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Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009 Konzernanhang 45Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen das World Trade Center im Hinblick auf die angeblich gelund Personen tenden Versicherungsbedingungen verschiedener VersicheAngaben über die Bezüge der Organmitglieder sowie Geschäftsvorfälle mit diesen sind im Vergütungsbericht ab Seite 18 veröffentlicht. Geschäftsvorfälle zwischen der A llianz SE und deren Tochter unternehmen, die als nahestehende Unternehmen anzu sehen sind, wurden durch die Konsolidierung eliminiert und werden im Anhang nicht erläutert. Geschäftsbeziehungen, die mit assoziierten Unternehmen bestehen, werden wie Geschäfte mit Dritten auf der Basis von Marktpreisen behandelt. Darüber hinaus sind diese insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Im Geschäftsjahr 2009 wurden finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 1 158 Mio € von assoziierten Publikumsfonds an Tochterunternehmen des A llianz Konzerns verkauft. 46Eventualverbindlichkeiten, Verpflichtungen, Bürgschaften, verpfändete Vermögenswerte und Sicherheiten Eventualverbindlichkeiten Rechtsstreitigkeiten Gesellschaften des A llianz Konzerns sind im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs in ihrer Eigenschaft als Versicherungs-, Bank- und Vermögensverwaltungsgesellschaften, Arbeitgeber, Investoren und Steuerzahler in gerichtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren sowie in Schiedsverfahren in Deutschland und anderen Ländern einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika involviert. Der Ausgang der schwebenden oder drohenden Verfahren ist nicht bestimmbar oder vorhersagbar. Unter Beachtung der für diese Verfahren gebildeten Rückstellungen ist das Management der Ansicht, dass keines dieser Verfahren, einschließlich der nachfolgend aufgeführten, wesentliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation und das operative Ergebnis des Allianz Konzerns hat. Am 5. November 2001 wurde unter der Bezeichnung Silverstein gegen Swiss Re International Business Insurance Company Ltd. eine Klage gegen mehrere Versicherungsund Rückversicherungsgesellschaften, einschließlich der heute unter dem Namen A llianz Global Risks US Insurance Co. (AGR US) tätigen Gesellschaft des Allianz Konzerns, beim United States District Court for the Southern District of New York eingereicht. Mit dieser Klage wurde das Ziel verfolgt, den Terroranschlag vom 11. September 2001 auf 334 rungsverträge als zwei verschiedene Ereignisse einstufen zu lassen. Am 23. Mai 2007 erzielte AGR US im Rahmen der gerichtlich angeordneten Vergleichsverhandlungen hinsichtlich der streitigen Versicherungsansprüche eine Einigung mit Silverstein Properties. SCOR teilte am 24. Mai 2007 mit, dass diese Einigung ihrer Auffassung nach nicht den Bedingungen des Rückversicherungszertifikats zwischen SCOR und AGR US entspricht, und legte den Fall, wie im Rückversicherungszertifikat vorgesehen, dem Schiedsgericht vor. Im November 2009 hat das Schiedsgericht entschieden, dass SCOR keine Ansprüche gegen A llianz hat. Somit hatte der Ausgang des Schiedsverfahrens keine negativen finanziellen Auswirkungen auf die A llianz. Am 24. Mai 2002 hat die Hauptversammlung der Dresdner Bank AG die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die A llianz als Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 51,50 € je Aktie beschlossen (sogenanntes Squeeze-out). Die Höhe der Barabfindung wurde von der A llianz auf der Basis eines Wirtschaftsprüfergutachtens festgelegt und ihre Angemessenheit von einem gerichtlich bestellten Prüfer bestätigt. Einige der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre haben in einem gerichtlichen Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt beantragt, die angemessene Barabfindung zu bestimmen. Das Management ist der Ansicht, dass die Höhe der Barabfindung angemessen ist und der Antrag der Minderheitsaktionäre keinen Erfolg haben wird. Sollte das Gericht den Betrag der Barabfindung höher festsetzen, wirkt sich diese Erhöhung auf alle rund 16 Mio an die A llianz übertragenen Aktien aus. Gegen Allianz Global Investors of America L.P. und einige ihrer Tochtergesellschaften sind Schadensersatzklagen von Privatinvestoren und andere Verfahren im Zusammenhang mit Vorwürfen in Bezug auf „Market Timing“ in der Fondsbranche anhängig. Diese Klagen wurden zusammengefasst und in Form eines Multi-District-Litigation-Verfahrens an den US District Court for the District of Maryland verwiesen. Der mögliche Ausgang dieser Verfahren kann noch nicht vorhergesagt werden. Allerdings erwartet das Management derzeit keinen wesentlichen negativen finanziellen Effekt von diesen Verfahren für den A llianz Konzern. Pacific Investment Management Company LLC (PIMCO), eine Tochtergesellschaft der A llianz Global Investors of America L.P., und PIMCO Funds sind Beklagte einer Sammelklage beim Northern District of Illinois, Eastern Division. In der Klage wird geltend gemacht, dass die Kläger jeweils Terminkontrakte auf 10-Jahres-US-Schatzanweisungen gekauft und verkauft haben und dadurch Schaden erlitten Konzernanhang Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009 haben, dass PIMCO einen Engpass dieser Wertpapiere durch das gleichzeitige Halten von Kassabeständen und Terminpositionen für Rechnung ihrer Kunden unter Verstoß gegen die Regelungen des bundesstaatlichen Commodity Exchange Act betreffend Marktmanipulation herbeigeführt habe. Im Juli 2007 hat der District Court die Klage als Sammelklage für all diejenigen Personen zugelassen, die Terminkontrakte auf die entsprechenden Wertpapiere zum Ausgleich nicht gedeckter Positionen zwischen dem 9. Mai 2005 und dem 30. Juni 2005 gekauft haben. Am 7. Juli 2009 hat der U.S. Court of Appeals die Entscheidung des District Courts betreffend die Zulassung der Klage als Sammelklage bestätigt. Am 22. Februar 2010 hat der US Supreme Court PIMCOs Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidung abgelehnt. Das Management ist der Ansicht, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Der Ausgang des Verfahrens kann aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhergesagt werden. Das U.S. Department of Justice (DOJ) hat in Bezug auf Aktivitäten der US-Tochtergesellschaft Fireman’s Fund Insurance Company (FFIC) als Anbieter bundesstaatlicher Agrarversicherungen in den Jahren 1997 bis 2003 eine Verletzung des False Claims Act geltend gemacht. Die Mehrheit der Vorwürfe betrifft verfälschte Dokumentationen in den FFIC-Außendienstbüros Lambert, Mississippi, und Modesto, Kalifornien. Zwei ehemalige Mitarbeiter aus dem Schadensbereich von FFIC und ein Sachverständiger haben sich für schuldig bekannt, Landwirten bei der Geltendmachung betrügerischer Ansprüche behilflich gewesen zu sein. Im November 2006 hat das DOJ einen Vergleichsvorschlag zur Beilegung aller zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsbehördlichen Vorwürfe an FFIC gesendet. Die Gespräche zwischen FFIC und dem DOJ dauern noch an, und der Ausgang des Verfahrens kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Drei zur Fireman’s Fund Gruppe in den Vereinigten Staaten von Amerika gehörende Gesellschaften des A llianz Konzerns sind unter den rund 135 Beklagten einer Sammelklage, die am 1. August 2005 beim United States District Court of New Jersey eingereicht wurde. Die Klage steht im Zusammenhang mit Vorwürfen in Bezug auf Gewinnbeteiligungszahlungen (sogenannte Contingent Commissions) in der Versicherungsbranche. Die Klage wurde noch nicht als Sammelklage anerkannt. Das Gericht hat die auf Bundesrecht beruhenden Klagegründe rechtskräftig und die auf einzelstaatlichem Recht beruhenden Klagegründe nicht rechtskräftig abgewiesen. Die Kläger haben dagegen Berufung eingelegt. Bis das Berufungsgericht die Entscheidung rückgängig macht, bleibt die Klage abgewiesen. Es ist derzeit nicht möglich, den Ausgang des Verfahrens vorherzu sagen oder das Risiko einzuschätzen. Allianz Life Insurance Company of North America (Allianz Life) ist im Zusammenhang mit der Vermarktung und dem Verkauf nach bestimmter Zeit fällig werdender Rentenprodukte als Beklagte in mutmaßlichen Sammelklagen, vorwiegend in Minnesota und Kalifornien, benannt. Drei in Kalifornien anhängige Klagen sind momentan als Sammelklagen zugelassen. Die Vorwürfe beziehen sich im Wesentlichen auf irreführende Handelspraktiken und irreführende Werbung im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Produkte. Diese Verfahren sind noch nicht in einem Stadium, in welchem das Ergebnis oder das Risiko bestimmbar ist. In einer anderen Sammelklage in Minnesota, die ähnliche Vorwürfe zum Gegenstand hat wie die in Kalifornien anhängigen Klagen und außerdem eine Verletzung des Minnesota Consumer Fraud and Deceptive and Unlawful Trade Practices Act behauptete, kam es zum Schwurgerichtsverfahren. Basierend auf dem Juryurteil vom Oktober 2009 hat das Gericht im Januar 2010 ein rechtskräftiges Urteil zugunsten von Allianz Life gesprochen. Sonstige Eventualverbindlichkeiten Gemäß § 5 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages des Einlagensicherungsfonds hat sich die A llianz SE verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e.V. von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten der Oldenburgischen Landesbank AG (OLB), der Münsterländischen Bank Thie & Co. KG und des Bankhauses W. Fortmann & Söhne KG entstehen. Mit dem Wirksamwerden der Veräußerung der Dresdner Bank am 12. Januar 2009 hat der A llianz Konzern die im Jahr 2001 abgegebene Freistellungserklärung zu Gunsten des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. im Hinblick auf die Dresdner Bank widerrufen. Damit gilt die Freistellung nur noch für Hilfsmaßnahmen, die auf Tatsachen beruhen, die zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits bestanden. Die Allianz und die HT1 Funding GmbH haben im Juli 2006 eine bedingte Zahlungsvereinbarung unterzeichnet, welche die A llianz unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Zahlungen an die HT1 Funding GmbH zu leisten. HT1 Funding GmbH hat 1 000 Mio € „Tier 1 Capital Securities“ mit einer jährlicher Verzinsung von 6,352 % (ab 30. Juni 2017 12-Monats-EURIBOR plus Aufschag von 2.0 % p.a.) emittiert. Die entsprechenden Wertpapiere haben keinen Fälligkeitstermin und die Inhaber haben kein Kündigungsrecht. Der Emittent hat ab 30. Juni 2017 ein ordentliches Kündigungsrecht. Eine mögliche Zahlungsverpflichtung für 2010 und die Zukunft kann nicht vorhergesagt werden. Allerdings erwartet das Management derzeit keinen wesentlichen negativen finanziellen Effekt für den A llianz Konzern. 335 Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009 Konzernanhang Verpflichtungen Darlehensverpflichtungen Der Allianz Konzern geht verschiedene Darlehensverpflichtungen ein, um dem Finanzierungsbedarf seiner Kunden zu entsprechen. Die Zahlen in der folgenden Tabelle reflektieren die Beträge, die im Falle der vollständigen Ausnutzung der Fazilitäten durch den Kunden und eines darauf folgenden Zahlungsverzugs unter der Voraussetzung, dass keine Sicherheiten vorhanden sind, abgeschrieben werden müssten. Da der Großteil dieser Verpflichtungen möglicherweise ausläuft, ohne in Anspruch genommen zu werden, spiegeln die Zahlen eventuell nicht die aus diesen Verpflichtungen tatsächlich erwachsenden Liquiditätserfordernisse wider. Stand 31. Dezember Buchkredite Stand-by-Fazilitäten Avalkredite Hypothekendarlehen/Kommunalkredite Summe 2009 2008 Mio € Mio € 620 160 26 29 101 3 68 85 815 277 Verpflichtungen aus Leasinggeschäften Der Allianz Konzern nutzt an vielen Standorten geleaste Büroräume auf der Basis verschiedener langfristiger OperatingLease-Verträge und hat verschiedene Leasingverträge über die langfristige Nutzung von Datenverarbeitungsanlagen und anderen Büroeinrichtungen abgeschlossen. Am 31. Dezember 2009 hatten die künftigen MindestLeasingraten für nicht kündbare Operating-Lease-Verträge folgenden Umfang: 2009 Mio € 2010 278 2011 234 2012 222 2013 194 2014 176 Danach Zwischensumme Abzüglich Untervermietungen Summe 984 2 088 – 38 2 050 Der Mietaufwand im Berichtsjahr 2009 betrug nach Berücksichtigung von Erträgen aus Untervermietungen in Höhe von 14 Mio € insgesamt 271 (2008: 253; 2007: 429) Mio €. 336 Zahlungsverpflichtungen Zum 31. Dezember 2009 hatte der Allianz Konzern Verpflichtungen aus noch nicht ausgezahlten Darlehenstranchen und Grundschuldforderungen in Höhe von 3 937 (2008: 5 102) Mio € sowie Zahlungsverpflichtungen gegenüber Private Equity Fonds in Höhe von 2 556 (2008: 2 455) Mio €. Die Verpflichtungen zum Erwerb fremd- und eigengenutzten Grund besitzes bzw. anderer Sachanlagen beliefen sich zum 31. Dezember 2009 auf 393 (2008: 650) Mio € bzw. — (2008: 3) Mio €. Darüber hinaus bestanden am 31. Dezember 2009 weitere Zahlungsverpflichtungen aus Instandhaltungsverträgen, Grundbesitzerschließung, Sponsoringverträgen und anderen Verpflichtungen in Höhe von 193 (2008: 224) Mio €. Sonstige Verpflichtungen Es bestehen folgende weitere Verpflichtungen, die der A llianz Konzern eingegangen ist: Gemäß §§ 124 ff. VAG wurde ein gesetzlicher Sicherungsfonds für Lebensversicherer in Deutschland eingeführt. Jedes Mitglied des Sicherungsfonds ist verpflichtet, an den Sicherungsfonds jährliche Beiträge sowie in bestimmten Fällen Sonderbeiträge zu leisten. Der genaue Betrag der Zahlungsverpflichtungen für jedes Mitglied wird durch die Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) (SichLVFinV) festgelegt. Zum 31. Dezember 2009 beliefen sich die künftigen Verpflichtungen der Allianz LebensversicherungsAG und ihrer Tochtergesellschaften gegenüber dem Sicherungsfonds auf jährliche Beiträge von 2 (2008: 24) Mio € und die Verpflichtungen für Sonderbeiträge auf 97 (2008: 95) Mio €. Im Dezember 2002 wurde mit der Protektor Lebensversicherungs-AG (Protektor) ein Lebensversicherungsunternehmen gegründet, dessen Aufgabe der Schutz aller Versicherungsnehmer deutscher Lebensversicherungsunternehmen ist. Die A llianz Lebensversicherungs-AG und einige ihrer Tochtergesellschaften sind verpflichtet, entweder dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Zum 31. Dezember 2009 und unter Einschluss der obengenannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung der A llianz LebensversicherungsAG und ihrer Tochtergesellschaften gegenüber dem Sicherungsfonds und der Protektor 879 (2008: 877) Mio €. Konzernanhang Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009 Bürgschaften In nachfolgender Tabelle sind die vom A llianz Konzern gewährten Bürgschaften nach Restlaufzeiten sowie die erhaltenen Sicherheiten dargestellt: Akkreditive und sonstige Bürgschaften Marktwertgarantien Ent schädigungsverträge Mio € Mio € Mio € 23 2009 Bis 1 Jahr 383 332 1 bis 3 Jahre 34 207 4 3 bis 5 Jahre 14 531 — Mehr als 5 Jahre 121 1 598 47 Summe 552 2 668 74 25 — 4 Sicherheiten 2008 Bis 1 Jahr 1 bis 3 Jahre 740 — 7 99 439 15 3 bis 5 Jahre 18 478 — Mehr als 5 Jahre 38 1 751 134 895 2 668 156 25 — 10 Summe Sicherheiten Die Empfänger von Akkreditiven und Entschädigungsverträgen werden im externen Kreditranking wie folgt eingestuft: 2009 Mio € AAA — AA 4 A Der Geschäftsbereich Asset Management stellt Marktwertgarantien im laufenden Geschäft im Zusammenhang mit Depots von Investmentgesellschaften und von ihm selbst verwalteten Investmentfonds aus. Die Höhe der Marktwertgarantien und die Fälligkeitstermine variieren aufgrund der für die einzelnen Depots von Investmentgesellschaften und Investmentfonds jeweils geltenden Vereinbarungen. Zum 31. Dezember 2009 belief sich der potenzielle Höchstbetrag der künftigen Zahlungen für Marktwertgarantien auf 1 150 (2008: 1 312) Mio €. Dies entspricht dem im Rahmen der jeweiligen Vereinbarungen garantierten Gesamtwert einschließlich der Verpflichtung, die bei Fälligkeit der Anlagen zu jenem Termin zahlbar gewesen wäre. Der Zeitwert der Depots von Investmentgesellschaften und der Investmentfonds in Bezug auf diese Garantien belief sich zum 31. Dezember 2009 auf 1 248 (2008: 1 323) Mio €. 4 BBB 13 BB — B und niedriger Marktwertgarantien Marktwertgarantien sind Zusicherungen, die Kunden bei bestimmten Investmentfonds und Fondsverwaltungsvereinbarungen erteilt werden, in deren Rahmen der anfängliche Wert von Anlagen und/oder eine Mindestmarktwertentwicklung solcher Anlagen bis zu einer bestimmten Höhe garantiert werden. Diese Höhe ist in den betreffenden Vereinbarungen festgelegt. Die Erfüllungsverpflichtung bei einer Marktwertgarantie wird ausgelöst, wenn der Marktwert solcher Anlagen die garantierten Vorgaben an bestimmten Terminen nicht erreicht. — Ohne Rating 565 Summe 586 Akkreditive und sonstige Bürgschaften Die meisten Akkreditive und sonstigen Bürgschaften des Allianz Konzerns werden den Kunden im Rahmen des berichtspflichtigen Segments Bankgeschäft des A llianz Konzerns gegen Provisions- und Dienstleistungserträge ausgestellt. Die Höhe der Provisions- und Dienstleistungserträge basiert im Allgemeinen auf Zinssätzen, die vom Nominalbetrag der Bürgschaften und von den mit den Bürgschaften verbundenen Kreditrisiken abgeleitet werden. Sobald eine Bürgschaft in Anspruch genommen wurde, wird jeglicher vom Allianz Konzern an Dritte ausgezahlte Betrag als Forderung an Kunden behandelt und unterliegt daher prinzipiell der vom Kunden gemäß dem Vertrag verpfändeten Sicherheit. Gesellschaften des Bankgeschäfts des A llianz Konzerns in Frankreich stellen im laufenden Geschäft in Verbindung mit den von Gesellschaften des Geschäftsbereichs Asset Management des A llianz Konzerns in Frankreich angebotenen Investmentfonds Marktwertgarantien und Garantien der Wertentwicklung bei Fälligkeit aus. Die Höhe der Marktwertgarantien und der Garantien der Wertentwicklung bei Fälligkeit sowie die Fälligkeitstermine variieren aufgrund der diesbezüglichen Vereinbarungen. In den meisten Fällen bietet ein Investmentfonds sowohl eine Marktwertgarantie als auch eine Garantie der Wertentwicklung bei Fälligkeit. Zusätzlich sind die Marktwertgarantien bei Fälligkeit im Allgemeinen an die Wertentwicklung eines Aktienindex oder einer Gruppe von Aktienindizes gebunden. Zum 31. Dezember 2009 belief sich der potenzielle Höchstbetrag der künftigen Zahlungen für Marktwertgarantien und Garantien der Wertentwicklung bei Fälligkeit auf 1 518 (2008: 1 356) Mio €. Dies entspricht dem gemäß den jeweiligen Vereinbarungen garantierten Gesamtwert. Der Zeitwert der Investmentfonds mit Bezug auf die Marktgarantien belief sich zum 31. Dezember 2009 auf annähernd 1 425 (2008: 1 260) Mio €. Derartige Fonds haben im Allgemeinen eine Laufzeit von fünf bis acht Jahren. 337 Geschäftsbericht Allianz Gruppe 2009 Konzernanhang Entschädigungsverträge Entschädigungsverträge werden vom A llianz Konzern im Rahmen bestehender Service-, Miet- oder Akquisitionstransaktionen mit verschiedenen Gegenparteien abgeschlossen. Derartige Verträge können auch genutzt werden, um eine Gegenpartei für diverse Eventualverbindlichkeiten, beispielsweise die Änderung von Gesetzen oder Vorschriften sowie Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten, zu entschädigen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf verschiedener ehema llianz Konzerns stellliger Private-Equity-Investments des A ten bestimmte Konzernunternehmen den jeweiligen Käufern für den Fall des Eintretens bestimmter vertraglicher Gewährleistungsfälle Entschädigungen bereit. Die Bedingungen der Entschädigungsverträge decken die normale vertragliche Gewährleistung, Kosten in Bezug auf die Umwelt sowie jegliche potenziellen Steuerverbindlichkeiten ab, die dem Unternehmen entstanden, während es ein Konzernunternehmen war. Kreditderivate Kreditderivate setzen sich zusammen aus verkauften Credit Default Swaps, die im Falle des Verzugs eines Schuldners eine Zahlung durch den Allianz Konzern erfordern, sowie Total Return Swaps, bei denen der A llianz Konzern die Wertentwicklung der Basiswerte garantiert. Die nominalen Kapitalbeträge und der Zeitwert der Positionen des A llianz Konzerns in Kreditderivaten zum 31. Dezember 2009 sind Anmerkung 43 zu entnehmen. 338 Verpfändete Vermögenswerte und Sicherheiten Der Buchwert der als Sicherheit verpfändeten Vermögenswerte, bei denen die besicherte Partei nicht berechtigt ist, die Vermögenswerte durch Vertrag oder Handelsbrauch zu verkaufen oder anderweitig zu verpfänden, lautet wie folgt: Stand 31. Dezember Finanzanlagen 2009 2008 Mio € Mio € 987 175 Forderungen an Kreditinstitute und Kunden 2 845 1 727 Insgesamt 3 832 1 902 Zum 31. Dezember 2009 hat der Allianz Konzern Sicherheiten, bestehend aus Anleihen und Aktien, mit einem Zeitwert von 660 (2008: 1 672) Mio € erhalten, zu deren Verkauf oder erneuter Verpfändung der A llianz Konzern berechtigt ist. Zum 31. Dezember 2009 und 2008 hat der A llianz Konzern keine erhaltenen Sicherheiten verkauft oder erneut verpfändet. Zum 31. Dezember 2009 hat der A llianz Konzern als Sicherheiten gestellte Wertpapiere mit einem Buchwert von 21 (2008: —) Mio € in Anspruch genommen und bilanziert. Diese Wertpapiere werden systematisch am Markt platziert.