Erklärung zur Namensführung eines Kindes Herzlichen
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Erklärung zur Namensführung eines Kindes Herzlichen
Erklärung zur Namensführung eines Kindes Stand: August 2013 Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Hinsichtlich der Namensführung ist zu beachten: Die in einer türkischen internationalen Geburtsurkunde enthaltene Namensführung eines Kindes kann nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich übernommen werden. Es bedarf dann der Abgabe einer Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich. In folgenden Fällen ist die Abgabe einer Namenserklärung für das Kind erforderlich: 1.) Die Eltern sind verheiratet und führen keinen Ehenamen nach deutschem Recht 2.) Die Eltern sind nicht verheiratet, der Vater hat die Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam anerkannt und das Kind soll nach Wunsch der Eltern den Namen des Vaters tragen 3.) Die sorgeberechtigte Mutter hat erneut geheiratet, das Kind soll den Ehenamen der Mutter und ihres Ehegatten, der nicht Elternteil des Kindes ist, führen (Einbenennung). Hierzu ist die Einwilligung des Vaters nötig, sofern dieser mitsorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Namen führt. Beide Eltern/Erklärende sowie Kinder ab 14 Jahren müssen für die Abgabe der Erklärung persönlich im Konsulat Antalya vorsprechen. Sofern ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist, besteht auch die Möglichkeit, die Anwendung des ausländischen Namensrechts zu wählen. Diese Rechtswahl muss vor Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes getroffen werden. Sollten die Eltern eine Nachbeurkundung der Geburt des Kindes im deutschen Geburtenregister wünschen, schließt der entsprechende Antrag die Namenserklärung ein. Bitte beachten Sie hierfür das Merkblatt „Beurkundung einer Auslandsgeburt“. Gleichzeitig mit der Abgabe der Namenserklärung für das Kind kann auch der Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Bitte beachten Sie hierfür die entsprechenden Informationen auf der Website des Konsulats. Für die Abgabe der Namenserklärung sind folgende Unterlagen erforderlich: Deutsche oder internationale Geburtsurkunde des Kindes (Çok Dilli Doğum Kayıt Örneği, beim Nüfus Müdürlüğü zu beantragen) Ggf. Personalausweis des Kindes oder Kinderreisepass Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile Sind die Eltern/die Erklärenden verheiratet: Deutsche oder internationale Heiratsurkunde (Çok Dilli Evlenme Kayıt Örneği, beim Nüfus Müdürlüğü zu beantragen, das internationale Familienbuch wird nicht akzeptiert) Konsulat der Bundesrepublik Deutschland Çağlayan Mah. Barınaklar Blv. No.: 54 07235 A n t a l y a / Türkei Telefon: 00 90 (242) 314 11 01 00 90 (242) 314 11 02 Telefax: 00 90 (242) 321 69 14 Website: www.antalya.diplo.de E-Mail: [email protected] Deutsche oder internationale türkische Geburtsurkunde des Elternteils, dessen Name das Kind führen soll Aktuelle Meldebescheinigung bzw. Abmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde Sollte einer der Elternteile/der Erklärenden türkischer Staatsangehöriger (gewesen) sein: aktueller Personenstandsregisterauszug (Nüfus Kayıt Örneği - düşünceler bölümü ile, beim Nüfus Müdürlüğü zu beantragen) Sollte einer der Elternteile oder das Kind in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sein: Einbürgerungsurkunde Bei erfolgter Wiedereinbürgerung des deutschen Elternteils in den türkischen Staatsverband: o Wiedereinbürgerung vor dem 01.01.2000: Ein- und Ausreisenachweis der Sicherheitsdirektion (Giriş-Çıkış Belgesi) für den Zeitraum von zwei Jahren vor und nach der Wiedereinbürgerung o Wiedereinbürgerung nach dem 01.01.2000: Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Ggf. können weitere Dokumente verlangt werden Wenn Sie alle – auf Sie zutreffenden – Unterlagen zusammengestellt haben, vereinbaren Sie für die Aufnahme der Namenserklärung bitte telefonisch einen Termin im Konsulat. Bitte übersenden Sie die Unterlagen vorab per E-Mail oder per Post. Das Konsulat hat so die Möglichkeit, den Antrag zur Namensführung vorzubereiten und Ihr Anliegen am Tag der Vorsprache zügig zu bearbeiten. Bitte sehen Sie von einer Übersendung per Fax ab, da die so übersandten Unterlagen in der Regel sehr schlecht lesbar sind. Wichtiger Hinweis: Zur Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, dass bei Ihrem Besuch im Konsulat alle Unterlagen im Original vorgelegt werden. Bitte bringen Sie zusätzlich zwei einfache Kopien von jedem Dokument mit. Die Originaldokumente erhalten Sie zurück. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Die Gebühren: Im Rahmen der Abgabe der Erklärung fallen folgende Gebühren an: - Beglaubigung der Unterschrift: 25,- € - Beglaubigung der Kopien: 10,- € Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit nur Barzahlung in Euro ( Banknoten bis 100,- Euro) möglich ist und Türkische Lira nicht akzeptiert werden. Auch nur leicht eingerissene Euro-Banknoten dürfen nicht angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass für eine eventuelle gleichzeitige Passbeantragung ein separater Termin über die Website des Konsulats unter www.antalya.diplo.de gebucht werden muss. Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Konsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Konsulat der Bundesrepublik Deutschland Çağlayan Mah. Barınaklar Blv. No.: 54 07235 A n t a l y a / Türkei Telefon: 00 90 (242) 314 11 01 00 90 (242) 314 11 02 Telefax: 00 90 (242) 321 69 14 Website: www.antalya.diplo.de E-Mail: [email protected]