DATEI 764 KB 4. Newsletter der Kompetenzberatung Kärnten

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DATEI 764 KB 4. Newsletter der Kompetenzberatung Kärnten
Newsletter der Kompetenzberatung Kärnten
Ein Projekt des Vereins Wissensnetzwerk Kärnten
August 2013
Ausgabe: 3/2013
Inhalt:
1.
Was gibt es Neues? Kooperationen und Impressionen
2.
Unser Workshop-Angebot im August und September
3.
Neue Förderungen: Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium – was ist das?
4.
Bildungs- und Berufsberatung: Beispiel aus der Praxis
5.
Schlusslicht: Ich habe da mal eine Frage: …?
1.
Was gibt es Neues?
Kooperationen
Endlich: Der Papierkrieg ist gewonnen! Wir freuen uns, dass
wir nun auch am Standort Feldkirchen neutrale, kostenlose,
vertrauliche und professionelle Beratung anbieten können.
Von links nach rechts: Renate Dielacher (Lichtblick),
Beate Gfrerer (Kompetenzberatung Kärnten) und
Andrea Jordan (Lichtblick)
Durch die Kooperation mit der Mädchen-,
Frauen- und Familienberatung Lichtblick
haben wir eine Ansprechpartnerin vor Ort:
Andrea Jordan (rechts im Bild) hat ihre Tätigkeit für die
Kompetenzberatung Kärnten bereits aufgenommen und
vereinbart gerne ein persönliches Beratungsgespräch in den
Räumen von Lichtblick.
Impressionen
Oben: 26. Juni 2013 – Workshop beim Projekt “Lernen bewegt“ in Rennweg.
Unten links: 27. Juni 2013: Julia Grangler, Beate Gfrerer und Gjuliete Berisha auf der 1. AK Frauenmesse.
Unten rechts: Juni 2013 – Wir freuen uns über unsere neu überarbeiteten und frisch gedruckten Folder.
2.
Unser Workshop-Angebot im August und September
„Mein persönliches Kompetenzprofil“
Entdecken, was in mir steckt. – Zeigen, was ich kann. – Entscheiden, wohin ich will.
Termine:
Klagenfurt:
28. August 2013, 9.00 – ca. 17.00 Uhr, WIFI
(Anmeldung: 0463/504650)
27. September 2013, 9.00 – ca. 17.00 Uhr, BIFO-ÖGB
Feldkirchen:
(Anmeldung 050 477 7600)
27. September 2013, 9:00 – ca. 17:00 Uhr, VHS
Dauer: eintägiger Workshop von 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr und Einzel-Coaching (auf Wunsch)
Inhalt: Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln, verändern oder sich neue Ziele setzen? Sie
wissen aber noch nicht genau, was zu Ihnen passt und in welche Richtung es gehen könnte? Wir
erarbeiten mit Ihnen Ihr persönliches Kompetenzprofil. Es dient einerseits zur strukturierten
Darstellung Ihrer Kompetenzen und (Lern-)Erfahrungen, andererseits als Grundlage zur Gestaltung
und Planung erster Schritte in Ihre (neue) berufliche Zukunft.
Voraussetzungen: Offenheit im Workshop, Bereitschaft zur Reflexion und natürlich Vertraulichkeit
„Bewerbung kompakt“
Grundlagen und Bausteine für eine erfolgreiche Bewerbung
Dauer: 3-stündiger Grundlagen-Workshop von 16.00 – 19.00 Uhr
Inhalt: Der erste Eindruck entscheidet! Das gilt sowohl für das
Bewerbungsgespräch als auch für die Unterlagen. Erfahren Sie,
worauf Sie achten müssen und erarbeiten Sie sich in der Gruppe
Tipps und Tricks für Ihren Bewerbungsauftritt.
Voraussetzung:
Lebenslauf vorab schicken, Anmeldung über Die Kärntner
Volkshochschulen erforderlich (Telefon: 050 477 7000)
3.
Neue Förderungen: Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium – was ist das?
Bildungsteilzeit
Dieses neue Instrument soll - im Gegensatz zur Bildungskarenz - Weiterbildung auch neben einer
Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis ermöglichen.
Die Dauer der Bildungsteilzeit bewegt sich zwischen vier Monaten und zwei Jahren. Die Arbeitszeit
muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit
reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit beträgt mindestens
zehn Stunden.
Voraussetzungen:
 Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld und der vom AMS zu
erstellende Bescheid über die Gewährung von Bildungsteilzeitgeld
muss rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der Bildungsteilzeit
beantragt werden.
 Arbeitsverhältnis muss beim gleichen Dienstgeber/bei der gleichen Dienstgeberin bereits
ununterbrochen sechs Monate (über der Geringfügigkeitsgrenze) bestehen;
bei
Saisonkräften: mindestens 3 Monate durchgehend.
 Wie bei der Bildungskarenz: Vereinbarung über die Bildungsteilzeit muss zwischen
ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn schriftlich erfolgen und Beginn, Dauer der
Bildungsteilzeit, Ausmaß und die Einteilung der Arbeitszeit beinhalten.
 Weiterbildung muss mindestens zehn Wochenstunden umfassen und die Teilnahme
nachgewiesen werden.
Über die help.gv.at Seite finden Sie weitere wichtige Informationen zur Bildungsteilzeit:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940249.html
Allgemeines finden Sie auf der Seite des AMS:
www.ams.at/_docs/001_infoblatt_bildungsteilzeitgeld.pdf
Fachkräftestipendium
Seit 01. Juli 2013 wird das Fachkräftestipendium (vergleichbar mit dem Selbsterhalter-Stipendium für
Studierende) primär für Mangelberufe angeboten.
Gewährt werden kann ein Stipendium in Höhe der Ausgleichszulage (2013: € 795) für Berufe und
Qualifikationen, die das Arbeitsmarktservice in einer Richtlinie festlegt.
Das Stipendium gilt für die Dauer der Ausbildung: drei Monate und insgesamt maximal für drei
Jahre. Mit dem Fachkräftestipendium werden in erster Linie Ausbildungen gefördert, die frühestens
am 1.7.2013 und spätestens am 31.12.2014 neu begonnen werden.
Voraussetzungen:
 Ausbildung in Berufen, in denen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht
 Gewährung des Stipendiums ist von der Zustimmung des
Arbeitsmarktservice abhängig, das die jeweiligen Berufe und
arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Qualifikationen in einer Richtlinie festlegt
 mindestens vierjährige (arbeitslosenversicherungspflichtige) Beschäftigung während der
letzten 15 Jahre (Lehrzeit wird berücksichtigt)
 Teilnahme an einer Vollzeitausbildung, die vom Arbeitsmarktservice als arbeitsmarktpolitisch
sinnvoll eingestuft wurde; mindestens drei Monate und durchschnittlich 20 Wochenstunden
 mit einem positiven Abschluss der Ausbildung muss gerechnet werden können
 Wohnsitz in Österreich

Ausnahmen:
 tertiäre Ausbildungen können nicht gefördert werden (Universitäten, Fachhochschulen)
 Ausbildungen im Ausland, Fernlehrgänge und Ausbildungen, die länger als drei Jahre dauern,
können nicht gefördert werden
 Personen, die bereits über eine tertiäre Ausbildung (Fachhochschule oder Universität)
verfügen, können kein Fachkräftestipendium erhalten
 Lehrlinge
 BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
 StiftungsteilnehmerInnen
 AusländerInnen, die vom AMS nicht vorzumerken sind
 Personen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 arbeitsunfähige Personen
Die Liste der förderbaren Ausbildungen ist online abrufbar unter:
http://www.ams.at/_docs/001_fks_liste.pdf
Allgemeine Informationen sind auch über das AMS erhält unter:
http://www.ams.at/_docs/001_FKS_Infoblatt.pdf
4.
Bildungs- und Berufsberatung: Beispiel aus der Praxis
Markus*, 33 Jahre, Schlosser
*Name aufgrund des Datenschutzes geändert
Rahmenbedingungen
Markus hat die Lehre zum Schlosser absolviert, aber keinen positiven
Pflichtschulabschluss. Er konnte heuer durch das VHS-Projekt „Nachholen des
Pflichtschulabschlusses“ diesen erfolgreich abschließen.
Sein Anliegen
Weiterführende schulische Ausbildung
Beratungsablauf

Erstgespräch zur Erläuterung des Anliegens

Informationsweitergabe über Ausbildungsangebote und
Kontaktherstellung zur HTL Lastenstraße in Klagenfurt
Ergebnis
Markus wird ab Herbst 2013 die Abend-HTL Lastenstraße (Ausbildungszweig
Maschinen- und Anlagentechnik) besuchen. Er kann direkt in das erste Semester
einsteigen (aufgrund seiner Lehre zum Schlosser) und hat bereits im 4. Semester die
Möglichkeit die Berufsreifeprüfung abzulegen.
5.
Ich habe da mal eine Frage…
…ich möchte gerne meinen Pflichtschulabschluss nachholen. Wie funktioniert das?
Möchten Sie Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern und Ihre
persönlichen Möglichkeiten erweitern? Das Nachholen des
Pflichtschulabschlusses ist die Eintrittskarte dafür.
Im ab Herbst 2013 neuen und erwachsenengerechten
Pflichtschulabschluss müssen insgesamt sechs Prüfungen abgelegt werden: Vier Pflichtgegenstände
(Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft, Englisch – Globalität und Transkulturalität, Mathematik
und Berufsorientierung) und zwei Wahlfächer (Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Soziales,
lebende Fremdsprache, Natur und Technik). Der Unterricht findet an vier Abenden pro Woche statt
(von Montag bis Donnerstag von ca. 16:30 – 20:30). Die Kurse an den Kärntner Volkshochschulen
sind kostenlos!
Kursorte: Klagenfurt, Villach, Spittal, Wolfsberg, Hermagor, Völkermarkt, Obervellach, Althofen
Informationsveranstaltungen:
Klagenfurt
23.09.2013, 17:00 Uhr
NMS Annabichl
Weichselhofstraße 6
9020 Klagenfurt
Althofen
23.09.2013, 18:00 Uhr
NMS Althofen
Schulgasse 3
9330 Althofen
Villach
24.09.2013, 17:00 Uhr
NMS Lind
Rudolf Kattnigg Straße 4
9500 Villach
Hermagor
24.09.2013, 18:00 Uhr
Musik NMS Hermagor
Hauptstraße 65
9620 Hermagor
Spittal
25.09.2013, 17:00 Uhr
Fritz Strobl Schulzentrum
Dr. Arthur Lemisch Platz 1
9800 Spittal an der Drau
Obervellach
25.09.2013, 18:00 Uhr
NMS/ HS Obervellach
West 28
9821 Obervellach
Wolfsberg
Völkermarkt
26.09.2013, 17:00 Uhr
26.09.2013, 18:00 Uhr
NMS Wolfsberg
NMS/ HS Völkermarkt
Hauptstraße 51
Friedrich Schiller Allee 2
9431 St. Stefan
9100 Völkermarkt
Bei Fragen oder um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:
MMag.a Katharina Zimmerberger
Die Kärntner Volkshochschulen
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt
Telefon: +43 (0) 676 84 58 70 104
E-Mail: [email protected]
www.vhsktn.at
Wenn Sie diesen Newsletter abbestellen möchten, schreiben Sie eine kurze E-Mail an [email protected].
Wir nehmen Sie dann aus dem Verteiler.
Verein Wissensnetzwerk Kärnten - Kompetenzberatung Kärnten Fromillerstraße 31/2, 9020 Klagenfurt
Tel. 0463-504650 - Fax 0463-504640
mailto:[email protected]
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