guardian general terms and conditions
Transcrição
guardian general terms and conditions
GUARDIAN VERKAUFSBEDINGUNGEN Diese Verkaufsbedingungen für Verkäufe durch GUARDIAN (nachfolgend bezeichnet als „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Verkäufe durch Gesellschaften der GUARDIAN-Unternehmensgruppe in Europa, namentlich GUARDIAN Europe Sàrl, Zone Industrielle Wolser L-3452 Dudelange; GUARDIAN Luxguard I S.A., Route de Luxembourg, L-4940 Bascharage; GUARDIAN Luxguard II S.A., Zone Industrielle Wolser L-3452 Dudelange; GUARDIAN Industries UK LTD Rawcliffe Road, Goole, DN14 8GA, England; GUARDIAN Automotive E.S.A., Zone Industrielle Potaaschberg, L-6776 Grevenmacher; Lab. Radio S.A., Ademuz Km. 30,5, E-46160 Lliria; GUARDIAN Glass Espana, C.V.,S.L., Jose Matia, No. 36, E-01400 Llodio; Chorro y Verdu S.L., Avda de la Industria 14, E-03440 Ibi (Alicante); GUARDIAN Czestochowa Sp.z.o.o., ul. W.Korfantego 31/35, PL-42-200 Czestochowa; GUARDIAN Oroshaza Co. Ltd., Csorvasi U .31, H- 5900 Oroshaza; GUARDIAN Flachglas GmbH, GUARDIAN Str. I, D-06766 Thalheim; GUARDIAN Thalheim GmbH, GUARDIAN Str. I, D-06766 Thalheim; GUARDIAN Autoglas GmbH, Am Heegwald 19, D-76227 Karlsruhe, GUARDIAN Steklo Ryazan LLC, 4 Ryazhskoye Shosse, Ryazan, Russia 391000; GUARDIAN Industries Benelux BVBA, Keteldijk 4, B-9130 Beveren (im Nachfolgenden einzeln und/oder insgesamt bezeichnet als „GUARDIAN“), an deren Kunden (im Nachfolgenden bezeichnet als „Kunde“). Durch die Abgabe von Bestellungen an GUARDIAN stimmt der Kunde der Geltung dieser Verkaufsbedingungen zu. Anderslautende, abweichende, ergänzende oder sonst im Widerspruch stehende Bedingungen bedürfen zur Einbeziehung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch GUARDIAN. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn GUARDIAN in Kenntnis jedweder durch den Kunden gestellter widersprechender oder abweichender Geschäftsbedingungen den Vertrag unbedingt erfüllt. Alle Bestellungen für Lieferungen sowie jegliche besondere Gewährleistungs- und Haftungsbestimmung der GUARDIAN zustimmt bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch GUARDIAN. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur durch schriftliche Vereinbarung abgedungen werden. 1. Bestellungen. Lieferung und Liefermenge 1.1. Eine Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages gemäß diesen Verkaufsbedingungen dar. GUARDIAN kann diese Angebote annehmen oder zurückweisen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn GUARDIAN die Annahme des Angebots des Kunden ausdrücklich erklärt oder die Kaufgegenstände liefert. Preisangebote oder sonstige Mitteilungen jeglicher Art von GUARDIAN stellen keine verbindlichen Angebote dar. 1.2. Angegebene Lieferzeiten sind nicht verbindlich und dienen nur zur Information, soweit nicht GUARDIAN ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges erklärt. GUARDIAN ist zu Teilleistungen berechtigt. Abweichungen in den Liefermengen von bis zu 2 % der bestellten Liefermenge gelten als abnahmefähige vertragsgemäße Leistung, wobei der Kunde nur die tatsächlich gelieferte Liefermenge zu zahlen hat. 5.2. Die Gewährleistung und Sachmängelhaftung aufgrund von Gesetz, Vertrag, oder auch jedweder anderen Grundlage, ist nach eigenem Ermessen von GUARDIAN beschränkt auf die Neulieferung des Liefergegenstandes oder eine Minderung des Kaufpreises. Sämtliche Ansprüche in Bezug auf Liefergegenstände sind mit deren Benutzung, Veränderung oder Bearbeitung durch den Kunden oder eine dritte Partei ausgeschlossen. GUARDIAN haftet nicht für Mängel unabhängig deren Art, die auf eine unsachgemäße Benutzung, Installation, Verarbeitung oder Behandlung der Liefergegenstände zurückgeht. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der auf die Nichteinhaltung professioneller Standards, üblicher Anweisungen und/oder durch GUARDIAN zur Verfügung gestellte produktbezogene Instruktionen in Bezug auf Liefergegenstände entstehen. GUARDIANs Haftung für Schäden Dritter, Folgeschäden, indirekte Schäden oder Arbeitskosten ist ausgeschlossen. 2. Abmahne und Rügeobliegenheit 2.1 Der Kunde wird unverzüglich jede Lieferung von GUARDIAN prüfen und sofort jeglichen äußerlich erkennbaren Mangel auf dem Lieferschein notieren. Der Kunde wird anschließend alle Liefergegenstände umgehend auf Mängel überprüfen, die nicht offensichtlich sind. Der Kunde muss unverzüglich nach Entdeckung von Mängeln detaillierte Informationen über die Mängel zur Verfügung stellen, in jedem Fall aber bevor der Kunde die Kaufgegenstände verarbeitet oder weiterverkauft. GUARDIAN haftet nicht für Mängel, die nicht fristgerecht mitgeteilt werden. 2.2. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Liefergegenstände durch den Kunden nimmt dieser die Liefergegenstände in dem Zustand ab, in dem diese geliefert wurden. GUARDIAN haftet nicht für Mängel nach erfolgter Abnahme. 2.3. Der Kunde wird beim Transport beschädigte Liefergegenstände sowie mangelhafte Liefergegenstände zur Untersuchung durch GUARDIAN zurückhalten, nachdem der Kunde GUARDIAN über den Schaden oder Mangel in Kenntnis gesetzt hat, und wird diese Liefergegenstände nach Aufforderung und auf Kosten von GUARDIAN an GUARDIAN zurückliefern. Jegliche Haftung von GUARDIAN für Schäden, Mängel oder sonstige Abweichungen ist ausgeschlossen, wenn die betroffenen Liefergegenstände nicht GUARDIAN zur Untersuchung zur Verfügung gestellt werden. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1. GUARDIAN behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie dem Ausgleich jeglicher Forderung von GUARDIAN - einschließlich zukünftiger Forderungen - vor. 6.2. Jede Veränderung und/oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände erfolgt im Namen von GUARDIAN. Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber GUARDIAN erfüllt, ist der Kunde zum Weiterverkauf dieser Gegenstände berechtigt, jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung der Gegenstände oder deren Sicherungsübereignung, sind ausgeschlossen. GUARDIAN behält sich vor, die Berechtigung zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Liefergegenstände zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber GUARDIAN nicht nachkommt oder sich die finanzielle Lage des Kunden wesentlich verschlechtert. 6.3. Soweit Dritte Rechte an den unter dem Eigentumsvorbehalt fallende Gegenstände geltend machen, wird der Kunde dem Dritten mitteilen, dass die Gegenstände im Eigentum von GUARDIAN stehen und GUARDIAN hiervon unverzüglich unterrichten. 6.4. Der Kunde tritt mit Vertragsschluss als Sicherheit alle Forderungen und die damit verbundenen Rechte, die aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände entstehen und/oder entstehen werden und/oder die (b) aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dessen Abnehmern in Zusammenhang mit dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, jeweils bis zur Höhe des Wertes dieser Gegenstände ab. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt und verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, GUARDIAN alle zur Eintreibung dieser Ansprüche erforderlichen Informationen zu verschaffen und die dazugehörigen Unterlagen herauszugeben. 6.5. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist GUARDIAN des Weiteren berechtigt, die Liefergegenstände wieder in Besitz zu nehmen und sie dementsprechend zu kennzeichnen. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde GUARDIAN den Zutritt auf das Gelände des Kunden. GUARDIAN ist berechtigt, die in Besitz genommenen Gegenstände nebst Zubehör freihändig zu verkaufen und sich am Verkaufserlös zu befriedigen. Der freihändige Verkauf der Gegenstände bedeutet keinen Verzicht auf weitere Ansprüche und Rechte von GUARDIAN gegen den Kunden. 3. Zahlung und Zahlungsaufschübe, Auslagen GUARDIAN kann seine Forderungen abtreten und/oder Einzugsermächtigungen erteilen. Der Kunde zahlt alle Liefergegenstände nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen, wie sie auf der Rechnung angegeben oder durch andere schriftliche Mitteilung von GUARDIAN mitgeteilt sind. GUARDIAN ist berechtigt, dem Kunden Kreditbedingungen einzuräumen, diese zu ändern, Kreditlinien einzuräumen und/oder zu ändern oder bestehende Kredite zu beenden und zwar jederzeit nach freiem Ermessen. Nimmt GUARDIAN Schecks, Wechsel oder andere Wertpapiere erfüllungshalber als Zahlungsmittel entgegen, gilt die Zahlung erst mit der tatsächlichen Gutschrift der Beträge auf den Bankkonten von GUARDIAN als bewirkt. Ohne schriftliche vorherige Zustimmung durch GUARDIAN ist der Kunde zu keinerlei Abzügen oder Aufrechnungen gegen Forderungen von GUARDIAN berechtigt. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die GUARDIAN durch besondere Anfragen und Wünsche des Kunden entstehen und GUARDIAN behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten des Annahmeverzugs bei der Entladung von Transportmitteln aufzuerlegen. 4. Zahlungsverzug und Kosten der Beitreibung Die Nichtzahlung einer Forderung bei Fälligkeit durch den Kunden stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und hat zur Folge, dass (a) jegliche offenen Forderungsbeträge von GUARDIAN, einschließlich etwaiger bei vertragsgemäßer Zahlung existierenden Rabatten, sofort fällig werden; (b) GUARDIAN das Recht zum Rücktritt von jeglichen noch nicht erfüllten Bestellungen hat; und (c) die fälligen Beträge automatisch mit dem gesetzlichen Verzugszins unter dem annehmbaren Recht verzinst werden, und (d) alle Kosten der Beitreibung der Kunde zu tragen hat. 5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung 5.1. GUARDIAN gewährleistet, dass die Liefergegenstände den Beschreibungen in den Auftragsbestätigungen oder jeglicher anderen Mitteilung von GUARDIAN einschließlich der Rechnung unter Einhaltung von Toleranzen und handelsüblichen Abweichungen, sowie betriebsbedingter Abweichungen in Bezug auf Maße, Toleranzen und handelsübliche Test- und Probeverfahren entsprechen. GUARDIAN behält sich vor, für bestimmte Liefergegenstände Handhabungs- und Verarbeitungsanweisungen sowie weitergehende Garantien abzugeben. 7. Verpackung und Transportmaterial Zeigt GUARDIAN dem Kunden gegenüber in der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein oder einer anderen schriftlichen Mitteilung an, dass Verpackung und Transportmittel Eigentum von GUARDIAN bleiben, wird der Kunde diese Materialien ohne schuldhaftes Zögern und in gutem Zustand zurückschicken. Dem Kunden werden die Verpackungen und Transportmittel gesondert in Rechnung gestellt, wenn er diese nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang einer dahingehenden Aufforderung an GUARDIAN zurückliefert. 8. Allgemeines 8.1. Soweit eine Klausel oder Teile einer Klausel dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die Verkaufsbedingungen im Übrigen unberührt. 8.2. Einige Leistungen oder Waren, beispielsweise die Verarbeitung von Glass, das vom Kunden gestellt wurde, unterliegen zusätzlichen allgemeinen Bedingungen von GUARDIAN, die auf die betreffenden Gebiete Anwendung finden. 8.3. Diese Verkaufsbedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat und die Gerichte dieses Staates sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980 findet keine Anwendung. (Stand: Dezember 2010).