Internetrecht - IHK Frankfurt am Main
Transcrição
Internetrecht - IHK Frankfurt am Main
Internetrecht Rechtsprechung 2009 Auszug Teil 1 komplett im Internet: www.frankfurtmain.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/branchen/onlinewettbewerbsrecht/ (einschließlich funktionierender Links) 1 Inhaltsverzeichnis Teil 1 UWG 3 Kartellrecht 18 Vertragsrecht 19 Datenschutzrecht 30 2 UWG: Wettbewerbsrecht/Online-Marketing Mit Urteil vom 14.01.2010 - C-304/08 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das deutsche Verbot der Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware oder einer Dienstleistung gegen die Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstösst. Auch wenn eine solche Koppelung im Einzelfall unzulässig sein könne (etwa weil sie geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers in unlauterer Weise wesentlich zu beeinflussen), übersteige ein generelles Kopplungsverbot den im Rahmen der Vollharmonisierung durch die Richtlinie gesetzten Regelungsrahmen des nationalen Gesetzgebers. Mit dieser durchaus nicht unerwarteten Entscheidung des EuGH muss § 4 Nr. 6 UWG als europarechtswidrig angesehen werden. http://curia.europa.eu/jurisp/cgibin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi= jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=doc av&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=do cnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo &affint=affint&affclose=affclose&numaff=C304%2F08+&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&do maine=&mots=&resmax=100 Spamming BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - I ZR 201/07 E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden - Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG a.F. kann EMail-Werbung nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein. http://www.jurpc.de/rechtspr/20100013.htm BGH, Urteil vom 20.05.2009 - I ZR 218/07 Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2012 OLG Köln, Urteil vom 23.11.2007 - 6 U 95/07 1. Eine AGB-Klausel, mit der das Einverständnis des Kunden in die Verwendung seiner Vertragsdaten zu „Kundenberatung, Werbung, Marktforschung” erklärt wird, beinhaltet auch die Einwilligung in telefonische Werbung. 2. Eine derartige Klausel ist jedenfalls dann unwirksam, wenn nach deren Inhalt die Einwilligung nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns gilt, dem der Verwender angehört. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1572 LG Essen, Urteil vom 20.04.2009 - 4 O 368/08 3 Eine Eintragung der E-Mail-Adresse auf der Homepage des Versenders von Werbe-E-Mails erbringt nicht den Anscheinsbeweis für eine Zustimmung zur Zusendung. http://www.online-und-recht.de/urteile/Einwilligung-in-Werbe-Mails-nur-durch-Double-OptIn-Verfahren-nachweisbar-4-O-368-08-Landgericht-Essen-20090420.html LG Berlin, Urteil vom 18.08.2009 - 15 S 8/09 1. Wer in einem Online-Shop eine Funktion zum Versand von "Einladungen" per E-Mail einrichtet, haftet für die versandten E-Mails jedenfalls dann als Störer, wenn er seine Kunden durch das Versprechen von Prämien zur Eingabe von Adressen Dritter animiert. 2. Eine zulässige Check-Mail im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens liegt nicht vor, wenn der Versender überhaupt nicht davon ausgeht, der Empfänger habe sich selbst eingetragen, sondern weiß, dass die Adressen von Dritten in ein Formular zur Freundschaftswerbung eingetragen wurden. Inhaltlich liegt keine Check-Mail vor, wenn die E-Mail bereits Werbung enthält. 3. Werbung liegt nicht nur bei der Empfehlung eines bestimmten Produktes vor. Es genügt, wenn sich die Botschaft darauf bezieht, einem bestimmten Anbieter den Vorzug vor anderen Bezugsmöglichkeiten zu geben. (LSK 2010, 020808; K & R 2009, 823) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2064 AG München, Urteil vom 09.07.2009 - 161 C 6412/09 1. Bei einem einmaligen Email-Kontakt kann ein Unternehmer nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung in die Übersendung von Werbe-Emails erteilt wurde. 2. Eine Werbe-Email ohne vorherige Einwilligung stellt eine unzumutbare Belästigung dar. (Der Kassenarzt 2009, Nr 18, 39) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2029 AG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009 - 48 C 1911/09 Um zuverlässig die Versendung unerwünschter E-Mailwerbung zu verhindern, ist das Double-opt-in-Verfahren zu verwenden. (MMR 2009, 872) http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1088.php OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009 - I-20 U 137/09 Adresshandel & persönliche Haftung des Geschäftsführers für unzulässige E-Mail-Werbung - Unternimmt der Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft keine Maßnahmen, um unlautere E-Mail-Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen Adressdatenbestände zu verhindern, haftet er persönlich auf Unterlassung. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2091 OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2009 - 4 U 179/08 4 Die unerwünschte E-Mail-Werbung für Versicherungen in Form von Autohauspolicen an Autohäuser ist wettbewerbswidrig. Nur wenn das Autohaus eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, liegt keine unzumutbare Belästigung vor und die Reklame ist zulässig. http://www.online-und-recht.de/urteile/Ungefragte-E-Mail-Werbung-fuer-Versicherungenwettbewerbswidrig-4-U-179-08-Oberlandesgericht-Hamm-20090319.html AG München, Urteil vom 09.07.2009 - 161 C 6412/09 Unverlangte E-Mail-Werbung durch Autoresponder - Ein einmaliger E-Mail-Kontakt ist ohne weiteres nicht ausreichend, um eine Einwilligung in die Zusendung von Werbe-E-Mails anzunehmen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2029 OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. 11.2009 - I-20 U 137/09 Wer E-Mail-Adressen von Dritten einkauft, darf sich bei deren Verwendung nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass für diese Adressen die Einwilligung zum EMail-Marketing vorläge. Vielmehr müssen die Daten daraufhin von dem Käufer noch einmal selbst überprüft werden. http://www.jurpc.de/rechtspr/20100021.htm OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2009 - 4 U 192/08 Keine beschränkte Unterlassungserklärung bei unverlangter E-Mail-Werbung - Eine auf die konkrete Verletzungsform beschränkte Unterlassungserklärung genügt bei unverlangter EMail-Werbung nicht zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr, wenn eine abstrahierte Fassung der Unterwerfung zu Recht verlangt wird. Zur Bestimmtheit des Unterlassungsantrags bei unverlangter E-Mail-Werbung. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2028 OLG Köln, Urteil vom 29.04.2009 - 6 U 218/08 "Ja, ich bin damit einverstanden..." - Eine als so genannte "Opt-in"-Klausel vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung ist unwirksam, wenn sie so allgemein gehalten ist, dass sie ohne einen konkreten Bezug die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen durch einen nicht überschaubaren Kreis von Unternehmen erlaubt. http://www.jurpc.de/rechtspr/20090142.htm OLG Hamburg, Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 62/08 Telefonwerbung & vorformulierte Einwilligungserklärungen - Eine vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung ist unwirksam, wenn sie nicht hinreichend bestimmt ist. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung in Telefonwerbung ist rechtswidrig, wenn sie über den erkennbaren, durch den jeweiligen Vertragszweck beschränkten Umfang hinausgeht und den Umfang der Einwilligung nicht "klar und verständlich" darlegt. http://www.jurpc.de/rechtspr/20090227.htm 5 OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2009 - 4 U 190/08 Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden - Auch im Fall eines sachlichen Zusammenhangs mit einer bestehenden Geschäftsverbindung ist bei der Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden nicht ohne weiteres von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehen. Die Umstände vor dem Anruf sowie Art und Inhalt der Werbung müssen die mutmaßliche Einwilligung nahe legen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1913 OLG Zweibruecken, Urteil vom 26.02.2009 - 4 U 51/08 Ein Antrag auf Unterlassung unerlaubter telefonischer Werbung, der lediglich den Wortlaut einer Verbotsnorm (beispielsweise § 7 UWG) wiederholt, ist nicht hinreichend bestimmt und damit unzulässig. Etwas anderes gilt dann, wenn die Rechtsnorm selbst eindeutig gefasst ist oder der Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung höchstrichterlich geklärt ist. http://www.online-und-recht.de/urteile/Unterlassungsantrag-wegen-unerlaubterTelefonwerbung-darf-nicht-nur-Gesetzeswortlaut-wiederholen-OberlandesgerichtZweibruecken-20090226.html LG Bonn, Urteil vom 08.09.2009 - 11 O 56/09 Unzulässige E-Mail-Werbung gegenüber Geschäftskunden - Die E-Mail-Werbung gegenüber (Bestands-) Geschäftskunden ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung stellt eine unzumutbare Belästigung dar, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit, einer Verwendung der E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widersprechen zu können, nicht erteilt wird. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2088 LG Berlin, Beschluss vom 16.10.2009 - 15 T 7/09 Im Fall von Spam-E-Mails schließt der Unterlassungsanspruch nicht nur die tatsächlich beanstandete Rechtsverletzung mit ein, sondern auch im Kern gleichartige. Daher wird die Wiederholungsgefahr nicht bereits dann ausgeräumt, wenn die Unterlassungserklärung auf eine bestimmte E-Mail-Adresse beschränkt ist. Es bedarf vielmehr einer unbeschränkten und allgemein formulierten Unterlassungserklärung. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2056 AG Rendsburg, Beschluss vom 16.10.2009 - 3 C 218/07 Ein Unternehmen verstößt gegen seine im Urteil auferlegte Unterlassungsverpflichtung, wenn es erneut personenbezogene Daten nutzt, um unverlangte Werbe-E-Mails zu versenden. Verstößt das Unternehmen mehrfach gegen das Unterlassungsverbot, so ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- EUR angemessen und verhältnismäßig. http://www.jur-blog.de/abmahnungen/rechtsanwalt/2009-10/rendsburg-ordnungsgeld-nacherneuter-e-mail-werbung-von-5000-euro/ LG München, Beschluss vom 13.10.2009 - 31 T 14369/09 6 Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-MailWerbung dar. Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern. http://www.online-und-recht.de/urteile/Check-Mail-im-Double-Opt-In-Verfahren-kein-Spam31-T-14369-09-Landgericht-Muenchen-20091013.html Preise und Versandkosten BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 50/07 Kamerakauf im Internet - Zur Frage wann und in welcher Form der Verbrauchers im Onlinehandel darüber zu informieren ist, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Umsatzsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist sowie zur Werbung mit Testergebnissen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2116 BGH, Urteil vom 18.06.2009 - I ZR 224/06 Solange der Vorrat reicht - Zur Werbung mit einer Zugabe beim Kauf von Produkten zu einem bestimmten (Waren-) Wert mit dem auf die Zugabe bezogenen Hinweis "solange der Vorrat reicht". http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2109 BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 140/07 Versandkosten bei Froogle - Bei der Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine genügt es nicht, wenn die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2108 BGH, Urteil vom 11.03.2009 - I ZR 194/06 Geld-zurück-Garantie II - Zu den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Mitteilung der Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2027 BGH, Urteil vom 10.06.2009 - I ZR 37/07 Unrichtige Aufsichtsbehörde - Die Verwirkung der Vertragsstrafe setzt ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2084 BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 14/07 7 0,00 Grundgebühr - Zu den rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von Tarifinformationen bei der Werbung für Mobilfunkverträge und zu den Maßstäben für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs bei der Verfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße zwischen denselben Parteien. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2049 BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 163/06 1. Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar. 2. Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 I 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH, NJW 2003, 3055 = GRUR 2003, 889 [890] – InternetReservierungssystem, und NJW 2008, 1384 = GRUR 2008, 84 Rdnrn. 29 und 31 – Versandkosten). 3. Die Regelung in § 4 IV PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gem. § 2 PAngV übertragen werden. (NJW 2009, 3095; MMR 2009, 690; GRUR 2009, 982; WM 2009, 1910; MDR 2009, 1294; CR 2009, 746; WRP 2009, 1247; Magazindienst 2009, 887; K&R 2009, 651; BGHReport 2009, 1059) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2013 OLG Hamburg, Urteil vom 15.02.2007 - 3 U 253/06 1. Wird im Internet-Versandhandel eine konkret beschriebene und abgebildete Ware unter Nennung des Preises zum Direktverkauf angeboten (hier: im EBAY-Shop eines Versandhändlers unter "Sofort kaufen") und wird auf die zusätzlichen Liefer- bzw. Versandkosten nicht auf eben dieser Internetseite mit dem Angebot, sondern erst auf einer durch "Klicken" erreichbaren Unter-Seite hingewiesen, so verstößt das gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 6 PAngV. Der damit gegebene Verstoß auch gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG ist kein Bagatellfall im Sinne des § 3 UWG.(Rn.3) 2. Wird auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer nicht auf derselben Internet-Seite mit dem Preisangebot hingewiesen, so kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauter ist oder als Bagatellfall einzustufen wäre.(Rn.48) 3. Wettbewerbsrechtlich verantwortlich ist der Versandhändler auch für die vom Internetauktionshaus erstellten Suchergebnisse (hier: EBAY-Shop), soweit sie auf seinen Angaben beruhen, insbesondere wenn man von den Internetseiten des Versandhändlers durch einen Link auf die Seite mit den Suchergebnissen gelangt.(Rn.36) (GRUR-RR 2007, 167; MMR 2007, 438; Magazindienst 2007, 439; OLGR Hamburg 2007, 825; ITRB 2007, 128) http://www.jurpc.de/rechtspr/20070045.htm OLG Hamburg, Urteil vom 26.07.2007 - 3 U 118/07 Unlauterkeit der fehlenden Angabe der Umsatzsteuer 8 http://www.recht-freundlich.de/download/Dokument6.PDF LG Berlin, Urteil vom 24.06.2008 - 16 O 894/07 Wettbewerbswidrigkeit bei fehlenden Auslandsversandkosten http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1719 LG Hamburg, Urteil vom 24.04.2007 - 315 O 372/07 Verbot, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform eBay unter Angabe von Preisen in „Sofort kaufen“ – Angeboten anzubieten, ohne in einer der Preisangabe unmittelbar räumlich zugeordneten oder anderweitig hervorgehobenen Weise darauf hinzuweisen, ob und ggf. in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. http://www.auktionundrecht.de/html/lg_hamburg_315-o-372_07.html Informationspflichten: Widerrufsrecht OLG Frankfurt, Urteil vom 22.6.2009 - 9 U 111/08 Die – unberichtigte – Musterwiderrufsbelehrung nach dem Muster zu § 14 Abs. 1 BGBInfoV vermag die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB nur dann nicht in Gang zu setzen, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat. (MMR 2009, 695; BeckRS 2009, 20255) http://www.online-und-recht.de/urteile/Zur-Verwendung-einer-mangelhaftenMusterwiderrufsbelehrung-9-U-111-08-Oberlandesgericht-Frankfurt-20090622.html OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009 - 4 U 43/09 Die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers darf nicht durch Zusätze verunklart werden. Eine solche gesetzeswidrige Irritierung kann auch durch die Hinzufügung einer Telefonnummer bewirkt werden, wenn dadurch für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird, er könne den Widerruf entgegen § 355 I BGB auch telefonisch erklären und nicht nur in Textform. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht ist dann verunklart durch einen Zusatz, wenn eine Telefonnummer hinzugefügt wird. (MMR 2009, 850; BeckRS 2009, 23356; K&R 2009, 727) http://www.jurpc.de/rechtspr/20090191.htm LG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2009 - 3-11 O 12/09 Verbot, eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, in der eine Telefonnummer enthalten ist sowie Verbot, Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem weniger als 6 Zeilen umfassenden Scrollfenster darzustellen. (BeckRS 2009, 19470) http://www.it-recht-kanzlei.de/agb-scrollfensterabmahnung.html?search=Telefonnummer+in+Widerrufsbelehrung 9 OLG Koblenz, Urteil v. 17.06.2009 - 9 U 20/09 Die Übersendung einer Ware an einen Verbraucher, die dieser zwar bestellt, aber die Bestellung bereits widerrufen hatte, stellt eine unlautere Wettbewerbshandlung dar. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Zusendung auf einem Irrtum beruhte. (MMR 2010, 38; BeckRS 2009, 19738) http://www.rathgeber.net/zusendung-unbestellter-ware-widerruf-koblenz-2009-06-17 LG Bochum, Urteil vom 24.10.2008 - 14 O 191/08 Es ist wettbewerbsrechtlich unlauter, dem Verbraucher nach einem Verkauf über eine Auktionsplattform die Pflichtinformationen über die Einzelheiten des Widerrufsrechts nicht spätestens mit der Warenlieferung in Textform mitzuteilen. (MMR 2009, 217; BeckRS 2008, 26394) http://www.akte-abmahnung.de/lg-bochum-vom-24-10-2008-az-14-o-19108 AG Backnang, Urteil vom 17.6.2009 - 4 C 810/08 Zwar hat der Kläger den Vertrag über den gelieferten Rasierer wirksam widerrufen, so dass ihm ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises zusteht. Allerdings hat der Kläger Wertersatz für die durch die Ingebrauchnahme des Rasierers entstandene Verschlechterung zu leisten. Da der Rasierer durch die Ingebrauchnahme wertlos für die Beklagte geworden ist, entspricht der vom Kläger zu leistende Wertersatz dem Wert des Rasierers. (BeckRS 2009, 86331) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2050 AG Berlin-Mitte, Urteil vom 23.10.2008 - 16 C 123/08 § 312b Abs. 3 Nr. 2 BGB ist teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass bei einem teilbaren Vertrag (z.B. einem über mehrere Perioden laufenden TK-Vertrag) das Widerrufsrecht des Verbrauchers nur für die in der Vergangenheit erbrachten, aber nicht für die in der Zukunft noch zu erbringenden Dienstleistungen erlischt. (MMR 2009, 280; CR 2009, 265) http://www.linksandlaw.de/news1662-tell-a-friend.htm LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2009 - 16 O 46/09 1. Eine Widerrufsbelehrung mit der Formulierung "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben" (vgl. Gestaltungshinweis Nr. 8, Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV - Muster für die Widerrufsbelehrung) ist wettbewerbswidrig (§§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG), wenn nicht entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB die Übernahme der Rücksendekosten durch den Verbraucher zusätzlich vertraglich vereinbart wurde. 2. Besteht ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 2 BGB, dürfen die regelmäßigen Kosten der Rücksendung dem Verbraucher vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis 10 der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht (§ 357 Abs. 2 Satz 3 BGB). Liegt eine vertragliche Vereinbarung nicht vor, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung der Kostentragungspflicht des Unternehmers auch bezüglich der Rücksendekosten (§ 357 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dies ergibt sich auch aus Gestaltungshinweis Nr. 8 Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV (Muster für die Widerrufsbelehrung). 3. Die Auferlegung der Kosten der Rücksendung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB kann nicht allein durch die Widerrufsbelehrung erfolgen, sondern bedarf einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung. Eine solche vertragliche Vereinbarung liegt bereits im Hinblick auf den Empfängerhorizont des Verbrauchers mit der gesetzlichen Widerrufsbelehrung nicht vor, da der Verbraucher diese Belehrung vielmehr für eine gesetzliche Verpflichtung hält und somit - in irreführender Weise - nicht vor die Wahl gestellt wird, ob er mit dieser Vertragsbestimmung im Sinne von § 305 Abs. 2 BGB einverstanden ist oder nicht. (MIR 2009, Dok. 215; BeckRS 2009, 27297) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2057 LG Hannover, Urteil vom 20.03.2009 - 13 S 36/08 Wenn ein Verbraucher durch Abschluss eines Fernabsatzvertrages (via eBay) bei einem gewerblichen Händler separat einmal Alu-Felgen und einmal die Bereifung bestellt und sich diese im montierten Zustand als Alu-Komplett-Räder liefern lässt, ist sein Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, denn bei der vorliegenden Bestellung von auf Reifen aufgezogenen Felgen handelt es sich nicht um Waren, die i.S.d. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nach Kundenspezifikation gefertigt werden (BeckRS 2009, 24803; DAR 2009, 530) http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr931.php LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2008 - 39 O 25/08 Eine vollständige Auflistung der gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB unter Verwendung des Begriffs “u.a.” verstößt gegen das Transparenzgebot des § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB. http://www.it-recht-kanzlei.de/verbraucher-%C2%A713bgb-widerrufsbelehrungabmahnung.html LG Bonn, Urteil vom 15.07.2009 - 16 O 76/09 Ein Verbraucher wird bei Internet-Verkäufen nicht rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über das Widerrufsrecht belehrt, wenn er dazu durch Aktivierung des Links "Bestellen" mit der Abbildung eines Einkaufswagens eine Ware in den virtuellen Warenkorb legen muss. Die Angabe der konkreten Liefer- und Versandkosten erst vor der endgültigen Bestellung der Waren ist verspätet. Ein Hinweis auf die Liefer- und Versandkosten lediglich auf der Startseite einer Internet-Präsentation reicht nicht aus. (BeckRS 2009, 26248) 11 http://www.damm-legal.de/lg-bonn-ein-impressum-mit-der-angabe-hrb-fuer-handelsregisterabteilung-b-verstoesst-nicht-gegen-das-wettbewerbsrecht OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2009 - I-4 U 71/09 "3 Jahre Garantie" - Bezieht sich die Werbung mit einer Garantie gegenüber Verbrauchern auf konkrete Verkaufsangebote im Internet, muss mit dem Hinweis auf die Garantie zugleich auch über deren Wirkung und Bedingungen informiert werden. Wirbt ein Händler für Druckerpatronen im Internet mit einer dreijährigen Garantie, ohne genaue Angaben zu den Garantiebedingungen zu machen, so handelt er irreführend und damit wettbewerbswidrig. Der Käufer muss bereits vor Abschluss des Vertrages darüber informiert werden, welche Einzelheiten in Bezug auf die Garantie gelten. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2034 OLG Köln, Urteil vom 26.06.2009 - 6 U 4/09 Ab 4,44 % eff. p.a. - Die (Blickfang-) Werbung für einen Privatkredit mit der Aussage "Ab 4,44 % eff. p.a.*" enthält für sich genommen kein Irreführungspotenzial. Ein in einer solchen Werbung angebrachter Sternchenhinweis muss daher nicht zwingend leicht auffindbar aufgelöst werden. Der Werbende kann vielmehr von der Anbringung eines Sternchens ganz absehen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2081 OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2009 - 4 U 19/09 Lieferung "innerhalb 24 Stunden" & "beste Preise" - Die Werbeaussage Lieferung "innerhalb 24 Stunden" ohne Hinweis auf bestehende Einschränkungen im Rahmen einer Google-Adwords-Anzeige kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein. Zur Werbung mit der Angabe "beste Preise". http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2077 OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2009 - 4 U 167/08 "Lieferzeit auf Anfrage" - Eine Internetwerbung für Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Anfrage" ist irreführend, wenn eine sichere Liefermöglichkeit tatsächlich nicht besteht. http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr732.php LG Hamburg, Urteil vom 12.05.2009 - 312 O 74/09 Irreführende Werbung wegen falscher Angaben über die Lieferbarkeit von Waren im Internet-Versandhandel - Werden in einem Online-Shop Waren unter der Angabe von Lieferfristen ohne einschränkende Zusätze beworben, erwartet der Verbraucher regelmäßig, dass die Ware verfügbar ist und auch innerhalb der ausgelobten Frist bei ihm eingeht. http://www.jurpc.de/rechtspr/20090248.htm OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 - 4 U 213/08 12 Fehlende Pflichtangaben im Web-Impressum kein Bagatellverstoß - Fehlen im Impressum eines Diensteanbieters entgegen der gesetzlichen Vorgaben Pflichtangaben wie das Handelsregister, die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer, liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß, der nicht lediglich als unbeachtlich anzusehen ist. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1998 OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2009 - I-20 U 226/08 Werbung mit Ortsbezug - Die Werbung mit einer Ortsangabe und einer bundesweit gültigen Rufnummer oder mit der Angabe "Beratungsbüro in Ihrer Nähe" kann irreführend sein, wenn an dem betreffenden Ort weder ein Unternehmenssitz noch eine Niederlassung unterhalten wird, sondern nur zweitweise ein freier Mitarbeiter beschäftigt wird und der Ortsbezug für den angesprochenen Verkehr wesentlich ist. http://www.jurablogs.com/de/irrefuehrung-durch-bueroservice OLG Duesseldorf, Urteil vom 01.09.2009 - I-20 U 220/08 Es liegt kein Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung wegen nicht vorhandener Widerrufsbelehrung vor, wenn danach eine fehlerhafte Belehrung verwendet wird. Darin ist kein kerngleicher Verstoß zu sehen und die Vertragsstrafe ist nicht verwirkt. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2055 OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009 - 4 U 51/09 Erfüllung fernabsatzrechtlicher Informationspflichten bei mobilen Internetangeboten - Der Verzicht auf die Mitteilung der Widerrufsbelehrung kann nicht mit einem angeblichen Platzmangel (hier: im Rahmen der Darstellung einer Internetplattform für mobile Endgeräte) begründet werden LG Bochum, Urteil v. 12.02.2009 - 12 O 12/09 Ein eBay-Angebot ist wettbewerbswidrig, wenn mit Selbstverständlichkeiten geworben wird und die Versandkosten für den Ausland-Versand nicht angegeben werden, obwohl eine europaweite Lieferung angeboten wird. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2014 OLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2009 - 7 U 116/08 Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist beginnt oder der Verbraucher diese selbst veranlasst. Diese Regelung ist auch auf Online-Mobilfunkverträge anwendbar. http://www.online-und-recht.de/urteile/Erloeschen-des-Widerrufsrecht-bei-OnlineMobilfunkvertraegen-Oberlandesgericht-Brandenburg-20090211.html BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VII ZR 32/08 Die Angaben in einer Katalogwerbung "Solange der Vorrat reicht! Änderungen und Irrtümer vorbehalten" sind erlaubt, weil es sich lediglich um erklärende und werbende Hinweise handelt. Sie sind nicht als verbindliche Vertragsbedingungen zu sehen. 13 http://www.kostenlose-urteile.de/Werbung-in-einem-Katalog-istunverbindlich.news7390.htm LG Bochum, Urteil vom 10.02.2009 - I-12 O 12/09, 12 O 12/09 1. Die fehlende Angabe der Höhe der Versandkosten des Internetangebotes stellt einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar und ist als wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten einzuordnen. Die Wiederholungsgefahr wird dabei nicht durch eine freiwillige Berichtigung des Angebotes beseitigt, da ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung das wettbewerbswidrige Verhalten jederzeit wieder aufgenommen werden kann.(Rn.21) 2. Es liegt eine Irreführung des Kunden vor, wenn diesem suggeriert wird, der teure versicherte Versand bringe im Vorteile, obwohl allein der Unternehmer das Versandrisiko zu tragen hat.(Rn.22) 3. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ist auch bei der Werbung mit Selbstverständlichkeiten gegeben, indem der Unternehmer explizit auf die Echtheit der Ware hinweist, zu deren Lieferung er ohnehin verpflichtet ist.(Rn.23) (MMR 2009, 505) http://www.akte-abmahnung.de/lg-bochum-urteil-vom-12022009-az-i-12-o-1209 OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2009 - 4 U 11/09 Eine über zwei Links erreichbare zutreffende Information über das Impressum genügt nicht, wenn die Informationen auch auf den Angebotsseiten vorhanden, aber unrichtig oder jedenfalls unklar sind. Jedenfalls bei einer GbR handelt es sich hierbei nicht um einen Bagatellfall nach neuem UWG. (MMR 2010, 29) http://www.jurpc.de/rechtspr/20090216.htm § 5 UWG OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009 - 9 U 120/09 Zusendung von Waren trotz Widerruf – Der Versand von Waren an einen Verbraucher, obwohl dieser seine Bestellung vorher ausdrücklich widerrufen hat, ist wettbewerbswidrig. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2102 BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 134/07 Gib mal Zeitung - Zur unlauteren Herabsetzung im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG durch eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich. taz ./. BILD http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2096 OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2009 - 4 U 222/08 "Die große internationale Marke" - Die Werbung mit der Angabe "Die große internationale Marke" stellt eine relevante Irreführung dar, wenn tatsächlich nur eine nationale Eintragung der beworbenen Marke besteht. 14 http://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-hamm-werbung-mit-tatsaechlich-nicht-existierenderinternationaler-marke-wettbewerbswidrig_005834.html OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.07.2009 - 3 U 525/09 Das Internetportal "praedikatsanwaelte.de" führt die Verbraucher in die Irre und ist damit wettbewerbswidrig. Die dort angegebenen Qualifikationen basieren zum Teil auf einer Selbstbewertung und sind nicht aufgrund objektiver Prüfung durch einen Dritten erlangt worden. http://www.online-und-recht.de/urteile/Irrefuehrendes-Internetportal-praedikatsanwaelte-de3-U-525-09-Oberlandesgericht-Nuernberg-20090713.html LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2009 - 16 O 46/09 Keine Übernahme der Rücksendekosten durch den Verbraucher ohne vertragliche Vereinbarung - Die Auferlegung der Kosten der Rücksendung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB kann nicht allein durch die Widerrufsbelehrung erfolgen sondern bedarf einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung. http://www.jurpc.de/rechtspr/20100026.htm BGH, Urteil vom 02.04.2009 - I ZR 144/06 Knoblauchwürste - Im Rahmen des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes spricht eine unterschiedliche Herstellerangabe in der Regel gegen eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne. Zum ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen den Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses nach § 4 Nr. 9 lit. a UWG 2004. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2052 BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 56/07 Betriebsbeobachtung - Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine nach § 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen. Zur gezielten Behinderung eines Mitbewerbers durch Herbeiführen von Betriebsstörungen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2031 OLG Köln, Urteil vom 05.06.2009 - 6 U 223/08 Die Bewerbung von Free-Wireless-Zugängen, die es Usern ermöglicht fremde, bereits bestehende Flatrate-Internet-Zugänge kostenlos zu nutzen, sind geeignet das Absatzinteresse und Vertriebssystem regulärer Internetprovider zu schädigen und sind damit verboten. http://www.jurpc.de/rechtspr/20090261.htm LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2009 - 324 O 400/09 Werden die Produkte eines Unternehmens, welches Elektrofahrräder verkauft, als "unterstes Niveau" bezeichnet, liegt hierin eine unzulässige Schmähkritik. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn keine Rechtfertigung für die pauschale Abwertung vorliegt. 15 http://www.online-und-recht.de/urteile/Grundlose-pauschale-Abwertung-einesUnternehmens-rechtswidrig-324-O-400-09-Landgericht-Hamburg-20090918.html LG Augsburg, Urteil vom 08.09.2009 - 2HK O 1630/09 Die Abbildung von Abschleppfahrzeugen, die nicht zu dem abbildenden Unternehmen gehören, stellt eine Irreführung über geschäftliche Angaben dar. http://www.online-und-recht.de/urteile/Wettbewerbswidrige-Angaben-auf-Homepage-einesAbschleppunternehmens-2HK-O-1630-09-Landgericht-Augsburg-20090908.html BGH, Urteil vom 02.07.2009 - I ZR 147/06 Winteraktion - Zur unangemessen unsachlichen Einflussnahme im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG bei Kopplung einer Werbemaßnahme mit einem Gewinnspiel. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2017 KG Berlin, Beschluss vom 26.06.2009 - 5 W 59/09 Wettbewerbsverstoß durch Organisationsmangel - Die Einleitung der Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist kann eine systematische Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen, wenn die sofortige Berücksichtigung von Widerrufen der Kunden organisatorisch nicht gewährleistet ist. http://medien-internet-und-recht.de/druckversion_mir.php?mir_dok_id=2000 BGH, Urteil vom 22.01.2009 - I ZR 31/06 Jeder 100. Einkauf gratis - Eine Werbung, nach der jeder 100. Kunde seinen Einkauf gratis erhält, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1995 LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009 - 2 O 268/08 Hinweis auf Betrugsstrafbarkeit in Rechnungen - Der in einer Rechnung enthaltene Hinweis auf die Strafbarkeit wegen Betruges aufgrund falscher Altersangabe beim Vertragsschluss kann eine unangemessene unsachliche Beeinflussung der Kunden nach § 4 Nr. 1 UWG darstellen. Zur Endpreisangabe bei Dauerschuldverhältnissen und dem Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 3 Nr. 2 BGB bei Internet-Dienstleistungen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1991 OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2009 - 4 U 154/08 Intransparente Gutschein-Werbung - Eine Werbung mit einem Preisnachlass in Form eines Gutscheins mit einem festen Wert muss Angaben über die Relation von Preis und Preisnachlass enthalten. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1989 16 LG Bochum, Urteil vom 10.02.2009 - 12 O 12/09 100% Originalware" - Die Werbung mit einer "Echtheitsgarantie" in Warenangeboten kann eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellen. Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbung mit versichertem Versand gegenüber Verbrauchern. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1969 OLG Köln, Urteil vom 18.02.2009 - 6 W 5/09 Prestige-Cremes - Eine Werbung mit der Behauptung, dass ein Produkt besser sei als konkrete Produkte von Mitbewerbern kann auch ohne Benennung der Konkurrenzprodukte vergleichend i.S.v. § 6 Abs. 1 UWG sein. Zu den Anforderungen an die Nachprüfbarkeit einer vergleichenden Werbung i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1939 OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2009 - 6 U 221/08 "Screen Scraping" - Zur wettbewerbs- und urheberrechtlichen Relevanz des Durchsuchens und Auslesens von Internetseiten ohne technische Nutzungs- oder Zugangsbeschränkungen im Wege des so genannten "Screen Scraping". http://www.jurpc.de/rechtspr/20090112.htm OLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2009 - 3 U 191/08 Ein Online-Reiseveranstalter darf die Inhalte der Ryanair-Webseite nicht im Wege des "Screen Scraping" benutzen. http://www.online-und-recht.de/urteile/Online-Inhalte-von-Ryanair-duerfen-nicht-durchScreen-Scraping-benutzt-werden-3-U-191-08-Oberlandesgericht-Hamburg-20090528.html VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 – 27 L 415/09 Internetwerbung für sog. 50 Cent Gewinnspiele Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels (nach Art einer Tombola) für den Erwerb einer Gewinnchance (Sachpreise) ein Entgelt (für die einzusetzenden Lose) verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn vom Zufall abhängt (Auslosung). Wenn das Spielangebot so angelegt ist, dass die Teilnehmer zur Mehrfachteilnahme animiert werden, kann die damit intendierte Summierung des Einsatzes nicht außer Betracht bleiben. In diesen Fällen ist die 0,50 Euro Schwelle überschritten. Anders als mit der Festsetzung eines zuvor angedrohten Zwangsgeldes, lässt sich die Einhaltung des Werbeverbots im Internet im Regelfall nicht effektiv durchsetzen. http://www.aufrecht.de/urteile/sonstigesr/50-cent-gewinnspiele-im-internet-sindunerlaubtes-gluecksspiel-vg-duesseldorf-urteil-vom-15072009-az-27-l-41509.html OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009 - 1-4 U 53/09 Der Einsatz bei Yasni von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind ("Hidden Text"), 17 überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist. http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/829-OLG-Hamm-Az-1-4-U-5309Suchmaschinenmanipulation-wettbewerbswidrig.html OLG Brandenburg, Urteil vom 17.06.2009 - Kart W 11/09 Beeinflusst ein Unternehmen das Auktionsergebnis bei eBay, so liegt darin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze von eBay. Die Internet-Auktionsplattform ist dann berechtigt, den User-Account auch fristlos zu sperren. http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/868-OLG-Brandenburg-Az-Kart-W-1109Sofortige-Sperrung-eines-eBay-Accounts.html Kartellrecht Die EU_Kommission plant eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung über die Anwendung von Art. 81 (3) des EG-Vertrages auf Gruppen von vertikalen Verordnungen. Insbesondere sollen Beschränkungen des Internethandels kartellrechtlich zulässig sein, die zur Zeit noch verboten sind. Hier die zentrale Passage aus den Erwägungsgründen "(52) Jeder Händler muss die Freiheit haben, im Internet für Produkte zu werben und auf diesem Wege Produkte zu verkaufen. Bestimmungen, die an der Vereinbarung beteiligten Händlern in Bezug auf die Nutzung des Internets Beschränkungen auferlegen, können nur dann als mit der GVO vereinbar angesehen werden, wenn Werbung im Internet oder der Verkauf über das Internet aktive Verkäufe beispielsweise in Gebiete oder an Kundengruppen zur Folge hat, die anderen Händlern ausschließlich zugewiesen sind. Die Nutzung des Internets wird grundsätzlich nicht als Form des aktiven Verkaufs in diese Gebiete oder an diese Kundengruppen angesehen, da sie eine vernünftige Alternative ist, um jeden Kunden zu erreichen. Der Umstand, dass damit gegebenenfalls auch über das eigene Gebiet oder die eigene Kundengruppe hinaus etwas bewirkt wird, ist eine Folge der technischen Entwicklung, d. h. des einfachen Internetzugangs von jedem beliebigen Ort aus. Das Aufsuchen der Website eines Händlers und die Kontaktaufnahme mit diesem durch einen Kunden, aus der sich der Verkauf einschließlich Bereitstellung eines Produkts ergibt, gelten als passiver Verkauf. Die auf der Website oder in der Korrespondenz wählbaren Sprachen spielen dabei in der Regel keine Rolle. Nach Auffassung der Kommission liegt eine Kernbeschränkung des passiven Verkaufs unter anderem vor, – wenn von einem Händler/Alleinvertriebshändler verlangt wird zu verhindern, dass Kunden aus einem anderen Gebiet/Alleinvertriebsgebiet seine Website einsehen können, oder wenn von einem Händler verlangt wird, auf seiner Website eine automatische Umleitung auf die Website des Herstellers oder anderer Händler/Alleinvertriebshändler einzurichten; – wenn von einem Händler/Alleinvertriebshändler verlangt wird, Internet-Transaktionen von Verbrauchern zu unterbrechen, sobald ihre Kreditkarte eine Adresse erkennen lässt, die nicht im Gebiet/Alleinvertriebsgebiet des Händlers liegt; 18 – wenn von einem Händler verlangt wird, den über das Internet getätigten Teil der Gesamtverkäufe zu begrenzen 29 ; – wenn von einem Händler verlangt wird, für Produkte, die er online weiterverkaufen will, einen höheren Preis zu zahlen als für Produkte, die offline verkauft werden sollen 30 . (53) Eine Website wird in der Regel nicht als Form des aktiven Verkaufs an bestimmte Kunden angesehen, es sei denn, sie richtet sich gezielt an diese Kunden. Nach Auffassung der Kommission ist beispielsweise gezielt an bestimmte Kunden gerichtete Online-Werbung eine Form des aktiven Verkaufs an diese Kunden. (54) Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen kann der Anbieter nach der GVO Qualitätsanforderungen an die Verwendung des Internets zum Weiterverkauf seiner Waren stellen, genauso wie er Qualitätsanforderungen an Geschäfte oder Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen im Allgemeinen stellen kann. Dies kann insbesondere für den selektiven Vertrieb von Bedeutung sein, für den der Anbieter nach der GVO von seinen Händlern verlangen kann, über ein Geschäft oder einen Ausstellungsraum zu verfügen, bevor sie den Online-Vertrieb aufnehmen. Dieselben Erwägungen treffen auf den Versandhandel zu. Im Einzelfall besteht nicht nur die Möglichkeit, die Einrede der Effizienz nach Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag zu erheben, sondern eine völlige Untersagung des Verkaufs über das Internet oder per Katalog kann auch objektiv erforderlich sein und nicht unter Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag fallen, so dass sie nicht als Kernbeschränkung anzusehen ist, sofern sie angesichts der besonderen Umstände, unter denen die Vereinbarung angewandt wird (z. B. wenn sie der Anpassung an ein aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen bestehendes öffentliches Verbot, gefährliche Stoffe über das Internet oder im Versandhandel abzugeben, dient), nicht den Wettbewerb beschränkt, der ohne die Untersagung stattfinden würde. Der Anbieter kann sich jedenfalls nicht das Recht auf den Verkauf über das Internet und/oder die Werbung im Internet selbst vorbehalten. " Entwurf K(2009) 5365/23 vom 28. Juli 2009 für eine Gruppenfreistellungsverrordnung bei vertikalen Vereinbarungen http://ec.europa.eu/competition/consultations/2009_vertical_agreements/draft_regulation_d e.pdf Vertragsrecht/ EContracting BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 7/09 Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (NJW 2009, 3780; NJW - Spezial 2010, 31; BB 2009, 2209; WRP 2010, 103; ZGS 2009, 483) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2079 OLG Koblenz, Urteil vom 30.07.2008 - 5 U 397/08 1. Partner eines durch Vermittlung von Ebay geschlossenen Rechtsgeschäfts wird der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemeldete Nutzer (hier: eine GmbH). Dass der Nutzername ("jocusà") neutral ist, indiziert nicht, es handele sich um einen privaten Teilnehmer. 19 2. Die Möglichkeit, die Ebay-Nutzerdaten ohne Weiteres zu ändern, lässt zuvor geschlossene Rechtsgeschäfte unberührt und eröffnet daher einem Unternehmer nicht im Nachhinein die nur für Verbraucher geltende Widerrufsbefugnis bei Fernabsatzverträgen. (NJOZ 2008, 5093; MMR 2009, 199; BeckRS 2008, 17191) http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr365.php LG München, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 1936/08 Wer über eBay eine Mehrzahl wertvoller antiker Gegenstände verkauft, die er zumindest teilweise zuvor eingekauft hatte, handelt als Unternehmer und nicht als Privatperson. (MMR 2009, 504) http://www.online-und-recht.de/urteile/Unternehmereigenschaft-bei-eBay-AngebotenLandgericht-Muenchen-20090407.html LG Hamburg. Urteil vom 16.12.2008 - 309 S 96/08 Die Frage, ob ein Handeln als Verbraucher vorliegt, ist danach zu entscheiden, wie sich das Verhalten des Kunden aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers in der Position des Verkäufers darstellt. (MMR 2009, 350; CR 2009, 261; K&R 2009, 277) http://www.online-und-recht.de/urteile/Verbrauchereigenschaft-und-Widerrufsrecht-imInternet-Landgericht-Hamburg-20081216.html LG München, Urteil vom 15.01.2009 - 12 O 13709/08 1. Geht aus dem Inhalt eines Internetportals, auf dem Pauschalreisen gebucht werden können, nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit hervor, wer bei einem Vertragsschluss über das Portal Vertragspartner des Kunden sein soll, so ist der nach außen hin als verantwortlicher Betreiber des Portals Auftretende Vertragspartner des Kunden und somit gleichzeitig Verwender der auf dieser Seite abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Verweisen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des Internetportals auf die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, ohne dass diese selbst im Rahmen der AGB direkt abrufbar sind, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung der Reisekunden dar, wenn die Klausel den Eindruck erweckt, die AGB des Veranstalters würden durch die Klausel ordnungsgemäß Vertragsbestandteil, und der Kunde sei an sie gebunden. 3. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portalbetreibers vor, dass der Reisekunde spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn den Reisepreis an den Vermittler zu bezahlen hat, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, weil nicht sichergestellt ist, dass der Kunde zu diesem Zeitpunkt einen Sicherungsschein oder die Reiseunterlagen vom jeweiligen Reiseveranstalter erhalten hat. 4. Ordnet eine AGB-Klausel eine unbedingte Haftung des Reiseanmelders für die Kosten sämtlicher Reiseteilnehmer an, ohne gleichzeitig klarzustellen, dass diese Haftung davon abhängt, dass hierüber eine gesonderte Erklärung abzugeben ist, so liegt hierin ein Verstoß gegen § 309 Nr. 11 Buchst. a BGB. Unwirksam ist darüber hinaus eine Klausel, wonach der jeweilige Reiseveranstalter zum Rücktritt vom Reisevertrag allein auf Grund Zahlungsverzuges ohne vorherige Mahnung berechtigt ist, eine Klausel, in der dem Kunden Stornogebühren auferlegt werden, deren Höhe unklar ist, sowie eine Klausel, in der jedwede Haftung 20 für Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Reiseveranstalter ausgeschlossen ist. http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr923.php Abmahnungen EuGH, Urteil vom 04.06.2009 - C-243/08 1. Art. 6 I der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine missbräuchliche Vertragsklausel für den Verbraucher nicht verbindlich ist und dass es hierzu nicht erforderlich ist, dass der Verbraucher sie vorher erfolgreich angefochten hat. 2. Das nationale Gericht ist verpflichtet, die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von Amts wegen zu prüfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt. Ist es der Auffassung, dass eine solche Klausel missbräuchlich ist, so lässt es sie unangewendet, sofern der Verbraucher dem nicht widerspricht. Diese Verpflichtung obliegt dem nationalen Gericht auch bei der Prüfung seiner eigenen örtlichen Zuständigkeit. 3. Es ist Sache des nationalen Gerichts festzustellen, ob eine Vertragsklausel wie die, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, die Kriterien erfüllt, um als missbräuchlich i.S. von Art. 3 I der Richtlinie 93/13/EWG qualifiziert zu werden. Dabei hat das nationale Gericht zu beachten, dass eine Klausel, die in einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden aufgenommen worden ist, ohne im Einzelnen ausgehandelt worden zu sein, und die ausschließliche Zuständigkeit dem Gericht zuweist, in dessen Bezirk der Gewerbetreibende seinen Sitz hat, als missbräuchlich angesehen werden kann. (NJW 2009, 2367; BB 2009, 1305; EuZW 2009, 503; EWS 2009, 271; RIW 2009, 628) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1968 OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2009 - 4 U 27/09 Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen; Wettbewerbsverstoß im Internet: Missbräuchliche Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung zum Fernabsatzvertrag. (BeckRS 2009, 19342) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2003 LG Dortmund, Urteil vom 06.08.2009 - 19 O 39/08 Rechtsmissbrauch, wenn die Abmahnungsserie in keinem Verhältnis zum eigenen Umsatz steht. (BeckRS 2009 25391) http://www.akte-abmahnung.de/landgericht-dortmund-az-19-o-3908-vom-06-08-2009 LG Würzburg, Urteil vom 28.10.2008 - 14 O 1631/08 1. Abmahnungen der webdiscount4you Ltd. sind rechtsmissbräuchlich. 2. Indizien hierfür sind das Fehlen eines vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnisses zum Abmahnumsatz, eine geringe Teilnahme am Wettbewerb und deutlich überhöhte Preise. (MMR 2009, 200) 21 http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/02/lg-wurzburg-bremst-abmahner-aus/ OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.2006 - 3 U 58/06 1. Im Hinblick auf Internet-Werbung ist Begehungsort jeder Ort, an dem die Werbung bestimmungsgemäß abgerufen werden kann. Darüber hinaus muss die Internet-Werbung in wettbewerblich relevanter Weise verbreitet sein, d.h. die wettbewerblichen Interessen der Parteien müssen (auch) im Bezirk des angerufenen Gerichts aufeinander stoßen.(Rn.40) 2. Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es darauf an, ob auch im Bezirk des angerufenen Gerichts eine relevante Irreführung Dritter möglich ist. Daran fehlt es, wenn sich aus der Internetwerbung ergibt, dass die beworbenen Waren nur lokal begrenzt, und nicht im Bezirk des angerufenen Gerichts bezogen werden können.(Rn.40) (Magazindienst 2008, 923; GuT 2008, 389) http://www.jurpc.de/rechtspr/20090184.htm OLG Rostock, Urteil vom 20.07.2009 - 2 W 41/09 1. Begehungsort bei einer im Internet begangenen Verletzungshandlung ist (auch) jeder Ort, an dem die verbreitete Information dritten Personen bestimmungsgemäß zur Kenntnis gebracht wird und keine bloß zufällige Kenntnisnahme vorliegt. Auf den Standort des Mediums (z.B. des Internet-Servers) kommt es nicht an. 2. Wird ein Warenangebot über das Internet verbreitet, so wird dadurch eine örtliche Zuständigkeit am Ort der Kenntniserlangung begründet, wenn sich dieses Angebot dort auf potentielle Kunden auswirken kann. Beim Angebot von Waren im Internet trifft das in der Regel zu, anders als etwa bei rein örtlichen, im Internet beworbenen Dienstleistungen. (K&R 2009, 657; GuT 2009, 229; OLGR Rostock 2009, 663) http://www.online-und-recht.de/urteile/Fliegender-Gerichtsstand-beiWettbewerbsverstoessen-bei-Online-Angeboten-2-W-41-09-Oberlandesgericht-Rostock20090720.html Econtracting (Vertragsschluss) EuGH, Urteil vom 15.04.2010 - C-511/08 Der EuGH hat entschieden, dass dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften auch die Kosten des Hinversands zu erstatten sind. Der Verbraucher ist insoweit bei einem Widerruf so zu stellen, wie er ohne Vertragsschluss stünde. http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C511/08 OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2009 - 5 U 429/09 Die Durchführung eines wirksamen Kaufvertrages für einen Porsche zum Preis von 5,50 EUR bei eBay kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Verkäufer innerhalb kurzer Zeit alles getan hat, um das Angebot vorzeitig abzubrechen. Das Missverhältnis zwischen dem Verkaufspreis und dem Wert des Wagen benachteiligt den Verkäufer daher in unangemessener Weise. 22 http://www.online-und-recht.de/urteile/Bestaetigt-kein-Porsche-fuer-5-50-EUR-bei-eBay-5U-429-09-Oberlandesgericht-Koblenz-20090703.html OLG Nürnberg, Urteil vom 23.07.2009 - 14 U 622/09 1. Die Anpreisung einer Ware in Onlineshops stellt in der Regel eine bloße invitatio ad offerendum dar. 2. Es kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Käufer bei einem im Internetversandhandel abgeschlossenen Kaufvertrag den Verkäufer an einer offensichtlich falschen Preisangabe festhält. 3. Aus den während des Bestellvorgangs erkennbaren Umständen (kein Sonderangebot und 10-fach höherer Preis vergleichbarer Markenprodukte) und aus der Bestellung einer für den Normalverbrauch unüblichen Anzahl der angebotenen Ware (hier: 18 PlasmaFlachbildschirmfernsehgeräte) kann geschlossen werden, dass der Käufer die falsche Preisangabe unredlich ausnutzen wollte. (BeckRS 2009, 22400; MMR 2010, 31) http://www.jurpc.de/rechtspr/20090178.pdf OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2008 - OLG Hamburg, 6 U 187/07 Abofallen im Internet - Bei Internetangeboten, mit deren Kostenpflichtigkeit der Verbraucher nicht ohne weiteres rechnen muss und die ihrer Aufmachung nach eine solche nicht nahelegen, bedarf es eines deutlichen Hinweises auf die Entgeltlichkeit. http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/702-OLG-Frankfurt-Az-6-U-18707Unterlassungsanspruch-gegen-Abofallen-Betreiber.html OLG Frankfurt, Urteil vom 26.03.2009 - 6 U 242/08 Die Werbung für ein im Internet unterhaltenes Branchenverzeichnis ist irreführend, wenn der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dass die unterzeichnete Rücksendung des Formulars lediglich eine Aktualisierung der Adressdaten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses darstellt. Eine wettbewerbswidrige Täuschung liegt auch dann vor, wenn die Werbung gezielt darauf angelegt ist, einen bestimmten, auch geringen Teil der Unternehmen in die Irre zu führen. http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr704.php LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010 - 10 S 53/09 Das LG Mannheim hat den Betreiber einer sog. Abo-Falle verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten eines Verbrauchers zu übernehmen, der auf dem entsprechenden Portal Software heruntergeladen hatte, in der von der Aufmachung der Website geleiteten Annahme, dass dieses kostenlos möglich sei. Die Argumentation ist dabei interessant. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass zwischen den Parteien ein unentgeltlicher Vertrag zustande gekommen sei. Zwar habe das Amtsgericht zu Recht angenommen, dass der Kläger davon habe ausgehen können, dass die Beklagte ihr Angebot kostenlos zur Verfügung stelle (wird näher ausgeführt). Demgegenüber habe die Beklagte ihr nach Anmeldung zugängliches Angebot jedoch nicht kostenlos zur Verfügung stellen wollen. In der Folge sei ein Dissens gemäß § 155 BGB entstanden, der dazu geführt habe, dass ein Vertrag zwischen 23 den Parteien nicht zustande gekommen sei. Dementsprechend hätte dem Verbraucher auch keine Rechnung gestellt werden dürfen. Grundsätzlich kommt im Falle der unberechtigten Inanspruchnahme als angeblicher Schuldner für den Ersatz der Kosten zur Abwehr dieser Forderung ein Anspruch aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB in Betracht (BGH NJW 2007, 1458, juris Ziffer 8). Ein Haftung scheide gemäß § 280 Abs. 1 S.2 BGB aber aus, wenn der vermeintliche Gläubiger nicht zumindest fahrlässig handele, wobei Fahrlässigkeit nicht schon dann angenommen werden könne, wenn der Gläubiger nicht erkenne, dass seine Forderung in der Sache nicht berechtigt sei. Ergebe nämlich eine Plausibilitätskontrolle, dass nicht sicher davon ausgegangen werden müsse, dass eine Forderung nicht bestehe, dürfe der Gläubiger auch einen im Ergebnis vermeintlichen Anspruch geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten befürchten zu müssen (BGH NJW 2009, 1262, juris Ziffer 20). Gemessen an diesen Anforderungen habe die Beklagte in vorliegendem Fall aber fahrlässig gehandelt. Zwar sei dem Kläger vorzuwerfen, dass er nicht unverzüglich auf die Rechnung der Beklagten reagiere und dieser mitgeteilt habe, er halte die Forderung nicht für berechtigt. Nachdem aber die Beklagte, ohne selbst den Kläger zuvor kontaktiert zu haben und anzufragen, warum dieser auf die Rechnung der Beklagten nicht gezahlt habe oder ihn zumindest zu mahnen, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen habe, sei nicht zu beanstanden, dass sich auch der Kläger anwaltlicher Hilfe bedient habe, um auf den Schriftsatz des Anwalts der Beklagten antworten zu lassen. Die Beklagte habe aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr zumindest missverständliches Angebot gewusst. Sie sei auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergebe, dass sie ihre Forderung sofort habe fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt habe. Bei dieser Sachlage sei von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen, so dass der Kläger berechtigt sei, seine der Höhe nach unstreitigen Anwaltskosten ersetzt zu verlangen. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2120 OLG Celle, Urteil vom 18. 06. 2009 – 13 U 9/09 Ein vorausgefülltes Auftragsformular für ein Branchenverzeichnis berechtigt zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. http://www.kanzlei.biz/nc/wirtschaft-arbeit-steuern/18-06-2009-olg-celle-13-u-9-09.html AG München, Urteil vom 18. 02. 2009 – 262 C 18519/08 Eine Probemitgliedschaft eines Minderjährigen für 0,99 € bei einem Internetabo ist rechtlich unzulässig. http://openjur.de/u/30814-262_c_18519-08.html OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2009 - 4 U 1173/08 Die Online-Werbung von WEB.DE erweckt durch das Bestätigen des Textfeldes "Dankeschön auspacken" den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft angeboten wird. Diese Reklame ist irreführend und somit wettbewerbswidrig. http://www.jurpc.de/rechtspr/20090123.htm 24 OLG Hamburg, Urteil vom 9.7..2009 - 3 U 23/09 "Garantiezeit 5 Jahre" - Ein rechtsgeschäftlich bindendes Verkaufsangebot (hier: im Rahmen von eBay), dass eine unselbständige Garantie enthält, muss den Anforderungen von § 477 BGB genügen. Die Werbung mit der Aussage "5 Jahre Garantie" dürfte nicht wettbewerbswidrig sein. Denn solange es sich lediglich um Werbe-Aussagen handelt, ist die Äußerung unverbindlich. Der nach § 477 BGB bestimmte Mindestinhalt einer Garantieerklärung findet wohl keine Anwendung. http://www.jurpc.de/rechtspr/20100029.htm BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 318/08 Verbraucherwiderrufsrecht bei wegen Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzverträgen - Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2111 LG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2009 - 3-12 O 123/09 Kosten der Rücksendung - Die Aufnahme der Kostenverlagerung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB in die Widerrufsbelehrung ist ausreichend. Zur (Un-) Wirksamkeit verschiedener Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im E-Commerce (hier: eBay). http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2104 OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2009 - 4 U 86/09 Der Fußballverein Schalke 04 darf Zweiterwerbern, die über eine Internetplattform Tickets gekauft haben, den Zutritt ins Stadion verwehren. http://www.online-und-recht.de/urteile/Schalke-04-darf-Kaeufern-von-Online-Tickets-Zutrittdoch-verwehren-4-U-86-09-Oberlandesgericht-Hamm-20090714.html OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009 - 9 U 120/09 Zusendung von Waren trotz Widerruf – Der Versand von Waren an einen Verbraucher, obwohl dieser seine Bestellung vorher ausdrücklich widerrufen hat, ist wettbewerbswidrig. http://www.jurpc.de/rechtspr/20090224.htm OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2009 - 4 U 149/09 Kein Kostenerstattungsanspruch bei einer Gegenabmahnung - Selbst im Fall einer unberechtigten Abmahnung ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Gegenabmahnung besteht. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2099 OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 72/07 25 Anspruch des Preisbindungstreuhänders auf Ersatz von Abmahnkosten - Zu Buchpreisbindungsverstößen wegen des geschäftsmäßigen Verkaufs neuer Bücher im Internet an Letztabnehmer ohne Einhaltung des festgesetzten Preises. http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1081.php AG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009 - 48 C 1911/09 Double oder Confirmed Opt-in? - Den Versender von E-Mail-Werbung trifft die Beweislast dafür, dass die Versendung von Werbe-E-Mails durch eine vorherige Zustimmung des Empfängers gerechtfertigt ist. Confirmed Opt-In Verfahren reicht nicht aus. http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1088.php BGH, Urteil vom 10.06.2009 - I ZR 37/07 Unrichtige Aufsichtsbehörde - Die Verwirkung der Vertragsstrafe setzt ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen. http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/934-BGH-Az-I-ZR-3707Unrichtige-Aufsichtsbehoerde.html BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 7/09 Lampenbestellung - Zur Frage, wann eine natürliche Person, die auch als Freiberufler am Rechtsverkehr teilnimmt und Waren für private Zwecke an eine Dienstadresse bestellt als Verbraucher anzusehen ist. Zum Vebraucherbegriff in § 13 BGB. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2079 BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08 Kauf- oder Werkvertragsrecht? - Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden. Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2070 BGH, Urteil vom 17.09.2009 - Xa ZR 40/08 Rücklastschriftgebühren - Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die für den Fall einer Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung vorsieht, stellt eine nach § 309 Nr. 5 Alt. 1 Buchst. a BGB unwirksame Schadenspauschalierung dar. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2069 LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2009 - 16 O 46/09 Keine Übernahme der Rücksendekosten durch den Verbraucher ohne vertragliche Vereinbarung - Die Auferlegung der Kosten der Rücksendung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB 26 kann nicht allein durch die Widerrufsbelehrung erfolgen sondern bedarf einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2057 LG Kiel, Urteil vom 25.03.2009 - 5 O 206/08 (Kein) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen - Wird eine teilbare Leistung während der noch laufenden Widerrufsfrist in Anspruch genommen, besteht kein Schutzbedürfnis des Unternehmers für einen Ausschluss des Widerrufsrechts. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2048 LG Bielefeld, Urteil vom 26.05.2009 - 17 O 59/09 Erstattung von Abmahnkosten bei bereits erfolgter Drittunterwerfung? - Die Kostenerstattung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG kann grundsätzlich nicht (mehr) verlangt werden, wenn bereits eine - ernsthafte - Drittunterwerfung gegenüber einem Mitbewerber erfolgt ist. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2036 OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2009 - I- 4 U 71/09 "3 Jahre Garantie" - Bezieht sich die Werbung mit einer Garantie gegenüber Verbrauchern auf konkrete Verkaufsangebote im Internet, muss mit dem Hinweis auf die Garantie zugleich auch über deren Wirkung und Bedingungen informiert werden. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2034 OLG Rostock, Beschluss vom 19.05.2009 - 3 U 16/09 Doppelte Schriftformklausel in AGB unwirksam - Eine Schriftformklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei dem anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, einer mündlichen Abrede bzw. Individualvereinbarung komme entgegen § 305b BGB keine Geltung zu, ist unwirksam. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2026 BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08 Wertersatz bei Rücktritt vom Kaufvertrag - Dem Verkäufer steht im Falle der Rückabwicklung des Vertrages nach § 346 BGB auch bei einem Verbrauchsgüterkauf (hier: Gebrauchtwagenkauf) grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungswertersatz zu. http://sewoma.de/berlinblawg/urteile/internetrecht/bgh-8-zr-243-08/ OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009 - 4 U 43/09 Telefonnummer bei der Angabe des Widerrufsadressaten wettbewerbswidrig - Wird bei der Angabe desjenigen, an den der Widerruf zu richten ist, eine Telefonnummer angegeben, kann dies zu einer gesetzwidrigen Irritation des Verbrauchers führen. http://www.jurpc.de/rechtspr/20090191.htm 27 OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2009 - 11 U 2/09 (Kart) "Jetzt zu Ökostrom wechseln" - Zu den Anforderungen an die Darstellung aufklärender Hinweise und Zusätze im Rahmen irreführender, so genannter Blickfangwerbung (hier: für Ökostromtarife). http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s5q/page/bslaredaprod.psml?doc.h l=1&doc.id=KORE209652009%3Ajurisr01&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL =true#focuspoint LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2009 - 21 S 53/08 Keine formularmäßig vereinbarte Vorleistungspflicht bei Internet-System-Verträgen - Ein Vertrag, der neben Hosting-, Wartungs- und Beratungsleistungen die vollständige Gestaltung einer individuellen Internetpräsenz umfasst, unterfällt dem Werkvertragsrecht. Die formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht ist daher grundsätzlich unzulässig. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2007 BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08 Irrtums- und Änderungsvorbehalte in Produktkatalogen sind zulässig - Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Produktkatalog stellen keine Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. Eine etwaige Beschränkung der Rechte des Vertragspartners in haftungs- oder gewährleistungsrechtlicher Hinsicht, kann diesen Hinweisen nicht entnommen werden. http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1917 Zahlung KG Berlin, Urteil vom 30.04.2009 - 23 U 243/08 Folgende Klauseln in den AGB eines Luftfahrtunternehmens dürfen in Luftbeförderungsverträge mit Verbrauchern nicht einbezogen werden und es darf sich das Luftfahrtunternehmen nicht auf diese Bestimmungen bei der Abwicklung von Verträgen berufen, die nach dem 1. 4. 1977 geschlossen worden sind: a) Kreditkartengebühr, pro Fluggast und einfacher Flug 4 Euro/4 Euro. b) Zahlungskartengebühr, pro Fluggast und einfacher Flug: 1,50 Euro/1,50 Euro. (LSK 2009, 380279; BeckRS 2009 19462; NJOZ 2009, 3322; DAR 2009, 522) http://www.ra-live.de/index.php?option=com_content&view=article&id=108:kg-berlin-urteilv-30-42009&catid=37:urteile&Itemid=72 Lieferzeiten OLG Bremen; Urteil vom 08.09.2009 - 2 W 55/09 Eine Belehrung über Lieferfristen in AGB von Fernabsatzverträgen im Internet: "Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1-2 Werktage bei D.-Versand", ohne eine Endfrist zu benennen, ist unwirksam, weil für den Kunden nicht mit hinreichender Genauigkeit bestimmbar ist, wann er dem Verwender eine Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen und die weiteren 28 Maßnahmen treffen kann, derer es bedarf, um gemäß § 323 Abs. 1 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu können. (MMR 2010, 26) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2059 OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2009 - 4 U 19/09 1. Die Angabe „Original-Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden” in einer Google-Werbung ist nicht relevant irreführend, wenn der Interessent bei Klick auf den dort angebrachten Link sofort auf der Startseite des Inserenten von der erforderlichen Bestellung bis 16:45 Uhr erfährt, er also nachträglich aufgeklärt wird. 2. Die Angabe „beste Preise” in einer Internetwerbung macht deutlich, dass es nicht um die besten Preise allgemein geht, sondern es sich um „beste Preise” i.S.v. „sehr gute Preise” handelt. (MMR 2009, 861; GRUR-RR 2010, 36) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2077 LG Hamburg, Urteil vom 03.03.2009 - 312 O 637/08 Wettbewerbswidrigkeit des Verkaufs nicht verfügbarer Ware ohne Lieferzeitangaben (BeckRS 2009, 23583) http://www.kanzlei.biz/nc/werberecht/urteil-des-lg-hamburg-vom-03-03-2009-az-312-o-63708.html LG Hamburg, Urteil vom 12.05.2009 - 312 O 74/09 1. Der Verkehr erwartet bei Internetangeboten mangels anders lautender Angaben die sofortige Verfügbarkeit der beworbenen Ware. 2. Gibt der Versandhändler eine bestimmte Lieferzeit an, so liegt hierin eine Irreführung des Verkehrs, wenn der Händler bereits bei Einstellung des Angebots absehen konnte, dass er nicht über ausreichend Vorrat verfügen werde. 3. Bei einer kurzen Frist von 2–4 bzw. 5–7 Tagen erwartet der Verbraucher, dass die Ware beim Werbenden selbst vorrätig oder bei einem Dritten abrufbar auf Lager ist und versendet wird. (MMR 2010, 32) http://www.jurpc.de/rechtspr/20090248.htm AGB und Infos BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 1. Der von der Rechtsprechung des EuGH geprägte Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung verlangt von den nationalen Gerichten über eine Gesetzesauslegung im engeren Sinne hinaus auch, das nationale Recht, wo dies nötig und möglich ist, richtlinienkonform fortzubilden. 2. Eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Geset29 zes voraus; eine solche planwidrige Unvollständigkeit kann sich daraus ergeben, dass der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung ausdrücklich seine Absicht bekundet hat, eine richtlinienkonforme Regelung zu schaffen, die Annahme des Gesetzgebers, die Regelung sei richtlinienkonform, aber fehlerhaft ist. 3. § 439 IV BGB ist unter Beachtung des Urteils des EuGH vom 17. 4. 2008 (NJW 2008, 1433 = EuZW 2008, 310 – Quelle-AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 I 1 BGB) einschränkend anzuwenden: Die in § 439 IV BGB in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, führen hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache. (NJW 2009, 427; MMR 2009, 214; JuS 2009, 274; EuZW 2009, 155; IBRRS 68491; BeckRS 2009, 00083) http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1857 Datenschutz Es gibt eine Einigung über den Inhalt der bald verabschiedeten EU-Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st03/st03674.de09.pdf The changes introduced include: for the first time in the EU, a framework for mandatory notification of personal data breaches. Any communications provider or Internet service provider (ISP) involved in individuals' personal data being compromised must inform them if the breach is likely to adversely affect them. Examples of such circumstances would include those where the loss could result in identity theft, fraud, humiliation or damage to reputation. The notification will include recommended measures to avoid or reduce the risks. The data breach notification framework builds on the enhanced provisions on security measures to be implemented by operators, and should stem the increasing flood of data breaches; reinforced protection against interception of users' communications through the use of - for example - spyware and cookies stored on a user's computer or other device. Under the new Directive users should be offered better information and easier ways to control whether they want cookies stored in their terminal equipment; the possibility for any person negatively affected by spam, including ISPs, to bring effective legal proceedings against spammers; substantially strengthened enforcement powers for national data protection authorities. They will for example be able to order breaches of the law to stop immediately and will have improved means of cross-border cooperation. http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/EDPS/Press News/Press/2009/EDPS-2009-13_Adoption_ePrivacy_Directive_EN.pdf Koalitionsvertrag 30 Sensibilisierung für den Schutz der eigenen Daten Anpassung de Datenschutzrechts in Bezug auf Daten im Internet Anpassung des Bundesdatenschutzgesetz unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung, dadurch dieses lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten. Verbesserte Rahmenbedingungen für informierte und freie Einwilligungen schaffen. Dazu sollen Informationspflichten erweitert und der Freiwilligkeit der Einwilligung größere Bedeutung beigemessen werden. Einrichtung einer Stiftung Datenschutz, die den Auftrag hat, Produkte, Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln Stärkung des Technologiestandorts Deutschland, wenn datenschutzfreundliche Technik aus Deutschland mit geprüfter Qualität weltweit vertrieben wird Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll die personelle und sächliche Ausstattung verbessert werden Vorratsdatenspeicherung Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt werden Arbeitnehmerdatenschutz Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind Es sollen praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen und gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden Fluggastdaten Abkommen mit den USA kann nicht als Maßstab dienen Verhandlungen auf der EU Ebene, um ein höheres Datenschutzniveau zu erreichen BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 225/08 - OLG Schleswig Die Abtretung von Darlehensforderungen durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Fortführung von BGHZ 171, 180). http://www.dnoti.de/DOC/2009/11zr225_08.pdf OberVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2009 - 20 ZD 2/09 In die Rechte eines Beamten wird nicht unverhältnismäßig eingegriffen, wenn er auf dienstlichen Datenträgern pornografische Schriften speichert und daraufhin seine privaten Dateien (insb. E-Mails) durchsucht und beschlagnahmt werden. 31 http://www.online-und-recht.de/urteile/Dienstherr-darf-wegen-Pornos-PC-beschlagnahmenund-durchsuchen-20-ZD-2-09-Oberverwaltungsgericht-Lueneburg-20090428.html AG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.07.2009 - 30 C 3173/08 - 47 Installiert ein Mieter eine Videokamera, um den Haustüreingangsbereich zu überwachen, so kann dies einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Überwachten darstellen. Dabei müssen die Personen nicht tatsächlich gefilmt werden, denn dass die Beobachtung einer Mietpartei grundsätzlich möglich ist und eine Kamera überhaupt existiert, ist für die Rechtsverletzung ausreichend. http://www.datenschutz.eu/urteile/Mieter-darf-keine-Videokamera-zur-Ueberwachung-vomEingang-anbringen-30-C-3173-08-47-Amtsgericht-Frankfurt_a_M-20090717.html LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 - 28 O 116/09 Ein Schuldner hat gegen den Betreiber einer Online-Datenbank, in der titulierte Forderungen zum Kauf angeboten werden, lediglich dann einen Unterlassungsanspruch, wenn die Veröffentlichung der Forderung einen Eingriff in sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Schuldner individualisierbar ist. http://sewoma.de/berlinblawg/urteile/internetrecht/lg-koeln-28-o-116-09/ Landesarbeitsgericht Chemnitz, Urteil vom 19.06.2009 - 2 Sa 567/08 Das Amt des Datenschutzbeauftragten ist im Beamtenverhältnis von Dienstordnungsangestellten nicht Gegenstand des Angestelltenvertrages, sondern bloße Aufgabenzuweisung. Fusioniert eine Krankenkasse, für die ein Datenschutzbeauftragter bestellt war, mit einer anderen Krankenkasse, so geht das Amt des Datenschutzbeauftragten unter und dem betroffenen Dienstordnungsangestellten kann eine andere angemessene Aufgabe zugewiesen werden. http://www.datenschutz.eu/urteile/Datenschutzbeauftragter-kann-nach-Fusion-der-ihnbeschaeftigenden-Krankenkasse-mit-anderer-Kasse-neuLandesarbeitsgericht-Chemnitz20090619.html VG Aachen, Urteil vom 15.06.2009 - 6 K 1979/08 1. Werden in einem Ermittlungsverfahren personenbezogenen Daten erfasst, dürfen diese bei einem bestehenden Resttatverdacht gespeichert und aufbewahrt werden. 2. Der Betroffene hat aber einen Anspruch auf Löschung der Daten aus der Kriminalakte, wenn die Tat unaufgeklärt bleibt. Den Daten ist dann kein Resttatverdacht mehr zu entnehmen und die weitere Aufbewahrung ist für die Erfüllung der Aufgabe der Polizei nicht mehr erforderlich. http://www.datenschutz.eu/urteile/Speicherung-personenbezoener-Daten-bei-nichtaufgeklaerter-Tat-rechtswidrig-6-K-1979-08-Verwaltungsgericht-Aachen-20090615.html VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.05.2009 - 10 K 932/09 Die Internet-Veröffentlichung der Höhe von erhaltenen EU-Agrarsubventionen und die dazugehörigen Daten der Empfänger ist rechtmäßig. Die Nennung der Agrarsubventionen 32 beruht auf dem Recht der Europäischen Union, das die deutschen Behörden anzuwenden haben. http://www.kostenlose-urteile.de/Verwaltungsgericht-Karlsruhe-Agrarsubventionen-duerfenim-Internet-veroeffentlicht-werden.news7905.htm VGshof Kassel, Beschluss vom 19.05.2009 - 6 A 2672/08 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses gilt für private E-Mails am Arbeitsplatz nur solange der Übertragungsvorgang der E-Mal andauert. Sobald die E-Mail vom Server abgerufen und auf dem lokalen Rechner gespeichert wird, unterfällt sie nicht mehr dem Grundrecht des Art. 10 GG. http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/10ce/page/bslaredaprod.psml?pid =Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofr esults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE090001735%3Ajurisr00&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1 OberVG Muenster, Urteil vom 08.05.2009 - 16 A 3375/07 Die Überwachung von Bibliotheksräumen durch Videokameras ist zur Bekämpfung von Diebstahl und Beschädigungen zulässig. Eine Speicherung der Aufnahmen darf jedoch nur erfolgen, wenn ein konkreter Verdacht eines bevorstehenden oder stattfindenden Vergehens besteht. http://www.datenschutz.eu/urteile/Reine-Videoueberwachung-einer-Universitaetsbibliothekohne-Speicherung-zulaessig-16-A-3375-07-Oberverwaltungsgericht-Muenster20090508.html OberVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2009 - 5 B 1184/08 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist nicht verpflichtet, der Presse Auskunft über die konkreten Ergebnisse der laufenden Ermittlungen bezüglich der Bespitzelungsaffäre der Telekom zu geben. Die ordnungsgemäße Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen und die Interessen der Deutschen Telekom AG überwiegen gegenüber einer ausführlichen Auskunftsverpflichtung. http://www.datenschutz.eu/urteile/Nur-eingeschraenkter-Auskunftsanspruch-der-Pressegegenueber-Bundesdatenschutzbeauftragtem-Oberverwaltungsgericht-NordrheinWestfalen-20090325.html EuGH, Urteil vom 16.12.2008 - C-73/07 Die Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten durch Einrichtung eines kostenpflichtigen Kurzmitteilungsdienstes, durch Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder durch die kommerzielle Verarbeitung von einer CD-ROM kann in Einzellfall von der Pressefreiheit gedeckt sein, wenn allein journalistische Zwecke damit verfolgt werden. http://www.kostenlose-urteile.de/Europaeischer-Gerichtshof-praezisiert-das-Verhaeltniszwischen-Datenschutz-und-Pressefreiheit.news7146.htm OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2009 - 11 W 21/09 33 § 101 Abs. 9 UrhG bildet einen Erlaubnistatbestand nur für die gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten und nicht für die allein aufgrund der Verpflichtung zur Speicherung nach § 113a TKG gespeicherten Daten. Access Provider sind nicht nach § 101 Abs. 9 UrhG verpflichtet, zugunsten privater Unternehmen auf Verkehrsdaten zuzugreifen, die sie ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert haben. § 101 Abs. 9 UrhG ist (wenn überhaupt) ein datenschutzrechtlicher Ermächtigungsgrundlage für die Übermittlung der gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten, nicht jedoch für die allein nach § 113 a TKG gespeicherten Daten. http://www.jurpc.de/rechtspr/20090271.htm Landgericht München, Urteil vom 19.11.2009 - 35 O 9639/09 Die namentliche Nennung einer Sozialarbeiterin im Internet, die im Rahmen einer Streitigkeit über das Sorgerecht tätig war, ist unzulässig. Dem sorgerechtlich betroffenen Elternteil ist es nicht erlaubt, Texte oder Presseberichte unter Namensnennung der zuständigen Funktionsträger ins Internet zu stellen. http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=14569 34