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GynCyto News Labor für Cytopathologie Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 November 2005 1. Jahrgang • Vorteilnahme – Gefahr für den Arzt? Mitte der 90er Jahre erschütterte der so genannte Herzklappenskandal Ärzteschaft und Öffentlichkeit gleichermaßen. Damals waren von einer Firma zweistellige Millionenbeträge als Bestechungsgelder an Ärzte und Klinikangestellte gezahlt worden, um unter anderem die Anschaffung überteuerter Herzklappen zu unterstützen. Dieser Skandal war der Auslöser für einen runden Tisch, an dem Pharmaindustrie, Hersteller medizinischer Geräte und Ärztekammern neu regelten, welche Vergütungen ein Arzt akzeptieren darf ohne dabei dem Verdacht unterworfen zu werden, die absolute Unabhängigkeit seiner ärztlichen Entscheidung zu gefährden. Unzulässig nach dieser Neuregelung sind Geschenke und andere geldwerte Vorteile, wenn dabei der Wert von 50 Euro überschritten wird. Dasselbe gilt auch für die so genannten kickback Zahlungen in Form von Vergütungen oder wirtschaftlichen Vorteilen, die Hersteller oder Händler z.B. für die Verordnung bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel anzubieten versuchen. Bei der Überweisung von Patienten dürfen weder Geld noch entsprechende Vorteile entgegengenommen oder gezahlt werden. Hierbei reicht bereits das Versprechen zu einer solchen Honorierung. Ebenfalls unzulässig sind überhöhte Vergütungen für Leistungen eines Arztes für die Pharma- oder Geräteindustrie, wie z.B. für Anwendungsbeobachtungen. Als geldwerte Leistungen und Vergütungen werden unter anderem Fachbücher, medizinische Zeitschriften, Softwarepakete, Einladungen zu Konzerten, Golfturnieren etc. verstanden. Bei Fortbildungsveranstaltungen darf das Nebenprogramm nur eine untergeordnete Rolle gegenüber dem wissenschaftlichen Teil spielen und zusätzliche Begleitpersonen müssen ihren Aufenthalt selbst bezahlen. ............................................ Labor begrüßt Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien Das Labor für Cytopathologie Kloster Paradiese begrüßt die Richtlinienänderung des Gemeinsamen Bundesausschusse (GBA) des Bundesministeriums für Gesundheit, wonach seit 12. Oktober 2005 die Abstrichentnahme bei der Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses „in der Regel mit Hilfe von Spatel (PortioOberfläche) und Bürste (Zervikalkanal)“ vorgenommen werden soll. Ursache für viele falsch negative Befunde in der Vergangenheit sei zu einem großen Teil die nicht adäquate Abstrichentnahmetechnik, so Dr. Winfried Steinberg, Leiter des Labors. „Beim Watteträger bestand immer die Gefahr, dass relevantes Untersuchungsmaterial gar nicht erst auf den Objektträger gelangte. Allerdings ist bei der kolposkopisch gestützten, gezielten Abnahme auch der Watteträger ein sinnvolles Abnahmeinstrument.“ Daher sei bei jeder Patientin ein individuelles Vorgehen notwendig. Steinberg weiter: „Das grundlegende Instrument zur Zellabnahme sollte m.E. der Szalay-Spatel sein, den wir unseren Einsendern schon seit Jahren zur Verfügung stellen.“ Die konsequente Durchführung eines solchen Vorgehens erhöhe die Sensitivität der Zytologie mit geringem Aufwand und könnte auf lange Sicht zur Mortalitätsreduktion beitragen. Also werde hier ein Qualitätssicherungsbeitrag zur Screeningqualität geleistet. Das Labor für Cytopathologie Kloster Paradiese ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/2000 und gewährleistet damit seinerseits hohe Qualitätsstandards. ............................................ Mitarbeiter im Labor für Cytopathologie: Hildegard Raida gehört zu den Mitarbeitern der ersten Stunde im Labor Kloster Paradiese. Seit 1996 ist die Zytologieassistentin für das Screening von Abstrichen und DNS-Messungen verantwortlich. Dabei bringt sie so leicht nichts aus der Ruhe. Ihre Hobbys: Lesen, Reisen (Spanien), Sport. Ihr Lieblingsessen: die mediterrane Küche. Sternzeichen: Löwe. ............................................