13 Buehl SN 48 DS
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13 Buehl SN 48 DS
Aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 27. November 2013, folgende Beschlüsse gefasst: 1. Bürgerfragestunde Es gab keine Wortmeldung. 2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2013 gefassten Beschlüsse OB Schnurr gab die Beschlüsse bekannt. Darunter der einstimmige Beschluss, dass Hans Striebel, OB a.D., beim Neujahrsempfang das Ehrenbürgerrecht überreicht bekommen soll. 3. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschusssitzung vom 11. November 2013 gefassten Beschlüsse OB Schnurr gab die Beschlüsse bekannt. 4. Sanierung und Anbau Rathaus II, Bühl; Farb- und Materialgestaltung von Altbau und Anbau Für die Farbgestaltung des historischen Altbaus wurde, wie von der oberen Denkmalschutzbehörde gefordert, eine farbhistorische Untersuchung durchgeführt, bei der die originalen Farbschichten festgestellt wurden. Diese historische Farbgestaltung muss auch Grundlage für die Restaurierung des historischen Altbaus sein. Mit der oberen Denkmalschutzbehörde wurden folgende Farben für den historischen Altbau festgelegt: Die Putzfassade erhält einen leichten Ockerton mit einem kleinen Rotanteil, wobei sich die Putzoberfläche an historischen Vorbildern orientieren soll, zum Beispiel mit Bürstenschlagstruktur. Die Sandsteinwände / Friese sollen wieder steinsichtig werden oder in Ausnahmefällen (mangelhafte Substanz) sandsteinfarben gestrichen werden. Der Farbton der Holzfenster soll hellgrau (alternativ auch weiß / altweiß) sein. Die Fensterläden sollen mindestens drei Nuancen dunkler sein, als der Grauton der Fenster. Das sichtbare Holzwerk des Dachstuhls (Sparrenköpfe, Schalung) soll sich an den Grautönen der Fenster / Fensterläden orientieren. Das hölzerne Dachgesims sowie die Zahnfriese am Ortgang werden sandsteinfarbig abgesetzt. Die Brüstung der Erdgeschoss-Rundbogenfenster sollen zur Unterstreichung des Arkaden-Charakters in einem dunklen Grauton gestrichen werden. Die Ziegeldeckung des Altbaus soll in naturroter BiberschwanzDoppeldeckung ausgeführt werden (alternativ rot engobiert). Diese Farbgestaltung des Altbaus basiert auf der farbhistorischen Untersuchung und darf nur in Nuancen verändert werden. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig. Der Anbau hingegen soll entsprechend seiner zeitgemäßen Architektursprache gestaltet werden. Dem denkmalgeschützten Hauptbaukörper zwar untergeordnet, aber dennoch mit eigener Gestaltungsidentität. Zwischen dem denkmalgeschützten Altbau und dem technischen Funktionsneubau wurde der Übergang zwischen den beiden Baustilen mit einem Verbindungselement optisch hervorgehoben. Architekten und Verwaltung schlugen die Variante Schattenfuge mit schwarz beschichtetem Aluminiumblech vor. Diese Variante hat auch noch den Charme, dass die Blickachse vom Marktplatz auf die Brücke über die Bühlot erhalten bleibt. Aus städtebaulicher Sicht bleiben so die fußläufigen Verbindungswege in der Kernstadt gut sichtbar erhalten. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat mehrheitlich. Eine Hervorhebung des historischen Altbaus bedingt auch, dass das Fassadenmaterial des Anbaus eine zurückhaltende Gesamterscheinung erhält. Verschiedene Fassadenarten wurden untersucht. Als Vorschlag lag die Variante Faserzement (Eternit Natura) zur Ausführung vor. Um den Charme dieser gewachsenen Bausubstanz und die damit beabsichtigte Hervorstellung des historischen Baukörpers zu verstärken, ist eine gewisse Farblosigkeit des Anbaus gewünscht. Der Gemeinderat entschloss sich mehrheitlich für die Faserzementplatten und einen Zementgrauton. Die genaue Farbgebung erfolgt durch Bemusterung. Die Fachkompetenz der Denkmalschutzbehörde fließt dabei ein. 5. Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten der Stadt Bühl Der Oberbürgermeister regelt laut Gemeindeordnung die innere Organisation der Stadtverwaltung. Im Einvernehmen mit dem Gemeinderat grenzt er den Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten ab. Im Rahmen des laufenden Prozesses „Stadt Bühl 2016“ ist die Organisation der Stadtverwaltung ein wichtiges Thema. Es geht darum, durch Veränderungen in der Aufbauorganisation mehr Transparenz der Aufgabenzusammenhänge, schlankere Strukturen und eine bessere Steuerungsfähigkeit zu erreichen. Die effektivere Organisationsstruktur eröffnet die Chance, die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung nachhaltig zu steigern. Auffallend ist, dass es ab 1. Januar 2014 nur noch vier Fachbereiche - statt bisher sieben - geben wird. Dem Organigramm stimmten alle Stadträte zu. 6. Bebauungsplan „Mattenmühle“ in Bühl-Altschweier, 1. Änderung; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss Es betrifft nur eine Kleinigkeit. Nämlich, dass innerhalb der Schutzzone der Freileitung der Schutzstreifen für bauliche Anlagen in Anspruch genommen werden darf. Die Garagenhöhe von 2,5 Metern entfiel. Ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss war die Folge. 7. Darlehensaufnahme der Stadt Das Regierungspräsidium hatte die Kreditaufnahme für 2012 genehmigt: 3,5 Millionen Euro. Mit jetzigem Stand können noch 3,2 Millionen Euro als Darlehen aufgenommen werden. Im Haushalt 2013 ist keine weitere Darlehensaufnahme eingeplant. Dem stimmte der Gemeinderat zu und zwar einstimmig für zwei Millionen Euro bei der Wl Bank für 15 Jahre mit 2,68 Prozent verzinst. Für den Teilbertrag 1,2 Millionen Euro wird versucht, mit einem geeigneten Projekt an zinsgünstige KfWMittel zu kommen. 8. Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung; Beschluss der 1. Änderungssatzung Einstimmig beschloss der Gemeinderat: Das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2009 (minus 310 555,74 Euro) durch anteilige Einstellung in Höhe von 155 555,74 Euro in die Gebührenkalkulation Aus dem Gemeinderat Fortstezung von Seite 2014 nunmehr vollständig auszugleichen. Das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2010 (minus 194 797,40 Euro) durch anteilige Einstellung in Höhe von 27 000,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2014 teilweise auszugleichen. Daraus ergab sich für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung eine Gebühr in Höhe von 2,20 Euro pro Kubikmeter und für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Gebühr in Höhe von 0,26 Euro pro Quadratmeter. Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Satzung. 9. Festetzung der Realsteuerhebesätze; Satzungsbeschluss Die Verwaltung schlug vor, die Hebesätze der Grundsteuern ab dem Jahr 2014 auf ein am Landesdurchschnitt des Jahres 2012 liegendes Niveau anzuheben. Der Gemeinderat schloss sich dieser Sichtweise abweichend an: die Grundsteuer A, von bisher 290 v.H. auf neu 320 v.H, die Grundsteuer B von bisher 320 v.H. auf neu 350 v.H. Die Gewerbesteuer beläuft sich seit 2012 auf 350 v.H. (vorher 320). 10. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer; Beschluss der Neufassung Auch hier ist eine Angleichung der Steuersätze zu den umliegenden Städten und Gemeinden zwingend. Dem stimmten alle Räte zu, womit die neue Satzung beschlossen ist. Die Steuer für den ersten Hund beträgt jetzt 96,00 Euro (vorher 78,00 Euro), die für den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 Euro (156,00 Euro), für jeden Kampfhund 768,00 Euro (624,00 Euro), für jeden weiteren Kampfhund 1 536,00 Euro (624,00 Euro) und für jeden Zwinger 192,00 Euro (156,00 Euro). Auf Antrag entschieden die meisten Räte, dass Tierheimhunde nur den halben Steuersatz kosten, ab 1. januar 2014. Die ersten zwölf Monate bleiben, wie bisher, kostenlos. zugsgebietes von mindestens zehn Quadratkilometer durch das Land BadenWürttemberg erstellt. Die Karten sind, wenn die ihnen zu Grunde liegenden Informationen richtig sind, ein wertvolles Hilfsmittel für die Einsatzplanung bei Hochwasserereignissen und für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Gleichzeitig ist an die Hochwassergefahrenkarte aber auch die Rechtsfolge geknüpft, dass die Bebaubarkeit aller Flächen, die bei einem HQ 100 überschwemmt werden, erheblich beeinträchtigt ist. Bei der Überprüfung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die Grundlagen für die Karten mit erheblichen Fehlern behaftet sind. Aus diesem Grund stimmte der Gemeinderat in Gänze der Stellungnahme der Stadt gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg zu und den Änderungen in digitaler Form. Abteilung Kernstadt zum Gesamtpreis von 166 395,53 Euro. Der Auftrag wird vergeben für das Fahrgestell an die Firma Daimler AG, Mercedes-Benz, BadenBaden (89 921,16 Euro), für Ausbau und Beladung an die Firma Hensel, Waldbrunn (71 395,84 Euro) sowie für Fahrzeugbeschriftung und Beklebung an die Firma design 112, RunkelSteeden (5 078,53 Euro). 13. Erhöhung des Zuschusses der Stadt Bühl an das Tierheim Maria Münter, Ottersweier Ab dem 1. Januar 2014 soll auf einstimmigen Beschluss des Gemeinderates der jährliche Zuschuss erhöht werden. Und zwar von 0,05 Euro auf 0,25 Euro je Einwohner. Diese Regelung treffen auch die weiteren 13 Gemeinden, die mit dem Tierheim einen Vertrag abgeschlossen haben. 11. Hochwassergefahrenkarten Die Hochwassergefahrenund Hochwasserrisikokarten werden für alle Gewässer mit einer Größe des Ein- 0 12. Beschaffung eines Gerätewagens-Transport für die Freiwillige Feuerwehr Bühl Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung eines Gerätewagens für die 14. Zuschuss an den Tierschutzverein Bühl e. V. Der Verein erhält den Barzuschuss wie im Vorjahr, nämlich 4 000,00 Euro. Einstimmiger Beschluss.