Infos+Fischereiordnung-Lechrevier-2012
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Infos+Fischereiordnung-Lechrevier-2012
Fischereiordnung fÄr das Lechrevier 7009 Die Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes, des Tierschutzes, sowie naturschutzrechtliche Bestimmungen sind genau einzuhalten. Der Inhaber des Erlaubnisscheines muss im Besitz einer Unterweisungsbest€tigung oder eines staatlichen Fischereischeines sein. Weiters ist die Mitgliedschaft beim Tiroler Landesfischereiverband notwendig. Jugendliche unter 14 Jahren d•rfen nur in Gegenwart einer vollj€hrigen Aufsichtsperson mit g•ltiger Gast- oder Namenskarte angeln. Der Erlaubnisscheininhaber ist f•r Sch€den und Unf€lle w€hrend der Aus•bung der Fischerei selbst verantwortlich. Der Fischereiverein •bernimmt keine Haftung. Der Angelplatz ist in sauberem Zustand zu verlassen. Angelschn•re und Angelhaken sind eine Gefahr f•r die Tierwelt und d•rfen daher auf keinen Fall hinterlassen werden. Den Kontrollorganen (Aufsichtsfischer, Fischwirtschaftsmeister, Fischereibeauftragten, Polizei) sind Gastkarte und Fang nach Aufforderung vorzuzeigen. Jeder Besitzer einer Angelkarte hat die Pflicht, die Gew€sserordnung bei der Aus•bung des Fischfangs zu ber•cksichtigen. Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug der Fischereiberechtigung geahndet. Grobe Verst‚ƒe gegen das Landesfischereigesetz und das Tierschutzgesetz werden zur Anzeige gebracht. Die Angelsaison beginnt am 1. M€rz und endet am 31. Oktober. Vom 01. M€rz bis 30. September sind als K‚der k•nstliche Fliege, Blinker, Spinner, Wobbler, Twister (Gummifisch) sowie Elritze (Pfrille) erlaubt. Vom 01. Oktober bis 31. Oktober ist das Angeln ausschlieƒch mit der Fliegenrute mit k•nstlicher Fliege (Trocken-/Nassfliege, Emerger, Nymphe und Streamer) mit Einfachhaken und widerhakenlos erlaubt; zus€tzliche Schnur und/oder Vorfachbeschwerung, ebenso das Angeln mit der Wasserkugel und dem Tiroler H‚lzl, sind verboten. Das Angeln ist von der Morgen- bis zur Abendd€mmerung erlaubt. Nachtfischen ist verboten. Inhaber einer Gastkarte/Wochenkarte sind angehalten, die Fangergebnisse sofort in die daf•r vorgesehene Fangliste einzutragen. Die Fangliste ist nach Beendigung der Fischerei in den Briefkasten der Kartenausgabestelle einzuwerfen. AngelgerÄt: 1 Spinn- oder Fliegenrute Die Angeln m•ssen st€ndig beaufsichtigt werden. LebendkÅder (Fische, Maden, W•rmer, Insekten, etc.) sowie K€se, Brot und nat•rlicher/k•nstlicher Teig u.a. NaturkÅder sind grunds€tzlich verboten. Fischereigrenzen: Linkes Lechufer samt Zufl•ssen und Gerinnen vom Einfluss des WeiÇenbach ca. 8 km flussabw€rts bis zur Einm•ndung des Seebachs in Lechaschau. Am Weidateich und Hornberger Teich ist das Angeln verboten! Untermaƒige Fische sind unverz•glich mit zu ihrer Erhaltung erforderlichen Sorgfalt zur•ckzusetzen. Sofern diese Fische infolge einer Verletzung als nicht lebensf€hig erscheinen, sind sie zu t‚ten und in die Fangmeldung einzutragen. Vorfach und Haken sind in diesem Fall im Fisch zu belassen. Setzkescher sind verboten. Es d•rfen tÄglich 3 Edelfische (Bachforelle, Regenbogenforelle, …sche, Bachsaibling) entnommen werden, davon jedoch nur 1 …sche. Die GewÄsserordnung des 1. AuÅerferner Fischereivereines wurde am 08.02.2010 beschlossen und tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft. Petri Heil und einen schÄnen erfolgreichen Angeltag wÅnscht Ihnen der 1. Auƒerferner Fischereiverein HÄfen. Infos Lechrevier 7009 Ausgabe von Tages und Wochenkarten: Adrian Eberhard, „Thermic Ranch“ (am Segelflugplatz) 6604 H‚fen, Lechau 4 Tel.: +43(0)5672 64010 ƒffnungszeiten: April bis November Montag bis Samstag ab 14:00 Uhr, Sonntag von 10:00 bis 24:00 Uhr Unterweisung und Best„tigung des Gastkartenbeitrages mitf…hren! Abgabe Fangergebnis: Das Fangergebnis ist an der o.a. Kartenausgabestelle abzugeben!