Vorsitzender des Verbandes der Elternvereine an den höheren und

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Vorsitzender des Verbandes der Elternvereine an den höheren und
Zur Pressekonferenz:
„Schule: Gratis heißt nicht kostenlos!“
Kopierkosten:
Der Ersatz von Kopierkosten lässt sich grundsätzlich aus dem SchOG § 5 argumentieren. Sieht
man sich die Praxis näher an, so verblüfft die Bandbreite, in der pauschaler Kostenersatz an
Wiener AHS und BHS eingehoben wird [1]. An 20 % der Schulen wird kein Kopierbeitrag eingehoben. Während an Unterstufen der Jahresbetrag von € 10,- am Häufigsten genannt wurde,
werden für Oberstufenschüler in 20 % der Schulen € 15,- genannt. Die maximal eingehobenen
Beträge liegen aber bei € 40,-. Bei Selbstkosten von 5 Cent pro Blatt müsste ein Unterstufenschüler 200, ein Oberstufenschüler gar 300 Kopien pro Jahr erhalten – für 40 € bekäme man da
schon 800 Kopien.
Eltern klagen, dass sie die Gegenleistung für diese Kopierbeiträge nicht erkennen können. Der
Nutzen von kopierten Unterlagen (Inhalt aber auch graphische Qualität der Kopien) gibt oft auch
Anlass zur Klage.
„Mama, ich brauch noch 50 Cent!“ – Wo kein pauschaler Kopierbeitrag eingehoben wird zahlen
Eltern oft in ungezählten Kleinbeiträgen – u.a. auch für Kopien
Unsere Forderung:
Minimierung der Zahl von Kopien und damit der Kosten, Transparenz bei der Verrechnung,
Schutz der Eltern vor unverhältnismäßigen Forderungen. Eltern dürfen nicht zur Bezahlung der
Kopien für Verwaltungszwecke herangezogen werden!
Fernziel:
Eine verbesserte Versorgung der Schüler/innen mit Unterrichtsmaterialien mit einem didaktischen Gesamtkonzept für Nachschlagwerke, Schulbücher, Arbeitsbücher, Einzelblätter, diverses elektronische und digitale Medien.
Schulausstattung – Garderoben und Spinde:
Die Gesamtsituation ist – nicht nur für Eltern – unübersichtlich: Wofür ist der Schulerhalter (bei
öffentlichen höheren Schulen der Bund), wofür die Landesschulbehörde, wofür die Bundesimmobiliengesellschaft oder ein privater Gebäudeinhaber zuständig?
Besonders häufig gibt es Probleme mit Garderoben: Gebäudeadaptierung für eine AHS in Wien
(1994 [4]): die Schule wurde mit „Normspinden“ ausgestattet, wobei „.. laut Norm“ vier(!) Schüler/innen gemeinsam einen Garderobespind nutzen mussten. Eltern berichteten oft, dass ihre
Kinder keine dicken Jacken oder Winterstiefen anziehen „konnten“, weil im Spind kein Platz
dafür wäre. Von Seite des Schulerhalters wurde dieses Problem nicht zur Kenntnis genommen.
Der Elternverein war an einer Lösung interessiert und bereit, Kosten zu übernehmen, wobei
sich daraus vielfältige Probleme in der Rechtsfähigkeit eines gemeinnützigen Vereins ergeben.
Für Eltern entstehen oft zusätzliche Kosten [1]. Kautionen für Spindschlüssel sind dabei kein
Thema. Vielfach werden aber von der Schulleitung oder über einen Verein (Eltern-, Absolventen, Förderverein ..) Mietgebühren für die Spindbenützung eingehoben. Während an Schulen,
wo die Ausstattung durch den Schulerhalter ausreichend ist, keine Kosten anfallen, werden an
anderen Schulen jährlich bis zu 22 € als Miete für die Spindbenützung verlangt.
Das Thema wurde im Stadtschulrat diskutiert und es gibt einen sehr klar formulierten Erlass zu
den Schulkosten [5] und einen speziell für die Spindproblematik [6]. In der Praxis bleibt der
Sachzwang: Schüler/innen müssen ihre (Winter)Kleidung außerhalb der Klasse sicher verwahren können. Eltern müssen bezahlen, wenn die erforderliche Infrastruktur kostenpflichtig angeboten wird.
Zu bedenken sind Fragen der Ausstattung z.B. im Bezug auf die Gebäudesicherheit – im Bezug
auf das Wohl der Schüler/innen gibt es kaum gesetzliche Vorgaben.
Forderung:
Klare Mindeststandards für Schulbauten und deren Ausstattung.
Die Beseitigung von Mängeln muss durch Sonderbudgets finanziert werden.
1
Nachhilfe, Kurse, Seminare, Sprachferien etc.
„Schule ist Ort des Lernens“ (Univ.-Prof. Dr. Michael Schratz) – präzisiert: Schule ist NICHT Ort
des Lehrens, Prüfens und Beuteilens– Warum brauchen dann so viele Schüler/innen Nachhilfe?
Das Ergebnis einer Umfrage [2] ergab, dass über 50 % aller Schüler/innen „.. eine Art von Unterstützung“ benötigen, etwa die Hälfte davon bezahlte Nachhilfe. Nur 6 % fanden diese Unterstützung im kostenlosen Förderunterricht an ihrer Schule.
Erfolge der Elternvertretung:
Einführung des Frühwarnsystems, Verbesserung des Frühwarnsystems (2004/05) mit dem
Auftrag an den/die Lehrer/in, im Beratungsgespräch Analyse und Lösungskonzept zu entwickeln.
Eltern berichten aber weiterhin, dass die Beratung manchmal in der Übergabe einer Adressliste
von Nachhilfelehrer/innen bestehe. Eltern sind im Zugzwang, wenn ohne Nachhilfe die
Erreichung des Klassenziels gefährdet ist. Eine ganze Dienstleistungssparte vom Lerninstitut
bis zum steuerfreien Nebenerwerb von (arbeitslosen Jung)lehrer/innen, Student/innen, Schüler/innen ist gut etabliert. In den meisten Fällen existieren keine Qualitätsindikatoren, die Kosten
und Leistung verknüpfen – Erfolgsgarantie kann es natürlich nicht geben.
Kostenpflichtige „Förderangebote“ werden über die Schule sehr wirksam beworben. Die Zahl
solcher Angebote lässt sich nicht belegen, doch erzählen Eltern häufig von Angeboten, die so
beschrieben werden können.
Immer wieder werden in Klassen Workshops oder Seminare angeboten, wobei den (zahlenden)
Eltern oft gar nicht die Wahl bleibt, wenn Kurse im Rahmen des Unterrichts abgehalten werden.
Identität, Referenzen und Qualität der Referent/innen bleiben meist ungenannt. Neben wertvollen Angeboten wird da oft teurer Unfug geboten.
Bei Einzelstunden (z.B. Rhetorik, Atemtechnik etc.) sind es 3 bis 5 €, für Jahrgangsbegleitung
können bis zu € 200 pro Schüler/in zusammenkommen.
Beträchtlicher sozialer Druck entsteht, wenn Fachlehrer/innen auf Angebote von Sprachferien
verweisen oder diese sogar empfehlen. Nach einer Umfrage der AK werden solche Angebote
von etwa 10 % der Schüler/innen in Anspruch genommen. Lernferien können naturgemäß sehr
unterschiedliche Kosten verursachen (Englisch-Camp im Inland oder Sprachwochen in den
USA). der Mittelwert liegt laut AK [3] bei etwa € 1.000,-.
Sowohl aus Angaben des SSR Wien als auch des bm:bwk ist abzuleiten, dass Kontingente für
den Förderunterricht ungenutzt bleiben. Wir hoffen sehr auf die Umsetzung des „individuellen
Förderkonzepts“, das im Schulpaket 1 vorgeschrieben ist und nun umgesetzt werden muss.
Unsere Hoffnung:
Schule wird tatsächlich zum „Ort des Lernens“, individuelle Fördermaßnahmen werden im Regelschulwesen angeboten.
Unsere Forderung:
Organisatorische und eventuell gesetzliche Veränderungen zur besseren Nutzung des kostenlosen Förderunterrichts.
Richtlinien zur qualifizierten Information über kostenpflichtige Angebote an der Schule.
Möglichst freie Entscheidung der Eltern auf der Basis solider Information.
Beschränkungen bei der (empfehlenden!) Weitergabe von Werbematerialien.
2
Quellen:
•
Verband der Elternvereine an den höheren und mittleren Schulen Wiens:
[1] Erhebung der Schulkosten (Jänner 2004, etwa 3/4 der befragten Elternvereine retournierten
die Fragenbogen.)
[2] Erhebung zum Nachhilfeunterricht (März 2004, gemeinsam mit dem Bundesverband der
Elternvereinigungen an den Mittleren und Höheren Schulen Österreichs und dem Nachhilfeinstitut „Lernquadrat“)
•
Arbeiterkammer Wien
[3] Erhebung zu den Schulkosten (durchgeführt vom OIBF, November 2002)
[4] Eigene Erfahrung
[5] Erlass des Stadtschulrats für Wien 000.008/0013-kanz0/2004 vom 12. April 2005
[6] Rundschreiben des Stadtschulrats für Wien Zl. 000.008/6-1/05 (gemäß RS Nr 5/2005 des
BMBWK vom 28.2.2005)
10. Februar 2006
Mag. Johannes Theiner
Vorsitzender des Verbands der Elternvereine
an den höheren und mittleren Schulen Wiens
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