13 Buehl SN 48 DS

Transcrição

13 Buehl SN 48 DS
Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
Mittwoch, 27. November 2013, folgende Beschlüsse gefasst:
1. Bürgerfragestunde
Es gab keine Wortmeldung.
2. Bekanntgabe der in der
nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom
23. Oktober 2013 gefassten
Beschlüsse
OB Schnurr gab die Beschlüsse bekannt. Darunter der einstimmige Beschluss, dass
Hans Striebel, OB a.D.,
beim Neujahrsempfang das
Ehrenbürgerrecht überreicht
bekommen soll.
3. Bekanntgabe der in der
nichtöffentlichen Wald-,
Landwirtschafts- und
Umweltausschusssitzung
vom 11. November 2013
gefassten Beschlüsse
OB Schnurr gab die Beschlüsse bekannt.
4. Sanierung und Anbau
Rathaus II, Bühl;
Farb- und Materialgestaltung von Altbau und
Anbau
Für die Farbgestaltung des
historischen Altbaus wurde,
wie von der oberen Denkmalschutzbehörde gefordert,
eine farbhistorische Untersuchung durchgeführt, bei der
die originalen Farbschichten
festgestellt wurden. Diese
historische Farbgestaltung
muss auch Grundlage für
die Restaurierung des historischen Altbaus sein. Mit
der oberen Denkmalschutzbehörde wurden folgende
Farben für den historischen
Altbau festgelegt: Die Putzfassade erhält einen leichten
Ockerton mit einem kleinen
Rotanteil, wobei sich die Putzoberfläche an historischen
Vorbildern orientieren soll,
zum Beispiel mit Bürstenschlagstruktur. Die Sandsteinwände / Friese sollen wieder
steinsichtig werden oder in
Ausnahmefällen (mangelhafte Substanz) sandsteinfarben
gestrichen werden. Der Farbton der Holzfenster soll hellgrau (alternativ auch weiß /
altweiß) sein. Die Fensterläden
sollen mindestens drei Nuancen dunkler sein, als der Grauton der Fenster. Das sichtbare
Holzwerk des Dachstuhls
(Sparrenköpfe, Schalung) soll
sich an den Grautönen der
Fenster / Fensterläden orientieren. Das hölzerne Dachgesims sowie die Zahnfriese am
Ortgang werden sandsteinfarbig abgesetzt. Die Brüstung
der Erdgeschoss-Rundbogenfenster sollen zur Unterstreichung des Arkaden-Charakters in einem dunklen Grauton gestrichen werden. Die
Ziegeldeckung des Altbaus soll
in naturroter BiberschwanzDoppeldeckung ausgeführt
werden (alternativ rot engobiert). Diese Farbgestaltung des
Altbaus basiert auf der farbhistorischen Untersuchung und
darf nur in Nuancen verändert werden. Das beschloss
der Gemeinderat einstimmig.
Der Anbau hingegen soll entsprechend seiner zeitgemäßen
Architektursprache gestaltet
werden. Dem denkmalgeschützten Hauptbaukörper zwar untergeordnet, aber dennoch mit
eigener Gestaltungsidentität.
Zwischen dem denkmalgeschützten Altbau und dem
technischen Funktionsneubau
wurde der Übergang zwischen den beiden Baustilen
mit einem Verbindungselement
optisch hervorgehoben. Architekten und Verwaltung schlugen die Variante Schattenfuge
mit schwarz beschichtetem
Aluminiumblech vor. Diese
Variante hat auch noch den
Charme, dass die Blickachse
vom Marktplatz auf die Brücke über die Bühlot erhalten
bleibt. Aus städtebaulicher
Sicht bleiben so die fußläufigen Verbindungswege in der
Kernstadt gut sichtbar erhalten. Diesem Vorschlag folgte
der Gemeinderat mehrheitlich.
Eine Hervorhebung des historischen Altbaus bedingt auch,
dass das Fassadenmaterial des
Anbaus eine zurückhaltende
Gesamterscheinung
erhält.
Verschiedene Fassadenarten
wurden untersucht. Als Vorschlag lag die Variante Faserzement (Eternit Natura) zur
Ausführung vor. Um den
Charme dieser gewachsenen
Bausubstanz und die damit
beabsichtigte Hervorstellung
des historischen Baukörpers
zu verstärken, ist eine gewisse
Farblosigkeit des Anbaus gewünscht. Der Gemeinderat
entschloss sich mehrheitlich
für die Faserzementplatten und
einen Zementgrauton. Die genaue Farbgebung erfolgt durch
Bemusterung. Die Fachkompetenz der Denkmalschutzbehörde fließt dabei ein.
5. Geschäftskreis des Ersten
Beigeordneten der Stadt
Bühl
Der Oberbürgermeister regelt
laut Gemeindeordnung die innere Organisation der Stadtverwaltung. Im Einvernehmen
mit dem Gemeinderat grenzt
er den Geschäftskreis des
Ersten Beigeordneten ab. Im
Rahmen des laufenden Prozesses „Stadt Bühl 2016“ ist
die Organisation der Stadtverwaltung ein wichtiges Thema. Es geht darum, durch
Veränderungen in der Aufbauorganisation mehr Transparenz der Aufgabenzusammenhänge, schlankere Strukturen und eine bessere Steuerungsfähigkeit zu erreichen.
Die effektivere Organisationsstruktur eröffnet die Chance,
die Wirtschaftlichkeit und die
Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung nachhaltig zu steigern. Auffallend ist, dass es ab
1. Januar 2014 nur noch vier
Fachbereiche - statt bisher
sieben - geben wird. Dem
Organigramm stimmten alle
Stadträte zu.
6. Bebauungsplan „Mattenmühle“ in Bühl-Altschweier, 1. Änderung;
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
b) Satzungsbeschluss
Es betrifft nur eine Kleinigkeit. Nämlich, dass innerhalb der Schutzzone der
Freileitung der Schutzstreifen für bauliche Anlagen in
Anspruch genommen werden darf. Die Garagenhöhe
von 2,5 Metern entfiel. Ein
einstimmiger Gemeinderatsbeschluss war die Folge.
7. Darlehensaufnahme der
Stadt
Das Regierungspräsidium
hatte die Kreditaufnahme für
2012 genehmigt: 3,5 Millionen
Euro. Mit jetzigem Stand
können noch 3,2 Millionen
Euro als Darlehen aufgenommen werden. Im Haushalt 2013 ist keine weitere
Darlehensaufnahme eingeplant. Dem stimmte der Gemeinderat zu und zwar einstimmig für zwei Millionen
Euro bei der Wl Bank für 15
Jahre mit 2,68 Prozent verzinst. Für den Teilbertrag
1,2 Millionen Euro wird versucht, mit einem geeigneten
Projekt an zinsgünstige KfWMittel zu kommen.
8. Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung;
Beschluss der 1. Änderungssatzung
Einstimmig beschloss der Gemeinderat: Das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2009
(minus 310 555,74 Euro)
durch anteilige Einstellung in
Höhe von 155 555,74 Euro
in die Gebührenkalkulation
Aus dem Gemeinderat
Fortstezung von Seite
2014 nunmehr vollständig auszugleichen. Das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2010 (minus 194 797,40
Euro) durch anteilige Einstellung in Höhe von 27 000,00
Euro in die Gebührenkalkulation 2014 teilweise auszugleichen. Daraus ergab sich
für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung eine Gebühr in Höhe von 2,20 Euro
pro Kubikmeter und für die
Niederschlagswasserbeseitigung eine Gebühr in Höhe
von 0,26 Euro pro Quadratmeter. Ebenfalls einstimmig
beschloss der Rat die Änderung der Satzung.
9. Festetzung der Realsteuerhebesätze;
Satzungsbeschluss
Die Verwaltung schlug vor,
die Hebesätze der Grundsteuern ab dem Jahr 2014
auf ein am Landesdurchschnitt des Jahres 2012 liegendes Niveau anzuheben.
Der Gemeinderat schloss
sich dieser Sichtweise abweichend an: die Grundsteuer
A, von bisher 290 v.H. auf
neu 320 v.H, die Grundsteuer B von bisher 320 v.H.
auf neu 350 v.H. Die Gewerbesteuer beläuft sich seit
2012 auf 350 v.H. (vorher
320).
10. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer;
Beschluss der Neufassung
Auch hier ist eine Angleichung der Steuersätze zu
den umliegenden Städten
und Gemeinden zwingend.
Dem stimmten alle Räte zu,
womit die neue Satzung beschlossen ist. Die Steuer für
den ersten Hund beträgt
jetzt 96,00 Euro (vorher
78,00 Euro), die für den
zweiten und jeden weiteren
Hund 192,00 Euro (156,00
Euro), für jeden Kampfhund
768,00 Euro (624,00 Euro),
für jeden weiteren Kampfhund 1 536,00 Euro (624,00
Euro) und für jeden Zwinger 192,00 Euro (156,00 Euro).
Auf Antrag entschieden die
meisten Räte, dass Tierheimhunde nur den halben Steuersatz kosten, ab 1. januar 2014.
Die ersten zwölf Monate bleiben, wie bisher, kostenlos.
zugsgebietes von mindestens zehn Quadratkilometer
durch das Land BadenWürttemberg erstellt. Die
Karten sind, wenn die ihnen
zu Grunde liegenden Informationen richtig sind, ein
wertvolles Hilfsmittel für die
Einsatzplanung bei Hochwasserereignissen und für die
Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Gleichzeitig ist an die Hochwassergefahrenkarte aber auch
die Rechtsfolge geknüpft, dass
die Bebaubarkeit aller Flächen, die bei einem HQ 100
überschwemmt werden, erheblich beeinträchtigt ist. Bei
der Überprüfung durch die
Verwaltung wurde festgestellt, dass die Grundlagen für
die Karten mit erheblichen
Fehlern behaftet sind. Aus
diesem Grund stimmte der
Gemeinderat in Gänze der
Stellungnahme der Stadt gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg zu und den
Änderungen in digitaler Form.
Abteilung Kernstadt zum
Gesamtpreis von 166 395,53
Euro. Der Auftrag wird
vergeben für das Fahrgestell an die Firma Daimler
AG, Mercedes-Benz, BadenBaden (89 921,16 Euro),
für Ausbau und Beladung
an die Firma Hensel, Waldbrunn (71 395,84 Euro) sowie für Fahrzeugbeschriftung und Beklebung an die
Firma design 112, RunkelSteeden (5 078,53 Euro).
13. Erhöhung des Zuschusses
der Stadt Bühl an das
Tierheim Maria Münter,
Ottersweier
Ab dem 1. Januar 2014 soll
auf einstimmigen Beschluss
des Gemeinderates der jährliche Zuschuss erhöht werden. Und zwar von 0,05
Euro auf 0,25 Euro je Einwohner. Diese Regelung
treffen auch die weiteren
13 Gemeinden, die mit
dem Tierheim einen Vertrag abgeschlossen haben.
11. Hochwassergefahrenkarten
Die Hochwassergefahrenund Hochwasserrisikokarten werden für alle Gewässer
mit einer Größe des Ein-
0
12. Beschaffung eines Gerätewagens-Transport für die
Freiwillige Feuerwehr Bühl
Der Gemeinderat beschloss
einstimmig die Beschaffung
eines Gerätewagens für die
14. Zuschuss an den Tierschutzverein Bühl e. V.
Der Verein erhält den Barzuschuss wie im Vorjahr,
nämlich 4 000,00 Euro.
Einstimmiger Beschluss.