Biblische Grundlagen zum Umgang mit Ehebruch und Scheidung

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Biblische Grundlagen zum Umgang mit Ehebruch und Scheidung
Biblische Grundlagen zum Umgang mit Ehebruch und Scheidung
In vielen Adventgemeinden meiden es heutzutage die Ausschüsse und auch die
Pastoren, sich mit Fällen von Ehebruch, Scheidung und Wiederheirat der
Gemeindeglieder zu befassen – aus den verschiedensten Gründen. Manche fühlen sich
damit überfordert, andere scheuen den Einbruch in die Privatsphäre der beteiligten
Personen oder eine Diskussion in der Gemeinde, die durch den Vorschlag von
Maßnahmen der „korrigierenden Seelsorge“ gemäß der Gemeindeordnung ausgelöst
würde. Zudem wirken in manchen Gemeinden negative Erfahrungen damit aus der
Vergangenheit nach.
Als ich gerade neuer Pastor einer Gemeinde geworden war, sollte über die
Aufnahme von zwei Glaubensgeschwistern entschieden werden, die zugezogen waren
und zusammen lebten, aber noch nicht von ihren Ehepartnern geschieden waren. Ich
schlug dem Ausschuss vor, die Aufnahmeanträge zunächst nicht zu behandeln,
sondern sie zum Anlass zu nehmen, sich mit der gesamten Gemeinde zuerst
eingehend mit den biblischen Aussagen über Ehebruch, Scheidung und Wiederheirat
zu beschäftigen und daraus Grundsätze für den Umgang mit derartigen Fällen
abzuleiten.
In fünf Vorträgen (mit Aussprache) legte ich den biblischen Befund und die
Aussagen Ellen G. Whites ausführlich dar. Grundlage waren meine beiden Artikel zum
Thema: „Die Aussagen von Jesus und Paulus über Scheidung und Wiederheirat“1 und
„Ellen G. Whites Umgang mit Fällen von Ehescheidung und Wiederheirat“2 (beide
verfügbar auf der Internetseite des Advent-Verlags). Die Anwesenden erhielten das
Material auch schriftlich. Anschließend beriet der Ausschuss die folgenden Grundsätze
und ließ sie in einer Gemeindeversammlung beschließen. Dies führte dazu, dass die
Glieder das entsprechende Vorgehen der Gemeindeleitung in verschiedenen Fällen von
Ehebruch und Scheidung verstanden und recht einmütig billigten.
Das Wesen der Ehe
Im Schöpfungsbericht wird das Wesen der Ehe als eine Einheit von Mann und Frau
beschrieben („zu einem Fleisch werden“; 1 Mo 2,24 EB). Jesus und Paulus bestätigten
das (Mt 19,5.6; Mk 10,6–8; Eph 5,31). Eine Ehe kann definiert werden als die Hingabe
eines Mannes und einer Frau an eine geschlechtliche Einheit zum Zweck einer
liebevollen Beziehung, die einzigartig, exklusiv, umfassend und dauerhaft ist. Aufgabe
der Partner ist es, dauernd an der Schaffung und Aufrechterhaltung dieser
Einheit zu arbeiten. Der Geschlechtsverkehr auch soll Ausdruck dieser Einheit sein.
Das Wesen des Ehebruchs
Ehebruch geschieht nach Jesu Aussagen zunächst im Herzen (Mt 5,28; 15,19) und
umfasst im Sinne der Bibel daher alle Gedanken, Einstellungen und Verhaltensweisen,
die die Fähigkeit zur ehelichen Einheit beeinträchtigen oder die Gabe der Sexualität
missbrauchen (und nicht lediglich den außerehelichen Geschlechtsverkehr). Auch wenn
Liebeserweise, die angebracht wären (1 Kor 7,3.4; Eph 5,25), einander vorenthalten
werden, oder die Zuneigung in ausnutzender oder egoistischer Weise ausgedrückt
wird,3 ist das eine Verletzung des Ehegelöbnisses. Im geistlichen Sinne kommt daher
Ehebruch mehr innerhalb als außerhalb einer Ehe vor. In dem Maße, wie die innere
Einheit durch einen Ehepartner verhindert oder gar zerstört wird, ist derjenige
ehebrecherisch. Gott fordert eine Sinnes- und Verhaltensänderung, damit die eheliche
Einheit gefördert wird und ein offener Bruch der Ehe verhindert wird.
2
Umgang mit sexueller Untreue
Jesus hat durch sein Verhalten gegenüber der beim Ehebruch im engen Sinne des
außerehelichen Beischlafes ertappten Frau gezeigt, dass diese Sünde vergeben
werden kann (Joh 8,2–11) und nicht zur Auflösung einer Ehe führen sollte. Das Ziel ist
die Veränderung des verkehrten Verhaltens (V. 11) und die Wiederherstellung der
ehelichen Einheit.
Dass ein außerehelicher Geschlechtsverkehr nichts darüber aussagt, welcher
Partner an der mangelnden ehelichen Einheit und Harmonie Schuld hat, lehrt die
Erfahrung und bestätigen alle Eheberater. In den meisten Fällen sind beide Partner
(mehr oder minder) daran Schuld, wenn es zu einer Ehekrise oder einem Zerwürfnis
gekommen ist. Hinter einem außerehelichen sexuellen Verhältnis steht bei eigentlich
treu eingestellten Ehepartnern manchmal folgende Dynamik: Der eine vernachlässigt
den anderen Partner in einem grundlegenden Bedürfnis (wie Wertschätzung, Annahme
des Partners oder Respektierung eigener Interessen) derart, dass ein großer „Hunger“
nach dem Fehlenden entsteht. Wenn der vernachlässigte Ehepartner dann mit einer
andersgeschlechtlichen Person aus dem Bekannten- oder Freundeskreis darüber
spricht (statt mit einem Seelsorger oder Eheberater), die ähnliche Probleme hat oder
großes Verständnis äußert, entsteht manchmal eine emotionale Dynamik, die ungewollt
im Bett endet.
Ein außerehelicher Beischlaf oder andere Formen der Unzucht (siehe z. B. 3. Mose
18,6–23) sind laut der Bibel keine Rechtfertigung für eine Scheidung! (Zu den Aussagen
Jesu laut Matthäus, die in diesem Sinne missdeutet werden, siehe meinen Artikel „Die
Aussagen von Jesus und Paulus über Scheidung und Wiederheirat“, Internetversion
S. 6–11.) Ehepartner sind aufgefordert, einander zu vergeben (Mt 6,12; 18,21.22;
Kol 3,13) und beiderseits ihre verkehrten Einstellungen und Verhaltensweisen zu
verändern. Die Vergebung kann jedoch nicht einem Partner abverlangt werden; sie ist
eine freie Gabe.
Beide Partner sollten an der Erhaltung ihrer Ehe mit allen ihnen zur Verfügung
stehenden Mitteln arbeiten, auch unter Einbeziehung eines kompetenten Eheberaters
oder Eheberaterin. In einigen Fällen mag sogar eine Psychotherapie erforderlich sein,
z. B. wenn eine Frau vor ihrer Heirat missbraucht oder vergewaltigt wurde.
Manchmal mag sich allerdings herausstellen, dass eine Ehe so voreilig und
unbedacht oder unter Missachtung biblischer Richtlinien (wie 2. Korinther 6,14) oder
anderer Grundsätze für eine solide Ehebeziehung eingegangen wurde, dass eine
genügende eheliche Einheit nicht zu erreichen ist. (Eine gründliche Ehevorbereitung
durchzuführen ist daher für Pastoren, die um eine Trauung gebeten werden,
unverzichtbar.)
Pflicht zur Ermahnung und Hilfe
Gemeindeglieder, Älteste oder Pastoren, die von ehelicher Untreue erfahren, sind laut
Jesu Aussage (in Mt 18,15.16) verpflichtet, unverzüglich mit den Ehepartnern (zunächst
getrennt) ein Gespräch zu führen. Dabei geht es nicht um Vorhaltungen oder gar die
Zuweisung von Schuld, sondern darum, die Verpflichtung bewusst zu machen, dem
Ehegelöbnis treu zu bleiben und an der Wiederherstellung der ehelichen Einheit
mit allen Mitteln zu arbeiten. Sollte einer der Partner eine außereheliche intime
Beziehung aufgenommen haben, muss er oder sie aufgefordert werden, sie
unverzüglich abzubrechen, um der Rettung der eigenen Ehe eine faire Chance zu
geben. Gemeindeleiter oder Pastoren sollen die Möglichkeit oder Notwendigkeit einer
Eheberatung betonen und die Vermittlung (und gegebenenfalls Bezahlung) eines
kompetenten Eheberaters anbieten (das braucht kein Adventist oder bekennender
Christ zu sein).
3
Korrigierende Seelsorge
Sollten die Ermahnungen, ernsthaft an der Wiederherstellung der ehelichen Einheit zu
arbeiten, nicht befolgt werden, ist nach Matthäus 18,17 unter Einbeziehung der
Gemeinde eine Maßnahme der „korrigierenden Seelsorge“ angebracht.4 Anlass dafür
sind die Aufrechterhaltung einer außerehelichen Beziehung, Unzucht, sexuelle
Perversionen (auch Kindesmissbrauch) oder Gewalttätigkeit gegenüber dem
Ehepartner.5 Jedoch sind weder ein „Seitensprung“ noch eine Scheidung oder eine
spätere Wiederheirat ein hinreichender Grund für Maßnahmen der korrigierenden
Seelsorge, sondern vielmehr die mangelnde Bereitschaft eines Partners, an der
ehelichen Einheit zu arbeiten und zu versuchen, die Ehe aufrechtzuerhalten. Dies
ist ein Bruch des Ehegelöbnisses.
Pastoren und Gemeindeleitern wird es in Gesprächen mit den Ehepartnern kaum
schwerfallen, diese Bereitschaft zu erkunden und zu beurteilen. Das ist auf jeden Fall
viel einfacher, als die Frage der Schuld an einer Ehekrise zu klären – und dies ist bei
dieser Verfahrensweise auch unnötig.
Es ist wichtig, dass die Gemeindeleitung diese Maßnahme zeitnah einleitet (durch
einen entsprechenden Vorschlag an eine Gemeindeversammlung), damit noch
rechtzeitig genug eine Gesinnungsänderung bewirkt werden kann, ehe eine Ehe
unheilbar zerrüttet ist.
Die Möglichkeit einer Scheidung
Es mag sich herausstellen, dass trotz intensiver Bemühungen der Ehepartner und auch
mithilfe eines Eheberaters die eheliche Einheit nicht (wieder) zu erreichen oder die
Aufrechterhaltung einer Ehe für einen Partner unzumutbar ist (z. B. wenn ein Mann
seiner Frau oder den Kindern körperliche, emotionale oder sexuelle Gewalt antut).
Im Alten Testament war die Möglichkeit einer Ehescheidung vorgesehen (Mt 19,7).
Jesus erklärte, dass dies kein „Recht auf Scheidung“ war, sondern es Männern wegen
ihrer „Herzenshärtigkeit … gestattet“ wurde, ihre Frauen zu entlassen (V. 8 EB). Er
weigerte sich, einen Katalog für „berechtigte“ Scheidungsgründe aufzustellen, wie es
die Schriftgelehrten damals taten (V. 3). Jesus erklärte vielmehr grundsätzlich: „Was
nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!“ (V. 6). Wir müssen
jedoch bedenken, dass sich diese Aussage auf die Institution der Ehe bezieht, nicht auf
jeden Einzelfall. Zum Beispiel kann man bei Zwangseheschließungen, unbedachten
Heiratsentscheidungen oder solchen entgegen den biblischen Richtlinien sicher nicht
sagen, dass Gott solch eine Ehe „zusammengefügt hat“.
Jesus hat ausdrücklich erklärt: „Meint nicht, dass ich gekommen sei, das Gesetz
[Mose] … aufzulösen.“ (Mt 5,17 EB) Das Problem der „Herzenshärtigkeit“ und andere
Schwierigkeiten oder Umstände, die zum Scheitern einer Ehe führen, bestehen bis
heute, leider auch unter Adventisten. – und damit auch die zwangsläufige Folge einer
Ehescheidung. (Zu den Aussagen Jesu, die allgemein so verstanden werden, als sei
jede Scheidung eine Sünde, siehe meinen Artikel „Die Aussagen von Jesus und Paulus
über Scheidung und Wiederheirat“, S. 6–12.)
Gründe für eine Scheidung
Um es nochmals klar zu sagen: Es gibt kein biblisches Recht auf eine Ehescheidung,
auch nicht im Fall der sexuellen Untreue des Ehepartners.6 Die Unfähigkeit oder
Unwilligkeit und die Fehler beider Ehepartner können aber zu einer nicht behebbaren
Un-Einheit führen. Die logische Folge ist eine Scheidung. Sie ist im geistlichen Sinne
die Anerkennung der entstandenen Un-Einheit und moralisch gerechtfertigt,
wenn die eheliche Einheit nicht wieder herzustellen ist oder nie vorhanden war.
Die Gründe dafür sind vielfältiger als die eheliche Untreue oder die „Herzenshärte“
einer der Partner. Paulus führte einen solchen Grund an: die Verschiedenartigkeit der
4
Götterverehrung bei Ehepartnern, von denen nur einer an Christus gläubig geworden ist
(1. Kor 7,15) Auch hier geht es um eine Art Un-Einheit, die jedoch seitens des Christen
nicht zu einer Scheidung führen sollte (V. 12.13).
Die gerichtliche Scheidung ist nur die zwangsläufige Folge der eigentlichen
Scheidung einer Ehe, dem endgültigen Bruch der ehelichen Einheit, die nicht wiederhergestellt werden will oder kann. Die Scheidung vor Gericht ist lediglich – wie Theodor
Bovet es passend ausdrückte – „das Begräbnis einer toten Ehe“.
Es ist verfehlt, irgendwelche Listen „berechtigter“ Gründe für eine Scheidung
aufzustellen, weil dies wieder zu einem gesetzlichen Umgang mit dem zugrunde
liegenden Problem führen würde. Die entscheidende Frage sollte immer sein: Gibt es
noch irgendwelche Möglichkeiten, um die eheliche Einheit wiederherzustellen?
Paulus erklärt zwar, dass ein Christ aus sich heraus nicht die Option der Scheidung
wählen sollte (1 Kor 7,10.11), mag aber durch die entstandene Situation dazu genötigt
sein oder ihm bleibt nichts anderes übrig, als dem Scheidungsbegehren des Partners
einzuwilligen. Auch im Fall einer Scheidung sollte eine Versöhnung der Partner
erfolgen, sodass sie im Frieden auseinandergehen und sich einander begegnen
können. Auch hier sind gegebenenfalls seelsorgerliche Gespräche und Ermahnungen
seitens des Pastors oder der Gemeindeleitung erforderlich.7
Wiederheirat
Eine Scheidung schließt eine erneute Eheschließung beider Partner nicht grundsätzlich
aus, wie die göttliche Verordnung des Scheidebriefes zeigt (5 Mo 24,2). Jesu Aussage
gegenüber der Samariterin in Johannes 4,18 zeigt ebenfalls, dass es mehrere
rechtmäßige Ehen nacheinander geben kann.8 Recht verstanden lassen auch einige
Aussagen von Paulus die Möglichkeit zur Wiederheirat offen (1 Kor 7,9.27.28).9 Auch
Ellen White akzeptierte in manchen Fällen eine Wiederheirat.10 Eine zweite Ehe stellt
keinen Zustand anhaltenden Ehebruchs dar (wie zuweilen aus den Aussagen Jesu
gefolgert wird).
Es sollte aber genügend Zeit nach einer Trennung oder Scheidung vergehen
(Eheberater nennen mindestens zwei bis drei Jahre), bevor eine neue Beziehung
eingegangen wird, um Gelegenheit zu einem eventuellen erneuten Versöhnungsversuch zu geben (1 Kor 7,11) und um die Trauer über das Scheitern der Ehe und den
Verlust des Ehepartners verarbeitet sowie aus dem eigenen Fehlverhalten gelernt zu
haben.
Voraussetzungen für eine erneute Heirat sind, dass die eheliche Einheit der
ersten Ehe nicht wiederherzustellen war bzw. ist und die betreffende Person ihren
Anteil an der Schuld für das Scheitern der Ehebeziehung erkannt und daraus
gelernt hat – also ihre ehebrecherische Haltung im geistlichen Sinne (siehe oben)
überwunden hat, mit der sie auch eine erneute Ehebeziehung belasten und gefährden
würde. Weiterhin sollte eine Aussöhnung und gegenseitige Vergebung der alten
Ehepartner stattgefunden oder zumindest versucht worden sein.
Die bisherige Umgangsweise mit Fällen von Untreue, Scheidung und Wiederheirat in
vielen Adventgemeinden ist nicht nur für die beteiligten Personen oft wenig hilfreich und
zum Teil sogar ungerecht (sowohl in den Maßnahmen, die getroffen, als auch in denen,
die unterlassen werden, z. B. dem mangelnden Angebot an fachlicher Eheberatung),
sondern entspricht leider oft auch weder den Prinzipien noch dem Geist der Bibel. Eine
bessere und hilfreichere Umgangsweise gemäß den genannten Prinzipien ist möglich.
Werner E. Lange
Werner E. Lange, über 27 Jahre lang Pastor und Abteilungsleiter in der Freikirche der Siebenten-TagsAdventisten, ist seit einigen Jahren der Buchlektor des Advent-Verlags.
5
Anmerkungen:
1
Veröffentlicht in Andreas Bochmann / Klaus-J. van Treeck (Hg.): Ehescheidung und
Wiederheirat, Spes Christiana, Beiheft 4, Theologische Hochschule Friedensau, 2000,
S. 203–223.
2
Veröffentlicht in Glauben heute, Advent-Verlag, Lüneburg 2001, S. 47–64.
3
Siehe Ellen G. White, Aus der Schatzkammer der Zeugnisse, Bd. 1, S. 245–249.
4
Zur Zielsetzung und Durchführung siehe den Artikel von Lothar Wilhelm, „Biblische
Grundlagen zur Handhabung korrigierender Seelsorge nach der Gemeindeordnung bei
Ehescheidung und Wiederheirat“; ursprüngliche Fassung veröffentlicht in Ehescheidung und
Wiederheirat, S. 265–286; verfügbar auf der Internetseite des Advent-Verlags.
5
Siehe Gemeindeordnung, Ausgabe 2006, S. 241.
6
In diesem Punkt ist der Interpretation der Gemeindeordnung und dem daraus abgeleiteten
„berechtigten Grund für eine Trennung oder Scheidung“ (S. 254f.) zu widersprechen.
7
Siehe dazu die „Erläuterungen“ in der Gemeindeordnung, Ausgabe 2006, S. 293f.
8
Ausführlicher dazu siehe „Die Aussagen von Jesus und Paulus über Scheidung und
Wiederheirat“, Internetversion S. 12f.
9
Ausführlich dazu siehe ebenda, S. 15–17.
10
Siehe „Ellen G. Whites Umgang mit Fällen von Ehescheidung und Wiederheirat“,
Internetversion S. 14–16.