Top-Leistungen R+V Allgemeine KfzPolice
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Top-Leistungen R+V Allgemeine KfzPolice
Top-Leistungen R+V Allgemeine KfzPolice-Plus (Tarif 07/2011) Haftpflicht 8 Deckungssumme 100 Mio. EUR pauschal (max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person) 8 Mehrwerte beitragsfrei mitversichert 8 Kfz-Umweltschadensversicherung integriert 8 Neuwertentschädigung für Informations- und Unterhaltungssysteme bei Totalschaden/-diebstahl 8 „Mallorca-Police“ auch in Deutschland gültig 8 Rabattretter integriert (ab SF 25) 8 Keine Abzüge neu für alt auf Lackierung, Ersatzteile und Bereifung bis 12 Monate nach Erwerb 8 Ersatz von Tierbiss-Schäden (ausgenommen Haus- und Nutztiere) inklusive Folgeschäden bis Optional in der KH 8 Rabattschutz (ab SF 6) 8 Ersatz von Aggregatschäden bei Kurzschluss bis 3.000 EUR in der Teilkasko 8 Fahrerschutz-Versicherung 8 Lawinenschäden in der Teilkasko (inklusive Dachlawinen) 8 Schutzbrief 8 Ersatz der Navigations-CD /-DVD bei versichertem Totaldiebstahl des eingebauten 8 Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) 5.000 EUR in der Teilkasko Navigationssystems bis 400 EUR 8 Kostenübernahme für Schlüssel-/ Schlossaustausch infolge Diebstahls des Schlüssels bis 500 EUR Kasko 8 Zulassungskosten inklusive Kennzeichen für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden oder 8 Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem VN und dem berechtigten Fahrer; Leistungskürzung nur bei Alkohol / Rauschmitteln und grob 8 Entsorgungskosten bei Totalschaden fahrlässig begünstigtem Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile 8 Fährrisiko in der Vollkasko (z. B. Untergang, Überbordspülen) Totaldiebstahl, wenn dieses wieder bei der R+V Allgemeine kaskoversichert wird 8 Neuwertentschädigung bis 18 Monate nach Erstzulassung bei Totalschaden; bei Totaldiebstahl bis 12 Monate Optional in der Kasko 8 Kaufwertentschädigung bis 18 Monate nach Zulassung bei Totalschaden in der 8 Differenzdeckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge (sog. GAP-Deckung) 8 Rabattschutz (ab SF 6 und nur zusammen mit Rabattschutz in der Haftpflicht) Vollkasko; bei Totaldiebstahl 12 Monate 8 Rabattretter integriert (ab SF 25) 8 Werkstattservice 8 Zusammenstoß mit Tieren Die Leistungen und Einstufungsregelungen werden hier nur vereinfacht dargestellt; Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und dem Tarifanhang. 8Sonder-Einstufungen bei der R+V Allgemeine SF 2 für ein neu hinzukommendes Fahrzeug (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad) Voraussetzungen: SF 2 für Kunden-Kinder (nur Pkw): 8 Halter und VN muss das Kind sein (Mindestalter 17 Jahre) 8 Elternfahrzeug (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad) ist mind. in SF5 eingestuft und 8 Erstfahrzeug (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad) ist auf den VN (auch Firma), Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner zugelassen und mind. in SF 2 eingestuft bei uns versichert oder Antrag auf Versichererwechsel zur nächsten Hauptfälligkeit liegt vor 8 Fahrer ausschließlich das Kind, dessen Eltern und der in häuslicher Gemeinschaft lebende 8 Halter des Zweitfahrzeugs muss eine der vorgenannten Personen sein Lebenspartner des Kindes 8 Die Eltern oder das Kind schließen zusätzlich einen Non-K-Versicherungsvertrag bei der 8 Kein Fahrer unter 23 Jahre darf das Fahrzeug fahren R+V Versicherungsgruppe ab 8 Eltern sind noch für das Kind (VN) unterhaltspflichtig oder das Kind lebt in häuslicher Gemein- leicher SFR wie das Erstfahrzeug G (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad) Voraussetzungen: 8 Halter und VN müssen bei beiden Fahrzeugen identisch sein schaft mit den Eltern SF 1/2 für Kinder (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad): 8 Elternfahrzeug (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad) ist mind. in SF 1/2 8 Fahrer des Zweitfahrzeugs ausschließlich VN eingestuft 8 Erstfahrzeug ist bei der R+V Allgemeine, KRAVAG-LOGISTIC, KRAVAG-ALLGEMEINE, 8 VN und Halter des Elternfahrzeugs müssen identisch sein Condor Allgemeine oder Optima versichert und mind. in SF 5 eingestuft 8 VN muss 23 Jahre alt sein 8 VN muss eine natürliche Person sein 8 Hinweis: Wenn das Erstfahrzeug noch nicht bei uns versichert ist, kann zunächst die Einstufung Übernahme von Sondereinstufungen (von außerhalb der R+V Versicherungsgruppe) Voraussetzungen: in SF 2 erfolgen. Der Vertrag kann bei schadenfreiem Verlauf auf Antrag umgestellt werden, 8 Die Sondereinstufung wird durch Einreichung einer Kopie der Police oder der letzten sobald das Erstfahrzeug innerhalb eines Jahres bei uns versichert ist. SF 1/2 für Fahranfänger (nur Pkw) Voraussetzungen: Beitragsrechnung nachgewiesen und ausdrücklich beantragt 8 VN hat ein Fahrsicherheitstraining innerhalb der letzten 6 Monate absolviert oder Firmengründungen/Existenzgründer Pkw: SF 3 in KH und VK LKW, Zugmaschinen und Omnibusse: SF 2 in KH und SF 3 in VK Voraussetzungen: 8 VN ist seit dem 16. Lebensjahr im Besitz der Führerscheinklasse Mofa oder M oder 8 Firmen-/Existenzgründung liegt nicht länger als 1 Jahr zurück (Kopie der Gewerbe- eifügen! weis b Bitte Nach Pkw ist auf den VN zugelassen und versichert und 8 VN hat am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre teilgenommen anmeldung bzw. des Gewerbescheins beifügen) 01 700 70 0064 400 0 04.11 8 Kein anrechenbarer Vorvertrag vorhanden