guardian general terms and conditions

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guardian general terms and conditions
GUARDIAN VERKAUFSBEDINGUNGEN
Diese Verkaufsbedingungen für Verkäufe durch GUARDIAN (nachfolgend bezeichnet als „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Verkäufe durch Gesellschaften der
GUARDIAN-Unternehmensgruppe in Europa, namentlich GUARDIAN Europe Sàrl, Zone Industrielle Wolser L-3452 Dudelange; GUARDIAN Luxguard I S.A., Route de
Luxembourg, L-4940 Bascharage; GUARDIAN Luxguard II S.A., Zone Industrielle Wolser L-3452 Dudelange; GUARDIAN Industries UK LTD Rawcliffe Road, Goole, DN14
8GA, England; GUARDIAN Automotive E.S.A., Zone Industrielle Potaaschberg, L-6776 Grevenmacher; Lab. Radio S.A., Ademuz Km. 30,5, E-46160 Lliria; GUARDIAN Glass
Espana, C.V.,S.L., Jose Matia, No. 36, E-01400 Llodio; Chorro y Verdu S.L., Avda de la Industria 14, E-03440 Ibi (Alicante); GUARDIAN Czestochowa Sp.z.o.o., ul.
W.Korfantego 31/35, PL-42-200 Czestochowa; GUARDIAN Oroshaza Co. Ltd., Csorvasi U .31, H- 5900 Oroshaza; GUARDIAN Flachglas GmbH, GUARDIAN Str. I, D-06766
Thalheim; GUARDIAN Thalheim GmbH, GUARDIAN Str. I, D-06766 Thalheim; GUARDIAN Autoglas GmbH, Am Heegwald 19, D-76227 Karlsruhe, GUARDIAN Steklo
Ryazan LLC, 4 Ryazhskoye Shosse, Ryazan, Russia 391000; GUARDIAN Industries Benelux BVBA, Keteldijk 4, B-9130 Beveren (im Nachfolgenden einzeln und/oder
insgesamt bezeichnet als „GUARDIAN“), an deren Kunden (im Nachfolgenden bezeichnet als „Kunde“). Durch die Abgabe von Bestellungen an GUARDIAN stimmt der Kunde
der Geltung dieser Verkaufsbedingungen zu. Anderslautende, abweichende, ergänzende oder sonst im Widerspruch stehende Bedingungen bedürfen zur Einbeziehung der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch GUARDIAN. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn
GUARDIAN in Kenntnis jedweder durch den Kunden gestellter widersprechender oder abweichender Geschäftsbedingungen den Vertrag unbedingt erfüllt. Alle Bestellungen
für Lieferungen sowie jegliche besondere Gewährleistungs- und Haftungsbestimmung der GUARDIAN zustimmt bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch GUARDIAN.
Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur durch schriftliche Vereinbarung abgedungen werden.
1. Bestellungen. Lieferung und Liefermenge
1.1. Eine Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages
gemäß diesen Verkaufsbedingungen dar. GUARDIAN kann diese Angebote annehmen
oder zurückweisen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn GUARDIAN die Annahme des
Angebots des Kunden ausdrücklich erklärt oder die Kaufgegenstände liefert. Preisangebote
oder sonstige Mitteilungen jeglicher Art von GUARDIAN stellen keine verbindlichen
Angebote dar.
1.2. Angegebene Lieferzeiten sind nicht verbindlich und dienen nur zur Information,
soweit nicht GUARDIAN ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges erklärt. GUARDIAN ist
zu Teilleistungen berechtigt. Abweichungen in den Liefermengen von bis zu 2 % der
bestellten Liefermenge gelten als abnahmefähige vertragsgemäße Leistung, wobei der
Kunde nur die tatsächlich gelieferte Liefermenge zu zahlen hat.
5.2. Die Gewährleistung und Sachmängelhaftung aufgrund von Gesetz, Vertrag, oder auch
jedweder anderen Grundlage, ist nach eigenem Ermessen von GUARDIAN beschränkt auf
die Neulieferung des Liefergegenstandes oder eine Minderung des Kaufpreises. Sämtliche
Ansprüche in Bezug auf Liefergegenstände sind mit deren Benutzung, Veränderung oder
Bearbeitung durch den Kunden oder eine dritte Partei ausgeschlossen. GUARDIAN haftet
nicht für Mängel unabhängig deren Art, die auf eine unsachgemäße Benutzung,
Installation, Verarbeitung oder Behandlung der Liefergegenstände zurückgeht. Der Kunde
haftet für jeglichen Schaden, der auf die Nichteinhaltung professioneller Standards,
üblicher Anweisungen und/oder durch GUARDIAN zur Verfügung gestellte
produktbezogene Instruktionen in Bezug auf Liefergegenstände entstehen. GUARDIANs
Haftung für Schäden Dritter, Folgeschäden, indirekte Schäden oder Arbeitskosten ist
ausgeschlossen.
2. Abmahne und Rügeobliegenheit
2.1 Der Kunde wird unverzüglich jede Lieferung von GUARDIAN prüfen und sofort
jeglichen äußerlich erkennbaren Mangel auf dem Lieferschein notieren. Der Kunde wird
anschließend alle Liefergegenstände umgehend auf Mängel überprüfen, die nicht
offensichtlich sind. Der Kunde muss unverzüglich nach Entdeckung von Mängeln
detaillierte Informationen über die Mängel zur Verfügung stellen, in jedem Fall aber bevor
der Kunde die Kaufgegenstände verarbeitet oder weiterverkauft. GUARDIAN haftet nicht
für Mängel, die nicht fristgerecht mitgeteilt werden.
2.2. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Liefergegenstände durch
den Kunden nimmt dieser die Liefergegenstände in dem Zustand ab, in dem diese geliefert
wurden. GUARDIAN haftet nicht für Mängel nach erfolgter Abnahme.
2.3. Der Kunde wird beim Transport beschädigte Liefergegenstände sowie mangelhafte
Liefergegenstände zur Untersuchung durch GUARDIAN zurückhalten, nachdem der
Kunde GUARDIAN über den Schaden oder Mangel in Kenntnis gesetzt hat, und wird
diese Liefergegenstände nach Aufforderung und auf Kosten von GUARDIAN an
GUARDIAN zurückliefern. Jegliche Haftung von GUARDIAN für Schäden, Mängel oder
sonstige Abweichungen ist ausgeschlossen, wenn die betroffenen Liefergegenstände nicht
GUARDIAN zur Untersuchung zur Verfügung gestellt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. GUARDIAN behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie dem Ausgleich jeglicher Forderung von
GUARDIAN - einschließlich zukünftiger Forderungen - vor.
6.2. Jede Veränderung und/oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Gegenstände erfolgt im Namen von GUARDIAN. Soweit der Kunde seine
Zahlungsverpflichtungen gegenüber GUARDIAN erfüllt, ist der Kunde zum
Weiterverkauf dieser Gegenstände berechtigt, jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt.
Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung der Gegenstände oder deren
Sicherungsübereignung, sind ausgeschlossen. GUARDIAN behält sich vor, die
Berechtigung zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Liefergegenstände zu
widerrufen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber GUARDIAN nicht
nachkommt oder sich die finanzielle Lage des Kunden wesentlich verschlechtert.
6.3. Soweit Dritte Rechte an den unter dem Eigentumsvorbehalt fallende Gegenstände
geltend machen, wird der Kunde dem Dritten mitteilen, dass die Gegenstände im Eigentum
von GUARDIAN stehen und GUARDIAN hiervon unverzüglich unterrichten.
6.4. Der Kunde tritt mit Vertragsschluss als Sicherheit alle Forderungen und die damit
verbundenen Rechte, die aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Gegenstände entstehen und/oder entstehen werden und/oder die (b) aus der
Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dessen Abnehmern in Zusammenhang mit
dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, jeweils bis zur
Höhe des Wertes dieser Gegenstände ab. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen
Forderungen ermächtigt und verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, GUARDIAN alle zur
Eintreibung dieser Ansprüche erforderlichen Informationen zu verschaffen und die
dazugehörigen Unterlagen herauszugeben.
6.5. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist GUARDIAN des
Weiteren berechtigt, die Liefergegenstände wieder in Besitz zu nehmen und sie
dementsprechend zu kennzeichnen. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde GUARDIAN
den Zutritt auf das Gelände des Kunden. GUARDIAN ist berechtigt, die in Besitz
genommenen Gegenstände nebst Zubehör freihändig zu verkaufen und sich am
Verkaufserlös zu befriedigen. Der freihändige Verkauf der Gegenstände bedeutet keinen
Verzicht auf weitere Ansprüche und Rechte von GUARDIAN gegen den Kunden.
3. Zahlung und Zahlungsaufschübe, Auslagen
GUARDIAN kann seine Forderungen abtreten und/oder Einzugsermächtigungen erteilen.
Der Kunde zahlt alle Liefergegenstände nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen, wie sie
auf der Rechnung angegeben oder durch andere schriftliche Mitteilung von GUARDIAN
mitgeteilt sind. GUARDIAN ist berechtigt, dem Kunden Kreditbedingungen einzuräumen,
diese zu ändern, Kreditlinien einzuräumen und/oder zu ändern oder bestehende Kredite zu
beenden und zwar jederzeit nach freiem Ermessen. Nimmt GUARDIAN Schecks, Wechsel
oder andere Wertpapiere erfüllungshalber als Zahlungsmittel entgegen, gilt die Zahlung
erst mit der tatsächlichen Gutschrift der Beträge auf den Bankkonten von GUARDIAN als
bewirkt. Ohne schriftliche vorherige Zustimmung durch GUARDIAN ist der Kunde zu
keinerlei Abzügen oder Aufrechnungen gegen Forderungen von GUARDIAN berechtigt.
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die GUARDIAN durch besondere Anfragen und
Wünsche des Kunden entstehen und GUARDIAN behält sich das Recht vor, dem Kunden
die Kosten des Annahmeverzugs bei der Entladung von Transportmitteln aufzuerlegen.
4. Zahlungsverzug und Kosten der Beitreibung
Die Nichtzahlung einer Forderung bei Fälligkeit durch den Kunden stellt eine wesentliche
Vertragsverletzung dar und hat zur Folge, dass (a) jegliche offenen Forderungsbeträge von
GUARDIAN, einschließlich etwaiger bei vertragsgemäßer Zahlung existierenden
Rabatten, sofort fällig werden; (b) GUARDIAN das Recht zum Rücktritt von jeglichen
noch nicht erfüllten Bestellungen hat; und (c) die fälligen Beträge automatisch mit dem
gesetzlichen Verzugszins unter dem annehmbaren Recht verzinst werden, und (d) alle
Kosten der Beitreibung der Kunde zu tragen hat.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1. GUARDIAN gewährleistet, dass die Liefergegenstände den Beschreibungen in den
Auftragsbestätigungen oder jeglicher anderen Mitteilung von GUARDIAN einschließlich
der Rechnung unter Einhaltung von Toleranzen und handelsüblichen Abweichungen,
sowie betriebsbedingter Abweichungen in Bezug auf Maße, Toleranzen und
handelsübliche Test- und Probeverfahren entsprechen. GUARDIAN behält sich vor, für
bestimmte Liefergegenstände Handhabungs- und Verarbeitungsanweisungen sowie
weitergehende Garantien abzugeben.
7. Verpackung und Transportmaterial
Zeigt GUARDIAN dem Kunden gegenüber in der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein
oder einer anderen schriftlichen Mitteilung an, dass Verpackung und Transportmittel
Eigentum von GUARDIAN bleiben, wird der Kunde diese Materialien ohne schuldhaftes
Zögern und in gutem Zustand zurückschicken. Dem Kunden werden die Verpackungen
und Transportmittel gesondert in Rechnung gestellt, wenn er diese nicht innerhalb von
5 Tagen nach Zugang einer dahingehenden Aufforderung an GUARDIAN zurückliefert.
8. Allgemeines
8.1. Soweit eine Klausel oder Teile einer Klausel dieser Verkaufsbedingungen unwirksam
oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die Verkaufsbedingungen im Übrigen unberührt.
8.2. Einige Leistungen oder Waren, beispielsweise die Verarbeitung von Glass, das vom
Kunden gestellt wurde, unterliegen zusätzlichen allgemeinen Bedingungen von
GUARDIAN, die auf die betreffenden Gebiete Anwendung finden.
8.3. Diese Verkaufsbedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Staates, in dem der
Kunde seinen Sitz hat und die Gerichte dieses Staates sind ausschließlich zuständig für alle
Streitigkeiten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980 findet keine Anwendung. (Stand:
Dezember 2010).

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