Seniorenwegweiser - Landkreis Alzey

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Seniorenwegweiser - Landkreis Alzey
Seniorenwegweiser
Landkreis Alzey-Worms
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Beratung und Unterstützung
Unsere MitarbeiterInnen beraten ehrenamtliche BetreuerInnen und andere
Hilfesuchende telefonisch oder persönlich zum Thema Betreuung.
Durchführung rechtlicher Betreuungen
Wir übernehmen vom Amtsgericht angeordnete Betreuungen für alte,
psychisch kranke, behinderte oder sonstige hilfsbedürftige Menschen.
Information und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Bürozeiten: Mo. bis Do. von 9 bis 12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Inhalt
Grußwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Schwerbehindertenausweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
1. Wissenswertes für Senioren
Selbsthilfegruppen, Beratungsdienste und
weitere wichtige Ansprechpartner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Apothekennotdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Bahn- und Busverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Seniorentreffs, Seniorennachmittage, Sport,
Spiel, Gymnastik, Tanz etc. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Betreuung und Betreuungsgesetz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Wohlfahrts- und Sozialverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Behörden und Amtsgerichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Sicherheit durch kriminalpolizeiliche Beratung . . . . . . . . . . . 16
Betreuungsvereine. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Kreisvolkshochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Vorsorgevollmacht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Kreismusikschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Betreuungsverfügung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2. Sozialhilfeleistungen auf einen Blick
Testament und Erbvertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Sozialhilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Sonstige Regelungen für den Todesfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Hilfe zum Lebensunterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Rentenangelegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Heizungsbeihilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Rundfunkgebührenbefreiung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. . . . . . 19
Schuldnerberatung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Hilfen zur Gesundheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
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Inhalt
Eingliederungshilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Weitere Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz . . .20
Hilfe zur Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Landespflegegeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Wohnraumanpassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Landesblindengeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Hilfen in anderen Lebenslagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Bestattungskosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Wohngeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
3. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
Die Pflegeversicherung (SGB XI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
Pflegeleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Pflegehilfsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Absicherung von nicht-erwerbsmäßig
tätigen Pflegepersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Anspruch auf Pflegekurse nach § 45 SGB XI. . . . . . . . . . . . . . 22
Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von
bis zu zehn Arbeitstagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Pflegezeit für berufstätige Angehörige . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Pflegestützpunkte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Familienpflegezeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Häusliche Pflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Antragsverfahren auf Leistungen der Pflegeversicherung . . . 23
Angebote zur Unterstützung im Alltag. . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
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Fahrdienste für behinderte Menschen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
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Hausnotruf-Dienste. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
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Tagespflegeeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Ambulante Pflegedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Ambulante Palliativpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren. . . . . . . . . . 28
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Selbsthilfe.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unsere Gesellschaft verändert sich. Menschen werden dank Fortschritte in Medizin und Gesundheitswesen erfreulicherweise immer
älter und bleiben länger vital. Diese Entwicklung bedingt Veränderungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, sie bringt Chancen, aber auch einige neue Fragen und Herausforderungen mit sich.
Als Landkreis wollen wir gemeinsam mit unseren Verbands- und
Ortsgemeinden mit dazu beitragen, dass sich auch unsere älteren
Mitbürgerinnen und Mitbürger – heute neudeutsch gerne als
„Best-Ager“ bezeichnet – in unserer Region wohlfühlen, bestens
versorgt werden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Die vorliegende komplett überarbeitete und aktualisierte Fassung
unseres „Seniorenwegweisers“ des Landkreises Alzey-Worms will
hierzu einen kleinen Beitrag leisten. Der Wegweiser fasst zum einen
die vielfältigen Angebote und Einrichtungen in unserer Region zusammen, die Hilfe und Unterstützung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit bieten. Zugleich gibt der „Seniorenwegweiser“ aber auch einen
Überblick über Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten sowie wertvolle
Tipps und Hinweise, die das Leben im Alter erleichtern und Anstöße geben sollen, um diese Lebensphase aktiv und selbstbestimmt
gestalten zu können.
Denn eines ist klar: Das Wissen, die Erfahrung und das Engagement
unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger werden in Zukunft
mehr denn je gebraucht. Sie sind notwendige wie wertvolle Bereicherung unserer Zivilgesellschaft.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass unser neuer „Seniorenwegweiser“ Ihnen für diese schöne Lebensphase einige Möglichkeiten aufzeigt und Ihnen viel Wissenswertes mit auf den Weg gibt.
Zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen den direkten Kontakt mit den
Fachleuten aus unserer Sozialabteilung zu suchen, die Ihnen gerne
weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ernst Walter Görisch
Landrat
7
1. Wissenswertes für Senioren im Überblick
Apotheken-Notdienste
Bei der Suche nach der nächsten Notdienstapotheke hilft eine bundesweit einheitliche Telefonnummer. Sie lautet für Anrufe aus dem
Festnetz 0800/00 22 833 und ist kostenlos.
Für Handys ist in allen Funknetzen die Telefonnummer 22833 ohne
Vorwahl erreichbar. Der Anruf kostet allerdings 69 Cent pro Minute.
Online ist die nächstgelegene diensthabende Notdienst-Apotheke
zu erreichen unter www.aponet.de.
Bahn- und Busverkehr
Bahncard
Bei der Deutschen Bahn AG können Menschen ab 60 Jahren eine
so genannte „Bahncard für Senioren“ erwerben. Unter bestimmten
Voraussetzungen können auch Schwerbehinderte, Frührentner und
Pensionäre unter 60 Jahren diese Bahncard erhalten. Die Card ist ein
Jahr lang auf dem gesamten Schienennetz der Deutschen Bahn AG
und außerdem auf den meisten Linien der regionalen Omnibusverkehrsgesellschaften der Deutschen Bahn AG gültig. Die Bahncard für
Senioren wird auf Ihren Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Info
Den für Sie günstigsten Bahncardtyp erfahren Sie an den Bahnhöfen
oder unter der gebührenpflichtigen Telefonnummer 01806 34 0035.
Bahn- und Busverkehr in der Region
Der südliche Teil des Landkreises (südlich von Alzey) gehört dem
Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) an. Hier gibt es für Senioren
und Frührentner die Karte ab 60. Diese ist ein Jahr lang im gesamten
Verbundgebiet in allen Bussen, Bahnen (RE, RB und S-Bahn in der
2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien gültig.
8
Das Verbundgebiet erstreckt sich von Alzey im Norden bis nach
Wissembourg und Sinsheim im Süden sowie von Kusel im Westen
bis nach Niederstetten im Osten.
Info
Nähere Infos und den nächsten Verkaufsschalter erfahren Sie an
den Bahnhöfen oder unter der gebührenpflichtigen Telefonnummer
01805/8764636.
Der nördliche Teil des Landkreises (nördlich von Alzey), sowie die
Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen und das Tarifgebiet Mainz können außerdem mit dem „9UhrAbo extra“ des RNN
(Rhein-Nahe Nahverkehrsbund) bereist werden.
So können montags bis freitags ab 9:00 Uhr und am Wochenende
bereits vor 9:00 Uhr alle Fahrten mit den Stadt- und Regionalbussen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn) im
Gültigkeitsbereich ohne zusätzliche Kosten getätigt werden. Dieses
Ticket rechnet sich selbst für diejenigen, die nur ab und zu mit Bus
und Bahn unterwegs sind.
Nähere Infos und den nächsten Verkaufsschalter erfahren Sie an
den Bahnhöfen oder unter der gebührenpflichtigen Telefonnummer
01801/766766.
Betreuung und Betreuungsgesetz
Das Betreuungsgesetz trifft Regelungen für volljährige Menschen, die
wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln
können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. In einer
solchen Situation kann das Amtsgericht, Abteilung für Betreuungsangelegenheiten, eine Person zum gesetzlichen Betreuer bestellen und
ihm bestimmte Aufgaben übertragen, die der Betroffene nicht selbst
erledigen kann. Beispiele hierfür sind die Regelung von Vermögensangelegenheiten oder die Unterstützung bei gesundheitlichen Be-
langen. Das Vormundschaftsgericht prüft zunächst, ob Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde mit Zustimmung des Betroffenen
als gesetzliche Betreuer in Betracht kommen. Steht niemand zur
Verfügung, kann eine Betreuung auch von einem Betreuungsverein,
einem Berufsbetreuer oder auch von der Betreuungsbehörde beim
Landkreis Alzey-Worms geführt werden.
Wer selbst entscheiden will, wer die gesetzliche Betreuung übernehmen soll, falls man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst
regeln kann, kann eine „Betreuungsverfügung“ aufsetzen. Zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung kann auch in einer „Vorsorgevollmacht“ geregelt werden, wer die Person vertreten darf, falls
sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
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Haushaltsauflösung
Unterschiedliche Anlässe führen dazu, dass Senioren ihr Zuhause verlassen müssen. Oft ist es den Betroffenen oder deren Angehörigen nicht möglich, die Auflösung des Haushaltes selbst zu
organisieren. Professionelle Hilfe, die zudem gewährleistet, dass
der liebgewonnene Hausrat nicht achtlos entsorgt wird, bieten
Unternehmen, die sich dieser Aufgabe widmen. Eine seriöse und
schnelle Abwicklung des Auftrages ermöglicht außerdem, dass die
freigewordene Immobilie kurzfristig wieder nutzbar ist oder schnell
veräußert werden kann.
Bei Einholung von Angeboten wird empfohlen, sich über die Weiterverwertung des verbleibenden Hausrates zu informieren. Einzelne Dienstleister agieren dabei umweltorientiert und schonen z.B.
durch Wiederaufarbeitung von Möbelstücken nicht nur die Ressourcen, sondern zeigen auch soziale Verantwortung, in dem sie Gegenstände an Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln weitergeben. Zudem sollte bei der Auswahl des Dienstleisters Wert darauf
gelegt werden, dass aller Hausrat, für den es keine Weiterverwendung gibt, nach Wertstoffen getrennt und umweltbewusst entsorgt
wird. Aufträge können für Teilräumungen wie auch für die komplette
Haushaltsauflösung mit besenreiner Übergabe erteilt werden.
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Näheres dazu können Sie im nachfolgenden Kapitel nachlesen und
bei der Betreuungsbehörde des Landkreises Alzey-Worms und den
hier tätigen Betreuungsvereinen erfragen. Damit Ihre Vorsorgevollmacht eine besondere Akzeptanz erhält, können Sie Ihre Unterschrift bei der Betreuungsbehörde des Landkreises Alzey-Worms
beglaubigen lassen. Gesetzliche Betreuer werden bei ihren Aufgaben von der Betreuungsbehörde, den Betreuungsvereinen und von
den Amtsgerichten unterstützt.
Amtsgericht Worms
Hardtgasse 6
67547 Worms
Telefon 06241/905-0
Betreuungsvereine
Betreuungsverein der AWO
Hellgasse 20
55232 Alzey
Telefon 06731/10459
E-Mail: [email protected]
Betreuungsverein der AWO
Brucknerstraße 3a
67549 Worms
Telefon 06241/268120
E-Mail: [email protected]
Behörden und Amtsgerichte
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreuungsbehörde
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Telefon 06731/408-0
Amtsgericht Alzey
Schloßgasse 32
55232 Alzey
Telefon 06731/9520-0
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Betreuungsverein des Caritasverbandes
Kriemhildenstraße 6
67547 Worms
Telefon 06241/268120
E-Mail: [email protected]
Betreuungsverein im Diakonischen Werk
Seminariumsgasse 4 – 6
67547 Worms
Telefon 06241/92029-0
E-Mail: [email protected]
Betreuungsverein des Caritasverbandes
Rochusstraße 8
55411 Bingen
Telefon 06721/917730
E-Mail: [email protected]
Betreuungsverein der Lebenshilfe
Eckenbertstraße 7a
67549 Worms
Telefon 06241/2038104
E-Mail: [email protected]
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine andere Vertrauensperson, Erklärungen abzugeben, falls man selbst nicht mehr dazu
in der Lage ist. Eine Vorsorgevollmacht kann sämtliche Rechtsgeschäfte und Erklärungen beinhalten. So zum Beispiel eine Kontovollmacht, Erklärungen zu gesundheitlichen Angelegenheiten oder auch
den Abschluss eines Heimvertrages. Wenn eine Vorsorgevollmacht
vorliegt, wird das Vormundschaftsgericht zu den darin getroffenen
Verfügungen keinen gesetzlichen Betreuer bestellen, sondern die
Vertrauensperson akzeptieren. Die Vorsorgevollmacht muss keine
besondere Form haben, sie sollte allerdings aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft schriftlich abgefasst werden. Sie können Ihre
Unterschrift unter die Vollmacht von der Betreuungsbehörde der
Kreisverwaltung Alzey-Worms beglaubigen lassen. Sollen Grundstücksgeschäfte getätigt werden oder Geldanlagen aufgelöst werden,
empfiehlt sich eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht.
Betreuungsverfügung
Wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden soll, weil man
selbst bestimmte Dinge nicht mehr regeln kann und man nicht alle
Details dem Vormundschaftsgericht überlassen will, kann man eine
Betreuungsverfügung verfassen. Darin kann zum Beispiel festgelegt
werden, wer die Betreuung übernehmen soll. Auch die Aufgaben des
Betreuers können geregelt werden wie zum Beispiel Vermögensverwaltung, Erledigung des Schriftverkehrs und anderes mehr. Besondere Formvorschriften gelten auch hier nicht. Damit das Amtsgericht
aber die Wünsche berücksichtigen kann, sollte die Betreuungsverfügung schriftlich erfolgen.
Patientenverfügung
Wer für den Fall Vorsorge treffen möchte, dass er als Patient seinen
Willen nicht äußern und keine Entscheidungen treffen kann, der kann
eine Patientenverfügung verfassen. Zum Beispiel kann festgelegt werden, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht ergriffen werden
sollen oder intensivmedizinische Behandlung bis zuletzt erfolgen soll.
Auch können Anordnungen wie die Entbindung von der Schweigepflicht getroffen werden. Für die Patientenverfügung ist zwar keine besondere Form vorgeschrieben und sie kann mündlich oder schriftlich
getroffen und jederzeit widerrufen werden. Für Beweiszwecke ist es
allerdings sinnvoll, wenn die Patientenverfügung notariell beurkundet
wurde. Weil viele medizinische Aspekte zu beachten sind, sollten Sie
sich vorher von Ihrem Hausarzt beraten lassen. Es kann ratsam sein,
eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verknüpfen.
Vordrucke für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms – Betreuungsbehörde – und den Betreuungsvereinen erhältlich.
Die Informationsbroschüre zu Vorsorgevollmachten: „Betreuungsrecht“ sowie „Patientenverfügung“ können beide bestellt werden
über das Bundesministerium für Justiz unter www.bmjv.de
11
Testament und Erbvertrag
Wenn keine Erbregelungen in einem Testament oder einem Erbvertrag getroffen sind, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, dass die
Regel gilt „Vorrang engerer Verwandter vor entfernteren Verwandten“. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser zum Beispiel die nächsten Angehörigen von der Erbfolge ausschließen. Allerdings bleibt den Erben der Anspruch auf den Pflichtteil, der nur in
Ausnahmefällen entzogen werden kann. Wer spezielle Erbregelungen
wünscht, muss ein Testament aufsetzen (einseitige Verfügung von
Todes wegen) oder einen Erbvertrag schließen (zweiseitige Verfügungen von Todes wegen).
Testament
Ein Testament kann eigenhändig geschrieben (privatschriftliches
Testament) oder von einem Notar errichtet (notarielles Testament)
werden. Beim selbst geschriebenen Testament muss der ganze Text
eigenhändig (nicht mit Schreibmaschine oder Computer) geschrieben und unterschrieben sein. Dem Text muss man entnehmen können, dass es sich um eine „letztwillige Verfügung“ handelt.
Damit Klarheit herrscht, sollte das Testament das Datum enthalten und mit Vor- und Zunamen eigenhändig unterzeichnet werden.
Das gilt auch, wenn später einmal der Text ergänzt werden soll.
Selbstverständlich kann der Verfasser des Testaments (Erblasser)
sein Testament jederzeit ändern oder widerrufen. So kann er zum
Beispiel das Testament vernichten oder auch ein neues aufsetzen.
Wenn Ehegatten oder Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament errichten, sind sie beide auch nach dem Tode des anderen
gebunden. Ein solches Testament sollte genauso gestaltet sein, wie
ein Testament einer Einzelperson. Ein gemeinsames Testament
kann nur von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern ergänzt oder
widerrufen werden. Ein Testament kann zu Hause aufbewahrt, einer
Vertrauensperson zur Aufbewahrung übergeben oder auch gegen
geringe Gebühren beim Amtsgericht verwahrt werden.
12
Erbvertrag
Neben dem Testament kann auch ein Erbvertrag geschlossen werden. Ein solcher Vertrag ist nur mit einem Notar möglich und es
müssen alle Beteiligten anwesend sein. Grundsätzlich kann man
in einem Erbvertrag alle Angelegenheiten wie in einem Testament
regeln.
Sonstige Regelungen für den Todesfall
Wenn der Wunsch besteht, Regelungen zu treffen, die schon vor
Testamentseröffnung wirksam werden, kann man eine Vollmacht
verfassen. Hierzu können die Beerdigung gehören oder auch die
vorläufige Zuständigkeit für Konten und für eine Wohnungsauflösung. In der Vollmacht muss erklärt werden, dass sie auch über
den Tod hinaus gelten soll, weil sie sonst mit dem Tod erlöschen
würde.
Für alle Fragen rund um das Thema Testament und Erbvertrag
stehen Ihnen die örtlichen Rechtsanwälte und Notare zur Verfügung.
Rentenangelegenheiten
Bei Fragen „rund um die Rente“ wenden Sie sich bitte an die für Sie
zuständige Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung. Auskünfte
erteilen Ihnen die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung.
Diese organisieren Sprechtage bei verschiedenen Verwaltungen vor
Ort. Ihre Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung wird Ihnen gerne
einen Beratungstermin vermitteln.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen – persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter
0800 100048 016 und im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de
Rundfunkgebührenbefreiung
Schuldnerberatung
Telefon, Rundfunk und Fernsehen gehören zum gesellschaftlichen
Standard. Für viele ältere oder auch behinderte Menschen sind diese Geräte notwendige Informations- und Kommunikationsmittel.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Rundfunkteilnehmer von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren
befreien lassen.
Bei finanziellen Problemen kann die Schuldnerberatungsstelle beratend zur Seite stehen. Die Beratung erfolgt kostenlos und vertraulich.
Es ist erforderlich, einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Einen Anspruch auf Befreiung haben z.B.:
 Empfänger von Sozialleistungen nach SGB XII
(Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege)
 Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II
(Leistungen des Jobcenters)
 Behinderte mit dem Merkzeichen „RF“ im
Schwerbehindertenausweis
Anträge können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
stellen. Mit einer Bestätigung der Stelle, von der Sie eine der oben
genannten Leistungen beziehen, wird der Antrag an die „Gebühreneinzugszentrale“ (GEZ) gesandt. Von dort erhalten Sie einen
Befreiungsbescheid.
Info
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Telefon 06731/4082161
Info
DRK-Kreisverband Alzey e.V.
Schuldnerberatung
Albiger Straße 33
55232 Alzey
Telefon 06731/9699-0
Schwerbehindertenausweis
Personen, die aufgrund körperlicher, psychischer oder geistiger Leiden beeinträchtigt sind, können beim Landesamt für Soziales, Jugend
und Versorgung in Mainz (LSJV) einen Schwerbehindertenausweis
beantragen. Dieser Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt und enthält einen Vermerk über den Grad der
Behinderung. Der Ausweis ermöglicht je nach Behinderungsart und
Behinderungsgrad Vergünstigungen wie zum Beispiel kostenlose
bzw. vergünstigte Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel.
Info
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
Telefon 06131/264-555
Auf der Homepage des LSJV unter www.lsjv.rlp.de stehen Anträge
zum Download bereit. Antragsvordrucke gibt es auch bei der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Eine Beratung erfolgt
dort jedoch nicht.
13
Selbsthilfegruppen, Beratungsdienste und
weitere wichtige Ansprechpartner (Auswahl)
 Angehörigengruppe „Demenz“, Rheinhessen-Fachklinik Alzey,
AGFA (Aufsuchende Gerontopsychiatrische Fachambulanz),
Telefon 06731/50-1339
 Deutsche Rheuma-Liga Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.,
Arbeitsgemeinschaft Alzey, Telefon 06352/7060570
 Frauenselbsthilfe nach Krebs, Gruppe Alzey,
Telefon 06731/8923053
 Gesprächskreis für pflegende Angehörige,
Evangelische Sozialstation, Telefon 06731/2668
 Gesprächskreis für Trauernde, Evangelisches Dekanat, Alzey,
Telefon 06731/8161 (Frau Sigrid Rothert)
 Hospizverein DASEIN e.V., Alzey,
Telefon 0175/7284554 oder Telefon 06733/6087
(Frau Gerda Pusch)
Psychosoziale Krebsberatungsstelle Tumorzentrum
Rheinland-Pfalz e.V. Telefon 06131/920-7078 oder -1609
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft SHG Alzey,
Telefon 06734/960570
Diabetiker Selbsthilfegruppe (DSHG) Alzey und Umgebung,
Telefon 06731/43101
Selbsthilfegruppe Schlaganfall Alzey und Umgebung,
Telefon 06731/1390
Selbsthilfegruppe für Angehörige von Suchtkranken,
Frau Haas, Telefon 06732/930876 und
Herr Schaal, Telefon 06247/8314069
 Telefonseelsorge, Telefon 0800/1110111
Weitere Vielzahl weiterer Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen
finden Sie unter: www.kreis-alzey-worms.eu/verwaltung/sozialberater
Seniorentreffs, Seniorennachmittage, Sport,
Spiel, Gymnastik, Tanz etc.
Zu den Wünschen älter werdender Menschen gehört neben einem
möglichst sorgenfreien Leben, finanzieller Absicherung und geistiger
Aktivität auch körperliche Fitness. Ältere werden im Laufe der Zeit
oft immobiler und unsicherer. Bekannt ist auch, dass körperliche
Funktionen, die nicht mehr zum Einsatz kommen, abgebaut werden. Deshalb gibt es Vereinsangebote, die zum Ziel haben, Mobilität
zu entwickeln, Stärke aufzubauen, Sicherheit zu vermitteln und die
Beweglichkeit zu erhalten. Vermehrt gewinnt in solchen Angeboten
auch die Sturzprävention an Bedeutung. Werden entsprechende
Sport- und Bewegungsangebote in Vereinen oder sonstigen Gruppierungen wahrgenommen, werden persönliche Kontakte, Spaß,
Lebensfreude und soziale Gerechtigkeit gleich mitgeliefert. Nähere
Auskünfte über die vielfältigen Veranstaltungen dieser Art erhalten
sie bei der für sie zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung. In vielen Fällen wird weiteres Prospektmaterial bereitgehalten.
14
Nachstehend die Anschriften der Verwaltungen:
Stadtverwaltung Alzey
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Telefon 06731/495-0
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
Weinrufstraße 38
55232 Alzey
Telefon 06731/409-0
Verbandsgemeindeverwaltung Eich
Hauptstraße 26
67575 Eich
Telefon 06246/69-0
Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
Alzeyer Straße 15
67590 Monsheim
Telefon 06243/1809-0
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Am Schneller 3
67574 Osthofen
Telefon 06244/5908 -0
Auch das Mehrgenerationenhaus des Diakonischen Werks Alzey
bietet zahlreiche Treffpunkte und Aktivitäten für Senioren an:
Mehrgenerationenhaus Alzey
Schlossgasse 13
55232 Alzey
Telefon 06731/9009399
In vielen Fällen können die örtlichen Wohlfahrts- und Sozialverbände
erste Ansprechpartner sein, die Sie kompetent beraten oder weitervermitteln.
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Bahnhofstraße 10
55597 Wöllstein
Telefon 06703/302 - 0
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Alzey-Worms e.V.
Hellgasse 20
55232 Alzey
Telefon 06731/7800
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Zum Römergrund 2 – 12
55286 Wörrstadt
Telefon 06732 601-0
Caritasverband Worms e.V.
Am Bergkloster 2
67547 Worms
Telefon 06241/26810
15
Caritas Zentrum
Obermarkt 25
55232 Alzey
Telefon 06731/941597
Diakonisches Werk Worms-Alzey
Seminariumsgasse 4 – 6
67547 Worms
Telefon 06241/92029-0
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Alzey
Albiger Straße 33
55232 Alzey
Telefon 06731/96990
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Worms
Eulenburgstraße 12
67547 Worms
Telefon 06241/4007-0
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtverband
Geschäftsstelle Mainz
Drechsler Weg 25
55128 Mainz
Telefon 06131/936800
VdK-Sozialverband
Kreisverband Alzey
Rodensteiner Straße 3
55232 Alzey
Telefon 06731/2481
VdK-Kreisverband Worms
Ludwigsplatz 5
67547 Worms
Telefon 06241/305927-0
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Sicherheit durch kriminalpolizeiliche Beratung
Die polizeiliche Erfahrung sowie Kriminalitätsstatiken zeigen, dass
die Gefahr für ältere Menschen, Opfer einer Straftat zu werden, erhöht ist. So wird immer wieder berichtet, dass zum Beispiel die
Hilfsbereitschaft eines älteren Menschen von arglistigen Dieben
oder Betrügern ausgenutzt wurde. Sei es durch einen Trick an der
Haustür, über Telefon wie beim so genannten „Enkeltrick“ oder durch
eine geschickte Ablenkung beim Einkauf. Bei allen Varianten versuchen Unehrliche, von unbedarften Menschen Geld zu ergaunern.
An Ideenreichtum und Geschicklichkeit mangelt es den Ganoven
dabei keineswegs.
Aufklären, unterstützen und vorbeugen – diesen Beitrag möchte
auch die Polizei leisten, damit Senioren die dritte Lebensphase so
selbstbestimmt wie möglich und in Sicherheit verbringen können.
Nicht von Ängsten und Zurückgezogenheit soll das Leben im Alter
bestimmt sein, sondern von Lebensfreude und Mobilität.
Tipps zum Thema Sicherheit und wie Sie sich durch vorbeugende
Maßnahmen diese schaffen und erhalten können, bekommen Sie
über Ihre örtliche Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle oder auch im
Internet unter www.polizei-beratung.de. Es gibt unter anderem Tipps
und Infomaterial zur Verhaltensprävention (auch in Form von Vorträgen zum Beispiel zu den Themen Trickdiebe und Betrüger), aber
auch zur Eigentums- und Wohnungssicherung. So können Sie mit
dem örtlichen Berater einen Termin vereinbaren, um gemeinsam in
Ihren eigenen vier Wänden die Einbruchssicherheit zu überprüfen.
Dieses Angebot ist kostenlos.
Info
Die Beratungsstellen der Polizei erreichen Sie wie folgt:
Polizeiinspektion Alzey
Telefon 06731/911200 oder 911220
Zentrum Polizeiliche Prävention Polizeipräsidium Mainz
Telefon 06131/653390
Weißer Ring
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und Beratung wünschen, können Sie sich an den „Weißen Ring“ wenden. Als Gesprächspartner stehen Männer und Frauen als ehrenamtliche
Opferhelfer zur Verfügung. Der Verein arbeitet bundesweit und hat
eine Außenstelle auch im Landkreis Alzey-Worms.
Info
Peter Höding. WEISSER RING e. V.
Telefon 0151/51278604
E-Mail: [email protected]
Kreisvolkshochschule:
Lebenslanges Lernen
Wir haben eine höhere Lebenserwartung als unsere Vorfahren. Der Landkreis Alzey-Worms trägt diesem erfreulichen Umstand Rechnung,
indem er die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, auch in dieser
Lebensphase geistig und körperlich aktiv zu bleiben. Ein kompetenter
Partner der Generation „60 plus“ ist die Volkshochschule als kommunaler Dienstleister in Sachen Weiterbildung. Die VHS lädt auch
ältere Menschen dazu ein, in stressfreier Lernatmosphäre
 die sich rasch wandelnde Welt besser verstehen zu lernen –
sei es durch den Besuch von Veranstaltungen zu Themen aus
Geschichte, Philosophie oder Politik oder etwa durch die Teilnahme an Studienreisen,
 Kenntnisse in Fremdsprachen aufzufrischen oder zu erwerben,
 die Welt der Neuen Medien für sich zu entdecken,
 die eigene Kreativität durch schöpferisches Gestalten zu entfalten,
 die Gesundheit zu pflegen und zu erhalten,
 die Begegnung und den Austausch von Jung und Alt als bereicherndes Element des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu erfahren.
Ihre Ansprechpartner:
Kreisvolkshochschule Alzey-Worms
Theodor-Heuss-Ring 2, 55232 Alzey
Telefon 06731/49 47 40
www.vhs-alzey-worms.de
Volkshochschule Worms
Willy-Brandt-Ring 5, 67547 Worms
Telefon 06241/85 34 256
www.vhs-worms.de
Kreismusikschule:
Was Hänschen nicht lernt,
lernt Hans immer noch…
Musik kennt kein Alter in der Kreismusikschule Alzey-Worms! Die
Kreismusikschule hat nicht nur für Kinder und Jugendliche sondern
auch für Erwachsene jeden Alters maßgeschneiderte Angebote, um
sich lebenslang mit Musik beschäftigen zu können.
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Möchten Sie sich im dritten Lebensabschnitt einen Wunschtraum
erfüllen und ein Musikinstrument erlernen oder Gesangunterricht
nehmen oder alte Kenntnisse auffrischen, aber nicht an die Schulferien gebunden sein? Dann können Sie Unterricht a là carte buchen.
Nehmen Sie den Unterricht, wann Sie wollen. Möchten Sie mit Ihrer
Enkelin oder Ihrem Enkel ein Instrument erlernen oder singen? Dann
können Sie parallel bei unterschiedlichen Lehrkräften Unterricht nehmen und gemeinsam unter Anleitung oder auch zu Hause musizieren.
Sie gehen gerne ins Konzert? Die Musikschule bietet regelmäßig Konzerte mit ihren Schülern oder mit ihren Lehrkräften an. Von der kleinen
Duo Besetzung bis hin zum großen Orchester. Vom Rockkonzert bis
hin zu Oper. Darüber hinaus gibt es Workshops zu verschiedenen
Themen, Schnupperstunden, Instrumentenlounge, und, und, und…
Ihre Ansprechpartner:
Musikschule des Landkreises Alzey-Worms
Theodor-Heuss-Ring 2
55232 Alzey
Telefon 06731/494710 (Frau Müller)
www.kms-alzey-worms.de
2. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII
auf einen Blick
Die Leistungen der Sozialhilfe werden im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) geregelt und umfassen die
 Hilfe zum Lebensunterhalt
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 Hilfen zur Gesundheit
 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
 Hilfe zur Pflege
 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfen in anderen Lebenslagen
(Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Bestattungskosten)
Alle Leistungen sind vom Einkommen und Vermögen abhängig.
Bei ihrer Berechnung werden die individuellen Verhältnisse des
Antragstellers und ggf. auch seiner Angehörigen berücksichtigt. Je
nach Hilfeart wird das Einkommen und Vermögen unterschiedlich
herangezogen. Zuständig für die Gewährung der Leistungen ist die
Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
Einige der vorgesehenen Leistungen werden Ihnen nachfolgend kurz
vorgestellt.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 65 Jahren
Leistungen nach dem SGB II (auch „Hartz IV“ genannt) vom Jobcenter.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII kann deshalb nur
erhalten, wer nur vorübergehend als erwerbsunfähig gilt. Die Hilfe
zum Lebensunterhalt wird in Regelsätzen gewährt. Diese sollen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Hausrat und die sonstigen
Bedürfnisse des täglichen Lebens sicherstellen.
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Heizungsbeihilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen können einmalige Beihilfen für
Heizkosten bei Feuerung mit festen oder flüssigen Brennstoffen gewährt werden.
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Ziel der Grundsicherung ist die Sicherstellung des notwendigen
Lebensunterhaltes von Personen, die wegen Alters (über 65 Jahre)
oder aufgrund voller und dauerhafter Erwerbsminderung endgültig
aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte und
Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Hilfe zur Gesundheit
Für Personen, die nicht gesetzlich oder privat versichert sind, finanziert der Träger der Sozialhilfe die Hilfe bei Krankheit. Diese Hilfe
richtet sich in Art, Inhalt und Umfang nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 01.04.2007 hat der Gesetzgeber Personen, die nicht krankenversichert sind, eine Pflichtversicherung bei ihrer letzten Krankenkasse ermöglicht. Die Beiträge können
bei Sozialhilfebedürftigkeit übernommen werden. Wenn Ihre letzte
Krankenversicherung bei einem privaten Unternehmen bestand, ist
dort die Pflichtversicherung im Basistarif möglich.
Hilfe zur Pflege
Während die Leistungen nach dem Gesetz der Pflegeversicherung
(SGB XI) durch Höchstbeträge „gedeckelt“ sind, sind nach dem
SGB XII im Bereich der Pflege weitergehende Leistungen möglich, da
die Sozialhilfe von einer vollen Bedarfsdeckung und einer ganzheitlichen Hilfe ausgeht. Grundsätzlich haben aber ambulante Leistungen
Vorrang vor stationären Leistungen. Dieser Grundsatz findet jedoch
dort eine Grenze, wo die ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen
Mehrkosten verbunden wäre und eine stationäre Hilfe zumutbar ist.
Siehe auch Kapitel: „Hilfen bei Pflegebedürftigkeit“
Eingliederungshilfe
Landespflegegeld
Das 6. Kapitel des SGB XII sieht umfangreiche Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe für behinderte Personen vor. Ziel der
Hilfe ist es, eine Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu
beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Leistungen anderer
Sozialleistungsträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung
usw.) sind vorrangig vor Sozialhilfeleistungen zu gewähren.
Anspruch auf Landespflegegeld haben Personen, die durch Geburt,
Krankheit oder Unfälle schwerstbehindert sind. Das Landespflegegeld stellt eine finanzielle Entlastung für Mehraufwendungen dar, die
automatisch bei der nötigen Fürsorge für einen Schwerstbehinderten
anfallen und beträgt derzeit 384,– Euro monatlich. Das Landespflegegeld ist – auch wenn die Antragstellung beim Sozialamt erfolgt –
keine Leistung der Sozialhilfe. Es wird unabhängig vom Einkommen
19
und Vermögen gewährt. Allerdings werden die Pflegeleistungen der
Pflegekassen oder auch andere Pflegegeldzahlungen angerechnet, so
dass in der Regel zuerst die vorrangigen Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen sind.
schuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten
Wohnraum geleistet. Anspruch und Höhe sind abhängig vom jeweiligen
Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete oder der Belastung.
Anträge auf Wohngeld können bei der Kreisverwaltung gestellt werden.
Landesblindengeld
Wenn Sie weitere Fragen zu den vorgenannten Leistungen haben,
können Sie sich mit der
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Telefon 06731/408-0
in Verbindung setzen. Die Zentrale wird Sie an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weiterleiten.
Nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Blinde und erheblich
Sehbehinderte ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen Landesblindengeld in Höhe von derzeit monatlich 410,– Euro. Leistungen der Pflegekassen werden teilweise angerechnet. Weiterhin
besteht für den gleichen Personenkreis die Möglichkeit Blindenhilfe
nach § 72 SGB XII zu beantragen. Die Blindenhilfe beträgt zurzeit
681,70 Euro (Stand 01.07.2016), wird abhängig vom Einkommen
und Vermögen und unter Anrechnung vorrangiger Leistungen (zum
Beispiel Landespflegegeld und Pflegeleistungen) gewährt.
3. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
Hilfen in anderen Lebenslagen
Die Pflegeversicherung (SGB XI)
Zu diesen Hilfen gehört unter anderem die Hilfe zur Weiterführung
des Haushalts. Wenn Sie wegen Krankheit oder aus anderen Gründen
Ihren Haushalt vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst
führen können, kann Ihnen „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts“
gewährt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den
Haushalt führen kann. Zunächst müssen aber die Leistungen der
Krankenkasse/Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
Mit den Pflegestärkungsgesetzen gibt es zahlreiche neue Leistungen, die Erleichterung und bessere Betreuung für pflegebedürftige
Menschen bringen sollen.
Wohngeld
So wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu gefasst:
„Pflegebedürftig“ ist danach, wer infolge fehlender persönlicher
Ressourcen dauerhaft zu selbständigen Aktivitäten im Lebensalltag
und zur Gestaltung seiner Lebensbereiche nicht in der Lage ist und
daher auf Hilfe angewiesen ist. Dabei sind nicht mehr Zeiten maßgebend, die die pflegende Person z.B. für die Körperpflege aufwendet,
sondern der Grad der Selbständigkeit und des Angewiesenseins auf
fremde Hilfe ist entscheidend. Damit wird den Bedürfnissen von
Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen besser Rechnung getragen.
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und
familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzu-
Die Leistungen bei ambulanter Pflege (Betreuung im häuslichen
Umfeld mit Hilfe von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten)
Bestattungskosten
Bestattungskosten können dann übernommen werden, wenn es den
zur Bestattung Verpflichteten nicht zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.
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Nachfolgend die Anschriften der drei Pflegestützpunkte im Landkreis:
Pflegestützpunkt für Stadt Alzey/VG Alzey-Land
Schafhäuser Straße 45
55232 Alzey
Telefon 06731/4966971 oder 06731/4966972
Pflegestützpunkt für VG Wonnegau/VG Monsheim/VG Eich
Friedrich-Ebert-Straße 31 – 33
67574 Osthofen
Telefon 06242/9907630 oder 06242/9907631
wurden erhöht, um auch pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, so lange wie möglich im vertrauten Umfeld leben zu können.
Pflegestützpunkt VG Wörrstadt/VG Wöllstein
Rheingrafenstraße 4 – 6
55286 Wörrstadt
Telefon 06732/9329484 oder 06732/9329495
Nachfolgend die Pflegeleistungen ab 1.1.2017 auf einen Blick:
Die Pflegeleistungen werden von den Pflegekassen ab dem Tag
der Antragstellung gewährt. Die zuständige Pflegekasse befindet sich unter dem Dach der jeweiligen Krankenkasse. Auch die
Adressen von Pflegekasse und Krankenkasse sind gleich. Nach
Antragstellung wird der Umfang des Hilfebedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt. Statt der
bisherigen drei Pflegestufen gibt es ab dem 1. Januar 2017 die
fünf Pflegegrade und besondere Leistungen für Menschen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenzerkrankungen).
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind anders als
Sozialhilfeleistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen
des Antragstellers zu gewähren.
Pflegegradambulante Pflege
Geldleistung Sachleistung
(Pflegegeld) (Pflegedienst)
vollstationäre Pflege
Sachleistung
(Pflegeheim)
Pflegegrad 1
0,– 1
0,– 1
125,– 1
Pflegegrad 2
316,– 1
689,– 1
770,– 1
Pflegegrad 3
545,– 1
1.298,– 1
1.262,– 1
Pflegegrad 4
728,– 1
1.612,– 1
1.775,– 1
Pflegegrad 5
901,– 1
1.995,– 1
2.005,– 1
Entlastungsbetrag bis 125,– 1
(zweckgebunden)
Zu allen Fragen rund um Pflege und bezüglich zustehender Leistungen der Pflegekasse beraten die Pflegestützpunkte kostenlos und trägerneutral. Sie sind auch bei Widersprüchen gegen die Ablehnungen
von Pflegeleistungen behilflich und erstellen auf Wunsch im Rahmen
eines Hausbesuches einen individuellen Hilfeplan.
21
Häusliche Pflege
Der weitaus größte Teil der pflegebedürftigen Menschen wird
von ihren Angehörigen zu Hause pflegerisch versorgt. Nach dem
Grundsatz „ambulant vor stationär“ trägt dies dem Willen vieler
pflegebedürftiger Menschen Rechnung. Die Leistungen können als
Geldleistung für die Pflege durch Angehörige oder als Sachleistung
in Form der Hilfe durch einen ambulanten Dienst als Kombination
von Geld- und Sachleistung gewährt werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
(§ 45a SGB XI)
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf 125,– Euro (Entlastungsbetrag)
je Monat. Dieser Betrag kann z.B. genutzt werden für Betreuungsangebote, für Entlastungsangebote im Alltag oder Haushalt und zur
Entlastung Pflegender durch einen anerkannten Dienst.
Weitere Leistungen nach dem
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Kurzzeitpflege
Kann die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen
Gründen die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht gewährleisten,
besteht für max. acht Wochen im Jahr für die Versorgung in einer
stationären Einrichtung ein Anspruch auf 1.612,– Euro pro Jahr (bei
Pflegegrad 2 bis 5). Dieser Betrag kann um den Betrag der Verhinderungspflege bis auf 3.224,– Euro/Jahr erhöht werden.
Verhinderungspflege
Im Rahmen der Verhinderungspflege können für bis zu sechs Wochen im Jahr Leistungen in Höhe von 1.612,– Euro gewährt werden.
Diese können aus Mitteln nicht verbrauchter Kurzzeitpflege von
806,– Euro aufgestockt werden.“
22
Wohnraumanpassung (§ 40 SGB XI)
Für behindertengerechte Umbauten der eigenen Wohnung, z.B. Einbau eines Treppenliftes oder Umbaumaßnahmen im Badezimmer
kann bei Vorliegen des Pflegegrades 1 – 5 ein einmaliger Zuschuss
von bis zu 4.000,– Euro beantragt werden.
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)
Zur Entlastung in der Pflege können Mittel für Pflegehilfsmittel in
Höhe von 40,– Euro pro Monat geltend gemacht werden. Auch technische Hilfsmittel wie Pflegebetten u.ä. stellen die Pflegekasse auf
Antrag zur Verfügung. Ebenso können Kosten für den Hausnotruf in
Höhe von ca. 18,– Euro monatlich bezuschusst werden.
Absicherung von nicht-erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen
(§ 44 SGB XI)
Wenn die Pflegeperson mehr als zehn Stunden pro Woche an mind.
zwei Tagen regelmäßig pflegt und außerdem nicht mehr als 30 Stunden
pro Woche erwerbstätig ist, dann übernimmt die Pflegeversicherung
Beitragszahlungen für die gesetzliche Unfall-, Arbeitslosen- und die
Rentenversicherung. Dieser Anspruch entsteht ab Pflegegrad 2. Dies
gilt nicht, wenn der Betreffende bereits eine Rente oder Pension bezieht.
Anspruch auf Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Die Pflegekassen bieten für Angehörige oder Personen, die ehrenamtlich Pflegetätigkeiten übernehmen (wollen), unentgeltlich
Schulungskurse an. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Die Schulung kann
auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden. Angeboten werden die Kurse von zugelassenen
Pflegediensten.
Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen
(§ 2 PflegeZG)
Bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen besteht Anspruch auf eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit von bis zu zehn Tagen. Seit 2015 wird ein Pflege-
unterstützungsgeld als Lohnersatzleitung eingeführt. Ein unverzüglicher Antrag unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei der
Pflegekasse ist hierbei notwendig.
Pflegezeit für berufstätige Angehörige (§§ 3, 4 PflegeZG)
Eine Freistellung von der Arbeit bis zu sechs Monate ist möglich.
Der Anspruch besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. In
dieser Zeit bezieht der Beschäftigte kein Gehalt. Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse übernommen, wenn der
Betreffende mehr als 14 Stunden wöchentlich pflegt.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls von der
Pflegeversicherung getragen. Ist der pflegende Angehörige nicht im
Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert, dann ist eine
freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung erforderlich.
Die Pflegeversicherung erstattet in diesem Fall u. U. den Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung – bitte setzen Sie sich
unbedingt mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung! Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens Pflegegrad 1.
Ab 2015 besteht ein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise
Freistellung von bis zu drei Monaten für die Begleitung schwerstkranker naher Angehöriger in der letzten Lebensphase. Zur besseren
Absicherung des Lebensunterhaltes während der Freistellung kann
ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.
Familienpflegezeit (FPfZG)
Rechtsanspruch in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Der
Arbeitnehmer reduziert die wöchentliche Arbeitszeit längstens für
24 Monate. Es müssen aber mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit geleistet werden. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer 75% des
Arbeitsentgelts. Nach der Familienpflegezeit kehrt der Arbeitnehmer
zur Vollbeschäftigung zurück, erhält aber solange auch nur 75%
des Arbeitsentgelts, bis der fehlende Betrag wieder ausgeglichen ist.
Voraussetzung für die Familienpflegezeit ist eine Bescheinigung von
der Pflegekasse oder dem MDK über die tatsächliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen.
Antragsverfahren auf Leistungen der Pflegeversicherung
(§ 18 SGB XI)
Die Pflegekassen sind verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach
Antragseingang auf Wunsch eine Pflegeberatung durchzuführen,
diese kann telefonisch oder zu Hause erfolgen. Ein schriftlicher Bescheid muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang
erteilt sein. Geschieht dies nicht, ist die Pflegekasse verpflichtet dem
Antragsteller pro angefangene Woche 70,– Euro zu zahlen. Dies gilt
auch für die sogenannte „verkürzte Frist“. Das sind Eilbegutachtungen innerhalb einer Woche.
Modellprojekt Gemeindeschwester Plus
Aufgabe der Gemeindeschwester Plus ist der präventive Hausbesuch hochbetagter Menschen, die noch keine Pflege brauchen.
Sie soll die Wünsche, Sorgen und Bedarfe ermitteln, über Freizeitund Unterstützungsmaßnahmen informieren und so ein „Kümmerer“ vor Ort sein. Ziel des vom Land Rheinland-Pfalz geförderten
Projektes ist es, die Selbständigkeit älterer Menschen so lange wie
möglich zu erhalten, damit sie weiterhin in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld leben können.
Die Gemeindeschwestern Plus haben ihren Sitz im Pflegestützpunkt:
Frau Maria Di Geraci-Dreier
zuständig für die VG Wörrstadt/VG Wöllstein
Pflegestützpunkt Wörrstadt
Telefon 06732/9336870
Frau Sabine Scriba
zuständig für die VG Wonnegau/VG Eich/VG Monsheim
Pflegestützpunkt Osthofen
Telefon 06242/9127706
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Netzwerk Demenz im Landkreis Alzey-Worms
Das Netzwerk ist Mitglied der landesweiten Demenzkampagne der
Landeszentrale für Gesundheitsförderung (www.lzg-rlp.de). Mitglieder des Netzwerkes sind Anbieter der ambulanten, stationären und
teilstationären Pflege, Krankenhäuser, Wohlfahrtsverbände, Pflegestützpunkte, Jobcenter, Ev. und kath. Kirche, Haus- und Fachärzte,
Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Alzey-Worms, um nur
einige zu nennen. Ziel des Netzwerkes ist die Aufklärung und Sensibilisierung für das Krankheitsbild Demenz. Weiterhin sollen Versorgungslücken für die Betreuung Demenzkranker erkannt werden und
durch neue Angebote ergänzt werden. Die Beratung in Einzelfällen
gehört nicht in den Aufgabenbereich des Netzwerkes. Hierfür stehen
die Pflegestützpunkte zur Verfügung.
Die Koordination des Netzwerkes hat Frau Bettina Koch
von der Rheinhessenfachklinik übernommen.
Netzwerk Demenz Alzey-Worms
Frau Bettina Koch
Diplom-Sozialpädagogin
Rheinhessenfachklinik
Dautenheimer Landstraße 66
55232 Alzey
Telefon 06731/501-468
E-Mail: [email protected]
Auf der Homepage des Landkreises Alzey-Worms steht der
Beratungsführer Demenz zum Download bereit.
Ambulante Wohngruppen für Pflegebedürftige
Wohngruppen sind eine Alternative für alle, die nicht mehr daheim
wohnen können, aber nicht im Heim leben wollen. Die Möglichkeiten zur Mitgestaltung im Rahmen der Hausgemeinschaft und
ein Schwerpunkt auf der gemeinsamen Tagesgestaltung stellen die
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Besonderheiten dieser Wohnform dar. Weitergehende Informationen
sind zu finden unter:
www.wohnen-wie-ich-will.rlp.de
Beratung zur Wohnraumanpassung
Möglichst lang und möglichst sicher in den eigenen vier Wänden
leben. Das wünschen sich Kranke, Behinderte und ältere Menschen.
Viele Wohnungen sind allerdings nicht immer so ausgestattet, dass
dies problemlos möglich wäre. So gelten Türen erst ab 80 cm als barrierefrei, wenn ein Rollstuhl hindurchpassen soll. Vor und hinter jeder
Tür sowie vor Schränken benötigen Rollstuhlfahrer eine freie Fläche
von 1,50 mal 1,50 Meter, um rangieren zu können. Eine 1,20 Meter
breite Bewegungsfläche reicht aus, damit sie an offene oder mit
Schiebetüren versehene Schränke und Regale seitlich heranfahren
können. Schalter und Sprechanlagen lassen sich leichter betätigen,
wenn sie sich in der passenden Höhe befinden. 85 Zentimeter hoch
angebrachte Schalter können auch kleine Kinder erreichen. Im Bad
gilt: eine Dusche ist besser als eine Wanne. Ebenerdig installiert,
mit einem Maß von 1,50 mal 1,50 Meter, ist sie behindertengerecht
und bietet allen Nutzern den bestmöglichen Zugang. Menschen, die
auf den Rollstuhl angewiesen sind oder sich setzen müssen, können
Waschbecken problemlos nutzen, wenn diese mindestens 55 cm tief
sind. Auch für Küchen gibt es mittlerweile zahlreiche flexible Systeme,
deren Arbeitsplatte zum Beispiel in der Höhe verstellbar ist.
Broschüren und Beratung zum Thema Barrierefrei Bauen
und Wohnen erhalten sie bei der:
Landesberatungsstelle
Barrierefrei Bauen und Wohnen
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon 06131/223078
www.barrierefrei-rlp.de
Bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms steht Ihnen als Beauftragte für
barrierefreies Bauen, Frau Becker-Mutschler, Telefon 06731/408-4551
für Fragen zur Verfügung.
Fahrdienste für behinderte Menschen
(Transporte im Rollstuhl)
 Deutsches Rotes Kreuz, Albiger Straße 33, 55232 Alzey,
Telefon 06731/96990
 Mini-Car, Wolfgang Bürky, Im Bahnhof, 55232 Alzey,
Telefon 0700/64642272
 Fahrservice-Team Plutta, Hinter dem Turm 27, 55286 Wörrstadt,
Telefon 06732/96 44 888, Mobil 0157/56579678 oder
0170/71 222 09
 Johanniter Unfallhilfe, Herrnsheimer Straße 20, 67574 Osthofen,
Telefon 06242/912897
Behinderte, die ohne Rollstuhl transportiert werden können, können
sich an alle Mietwagen- und Taxinunternehmen wenden. Personen
mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen: „a G“ im
Schwerbehindertenausweis), bei denen im Haushalt kein Fahrzeug
zur Verfügung steht, haben bei Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen (Sozialhilfebedürftigkeit) einen Anspruch auf Zuteilung
von Fahrscheinen für den Behindertenfahrdienst.
Info
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Telefon 06731/408-2321
Menüservice – Essen auf Rädern
Wenn das Zubereiten von warmen Mahlzeiten Probleme bereitet und
auch keine Möglichkeit besteht, das Essen außerhalb der eigenen
Wohnung wie zum Beispiel in Gaststätten einzunehmen, kommt das
„Essen auf Rädern“ in Betracht. Nachstehende Organisationen bieten
im Landkreis Alzey-Worms einen Menüservice an. Über diesen Service
steht eine warme, ausgewogene und gesunde Mahlzeit am Tag zur
Verfügung. Auch alle Diätformen werden im Regelfall angeboten.
 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Alzey,
Telefon 06731/9699-30
 Tiedtke Menüservice, Monsheim, Telefon 06243/908241
 Arbeiter-Samariterbund, Kreisverband Worms-Alzey,
Telefon 06241/97879-14
 Deutsches Rotes Kreuz, OV Nierstein-Oppenheim,
Telefon 06133/4256
Informationen über weitere Anbieter oder auch Mittagstische einzelner Gemeinden können Sie auch bei den Pflegestützpunkten
erhalten.
Hausnotruf-Dienste
Speziell für ältere, alleinstehende Menschen, die sich noch in ihrer
eigenen Wohnung selbstständig versorgen können, gibt es den Hausnotruf. Hierbei wird ein kleines Gerät am Körper getragen, über das
im Notfall per Knopfdruck schnelle Hilfe herbei geholt werden kann.
Ein Hausnotrufsystem ist als Hilfsmittel bei der Pflegeversicherung
anerkannt. Bei Pflegebedürftigkeit trägt die Pflegekasse die Kosten.
Für einkommensschwache Personen ist unter Umständen auch die
Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich.
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Niedrigschwellige Betreuungsangebote
für Demenzkranke
Caritaszentrum Alzey
stundenweise häusliche Betreuung für Menschen mit Demenz
durch ehrenamtlich geschulte Helfer; Betreuungsgruppe für
Menschen mit Demenz im Aufbau
Ev. Sozialstation Alzey
Betreuungsgruppe samstags in der Sozialstation
Irmgard Adams/exam. Altenpflegerin
Verhinderungspflege in der VG Eich:
Telefon 06246/7970
Verein: „Bürger helfen Senioren“
Stundenweise häusliche Betreuung zur Unterstützung
pflegender Angehöriger
Telefon 06243/9005370
Ev. Sozialstation Osthofen
Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz in Westhofen
Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein
Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz in
Gau-Bickelheim und Saulheim
Weiterhin bieten alle ambulanten Pflegedienste (s. Adressen)
Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz an.
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Tagespflegeeinrichtungen
Rheinhessen-Fachklinik Alzey
Geriatrische Tagesstätte
Dautenheimer Landstraße 66
55232 Alzey
Telefon 06731/501468
Tagespflege Kuttler
Alzeyer Straße 123a
67592 Flörsheim-Dalsheim
Telefon 06243/903831
Johanniterhofstraße 10
55234 Hangen-Weisheim
Brauereistraße 16
67549 Worms
Telefon 06241/9702693
Tagespflegeeinrichtung Haus Jacobus
Neißestraße 24 – 26
67574 Osthofen
Telefon 06242/9111012
Tagespflege Johannes Centrum
Carl-Maria-von-Weber-Platz 2
67574 Osthofen
Telefon 06242/8699000
Ambulante Pflegedienste
Im Landkreis Alzey-Worms gibt es zahlreiche ambulante Pflegedienste, die mithelfen, dass Sie bei vorübergehender oder ständiger
Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Bei einer Erkrankung verschreibt
Ihnen der Arzt häusliche Krankenpflege und die Krankenkasse zahlt
die Leistungen. Bei Pflegebedürftigkeit können Sie pflegerische und
hauswirtschaftliche Hilfen erhalten. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung und eventuell ergänzend vom Sozialamt getragen.
Wichtig ist, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den
Kranken- und Pflegekassen hat, denn nur dann können die Kosten
mit den Kassen abgerechnet werden.
Adressen der ambulanten Pflegedienste:
Ev. Sozialstation Alzey
Josselinstraße 3
55232 Alzey
Telefon 06731/2668
Pflegedienst der AWO
Hellgasse 20
55232 Alzey
Telefon 06731/7800
Ambulanter Krankenpflegedienst
Heike Messenkopf
Backhausgasse 2
55234 Bermersheim
Telefon 06731/992916
Bornheimer Sozialstation
Ambulanter Krankenpflegedienst e.V.
Mainzer Landstraße 6
55237 Bornheim
Telefon 06734/960003
Krankenpflege und Betreuung Kuttler
Berthold-Brecht-Weg 1
67592 Flörsheim-Dalsheim
Telefon 06243/903831
Pflege mit System
Edeltraud Kullmann
Kirchweg 35
55234 Freimersheim
Telefon 06731/549630
Mobiler Pflegedienst Wonnegau GmbH
Bahnhofstraße 16
67599 Gundheim
Telefon 06244/9197910
Pflegezentrum Ute Lange (vormals: Mettenheim)
Hauptstraße 97
67583 Guntersblum
Telefon 06249/8045330
Mobiler Kranken- und Altenpflegedienst
Petra Tiedtke
Silberbergstraße 4
67590 Monsheim
Telefon 06243/5206
Ev. Sozialstation Osthofen
Auf der Rosselshecke 16
67574 Osthofen
Telefon 06242/3553
Alten- und Pflegeheim Jacobus – Amb. Dienst
Neißestraße 24 – 26
67574 Osthofen
Telefon 06242/911100
27
Amb. Betreuungs- und Pflegedienst Kleinmann
Wormser Straße 2
67593 Westhofen
Telefon 06244/905795
Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein
Schulrat-Spang-Straße 2
55597 Wöllstein
Telefon 06703/91110
Ambulante Palliativpflege
Verein zur Förderung der ambulanten Palliativversorgung
Rheinhessen-Pfalz
Von-Steuben-Straße 17
67549 Worms
Telefon 06241/977380
www.sapv-rhh-pf.de
Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren
Das herkömmliche Alten- und Pflegeheim ist längst nicht mehr die
einzige Alternative, wenn das Leben in der eigenen Wohnung nicht
mehr möglich ist. So haben sich in den letzten Jahren Angebote des
Betreuten Wohnens entwickelt. In diesen Wohnanlagen können Sie
eine seniorengerechte Wohnung mieten. Mit dem Mietverhältnis
wird vom Betreiber der Anlage ein Grundbetreuungspaket angeboten, das persönliche Betreuung, einen Notrufservice und das Recht
zur Benutzung vorhandener Gemeinschaftsanlagen umfasst. Daneben werden je nach Bedarf weitere Service- und Pflegeleistungen
gegen Entgelt angeboten. Die Bewohner im Betreuten Wohnen können ihren Tagesablauf frei gestalten und nehmen Hilfe nur dann und
insoweit in Anspruch, wie sie gebraucht wird.
Angebote Betreutes Wohnen im Landkreis Alzey-Worms:
Pro Seniore Residenz Wonnegau
Philipp-Merkel-Straße 6
67592 Flörsheim-Dalsheim
Telefon 06243/90209
Telefax 06243/902899
Alten- und Pflegeheim Haus Jacobus
Neißestraße 22
67574 Osthofen
Telefon 06242/91110-0
Telefax 06242/91110-40
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Alten- und Pflegeheim Haus Michael
Ostdeutsche Straße 4
55232 Alzey
Telefon 06731/9623-0
28
Kursana Domizil Haus Urban
Hagenstraße 61
55232 Alzey
Telefon 06731/5486-0
Johannes Centrum GmbH
Carl-Maria-von-Weber-Platz 2
67574 Osthofen
Telefon 06242/600-88/-89
Alten- und Pflegeheim Haus Tabea
Sigelindstraße 3
55232 Alzey
Telefon 06731/5477-0
Seniorenzentrum der AWO
Humboldstraße 3
55286 Wörrstadt
Telefon 06732/914-0
Alten- und Pflegeheim Haus Sieglinde
Schwanenstraße 2
67595 Bechtheim
Telefon 06242/91128-0
DRK Alten- und Pflegeheim
Eulenburgstraße 12
67547 Worms
Telefon 06241/4007-0
Geriatrum Eich
Im Gießen 11
67575 Eich
Telefon 06246/90469-0
Altenzentrum der AWO
Remeyerhofstraße 19
67547 Worms
Telefon 06241/4080
Pro Seniore Residenz Wonnegau
Philipp-Merkel-Straße 6
67592 Flörsheim-Dalsheim
Telefon 06243/90209
Caritas Alten- und Pflegeheim
Berggartenstraße 3
67547 Worms
Telefon 06241/9116-0
Altenpflegezentrum Osthofen GmbH
Rheinstraße 51
67574 Osthofen
Telefon 06242/91140-0
Altenzentrum Sophienstift
Römerstraße 18 – 22
67547 Worms
Telefon 06241/9040
Alten- und Pflegeheim Jacobus
Neißestraße 24 – 26
67574 Osthofen
Telefon 06242/91110-0
Martin-Luther-Haus
Odenwaldstraße 1
67551 Worms-Pfeddersheim
Telefon 06247/1041
29
Altenheim Haus Hallermann
Landgrafenstraße 49
67549 Worms-Pfiffligheim
Telefon 06241/75904
Pro Seniore Residenz Amandusstift
Haus Reitgasse 20
Haus Narzissenweg 1 + 3
67551 Worms-Weinsheim
Telefon 06241/3009-0
Cura Sana Pflegeheim Wöllstein
Schulrat-Spang-Straße 10
55597 Wöllstein
Telefon 06703/30700-0
Römergarten Residenzen GmbH
Haus Gabriel
Ritter-Hundt-Straße 1 A
55291 Saulheim
Telefon 06732/9388-0
Beschwerden
Wenn Sie mit der Arbeit eines Pflegeheimes einmal nicht zufrieden
sind, besprechen Sie die Probleme mit der Heimleitung. Gelingt eine
zufrieden stellende Lösung nicht, können Sie oder Ihre Angehörigen
sich auch an die Aufsichtsbehörde wenden.
Info
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG
(Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe)
Rheinallee 97 – 101
55118 Mainz
Telefon 06131/967-0
30
Auch die Verbraucherzentrale bietet Beratung bei
Beschwerden über Pflege an:
Verbraucherzentrale Mainz
Beratungs- und Beschwerdedienst Pflege
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon 06131/284841
Ihre Kreisverwaltung Alzey-Worms
Impressum
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Telefon 06731/408 - 0
Telefax 06731/408 - 1280
[email protected]
www.kreis-alzey-worms.de
Herausgeber:
Landkreis Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey
Telefon 0 6731/408 - 0, Telefax 0 67 31/408 - 1280
[email protected], www.kreis-alzey-worms.de
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
Allgemeine Sprechzeit für Besucher ist:
Montag bis Freitag  8:00 – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr
KfZ-Zulassung:
Montag und Dienstag
und
Mittwoch
Donnerstag
und Freitag
7:30 – 13.00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
7:30 – 13:30 Uhr
7:30 – 13:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
7:30 – 12:00 Uhr
Das Gesundheitsamt hat folgende Sprechzeiten:
In Worms
(Dienstgebäude Korngasse 2, Seiteneingang):
Montag bis Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr
Freitags geschlossen
In Alzey
(Dienstgebäude An der Hexenbleiche 36):
Montag bis Freitag  8:00 – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr
Fotos:
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S. 18
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S. 19
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