Erklärung zur Namensführung eines Kindes Herzlichen

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Erklärung zur Namensführung eines Kindes Herzlichen
Erklärung zur Namensführung eines Kindes
Stand: August 2013
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Hinsichtlich der Namensführung ist zu beachten:
Die in einer türkischen internationalen Geburtsurkunde enthaltene Namensführung eines Kindes kann
nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich übernommen werden. Es bedarf dann der
Abgabe einer Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich.
In folgenden Fällen ist die Abgabe einer Namenserklärung für das Kind erforderlich:
1.) Die Eltern sind verheiratet und führen keinen Ehenamen nach deutschem Recht
2.) Die Eltern sind nicht verheiratet, der Vater hat die Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam
anerkannt und das Kind soll nach Wunsch der Eltern den Namen des Vaters tragen
3.) Die sorgeberechtigte Mutter hat erneut geheiratet, das Kind soll den Ehenamen der Mutter
und ihres Ehegatten, der nicht Elternteil des Kindes ist, führen (Einbenennung). Hierzu ist die
Einwilligung des Vaters nötig, sofern dieser mitsorgeberechtigt ist oder das Kind dessen
Namen führt.
Beide Eltern/Erklärende sowie Kinder ab 14 Jahren müssen für die Abgabe der Erklärung persönlich
im Konsulat Antalya vorsprechen. Sofern ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist, besteht
auch die Möglichkeit, die Anwendung des ausländischen Namensrechts zu wählen. Diese Rechtswahl
muss vor Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes getroffen werden.
Sollten die Eltern eine Nachbeurkundung der Geburt des Kindes im deutschen Geburtenregister
wünschen, schließt der entsprechende Antrag die Namenserklärung ein. Bitte beachten Sie hierfür
das Merkblatt „Beurkundung einer Auslandsgeburt“.
Gleichzeitig mit der Abgabe der Namenserklärung für das Kind kann auch der Reisepass oder
Personalausweis beantragt werden. Bitte beachten Sie hierfür die entsprechenden Informationen auf
der Website des Konsulats.
Für die Abgabe der Namenserklärung sind folgende Unterlagen erforderlich:
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Deutsche oder internationale Geburtsurkunde des Kindes (Çok Dilli Doğum Kayıt Örneği,
beim Nüfus Müdürlüğü zu beantragen)
Ggf. Personalausweis des Kindes oder Kinderreisepass
Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
Sind die Eltern/die Erklärenden verheiratet: Deutsche oder internationale Heiratsurkunde (Çok
Dilli Evlenme Kayıt Örneği, beim Nüfus Müdürlüğü zu beantragen, das internationale
Familienbuch wird nicht akzeptiert)
Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Çağlayan Mah.
Barınaklar Blv. No.: 54
07235 A n t a l y a / Türkei
Telefon:
00 90 (242) 314 11 01
00 90 (242) 314 11 02
Telefax:
00 90 (242) 321 69 14
Website:
www.antalya.diplo.de
E-Mail:
[email protected]
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Deutsche oder internationale türkische Geburtsurkunde des Elternteils, dessen Name das
Kind führen soll
Aktuelle Meldebescheinigung bzw. Abmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde
Sollte einer der Elternteile/der Erklärenden türkischer Staatsangehöriger (gewesen) sein:
aktueller Personenstandsregisterauszug (Nüfus Kayıt Örneği - düşünceler bölümü ile, beim
Nüfus Müdürlüğü zu beantragen)
Sollte einer der Elternteile oder das Kind in den deutschen Staatsverband eingebürgert
worden sein: Einbürgerungsurkunde
Bei erfolgter Wiedereinbürgerung des deutschen Elternteils in den türkischen Staatsverband:
o Wiedereinbürgerung vor dem 01.01.2000: Ein- und Ausreisenachweis der
Sicherheitsdirektion (Giriş-Çıkış Belgesi) für den Zeitraum von zwei Jahren vor und
nach der Wiedereinbürgerung
o Wiedereinbürgerung nach dem 01.01.2000: Urkunde über die Genehmigung zur
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ggf. können weitere Dokumente verlangt werden
Wenn Sie alle – auf Sie zutreffenden – Unterlagen zusammengestellt haben, vereinbaren Sie
für die Aufnahme der Namenserklärung bitte telefonisch einen Termin im Konsulat.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen vorab per E-Mail oder per Post. Das Konsulat hat so die
Möglichkeit, den Antrag zur Namensführung vorzubereiten und Ihr Anliegen am Tag der Vorsprache
zügig zu bearbeiten.
Bitte sehen Sie von einer Übersendung per Fax ab, da die so übersandten Unterlagen in der Regel
sehr schlecht lesbar sind.
Wichtiger Hinweis:
Zur Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, dass bei Ihrem Besuch im
Konsulat alle Unterlagen im Original vorgelegt werden.
Bitte bringen Sie zusätzlich zwei einfache Kopien von jedem Dokument mit.
Die Originaldokumente erhalten Sie zurück.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Die Gebühren:
Im Rahmen der Abgabe der Erklärung fallen folgende Gebühren an:
- Beglaubigung der Unterschrift: 25,- €
- Beglaubigung der Kopien: 10,- €
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit nur Barzahlung in Euro ( Banknoten bis 100,- Euro) möglich ist und
Türkische Lira nicht akzeptiert werden. Auch nur leicht eingerissene Euro-Banknoten dürfen nicht angenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass für eine eventuelle gleichzeitige Passbeantragung ein separater
Termin über die Website des Konsulats unter www.antalya.diplo.de gebucht werden muss.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Konsulats im Zeitpunkt der
Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Çağlayan Mah.
Barınaklar Blv. No.: 54
07235 A n t a l y a / Türkei
Telefon:
00 90 (242) 314 11 01
00 90 (242) 314 11 02
Telefax:
00 90 (242) 321 69 14
Website:
www.antalya.diplo.de
E-Mail:
[email protected]