Top-Leistungen R+V Allgemeine KfzPolice

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Top-Leistungen R+V Allgemeine KfzPolice
Top-Leistungen
R+V Allgemeine KfzPolice-Plus (Tarif 07/2011)
Haftpflicht
8 Deckungssumme 100 Mio. EUR pauschal (max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person)
8 Mehrwerte beitragsfrei mitversichert
8 Kfz-Umweltschadensversicherung integriert
8 Neuwertentschädigung für Informations- und Unterhaltungssysteme bei Totalschaden/-diebstahl
8 „Mallorca-Police“ auch in Deutschland gültig
8 Rabattretter integriert (ab SF 25)
8 Keine Abzüge neu für alt auf Lackierung, Ersatzteile und Bereifung
bis 12 Monate nach Erwerb
8 Ersatz von Tierbiss-Schäden (ausgenommen Haus- und Nutztiere) inklusive Folgeschäden bis
Optional in der KH
8 Rabattschutz (ab SF 6)
8 Ersatz von Aggregatschäden bei Kurzschluss bis 3.000 EUR in der Teilkasko
8 Fahrerschutz-Versicherung
8 Lawinenschäden in der Teilkasko (inklusive Dachlawinen)
8 Schutzbrief
8 Ersatz der Navigations-CD /-DVD bei versichertem Totaldiebstahl des eingebauten
8 Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus)
5.000 EUR in der Teilkasko
Navigationssystems bis 400 EUR
8 Kostenübernahme für Schlüssel-/ Schlossaustausch infolge Diebstahls des Schlüssels bis 500 EUR
Kasko
8 Zulassungskosten inklusive Kennzeichen für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden oder
8 Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem VN und dem
berechtigten Fahrer; Leistungskürzung nur bei Alkohol / Rauschmitteln und grob 8 Entsorgungskosten bei Totalschaden
fahrlässig begünstigtem Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile
8 Fährrisiko in der Vollkasko (z. B. Untergang, Überbordspülen)
Totaldiebstahl, wenn dieses wieder bei der R+V Allgemeine kaskoversichert wird
8 Neuwertentschädigung bis 18 Monate nach Erstzulassung bei Totalschaden; bei
Totaldiebstahl bis 12 Monate
Optional in der Kasko
8 Kaufwertentschädigung bis 18 Monate nach Zulassung bei Totalschaden in der
8 Differenzdeckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge (sog. GAP-Deckung)
8 Rabattschutz (ab SF 6 und nur zusammen mit Rabattschutz in der Haftpflicht)
Vollkasko; bei Totaldiebstahl 12 Monate
8 Rabattretter integriert (ab SF 25)
8 Werkstattservice
8 Zusammenstoß mit Tieren
Die Leistungen und Einstufungsregelungen werden hier nur vereinfacht dargestellt; Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und dem Tarifanhang.
8Sonder-Einstufungen
bei der R+V Allgemeine
SF 2 für ein neu hinzukommendes Fahrzeug (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad)
Voraussetzungen:
SF 2 für Kunden-Kinder (nur Pkw):
8 Halter und VN muss das Kind sein (Mindestalter 17 Jahre)
8 Elternfahrzeug (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad) ist mind. in SF5 eingestuft und
8 Erstfahrzeug (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad) ist auf den VN (auch Firma), Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner zugelassen und mind. in SF 2 eingestuft
bei uns versichert oder Antrag auf Versichererwechsel zur nächsten Hauptfälligkeit liegt vor
8 Fahrer ausschließlich das Kind, dessen Eltern und der in häuslicher Gemeinschaft lebende
8 Halter des Zweitfahrzeugs muss eine der vorgenannten Personen sein
Lebenspartner des Kindes
8 Die Eltern oder das Kind schließen zusätzlich einen Non-K-Versicherungsvertrag bei der 8 Kein Fahrer unter 23 Jahre darf das Fahrzeug fahren
R+V Versicherungsgruppe ab
8 Eltern sind noch für das Kind (VN) unterhaltspflichtig oder das Kind lebt in häuslicher Gemein-
leicher SFR wie das Erstfahrzeug
G
(Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad)
Voraussetzungen:
8 Halter und VN müssen bei beiden Fahrzeugen identisch sein
schaft mit den Eltern
SF 1/2 für Kinder (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad):
8 Elternfahrzeug (Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad) ist mind. in SF 1/2 8 Fahrer des Zweitfahrzeugs ausschließlich VN
eingestuft
8 Erstfahrzeug ist bei der R+V Allgemeine, KRAVAG-LOGISTIC, KRAVAG-ALLGEMEINE, 8 VN und Halter des Elternfahrzeugs müssen identisch sein
Condor Allgemeine oder Optima versichert und mind. in SF 5 eingestuft
8 VN muss 23 Jahre alt sein
8 VN muss eine natürliche Person sein
8 Hinweis: Wenn das Erstfahrzeug noch nicht bei uns versichert ist, kann zunächst die Einstufung Übernahme von Sondereinstufungen
(von außerhalb der R+V Versicherungsgruppe)
Voraussetzungen:
in SF 2 erfolgen. Der Vertrag kann bei schadenfreiem Verlauf auf Antrag umgestellt werden,
8 Die Sondereinstufung wird durch Einreichung einer Kopie der Police oder der letzten
sobald das Erstfahrzeug innerhalb eines Jahres bei uns versichert ist.
SF 1/2 für Fahranfänger (nur Pkw)
Voraussetzungen:
Beitragsrechnung nachgewiesen und ausdrücklich beantragt
8 VN hat ein Fahrsicherheitstraining innerhalb der letzten 6 Monate absolviert oder
Firmengründungen/Existenzgründer
Pkw: SF 3 in KH und VK
LKW, Zugmaschinen und Omnibusse: SF 2 in KH und SF 3 in VK
Voraussetzungen:
8 VN ist seit dem 16. Lebensjahr im Besitz der Führerscheinklasse Mofa oder M oder
8 Firmen-/Existenzgründung liegt nicht länger als 1 Jahr zurück (Kopie der Gewerbe-
eifügen!
weis b
Bitte Nach
Pkw ist auf den VN zugelassen und versichert und
8 VN hat am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre teilgenommen
anmeldung bzw. des Gewerbescheins beifügen)
01 700 70 0064 400 0 04.11
8 Kein anrechenbarer Vorvertrag vorhanden