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Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009 Konzernanhang
45Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen das World Trade Center im Hinblick auf die angeblich gelund Personen
tenden Versicherungsbedingungen verschiedener VersicheAngaben über die Bezüge der Organmitglieder sowie Geschäftsvorfälle mit diesen sind im Vergütungsbericht ab
Seite 18 veröffentlicht.
Geschäftsvorfälle zwischen der A
­ llianz SE und deren Tochter­
unternehmen, die als nahestehende Unternehmen anzu­
sehen sind, wurden durch die Konsolidierung eliminiert und
werden im Anhang nicht erläutert.
Geschäftsbeziehungen, die mit assoziierten Unternehmen
bestehen, werden wie Geschäfte mit Dritten auf der Basis
von Marktpreisen behandelt. Darüber hinaus sind diese
insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
Im Geschäftsjahr 2009 wurden finanzielle Vermögenswerte
in Höhe von 1 158 Mio € von assoziierten Publikumsfonds
an Tochterunternehmen des A
­ llianz Konzerns verkauft.
46Eventualverbindlichkeiten, Verpflichtungen,
Bürgschaften, verpfändete Vermögenswerte
und Sicherheiten
Eventualverbindlichkeiten
Rechtsstreitigkeiten
Gesellschaften des A
­ llianz Konzerns sind im Rahmen des
normalen Geschäftsbetriebs in ihrer Eigenschaft als Versicherungs-, Bank- und Vermögensverwaltungsgesellschaften,
Arbeitgeber, Investoren und Steuerzahler in gerichtliche
und aufsichtsrechtliche Verfahren sowie in Schiedsverfahren in Deutschland und anderen Ländern einschließlich der
Vereinigten Staaten von Amerika involviert. Der Ausgang
der schwebenden oder drohenden Verfahren ist nicht bestimmbar oder vorhersagbar. Unter Beachtung der für diese
Verfahren gebildeten Rückstellungen ist das Management
der Ansicht, dass keines dieser Verfahren, einschließlich der
nachfolgend aufgeführten, wesentliche Auswirkungen auf
die finanzielle Situation und das operative Ergebnis des
­Allianz Konzerns hat.
Am 5. November 2001 wurde unter der Bezeichnung Silverstein gegen Swiss Re International Business Insurance
Company Ltd. eine Klage gegen mehrere Versicherungsund Rückversicherungsgesellschaften, einschließlich der
heute unter dem Namen A
­ llianz Global Risks US Insurance
Co. (AGR US) tätigen Gesellschaft des ­Allianz Konzerns,
beim United States District Court for the Southern District
of New York eingereicht. Mit dieser Klage wurde das Ziel
verfolgt, den Terroranschlag vom 11. September 2001 auf
334
rungsverträge als zwei verschiedene Ereignisse einstufen zu
lassen. Am 23. Mai 2007 erzielte AGR US im Rahmen der
gerichtlich angeordneten Vergleichsverhandlungen hinsichtlich der streitigen Versicherungsansprüche eine Einigung mit Silverstein Properties. SCOR teilte am 24. Mai 2007
mit, dass diese Einigung ihrer Auffassung nach nicht den
Bedingungen des Rückversicherungszertifikats zwischen
SCOR und AGR US entspricht, und legte den Fall, wie im
Rückversicherungszertifikat vorgesehen, dem Schiedsgericht
vor. Im November 2009 hat das Schiedsgericht entschieden,
dass SCOR keine Ansprüche gegen A
­ llianz hat. Somit hatte
der Ausgang des Schiedsverfahrens keine negativen finanziellen Auswirkungen auf die A
­ llianz.
Am 24. Mai 2002 hat die Hauptversammlung der Dresdner
Bank AG die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die A
­ llianz als Hauptaktionär gegen Gewährung
einer Barabfindung in Höhe von 51,50 € je Aktie beschlossen
(sogenanntes Squeeze-out). Die Höhe der Barabfindung
wurde von der A
­ llianz auf der Basis eines Wirtschaftsprüfergutachtens festgelegt und ihre Angemessenheit von einem
gerichtlich bestellten Prüfer bestätigt. Einige der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre haben in einem gerichtlichen Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt beantragt, die angemessene Barabfindung zu bestimmen. Das
Management ist der Ansicht, dass die Höhe der Barabfindung
angemessen ist und der Antrag der Minderheitsaktionäre
keinen Erfolg haben wird. Sollte das Gericht den Betrag der
Barabfindung höher festsetzen, wirkt sich diese Erhöhung
auf alle rund 16 Mio an die A
­ llianz übertragenen Aktien aus.
Gegen ­Allianz Global Investors of America L.P. und einige
ihrer Tochtergesellschaften sind Schadensersatzklagen von
Privatinvestoren und andere Verfahren im Zusammenhang
mit Vorwürfen in Bezug auf „Market Timing“ in der Fondsbranche anhängig. Diese Klagen wurden zusammengefasst
und in Form eines Multi-District-Litigation-Verfahrens an
den US District Court for the District of Maryland verwiesen.
Der mögliche Ausgang dieser Verfahren kann noch nicht
vorhergesagt werden. Allerdings erwartet das Management
derzeit keinen wesentlichen negativen finanziellen Effekt
von diesen Verfahren für den A
­ llianz Konzern.
Pacific Investment Management Company LLC (PIMCO),
eine Tochtergesellschaft der A
­ llianz Global Investors of
America L.P., und PIMCO Funds sind Beklagte einer Sammelklage beim Northern District of Illinois, Eastern Division.
In der Klage wird geltend gemacht, dass die Kläger jeweils
Terminkontrakte auf 10-Jahres-US-Schatzanweisungen
gekauft und verkauft haben und dadurch Schaden erlitten
Konzernanhang Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009
haben, dass PIMCO einen Engpass dieser Wertpapiere durch
das gleichzeitige Halten von Kassabeständen und Terminpositionen für Rechnung ihrer Kunden unter Verstoß gegen
die Regelungen des bundesstaatlichen Commodity Exchange Act betreffend Marktmanipulation herbeigeführt
habe. Im Juli 2007 hat der District Court die Klage als Sammelklage für all diejenigen Personen zugelassen, die Terminkontrakte auf die entsprechenden Wertpapiere zum
Ausgleich nicht gedeckter Positionen zwischen dem 9. Mai
2005 und dem 30. Juni 2005 gekauft haben. Am 7. Juli 2009
hat der U.S. Court of Appeals die Entscheidung des District
Courts betreffend die Zulassung der Klage als Sammelklage
bestätigt. Am 22. Februar 2010 hat der US Supreme Court
PIMCOs Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidung abgelehnt. Das Management ist der Ansicht, dass die Vorwürfe
unbegründet sind. Der Ausgang des Verfahrens kann aber
zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhergesagt werden.
Das U.S. Department of Justice (DOJ) hat in Bezug auf Aktivitäten der US-Tochtergesellschaft Fireman’s Fund Insurance
Company (FFIC) als Anbieter bundesstaatlicher Agrarversicherungen in den Jahren 1997 bis 2003 eine Verletzung des
False Claims Act geltend gemacht. Die Mehrheit der Vorwürfe betrifft verfälschte Dokumentationen in den FFIC-Außendienstbüros Lambert, Mississippi, und Modesto, Kalifornien.
Zwei ehemalige Mitarbeiter aus dem Schadensbereich von
FFIC und ein Sachverständiger haben sich für schuldig
bekannt, Landwirten bei der Geltendmachung betrügerischer Ansprüche behilflich gewesen zu sein. Im November
2006 hat das DOJ einen Vergleichsvorschlag zur Beilegung
aller zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsbehördlichen Vorwürfe an FFIC gesendet. Die Gespräche zwischen FFIC und dem DOJ dauern noch an, und der Ausgang
des Verfahrens kann derzeit nicht vorhergesagt werden.
Drei zur Fireman’s Fund Gruppe in den Vereinigten Staaten
von Amerika gehörende Gesellschaften des A
­ llianz Konzerns sind unter den rund 135 Beklagten einer Sammelklage, die am 1. August 2005 beim United States District Court
of New Jersey eingereicht wurde. Die Klage steht im Zusammenhang mit Vorwürfen in Bezug auf Gewinnbeteiligungszahlungen (sogenannte Contingent Commissions) in der
Versicherungsbranche. Die Klage wurde noch nicht als
Sammelklage anerkannt. Das Gericht hat die auf Bundesrecht beruhenden Klagegründe rechtskräftig und die auf
einzelstaatlichem Recht beruhenden Klagegründe nicht
rechtskräftig abgewiesen. Die Kläger haben dagegen Berufung eingelegt. Bis das Berufungsgericht die Entscheidung
rückgängig macht, bleibt die Klage abgewiesen. Es ist derzeit nicht möglich, den Ausgang des Verfahrens vorherzu­
sagen oder das Risiko einzuschätzen.
Allianz Life Insurance Company of North America (Allianz
Life) ist im Zusammenhang mit der Vermarktung und
dem Verkauf nach bestimmter Zeit fällig werdender Rentenprodukte als Beklagte in mutmaßlichen Sammelklagen,
vorwiegend in Minnesota und Kalifornien, benannt. Drei in
Kalifornien anhängige Klagen sind momentan als Sammelklagen zugelassen. Die Vorwürfe beziehen sich im Wesentlichen auf irreführende Handelspraktiken und irreführende
Werbung im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Produkte. Diese Verfahren sind noch nicht in einem Stadium,
in welchem das Ergebnis oder das Risiko bestimmbar ist. In
einer anderen Sammelklage in Minnesota, die ähnliche
Vorwürfe zum Gegenstand hat wie die in Kalifornien anhängigen Klagen und außerdem eine Verletzung des Minnesota
Consumer Fraud and Deceptive and Unlawful Trade Practices Act behauptete, kam es zum Schwurgerichtsverfahren.
Basierend auf dem Juryurteil vom Oktober 2009 hat das
Gericht im Januar 2010 ein rechtskräftiges Urteil zugunsten
von ­Allianz Life gesprochen.
Sonstige Eventualverbindlichkeiten
Gemäß § 5 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages des Einlagensicherungsfonds hat sich die A
­ llianz SE verpflichtet, den
Bundesverband deutscher Banken e.V. von etwaigen Verlusten
freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten der Oldenburgischen Landesbank AG (OLB), der Münsterländischen
Bank Thie & Co. KG und des Bankhauses W. Fortmann &
Söhne KG entstehen.
Mit dem Wirksamwerden der Veräußerung der Dresdner
Bank am 12. Januar 2009 hat der A
­ llianz Konzern die im Jahr
2001 abgegebene Freistellungserklärung zu Gunsten des
Bundesverbandes deutscher Banken e.V. im Hinblick auf die
Dresdner Bank widerrufen. Damit gilt die Freistellung nur
noch für Hilfsmaßnahmen, die auf Tatsachen beruhen, die
zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits bestanden.
Die ­Allianz und die HT1 Funding GmbH haben im Juli 2006
eine bedingte Zahlungsvereinbarung unterzeichnet, welche
die A
­ llianz unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet,
Zahlungen an die HT1 Funding GmbH zu leisten. HT1 Funding GmbH hat 1 000 Mio € „Tier 1 Capital Securities“ mit
einer jährlicher Verzinsung von 6,352 % (ab 30. Juni 2017
12-Monats-EURIBOR plus Aufschag von 2.0 % p.a.) emittiert.
Die entsprechenden Wertpapiere haben keinen Fälligkeitstermin und die Inhaber haben kein Kündigungsrecht. Der
Emittent hat ab 30. Juni 2017 ein ordentliches Kündigungsrecht. Eine mögliche Zahlungsverpflichtung für 2010 und
die Zukunft kann nicht vorhergesagt werden. Allerdings
erwartet das Management derzeit keinen wesentlichen
negativen finanziellen Effekt für den A
­ llianz Konzern.
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Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009 Konzernanhang
Verpflichtungen
Darlehensverpflichtungen
Der ­Allianz Konzern geht verschiedene Darlehensverpflichtungen ein, um dem Finanzierungsbedarf seiner Kunden zu
entsprechen. Die Zahlen in der folgenden Tabelle reflektieren
die Beträge, die im Falle der vollständigen Ausnutzung der
Fazilitäten durch den Kunden und eines darauf folgenden
Zahlungsverzugs unter der Voraussetzung, dass keine Sicherheiten vorhanden sind, abgeschrieben werden müssten.
Da der Großteil dieser Verpflichtungen möglicherweise
ausläuft, ohne in Anspruch genommen zu werden, spiegeln
die Zahlen eventuell nicht die aus diesen Verpflichtungen
tatsächlich erwachsenden Liquiditätserfordernisse wider.
Stand 31. Dezember
Buchkredite
Stand-by-Fazilitäten
Avalkredite
Hypothekendarlehen/Kommunalkredite
Summe
2009
2008
Mio €
Mio €
620
160
26
29
101
3
68
85
815
277
Verpflichtungen aus Leasinggeschäften
Der ­Allianz Konzern nutzt an vielen Standorten geleaste Büroräume auf der Basis verschiedener langfristiger OperatingLease-Verträge und hat verschiedene Leasingverträge über
die langfristige Nutzung von Datenverarbeitungsanlagen
und anderen Büroeinrichtungen abgeschlossen.
Am 31. Dezember 2009 hatten die künftigen MindestLeasingraten für nicht kündbare Operating-Lease-Verträge
folgenden Umfang:
2009
Mio €
2010
278
2011
234
2012
222
2013
194
2014
176
Danach
Zwischensumme
Abzüglich Untervermietungen
Summe
984
2 088
– 38
2 050
Der Mietaufwand im Berichtsjahr 2009 betrug nach Berücksichtigung von Erträgen aus Untervermietungen in Höhe
von 14 Mio € insgesamt 271 (2008: 253; 2007: 429) Mio €.
336
Zahlungsverpflichtungen
Zum 31. Dezember 2009 hatte der ­Allianz Konzern Verpflichtungen aus noch nicht ausgezahlten Darlehenstranchen und
Grundschuldforderungen in Höhe von 3 937 (2008: 5 102)
Mio € sowie Zahlungsverpflichtungen gegenüber Private
Equity Fonds in Höhe von 2 556 (2008: 2 455) Mio €. Die Verpflichtungen zum Erwerb fremd- und eigengenutzten Grund­
besitzes bzw. anderer Sachanlagen beliefen sich zum
31. Dezember 2009 auf 393 (2008: 650) Mio € bzw. — (2008: 3)
Mio €. Darüber hinaus bestanden am 31. Dezember 2009
weitere Zahlungsverpflichtungen aus Instandhaltungsverträgen, Grundbesitzerschließung, Sponsoringverträgen und
anderen Verpflichtungen in Höhe von 193 (2008: 224) Mio €.
Sonstige Verpflichtungen
Es bestehen folgende weitere Verpflichtungen, die der A
­ llianz
Konzern eingegangen ist:
Gemäß §§ 124 ff. VAG wurde ein gesetzlicher Sicherungsfonds für Lebensversicherer in Deutschland eingeführt.
Jedes Mitglied des Sicherungsfonds ist verpflichtet, an den
Sicherungsfonds jährliche Beiträge sowie in bestimmten
Fällen Sonderbeiträge zu leisten. Der genaue Betrag der
Zahlungsverpflichtungen für jedes Mitglied wird durch die
Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) (SichLVFinV) festgelegt. Zum 31. Dezember 2009 beliefen sich die
künftigen Verpflichtungen der ­Allianz LebensversicherungsAG und ihrer Tochtergesellschaften gegenüber dem Sicherungsfonds auf jährliche Beiträge von 2 (2008: 24) Mio € und
die Verpflichtungen für Sonderbeiträge auf 97 (2008: 95) Mio €.
Im Dezember 2002 wurde mit der Protektor Lebensversicherungs-AG (Protektor) ein Lebensversicherungsunternehmen gegründet, dessen Aufgabe der Schutz aller Versicherungsnehmer deutscher Lebensversicherungsunternehmen
ist. Die A
­ llianz Lebensversicherungs-AG und einige ihrer
Tochtergesellschaften sind verpflichtet, entweder dem
Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor zusätzliche
finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel
des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung
der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds
geleisteten Beiträge. Zum 31. Dezember 2009 und unter
Einschluss der obengenannten Einzahlungsverpflichtungen
aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt
die Gesamtverpflichtung der A
­ llianz LebensversicherungsAG und ihrer Tochtergesellschaften gegenüber dem Sicherungsfonds und der Protektor 879 (2008: 877) Mio €.
Konzernanhang Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009
Bürgschaften
In nachfolgender Tabelle sind die vom A
­ llianz Konzern
gewährten Bürgschaften nach Restlaufzeiten sowie die
erhaltenen Sicherheiten dargestellt:
Akkreditive
und sonstige
Bürgschaften
Marktwertgarantien
Ent­
schädigungsverträge
Mio €
Mio €
Mio €
23
2009
Bis 1 Jahr
383
332
1 bis 3 Jahre
34
207
4
3 bis 5 Jahre
14
531
—
Mehr als 5 Jahre
121
1 598
47
Summe
552
2 668
74
25
—
4
Sicherheiten
2008
Bis 1 Jahr
1 bis 3 Jahre
740
—
7
99
439
15
3 bis 5 Jahre
18
478
—
Mehr als 5 Jahre
38
1 751
134
895
2 668
156
25
—
10
Summe
Sicherheiten
Die Empfänger von Akkreditiven und Entschädigungsverträgen werden im externen Kreditranking wie folgt eingestuft:
2009
Mio €
AAA
—
AA
4
A
Der Geschäftsbereich Asset Management stellt Marktwertgarantien im laufenden Geschäft im Zusammenhang mit
Depots von Investmentgesellschaften und von ihm selbst
verwalteten Investmentfonds aus. Die Höhe der Marktwertgarantien und die Fälligkeitstermine variieren aufgrund der
für die einzelnen Depots von Investmentgesellschaften und
Investmentfonds jeweils geltenden Vereinbarungen. Zum
31. Dezember 2009 belief sich der potenzielle Höchstbetrag
der künftigen Zahlungen für Marktwertgarantien auf 1 150
(2008: 1 312) Mio €. Dies entspricht dem im Rahmen der
jeweiligen Vereinbarungen garantierten Gesamtwert einschließlich der Verpflichtung, die bei Fälligkeit der Anlagen
zu jenem Termin zahlbar gewesen wäre. Der Zeitwert der
Depots von Investmentgesellschaften und der Investmentfonds in Bezug auf diese Garantien belief sich zum
31. Dezember 2009 auf 1 248 (2008: 1 323) Mio €.
4
BBB
13
BB
—
B und niedriger
Marktwertgarantien
Marktwertgarantien sind Zusicherungen, die Kunden bei
bestimmten Investmentfonds und Fondsverwaltungsvereinbarungen erteilt werden, in deren Rahmen der anfängliche Wert von Anlagen und/oder eine Mindestmarktwertentwicklung solcher Anlagen bis zu einer bestimmten Höhe
garantiert werden. Diese Höhe ist in den betreffenden Vereinbarungen festgelegt. Die Erfüllungsverpflichtung bei einer
Marktwertgarantie wird ausgelöst, wenn der Marktwert
solcher Anlagen die garantierten Vorgaben an bestimmten
Terminen nicht erreicht.
—
Ohne Rating
565
Summe
586
Akkreditive und sonstige Bürgschaften
Die meisten Akkreditive und sonstigen Bürgschaften des
­Allianz Konzerns werden den Kunden im Rahmen des berichtspflichtigen Segments Bankgeschäft des A
­ llianz Konzerns gegen Provisions- und Dienstleistungserträge ausgestellt. Die Höhe der Provisions- und Dienstleistungserträge
basiert im Allgemeinen auf Zinssätzen, die vom Nominalbetrag der Bürgschaften und von den mit den Bürgschaften
verbundenen Kreditrisiken abgeleitet werden. Sobald eine
Bürgschaft in Anspruch genommen wurde, wird jeglicher
vom ­Allianz Konzern an Dritte ausgezahlte Betrag als Forderung an Kunden behandelt und unterliegt daher prinzipiell
der vom Kunden gemäß dem Vertrag verpfändeten Sicherheit.
Gesellschaften des Bankgeschäfts des A
­ llianz Konzerns in
Frankreich stellen im laufenden Geschäft in Verbindung
mit den von Gesellschaften des Geschäftsbereichs Asset
Management des A
­ llianz Konzerns in Frankreich angebotenen Investmentfonds Marktwertgarantien und Garantien
der Wertentwicklung bei Fälligkeit aus. Die Höhe der Marktwertgarantien und der Garantien der Wertentwicklung bei
Fälligkeit sowie die Fälligkeitstermine variieren aufgrund
der diesbezüglichen Vereinbarungen. In den meisten Fällen
bietet ein Investmentfonds sowohl eine Marktwertgarantie
als auch eine Garantie der Wertentwicklung bei Fälligkeit.
Zusätzlich sind die Marktwertgarantien bei Fälligkeit im
Allgemeinen an die Wertentwicklung eines Aktienindex oder
einer Gruppe von Aktienindizes gebunden. Zum 31. Dezember 2009 belief sich der potenzielle Höchstbetrag der künftigen Zahlungen für Marktwertgarantien und Garantien der
Wertentwicklung bei Fälligkeit auf 1 518 (2008: 1 356) Mio €.
Dies entspricht dem gemäß den je­weiligen Vereinbarungen
garantierten Gesamtwert. Der Zeit­wert der Investmentfonds
mit Bezug auf die Marktgarantien belief sich zum 31. Dezember 2009 auf annähernd 1 425 (2008: 1 260) Mio €. Derartige Fonds haben im Allgemeinen eine Laufzeit von fünf
bis acht Jahren.
337
Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009 Konzernanhang
Entschädigungsverträge
Entschädigungsverträge werden vom A
­ llianz Konzern im
Rahmen bestehender Service-, Miet- oder Akquisitionstransaktionen mit verschiedenen Gegenparteien abgeschlossen.
Derartige Verträge können auch genutzt werden, um eine
Gegenpartei für diverse Eventualverbindlichkeiten, beispielsweise die Änderung von Gesetzen oder Vorschriften sowie
Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten, zu entschädigen.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf verschiedener ehema­ llianz Konzerns stellliger Private-Equity-Investments des A
ten bestimmte Konzernunternehmen den jeweiligen Käufern für den Fall des Eintretens bestimmter vertraglicher
Gewährleistungsfälle Entschädigungen bereit. Die Bedingungen der Entschädigungsverträge decken die normale vertragliche Gewährleistung, Kosten in Bezug auf die Umwelt
sowie jegliche potenziellen Steuerverbindlichkeiten ab, die
dem Unternehmen entstanden, während es ein Konzernunternehmen war.
Kreditderivate
Kreditderivate setzen sich zusammen aus verkauften Credit
Default Swaps, die im Falle des Verzugs eines Schuldners
eine Zahlung durch den ­Allianz Konzern erfordern, sowie
Total Return Swaps, bei denen der A
­ llianz Konzern die Wertentwicklung der Basiswerte garantiert. Die nominalen
Kapitalbeträge und der Zeitwert der Positionen des A
­ llianz
Konzerns in Kreditderivaten zum 31. Dezember 2009 sind
Anmerkung 43 zu entnehmen.
338
Verpfändete Vermögenswerte und Sicherheiten
Der Buchwert der als Sicherheit verpfändeten Vermögenswerte, bei denen die besicherte Partei nicht berechtigt ist,
die Vermögenswerte durch Vertrag oder Handelsbrauch zu
verkaufen oder anderweitig zu verpfänden, lautet wie folgt:
Stand 31. Dezember
Finanzanlagen
2009
2008
Mio €
Mio €
987
175
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
2 845
1 727
Insgesamt
3 832
1 902
Zum 31. Dezember 2009 hat der ­Allianz Konzern Sicherheiten,
bestehend aus Anleihen und Aktien, mit einem Zeitwert von
660 (2008: 1 672) Mio € erhalten, zu deren Verkauf oder
erneuter Verpfändung der A
­ llianz Konzern berechtigt ist. Zum
31. Dezember 2009 und 2008 hat der A
­ llianz Konzern keine
erhaltenen Sicherheiten verkauft oder erneut verpfändet.
Zum 31. Dezember 2009 hat der A
­ llianz Konzern als Sicherheiten gestellte Wertpapiere mit einem Buchwert von
21 (2008: —) Mio € in Anspruch genommen und bilanziert.
Diese Wertpapiere werden systematisch am Markt platziert.

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