppe hinaus etwas bewirkt wird, ist eine Folge der technischen Entwicklung, d. h. des einfachen Internetzugangs von jedem beliebigen Ort aus. Das Aufsuchen der Website eines Händlers und die Kontaktaufnahme mit diesem durch einen Kunden, aus der sich der Verkauf einschließlich Bereitstellung eines Produkts ergibt, gelten als
passiver Verkauf. Die auf der Website oder in der Korrespondenz wählbaren Sprachen
spielen dabei in der Regel keine Rolle. Nach Auffassung der Kommission liegt eine Kernbeschränkung des passiven Verkaufs unter anderem vor,
– wenn von einem Händler/Alleinvertriebshändler verlangt wird zu verhindern, dass Kunden
aus einem anderen Gebiet/Alleinvertriebsgebiet seine Website einsehen können, oder
wenn von einem Händler verlangt wird, auf seiner Website eine automatische Umleitung
auf die Website des Herstellers oder anderer Händler/Alleinvertriebshändler einzurichten;
– wenn von einem Händler/Alleinvertriebshändler verlangt wird, Internet-Transaktionen von
Verbrauchern zu unterbrechen, sobald ihre Kreditkarte eine Adresse erkennen lässt, die
nicht im Gebiet/Alleinvertriebsgebiet des Händlers liegt;
18
– wenn von einem Händler verlangt wird, den über das Internet getätigten Teil der Gesamtverkäufe zu begrenzen 29 ;
– wenn von einem Händler verlangt wird, für Produkte, die er online weiterverkaufen will,
einen höheren Preis zu zahlen als für Produkte, die offline verkauft werden sollen 30 .
(53) Eine Website wird in der Regel nicht als Form des aktiven Verkaufs an bestimmte
Kunden angesehen, es sei denn, sie richtet sich gezielt an diese Kunden. Nach Auffassung
der Kommission ist beispielsweise gezielt an bestimmte Kunden gerichtete Online-Werbung
eine Form des aktiven Verkaufs an diese Kunden.
(54) Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen kann der Anbieter nach der GVO Qualitätsanforderungen an die Verwendung des Internets zum Weiterverkauf seiner Waren stellen, genauso wie er Qualitätsanforderungen an Geschäfte oder Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen im Allgemeinen stellen kann. Dies kann insbesondere für den selektiven
Vertrieb von Bedeutung sein, für den der Anbieter nach der GVO von seinen Händlern verlangen kann, über ein Geschäft oder einen Ausstellungsraum zu verfügen, bevor sie den
Online-Vertrieb aufnehmen. Dieselben Erwägungen treffen auf den Versandhandel zu. Im
Einzelfall besteht nicht nur die Möglichkeit, die Einrede der Effizienz nach Artikel 81 Absatz
3 EG-Vertrag zu erheben, sondern eine völlige Untersagung des Verkaufs über das Internet
oder per Katalog kann auch objektiv erforderlich sein und nicht unter Artikel 81 Absatz 1
EG-Vertrag fallen, so dass sie nicht als Kernbeschränkung anzusehen ist, sofern sie angesichts der besonderen Umstände, unter denen die Vereinbarung angewandt wird (z. B.
wenn sie der Anpassung an ein aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen bestehendes
öffentliches Verbot, gefährliche Stoffe über das Internet oder im Versandhandel abzugeben,
dient), nicht den Wettbewerb beschränkt, der ohne die Untersagung stattfinden würde. Der
Anbieter kann sich jedenfalls nicht das Recht auf den Verkauf über das Internet und/oder
die Werbung im Internet selbst vorbehalten. "
Entwurf K(2009) 5365/23 vom 28. Juli 2009 für eine Gruppenfreistellungsverrordnung bei
vertikalen Vereinbarungen
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2009_vertical_agreements/draft_regulation_d
e.pdf
Vertragsrecht/ EContracting
BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 7/09
Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln
objektiv verfolgten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren
Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (NJW 2009,
3780; NJW - Spezial 2010, 31; BB 2009, 2209; WRP 2010, 103; ZGS 2009, 483)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2079
OLG Koblenz, Urteil vom 30.07.2008 - 5 U 397/08
1. Partner eines durch Vermittlung von Ebay geschlossenen Rechtsgeschäfts wird der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemeldete Nutzer (hier: eine GmbH). Dass der Nutzername ("jocusà") neutral ist, indiziert nicht, es handele sich um einen privaten Teilnehmer.
19
2. Die Möglichkeit, die Ebay-Nutzerdaten ohne Weiteres zu ändern, lässt zuvor geschlossene Rechtsgeschäfte unberührt und eröffnet daher einem Unternehmer nicht im Nachhinein die nur für Verbraucher geltende Widerrufsbefugnis bei Fernabsatzverträgen.
(NJOZ 2008, 5093; MMR 2009, 199; BeckRS 2008, 17191)
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr365.php
LG München, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 1936/08
Wer über eBay eine Mehrzahl wertvoller antiker Gegenstände verkauft, die er zumindest
teilweise zuvor eingekauft hatte, handelt als Unternehmer und nicht als Privatperson.
(MMR 2009, 504)
http://www.online-und-recht.de/urteile/Unternehmereigenschaft-bei-eBay-AngebotenLandgericht-Muenchen-20090407.html
LG Hamburg. Urteil vom 16.12.2008 - 309 S 96/08
Die Frage, ob ein Handeln als Verbraucher vorliegt, ist danach zu entscheiden, wie sich
das Verhalten des Kunden aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers in der Position des Verkäufers darstellt.
(MMR 2009, 350; CR 2009, 261; K&R 2009, 277)
http://www.online-und-recht.de/urteile/Verbrauchereigenschaft-und-Widerrufsrecht-imInternet-Landgericht-Hamburg-20081216.html
LG München, Urteil vom 15.01.2009 - 12 O 13709/08
1. Geht aus dem Inhalt eines Internetportals, auf dem Pauschalreisen gebucht werden können, nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit hervor, wer bei einem Vertragsschluss über das
Portal Vertragspartner des Kunden sein soll, so ist der nach außen hin als verantwortlicher
Betreiber des Portals Auftretende Vertragspartner des Kunden und somit gleichzeitig Verwender der auf dieser Seite abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Verweisen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des Internetportals
auf die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, ohne dass diese selbst im
Rahmen der AGB direkt abrufbar sind, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung
der Reisekunden dar, wenn die Klausel den Eindruck erweckt, die AGB des Veranstalters
würden durch die Klausel ordnungsgemäß Vertragsbestandteil, und der Kunde sei an sie
gebunden.
3. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portalbetreibers vor, dass der Reisekunde spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn den Reisepreis an den Vermittler zu bezahlen hat, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, weil nicht sichergestellt ist, dass der Kunde zu diesem Zeitpunkt einen Sicherungsschein oder die Reiseunterlagen vom jeweiligen Reiseveranstalter erhalten hat.
4. Ordnet eine AGB-Klausel eine unbedingte Haftung des Reiseanmelders für die Kosten
sämtlicher Reiseteilnehmer an, ohne gleichzeitig klarzustellen, dass diese Haftung davon
abhängt, dass hierüber eine gesonderte Erklärung abzugeben ist, so liegt hierin ein Verstoß
gegen § 309 Nr. 11 Buchst. a BGB. Unwirksam ist darüber hinaus eine Klausel, wonach der
jeweilige Reiseveranstalter zum Rücktritt vom Reisevertrag allein auf Grund Zahlungsverzuges ohne vorherige Mahnung berechtigt ist, eine Klausel, in der dem Kunden Stornogebühren auferlegt werden, deren Höhe unklar ist, sowie eine Klausel, in der jedwede Haftung
20
für Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Reiseveranstalter ausgeschlossen
ist.
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr923.php
Abmahnungen
EuGH, Urteil vom 04.06.2009 - C-243/08
1. Art. 6 I der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine missbräuchliche Vertragsklausel für den Verbraucher nicht verbindlich ist und dass es hierzu nicht erforderlich ist,
dass der Verbraucher sie vorher erfolgreich angefochten hat.
2. Das nationale Gericht ist verpflichtet, die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von
Amts wegen zu prüfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt. Ist es der Auffassung, dass eine solche Klausel missbräuchlich
ist, so lässt es sie unangewendet, sofern der Verbraucher dem nicht widerspricht. Diese
Verpflichtung obliegt dem nationalen Gericht auch bei der Prüfung seiner eigenen örtlichen
Zuständigkeit.
3. Es ist Sache des nationalen Gerichts festzustellen, ob eine Vertragsklausel wie die, die
Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, die Kriterien erfüllt, um als missbräuchlich i.S.
von Art. 3 I der Richtlinie 93/13/EWG qualifiziert zu werden. Dabei hat das nationale Gericht
zu beachten, dass eine Klausel, die in einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden aufgenommen worden ist, ohne im Einzelnen ausgehandelt worden zu sein, und die ausschließliche Zuständigkeit dem Gericht zuweist, in dessen Bezirk
der Gewerbetreibende seinen Sitz hat, als missbräuchlich angesehen werden kann.
(NJW 2009, 2367; BB 2009, 1305; EuZW 2009, 503; EWS 2009, 271; RIW 2009, 628)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1968
OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2009 - 4 U 27/09
Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen; Wettbewerbsverstoß im Internet: Missbräuchliche
Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung zum Fernabsatzvertrag.
(BeckRS 2009, 19342)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2003
LG Dortmund, Urteil vom 06.08.2009 - 19 O 39/08
Rechtsmissbrauch, wenn die Abmahnungsserie in keinem Verhältnis zum eigenen Umsatz
steht.
(BeckRS 2009 25391)
http://www.akte-abmahnung.de/landgericht-dortmund-az-19-o-3908-vom-06-08-2009
LG Würzburg, Urteil vom 28.10.2008 - 14 O 1631/08
1. Abmahnungen der webdiscount4you Ltd. sind rechtsmissbräuchlich.
2. Indizien hierfür sind das Fehlen eines vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnisses zum
Abmahnumsatz, eine geringe Teilnahme am Wettbewerb und deutlich überhöhte Preise.
(MMR 2009, 200)
21
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/02/lg-wurzburg-bremst-abmahner-aus/
OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.2006 - 3 U 58/06
1. Im Hinblick auf Internet-Werbung ist Begehungsort jeder Ort, an dem die Werbung bestimmungsgemäß abgerufen werden kann. Darüber hinaus muss die Internet-Werbung in
wettbewerblich relevanter Weise verbreitet sein, d.h. die wettbewerblichen Interessen der
Parteien müssen (auch) im Bezirk des angerufenen Gerichts aufeinander stoßen.(Rn.40)
2. Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es darauf an, ob auch im Bezirk des
angerufenen Gerichts eine relevante Irreführung Dritter möglich ist. Daran fehlt es, wenn
sich aus der Internetwerbung ergibt, dass die beworbenen Waren nur lokal begrenzt, und
nicht im Bezirk des angerufenen Gerichts bezogen werden können.(Rn.40)
(Magazindienst 2008, 923; GuT 2008, 389)
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090184.htm
OLG Rostock, Urteil vom 20.07.2009 - 2 W 41/09
1. Begehungsort bei einer im Internet begangenen Verletzungshandlung ist (auch) jeder
Ort, an dem die verbreitete Information dritten Personen bestimmungsgemäß zur Kenntnis
gebracht wird und keine bloß zufällige Kenntnisnahme vorliegt. Auf den Standort des Mediums (z.B. des Internet-Servers) kommt es nicht an.
2. Wird ein Warenangebot über das Internet verbreitet, so wird dadurch eine örtliche Zuständigkeit am Ort der Kenntniserlangung begründet, wenn sich dieses Angebot dort auf
potentielle Kunden auswirken kann. Beim Angebot von Waren im Internet trifft das in der
Regel zu, anders als etwa bei rein örtlichen, im Internet beworbenen Dienstleistungen.
(K&R 2009, 657; GuT 2009, 229; OLGR Rostock 2009, 663)
http://www.online-und-recht.de/urteile/Fliegender-Gerichtsstand-beiWettbewerbsverstoessen-bei-Online-Angeboten-2-W-41-09-Oberlandesgericht-Rostock20090720.html
Econtracting (Vertragsschluss)
EuGH, Urteil vom 15.04.2010 - C-511/08
Der EuGH hat entschieden, dass dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften auch die Kosten des Hinversands zu erstatten sind. Der Verbraucher ist
insoweit bei einem Widerruf so zu stellen, wie er ohne Vertragsschluss stünde.
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C511/08
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2009 - 5 U 429/09
Die Durchführung eines wirksamen Kaufvertrages für einen Porsche zum Preis von 5,50
EUR bei eBay kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Verkäufer innerhalb kurzer Zeit
alles getan hat, um das Angebot vorzeitig abzubrechen. Das Missverhältnis zwischen dem
Verkaufspreis und dem Wert des Wagen benachteiligt den Verkäufer daher in unangemessener Weise.
22
http://www.online-und-recht.de/urteile/Bestaetigt-kein-Porsche-fuer-5-50-EUR-bei-eBay-5U-429-09-Oberlandesgericht-Koblenz-20090703.html
OLG Nürnberg, Urteil vom 23.07.2009 - 14 U 622/09
1. Die Anpreisung einer Ware in Onlineshops stellt in der Regel eine bloße invitatio ad
offerendum dar.
2. Es kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Käufer bei einem im Internetversandhandel abgeschlossenen Kaufvertrag den Verkäufer an einer offensichtlich falschen
Preisangabe festhält.
3. Aus den während des Bestellvorgangs erkennbaren Umständen (kein Sonderangebot
und 10-fach höherer Preis vergleichbarer Markenprodukte) und aus der Bestellung einer für
den Normalverbrauch unüblichen Anzahl der angebotenen Ware (hier: 18 PlasmaFlachbildschirmfernsehgeräte) kann geschlossen werden, dass der Käufer die falsche
Preisangabe unredlich ausnutzen wollte.
(BeckRS 2009, 22400; MMR 2010, 31)
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090178.pdf
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2008 - OLG Hamburg, 6 U 187/07
Abofallen im Internet - Bei Internetangeboten, mit deren Kostenpflichtigkeit der Verbraucher
nicht ohne weiteres rechnen muss und die ihrer Aufmachung nach eine solche nicht nahelegen,
bedarf
es
eines
deutlichen
Hinweises
auf
die
Entgeltlichkeit.
http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/702-OLG-Frankfurt-Az-6-U-18707Unterlassungsanspruch-gegen-Abofallen-Betreiber.html
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.03.2009 - 6 U 242/08
Die Werbung für ein im Internet unterhaltenes Branchenverzeichnis ist irreführend, wenn
der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dass die unterzeichnete Rücksendung des Formulars lediglich eine Aktualisierung der Adressdaten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses darstellt. Eine wettbewerbswidrige Täuschung liegt auch dann vor, wenn
die Werbung gezielt darauf angelegt ist, einen bestimmten, auch geringen Teil der Unternehmen in die Irre zu führen.
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr704.php
LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010 - 10 S 53/09
Das LG Mannheim hat den Betreiber einer sog. Abo-Falle verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten eines Verbrauchers zu übernehmen, der auf dem entsprechenden Portal Software
heruntergeladen hatte, in der von der Aufmachung der Website geleiteten Annahme, dass
dieses kostenlos möglich sei. Die Argumentation ist dabei interessant. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass zwischen den Parteien ein unentgeltlicher Vertrag zustande gekommen sei. Zwar habe das Amtsgericht zu Recht angenommen, dass der Kläger
davon habe ausgehen können, dass die Beklagte ihr Angebot kostenlos zur Verfügung stelle (wird näher ausgeführt). Demgegenüber habe die Beklagte ihr nach Anmeldung zugängliches Angebot jedoch nicht kostenlos zur Verfügung stellen wollen. In der Folge sei ein
Dissens gemäß § 155 BGB entstanden, der dazu geführt habe, dass ein Vertrag zwischen
23
den Parteien nicht zustande gekommen sei. Dementsprechend hätte dem Verbraucher
auch keine Rechnung gestellt werden dürfen.
Grundsätzlich kommt im Falle der unberechtigten Inanspruchnahme als angeblicher
Schuldner für den Ersatz der Kosten zur Abwehr dieser Forderung ein Anspruch aus
§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB in Betracht (BGH NJW 2007, 1458, juris Ziffer 8). Ein Haftung scheide gemäß § 280 Abs. 1 S.2 BGB aber aus, wenn der vermeintliche Gläubiger
nicht zumindest fahrlässig handele, wobei Fahrlässigkeit nicht schon dann angenommen
werden könne, wenn der Gläubiger nicht erkenne, dass seine Forderung in der Sache nicht
berechtigt sei. Ergebe nämlich eine Plausibilitätskontrolle, dass nicht sicher davon ausgegangen werden müsse, dass eine Forderung nicht bestehe, dürfe der Gläubiger auch einen
im Ergebnis vermeintlichen Anspruch geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten befürchten zu müssen (BGH NJW 2009, 1262, juris Ziffer 20).
Gemessen an diesen Anforderungen habe die Beklagte in vorliegendem Fall aber fahrlässig gehandelt. Zwar sei dem Kläger vorzuwerfen, dass er nicht unverzüglich auf die Rechnung der Beklagten reagiere und dieser mitgeteilt habe, er halte die Forderung nicht für
berechtigt. Nachdem aber die Beklagte, ohne selbst den Kläger zuvor kontaktiert zu haben
und anzufragen, warum dieser auf die Rechnung der Beklagten nicht gezahlt habe oder ihn
zumindest zu mahnen, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen habe, sei nicht zu
beanstanden, dass sich auch der Kläger anwaltlicher Hilfe bedient habe, um auf den
Schriftsatz des Anwalts der Beklagten antworten zu lassen.
Die Beklagte habe aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr
zumindest missverständliches Angebot gewusst. Sie sei auch von der Bedenklichkeit ihres
Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergebe, dass sie ihre Forderung sofort habe fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt habe. Bei dieser
Sachlage sei von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen, so dass der
Kläger berechtigt sei, seine der Höhe nach unstreitigen Anwaltskosten ersetzt zu verlangen.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2120
OLG Celle, Urteil vom 18. 06. 2009 – 13 U 9/09
Ein vorausgefülltes Auftragsformular für ein Branchenverzeichnis berechtigt zur Anfechtung
wegen arglistiger Täuschung.
http://www.kanzlei.biz/nc/wirtschaft-arbeit-steuern/18-06-2009-olg-celle-13-u-9-09.html
AG München, Urteil vom 18. 02. 2009 – 262 C 18519/08
Eine Probemitgliedschaft eines Minderjährigen für 0,99 € bei einem Internetabo ist rechtlich
unzulässig.
http://openjur.de/u/30814-262_c_18519-08.html
OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2009 - 4 U 1173/08
Die Online-Werbung von WEB.DE erweckt durch das Bestätigen des Textfeldes "Dankeschön auspacken" den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft angeboten wird. Diese Reklame ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090123.htm
24
OLG Hamburg, Urteil vom 9.7..2009 - 3 U 23/09
"Garantiezeit 5 Jahre" - Ein rechtsgeschäftlich bindendes Verkaufsangebot (hier: im Rahmen von eBay), dass eine unselbständige Garantie enthält, muss den Anforderungen von §
477 BGB genügen. Die Werbung mit der Aussage "5 Jahre Garantie" dürfte nicht wettbewerbswidrig sein. Denn solange es sich lediglich um Werbe-Aussagen handelt, ist die Äußerung unverbindlich. Der nach § 477 BGB bestimmte Mindestinhalt einer Garantieerklärung findet wohl keine Anwendung.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20100029.htm
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 318/08
Verbraucherwiderrufsrecht bei wegen Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzverträgen - Dem
Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten,
ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2111
LG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2009 - 3-12 O 123/09
Kosten der Rücksendung - Die Aufnahme der Kostenverlagerung nach § 357 Abs. 2 Satz 3
BGB in die Widerrufsbelehrung ist ausreichend. Zur (Un-) Wirksamkeit verschiedener Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im E-Commerce (hier: eBay).
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2104
OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2009 - 4 U 86/09
Der Fußballverein Schalke 04 darf Zweiterwerbern, die über eine Internetplattform Tickets
gekauft haben, den Zutritt ins Stadion verwehren.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Schalke-04-darf-Kaeufern-von-Online-Tickets-Zutrittdoch-verwehren-4-U-86-09-Oberlandesgericht-Hamm-20090714.html
OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009 - 9 U 120/09
Zusendung von Waren trotz Widerruf – Der Versand von Waren an einen Verbraucher, obwohl dieser seine Bestellung vorher ausdrücklich widerrufen hat, ist wettbewerbswidrig.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090224.htm
OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2009 - 4 U 149/09
Kein Kostenerstattungsanspruch bei einer Gegenabmahnung - Selbst im Fall einer unberechtigten Abmahnung ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Gegenabmahnung besteht.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2099
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 72/07
25
Anspruch des Preisbindungstreuhänders auf Ersatz von Abmahnkosten - Zu Buchpreisbindungsverstößen wegen des geschäftsmäßigen Verkaufs neuer Bücher im Internet an
Letztabnehmer ohne Einhaltung des festgesetzten Preises.
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1081.php
AG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009 - 48 C 1911/09
Double oder Confirmed Opt-in? - Den Versender von E-Mail-Werbung trifft die Beweislast
dafür, dass die Versendung von Werbe-E-Mails durch eine vorherige Zustimmung des
Empfängers gerechtfertigt ist. Confirmed Opt-In Verfahren reicht nicht aus.
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1088.php
BGH, Urteil vom 10.06.2009 - I ZR 37/07
Unrichtige Aufsichtsbehörde - Die Verwirkung der Vertragsstrafe setzt ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der
Verstoß gegen das Unterlassungsgebot geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten
Markt wesentlich zu beeinträchtigen.
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/934-BGH-Az-I-ZR-3707Unrichtige-Aufsichtsbehoerde.html
BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 7/09
Lampenbestellung - Zur Frage, wann eine natürliche Person, die auch als Freiberufler am
Rechtsverkehr teilnimmt und Waren für private Zwecke an eine Dienstadresse bestellt als
Verbraucher anzusehen ist. Zum Vebraucherbegriff in § 13 BGB.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2079
BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08
Kauf- oder Werkvertragsrecht? - Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden.
Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2070
BGH, Urteil vom 17.09.2009 - Xa ZR 40/08
Rücklastschriftgebühren - Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines
Luftfahrtunternehmens, die für den Fall einer Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von
50 Euro pro Buchung vorsieht, stellt eine nach § 309 Nr. 5 Alt. 1 Buchst. a BGB unwirksame Schadenspauschalierung dar.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2069
LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2009 - 16 O 46/09
Keine Übernahme der Rücksendekosten durch den Verbraucher ohne vertragliche Vereinbarung - Die Auferlegung der Kosten der Rücksendung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB
26
kann nicht allein durch die Widerrufsbelehrung erfolgen sondern bedarf einer zusätzlichen
vertraglichen Vereinbarung.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2057
LG Kiel, Urteil vom 25.03.2009 - 5 O 206/08
(Kein) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen - Wird eine teilbare Leistung während der noch laufenden Widerrufsfrist in Anspruch genommen, besteht
kein Schutzbedürfnis des Unternehmers für einen Ausschluss des Widerrufsrechts.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2048
LG Bielefeld, Urteil vom 26.05.2009 - 17 O 59/09
Erstattung von Abmahnkosten bei bereits erfolgter Drittunterwerfung? - Die Kostenerstattung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG kann grundsätzlich nicht (mehr) verlangt werden, wenn
bereits eine - ernsthafte - Drittunterwerfung gegenüber einem Mitbewerber erfolgt ist.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2036
OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2009 - I- 4 U 71/09
"3 Jahre Garantie" - Bezieht sich die Werbung mit einer Garantie gegenüber Verbrauchern
auf konkrete Verkaufsangebote im Internet, muss mit dem Hinweis auf die Garantie zugleich auch über deren Wirkung und Bedingungen informiert werden.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2034
OLG Rostock, Beschluss vom 19.05.2009 - 3 U 16/09
Doppelte Schriftformklausel in AGB unwirksam - Eine Schriftformklausel in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die bei dem anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, einer
mündlichen Abrede bzw. Individualvereinbarung komme entgegen § 305b BGB keine Geltung zu, ist unwirksam.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2026
BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
Wertersatz bei Rücktritt vom Kaufvertrag - Dem Verkäufer steht im Falle der Rückabwicklung des Vertrages nach § 346 BGB auch bei einem Verbrauchsgüterkauf (hier: Gebrauchtwagenkauf) grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungswertersatz zu.
http://sewoma.de/berlinblawg/urteile/internetrecht/bgh-8-zr-243-08/
OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009 - 4 U 43/09
Telefonnummer bei der Angabe des Widerrufsadressaten wettbewerbswidrig - Wird bei der
Angabe desjenigen, an den der Widerruf zu richten ist, eine Telefonnummer angegeben,
kann dies zu einer gesetzwidrigen Irritation des Verbrauchers führen.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090191.htm
27
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2009 - 11 U 2/09 (Kart)
"Jetzt zu Ökostrom wechseln" - Zu den Anforderungen an die Darstellung aufklärender
Hinweise und Zusätze im Rahmen irreführender, so genannter Blickfangwerbung (hier: für
Ökostromtarife).
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s5q/page/bslaredaprod.psml?doc.h
l=1&doc.id=KORE209652009%3Ajurisr01&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=K&paramfromHL
=true#focuspoint
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2009 - 21 S 53/08
Keine formularmäßig vereinbarte Vorleistungspflicht bei Internet-System-Verträgen - Ein
Vertrag, der neben Hosting-, Wartungs- und Beratungsleistungen die vollständige Gestaltung einer individuellen Internetpräsenz umfasst, unterfällt dem Werkvertragsrecht. Die
formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht ist daher grundsätzlich unzulässig.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2007
BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08
Irrtums- und Änderungsvorbehalte in Produktkatalogen sind zulässig - Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Produktkatalog stellen keine Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. Eine etwaige Beschränkung
der Rechte des Vertragspartners in haftungs- oder gewährleistungsrechtlicher Hinsicht,
kann diesen Hinweisen nicht entnommen werden.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1917
Zahlung
KG Berlin, Urteil vom 30.04.2009 - 23 U 243/08
Folgende Klauseln in den AGB eines Luftfahrtunternehmens dürfen in Luftbeförderungsverträge mit Verbrauchern nicht einbezogen werden und es darf sich das Luftfahrtunternehmen nicht auf diese Bestimmungen bei der Abwicklung von Verträgen berufen, die nach
dem 1. 4. 1977 geschlossen worden sind:
a) Kreditkartengebühr, pro Fluggast und einfacher Flug 4 Euro/4 Euro.
b) Zahlungskartengebühr, pro Fluggast und einfacher Flug: 1,50 Euro/1,50 Euro.
(LSK 2009, 380279; BeckRS 2009 19462; NJOZ 2009, 3322; DAR 2009, 522)
http://www.ra-live.de/index.php?option=com_content&view=article&id=108:kg-berlin-urteilv-30-42009&catid=37:urteile&Itemid=72
Lieferzeiten
OLG Bremen; Urteil vom 08.09.2009 - 2 W 55/09
Eine Belehrung über Lieferfristen in AGB von Fernabsatzverträgen im Internet: "Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1-2 Werktage bei D.-Versand", ohne eine Endfrist zu benennen, ist
unwirksam, weil für den Kunden nicht mit hinreichender Genauigkeit bestimmbar ist, wann
er dem Verwender eine Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen und die weiteren
28
Maßnahmen treffen kann, derer es bedarf, um gemäß § 323 Abs. 1 BGB von dem Vertrag
zurückzutreten oder gemäß §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu können.
(MMR 2010, 26)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2059
OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2009 - 4 U 19/09
1. Die Angabe „Original-Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden” in einer Google-Werbung
ist nicht relevant irreführend, wenn der Interessent bei Klick auf den dort angebrachten Link
sofort auf der Startseite des Inserenten von der erforderlichen Bestellung bis 16:45 Uhr erfährt, er also nachträglich aufgeklärt wird.
2. Die Angabe „beste Preise” in einer Internetwerbung macht deutlich, dass es nicht um die
besten Preise allgemein geht, sondern es sich um „beste Preise” i.S.v. „sehr gute Preise”
handelt.
(MMR 2009, 861; GRUR-RR 2010, 36)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2077
LG Hamburg, Urteil vom 03.03.2009 - 312 O 637/08
Wettbewerbswidrigkeit des Verkaufs nicht verfügbarer Ware ohne Lieferzeitangaben
(BeckRS 2009, 23583)
http://www.kanzlei.biz/nc/werberecht/urteil-des-lg-hamburg-vom-03-03-2009-az-312-o-63708.html
LG Hamburg, Urteil vom 12.05.2009 - 312 O 74/09
1. Der Verkehr erwartet bei Internetangeboten mangels anders lautender Angaben die sofortige Verfügbarkeit der beworbenen Ware.
2. Gibt der Versandhändler eine bestimmte Lieferzeit an, so liegt hierin eine Irreführung des
Verkehrs, wenn der Händler bereits bei Einstellung des Angebots absehen konnte, dass er
nicht über ausreichend Vorrat verfügen werde.
3. Bei einer kurzen Frist von 2–4 bzw. 5–7 Tagen erwartet der Verbraucher, dass die Ware
beim Werbenden selbst vorrätig oder bei einem Dritten abrufbar auf Lager ist und versendet wird.
(MMR 2010, 32)
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090248.htm
AGB und Infos
BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
1. Der von der Rechtsprechung des EuGH geprägte Grundsatz der richtlinienkonformen
Auslegung verlangt von den nationalen Gerichten über eine Gesetzesauslegung im engeren Sinne hinaus auch, das nationale Recht, wo dies nötig und möglich ist, richtlinienkonform fortzubilden.
2. Eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt
eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Geset29
zes voraus; eine solche planwidrige Unvollständigkeit kann sich daraus ergeben, dass der
Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung ausdrücklich seine Absicht bekundet hat, eine
richtlinienkonforme Regelung zu schaffen, die Annahme des Gesetzgebers, die Regelung
sei richtlinienkonform, aber fehlerhaft ist.
3. § 439 IV BGB ist unter Beachtung des Urteils des EuGH vom 17. 4. 2008 (NJW 2008,
1433 = EuZW 2008, 310 – Quelle-AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 I 1 BGB) einschränkend anzuwenden: Die in § 439 IV BGB in
Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen
Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, führen hingegen nicht zu
einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.
(NJW 2009, 427; MMR 2009, 214; JuS 2009, 274; EuZW 2009, 155; IBRRS 68491;
BeckRS 2009, 00083)
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1857
Datenschutz
Es gibt eine Einigung über den Inhalt der bald verabschiedeten EU-Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation:
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st03/st03674.de09.pdf
The changes introduced include:
for the first time in the EU, a framework for mandatory notification of personal data breaches. Any communications provider or Internet service provider (ISP) involved in individuals'
personal data being compromised must inform them if the breach is likely to adversely affect them. Examples of such circumstances would include those where the loss could result
in identity theft, fraud, humiliation or damage to reputation. The notification will include recommended measures to avoid or reduce the risks. The data breach notification framework
builds on the enhanced provisions on security measures to be implemented by operators,
and should stem the increasing flood of data breaches;
reinforced protection against interception of users' communications through the use of - for
example - spyware and cookies stored on a user's computer or other device. Under the
new Directive users should be offered better information and easier ways to control whether
they want cookies stored in their terminal equipment;
the possibility for any person negatively affected by spam, including ISPs, to bring effective
legal proceedings against spammers;
substantially strengthened enforcement powers for national data protection authorities.
They will for example be able to order breaches of the law to stop immediately and will have
improved means of cross-border cooperation.
http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/EDPS/Press
News/Press/2009/EDPS-2009-13_Adoption_ePrivacy_Directive_EN.pdf
Koalitionsvertrag
30







Sensibilisierung für den Schutz der eigenen Daten
Anpassung de Datenschutzrechts in Bezug auf Daten im Internet
Anpassung des Bundesdatenschutzgesetz unter Berücksichtigung der europäischen
Rechtsentwicklung, dadurch dieses lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten.
Verbesserte Rahmenbedingungen für informierte und freie Einwilligungen schaffen. Dazu sollen Informationspflichten erweitert und der Freiwilligkeit der Einwilligung größere
Bedeutung beigemessen werden.
Einrichtung einer Stiftung Datenschutz, die den Auftrag hat, Produkte, Dienstleistungen
auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit
zu entwickeln
Stärkung des Technologiestandorts Deutschland, wenn datenschutzfreundliche Technik
aus Deutschland mit geprüfter Qualität weltweit vertrieben wird
Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll die personelle und sächliche Ausstattung verbessert werden
Vorratsdatenspeicherung
 Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die
Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt werden
Arbeitnehmerdatenschutz
 Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich
sind
 Es sollen praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen und
gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an
die Hand gegeben werden
Fluggastdaten
 Abkommen mit den USA kann nicht als Maßstab dienen
 Verhandlungen auf der EU Ebene, um ein höheres Datenschutzniveau zu erreichen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 225/08 - OLG Schleswig
Die Abtretung von Darlehensforderungen durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts
organisierte Sparkasse verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Fortführung
von BGHZ 171, 180).
http://www.dnoti.de/DOC/2009/11zr225_08.pdf
OberVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2009 - 20 ZD 2/09
In die Rechte eines Beamten wird nicht unverhältnismäßig eingegriffen, wenn er auf dienstlichen Datenträgern pornografische Schriften speichert und daraufhin seine privaten Dateien (insb. E-Mails) durchsucht und beschlagnahmt werden.
31
http://www.online-und-recht.de/urteile/Dienstherr-darf-wegen-Pornos-PC-beschlagnahmenund-durchsuchen-20-ZD-2-09-Oberverwaltungsgericht-Lueneburg-20090428.html
AG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.07.2009 - 30 C 3173/08 - 47
Installiert ein Mieter eine Videokamera, um den Haustüreingangsbereich zu überwachen,
so kann dies einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Überwachten darstellen. Dabei müssen die Personen nicht tatsächlich gefilmt werden, denn dass die Beobachtung einer Mietpartei grundsätzlich möglich ist und eine Kamera überhaupt existiert,
ist für die Rechtsverletzung ausreichend.
http://www.datenschutz.eu/urteile/Mieter-darf-keine-Videokamera-zur-Ueberwachung-vomEingang-anbringen-30-C-3173-08-47-Amtsgericht-Frankfurt_a_M-20090717.html
LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 - 28 O 116/09
Ein Schuldner hat gegen den Betreiber einer Online-Datenbank, in der titulierte Forderungen zum Kauf angeboten werden, lediglich dann einen Unterlassungsanspruch, wenn die
Veröffentlichung der Forderung einen Eingriff in sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Schuldner individualisierbar ist.
http://sewoma.de/berlinblawg/urteile/internetrecht/lg-koeln-28-o-116-09/
Landesarbeitsgericht Chemnitz, Urteil vom 19.06.2009 - 2 Sa 567/08
Das Amt des Datenschutzbeauftragten ist im Beamtenverhältnis von Dienstordnungsangestellten nicht Gegenstand des Angestelltenvertrages, sondern bloße Aufgabenzuweisung.
Fusioniert eine Krankenkasse, für die ein Datenschutzbeauftragter bestellt war, mit einer
anderen Krankenkasse, so geht das Amt des Datenschutzbeauftragten unter und dem betroffenen Dienstordnungsangestellten kann eine andere angemessene Aufgabe zugewiesen werden.
http://www.datenschutz.eu/urteile/Datenschutzbeauftragter-kann-nach-Fusion-der-ihnbeschaeftigenden-Krankenkasse-mit-anderer-Kasse-neuLandesarbeitsgericht-Chemnitz20090619.html
VG Aachen, Urteil vom 15.06.2009 - 6 K 1979/08
1. Werden in einem Ermittlungsverfahren personenbezogenen Daten erfasst, dürfen diese
bei einem bestehenden Resttatverdacht gespeichert und aufbewahrt werden.
2. Der Betroffene hat aber einen Anspruch auf Löschung der Daten aus der Kriminalakte,
wenn die Tat unaufgeklärt bleibt. Den Daten ist dann kein Resttatverdacht mehr zu entnehmen und die weitere Aufbewahrung ist für die Erfüllung der Aufgabe der Polizei nicht
mehr erforderlich.
http://www.datenschutz.eu/urteile/Speicherung-personenbezoener-Daten-bei-nichtaufgeklaerter-Tat-rechtswidrig-6-K-1979-08-Verwaltungsgericht-Aachen-20090615.html
VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.05.2009 - 10 K 932/09
Die Internet-Veröffentlichung der Höhe von erhaltenen EU-Agrarsubventionen und die dazugehörigen Daten der Empfänger ist rechtmäßig. Die Nennung der Agrarsubventionen
32
beruht auf dem Recht der Europäischen Union, das die deutschen Behörden anzuwenden
haben.
http://www.kostenlose-urteile.de/Verwaltungsgericht-Karlsruhe-Agrarsubventionen-duerfenim-Internet-veroeffentlicht-werden.news7905.htm
VGshof Kassel, Beschluss vom 19.05.2009 - 6 A 2672/08
Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses gilt für private E-Mails am Arbeitsplatz nur solange
der Übertragungsvorgang der E-Mal andauert. Sobald die E-Mail vom Server abgerufen
und auf dem lokalen Rechner gespeichert wird, unterfällt sie nicht mehr dem Grundrecht
des Art. 10 GG.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/10ce/page/bslaredaprod.psml?pid
=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofr
esults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE090001735%3Ajurisr00&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
OberVG Muenster, Urteil vom 08.05.2009 - 16 A 3375/07
Die Überwachung von Bibliotheksräumen durch Videokameras ist zur Bekämpfung von
Diebstahl und Beschädigungen zulässig. Eine Speicherung der Aufnahmen darf jedoch nur
erfolgen, wenn ein konkreter Verdacht eines bevorstehenden oder stattfindenden Vergehens besteht.
http://www.datenschutz.eu/urteile/Reine-Videoueberwachung-einer-Universitaetsbibliothekohne-Speicherung-zulaessig-16-A-3375-07-Oberverwaltungsgericht-Muenster20090508.html
OberVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2009 - 5 B 1184/08
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist nicht verpflichtet, der Presse Auskunft über
die konkreten Ergebnisse der laufenden Ermittlungen bezüglich der Bespitzelungsaffäre der
Telekom zu geben. Die ordnungsgemäße Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen
und die Interessen der Deutschen Telekom AG überwiegen gegenüber einer ausführlichen
Auskunftsverpflichtung.
http://www.datenschutz.eu/urteile/Nur-eingeschraenkter-Auskunftsanspruch-der-Pressegegenueber-Bundesdatenschutzbeauftragtem-Oberverwaltungsgericht-NordrheinWestfalen-20090325.html
EuGH, Urteil vom 16.12.2008 - C-73/07
Die Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten durch Einrichtung eines
kostenpflichtigen Kurzmitteilungsdienstes, durch Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder
durch die kommerzielle Verarbeitung von einer CD-ROM kann in Einzellfall von der Pressefreiheit gedeckt sein, wenn allein journalistische Zwecke damit verfolgt werden.
http://www.kostenlose-urteile.de/Europaeischer-Gerichtshof-praezisiert-das-Verhaeltniszwischen-Datenschutz-und-Pressefreiheit.news7146.htm
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2009 - 11 W 21/09
33
§ 101 Abs. 9 UrhG bildet einen Erlaubnistatbestand nur für die gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten und nicht für die allein aufgrund der Verpflichtung zur Speicherung
nach § 113a TKG gespeicherten Daten. Access Provider sind nicht nach § 101 Abs. 9
UrhG verpflichtet, zugunsten privater Unternehmen auf Verkehrsdaten zuzugreifen, die sie
ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert haben. § 101 Abs. 9
UrhG ist (wenn überhaupt) ein datenschutzrechtlicher Ermächtigungsgrundlage für die
Übermittlung der gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten, nicht jedoch für die allein
nach § 113 a TKG gespeicherten Daten.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090271.htm
Landgericht München, Urteil vom 19.11.2009 - 35 O 9639/09
Die namentliche Nennung einer Sozialarbeiterin im Internet, die im Rahmen einer Streitigkeit über das Sorgerecht tätig war, ist unzulässig. Dem sorgerechtlich betroffenen Elternteil
ist es nicht erlaubt, Texte oder Presseberichte unter Namensnennung der zuständigen
Funktionsträger ins Internet zu stellen.
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=14569
34