KUNSTVEREIN BOCHUM EINLADUNG Im November 2016

Transcrição

KUNSTVEREIN BOCHUM EINLADUNG Im November 2016
KUNSTVEREIN
BOCHUM
KLAUS-PETER THOMMES
0234/799001
[email protected]
EINLADUNG
Im November 2016
Barcelona im Herbst 2016
Liebe Kunstfreunde,
hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer 7-tägigen Kunstreise (vom 10.10.2016 bis 16.10.2016) nach
Barcelona ein.
Reisepreis:
Mindestteilnehmerzahl 35 Personen
1.274,00 € pro Person im DZ
1.563,00 € pro Person im EZ (EZ Zuschlag 289,00 €)
Reiseveranstalter ist die Firma Intercontact, Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH, 53424
Remagen, In der Wässerscheid 49. Der Reisepreissicherungsschein liegt beim Organisator der Reise.
Im Reisepreis ist folgendes enthalten:
Transfer Bochum – Düsseldorf und zurück mit der Firma Wilde
Flüge ab / bis Düsseldorf mit Lufthansa, Flughafensteuern und Flugsicherheitsgebühren sowie aktuelle
Kerosinzuschläge und Luftverkehrssteuer (ca. € 114,- / Stand: 10/2015)
6 Übernachtungen Hotel Auto-Hogar 3* in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC
Das Hotel liegt sehr zentral im El Raval und nahe der Barrio Gotic
6 x Frühstück und 6 x Abendessen wie im Programm ausgewiesen
Sämtliche im Programm ausgewiesenen Exkursionen sowie Transfer- und Transportkosten in
klimatisierten Reisebussen, Eintrittsgelder bei den Besichtigungen und lokale deutschsprachige Stadtführer
Nicht eingeschlossene Leistungen
Trinkgelder
Nicht erwähnte Mahlzeiten und Ausgaben persönlicher Art
Nicht erwähnte Versicherungen
Touristensteuer
Geänderte Stornokostenpauschale bei dieser Flugreise mit Lufthansa:
Rücktritt bis 95 Tage vor Reisebeginn:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn:
Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn:
Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn:
Rücktritt bis 21 Tage vor Reisebeginn:
Rücktritt bis 07 Tage vor Reisebeginn:
Späterer Rücktritt oder Nichterscheinen:
12% des Reisepreises
30% des Reisepreises
50% des Reisepreises
70% des Reisepreises
80% des Reisepreises
90% des Reisepreises
bis 95% des Reisepreises
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Wir freuen uns auf Sie!
Eva Maria Schöning
Klaus-Peter Thommes
Wichtig!
Wegen der großen Nachfrage nach Flügen und Hotels nach / in Barcelona haben wir nur wenig
Zeit unsere Buchungen zu platzieren. Deswegen ist der 28. Januar 2016 unser Stichtag. Bitte
melden Sie sich bei Interesse sofort an, denn nach dem 28. geht nichts mehr, außer jemand
storniert.
Westring 32
Kulturbüro der Stadt Bochum
44777 BOCHUM
WWW.KUNSTVEREIN-BOCHUM.DE
[email protected]
KUNSTVEREIN
BOCHUM
EINLADUNG
SEITE 2/2
Tag 1: 10.10.2016 – Die Anreise
Mit dem Flugzeug machen Sie sich auf nach Barcelona, wo Sie nach Ankunft von Ihrem lokalen
Reiseleiter empfangen werden. Auf dem Weg zum Hotel unternehmen Sie sofort eine kleine
Stadtrundfahrt. Die Tour endet an Ihrem Hotel.
Tag 2: 11.10.2016 – Auf den Spuren Gaudis
Nach einem ausgiebigen Frühstück im Hotel steht vormittags zunächst die Besichtigung von Gaudis
Parque Güell, welcher in den Jahren 1900 bis 1914 erschaffen wurde, auf dem Programm. Der Park
war eine Auftragsarbeit für den Industriellen Eusebi Güell. Dieser war von den englischen
Gartenanlagen sehr beeindruckt und wollte eine solche auch in Barcelona haben. Nach der
Besichtigung verfügen Sie über etwas Freizeit für die Mittagspause.
Im Anschluss werden Sie zur Sagrada Familia gefahren. Sie besuchen das unvollendete Meisterwerk
von Antonio Gaudí, dem wichtigsten Vertreter des katalanischen Jugendstils Modernisme. Heute
Abend erwartet Sie ein besonderes Highlight: Sie essen in einer typisch spanischen Tapas-Bar zu
Abend.
Tag 3: 12.10.2016 – Barcelona aus nächster Nähe
Nach dem Frühstück geht die Fahrt mit dem Bus in das gotische Viertel - „Barri Gòtic“ und
Sie unternehmen hier einen Spaziergang mit Ihrem Guide. Sie besuchen das älteste Stadtviertel und
bummeln bei dem Rundgang durch die engen und verwinkelten Gassen, vorbei an den Ruinen der
ersten römischen Bauten, die den Grundstein für die heutige Metropole
bildeten, bis zur Kathedrale Seu, welche Sie von innen besichtigen werden. Weitere Highlights der
heutigen Stadtbesichtigung sind die Flaniermeile „Ramblas“ mit der typisch bunten Mischung aus
Blumen- und Vogelständen, Straßenmusikern, Pantomimen und Malern sowie die quirlige Markthalle
„La Boquería“ und der „Plaça de Catalunya“, der wichtigste Kommunikations- und
Verkehrsknotenpunkt der Stadt. Am heutigen Tag können Sie ebenfalls von außen das Liceo, den
Palacio de la Generalitat, die Plaza Reial und das Palau Güell sehen. Mit Ihrem Reisebus
unternehmen Sie eine Panoramafahrt über den „Paseo de Gracia“, dem Prachtboulevard Barcelonas.
Auf beiden Seiten des Boulevards stehen fantasievolle Wohnhäuser der Bourgeoisie, wie z.B. die
Casa Batlló, La Pedrera oder die Casa Amatller.
Tag 4: 13.10.2016 – Auf den Spuren von Tàpies & Miró
Heute Früh geht es zunächst in die Fundació Antoni Tàpies. Sie wurde 1984 von dem gleichnamigen
Künstler gegründet und enthält über 300 seiner Werke. Sie liegt in dem Barrio Ensanche in einem
vom katalanischen Architekten Lluís Domènech i Montaner entworfenen Gebäude mit einer
beeindruckenden Ziegelstein-Fassade. Am Nachmittag, besichtigen Sie die Fundación Joan Miró am
Fuße des Montjuïc.
Tag 5: 14.10.2016 – Kunst & Kultur
Mit dem Bus fahren Sie zur „Plaza Catalunya“ und können von außen das „Palau de la
Música“ besichtigen, der Konzertsaal wurde vom katalanischen Architekten Lluís Domènech
i Montaner, einem der wichtigsten Repräsentanten des Modernisme, geplant und entworfen. Von hier
geht es bis in das Barrio Born zu Ihrer Besichtigung des Picasso Museums und auch zur
Besichtigung der gotischen Kirche „La Iglesia Santa María del Mar“. Sie ist ein herausragendes
Beispiel katalanischer Gotik mit einer Reinheit und Einheitlichkeit des Stils, die für große
mittelalterliche Gebäude sonst unüblich ist. Freizeit zum Mittagessen. Nach der Mittagspause fahren
Sie über den „Port Olimpic“ und den „Arco de Triunfo“ Richtung der „Plaza Lesseps“, um von hieraus
die „Casa Vincens“ und die „Casa Comalatis“ von außen betrachten zu können.
Tag 6: 15.10.2016 – Auf Entdeckungstour
Heute fahren wir mit dem Bus zum Trödelmarkt Port Antic, der findet bei der Plaça del Portal de la
Pau jeden Samstag und Sonntag von 10:00 - 20:00 Uhr statt. Der Bus bringt uns anschließend zum
Hotel zurück, um Ihr getrödelten Besitztümer abzuliefern.
Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung oder wir planen gemeinsam eine zusätzliche
Unternehmung.
Tag 7: 16.10.2016 – Hasta luego, wie der Spanier sagt!
Heute heißt es Abschied nehmen von dieser beeindruckenden Metropole. Sie haben
Freizeit bis zum Flughafentransfer. Rückreise.
(Änderungen ohne Leistungsschmälerungen vorbehalten)
Reisevertragsbedingungen der
INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH
Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt und damit Bestandteil des mit der INTERCONTACT Gesellschaft für
Studien- und Begegnungsreisen mbH (im Folgenden INTERCONTACT genannt) geschlossenen Reisevertrages werden, sind auf der
Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher ReiseVerband e.V.) erstellt worden. Lesen Sie bitte die Reisebedingungen mit Sorgfalt
durch, denn diese regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und INTERCONTACT. Sie gelten ergänzend zu den § 651a ff des BGB
(Reisevertragsgesetz) und der BGB-InfoV (Verordnung über Informationen- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie INTERCONTACT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung ist schriftlich, per Fax, oder elektronisch möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch
für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
INTERCONTACT zustande. INTERCONTACT wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung
einer schriftlichen Reisebestätigung erklären. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von INTERCONTACT vor. Sie
haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. INTERCONTACT ist
während dieser Zeit an Ihr Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage schriftlich, durch
Anzahlung oder Restzahlung die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Reisevertrag auf
der Grundlage dieses Angebots zustande.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises
sofort fällig. Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein unseres
Versicherers, mit dem Ihr gezahltes Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von INTERCONTACT
abgesichert ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Wenn
Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erwartet INTERCONTACT den Geldeingang zum vereinbarten
Fälligkeitsdatum. Bitte beachten Sie unbedingt die mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermine auf
der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Stornierung Ihrer Reise zur
Folge haben. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt ist, berechtigt INTERCONTACT dies zur Kündigung des Reisevertrages und zur
Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es
läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3. Reiseprogramm und Reisepreis
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung in den INTERCONTACT
Katalogen, der Webseite oder aus dem Angebots-Flyer, sowie aus den darauf Bezug nehmenden
Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis.
Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und
Wechselkursen. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden
Programm angegeben. Sonderwünsche können soweit erfüllbar - gegen entsprechenden Zuschlag
berücksichtigt werden. Sie können die Reise individuell verlängern oder abändern. Neben den
zusätzlichen Leistungen wird von INTERCONTACT eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € pro
Buchung erhoben. Ein Anspruch auf Erstattung von Teilbeträgen des Reisepreises der gebuchten
Reise besteht bei individueller Abänderung nicht. Die Kosten für Nebenleistungen wie zur Besorgung
von Visa und Devisen gehen — sofern nicht anders angegeben — zu Ihren Lasten und werden
gesondert berechnet. Mündliche Absprachen sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus
diesem Grunde kann INTERCONTAC mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie
schriftlich von INTERCONTACT bestätigt worden sind.
4. Reiseprogramm- und Reisepreisänderung
a) Reiseprogrammänderung
aa) vor Vertragsschluss
Die Prospektangaben sind für INTERCONTACT bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages
geworden sind. INTERCONTACT behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor
Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über
die INTERCONTACT Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei den Rundreisen sind
Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z.B. aufgrund von Behördenverordnungen,
besonderen Gegebenheiten des Straßenverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse
der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute
eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit
entscheidet allein INTERCONTACT. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft
und z.B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel
der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden.
Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung
ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist INTERCONTACT verpflichtet, Sie über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
bb) nach Vertragsschluss
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von INTERCONTACT
wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. INTERCONTACT behält sich insbesondere vor, die Streckenführung von Flügen
abzuändern, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge vorzusehen und sonstige Änderungen der Fahrund Flugpläne vorzunehmen. INTERCONTACT verpflichtet sich, Sie von eventuellen Änderungen
umgehend in Kenntnis zu setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich
geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte
Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche
Leistungsänderungen für Sie unzumutbar verändert, stellt INTERCONTACT Ihnen frei, kostenlos
umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie haben auch das Recht, die
Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem INTERCONTACT Programm zu verlangen,
wenn INTERCONTACT in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis
anzubieten. Ihre aus der Änderung oder Absage herrührenden Rechte müssen Sie unverzüglich nach
der Erklärung der Änderung durch INTERCONTACT dieser gegenüber geltend machen.
b) Reisepreisänderungen
aa) vor Vertragsschluss
Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich um die tagesaktuell gültigen Preise, sie sind für
INTERCONTACT bindend. INTERCONTACT kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt
abweichende Reisepreise erklären, eine Preisanpassung ist insbesondere aus diesen Gründen
zulässig:
1. Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
z.B. Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse nach Veröffentlichung der Webseite, oder des Angebots-Flyers.
2. Wenn Ihre gewünschte auf der INTERCONTACT Webseite, oder in einem Katalog
ausgeschriebene Studienreise und/oder die Flüge und/oder das Hotelprogramm nur durch den
Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der INTERCONTACT Kataloge oder
Webseite verfügbar ist.
INTERCONTACT behält sich Preisanpassungen daher aus diesen Gründen ausdrücklich vor.
bb) nach Vertragsschluss
INTERCONTACT behält sich vor, die mit der Buchungsbestätigung bestätigten Preise für den Fall,
dass sich die Beförderungskosten oder die Hafen- und Flughafengebühren verändern oder neu
entstehen, in dem Umfang anzupassen, in dem sich deren Veränderung oder Entstehung pro
Reisenden auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisebeginn mehr als vier Monate nach dem
Vertragsabschluss liegt. Dies gilt ausschließlich für solche Preisänderungen, bei denen sich die
Kostenfaktoren nach Vertragsschluss geändert haben und dies bei Abschluss des Vertrages nicht
absehbar war. Für die Erhöhung wichtige und nicht absehbare Gründe sind z.B. die Erhöhung von
öffentlichen Abgaben, die Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, eine Veränderung des
Rohölweltmarktpreises, Erhöhung oder Neueinführung von Versicherungsprämien oder behördlichen
Abgaben (z.B. „Luftverkehrssteuer“), oder zusätzlich erhobene Sicherheitszuschläge für das jeweilige
Beförderungsmittel, ebenso eine Erhöhung des Wechselkurses des EURO im Verhältnis zum US
Dollar um mehr als 20 % im Einzelfall. Im gleichen Umfang ist eine Anpassung des vereinbarten
Reisepreises im Falle einer Änderung behördlich festgelegter Beförderungstarife zulässig.
INTERCONTACT weist Ihnen, um die Zulässigkeit der Erhöhung begründen zu können, ausführlich die
einzelnen Gebühren- und Kostenerhöhungen zur Kontrolle nach. Im Fall einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt
INTERCONTACT Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 %
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn INTERCONTACT in der Lage ist, Ihnen eine
solche Reise aus dem INTERCONTACT Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie müssen diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung von INTERCONTACT über die Preiserhöhung
INTERCONTACT gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer, Namensänderung durch den Reisenden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur
Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt INTERCONTACT Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
INTERCONTACT.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann INTERCONTACT
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von INTERCONTACT berücksichtigt. Es bleibt Ihnen
unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit
den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen.
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die
INTERCONTACT im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen,
jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:
Nach Reisebestätigung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10% pro Person.
Vom 59. — 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises.
Vom 29. — 22. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
Vom 21. — 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.
Vom 14. — 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
Bei Flugtickets ohne weiteres Arrangement fallen bei Rücktritt oder Nichtantritt 100% des Ticketpreises
als Stornogebühren an, Steuern und Gebühren auf das Flugticket werden erstattet.
Umbuchung
Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Für Reisen, die
INTERCONTACT für andere Veranstalter vermitteln, gelten deren Reisebedingungen.
Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen
lassen. In diesem Fall wird, neben den Gebühren der jeweiligen Leistungsträger/Fluggesellschaften
sowie gegebenenfalls entstehende (von INTERCONTACT darzulegende) Mehrkosten, ein
Bearbeitungsentgelt von 50,- € erhoben. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten
in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall möglichst schriftlich erfolgen.
Namensänderung
Bei Reiseanmeldung müssen INTERCONTACT Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen
und die Namen aller mit angemeldeten Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass
vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch INTERCONTACT sind Namensänderungen nur noch
gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linienflügen
sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung kann das Ticket u.U.
nicht erstattungsfähig sein, so dass neben dem ursprünglichen Ticketpreis je nach Verfügbarkeit im
Zeitpunkt der Neubuchung der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise anfallen.
6. Rücktritt und Kündigung durch INTERCONTACT
INTERCONTACT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) bis 31 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der INTERCONTACT
Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die
Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
durch INTERCONTACT nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. INTERCONTACT behält den
Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen
Vorteile an, die INTERCONTACT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der INTERCONTACT von den Leistungsträgern
erstatteten Beträge.
7. Kündigung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
a) vor Reiseantritt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen,
Epidemien, hoheitliche Maßnahmen z.B. Beschlagnahme von Transportmitteln, oder anderen Vorfällen
die den vorgenannten gleichkommen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, die bei
Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, können sowohl Sie als auch INTERCONTACT den Vertrag
kündigen. INTERCONTACT zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
INTERCONTACT behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung zu verlangen.
b) nach Reiseantritt
Erfolgt die Kündigung nach Antritt Ihrer Reise, so ist INTERCONTACT verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen. Falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfasst, ist
INTERCONTACT insbesondere verpflichtet, Sie zurückzubefördern. Für die Rückbeförderung etwa
entstehende Mehrkosten sind von INTERCONTACT und von Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich
zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
11. Beschränkung der Haftung
a) vertraglich
Die vertragliche Haftung von INTERCONTACT ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für
Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder
hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von
INTERCONTACT herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit INTERCONTACT
für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100,EUR.
b) gesetzlich
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen INTERCONTACT ist beschränkt oder ausgeschlossen,
soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit
INTERCONTACT vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von
Gepäck.
c) für Fremdleistungen
INTERCONTACT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistung von INTERCONTACT lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).
8. Gewährleistung
12. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, zur
Wahrung der gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte den Mangel an Ort und Stelle
unverzüglich gegenüber der Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von INTERCONTACT mitzuteilen
und INTERCONTACT eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist
unmöglich oder wird durch INTERCONTACT verweigert. INTERCONTACT kann Abhilfe in der Weise
schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern Ihnen dies zumutbar
ist. Bietet INTERCONTACT Ihnen nach Beschwerde eine zumutbare Abhilfe an, so müssen Sie diese
annehmen. Lehnen Sie diese zumutbare Abhilfemaßnahme ab, so können Sie hinterher
Gewährleistungsansprüche wegen der beanstandeten Umstände selbst nicht mehr geltend machen.
Sie können die von INTERCONTACT angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme
der Ersatzleistung aus wichtigem, INTERCONTACT erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist;
insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
erheblich beeinträchtigt würde.
INTERCONTACT steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann INTERCONTACT auch über
Ihren Gruppenleiter veranlassen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und
eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Jeder Reisende
aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende
gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Kinder und Reisen in
Europa. INTERCONTACT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende INTERCONTACT mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass INTERCONTACT die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch schuldhafte Falschoder Nichtinformation durch INTERCONTACT bedingt sind.
Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an INTERCONTACT richten:
INTERCONTACT GmbH
In der Wässerscheid 49
D - 53424 Remagen
Tel. 02642 - 2009-0
Telefax 02642 - 2009-38
b) Minderung des Reisepreises.
Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen
oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
c) Kündigung des Reisevertrages
Leistet INTERCONTACT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe
nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich
beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so
behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Sie
haben an INTERCONTACT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises zu zahlen, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos sind.
d) Schadensersatz
Verletzt INTERCONTACT schuldhaft Pflichten aus dem Reisevertrag, so ist INTERCONTACT Ihnen
zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder
erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch
wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ihre eventuellen Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise bei INTERCONTACT anmelden. (Ausschlussfrist!). In Ihrem eigenen Interesse
sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend
machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in einem Jahr. Hiervon
ausgenommen sind die vertraglichen Schadensersatzansprüche auf Ersatz eines Körper- oder
Gesundheitsschadens wegen eines von INTERCONTACT zu vertretenden Mangels, oder groben
Verschuldens von INTERCONTACT und seiner Erfüllungsgehilfen. Diese verjähren in zwei Jahren. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651g Abs. II
Satz 2 BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.
10. Haftung von INTERCONTACT
INTERCONTACT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die
gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3.
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen
nicht von INTERCONTACT herausgegebenen Prospekten, die von INTERCONTACT Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
INTERCONTACT haftet ebenfalls für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
13. Versicherungen
Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherung sind durch Sie selbst abzuschließen,
sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen
sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.
14. Beförderungsausschlüsse und Beschränkungen
Minderjährige (unter 18 Jahre) können nur in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre)
reisen. Babys unter 6 Monaten werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Schwangere, die die
24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, werden nicht befördert. Schwangere müssen ein
ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. INTERCONTACT
haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während der Reise auftreten.
Reisende mit körperlichen oder medizinischen Problemen, die eine spezielle Behandlung erfordern,
haben INTERCONTACT bei der Buchung darauf hinzuweisen. INTERCONTACT hat das Recht,
Passagiere zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von INTERCONTACT aus geistigen oder
körperlichen Gründen keine Reise antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die
INTERCONTACT nicht gewährleisten kann. Jeder beeinträchtigte Reisende muss sich selbst
versorgen können und die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihr/ihm während der Reise in
allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Reisenden selbst mitzubringen und sollten
klein und faltbar sein.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die Sie INTERCONTACT zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen,
sind gemäß Bundesdatenschutz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
16. Gerichtsstand/Rechtswahl
Gerichtsstand für Klagen gegen INTERCONTACT ist Remagen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und INTERCONTACT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das
gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen INTERCONTACT im Ausland für die Haftung des
Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
Veranstalter
INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH
Geschäftsführer Peter Zieger
In der Wässerscheid 49
D - 53424 Remagen
Amtsgericht Koblenz - HRB 12374
-Stand Januar 2015-
Anmeldeformular
Reise nach Barcelona
Mo., 10.10. bis So., 16.10.2016
Bitte ausgefüllt senden an: Herrn Klaus-Peter Thommes, Liboriusstraße 11, 44807 Bochum
Telefon: (0234) 79 90 01, E-Mail: [email protected]
1. Person/Anmelder: Name
2. Person: Name
Vorname(n):
Vorname(n):
Geb.-Datum:
Geb.-Datum:
Anschrift:
Anschrift (falls abweichend vom Anmelder):
Telefon:
Telefon / E-Mail Adresse (falls abweichend vom Anmelder):
E-Mail Adresse:
Ansprechpartner / Telefon im Notfall:
O Doppelzimmer, zusammen mit:
O Einzelzimmer
Sonderwünsche (z.B. vegetarische/vegane Verpflegung):
Reiseversicherung (Reiserücktrittskostenversicherung):
Reiseversicherung (Vollschutz-Paket inkl. Reiserücktritt):
O Prämie pro Person mit Selbstbehalt (20%)
€ 42,24 (im DZ)
€ 46,08 (im EZ)
O Prämie pro Person mit Selbstbehalt (20%)
€ 58,50 (im DZ)
€ 64,74 (im EZ)
O Prämie pro Person ohne Selbstbehalt
€ 56,64 (im DZ)
€ 61,44 (im EZ)
O Prämie pro Person ohne Selbstbehalt
€ 64,74 (im DZ)
€ 69,42 (im EZ)
Datum:
Unterschrift:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters INTERCONTACT GmbH, Remagen sind Vertragsbestandteil.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hotelinformation
Aufenthalt im Herzen von Barcelona!
An der Avinguda del Parallel begrüßt Sie
das Hotel Auto Hogar direkt gegenüber
der Metrostation Parallel und nur 10
Gehminuten vom Boulevard La Rambla
entfernt. Es bietet Ihnen klimatisierte Zimmer mit einem eigenen Bad. Alle Zimmer
verfügen über einen Flachbild-Sat-TV. Das
eigene moderne Badezimmer ist mit einem Haartrockner und einem Kosmetikspiegel ausgestattet. Im Umkreis von nur 5
Gehminuten locken einige der beliebtesten
Theater Barcelonas. Zum Montjuïc, dem
Hausberg der Stadt, gelangen Sie zu Fuß
in 15 Minuten. Das Messegelände Fira
befindet sich etwa 1 km entfernt. Das Restaurant im Auto Hogar Hotel ist 7 Tage die
Woche geöffnet und verwöhnt Sie mit mediterraner Küche. Ein Café befindet sich
ebenfalls im Hotel. An der Rezeption erhalten Sie kostenlos Zeitungen und können zudem Fahrräder oder ein Auto mieten.

Documentos relacionados