KUNSTVEREIN BOCHUM EINLADUNG Im November 2016
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KUNSTVEREIN BOCHUM EINLADUNG Im November 2016
KUNSTVEREIN BOCHUM KLAUS-PETER THOMMES 0234/799001 [email protected] EINLADUNG Im November 2016 Barcelona im Herbst 2016 Liebe Kunstfreunde, hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer 7-tägigen Kunstreise (vom 10.10.2016 bis 16.10.2016) nach Barcelona ein. Reisepreis: Mindestteilnehmerzahl 35 Personen 1.274,00 € pro Person im DZ 1.563,00 € pro Person im EZ (EZ Zuschlag 289,00 €) Reiseveranstalter ist die Firma Intercontact, Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH, 53424 Remagen, In der Wässerscheid 49. Der Reisepreissicherungsschein liegt beim Organisator der Reise. Im Reisepreis ist folgendes enthalten: Transfer Bochum – Düsseldorf und zurück mit der Firma Wilde Flüge ab / bis Düsseldorf mit Lufthansa, Flughafensteuern und Flugsicherheitsgebühren sowie aktuelle Kerosinzuschläge und Luftverkehrssteuer (ca. € 114,- / Stand: 10/2015) 6 Übernachtungen Hotel Auto-Hogar 3* in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC Das Hotel liegt sehr zentral im El Raval und nahe der Barrio Gotic 6 x Frühstück und 6 x Abendessen wie im Programm ausgewiesen Sämtliche im Programm ausgewiesenen Exkursionen sowie Transfer- und Transportkosten in klimatisierten Reisebussen, Eintrittsgelder bei den Besichtigungen und lokale deutschsprachige Stadtführer Nicht eingeschlossene Leistungen Trinkgelder Nicht erwähnte Mahlzeiten und Ausgaben persönlicher Art Nicht erwähnte Versicherungen Touristensteuer Geänderte Stornokostenpauschale bei dieser Flugreise mit Lufthansa: Rücktritt bis 95 Tage vor Reisebeginn: Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: Rücktritt bis 21 Tage vor Reisebeginn: Rücktritt bis 07 Tage vor Reisebeginn: Späterer Rücktritt oder Nichterscheinen: 12% des Reisepreises 30% des Reisepreises 50% des Reisepreises 70% des Reisepreises 80% des Reisepreises 90% des Reisepreises bis 95% des Reisepreises Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Wir freuen uns auf Sie! Eva Maria Schöning Klaus-Peter Thommes Wichtig! Wegen der großen Nachfrage nach Flügen und Hotels nach / in Barcelona haben wir nur wenig Zeit unsere Buchungen zu platzieren. Deswegen ist der 28. Januar 2016 unser Stichtag. Bitte melden Sie sich bei Interesse sofort an, denn nach dem 28. geht nichts mehr, außer jemand storniert. Westring 32 Kulturbüro der Stadt Bochum 44777 BOCHUM WWW.KUNSTVEREIN-BOCHUM.DE [email protected] KUNSTVEREIN BOCHUM EINLADUNG SEITE 2/2 Tag 1: 10.10.2016 – Die Anreise Mit dem Flugzeug machen Sie sich auf nach Barcelona, wo Sie nach Ankunft von Ihrem lokalen Reiseleiter empfangen werden. Auf dem Weg zum Hotel unternehmen Sie sofort eine kleine Stadtrundfahrt. Die Tour endet an Ihrem Hotel. Tag 2: 11.10.2016 – Auf den Spuren Gaudis Nach einem ausgiebigen Frühstück im Hotel steht vormittags zunächst die Besichtigung von Gaudis Parque Güell, welcher in den Jahren 1900 bis 1914 erschaffen wurde, auf dem Programm. Der Park war eine Auftragsarbeit für den Industriellen Eusebi Güell. Dieser war von den englischen Gartenanlagen sehr beeindruckt und wollte eine solche auch in Barcelona haben. Nach der Besichtigung verfügen Sie über etwas Freizeit für die Mittagspause. Im Anschluss werden Sie zur Sagrada Familia gefahren. Sie besuchen das unvollendete Meisterwerk von Antonio Gaudí, dem wichtigsten Vertreter des katalanischen Jugendstils Modernisme. Heute Abend erwartet Sie ein besonderes Highlight: Sie essen in einer typisch spanischen Tapas-Bar zu Abend. Tag 3: 12.10.2016 – Barcelona aus nächster Nähe Nach dem Frühstück geht die Fahrt mit dem Bus in das gotische Viertel - „Barri Gòtic“ und Sie unternehmen hier einen Spaziergang mit Ihrem Guide. Sie besuchen das älteste Stadtviertel und bummeln bei dem Rundgang durch die engen und verwinkelten Gassen, vorbei an den Ruinen der ersten römischen Bauten, die den Grundstein für die heutige Metropole bildeten, bis zur Kathedrale Seu, welche Sie von innen besichtigen werden. Weitere Highlights der heutigen Stadtbesichtigung sind die Flaniermeile „Ramblas“ mit der typisch bunten Mischung aus Blumen- und Vogelständen, Straßenmusikern, Pantomimen und Malern sowie die quirlige Markthalle „La Boquería“ und der „Plaça de Catalunya“, der wichtigste Kommunikations- und Verkehrsknotenpunkt der Stadt. Am heutigen Tag können Sie ebenfalls von außen das Liceo, den Palacio de la Generalitat, die Plaza Reial und das Palau Güell sehen. Mit Ihrem Reisebus unternehmen Sie eine Panoramafahrt über den „Paseo de Gracia“, dem Prachtboulevard Barcelonas. Auf beiden Seiten des Boulevards stehen fantasievolle Wohnhäuser der Bourgeoisie, wie z.B. die Casa Batlló, La Pedrera oder die Casa Amatller. Tag 4: 13.10.2016 – Auf den Spuren von Tàpies & Miró Heute Früh geht es zunächst in die Fundació Antoni Tàpies. Sie wurde 1984 von dem gleichnamigen Künstler gegründet und enthält über 300 seiner Werke. Sie liegt in dem Barrio Ensanche in einem vom katalanischen Architekten Lluís Domènech i Montaner entworfenen Gebäude mit einer beeindruckenden Ziegelstein-Fassade. Am Nachmittag, besichtigen Sie die Fundación Joan Miró am Fuße des Montjuïc. Tag 5: 14.10.2016 – Kunst & Kultur Mit dem Bus fahren Sie zur „Plaza Catalunya“ und können von außen das „Palau de la Música“ besichtigen, der Konzertsaal wurde vom katalanischen Architekten Lluís Domènech i Montaner, einem der wichtigsten Repräsentanten des Modernisme, geplant und entworfen. Von hier geht es bis in das Barrio Born zu Ihrer Besichtigung des Picasso Museums und auch zur Besichtigung der gotischen Kirche „La Iglesia Santa María del Mar“. Sie ist ein herausragendes Beispiel katalanischer Gotik mit einer Reinheit und Einheitlichkeit des Stils, die für große mittelalterliche Gebäude sonst unüblich ist. Freizeit zum Mittagessen. Nach der Mittagspause fahren Sie über den „Port Olimpic“ und den „Arco de Triunfo“ Richtung der „Plaza Lesseps“, um von hieraus die „Casa Vincens“ und die „Casa Comalatis“ von außen betrachten zu können. Tag 6: 15.10.2016 – Auf Entdeckungstour Heute fahren wir mit dem Bus zum Trödelmarkt Port Antic, der findet bei der Plaça del Portal de la Pau jeden Samstag und Sonntag von 10:00 - 20:00 Uhr statt. Der Bus bringt uns anschließend zum Hotel zurück, um Ihr getrödelten Besitztümer abzuliefern. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung oder wir planen gemeinsam eine zusätzliche Unternehmung. Tag 7: 16.10.2016 – Hasta luego, wie der Spanier sagt! Heute heißt es Abschied nehmen von dieser beeindruckenden Metropole. Sie haben Freizeit bis zum Flughafentransfer. Rückreise. (Änderungen ohne Leistungsschmälerungen vorbehalten) Reisevertragsbedingungen der INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt und damit Bestandteil des mit der INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH (im Folgenden INTERCONTACT genannt) geschlossenen Reisevertrages werden, sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher ReiseVerband e.V.) erstellt worden. Lesen Sie bitte die Reisebedingungen mit Sorgfalt durch, denn diese regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und INTERCONTACT. Sie gelten ergänzend zu den § 651a ff des BGB (Reisevertragsgesetz) und der BGB-InfoV (Verordnung über Informationen- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht). 1. Anmeldung und Bestätigung Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie INTERCONTACT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich, per Fax, oder elektronisch möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch INTERCONTACT zustande. INTERCONTACT wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von INTERCONTACT vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. INTERCONTACT ist während dieser Zeit an Ihr Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage schriftlich, durch Anzahlung oder Restzahlung die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Reisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande. 2. Bezahlung Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises sofort fällig. Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein unseres Versicherers, mit dem Ihr gezahltes Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von INTERCONTACT abgesichert ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erwartet INTERCONTACT den Geldeingang zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Bitte beachten Sie unbedingt die mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermine auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Stornierung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt INTERCONTACT dies zur Kündigung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. 3. Reiseprogramm und Reisepreis Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung in den INTERCONTACT Katalogen, der Webseite oder aus dem Angebots-Flyer, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Sonderwünsche können soweit erfüllbar - gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Sie können die Reise individuell verlängern oder abändern. Neben den zusätzlichen Leistungen wird von INTERCONTACT eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Buchung erhoben. Ein Anspruch auf Erstattung von Teilbeträgen des Reisepreises der gebuchten Reise besteht bei individueller Abänderung nicht. Die Kosten für Nebenleistungen wie zur Besorgung von Visa und Devisen gehen — sofern nicht anders angegeben — zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet. Mündliche Absprachen sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus diesem Grunde kann INTERCONTAC mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich von INTERCONTACT bestätigt worden sind. 4. Reiseprogramm- und Reisepreisänderung a) Reiseprogrammänderung aa) vor Vertragsschluss Die Prospektangaben sind für INTERCONTACT bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. INTERCONTACT behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die INTERCONTACT Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei den Rundreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z.B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Straßenverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein INTERCONTACT. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z.B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist INTERCONTACT verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. bb) nach Vertragsschluss Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von INTERCONTACT wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. INTERCONTACT behält sich insbesondere vor, die Streckenführung von Flügen abzuändern, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge vorzusehen und sonstige Änderungen der Fahrund Flugpläne vorzunehmen. INTERCONTACT verpflichtet sich, Sie von eventuellen Änderungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen für Sie unzumutbar verändert, stellt INTERCONTACT Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie haben auch das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem INTERCONTACT Programm zu verlangen, wenn INTERCONTACT in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Ihre aus der Änderung oder Absage herrührenden Rechte müssen Sie unverzüglich nach der Erklärung der Änderung durch INTERCONTACT dieser gegenüber geltend machen. b) Reisepreisänderungen aa) vor Vertragsschluss Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich um die tagesaktuell gültigen Preise, sie sind für INTERCONTACT bindend. INTERCONTACT kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Reisepreise erklären, eine Preisanpassung ist insbesondere aus diesen Gründen zulässig: 1. Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Webseite, oder des Angebots-Flyers. 2. Wenn Ihre gewünschte auf der INTERCONTACT Webseite, oder in einem Katalog ausgeschriebene Studienreise und/oder die Flüge und/oder das Hotelprogramm nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der INTERCONTACT Kataloge oder Webseite verfügbar ist. INTERCONTACT behält sich Preisanpassungen daher aus diesen Gründen ausdrücklich vor. bb) nach Vertragsschluss INTERCONTACT behält sich vor, die mit der Buchungsbestätigung bestätigten Preise für den Fall, dass sich die Beförderungskosten oder die Hafen- und Flughafengebühren verändern oder neu entstehen, in dem Umfang anzupassen, in dem sich deren Veränderung oder Entstehung pro Reisenden auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisebeginn mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Dies gilt ausschließlich für solche Preisänderungen, bei denen sich die Kostenfaktoren nach Vertragsschluss geändert haben und dies bei Abschluss des Vertrages nicht absehbar war. Für die Erhöhung wichtige und nicht absehbare Gründe sind z.B. die Erhöhung von öffentlichen Abgaben, die Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, eine Veränderung des Rohölweltmarktpreises, Erhöhung oder Neueinführung von Versicherungsprämien oder behördlichen Abgaben (z.B. „Luftverkehrssteuer“), oder zusätzlich erhobene Sicherheitszuschläge für das jeweilige Beförderungsmittel, ebenso eine Erhöhung des Wechselkurses des EURO im Verhältnis zum US Dollar um mehr als 20 % im Einzelfall. Im gleichen Umfang ist eine Anpassung des vereinbarten Reisepreises im Falle einer Änderung behördlich festgelegter Beförderungstarife zulässig. INTERCONTACT weist Ihnen, um die Zulässigkeit der Erhöhung begründen zu können, ausführlich die einzelnen Gebühren- und Kostenerhöhungen zur Kontrolle nach. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt INTERCONTACT Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn INTERCONTACT in der Lage ist, Ihnen eine solche Reise aus dem INTERCONTACT Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von INTERCONTACT über die Preiserhöhung INTERCONTACT gegenüber geltend machen. 5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer, Namensänderung durch den Reisenden Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt INTERCONTACT Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei INTERCONTACT. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann INTERCONTACT angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von INTERCONTACT berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die INTERCONTACT im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis: Nach Reisebestätigung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10% pro Person. Vom 59. — 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises. Vom 29. — 22. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises. Vom 21. — 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises. Vom 14. — 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises. Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises. Bei Flugtickets ohne weiteres Arrangement fallen bei Rücktritt oder Nichtantritt 100% des Ticketpreises als Stornogebühren an, Steuern und Gebühren auf das Flugticket werden erstattet. Umbuchung Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Für Reisen, die INTERCONTACT für andere Veranstalter vermitteln, gelten deren Reisebedingungen. Ersatzteilnehmer Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird, neben den Gebühren der jeweiligen Leistungsträger/Fluggesellschaften sowie gegebenenfalls entstehende (von INTERCONTACT darzulegende) Mehrkosten, ein Bearbeitungsentgelt von 50,- € erhoben. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall möglichst schriftlich erfolgen. Namensänderung Bei Reiseanmeldung müssen INTERCONTACT Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeten Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch INTERCONTACT sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung kann das Ticket u.U. nicht erstattungsfähig sein, so dass neben dem ursprünglichen Ticketpreis je nach Verfügbarkeit im Zeitpunkt der Neubuchung der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise anfallen. 6. Rücktritt und Kündigung durch INTERCONTACT INTERCONTACT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) bis 31 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der INTERCONTACT Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet. b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch INTERCONTACT nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. INTERCONTACT behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die INTERCONTACT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der INTERCONTACT von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. 7. Kündigung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände a) vor Reiseantritt Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Maßnahmen z.B. Beschlagnahme von Transportmitteln, oder anderen Vorfällen die den vorgenannten gleichkommen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, können sowohl Sie als auch INTERCONTACT den Vertrag kündigen. INTERCONTACT zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. INTERCONTACT behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. b) nach Reiseantritt Erfolgt die Kündigung nach Antritt Ihrer Reise, so ist INTERCONTACT verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfasst, ist INTERCONTACT insbesondere verpflichtet, Sie zurückzubefördern. Für die Rückbeförderung etwa entstehende Mehrkosten sind von INTERCONTACT und von Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zur Last. 11. Beschränkung der Haftung a) vertraglich Die vertragliche Haftung von INTERCONTACT ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von INTERCONTACT herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit INTERCONTACT für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100,EUR. b) gesetzlich Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen INTERCONTACT ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit INTERCONTACT vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. c) für Fremdleistungen INTERCONTACT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von INTERCONTACT lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot). 8. Gewährleistung 12. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, zur Wahrung der gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte den Mangel an Ort und Stelle unverzüglich gegenüber der Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von INTERCONTACT mitzuteilen und INTERCONTACT eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird durch INTERCONTACT verweigert. INTERCONTACT kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern Ihnen dies zumutbar ist. Bietet INTERCONTACT Ihnen nach Beschwerde eine zumutbare Abhilfe an, so müssen Sie diese annehmen. Lehnen Sie diese zumutbare Abhilfemaßnahme ab, so können Sie hinterher Gewährleistungsansprüche wegen der beanstandeten Umstände selbst nicht mehr geltend machen. Sie können die von INTERCONTACT angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigem, INTERCONTACT erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. INTERCONTACT steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann INTERCONTACT auch über Ihren Gruppenleiter veranlassen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Jeder Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Kinder und Reisen in Europa. INTERCONTACT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende INTERCONTACT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass INTERCONTACT die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch schuldhafte Falschoder Nichtinformation durch INTERCONTACT bedingt sind. Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an INTERCONTACT richten: INTERCONTACT GmbH In der Wässerscheid 49 D - 53424 Remagen Tel. 02642 - 2009-0 Telefax 02642 - 2009-38 b) Minderung des Reisepreises. Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. c) Kündigung des Reisevertrages Leistet INTERCONTACT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Sie haben an INTERCONTACT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos sind. d) Schadensersatz Verletzt INTERCONTACT schuldhaft Pflichten aus dem Reisevertrag, so ist INTERCONTACT Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. 9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ihre eventuellen Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei INTERCONTACT anmelden. (Ausschlussfrist!). In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind die vertraglichen Schadensersatzansprüche auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von INTERCONTACT zu vertretenden Mangels, oder groben Verschuldens von INTERCONTACT und seiner Erfüllungsgehilfen. Diese verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651g Abs. II Satz 2 BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren. 10. Haftung von INTERCONTACT INTERCONTACT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von INTERCONTACT herausgegebenen Prospekten, die von INTERCONTACT Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. INTERCONTACT haftet ebenfalls für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 13. Versicherungen Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherung sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung. 14. Beförderungsausschlüsse und Beschränkungen Minderjährige (unter 18 Jahre) können nur in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre) reisen. Babys unter 6 Monaten werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Schwangere, die die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, werden nicht befördert. Schwangere müssen ein ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. INTERCONTACT haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während der Reise auftreten. Reisende mit körperlichen oder medizinischen Problemen, die eine spezielle Behandlung erfordern, haben INTERCONTACT bei der Buchung darauf hinzuweisen. INTERCONTACT hat das Recht, Passagiere zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von INTERCONTACT aus geistigen oder körperlichen Gründen keine Reise antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die INTERCONTACT nicht gewährleisten kann. Jeder beeinträchtigte Reisende muss sich selbst versorgen können und die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihr/ihm während der Reise in allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Reisenden selbst mitzubringen und sollten klein und faltbar sein. 15. Datenschutz Personenbezogene Daten, die Sie INTERCONTACT zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 16. Gerichtsstand/Rechtswahl Gerichtsstand für Klagen gegen INTERCONTACT ist Remagen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und INTERCONTACT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen INTERCONTACT im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 17. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Veranstalter INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH Geschäftsführer Peter Zieger In der Wässerscheid 49 D - 53424 Remagen Amtsgericht Koblenz - HRB 12374 -Stand Januar 2015- Anmeldeformular Reise nach Barcelona Mo., 10.10. bis So., 16.10.2016 Bitte ausgefüllt senden an: Herrn Klaus-Peter Thommes, Liboriusstraße 11, 44807 Bochum Telefon: (0234) 79 90 01, E-Mail: [email protected] 1. Person/Anmelder: Name 2. Person: Name Vorname(n): Vorname(n): Geb.-Datum: Geb.-Datum: Anschrift: Anschrift (falls abweichend vom Anmelder): Telefon: Telefon / E-Mail Adresse (falls abweichend vom Anmelder): E-Mail Adresse: Ansprechpartner / Telefon im Notfall: O Doppelzimmer, zusammen mit: O Einzelzimmer Sonderwünsche (z.B. vegetarische/vegane Verpflegung): Reiseversicherung (Reiserücktrittskostenversicherung): Reiseversicherung (Vollschutz-Paket inkl. Reiserücktritt): O Prämie pro Person mit Selbstbehalt (20%) € 42,24 (im DZ) € 46,08 (im EZ) O Prämie pro Person mit Selbstbehalt (20%) € 58,50 (im DZ) € 64,74 (im EZ) O Prämie pro Person ohne Selbstbehalt € 56,64 (im DZ) € 61,44 (im EZ) O Prämie pro Person ohne Selbstbehalt € 64,74 (im DZ) € 69,42 (im EZ) Datum: Unterschrift: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters INTERCONTACT GmbH, Remagen sind Vertragsbestandteil. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Hotelinformation Aufenthalt im Herzen von Barcelona! An der Avinguda del Parallel begrüßt Sie das Hotel Auto Hogar direkt gegenüber der Metrostation Parallel und nur 10 Gehminuten vom Boulevard La Rambla entfernt. Es bietet Ihnen klimatisierte Zimmer mit einem eigenen Bad. Alle Zimmer verfügen über einen Flachbild-Sat-TV. Das eigene moderne Badezimmer ist mit einem Haartrockner und einem Kosmetikspiegel ausgestattet. Im Umkreis von nur 5 Gehminuten locken einige der beliebtesten Theater Barcelonas. Zum Montjuïc, dem Hausberg der Stadt, gelangen Sie zu Fuß in 15 Minuten. Das Messegelände Fira befindet sich etwa 1 km entfernt. Das Restaurant im Auto Hogar Hotel ist 7 Tage die Woche geöffnet und verwöhnt Sie mit mediterraner Küche. Ein Café befindet sich ebenfalls im Hotel. An der Rezeption erhalten Sie kostenlos Zeitungen und können zudem Fahrräder oder ein Auto mieten.