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Labor für Cytopathologie
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000
November 2005 1. Jahrgang
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Vorteilnahme – Gefahr für den Arzt?
Mitte der 90er Jahre erschütterte der so genannte
Herzklappenskandal Ärzteschaft und Öffentlichkeit
gleichermaßen. Damals waren von einer Firma zweistellige Millionenbeträge als Bestechungsgelder an
Ärzte und Klinikangestellte gezahlt worden, um unter
anderem die Anschaffung überteuerter Herzklappen zu
unterstützen. Dieser Skandal war der Auslöser für
einen runden Tisch, an dem Pharmaindustrie, Hersteller medizinischer Geräte und Ärztekammern neu
regelten, welche Vergütungen ein Arzt akzeptieren
darf ohne dabei dem Verdacht unterworfen zu werden,
die absolute Unabhängigkeit seiner ärztlichen
Entscheidung zu gefährden. Unzulässig nach dieser
Neuregelung sind Geschenke und andere geldwerte
Vorteile, wenn dabei der Wert von 50 Euro überschritten wird. Dasselbe gilt auch für die so genannten kickback Zahlungen in Form von Vergütungen oder wirtschaftlichen Vorteilen, die Hersteller oder Händler z.B.
für die Verordnung bestimmter Arznei- oder
Hilfsmittel anzubieten versuchen. Bei der Überweisung
von Patienten dürfen weder Geld noch entsprechende
Vorteile entgegengenommen oder gezahlt werden.
Hierbei reicht bereits das Versprechen zu einer solchen
Honorierung. Ebenfalls unzulässig sind überhöhte
Vergütungen für Leistungen eines Arztes für die
Pharma- oder Geräteindustrie, wie z.B. für
Anwendungsbeobachtungen. Als geldwerte Leistungen
und Vergütungen werden unter anderem Fachbücher,
medizinische Zeitschriften, Softwarepakete, Einladungen
zu Konzerten, Golfturnieren etc. verstanden. Bei
Fortbildungsveranstaltungen darf das Nebenprogramm
nur eine untergeordnete Rolle gegenüber dem wissenschaftlichen Teil spielen und zusätzliche Begleitpersonen müssen ihren Aufenthalt selbst bezahlen.
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Labor begrüßt Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien
Das Labor für Cytopathologie Kloster Paradiese begrüßt die Richtlinienänderung des Gemeinsamen
Bundesausschusse (GBA) des Bundesministeriums für
Gesundheit, wonach seit 12. Oktober 2005 die
Abstrichentnahme bei der Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses „in der Regel mit Hilfe von Spatel (PortioOberfläche) und Bürste (Zervikalkanal)“ vorgenommen
werden soll. Ursache für viele falsch negative Befunde
in der Vergangenheit sei zu einem großen Teil die nicht
adäquate Abstrichentnahmetechnik, so Dr. Winfried
Steinberg, Leiter des Labors. „Beim Watteträger
bestand immer die Gefahr, dass relevantes
Untersuchungsmaterial gar nicht erst auf den
Objektträger gelangte. Allerdings ist bei der kolposkopisch
gestützten, gezielten Abnahme auch der Watteträger
ein sinnvolles Abnahmeinstrument.“ Daher sei bei
jeder Patientin ein individuelles Vorgehen notwendig.
Steinberg weiter: „Das grundlegende Instrument zur
Zellabnahme sollte m.E. der Szalay-Spatel sein, den
wir unseren Einsendern schon seit Jahren zur Verfügung stellen.“ Die konsequente Durchführung eines
solchen Vorgehens erhöhe die Sensitivität der
Zytologie mit geringem Aufwand und könnte auf lange
Sicht zur Mortalitätsreduktion beitragen. Also werde hier
ein Qualitätssicherungsbeitrag zur Screeningqualität
geleistet. Das Labor für Cytopathologie Kloster Paradiese
ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/2000 und gewährleistet damit seinerseits hohe Qualitätsstandards.
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Mitarbeiter im Labor für Cytopathologie:
Hildegard Raida gehört zu den Mitarbeitern der ersten
Stunde im Labor Kloster
Paradiese. Seit 1996 ist die
Zytologieassistentin für das
Screening von Abstrichen
und DNS-Messungen verantwortlich. Dabei bringt sie
so leicht nichts aus der Ruhe.
Ihre Hobbys: Lesen, Reisen
(Spanien), Sport. Ihr Lieblingsessen: die mediterrane
Küche. Sternzeichen: Löwe.
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