27086 - Abschlussbericht - Cleaner Production Germany

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27086 - Abschlussbericht - Cleaner Production Germany
ERFORSCHUNG VON HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR
ÖKOLOGISCHES WIRTSCHAFTEN
Projekt-Nr.: 07 OWI 03
Thema:
GRUNDLAGEN UND PERSPEKTIVEN EINER NACHHALTIGEN
BAUWIRTSCHAFT
PHASE A:
ZUSTANDSANALYSE DES FÜR DIE BAUWIRTSCHAFT
RELEVANTEN RESSOURCENVERBRAUCHES
(ÖKOLOGISCHE UND ÖKONOMISCHE RELEVANZ)
Projektträger des BMBF für Umwelt- und Klimaforschung:
GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH, München
Endfassung
07. November 1997
Durchführung:
PHILIPP HOLZMANN
Aktiengesellschaft
ZENTRALABTEILUNG
UMWELTSCHUTZ
An der Gehespitz 20 D/467
63263 Neu-Isenburg
Telefon: (06102) 45 39 71
Telefax: (06102) 45 39 59
Ingenieurgesellschaft mbH
NL Frankfurt
An der Gehespitz 50
63263 Neu-Isenburg
Telefon: (06102) 45 36 00
Telefax: (06102) 45 36 36
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Projektträger:
Dipl.-Geogr. I. Balzer
Dipl.-Soz. H. Fricke,
GSF Forschungszentrum PT-UKF, München
GSF Forschungszentrum PT-UKF, München
Projektleitung beim AN:
Dipl.-Ing. S. Tröger
Dipl.-Ing. P. Hissnauer
Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main
Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main
Bearbeiter:
Dr. R. Mühlmann
Dipl.-Geogr. F. Motzko-Lisy
Dipl.-Geol. O. Ogrin
Dipl.-Geol. M. Schykowski
Dipl.-Geoök. cand. A. Bockelmann
IMS Ingenieurgesellschaft mbH, NL Frankfurt
IMS Ingenieurgesellschaft mbH, NL Frankfurt
IMS Ingenieurgesellschaft mbH, NL Frankfurt
IMS Ingenieurgesellschaft mbH, NL Frankfurt
IMS Ingenieurgesellschaft mbH, NL Frankfurt
Weitere Bearbeiter:
Dr. Kornadt
Dipl.-Geol. H. Seidensticker
Dipl.-Ing. H. Görg
Dr. D. Tommerdich
Dipl.-Geogr. B. Mosen
Dipl.-Geogr. S. Schunk
Dipl.-Howi. R. Scharai-Rad
Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main
Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main
TH Darmstadt, Institut WAR
Verband Deutscher Baustoff-Recycling
Unternehmen e. V., Bonn
Büro für Geoökologie und Umweltplanung, Gießen
Büro für Geoökologie und Umweltplanung, Gießen
Universität Hamburg
Abstimmungsgespräche:
Im Laufe der Projektphase A wurden vier Abstimmungsgespräche durchgeführt, an denen
folgende Teilnehmer mitwirkten:
Dipl.-Geogr. I. Balzer
Dr. A. Willms-Herget
Dipl.-Ing. D. Bernhardt
Dipl.-Ing. B. Fischer
Dr. K. Henseling
Dipl.-Ing. Losch
Lw_12_600a.doc/23.06.98
GSF Forschungszentrum PT-UKF, München
Bundesmin. f. Bildung, Wissenschaft, Forschung
und Technologie; Ref. 421 „Ökologische
Forschung“, Bonn
Enquette-Kommission „Schutz des Menschen und
der Umwelt“, Bonn
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen
und Städtebau; Referat BI4, Bonn
Umweltbundesamt, Berlin
Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und
Raumordnung, Bonn
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Dipl.-Geogr. H. Ellerbrock
Dr. W. Lorenz
Dr. M. Scharai-Rad
Dipl.-Phys. D. Brune
Dipl.-Ing. R. Möller
Dr. Jeske
Dr. M. Buchert
Dr. W. Jenseit
Dr. M. Ruch
Dipl.-Ing. F. Schultmann
Prof. Dr. K.J. Beckmann
Dr. Reck
Dr. H. Kerner
Prof. Katzur
Dipl.-Ing. Stieghorst
Dr. D. Tommerdich
Dipl.-Ing. S. Tröger
Dipl.-Ing. P. Hissnauer
Dr. R. Mühlmann
Dipl.-Geogr. F. Motzko-Lisy
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes NRW, Düsseldorf
Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe, Hannover
Bundesforschungsanstalt f. Forst- und
Holzwirtschaft, Hamburg
Forschungszentrum Karlsruhe
Forschungszentrum Karlsruhe
Forschungszentrum Karlsruhe
Öko-Institut für angewandte Ökologie e. V.,
Darmstadt
Öko-Institut für angewandte Ökologie e. V.,
Darmstadt
DFIU-IFARE Universität Karlsruhe
DFIU-IFARE Universität Karlsruhe
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule
RTWH Aachen, Institut für Stadtbauwesen
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
Ökologiezentrum, Kiel
team 18 Umwelt Forschung, Freising
Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften,
Finsterwalde
Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Karlsruhe
BRB, Bonn
Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main
Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main
IMS Ingenieurgesellschaft mbH, NL Frankfurt
IMS Ingenieurgesellschaft mbH, NL Frankfurt
Wissenschaftlichen Begleitung:
Projektbegleitend wurden 3 Workshops mit einem wissenschaftlichen und sachkompetenten
Beirat durchgeführt:
K. Bartels
Dr. M. Buchert
Dipl.-Geogr. H. Ellerbrock
Dipl.-Ing. H. Görg
Prof. Dr. M. Hauhs
Dr. Hinterwäller
Dr. W. Lorenz
Dr. T. Lützkendorf
Dipl.-Ing. R. Möller
Dipl.-Geogr. B. Mosen
Dr. M. Scharai-Rad
Dipl.-Ing. F. Schultmann
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IG Bau, Agrar und Umwelt, Frankfurt/M.
Öko-Institut für angewandte Ökologie e. V.,
Darmstadt
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes NRW, Düsseldorf
TH Darmstadt, Institut WAR
Universität Bayreuth Lehrstuhl Ökologische
Modellbildung, Bayreuth
Deutsche Asphalt, Neu-Isenburg
Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe, Hannover
Universität Weimar
Forschungszentrum Karlsruhe
Büro für Geoökologie und Umweltplanung, Gießen
Bundesforschungsanstalt f. Forst- und
Holzwirtschaft, Hamburg
DFIU-IFARE Universität Karlsruhe
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
M. Schulz
Dipl.-Geogr. S. Schunck
Dr. V. Stein
Dipl.-Ing. Stieghorst
Dr. D. Tommerdich
Dr. Weiß
Prof. W. Willkomm
Dr. W. Windhorst
Lw_12_600a.doc/23.06.98
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Geschäftsführer der Hülskens Holding GmbH &
Co., Wesel - in Vertretung des Bundesverbandes
Steine und Erden, Frankfurt/M.
Büro für Geoökologie und Umweltplanung, Gießen
Niedersächsisches Landesamt für
Bodenforschung, Hannover
Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Karlsruhe
BRB, Bonn
UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle,
Leipzig
FH Hamburg
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
Ökologiezentrum, Kiel
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
ZUSAMMENFASSUNG
1 SITUATION DER MINERALISCHEN ROHSTOFFVORRÄTE
Die Abbaustätten von mineralischen Rohstoffen (Kiese und Sande, Hartgesteine sowie
Tone) orientieren sich an den geologischen Vorkommen und stehen in der Regel in enger
räumlicher Beziehung zu den Absatzmärkten.
Die geologischen Kies- und Sandvorräte aus tertiären und quartären Bildungen in
Deutschland bieten eine ausreichende Vorratssicherung über einen langen Zeitraum. Die
Berechnung oder Schätzung geologischer Vorräte läßt aber konkurrierende oder
einschränkende Nutzungen wie Siedlungsräume, Straßen, Eisenbahnen, Leitungstrassen,
Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete und andere Schutzgebiete außer Betracht, so
daß die tatsächliche Verfügbarkeit wesentlich geringer ist.
Aus geologischer Sicht sind Natursteine in Deutschland in so großen Mengen vorhanden,
daß eine Vorratsschätzung bisher unterblieb. Einzelne Natursteinvorkommen (wie z.B.
Bimsstein) sind allerdings nahezu erschöpft, weil ihre geologischen Vorkommen gering sind
und ihr vollständiger Abbau aus Gründen des Natur- und Landschaftschutzes nicht möglich
und auch nicht sinnvoll ist. Für alle anderen Natursteinvorkommen läßt die geologische
Situation nicht in allen Bundesländern die gleichen Mengen- und Qualitätserzeugung zu, so
daß, fast noch stärker als bei Sanden und Kiesen, eine regionale Konzentration der
Produktion zu verzeichnen ist.
Eine lagerstättenkundliche und wirtschaftsgeologische Bearbeitung der Ton-Lagerstätten in
Deutschland fehlt in weiten Teilen. Lediglich in Niedersachsen und in den bedeutsamsten
Lagerstätten der ehemaligen DDR ist eine systematische Untersuchung der Tonlagerstätten
vorgenommen worden.
2 VERBRAUCH AN MINERALISCHEN ROHSTOFFEN
Die
Fördermengen
von
mineralischen
Rohstoffen
schwanken
in
den
einzelnen
Bundesländern. Die in Deutschland geförderte mineralische Rohstoffmenge beläuft sich im
Jahr 1994 auf ca. 1 Mrd. t. Die Fördermengen der Energieträger Steinkohle und Braunkohle
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1
Zusammenfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
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liegen dagegen bei nur ca. 260 Mio. t (ca. 25 % der mineralischen Rohstoffe) (siehe Tab. 1
und Abb. 1).
Tab. 1:
Rohstoffförderung in Deutschland 1994
Deutschland (1994)
Sand und Kies
Naturstein
Ton
einheimisches Holz (r)
zum Vergleich:
Steinkohle
Braunkohle
Roheisen
Rohstahl
warmgewalzte Stahlprodukte
1)
1)
1)
2)
Rohstoffförderung
Mio. t/a
464
364
48
40
Verbrauch/Einwohner
t/a
5,8
4,6
0,6
0,5
3)
3)
4)
4)
4)
52
207
28
40
33
0,8
2,6
0,4
0,5
0,4
1)
BUNDESVERBAND STEINE UND ERDEN (1996),
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR FORST- UND HOLZWIRTSCHAFT (1997); Zahlen für das Jahr 1995
3)
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, BERGBEHÖRDEN DER LÄNDER (1995),
4)
STATISTISCHE BUNDESAMT (1997); Produktionszahlen für das Jahr 1996,
2)
Die Größenordnung der Importe und Exporte von mineralischen Rohstoffen bewegt sich bei
jeweils ca. 3 % der deutschen Produktion. Von Bedeutung sind diese Stoffströme
insbesondere in grenznahen Regionen.
Die amtliche Statistik erfaßt nur ca. 50 % der geförderten Rohstoffmengen. Hinsichtlich einer
verbesserten Planungsgrundlage sind die Produktionszahlen zukünftig in einer optimierten
Form zu erfassen.
3 ÖKOLOGISCHE ASPEKTE DER ROHSTOFFGEWINNUNG
Der
Abbau
oberflächennaher
Rohstoffe
steht
in
Wechselwirkung
mit
anderen
Raumnutzungen bzw. -ansprüchen. Die für den Abbau von mineralischen Rohstoffen (Kies
und Sand, Hartgestein sowie Ton) erforderliche temporäre Flächeninanspruchnahme bewegt
sich in einer Größenordnung von ca. 8.000 ha pro Jahr, das sind
ca. 0,03 % der
Gesamtfläche Deutschlands.
Folgende Seite
Abb. 1:
In- und Output primärer und sekundärer Baurohstoffe
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2
Zusammenfassung
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Ton
46 Mio. t (5%)
Primäre Rohstoffe
884 Mio. t
Holz
10 Mio. t (2%)
Baurestmassen
85 Mio. t
Natursteine
359 Mio. t (41%)
Verwertung
35 Mio. t
Beseitigung
50 Mio. t
Sand und Kies
460 Mio. t (52%)
350
Baustoffverbrauch
301
300
250
239
Natursteine
200
Mio. t
Sand und Kies
Ton
159
Holz
150
Baurestmassen
120
100
50
42
30
10
4
0
Hochbau
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Tiefbau
Sonst.
3
Zusammenfassung
5
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Bei dieser Flächeninanspruchnahme handelt es sich um eine temporäre Nutzung, die nach
dem Abbau der Rohstoffe in eine andere Nutzung übergeht (Forst, Landwirtschaft,
Naturschutz, Erholung u.a.). Aufgrund der ungleichen Verteilung der Rohstoffvorkommen
über ganz Deutschland und bedingt durch die Lage der Absatzmärkte, insbesondere der
Ballungsräume, ergeben sich regionale Abbauschwerpunkte mit hoher Flächeninanspruchnahme.
In der Zeit einer abgeschwächten Siedlungsentwicklung in den Jahren 1989 - 1992 in den
alten Bundesländern wurden 71 ha/Tag Land für Siedlungs- und Verkehrszwecke in
Anspruch genommen, in den Jahren 1985 - 1988 waren das sogar 97 ha/Tag. Der
temporäre
„Landschaftsverbrauch“
durch
den
Abbau
von
Baurohstoffen
beträgt
demgegenüber im Mittel ca. 21 ha pro Tag. Bei der zu erwartenden Zunahme der
Wohnbautätigkeit und Infrastrukturmaßnahmen ist mittelfristig bis zum Jahr 2010 nicht mit
einer rückläufigen Entwicklung des Landschaftsverbrauches durch den Bau von Wohn- und
Infrastrukturmaßnahmen zu rechnen.
Abb. 2:
Flächeninanspruchnahme pro Tag in Deutschland
Baustoffgewinnung
ca. 22 ha/Tag**
temporäre Flächeninanspruchnahme
Flächenversiegelung
Infrastruktur- und
Baumaßnahmen
ca.71 bis 97 ha/Tag*
Quelle: * Raumordnungsprognose 2010 (BfLR)
** eigene Berechnungen
In verschiedenen Regionen bestehen ausgeprägte Nutzungskonflikte zwischen der
Rohstoffgewinnung (insbesondere Naßabbau) und der Wasserwirtschaft, speziell dem
Grundwasserschutz. Dies resultiert daraus, daß sich die wertvollsten und ergiebigsten
Lockergesteins-Porengrundwasserleiter mit den Kies- und Sandlagerstätten überdecken.
Weitere
Nutzungskonflikte
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treten
mit
dem
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Naturschutz
und
den
kommunalen
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Entwicklungsvorstellungen auf. Die zunehmenden Nutzungskonflikte führen zu langwierigen
Genehmigungsverfahren und einer „administrativen“ Rohstoffverknappung.
Die Beurteilung der durch die Abbautätigkeit verursachten Eingriffswirkungen ist sehr
differenziert und muß unter regionalen Gesichtspunkten betrachtet werden. Von seiten der
Abbauindustrie wird mit Recht auf umfangreiche Rekultivierungsleistungen und -erfolge
hingewiesen. In manchen Fällen kann unter der Voraussetzung der strikten Anwendung
der naturschutzrechtlichen Rangfolge
•
der Eingriffsvermeidung (Standortprüfung)
•
der Eingriffsminimierung (vielfältige Einzelmaßnahmen)
•
der Eingriffskompensation (Ausgleich, Ersatz, Rekultivierung, Renaturierung)
eine mittel- und langfristig positive Entwicklung von bestimmten Landschaftsteilen herbeigeführt werden. In anderen Fällen werden bedeutsame Biotopstrukturen und Landschaftsteile
beeinträchtigt oder sogar zerstört. Sofern keine besonderen Biotopstrukturen oder Landschaftsteile durch den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe in Anspruch genommen werden, können andererseits erhebliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes erfolgen.
In den letzten Jahren kann bezüglich der Vorstellungen über die Folgenutzung von Abbauflächen seitens der Naturschutzbehörden und -verbänden im Rahmen der Genehmigungsverfahren eine Veränderung beobachtet werden. Zunehmend wird bei Vorhaben des Festgesteinsabbaus die Forderung gestellt, möglichst wenige Maßnahmen nach Beendigung
des Betriebs durchzuführen, um eine ungestörte Sukzession zu ermöglichen.
Das Konzept der Rekultivierung einschließlich der Maßnahmen zur Wiederaufforstung wird
langsam dahingehend modifiziert, daß auch beim Naßabbau von Lockergesteinen und ggf.
beim Trockenabbau von Lockergesteinen vorrangig Renaturierungen unter der Priorität der
Folgenutzung Naturschutz durchgeführt werden. Zusätzliche Parallelnutzungen (z.B. Freizeitnutzung) sind i.d.R. nur bei großen Abbauflächen ökologisch vertretbar.
Abbauzeiträume umfassen in der Regel mehrere Jahrzehnte. Aufgrund kleinräumlich variierender Eigenschaften der mineralischen Rohstoffe und nicht vorhersehbarer Veränderungen in Nachfrage und Marktentwicklung entspricht die Planung meist nicht dem tatsächlichen Abbau- und Rekultivierungsfortschritt, sowohl in zeitlicher als auch in räumlicher
Hinsicht.
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Zusammenfassung
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Rohstoffressourcen und Nutzungskonflikte sind in der Regel auf regionaler und überregionaler Ebene (Bund) nicht bzw. unzureichend bekannt. Hierbei fehlen Daten und Informationen
zu:
•
den Vorratsmengen (technisch/wirtschaftlich verfügbar),
•
den abbaugenehmigten Vorräten (genehmigungsrechtlich verfügbar),
•
den Vorratsmengen aus Vorbehaltsflächen (raumplanerisch verfügbar),
•
den unterschiedlichen Konfliktpotentialen, die in den jeweiligen Regionen stark variieren
können,
•
der genauen Flächeninanspruchnahme,
•
einheitlichen Bewertungskriterien.
4 TRANSPORTE
Aufgrund der transportkostenintensiven Beförderung von Steinen und Erden konzentrieren
sich die Abbaugebiete in der Regel an den Absatzmärkten der Verbrauchsregionen. Typisch
für den Güternahverkehr ist, insbesondere für Kies und Sand, daß sich im Bauwesen die
geographische Lage des Verbrauchers bzw. das Lieferziel permanent ändert. Der flexible
Transporteinsatz ist somit besonders bei nichtstationären Abnehmern eine Voraussetzung
für bedarfsgerechte und kostengünstige Baurohstoffe.
Zu ca. 78 % werden Steine und Erden im Nahbereich (ca. 30 km) per LKW befördert, ca.
10 % per LKW im Fernbereich, 7 % per Binnenschiffahrt und ca. 5 % per Eisenbahn. Im
Bereich der Steine- und Erdenindustrie werden ca. 99 % der Fahrzeug- bzw. Transportmittelbewegungen durch den LKW-Verkehr verursacht.
Der spezifische Energieverbrauch des Straßengüterverkehrs beträgt im Jahr 1993 ca. 628
1
PJ , der Anteil der gesamten Steine- und Erdenindustrie lag bei ca. 103 PJ, d.h. ca. 16 %.
1
1 Mio. t SKE (Steinkohleeinheiten) = 29,3076 Petajoule
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5 PERSPEKTIVEN DER MINERALISCHEN ROHSTOFFPRODUKTION
Auch in Zeiten einer schleppenden Baukonjunktur in Deutschland (alte Bundesrepublik) in
den Jahren 1984 - 1987 wurden noch knapp 300 Mio. t Kies und Sand verbraucht. Im
wiedervereinigten Deutschland dürfte selbst in Zeiten einer schwachen Baukonjunktur die
Produktion nicht unter 400 Mio. t Kies und Sand im Jahr fallen. Bei korrigierten Verbrauchsbzw. Produktionszahlen (z.Z. ungenaue Erfassung durch amtl. Statistik und Industrieverbände) nach oben sind vermutlich 500 Mio. t Kies und Sand zu prognostizieren.
Die perspektivische Entwicklung des Verbrauchs von Naturstein-Rohstoffen ist genauso wie
der Verbrauch von Sanden und Kiesen eng mit der Entwicklung der Bauwirtschaft verbunden. Während Sande und Kiese überwiegend im Hochbau Verwendung finden, werden
Natursteinrohstoffe überwiegend im Tiefbau und Straßenbau eingesetzt aber auch
zunehmende Lieferungen in den Hochbau sind zu verzeichnen (Frostschutzschichten für
Hochbaugründungen).
In der Naturstein-Industrie, besonders aber bei der Produktion von Natursteinen für den
Tiefbau und bei der Zementherstellung, existiert seit Jahrzehnten ein Prozeß der Konzentration auf wenige, aber größere und leistungsfähigere Betriebe bzw. Steinbrüche. Der
Preisdruck, der durch das Transportwesen und die ausländische Konkurrenz, aber auch
durch schwierigere Genehmigungsverfahren und Lohnkosten auf die Naturstein-Branche
wirken, wird diesen Prozeß beschleunigen. Ob dieser Druck dazu führen wird, daß
Deutschland immer stärker von Großsteinbrüchen (Produktion von 10
- 15 Mio. t/a) in
Skandinavien und Großbritanien beliefert wird und die Produktion dadurch im eigenen Lande
proportional noch stärker reduziert wird, läßt sich heute nicht vorhersagen.
Rohstoffe für die Ziegelindustrie und für Steinzeuge und Keramikwaren sind keine Massenrohstoffe wie Kies und Sand und Naturstein. Tone bzw. Lehme für die Ziegelherstellung
sind fast überall in ausreichendem Maße vorhanden, so daß größere Nutzungskonflikte wie
bei den genannten Massenrohstoffen nicht in besonderem Maße auftreten. Größere
Schwankungen sowohl in der Produktion der Rohstoffe als auch der Fertigprodukte waren in
den letzten 15 Jahren nicht zu verzeichnen und dürften auch in Zukunft nicht zu erwarten
sein.
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6 PRIMÄRER ROHSTOFF HOLZ
Der gesamte Derbholzzuwachs in Deutschland liegt bei etwa 60 Mio. m³/a. Über einen
längeren Zeitraum betrachtet, werden in Deutschland jedoch durchschnittlich nur ca. 40 Mio.
m³/a Holz eingeschlagen, so daß bei gleichbleibenden Waldbeständen jährlich weitere 20
Mio. m³ Holz einer potentiellen Nutzung zugeführt werden könnten. Der Gesamtverbrauch
an Holz und Produkten auf der Basis Holz wird in Deutschland für das Jahr 1995 mit rund
89,5 Mio. m³ Rohholzäquivalent beziffert, wobei der Holzverbrauch und Papierverbrauch
jeweils ca. 50 % ausmachen.
In Hinblick auf das potentielle Rohholzaufkommen ist die bedeutendste Baumartengruppe
3
mit jährlich knapp 26 Mio. m die Fichte, gefolgt von Buche und Kiefer mit jeweils etwa 10
3
Mio. m /a. Rund 44 % des potentiellen Rohholzaufkommens entfallen auf Schwachholz (bis
20 cm Mittendurchmesser).
Nach Prognosen der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft ändert sich das
durchschnittliche jährliche potentielle Rohholzaufkommen im gesamten Bundesgebiet bis
2020 kaum.
Im Bauwesen beträgt der Anteil des Holzverbrauches ca. 18 bis 20 Mio. m³ bzw. 22 % des
Gesamtverbrauches von Holz und Holzprodukten. Bezogen auf den Jahres-gesamteinschlag
Deutschlands von ca. 40 Mio. m³ kommen auf das Bauwesen ca. 50 %.
7 PERSPEKTIVEN DER HOLZPRODUKTION UND DES HOLZEINSATZES
Um zusätzlich zu den vorhandenen Potentialen Schnitt- und Bauholz zu produzieren, müssen neue Aufforstungen mit Umtriebszeiten von 100 bis 200 Jahren entstehen. Solche Aufforstungen würden zur Kategorie „Wirtschaftswald“ gehören und einen Ertrag von durchschnittlich 6 m³/ha/a aufweisen. Aufforstungen zum Zweck der Bauholzproduktion sind sehr
langfristige Investitionen und können nicht ohne staatlichen Anreiz von der Privatwirtschaft
getätigt waren.
Eine annähernd vollständige Nutzung der nachhaltig verfügbaren Differenzmenge von Holzzuwachs und Verbrauch (jährlich ca. 20 Mio. m³) würde fossile Energieträger und NichtLw_12_600b.doc/23.06.98
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holzprodukte ersetzen. Das CO2-Minderungspotential lege durch die Nutzung der Differenzmenge um ca. 3,4 Mio. t CO2 höher als bei einem Verbleib des Holzes im Wald
(FRÜHWALD et al. 1994).
8 SEKUNDÄRROHSTOFFE
Die Angaben zu Aufkommen und Verwertungsraten der Baurestmassen in Deutschland
schwanken in weiten Grenzen. Das Aufkommen von Baurestmassen inkl. Bodenaushub wird
mit ca. 285 Mio. t (Jahr 1992) angegeben. Die Gesamtmenge wird eindeutig durch den
Bodenaushub dominiert, der durchschnittlich ca. 70% des Gesamtaufkommens ausmacht,
jedoch für eine Ableitung des Substitutionspotentials von mineralischen Recyclingbaustoffen
unerheblich ist.
An Baurestmassen (Bauschutt, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle) fallen z.Z. jährlich
ca. 85 Mio. t an. Die Verwertungsquoten liegen jedoch bei nur ca. 36 % (31 Mio. t/a). Auf die
Deponien werden z.Z. ca. 54 Mio. t Baurestmassen verbracht, davon seien rund 8 Mio. t
derart mit Schadstoffen belastet, daß sie nicht verarbeitet werden könnten.
Die Nebenprodukte der Hüttenindustrie (Hochofenschlacke, Stahlwerkschlacke und
Metallhüttenschlacke) weisen dagegen heute schon sehr hohe Verwertungsquoten von
knapp 90 % auf, so daß bei jährlich anfallenden Mengen von ca. 16 Mio. t kein
mengenwirksames Substitutionspotential vorliegt.
Der Straßen- und Wegebau stellt nach wie vor den hauptsächlichen Anwendungsbereich für
aufbereitete Recycling-Baustoffe dar und kann mittlerweise hinsichtlich bautechnischer und
wasserwirtschaftlicher Anforderungen auf ein fundiertes Vorschriftensystem zurückgreifen.
Bislang gibt es noch keine bundeseinheitliche Umsetzung der Anforderungen an die
Umweltverträglichkeit der Recycling-Baustoffe.
Die Gebäude von heute sind die Baurestmassen der Zukunft. In den letzten 100 Jahren sind
mit den Bauwerken und der baulichen Infrastruktur sehr große Material- und Stoffdepots
errichtet worden, durch deren Instandhaltung und Erneuerung zukünftig große Mengen an
Sekundärbaustoffen zur Verwertung oder Entsorgung anstehen, die mit den heutigen
Bauabfallmengen und -zusammensetzungen nicht mehr vergleichbar zu sein scheinen.
Herkömmliche Modelle zur Ermittlung der Menge und Zusammensetzung von Baureststoffen
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sind mit starken Unzulänglichkeiten behaftet, eine Prognose auf dieser Datenbasis scheint
daher fraglich. Mit Hilfe eines neuen Prognosemodelles können auf der Basis von
Erhebungen und Typisierung der verschiedenen Bauwerke die Baustoffströme einer
Planungsregion berechnet werden.
Ein funktionierender Baustoffkreislauf ist entscheidend davon abhängig, inwieweit es gelingt,
Qualitätsprobleme bei Recyclingbaustoffen zu lösen. Je sortenreiner die Baustoffe bei einem
Rückbau anfallen, umso besser gelingt die Vermarktung und damit das Schließen der
Verwertungskreisläufe. Praktische Untersuchen zeigen auf, daß Bauwerke, die den
Grundsätzen
eines
Mineralstoff-Recyclings
bzw.
kombinierten
Mineralstoff-
und
Bauteilrecyclings folgen, bereits heute annähernd vollständig verwertbar sind. Dies wird
jedoch bestenfalls erst langfristig Auswirkungen auf die Bauweisen haben. Derzeitige
Gebäudeentwicklungen
sind
stark
geprägt
von
den
Anforderungen
der
Wärmeschutzverordnung einerseits und den Prämissen zur Erstellung kostengünstigen
Wohnraumes. Merkmale einer
recyclingfähigen Konstruktion treten dabei in den
Hintergrund.
Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit beim Einsatz von Recyclingbaustoffen hat die
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 1995 Technische Regeln für die Verwertung von
Bauschutt erlassen und den Ländern zur Anwendung empfohlen. Ziel soll es dabei sein, die
bislang erzielten Erfolge beim Einsatz von Recycling-Baustoffen zu sichern und diffuse
Umweltbelastungen durch ungeordnetes Recycling zu verhindern. Die Umsetzung der
Technischen Regeln erfolgt bislang jedoch nicht einheitlich, so daß weiterhin spezifische
Länderregelungen existieren.
Der Stand der Aufbereitungstechnik kann insgesamt als ausgereift und weit entwickelt
angesehen werden. Für den Bereich Baustoff-Recycling haben sich vornehmlich Prall- und
Backenbrecher bewährt. Das Aufbereitungszentrum der Zukunft wird einem Recycling-Park
vergleichbar sein. Das erweiterte Annahmespektrum soll auch großformatige Bauteile
erfassen, bei den Produkten wird die Qualifizierung als Zuschlagstoff zunehmend wichtig.
Einen wesentlichen Aspekt bei der Vermarktung von aufbereiteten Bauabfällen stellt das
denkbar
niedrige
Akzeptanzniveau
der
produzierten
Sekundärbaustoffe
dar.
Eine
Hauptursache für die existierenden Akzeptanzprobleme ist die häufig unklare Vorstellung der
potentiellen Kunden über die Eigenschaften der Sekundärbaustoffe. Zentraler Punkt zur
Bewertung regionaler absatzfördernder Maßnahmen ist eine hinreichende genaue Ermittlung
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A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
der
regionalen
Randbedingungen
wie
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Entsorgungsstruktur
sowie
Aufkommen,
Zusammensetzung und Belastung der Materialien. Der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
ist zur Förderung der Akzeptanz besondere Bedeutung beizumessen. Die derzeitige weite
Auslegung des Abfallbegriffes konterkariert die Bemühungen zur Akzeptanzsteigerung von
Recyclingbaustoffen.
Zum Einsatz von Recyclingbaustoffen im Hochbau stehen eine Vielzahl verschiedendster
Einsatzmöglichkeiten und Produkte zur Auswahl. Recycling-Beton kann aufgrund der
bestehenden Normung nur im Rahmen von bauaufsichtlichen Zulassungen oder
Zustimmungen im Einzelfall eingesetzt werden. Eine Erweiterung der nationalen DIN 4226
auf Recyclingbetonzuschläge wird einhergehen mit der europäischen Normung. Dann ist
nicht mehr die Herstellungsart eines Produktes entscheidend, sondern die Erfüllung der
festgelegten Eigenschaften.
Mit der freiwilligen Brancheninitiative „Kreislaufwirtschaftsträger Bau - KWTB“ entwickelten
die am Baustoffkreislauf beteiligten Verbände eine Organisationsform zur Umsetzung
maximaler Verwertungsquoten. Kernpunkt ist, daß bereits bei der Planung von Neubau-,
Rückbau-
und
Abbruchvorhaben
Entsorgungskonzeptes
zur
die
Sicherstellung
Erstellung
einer
eines
Verwertungs-
kreislaufgemäßen
Verwertung
und
und
Entsorgung von Bauabfällen durchgeführt werden muß. Das Konzept soll integrativer
Bestandteil der Verträge zwischen Bauherr als Auftraggeber und der am Bau Beteiligten
sein.
9 SUBSTITUTIONSPOTENTIAL
Die
Betrachtung
einiger
ausgewählter
Szenarien
hinsichtlich
der
Erfassung
des
Substitutionspotentiales von mineralischen Rohstoffen verdeutlicht, daß bei Umsetzung
einzelner Maßnahmen mit nur geringen Rohstoffeinsparungen zwischen 1 bis 10 % zu
rechnen ist (siehe Tab. 2).
Lw_12_600b.doc/23.06.98
11
Zusammenfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Tab. 2:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Substitutionspotential von mineralischen Rohstoffen (Sand, Kies,
Hartgestein, Ton) nach verschiedenen Szenarien
Einsparungspotential von
mineralischen Rohstoffen
gegenüber dem Ist-Zustand
(1994)
S1: Erhöhter Holzanteil wie im
Fertigteilbau zukünftig im gesamten
Wohnungsbau
S2: Bau von Einfamilienhäusern ohne
Keller
S3: Keine Einfamilienhäuser, statt
dessen 2 und Mehrfamilienhäuser
S4: Kiessubstitution durch 15%
Hartgestein
S5: 90 % Verwertung der heutigen
Baurestmassen
S6: geringerer Regelquerschnitt im
Autobahnbau
Summe Szenarien 1-6
39 Mio. t
Einsparung der Flächeninanspruchnahme bei der
Rohstoffgewinnung
gegenüber dem Ist-Zustand
(1994)
734 ha
4%
8 Mio. t
9%
78 ha
1%
16 Mio. t
1%
151 ha
2%
0 Mio. t
2%
501 ha
45 Mio. t
6%
341 ha
5%
9 Mio. t
5%
76 ha
1%
118 Mio. t
1%
1.880 ha
14 %
26 %
Die Bündelung mehrerer Maßnahmen dagegen ermöglicht eine Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme von bis zu 26 % bzw. eine Minimierung der mineralischen
Baustoffmenge um über 110 Mio. t/a und somit eine Einsparung von ca. 14 % der z.Z.
geförderten mineralischen Rohstoffmenge. Wie JÄNICKE & WEIDNER (1997) festhalten,
erweisen sich umwelt(-politische) Erfolge in aller Regel als das Produkt einer dynamischen
Wechselwirkung vielfältiger Einflußfaktoren.
Lw_12_600b.doc/23.06.98
12
Zusammenfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
INHALTSVERZEICHNIS
1 VORWORT ..............................................................................................................1
2 VORHABENBESCHREIBUNG GRUNDLAGEN UND PERSPEKTIVEN
EINER NACHHALTIGEN BAUWIRTSCHAFT ........................................................1
3 DEFINITION NACHHALTIGKEIT ............................................................................7
4 PRIMÄRE BAUROHSTOFFE ................................................................................10
4.1 Mineralische Baurohstoffe in Deutschland .............................................................................10
4.1.1 Vorräte ..................................................................................................................................10
4.1.1.1 Vorräte an Kiesen und Sanden ......................................................................................10
4.1.1.2 Vorräte an Natursteinen .................................................................................................23
4.1.1.3 Vorräte an Tonen (und Tonstein) zur Ziegelherstellung.................................................30
4.1.1.4 Vorräte an anderen Baurohstoffen.................................................................................31
4.1.2 Produktion und Verbrauch von mineralischen Baurohstoffen...............................................32
4.1.2.1 Produktion und Verbrauch von Kies und Sand ..............................................................33
4.1.2.2 Perspektiven der Sand- und Kies-Produktion ................................................................54
4.1.2.3 Produktion und Verbrauch von Natursteinen .................................................................58
4.1.2.4 Perspektiven der Naturstein-Produktion ........................................................................72
4.1.2.5 Produktion und Verbrauch von Tonen und Lehmen ......................................................74
4.1.2.6 Perspektiven der Ton und Lehm fördernden Industrie...................................................83
4.2 Holz..............................................................................................................................................83
4.2.1 Grunddaten zur Forstwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland....................................83
4.2.2 Waldfläche ............................................................................................................................84
4.2.3 Holzvorrat ..............................................................................................................................86
4.2.4 Holzzuwachs .........................................................................................................................86
4.2.5 Einschlagsmenge..................................................................................................................87
4.2.5.1 Aktueller Stand ..............................................................................................................87
4.2.5.2 Potentielle Einschlagmenge unter Berücksichtigung des
Nachhaltigkeitsprinzips...................................................................................................90
4.2.5.3 Mögliche Einschlagmenge aus den Aufforstungen ........................................................93
4.2.6 Rohholzbilanz........................................................................................................................96
4.2.7 Import und Export..................................................................................................................96
Lw_12_600c.doc/26.06.98
I
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
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4.2.7.1 Tropenholzimport ...........................................................................................................99
4.2.7.2 Sonstiger Holzimport ......................................................................................................99
4.2.8 Holzeinsatz in der Bauwirtschaft .........................................................................................102
5 ROHSTOFFSICHERUNG IN DEUTSCHLAND ...................................................106
5.1 Mineralische Rohstoffsicherung durch Gesetzgeber und seine Organe ...........................106
5.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Forstwirtschaft ...................................................125
5.3 Mögliche Steuermechanismen zur Rohstoffsicherung von mineralischen
Baurohstofflagerstätten ..........................................................................................................127
5.4 Mögliche Steuerungsmechanismen zum nachhaltigen Umgang mit den
natürlichen Rohstoffen............................................................................................................131
6 ÖKOLOGISCHE ASPEKTE DES BAUSTOFFVERBRAUCHES ........................137
6.1 Mineralische Rohstoffe ...........................................................................................................137
6.1.1 Flächeninanspruchnahme...................................................................................................137
6.1.1.1 Raumwirkungen ...........................................................................................................137
6.1.1.2 Umweltwirkungen .........................................................................................................141
6.1.1.2.1 Flora und Fauna ....................................................................................................144
6.1.1.2.2 Boden ....................................................................................................................151
6.1.1.2.3 Reliefveränderung .................................................................................................154
6.1.1.2.4 Grundwasser .........................................................................................................156
6.1.1.2.5 Klima .....................................................................................................................158
6.1.1.2.6 Emissionen/Immissionen ......................................................................................160
6.1.1.3 Beurteilung der Eingriffswirkungen und Bewertung möglicher
Kompensationsmaßnahmen ........................................................................................163
6.1.1.3.1 Ausgleichsmaßnahmen.........................................................................................166
6.1.1.3.2 Kompensationsmaßnahmen .................................................................................168
6.1.2 Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung .............................................................................170
6.1.3 Ausgewählte Untersuchungsbeispiele ................................................................................171
6.1.3.1 Hartgesteinabbau in der Eifel .......................................................................................171
6.1.3.2 Tongewinnung im Westerwald .....................................................................................178
6.1.3.3 Kies- und Sandabbau in der Region Bamberg.............................................................183
6.1.3.4 Kiesgewinnung am Mittleren Oberrhein .......................................................................190
6.1.3.5 Quarzporphyrabbau im Muldentalkreis (Region Leipzig) .............................................194
6.1.3.6 Detailbeispiel Kiesabbau in einer Flußaue in Thüringen ..............................................198
Lw_12_600c.doc/26.06.98
II
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
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6.1.3.7 Detailbeispiel Hartgesteinsabbau in einer Mittelgebirgslandschaft ..............................205
6.1.4 Fazit.....................................................................................................................................213
6.2 Umweltauswirkungen der Forstwirtschaft ............................................................................216
6.2.1 Einflüsse auf den Wasserhaushalt......................................................................................216
6.2.2 Einflüsse auf die Wasserqualität.........................................................................................217
6.2.3 Bodenerosion ......................................................................................................................218
6.2.4 Bodenverdichtungen ...........................................................................................................219
6.2.5 Luftqualität...........................................................................................................................219
6.2.6 Klimatische Auswirkungen ..................................................................................................220
6.2.7 Lärmminderung ...................................................................................................................221
6.2.8 Biotop- und Artenschutz......................................................................................................222
6.2.9 Landschaftsbild und Erholungseignung ..............................................................................222
6.3 Zusammenfassende Bewertung.............................................................................................223
6.4 Leitlinien/Kennzahlen einer nachhaltigen Bewirtschaftung................................................224
6.5 Transporte ................................................................................................................................225
6.5.1 Statistik................................................................................................................................225
6.5.2 Transportleistungen ............................................................................................................227
6.5.3 Güternahverkehr .................................................................................................................230
6.5.4 Güterfernverkehr .................................................................................................................231
6.5.4.1 Straßengüterfernverkehr ..............................................................................................231
6.5.4.2 Eisenbahn ....................................................................................................................232
6.5.4.3 Binnenschiffahrt ...........................................................................................................233
6.5.4.4 Seeverkehr ...................................................................................................................233
6.5.5 Fazit.....................................................................................................................................234
7 INSTRUMENTE DES UMWELTMANAGEMENTS ..............................................235
7.1 Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR).................................................................235
7.2 Ökobilanzen..............................................................................................................................239
7.3 Umweltinformationssysteme (UIS).........................................................................................242
7.4 Fazit ...........................................................................................................................................246
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III
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
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8 SUBSTITUTIONSPOTENTIAL GEBRAUCHTER BAUSTOFFE UND
HOLZ...................................................................................................................247
8.1 Abfallaufkommen und Verwertung.........................................................................................249
8.2 Aktuelle Qualitätsanforderungen an RC-Baustoffe ..............................................................253
8.3 Potentiale und Grenzen des Baustoffrecyclings ..................................................................261
8.3.1 Optimierung der Bestanderfassung ....................................................................................261
8.3.2 Recyclinggerechte Gebäudekonstruktionen .......................................................................263
8.3.3 Abbruch von Bauwerken .....................................................................................................271
8.3.4 Schadstoffaspekt ................................................................................................................276
8.3.5 Aufbereitungstechnik...........................................................................................................279
8.3.6 Förderung der Akzeptanz....................................................................................................287
8.3.7 Stand der Normung für RC-Baustoffe im Hochbau ............................................................292
8.3.8 Kreislaufwirtschaftsträger Bau ............................................................................................297
8.3.9 Recyclingbörse....................................................................................................................305
8.3.10 Einsparungspotential von mineralischen Rohstoffen im Tiefbau (Straßenbau) ................306
8.3.11 Ausblick .............................................................................................................................308
8.4 Substitutionspotential Holz ....................................................................................................310
8.4.1 Holzeinsatz am Beispiel Dachstuhl .....................................................................................310
8.4.2 Brettschichtholz (BSH) ........................................................................................................313
8.4.2.1 Produktion und Verbrauch von Brettschichtholz ..........................................................313
8.4.2.2 BSH-Verwendung - Konkurrenz zu anderen Baustoffen..............................................314
8.4.3 Fensterindustrie ..................................................................................................................314
8.4.4 Möglichkeiten und Grenzen der Substitution durch einheimische Hölzer ...........................316
8.4.5 Fazit.....................................................................................................................................318
8.5 Substitutionspotentiale ...........................................................................................................319
9 HANDLUNGS- UND FORSCHUNGSBEDARF ...................................................326
10 QUELLENVERZEICHNIS..................................................................................353
Lw_12_600c.doc/26.06.98
IV
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Gebiete mit oberflächennahen mineralischen Rohstoffen in Deutschland............... 10
Abb. 2: Vorkommen oberflächennaher mineralischer Rohstoffe - Baukiese und sande .................................................................................................................... 14
Abb. 3: Geschätzte Sand- und Kiesvorräte in Deutschland ................................................. 16
Abb. 4: Steine und Erden - Geförderte Mengen in Deutschland (1994) nach
verschiedenen Quellen .......................................................................................... 32
Abb. 5: Betriebsgrößenstruktur der Steine- und Erdenindustrie in Deutschland
(1994).................................................................................................................... 33
Abb. 6: Verwendungskriterien für Kiese .............................................................................. 36
Abb. 7: Verwendungskriterien für Sande............................................................................. 37
Abb. 8: Kiese und Sande - Aufteilung der Totalproduktion von 1972 bis 1994 auf die
Verwendungszwecke............................................................................................. 38
Abb. 9: Kies- und Sandproduktion nach verschiedenen Quellen (1993/1994) ..................... 39
Abb. 10: Anzahl der Gewinnungsstellen der Kies- und Sandindustrie 1993/1994 ............... 39
Abb. 11: Unternehmensgrößen in der Kies- und Sandindustrie sowie der Steineund Erdenindustrie nach Beschäftigtenzahl 1994 .................................................. 40
Abb. 12: Baugewerbe - Baugewerblicher Gesamtumsatz nach Ländern 1994 .................... 44
Abb. 13: Fördermengen von Sand und Kies in Deutschland ............................................... 44
Abb. 14: Prozentualer Anteil der Hauptauftraggeber im Bau an der Verwendung von
Kies und Sand ....................................................................................................... 46
Abb. 15: Import und Export von Sand und Kies für ausgewählte Länder 1994.................... 46
Abb. 16: Verhältnis zwischen dem Sand- und Kiesverbrauch im Hochbau und der
Zahl der fertiggestellten Wohneinheiten ................................................................ 52
Abb. 17: Entwicklung der erteilten Baugenehmigung in Deutschland.................................. 53
Abb. 18: Erteilte Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser nach
Bundesländern 1995 ............................................................................................. 53
Abb. 19: Rohstoffverbrauch innerhalb eines Lebensalters von 70 Jahren ........................... 55
Abb. 20: Natursteine - Fördermengen 1994 gemäß Verbandsstatistik nach
Bundesländern ...................................................................................................... 59
Abb. 21: Import und Export von Natursteinen für ausgewählte Länder 1994....................... 61
Abb. 22: Zementmarkt in Deutschland 1995 ....................................................................... 68
Abb. 23: Tongewinnung in den neuen Bundesländern ........................................................ 76
Abb. 24: Import und Export von Tonen für ausgewählte Länder 1994................................. 80
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V
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
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Abb. 25: Prozentualer Anteil verschiedener Holzarten in der Bundesrepublik
Deutschland 1995.................................................................................................. 89
Abb. 26: Prozentualer Anteil von Stamm- und Industrieholz verschiedener Holzarten
in der Bundesrepublik Deutschland 1995 .............................................................. 89
Abb. 27: Durchschnittliches jährliches potentielles Rohholzaufkommen
verschiedener Baumartengruppen im Zeitraum 1996 bis 2020.............................. 91
Abb. 28: Durchschnittliches jährliches Rohholzaufkommen aller Baumartengruppen
insgesamt im Zeitraum 1996 bis 2020 nach Bundesländern.................................. 93
Abb. 29: Flußdiagramm - Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland 1995 ........................... 97
Abb. 30: Anteile von importiertem tropischem Laubschnittholz, nichttropischem
Laubschnittholz und Nadelschnittholz, gemessen am in der Bundesrepublik
Deutschland produzierten Laub- und Nadelschnittholz 1992 ................................101
Abb. 31: Import und Export von Schnittholz, Industrierestholz, Spänen, Abfällen u.a.........102
Abb. 32: Struktur des Holzverbrauches in Deutschland......................................................103
Abb. 33: Struktur des Holzverwendung im Neubau ............................................................103
Abb. 34: Holzverbrauch im gesamten Hochbau inkl. Altbaurenovierung in
Deutschland .........................................................................................................104
Abb. 35: Ziele des BNatSchG bzw. des Naturschutzrechtes ..............................................118
Abb. 36: Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes, Zielrichtungen und Grundsätze .................120
Abb. 37: Ablauf eines Genehmigungsverfahrens für Kies- und Gesteinsabbau .................121
Abb. 38: Bodennutzung in Deutschland (1993) ..................................................................139
Abb. 39: Schutzgebiete in Deutschland..............................................................................140
Abb. 40: Verschärfung der Nutzungskonflikte am Beispiel der Schweiz.............................141
Abb. 41: Potentielle Auswirkungen beim Abbau oberflächennaher Rohstoffe ....................142
Abb. 42: Auswirkung von Grundwasserentnahme..............................................................158
Abb. 43: Eifel - Historische Luftbildauswertung mit Angaben aus dem RROP (1988) ........173
Abb. 44: Lavalagerstätte nach Rekultivierung in der Eifel ..................................................173
Abb. 45: Renaturierung einer Basaltlagerstätte in der Eifel ................................................173
Abb. 46: Renaturierung einer Traßlagerstätte in der Eifel ..................................................173
Abb. 47: Westerwald - Historische Luftbildauswertung mit Informationen aus dem
RROP (1988)........................................................................................................178
Abb. 48: Tonabbaugebiet im Westerwald (Standort 1).......................................................178
Abb. 49: Tonabbaugebiet im Westerwald (Standort 2).......................................................178
Abb. 50: Rekultivierungsbeispiel einer ehemaligen Tongrube im Westerwald....................178
Abb. 51: Region Bamberg - Historische Luftbildauswertung...............................................183
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Abb. 52: Kiesabbau mit direkter Schiffsanbindung an Main................................................186
Abb. 53: Region Bamberg - Historische Luftbildauswertung...............................................186
Abb. 54: Beispiel Kiesabbau am Main ................................................................................186
Abb. 55: Mittlerer Oberrhein - Auszug der Planungskonzept für den künftigen Kiesund Sandabbau (aus REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN
1987) ....................................................................................................................190
Abb. 56: Mittlerer Oberrhein - Historische Luftbildauswertung mit Informationen aus
dem RROP (1993)................................................................................................192
Abb. 57: Aufnahme eines Quarzporphyrwerkes im Muldentalkreis.....................................195
Abb. 58: Muldentalkreis - Historische Luftbildauswertung mit Informationen aus dem
RROP (1996)........................................................................................................195
Abb. 59: Kiesabbau in einer Flußaue .................................................................................201
Abb. 60: Anlage eines Steinbruchs zur Hartgesteingewinnung ..........................................209
Abb. 61: Beförderungsleistungen ausschließlich im Güterfernverkehr (Strassenfernverkehr und Binnenschiffahrt).........................................................................231
Abb. 62: Aufbau einer Verkehrsfläche außerhalb geschlossener Ortslage mit
wasserdurchlässigem Randbereich gemäß RStO 86 ...........................................254
Abb. 63: System der Qualitätskontrolle im Straßenbau ......................................................256
Abb. 64: Übersicht Prognosemodell GÖRG .......................................................................261
Abb. 65: Baustoffabgang der Fraktion Mauersteine (GÖRG 1997) ....................................263
Abb. 66: Baustoffabgang der Fraktion Beton ohne Betonstahl (GÖRG 1997)....................263
Abb. 67: Baustoffabgang der Fraktion Holz (GÖRG 1997).................................................263
Abb. 68: Recyclinggerechtes Konstruieren im Materialkreislauf der Baustoffe ...................267
Abb. 69: Vergleich der spezifischen Kosten zwischen Rückbau und Abbruch....................275
Abb. 70: Funktionsdiagramme eines Backenbrechers (1) und eines Prallbrechers
(2).........................................................................................................................283
Abb. 71: Grundfließbild einer 2-stufigen Anlage mit Leseband..........................................286
Abb. 72: Markthemmnisse bei Recycling-Baustoffen .........................................................289
Abb. 73: Qualitätskreis der Baustoffindustrie ....................................................................291
Abb. 74: Kreislaufwirtschaftsträger Bau ............................................................................299
Abb. 75: Kreislaufwirtschaftsträger Bau kurz gefaßt ............................................................304
Abb. 76: Verschiedene Dachformen in Deutschland .........................................................310
Abb. 77: Pfettendachstuhlkonstruktion ...............................................................................312
Abb. 78: Sparren- und Kehlbalkendächer/ Kehlbalkendach mit
Stahlbetonwiderlagern..........................................................................................312
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VII
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Abb. 79: Mineralischer Rohstoffverbrauch (Kies/Sand, Hartgestein und Ton) nach
verschiedenen Szenarien und im Vergleich zum Ist-Zustand 1994.......................321
Abb. 80: Flächeninanspruchnahme durch Abgrabung von Kies, Sand, Hartgestein
und Ton durch Baustoffverbrauch nach verschiedenen Szenarien .......................321
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VIII
Endfassung
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Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Vorräte an Kies und Sand in den Wirtschaftsräumen Niedersachsen ..................... 12
Tab. 2: Vorratsermittlungen für verschiedene Landkreise in Niedersachsen ....................... 13
Tab. 3: Staatliche Vorratskommission für nutzbare Ressourcen der Erdkruste beim
Ministerrat der DDR (Stand: 01.01.1989) .............................................................. 16
Tab. 4: Zusammenstellung der wichtigsten Anforderungen und Überwachungen
beim Einsatz von Kies und Sand sowie Natursteinen in der Bauindustrie.............. 22
Tab. 5: Übersicht zu Vorkommen und Verwendungszweck von Natursteinen in der
Bauwirtschaft......................................................................................................... 24
Tab. 6: Stratigraphische Übersicht der Kalk- und Dolomitsteinvorkommen ......................... 26
Tab. 7: Planimetrisch ermittelte zugängliche Carbonatgesteinsvorräte in der
Bundesrepublik Deutschland nach Naturräumen................................................... 26
Tab. 8: Übersicht zu Vorkommen, Qualitätsmerkmalen und Verwendungszwecken
von Tonen und Lehmen in der Bauwirtschaft und verwandten Industrien .............. 31
Tab. 9: Statistische Angaben für die Steine- und Erdenindustrie für das Jahr 1994 ............ 40
Tab. 10: Ausgewählte Produktionszahlen aus dem Jahre 1994 .......................................... 41
Tab. 11: Sand- und Kiesproduktion sowie Anzahl der Betriebe im Großraum
Braunschweig nach Angaben der amtlichen Statistik ............................................ 42
Tab. 12: Verbrauch von Kies und Sand in Niedersachsen einschließlich Land
Bremen.................................................................................................................. 42
Tab. 13: Produktion von Sand und Kies im Großraum Braunschweig in 1.000 t ................. 43
Tab. 14: Import und Exportzahlen für Kies und Sand für ausgewählte Länder 1994 ........... 48
Tab. 15: Genehmigte Bauvorhaben im Hochbau - Neubau Wohngebäude 1994 ................ 49
Tab. 16: Anteil an den Jahresumsätzen des Baugewerbes................................................. 50
Tab. 17: Errichtung neuer Wohngebäude 1994, Genehmigungen ...................................... 50
Tab. 18: Produktion der wichtigsten Wandbaustoffe ........................................................... 51
Tab. 19: Genehmigte Bauvorhaben im Hochbau - Neubau Nichtwohngebäude
1994 ...................................................................................................................... 52
Tab. 20: Prognostizierter Wohnungsneubau in Deutschland bis 2010 ................................ 57
Tab. 21: Produktionszahlen für Natursteine nach verschiedenen Quellen für das
Jahr 1994 .............................................................................................................. 58
Tab. 22: Aktive Steinbrüche in Deutschland im Jahre 1995 nach Bundesländern ............... 59
Tab. 23: Natursteinproduktion in Niedersachsen - Schätzung und amtliche Statistik .......... 60
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IX
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Tab. 24: Verbrauch an Natursteinen für den Straßen-, Wege- und Wasserbau in
Niedersachsen ...................................................................................................... 60
Tab. 25: Anteil der DB AG am Gesamtabsatz von Gleisbettungsschotter ........................... 65
Tab. 26: Bimsproduktion in Deutschland............................................................................. 66
Tab. 27: Produktion der niedersächsischen Zementindustrie .............................................. 66
Tab. 28: Verbrauch von Zement in Niedersachsen ............................................................. 67
Tab. 29: Ausgewählte Produktionszahlen der Zementindustrie in Deutschland................... 68
Tab. 30: Produktionskapazitäten der Zementindustrie ........................................................ 68
Tab. 31: Kalk- und Dolomitsteinverbrauch in Niedersachsen .............................................. 71
Tab. 32: Einsatz von gebrannten Kalk- und Dolomitprodukten............................................ 71
Tab. 33: Bauvolumen in Mio. DM von 1992 - 1994.............................................................. 72
Tab. 34: Ziegelwerke in den neuen Ländern ....................................................................... 75
Tab. 35: Produktion von Erzeugnissen der Ziegelindustrie 1990 - 1995.............................. 78
Tab. 36: Produktion ausgewählter Ziegelerzeugnisse ......................................................... 79
Tab. 37: Produktion von ausgewählten Erzeugnissen der Steinzeugindustrie..................... 80
Tab. 38: Import-/Exportzahlen für Tone für ausgewählte Länder 1994................................ 82
Tab. 39: Waldflächenstand der Bundesrepublik Deutschland (BWI 1986-1990,
Datenspeicher Waldfonds 1989) ........................................................................... 85
Tab. 40: Holzvorräte in der Bundesrepublik Deutschland.................................................... 86
Tab. 41: Bindung von CO2 im Derbholz und in der Baumbiomasse..................................... 87
Tab. 42: Der Holzeinschlag in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1989.................... 87
Tab. 43: Einschlag nach Holzarten- und Produktgruppen im Jahr 1995.............................. 88
Tab. 44: Durchschnittliches jährliches Rohholzaufkommen aller Baumartengruppen
insgesamt im Zeitraum 1996 bis 2020 ................................................................... 90
Tab. 45: Durchschnittliches jährliches Rohholzaufkommen verschiedener
Baumartengruppen im Zeitraum 1996-2020 .......................................................... 91
Tab. 46: Holzpreise in 1986 und 1996 in der Bundesrepublik Deutschland......................... 95
Tab. 47: Rohholzbilanz Deutschland ................................................................................... 96
Tab. 48: Außenhandelsbilanz der Bundesrepublik Deutschland mit Holz und
Produkten auf der Basis Holz im Jahr 1995........................................................... 97
Tab. 49: Einfuhr von tropischen Laubrohholz in die BR Deutschland im Jahr 1995............. 99
Tab. 50: Einfuhr von verschiedenen Holzsortimenten im Jahr 1995...................................100
Tab. 51: Übersicht zur Holzverwendung im Bauwesen in Deutschland ..............................104
Tab. 52: Rohstoffsituation am Oberrhein für Kiese und Sande ..........................................109
Tab. 53: Fachliche Zulassungsklauseln zum Abbau von Steine-Erden-Rohstoffen ............117
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X
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Tab. 54: Raumordnerische UVP in einzelnen Bundesländern ............................................123
Tab. 55: Potentielle Nutzungskonflikte ...............................................................................137
Tab. 56: Flächeninanspruchnahme beim Abbau von 1 Mio. t mineralischer .......................154
Tab. 57 : Gesamt-Transportaufkommen der Steine- und Erdenindustrie im Jahre
1993 .....................................................................................................................162
Tab. 58: Flächeninanspruchnahme zwischen 1935 und 1994 (auflaufende Flächen).........192
Tab. 59: Vergleich der Strukturen in ausgewählten Quarzporphyrwerken im
Zeitraum vor und nach 1990.................................................................................198
Tab. 60: SEAG-Gütergruppen und Hauptgütergruppen .....................................................226
Tab. 61: Güterverkehr - Verkehrsaufkommen in Mio. t.......................................................227
Tab. 62: Güterverkehr - Verkehrsleistung in Mrd. tkm........................................................229
Tab. 63: Transportaufkommen 1993 ..................................................................................230
Tab. 64: Ausgewählte Frachtsätze im Straßengüterverkehr für Kies und Sand im
Raum Frankfurt (1996) .........................................................................................232
Tab. 65: Baurestmassenaufkommen in Deutschland nach Angaben der offiziellen
Statistik und sonstigen Erhebungen .....................................................................250
Tab. 66: Aufkommen und Verwertung von Substitutionsstoffen .........................................251
Tab. 67: Erreichte Verwertungsquoten bei der Baustellenabfallentsorgung .......................252
Tab. 68: Einsatz von Recycling-Baustoffen für Bauzwecke................................................252
Tab. 69: Verwertung und Deponierung von Baurestmassen ..............................................253
Tab. 70: Prüfbestimmungen für die Güteüberwachung von Recycling-Baustoffen .............257
Tab. 71: Besondere bautechnische Anforderungen gemäß TL RC ToB 95........................258
Tab. 72: Zuordnungskriterien für Bauabfälle .....................................................................276
Tab. 73: Zuordnungswerte der Parameter zu den Einbauklassen .....................................278
Tab. 74: Zusammenstellung der in der Aufbereitung und Sortierung von
gebrauchten mineralischen Baustoffen eingesetzten Aggregate ..........................280
Tab. 75: Der Anteil der Fensterrahmenmaterialien in Deutschland ....................................315
Tab. 76: Mineralischer Baustoffverbrauch im Wohnungsneubau (1994) nach
Wohnflächenanteilen............................................................................................320
Tab. 77: Akteure und Steuerungsmöglichkeiten eines Stoffstrommanagements in
der Bauwirtschaft..................................................................................................351
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XI
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1 VORWORT
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF)
fördert im Rahmen der Umweltforschung Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Konzepten für nachhaltiges Wirtschaften. Ziel dieser Förderaktivität ist es, das Wissen über mögliche soziale und wirtschaftliche Innovationen für nachhaltiges Wirtschaften zu verbessern,
ihre Wirkungen im Hinblick auf die Entlastung der Umwelt abzuschätzen, hemmende und
fördernde Bedingungen ihrer Verbreitung zu erkennen und übertragbare Konzepte für verschiedene Formen des nachhaltigen Wirtschaftens vorzuschlagen.
Das BMBF trägt damit der Erkenntnis Rechnung, daß grundlegende Veränderungen der
Wirtschafts- und der Lebensweisen erforderlich sind, um eine nachhaltige Entwicklung
(Sustainable Development) im Sinne der Agenda 21 von Rio 1992 zu ermöglichen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die mit konkretem Anwendungsbezug und in Zusammenarbeit mit der Praxis modellhaft wesentliche Beiträge zur Lösung
bestehender Probleme und Schließung von Wissensdefiziten auf den Gebieten
A)
Regionale Ansätze nachhaltigen Wirtschaftens
B)
Konzepte für nachhaltiges Wirtschaften in ausgewählten Bedürfnisfeldern
C)
Wege zu nachhaltigen Konsummustern
erarbeiten.
2 VORHABENBESCHREIBUNG
BAUWIRTSCHAFT
GRUNDLAGEN
UND
PERSPEKTIVEN
EINER
NACHHALTIGEN
I. Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Förderprogramme
Im Rahmen der BMBF-Förderaktivität "Nachhaltiges Wirtschaften" wurde die Philipp Holzmann
AG am 14.11.1995 durch den Projektträger des BMBF für Umwelt- und Klimaforschung - GSFForschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH, München - zur Einreichung eines
Antrages zum Thema "Perspektiven und Grundlagen einer nachhaltigen Bauwirtschaft" aufgefordert.
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Der Aufforderung vorausgegangen waren Vorbereitung und Teilnahme am BMBF-Workshop
"Nachhaltiges Wirtschaften - Erwartungen der Praxis an die Forschung". Zu dem Forschungsschwerpunkt "Erhöhung der Ressourcenproduktivität" hatte der Vertreter der Philipp Holzmann
AG am 25.04.1996 einen Vorschlag unterbreitet, der mit der Aufforderung zur Einreichung
eines Antrages zu o. g. Betreff positiv beantwortet wurde.
II. Gesamtziel des Vorhabens
Die Bauwirtschaft ist einer jener Industriezweige, die einen großen Anteil am Verbrauch natürlicher Ressourcen haben. Dabei sollen hier nur die Ressourcen betrachtet werden, die zum
Zwecke des Bauens verbraucht werden, also erneuerbare und nichterneuerbare Rohstoffe,
ohne auf den Flächenverbrauch der Bauwerke selbst einzugehen.
Die Gewinnung der meisten Baurohstoffe geht einher mit reversiblen und irreversiblen Eingriffen in den Naturhaushalt. Sowohl die Natur selbst, als auch die nichterneuerbaren Rohstoffe
sind endliche Größen. Die gesetzlich vorgeschriebene Nachsorge beim Abbau der Rohstoffe
in Form von Rekultivierungsmaßnahmen kann den Eingriff in die Natur nur unvollständig
ausgleichen, der Rohstoff selbst läßt sich in gesellschaftlich relevanten Zeiträumen nicht regenerieren.
Die Rohstoffgewinnung steht insgesamt in starker Konkurrenz zu anderen Nutzern. Während
die Ansprüche der Konkurrenten durch spezifische Gesetze (Naturschutzgesetz, Waldgesetz,
Wasserschutzgesetz u.a.) abgesichert sind und deshalb auch durchgesetzt werden können,
trifft das auf die oberflächennahen Rohstoffe meist nicht zu. Die Rohstoffversorgung wird
somit in der Praxis stark eingeschränkt, so daß die zukünftige Verfügbarkeit von mineralischen
Rohstoffen für die Bauwirtschaft schwer abschätzbar ist.
Die Volkswirtschaft und damit auch die Bauwirtschaft müssen ein originäres Interesse daran
haben, mit den Ressourcen schonend und vorsorglich umzugehen. Die Anstrengungen zum
nachhaltigen Wirtschaften in der Bauwirtschaft können allerdings nur erfolgreich sein, wenn
deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und entwickelt werden kann. Erfordernisse der Umwelt und die Funktionsbedingungen der Wirtschaft und der Gesellschaft müssen
aufeinander abgestimmt sein. Eine Rückkehr zu traditionellen oder weniger intensiven Produktions- und Wirtschaftsformen in der Bauwirtschaft können die Entwicklungsaufgaben nicht
lösen.
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III. Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens
Um diese Prozesse steuern zu können, sind die Kenntnisse über die Grundvoraussetzungen
zu vertiefen. In Deutschland gibt es bisher keine umfassende Übersicht über den tatsächlichen
Ressourcenverbrauch durch den Abbau von Rohstoffen und der damit verbundenen Naturund Landschaftsinanspruchnahme durch die Bauwirtschaft bzw. der ihr zuliefernden SteineErden-Industrie. Eine Stoffstromanalyse ist nur in Ansätzen regional erkennbar. Da die Rohstoffe nicht nur dort verbaut bzw. verbraucht werden, wo sie anfallen, ist die Stoffstromanalyse
besonders interessant. Andererseits fallen Rohstoffe, die für die Bauwirtschaft von Belang
sind, auch dort in großen Mengen an, wo sie als Nebenprodukt (Begleitrohstoff) wieder verkippt werden.
Ein wichtiger Aspekt bei der Ermittlung von Ressourcen ist die Betrachtung der Substitutionsund Recyclingmöglichkeiten von Baustoffen. Dabei gilt es zu prüfen, welche Mengen aus dem
Baubestand über die derzeitige Recyclingquote hinnaus dem Baustoffkreislauf wieder zugeführt werden können.
Insgesamt sollten alle diejenigen Baurohstoffe erfaßt werden, die ökologisch besonders wichtig sind, vom Sand, Kies über Natursteine, bis zum Ton und Holz, die direkt oder indirekt am
Bau verwendet werden.
In einem ersten Schritt einer "Zustandsanalyse" (Phase A) ergeben sich die Betrachtungsschwerpunkte aus dem primären Rohstoff- oder Ressourcenpotential und aus dem sekundären Rohstoffpotential. Mit diesem Grundlagenwissen können die Funktionserfordernisse und
die durch den Rohstoffabbau veranlaßten Leistungen des Ökosystems abgeschätzt werden.
Allein durch diese Darstellung des Ist-Zustandes werden Möglichkeiten zur Steigerung der
Effizienz der Ressourcennutzung erkennbar. Die Entwicklung von Strategien zur Verringerung
der absoluten Menge des Ressourcenverbrauchs und der daraus sich ergebenden Belastung
des Naturraumpotentials, aber auch die qualitative Verbesserung der Stoffströme sind ohne
diese "Grundlagenerfassung" nicht möglich.
Das angestrebte nachhaltige Wirtschaften in der Bauwirtschaft kann allerdings allein durch
eine Effizienzsteigerung der Rohstoffeinsatzes nicht erreicht werden. Auch eine bloße Verminderung des Stoffumsatzes ist als Ziel der Produktivitätssteigerung der Ressourcen nicht
brauchbar, denn die Belastbarkeit und die tatsächlichen Kapazitäten der globalen Ökosysteme
würden dabei ohne Beachtung bleiben. Vielmehr müssen in einem zweiten Schritt (Phase B)
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Effizienzsteigerungen in Verbindung gebracht werden mit ökologischen Anforderungen des
Rohstoffkreislaufs.
Da die Bauwirtschaft vom Zugang zu Ressourcen abhängig ist, sollten fachübergreifend die
möglichen Substitutionsbeziehungen, Perspektiven und Innovationsanreize untersucht werden, die für den Wirtschaftszweig entstehen, wenn einzelne Ressourcen nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Die Nebenwirkungen, die von einer Verknappung einzelner Rohstoffe ausgehen, könnten durchaus gewünschte Innovationsanreize hervorrufen, wie
Substitutions- und Recyclingwege, Verlängerung von Standzeiten von Bauten usw.
In einem dritten Schritt (Phase C) sollen die gewonnenen Erkenntnisse an einem oder mehreren regional begrenzten Projekten erprobt werden.
IV. Inhalte der Phase A - Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten Ressourcenverbrauches
1.
Erfassen aller in Deutschland gewonnenen primären Baurohstoffe nach
•
Vorkommen, die z. Z. genutzt werden
•
Fördermengen (jährlich), Entwicklungstendenzen, Rückblicke
•
Eingriffe in Ökosysteme, an Beispielen demonstriert
•
nicht genutzte, aber potentiell nutzbare Begleitrohstoffe
Diese Bestandsaufnahme erfolgt für Kies, Sand, Schotter und Splitt, Bettungsstoffe, Tone und
Lehme der Ziegel- und Tonzeugindustrie sowie Holz als nachwachsender Rohstoff. Es werden
verfügbare Daten der Behörden, der Verbände und sonstige Quellen genutzt, die aufbereitet
vorliegen.
In die Betrachtung sind alle Rohstoffe einzubeziehen, die überwiegend oder ausschließlich am
Bau verwendet werden, nicht also Stahl oder vergleichbare Stoffe, die überwiegend in anderen
Industriebereichen eingesetzt werden. Ebenso entfallen Steine-Erde-Rohstoffe, die in anderen
Industrien als der Bauwirtschaft Anwendung finden (z. B. Formsande). Im wesentlichen sind
die sogenannten Massenrohstoffe zu betrachten, deren Abbau oder Abgrabung auch einen
wesentlichen Flächenverbrauch bedingen und damit ökologisch von Bedeutung sind.
Die Daten sind bundesweit zu ermitteln und zusammenzustellen, Beispiele einzelner Bundesländer oder von bedeutenden Abbaugebieten dienen der Ergänzung und Präzisierung. Nach
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Möglichkeit sollen historische Rückblicke die aktuellen Daten (etwa aus dem Jahre 1994 oder
1995) ergänzen bzw. relativieren, die Vorausschau leitet sich aus verfügbarem Datenmaterial
zu den prognostischen Vorräten ab.
Darzustellen sind die ökologischen Aspekte des Baurohstoffabbaus. Quantitativ wird der Flächenverbrauch erfaßt. Andere ökologische Faktoren wie Eingriffe in den Grundwasserhaushalt, Flora und Fauna, Landschaftsveränderungen usw. sind quantitativ kaum faßbar und
sollen verbal-argumentativ beschrieben oder grob bewertet werden. An wenigen (3 - 6) prägnanten Beispielen von charakteristischen Abbaugebieten soll eine detaillierte Betrachtung der
ökologischen Faktoren sowie der potentiellen Nutzungskonflikte erfolgen, um die umweltrelevanten Aspekte der Baurohstoffgewinnung aufzuzeigen.
2.
Darstellen von Stoffströmen der primär gewonnenen Baurohstoffe nach
•
Hauptabbaugebieten
•
Hauptverkehrswegen
•
Hauptverbraucherzentren
•
Export, Import für die mengenmäßig bedeutenden Baurohstoffe.
Diese Darstellungen sollen im wesentlichen Karten- und Diagrammdarstellungen umfassen,
eine Detailschärfe wie beim Abbau selbst ist hier nicht zu erreichen.
3.
Ermitteln des derzeitigen Umfangs des zweiten Rohstoffkreislaufs (Substitution,
Recycling) nach
•
Baurestmassen und ihren Recyclingquoten
•
Substitutionspotential
•
vorhandene Bausubstanz, ihren potentiellen Recyclingpotenzen, Standzeiten
usw.
Die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die heute noch einer stärkeren
Recycling- und Substitutionsquote entgegenstehen, sollten als Faktum dargestellt und erläutert werden, als Ergänzung der Grundlagenermittlung.
4.
Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung der Ressourcennutzung sowie formulieren
der Zielvorgaben und präzisieren der Arbeitsschritte für Phase B (Perspektiven und
Innovationsanreize für eine nachhaltige Bauwirtschaft)
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Die in Phase A ermittelten Daten und Fakten bilden die Grundlage für die Entwicklung von
Konzepten für eine nachhaltige Bauwirtschaft. Parallel zu dieser Grundlagenermittlung soll
bereits in der Phase A eine wissenschaftliche Begleitung unter der Federführung der Philipp
Holzmann AG mit den Vertretern der an einer nachhaltigen Bauwirtschaft beteiligten Wirtschaftszweige und sonstigen Einrichtungen gebildet werden. Ziel dieser wissenschaftlichen
Begleitung ist es, mit den beteiligten Wirtschaftszweigen Strategien und Perspektiven für eine
nachhaltige Bauwirtschaft aufzuzeigen. Diese sollen dann in der Phase B konkretisiert und
erprobungsreif ausgestaltet werden.
Im Laufe der Bearbeitung der Phase A und zu Beginn von Phase B sind in Zusammenarbeit
mit der wissenschaftlichen Begleitgruppe folgende Aspekte zu präzisieren.
1.
Kann ein monetärer Bewertungsmaßstab für Eingriffe in das Ökosystem durch
Rohstoffabbau entwickelt werden?
Kann ein ökologischer Bewertungsmaßstab zur Beurteilung des Naturraumverbrauchs und von Renaturierungsmaßnahmen gefunden werden?
2.
Welche Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind sinnvoll, um
Innovationsanreize zu geben
•
zur Substitution durch sog. Abfallstoffe (Aschen, Gipse, Schlacken usw.)
•
zur stärkeren Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Holz)
•
zur Verbesserung von Recyclingquoten
•
zum schonenderen Umgang mit dem Naturraumpotential
•
zur längeren Nutzung von Bauten?
3.
Wo liegt der Forschungs- und Entwicklungsbedarf für vertiefende Untersuchungen
in Richtung einer nachhaltigen Bauwirtschaft?
•
z. B. bei der Baustoffgewinnung im Spannungsfeld Ökologie/Ökonomie
•
z. B. bei der Baustoffherstellung aus sog. Abfallstoffen
•
z. B. bei der Verwendung von Recyclingmaterial als Substitut von primären
Rohstoffen
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3 DEFINITION NACHHALTIGKEIT
Der Ursprung des Begriffes der Nachhaltigkeit liegt seit einigen Jahrzehnten in der Forstwirtschaft. Für die Forstwirtschaft wird der Begriff der Nachhaltigkeit von SPEIDEL (1972,
1984) wie folgt beschrieben:
Als Nachhaltigkeit soll die Fähigkeit des Forstbetriebes bezeichnet werden, dauernd
und optimal Holznutzungen, Infrastrukturleistungen und sonstige Güter zum Nutzen
der gegenwärtigen und künftigen Generationen hervorzubringen. Danach sind diejenigen Handlungen und Leistungen nachhaltig, die dem Forstbetrieb diese Fähigkeit
verschaffen und/oder dauernd erhalten“.
1987 ist mit dem Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, die nach ihrer
Vorsitzenden auch „Brundlandt-Kommission“ genannt wurde, der Begriff „Nachhaltige Entwicklung“ (Sustainable Development) in die internationale Diskussion um eine globale Umweltbetrachtung eingeführt worden. Gemäß der Brundtland-Kommission ist Nachhaltige
Entwicklung:
die den Bedürfnissen der Gegenwart entspricht, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken.
Mit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio
de Janeiro wurde das Arbeitsprogramm 21 (Agenda 21) verabschiedet und damit hat sich
das Konzept einer dauerhaften-umweltgerechten Entwicklung (Sustainable Development)
als Leitbegriff der internationalen Umweltpolitik durchgesetzt.
Die wörtliche Übersetzung des Begriffes Sustainable Developoment bedeutet „aufrechterhaltbare Entwicklung“ und hat im deutschen verschiedene Übersetzungen gefunden wie
„zukünftsfähige“, „nachhaltige“ und „zukunftsbeständige“ Entwicklung, während der Sachverständigenrat für Umweltfragen hierfür den Begriff „dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung“ geprägt hat. Wichtiger als die Wortwahl sind die Inhalte und Ziele, die sich damit verbinden (HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, JUGEND, FAMILIE UND
GESUNDHEIT 1997).
Die Wirtschaftswissenschaft definiert drei Ebenen der Nachhaltigkeit (aus O´RIORDAN
1996 nach TURNER 1993 und PEARCE und WARFORD 1993):
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1. „Eine sehr schwach ausgeprägte Nachhaltigkeit erfordert, daß der Gesamtvorrat an
Vermögenswerten (natürlichen, künstlichen und menschlichen) stets konstant bleiben
sollte. Das setzt voraus, daß für die eine oder andere dieser Vermögensformen ein Ersatz gefunden und ein ausreichender Teil des Einkommens dazu verwendet werden
kann, um jeden Wertverlust auszugleichen.
2. Eine schwach ausgeprägte Nachhaltigkeit berücksichtigt den Umstand, daß es auf
Grund einer eventuell begrenzten Anpassungsfähigkeit der Erde keine Garantie dafür
geben kann, daß ihr Vermögensvorrat konstant bleibt. Dieses entscheidende natürliche
Kapital der Erde muß geschützt werden, um die Erhaltung des Lebens aller Arten zu sichern (das bedeutet, ökologischen Spielraum zu sichern). Angesichts irreversibler oder
katastrophaler Schäden am Weltökosystem wird die Bedeutung dieses entscheidenden
Grundkapitals um so größer.
3. Strenge Nachhaltigkeit berücksichtigt den Vorrang funktionierender Ökosysteme, um
das Leben auf der Erde auf die kosteneffektivste und streng natürliche Weise zu erhalten. Der Natur wird ermöglicht, ihre Funktionen zu erfüllen, teilweise aus Zweckgründen,
vor allem aber aus Gründen der Vorsorge und der Ethik. Es werden Indikatoren für den
Existenznutzen der Natur, den Nutzen durch Weitergabe, für ihre Irreversibilität und
Empfindlichkeit sowie die kritischen Toleranzen der Erschöpfung benötigt, da dies Zeigewerte für den Gesundheitszustand der Natur sind. Dieser letzte Punkt umfaßt nicht
nur die Reduzierung lebensbedrohenden Stresses, sondern mißt auch der inneren Ruhe, die durch die Gewißheit entsteht, in einer wirklich nachhaltigen Welt zu leben, eine
Bedeutung zu“.
Unter einer nachhaltigen Bauwirtschaft wird u.E. im wesentlichen verstanden:
• umweltverträgliche Erkundung und Gewinnung von Baurohstoffen,
• ökologisch optimierte Aufbereitung und Verteilung von Baustoffen,
• Berücksichtigung von Substitutionspotentialen (Recyclingbaustoffe, Einsatz nachwachsender Rohstoffe),
• Flächenschonung bei Infrastruktur- und Baumaßnahmen,
• Recycling gerechte Konstruktion der Bauwerke,
• Langlebigkeit und flexible Bestandsnutzung,
• optimierte Verwertung von Baureststoffen.
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Dahinter steht eine Vielzahl von „Bausteinen“, die umweltrelevante Wechselbeziehungen
aufweisen. Diese werden zum einem durch die gesellschaftlichen Bedürfnisse sowie
Entwicklungen und die maßgeblichen Auswirkungen auf das Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur usw. bestimmt. Leitbilder sowie Entwicklungslinien der Stadt- und Raumplanung
spiegeln hierbei die gesellschaftlichen Anforderungen und die Umsetzungsstrategien wieder.
Im Bauwesen und in der Bauplanung wurden in den fünfziger Jahren, zunächst in den
USA, dann in Mitteleuropa, die ersten Ansätze für Selbsthilfebau mit Selbstversorgung,
Bauen mit Recyclingmaterial, experimentelles Bauen, Bauen nach Konstruktionsprinzipien
der Natur usw. als neue Denkweise bei der Planung von Gebäuden entwickelt. „Anfang der
siebziger Jahre wurden diese Tendenzen in dem Begriff Baubiologie zusammengefaßt und
mit plakativen Wortschöpfungen, wie Gesundes Bauen, Gesundes Wohnen usw., ergänzt.
Damit war jedoch häufig die Überbewertung von Einzelaspekten der Planung verbunden.
Erst die Einführung des Ökologiebegriffes im „Ökologischen Bauen“ dokumentierte, daß alle
relevanten Kriterien einer Planung angemessen berücksichtigt werden müssen, um einen in
jeder Beziehung optimalen Erfolg erzielen zu können“ (TOMM 1992).
Unter nachhaltiger Baurohstoffgewinnung ist eine optimale und umweltschonende Ressourcennutzung zu verstehen. Die Baurohstoffgewinnung steht dabei in einer starken Abhängigkeitsbeziehung zur Bauwirtschaft. Die Nachfrage nach Baurohstoffen bestimmt im
starken Maße die Abbauintensität. Als steuernde Parameter einer nachhaltigen Rohstoffgewinnung kommen neben den Aspekten der Flächeninanspruchnahme und der Transporte
somit auch die o.g. „Bausteine“ der nachhaltigen Bauwirtschaft zum Tragen.
Ergänzend muß darauf hingewiesen werden, daß unter dem Begriff Rohstoffsicherung
zum einen ein sparsamer und umweltschonender Umgang mit der Gewinnung von Primärrohstoffen verstanden wird, zum anderen, insbesondere aus der Sicht der Steine- und Erdenindustrie, die planerische Sicherung von Flächen zum Abbau von Rohstoffen.
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4 PRIMÄRE BAUROHSTOFFE
4.1 MINERALISCHE BAUROHSTOFFE IN DEUTSCHLAND
4.1.1 VORRÄTE
4.1.1.1 VORRÄTE AN KIESEN UND SANDEN
Kiese und Sande sind im rohstoffarmen Deutschland die mengenmäßig bedeutsamsten
mineralischen Rohstoffe. Sie werden fast ausschließlich in der Bauwirtschaft eingesetzt,
Spezialsande und -kiese bleiben mengenmäßig weit hinter der Verwendung am Bau zurück.
Die Hauptvorkommen sind an fluviatile tertiäre sowie fluviatile und glazivfluviatile quartäre
Bildungen gebunden.
Deutschland verfügt zweifellos über sehr große geologische Vorräte (Menge des absoluten
Vorkommens ohne Einschränkungen) an Sanden und Kiesen, aber in regional unterschiedlicher Verteilung (siehe Abb. 1). Stark vereinfacht läßt sich dazu ergänzen, daß die Korngrößenverteilung in den Lagerstätten von Süden nach Norden von Kies zu Sand tendiert, im
Norden Deutschlands die Sandlagerstätten oder der Sandanteil in ihnen, im Süden die
Kiesanteile überwiegen.
Übersichtliche Darstellungen zu den Lagerstätten der Steine-Erden Rohstoffe sind u. a. in
EGGERT et al. (Geol. Jahrbuch, Heft 82, Hannover 1986) gegeben worden, zumindest die
alten Bundesländer betreffend. Für die ehemalige DDR gibt es wesentlich weitreichendere
Darstellungen der Vorratslage an Steine-Erden Rohstoffen, veranlaßt durch eine zentralistische Ressourcenpolitik (z. B. „Vorratsstand der mineralischen Rohstoffe der DDR, Stand
01.01.1989“).
Folgende Seite:
Abb. 1:
Gebiete mit oberflächennahen mineralischen Rohstoffen in Deutschland
(Quelle: BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE 1982)
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Einzelne Bundesländer haben damit begonnen, ihre Rohstoffsituation auf der Grundlage der
geologischen Vorkommen zu erfassen. In diesem Sinne wird in Niedersachsen ein „Rohstoffsicherungsbericht“ durch das NLfB (Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung)
herausgegeben, der die neusten Ergebnisse der Lagerstättenberechnungen auf der Basis
der Rohstoffsicherungskarten im Maßstab 1 : 25.000 wiedergibt. Wie rasch sich diese berechneten oder geschätzten Vorräte allerdings ändern können, im wesentlichen wohl auf der
Grundlage verbesserter Untersuchungs- und Auswertemethoden, aber auch im Abgleich
mit Nutzungskonflikten, wird in den Rohstoffsicherungsberichten von 1993 und 1995 dargestellt. Für 1990 gibt das NLfB für einzelne Wirtschaftsregionen und für Gesamtniedersachsen folgende Vorräte an (siehe Tab. 1).
Tab. 1:
Vorräte an Kies und Sand in den Wirtschaftsräumen Niedersachsen
(Quelle: NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG
1993)
Wirtschaftsraum
1
2
3
4
5
6
7
Vorräte in Mio. t
Kreise Celle, Hannover, Hildesheim und Landeshauptstadt
Hannover
Städte und Landkreise Braunschweig, Gifhorn, Goslar,
Helmstedt, Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel und Wolfsburg
Städte und Landkreise Ammerland, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz (Nord), Friesland, Oldenburg, Osterholz,
Verden, Wesermarsch, Wittmund, Wilhelmshaven und
Land Bremen
Landkreise Aurich, Cloppenburg, Emsland, Grafschaft
Bentheim, Leer, Stadt Emden
Landkreis Hameln-Pyrmont, Holzwinden, Schaumburg
Landkreise Nienburg/Weser und Diepholz (Süd)
Landkreise Göttingen, Harburg, Lüchow-Dannenberg,
Lüneburg, Northeim, Osnabrück, Osterode, Rotenburg
(Wümme), Soltau, Fallingbostel, Stade, Vechta, Uelzen
und Stadt Osnabrück
Niedersachsen gesamt
Sand
269
Kies
88
483
110
941
4
565
6
208
551
200
179
1.202
270
4.219
857
Diese Vorratsangaben sind Fortschreibungen von Berechnungen aus den Jahren 1981/82.
Die Grundlage für die Neuberechnung der Vorräte 1995 sind die vom NLfB herausgegebenen Rohstoffsicherungskarten im Maßstab 1 : 25.000, der die Umgrenzung der Lagerstätte
entnommen werden kann. Zur Mengenermittlung wurden die Flächen mit den Durchschnittswerten der Mächtigkeit des Kieskörpers multipliziert und Abbauverluste aus Böschungen usw. abgezogen. Der ermittelte Kubatur wurde mit einem Dichtefaktor multipliziert
3
(1,9 t/m ) und aus vorhandenen Analysenwerten durchschnittliche Kiesgehalte ermittelt. Aus
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diesen relativ umfangreichen Berechnungen lassen sich allein für den Wirtschaftsraum 5
(Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzwinden und Schaumburg) folgende Vorräte ermitteln
(siehe Tab. 2):
Tab. 2:
Vorratsermittlungen für verschiedene Landkreise in Niedersachsen
Landkreis Hameln-Pyrmont
Vorräte in Vorranggebieten:
Vorräte in Versorgungsgebieten
Nicht im LROP ausgewiesen sind
bereits bekannte Vorräte von
ca. 105,07 Mio. t.,
ca. 64,12 Mio. t,
davon ca. 61,39 Mio. t Kies
davon ca. 35,27 Mio. t Kies
ca. 16,26 Mio. t,
davon ca. 7,34 Mio. t Kies
ca. 119,047 Mio. t.,
ca. 32,11 Mio. t,
davon ca. 79,30 Mio. t Kies
davon ca. 20,97 Mio. t Kies
ca. 18,45 Mio. t,
davon ca. 12,37 Mio. t Kies
Vorräte in Vorranggebieten:
Vorräte in Versorgungsgebieten
ca. 82,88 Mio. t.,
ca. 11,07 Mio. t,
davon ca. 43,32 Mio. t Kies
davon ca. 6,03 Mio. t Kies
Gesamte Wirtschaftsregion
449 Mio. t,
davon 266 Mio. t Kies
Landkreis Holzminden
Vorräte in Vorranggebieten:
Vorräte in Versorgungsgebieten
Nicht im LROP ausgewiesen sind
bereits bekannte Vorräte von
Landkreis Schaumburg
Für diesen Wirtschaftsraum allein konnten auf der Grundlage einer verbesserten Datenlage
rd. 50 Mio. t Sand und Kies mehr ausgewiesen werden, was in etwa der jährlichen Förderrate Niedersachsens entspricht. Für andere Wirtschaftsräume ergeben allerdings genauere
Berechnungen, daß die Kiesvorräte alamierend gering sind. Für die Wirtschaftsräume Hannover-Hildesheim-Celle und Braunschweig-Wolfsburg-Salzgitter betragen die Kiesvorräte
nur noch rd. das Zwanzigfache der Jahresproduktion. Ebenfalls bekannt ist, daß jeweils nur
ein Drittel der Kiesvorräte tatsächlich abgebaut werden kann, der übrige Teil steht wegen
vielfältiger Nutzungskonflikte dem Abbau nicht zur Verfügung. So müssen die Verdichtungsräume Hannover und Braunschweig Baukiese zunehmend aus weiter entfernt liegenden
Lagerstätten beziehen oder aus anderen Bundesländern oder dem Ausland.
Diese Übersichten oder Lagerstättenberechnungen (wie in der ehemaligen DDR) dürfen
nicht darüber hinwegtäuschen, daß man in Deutschland über den mit weitem Abstand wichtigsten mineralischen Rohstoff keine ausreichenden Kenntnisse zur Vorratslage besitzt. Da
bisher diese Baurohstoffe nahezu unbegrenzt und überall verfügbar erschienen, hat das
Verständnis für eine genaue Kenntnis der Sand- und Kieslagerstätten erst dann eingesetzt,
als die geologischen Vorräte durch konkurrierende Nutzungsansprüche (Schutzgebiete für
Lw_12_600c.doc/26.06.98
13
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Wasser, Landschaft, Biotope, Siedlungsgebiete usw.) künstlich verknappt wurden und ihre
Verfügbarkeit zunehmenden Einschränkungen unterlag.
Diese Situation ist seit vielen Jahren gut bekannt, eine Änderung aber ist nicht kurzfristig zu
erwarten, so daß festgestellt werden muß: In Deutschland gibt es weder eine Gesamtübersicht über die Vorräte an Sanden und Kiesen, noch eine regionale oder nach Bundesländern
geordnete Vorratsübersicht, so daß alle Vorratsangaben als Schätzungen interpretiert werden müssen. In der Abb. 2 wird der Versuch gemacht, solche Schätzzahlen für oberflächennahe Sande und Kiese vorzulegen, die aus verschiedenen geologischen Quellen ermittelt wurden. Da der geologische Lagerstätten-Erkundungsstand in den Bundesländern
sehr unterschiedlich ist, sind auch diese Schätzzahlen objektiv mit erheblichen Fehlern
behaftet. Die Übersicht über geschätzte geologische Vorräte gibt allerdings einen Einblick in
die relative mengenmäßige regionale Verteilung der Sand- und Kiesvorkommen in Verbindung mit der Karte der Sand- und Kiesvorkommen.
In der ehemaligen DDR hat eine zentralistische Rohstoffpolitik, geleitet von Kombinaten,
Ministerien (u. a. Ministerium für Geologie) und eine staatlich gelenkte Vorratsplanung und
Vorratsvorsorge z. B. durch eine Staatliche Vorratskommission, eine Rohstoffsicherung
betrieben, die in erster Linie auf die Nutzung einheimischer Rohstoffe bedacht war. Aus
diesem Grunde bestand zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung eine Übersicht über Lagerstättenvorräte und Vorratssicherungen, wie sie in den alten Bundesländern und im wiedervereinigten Deutschland sinnvoll wäre.
Folgende Seite:
Abb. 2:
Vorkommen oberflächennaher mineralischer Rohstoffe - Baukiese und sande
Lw_12_600c.doc/26.06.98
14
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Die „Staatliche Vorratskommission für nutzbare Ressourcen der Erdkruste beim Ministerrat
der DDR“ hat mit Stand 01.01.1989 einen internen „Vorratsstand der mineralischen Rohstoffe der Deutschen Demokratischen Republik“ (siehe Tab. 3) erarbeitet. Im Teil III a „Steine und Erden“ werden sog. „Geologische Vorräte“ an Sand- und Kiesrohstoffen für Baumaterialien von rund 6,2 Mrd. t ausgewiesen, die bei der 1989 geplanten Gesamtförderung von
109 Mio. t einen sog. Vorratsverlauf von 43 Jahren garantierten auf der Basis von 4,6 Mrd. t
durch die Staatliche Vorratskommission - StVK - bestätigter Vorräte.
Die Bezeichnung „Geologische Vorräte“ ist allerdings irreführend, denn sie bezieht sich nicht
auf das geologische Ressourcenpotential an Sanden und Kiesen aus den geologischen
Vorkommen, sondern auf im Rahmen staatlicher Planauflagen vorgegebener Erkundungen
und Berechnungen in für die Volkswirtschaft bedeutsamen Räumen und setzen sich zusammen aus bestätigten (von der StVK), berechneten und geschätzten Vorräten. Eine
Aufgliederung in die mit der Wiedervereinigung gebildeten Bundesländer ist nicht möglich
und auch nicht sinnvoll. Eine eigene Schätzung unter Verwendung verschiedener Quellen
der Sand- und Kiesvorräte aus dem geologischen Ressourcenpotential für die neuen und
alten Bundesländer ist in der Abb. 3 dargestellt, ihre absoluten Zahlen sind dabei mit o. g.
Einschränkungen zu betrachten und eher als eine relative Verteilung der Vorräte in den
Bundesländern aufzufassen.
Folgende Seiten:
Tab. 3:
Staatliche Vorratskommission für nutzbare Ressourcen der Erdkruste beim
Ministerrat der DDR (Stand: 01.01.1989)
Zusammenstellung der Vorräte, untergliedert nach Rohstoffgruppen
- DDR gesamt
Abb. 3:
Geschätzte Sand- und Kiesvorräte in Deutschland
Lw_12_600c.doc/26.06.98
16
Endfassung
Staatliche Vorratskommission für nutzbare Ressourcen der Erdkruste beim Ministerrat der DDR (Stand: 01.01.1989)
Zusammenstellung der Vorräte, untergliedert nach Rohstoffgruppen - DDR gesamt
Rohstoffgruppe
Rohstoffe für die
Bau- u. Grobkeramik
Sand- u. Kiesrohstoffe
Für Baumaterialien
Festgesteinrohstoffe
Rohstoffe für
Bindemittel
Glas- und Keramikrohstoffe
Feuerfestrohstoffe
sonstige Steine- und
Erdenrohstoffe
Lw_12_600c.doc/26.06.98
Geologische Vorräte (Me = MT)
GesamtFörderung
(MT)
Bestätigt
Berechnet
Geschätzt
Gesamt
GesamtGen.
803.761
4.653.489
448.258
1.290.200
64.179
258.804
1.316.198
6.202.493
609.583
3.113.672
2.421.516
296.296
478.751
3.196.563
3.727.642
7.645
6.801
579.323
190.171
43.983
7.234
809.471
266.724
Vorratsvorlauf (A)
Lagerst. Anzahl
Ges.
Gen.
Ges.
Gen.
5.0469
109.7325
> 100
43
92
20
231
747
133
549
1.793.391
24.4975
> 100
59
165
126
3.742.088
1.432.607
19.0910
> 100
61
27
15
7.982
--
631.288
197.405
418.766
40.116
2.6563
1.4243
> 100
77
> 100
19
59
22
30
12
148.021
1224.216
784.165
17.3910
58
38
175
120
17
Endfassung
Zusammenstellung der Vorräte, untergliedert nach Rohstoffgruppen - DDR gesamt
Rohstoffart
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
20
21
22
23
24
25
26
27
30
31
Ziegelrohstoff
Klinkerrohstoff
Ton für Baukeramik
Töpferton
Feuerfestton
Blährohstoff
Ton f. Zementherstellung
Rotbrennende Tone
Weißbrennende
Tone f. Keramik
Sonst. Spezialtone
Weißkaolin
Buntkaolin
Kieselgur
Bentonit
Betonkies/Kiessand
Putz-/Mörtelsand
Sonst. Kiese und
Sande
Füllmaterial
Gießereisande
Glassande
Sonst. Spezialsane
Feldspatsande
Schotter und Splitt
Splitt f. Terrazzo
Lw_12_600c.doc/26.06.98
Geologische Vorräte (Me = MT)
GesamtFörderung
(MT)
Bestätigt
Berechnet
Geschätzt
Gesamt
980.253
88.204
95.123
1.733
66.690
146.828
GesamtGen.
479.522
41.270
37.203
0.163
34.271
45.798
572.745
87.079
85.263
1.026
59.807
53.228
382.160
0.620
9.718
0.693
6.883
55.600
25.348
0.505
0.142
0.014
-38.000
312.404
184.674
-1.073
---
312.404
185.747
0.706
0.001
208.387
5.446
-29.490
2904.672
97.141
8.723
0.797
11.014
0.160
1.686
55.200
537.243
3.175
1.451
0.275
-0.184
--49.237
7.331
1482.769
44.524
111.327
168.261
124.383
17.290
2181.544
50.426
510.869
125.670
30.047
21.101
113.243
-171.080
2.062
163.388
35.632
8.295
-3.216
6.256
195.131
0.010
Vorratsvorlauf (A)
Lagerst. Anzahl
Ges.
Gen.
Ges.
Gen.
3.9673
0.3760
0.2641
0.0020
0.7870
0.4140
> 100
> 100
> 100
> 100
60
> 100
91
86
> 100
66
27
81
183
11
25
8
18
9
1
83.454
185.464
0.9950
0.1290
> 100
> 100
58
> 100
6
5
3
4
10.880
1.073
219.401
5.790
1.686
84.690
3491.152
107.647
5.820
0.870
42.281
5.790
0.241
-1724.238
107.647
0.0975
0.0135
1.1483
0.0255
0.0110
-51.1503
3.4575
92
64
> 100
> 100
> 100
0
53
25
50
51
31
> 100
17
0
25
25
9
6
23
3
3
3
217
25
5
3
11
3
1
0
127
25
2157.026
205.826
149.669
189.362
240.842
23.546
2547.755
52.498
1027.885
132.208
64.184
159.510
121.694
23.546
1599.214
49.394
44.4121
8.7246
2.3020
1.1900
1.9880
0.0660
22.6611
0.4580
36
19
52
> 100
99
> 100
91
59
15
12
22
> 100
51
> 100
58
54
377
108
26
11
20
3
77
10
291
91
8
3
15
3
80
8
18
2
Endfassung
Rohstoffart
Geologische Vorräte (Me = MT)
Bestätigt
32 Werk- u. Dekosteine
33 Gestein für
Faserbaust
34 Dach- und Wandschiefer
35 Sonst. Schiefer
36 Kreide
37 Zementkalkstein
38 Branntkalkstein
39 Industriekalkstein
40 Kalkst für Schotter
41 Dünge- und sonst.
Kalk
42 Dolomit
43 Anhydrit
44 Gips
45 Quarzit
46 Feldspatgestein
47 Quarz
50 Torf
51 Raseneisenerz
52 Heilerden
Lw_12_600c.doc/26.06.98
Berechnet
Geschätzt
GesamtFörderung
(MT)
Gesamt
179.837
43.361
257.496
480.694
--
--
5.617
5.617
1.000
1.827
29.400
1950.349
1358.894
339.507
6.882
3.067
63.048
1.631
0.450
-28.860
13.678
-19.145
---124.300
1.352
225.614
129.873
58.310
105.995
0.491
-0.004
14.797
---
134.339
--7.195
0.351
1.275
-14.268
---
2.463
--6.801
---12.413
0.058
0.478
GesamtGen.
97.832
Vorratsvorlauf (A)
Ges.
Gen.
Lagerst. Anzahl
Ges.
Gen.
0.5084
> 100
> 100
63
46
--
--
0
0
2
0
4.067
84.020
31.031
1950.799
1358.894
492.667
21.912
4.067
20.972
1.631
1124.919
111.894
370.620
21.912
0.0240
0.0740
0.3650
15.2530
1.6880
7.8990
0.7720
22
> 100
68
> 100
> 100
53
18
22
> 100
3
61
53
40
18
2
3
2
8
3
13
8
2
2
1
6
2
7
8
362.416
129.873
58.310
119.991
0.842
1.275
0.004
41.478
0.058
0.478
259.094
5.316
58.310
112.340
0.529
1.275
-29.436
0.008
0.478
3.3290
0.5960
1.5930
1.1550
0.0413
0.0120
-1.8690
0.0070
0.0140
91
> 100
24
82
16
32
0
17
8
34
67
8
24
76
10
32
0
12
1
34
12
3
1
9
3
1
1
103
3
1
8
1
1
4
2
1
0
90
1
1
19
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Zu den mehr als 220 Mrd. t geologischen Kies- und Sandvorräten aus tertiären und quartären Bildungen (siehe o. g. Einschränkungen und Wertungen) können Vorräte lokaler Bedeutung aus oberflächennahen Verwitterungszonen von Festgesteinen hinzugerechnet
werden, die in der Praxis oft als Sand- und Kiesersatz oder -verschnitt Verwertung finden.
Mit diesen Mengen an potentiellen geologische Vorräten, wäre bei derzeitigem Verbrauch
von 460 Mio. t Kies und Sand im Jahr eine gesicherte Basis für die Baustoffindustrie auf 600
Jahre zu erwarten. Die Berechnung oder Schätzung geologischer Vorräte läßt aber konkurrierende oder einschränkende Nutzungen außer Betracht, so daß diese Zahlen für wirtschaftliche Überlegungen wenig Bedeutung besitzen. Deutschland ist ein dichtbesiedeltes
Land, Siedlungsräume, Straßen, Eisenbahnen, Leitungstrassen mit ca. 17 % der gesamten
Landfläche schränken damit die Verfügbarkeit der geologischen Sand- und Kiesvorräte
erheblich ein. Wesentlich einschränkendere Bedeutung besitzen aber gesetzlich festgelegte
Schutzräume wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks- und Biosphärenreservate, die rechnerisch ca. 50 % des Staatsgebietes Deutschland
ausmachen. In diesen Schutzräumen ist die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen nicht
möglich oder doch erheblich erschwert. Weitere einschränkende Wirkung auf die Gewinnung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe besitzen Wasserschutzgebiete, in denen die
Gewinnung von Trinkwasser Vorrang besitzt.
Das seit 1975 in Deutschland durch Bund und Länder beschlossene Raumordnungsprogramm hatte u. a. auch das Ziel, Gebiete, die für die Gewinnung von Rohstoffen von besonderer Bedeutung sind, langfristig planerisch zu sichern. In den meisten Bundesländern oder
regionalen Planungsverbänden werden diese Rohstoffsicherungsgebiete als Vorranggebiete, Vorbehaltsflächen u. ä. ausgewiesen. Über die Qualität der in den Vorranggebieten usw.
ausgewiesenen Kiese und Sande liegen i. d. R. keine Angaben vor. Aber gerade die hohen
Anforderungen an die Verwendung von Kiesen und Sanden in der Bauwirtschaft verlangen
eine konsequente und umfassende Qualitätsbewertung der Lagerstätten (Anforderung aus
technischen Regelwerken siehe Tab. 4).
Lw_12_600c.doc/26.06.98
21
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Tab. 4:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Zusammenstellung der wichtigsten Anforderungen und Überwachungen
beim Einsatz von Kies und Sand sowie Natursteinen in der Bauindustrie
Norm, Regelwerk
DIN 1045
DIN 4226
DIN 18 123
DIN 52 098
DIN 52 099
DIN 52 100/Teil 10
DIN 52 101
DIN 52 102
erschienen
1988-07
1983-04
1996-11
1990-01
1995-03
1990-11
1988-03
1988-08
DIN 52 103
DIN 52 104/Teil 1
DIN 52 105
DIN 52 106
1988-10
1982-11
1988-08
1994-08
DIN 52 110
DIN 52 114
DIN 52 115/Teil 1 - 3
DIN 52 116
DIN 18200
DIN 4227
DIN 1048
DIN 1996/Teil 14
1985-08
1988-08
1988-08
1988-08
1988-07
1988-07
1991-06
1990-07
DIN 1053
DIN 18 550
DIN 18 558
DIN 18 560
1990-02
1985-01
1985-01
1992-05
DIN 106
DIN 18 153
DIN 18 151
DIN 18 152
DIN 19 623, DIN
4924
DIN 18 035
TL Min-StB 94
1980-09
1989-09
1987-09
1987-04
1978-01
MLS
RG Min-StB
TP Min-StB
ZTV Beton-StB
ZTV Asphalt-StB
ZTVT-StB
-DB AG-TL 918062
Lw_12_600c.doc/26.06.98
1979-07
Inhalte, Bezug
Beton und Stahlbeton, Bemessung und Ausführung
Zuschlag für Beton
Bestimmung der Korngrößenverteilung
Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Siebanalyse
Prüfung auf Reinheit
Gesteinskundliche Untersuchungen
Probenahme, Gewinnungsstätte, Aufbereitung
Bestimmung von Dichte, Trockendichte, Dichtigkeitsgrad und
Gesamtporosität
Bestimmung von Wasseraufnahme und Sättigungswert
Frost-Tau-Wechsel/-Versuch
Druckversuch
Untersuchungsverfahren zur Bestimmung der Verwitterungsbeständigkeit
Schüttdichte von Gesteinskörnungen
Bestimmung der Kornform
Widerstandsfähigkeit gegen Schlag
Bestimmung der Bruchflächigkeit
Güteüberwachung von Baustoffen, Bauteilen, Bauarten
Spannbeton
Prüfverfahren für Beton
Prüfung der Korngrößenverteilung von Mineralstoffen in
bituminösen Massen für den Straßenbau
Mauerwerk, Mauermörtel
Putzmörtel; Begriffe und Anforderungen
Kunstharzputze; Begriffe, Anforgerungen, Ausführungen
Estriche im Bauwesen; Begriffe, allg. Anforderungen, Prüfung
Kalksandsteine
Mauersteine aus Normalbeton
Mauersteine aus Leichtbeton (Hohlblöcke)
Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton
Filtersande und -kiese für Wasserreinigungsfilter
Sportplätze; Planung und Maße
Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau
Merkblatt über Lavaschlacke im Straßen- und Wegebau
Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im
Straßenbau
Technische Prüfvorschriften für Mineralstoffe im Straßenbau
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Tragschichten im Straßenbau
Richtlinien Alkalireaktion im Beton
Technische Lieferbedingungen Mineralstoffgemisch für
Planumsschutzschichten
22
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Abgesehen von unterschiedlichen Herangehensweisen an die kurzfristige und mittelfristige
Ausweisung von Rohstoffsicherungsgebieten in den einzelnen Bundesländern und Regionalen Planungsverbänden berechtigen die raumordnerischen Entscheidungen nicht unmittelbar zum Abbau der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe. Die Besitzverhältnisse
und die zu beantragende Abbaugenehmigung sind Hürden, die die planerischen Ausweisung solcher Vorratsgebiete nicht beseitigt hat.
Letztlich zeigen die Erfahrungen und die restriktivere Genehmigungspraxis der letzten Jahre, daß von den beträchtlichen geologischen Vorräten an oberflächennahen Sanden und
Kiesen tatsächlich nur wenige Prozente (10 - 15 %) der Wirtschaft verfügbar gemacht werden können. Damit wäre eine Rohstoffsicherung bestenfalls für weitere 60 - 90 Jahre möglich, wenn in Kürze wenigstens diese Vorräte unter zu verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschützt werden können.
4.1.1.2 VORRÄTE AN NATURSTEINEN
Gegenwärtig werden rd. 40 verschiedene Gesteinstypen abgebaut und gebrochen und
neben der Zementherstellung zu Gleisbettungsschotter, Straßenschotter, Splitt, Brechsand,
1
Wasserbausteine, Schüttsteine, Edelsplitte- und -brechsande, Mineralbeton u. a. verarbei-
tet (siehe Tab. 5). Überwiegend kommen Vulkanite und Plutonite, daneben auch Metamorphite und Sedimentgesteine zum Einsatz. Aus geologischer Sicht sind Natursteine in
Deutschland zwar theoretisch endlich, aber abgesehen von besonders geforderten Qualitätsmerkmalen, in so großen Mengen vorhanden, daß eine Vorratsschätzung bisher unterbleiben konnte. Einzelne Natursteinvorkommen (wie z.B. Bims) sind allerdings nahezu erschöpft, weil ihre geologischen Vorkommen gering sind und ihr vollständiger Abbau aus
Gründen des Natur- und Landschaftschutzes nicht möglich und auch nicht sinnvoll ist. Für
alle anderen Natursteinvorkommen läßt die geologische Situation nicht in allen Bundesländern die gleichen Mengen- und Qualitätserzeugung zu, so daß, fast noch stärker als bei
Sanden und Kiesen, eine regionale Konzentration der Produktion zu verzeichnen ist.
1
(= Frostschutzschicht)
Lw_12_600c.doc/26.06.98
23
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Tab. 5:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Übersicht zu Vorkommen und Verwendungszweck von Natursteinen in der
Bauwirtschaft
Natursteine
Ausgangsmaterial, stratigr. Zuordnung
A für Straßen-,
Wege- und
Wasserbau
Kristalline Gesteine
Vulkanite, Plutonite, Metamorphite wie z. B. Porphyrit, Diabas, Basalt, Basaltlava, Rhyolith, Kuselit,
Phonolit, Andesit, Gabbro, Granit, Syenit,
Granodiorit, Granit, Serpentinit, Gneis, Amphibolit,
Granulit, Quarzite
Sedimentgesteine
Kalke, Dolomite, Mergelsteine, Grauwacken, Sandsteine, Quarzite, Schiefer, Tuffe, Kieselschiefer
Travertin, Dolomit, Marmor, Quarzit, Granit,
Granodiorit, Syenit, Diorit, Gabbro, Rhyolit, Trachyt,
Andesit, Basalt, Diabas, Pikrit, Tuff, Sandstein,
Kalkstein, Schiefer, Konglomeret, Onyx, Alabaster,
Quarzit, Phyllit, Serpentinit, Gneis, Granulit usw.
Importe aus Skandinavien, Afrika, Indien, Rußland,
Italien, Schweiz, Österreich u. a.
Riffkalke des Mitteldevon, Unt. und Ob. Muschelkalk,
Malmkalke, Kalke der Ob. Kreide, Tertiärkalke,
Dolomite des Zechsteins, der alpinen Trias, des
Devon, Karbon und Malm
Anhydrit - H2O - Gips
Zechstein, Mittl. Muschelkalk, Ob.Buntsandstein,
Mittl. Keuper
B Werksteine
C Kalksteine,
Dolomite
D Gipse,
Anhydrite
E Bims, Lavaschlacke
F Quarzsande
Bims im Neuwieder Becken, Lavaschlacken in der
West- und Osteifel
Importe aus Griechenland, Italien, Island
Verwitterungsprodukte und mehrfache Umlagerung,
meist aus der Oberkreide und dem Tertiär, Fe2O3Gehalte unter 0,02 M.-%
Verwendung in der
Bauwirtschaft
Gleisbettungsschotter,
Straßenschotter, Splitt,
Brechsand, Wasserbausteine, Edelsplitt und
-brechsand, Mineralbeton
Platten zur Verblendung an
Gebäuden, Fassaden,
Treppen, Fußböden,
Türeinfassungen, Gartengestaltung, Pflasterung
im Tiefbau wie unter A,
Zementherstellung
Gips-Kartonplatten, GipsFaserplatten, Rohsteine für
Zementindustrie, Stuckund Putzgips, Füll- und
Spachtelmassen, Spezialgipse
Leichtbausteine
Edelputze, Kalksandsteine,
Baukeramik
Der mittlere und südliche Teil Deutschlands (stark generalisiert: südlich der Norddeutschen
Tiefebene) besitzt die hauptsächlichen Lagerstätten der Natursteinindustrie, Bayern, BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen führen die Produktions-Rangliste an, ähnlich wie bei
der Produktion (und dem Vorkommen) von Sand und Kies (siehe dazu auch Abb. 1). Anders
als bei Sand- und Kieslagerstätten, die auf Grund ihrer Genese geringmächtig sind, haben
die meisten Natur- oder Hartgesteinlagerstätten (Vulkanite, Plutonite und z. T. Metamorphite) keine relevante Begrenzung nach der Tiefe, so daß ihre Gewinnung nur von technischen
Parametern begrenzt wird. Dabei tritt auch hier eine oberflächige Landschaftsinanspruchnahme auf, so daß in der regionalplanerischen Ausweisung und in den Genehmigungsverfahren gleiche oder ähnliche Probleme auftreten können, vergleichbar der bei Sand- und
Kieslagerstätten.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
24
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Deshalb ist ein Ersatz von Sand und Kies durch gebrochenen Naturstein keine Lösung des
Gesamtproblems der zunehmenden Rohstoffverknappung durch Restriktionen und mangelnde Akzeptanz, sondern nur eine lokale bzw. regionale Verlagerung des Problems. Für
eine Verknappung des Rohstoffs „Naturstein“ sind aber nicht geologische Gründe zu nennen, sondern konkurrierende Nutzungsansprüche, die im gesellschaftlichen Konsens zumindest zur Zeit höher bewertet werden als wirtschaftliche Interessen, die vordergründig den
Bedürfnissen Einzelner zuwiderlaufen.
Einzig für Karbonatgesteine hat ein im September 1996 vorgelegtes Gutachten, erstellt
durch HEIMER + HERBSTREIT Umweltplanung und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (DIW) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Vorratszahlen ermittelt. Aus einer Aufstellung aus
dem o. g. Gutachten (Tab. 7) geht hervor, daß nur ein sehr kleiner Teil der Gesamtressourcen aus qualitativen und genehmigungsrechtlichen Gründen der langfristig zu nutzenden
Lagerstätten bewertet werden kann, so wie es für alle übrigen Steine-Erden-Rohstoffe
ebenfalls zutrifft.
Die Tab. 6 und Tab. 7 geben abschließend einen Überblick über die für die Zementherstellung bedeutsamen Kalkvorkommen, sowie über die für die Schotter- und Splittherstellung
wichtigen Kalk- und Dolomitvorräte.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
25
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Tab. 6:
Stratigraphische Übersicht der Kalk- und Dolomitsteinvorkommen
in der Bundesrepublik Deutschland
SYSTEM
Mio.
Jahre
ABTEILUNG
ROHSTEIN
Holozän
Pleistozän
Quartär
Wiesenkalke
Seekalke
Travertin
Kalkmergel
Kalksteine
1,5
Tertiär
Kreide
Jura
Trias
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
67
140
210
250
Perm
290
Karbon
360
Devon
410
Silur
440
Ordovizium
500
Kambrium
590
Neogen
Paläogen
Oberkreide
Maastricht, Dan
Santon, Campan
Cenoman, Turon
Unterkreide
Apt, Alb
Barreme,
Valendis, Hauterive
Malm
Schreibkreide
Kreidemergel
Kreidekalksteine
Dogger
Lias
Keuper
Muschelkalk
Ceratitenschichten
Trochitenkalk
Mittl. Muschelkalk
Wellenkalk
Buntsandstein
Zechstein
Rotliegendes
Silesium
Dinantium
Oberdevon
Mitteldevon
Unterdevon
Ludlov
Wenlock
Liandovery
Ashgill
Caradoc
Liandeilo
Lianvim
Arenig
Tremadoc
Oberkambrium
Mittelkambrium
Unterkambrium
Auszug des
VORKOMMENS
gesamtes NorddeutschPolnisches Becken
Mainzer Becken
Alpen, Alpenvorland
Rügen, Helgoland, Lägerdorf,
Münstersches Becken
Teutoburger Wald, Vorpommern (Löcknitz)
Riffkalksteine
Niedersachsen, Schwäbischer und Fränkischer Jura,
Südschwarzwald
Kalksteine
Helgoland; Rüdersdorf,
Trierer Bucht, Hessische
Senke, Thüringer und Sächsisches Becken
Riffkalksteine
Dolomitsteine
Südharz, Thüringer und
Sächsisches Becken
Kalksteine
Dolomitsteine
Riffkalksteine
Dolomitsteine
Hastenrath, Ratingen, Frankenwald
Aachen, Wülfrath, Domap,
Hönnetal, Warstein, Brilon,
Iberg-Winterberg, Elbingerode, Lahn-Dill-Gebiet, Steeden, Stromberg,
ÜxheimAhütte
Marmore
Erzgebirge
Marmore
Ludwigsdorf, Kauffung,
Erzgebirge, Lausitz
Quelle: nach KASIG & WEISKORN 1992 (verändert)
Folgende Seiten:
Tab. 7:
Planimetrisch ermittelte zugängliche Carbonatgesteinsvorräte in der Bundesrepublik Deutschland nach Naturräumen
Lw_12_600c.doc/26.06.98
26
Naturraum/Gestein
Fläche
1.000 m²
enthaltene
1)
Vorräte
Mio. t
zugängliche
2)
Vorräte
Mio. t
zugängliche
„gewinnbare“
3)
Vorräte
Mio. t
durchschnittliche Zusammensetzung
CaO
%
Raum Itzehoe
Raum Itzehoe
Mergelkalkstein
Insel Rügen
reiner Kalkstein
Raum Löcknitz (Vorpommern)
(Mergelkalstein)
Gebiet östl. Berlin (Barnimplatte)
reiner Kalkstein
Mergelkalkstein
Harz
reiner Kalk-/Dolomitstein
Kalk-/Dolomitstein
Raum Hannover/Salzgitter
reiner Kalk-/Dolomitstein
Kalk-/Dolomitstein
Mergelkalkstein
Südniedersächsischwestfälisches Bergland
Kalk-/Dolomitstein
Mergelkalkstein
Nordöstliches Harzvorland
Kalk-/Dolomitstein
Mergelkalkstein
Lw_12_600c.doc/26.06.98
4)
Verwendung
MgO
%
Al2O3
%
Fe2O3
%
Zement, gebrannte
1,0 - 4,0 Kalkerzeugnisse
40.380
9.440
4.780
1853)
53,2 - 58,0
7.360
960
960
24 6)
54,9
0,3
0,2
0,1
7.950
(1.800 6))
(1.800 6))
< 500 7)
41,0 - 51,0
0,3 - 0,5
0,7 - 1,5
0,3 - 0,8
17.050
17.050
3.100
3.550
1.820
2.200
100
52,1
47,5
0,4
1,2
1,2
3
0,8
1,4
169.800
85.190
7.050
23.880
8.480
270
15.900
5.640
250
> 400
54,9
0,4
31,0 - 31,4 20,2 - 21,1
0,3
< 0,3
0,2
23.820
1.270
22.690
2.480
50
2.360
1.740
10
1.110
> 5 7)
52,8
45,7 - 51,5
< 48,8
602.810
20.480
13.800
171.880
179.270
4.460
23.310
3.010
16.110
145.160
84.910
139.590
115.280
3.770
2.190
18.730
14.990
2.690
1.560
14.990
11.990
> 30 7)
30 7)
10 7)
> 30 7)
50,4 - 54,9
53,3
< 53
40,8 - 41,5
zus 1,0 - 1,5
0,5
und
ungebrannte
1,2 Füllstoffe, Düngekalk
5,4 - 20,9 potentieller Zement - oder Kalkrohstoff
4 Branntkalk, ungebrannte Erzeugnisse
8 Zement
0,4 Branntkalk, ungebrannte Erzeugnisse
gebrannte und ungebrannte Dolomiterze,
Tiefbauerz
Füllstoffe und Futterstoffe
Zement
0,8
< 1,0
0,7
0,2
< 0,5
1,1
ca. 1,0
Schotter und Splitte
2,7 Sschotter und Splitte
< 3,0 Schotter und Splitte
Zement bzw. Branntkalk, Füller
keine Nutzung
0
> 500 7)
SIO2
%
48,8 - 50,3
27
0,0 - 0,9
Endfassung
2,1 - 2,5
0,8 - 1,0
4,7 - 5,9 Zement, gebrannte
Kalkerzeugnisse
und
ungebrannte
Naturraum/Gestein
Fläche
1.000 m²
enthaltene
1)
Vorräte
Mio. t
zugängliche
2)
Vorräte
Mio. t
zugängliche
„gewinnbare“
3)
Vorräte
Mio. t
durchschnittliche Zusammensetzung
CaO
%
Thüringer Becken
reiner Kalk-/Dolomitstein
Kalk-/Dolomitstein
Mergelkalstein
Sächsisches Hügelland
Kalk-/Dolomitstein
Sächsisches Bergland
Kalk-/Dolomitstein
Teutoburger Wald
reiner Kalk-/Dolomitstein
Kalk-/Dolomitstein
Mergelkalkstein
Münsterländer Bucht
reiner Kalk-/Dolomitstein
Kalk-/Dolomitstein
Mergelkalkstein
245 7)
4)
0,3 - 1,5
0,7 - 4,0
49,2
1,3
2,4
1,1
30,0 - 36,0 10,0 - 20,0
0,6 - 2,0
0,7 - 1,5
26.160
33.200
153.550
3.010
160
130
4.950
130
8)
20.470
2.840
49.100
2.660
70
12.770
1.530
50
10.310
10.230
20.120
749.550
1.330
520
93.550
800
470
73.000
224.010
79.830
39.860
32.840
850
680
16.120
88.070
4.130
22.380
3.300
16.780
Lahn-Dill-Gebiet
reiner Kalk-/Dolomitstein
41.570
18.210
10.700
< 55,0
Hessisches Bergland
reiner Kalk-/Dolomitstein
Kalk-/Dolomitstein
Mergelkalkstein
400.020
41.340
201.890
21.700
1.080
26.250
17.570
750
21.000
< 53,0
48,8 - 54,3
Gutland
Kalk-/Dolomitstein
305.000
7.930
5.550
59.570
1.860
1.670
Kalk-/Dolomit
Eifel/Venn-Vorland
reiner Kalk-/Dolomitstein
Pfalzisch-saarländisches
Muschelkalkgebiet
reiner Kalk-/Dolomitstein
Lw_12_600c.doc/26.06.98
Fe2O3
%
5,0 - 21,5
33.300
38.560
180.510
Raum Itzehoe
Süderbergland
reiner Kalk-/Dolomitstein
Al2O3
%
30,0 - 47,0
551.640
1.433.860
1.388.560
110
Verwendung
MgO
%
SIO2
%
gebrannte und ungebr. Kalkerz., Schotter
1,3 - 2,8 und Splitte
Abbau nicht bekannt
5,5 Zemenet
2,7 - 12,1 Schotter, Splitte, Düngemittel
52,0
1,8
0,4
0,4
3,0 Platten, Füllstoffe
> 11 9)
51
0,3
1,2
0,8
4,3 gebr. und ungebrannte Kalkerzeugnisse
> 20 9)
40,0 - 47,0
51
7)
> 50
> 50 7)
> 800 7)
> 20 7)
> 50
Zement
0,3
1,2
0,6
35,0 - 42,0
40,0 - 47,0
Zement
Zement
31,4 - 32,1 20,2 - 20,5
47,0 - 56,0
0,3 - 0,9
< 53
< 10
0,3 - 0,4
0,3 - 0,4
< 0,5
ca. 1,0
< 58
40,0 - 54,0
0,5 Sinterdolomit, Schotter und Splitte
gebr. und ungebrannte Kalkerz, Schotter
< 3,0 u. Splitt;Schotter und Splitt
gebr. und ungebrannte Kalkerz, Schotter
u. Splitte
Zement, gebr. Kalkerzeugnisse
gebr. und untebrannte Kalkerz, Schotter
und Splitte
< 1,0
> 55,0
< 0,5
< 1,0
gebr. und ungebrannte Kalerzeugnisse
< 3,0 Schotter und Splitte
Zement, gebr. und ungebrannte Kalkerzeugnisse
gebr. und ungebrannte
Schotter und Splitte
53,8 - 56,8
28
4,3 gebr. und ungebrannte Kalkerzeugnisse
Stahlwerkskalk
Endfassung
Kalkkerzeug.,
Naturraum/Gestein
Fläche
1.000 m²
enthaltene
1)
Vorräte
Mio. t
zugängliche
2)
Vorräte
Mio. t
zugängliche
„gewinnbare“
3)
Vorräte
Mio. t
durchschnittliche Zusammensetzung
CaO
%
Mainzer Becken
reiner Kalk-/Dolomitstein
Mergelkalkstein
Schwäbisch-fränkische
Muschelkalkplatten
reiner Kalk-/Dolomitstein
Kalk-/Dolomitstein
4)
Verwendung
MgO
%
Al2O3
%
Fe2O3
%
SIO2
%
3.290
190.550
1.280
4.950
510
3.470
< 55,0
42,9 - 46,9
10.050
1.858.710
476.820
1.099.190
373.740
650
95.130
18.600
143.460
29.150
520
83.090
18.240
123.050
25.000
30,0 - 47,0
Schwäbische Alb
reiner Kalk-/Dolomitstein
4.107.210
863.490
777.150
35,0 - 55,0
gebr. u. ungebr.
Schotter und Splitte
Kalkerz.
Zement,
Fränkische Alt
reiner Kalk-/Dolomitstein
3.816.220
793.770
714.400
48,0 - 58,0
gebr. u. ungebr.
Schotter und Splitte
Kalkerz.
Zement,
Südlicher Oberrhein
reiner Kalk-/Dolomitstein
68.320
5.020
4.490
35,0 - 55,0
gebr. u. ungebr.
Schotter und Splitte
Kalkerz.
Zement,
69.390
27.060
23.420 8)
9.767.200
5.192.170
4.574.770
19.534.140
1.913.570
194.250
563.020
2.670.840
1.665.020
161.590
460.560
2.287.170
Mergelkalkstein
Bayerische Alpen und
Voralpen
reiner Kalk-/Dolomitstein
Bundesrepublik Deutschland
reiner Kalk-/Dolomitstein
Kalk-/Dolomitstein
Mergelkalkstein
Insgesamt
> 120 7)
> 20 7)
31,0 - 56,0
gebrannte Kalkerzeugnisse
Zement
5,0 - 21,5
bis 21,0
0,3 - 1,5
< 1,0
0,7 - 4,0
< 1,0
1,3 - 2,8 gebr. u. ungebr. Kalkerz., Schotter u. Spl.
Schotter und Splitte
Wegebaumaterial
Zement, Schotter und Splitte
Zement, Schotter und Splitte
< 1,0 Schotter und Splitte, Dünger
Keine Angaben verfügbar.
1) Berechnet unter Berücksichtigung von Gesteinsmächtigkeiten, Abbauhöhen und qualtitativen Einschränkgungen - 2) Unter Abzug von Bebauung, Verkehrswegen und Gewässern - 3) Industrieangaben und
Veröffentlichungen über genehmigte und als genehmigungsfähig angesehene Vorräte, sofern nicht anders vermerkt. - 4) CaCo1 - ........ - 5) Nach GtA Schleswig-Holstein Vorräte auf genehmi8gten, geplatnen und
beantragten Abbauflächen - 6) „Industrielle Vorräte“ nach Staatlicher Vorratskommission der DDR, Stand 1989 - 7) Schätzung des DIW - 8) Durch maßstabsbedingte Nichterfassung zahlreicher steilstehender
Vorkommen liegt das tatsächliche Volumen deutlich höher - 9) Genehmigte Vorräte
Quelle: Berechnungen des DIW
Lw_12_600c.doc/26.06.98
29
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
4.1.1.3 VORRÄTE AN TONEN (UND TONSTEIN) ZUR ZIEGELHERSTELLUNG
Qualitätsmerkmale und Verwendungszwecke der Tone sind in der Tab. 8 wiedergegeben.
Eine lagerstättenkundliche und wirtschaftsgeologische Bearbeitung der Lagerstätten in
Deutschland fehlt in weiten Teilen. Lediglich in Niedersachsen und in den bedeutsamsten
Lagerstätten der ehemaligen DDR ist eine systematische Untersuchung der Tonlagerstätten
vorgenommen worden. Eine großräumige bzw. übersichtliche Ermittlung von Vorräten ist
damit nicht möglich. Rohstoffe zur Erzeugung von Ziegelwaren finden generell keine übersichtliche und bewertende Darstellung in Deutschland. Bei einem Einsatz von ca. 34 Mio. t
Tonen und Lehmen zur Ziegelherstellung (also etwa nur 5 - 7 % der gesamten SteineErden-Produktion in Deutschland) erscheinen die Vorräte unerschöpflich. Da Rohstoffe zur
Ziegelherstellung hinsichtlich Feuerfestigkeit, Brennfarbe, Gehalte an Nebenbestandteilen
usw. geringere Anforderungen stellen als feinkeramische Tone oder Feuerfesttone, werden
für die Ziegelproduktion Tone und Lehme unterschiedlicher Genese eingesetzt, gegebenenfalls werden Mischungen hergestellt oder Produktionsanlagen dem jeweils vorhandenen
Rohstoff angepaßt. Die Tab. 8 gibt einen Überblick zu den Vorkommen und Einsatzmöglichkeiten der Tone und Lehme in der Bauwirtschaft und verwandten Industriezweigen.
Für die Sicherung hochwertiger Lagerstätten und Vorkommen ist es allerdings auch hier
notwendig, den unbefriedigenden Forschungsstand zu verbessern und Regularien für ihren
Schutz zu schaffen. Prinzipiell haben diese Lagerstätten in der Genehmigungspraxis vergleichbare Probleme wie die Massenrohstoffe Kies, Sand und Naturstein (vgl. Kap. 4.1.1.1
und Kap. 4.1.1.2).
Lw_12_600c.doc/26.06.98
30
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Tab. 8:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Übersicht zu Vorkommen, Qualitätsmerkmalen und Verwendungszwecken
von Tonen und Lehmen in der Bauwirtschaft und verwandten Industrien
Vorkommen
Verwendungszweck
räumlich kleine
Feinkeramische Tone
Vorkommen in
Sachsen, RheinlandPfalz, Hessen, Bayern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen,
Mecklenburg, Sachsen-Anhalt
kleine bis mittlere
Lagerstätten in allen
Bundesländern
z. T. großflächige
Vorkommen unterschiedlicher Genese
(Verwitterungsprodukte und Löß)
Feuerfesttone
Grobkeramische Tone
Qualität
Quarz und Tonminerale
als feinstkörnige Verwitterungsprodukte
F2O3 kleiner 1 M.-% oder
Fe2O3 + TiO2 kleiner 1,6
M.-%
= weißbrennender Ton
höhere TiO2, niedrige
Fe2O3 Gehalte, TiO2 zu
Fe2O3 = 2 : 1
= gelbbrennender Ton
Fe2O3 größer 7 M.-%
= rotbrennender Ton
störend: Karbonate,
Kohle, Sulfate, Eisenverbind.
Alkali- und Erdalkalioxide
kleiner 3 M.-%
SiO2-reiche Tone (saure)
Al2O3-reiche Tone (basische) Schmelzpunkt
über 1580 °C
= feuerfest
Schmelzpunkt über 1790
°C
= hochfeuerfest
Tone und Lehme unterschiedlichster Qualitäten,
trocknungsunempfindlich
Produkt
technisches und Geschirrporzellan
Steinzeuge
baukeramische Platten
Schamotte
baukeramische Platten
feuerfeste Steine und
Massen
Klinker, Dachziegel, Vorund Hintermauersteine
4.1.1.4 VORRÄTE AN ANDEREN BAUROHSTOFFEN
Mengenmäßig bilden Rohstoffe wie Bentonit, Kaolin, Feldspat und Spezialsande einen sehr
geringen Anteil im Spektrum der Steine-Erden-Rohstoffe oder der Baurohstoffe. Ihre Lagerstätten sind kleinräumig und z. T. über einen längeren Zeitraum in Betrieb. Ihre Vorratssituation ist dem jeweiligen Eigentümer oder Nutzer meist gut bekannt. Die Produktionszahlen
liegen für die einzelnen o. g. Rohstoffe jeweils unter 1 Mio. t/a, meist sogar unter 0,5 Mio.
t/a. Der Verbrauch an diesen Rohstoffen dürfte in Deutschland auf einen langfristigen Zeitraum gesichert sein, wenn auch besondere Qualitäten erst durch Aufbereitungsmaßnahmen
zu erreichen sind. Sollten zu irgend einem Zeitpunkt die Vorkommen nicht mehr zur Verfügung stehen, so sollten Importe diese Lücken füllen können. Für die Bauwirtschaft haben sie
ohnehin nur eine untergeordnete Bedeutung und können ggf. durch andere Stoffe ersetzt
Lw_12_600c.doc/26.06.98
31
Endfassung
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werden. Trotzdem ist es auch hier notwendig qualitativ hochwertige Lagerstätten über größere Zeiträume zu sichern und der heimischen Industrie verfügbar zu halten.
4.1.2 PRODUKTION UND VERBRAUCH VON MINERALISCHEN BAUROHSTOFFEN
Bei keinem anderen Rohstoff, insbesondere bei keiner anderen industriellen Produktion von
Waren oder Gütern, besteht eine vergleichbare Unsicherheit über die tatsächliche Produktion (und den Verbrauch) wie bei den Massenrohstoffen der mineralischen Baurohstoffe. In
erster Linie davon betroffen sind die mengenmäßig bedeutendsten Produktionen von Sanden und Kiesen sowie von Natursteinen (siehe Abb. 4). Die Branchenstruktur (siehe Abb. 5)
eine große Anzahl kleiner Betriebe mit wenig Beschäftigten - , unzureichende Erfassung in
der amtlichen Statistik - sog. Abschneidegrenze für Betriebe unter 10 oder 20 Beschäftigten
-, die Verbandszugehörigkeit sowie andere Faktoren bedingen so große Differenzen in den
zur Verfügung stehenden Daten, daß fehlerhafte Schlußfolgerungen aus dem heterogenen
Datenmaterial notwendigerweise einen Handlungsbedarf verdecken, der in Bezug auf Rohstoffsicherung, Transport und Verbrauch unabdingbar erscheint. In den folgenden Ausführungen zu Produktion und Verbrauch werden immer wieder Hinweise notwendig auf die
unsichere Datenlage sowohl in den Regionen als auch in überregionalen Planungsräumen,
eine Gegenüberstellung verschiedener Datenquellen ist oft unerläßlich.
Abb. 4:
Steine und Erden - Geförderte Mengen in Deutschland (1994) nach verschiedenen Quellen
900.000
800.000
geförderte Menge (1.000 t)
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
Bergaufsicht
Amtl. Statistik
Natursteine
Lw_12_600c.doc/26.06.98
Sand und Kies
32
Feuerf./keram. Rohstoffe
Verbände
Sonstige
Endfassung
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Ressourcenverbrauches
Abb. 5:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Betriebsgrößenstruktur der Steine- und Erdenindustrie in Deutschland
(1994)
45,0
40,0
Prozentueler Anteil
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
1 - 19
20 - 49
50 - 99
100-199
200-499
500-999
ab 1.000
Beschäftigtenzahl
Betriebe
Beschäftigte
Umsatz
4.1.2.1 PRODUKTION UND VERBRAUCH VON KIES UND SAND
Mit etwas mehr als 50 % an der Gesamtproduktion der mineralischen Baurohstoffe nehmen
Kiese und Sande den bedeutendsten Umfang ein. In den Statistiken werden Kiese und
Sande in der Regel als eine Produktkategorie geführt, eine Aufteilung in Verwendungszwekke findet bei einzelnen Verbänden (z. B. Bundesverband der Deutschen Kies- und Sandindustrie - BKS) in Statistiken ihren Niederschlag. In allen Statistiken fehlen Hinweise, welche
Mengen an Abraum (zu beräumendes Deckgebirge über dem Kies- oder Sandlager, nicht
verwertbare Unter- oder Überkornanteile, org. Stoffe, „schädliche“ Beimengungen usw.)
zusätzlich anfallen oder in welcher Form eine Sondernutzung für welche Mengen erfolgt.
Andererseits fallen Kiese und Sande in ganz erheblichen Massen selbst als Abraum bei der
Braunkohlengewinnung an. Die großen Tagebaue zwischen Köln und Aachen, in Mitteldeutschland und in der Lausitz bauen im Deckgebirge der Kohleflöze fast stets auch Sande
und Kiese ab, die wirtschaftlich nutzbar wären oder sogar nur wegen der Braunkohlegewinnung erst nutzbar werden. Die Vorrats-Schätzungen für das Rheinische Revier werden
davon beeinflußt, welche Tagebaue in den nächsten Jahren genehmigungsfähig sein wer-
Lw_12_600c.doc/26.06.98
33
Endfassung
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den. Trotz dieser unsicheren Lage kann davon ausgegangen werden, daß ca. 5 Mrd. t in
den nächsten 10 - 20 Jahren anfallen werden.
Nach mündlicher Mitteilung von Herrn Hartung von der Firma Rheinbraun vom 18.11.1996
werden allein im Köln-Aachener Braunkohlenrevier von der fördernden Firma Reinbraun
3
jährlich ca. 550 Mio. m Abraum bewegt, der sich aus Sanden, Kiesen, Schluffen und Tonen
zusammensetzt. Ohne die jeweiligen Qualitäten, Verunreinigungen, Gewinnungsmöglichkeiten usw. zu beachten, kann doch vorausgesetzt werden, daß erheblich größere Mengen
an nutzbaren oder verwendbaren Nebengesteinsrohstoffen anfallen, als tatsächlich abgesetzt werden oder abgesetzt werden können. Unterstellt man, daß nur 10 % des Abraums
nutzbar sind, so sind das jährlich immerhin 70 - 90 Mio. t. Verwertet wurden aber tatsächlich
von Juli 1995 bis Juni 1996 nur 3,1 Mio. t unaufbereitete Kiese und Sande, 0,7 Mio. t aufbereitete Kiese und 0,2 Mio. t Tone, das sind rd. 0,5 % des Gesamtabraumes.
Die Verwertung von Deckgebirgsrohstoffen wird natürlich bestimmt von Absatzmöglichkeiten
in der Region, die Erreichbarkeit durch Güternahverkehr für die Verbraucher, dem Preis,
dem kontinuierlichen Anfall usw., also letzlich von der Konkurrenz auch der reinen Kiesproduzenten. Der Braunkohlenbergbau muß andererseits zur Verwertung der Deckgebirgsrohstoffe zusätzliche Abraumschnitte einführen, ggf. Zwischenaufhaldungen, Aufbereitungen u.
ä., die Kosten verursachen und damit die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen.
In Mitteldeutschland und der Lausitz ist der Braunkohleabbau seit der Wiedervereinigung
von 300 Mio. t/a Braunkohle auf rd. 100 Mio. t/a reduziert worden. In Mitteldeutschland
existieren nur noch 3 Tagebaue, in der Lausitz werden 5 Tagebaue erhalten bleiben von
insgesamt ehemals 39 Tagebauen in beiden Revieren.
Die Abraumbewegungen in beiden Revieren ist ebenfalls deutlich rückläufig, wurden 1989
3
noch rd. 1,3 Mrd. m Abraum bewegt, so waren es 1993 nur noch etwa die Hälfte. Zur Zeit
(1995/96) werden in Mitteldeutschland im Bereich der MIBRAG ca. 1 Mio. t Sand und Kies
gewonnen und ca. 12.000 t Ton, die den Verbraucher erreichen. Im Lausitzer Revier
(LAUBAG) werden rd. 200.000 t Sand und 0,58 Mio. t Kies abgesetzt, wobei Sande und
Kiese nicht direkt mit dem Abraum gewonnen werden, sondern in einer gesonderten Kiesgewinnung unabhängig vom Braunkohlenbergbau.
Wenn auch in allen drei deutschen Braunkohleförderrevieren erhebliche Anstrengungen zur
Verwertung der Deckgebirgsrohstoffe unternommen werden, so ist doch nicht zu übersehen,
Lw_12_600c.doc/26.06.98
34
Endfassung
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daß ein erheblicher bzw. überwiegender Teil der Deckgebirgsrohstoffe bei den Abbauregimes durch Verkippung unwiederbringlich verloren gehen. Die Hauptbegründung für diese
Technologie liegt darin, daß nur mit den Kiesen und Sanden die Standsicherheit der Kippen
zu realisieren ist oder die Kiese und Sande zur Rekultivierung Verwendung finden müssen.
Hier scheint noch ein großes Potential bezüglich des nachhaltigen Wirtschaftens mit Baurohstoffen vorhanden zu sein.
Obwohl regional bedeutende Unterschiede in der Beurteilung der Bauwürdigkeit von Kiesund Sandlagerstätten bestehen, können stark verallgemeinert folgende Kriterien als Bauwürdigkeits-Maßstab für Kieslagerstätten angelegt werden:
•
das Abraum/Kies-Verhältnis sollte 1 zu 2 nicht übersteigen
•
die Untergrenze der gewinnbaren Kiesmächtigkeiten liegt bei ca. 4 - 5 m
•
der Kiesanteil (Körnung 2/32, siehe Abb. 6) sollte größer 30 M.-% betragen
•
der Sandgehalt (Körnung 0/2, siehe Abb. 7) sollte möglichst 20 - 30 M.-% nicht unterschreiten
•
die Schluffanteile (Körnung kleiner 0,06 mm) sollten möglichst unter 10 - 15 M.-% liegen.
Dabei werden Kiesgewinnungen im Trockenabbau andere Grenzwerte gelten lassen als
solche in der Naßbaggerung, insbesondere bei Abraum- und Kiesmächtigkeiten. In kiesarmen Regionen, wie in manchen Gegenden Norddeutschlands, werden dagegen durchaus
niedrigere Kiesanteile in den Lagerstätten verwertet, die man z. B. in großen Teilen Bayerns
gar nicht als Kieslagerstätte in Betracht ziehen würde. Es ist also durchaus üblich, daß man
z. B. in Norddeutschland doppelt so viel Lockergestein wie in Süddeutschland baggern und
aufbereiten muß, um eine Tonne Betonkiese zu erhalten. Aber auch lokal können, je nach
Genese der vom Unternehmer aufgeschlossenen Lagerstätte, erhebliche Aufbereitungsvorgänge notwendig werden, zur Vermeidung von Über- oder Unterkorn für die jeweiligen
Verwendungszwecke (siehe dazu auch Abb. 7).
Vor der Diskussion der absoluten Produktions- und Verbrauchszahlen sollte auf einen weiteren Faktor zur Beurteilung „gewinnbarer“ Vorräte (Produktion) von Kies und Sand hingewiesen werden. Aus den regionalen Raumordnungsplänen werden häufig durch simple Bestimmungen der Rauminhalte von Vorrang- und Vorbehaltsflächen Kies- und Sandmengen
ausgewiesen und Bedarfsdeckungen ermittelt, die so nicht gewinnbar sind. Abgesehen von
den oben schon genannten qualitativ einschränkenden Faktoren verursachen auch Standsicherheitserfordernisse (z. B. Böschungen im Abbaufeldern) weitere Produktionsverluste, die
besonders bei tiefen Auskiesungen in Naßbaggergebieten und kleinen Abbaufeldern bis zu
Lw_12_600c.doc/26.06.98
35
Endfassung
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30 % Verluste bedeuten können. Diese Faktoren sollten unbedingt beachtet werden, wenn
man aus regionalplanerisch ausgewiesenen Vorranggebieten auf gewinnbare Kies- und
Sandproduktionen schließen will.
Abb. 6:
Verwendungskriterien für Kiese
Kiese
Körnung 2 bis 31,5 mm
(2/32, 2/8, 8/16, 16/32)
Ò
Betonkiese
keine tonigen, mergeligen, angewitterten Komponenten
flache oder längliche Körner in Korngruppen größer 8 mm unter 50 M.-%
abschlämmbare Anteile unter 0,063 mm unter 0,5 - 4 M.-%
org. Bestandteile unter 0,5 M.-% (bei Estrich und Sichtbeton geringer)
Lösl. Salze nicht zulässig, SO3 kleiner 1 M.-%
alkalilösliche Kieselsäure unter 0,5 M.%
Prüfung von Frost- und Tausalzbeständigkeit, Hitzebeständigkeit, Affinität zu Bindemitteln
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Abb. 7:
Philipp Holzmann AG
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Verwendungskriterien für Sande
Mauermörtel
stetiger Kornaufbau
max. 8 M.-% kleiner
0,0063 mm
25 - 40 M.-% 0,063 - 0,5
mm
org. Anteile unerwünscht
gedrungene Kornform
Ò
Kalksandsteine
Putzmörtel
stetige Kornverteilung
Hintermauersteine: 50
M.-% SiO2
Verblender: 90 M.-%
SiO2
10 M.-% unter 0,1 mm
Größtkorn 2 mm (Verblender) oder
4 mm (Hintermauersteine)
Unerwünscht: org. Anteile, Humine, Eisenoxide
und -hydroxide, lösl.
Salze
5 M.-% kleiner 0,09 mm
10 - 40 M.-% 0,09 - 0,25
mm
Feinputz: Größtkorn 1 - 2
mm
Estrich, Grobputz:
Größtkorn 2.4 - 8 mm
org. Anteile unzulässig.
Ï
Sande
„Körnung 0/2“
0,063 mm < 3 - 8 M.-%
Ð
Ò
Betonsande
stetiger Kornaufbau
6 - 8 M.-% unter 0,25 mm
max. 86 M.-% 1 - 2 mm
org. Anteile sehr gering
Die absoluten Produktionszahlen laut amtlicher Statistik der letzten ca. 45 Jahre machen
folgendes deutlich:
•
von 1952 bis 1972 erfolgte aus niedrigem Niveau eine stetige Zunahme der Produktion
bis zu einem Höchststand, nach einer Abnahme der Produktion bis 1985 wurden erst
1994 nach der Wiedervereinigung die Produktionszahlen von 1972 wieder erreicht (siehe Abb. 8),
Lw_12_600c.doc/26.06.98
37
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•
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Bauvolumen und Produktion von Sand
und Kies,
•
mehr als 60 % der Produktion von Sand und Kies und 80 % der Gewinnungsstellen
werden in der amtlichen Statistik des Bundes und der Länder nicht erfaßt (Abschneidegrenze - Betriebe mit weniger als 10 bzw. 20 Beschäftigte) (Abb. 9, Abb. 10, Abb. 11)
•
die Anzahl der Beschäftigten in der Kies- und Sandproduktion war im Jahre vor der
Wiedervereinigung ebenso hoch wie 1953, allerdings bei einer mehr als 3-fach höheren
Produktion im Jahre 1989.
Abb. 8:
Kiese und Sande - Aufteilung der Totalproduktion von 1972 bis 1994 auf
die Verwendungszwecke
(BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN KIES- UND SANDINDUSTRIE 1995)
500
450
Spezialkies und -sand
Produktionsmengen Mio t
400
Wiedervereinigung
350
300
Baukies und -sand für den Tiefbau
250
200
150
Baukies und -sand für den Hochbau
100
50
0
1972
1974
1976
1978
1980
1982
1984
Bezugsjahr
Lw_12_600c.doc/26.06.98
38
1986
1988
1990
1992
1994
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Abb. 9:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Kies- und Sandproduktion nach verschiedenen Quellen (1993/1994)
500000
450000
Produktion in 1.000 t.
400000
350000
300000
250000
200000
150000
100000
50000
0
Landesstatistik über
Betriebe ab 10
Beschäftigten
Verbandsstatistik über
alle angeschl. Betriebe
1993
Abb. 10:
Verbandsstatistik über
alle bestehenden
Betriebe
1994
Anzahl der Gewinnungsstellen der Kies- und Sandindustrie 1993/1994
3500
3000
Anzahl Gewinnungsstellen
2500
2000
1500
1000
500
0
L a n d e s s t a t is t i k
ü b e r B e trie b e a b
1 0 B e s c h ä f t ig t e n
V e r b a n d s s t a t is t i k
ü b e r a l le
a n g e s c h l.
B e tr ie b e
G e w i n n u n g s s t e l le n 1 9 9 3
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V e r b a n d s s t a t is t ik
ü b e r a l le
b e s te h e n d e n
B e tr ie b e
G e w in n u n g s s t e l le n 1 9 9 4
39
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Abb. 11:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Unternehmensgrößen in der Kies- und Sandindustrie sowie der Steine- und
Erdenindustrie nach Beschäftigtenzahl 1994
100%
90%
Prozentueler Anteil
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Bundesverband
der Kies- und
Sandindustrie
(1995)
1 -50
Bundesverband
Steine und Erden
(1996)
Bezugsquelle
51 - 100 101 - 500
über 500
Beschäftigtenzahl
Die Verbandsstatistik des Bundesverbandes der Deutschen Kies- und Sandindustrie - BKS
bestätigt die o.g . Trends. Wie weit allerdings amtliche und der interessierten Öffentlichkeit
zugängliche Statistiken auseinanderklaffen, stellt Tab. 9 zusammenfassend für das Jahr
1994 dar.
Tab. 9:
Statistische Angaben für die Steine- und Erdenindustrie für das Jahr 1994
Statistik der Länder u. d.
Bundes
Statistik des BKS über
angeschlossene
Unternehmen
Statistik des Bundesverbandes der Deutschen
Kies- und Sandindustrie
- BKS (Hochrechnung)
Produktion in
1.000 t
Unternehmen
Gewinnungsstellen
Beschäftigte
252.039
595
730
13.153
178.433
491
702
6.711
464.000
1.790
3.481
33.000
Welche Auswirkungen solche Informationsdefizite auf regionalplanerische Aspekte haben
können bzw. wie wenig tauglich amtliche Statistiken der Länder und des Bundes für die
Aufstellung von Regionalplänen in Bezug auf Prognosezeiträume sind, läßt sich aus folgenden beispielhaften Produktionszahlen erkennen (Tab. 10).
Lw_12_600c.doc/26.06.98
40
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Ressourcenverbrauches
Tab. 10:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Ausgewählte Produktionszahlen aus dem Jahre 1994
in 1.000 t
Baden-Württemberg
Nordrh.-Westfalen
Sachsen
Bayern
nach amtl. Länderstatistik
39.052
42.846
25.127
41.805
nach Verbandsstatistik
72.300
90.620
39.690
85.250
Für die Planungsregionen oder Wirtschaftsräume sind solche Zahlen der amtlichen Statistik
noch weniger hilfreich, ja geradezu von volkswirtschaftlichem Schaden. Neben der amtlichen Erfassung von Produktionszahlen und deren Veröffentlichung in Statistischen Jahrbüchern werden mit diesen Zahlen ja auch Wirtschaftsprognosen, Planungen und ökologische
Gesamtrechnungen iniziiert, deren Ergebnisse zwangsläufig ebenfalls falsch sein müssen.
So sind Planungsinstitutionen dazu übergegangen mit eigenen Mitteln durch Dritte „echte“
Produktionszahlen ermitteln zu lassen. Für den Großraum Braunschweig z. B. hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW 1995) im Auftrag des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung (NLfB) eigene „Totalerhebungen“ durchgeführt und die Ergebnisse mit denen des Statistischen Landesamtes verglichen (Gutachten: „Produktion und
Absatzbedingungen von Sand und Kies im Großraum Braunschweig“ DIW Berlin, November
1995). Bei der Datenerhebung des DIW ist der Datenschutz genauso gewahrt worden, wie
bei den Erhebungen des Statistischen Landesamtes (Abschneidegrenze - Betriebe unter 10
Beschäftigten). Die nachfolgenden
Tab. 11 und Tab. 13 geben eine Übersicht über die Produktionszahlen der amtlichen Statistik und der Erhebung des DIW für den Großraum Braunschweig.
Die Abb. 8 gibt einen Überblick über die Verwendung von Sand und Kies in der Bauwirtschaft, etwa 95 % der geförderten Menge findet in der Bauwirtschaft Verwendung, die restlichen Anteile sind Spezialsande für die Gas- und Keramikindustrie, die eisenschaffende- und
-verarbeitende Industrie sowie für Filtersande und -kiese u. ä. Etwa 1/3 der in der Bauwirtschaft verwendeten Kiese und Sande kommen im Tiefbau - vorwiegend Straßenbau - zum
Einsatz, 2/3 im Hochbau. In der Abb. 8 ist deutlich zu erkennen, daß nach der Wiedervereinigung eine überproportionale Zunahme des Tiefbauanteils zu verzeichnen ist, in erster
Linie ein Indiz für die regen Bauaktivitäten im Straßenbau. 1993 und 1994 sind die Verwendungsanteile der Kiese und Sande im Tiefbau sogar signifikant größer als im Hochbau. In
den nächsten Jahren ist eine Einregulierung auf die Proportionen der letzten 3 Jahrzehnte
zu erwarten.
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41
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Ressourcenverbrauches
Tab. 11:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Sand- und Kiesproduktion sowie Anzahl der Betriebe im Großraum Braunschweig nach Angaben der amtlichen Statistik
Betriebe insgesamt
dar. mit 10 und
mehr Beschäftigten
Produktion
in Betrieben mit 10 und
mehr Beschäftigten
insgesamt
1)
2)
3)
Einheit
Anzahl
1990
24
1991
25
1992
24
1993
23
1994
23
Anzahl
17
17
17
16
17
1.000 t
1.000 t
1.000 t
1.355,0
1.348,0
2.703,0
1.646,1
1.860,4
3.506,5
1.889,5
1.812,4
3.701,9
1.644,3
1.863,9
3.508,2
1.913,1
1.884,5
3.797,6
1) Totalerhebung (Stand 30.09. des Jahres) für die Kreise Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Gifhorn, Goslar, Helmstedt,
Peine und Wolfenbüttel
2) Kreise Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Gifhorn, Helmstedt und Wolfenbüttel
3) Kreise Goslar und Peine.
Quelle: Statistisches Landesamt von Niedersachsen, schriftliche Auskünfte
Für Niedersachsen wurden laut Rohstoffsicherungsbericht 1995, NLfB (Tab. 12 und Tab.
13) für 1994 folgende Verbrauchszahlen und Verwendungszwecke genannt.
Tab. 12:
Verbrauch von Kies und Sand in Niedersachsen einschließlich Land Bremen
(Stand 1994, Berechnungen des DIW und des NLfB (1995) - Angaben in Mio. t)
Sichtbarer Verbrauch
Produktion
zuzüglich
Nettoempfang im Güterfernverkehr
aus anderen Bundesländern
aus dem Ausland
abzüglich
Nettoversand im Straßengüternahverkehr
in andere Bundesländer
in das Ausland (vor allem in die Niederlande)
Summe
Verbrauch nach Verwendungszweck
1)
Herstellung von Transportbeton
1)
Herstellung von Betonerzeugnissen
1)
Herstellung von Mörtel
(ohne Estrichmörtel, Kunststoffputze etc.)
1)
Herstellung von Kalksandsteinen
Herstellung von Gasbetonerzeugnissen
Verbrauch auf Baustellen (Hochbau)
Verbrauch auf Baustellen (Tiefbau)
(vor allem Straßenbau)
Verbrauch außerhalb der Bauwirtschaft
(Eisen- und Stahl, Glas- und Keramikindustrie, chemische Industrie, Filter- und Strahlmaterial)
Niedersachsen insgesamt
Bremen insgesamt
Nicht spezifizierbarer Verbrauch
Summe
53,7
+ 1,2
+ 0,7
- 0,6*
- 0,4*
54,6
11,6
6,5
5,6
3,9
0,8
7,9
9,4
1,8
47,5
4,1
3,0
54,6
* geschätzt; 1) Einschließlich eines Aufschlages von 5 % (Transportbeton), 10 % (Betonerzeugnisse),
30 % Mörtel) bzw. 8 % (Kalksandsteine) für Kleinbetriebe
Aus dem Vergleich von amtlicher Statistik und Produktionszahlen der Verbände ergibt sich
(Abb. 9), daß die amtliche Statistik nur eine halb so große Produktion ausweist, wie die
Lw_12_600c.doc/26.06.98
42
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Erzeugerverbände. Selbst diese Verbandszahlen als Schätzzahlen sind noch zu gering, wie
das Beispiel Niedersachsen zeigt. So wurden nach Verbandsstatistiken 1994 40,01 Mio. t
Sand und Kies gefördert, nach Erhebungen des DIW Berlin aber 53,7 Mio. t. Damit wird eine
Bedarfsermittlung in allen Bundesländern fragwürdig, wenn sie auf Ermittlungen der Statistik
oder der Verbände beruht. Das kann zu fatalen Schlußfolgerungen für die Volkswirtschaft
führen.
Tab. 13:
Produktion von Sand und Kies im Großraum Braunschweig in 1.000 t
Stadt- bzw. Landkreis
Braunschweig (St.) u.
Salzgitter (St.)
Gifhorn
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
Goslar
Großraum insgesamt
1)
davon Betonsand
2)
Betonkies
3)
sonst. Sand/Kies
1990
1991
1992
1993
1994
547
734
617
1.231
1.883
632
5.645
1.427
2.335
1.882
547
740
620
1.628
2.015
950
6.501
1.619
2.823
2.058
524
803
619
1.778
2.010
885
6.618
1.704
2.859
2.055
478
746
620
1.893
1.880
780
6.398
1.697
2.471
2.230
490
857
620
1.780
1.934
779
6.459
1.751
2.590
2.118
1) Totalerhebung (Stand 30.09. des Jahres) für die Kreise Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel
2) Kreise Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Gifhorn, Helmstedt und Wolfenbüttel
3) Kreise Goslar und Peine.
Quelle: Statistisches Landesamt von Niedersachsen, schriftliche Auskünfte
Die Produktionsmengen (Förderung) von Sand und Kies in den einzelnen Bundesländern
sind der Abb. 13 zu entnehmen. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg
liegen deutlich vor den anderen Bundesländern, was mit den Anteilen dieser Bundesländer
am baugewerblichen Gesamtumsatz korrespondiert (siehe Abb. 12). Diese drei Bundesländer liegen auch bei den geschätzten Vorräten an diesen Baurohstoffen an der Spitze. Die
Bundesländer Sachsen und Niedersachsen fördern jeweils nur ca. 50 % der Mengen gegenüber den o. g. drei führenden Bundesländern, was wiederum ihrem entsprechend geringen Anteil am baugewerblichen Gesamtumsatz entspricht. Es fällt dabei auf, daß Ex- und
Importe (z. B. von Nordrhein-Westfalen in die Niederlanden) nicht gravierend die Zusammenhänge der Produktion von Sand und Kies zu baugewerblichen Gesamtumsätzen stören
(Abb. 14). Export und Import von Sanden und Kiesen fallen allerdings gegenüber der Gesamtproduktion von 464 Mio. t (Statistik BKS) oder 252 Mio. t (amtliche Statistik) nicht ins
Gewicht, besitzen aber für grenznahe Regionen (z. B. Berlin, Ob. Rheintal, Unterrhein) eine
gewisse Bedeutung.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
43
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Ressourcenverbrauches
Abb. 12:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Baugewerbe - Baugewerblicher Gesamtumsatz nach Ländern 1994
(STATISTISCHES BUNDESAMT 1996)
TH
4%
SH
3%
BW
12%
ST
5%
SN
8%
BY
17%
SL
1%
RP
4%
BE
5%
NW
16%
HB
HH1%
2%
NI
9%
Baden-Würtenberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
BW
BY
BE
BB
HB
HH
HE
MV
MV
3%
HE
6%
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Folgende Seite:
Abb. 13:
Fördermengen von Sand und Kies in Deutschland
Lw_12_600c.doc/26.06.98
44
BB
4%
NS
NW
RP
SL
SN
SA
SH
TH
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Inwieweit diese Angaben des Statistischen Bundesamtes zum Außenhandel mit Sanden und
Kiesen die tatsächlichen Ex- und Importe wiedergeben, kann nicht nachvollzogen werden.
Der Informationsverlust bei der amtlichen Statistik in den Produktionszahlen durch Datenschutz, Abschneidegrenze und andere Schwierigkeiten in der statistischen Erfassung läßt
bei Export und Import ähnliche Unsicherheiten erwarten.
Die Abb. 14 zeigt die Hauptverbraucher von Sand und Kies in Deutschland. Wenn 2/3 des
Verbrauches von Sand und Kies in den öffentlichen Hoch- und Tiefbau gehen, dann ist klar,
daß der momentane Sparkurs der öffentlichen Auftraggeber der Steine- und Erdenindustrie
und der Bauwirtschaft erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Andererseits werden die öffentlichen Auftraggeber durch die gesetzlichen Regelungen oder ihr Fehlen bei der Rohstoffsicherung und die Genehmigungspraxis bei der Beantragung von Abbaufeldern selbst am
stärksten betroffen, wenn diese Umstände höhere Kosten verursachen.
Abb. 14:
Prozentualer Anteil der Hauptauftraggeber im Bau an der Verwendung von
Kies und Sand
Wohnungsbau
14%
gewerbl. Bau
21%
öffentl. Hoch- und
Tiefbau
65%
Folgende Seite:
Abb. 15: Import und Export von Sand und Kies für ausgewählte Länder 1994
Lw_12_600c.doc/26.06.98
46
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Ressourcenverbrauches
Tab. 14:
Import
Import und Exportzahlen für Kies und Sand für ausgewählte Länder 1994
(Mio. t)
Warenschlüssel
Gesamtmenge
25171010
25051000
25059000
10,25 Mio. t.
1 Mio. t.
2,35 Mio. t.
13,6 Mio. t.
Frankreich
4,5
0,4
1,55
6,45
Polen
3,8
0
0,4
4,2
Tschechien
0,5
0,1
0,1
0,7
Dänemark
0,4
0,1
0,05
0,55
Norwegen
0,25
0,05
0
0,3
Österreich
0,22
0,03
0,02
0,27
0
0,22
0,05
0,27
gesamt
Niederlande
Export
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Bel/Lux
0,14
0
0
0,14
Summe
9,81
0,9
2,17
12,88
(Mio. t)
Warenschlüssel
gesamt
Gesamtmenge
25171010
25051000
25059000
8,8 Mio. t.
0,75 Mio. t.
7,65 Mio. t
Niederlande
6,5
0,4
6
12,9
1
0,05
0,38
1,43
0,75
0,03
1,04
1,82
Schweiz
Bel/Lux
17,2 Mio. t.
Frankreich
0,2
0
0,01
0,21
Österreich
0,25
0,07
0
0,32
0
0,14
0
0,14
8,7
0,69
7,43
16,82
Italien
Summe
Quelle: Eigene Berechnungen nach Warenzusammensetzung Bundesverband Steine + Erden und Mengenangaben aus Statistisches Bundesamt 1996: 1994 (Spezialhandel), Fachserie 7, Reihe 2
Warenschlüsselnummern:
25171010
Feldsteine, Kies, Feuerstein, Kiesel
25051000
Kieselsaure Sande und Quarzsande
25059000
Andere natürlichen Sande
Wichtig für die Einschätzung von Substitutionsmöglichkeiten von Sanden und Kiesen in der
Bauwirtschaft sind folgende detaillierte Aufschlüsselungen der Verwendungszwecke:
Im Hochbau werden verwendet für
Zuschlag für Ortbeton
128,5 Mio. t
Zuschlag für Betonfertigteile
und Betonwaren
21,0 Mio. t
Kalksandsteinzuschlag
13,8 Mio. t
Mörtelzuschlag
24,2 Mio. t
sonstige Verwendung
29,5 Mio. t
Lw_12_600c.doc/26.06.98
48
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Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Die weitaus überwiegenden Mengen der Sande und Kiese werden im Ortbeton (gegossener
Beton am Bauwerk, bewehrt oder unbewehrt) verwendet.
Für den Tiefbau ergeben sich folgende Verwendungszwecke der Sande und Kiese:
Frostschutzkies
88,0 Mio. t
Tragschichtkies (ungebunden)
20,0 Mio. t
Tragschichtkies (gebunden)
22,3 Mio. t
Betonerzeugnisse
28,0 Mio. t
Zuschlag für Ortbeton
32,7 Mio. t
Kiessplitt für Decken
11,0 Mio. t
sonstige Verwendung
31,0 Mio. t
Ohne die Spezialsande wurden 1994 in Deutschland 450 Mio. t Sande und Kiese in der
Bauwirtschaft verarbeitet, fast 200 Mio. t mehr als 9 Jahre zuvor (1985) in der alten Bundesrepublik (BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN KIES- UND SANDINDUSTRIE 1995).
Eine weitere Aufschlüsselung der Verwendung von Sanden und Kiesen im Hochbau in
öffentliche und private Bauten oder Wohn- und Nichtwohngebäude ist aus Statistiken nicht
zu errechnen. Aus Unterlagen des Bundesamtes für Statistik, Wiesbaden für 1994 geht
hervor, daß im Hochbau bei der Errichtung neuer Gebäude ca. 2/3 der veranschlagten
Baukosten auf den Wohnungsbau entfallen und 1/3 auf den Nichtwohnungsbau (Tab. 15).
Tab. 15:
Genehmigte Bauvorhaben im Hochbau - Neubau Wohngebäude 1994
(Quelle: Statist. Bundesamt)
Wohngebäude
Rauminhalte
veranschlagte Kosten
davon Skelettbau
Massivbau
242.772 Stck.
3
313.620.000 m
133 Mrd. DM
21.134 Stck.
221.638 Stck.
Das bedeutet, daß im Wohnungsbau nur knapp 10 % in einer „Sand- und Kies-Sparversion“
genehmigt bzw. gebaut wurden (überwiegend Fertigteilbau), 90 % aber in herkömmlicher
Massivbauweise bei etwa gleicher Verteilung von Gebäuden in Ziegelbauweise und solchen
mit Stahlbeton und sonstigen Mauersteinen.
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49
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Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Welchen hohen Stellenwert der Wohnungsbau im Baugewerbe in den letzten Jahren eingenommen hat, zeigt die nachfolgende Tab. 16.
Tab. 16:
Anteil an den Jahresumsätzen des Baugewerbes
(Quelle: BUNDESVERBAND KALKSANDSTEININDUSTRIE 1996)
in %
Wohnungsbau
1980
37,9
1984
39,2
1986
31,7
1990
32,8
1992
30,7
1994
36,4
Öffentlicher- und
Verkehrsbau
davon Hochbau
36,6
32,9
38,0
33,0
32,9
29,0
(8,8)
(8,9)
(9,7)
(8,4)
(8,2)
(7,0)
Gewerblicher und industrieller Bau
24,6
27,0
29,5
33,4
35,8
34,1
Landwirtschaftlicher Bau
0,9
0,9
0,8
0,8
0,6
0,6
Bei den Wohngebäuden liegt eindeutig das Schwergewicht der beantragten Baugenehmigungen beim Einfamilienhaus in Massivbauweise (Tab. 17).
Tab. 17:
Errichtung neuer Wohngebäude 1994, Genehmigungen
(Quelle: STATISTISCHES BUNDESAMT 1996)
Massivbau
sonst.
Mauersteine
70.352
62.729
19.999
15.616
21.230
19.883
Gesamt
Wohnhäuser mit 1 Wohnung
Wohnhäuser mit 2 Wohnungen
Wohnhäuser mit 3 Wohnungen
oder mehr
Eigentumswohnungen
Fertigteilbau
Ziegel
139.711
37.319
44.245
23.278
1.936
12.156
439
Stahlbeton
9.296
301
4.569
1.304
2.983
1.753
400
Die Produktionsstatistik von ausgewählten Wandbaustoffen zeigt die Aufteilung in die fünf
Hauptgruppen, die im Massivbau (Wohnungsbau, öffentlicher und Gewerbe-Bau) Verwendung finden. Wie in allen Baubereichen ist auch hier in den Jahren 1985 - 1987 ein großer
Rückgang zu verzeichnen und ein steter Anstieg der Produktion bis 1994 (Tab. 18).
Lw_12_600c.doc/26.06.98
50
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Ressourcenverbrauches
Tab. 18:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Produktion der wichtigsten Wandbaustoffe
(Quelle: BUNDESVERBAND KALKSANDSTEININDUSTRIE 1996).
(bis 1975: Abschneidegrenze 10 Beschäftigte, danach 20 Beschäftigte)
in Mio. m³
Kalksandsteine
Ziegel
Porenbeton
Leichtbeton
Normal und
Schwerbeton
Gesamt
1970
13,54
11,82
1,50
8,07
1975
10,05
10,34
1,73
4,75
1980
9,97
11,20
3,01
3,47
1985
5,55
7,23
1,99
1,83
1990
6,61
9,42
2,86
1,78
1994
12,0
15,09
5,41
2,81
-35,59
-27,28
1,55
29,41
0,76
17,37
0,87
21,54
1,03
36,34
Die Entwicklung der Baugenehmigungen von 1986 bis 1995 in Deutschland für Ein- und
Zweifamilienhäuser zeigt die Abb. 17. Trotz eines Rückgangs der Genehmigungen 1995
ingesamt dauert in den neuen Bundesländern der aufsteigende Trend an, angeführt von
Sachsen dort und Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in den alten Bundesländern (siehe Abb. 18).
Zwischen dem Sand-/Kiesverbrauch und der Zahl der fertiggestellten Wohneinheiten besteht ein deutlicher Zusammenhang, wie aus Abb. 18 zu entnehmen. Bei dem enormen
Bauvolumen im Wohnungbau war dies auch nicht anders zu erwarten. Ein Erfahrungswert
besagt, daß pro Wohneinheit ca. 150 t Sand/Kies verbraucht werden.
Der Nichtwohnungsbau fällt gegenüber dem Wohnungsbau sowohl bei der Anzahl der Gebäude als auch bei den veranschlagten Baukosten wesentlich zurück. Das krasse Mißverhältnis zugunsten des Massivbaus im Wohnungsbau ist im Nichtwohnungsbau nicht vorhanden (Tab. 19), hier beträgt das Verhältnis Massivbau zu Skelettbau noch 60 % zu 40 %,
während es beim Wohnungsbau noch bei 90 % zu 10 % lag. Die Angaben zu den jeweiligen
Rauminhalten bestätigen dies. Während bei Nichtwohngebäuden 48 % der Rauminhalte aus
einer Skelettbauweise bestehen, liegt dieser Anteil im Wohnungsbau bei nur 6 %. Wenn
auch im Nichtwohnungsbau ein hoher Anteil auf Stahlbetonfertigteile (11.152 Gebäude)
entfällt, so kann doch festgestellt werden, daß der Wohnungsbau ohne Zweifel der größte
Verbraucher von Sand und Kiesen im Hochbau ist.
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51
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Ressourcenverbrauches
Tab. 19:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Genehmigte Bauvorhaben im Hochbau - Neubau Nichtwohngebäude 1994
(Quelle: STATISTISCHES BUNDESAMT 1996)
Nichtwohngebäude
Rauminhalte
veranschlagte Kosten
davon Skelettbau
Massivbau
Abb. 16:
41.079 Stck.
243.540.000 m3
69,6 Mrd. DM
15.513 Stck.
25.566 Stck.
Verhältnis zwischen dem Sand- und Kiesverbrauch im Hochbau und der
Zahl der fertiggestellten Wohneinheiten
(Quelle: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN KIES- UND SANDINDUSTRIE 1995,
STATISTISCHES BUNDESAMT 1996)
350
800
300
700
600
500
200
400
150
300
100
200
50
100
Jahr
Baukies und -sand im Hochbau
Fertiggestellte Wohneinheiten
Lw_12_600c.doc/26.06.98
52
1994
1992
1990
1988
1986
1984
1982
1980
1978
1976
1974
0
1972
0
WG in 1.000
Verbrauch in Mio t.
250
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Abb. 17:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Entwicklung der erteilten Baugenehmigung in Deutschland
(STATISTISCHES BUNDESAMT 1996)
200.000
180.000
Anzahl Baugenehmigungen
160.000
140.000
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
Jahr
alte Bundesländer
Abb. 18:
neue Bundesländer
Erteilte Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser nach Bundesländern 1995
(STATISTISCHES BUNDESAMT 1996)
Anzahl Genehmigungen
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
Gesamt
Fertigbau
Bundesland
Lw_12_600c.doc/26.06.98
53
Thüringen
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Saarland
Rheinland-Pfalz
NordrheinWestfalen
Niedersachsen
MecklenburgVorpommern
Hessen
Hamburg
Bremen
Brandenburg
Berlin
Bayern
Baden-Würtenberg
0
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Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
4.1.2.2 PERSPEKTIVEN DER SAND- UND KIES-PRODUKTION
Wie werden sich Förderung und Verbrauch von Kiesen und Sanden in Deutschland in den
nächsten Jahrzehnten entwickeln? Von der Beantwortung dieser Frage hängt ab, welche
Vorsorge zur Sicherung der Ressourcen in Kürze getroffen werden muß und welche unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt zu verkraften sind.
Die Nachfrage nach mineralischen Baurohstoffen ist im wesentlichen von der Entwicklung
der Bauwirtschaft bestimmt, die zwangsläufig in einer enger Beziehung zu der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung steht. Über eine längerfristige gesamtwirtschaftliche Entwicklung
bis zum Jahr 2010 bestehen unterschiedliche Einschätzungen. HEIMER+HERBSTREIT &
DIW (1997) stellen hierfür verschiedene Prognosen von PROGNOS (1995), ESSO (1995),
FERI (1995) und DIW (1996) gegenüber. Danach bewegen sich die jahresdurchschnittlichen
Zuwachsraten für das Wirtschaftswachstum in Deutschland zwischen 1994 und 2010 zwischen 1,4 und 2,5 %. Der niedrigste Wert des prognostizierten Bruttoinlandproduktes würde
im Jahr 2010 demnach immerhin um rund 15 % unter dem höchsten Wert liegen. Deutlich
wird, daß erhebliche Unsicherheiten zu erkennen sind, denen die Prognosen unterworfen
sind die gesamtwirtschaftliche Entwicklung darzustellen. Dies gilt genauso für eine Prognose
der zukünftigen Entwicklung des Bauvolumens sowie einer weiteren Ableitung der Nachfrage an mineralischen Rohstoffen.
Um die künftige Bedarfsentwicklung in Deutschland nicht zu überzeichnen, wurde von
HEIMER+HERBSTREIT & DIW (1997) das eher pessimistische Wirtschaftsszenario des
DIW zugrundegelegt und insgesamt dürfte das Bauvolumen für den Prognosezeitraum 1994
bis 2010 um jahresdurchschnittlich 0,8 % steigen. Hierbei treten in einzelnen Regionen bei
längerfristiger Betrachtung der Bautätigkeit durchaus abweichende Entwicklungen vom
Durchschnitt nach oben wie nach unten auf.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Industrieland und seine Bevölkerung besitzt einen
hohen Lebensstandard. Entsprechend hoch, im Vergleich zu weniger industriealisierten
Ländern, ist der Rohstoffverbrauch. In der Abb. 19 ist dieser Rohstoffverbrauch zur besseren Anschaulichkeit für einen Bundesbürger im Verlauf eines 70-jährigen Lebens aufsummiert worden. Die 460 t (mit Industriesanden) Sand und Kies für ein Lebensalter von 70
Jahren bedeuten, daß in Deutschland mit rd. 80 Mio. Einwohnern in den nächsten 70 Jahren
ca. 36,8 Mrd. t Sand und Kies abgebaut und verbraucht werden. Soweit vorausschauend
Lw_12_600c.doc/26.06.98
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Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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reichen natürlich noch keine Planungen, weder in den Ländern noch in ganz Deutschland.
Die Vorrang- und Vorbehaltsflächen u. ä. in den Regionalplänen gehen in der Regel von
Planungs- und Vorsorgezeiträumen von 15 und 30 Jahren aus. 15 Jahre Förderung und
Verbrauch von Sand und Kies bei den Produktionszahlen aus 1991 (rd. 370 Mio. t) - der
durch die deutsche Wiedervereinigung verursachte Bauboom wurde in diesem Jahr noch
nicht wirksam -, bedeuten eine Vorsorgemenge für diesen Zeitraum von rd. 5,5 Mrd. t Sand
und Kies. Gleichzeitig muß auch die Produktion für die Nachfolge-Generationen gesichert
werden.
Abb. 19: Rohstoffverbrauch innerhalb eines Lebensalters von 70 Jahren
(Quelle: BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE 1995)
Rohstoffverbrauch innerhalb eines Lebensalters von 70 Jahren
500
450
400
Rohstoffmenge (t)
350
300
250
200
150
100
50
Kupfer
Stahlveredler
Kaolin
Aluminium
Kalisalz
Naturwerksteine
Torf
Schwefel
Rohphosphate
Dolomitstein
Gipssteine
Steinsalz
Industriesande
Tone
Zement
Stahl
Steinkohle
Kalkstein
Braunkohle
Hartsteine
Erdöl
Sand und Kies
0
Rohstoffart
Auch in Zeiten einer schleppenden Baukonjunktur in Deutschland (alte Bundesrepublik) in
den Jahren 1984 - 1987 wurden immer noch knapp unter 300 Mio. t Kies und Sand verbraucht. Im wiedervereinigten Deutschland dürfte selbst in Zeiten einer schwachen Baukonjunktur die Produktion nicht unter 400 Mio. t Kies und Sand im Jahr fallen. Sind die
Verbrauchs- bzw. Produktionszahlen noch nach oben zu korrigieren, wie das Beispiel Niedersachsen erwarten läßt, sind vermutlich 500 Mio. t Kies und Sand zu prognostizieren.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
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Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Wie man in den Ausführungen zu den Verwendungszwecken von Sand und Kies verfolgen
konnte, wird ein wesentlicher Teil des Verbrauchs vom Hochbau und hier besonders vom
Wohnungsbau bestimmt. Dabei sollte bedacht werden, daß Deutschland mit einer Wohneigentumsquote von 40 % ziemlich am Ende in Europa liegt, wozu hohe Baukosten und
Grundstückspreise ganz besonders beitragen. Dabei wären 4 Mio. Haushalte in Deutschland finanziell in der Lage Wohneigentum in Form von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zu schaffen, wenn die Gesamtkosten dafür 350.000 DM nicht übersteigen würden.
Die Einlagenzuwächse von 30 - 40 % bei den Bausparkassen scheinen den verstärkten
Wunsch nach dem Eigenheim zu dokumentieren. Sollte dieser Trend in die Tat umgesetzt
werden, ist der Verbrauch von 400 Mio. t/a (oder 500 Mio. t/a) zu niedrig angesetzt.
Unter den heutigen Bedingungen mit den hohen Grundstückspreisen und den Baukosten
2
von ca. 3.000 DM/m -Wohnfläche sind allerdings neue Konzepte gefragt, die einerseits die
realen Baupreise drastisch verringern helfen und andererseits den Sand- und Kiesbedarf
reduzieren. In den betreffenden Kapiteln wird darauf noch Bezug genommen.
Ansätze dazu sind vorhanden: Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) gibt an, daß
1996 die durchschnittlichen Preise für ein Fertighaus um 12.000 DM gesunken sind gegenüber dem Vorjahr. Dies konnte wohl erreicht werden, weil auch weiterhin, bei sonst rückläufiger Baukonjunktur, die Baugenehmigungszahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser in Fertigteilbauweise in den alten Bundesländern im 1. Halbjahr 1996 um 0,7 % und in den neuen
Ländern nochmals um 9,2 % gestiegen sind. Derzeit liegt der Fertighausanteil im Ein- und
Zweifamilienhausbau in den neuen Bundesländern bei 24 %, in den alten Bundesländern
aber nur bei 8 %.
Sollten die Wachstumszahlen der Bevölkerung in Deutschland von 86,081 Mio. im Jahre
2010
erreicht
werden
(Raumordnungsprognose
2010
der
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG 1995)
(Tab. 20), so entsteht ein weiterer Bedarf an Wohnraum und Gewerbeflächen (und Verkehrsflächen), deren Baustoffe keineswegs allein durch Recycling oder Substitution gedeckt
werden könnten. So sind die prognostizierten Verbrauchszahlen allein schon für die nächsten 15 Jahre eher zu niedrig als zu hoch.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
56
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Tab. 20:
Philipp Holzmann AG
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Prognostizierter Wohnungsneubau in Deutschland bis 2010
(Quelle: BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE
RAUMORDNUNG 1995)
1.000 WE
pro Jahr
alte Bundesländer
neue Bundesländer
Ein-/ Zweifamilienhäuser
1992 2001 2000
2010
Mehrfamilienhäuser
1994 2000
2001 2010
UND
neue Gebäude
gesamt
1994 2001 2000
2010
155
146
191
102
346
248
1991 2000
2001 2010
1991 2000
2001 2010
1991 2000
2001 2010
34
66
30
25
64
91
Diese prognostischen Zahlen belegen einen deutlich höheren Wohnungsneubau bis 2010 in
Deutschland, als in den Jahren 1987 bis 1993 jährlich erzielt wurden (131.000 Ein/Zweifamilienhäusern und 115.000 Mehrfamilienhäusern jährlich). Dieser höhere Bedarf an
Wohnraum ist zurückzuführen auf eine Bevölkerungszunahme um ca. 6 Mio. Einwohnern,
ein weiteres Absenken der durchschnittlichen Haushaltsgröße (Personen je Haushalt von
2,27 im Jahr 1990 auf 2,21 im Jahr 2010) und eine Erhöhung der Wohnflächenversorgung
2
2
von 35,6 m /Person 1990 auf 41,7 m /Person im Jahre 2010. Diese Zahlen signalisieren,
gleiche oder ähnliche Wirtschaftsentwicklungen wie heute vorausgesetzt, einen erheblichen
Zuwachs im Wohnungsbau von z. T. mehr als 20 %, damit auch einen eher höheren als
niedrigeren Verbrauch an Baurohstoffen (ca. 150 t Kies pro Wohneinheit).
In diesem Zusammenhang erscheint eine andere Zahl interessant: In der Zeit einer abgeschwächten Siedlungsentwicklung in den Jahren 1989 - 1992 in den alten Bundesländern
wurden immerhin 71 ha Land /Tag für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen, in den Jahren 1985 - 1988 waren das sogar 97 ha/Tag. Der temporäre „Landschaftsverbrauch“ durch den Abbau von Baurohstoffen beträgt demgegenüber im Mittel ca.
21 ha pro Tag. Bei der zu erwartenden Zunahmen von Wohnbautätigkeit ist nicht mit einer
rückläufigen Entwicklung des „Landschaftsverbrauchs“ zu rechnen.
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4.1.2.3 PRODUKTION UND VERBRAUCH VON NATURSTEINEN
Die Bauwirtschaft ist auch der größte Abnehmer von Natursteinen, wobei Rohstoffe für die
Zementherstellung in diese Kategorie eingeschlossen werden. Die amtliche Statistik und die
Hochrechnungen bzw. Schätzungen des Bundesverbandes Steine und Erden in Frankfurt
am Main geben wie bei Sand und Kiesen sehr unterschiedliche Produktionszahlen für
Deutschland an, die Differenzen haben die gleichen Ursachen: Abschneidegrenzen und
ungeeignete Erfassung der Daten. Die folgende Tab. 21 gibt eine Übersicht über die Produktion der wichtigsten Natursteine nach beiden Quellen (siehe auch Abb. 4).
Tab. 21:
Produktionszahlen für Natursteine nach verschiedenen Quellen für das
Jahr 1994
Rohstoffart
Natursteine für den Tiefbau
Kalkmergelsteine für die
Zementherstellung
Kalkstein, Rohdolomit
(ohne Anteil im Tiefbau)
Natur. Rohgips u. Anhydrit
Bims
Naturwerksteine
Natursteine gesamt
Gewinnung in Mio. t 1994
nach Statist. Bundesamt (1995) Angaben Bundesv. Steine u.
Erden (1996)
201,4
236 - 250
--
45,9
62,3
62,3
2,8
4,6
0,5
1,0
61.257 m
3
267
0,1
350 - 364
In den Statistiken sind keine Mengen aus sog. Seitenentnahmen enthalten. Seitenentnahmen finden immer dann statt, wenn bei Linienbauwerken (Straßen, Bahnen, z. T. Kanäle)
größere Massen zur Geländeregulierung bis zur Anlegung des Planums benötigt werden
und aus geologischen Gründen im direkten Nahbereich der Baustelle vorhanden sind. Über
die Menge der Seitenentnahmen liegen keine verläßlichen Zahlen vor. Besonders für den
Straßen- (und Autobahn-) und Bahnbau wird diese Seitenentnahme gebietsweise häufig
praktiziert, insgesamt sollte sie ca. 10 - 15 % der Natursteinproduktion für den Tiefbau
betragen.
Nach der amtlichen Statistik (Statist. Bundesamt, Wiesbaden) stehen Bayern, NordrheinWestfalen und Sachsen an der Spitze der Naturstein produzierenden Bundesländer (siehe
auch Tab. 22 „Anzahl der Steinbrüche“). Die Förderzahlen für 1994 (Abb. 20) spiegeln die
schon im Kapitel „Vorräte an Natursteinen“ gemachten Feststellungen wieder, daß die geo-
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logische Situation in Deutschland im Süden des Landes die Hauptproduktion von Naturstein
zuläßt.
Tab. 22: Aktive Steinbrüche in Deutschland im Jahre 1995 nach Bundesländern
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, Hannover-Zusammenstellung und Berechnung des DIW
Bundesland
Schleswig-Holstein/Bremen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
Bayern
Saarland
Alte Bundesländer
Berlin/Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Neue Bundesländer
Deutschland insgesamt
Abb. 20:
Anzahl der Steinbrüche
2
82
176
150
172
206
497
12
1297
4
1
98
29
71
203
1500
Anteil in %
0,1
5,5
11,7
10,0
11,5
13,7
33,1
0,9
86,5
0,3
<0,1
6,5
1,9
4,7
13,5
100,0
Natursteine - Fördermengen 1994 gemäß Verbandsstatistik nach Bundesländern
(Quelle: BUNDESVERBAND NATURSTEIN-INDUSTRIE 1995)
45,000
40,000
Fördermengen Mio. t.
35,000
30,000
25,000
20,000
15,000
10,000
5,000
Bundesländer
Lw_12_600c.doc/26.06.98
59
Thüringen
SchleswigHolstein+Bremen
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Saarland
Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
MecklenburgVorpommern
Hessen
Hamburg
Brandenburg
Berlin
Bayern
Baden-Württemberg
0,000
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Mit Berücksichtigung der Betriebe unterhalb der Abschneidegrenzen sind in der Regel 15 20 % hinzuzurechnen, wobei allerdings die Totalproduktion für die jeweiligen Länder nur
nach aufwendigen Recherchen ermittelt werden könnte. Solche aufwendigen Recherchen
hat das Land Niedersachsen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW)
durchführen lassen. Danach ist in Niedersachsen von folgenden Zahlen auszugehen (Tab.
23):
Tab. 23:
Natursteinproduktion in Niedersachsen - Schätzung und amtliche Statistik
Quelle (in 1.000 t)
Verbandsstatistik (Mitglieder Betriebe auch < 10
Beschäftigte)
Amtliche Statistik
(Betriebe > 10 Beschäftigte)
Produktion der von Verband und Amtl. Statistik
erfaßten Betriebe
Geschätzte Produktion der nicht von Verband
und Amtl. Statistik erfaßten Betriebe
Geschätzte Gesamtproduktion
1990
5.204
1991
5.750
1992
6.092
1993
5.253
1994
5.935
7.515
8.221
9.165
7.822
8.254
8.040
9.849
10.765
8.414
8.810
1.668
2.043
2.233
2.229
2.335
9.708
11.892
12.998
10.643
11.145
Dieser Vergleich der verschiedenen veröffentlichten oder intern ermittelten Produktionszahlen macht auch bei den Natursteinen das Dilemma der amtlichen Statistik klar. Allein in
Niedersachsen fehlen rd. 35 % der Produktion, die Ursache dafür liegt wohl hauptsächlich
in der sog. Abschneidegrenze, die Betriebe unter 10 Beschäftigte nicht berücksichtigt, aber
wohl auch bei einer unbefriedigenden Erfassung der Daten.
Die vom DIW und NLfB ermittelten Verbrauchszahlen berücksichtigen die Lieferungen aus
und nach Niedersachsen (Tab. 24). Damit wird klar, daß ein Land wie Niedersachsen mit
seinem großen Anteil an der Norddeutschen Tiefebene (Vorkommen verwendungsfähiger
Natursteine im Harzanteil, im Göttinger und Osnabrücker Gebiet) ca. 80 % der Versorgung
des Landes sicherstellen kann.
Tab. 24:
Verbrauch an Natursteinen für den Straßen-, Wege- und Wasserbau in
Niedersachsen
(Quelle: NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG
1995 und DIW 1995)
Produktion 1994
Gesamtproduktion
Lieferung im Nahverkehr in benachbarte Bundesländer
Verbrauch als Schüttgut
Absatzproduktion
Nettoempfang im Fernverkehr
(davon aus Norwegen)
Bezüge im Nahverkehr aus Nordrhein-Westfalen
Sichtbarer Verbrauch
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60
Mio. t
11,15
0,40
0,70
10,05
1,40
0,87
0,35
11,80
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Während der Export von Natursteinen bzw. -produkten sich in den vergangenen Jahren
zwischen 3 - 4 Mio. t sich eingependelt hat, ist der Import seit der Wiedervereinigung sehr
deutlich von 4,2 Mio. t im Jahre 1990 auf 10,5 Mio. t im Jahre 1993 gestiegen.
Die Hauptimportländer waren 1993:
und
Polen
mit
2,0 Mio. t,
Tschechien
mit
1,3 Mio. t,
Norwegen
mit
2,8 Mio. t,
Schweden
mit
0,8 Mio. t,
Großbritannien
mit
1,3 Mio. t.
Die Hauptanlieferung der schweren Massengüter aus dem Ausland erfolgt in den Nord- und
Ostseehäfen zur Versorgung Norddeutschlands bis nach Berlin. Bis zur Wiedervereinigung
wurden die Gebiete der Nordbereiche der DDR überwiegend mit der Bahn versorgt, heute
ist der Transport dorthin fast ausschließlich auf die Straße verlagert worden.
1994 waren in Deutschland 595 Betriebe mit der Gewinnung von Natursteinen für den Hochund Tiefbau befaßt, 194 Betriebe mit der Verarbeitung, insgesamt 16.760 Beschäftigte
waren in beiden Bereichen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes tätig. Durch die in
der amtlichen Statistik angewandte Abschneidegrenze dürften die o. g. Zahlen für Betriebe
und Beschäftigten zu niedrig liegen, genauere Zahlen hat allerdings auch die NatursteinIndustrie nicht veröffentlicht.
Der überwiegende Teil der Produkte der deutschen Naturstein-Industrie wird im Tiefbau für
den Straßen-, Bahn- und Wasserbau eingesetzt. Die Gewinnung findet fast ausschließlich in
Steinbrüchen statt, wobei zur Herstellung von hochqualitativen Erzeugnissen eine Aufbereitung (Brechen, Klassieren) stattfinden muß. Eine Übersicht über die verwendeten Gesteine
ist im Kapitel „Vorräte an Natursteinen“ gegeben.
Folgende Seite:
Abb. 21:
Import und Export von Natursteinen für ausgewählte Länder 1994
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Aber auch im Hochbau wird zunehmend Natursteinsplitt als Betonzuschlag eingesetzt.
Die wesentlichen Qualitätsanforderungen an die Festgesteine sind:
• Verwitterungsbeständigkeit
• Eigenfestigkeit
• möglichst günstiges Zerkleinerungsverhalten.
Die öffentlichen Hände als Hauptauftraggeber für den Straßen-, Bahn- und Wasserbau
haben marktbestimmende Qualitätsanforderungen in umfangreichen technischen Regelwerken aufgestellt (siehe auch Tab. 4).
Wegen der hohen Qualitätsanforderungen für Natursteine müssen in einem Steinbruch 10 30 % der abgebauten Materials als unbrauchbar aufgehaldet oder wiederverfüllt werden.
Aus rohstoffwirtschaftlicher Sicht wäre eine Senkung der Qualitätsforderungen sinnvoll und
für bestimmte Verwendungsbereiche auch vertretbar.
Insgesamt ist die Beurteilung von Gesteinen für ihre Eignung für den Verkehrswegebau
schwierig, weil nicht nur Normungen sondern auch Erfahrungen eine große Rolle spielen. Es
existiert zwar ein ausgefülltes Prüfsystem mit Grenzwerten, andererseits werden auch Baustoffe unterhalb der Grenzwerte zugelassen, weil die Erfahrung gezeigt hat, daß sie den
Verkehrsbelastungen standhalten.
Bei der Erkundung von Natursteinen ist zu bedenken, daß sich Kennwerte von Gesteinen in
der Regel nicht an Bohrproben, sondern nur an industriell hergestellten Splitten und Schottern ermitteln lassen. Deshalb muß bei der Beurteilung von Gesteinen während der Untersuchungsphase von neuen, noch nicht erschlossenen Gesteinsvorkommen auf Erfahrungswerte aus anderen Gebieten zurückgegriffen werden. Man überträgt daher innerhalb bestimmter Grenzen gute Erfahrungen mit geprüften Gesteinen bestehender Steinbrüche auf
benachbarte, noch nicht erschlossene Vorkommen. Man nutzt bei diesem Vorgehen detaillierte geologische Karten zur Abgrenzung der Vorkommen an der Erdoberfläche und Bohrungen, um die Mächtigkeit der nutzbaren Schichten festzustellen. Bei der Erkundung von
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Natur-Werksteinen zählen bei der Beurteilung der Eignung Erfahrungen mehr als Aufschlußbohrungen, weil in ihnen Bankdicken, Spaltbarkeit usw. kaum zu beurteilen ist.
Straßenschotter, Splitt und Brechsand sowie Mineralbeton sind die Haupterzeugnisse der
deutschen Naturstein-Industrie, sie machen rd. 70 % der Gesamtproduktion aus.
Die wichtigsten Produkte sind:
•
Gleisbettungsschotter
•
Edelsplitt und Edelbrechsand
•
Wasserbausteine und Schüttsteine
•
Schrotten bzw. Vorsiebmaterial
•
Gesteinsmehl
•
Mineralgemische für Mineralbeton
•
Straßenschotter, Splitt, Brechsand
•
Pflaster-, Bord-, Grenz-, Prell- und Nummernsteine.
Die Betrachtung der absoluten Produktionszahlen für die o. g. Produkte auf der Basis der
amtlichen Statistik ist nicht sehr sinnvoll und nur als Trendaussage von Nutzen. Die Absatzsparte „Edelsplitt und Edelbrechsand“ hat einen Anteil von rd. 20 % und liegt damit an der
Spitze der Produktpalette, gefolgt von Splitt im Asphaltgemischgut sowie Gleisbettungsschotter, auch Mineralgemische für Mineralbeton ist in der Spitzengruppe zu finden und
gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Die gebrochenen Gesteine, oft als Mineralstoffe bezeichnet, werden in der Regel in folgenden Körnungen hergestellt und eingesetzt:
•
Gesteinsmehl (Füller) 0 - 0,09 mm
•
Edelbrechsand
0 - 2 mm
•
Edelsplitt
2 - 5 mm, 5 - 8 mm, 8 - 11 mm, 11 - 16 mm, 12 - 22 mm
•
Brechsand-Splitt
0 - 5 mm
•
Splitt
5 - 11 mm, 11 - 22 mm, 22 - 32 mm
•
Schotter
32 - 45 mm, 45 - 56 mm
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Als Splitt werden einfach gebrochene Gesteine, als Edelsplitt doppelt gebrochene bezeichnet.
Die Produktion von Gleisschotter hat besonders in den Jahren nach der Wiedervereinigung
zugenommen und betrug (nach Angaben des Statistisches Bundesamtes) 1994 rd. 14 Mio. t
und war damit doppelt so hoch wie vor der Wiedervereinigung (1988: 5,1 Mio. t; 1989: 6,2
Mio. t). Der sprunghafte Anstieg ist also eindeutig auf die nach der Wiedervereinigung notwendig gewordenen Rekonstruktionsarbeiten und Neubaustrecken der Deutschen Bahn AG
zurückzuführen. Die Hauptproduktion dafür mit mehr als 10 Mio. t 1994 kam aus den neuen
Ländern selbst. In den Neubaustrecken scheint allerdings der Absatz sich rückläufig zu
entwickeln (siehe Tab. 25), da die Deutsche Bahn AG zunehmend in „Fester Fahrbahn“
baut (etwa Neubaustrecke Köln-Frankfurt/Main).
Tab. 25:
Anteil der DB AG am Gesamtabsatz von Gleisbettungsschotter
(Quellen:
STATISTISCHES
BUNDESAMT
1995,
BUNDESVERBAND
NATURSTEIN-INDUSTRIE 1995, ab 1991 für Gesamtdeutschland)
Jahr
1975
1980
1985
1989
1990
1991
1993
Produktion gesamt
in Mio. t
5,58
5,84
3,92
6,17
3,86
11,59
12,94
Absatz von DB AG
in Mio. t
4,29
4,14
2,80
3,19
2,22
4,36
3,81
Anteil DB AG
an Gesamtabsatz %
76,9
70,9
71,4
51,7
57,5
37,6
29,4
Ob damit allerdings insgesamt ein Minderverbrauch an Steine-Erden-Rohstoffen verbunden
ist, erscheint zweifelhaft, denn sowohl in der Beton- als auch in der Asphaltbauweise sowie
in den Tragschichten und Frostschutzschichten werden Steine-Erden bzw. Natursteinprodukte benötigt. Die Planungen der Neu- und Ausbaustrecken der Deutschen Bahn AG
umfassen Streckenlängen von 2.000 km in den nächsten Jahren.
Als ein besonderer Naturstein, der fast ausschließlich im Gebiet des Neuwieder Beckens
und seinen Randbereichen vorkommt und abgebaut wird, gilt Bims bzw. Lavaschlacke. Die
Vorkommen sind regional eng begrenzt, durch konkurrierende Nutzungen (Natur- und Landschaftsschutz) zudem stark eingeschränkt. Wegen Erschöpfung der Lagerstätten ist die
Produktion in den vergangenen 20 Jahren stetig zurückgegangen (Tab. 26).
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Tab. 26:
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Bimsproduktion in Deutschland
(Quelle: BUNDESVERBAND STEINE UND ERDEN 1996)
Produktionsjahr
1978
1980
1982
1994
in Mio. t
6,4
5,0
3,0
1,0
Die Bimsindustrie hat sich rechtzeitig nach Ersatzstoffen zur Herstellung von Leichtbausteinen umgetan, so daß Hochofenschlacken, Flug- und Kesselaschen und -schlacken sowie
Lavaschlacken zugesetzt bzw. als Ersatz verwendet werden. Import und Export für Bims
halten sich die Waage und betrugen jeweils rd. 200.000 t im Jahr 1994.
Zementproduktion
Kalksteine werden in der Zementindustrie zu Portlandzementklinker, dem Grundstoff aller
Zemente verarbeitet. Im ofenfertigen Rohmehl müssen die Kalkgehalte bei 70 - 80 % liegen,
häufig werden Korrektur- und Zuschlagstoffe verwendet, um den Chemismus abzustimmen.
Mit Anhydrit und Gips gemeinsam vermahlen ergibt Portlandzementklinker Portlandzement
(CEM I). Eine weitere Zementart sind Portland-Kompensationszemente (CEM II) entsprechend der DIN 1164. Hochofenzemente (CEM III) werden durch gleichzeitiges Zumahlen
von Hüttensand (ein Reststoff aus der Roheisenerzeugung) hergestellt..
Am Beispiel Niedersachsen werden Produktion und Verbrauch von Zement in einem Bundesland dargestellt, die Zementproduktion Niedersachsens beträgt allerdings weniger als 10
% der deutschen Produktion (Tab. 27).
Tab. 27:
Produktion der niedersächsischen Zementindustrie
(Quelle: Berechnungen DIW, in: NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR
BODENFORSCHUNG 1995)
Zahl der Zementwerke
Protlandzement in Mio. t
Eisenportlandzement in Mio. t
Hochofenzement in Mio. t
Gesamt
Verbrauch von Kalkmergelstein in Mio. t
Hüttensand in Mio. t
Gips- und Anhydritstein in Mio. t
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1983
6
1,694
0,018
0,3
2,012
3,018
n. b.
0,101
66
1986
5
1,568
0,010
0,306
1,884
2,826
0,08
0,094
1990
4
n. b.
-0,092
2,051
3,077
0,065
0,103
1994
4
n. b.
-n. b.
1,9
2,850
n. b.
0,095
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Nach Berechnungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) wird Zement
hauptsächlich in folgenden Anwendungsbereichen Niedersachsens eingesetzt (Tab. 28):
Tab. 28:
Verbrauch von Zement in Niedersachsen
in %
Transportbeton
Betonwaren
Mörtelherstellung
Gasbeton
Sonstiger Verbrauch
1985
39
30
6
1
24
1988
39
34
6
1
20
1990
44
32
7
1
16
1993
40
37
9
1
13
In den gleichen Größenordnungen sollte der Verbrauch in ganz Deutschland liegen.
Nach Schätzungen den Bundesverbandes Steine und Erden wurden 1994 für die Zementherstellung 45,9 Mio. t Kalk- bzw. Kalkmergelsteine (nach Berechnungen des Bundesverbandes Steine und Erden 74,6 Mio. t Kalksteine als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk und Zement im Jahre 1995) gebrochen und verbraucht. Diese Produktionszahlen werden in der Regel nicht von der Naturstein-Industrie (Bundesverband NatursteinIndustrie) erfaßt und bewertet, sondern vom Verein Deutscher Zementwerke (VDZ). Zement
ist aber einer der wichtigsten Baustoffe der Bauwirtschaft und einer der Rohstoffe dafür
macht fast 20 % der gesamten Natursteinproduktion in Deutschland aus (auf der Basis der
amtl. Statistik). Nach der Verbandsstatistik (VDZ) produzierten im Jahr 1995 66 Zementwerke rd. 33,4 Mio. t Zement, das sind trotz zunehmender Bautätigkeit in den Jahren nach der
Wiedervereinigung ebenso wie 1969. Damals waren allerdings etwas mehr als 15.000 Beschäftigte in der Zementindustrie tätig, 1995 nur noch 12.437. Seit 1969 hat ein Konzentrationsprozeß die Anzahl der Zementwerke von 98 auf 66 um fast ein Drittel reduziert. Damit
ist auch die Anzahl der zugehörigen Steinbrüche zu den Zementwerken rückläufig, die
verbliebenen Kalksteinbrüche sind dabei allerdings größer und produktiver geworden.
Der Bundesverband der Deutschen Zementindustrie gibt für die letzten vier Jahre folgende
Produktionszahlen bekannt (Tab. 29):
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Tab. 29:
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Ausgewählte Produktionszahlen der Zementindustrie in Deutschland
(Quelle: Bundesverband der Deutschen Zementindustrie 1996)
Zahl der Zementwerke
Zahl der Beschäftigten
Gesamtabsatz, geschätzt, in 1.000 t
Inlandsversand in 1.000 t
Portlandzement
Portlandhüttenzement
Portlandkalksteinzement
Hochofenzement
Inlandsversand, gesamt
Inlandsversand regional in Mio. t
Schleswig-Holstein, Niedersachsen
Berlin/Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Rheinland/Hütte
Westfalen
Rheinland-Pfalz/Saar
Hessen/Thüringen
Bayern
Baden-Württemberg
Zementverwendung in %
Transportbeton
Fertigteile
Sackzement
Sonst. Silozement
1992
65
13.201
33.900
1993
66
13.145
33.040
1994
66
12.797
36.700
1995
66
12.437
34.025
23.481
1.054
1.095
4.289
31.139
23.414
979
1.055
3.956
30.582
26.143
946
1.218
4.346
33.777
23.635
761
1.614
4.166
31.056
3,8
1,0
2,0
1,3
6,6
2,7
2,6
4,8
6,3
3,5
1,1
2,9
1,3
6,4
2,6
2,5
4,6
5,8
3,7
1,6
3,4
1,4
6,8
2,7
2,8
5,1
6,2
3,4
1,5
3,1
1,3
6,5
2,5
2,7
4,5
5,5
53
27
13
7
53
28
13
6
54
26
12
8
53
26
12
9
Die installierten Kapazitäten liegen allerdings wesentlich höher, so daß eine Steigerung der
Zementproduktion jederzeit möglich ist. Die Tab. 30 und Abb. 22 gibt einen Überblick über
die Kapazitäten der Zementindustrie in den Bundesländern.
Tab. 30:
Produktionskapazitäten der Zementindustrie
Quelle: Schätzungen des DIW
Bundesland
Schleswig-Holstein/Bremen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
Bayern
Alte Bundesländer
Berlin/Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Neue Bundesländer
Deutschland insgesamt
Kapazität in Mio. t
2,2
2,2
13,0 - 14,0
2,4
3,5 - 3,8
7,6
6,5
37,4 - 38,7
3,0
4,5
2,4
9,9
47,3 - 48,6
Folgende Seite:
Abb. 22: Zementmarkt in Deutschland 1995
(Quelle: Bundesverband der Deutschen Zementindustrie 1996)
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Die für 1995 vorliegenden vorläufigen Außenhandelsdaten des Statistischen Bundesamtes
weisen ein Import-Volumen von 6,925 Mio. t Zement und 1,908 Mio. t Zementklinker aus.
Bei den Lieferländern liegt Polen mit 3,17 Mio. t vor Tschechien mit 1,12 Mio. t und der
Slowakei mit 1,06 Mio. t.
Von den Gesamt-Importen von ungefähr 6,8 Mio. t (ohne Saarland) gehen ca. 38 % in die
alten Bundesländer und rd. 62 % in die neuen Bundesländer. Dort beträgt der Import-Anteil
am Gesamt-Zementverbrauch schon knapp 40 %, während er sich in den alten Bundesländern noch bei ca. 10 % bewegt. Die Zement-Einfuhren aus westlichen Ländern in Höhe von
rd. 1,14 Mio. t (ohne Saarland) gehen zu ca. 73 % in die alten Bundesländer und zu rd. 27 %
in den Norden der neuen Bundesländer.
Neben den Lieferländern Polen, Tschechien und Slowakei tritt nach Ende des BosnienKonfliktes verstärkt Rumänien als Zementanbieter (1995: 142.000 t) über den Main-DonauKanal auf. Aber auch die baltischen Länder Estland und Lettland nutzen die Ostsee als
Wasserweg für ihre Zementtransporte nach Deutschland (1995: 82.000 t).
Bei den Zementklinker-Einfuhren in Höhe von rd. 1,9 Mio. t stammen knapp 40 % aus Ländern der EU und ca. 57 % aus Osteuropa mit Polen als größtem Lieferanten (815.000 t).
Die deutschen Zement-Ausfuhren lagen 1995 bei 2,335 Mio. t, mehr als 2 Mio. t gingen in
Länder der EU, wobei die Niederlande mit 1,66 Mio. t den Hauptteil bezogen.
Weitere Rohstoffe (natürliche) zur Zementherstellung sind Gips- und Anhydrit, Traß und
Ölschiefer, letztere beiden Rohstoffe mit untergeordneter Bedeutung.
Die Kalke und Dolomite, die in der Bauwirtschaft außerhalb des Tiefbaus und der Zementherstellung Verwendung finden, beschränken sich im wesentlichen auf Baukalke (Luftkalke, hydraulisch erhärtende Kalke in einer Größenordnung von rd. 7,6 Mio. t). Der größte
Teil der gebrochenen Kalke und Dolomite außerhalb der Bauwirtschaft besitzt Bedeutung in
der Hüttenindustrie, der Chemie und der Landwirtschaft.
Auch die Produktion von Kalk- und Dolomitstein wird durch die amtliche Statistik nur unvollkommen erfaßt. Allein in Niedersachsen rechnet das DIW für 1994 mit einer Rohsteinproduktion von 3,4 Mio. t. Sie kann aber noch höher ausfallen, weil die Zuordnung der Betriebe
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und Produkte unter die richtige Meldenummer nicht sicher erkennbar ist. Ohne direkte Befragung der Betriebe ist die Erfassung der Produktion nicht feststellbar.
Nach Berechnungen des DIW und des NLfB werden in Niedersachsen folgende Mengen an
Kalk- und Dolomitsteinen verbraucht (ohne Tiefbau und Branntkalk, in 1.000 t) (Tab. 31):
Tab. 31:
Kalk- und Dolomitsteinverbrauch in Niedersachsen
Füllstoff- und Futterkreiden
Eisen- und Stahlindustrie (einschl.
Bremen)
Zuckerindustrie
Glasindustrie
Land- und Forstwirtschaft
1982
n. b.
1.023
1986
300
1.051
1990
n. b.
957
1993
ca. 500
860
500 - 600
100 - 120
358
450 - 550
n. b.
585
550 - 650
n. b.
780
500 - 600
n. b.
550
Gebrannte Kalk- und Dolomitprodukte werden, beispielhaft für Deutschland, in Niedersachsen in folgenden Bereichen eingesetzt (Verbrauch nach Schätzung des DIW Berlin, in 1.000
t) (Tab. 32):
Tab. 32:
Einsatz von gebrannten Kalk- und Dolomitprodukten
Baustoffindustrie
Gasbeton
Mörtelherstellung
Kalksandsteine
Stahlindustrie
Landwirtschaft
1982
1989
1990
1993
41
104
253
433
48
34
94
187
430
28
42
134
229
425
20
70
170
290
390
10
Gipssteine werden durch Brennen zu Spezialgips und Baugipsen bzw. Baugipsprodukten
verarbeitet. In der Zementindustrie ist Gips unerläßlich als Abbindeverzögerer zur Regulierung der Erstarrungszeiten beim Beton, hierzu werden auch Gips- Anhydritgemische verwendet. Etwa ein Drittel des Verbrauchs liegt bei der Zementindustrie als Zuschlagstoff, der
größte Teil dürfte auf Stuck- und Putzgipsen, insbesondere Maschinenputzgipse, Spachtelund Füllmassen, Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten und Gipswandbauplatten entfallen. Die
Produktion von Gips- und Anhydritstein liegt in Deutschland bei etwa 4,6 Mio. t (Bundesverband Steine und Erden 1996), allein ein Drittel davon produziert Niedersachsen. 1994 wurden 2,7 Mio. t sog. REA-Gips aus der Rauchgasentschwefelung von Braunkohlen- und
Steinkohlenkraftwerken gewonnen und zum großen Teil in der Bauwirtschaft verwendet.
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Diese REA-Gipse können bei den derzeit installierten Kapazitäten der Kraftwerke jährlich
maximal 4,0 - 4,5 Mio. t erreichen, Hauptproduzent bleibt Nordrhein-Westfalen.
4.1.2.4 PERSPEKTIVEN DER NATURSTEIN-PRODUKTION
Betrachtet man den Verbrauch von Natursteinen eines Deutschen im Laufe eines 70jährigen Lebens (siehe Abb. 19), so nimmt dieser Rohstoff mit insgesamt 292,3 t (die Rohstoffe Hartsteine, Kalkstein, Zement, Dolomitstein und Naturwerksteine sind zu addieren)
den zweiten Platz in dieser Rohstoffverbrauchsstatistik ein, mit weitem Abstand vor Erdöl
(166 t), Braunkohle (145 t) und Steinkohle (50 t). Zusammen mit dem Verbrauch von Sand
und Kies (460 t, mit Industriesanden 483 t) unterstreichen diese Zahlen die enorme Bedeutung des Steine-Erden-Sektors für die Wirtschaft.
Die perspektivische Entwicklung des Verbrauchs von Naturstein- Rohstoffen ist genauso wie
der Verbrauch von Sanden und Kiesen eng mit der Entwicklung der Bauwirtschaft verbunden (Tab. 33). Während Sande und Kiese (Ausnahmen 1993 und 1994) überwiegend im
Hochbau Verwendung finden, werden Natursteinrohstoffe überwiegend im Tiefbau und
Straßenbau eingesetzt. Allerdings sind in den letzten Jahren zunehmende Lieferungen auch
in den Hochbau zu verzeichnen (Mineralbeton).
Tab. 33:
Bauvolumen in Mio. DM von 1992 - 1994
(Quelle: DIW, Berlin)
alte Bundesländer
Straßenbau
Sonst. Tiefbau
Bauvolumen insgesamt
neue Bundesländer
Straßenbau
Sonst. Tiefbau
Bauvolumen insgesamt
1992
1993
1994
19.990
30.580
390.050
19.020
29.790
404.570
19.810
29.180
428.930
6.330
9.460
86.300
7.070
11.760
111.850
8.280
12.850
142.430
Die Untersuchungen von HEIMER+HERBSTREIT & DIW (1997) ergeben, daß die gesamte
Carbonatgesteinsproduktion in Deutschland (unter Berücksichtigung der Substitutions- und
Recyclingpotentiale) von 145 Mio. t im Jahr 1994 auf ca. 138 Mio. t im Jahr 2000 sinken und
dann bis zum Jahr 2010 auf ca. 156 Mio. t zunehmen wird. Das entspricht über den gesamten Zeitraum von 1994 bis 2010 einer jahresdurchschnittlichen Steigerung von 0,4 %. Die
Produktion für den Tiefbau in den neuen Bundesländern ist noch zusätzlich zu berücksichtigen, da deren Höhe z.Z. nicht abschätzbar ist.
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In den alten Bundesländern ist das Bauvolumen immer noch 4 mal höher als in den neuen
Ländern, Straßenbau und sonst. Tiefbau sind allerdings bis 1994 rückläufig in den alten
Ländern und in den neuen Ländern mit zweistelligen Steigerungsraten versehen. Vorausgesetzt, daß die Baukonjunktur sich in Gesamtdeutschland weiter abflacht oder rückläufig
entwickelt, so dürfte die Gesamtproduktion an Natursteinen (im Inhalt der Tab. 21) kaum
unter 300 Mio. t im Jahr fallen. Zur kurzfristigen Sicherung von 15 Jahren Abbau in der
Natursteinindustrie wäre ein Vorrat von ca. 4,5 Mrd. t notwendig, der in den Regionalplänen
auszuweisen ist. Aus geologischen Gründen gibt es keine Probleme, diese Sicherungsflächen vorzuhalten oder nachzuweisen, abgesehen von wenigen Sonderrohrstoffen oder
bestimmten Qualitätsforderungen. Da in der Natursteinindustrie eine noch stärkere regionale
Begrenzung der Liefergebiete vorliegt als bei Sand und Kies, ist eine überregionale Abstimmung von Planungen zum Abbau bzw. solcher Genehmigungen für die Zukunft notwendig.
Die Genehmigungsprobleme, die Eingriffe in den Naturhaushalt und die Akzeptanz bei der
betroffenen Bevölkerung sind vergleichbar mit dem Abbau von Sanden und Kiesen.
In der Naturstein-Industrie, besonders aber bei der Produktion von Natursteinen für den
Tiefbau und bei der Zementherstellung, existiert seit Jahrzehnten ein Prozeß der Konzentration auf weniger, aber größere und leistungsfähigere Betriebe bzw. Steinbrüche. Der
Preisdruck, der durch das Transportwesen und die ausländische Konkurrenz, aber auch
durch schwierigere Genehmigungsverfahren und Lohnkosten auf die Naturstein-Branche
wirken, wird diesen Prozeß beschleunigen. Ob dieser Druck dazu führen wird, daß
Deutschland immer stärker von Großsteinbrüchen (Produktion von 10
- 15 Mio. t/a) in
Skandinavien und Großbritanien beliefert wird und die Produktion dadurch im eigenen Lande proportional noch stärker reduziert wird, läßt sich heute nicht vorhersagen. Aus den
gleichen Gründen wäre auch ein stärkerer Konzentrationsprozeß auf wenige, aber größere
Steinbrüche zumindest regional möglich, mit umweltschonenderem Transport durch die
Bahn und weniger mit LKW.
Kurzfristig ist allerdings unübersehbar, daß ein großer Bedarf an Produkten der Natursteinindustrie besteht. Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sollen vorrangig verwirklicht werden, allein schon bedingt durch den zunehmenden Ost-West-Verkehr, die Öffnung des EUBinnenmarktes und die stete Erhöhung der Achslasten. Im Kapitel „Transport“ wird näher
darauf eingegangen. Für den Bundesfernstraßenbau sind bis 1998 jährlich rd. 18 Mrd. DM
vorgesehen, was keine Rückgänge im Bedarf kurzfristig erwarten läßt, selbst wenn die
Kommunen noch stärker bei eigenen Ausgaben für den Straßenbau sparen werden.
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In der Zukunft müssen aber auch in den neuen Ländern Umgehungsstraßen gebaut werden
und alte Straßen, die bisher nur notdürftig repariert wurden, instand gesetzt werden. Damit
sind die mittelfristigen Prognosezahlen von mehr als ca. 300 Mio. t/a sicherlich realistisch
oder sogar zu niedrig. Wie das Beispiel Niedersachsen gezeigt hat, ergeben sich bei Totalerhebungen der Produktion und des Verbrauchs von Natursteinen, ebenso wie bei Kies
und Sand, ganz beträchtliche Lücken im Vergleich zu Verbandsschätzungen oder der amtlichen Statistik. Sollten, wie in Niedersachsen, in allen Regionen und Bundesländer tatsächlich 35 % der Produktion gegenüber den geschätzten Verbandszahlen als höchste Produktionszahlen fehlen, dann ist der Bedarf in dieser Größenordnung als Prognosezahl anzunehmen, also etwa 400 Mio. t. Dieser Bedarf muß planerisch gesichert werden.
4.1.2.5 PRODUKTION UND VERBRAUCH VON TONEN UND LEHMEN
Die Ziegelindustrie, die Steinzeugindustrie und die Feuerfestindustrie verwenden Tone und
Lehme zur Herstellung ihrer Produkte, die wiederum in der Bauwirtschaft eingesetzt werden.
Dabei produzieren die Ziegelindustrie ausschließlich, die Steinzeugindustrie zu einem großen Teil und die Feuerfestindustrie nur zu einem geringen Teil für die Bauwirtschaft.
Mit deutlichen Schwerpunkten in bevorzugten Regionen ist die Ziegelindustrie in fast allen
Kreisen Deutschlands mit Produktionsanlagen vertreten. Bayern und Nordrhein-Westfalen
stellen auch im wiedervereinigten Deutschland den Hauptteil der Produktionsstätten. Mit
rund 4 - 5 % am gesamten Verbrauch an mineralischen Rohstoffen nimmt die Ziegelindustrie keine Spitzenstellung ein. Die absolute Menge von ca. 30 Mio. t 1978
(BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN ZIEGELINDUSTRIE) und 34 Mio. t 1994 (BUNDESVERBAND STEINE UND ERDEN 1996) ist in den Zwischenjahren keinen sehr großen
Schwankungen unterworfen gewesen (höchster Verbrauch 1993 mit 40 Mio. t).
In den neuen Bundesländern sind seit der Wende 1990 mehr als eine Milliarde DM in die
Modernisierung der Ziegelindustrie investiert worden, so daß dort heute die weltweit modernsten Anlagen stehen. Nach Fertigstellung aller im Bau bzw. in der Planung befindlichen
Produktionsbetriebe wird die dortige Ziegelindustrie über zwölf neue Hintermauerziegelwerke verfügen, zehn von Grund auf modernisierte Vormauerziegel-, Klinker- und Hintermauerziegelwerke, ca. 22 bis 25 kleinere modernisierte bzw. sanierte Hintermauerziegelwerke
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2
sowie fünf neue Dachziegelwerke. Die Kapazität wird auf 1,3 Milliarden Normaltformat (NF )
Hintermauerziegel, 300 Mio. NF Vormauerziegel und Klinker sowie 100 Mio. Stück Dachziegel beziffert. In der Tab. 34 sind die neuen und umfassend modernisierten Ziegelwerke
aufgelistet, die Abb. 23 zeigt ihre räumliche Verteilung in den neuen Ländern.
Tab. 34:
Ziegelwerke in den neuen Ländern
(Quelle: TBE 1993)
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Sachsen
2
1 Tonwerk Eiko Reins, Grimmen
2 Vorpommersche Ziegelei GmbH, Ückermünde
3 Verblendziegelwerk Malliß
4 Muggekuhler Ziegelwerke GmbH
5 Ziegel-Dränrohr GmbH, Bad Freienwalde
6 Märkische Ziegel GmbH Klausdorf
7 Glindower Ziegelei GmbH
8 Röben Tonbaustoffe
9 Märkische Keramikmanufaktur, Görzke
10 Klinkerwerk Buchwäldschen GmbH
11 Klinkerwerk Muhr GmbH & Co. KG, Lichtenfeld
12 Crinitz Keramik GmbH
13 Wienerberger Ziegelindustrie GmbH & Co. KG
Werk Wefensleben
14 ZB Ziegelwerke GmbH & Co. KG, Werk Königsaue
15 Helmhold KG, Werk Peißen
16 ZB Ziegelwerke GmbH & Co. KG, Werk Baalberge
17 Helmhold KG, Werk Harzgerode
18 Klinker- und Ziegelwerk Wansleben
19 ZB Ziegelwerke GmbH & Co. KG, Werk Reuden
20 Rainer Kannegießer GmbH, Ziegelwerk Gorrenberg
21 AZ Ziegelei GmbH, Taucha
22 Liebertwolkwitzer Tonwerk GmbH
23 Boral Sachsen-Dachziegel GmbH
Dachziegelwerk Forberge
24 B. Schroth GmbH, Ziegelei Grechwitz
25 Narsdorfer Klinker GmbH
26 RuppKeramik GmbH Tondachziegelwerk
Narsdorf/Obergräfenhain
27 Ziegelwerk Klaus Huber, Graupzig
28 Ziegelwerk „Rotes Haus“, Meißen
29 Amand Ziegelwerke GmbH, Lockwitz
30 Ziegelwerk Waschnek GmbH, Luga
31 F. v. Müller, Dachziegelwerk Görlitz
32 Ziegelwerk Hainichen AZ Baukeramik GmbH & Co. KG
33 Chemnitzer Ziegelwerke GmbH, Werk Rottluff
34 Chemnitzer Ziegelwerke GmbH, Werk Leubnitz
35 Chemnitzer Ziegelwerke GmbH, Werk Grimmitschau
entsprechend der DIN 105 (LxBxH: 24x11,5x7,1 cm); Zum Einsatz kommt heutzutage das Dünnformat: 24x11,5x5,2 cm
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75
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36 Ziegelwerk Nordhausen, Dipl.-Ing. Sourell GmbH
37 Klinker- und Ziegelwerk Teistungen
Bernhard Schmutzer GmbH & Co. KG
38 Dachziegelwerke Pfleiderer GmbH & Co. KG,
Dachziegelwerk Höngeda
39 Creaton Berchthold & Ott GmbH
Dachziegelwerk Großengottern
40 Eisenacher Ziegelei GmbH
41 Ziegelwerke Erfurt, BTS Baukeramik GmbH & co. KG
42 Megalith Bausteinwerke GmbH & Co. KG, Eisenberg
43 Ostthüringer Ziegelwerke GmbH, Ziegelwerk Eisenberg
44 Ostthüringer Ziegelwerke GmbH, Ziegelwerk Neustadt
45 Ostthüringer Ziegelwerke GmbH, Ziegelwerk Caaschwitz
46 Ostthüringer Ziegelwerke GmbH, Ziegelwerk Tanna
Thüringen
Folgende Seite:
Abb. 23:
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Tongewinnung in den neuen Bundesländern
(aus TBE 1993)
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Hauptprodukte der Ziegelindustrie sind Mauerziegel und Dachziegel. Die nachfolgende Tab.
35 zeigt den enormen Zuwachs bei den Hauptprodukten in den Jahren nach der deutschen
Wiedervereinigung.
Tab. 35:
Produktion von Erzeugnissen der Ziegelindustrie 1990 - 1995
(Quelle: BUNDESVERBAND STEINE UND ERDEN 1996)
Maßeinheit
Mauerziegel
Dachziegel u. ä.
m
3
1.000 Stck.
1990
1991
1993
1994
1995
9.421.000
9.972.000
12.551.000
15.050.000
14.407.000
492.705
553.530
670.532
746.458
838.807
Eine Übersicht über die Produktion ausgewählter Ziegelerzeugnisse und den zugehörigen
Tonverbrauch gibt die nachfolgende Tab. 36 beispielhaft für das Land Niedersachsen wieder.
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78
Tab. 36:
Produktion ausgewählter Ziegelerzeugnisse
(Quelle: NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG 1993 und 1995)
Produktion
Einheit
1987
Produktion
Anteil
1989
an Tonver-
Produktion
Produktion
brauch
1991
an Tonver-
Anteil
Produktion
Produktion
brauch
an Tonver-
Produktion
Produktion
brauch
Anteil
an Tonver-
Produktion
brauch
der BRD
der BRD
der BRD
der BRD
Anteil
1994
Mauerziegel
Vollziegel
Hintermauer-,
1.000 m3
Leichtziegel
- nur unvollständige Angaben verfügbar -
Vormauerziegel
1.000 m
3
244
39,6
571.600 t
243
38,0
569.440 t
264
42,7
617.800 t
289
Klinker
1.000 m3
158
40,5
391.080 t
155
39,6
382.820 t
198
33,1
489.100 t
229
Leichtziegel
1.000 m3
310*)
6,0*)
455.390 t
317*)
5,9*)
465.670 t
420*)
6
617.400 t
474*)
7,0
696.300 t
Vormauerziegel
1.000 m3
225
78,9
421.200 t
282
81,0
527.900 t
312
25,0*)
584.100 t
370
25,3
692.600 t
97
40,8
191.670 t
105
42,3
207.480 t
152
17,0
300.300 t
155
14,1
306.100 t
274.419
6,7
31.792 t
34.532
6,2
40.100 t
48.083
Lochziegel
Hintermauer-,
Klinker
1.000 m
3
Dachziegel
1.000 St.
- keine Angaben verfügbar -
Klinkerplatten
1.000 m2
1.265*)
57,9*)
Tonverbrauch insges.1)
insges.2)
*)
62.500*)
2.093.440 t
2.309.420 t
2.648.800 t
2.992.700 t
2.868.150 t
3.350.870 t
4.043.790 t
4.521.240 t
Geschätzt
1) Nur Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten
2) Einschließlich Verbrauch in Kleinbetrieben sowie für sonstige Erzeugnisse
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55.800 t
- keine Angaben verfügbar -
79
Endfassung
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Die Steinzeugindustrie fertigt für die Verwendung am Bau überwiegend Rohre, Rohrformstücke, Teile für die Kanalisation, Spaltplatten, Fliesen und Platten, Ofenkacheln und z. T.
Sanitärkeramik. Die Tab. 37 gibt eine Übersicht über die Produktion einiger ausgewählter
Artikel der Branche.
Tab. 37:
Produktion von ausgewählten Erzeugnissen der Steinzeugindustrie
(Quelle: BUNDESVERBAND STEINE UND ERDEN 1996; * EGGERT et al. 1986)
Produkt
Maßeinheit
1982*
1990
1993
1994
Fliesen, glasiert
1.000 m²
36.395
34.628
37.742
35.351
Fliesen, unglasiert
1.000 m²
6.168
6.072
5.758
4.983
t
234.000
225.000
321.000
358.000
1.000 m²
26.292
25.765
25.015
24.358
Rohre, Kanalisationsartikel
Keramische Spaltplatten,
Riemchen
Die Berechnung des hierfür benötigten Rohstoffeinsatzes ist nicht unproblematisch, weil
Versatzstoffe hinzuzurechnen sind. Der Bundesverband der Steine und Erden (1996) gibt für
die letzten Jahre folgende Mengen von Rohstoffen an, die in der Steinzeug- und keramischen Industrie Verwendung finden:
1992:
5,2 Mio. t
1993:
5,8 Mio. t (Gesamtdeutschland)
1994:
5,7 Mio. t
Diese Mengen sind allerdings nicht ausschließlich der Verwendung in der Bauwirtschaft
zuzurechnen.
Die Abb. 24 sowie Tab. 38 geben einen Überblick über die Im- und Exportzahlen für Tone,
wobei auch festgehalten werden muß, daß diese Zahlen nicht ausschließlich der Verwendung in der Bauwirtschaft zuzurechnen sind.
Folgende Seite:
Abb. 24: Import und Export von Tonen für ausgewählte Länder 1994
Lw_12_600c.doc/26.06.98
80
Endfassung
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Tab. 38:
Import
Philipp Holzmann AG
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Import-/Exportzahlen für Tone für ausgewählte Länder 1994
Mio. t
ausgewählte Warenschlüssel
25070090
25070010
25081000
gesamt
0,12 Mio.t.
0,64 Mio. t.
0,04 Mio. t.
0,2 Mio. t.
1,2 Mio. t.
Tschechien
0,06
0,12
0,002
0,004
0,186
Niederlande
0,016
0
0,014
0,024
0,054
Schweiz
0,013
0
0,006
0
0,019
Großbritann.
0,01
0,23
0,014
0
0,254
USA
0
0,14
0,013
0,02
0,173
Frankreich
0
0,02
0,005
0,003
0,028
0,04
0,013
0,06
0,06
Brasilien
Griechenland
Italien
Summe
Export
Gesamtmenge
25084000
0,03
0,03
0,141
0,857
0,099
0,55
25084000
25070090
25070010
25081000
gesamt
2,48 Mio. t.
0,46 Mio. t.
0,4 Mio. t.
0,06 Mio. t.
3,4 Mio t.
Italien
1,4
0,11
0,003
1,513
Mio. t
0,067
0,053
ausgewählte Warenschlüssel
0,02
Gesamtmenge
Niederlande
0,47
0,05
0,008
0,548
Bel/Lux
0,25
0,04
0
0,29
Frankreich
0,24
0,04
0,004
0,284
Österreich
0
0,1
0,018
Schweiz
Summe
0,012
2,36
0,34
0,032
0,118
0,012
0,033
2,765
Quelle: Eigene Berechnungen
Anmerkung:
nach Warenzusammensetzung
Warenschlüsselnummern:
Bundesverband Steine + Erden
25084000
Anderer Ton und Lehm
und Mengenangaben aus
25070090
Statistisches Bundesamt 1996:
25070010
Kaolin, Kaolinhalt, Ton, Lehm
gebrannt
Kaolin, Kaolinhalt, Ton, Lehm roh
1994 (Spezialhandel) Fachserie 7,
25081000
Bentonit
Reihe 2
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82
Endfassung
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4.1.2.6 PERSPEKTIVEN DER TON UND LEHM FÖRDERNDEN INDUSTRIE
Rohstoffe für die Ziegelindustrie und für Steinzeuge und Keramikwaren sind keine Massenrohstoffe wie Kies und Sand und Naturstein. Tonige Massen bzw. Lehme für die Ziegelherstellung sind fast überall in ausreichendem Maße vorhanden, so daß größere Nutzungskonflikte wie bei den genannten Massenrohstoffen nicht in besonderem Maße auftreten. Eine
größere Schwankung sowohl in der Produktion der Rohstoffe als auch der Fertigprodukte ist
in den letzten 15 Jahren nicht zu verzeichnen gewesen und dürfte auch in Zukunft nicht zu
erwarten sein, obwohl die modernen Ziegeleien hohe Anforderungen an die Rohstoffe stellen und dadurch nicht überall in gleichem Maße vorhanden sind.
Bei den keramischen Tonen verschiedenster Qualität kann es regional mittel- bis langfristig
durchaus Engpässe geben, Lücken lassen sich aber hier leichter durch Importe lösen als bei
Massenrohstoffen. So beträgt z. B. der jährliche Rohstoffverbrauch der feinkeramischen
Industrie in Niedersachsen rd. 15.000 t Ton, von denen nur 5 t aus einheimischer Erzeugnung stammen.
4.2 HOLZ
Der Rohstoff Holz ist ein Bestandteil der Baustoffe der Bauwirtschaft. Hinsichtlich der Bestrebungen, die Eingriffe beim Abbau von mineralischen Rohstoffen zu minimieren, stellt
sich die Frage nach dem Substitutionspotential der mineralischen Rohstoffe durch Holz.
Hierbei ist zu prüfen
•
wie groß der Holzanteil im Baubereich ist,
•
läßt er sich in Zukunft erweitern,
•
kann der zukünftige Holzbedarf gedeckt werden und
•
ist eine verstärkte Nutzung des Holzes aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll.
4.2.1 GRUNDDATEN ZUR FORSTWIRTSCHAFT IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
In den Jahren 1987 bis 1990 wurde die Bundeswaldinventur durchgeführt, so daß für einen
Teil des Bundesgebietes (Gebietsstand vor dem 03.10.1990) aktuelle Daten (mit Ausnahme
des Zuwachses) zur Verfügung stehen. Für das Gebiet der ehemaligen DDR liegen Daten
des DDR-Waldfonds 1989 sowie Mitteilungen der Forstverwaltungen der neuen Bundeslän-
Lw_12_600c.doc/26.06.98
83
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der vor. Durch die Umstrukturierungen der Verwaltungseinheiten ist eine Auswertung des
Datenmaterials für den ostdeutschen Raum mitunter sehr schwierig (WEGENER et al.
1994). Die hier im Folgenden aufgeführten Grunddaten der Forstwirtschaft entstammen den
Veröffentlichungen des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(Bundeswaldinventur 1986 - 1990), der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft (OLLMANN 1995 und 1997 sowie WEGENER et al. 1994) und der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e. V. (FRÜHWALD et al.) 1994).
4.2.2 WALDFLÄCHE
Für die Bundesrepublik (alte Bundesländer) ergibt sich eine Gesamtwaldfläche von
7.757.318 ha. Hierunter fallen alle Flächen, die nach der Definition des Bundeswaldgesetzes
als Wald gelten (WEGENER et al. 1994). Diese Definition bezieht zahlreiche Flächentypen
mit ein, die nicht Wald im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauches sind. Dagegen werden
alle Flächen, die direkt der Holzproduktion dienen als Holzbodenfläche bezeichnet. Sie
3
weisen nach der Bundeswaldinventur (1987-90) eine Größe von 7.555.282 ha auf.
Derjenige Teil der Holzbodenfläche, der regelmäßig bewirtschaftet wird, wird als Wirtschaftswald bezeichnet und hat in den alten Bundesländern eine Gesamtgröße von
7.373.030 ha. Hierunter fallen
• der schlagweise Hochwald mit 7.112.696 ha,
• der Plenterwald mit 143.395 ha,
• der Mittelwald mit 35.828 ha und
• der Nieder- oder Stockausschlagwald mit 81.111 ha.
Der nicht bewirtschaftete Teil der Holzbodenfläche (Nichtwirtschaftswald) hat eine Größe
von 182.252 ha.
Für das Gebiet der ehemaligen DDR weist der Waldfonds der DDR, Stand 01.01.1989, eine
Wirtschaftswaldfläche von 2.468.700 ha aus, hierbei fehlen Angaben über den Nichtwirtschaftswald. Diese Fläche wird im weiteren Verlauf der Holzbodenfläche gleichgesetzt. Es
muß jedoch bei den Daten aus dem DDR-Waldfonds berücksichtigt werden, daß die ehemaligen Staatsforstbetriebe Schorfheide, Neuhaus/U., der Kirchenwald und der ehemalige
Schutzstreifen an der Grenze zur damaligen Bundesrepublik nicht berücksichtigt sind. Bei
der Auswertung des Datenspeichers "Waldfonds der DDR 1986" stellten BURSCHEL,
KÜRSTEN und LARSON (1993) außerdem fest, daß die Daten mit Unsicherheiten behaftet
sind.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
84
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Für Waldgebiete, die unter sowjetischer Hoheitsverwaltung standen (militärische Sperrgebiete), lagen keinerlei Angaben vor. Das Bundesministerium für Finanzen gibt die Größe
dieser Flächen mit etwa 120.000 ha an, was etwa 1,2 % der gesamtdeutschen Waldfläche
ausmacht. Dies dürfte auch noch 1989 der Fall gewesen sein. Auf dem Gebiet der DDR
wurden nach den offiziellen Statistiken keine Mittel- und Stockausschlagwälder bewirtschaftet (WEGENER et al. 1994).
4
WEGENER et al. (1994) ergänzen ferner, daß in der Studie der UN-ECE/FAO über die
Ressourcen der Forstwirtschaft der gemäßigten Zone die Waldfläche der DDR mit
2.476.200 ha um 7.500 ha größer angegeben wird als im DDR-Waldfonds 1989. Obwohl
sich die UN-ECE/FAO-Studie ebenfalls auf dieses Jahr bezieht, konnte nicht geklärt werden,
wie der etwas höhere Wert zustande kommt.
Die gesamte Waldfläche in Deutschland beträgt demnach 10.053.482 ha. Das sind etwa
30,7 % der Landesfläche (abzüglich der Wasserflächen). Geht man nach der Definition des
Bundeswaldgesetzes von einer Gesamtwaldfläche von 7.757.318 ha für die Bundesrepublik
Deutschland (alt) aus, so kommt man auf eine Gesamtfläche von 10,2 Mio ha (siehe
Tab. 39).
Tab. 39:
Waldflächenstand der Bundesrepublik Deutschland (BWI 1986-1990, Datenspeicher Waldfonds 1989)
(Quelle: WEGENER et al. 1994)
Waldtypus
Fläche (ha)
BR Deutschland
Schlagweiser Hochwald
Plenterwald
Mittel- und Stockausschlagwald
Wirtschaftswald
DDR
7.112.696
2.468.700
143.395
-
116.939
-
5
9.841.730
211.752
unproduktive Waldfläche
Holzbodenfläche
10.053.482
Gesamtwaldfläche/Definition
des Bundeswaldgesetzes
10.196.013
3
die nächste Bundeswaldinventur ist für das Jahr 2002ff. vorgesehen
UNITED NATIONS (1992): The Forest Resources of the Temperated Zones. The UN-ECE/FAO
1990 Forest Resource Assessment Vol. 1. - United Nations Publication No. E. 92. II. E. 27.
5
Wirtschaftswald ist derjenige Teil der Holzbodenfläche, der regelmäßig bewirtschaftet wird
4
Lw_12_600c.doc/26.06.98
85
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4.2.3 HOLZVORRAT
Nach der Bundeswaldinventur beträgt der Derbholzvorrat6 für die alte Bundesrepublik
Deutschland 2.218.185.000 Vorratsfestmeter (m³ m.R.). Aus dem „DDR-Waldfonds“ ergibt
sich für den damaligen Stichtag mit den o.g. Einschränkungen ein Derbholzvorrat von ca.
482.783.000 m³ m.R.. Insgesamt ergibt sich für den gesamten Wald der Bundesrepublik
Deutschland ein Derbholzvorrat von ca. 2.700.968.000 m³ m.R. (WEGENER et al. 1994).
Eine Aufteilung des Holzvorrats nach Schlagweiser Hochwald, Plenterwald sowie Mittel- und
Stockausschlagwald ist in Tab. 40 aufgezeigt worden.
Tab. 40:
Holzvorräte in der Bundesrepublik Deutschland
(Quelle: WEGENER et al.. 1994)
Waldtypus
Holzvorräte [in 1.000 m³]
BR Deutschland
DDR
2.154.203
482.783
Plenterwald
47.081
-
Mittel- und Stockausschlagwald
16.901
-
Schlagweiser Hochwald
Wirtschaftswald insgesamt
2.218.185
482.783
2.700.968
Vorräte gesamt
4.2.4 HOLZZUWACHS
Nach Zuwachsschätzungen im UN-ECE/FAO Waldbericht beläuft sich der Holzzuwachs in
der Bundesrepublik (alt) auf 5,7 m³/ha/a und in der ehemaligen DDR auf 6,7 m³/ha/a. Gemittelt für ganz Deutschland, kann der Zuwachs mit ca. 6 m³/ha/a angenommen werden
(WEGENER et al. 1994). Der gesamte Derbholzzuwachs in Deutschland wird in der Literatur
zwischen 57,5 und 62,5 Mio m³/a angegeben. Der Durchschnitt über einen längeren Zeitraum dürfte jedoch bei mindestens 60 Mio. m³/a m.R. liegen.
Im Zusammenhang mit der Bedeutung von Wald und Holz als CO2-Senke wird auf die Angaben in der Tab. 41 verwiesen.
6
Derbholz ist die oberirdische Holzmasse über 7 cm Durchmesser mit Rinde
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Tab. 41:
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Bindung von CO2 im Derbholz und in der Baumbiomasse
(Quelle: WEGENER et al. 1994)
Vorrat Derbholz
Vorrat Baumbiomasse
Zuwachs Derbholz
Zuwachs Baumbiomasse
Summe Derbholz
Summe Baumbiomasse
Vorratfestmeter [in Mio m³]
2.700,97
3.997,43
60,14
89,01
2.761,11
4.086,44
CO2 gebunden [in Mio t]
2.188,68
3.239,25
48,74
72,13
2.237,42
3.311,38
4.2.5 EINSCHLAGSMENGE
4.2.5.1 AKTUELLER STAND
Über einen längeren Zeitraum betrachtet, werden in Deutschland ca. 40 Mio. m³ o.R. Derb7
holz
eingeschlagen. Auf den Grundlagen der Einschlagsstatistiken der Bundes-
forstverwaltung, der Landesforstverwaltungen und der Einschlagsergebnisse der nicht8
staatlichen Waldbesitzer wurden 1989 in Deutschland insgesamt (dem letzten Jahr vor den
großen Windwurfkatastrophen) 41.651.000 m³ o.R. Derbholz eingeschlagen (siehe auch
Tab. 42).
Tab. 42:
Der Holzeinschlag in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1989
(Quelle: WEGENER et al. 1994)
Einschlag (m³ o.R.)
Gesamteinschlag (m³ o.R.)
BR Deutschland
ehemalige
(alte BundeslänDDR
der)
31.817.000
9.834.000
41.651.000
Anteil
Stammholz
Anteil Industrieholz
24.274.000
17.377.000
Im Jahr 1995 lag die Holzeinschlagmenge in Deutschland bei 39,3 Mio. m³. Den größten Teil
nahmen die Nadelhölzer mit 30,5 Mio. m³ ein (vgl. Tab. 43). Abb. 25 und Abb. 26 zeigen die
prozentualen Anteile der wichtigsten Holzarten in der Bundesrepublik Deutschland auf. Die
Datenbasis bildet Tab. 43. Den weitaus größten Anteil hat die Gruppe mit den Holzarten
Fichte, Tanne und Douglasie (56 %) gefolgt von Kiefer, Lärche und Strobe (21,6 %). D.h.,
daß die in Deutschland geschlagenen Nadelhölzer einen Gesamtanteil von 77,6 % haben.
7
8
o.R. = Derbholz ohne Rinde
für die ehemalige DDR wurden die Einschlagsergebnisse aus dem Waldfonds der DDR von 1989
entnommen
Lw_12_600c.doc/26.06.98
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Die restlichen 22,4 % entfallen auf die Laubhölzer (Eiche 3,5 %, Buche 17,9 % und Bunthölzer 1 %).
Das Verhältnis von geschlagenem Stammholz zu Industrieholz für Laub- und Nadelholz liegt
bei 1,6 : 1. Dabei fällt auf, daß bei den Laubhölzern der Anteil der beiden Produktgruppen
untereinander das Verhältnis von 0,8 : 1 bilden, während das Verhältnis von Stammholz zu
Industrieholz bei den Nadelhölzern bei 2 : 1 liegt.
Tab. 43:
Einschlag nach Holzarten- und Produktgruppen im Jahr 1995
(ZMP Bilanz 1996)
in 1.000 m³
Stammholz
Industrieholz
Summe
Eiche
675
698
1.374
Buche
2.815
4.231
7.046
Buntholz
426
426
Fi/Ta/Dgl
16.491
5.528
22.019
Ki/Lä/Str
3.922
4.556
8.477
Gesamt
24.329
15.013
39.342
Abb. 26 stellt den prozentualen Anteil von Stamm- und Industrieholz dar. Auch hier wurden,
wie bei Abb. 25, die absoluten Werte auf ihre prozentualen Anteile am gesamten, in
Deutschland eingeschlagenem Stamm- und Industrieholz umgerechnet. Der Anteil der
Nadelhölzer liegt wiederum deutlich über dem der Laubhölzer. Der Anteil von Fichte, Tanne
und Douglasie liegt bei 67,8 %. Zählt man den Anteil von Kiefer, Lärche und Strobe mit 16,1
% dazu, so bilden 83,9 % des gesamten geschlagenen Stammholzes die Nadelhölzer. Der
Anteil der Laubhölzer beträgt lediglich 16,1 % (Eiche 2,8 %, Buche 11,5 % und Bunthölzer
1,8 %).
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Abb. 25: Prozentualer Anteil verschiedener Holzarten in der Bundesrepublik
Deutschland 1995
Einschlag verschiedener Holzarten 1995
100
90
80
70
60
50
[%] 40
30
20
10
0
Eiche
Abb. 26:
Buche
Buntholz
Fi/Ta/Dgl
Ki/Lä/Str
Gesamt
Prozentualer Anteil von Stamm- und Industrieholz verschiedener Holzarten
in der Bundesrepublik Deutschland 1995
Eingeschlagenes Stammholz und Industrieholz
70
60
50
40
[%]
Stammholz
Industrieholz
30
20
10
0
Eiche
Buche
Buntholz
Fi/Ta/Dgl
Ki/Lä/Str
Beim Industrieholz nehmen die Nadelhölzer 67,2 % des gesamten Einschlages ein, wobei
der Anteil von Fichte, Tanne und Douglasie mit 36,8 % nur geringfügig über dem von Kiefer,
Lärche und Strobe mit 30,4 % liegt. Im Vergleich zu den vorangegangenen Werten für
Laubholz ist der auffällig hohe Anteil der Buche mit 28,2 % zu erwähnen, während die Eiche
einen Anteil von 4,6 % hat.
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4.2.5.2 POTENTIELLE
EINSCHLAGMENGE
UNTER
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IMS Ingenieurgesellschaft mbH
BERÜCKSICHTIGUNG
DES
NACHHALTIGKEITSPRINZIPS
In dem vorliegenden Datenmaterial wurde die Entwicklung des potentiellen Rohholzaufkommens bis zum Jahr 2020 für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betrachtet
(Tab. 44). Mit Hilfe dieser Zahlen läßt sich im Zusammenhang mit einem Vergleich des
aktuellen Rohholzaufkommens und der aktuellen Einschlagmenge sowie des Zuwachses die
zukünftige potentielle Einschlagmenge ermitteln.
Abb. 27 und Tab. 45 geben einen Überblick über das durchschnittliche jährliche Rohholzaufkommen verschiedener Baumartengruppen im Zeitraum 1996 bis 2020. Die Fichte
bleibt mit fast 26 Mio. m³ führende Holzart gefolgt von Kiefer mit fast 11 Mio. m³ und der
Buche mit fast 10 Mio. m³. Das gesamte durchschnittliche Rohholzaufkommen liegt nach
der Studie von POLLEY et al. (1996) bei 57,35 Mio. m³.
Tab. 44:
Durchschnittliches jährliches Rohholzaufkommen aller Baumartengruppen
insgesamt im Zeitraum 1996 bis 2020
(POLLEY et al. 1996)
3
Bundesland
[1.000 m ]
Baden-Württemberg
10.180
Bayern
16.802
Hessen
4.957
Niedersachsen
4.339
Nordrhein-Westfalen
4.362
Rheinland-Pfalz
3.853
Schleswig-Holstein
757
Saarland
363
Brandenburg
3.304
Mecklenburg-Vorpommern
2.465
Sachsen
1.542
Sachsen-Anhalt
1.555
Thüringen
2.608
1)
Aufgrund der Auf- und Abrundungen ergibt sich ein Gesamtwert von 99,94 %.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
90
1)
[%]
17,75
29,29
8,64
7,57
8,08
6,72
1,32
0,63
5,76
4,30
2,69
2,71
4,55
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Tab. 45:
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Durchschnittliches jährliches Rohholzaufkommen verschiedener Baumartengruppen im Zeitraum 1996-2020
Holzart (in 1.000 m³)
Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
Gesamt
Eiche
2.497
561
3.061
Buche
8.411
1.329
9.742
Andere Laubholzarten
1.414
359
1.769
1)
Andere Laubholzarten
1.736
1.270
3.007
Fichte
22.726
3.110
25.836
Tanne
1.406
3
1.409
Douglasie
803
68
870
Kiefer
6.109
4.640
10.749
Lärche
784
129
913
45.883
11.474
57.356
Gesamt
1)
andere Laubbaumarten mit niedriger Lebensdauer (Birke, Erle, Pappel, Weide, Vogelbeere und alle
weiteren nichtgenannten Laubbäume)
Abb. 27:
Durchschnittliches jährliches potentielles Rohholzaufkommen verschiedener Baumartengruppen im Zeitraum 1996 bis 2020
Durchschnittliches jährliches Rohholzaufkommen
30.000
[1000 m³]
25.000
20.000
Alte Bundesländer
15.000
Neue Bundesländer
Gesamt
10.000
5.000
Lärche
Kiefer
Dgl.
Tanne
Fichte
ALN
ALH
Buche
Eiche
0
Die Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft (POLLEY et al. 1996) ermittelte
die Entwicklung des potentiellen Rohholzaufkommens bis zum Jahr 2020 für das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Modellrechnung weist im Zeitraum von 1996 bis 2020 folgende Ergebnisse auf:
•
Für das gesamte Bundesgebiet beträgt das durchschnittliche potentielle Rohholzauf3
3
kommen rd. 57 Mio. m /a bzw. 5,7 m /a * ha.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
91
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•
Philipp Holzmann AG
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Die höchsten Werte, sowohl absolut als auch je Hektar, werden für die Bundesländer
Baden-Württemberg und Bayern ermittelt.
•
Die bedeutendste Baumartengruppe hinsichtlich des potentiellen Rohholzaufkommen
ist mit jährlich knapp 26 Mio. m3 die Fichte, gefolgt von Buche und Kiefer mit jeweils
3
etwa 10 Mio. m /a.
•
Im Privatwald ist das flächenbezogene potentielle Rohholzaufkommen am höchsten
(6,2 m2/a * ha) im Landeswald werden nur 87 % davon erreicht.
•
Rund 44 % des potentiellen Rohholzaufkommens entfallen auf Schwachholz (bis 20
cm Mittendurchmesser).
•
Das durchschnittliche jährliche potentielle Rohholzaufkommen im gesamten Bundesgebiet ändert sich im Prognosezeitraum kaum.
Ferner wurden für die Entwicklung des potentiellen Rohholzaufkommens für die Bundesländer folgende Aussagen getroffen:
1. Bundesländer mit unregelmäßigen geringfügigen Schwankungen des potentiellen Rohholzaufkommens sind:
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, SachsenAnhalt.
2. Bundesländer mit stetiger Zunahme des potentiellen Rohholzaufkommens im gesamten
Untersuchungszeitraum sind:
Sachsen (um 32 %), Niedersachsen (um 19 %), Brandenburg (um 13 %).
3. Bundesländer mit stetiger Abnahme des potentiellen Rohholzaufkommens im Prognosezeitraum sind:
Mecklenburg-Vorpommern (um 15 %), Thüringen um 10 %).
4. Bundesländer mit Trendwende des potentiellen Rohholzaufkommens im Prognosezeitraum sind:
Nordrhein-Westfalen (Zunahme um 14 % bis 2011-2015, dann wieder Abnahme), Saarland
(Zunahme um 36 % bis 2006 - 2010, dann wieder Abnahme).
Ein Überblick über das jährliche Rohholzaufkommen in den einzelnen Bundesländern im
Zeitraum 1996 bis 2020 ist der Abb. 28 zu entnehmen.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
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Abb. 28:
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Durchschnittliches jährliches Rohholzaufkommen aller Baumartengruppen
insgesamt im Zeitraum 1996 bis 2020 nach Bundesländern
Prozentuale Anteile der Bundesländer
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Saarland
Schleswig-Holstein
Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Hessen
Bayern
Baden-Württemberg
0
5
10
15
20
25
30
[%]
Nach Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) (1996) verliert
die heimische Forstwirtschaft Marktanteile, obwohl das errechnete potentielle Rohholzaufkommen deutlich höhere Einschläge ermöglichen würde, ohne die Regeln einer ordnungsgemäßen, auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit beruhenden Forstwirtschaft zu verletzen und
obwohl die Holzindustrie ihren Holzbedarf teilweise durch Importe deckt. Angesichts der
strukturellen (Kosten-) Probleme der Forst- und Holzwirtschaft dürfte es nicht einfach sein,
innerhalb kurzer Zeit eine deutlich bessere Ausnutzung des vorhandenen Potentials zu
erreichen (siehe auch Kap. 4.2.5.3 „Mögliche Einschlagmenge aus den Aufforstungen“).
Erforderlich sind gemeinsame Anstrengungen der Forst- und Holzwirtschaft z.B. im Marketingbereich, um die bestehenden Chancen für das Holz zu nutzen. Dazu, so daß BML, zählt
auch, daß die Forstwirtschaft alle Möglichkeiten der Rationalisierung auf Kostenseite und die
Effizienzsteigerung bei der Holzvermarktung ausschöpft, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
erhalten bzw. zu verbessern.
4.2.5.3 MÖGLICHE EINSCHLAGMENGE AUS DEN AUFFORSTUNGEN
Um zusätzlich zu den vorhandenen Potentialen Schnitt- und Bauholz zu produzieren, müssen neue Aufforstungen mit Umtriebszeiten von 100 bis 200 Jahren entstehen. Solche
Aufforstungen würden zur Kategorie „Wirtschaftswald“ gehören und einen Ertrag von durchLw_12_600c.doc/26.06.98
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9
schnittlich 6 m³/ha/a aufweisen . Der Einschlag würde entsprechend hoch sein und maximal
6 m³/ha/a betragen. Aufforstungen zum Zweck der Bauholzproduktion sind sehr langfristige
Investitionen und können nicht ohne staatlichen Anreiz von der Privatwirtschaft getätigt
waren (s. unten).
Die Idee mit der Aufforstung von Ackerflächen ist im Zusammenhang mit den Energieplantagen entstanden. Sie hat zum Ziel gehabt, einerseits erneuerbare Energieträger zu produzieren und andererseits landwirtschaftliche Überschußproduktion zu verringern. Im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Überschußproduktion stellen PLOCHMANN &
THOROE (1991) die Agrarprobleme der EG, die sich in der zweiten Hälfte 1985 aufgrund
nachfolgend dargestellter Gründe zugespitzt hatten, wie folgt vor:
• Hohe Produktionsüberschüsse auf fast allen Agrarmärkten
• Hohe Belastungen der öffentlichen Haushalte durch die Überschußbeseitigung
• Handelspolitische Konflikte aufgrund stark subventionierter Exporte von Agrargütern
• Eine unbefriedigende Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen in mehreren
Mitgliedstaaten
• Konflikte zwischen den Auswirkungen der Agrarproduktion auf die Umwelt und den
Umweltansprüchen der Allgemeinheit.
Zu den seitens der EG im Februar 1988 beschlossenen Maßnahmen zur Verringerung der
Überschußproduktion gehörten u.a. Stillegung von landwirtschaftlichen Flächen sowie Umstellung und Extensivierung der Agrarerzeugung. Bei der Stillegung von landwirtschaftlichen
Flächen wird auch die Aufforstung als eine Art der prämienberechtigten Umwidmung der
Ackerflächen anerkannt. Die Vorteile der Aufforstung von stillgelegten Ackerflächen sind:
• Langfristige Entlastung der Agrarmärkte
• Alternative Erwerbs- und Einkommensmöglichkeiten
• Sicherung der Versorgung mit dem vielseitig nutzbarem Rohstoff Holz
• Langfristige Bindung von Kohlenstoff bzw. CO2
• Größere Naturnähe der Landschaft
9
Zum Ertrag von Neuaufforstungen gibt OLLMANN (mündl. Mitt. vom 27.02.1997) an, daß dieser
3
3
zwischen einer Bandbreite von 1 m /ha/a (z.B. Skandinavien) und 15 m /ha/a (z.B. im südeuropäischen Raum) und mehr schwanken kann. Für Deutschland ist ein durchschnittlicher Ertrag von 5
3
m /ha/a anzunehmen. SCHARAI-RAD (Mitt. vom 24.03.1997) geht jedoch von 6 m³/h/a aus, weil
dieser Wert im Bereich der von Bundeswaldinventur und DDR- Waldfonds ermittelten Werten liegt
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Zu Beginn der 60er Jahre wurden rd. 10.000 ha/a aufgeforstet. Später ließen die Erstaufforstungen jedoch nach, so daß zwischen 1979 und 1988 insgesamt 36.089 ha aufgeforstet
wurden (PLOCHMANN & THOROE 1991). Aufforstungen zum Zweck der Bauholzproduktion sind ökonomisch gesehen sehr aufwendig und können nicht vom Privatsektor finanziert
werden. Die Gründe hierfür sind:
• Lange Umtriebszeiten, z.B.
Fichte
100 - 120 Jahre
Kiefer
Buche
140 - 150 Jahre
150 Jahre
Eiche
180 - 200 Jahre.
• Hohe Variabilität der Aufforstungskosten, z.B. die Streubreite der Reinerträge ohne
Aufforstungszuschüsse wurden von PLOCHMANN & THOROE (1991) wie folgt ermittelt (Zinssatz = 3 %)
Fichte
+435 bis +12.377
DM/ha
Kiefer
-32.006 bis -1 250
DM/ha
Buche/Lärche
-15.555 bis -9373
DM/ha
Fichte/Buche
-14.801 bis +3.011
DM/ha
Eiche
-46.431 bis -12.032
DM/ha
-1.747 bis +23375
DM/ha
Douglasie
• Ungewißheit über die Entwicklung der Schnitt- und Bauholzpreise, die unter Berücksichtigung der langen Umtriebszeiten (s. oben) nicht abgeschätzt werden können. Ein Beispiel hierfür ist die Holzpreisentwicklung zwischen 1986 und 1996, wie
sie in Tab. 46 angegeben ist.
Tab. 46:
Holzpreise in 1986 und 1996 in der Bundesrepublik Deutschland
Produkt
Hackschnitzel mit Rinde
Hackschnitzel ohne Rinde
Nadelschnittholz/Bretter
Nadelschnittholz/Bauholz
Buchenblockware/ungedämpft
Buchenblockware/gedämpft
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1986
15,00 DM
28,00 DM
300,00 DM
360,00 DM
350,00 DM
500,00 DM
95
1996
7,00 DM
18,00 DM
250,00 DM
370,00 DM
450,00 DM
700,00 DM
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4.2.6 ROHHOLZBILANZ
Der “Selbstversorgungsgrad" für Holz insgesamt, d.h. die Verhältniszahl aus inländischem
Aufkommen zu Verbrauch im Inland, wird für Deutschland für das Jahr 1995 mit 74 errechnet (für das 1992 mit 67). OLLMANN (1995 und 1997) betont, daß die Verbrauchsdaten der
Gesamtholzbilanz und der davon ausgehend errechnete "Selbstversorgungsgrad“ bisher
allzuoft mißverstanden wurden als Hinweis auf unzureichende Versorgung der deutschen
Volkswirtschaft mit Rohholz durch die einheimische Forstwirtschaft. Zur Klarstellung erstellte
er zusätzlich eine Rohholzbilanz (Tab. 47), die das Aufkommen und den Verbleib von Rohholz (Waldholz) darstellt. Anhand dieser Daten ergibt sich ein Selbstversorgungsgrad bei
Rohholz im Jahre 1995 von 109 (und im Jahr 1992 von 114). In Deutschland wird somit seit
1984 ständig mehr Rohholz exportiert als importiert und als Folge davon liegt der Selbstversorgungsgrad bei Rohholz seitdem über 100.
Tab. 47:
Rohholzbilanz Deutschland
(Quelle: OLLMANN 1995 und 1997)
AUFKOMMEN
VERBLEIB
1992
1995
1992
in Mio. m³ (r)
b)
27,7
40,0
31,1
Einschlag (KJ)
Inlandsverbrauch
1,7
1,8
6,1
Einfuhr
Ausfuhr
Lagerbestände
Lagerbestände
a)
0,1
7,8
Abnahme
Zunahme
37,2
41,9
37,2
GESAMTAUFKOMMEN
GESAMTVERBLEIB
a ) Abnahme: aus Waldlager: 7,0 Mio. m³ geschätzt; aus Industrielager:: 0,771 Mio. m³
b )z.T. geschätzt
KJ = kalenderjahresbezogene Daten
Quelle: Berechnet auf Grundlage von Daten amtlicher Statistiken
1995
36,9
5,0
41,9
4.2.7 IMPORT UND EXPORT
Nach der Bilanz des Außenhandels der Bundesrepublik Deutschland mit Holz und Produkten auf der Basis Holz ermittelte OLLMANN (1997) für das Jahr 1995 auf der Grundlage der
amtlichen Außenhandelsstatistik eine Einfuhr von 83,5 Mio. m³ (r)
10
und eine Ausfuhr von
64,5 Mio. m³ (r). Das Saldo beträgt hiernach rund - 19,0 Mio. m³ (r) (siehe Tab. 48).
10
(r) = Rohholzäquivalent
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Tab. 48:
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Außenhandelsbilanz der Bundesrepublik Deutschland mit Holz und Produkten auf der Basis Holz im Jahr 1995
(Quelle: OLLMANN 1997)
in 1.000 m³ (r)
Rohholz
Industrieholz
Roh- und Restholz
Schnittholz
Platten
sonst. Holzhalbwaren
Holzschliff, Zellstoff, Altpapier
Papier und Pappe
Halbwaren
Holzwaren incl. Möbel
Papierwaren
Druckerzeugnisse
Regen. Zellulose, künstl.
Spinnfäden u.a.
Fertigwaren
Summe
Einfuhr
1.777
851
2.628
7.931
5.951
2.750
19.895
Ausfuhr
4.938
2.951
7.934
2.828
2.546
1.432
11.741
Saldo
3.206
2.100
5.307
-5.104
-3.405
-1.319
-8.153
26.897
63.423
11.261
4.319
1.016
921
24.453
43.000
3.375
6.911
2.606
710
-2.443
-20.424
-7.886
2.591
1.590
-210
17.517
83.568
13.602
64.536
-3.915
-19.032
Aus verschiedenen statistischen Quellen erstellte OLLMANN (1997) nach geeigneter Zusammenstellung der Daten für das Jahr 1995 ein Flußdiagramm. Dieses stellt einen Überblick über die Holz-Produktströme in Deutschland in der statistischen Einheit Rohholzäquivalent dar. Hierbei werden die Bereiche Holz und Papier separat betrachtet. Der Gesamtverbrauch wird mit ca. 89,5 Mio. m³ (r) beziffert, wobei der Holzverbrauch und Papierverbrauch jeweils ca. 50 % ausmachen.
Folgende Seite:
Abb. 29: Flußdiagramm - Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland 1995
(aus OLLMANN 1997)
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4.2.7.1 TROPENHOLZIMPORT
Der Anteil von tropischem Holz am Gesamtholzverbrauch ist in Deutschland sehr gering. Am
Welthandel mit Tropenholz haben die deutschen Konsumenten einen Anteil von weniger als
1 %. Im Jahr 1992 wurden laut ZMP Bilanz (1996) 282.000 m³ tropisches Laubrohholz,
373.000 m³ tropisches Laubschnittholz und und 115.000 m³ Furnierplatten eingeführt (vgl.
Tab. 49).
Tab. 49:
Einfuhr von tropischen Laubrohholz in die BR Deutschland im Jahr 1995
(ZMP Bilanz 1996)
Rohholz
Iroko
Limba
Okume
Dark Red Meranti
Makore
Schnittholz
Dark Red Meranti
Baboen
Werkstoffe
Furnierplatten
Einfuhrmenge
[m³]
150.668
12.602
9.412
172
77
Rohholz
Sipo
Obeche
Tiama
Keruing
Tiama
Einfuhrmenge
[m³]
32.493
11.414
17.431
2.291
17.431
88.807
2.077
Okume
Andere Holzarten
123.324
keine Angaben
115.000
4.2.7.2 SONSTIGER HOLZIMPORT
Im Jahr 1995 belief sich die Einfuhr von verschiedenen Holzsortimenten in die Bundesrepublik Deutschland auf insgesamt über 12 Mio m³. Für die einzelnen Sortimente betrug der
Import 1.295.705 m³ (Rohholz), 5.057.426 m³ (Nadelschnittholz), 691.687 (Laubschnittholz)
und 4.968.751 (Restholz aller Art (vgl. auch Tab. 50).
Im Vergleich zum Gesamtimport einschließlich Tropenholz waren die Anteile der einzelnen
Gruppen wie folgt:
• Tropisches Laubschnittholz
8,9 %
• Laubschnittholz
4,5 %
• Nadelschnittholz
86,6 %
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gemessen am in der Bundesrepublik Deutschland in 1994 produzierten Laub- und Nadelschnittholz belaufen sich die Anteile der einzelnen Gruppen wie folgt (siehe Abb. 30):
• Tropisches Laubschnittholz
2,4 %
• Importiertes Laubschnittholz
1,1 %
• Importiertes Nadelschnittholz
26,5 %
• Einheimisches Laubschnittholz
6,2 %
• Einheimisches Nadelschnittholz
63,8 %
Tab. 50: Einfuhr von verschiedenen Holzsortimenten im Jahr 1995
(Quelle: ZMP Bilanz 1996)
Sortimente
1. Eichenrohholz
2. Buchenrohholz
3. Nadelrohholz
Summe 1+2+3
4. Nadelschnittholz
5. Nadel-Hobelware
Summe 4+5
6. Eiche(Schnittholz)
7. Buche
8. Pappel
9. Nußbaum
Summe 6+7+8+9
10. Sägespäne
11. Andere Holzreste
12. Plättchen oder Schnitzel aus:
12a. Nadelholz
12b. Laubholz
Summe 10+11+12a+12b
Einfuhr [m³]
60.198
112.670
1.122.837
1.295.705
4.454.224
603.202
5.057.426
140.119
82.346
7.707
1.812
691.687
1.433.672
2.183.444
584.241
767.394
4.968.751
Gesamtsumme
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Summe [m³]
12.013.569
100
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Abb. 30: Anteile von importiertem tropischem Laubschnittholz, nichttropischem
Laubschnittholz und Nadelschnittholz, gemessen am in der Bundesrepublik Deutschland produzierten Laub- und Nadelschnittholz 1992
Anteile an Laub- und Nadelschnittholz
6%
2%
1%
27%
64%
trop. Laubschnittholz
importiertes Nadelschnittholz
einheimisches Laubschnittholz
impoprtiertes Laubschnittholz
einheimisches Nadelschnittholz
Abb. 31 zeigt die eingeführten und ausgeführten Mengen an Laub- und Nadelschnittholz
sowie der Kuppelprodukte und sonstige Resthölzer an. Die auf der Abzisse aufgeführten
Zahlen stehen für die jeweils betrachtete Produktgruppe. Laubrohholz ist mit „1“ gekennzeichnet, Laubschnittholz mit „2“. Die „3“ gibt die Importe und Exporte von tropischem Laubrohholz, die „4“ von tropischem Laubschnittholz, die „5“ von Nadelrohholz, die „6“ von Nadelschnittholz, die „7“ von Industrierestholz und die „8“ von Hobelware und Rauhspund an.
Aus der genannten Abbildung wird ersichtlich, daß eine ca. 3-4 fach höhere Menge an Nadelrohholz aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert wird. Eine ähnliche Aussage läßt
sich auch zu der Menge an eingeführtem Industrierestholz treffen. Andererseits weist die
Abbildung eine 3-4 fache Menge an importiertem Nadelschnittholz gegenüber der ausgeführten Menge aus. Außerdem wird ersichtlich, daß die Importe und Exporte von Laub- und
Nadelholz, Industrieholz, Spänen usw. eine nahezu ausgeglichene Bilanz aufweisen.
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Abb. 31: Import und Export von Schnittholz, Industrierestholz, Spänen, Abfällen u.a.
Import und Export von Laub- und Nadelholz sowie von
Kuppelprodukten
[1000 m³]
10.000
9.000
8.000
7.000
6.000
Import
Export
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Gesamt
4.2.8 HOLZEINSATZ IN DER BAUWIRTSCHAFT
Hinsichtlich einer Zuordnung der Holzmenge nach Einsatzbereichen können z.Z. keine
genauen Angaben gemacht werden. Laut OLLMANN (1997) sei auf eine Studie von 1984
hingewiesen, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Diese Studie wurde aber
nicht herangezogen, da erstens die Daten nicht mehr aktuell sind und zweitens nur Angaben
zum Verbleib von ca. 60 % des Holzes nach Einsatzbereichen gemacht wurden. Der Verbleib der restlichen Holzmenge konnte nicht ermittelt werden.
Der Baustoff Holz wird in verschiedener Weise und für unterschiedliche Zwecke eingesetzt.
Der Einsatz für konstruktive Zwecke ist nur ein Teilbereich der Holzverwendung im Bauwesen, dessen Bedeutung dominierend ist.
11
Nach BECKER & MÜLLER (1987)
beträgt der Anteil des Holzverbrauches im Bauwesen
ca. 21 % des Gesamtverbrauches von Holz und Holzprodukten (siehe Abb. 32). Von dem
deutschen Gesamtverbrauch von ca. 84 Mio. m³ (r) im Jahr 1993 sind es hochgerechnet
etwa 18 bis 20 Mio. m³ oder rd. 0,22 m³/Einwohner. Bezogen auf den Jahresgesamteinschlag Deutschlands von ca. 40 Mio. m³ (r) kommen auf das Bauwesen ca. 48 %.
11
Folienvorlagen aus BAYERISCHE STAATSFORSTVERWALTUNG (1996)
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Abb. 32:
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Struktur des Holzverbrauches in Deutschland
(Quelle: BECKER & MÜLLER 1987)
Außenverwendung
ungeklärt
Verpackung 4%
10%
4%
Möbel
8%
Verbrennung
15%
Papier, Pappe
38%
Bauwesen
21%
Nach MANTEL & SCHNEIDER (1967) bzw. BECKER & MÜLLER (1987)/zit. in ADEBAHR
1995 werden 90 % des im Bauwesen verwendeten Holzes im Hochbau eingesetzt. Nach
KROTH et al. (1991) besitzt der Wohnbau hier eine hervorgehobene Stellung. Zwei Drittel
der Holzverwendung im Bauwesen werden beim Bau von Wohngebäuden verbraucht. Der
Eigenheimbau hat mit 41 % den größten Anteil. Die Struktur der Holzverwendung im Neubau zeigt den Schwerpunkt der konstruktiven Bauelemente bei Dachstühlen (61 %) sowie
Wänden und Decken (17 %) (siehe Abb. 33).
Abb. 33:
Struktur des Holzverwendung im Neubau
(Quelle: KROTH et al. 1991)
Türen
Fenster
6%
8%
Wände, Decken
17%
Dachstuhl
60%
Böden, Treppen
6%
sonstiges
3%
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In Massivbauweise werden überwiegend (82 %) Einfamilienhäuser gefertigt, wobei 90 % des
Holzverbrauchs auf Schnittholz entfallen. Der Anteil an konstruktiv eingesetztem Schnittholz
und der für Ausbau halten sich etwa die Waage. Durchschnittlich wird in einem Einfamilienhaus (Massivbauweise) mit 1.000 m³ Rauminhalt 22 m³ Schnittholz verbaut, wobei 10,2 m³
konstruktiv und 10,3 m³ für den Ausbau eingesetzt werden. In Norddeutschland liegt der
Verbrauch mit 20,5 m³ etwas unter dem von 25 m³ in Süddeutschland. Eine Übersicht zur
Holzverwendung im Bauwesen in Deutschland ist in Tab. 51 aufgezeigt.
Tab. 51:
Übersicht zur Holzverwendung im Bauwesen in Deutschland
(Quelle: ADEBAHR 1995)
Verbrauch und Einsatzbereiche
90 % des im Bauwesen verwendeten Holzes werden im Hochbau
eingesetzt
41 % des im Bauwesen verwendeten Holzes werden im Eigenheimbau (zählt zum Hochbau) verwendet
82 % der Einfamilienhäuser werden in Massivbauweise gefertigt
ca. 50 % des Holzverbrauchs (zu 90 % Schnittholz) im massiven
Eigenheimbau werden im Dachstuhl verwendet
2/3 des im Dachstuhl von massiven Eigenheimen verwendeten
Holzes sind konstruktiv eingesetzt
Literaturquelle
MANTEL & SCHNEIDER (1967)
BECKER &. MÜLLER (1987)
KROTH et al. (1991)
KROTH et al. (1991)
KROTH et al. (1991)
KROTH et al. (1991)
Betrachtet man den gesamten Hochbau, also einschließlich der Altbaurenovierung, verschieben sich die Gewichte etwas (Abb. 34). Das Konstruktionsholz bildet aber auch hier
den größten Posten (Konstruktionen = 37 %, Verkleidung usw. = 27 %) (BECKER &
MÜLLER 1987).
Abb. 34:
Holzverbrauch im gesamten Hochbau inkl. Altbaurenovierung in
Deutschland
(nach BECKER & MÜLLER 1987)
Türen
7%
Fenster
6%
Böden
7%
Einbaumöbel
8%
Treppen, Sonstiges
3%
Konstruktionen
40%
Verkleidung usw.
29%
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Im allgemeinen wird angenommen, daß etwa 55 bis 65 % des Schnittholzes direkt oder
indirekt von der Bauwirtschaft aufgenommen werden. Mit aller Vorsicht läßt sich unterstellen, daß der langfristige Normalverbrauch im Baubereich auf das Gebiet der Bundesrepublik
bezogen seit Anfang des Jahrhunderts relativ konstant um etwa 8 Mio. m³ (r) Schnittholz lag
(SCHULZ et al. 1988:86). Der gesamte Schnittholzverbrauch in Deutschland lag im Jahr
1992 bei ca. 13,5 Mio. m³ (DGfH 1994:21), somit im Bauwesen bei rund 8,1 Mio. m³ (r)
(siehe oben).
Eine grobe Abschätzung des Holzverbrauches bei der Erstellung von Wohngebäuden,
ermittelt nach den Baugenehmigungen im Jahr 1994, ergibt allerdings nur rund 3 Mio. m³
eingebautes Bauholz. Hierbei wurde berücksichtigt, daß im Jahr 1994 ca. 51 Mio. m² Wohnfläche (WF) im konventionellen Wohnungsbau und 3,2 Mio. m² WF im Fertigteilbau erstellt
12
wurden . Der Nichtwohnungsbau, der ca. 44 % des gesamt erstellten Raumvolumens nach
Baugenehmigungen ausmacht, wurde nicht berücksichtigt. Der Holzanteil für den konven13
tionellen Wohnungsbau wurde im Mittel mit 0,02 t/m² WF und im Fertigteilbau mit 0,14 t/m²
14
WF angenommen. Wenn, wie bereits oben erwähnt, tatsächlich 90 % des Bauholzes, also
ca. 17 Mio. m³ (r) im Hochbau Verwendung finden sollten, dann würden noch ca. 14 Mio. m³
(r) für den Nichtwohnungsbau, Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, Schalung
sowie Verschnitt u.a.m. verbleiben. Hierzu wäre sicheres Datenmaterial wünschenswert.
12
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Reihe 1 (1994)
nach GÖRG & JAGER (1994)
14
nach Mitteilungen von JONAK (Zenker Hausbau GmbH) vom 21.10.1996 am Beispiel eines ZenkerFertigteilhauses
13
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5 ROHSTOFFSICHERUNG IN DEUTSCHLAND
5.1 MINERALISCHE ROHSTOFFSICHERUNG DURCH GESETZGEBER UND SEINE ORGANE
Bodenschätze, gleich welcher Art, stellen in allen Ländern der Erde einen „Schatz“, also
Reichtum, dar. Mit Reichtum geht der Mensch in der Regel sorgsam um und sucht ihn zu
mehren.
Der Umgang mit den Schätzen des Bodens, Produkten der geologischen Vorgänge in der
Erdkruste, ist in Deutschland prinzipiell durch das seit 01.01.1982 gültige Bundesberggesetz
geregelt. In § 1 ist der Zweck des Gesetzes beschrieben: „zur Sicherung der Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen unter Berücksichtigung ihrer Standortgegebenheit und des Lagerstättenschutzes bei sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden zu ordnen und zu fördern“.
Das Bundesberggesetz bestimmt auch: „ Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser die
mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen
Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen“. Die Eigentumsverhältnisse
werden in den Begriffen „Grundeigene Bodenschätze“ und „Bergfreie Bodenschätze“ gefaßt.
Aber das Berggesetz gibt weder die Handhabe zu einer Rohstoffsicherung für künftige
Generationen in Form des „sustainable development“, noch ist das Gesetz zuständig für die
15
Förderung von einem Großteil an Rohstoffen wie Sand und Kies . § 3, Abs. 4 gibt eine
Positivliste an grundeigenen Bodenschätzen, von der die genannten Massenrohstoffe ausgeschlossen sind. Wie man noch sehen wird, ist dies nicht nur bei der Rohstoffsicherung,
sondern auch beim Genehmigungsverfahren zum Abbau von Bedeutung.
Die Rohstoffsicherung dieser genannten Massenrohstoffe, die in Deutschland in der Menge
wesentlich bedeutender sind als Kohle, Salze und Erze zusammen, ist dem Raumordnungsgesetz überlassen (ROG 1987). Nach § 2, Abs. 1, Nr. 9 ROG ist „den Erfordernissen der
vorsorgenden Sicherung sowie der geordneten Aufsuchung und Gewinnung von Rohstoffvorkommen Rechnung zu tragen“. Vorgaben, wie diese vorsorgende Sicherung zu erfolgen
hat, sind im Raumordnungsgesetz nicht enthalten, ebensowenig wie im Bundesberggesetz.
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Auch die Landesplanungsgesetze, die nächste hierarchische Ebene nach dem Raumordnungsgesetz, enthalten keine Vorgaben zur Rohstoffsicherung, sondern delegieren diese
Aufgabe über die Landesentwicklungspläne zu den Regionalplänen. In den Regionalplänen
sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnamen gemäß § 5.4 ROG zu beachten,
eine Verpflichtung zur überregionalen, langfristigen Sicherung von Lagerstätten bzw. Bodenschätzen besteht in Deutschland nicht.
Im Mai 1996 hat das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine Novelle
des Raumordnungsgesetzes in die Diskussion gegeben. Danach soll in § 2 Abs. 2 Ziff. 9
des neuen ROG die Aussage enthalten sein, daß für die versorgende Sicherung sowie die
geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen die räumlichen
Voraussetzungen zu schaffen sind. Die Kerninhalte von Raumordnungsplänen sollen außerdem um den Begriff „Rohstoffsicherung“ ergänzt werden. In der Gesetzesbegründung zu
§ 7 im neuen ROG soll klargestellt werden, daß zu den bedeutsamen Nutzungen im Freiraum auch die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung von standortgebundenen Rohstoffen gehört.
In der Regel haben die Länder den Grundsatz zur vorsorgenden Sicherung von Rohstoffvorkommen aus dem ROG aufgegriffen und im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung
konzeptionell umgesetzt. Dafür geeignet sind die Regionalpläne oder spezielle Rohstoffsicherungskonzepte der Länder, in denen Vorgaben für die Regionalverbände entwickelt
werden. Verbindliche Leitlinien für die Rohstoffsicherungsplanung geben allerdings die
Rohstoffsicherungskonzepte nur ansatzweise. In
Baden-Württemberg z. B. sind in den
Anordnungen des Innenministeriums Vorschriften und zur Aufstellungen von Regionalplänen
erlassen und Planungsinstrumente u. a. zur Rohstoffsicherung vorgegeben. Nach dem
Rohstoffsicherungskonzept des Landes Baden-Württemberg vom 24.11.1982 sind in den
Regionalplänen
•
Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Kategorie A) und
•
Bereiche zur Sicherung von Rohstoffvorkommen (Kategorie B) auszuweisen,
die jeweils einen Planungszeitraum von 15 Jahren umfassen.
15
Grundeigene Bodenschätze im Sinne des BBergG sind nach § 3 (4) u.a. Quarz und Quarzit, soweit
sie sich zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium eignen. Die unter Bergaufsicht stehenden Betriebe fördern ca. 33 % der Kiese und Sande.
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Die verschiedenen Regionalpläne im Lande Baden-Württemberg bedienen sich zur Aufstellung ihrer „Teilregionalpläne Rohstoffsicherung“ der Arbeiten des Geologischen Landesamtes. Prognostische Rohstoffkarten liegen fast für das gesamte Bundesland vor, Lagerstättenpotentialkarten erst für 3 Regionen. Mit dem Abschluß des Projektes „Lagerstättenpotentialkarten“ ist nicht vor 2002 zu rechnen. Bei der Umsetzung der Lagerstättenpotentialkarten
in die Ausweisung von Rohstoffvorrangflächen in den Regionalplänen zeigt es sich, daß
Nutzungskonflikte und Restriktionen sehr häufig dazu führen, daß die Ziele einer Rohstoffsicherung nur unzureichend erreicht werden. Die Tab. 52 zeigt die Rohstoffsituation für Kiese
und Sande am Oberrhein (Quelle: Geschäftsbericht 1995/96, Industrieverband Steine und
Erden Baden-Württemberg e. V. (ISTE) sowie unveröff. Angaben des ISTE).
Die für den Kiesabbau wichtigsten Regionalpläne (Südlicher und Mittlerer Oberrhein) sehen
vor, daß viele heute tätige Kiesabbaue nicht erweiterbar sind (Kategorie A) und Flächen der
Kategorie B großflächig ausgewiesen werden. Die Verwirklichung solcher Planungen hätten
eine einschneidende Umstrukturierung und Konzentration von Teilen der Kies- und Sandproduktion zur Folge. Die Auswirkungen solcher Planung auf den Transport wird in den
Regionalplänen nicht berücksichtigt.
Die meisten der Regionalpläne lassen bei den Vorrats- und Bedarfskalkulationen Flächen
für Ausgleichsmaßnahmen am Ort des Eingriffs (z. T. ein Flächenbedarf von 50 % der
ausgewiesenen Vorrangflächen) oder Einschränkungen in der Tiefenerweiterung unberücksichtigt, so daß eine fehlende Rohstoffsicherung vorprogrammiert ist. Der Landtag befaßte
sich in der Landtagsdrucksache 11/6573 mit der „Rohstoffsicherung im Bereich Kies und
Sand in Baden-Württemberg“ und stellte fest, daß in keiner Region in ausreichendem Maße
„Schutzbedürftige Bereiche und Sicherungsbereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Sand und Kies ausgewiesen wurden.
Der Industrieverband Steine und Erden e. V. in Baden-Württemberg weist in seinem neuesten Geschäftsbericht ausdrücklich darauf hin, daß der oberflächennahe Abbau von Baurohstoffen Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht, die nach dem Landesnaturschutzgesetz zuerst am Ort des Eingriffs durch Renaturierung und Rekultivierung auszugleichen
sind. Abgesehen davon, daß im Falle der Naßauskiesungen Rekultivierungen und Renaturierungen schwierig sind, fehlt auch eine landeseinheitliche (erst recht bundeseinheitliche),
objektive und nachvollziehbare Bewertung der Wirkung eines Eingriffs und seines Ausgleichs.
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Diese etwas detaillierte Schilderung der Rohstoffsicherungssituation in Baden-Württemberg
trifft in ähnlicher Weise auch die Situation in anderen Bundesländern und Regionen.
Tab. 52:
Rohstoffsituation am Oberrhein für Kiese und Sande
Region
Jahresproduktion
(Mio. t)
Reichweite
(Jahre)
Teilregionalplan
Rohstoffsicherung
6
geplant
Hochrhein-Bodensee
6,0
Genehmigte Vorräte
Kategorie A
(Mio. t.)
36
Südlicher Oberrhein
16
100
6,25
begonnen
Mittlerer Oberrhein
16
95
6
Unterer Neckar
3,5
25
6,5
nein
(Kieskonzeption 2000)
nein
Stand 06/96
Quelle: Mitteilung ISTE B.-W.
In Bayern soll in „Vorrangflächen“ der Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen
Nutzungen eingeräumt werden, in „Vorbehaltsflächen“ soll der Gewinnung von Bodenschätzen auch unter Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beigemessen werden. In einigen Regionalverbänden (z. B. Oberfranken-West) werden „potentielle Rohstoffflächen“ in Kartenwerken dargestellt, denen aber bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen kein besonderes Gewicht zukommt. Vorrang- und Vorbehaltsflächen in Bayern sollen ebenso wie in anderen Bundesländern eine Rohstoffsicherung für
jeweils 15 Jahre (also insgesamt 30 Jahre) garantieren. Die ausgewiesenen Flächen und die
prognostizierten oder ermittelten Mächtigkeiten der Rohstofflagerstätten entsprechen zwar
in der Regel dem Massen-Bedarf (bei gleichbleibender Abbaurate) von 30 Jahren, allerdings
schränken selbst die Regionalpläne ein, daß aus privatrechtlichen Gründen nur ca. 50 % der
potentiellen Abbauflächen tatsächlich abgebaut werden können und sich damit die Vorsorgezeiträume um diesen Faktor verringern.
In Rheinland-Pfalz sind auf der Grundlage von Lagerstättengutachten im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr
•
Vorrangflächen für Rohstoffgewinnung
•
weitere für die Gewinnung von Rohstoffen bedeutsame Flächen und
•
Freiflächen zur Sicherung natürlicher Ressourcen
in den Regionalplänen ausgewiesen. Dabei stellen die Vorrangflächen Lagerstätten dar, die
von heutigem wirtschaftlichem Interesse sind und bei deren Abbau keine, geringfügige oder
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ausgleichbare Konflikte mit konkurrierenden Nutzungen, insbesondere Biotope und Grundwasser, bestehen. Die Ausweisung des Vorrangs für den Rohstoff nimmt allerdings hier wie
in den anderen Bundesländern oder Regionalverbänden keine Abbaugenehmigung vorweg.
Der Vorrang beschränkt sich nur auf eine zumindest zeitweise Ausschließung von Nutzungsänderungen, wie Siedlungsvorhaben, Trassenführung u. ä. In der zweiten Kategorie
der Rohstoffsicherung sind diese Flächen bei Nutzungsänderungen hinsichtlich Rohstoffgewinnung und z. B. Biotopsicherung gleichrangig zu prüfen. Ob damit eine Rohstoffsicherung
erreicht werden kann ist fraglich. In den sog. „Freiflächen“ überlagern sich hochwertige
Rohstoffvorkommen
mit hochwertigen Biotopen und/oder Wasserschutzgebieten bzw.
Wasservorkommen. Eine Nutzung schließt die andere aus, eine Entscheidung über die
zulässige Nutzung ist aber für die Zukunft offengehalten worden.
Der Industrieverband Steine und Erden Rheinland-Pfalz sieht jedenfalls die Arbeiten der
Rohstoffsicherung zunehmend erschwert und damit immer wichtiger für die Existenz der ihm
angeschlossenen Betriebe.
Mit dem Landesentwicklungsprogramm LEP III für Rheinland-Pfalz vom 01.07.1995 wurde
auch eine kartografische Darstellung der mineralischen Rohstoff-Vorkommen vorgelegt, die
Vorgaben für die Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne liefern sollte. Bei
dieser unzureichenden Darstellung beklagt der Industrieverband besonders, daß weder das
Geologische Landesamt noch das Oberbergamt von Rheinland-Pfalz zu einer Mitwirkung
aufgefordert waren. Rohstoffsicherungskarten nach dem Beispiel des Niedersächsisches
Landesamt für Bodenforschung (NLfB) in Niedersachsen liegen für Rheinland-Pfalz nicht
vor.
In den fünf regionalen Raumordnungsbehörden versuchen die Industrieverbände in enger
Kooperation mit Bergämtern und Geologischem Landesamt Einfluß auf die Raumordnungspläne zu nehmen. Für die Planungsgemeinschaften wurde vereinbart, daß das Geologische
Landesamt die Abbaubetriebe von Steine-Erden-Rohstoffen befragt, wie deren Vorstellungen nach neuen Ausweisungen von Vorranggebieten aussehen. Diese Vorgehensweise hat
sich in einigen Planungsregionen bereits bewährt.
16
In Nordrhein-Westfalen werden im Landesentwicklungsplan
unter „Bereiche zur Sicherung
und Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ Ziele zur Rohstoffsicherung verbal fixiert. Gebiete
für die gegenwärtige und mittelfristige Rohstoffversorgung sowie Gebiete für langfristige
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Rohstoffsicherung werden in den Gebietsentwicklungsplänen
ausgewiesen. Außerdem ist
eine „Bündelung“ vorgesehen an Bodenschätzen, die in einer Lagerstätte übereinander
vorkommen. Hier ist besonders an die Braunkohlelagerstätten gedacht, in deren Deckgebirge in der Regel Massenrohstoffe wie Sande, Kiese und Tone vorkommen. Aber auch in
Nordrhein-Westfalen werden die planerisch ausgewiesenen Lagerstättenvorräte überbewertet, da verschiedene Gründe gegen eine volle Nutzung der ausgewiesenen SicherungsVorräte sprechen. Die Praxis zeigt, daß mindestens die dreifache Menge des jährlichen
Verbrauchs für den jeweiligen Planungszeitraum zu sichern ist, um die tatsächliche Produktion auf dem gleichen Stand zu gewährleisten. Diese Erfahrung wird in den meisten Regionalplänen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt, so daß die vorgegebenen Ziele der
Pläne, zumindest was die mittel- und langfristige Planungssicherheit für die Gewinnung von
Steine-Erden-Rohstoffen betrifft, nicht erreicht werden.
In Hessen sind ähnliche Bemühungen zur Rohstoffsicherung wie in Rheinland-Pfalz von den
Industrieverbänden angestrebt worden. Allerdings wird auch in Hessen ihrer Meinung nach
im Vorentwurf zum neuen Landesentwicklungsplan der Rohstoffsicherung nicht genügend
Beachtung geschenkt. In der zugehörigen Karte sind keine Gebiete für die Rohstoffsicherung ausgewiesen. Die Ausweisung der „Bereiche für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten“ und „Bereiche oberflächennaher Lagerstätten“ erfolgt erst auf der Ebene der Raumordnungspläne. Die HLT (Gesellschaft für Forschung, Planung und Entwicklung mbH,
Hessische Landesentwicklungs- und Treuhandgesellschaft) erstellte im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums ein Gutachten „Rohstoffsicherungskonzeption für Hessen“
mit einer Erfassung des Bedarfes an Abbaugebieten oberflächennaher Lagerstätten in
Hessen. Das eigentlich dafür zuständige Hessische Landesamt für Bodenforschung ist bei
der Bearbeitung in einem Beraterkreis vertreten, die Bergämter sind nicht eingebunden. In
Hessen gibt es Bestrebungen, die Eigenständigkeit der Bergämter zu beschneiden und in
acht zu schaffende Umweltämter zu integrieren. Die Untersuchung des HLT-Gutachtens
umfasste eine Analyse, Prognose mit dem Zeithorizont 2010 und Bilanzen für alle wesentlichen mineralischen Rohstoffe. Hierbei wurde eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Abbauflächen einschließlich der Ermittlung aller Konfliktpotentiale und die Abschätzung weiterer Entwicklungen durchgeführt. Dazu wurden in allen Bereichen der Steine- und ErdenIndustrie Produktionsstrukturen, Produktionsmengen, genehmigte und bereits abgebaute
Flächen durch Befragung der einzelnen Unternehmen recherchiert.
16
3. DVO zum Landesplanungsgesetz vom 17.01.1995, sowie Landesplanungsgesetz vom
19.06.1994
17
entspricht in etwa den Regionalen Raumordnungsplänen
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Die Ergebnisse des Gutachtens (HLT 1997) sind, daß die Rohstoffvorkommen in Hessen
nicht immer in ihrer räumlichen Verteilung den Schwerpunkten der Nachfrage entsprechen.
Deshalb weisen einzelne Teilregionen (Regierungsbezirke) auch unterschiedliche Standards
in der künftigen Versorgung mit Rohstoffen auf. Am deutlichsten läßt sich das am Beispiel
von Sand und Kies feststellen: In Südhessen kann wegen der hohen Nachfrage aus dem
Ballungsraum Rhein-Main im Durchschnitt nur etwa ein Drittel bis zur Hälfte des erforderlichen Bedarfs an Sand und Kies bis zum Jahr 2010 aus südhessischer Produktion gedeckt
werden. Hierbei sind bereits der Import von Sand und Kies und unterschiedlich hohe Substitutionsmöglichkeiten berücksichtigt.
Eine ähnliche Situation trifft auch auf Nordhessen zu. Auch hier übertrifft die prognostizierte
Nachfrage die derzeit genehmigten Sand- und Kiesreserven. Kein Problem dagegen stellt
im Prognosezeitraum die Sand- und Kiesversorgung in Mittelhessen dar. Hier kann die
prognostizierte Nachfrage durch die genehmigten Reserven gedeckt werden.
In Nordhessen hat das Regierungspräsidium Kassel damit begonnen, den Regionalen
Raumordnungsplan (RROP) fortzuschreiben, der im Jahre 2000 in Kraft treten soll. Erstmalig sind dabei in dieser frühen Phase die Interessen der Steine-Erden-Verbände gehört
worden, in Südhessen konnten bereits in 1995 festgestellten RROP einige Belange der
Rohstoffindustrie zur Sicherung der Abbaumöglichkeiten berücksichtigt werden.
In Niedersachsen werden für die Steine-Erden-Rohstoffe ebenfalls „Vorranggebiete“ und
„Gebiete mit besonderer Bedeutung“ für den Abbau solcher Bodenschätze ausgewiesen.
Die Basis der Darstellung von Vorranggebieten (Lagerstätten 1. Ordnung von überregionaler
Bedeutung) und Vorsorgegebieten (Lagerstätten 2. Ordnung von lokaler bis regionaler
Bedeutung) im Landesraumordnungsplan 1994 (LROP 1994) sind die vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung (NLfB) herausgegebenen Rohstoffsicherungskarten
im Maßstab 1 : 25.000. Diese enthalten alle derzeit bekannten oberflächennahen Lagerstätten. Obwohl in einem Abwägungsprozeß Nutzungskonflikte nach Möglichkeit von vornherein ausgeschlossen werden sollten, sind auch solche oberflächennahe Lagerstätten
aufgenommen worden, die bereits von Trinkwasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten,
Naturdenkmalen oder Landschaftsschutzgebieten überdeckt werden, da dort über Ausnahmeregelungen ein Abbau prinzipiell noch möglich ist. Diese Rohstoffsicherungskarten sind in
18
dem Software-Programm GIROS
18
erfaßt worden. Im Bedarfsfall kann über die Lagerstät-
Graphisch Interaktives Raster-Orientiertes Systems
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tenfläche im Maßstab 1 : 25.000 eine Verknüpfung mit der Bohrdatenbank und mit der
Analysendatenbank des NLfB hergestellt werden. Nach Fertigstellung des Kartenwerkes (z.
Z. fehlen noch ca. 30 von 320 Blättern mit Rohstoffsicherungsgebieten für das Land Niedersachsen) ist daran gedacht, später auch Überschneidungen mit anderen Flächennutzungsansprüchen vorzunehmen, um die tatsächlich für einen Abbau verfügbaren Lagerstättenflächen zu bestimmen.
Aus diesen Rohstoffsicherungskarten im Maßstab 1 : 25.000 ist über Zeichenverkleinerungen 1 : 200.000 eine „Karte überregional bedeutsamer Rohstoffe Niedersachsens 1 :
500.000“ (NLfB 1992) entwickelt worden. In analoger Weise ist auch eine Karte der lokal
und regional bedeutsamen Lagerstätten Niedersachsens hergestellt worden. Die Arbeiten
des NLfB zur Rohstoffsicherung sind beispielhaft und erlauben über interne Arbeitsmöglichkeiten hinaus mit den zusätzlichen Informationen in den Datenspeichern fundierte Abstimmungsprozesse mit den konkurrierenden Nutzern.
Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
gibt das NLfB jährlich einen „Rohstoffsicherungsbericht“ heraus. In diesen Berichten werden
die „neuesten Untersuchungsergebnisse über das natürliche Angebot sowie Produktion,
Verbrauch, Substitution und Recycling oberflächennaher Rohstoffe in Niedersachsen“ dargestellt. Bei der Ermittlung von Verbrauchszahlen bzw. Produktion von Sand und Kies in
Niedersachsen werden übrigens nicht die unbrauchbaren Zahlen des Statistischen Landesamtes verwendet, sondern eigene Berechnungen und im Auftrag des NLfB vom Deutschen
Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) durchgeführte Gutachten. Andere Bundesländer, wie
z. B. Hessen, verfahren ähnlich und lassen eigene Erhebungen von Verbrauchszahlen im
Land durchführen. Damit stellt sich die Frage, warum dann überhaupt noch völlig unbrauchbare Zahlen durch die Statistischen Ämter erhoben, veröffentlicht und z. B. für ökologische
Bilanzen verwendet werden.
Die Förderzahlen aus diesen Berechnungen und Gutachten in Niedersachsen differieren
übrigens nicht nur im Vergleich mit den offiziellen Statistiken, sondern auch mit denen der
Verbände. So gibt der Bundesverband der Deutschen Kies- und Sandindustrie (BKS) für
Niedersachsen eine Förderung von 40,010 Mio. t für 1994 an, das DIW bzw. NLfB auf der
Grundlage eigener Recherchen aber 53,7 Mio. t. Sollte sich dieser „Fehler“ von ca. 30 % in
allen Bundesländern bestätigen, dann wäre die tatsächliche Förderrate (von Sand und Kies)
für 1994 nicht 460 Mio. t, sondern 600 Mio. t. Die amtliche Statistik dagegen erfaßt überhaupt nur weniger als 50 % aller produzierenden Betriebe, so daß über den Wert solcher
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Zahlen kein Wort mehr zu verlieren ist, obgleich Grundvoraussetzung zum „Nachhaltigen
Wirtschaften“ eine exakte Ermittlung des status quo ist.
Darüber hinaus berichtet der niedersächsische Rohstoffsicherungsbericht über Transport
und Substitution der oberflächennahen Rohstoffe in Niedersachsen, über die Einbeziehung
von Umweltanforderungen in die Abbauverfahren und betriebliche Abläufe sowie über rohstoffwirtschaftliche Beziehungen zwischen den niedersächsischen und angrenzenden Wirtschaftsregionen.
In allen Bundesländern haben Schutzgebiete für oberflächennahe Steine-Erde-Rohstoffe
etwa gleiche Wertigkeiten und Bedeutungen.
In der ersten Kategorie sind andere Nutzungen weitgehend ausgeschlossen, einer raumordnerischen Planung ist durch die Aufnahme in diese Pläne entsprochen, aber eine Genehmigung oder Berechtigung zum Abbau für den Unternehmer ist damit nicht verbunden; die
Vorräte sollen die Versorgung für 15 Jahre sichern;
In der zweiten Sicherungs-Kategorie sind konkurrierende Nutzungen gegeneinander abzuwägen, ein Vorrang für den Rohstoffabbau ergibt sich auch daraus nicht automatisch, die
Vorräte sollen die Versorgung für weitere 15 Jahre sichern.
Durch Nutzungsbeschränkungen verschiedenster Art, Abbauverluste, privatrechtliche Interessen, Genehmigungsschwierigkeiten, ungenügende Lagerstättenerkundung usw. ist in der
Regel das Ziel einer 30 jährigen Versorgungssicherheit besonders für den Massenrohstoff
Sand/Kies nicht bzw. nur zu etwa 50 % erreicht.
In den neuen Ländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich ein etwas anderes Bild ab. In der ehemaligen DDR waren
ausnahmslos alle Bodenschätze sog. Volkseigentum und unterstanden dem Bergrecht.
Grundstückseigentümer war der Staat als Vertreter des Volkes, damit waren die Bodenschätze im Sinne des Bundesberggesetzes quasi „bergfrei“. Die jeweils zuständigen Ministerien und Kombinate oder Betriebe führten im Rahmen von Volkswirtschaftsplänen Untersuchungen an Lagerstätten durch oder beauftragten Dritte mit deren Durchführung. Die Lagerstätten waren auf der Grundlage von Vorschriften in Ausdehnung und Qualität zu berechnen, die Vorräte in der entsprechenden Vorratsklassifikation (abgestufte Vorratsklassen
nach Erkundungsgrad der Lagerstätten) von einer „Staatlichen Vorratskommission“ (beim
Ministerrat der DDR) zu bestätigen. Nach den Planvorgaben wurden die Lagerstätten abgeLw_12_600c.doc/26.06.98
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baut, wenn zuvor auf Antrag der jeweils zuständige Bezirkstag ein Bergbauschutzgebiet
beschlossen hatte. Damit war in der Regel ein Vorratsvorlauf, in diesem Falle für SteineErden-Rohstoffe, zwischen 20 und mehr als 100 Jahren festgeschrieben. Weitere prognostische oder δ-Vorräte wurden zwar berechnet, aber nicht durch die Staatliche Vorratskommission (STVK) bestätigt. Eine Übersicht über den „Vorratsstand der mineralischen Rohstoffe der DDR-Steine-Erden“ wurde letztmalig zum 01.01.1989 vorgelegt. Mit diesem rd. 16
Mrd. t Vorratsstand an Steine-Erden-Rohstoffen wurden die erkundeten Lagerstätten der
neuen Bundesländer im Einigungsvertrag als „Bergwerkseigentum“ dem Bundesberggesetz
unterstellt. Damit galt und gilt für diese Lagerstätten anders als in den alten Bundesländern
ein Recht, daß das Bundesberggesetz z. B. für Massenrohstoffe Sand/Kies und Hartgestein
(Natursteine) in der Regel ausschließt.
Die „Treuhandanstalt“, später die „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
(BVS)“, verkaufte bzw. verkauft diese Lagerstätten und die Gewinnungsrechte in den noch
von den DDR-Organen bestätigten Bergbauschutzgebieten. Auf der Grundlage der „Verordnung über die Verteilung von Bergwerkseigentum“ vom 15.08.1990 hatte die Treuhand bzw.
BVS 751 Steine-Erden-Lagerstätten zu privatisieren. Mit der Trennung des Rechts zur Gewinnung von Baurohstoffen für den raschen Aufbau der neuen Länder von Grundeigentum
sollte verhindert werden, daß die Gewinnung von diesen Rohstoffen durch ungeklärte Vermögensfragen und Restitutionsansprüche verhindert wird.
Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung waren die neuen Länder der Teil Deutschlands, der
als einziger eine absolut gesicherte Rohstoffgarantie für Steine-Erden-Rohstoffe für mindestens 20 Jahre besaß, die durch konkurrierende Nutzungsansprüche nicht außer Kraft zu
setzen waren.
Neben dem Verkauf von „Bergwerkseigentum“ durch die Treuhand bzw. BVS konnten nach
dem Bundesberggesetz „Bewilligungen“ für den Abbau von oberflächennahen mineralischen
Baurohstoffen bei den zuständigen Bergämtern der neuen Länder erlangt werden. In der
Regel wurden die „Bewilligungsfelder“ und/oder vorhergeschaltete „Erlaubnisfelder“ (zur
Aufsuchung einer nicht erkundeten Lagerstätte) in die späteren Regionalpläne oder Landesplanungen aufgenommen, so daß sich dadurch die Rohstoffsicherung weiter verbessert
hat, obwohl damit keine Genehmigungszusage verbunden ist wie beim Bergwerkseigentum.
Diese rechtlich eindeutige Zuordnung der Steine-Erden-Lagerstätten, nämlich zum Bergrecht mit seiner Bündelungswirkung, war ein eindeutiger Vorteil gegenüber den „grundeigenen“ Rohstoffen in den alten Ländern, die je nach Bundesland und Örtlichkeit verschiedenen Genehmigungsrechten unterstellt sind.
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Von verschiedenen Seiten ist die betreffende Regelung im Einigungsvertrag heftig kritisiert
worden. Dabei haben aber gerade Fachkreise die Vorteile des Bergrechts für die SteineErden-Rohstoffe und ihre Sicherung für die Zukunft immer wieder hervorgehoben und seine
Anwendung auch auf das Gebiet der alten Bundesländer empfohlen. Denn nach § 48, Abs.
1 BBergG (auch schon der Förderungszweck aus § 1, Ziff. 1 BBergG) ist bei der Anwendung von Vorschriften, die bergbauliche Tätigkeiten behindern, dafür Sorge zu tragen, daß
die Gewinnung von Bodenschätzen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Eine ähnliche
Rücksichtnahmeverpflichtung zugunsten nichtbergrechtlicher Bodenschätze gibt es nicht,
Bergrecht stellt nahezu ein Privileg für den Schutz von mineralischen Rohstoffen dar. Dieses
Privileg ergibt sich daraus, daß für die Sicherung der im Bergrecht benannten bergfreien
Rohstoffe ein öffentliches Interesse besteht, für Steine-Erden-Rohstoffe, die dort nicht genannt sind (also Sande/Kiese, Natursteine) bestand bisher demnach kein öffentliches Interesse. Nur im Falle der Übertragung des „Bergwerkseigentums“ in den neuen Ländern lag
ein solches Interesse zumindest für einen kurzen Zeitraum vor (Aufbau der Infrastruktur in
den neuen Ländern).
Inzwischen sind die Bestrebungen, das Bergrecht auch in den alten Ländern für die Baurohstoffe zur Anwendung zu bringen, gescheitert und am 15. April 1996 hat eine sog. Rechtsangleichung an das BBergG dazu geführt, daß die in der Anlage I, Kapitel V, Sachgebiet D,
Abschnitt III, Nr. 1, Buchstabe a des Einigungsvertrages vom 31. August 1990, BGBL. 1990
II, S. 885, 1004) aufgeführten Maßnahmen nicht mehr anzuwenden sind. Das bedeutet
nichts anderes, als daß in den neuen Ländern die Rohstoffsicherung und der Abbau von
Rohstoffen der Steine-Erden-Lagerstätten den gleichen Rechten unterliegt wie in den alten
Ländern und damit das Berggesetz keine Anwendung mehr findet, außer für bestehende
Rechtspositionen nach BBergG (Bergwerkseigentum und bisher erteilte Genehmigungen
bleiben erhalten) in den neuen Ländern.
Damit ist man nun auch in den neuen Ländern in der gleichen Lage, daß eine Verpflichtung
zur Rohstoffsicherung für Baurohstoffe vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist. Das
Planungsrecht für diese Rohstoffe ist in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen und Richtlinien zersplittert. Während für andere landbeanspruchende Bereiche
Pläne entwickelt wurden und werden, um dem Ordnungsgedanken bei der Nutzung von
Landschaftsräumen Nachdruck zu verleihen, u. a. gibt es Waldfunktionsplanungen, Agrarleitplanungen, wasserwirtschaftliche Vorsorgeplanungen, Landschaftsrahmenpläne und
Verkehrs- und Energieplanungen, gibt es keine Rohstoffsicherungsplanung, um die Rohstoffe vor anderen Ansprüchen zu schützen.
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Die Grenzen, die einem Abbau der Massenrohstoffe Sand/Kies und Natursteine heute in
Deutschland (und den Nachbarländern) gesetzt werden, sind vielfältig und häufig durch
gesetzliche Regelungen bestimmt. Die Tab. 53 und Abb. 35 geben eine Übersicht über die
derzeitige Flächennutzung in Deutschland, u. a. bestimmt durch gesetzlich fixierte Nutzungsansprüche wie den Naturschutz.
Tab. 53:
Fachliche Zulassungsklauseln zum Abbau von Steine-Erden-Rohstoffen
Zulassungsverfahren
A. Verfahren nach dem Bundesbergesetz
B. Bauplanungsrechtliche Prüfung des
Vorhabens nach § 35 BauGB
C. Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG
D. Immissionsschutzrechtliche
Genehmigung nach §§ 4 ff. 19. BImSchG
E. Abgrabungsgenehmigung nach § 3
AbgrGNW (nur für Nordrhein-Westfalen)
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Inhalte
Für grundeigene Bodenschätze Basaltlava,
Quarzkiese und -sande und Tone, soweit sie die
Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG
erfüllen sowie alle bestehenden Rechtspositionen
vor dem 15.04.1996 in den neuen Bundesländern.
Mit dem 1990 eingeführten bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren (§§ 52 Abs. 2 a, 57 a - 57 c
BBergG) keine Abwägung aller von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange
vorgesehen.
Vorhaben, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4
BauGB einem ortsgebundenen gewerblichen
Betrieb dienen - privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 1. HS BauGB
dürfen raumbedeutsame Vorhaben nach den Abs.
1 und 2 den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht widersprechen. Dies gilt nicht
gem. § 38 Satz 2 BauGB für überörtliche Vorhaben, für die ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren notwendig ist.
Rechtsgrundlage für die Zulassung von Naßbaggerungen bzw. Abgrabungen mit Eingriffen in das
Grundwasser. Zwingende Rechtsvorschriften
anderer Rechtsbereiche werden kraft der Konzentrationswirkung des § 31 Abs. 1 Satz 1 WHG
im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren
mit entschieden.
sog. vereinfachtes Verfahren für Steinbrüche, in
denen Sprengstoffe verwendet werden. Nach § 13
BImSchG schließt die Genehmigung öffentlichrechtliche Genehmigungen usw. ein, also z. B.
nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften der §§
30 ff. BauGB.
nur für Trockengewinnung
Abgrabungen bedürfen gem. § 3 Abs. 1 Abgr.
GNW der Genehmigung, sie ist nach § 3 Abs. 2
Nr. 2 AbgrGNW zu erteilen, wenn u. a. Ziele der
Raumordnung und Landesplanung beachtet sind.
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Abb. 35:
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Ziele des BNatSchG bzw. des Naturschutzrechtes
(i.A. FLECKENSTEIN et al. 1993 und 1996)
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 1, Abs. 1, BNatSchG
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und
Landschaft mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung von
der Leistungsfähigkeit des Naturschutzhaushaltes
der Pflanzen- und
Tierwelt
der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
der Vielfalt,
Eigenart und
Schönheit von
Natur und Landschaft
als Lebensgrundlagen des Menschen und als
Voraussetzung für seine Erholung in Natur und
Landschaft
Verwirklichung der Ziele nach den Grundsätzen
des § 2 BNatSchG
Verhaltensbezogener Naturschutz
Gebietsbezogener Naturschutz
Genehmigungen
Landschaftsplanung
Verbote
Gebietsfestsetzungen
- Naturparke
- Nationalparks
- sonstige besonders geschützte
Gebiete bzw. Naturbestände (Naturund Landschaftsschutzgebiete)
Für eine Nutzung als Rohstoffabbaugebiet kommen Siedlungsgebiete, Wasserflächen und
Gewerbeflächen prinzipiell nicht in Frage, obwohl eine direkte gesetzliche Grundlage dafür
nicht vorhanden ist, hier verbietet in der Regel schon der ökonomische Aufwand einen
solchen Eingriff. Eine Verlegung von Siedlungsflächen rechtfertigt aus ökonomischen Gründen allein der großflächigen Braunkohlenabbau in Großtagebauen, diese Praxis auf den
Kiesabbau angewandt scheint unvorstellbar.
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Endfassung
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Weitere Einschränkungen erfahren die Rohstoffabbaugebiete durch Trassenführungen von
Straßen, Autobahnen, Eisenbahnen, Wasserwegen und der verschiedenen Leitungsnetze.
Hier verbieten sich in der Regel Verlegungen, da sie die ökonomischen Ziele gefährden
würden. Wie es kurz und treffend heißt: Es rechnet sich nicht.
Durch gesetzliche Regelungen geschützt sind prinzipiell Flächen, die dem Schutz der Biosphäre (Fauna und Flora), des Bodens und des Wassers dienen. Den Zielen einer nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Nutzungsfähigkeit der
Natürgüter, der Pflanzen- und Tierwelt und der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur
und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen sind im Bundesnaturschutzgesetz
Vorrang besonders vor ökonomischen Zielen der Gesellschaft gegeben werden (siehe Abb.
35).
Im Wasserhaushaltsgesetz (siehe Abb. 36) wird der Schutz ober- und unterirdischer Wässer
geregelt und festgeschrieben, während ein Bodenschutzgesetz im Bund noch nicht verabschiedet wurde.
Diese Bundesgesetze als Rahmengesetze, durch Landesgesetze auf die Belange der Länder ausgerichtet, geben grundsätzlich allein durch ihre Gesetzeskraft den genannten Zielen
und Grundsätzen Vorrang gegenüber wirtschaftlichen Belangen u. a. beim Abbau von Baurohstoffen, da für sie in der Regel das Berggesetz nicht anwendbar ist. Der Abbau von
Baurohstoffen bewegt sich damit in einem schutzlosen (oder rechtslosen?) Raum, der sich
von geschützten Räumen und objektiven Zwängen (Siedlungen, Trassen usw.) eingeengt
und eingedrückt sieht. Nur in einem relativ langwierigen, subjektiven und durch weitere
Rechtsverordnungen (z. B. UVP, Raumordnung usw.) kanalisierten Abwägungsprozeß
kommt der Abbau von Rohstoffen zustande, der ebenso eine Lebensgrundlage des Menschen bzw. der Gesellschaft darstellt wie andere Umweltgüter auch.
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Abb. 36:
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Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes, Zielrichtungen und Grundsätze
(i.A. FLECKENSTEIN & MÖLLER 1996)
Zielrichtung des WHG
Anlagenbezogener Gewässerschutz
Gebietsbezogener Gewässerschutz
Wasserbenutzungsanlagen
Unterhaltung und Ausbau
Abwasseranlagen
Wasserschutzgebiete
wassergefährdende
Anlagen
Abwasserbeseitigungspläne
Verhaltensbezogener
Gewässerschutz
Wasserwirtschaftliche
Planungen
Bewirtschaftungsgrundsatz § 1a, Abs. 1
Benutzung nach § 3
Oberirdische Gewässer
- Ausbau
- Entnahme
- Ableiten
- Aufstauen
- Absenken
- benutzungsähnlicher
Tatbestand
Küstengewässer
- Einbringen
- Einleiten
Grundwasser
- Entnehmen
- Zutageleiten
- Ableiten
- Aufstauen
- Absenken
- benutzungsähnlicher
Tatbestand
Durch diesen gesellschaftlich gewollten Vorrang des Schutzes von einigen Umweltgütern
gegenüber der gesellschaftlich notwendigen Versorgung mit Baurohstoffen zeigt es sich,
daß der Verbrauch solcher Ressourcen bereits heute zu Schwierigkeiten führt und nicht erst
die nächste Generation damit konfrontiert wird. Die Diskussion darüber, welche gesellschaftlich bedeutsamen Ziele Vorrang gegenüber anderen besitzen sollen, endet regelmäßig in einem kaum entwirrbaren Knäuel von Sorgen, Wünschen, Ängsten und Fakten. Zwar
wird stets „vernetztes Denken“ gefordert, die meisten Abhilfevorschläge sind aber stets
monokausal und blenden dadurch aus, welche unerwünschten Nebenwirkungen deren
Realisierung haben könnten.
Die Gesetzgeber
- international (EG-Recht) und national - haben sich Instrumente ge-
schaffen, um auf der Grundlage eines solchen vernetzten Denkens entscheiden zu können,
welchen gesellschaftlichen Zielen Vorrang eingeräumt werden muß. Eines dieser Instrumente stellt die sog. Umweltverträglichkeitsprüfung dar (Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - EWG/85/337, UVP
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Gesetz vom 12.02.1990), die einen Eingriff in den Naturhaushalt beurteilen soll und die
Einwirkungen der Umweltauswirkungen prognostiziert und ggf. Alternativen aufzeigt. Allerdings ist auch diese Prüfung von Umweltauswirkungen z. B. des Gesteins- und Kiesabbaus,
anwendbar bei bestimmten Fördermengen oder Betriebsgrößen, monokausal, weil bestimmte Nebenwirkungen wie Preisbildung, Transportemissionen, regionale Wirtschaftsvernetzungen, Wertverluste für Grundstücke, Volkswirtschaftliche Nutzen usw. nicht berücksichtigt werden. Dabei ist selbst der Begriff „Umweltverträglichkeit“ bzw. deren Prüfung
irreführend, weil er suggeriert, daß die zu prüfenden Maßnahmen (wie z. B. Kiesabbau mit
Naßbaggerung) umweltverträglich durchgeführt werden können, ohne also Boden, Wasser,
Luft, Klima, Natur und Landschaft in irgendeiner Form zu schädigen oder zu gefährden.
Wie diese Prüfungen im Falle des Kies- oder Gesteinsabbaus in Deutschland organisiert
sind, haben FLECKENSTEIN & MÖLLER (1996) kurz und prägnant beschrieben. Die Abb.
37 zitiert die genannten Autoren mit dem Verfahrensablauf einer UVP für Kies- und Gesteinsabbau bei Abbauflächen über zehn Hektar.
Abb. 37:
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens für Kies- und Gesteinsabbau
Abbaufläche von Steine-Erden-Rohstoffen
> 10 ha
Raumbedeutsames
Abbauvorhaben
kein raumbedeutsames
Abbauvorhaben
ROV mit UVP nach §
6a ROG
ja
bergrechtl. Planfeststellungsverfahren obligatorischer Rahmenbetriebsplan mit
UVP
Abbauvorhaben nach
Bergrecht
nein
Eingriff in Gewässer
gem. § 31 WHG
ja
nein
wasserrechtl. Planfeststellungsverfahren mit
UVP gem. § 31 WHG
Genehmigung nach
BImSchG, Baurecht,
Naturschutzrecht ohne
UVP
Die Vorhabensträger, also in unserem Falle die Abbautreibenden, haben zur behördlichen
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) bzw.
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) durchführen zu lassen, in denen die im UVP-Gesetz
genannten Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter entsprechend § 2, Abs. 1, Satz 2 UVPG mit
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ihren vorhabensrelevanten Auswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Diese
Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Raumordnungsverfahren untersucht auch die
Raumverträglichkeit des Abbauvorhabens innerhalb eines größeren Radius (20 - 30 km) um
den Vorhabensstandort und soll auch wirtschaftliche, soziale und verkehrsräumliche
Aspekte berücksichtigen. Ob dies gerade bei den Abbauvorhaben ausreichend betrachtet
werden kann, ist fraglich vor dem Hintergrund weitreichender Transportauswirkungen und
überregionaler Bedeutung von großen Abbauvorhaben.
Auf den Untersuchungsergebnissen der UVU baut die für das nachgelagerte Planfeststellungsverfahren (PFV) zu erstellende Umweltverträglichkeitsstudie auf. Die UVS besitzt im
Vergleich zur UVU einen höheren Detaillierungsgrad mit intensiver Untersuchung der
Schutzgüter in einem kleineren Rahmen um das Vorhaben.
Wenn die Raumordnungsbehörde nach Prüfung der vom Abbautreibenden eingereichten
Unterlagen auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit integrierter UVP verzichten kann, können Inhalte der UVU und raumordnerische Aspekte in die UVS eingehen.
Für die UVP-Pflicht eines Abbauvorhabens ist ausschlaggebend sowohl im Bundesberggesetz, falls es zur Anwendung kommen kann, als auch im Raumordnungsgesetz, welche
Größe oder Förderkapazität den Abbau erreichen soll oder ob die Notwendigkeit einer großräumigen Grundwasserabsenkung bzw. eines Eingriffs besteht. Die Tab. 54 gibt eine Überblick über die Anwendung der raumordnerischen UVP in den einzelnen Bundesländern
(nach FLECKENSTEIN & MÖLLER 1996).
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Tab. 54:
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Raumordnerische UVP in einzelnen Bundesländern
Bundesland
Raumordnungsverfahren mit UVP - Vorschriften des Landesplanungsgesetzes
Baden-Württemberg
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen
entsprechend dem Planungsstand auf die in § 2, Abs. 1 UVPG genannten
Schutzgüter (§ 13, Abs. 3)
Landesplanungsgesetz enthält keine Vorgaben zur Durchführung der UVP im
ROV. Die UVP ist, abgesehen von der Berücksichtigung der Wechselwirkungen
bei den Schutzgütern, nach Abgaben des Bayerischen Staatsministeriums für
Landesentwicklung und Umweltfragen durch die Bestimmungen in der Bekanntmachung „Durchführung von ROV und landesplanerische Abstimmung auf
andere Weise“ aus dem Jahr 1984 gewährleistet.
Das ROV schließt bei Vorhaben, die in § 1 der ROV aufgeführt sind, die Prüfung
der raumbedeutsamen Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 2, Abs. 1,
ROG in Form einer Ermittlung, Beschreibung und Bewertung entsprechend dem
Planungsstand nach den Vorschriften des UVPG ein. Bei den übrigen Vorhaben
liegt die raumordnerische UVP im Ermessen der Behörde (§ 1, Abs. 3, ROVerfV).
Im ROV sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiefe und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft zu
ermitteln und zu bewerten. Ferner ist zu prüfen, ob der Zweck des Vorhabens
mit geringeren Nachteile für den Naturhaushalt erreicht werden kann (§ 13, Abs.
3).
Raumordnerische UVP ist in das ROV eingeschlossen (§ 17, Abs. 2, Satz 3).
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen
entsprechend dem Planungsstand auf die in § 2, Abs. 1 UVPG genannten
Schutzgüter (§ 17, Abs. 2).
Durchführung eines ROV nicht notwendig.
UVP im ROV nicht vorgeschrieben.
UVP im ROV nicht vorgeschrieben.
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen
entsprechend dem Planungsstand auf die in § 2, Abs. 1 UVPG genannten
Schutzgüter (§ 14, Abs. 3).
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen
entsprechend dem Planungsstand auf die in § 2, Abs. 1 UVPG genannten
Schutzgüter einschließlich der Biotope (§ 13, Abs. 3).
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen
entsprechend dem Planungsstand auf die in § 2, Abs. 1 UVPG genannten
Schutzgüter einschließlich der Biotope und Ökosysteme (§ 14, Abs. 3).
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen
entsprechend dem Planungsstand auf die in § 2, Abs. 1 UVPG genannten
Schutzgüter (§ 17, Abs. 2).
Bayern
Brandenburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Vorsorgenden Sicherung oberflächennaher Rohstoffe in Regionalplänen - Zusammenfassung der Ergebnisse der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR 1997)
Im Hinblick auf die parlamentarische Debatte zur Änderung der Raumordnungsgesetztes
wurde von der BfLR im Auftrag des BMBau vom 4.09.1996 bestehendes Material zur „Vorsorgenden Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“ ausgewertet und dargestellt. Die Ergeb-
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123
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nisse der BfLR, die z.T. von den in dieser Studie abweichen, werden im folgenden zusam19
menfassend dargestellt .
I.
Die Ermittlung der mittel- bis langfristigen volkswirtschaftlichen Nachfragen nach
Kiesen und Sanden ergibt: für den Prognosezeitraum 1995 bis 2040 tendenziell folgende
Vorab-Ergebnisse:
1. Die Nachfrage nach mineralischen Rohstoffen im Hochbau in Westdeutschland wird im
wesentlichen auf der aktuellen Höhe verharren. In Ostdeutschland ist dagegen mit einem kontinuierlichen Absinken um ca. ¼ der aktuellen Nachfrage zu rechnen.
2. Der Anteil sekundärer mineralischer Rohstoffe steigt in Westdeutschland kontinuierlich
bis auf das Doppelte der aktuellen Werte an. In Ostdeutschland wird, bei hohen Ausgangswerten, ein weitgehend gleichbleibendes Niveau ermittelt.
3. Die Nachfrage nach mineralischen Rohstoffen aus dem Ersatzbau nimmt die gleiche
Tendenz ein wie die Anteile sekundärer mineralischer Rohstoffe.
4. Die Bautätigkeit des Tiefbaus nimmt sowohl in Westdeutschland als auch in Ostdeutschland innerhalb des Prognosezeitraums um ca. ¾ der heutigen Ausgangswerte
ab.
5. Die Gesamtnachfrage nach mineralischen Rohstoffen sinkt im Prognosezeitraum von ca.
850 Mio. t auf ca. 400 Mio. t pro Jahr. Die Nachfrage nach primären mineralischen Rohstoffen sinkt erheblich stärker von 780 Mio. t auf 250 Mio. t pro Jahr.
6. Je nach der Definition der wesentlichen Annahmen ergibt sich bei den ermittelten Werten ein Korridor von ca. 30 % nach oben oder nach unten.
II.
Raumordnerische Sicherung oberflächennaher Rohstoffe
1. Die Auswertung von 30 Regionalplänen durch die BfLR (entspricht ca. 30 % der BRDFläche und ca. 42 % der Bevölkerung des Bundesgebietes) zeigt eine heterogene
Handhabung der Darstellung von Rohstoffsicherungsgebieten hinsichtlich der Umsetzung landesplanerischer Vorgaben, Maßstab, Detaillierungsgrad und Planungszeitraum.
2. Eine Trennung von Vorrang- und Vorsorgefläche erfolgt in den Regionalplänen nicht
immer scharf.
3. Mittel- bis langfristig sind Rohstoffflächen in ausreichendem Maße ausgewiesen. In
einigen Räumen treten mittelfristig mögliche Engpässe auf. Diese deuten weniger auf
eine zu enge rahmenrechtliche Regelung als auf eine hohe Nutzungskonfliktdichte, auf
19
Da bis zum Zeitpunkt der Endfassung die Untersuchungsunterlagen der BfLR noch nicht vorlagen,
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eine ungünstige Verteilung der Rohstofflager im Raum, oder auf problematische landesrechtliche Regelungen.
4. Trotz mittelfristiger Vorsorgeplanung sichert das vorhandene Instrumentarium der Regionalplanung langfristig große Rohstoffvorräte.
5. Ein eigenes Rohstoffsicherungsgesetz würde diese Aufgabe eher schlechter betreiben,
da es konsensstiftende Ansatzpunkte vermissen läßt.
III.
Lagerstättenerkundung
1. Mangelhafte Erkundung der Lagerstätten und Vorkommen verursachen problematische
Standortentscheidungen und eine unzureichende Nutzung vorhandener Rohstoffvorräte.
2. Erforderlich erscheint eine stärkere Beteiligung der geologischen Landesämter.
3. Eine verstärkte wissenschaftliche Erkundung von Kies- und Sandlagerstätten nach
Qualität, Menge- und Lagerungsverhältnissen kann dazu beitragen, daß schonender mit
den Rohstoffvorräten umgegangen wird.
IV.
Transporte
1. Kiese und Sande sind relativ geringwertige Güter und demzufolge außerordentlich
transportkostenempfindlich. Dennoch deutet sich eine Zunahme der Transportentfernungen an. Die zunehmenden Transportentfernungen deuten darauf hin, daß die unterstellte Transportempfindlichkeit mehr eine Frage des erzielbaren Preises und der Monopolstellung der Betriebe ist.
5.2 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN DER FORSTWIRTSCHAFT
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der deutschen Forstwirtschaft sind durch das Bundeswaldgesetz abgedeckt. Am 8.5.1975 ist das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur
Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in Kraft getreten. Es beschränkt sich auf
grundsätzliche Bestimmungen, die durch Landesrecht weiterentwickelt worden sind. Am
3.8.1984 ist das erste Änderungsgesetz zum Bundeswaldgesetz in Kraft getreten. Zum
einen wurde die Rechtsgrundlage für die Durchführung einer bundesweiten Waldinventur
geschaffen; zum anderen ist dieses Gesetz als ein Instrument zum Schutz der zunehmend
gefährdeten natürlichen Lebensgrundlagen und des Waldes anzusehen. Als weitere Aufga-
erfolgt keine Interpretation dieser Ergebnisse.
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be sei genannt, daß mit dem Instrument der forstlichen Förderung eine Voraussetzung für
eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes geschaffen wurde.
Das Bundeswaldgesetz ist in fünf Kapitel unterteilt, auf die wie folgt kurz eingegangen wird.
Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
Hier wird der Zweck des Gesetzes genannt. Außerdem erfolgen Erläuterungen über den
Begriff Wald, die Waldeigentumsarten und Waldbesitzer. Der Zweck des Gesetzes besteht
laut § 1 darin,
1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit,
das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutzund Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
2. die Forstwirtschaft zu fördern und
3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.
Zweites Kapitel: Erhaltung des Waldes
Dieses Kapitel ist in zwei Abschnitte eingeteilt. Abschnitt I behandelt die „Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen
von Trägern öffentlicher Vorhaben“. Abschnitt II regelt die „Erhaltung und Bewirtschaftung
des Waldes, Erstaufforstung und Rodung“. § 9 Abs. 1 läßt eine Rodung oder eine Umwandlung des Waldes nur mit Genehmigung der nach Ladesrecht zuständigen Behörde zu.
Gleiches gilt auch nach § 10 für die Erstaufforstung. In den §§ 11 bis14 werden die Bewirtschaftung des Waldes, die Erklärung von Schutz- und Erholungswald sowie das Betreten
des Waldes geregelt.
Drittes Kapitel: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
In diesem Kapitel werden in insgesamt fünf Abschnitten Arten und Aufgaben von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen beschrieben. Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbände und forstwirtschaftliche Vereinigungen sind der Reihe nach die Themen der
Abschnitte 2 - 4. In Abschnitt 5, § 39 werden sonstige Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft beschrieben.
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Viertes Kapitel: Förderung der Forstwirtschaft, Auskunftspflicht
Zu erwähnen ist § 41 Abs. 1, wonach die Forstwirtschaft wegen der Nutz-, Schutz- und
Erholungsfunktionen des Waldes (vgl. § 1) öffentlich gefördert werden soll. Im § 41a Abs. 1
wird vorgeschrieben, daß zur Erfüllung der Aufgaben des Bundeswaldgesetzes auf das
gesamte Bundesgebiet bezogene forstliche Großrauminventur auf Stichprobenbasis (Bundeswaldinventur) durchzuführen ist.
Fünftes Kapitel: Schlußvorschriften
Die Schlußvorschriften regeln durch § 44 die allgemeinen Verwaltungsvorschriften. In dem
genannten Paragraphen wird beschrieben, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis
40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt. Desweiteren werden
die „Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen“ und die „Änderung der Vorschriften
geregelt. § 47 enthät die „Berlin-Klausel“ (Ausgabe vom 7.12.1988). § 48 regelt „Inkrafttreten und Aufhebung von Vorschriften“.
Es sei noch erwähnt, daß im Rahmen der neuartigen Waldschäden, hervorgerufen durch die
Luftschadstoffe, rechtliche Maßnahmen zum Schutz des Waldes getroffen werden. Diese
gehören jedoch nicht zum Regelungsbereich des Forstrechts, sondern sind dem Umweltrecht und speziellen Vorschriften anderer Rechtsbereiche zugeordnet.
5.3 MÖGLICHE
STEUERMECHANISMEN
ZUR
ROHSTOFFSICHERUNG
VON
MINERALISCHEN
BAUROHSTOFFLAGERSTÄTTEN
Die im Kapitel 4.1.2 genannten Fakten weisen drauf hin, daß in Deutschland sehr viel mehr
Baurohstoffe verbraucht werden, als die amtliche Statistik oder Verbandsstatistiken ausweisen. Diese Tatsachen sind aber in Deutschland weitgehend unbekannt bzw. werden durch
eine unzureichende und unvollständige statistische Erfassung nicht transparent. Eine korrekte Erfassung und Veröffentlichung der Produktions- und Verbrauchszahlen ohne Einschränkung des Datenschutzes ist möglich, wie die separaten Recherchen von Wirtschaftsinstituten im Auftrag des Landesamtes für Bodenforschung z. B. in Niedersachsen
zeigen. In diesem Bundesland hat sich auch erwiesen, daß selbst die Schätzzahlen der
Steine-Erden-Verbände nicht die volle Produktion repräsentieren. Die statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt in Wiesbaden müssen Zahlen veröffentlichen können, die dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, um darauf aufbauenden Gesamtrechnungen auch einen höheren Wahrheitsgehalt zu geben. Die bisher praktizierte AbschneideLw_12_600c.doc/26.06.98
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grenze (Produktion von Betrieben mit weniger als 10 bzw. 20 Beschäftigten) ist für stoffbetrachtende Analysen unzureichend.
Um den Erfordernissen der standortgebundenen Sicherung, Erkundung und Gewinnung der
Rohstoffvorkommen Rechnung zu tragen, sind bundeseinheitliche Vorgaben durch Wissenschaft, staatliche Fachbehörden (Bund-/Länderkommission) und Industrie notwendig,
•
in welchem Umfang Rohstoffe zu erkunden sind (Mengen und Qualität),
•
in welcher Form diese Daten aufbereitet und dargestellt werden sollen
•
und wie eine notwendige überregionale Rohstoffsicherung und Versorgung über die
regionalen Planungsverbände hinaus organisiert werden kann.
Die Bundesländer sowie die regionalen Planungverbände gehen bei ihren Planungen von
sehr unterschiedlichen Kenntnisständen aus und dokumentieren in sehr unterschiedlichen
Darstellungsweisen diese Kenntnisse von Lagerstätten. Obwohl Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Lagerstätten an Baurohstoffen in allen Bundesländern angewandt werden, ist die
Herangehensweise an ihrer Ausweisung sehr unterschiedlich, die Inhalte sind von Bundesland zu Bundesland, oft von Regionalplan zu Regionalplan, nicht vergleichbar. Um in Zukunft die Rohstoffe sinnvoll, umweltschonend und preisgünstig abbauen zu können und
einzelne Regionen nicht über das notwendige Maß zu belasten, sind hier konzertierte Aktivitäten bezüglich Abstimmungen, Absprachen und Richtlinien notwendig. Stoffströme und
Transportprobleme lassen sich damit besser steuern, ohne daß eine Mehrbelastung für den
Verbraucher entsteht. Eine Steuerung dieser Prozesse nur der Region zu überlassen würde
bedeuten, daß bei der ungleichmäßigen Verteilung der Rohstoffe in Deutschland die Regionen den Abbau nur ihres eigenen Bedarfs sichern, der überregionale Stoffaustausch, vor
allem der umweltschonende Transport, aber vor dem Hintergrund zunehmender Genehmigungs- und Akzeptanzprobleme durch geringere Ausweisung von Abbaugebieten eingeschränkt wird.
Diese Vorgaben helfen allerdings nicht weiter, wenn nicht gleichgewichtig Voraussetzungen
dafür geschaffen werden, daß konkurrierende Nutzungen miteinander und mit der volkswirtschaftlich notwendigen Produktion von Baurohstoffen abgeglichen und abgewogen werden.
Regionalpläne, in denen zwar Vorrang-, Vorbehalts- oder Vorsorgeflächen ausgewiesen
sind, aber von Wasserschutzgebieten oder Naturschutzzonen überlagert werden (wie z.B. in
Hessen), bieten keine Rohstoffsicherung, sondern stellen nur Problembereiche dar. In einigen Bundesländern, wie z. B. Niedersachsen (Kap. 5.1) sind bereits erfolgreiche Wege in
dieser Richtung gegangen worden. Andere Bundesländer, wie Rheinland-Pfalz und BadenLw_12_600c.doc/26.06.98
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Württemberg, haben mit ihrem Datenfeldkatalog „Gewinnungsstellen fester mineralischer
Rohstoffe“ zwar erst nur die bestehenden Steinbrüche und Kiesgruben erfaßt, aber die
länderübergreifende Zusammenarbeit ließe sich mit einer verifizierten Matrix durchaus auch
auf potentielle Lagerstätten ausdehnen. Die geologischen Landesämter dieser Bundesländer könnten mit ihren Erfahrungen die Basis für einheitliches Vorgehen zur Rohstoffsicherung in Deutschland bilden.
Ob diese freiwillige Zusammenarbeit von Wissenschaft, Fachbehörden und Verbänden
wirklich funktionieren kann, muß die Praxis kurzfristig zeigen. Eines bundeshoheitlichen
Anschubes bedarf sie bestimmt. Viele sehen diesen Anstoß in einem BundesRohstoffsicherungsgesetz, das im Entwurf bereits diskutiert wird. Dieses Rohstoffisicherungsgesetz sollte einerseits die bundeseinheitliche Herangehensweise zur Ausweisung und
Sicherstellung der Lagerstätten bestimmen, andererseits dürfte sich dieses Gesetz nicht mit
den mahnenden Worten zum sorgsamen Umgang mit den Rohstoffen begnügen (wie § 1
des Bundesberggesesetzes), sondern es müssen auf diesem oder einem anderen Wege
Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauches festgelegt werden. Ohne diese konzertierte
Aktion werden sich in den nächsten 10 - 20 Jahren die Probleme beim Rohstoffabbau,
insbesondere in den Verdichtungsräumen der alten Bundesländer verschärfen.
Die Anwendung des Berggesetzes auf die Massenrohstoffe hätte durchaus einen ersten
Schritt in Richtung eines Steuermechanismus liefern können, allerdings regelt das Berggesetz eben nur den Abbau und die Genehmigungsverfahren dazu, nicht aber deren mittelund langfristige Sicherung. Es würde aber vorerst zumindest die Kompetenzen in der Genehmigungspraxis stärker bündeln, als es bisher in den alten Bundesländern üblich ist.
Das Bundesberggesetz kennt im übrigen auch eine weitere Erleichterung zum Abbau von
Rohstoffen: die Grundabtretung, also Enteignung bei öffentlichem Interesse. Die Praxis
zeigt, daß in Vorrangflächen ausgewiesene Lagerstätten, abgesehen von anderen konkurrierenden Nutzungen, häufig deswegen nicht abgebaut werden können, weil ein Flächenankauf durch den Abbauwilligen nicht zustande kommt (Baurohstoffe sind grundeigene Bodenschätze im Sinne des Bundesberggesetzes). Dadurch aber erhöht sich der Druck erneut
auf verbleibende Flächen bzw. andere Nutzungen.
Kurz- und mittelfristig erscheint es vorerst sinnvoll, die Kompetenz der Geologischen Dienste der Bundesländer bei der Rohstoffsicherung zu stärken, nämlich ihre Zusammenarbeit
mit den Regionalverbänden und Industrieverbänden zu vertiefen. Dies bedeutet allerdings
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einen höheren Personalaufwand, der momentan von den Diensten nicht realisiert werden
kann. Die Übertragung von Teilaufgaben an private Fachbüros erscheint da sicher sinnvoll.
Mit ihrer weiteren Tätigkeit und den angereicherten Kompetenzen könnten die Geologischen
Dienste der Länder stärker als bisher die Regionalen Planungsverbände unterstützen und
beraten und für überregionale Orientierung der Rohstoffwirtschaft sorgen. Ob damit auch
eine Umkehr des Trends - Regionale Planungsverbände weisen zunehmend weniger, dafür
aber größere Abbauflächen aus, die mittelständische Unternehmen benachteiligen - zu
erreichen ist, muß die Praxis zeigen. Die Konzentration in der Steine-Erden-Industrie hat
sich in den letzten Jahren jedenfalls verstärkt und damit neue ökologische Probleme, aber
auch Chancen geschaffen.
Falls es in der Zukunft notwendig und politisch gewollt wird den Rohstoffabbau mit einer
Ökosteuer zu belegen (s.u.), wird es unumgänglich werden, die Lagerstätten zu klassifizieren. Die Klassifizierung könnte vorgenommen werden nach
•
Rohstoffinhalt einer Lagerstätte,
•
Rohstoffqualität,
•
Abraumverhältnissen,
•
Gewinnungsverfahren (z. B. Naß- oder Trockenauskiesung)
•
Transportanbindungen,
•
regionaler Verträglichkeit (Überlastung von Regionen),
•
sozioökonomischen Problemen (Regionen erhöhter Arbeitslosigkeit u. a.),
•
ökologische Belastbarkeit (siehe Kap. 6), z. B. konkurr. Nutzungen,
•
regionale Entwicklungspotentiale (Infrastruktur, Bevölkerungsentwicklung) u. a.
Dann würden die Lagerstätten nach einem zu erarbeitenden Bewertungssystem klassifiziert
und Lagerstätten mit einem niedrigen Konfliktpotential bevorzugt zum Abbau freigegeben.
Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob diese Aufgaben auch die Geologischen Dienste
übernehmen können oder ein „Rohstoffamt“
20
auf Bundes- oder Landesebene geschaffen
werden muß. Dieses „Amt“ hätte damit fachübergreifenden Charakter und könnte gegebenenfalls auch die Rolle einer Genehmigungsbehörde mit weitreichender Kompetenz (Bündelungswirkung) übernehmen.
20
Hierbei müßte keine neue Behörde eingerichtet werden, sondern innerhalb der bestehenden Institutionen müßten die neudefinierten Aufgaben integriert werden.
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Wenn auch diese Themen in den Fachbehörden, Verbänden usw. seit Jahren diskutiert
werden, so stehen förderative Gedanken in Deutschland bisher einem Gedanken zu zentralerem Handeln bezüglich der Rohstoffwirtschaft und Rohstoffsicherung entgegen.
5.4 MÖGLICHE
STEUERUNGSMECHANISMEN
ZUM
NACHHALTIGEN
UMGANG
MIT
DEN
NATÜRLICHEN ROHSTOFFEN
Die Baurohstoffe in Deutschland - und anderswo in der Welt - sind endlich. Diese Endlichkeit wird bestimmt durch ihre geologischen Vorkommen. In Deutschland besteht aus natürlichen geologischen Vorkommen eine solche große Menge an Baurohstoffen zur Verfügung,
daß ihr Abbau zum Verbrauch in der Bauwirtschaft über mehrere hundert Jahre auf dem
heutigen Förderniveau betrieben werden könnte. Wie aber bereits aufgezeigt wurde, steht
der Abbau der Baurohstoffe in Konkurrenz zu anderen Nutzungen, die für die Menschen
ebenso unerläßlich sind. Hierin liegt das eigentliche Problem des Rohstoffabbaus bzw. der
Verfügbarkeit der Rohstoffe; die konkurrierenden Nutzungen schränken die Verfügbarkeit
heute derart ein, daß eine Verknappung der Rohstoffe entsteht.
In Deutschland wird seit wenigstens 20 Jahren durch verschiedene Interessengruppen
versucht darzulegen, welche Probleme der Volkswirtschaft und den Ökosystemen entstehen, wenn der Abbau der Steine-Erden-Rohstoffe weiterhin nur den Bedingungen des
Marktes gerecht wird. Besonders vor dem Hintergrund der zunehmenden Einschränkungen
der potentiellen Abbaugebiete, also der geologischen Vorkommen bzw. der Lagerstätten
von Baurohstoffen, durch konkurrierende Nutzer entstand die Furcht und letzlich die Gewißheit, daß die Baurohstoffe nicht in unendlicher Menge zur Verfügung stehen. Aus dieser
Gewißheit heraus versuchte und versucht man noch heute besonders den Politikern zu
erläutern, wo die Probleme liegen und wie ihnen zu begegnen ist. Dabei reichen die Vorschläge vom „freien Spiel des Marktes“ bis zur gesetzgeberischen Steuerung der Rohstoffsicherung und des Rohstoffabbaus.
1976 gab der „Länderausschuß Bodenforschung“ eine Denkschrift heraus mit dem Titel „Zur
Erfassung und Sicherung der Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe im Rahmen der
Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland“. 1979 erscheint in
Hannover von LÜTTIG, G. eine Veröffentlichung „Zur Lage der Versorgung der deutschen
Volkswirtschaft mit den mineralischen Rohstoffen Kies und Sand“, 1980 gibt das Bundesministerium für Wirtschaft in Bonn eine Broschüre heraus mit dem Titel „Einheimische Rohstoffe - Steine, Erden und Industrieminerale“. Der Bundesverband der Deutschen Industrie
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veröffentlicht 1984 eine Studie des Institutes zur Erforschung technischer Entwicklungslinien: „Probleme beim Abbau heimischer Rohstoffe und bei der Rohstoffverarbeitung in der
Bundesrepublik Deutschland“. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, in den letzten Jahren
häufen sich derartige Artikel, Vorschläge und Memoranden in dem Maße, wie die Probleme
beim Rohstoffabbau und bei der Rohstoffsicherung immer gravierender zu Tage treten.
Dabei kann die Steuerung des Rohstoffabbaus, auf welcher Basis auch immer, die nur den
Marktinteressen folgt, nur die eine Seite der Medaille sein. Andererseits wurden Überlegungen angestellt, in welcher Weise der Verbrauch der relativ knappen Baurohstoffe reduziert
oder substituiert werden kann (z. B. durch nachwachsende Rohstoffe), ohne daß die Bautätigkeit insgesamt eingeschränkt werden muß. Dabei steht Deutschland mit diesem Problem
nicht allein, wenn auch die räumliche Enge Deutschlands, die Verdichtung der konkurrierenden Nutzungen auf kleiner Fläche, eine rohstoffintensive Bauweise im Wohnungsbau, eine
gut ausgebaute Infrastruktur (Verkehrswege), aber auch Traditionen diese Problematik
verschärfen.
Global betrachtet werden heute auf der Erde durch Berg- und Tagebau (einschließlich Gewinnung von anderen Rohstoffen) jährlich mehr Erde und Gestein bewegt (rd. 28 Mrd. t), als
weltweit durch Flüsse in die Meere gelangen (E. YOUNG, A. SACHS: Die nächste industrielle Revolution - Effiziente Rohstoffnutzung und längere Produktkreisläufe, 1994/dtsch.
1996). Davon werden allein in Deutschland mehr als 2 Mrd. t (einschl. Kohle und Erze) in
Anspruch genommen, das sind 7,5 % der Gesamtmenge. Noch deutlicher fällt ein Vergleich
des Verbrauches mit anderen westlichen Industrieländern aus: in den USA wird nach
YOUNG & SACHS für die durchschnittliche Lebenserwartung eines Amerikaners ein Verbrauch an Baurohstoffen von weniger als 540 t angegeben, für einen Deutschen aber 900 t
(nach Verbandsstatistiken der Steine-Erden-Industrie errechnet). Der Vergleich mit Großbritannien fällt noch drastischer aus, hier werden (nach den Produktionszahlen von 1987,
Britischer Geologischer Dienst) sogar nur rd. 400 t im Leben (72 Jahre) eines Briten an
Baurohstoffen verbraucht, also weniger als die Hälfte des deutschen Bedarfs. Diese Zahlen
machen klar, daß Deutschland sich einen weitaus höheren Verbrauch an Baurohstoffen
leistet als andere westliche Industrieländer. Die Ursachen sind sicher sehr vielfältig, sind
aber wohl ganz entscheidend auch von unterschiedlichen traditionellen Bauweisen, klimatischen Gegebenheiten, gesetzlichen Ansprüchen und Raumansprüchen an den Wohnraum
bedingt, denn der Wohnungsbau ist neben dem Verkehrswegebau einer der Hauptverbraucher von Baurohstoffen.
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Ohne die Belange der Ökologie sowie der Recycling-/Substitutionswirtschaft auszugrenzen,
muß zuerst festgestellt werden, daß der Bedarf (und Produktion) an Baurohstoffen im Sinne
der Nachhaltigkeit in Deutschland zu hoch ist und auf Dauer ohne größere Konflikte nicht
gedeckt werden kann. Sollten sich in der Zukunft die Verbrauchszahlen etwa auf dem Niveau des Jahres 1990/91 halten, dann ist sehr rasch mit unlösbaren Konflikten im Streit mit
den konkurrierenden Nutzern zu rechnen. Das Recycling- und Substitutionspotential beträgt
nach derzeitigem Stand weniger als 10 % des Verbrauchs an mineralischen Rohstoffen und
ist mengenmäßig nicht signifikant zu steigern. Nur bei generellem Rückgang des Bedarfs
erhöht sich automatisch die Recycling-/Substitutionsquote.
An die Vernunft der Verbraucher zu appelieren und auf eine freiwillige Bescheidung im
Verbrauch zu hoffen, kann als unrealistische Annahme ausgeklammert werden. Niemand
wird freiwillig auf Wohnkomfort (Größe der Wohnung, Belegung mit weniger Personen)
verzichten, solange dieser noch bezahlt werden kann. Auch hier sind aber in Deutschland
Grenzen erreicht, wenn man bedenkt, daß ein deutscher Durchschnittsverdiener neun Bruttojahreseinkommen für ein eigenes Heim aufwenden muß, in England aber nur 3,5, in
Frankreich 4,2 und und den USA nur 2,5 Jahresverdienste. Dabei muß allerdings beachtet
werden, daß die Baurohstoffe beim Preis eines Einfamilienhauses nur einen relativ geringen
Anteil ausmachen (ca. 20 %).
Ein Steuermechanismus ist der Preis für Baurohstoffe aber allemal, wenn man bedenkt, daß
diese Preise „nicht die ökologische Wahrheit verkünden“, wie E. v. WEIZSÄCKER formulierte. Selbst die Amerikaner, die dem „freien Spiel des Marktes“ selten in die Speichen
greifen, kommen zu der Erkenntnis, daß die Industrieländer sich von der Idee verabschieden müssen, daß „eine freie Marktwirtschaft ohne jedwede Restriktion in der Lage ist, mit
der Ausbeutung der Rohstoffe kompetent umzugehen“ (YOUNG & SACHS 1994).
Wie kann der Gedanke der Nachhaltigkeit beim Abbau der Baurohstoffe zum Tragen kommen? Eine Einschränkung der Produktion von Baurohstoffen, z. B. durch zu geringe Ausweisung von Abbauflächen in den Regionalplänen, könnte das Problem des Bedarfs in der
Bauwirtschaft nicht lösen. Solange der Bedarf vorhanden ist, wird er auch gedeckt werden,
ob durch Importe oder durch Ersatz von Kies und Sand durch Schotter und Splitt. Das
Nachhaltigkeitsprinzip hätte davon keine Vorteile, solange nicht der Bedarf herabgesetzt
werden könnte. Dabei darf aber eine geringere Produktion an Baurohstoffen nicht automatisch zu einer Einschränkung der Bauwirtschaft führen, denn damit wäre nicht den allgemeinen ökonomischen und soziologischen Interessen gedient.
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Welche Wege sollten in Deutschland beschritten werden, um den Bedarf zu reduzieren?
Eine „verordnete„ Verteuerung der Rohstoffe als alleiniges Steuerungsmodell ist nicht akzeptabel, wenn z. B. die Nachbarländer (EU oder sonstige) nicht Ähnliches durchsetzen
können. Damit würde das deutsche Problem in die Nachbarländer verlagert. Trotzdem wird
selbst der freie Markt diese Verteuerung spätestens zu dem Zeitpunkt verlangen, wenn die
staatlichen Restriktionen bezüglich der Zulassung von Abbaustätten so groß sind, daß der
Abbautreibende kostenintensive Rekultivierung, Umgehungsstraßen oder aufwendigere
Abbaumethoden finanzieren muß. Sollte der Staat zu der Erkenntnis kommen, daß die
ökologischen Eingriffe durch den Abbau und den Transport finanziell zu bemessen sind, der
Druck auf die Brieftasche des Bauherrn also weiter zunehmen würde, könnte die Erkenntnis
und der Zwang zur Einsparung wachsen. Größter Bauherr in Deutschland ist, trotz zeitweise
leerer Kassen, immer noch die „Öffentliche Hand“, und die müßte zuerst Interesse an kostensparender Bauweise (und baustoffsparender Bauweise) haben. Erst wenn die Bauherren (öffentliche und private) vor höheren Baustoffkosten stehen, werden sie auch von ihren
Architekten und Planern nach rohstoffeffizienten Bauweisen suchen lassen und die strengen
Qualitätsrichtlinien für die Baustoffe auf das notwendige Maß beschränken.
Von staatlicher Seite z. B. den Wohnungsbau insgesamt zu beschränken bzw. zu erschweren wäre ebenso ein ungeeignetes Mittel, was wiederum soziale Probleme iniziieren würde.
Selbst eine Reduzierung der „Wohnflächennachfrage“ pro Einwohner durch verordnete
Baugrößenbeschränkung ist kaum durchsetzbar, wenn auch wünschenswert (Deutschland
2
nimmt auch hier eine Spitzenstellung mit derzeit 39,8 m /Person ein - Raumordnungspro-
gnose 2010). Eine einzelne Maßnahme wird nicht den gewünschten Erfolg bringen, vielmehr
ist ein Bündel von Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um eine Reduzierung der Produktion von Baurohstoffen (und damit ihrer Erhaltung im Sinne der Nachhaltigkeit) zu erreichen.
Daß eine Reduzierung nicht im Sinne der Steine-Erden-Industrie ist, weil sie zu Produktionsverlusten, Arbeitsplatzabbau und Firmenaufgaben führen wird, kann vorausgesetzt
werden. Andererseits können durch das Maßnahmenbündel durchaus an anderer Stelle
Firmen und Arbeitsplätze entstehen.
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Einen ersten wichtigen Schritt zur Reduzierung des Verbrauchs an Baurohstoffen können
u.a. leisten (siehe auch Kap. 8):
•
bessere Verwertung von Nebengestein und Abraum, z. B. des Sandes in kiesarmen
Lagerstätten, von Lehmen im Deckgebirge, von Unterkorn in Steinbrüchen (evtl.
durch Auflagen in den Betriebsplänen und Genehmigungen, Änderungen von Qualitätsnormen),
•
stärkere Verwertung von Nebengesteinsrohstoffen in den Braunkohlentagebauen
(Auflagen in den Genehmigungen z. B. zur Einführung von zusätzlichen Baggerschnitten zur Gewinnung der Rohstoffe),
•
Förderung der Forschung im Fertighausbau zur Verwendung von nachwachsenden
und wiederverwendbaren Baustoffen und kostensenkenden Bau- und Montageverfahren,
•
Vermeidung von rohstoffintensiven Kellerbauten in Einfamilienhäusern (durch entsprechende Baubeschränkungen),
•
Bevorzugung des Baus von Mehrfamilienhäusern, möglichst in Skelettbauweise mit
leicht versetz- und ersetzbaren Innenwänden (Förderung von besonders innovativen
Bauweisen und Verfahren, Auslobung von Umweltpreisen für rohstoffsparendes
Bauen),
•
leichtere Dachkonstruktionen, z. B. ohne Ziegeleindeckung,
•
langlebige Skelettbauweisen in Bürohäusern, die einen leichten Umbau ohne Totalabriß ermöglichen,
•
Überprüfung von DIN-Vorschriften zum Einsatz von besonders hochwertigen Baurohstoffen durch Ersatz von weniger qualifizierten Baurohstoffen,
•
Reduzierung von Versiegelungsflächen im Umfeld von Wohnbauten (generelle Einschränkungen auf Gehwege, Benutzung von qualitativ minderwertigem Material oder
Substituten und Recyclingmaterial,
•
längere Gebäudestandzeiten durch innovative kostensparende und materialsparende
Rekonstruktionsverfahren (Förderung solcher Verfahren) u. v. a.
Diese Maßnahmen sind durchsetzbar durch Ergänzungen und Änderungen der jeweiligen
Baugesetze, Verordnungen, Zulassungen und durch gezielte Vergabe von Fördermitteln,
ohne daß langwierige legislative Akte notwendig sind. Auf eine freiwillige Beschränkung
durch den Bauherrn darf allerdings nicht gehofft werden. So wie Restriktionen zum Schutz
der Biosphäre notwendig sind, die letzten Endes den ungehemmten Abbau von Baurohstoffen verhindern, so notwendig sind Restriktionen zum „nachhaltigen“ Umgang mit den
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Baurohstoffen. Ob zu diesen Restriktionen in einem zweiten Schritt eine ökologisch fundierte Steuer auf den Abbau von Baurohstoffen erfolgen muß, kann heute noch nicht beurteilt werden. Dabei kann eine sog. „Ökosteuer“ auf die Baurohstoffe allein nicht durchsetzbar
sein, wenn nicht andere ökologische Eingriffe (z. B. beim Transport, Individualstraßenverkehr, Energie usw.) ebenfalls besteuert würden. Bisher findet im Rohstoffabbau eine Preisbildung nur auf der Basis der reinen Gewinnungskosten statt, ohne Rücksicht auf Inanspruchnahme der Schutzgüter, Boden, Wasser und untergeordet Luft, letzeres allerdings
beim Transport stärker relevant.
Wenn nach langwierigen Bewertungs- und Auswahlverfahren heute im Genehmigungsgang
eine Lagerstätte zum Abbau freigegeben wird, ist es letztlich für den Abbautreibenden unerheblich, ob ein starker oder schwacher Eingriff in den status quo erfolgt. Von einem mehr
oder weniger langwierigen Genehmigungsprozeß und den Auflagen zu einer Rekultivierung
abgesehen, kostet der Abbau einer Steine-Erden-Lagerstätte unter vergleichbaren geologischen Lagerstättenbedingungen überall gleich viel, unabhängig davon, wie groß die Nutzungskonflikte oder Eingriffe in Landschaft und Natur sind. Dies führt zwangsläufig dazu,
daß immer wieder in den hochsensiblen Regionen Abbauflächen beantragt und genehmigt
werden.
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6 ÖKOLOGISCHE ASPEKTE DES BAUSTOFFVERBRAUCHES
6.1 MINERALISCHE ROHSTOFFE
6.1.1 FLÄCHENINANSPRUCHNAHME
6.1.1.1 RAUMWIRKUNGEN
Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe steht in Wechselwirkung mit anderen Raumnutzungen bzw. -ansprüchen. Die Vielzahl der verschiedenen Raumnutzungen setzt sich im wesentlichen aus vier Strukturbereichen zusammen (siehe Tab. 55):
•
Siedlungsstruktur
•
Freiraumstruktur
•
Infrastruktur
•
Sozioökonomische Struktur
Tab. 55:
Potentielle Nutzungskonflikte
1.1 Siedlungsstruktur
1.2 Freiraumstruktur
•
•
•
•
•
•
•
•
Siedlungsbereiche
Industriegewerbe und Dienstleistungseinrichtungen
Regionale Grünzüge
Naturschutz und Landschaftspflege
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Erholung
Wasserwirtschaft
1.3 Infrastrukturvorhaben
1.4 Sozioökonomische Struktur
•
•
•
•
•
Verkehr (Straßenverkehr Schienenverkehr,
Wasserverkehr, Luftverkehr)
Energieversorgung
Arbeitsplätze
Mittelstandsförderung
Grundstückskosten
Neue Lagerstätten von mineralischen Baurohstoffen heute aufzuschließen wird wegen der
immer größer werdenden Nutzungskonkurrenz zunehmend schwieriger. Mineralische Rohstoffe werden genutzt, seit der Mensch auf der Erde existiert. Mit Beginn der industriellen
Entwicklung Mitte des vorigen Jahrhunderts spielt in Deutschland und den hochindustriealisierten Nachbarländern die Versorgung mit kostengünstigen heimischen mineralischen
Rohstoffen eine wesentliche Rolle für die Entwicklung der Industrie und die stete Verbesserung der Lebensgrundlage der Menschen.
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Die Fläche der Bundesrepublik (35.697.000 ha) teilen sich 1992 ca. 80,2 Mio. Einwohner,
d. h., daß 0,445 ha - je nach Besiedlungsdichte kann diese Zahl erheblichen regionalen
Schwankungen unterliegen - für einen Einwohner Deutschlands zur Verfügung stehen.
Diese durchschnittliche Zahl wird sich im Laufe der nächsten Jahre weiter verringern, wenn
man den Annahmen der „Raumordnungsprognose 2010“ (BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG 1995) folgen will. Danach wird die
Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2010 um 5,8 Mio. auf etwa 86 Mio. Einwohner ansteigen.
Die Fläche Deutschlands muß zur Verfügung stehen für Wohnen und Arbeiten, Ernährung,
Erholung, Verkehr und Schutz von Landschaft und Biosphäre. Daraus ergeben sich Interessenkonflikte. Keine Nutzungsart ist ohne die Berücksichtigung der anderen Nutzungsarten
möglich. Alle Nutzungsansprüche mit ihren unterschiedlichen regionalen Verteilungen müssen zu dem Recht kommen, das ihnen die Gesellschaft beimessen will. Dabei sind bisher
auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder die Nutzungsansprüche im Laufe der vergangenen Jahre unterschiedlich gewichtet worden, wiederum unterschiedlich in den jeweiligen Regionen.
In Deutschland nimmt die landwirtschaftliche Nutzung ca. 55 % der Gesamtfläche in Anspruch, Waldflächen ca. 29 %, Gebäude und Freiflächen rund 6 % und Verkehrsflächen ca.
5 % (siehe Abb. 38) (STATISTISCHES BUNDESAMT 1994).
In dem gleichen Maße, in dem Landschaft für neue Wohngebiete, Verkehrsflächen oder
Gewerbegebiete in Anspruch genommen wird, werden auch geeignete Teile der Landschaft
für die Rohstoffgewinnung, z. T. nur vorübergehend, genutzt. Die Lagerstätten der Baurohstoffe sind von Natur aus mengenmäßig begrenzt, sie treten aus genetischen Gründen nur
an bestimmten Stellen auf, sind unverrückbar und in menschlich ermeßbaren Zeiträumen
nicht regenerierbar. Ihre Gewinnung ist ortsgebunden.
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Abb. 38:
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Bodennutzung in Deutschland (1993)
Flächen anderer
Nutzung 2%
Gebäude und
Freifläche 6%
Erholungsfläche 1%
Wasserfläche 2%
Verkehrsfläche 5%
Waldfläche 29%
Landwirtschaftsfläche
55%
Das in der Bundesstatistik ausgewiesene Abbauland21 wird für das Jahr 1994 mit 187.000
ha (ca. 0,53 % der Gesamtfläche) angegeben (siehe Abb. 39). Die Anteile der unter Landschaftsschutz (LSG) ausgewiesenen Gebiete betragen ca. 25 % von Deutschlands Gesamtfläche, Naturparke (NUP) ca. 16 % und Naturschutzgebiete ca. 2 % (Statistisches
Jahrbuch 1994). Nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen, wenn es das Wohl der Allgemeinheit zum Schutz der Gewässer vor nachteiligen
Einwirkungen im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung erfordert. In den Bundesländern sind im Zeitraum 1991/92 durch förmliche Verfahren ca. 19.818 Wasserschutzgebiete
ausgewiesen worden, die eine Fläche von ca. 37.082 km² (10,4 % der Fläche Deutschlands)
bedecken (UMWELTBUNDESAMT 1994).
21
nach AdV-Schlüssel 310 (Nutzungsartenkatalog) wird Abbauland unter Betriebsflächen geführt.
Hierbei handelt es sich um Flächen, die durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden. Folgende
Anmerkungen werden gemacht:
1. Für den Abbau vorbereitender Flächen, z.T. ausgebeutete Flächen und Sicherheitsstreifen sind in
die als „Abbauland“ bezeichnete Fläche einzubeziehen.
2. Stillgelegtes Abbauland siehe Unland (Schlüssel 950)
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Abb. 39:
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Schutzgebiete in Deutschland
10.000.000
25,32%
9.000.000
8.000.000
Gesamtfläche Deutschland: 35.697.000 ha
Fläche ha
7.000.000
15,6%
6.000.000
(%-Prozentualer Anteil an der
Gesamtfläche in Deutschland)
5.000.000
10,39%
4.000.000
3.000.000
2.000.000
3,26%
1.000.000
2,01%
1,88%
1,73%
0,05%
Naturwaldreservat
Naturschutzgebiet
Feuchtgebiet
Nationalpark
Biosphärenreservat
Wasserschutzgebiet
Naturpark
Landschaftsschutzgebiet
0
Gebietsart
Die geschätzte Flächeninanspruchnahme durch den Abbau von oberflächennahen mineralischen Rohstoffen pro Jahr beträgt ca. 8.000 ha (80 km² bzw. 0,03 % Deutschlands Gesamtfläche). Bei dieser Flächeninanspruchnahme handelt es sich um eine temporäre Nutzung, die nach Abbau in eine andere Nutzung übergeht (Forst, Landwirtschaft, Naturschutz,
Erholung u.a.). Aufgrund der ungleichen Verteilung der geologischen Verhältnisse über ganz
Deutschland und bestimmend durch die Absatzmärkte der Verbrauchsregionen insbesondere der Ballungsräume, ergeben sich regionale Abbauschwerpunkte, auf die sich die Flächeninanspruchnahme konzentriert.
Spätestens mit der Ölkrise zu Beginn der 70er Jahre wurde man sich in Deutschland und
anderen Ländern bewußt, daß die Nutzung einheimischer Rohstoffe notwendig ist, um die
eigene Wirtschaft abzusichern. Gleichzeitig erstarkte auch das Natur- und Umweltschutzbe
wußtsein, so daß der rohstoffgewinnenden Industrie immer engere Grenzen gesetzt wurden.
Wie die Verschärfung dieser Konflikte in unserem Nachbarland Schweiz gesehen wird, zeigt
die Abb. 40:
Lw_12_600c.doc/26.06.98
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Abb. 40:
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Verschärfung der Nutzungskonflikte am Beispiel der Schweiz
(Quelle: Schlußbericht Nationales Forschungsgrogramm Nr. 7 „Möglichkeiten
der Substitution hochwertiger Alluvialkiese durch andere mineralische Rohstoffe“, Schweiz 1983)
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6.1.1.2 UMWELTWIRKUNGEN
Die Wirkungen eines Abgrabungsvorhabens sind in der Regel auf mehrere Umweltkompartimente verteilt und müssen als Wirkungskomplex betrachtet werden. In Abhängigkeit von
der Art der Abgrabung sowie der Ausprägung und Empfindlichkeit der natürlichen Standortfaktoren und der bestehenden und geplanten Nutzungen kann die besondere Belastung und
Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltfaktoren durchaus von besonderer Relevanz
sein.
Die potentiellen Umwelteinwirkungen sind Beeinträchtigungen von:
•
Flora und Fauna
•
Boden
•
Klima
•
Luft (anlagenbedingte und verkehrsbedingte Emissionen/Immissionen)
•
Reliefveränderung/Landschaftsstrukturen
•
Grund- und Oberflächenwasser
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Die in Abb. 41 dargestellten Arbeitsschritte und abbaubegleitenden Maßnahmen stellen die
Ursachen und potentielle Beeinträchtigung, die mit dem Lagerstättenabbau einhergehen,
dar. Im Detail variieren sie in einem breiten Spektrum und sind abhängig von der Art der
Lagerstätte und der jeweiligen Gewinnungsmethode (Fest-/Lockergestein, Naturwerkstein/Schotterproduktion, Naßauskiesung/Trockenbaggerung, selektive/vollständige Ausbeute
usw.). Die durch sie verursachten Wirkungen sind in den wenigsten Fällen auf den unmittelbaren Bereich der Abgrabung beschränkt. So bedürfen zum Beispiel Aufhaldungen von
Abraum und sonstigem Material zusätzliche Flächen. Immissionen von Staub und Lärm
sowie Erschütterungen treten in einem von verschiedenen Parametern abhängigen, unterschiedlich großen Einwirkungsbereich auf. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die
Gewässergüte können durch Grundwasserabsenkung und -freilegung sowie sonstige Gewässerbenutzungen auftreten. Auch die Möglichkeiten und Wirkungen von Rekultivierung
und Folgenutzung können positiver als auch negativer Art sein.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, daß "ökologische Erfolge" bei der Renaturierung von
Abbauflächen keinesfalls darüber hinwegtäuschen können, daß jeder Abbau zunächst einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in über Jahrhunderte oder Jahrtausende gewachsene Strukturen von Natur und Landschaft verursacht. "Erfolgreiche" Renaturierungen rechtfertigen (im Sinne des BNatSchG) keinesfalls einen ungehemmten Rohstoffabbau.
Folgende Seite:
Abb. 41: Potentielle Auswirkungen beim Abbau oberflächennaher Rohstoffe
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6.1.1.2.1 FLORA UND FAUNA
Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe bedingt in der Regel ein Abschürfen des Abraums
(Boden und Deckschichten), der sich aus mehreren Metern Mächtigkeit zusammensetzen
kann. Im Vorfeld der Abbaumaßnahme steht die Beseitigung oder z. T. Umlagerung der
Vegetation und Fauna an einen anderen Standort. Das Abbauvorhaben überlagert hierbei
in der Regel die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 1, Abs. 1). Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich sind so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, daß
•
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
•
die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
•
die Pflanzen- und Tierwelt sowie
•
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und
Landschaft nachhaltig gesichert sind. Teile der Natur und Landschaft können laut § 12 (1)
BNatSchG zu Naturschutzgebieten, Nationalparks, Landschaftsschutzgebieten, Naturparks
oder Naturdenkmälern sowie geschützter Landschaftsbestandteile erklärt werden. Von
besonderer Bedeutung sind die Schutzbestimmungen für den Arten- und Biotopschutz (§ 20
c, d, e und f BNatSchG), d.h. Schutz bestimmter Biotope, allgemeiner Schutz wildlebender
Tiere und Pflanzen sowie geschützter und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten.
Der § 20 c BNatSchG wird in den Naturschutzgesetzten der Länder hinsichtlich weiterer
schutzwürdiger Biotope noch weiter differenziert.
In der Praxis treten im Zusammenhang mit Abbauvorhaben folgende potentielle Auswirkungen für die Pflanzen- und Tierwelt auf:
•
Standortverlust für Primärbiotope (Perlgras-Buchenwälder, artenreiche Niederwälder
natürliche Trockenstandorte etc.) und Sekundärbiotope in verschiedenen Sukzessionsstadien.
•
Beeinträchtigung des Vorkommens seltener oder hinsichtlich des Lebensraums
anspruchsvoller Tier- und Pflanzenarten.
•
Beeinträchtigung bzw. Störung durch Verlärmung, Staub, Erschütterungen und
Schadstoffeintrag.
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Beeinträchtigung bzw. Störung eines Gebietes mit der Funktion als „Verbindungsweg“ oder „Trittstein“ zwischen benachbarten Lebensräumen, oder als Raum, in dem
bestimmte z.T. sehr anspruchsvolle Arten zeitweise eine Zuflucht finden können (z.B.
auf dem Zug).
•
Beeinträchtigung bzw. Störung einer Fläche, die im wesentlichen zur vielfältigen
Zusammensetzung eines größeren Lebensraumes beiträgt.
Unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurde 1994 erstmals eine
Liste von gefährdeten Biotoptypen für die Bundesrepublik (RIEKEN et al. in RSU 1996)
veröffentlicht. Die Liste führt 509 Biotoptypen auf, das sind 69,4% aller vorkommenden
Biotoptypen und rund 92% aller schutzwürdigen Biotoptypen. An Gefährdungskriterien
werden zum einen die direkte Vernichtung (Flächenverlust) und zum anderen die qualitativen Veränderungen (schleichende Degradierung, Vernichtung bestimmter Ausprägungen)
aufgeführt. Als Zusatzkriterium wird eine Einschätzung der "Regenerationsfähigkeit" vorgenommen. Gemäß dieser Liste sind:
0,2 % der Biotoptypen bereits vollständig vernichtet
15,4% der Biotoptypen von vollständiger Vernichtung bedroht
32,5% der Biotoptypen stark gefährdet und
20,3% der Biotoptypen gefährdet.
Bei den nicht gefährdeten Biotoptypen (30,6 %) handelt es sich überwiegend um stark
anthropogen überformte, aus naturschutzfachlicher Sicht nicht besonders schutzwürdige
Biotoptypen.
Weiterhin ergab die Auswertung des Kriterium "Regenerierbarkeit", daß lediglich etwa ein
Fünftel der Biotoptypen mithilfe von Naturschutzmaßnahmen wiederhergestellt werden
können.
Die Bewertung der Biotope orientiert sich in der Regel an folgenden Parametern:
•
Natürlichkeit,
•
Repräsentanz,
•
Seltenheit,
•
Gefährdung,
•
Komplexität,
•
Ersetzbarkeit,
•
Flächenparameter,
•
kultureller und wissenschaftlicher Wert.
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Natürlichkeit ist das am schwierigsten zu erläuternde Bewertungskriterium, weil es im
Grunde irreführend ist. Die Biotopstrukturen nahezu der gesamten Biosphäre sind von
anthropogenen Einflüssen betroffen und geformt, da die menschlichen Gesellschaften
einen dominant-prägenden Einfluß im biosphärischen Ökosystem darstellen. Insofern existieren kaum Bereiche "unberührter Natur". Hierbei sind jedoch große substantielle und
graduelle Unterschiede, auch bezogen auf ausschließlich terrestrische Ökosysteme, zu
konstatieren.
In der klassischen Landschaftsgeographie wurde zwischen Naturlandschaften und Kulturlandschaften differenziert, wobei eine Naturlandschaft tendenziell (überwiegend) durch
naturbedingte (geogene) Merkmale und Eigenschaften geprägt ist; eine Kulturlandschaft
maßgeblich durch kulturbedingte (traditionelle Landnutzungs- und Bewirtschaftungsformen), insofern über anthropogen modifizierte Merkmale und Eigenschaften verfügt. Die
heute schützenswerten Biotopstrukturen und Lebensräume Mitteleuropas sind jedoch
überwiegend "kulturlandschaftlicher" Entstehung, d.h. sie sind erst durch menschliche
Naturbewirtschaftung entstanden.
Das Biotop einer extensiv genutzten Streuobstwiese ist insofern ein "künstliches und seminatürliches" Phänomen; es wird jedoch im Rahmen der naturschutzfachlichen Bewertung als naturnah bzw. mit einem Grad hoher Natürlichkeit bewertet. Im Rahmen der Bewertung versucht das Kriterium Natürlichkeit etwas diffus "gut funktionierende Lebensräume, die relativ geringen Störwirkungen unterliegen" auszudrücken. Das Kriterium
"Natürlichkeit" sollte verstärkt durch das Kriterium des Biotop- und Habitatpotentials ersetzt werden.
Das Biotop- bzw. Habitatpotential bewertet die quantitativen und qualitativen Lebensmöglichkeiten (in etwa "ökologische Nischen") die ein Biotoptyp für Flora und Fauna aufweist.
Ein hohes Potential ist auch bei jenen Biotoptypen gegeben, welche zwar quantitativ wenig Lebensmöglichkeiten bieten, aber qualitativ sehr hochwertig sind, also z.B. Extrem22
standorte mit stenöken
Artenspezialisten. Demzufolge weisen bspw. oligotrophe Fließ-
gewässer, Naßgrünland, Magerrasen und kleinräumige Biotopmosaike (hohe Biotopdichte) große Potentiale auf.
22
Arten mit einer engen ökologischen Valenz
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Hierbei gilt es, grundsätzlich zu beachten, daß hohe Diversitätsindices (Artenvielfalt) sehr
häufig Folgewirkungen anthropogener Eingriffe darstellen, "wenn die Lebensbedingungen
weniger spezialisierter Arten zugunsten vieler (und immer wieder der gleichen) Allerweltsarten verschlechtert werden. Artenärmere Zönosen wie ... Bachläufe ... würden bei einer
Bewertung nach dem Diversitätskriterium ... schlecht wegkommen, obwohl Arten gerade
dieser Lebensräume zu den am stärksten bedrohten gehören." (HOVESTADT et al. 1992)
Dem Repräsentanzkriterium (in etwa "Eigenart") liegt die Annahme zugrunde, daß jede
Region durch spezifische Standortbedingungen, Landnutzungskonstellationen und demzufolge charakteristische Lebensraumspektren für Tiere und Pflanzen gekennzeichnet ist.
Die Repräsentanz ist stark verknüpft mit dem Kriterium Seltenheit. Die Repräsentanz wird
jedoch nicht auf einzelne Arten und kaum auf isolierte Biotope angewendet, sondern auf
mehr oder weniger homogene Ökosysteme und Landschaftsteile.
Das Kriterium der Seltenheit kann angewendet werden auf einzelne Arten, Biotope, Ökosysteme oder größere Landschaftsteile. Es ist immer auf einen definierten Bezugsraum
bezogen (Referenzregion).
Repräsentanz und Seltenheit klassifizieren im Grunde die relative Häufigkeit und spezifische Ausprägung der Biotoptypen sowie besondere Merkmale der Tier- und Pflanzenwelt
in Relation zur geoökologischen Referenzregion. Vergleichbare -jedoch nicht identischeBegriffe sind "landschaftstypisch" und "Häufigkeit".
Die Beurteilung der Gefährdung wird auf Arten und Biotope angewandt. Der Gefährdungsgrad ist ein Maß zur Bestimmung der Entwicklung der Häufigkeit von bestimmten
Arten und Biotopen in der Vergangenheit, verknüpft mit einer naturraumspezifischen Prognose in der Zukunft. Es wird also eine Entstehungstendenz mit einer Entwicklungstendenz, abhängig von bestehenden oder potentiellen Gefährdungsfaktoren, in Beziehung
gesetzt. Das einfachste, und deswegen problematischste Maß zur Beschreibung der Gefährdung, ist die Rote Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und Biotoptypen. Die
Roten Listen drücken jedoch statische Daten aus, wodurch dynamische, auch biogeogra23
phische Prozesse, vernachlässigt werden .
23
"Es bleibt oft dem subjektiven Ermessen des betreffenden Fachmannes überlassen, ob er beispielsweise eine Art, deren momentane Dichte gering erscheint, als gefährdet einstuft oder die
Dichtewerte der biogeographischen Situation (Randgebiet) bzw. natürlichen Populationsschwankungen zuschreibt. Doch selbst wenn man diese Einwände außer acht lässt, kann die Beurteilung
eines Gebietes als Lebensraum nach der Anzahl der Roten Liste-Arten nicht zufriedenstellen. Dieser Abzählmethode liegt eine statische Betrachtung von Populationen zugrunde, während ihre dy-
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Mit dem Kriterium Komplexität wird versucht, funktionale Bezüge zwischen Physiotop und
Biotop sowie raumfunktionale Bedingungen (Biotopdichte, Biotopmosaik) im Sinne von
möglichst "vollständiger" Funktionsfähigkeit zu beschreiben. Das Komplexitätskriterium
berücksichtigt ebenfalls dynamische Aspekte im Sinne von Sukzession und Catenen.
Hierbei bezeichnet der Begriff der Sukzession die geogene Veränderung der Biotopstrukturen im Verlauf der Zeit und Catena die lineare Variation der Biotopeigenschaften nach einem oder mehreren Standortgradienten.
Die Ersetzbarkeit trifft eine Aussage über den theoretisch erforderlichen Zeitraum zur
Entwicklung (bzw. Regeneration) eines bestimmten Biotoptyps. Hierbei wird davon ausgegangen, daß ein Biotoptyp umso bedeutsamer (bzw. unersetzlicher) ist, je länger die
Entwicklungszeit zu seiner Entstehung bemessen ist. Die Ersetzbarkeit ist also biotopspezifisch und sehr variabel. Sie reicht von wenigen Minuten (z.B. Entstehung einer Regenwasserpfütze) bis zu über 10.000 Jahren (Entwicklung eines Hochmoors). Voraussetzung ist die Konstanz externer geoökologischer Parameter (z.B. klimatische Bedingungen), die umso unwahrscheinlicher ist, je länger der zugrundegelegte Zeitraum zur Regeneration andauert.
Flächenparameter sind insbesondere Flächengröße der Biotopstrukturen und deren relative Lagebeziehungen zueinander. Relative Lagebeziehungen beschreiben sich ergänzende, aufeinander bezogene Areale (Komplementarität) von Teil-Lebensräumen (z.B.
Brut-, Flucht-, Nahrungsbiotop usw. einer Species) und die Biotopdichte, welche zu spezifischen "Grenzflächeneigenschaften" führen kann.
Flächeneigenschaften negativer Auswirkungen sind insbesondere Zerschneidung und
Isolation von Biotopen bzw. Habitaten. Dies kann u.U. das Austerben einer Population
nach sich ziehen, wenn die Fixierung auf funktional zusammenhängende bzw. komplementäre Lebensräume sehr groß ist. Es verbleiben Restflächen mit kleinen Splitterpopulationen, welche für eine generative Populationsdynamik zu schwach sind. Ein prominentes Beispiel hierfür sind verschiedene Amphibienarten (Krötenzäune etc.).
namischen Eigenschaften vernachlässigt werden. Ein Habitat ist kein naturkundliches Museum, in
dem ausgestopfte Seltenheiten jahrelang unbehelligt verstauben können, sondern es stellt einen
Raum dar, in dem (und über den hinaus) sich Populationen verändern, bewegen und entwickeln
müssen. (...) Der Nachweis einiger Individuen einer Roten Liste-Art sagt nicht unbedingt viel darüber
aus, ob und wie wichtig das Gebiet für den Fortbestand dieser Art ist. Andererseits bedeutet das
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Da die Variabilität der Einflußfaktoren bzgl. einer biotopspezifischen Mindestfläche bzw.
einem artspezifischen Mindestareal jedoch grundsätzlich sehr groß ist, bzw. eine Analyse
empirisch nur schwer verifiziert werden kann, sind solche Daten als Wahrscheinlichkeitsaussagen zu interpretieren. Hierbei gilt zudem pauschal, daß Biotop- und Habitatqualität
mit steigender Flächengröße zunehmen. Analog geht eine Reduktion der Lebensraumgröße durch Flächenentzug und/ oder Flächenzerschneidung einher mit einer Minimierung von Populationsstabilität und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts.
Teile von Natur und Landschaft können einen besonderen kulturellen und/ oder wissenschaftlichen Wert besitzen. Dies gilt auch für ehemalige Abbauflächen, wenn beispielsweise geologische Aufschlüsse für Forschung und Lehre zur Verfügung stehen
Die Bewertung des Schutzgutes Biotope und Arten nach den erläuterten Kriterien hat also
die logische (heuristische) Qualität als wertende Wahrscheinlichkeitsaussage, da es prinzipiell nicht möglich ist, sowohl objektive Bewertungskriterien zu ermitteln als auch eine
vollständige Erfassung eines landschaftlichen Ökosystems zu bewerkstelligen. Selbst
wenn diese beiden Bedingungen erfüllt werden könnten, ergäbe sich aufgrund der
geoökologischen Sukzession (Dynamik) zwangsläufig das Problem der Prognoseunsicherheit. Neben der naturwissenschaftlichen (methodischen) Unsicherheit, geoökologische Prozesse in stochastisch-komplexen Ursache-Wirkungs-Relationen überhaupt (deskriptiv) zu analysieren bzw. (möglichst experimentell bzw. empirisch) zu verifizieren, bilden die genannten Gesichtspunkte wichtige Argumente, Eingriffe in Natur und Landschaft
auf das zur sozialen und ökonomischen Reproduktion der Gesellschaft unabdingbare
Mindestmaß zu beschränken. Im Sinne des Leitbildes der Nachhaltigkeit wäre dies mit
einer Reduzierung der Abbauvolumina verbunden.
Nach BECKER-PLATEN (1995) gibt es nur wenige Langzeituntersuchungen, die über viele
Jahre hinweg die natürliche Entwicklung von Abbaustellen wissenschaftlich begleiten und
analysieren, um aufgrund dieser Erfahrungen Strategien für ein Management anthropogen
geschaffener Biotope zu entwickeln. Aus der bestehenden Vielzahl überaus wertvoller Einzelbeobachtungen momentaner Sukzessionsstadien lassen sich nur schwer allgemeingültige Aussagen zur langfristigen Entwicklungstendenz großer Gebiete unter heutigen Umweltbedingungen ableiten. Längerfristige und umfassende ökologische Bestandsaufnahmen
liegen nach UEBERBACH (1993) nur in ganz wenigen Fällen vor, insbesondere für Pflegemaßnahmen.
Vorhandensein nur weniger Rote Liste-Arten nicht unbedingt, daß das Gebiet nicht eine wichtige
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SOMMER (1975) stellt z.B. für Standorte der Sandsteinblöcke alter Abraumhalden der
Bückeberge fest, daß sich für eine Vielzahl von seltenen Flechten, durch Lichtoffenheit,
Staunässe und Basenarmut dieser Standorte optimale Wuchsbedingungen bieten. Auch der
Keulenbärlapp mit bis zu 3 m langen Sprossen zeigt dort üppige Wuchsformen. An anderen
Standorten gehen diese wertvollen Biotope durch Baumaufwuchs bzw. Aufforstung verloren.
Für Schnecken, Insekten, Reptilien, Vögel bieten anthropogen geschaffene Fels- und Blockschuttbiotope einzigartige Standorte. Nach zahlreichen Beobachtungen bewohnen auch
Wanderfalke und Uhu die Felswände von Steinbrüchen. Bestände von Eselsdistel- und
Hundszungenfluren, die sich in alte Sandgruben und Steinbrüche zurückgezogen haben,
sind gefährdet, wenn die Abbaustandorte verfüllt oder rekultiviert werden sollen.
Für Amphibienbiotope bieten aufgegebene Ton-. Kies- und Sandgruben sowie Steinbrüche
sehr günstige Möglichkeiten. Künstlich entstandene Lebensstätten stellen unter bestimmten
Voraussetzungen einen Ersatz für verlorengegangene natürliche Standorte dar, die dann zu
den besten Amphibien- und Reptilienstandorten zählen (LEMMEL 1977). Die Amphibien
können hier in den oft zahlreichen und verschiedenartigen Wasseransammlungen ablaichen, während die Reptilien die südexponierten Böschungen besiedeln. Werden diese
Abbauflächen jedoch in der Folgenutzung als Fischteiche und Badeplätze hergerichtet,
gehen die kleinen flachen Tümpel, die unvollständig bewachsenen Böschungen und mit
ihnen auch die Amphibien- und Reptilienbestände und die vielfältige Kleintierwelt verloren.
Für eine solche Biotopentwicklung ist entscheidend, daß genügend große Flächen der
Grubensohle und der Böschungen vegetationsfrei bleiben und das Gelände nicht durch
hochwüchsige Pflanzenbestände beschattet wird.
Nach Beobachtungen von PODLOUCKY (1992) in Niedersachsen tritt die Gelbbauchunke in
90 % aller Vorkommen in ehemaligen Abbauflächen auf und BREUER & PODLOUCKY
(1993) erwähnen für die Wechselkröte nur noch 2, allenfalls 4 stabile Populationen, allesamt
in Sekundärstandorten (u. a. in Abbaugruben).
Für die Amphibienbiotope in Abbaugruben besteht die größte Gefahr durch Verfüllung oder
Zuwachsen (natürliche Sukzession). Wenn dieser Lebensraum erhalten werden soll, sind
von Zeit zu Zeit Pflegemaßnahmen zur Auslichtung des Bewuchses erforderlich. Viele Amphibien benötigen flache, warme, möglichst vegetationslose oder -arme Wasserbereiche.
Rolle für den Artenschutz spielen könnte" (nach HOVESTADT et al. ,1992).
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Interessant ist, daß Abbauflächen oft Strukturen aufweisen, die in der umgebenden Landschaft nur selten oder gar nicht (mehr) vorkommen (Felswände im Hügelland, Seen im
flachen Ackerland etc.) Entsprechend ist dort auch eine spezialisierte Tier- und Pflanzenwelt
zu erwarten, die in der Umgebung nur selten anzutreffen ist. Solche Strukturen ziehen allerdings oft auch Erholungssuchende an (Badegäste u.a.), die die Flora und Fauna oft wieder
zunichte machen.
6.1.1.2.2 BODEN
Nach dem Regierungsentwurf „Gesetz zum Schutz des Bodens“ vom 25.09.1996
(BBodSchG § 2)
24
ist Boden die obere Schicht der Erdkruste einschließlich der flüssigen
Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerböden und erfüllt die Funktionen als
•
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
•
ist Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
•
ist Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der
Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des
Grundwassers,
•
Rohstofflagerstätte und andere mehr.
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen (BBodSchG §1).
Boden ist somit das mit Wasser, Luft und Lebewesen durchsetzte Umwandlungsprodukt aus
mineralischen und organischen Substanzen. Der Boden allein ist in der Lage höheren Pflanzen als Standort zu dienen und bildet somit die Lebensgrundlage für Tiere und Menschen.
Das Abschürfen des Abraums geht in der Regel mit einer Verlagerung bzw. Zwischenlage-
24
Bundes-Bodenschutzgesetz. - Die Bundesregierung hat dieses Gesetz beschlossen und den Unterausschüssen des Bundestages und dem Bundesrat als Bundesratsdrucksache 702/96 vom
27.09.96 vorgelegt. Das Gesetzeswerk soll Anfang 1997 vom Bundestag verabschiedet werden und
bedarf dann noch der Zustimmung des Bundesrates.
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rung des Bodens einher. Bei der Beeinträchtigung des Bodens muß unterschieden werden
zwischen
•
Beeinträchtigung bzw. Gefährdung der Bodensubstanz qualitativ wie quantitativ und der
•
Beeinträchtigung bzw. Gefährdung der Bodenfläche, also „freien“ Raumes25.
Böden weisen ein natürliches Reinigungssystem auf. Emittierte Schadstoffe können aufgenommen, gebunden und umgewandelt werden. Der Boden weist somit drei Funktionen auf:
•
Filter-,
•
Puffer- und
•
Transformatorfunktion
Mechanisch können im Niederschlagswasser suspendierte Partikel durch Filterung im Boden gebunden werden. Die Pufferfunktion des Bodens besteht in seiner Fähigkeit, Schadstoffe in gelöster oder gasförmiger Form durch Adsorption an die Bodenaustauscher zu
binden oder nach Reaktion mit bodeneigenen Substanzen chemisch zu fällen und damit
weitgehend zu immobilisieren. Die Transformatorfunktion des Bodens wird durch die mikrobielle Aktivität bedingt, durch die ein Abbau organischer Stoffe erfolgt.
Zur nachhaltigen Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens in ihrer
Leistungsfähigkeit liegt der Regierungsentwurf des Bundes-Bodenschutzgesetztes vor. Der
Schwerpunkt des Regierungsentwurfs liegt in der einheitlichen Regelung der Sanierung des
Bodens und der Altlasten. Auf die Zulassung von Tätigkeiten und Errichtungen im Sinne des
§ 2 BBergG findet dieses Gesetz keine Anwendung, ebenso nicht für die bauplanungsrechtliche Zulassung von Vorhaben (§ 3 Abs. 4 und Abs. 2 (1) Regierungsentwurf).
Hinsichtlich des Schutzes des Bodens heißt es im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 2
(1) 4), daß Boden zu erhalten ist und ein Verlust seiner natürlichen Fruchtbarkeit zu vermeiden ist. Im Bundesbaugesetz (BauGB § 202) ist der Mutterboden, der bei der Errichtung und
Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
25
In dem Zusammenhang wird oft der Ausdruck „Landschaftsverbrauch“ benutzt, obwohl der Raum
ansich nicht verbraucht werden kann. Es ändert sich lediglich der sichtbare Zustand der durch den
Nutzungswandel hervorgerufen wird.
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Dies legt u.a. eine Wiederverwertung von Bodenaushub nahe, also eine funktionsgerechte
26
Nutzung von Bodenaushub (einschließlich Mutterboden) . In Hessen z.B. ist nach dem
„Merkblatt zur Überwachung von Abbruch- und Aushubarbeiten auf kontaminierten Flächen
sowie zur Entsorgung dabei anfallender Materialien“ (RP Gießen, 1.09.1995) unbelasteter
Erdaushub generell wiederzuverwerten. Und nach der Hessischen Bauordnung vom
20.12.1993 (§ 4 (4) 4) ist anfallender unbelasteter Bodenaushub auf dem Grundstück zu
verwenden.
Veränderungen der Böden im Umfeld der Ausgrabungen durch Austrocknungsprozesse,
Verdichtung der Böden durch Befahren mit Transport- und Betriebsfahrzeugen, Eintrag von
Staub- und Schadstoffimmissionen z.B. durch Transportverkehr oder Aufkalkung des Bodenmaterials im Umfeld von Kalksteinbrüchen sind häufig nicht zu verhindern und bewirken
eine Veränderung der Bodeneigenschaften und dadurch den Verlust von bodengebundenen
Biozönosen wie z.B. Kalkmagerrasen oder Sandmagerrasen.
Beim Einbau des zwischengelagerten Bodens kommt es zu einer Durchmischung (Homogenisierung) der ehemals differenzierten Bodenhorizonte. Dadurch werden die ökologischen
Bodeneigenschaften, z.B. im Hinblick auf die Filter- und Pufferkapazität sowie den Wasserund Lufthaushalt, erheblich (und meist negativ) verändert.
Für die unter Bergrecht stehenden Abbauflächen erstreckt sich der Schutz des Bodens nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BBergG auch die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während und
nach der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen. Dementsprechend haben die für die Errichtung, Führung und Einstellung der
Bergbaubetriebe vorzulegenden bergrechtlichen Betriebspläne gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 7
BBergG auch die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem
nach den Umständen gebotenen Ausmaß zu enthalten. Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung können auch bergbaufremde Abfälle, wie z. B. Biokompost und Klärschlamm, zur
27
Verwertung verwertet werden (vgl. Bericht LABO/LAGA-AG 1995 ).
Die Flächeninanspruchnahme differiert u.a. in Abhängigkeit vom Abbaumaterial, bedingt
durch die spezifische Wichte, aber auch durch die Böschungsneigung, die bei Lockergestein
aus Gründen der Standsicherheit geringer ist als bei Hartgestein. Der Vergleich zwischen
26
Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zur planerischen Umsetzung von Bodenschutzzielen (5. Sitzung der LABO am 24/25.02.94)
27
„Abfallverwertung auf devastierten Flächen“ (BoS 20. Lfg. XII/95)
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Basalt- und Kiesabbau gleicher Fördermenge und Abbaumächtigkeit zeigt eine doppelt so
hohe Flächeninanspruchnahme durch den Kiesabbau auf (siehe Tab. 56).
Tab. 56:
Flächeninanspruchnahme beim Abbau von 1 Mio. t mineralischer
Rohstoffe
Flächeninanspruchnahme in m² bei:
Wichte
t/m³
Basalt/Kalkstein
Kies
Böschung % Mächtigkeit
(m)
10
2,7
1,7
10
40
82.353
Mächtigkeit (m)
25
Mächtigkeit (m)
50
Mächtigkeit (m)
100
16.296
32.941
8.148
16.471
4.074
-
Zwecks eines möglichst optimalen, vollständigen Naßabbaus (Naßauskiesung) und somit
einer Minimierung des Flächenbedarfes kommt mittlerweile die Satellitennavigation DGPS
(Differential Global Positioning System) zum Einsatz. Die exakte Baggerposition wird mit
Hilfe von Navigationsgeräten angegeben und liefern Positionsgenauigkeiten bis in den
Submeterbereich. Von besonderer Bedeutung ist, daß jederzeit die Daten zur Lagerstättenbewirtschaftung vorliegen und erforderliche Korrekturen sofort erkannt und behoben werden
können.
6.1.1.2.3 RELIEFVERÄNDERUNG
Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe bedingt eine Reliefveränderung. Die Reliefveränderung führt zu neuen Expositionsverhältnissen mit veränderten Belichtungs- und Beschattungsverhältnissen und somit zu Auswirkungen auf den Wasserhaushalt (Mikroklima) am
Standort. Die Folge sind veränderte Standorteigenschaften, die nach Stillegung des Abbaubetriebes in der Regel in einer anderen Ausprägung von Flora und Fauna neu beansprucht
werden.
Die Änderung des Reliefs kann auch zur Veränderung des Landschaftsbildes führen. Die
charakteristischen und für eine Region typischen Landschaftselemente und Nutzungsformen, durch die sich der Landschaftsraum deutlich von anderen Gebieten unterscheidet,
könnten verändert werden, z.B. in folgender Weise:
•
Zerstörung von geologischen Schichtenfolgen und -verbänden
•
Störung der statischen Verhältnissen durch Massenverlust und Druckentlastung
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Sickerwasseraustritt an angeschnittenen Gesteinschichten in deren Folge Austrocknungsgürtel um Abgrabungshohlräume und Durchfeuchtungsringe an Austrittsflächen entstehen
•
Unterbrechung der Stoffzirkulation des lithosphärischen Gesteinsverbundes
•
erhöhte Erosionsgefahr und Verwitterungsprozesse am Abgrabungsrand durch Gesteinsoffenlegung
•
Veränderung der natürlichen Reliefformen durch:
- "Aushöhlung" von Vollformen wie Bergrücken, Hügel, Kuppen, Höcker etc. oder
Anschneidung von Bergkämmen oder Hangkanten oder Unterbrechung von Terrassenrändern beim Kiesabbau in Flußauen. Entstehung von landschaftsuntypischen
Felssteilwänden und/ oder Stillgewässer.
- entstehende Abraumhalden (Unterkorn/ Gesteinsgruß, Mutterboden, sonstiges
nicht brauchbares Gesteinsmaterial) die z.B. bei Naturwerksteinbrüchen sehr große
Ausmaße annehmen können
- "Durchlöcherung" der Landschaft, da oft viele kleinere Gruben in einem Abbaugebiet liegen, häufig auch in der Umgebung von Städten und Wirtschaftszentren, um
die Transportkosten möglichst gering zu halten.
•
Veränderung des Landschaftsbildes und Auswirkungen auf die Erholungsnutzung durch:
- Veränderung der Größenverhältnisse (Maßstabsverlust), Oberflächenverfremdung
durch neue Formen, Farben, Texturen und Körpergliederungen, Strukturstörungen
durch Mißachtung landschaftlicher Leitlinien, Verlust an Nutzungsstrukturen, Biotopstrukturen, Verlust von gewachsener historischer Kulturlandschaft, Veränderung
von Sichtbeziehungen z.B. durch hochaufragende Nebengebäude, Entfernung von
Wald etc.
- Eine Ufergestaltung von beim Naßbaggerung entstehenden Grundwasserseen
findet während der Abbauphase kaum statt, die Gestalt der Abgrabungsgewässer ist
meist rechteckig, technisch ohne geschwungene Linienführung, so daß die Wasserfläche einen ausgesprochen künstlichen Charakter aufweist
- Inanspruchnahme naturnaher Biotopstrukturen (z.B. Wald, Auen) mit einer Verringerung der zur Erholung geeigneten Flächen
- Beeinträchtigung von Erholungsgebieten durch Zerschneidung oder Trennung zusammenhängender Erholungsräume
- Belästigung durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Luftschadstoffe aus Anlagebetrieb und Transportverkehr
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6.1.1.2.4 GRUNDWASSER
Der wichtigste Aspekt der Grundwassernutzung ist die Gewinnung von Trinkwasser. In
diesem Zusammenhang kommt den ausgewiesenen und festgesetzten Grundwasserschutzzonen eine besondere Bedeutung zu.
In verschiedenen Regionen bestehen ausgeprägte Nutzungskonflikte zwischen der Rohstoffgewinnung und der Wasserwirtschaft, speziell dem Grundwasserschutz. Dies resultiert
daraus, daß sich die wertvollsten und ergiebigsten Lockergesteins-Porengrundwasserleiter
mit den Interessengebieten der Kies- und Sandindustrie überdecken.
Kiesgruben sind sog. „Grundwasserblänken“, künstlich angelegte Geländesenken, die eine
mit dem Grundwasser ausgespiegelte Wasseransammlung ohne wesentlichen oberirdischen Zufluß oder Abfluß aufweisen. Da die schützenden Deckschichten fehlen und das
Grundwasser freigelegt ist, gehen von ihnen vielfach besondere Gefahren hinsichtlich einer
nachteiligen Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit aus.
Diese Veränderungen können auftreten bedingt durch:
•
das Fehlen der Deckschichten bei senkrechten Transportvorgängen (direkter Schadstoffeintrag wie z.B. verunreinigte Niederschläge, Aerosole, Staub und Abgase aus Industrieanlagen)
•
fehlende Filterung bei lateralen Grundwasserbewegungen (überregionaler Betrachtungsraum).
Nach HÖLTING (1989) finden im Untergrund Verdünnungs- und Reinigungsvorgänge statt,
die zu einer Minderung der belastenden Inhaltsstoffe führen. Zu diesen Vorgängen zählen:
•
Verdünnung
•
Chemische Ausfällung und Mitfällung
•
Mechanische Filterung, Adsorption, Desorption und Ionenaustausch (besonders im Kies)
•
Mikrobieller Abbau
Da Lockergesteine ein größeres Hohlraumvolumen als Festgesteine und dadurch größere
Oberflächen für die Besiedlung von Mikroorganismen sowie Adsorption, Desorption und
Ionenaustausch haben, ist ihr Reinigungsvermögen deutlich besser als das der Festgesteine.
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Die Verweilzeit des Wassers im Untergrund bestimmt die Reinigungswirkung. Die Selbstreinigungsvorgänge sind desto größer, je länger die Verweilzeit im Untergrund ist.
Mit zunehmender Größe des Baggersees dürfte in der Praxis die Frage der Verdünnung an
Bedeutung gewinnen, allerdings ist bei einem Schadstoffeintrag die Sanierung des Wasserkörpers (mit Ausnahme der Seeoberfläche) in der Regel kaum möglich.
Das Gefährdungspotential wächst ferner bei der Verbindung verschiedener Grundwasserleiter, die von einem weniger durchlässigen Zwischenhorizont getrennt waren, da sich der
Schadstoff in den noch nicht kontaminierten Grundwasserleiter ausweiten kann. Grundsätzlich sollten im Grundwasserzustrombereich Naß- und Trockenbaggerungen nicht im unmittelbaren Gefährdungsbereich von Verkehrswegen (Straße, Schiene, Einflugschneise an
Flughäfen usw.) sowie nicht im Grundwasserabstrombereich von Industrieansiedlungen
oder ähnlichem angelegt werden, da das Entfernen der Filterschicht eine Reinigungswirkung
der belasteten Grundwässer nicht mehr ermöglicht. Das primäre Gefährdungspotential geht
in diesem Fall von den Emittenten Verkehr, Gewerbe- oder Industrieanlagen aus.
Aus der Sicht der Wasserwirtschaft sind sowohl die Beschädigung oder Entfernung der
obersten Deckschichten als auch die Abgrabung der darunter liegenden wasserführenden
Kies- und Sandschichten mit dem vorbeugenden Grundwasserschutz nicht vereinbar. Abgrabungen in den Wasserschutzzonen III bzw. III A und näher an der Fassungsanlage sind
in der Regel ausgeschlossen, wenn dadurch die Deckschichten wesentlich vermindert werden, vor allem dann, wenn das Grundwasser ständig oder zeitweise (bei hohen Grundwasserständen) aufgedeckt wird.
Trinkwasserentnahme aus Kiesgruben
Die Trinkwasserentnahme aus Kiesgruben im Auenbereich ist nicht unproblematisch. Zu
berücksichtigen ist der Einfluß von Uferfiltrat auf das Grundwasser bzw. auf Trinkwasserbrunnen, die im Auenbreich in der Nähe der Wasserläufe liegen. Bei starker Grundwasserentnahme entstehen Absenkungstrichter, die zu einer Umkehr des Grundwasserstroms,
vom Fluß zum Brunnen führen (siehe Abb. 42 „Auswirkungen von Grundwasserentnahme“).
Um den Eintrag von Schadstoffen aus dem Uferfiltrat in die Kiesgrube bzw. Trinkwasserförderanlagen zu verhindern, müßten zwischen Fluß und Kiesgrube Absenktrichter (die den
Grundwasserstrom wieder ändern) und Kontrollbrunnen gesetzt werden. Hierfür ist ein
ausreichender Abstand (Zone) erforderlich.
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In Abb. 42 aus SEMMEL (1981) wird dargestellt, wie im natürlichen Zustand die Grundwasseroberfläche (G) zum Vorfluter (Fluß) hin ausgerichtet ist. Der Grundwasserzug folgt diesem Gefälle (oberer Schnitt). Bei Grundwasserentnahme im Brunnen B kehrt sich der
Grundwasserzug durch die Bildung eines Absenktrichters teilweise um (mittlerer Schnitt). In
der Kontrollbohrung K kann die Qualität des aus Flußrichtung kommenden, oft verunreinigten Wassers kontrolliert werden. Bei Verschmutzungsgefahr ist durch den Abschöpfbrunnen
A ein weiterer Zuzug von verschmutztem Uferfiltrat verhinderbar, weil starke Wasserentnahme in diesem Brunnen ebenfalls einen Absenktrichter bildet, der eine Grundwasserscheide zwischen A und B zur Folge hat (unterer Schnitt).
Zu einer weiteren Beeinträchtigung von Trinkwasserförderanlage in der Aue können verschmutzte Hochwasser führen.
Abb. 42:
Auswirkung von Grundwasserentnahme
(Quelle: SEMMEL 1981)
6.1.1.2.5 KLIMA
Jede morphologische Hohlform hat ihr eigenes Kleinklima, welches sich aus den lokalklimatischen Standortfaktoren und den speziellen Substrat-, Gestalt-, und Bewuchseigenschaften
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der Abbaustelle ergibt. Veränderung des Lokalklimas treten durch Vegetationsverlust und
Veränderung der Reliefierung auf.
Das Lokalklima wird neben der Geländemorphologie vor allem von den Flächennutzungen
28
beeinflußt. Waldflächen stellen wichtige Bereiche für die Frischluftproduktion dar . Deshalb
kann es durch die mit dem Abbau einhergehende Rodung von Waldflächen partiell zu einer
Beeinträchtigung der Frischluftproduktion kommen.
Stark vereinfacht können extrem abgesenkte Trockenabbauflächen als Wärmeinseln in der
Landschaft charakterisiert werden, die gleichzeitig häufig größere jahreszeitliche und tageszeitliche Schwankungen der Oberflächen- und oberflächennahen Temperatur als ihre
Umgebung aufweisen (lokal kontinentale Klimatönung). Durch Entfernung der Vegetation
steigt die Lufttemperatur und es fällt die Luftfeuchtigkeit beim Trockenabbau ab. Die Temperaturschwankungen auf der vegetationslosen Steinbruchfläche sind aufgrund der erhöhten Ein- u. Ausstrahlung größer als in der Umgebung.
Bei der Entstehung größerer Wasserflächen beim Naßabbau werden die tages- und jahreszeitlichen Temperaturschwankungen dagegen eher abgedämpft werden, da Wasserflächen aufgrund der höheren Strahlungsabsorption ausgleichend auf Temperaturschwankungen wirken. Zudem kann aufgrund der Entstehung einer Wasserfläche die Luftfeuchtigkeit ansteigen und es kann u.U. zu Nebel und Schwülebildung kommen.
Die dauerhafte Anlage von Wasserflächen beim Naßabbau beeinflußt auch dauerhaft das
Lokalklima, während beim Trockenabbau das Lokalklima v.a. während der Abbauzeit verändert wird und nach erfolgter Rekultivierung/ Renaturierung aufgrund der Wiederherstellung der Vegetationsdecke und Angleichung an das ursprüngliche Gelände kaum Auswirkungen verbleiben.
In Diskussion ist die Frage des Verdunstungspotentials von Baggerseen. Nach LÜTTIG
(1989) ist die Ermittlung der Verdunstung schwierig, wenn überhaupt, direkt zu bestimmen.
Hierfür verläßliche Meßmethoden und -geräte gibt es nicht. „Die Beurteilung der mit der
Anlage künstlicher Seen, z. B. nach der Sand- und Kiesgewinnung verbundenen Veränderungen der Verdunstungsrate in betreffenden Gebiet ist verläßlich nicht möglich“ (LÜTTIG
1989).
28
Wald: Ausgleich von Temperaturschwankungen, Luftfeuchte, Filter für Luftschadstoffe, O2Produktion
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An steilen Luvböschungen und -wänden, an Flanken von Außenhalden können Turbulenzen und erhöhter Winddruck auftreten. Bei nächtlichen Strahlungswetterlagen können
Steinbrüche als Kaltluftentstehungsgebiete wirken.
Bei Hanglagen von > 2° und entsprechender Orographie können Kaltluftabflußbahnen verstärkt oder gebildet werden, die Frischluft- oder Kaltluftzufuhr in tiefere, möglicherweise
besiedelte oder landwirtschaftlich genutzte Flächen bewirken (Gefahr von Frostschäden).
Auswirkungen auf die Lufthygiene entstehen durch Entfernung der Vegetationsdecke (v.a.
bei Wald), da deren Filter- und klimatische Ausgleichsfunktion entfällt. Durch Emissionen
des Abbaubetriebes, der Verarbeitungsanlagen sowie des Transportverkehrs kann es zu
Beeinträchtigungen der Lufthygiene durch Staub- und Schadstoffimmissionen kommen. Es
gelten hierbei die Grenzwerte der TA Luft. Staubemissionen können beim Abbau von
Festgesteinen durch Bohren der Sprenglöcher, Sprengungen, Aufladen und Abtransport
des abgesprengten Materials zur Weiterverarbeitung (z.B. brechen, klassieren) und die Anund Abfahrt der Transportfahrzeuge entstehen. Die auftretenden Staubemissionen an den
Verarbeitungs- und Förderanlagen sind durch Entstaubungsanlagen bzw. Wasserbedüsung gemäß den Festsetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetz zu begrenzen.
Durch den Transport der geförderten Rohstoffe überwiegend über LKW (im Nahbereich bis
zu 30 km ca. 83 %, vgl. 6.1.1.2.6) werden auch über den Abbaubetrieb hinaus entlang der
Transportwege Luftschadstoffe emittiert.
6.1.1.2.6 EMISSIONEN/IMMISSIONEN
Die Immissionsschutzbelange werden nach Bundesimmissionsschutzgesetz § 4 (BImSchG)
geregelt. Bei Abbaustätten mit z. B. Brech- und Klassieranlagen handelt es sich um genehmigungspflichtigen Anlage im Sinne der 4. BImSchV vom 24.07.1985 (Anhang Spalte 2,
Punkt 2.2).
Potentielle Staubemissionen entstehen beim Gesteinsabbau in einem Steinbruch durch:
•
Bohren der Sprengbohrlöcher,
•
Sprengen,
•
Aufladen und Abtransport des Haufwerkes zum Brechen sowie Klassieren und
•
An- und Abfahrten der Transportfahrzeuge.
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Die Stäube werden in Abhängigkeit der lokalen Windverhältnisse verfrachtet. Die auftretenden Staubemissionen aus der Brech- und Klassieranlage werden am Aufgabetrichter für das
Ausgangsmaterial, Vorabscheider, Brecher, an den Siebmaschinen, den Übergabestellen
der Förderbänder und beim Aufwerfen der Klassierprodukte von den Förderbändern auf
Zwischenlager sowie beim Verladen verursacht. Die Stäube werden in der Regel über Entstaubungsanlagen abgesaugt und abgeschieden. Ferner werden Aufgabe- und Übergabestellen mit Wasser bedüst. Zur Staubminderung erfolgt, falls erforderlich, bei trockenem
Wetter eine Brauchwasserbedüsung der Fahrstraßen. Zur Fassung der Partikel aus den
Oberflächenwässern sind z.T. Absetzbecken erforderlich.
In einem Abbaubetrieb treten Lärm- und Schadstoffemissionsquellen in der Regel in folgenden Bereichen auf:
•
Gewinnungsgeräte
•
Brech- und Klassieranlage
•
Transport
Während sich die Emissionen der Gewinnungsgeräte und der Brech- sowie Klassieranlage
auf den Abbaustandort beschränken, treten die Transportemissionen entlang der Transportwege als linienhafte Emissionsquelle auf, die z. T. durch Ortslagen führen. In Abhängigkeit vom gesamten lokalen Verkehrsaufkommen, der Fördermenge und somit dem
Transportaufkommen, der Transportart und dem Transportweg treten vor Ort unterschiedlich starke Belastungen auf. Generell betrachtet werden die Transportaufkommen der gesamten Steine- und Erdenindustrie im Nahbereich (bis ca. 30 km) überwiegend mit dem
LKW befördert, d. h. im Jahr 1993 ca. 614
29
Mio. t (79 %), per Binnenschiffahrt ca. 7 % und
per Eisenbahn ca. 5 % (s. Tab. 57).
29
auf der Grundlage der Verbandsstatistik des Bundesverbandes Steine und Erden (1996), gesamte
Fördermenge in Deutschland im Jahr 1993: 782 Mio. t
Lw_12_600c.doc/26.06.98
161
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Tab. 57 :
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Gesamt-Transportaufkommen der Steine- und Erdenindustrie im Jahre
1993
Transportart
Transportmenge
Mio. t
LKW, Nah
LKW, Fern
LKW-Fern, Werksverkehr
Eisenbahn
Binnenschiffahrt
610,8
41,2
36,5
3)
39,1
54,4
2)
Gesamt
782,0
1)
2)
1)
2)
Fahrzeugbewegungen einfach
%
Mio. n
%
78
5
5
20,4
1,4
1,2
88,11
5,94
5,27
5
7
0,1
0,1
0,43
0,25
100
23,1
100
1)
Quellen: Bundesverband Steine und Erden (1996): Statistisches Jahresheft S.37
2)
Statistisches Bundesamt (1995): Fachserie 8, Reihe 1, Güterverkehr der Verkehrszweige
1993, S. 15, S.102
3)
1)
2)
eigene Berechnungen aus und
Hinsichtlich der Einordnung des spezifischen Transportenergieverbrauches, weist die Binnenschiffahrt
kehr
31
30
mit ca. 0,48 PJ/Mrd. tkm den geringsten Verbrauch vor dem Eisenbahnver-
mit ca. 0,63 PJ/Mrd. tkm und dem LKW-Transport mit ca. 1,64 PJ/Mrd. tkm im Fern-
32
verkehr sowie 4,48 PJ/Mrd. tkm im Nahverkehr auf .
Nach Ermittlungen des ifeu Institutes Heidelberg (1992)33 lag der Primärenergieverbrauch
für den motorisierten Verkehr für ganz Deutschland im Jahr 1988 bei rund 2.430 PJ und für
das Jahr 2000 wurden rund 3.250 PJ prognostiziert. Analog dem betrug für das Jahr 1993
34
der Primärenergieverbrauch in Deutschland ca. 2.770 PJ . Der spezifische Energiever-
brauch des Straßengüterverkehrs betrug im Jahr 1993 ca. 628 PJ. Davon verbrauchte die
gesamte Steine- und Erdenindustrie ca. 103 PJ, d.h. ca. 16 %.
Aufgrund der unterschiedlich großen Beförderungskapazitäten bei den jeweiligen Transportmitteln (LKW ca. 30 t, Eisenbahn ca. 392 t, Binnenschiff ca. 951 t) werden Fahrzeugfrequenzen bzw. -bewegungen zu über 99 % durch den LKW-Verkehr verursacht, dagegen nur
zu 0,4 % durch den Eisenbahntransport und ca. 0,2 % durch die Binnenschiffahrt. Erhöhte
Verkehrsbelastungen treten regional, insbesondere bei Innerortsdurchfahrten auf.
30
Zahlen für 1988 aus UMWELTBUNDESAMT 1992 (UBA Ber. 5/92)
Arithm. Mittel aus den Angaben aus UMWELTBUNDESAMT 1992 (UBA Ber. 5/92) und Deutsche
Bundesbahn (DB) (1989)
32
1 Mio. t SKE (Steinkohleeinheiten) = 29,3076 Petajoule
33
in UMWELTBUNDESAMT 1992 (UBA Ber. 5/92)
34
Straßenverkehr nach DIW (1996) für 1993 ca. 2.259 PJ und LKW-Güterverkehr ca. 628 PJ
31
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6.1.1.3 BEURTEILUNG
DER
EINGRIFFSWIRKUNGEN
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UND
BEWERTUNG
MÖGLICHER
KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
Die Eingriffsregelung nach § 8 des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) soll, seit
Neuerung des BNatSchG von 1976, für das Verursacher- und Vorsorgeprinzips im Naturschutz stehen. Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie Ausgleich oder Ersatz für eingetretene oder zu erwartende Schäden zu leisten. Die Eingriffsregelung strebt damit materiell die
Sicherung des „Status quo“, d.h. die Sicherung der derzeitigen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Erhaltung des Landschaftsbildes (Verschlechterungsverbot) an
(HABER et al. 1993).
Die Eingriffsregelung findet Anwendung bei Vorhaben,
•
welche mit einer Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verbunden
sind und
•
die erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verursachen
können (vgl. KLUGE & WERK 1992).
Gleichzeitig ist Voraussetzung, daß es sich um Maßnahmen handelt, welche einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Meist sind zur Konkretisierung in den Naturschutzgesetzen der Länder sog. Positivkataloge von Eingriffstatbeständen aufgeführt. Der Abbau
von Bodenschätzen wird in allen Bundesländern als Eingriffstatbestand definiert, so z.B.
in Thüringen: "Als Eingriffe ... gelten ... der Abbau oder die Gewinnung von Bodenschät-
zen oder Bodenbestandteilen sowie von Sedimenten aus Seen, Teichen oder Flüssen, ...
(...)." (vgl. Vorl.Thür.NatG § 6).
Nach SICHTING & ORGIS (1996) ist es wichtig, "daß nicht die Maßnahme selbst, sondern die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erheblich oder nachhaltig sein muß. Der Bund bzw. die Landesgesetzgeber
haben diese Eingriffsregelung zumeist in das fachliche Zulassungsverfahren integriert,
z.B. in das Betriebsplanverfahren nach dem Bundesberggesetz, das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren."
Die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung für Abbaubetriebe beinhaltet i.d.R.:
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die Festsetzung der durchzuführenden Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen (Abbau- und Rekultivierungsschritte),
•
die Festsetzung einer Ausgleichsabgabe bei vorhandenem Ausgleichsdefizit,
•
den Rekultivierungs/ Renaturierungsvorbehalt für weitere Betriebsabschnitte,
•
die Festsetzung monetärer Sicherheitsleistungen zur Gewährleistung der Ausführung
der Rekultivierungs- bzw. Renaturierungsmaßnahmen im Falle eines Unternehmenskonkurses,
•
den Untersagungs- und Widerrufsvorbehalt bei Nichtbeachtung der Auflagen, d.h. der
Genehmigungsbedingungen und
•
das Erlöschen der Eingriffsgenehmigung, wenn der Eingriff länger als ein Jahr unterbrochen oder binnen eines Jahres nicht durchgeführt wird.
Die im Rahmen der Eingriffsregelung gebräuchlichen Begriffe werden im folgenden kurz
erläutert:
•
Eingriffe in Natur und Landschaft
Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Sinne des BNatSchG § 8 (1) Veränderungen der
Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder
das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.
•
Ausgleich
Ausgeglichen ist ein Eingriff nach BNatSchG § 8 (2), wenn nach seiner Beendigung keine
erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das
Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Die Beurteilung
von Eingriffen ist in ihrer Gesamtheit auf mehrere Stufen bzw. Phasen aufgebaut:
•
Vermeidung
•
Ausgleich
•
Abwägung
•
Ersatz
Der Ausgleichszustand muß nicht in seinen Einzelheiten identisch mit dem ursprünglichen
Zustand sein. Grundsätzlich ergibt sich der Ausgleichsumfang nach dem Ausmaß der erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Eingriffsflächen. Als Ausgleich sind
gleichartige Funktionsausprägungen mindestens auf ebenso großer Fläche in mindestens
gleicher Qualität zu erreichen (1:1). Als Ausgleichsflächen eignen sich v.a. solche, die eine geringe Ausgangsqualität und ein entsprechendes Entwicklungspotential aufweisen.
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Deswegen werden v.a. in Agglomerationen aufgrund der Eingriffsdichte und -intensitäten
potentielle Ausgleichs- bzw. Kompensationsflächen zunehmend knapp oder sind nicht mehr
verfügbar. In diesem Fall wird das nicht kompensierbare Ausgleichsdefizit monetär durch
eine Ausgleichsabgabe ersetzt.
•
Abwägung
Sind die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht im erforderlichen Maße auszugleichen, so ist der Eingriff zu untersagen, falls die Belange des Naturschutzes und der
Landeschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft im
Range vorgehen (BNatSchG § 8 (3)). Sind die Beeinträchtigungen nicht ausgleichbar und
die Belange des Naturschutzes nachrangig, ist der Eingriff zulässig (BNatSchG § 8 (9)).
•
Ersatzmaßnahmen
Ersatzmaßnahmen werden außerhalb des Eingriffsortes durchgeführt, wenn es nicht möglich ist, die eingriffsbedingten Schäden funktional am Eingriffsort auszugleichen. Die Länder
können hierzu weitergehende Vorschriften erlassen. (Hier ist die Schnittstelle zu nicht mehr
einheitlichen Regelungen)
•
Ausgleichszahlungen
Auf der Basis der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird eine monetäre Ausgleichsabgabe
festgesetzt (nicht in allen Ländern). So betragen z.B. die durchschnittlichen Aufwendungen
für
Ersatzmaßnahmen
0,62
DM
je
Biotop-Wertpunkt
in
Hessen
(Ausgleichs-
abgabenverordnung (AAV) vom 9.02.1995).
•
Rekultivierung
Entwicklung von Folgenutzungen mit einer angemessenen ökologischen Leistungsfähigkeit.
Schaffung einer morphologischen und ökologischen Integration von Abgrabungs- und Deponiegelände in die umgebende Kulturlandschaft (ANL 1994) (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Erholung).
•
Renaturierung
Überführung anthropogen veränderter Lebensräume in einen naturnäheren Zustand (ANL
1994), d.h. eine Folgenutzung nach Grundsätzen und Zielen des Natur- und Lanschaftsschutzes.
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Die Auswirkungen, die beim Abbau von mineralischen Rohstoffen auf den Naturhaushalt in
der Regel ausgehen, sind im folgenden in Anlehnung an BLAB (1995) exemplarisch aufgelistet:
•
Flächeninanspruchnahme, Vernichtung von gewachsenen Biotopen und Lebensgemeinschaften, Zerschneidung zusammenhängender Biotop-Komplexe sowie von Funktionsbeziehungen oft weit über den betroffenen Raum hinaus
•
Zerstörung des Reliefs, Vernichtung der anstehenden geologischen Schichtenfolge und
gewachsener Bodenprofile
•
Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes, Schädigung des Grundwasserkörpers, Veränderung der hydrochemischen und hydrobakteriologischen Zusammensetzung, schädliche Einflüsse von Oberflächenwässern und Eintrag von Schadstoffen, Minderung der
Grundwasserneubildungsrate, fallweise - z. B. bei der Elbe - auch Erhöhung der Überschwemmungsgefahr hinter den Deichen infolge von Durchstoßen der Deckschichten
•
Änderung des Mikroklimas
•
Änderung des Landschaftsbildes
•
Verkehr
•
Folgenutzungen
Alleine durch die Inanspruchnahme einer Fläche wächst der Druck auf verbleibende Freiflächen. Ganz entscheidend ist sodann die Art der Folgenutzung abgrabungsbedingter Wasserflächen, welche die Eingriffswirkungen oft noch potenziert, u. a. Umwidmung in Deponieflächen (inkl. Kontaminationsgefahren), Freizeit- und Erholungsbereiche, Fischzuchtgewässer usw., wobei von den Folgenutzungen vielfach wiederum zusätzliche neue Wirtschafts-, Verkehrs- und Siedlungsimpulse mit weitergehenden Konsequenzen auch über
den betrachteten Raum hinaus ausgehen können.
6.1.1.3.1 AUSGLEICHSMAßNAHMEN
Der Ausgleichsbegriff der Naturschutzgesetze ist generell ein rechtlicher und kein naturwissenschaftlicher (vgl. ANL 1985). Ausgleich im Rechtssinn ist die Verminderung der Beeinträchtigung möglichst bis auf Null, im naturwissenschaftlichen Sinn dagegen würde ein voller
Ausgleich die Herstellung eines ökologisch identischen Zustandes bedeuten, was in der
Regel aber nicht möglich ist (BLAB 1995).
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In der Praxis kann es nach BLAB (1995) beim Abbau mineralischer Rohstoffe nicht darum
gehen, vollständig auszugleichen, sondern auf Eingriffe in Tabu-Bereiche gänzlich zu verzichten bzw. sie in solchen Räumen zu untersagen und dort, wo dem Abbau zugestimmt
wurde, eine approximale Kompensation sicherzustellen, d. h. eine Wiedergutmachung der
Beeinträchtigungen im Rahmen des praktisch Möglichen, wobei der Eingriff nicht zwingend
gleichartig, sondern „ökologisch gleichwertig" auszugleichen ist. Geschehen kann dies am
Eingriffsort selbst (Stichwort Renaturierung mit Folgenutzung Naturschutz) und/oder mittels
zusätzlicher Ersatzmaßnahmen im entsprechendem Raum (s.u.).
Unter Tabuflächen werden hierbei Ökosysteme sowie Landschaftsausschnitte verstanden,
in welche aus Naturschutzgründen oder aus gewässerschützenden Gründen überhaupt
nicht mehr eingegriffen werden darf (in Anlehnung an § 8 (3) BNatSchG).
Renaturierung versucht die durch den Eingriff hervorgerufenen Veränderungen der Landschaftsstruktur am Eingriffsort so zu steuern, daß zwar andersartige, aber für die Zielsetzungen des Naturschutzes wertvolle (gleichwertige) und dazu naturraumtypische Biotoptypen entstehen und dauerhaft gesichert werden. Renaturierung schließt dabei u.U. den
Verzicht auf nivellierende Rekultivierungsmaßnahmen mit ein.
Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt, wenn es nicht möglich ist, die eingriffsbedingten
Schäden am Naturhaushalt sachlich und räumlich am Eingriffsort auszugleichen, u.U. auch
weiter weg vom Eingriffsort, möglichst aber im entsprechenden Naturraum. Vorab ist auch in
diesem Fall eine fundierte landschaftsökologische Bestandsaufnahme (z. B. Biotop-, Artenerfassungen nach den gängigen Methoden) und Bewertung (z. B. bzgl. Gefährdung, Seltenheit, Unersetzbarkeit, naturräumlicher Repräsentanz usw.) notwendig, und zwar sowohl für
den Eingriffsort als auch für den darüber hinausgehenden räumlichen Wirkungsbereich der
Maßnahme, d. h. den Raum, in dem über die Umweltmedien Boden, Wasser, Luft oder über
die Reaktion von Tieren und Pflanzen Veränderungen zu erwarten sind (KAULE 1983).
Im Falle von Renaturierung und Ersatzmaßnahmen ist sodann eine Gestaltungskonzeption
in Form eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) zu erarbeiten, in dem die geplanten Maßnahmen im Detail dargelegt und ihr Stellenwert für die Eingriffskompensation
dokumentiert und bewertet werden. Übergeordnete naturschutzfachliche Leitbilder, sofern
vorliegend, müssen auf die Gesamtkonzeption ausgerichtet werden.
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Im Hinblick auf die Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen weist BECKER-PLATEN (1995)
darauf hin, daß bisher nur selten verbindlich definiert wurde welches Kulturstadium mittels
35
des Naturschutzes eigentlich zurückgewonnen oder erhalten werden soll .
Es stellt sich somit die Frage, ob die Kulturlandschaft flächendeckend in eine Naturlandschaft zurückgeführt werden soll und kann. Sicherlich muß versucht werden, Flora und
Fauna in ihrem artenreichen Spektrum auf den sehr unterschiedlichen ehemaligen oder
heutigen Nutzflächen zu bewahren und in einem gewissen Umfang auch neue Biotope zu
entwickeln und hinzuzufügen, z. B. durch die Renaturierung von Abbauflächen, auf denen
zuvor intensive Land- oder Forstwirtschaft betrieben wurde. Zum Leitbild der „nachhaltigen
Nutzung“ von Ressourcen gehören somit sowohl die mineralischen Gesteine als auch die
Artenvielfalt.
6.1.1.3.2 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
Die Kompensierbarkeit von Eingriffen stellt keinen wissenschaftlichen Begriff dar, sondern
ist eine gesellschaftliche Inwertsetzung. Die gebräuchlichste Form von Kompensationsmaßnahmen ist die Renaturierung der Fläche hin auf eine Folgenutzung, bei der dem Naturschutz die zentrale oder wenigstens eine wichtige Rolle zukommt (BLAB 1995) (Ausgleichsmaßnahmen). Oft jedoch können wesentliche Funktionsbeeinträchtigungen des
Naturhaushalts am Eingriffsort nicht ausgeglichen werden (LÖLF 1993). Hierfür sind Kompensationsmaßnahmen anzustreben, die z.T. bei Abbaumaßnahmen am Eingriffsort nicht
ausgeführt werden können, aber doch möglichst im Zusammenhang mit diesem oder wenigstens in derselben ökologischen Einheit erfolgen sollten (Ersatzmaßnahmen).
Ersatzmaßnahmen sind entsprechend im Sinne eines ökosystemaren Funktionsausgleichs
auf Flächen mit ähnlichen Standortfaktorenpotential und in möglichst engem räumlichen
35
„Ist es die vom Laubmischwald (Linde, Esche, Ahorn) geprägte Ackerbauern-Landschaft der frühneolithi-
schen Bandkeramiker auf den Lößstreifen entlang unserer Mittelgebirge? Ist es die mittelalterliche Landschaft
mit den weiten Waldrodungsflächen, etwa für die Lüneburger Saline, woraus letztendlich die "Lüneburger Heide"
entstand und welche heute vielerorts nur durch bodenzerstörende Maßnahmen vor Verbuschung und Bewaldung geschützt werden kann. Oder sind es die Harzer Bergbaulandschaften mit ihren schwermetallhaltigen
Verarbeitungsplätzen und Halden, die heute z. T. unter Naturschutz stehen, von anderen aber wegen eben
dieser Schwermetallbelastung als dringliche Sanierungsobjekte proklamiert werden? Oder sind es etwa die
reizvollen Fehnlandschaften Nordwestniedersachsens, die durch die im 18. und 19. Jahrhundert betriebene
Urbarmachung der menschenfeindlichen Moore entstanden sind?“ (BECKER-PLATEN 1995).
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Zusammenhang mit dem Eingriffsort zu realisieren. Der Flächenbedarf (Ermittlung nach
entsprechenden Richtlinien und Erlassen der Länder) ergibt sich aus der Flächengröße, die
für eine Funktionserfüllung erforderlich ist.
Ersatzmaßnahmen sollten nach BLAB (1995) darauf ausgerichtet sein, jene landschaftsökologischen Bedingungen wiederherzustellen, welche unter den zivilisationsbedingten Landschaftsveränderungen auf breiter Fläche zum Mangelfaktor geworden sind und
weiter werden. Aus Analysen der Roten Listen der Arten und Biotope geht hervor, daß im
Rahmen des zivilisationsbedingten Landschaftswandels speziell folgende Standort- bzw.
Ökosystemeigenschaften erheblich ins Defizit gerieten:
•
nährstoffarm
•
naß/feucht
•
störungsfrei
•
reif
•
unzerschnitten
Jede dieser Grundqualitäten steht für eine Vielzahl weiterer wichtiger ökologischer Merkmale (nährstoffarm bei Wiesen, blütenreich, auch insektenreich usw.).
Diese elementaren Qualitäten weisen also die grundsätzliche Richtung für naturschutzfreundliche Ersatzmaßnahmen in Abhängigkeit von der konkreten Situation vor Ort und den
naturräumlichen Voraussetzungen und Bedingungen. BLAB (1995) betont, daß Kompensationsforderungen nicht ohne weiteres mit den Eingriffswirkungen bilanzierbar sind. Richtschnur ist dennoch eine möglichst (sowohl quantitativ - etwa Fläche, Kosten - als auch
qualitativ) hohe Plausibilität solcher Maßnahmen.
In der Vergangenheit bestimmten vorwiegend landschaftsästhetische Gesichtspunkte die
Rekultivierung, inzwischen besteht diese aus einer Mischung natürlicher Wiederbegrünung
und gesteuerter Wiederherrichtung, die für den Artenschutz günstige Ergebnisse verspricht
(STEIN 1989). Ein Hinweis darauf sind zahlreiche renaturierte Abbaustellen, die unter Naturschutz gestellt worden sind, u.a. wegen ihrer verschiedenen extremen Habitate, die insbesondere auf intensiven landwirtschaftlichen Nutzflächen und in der sonst geordneten
Landschaft weitgehend fehlen.
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6.1.2 AKZEPTANZPROBLEME IN DER BEVÖLKERUNG
Die Standortwahl für den Abbau von mineralischen Rohstoffen, insbesondere Kies und
Sand, wurde bisher im wesentlichen durch die Entscheidung des Abbauunternehmers bestimmt. Eine direkte Einflußnahme auf die Standortbestimmung im Sinne einer vorausschauenden Planung erfolgte selten. Früher waren es häufig viele einzelne, kleine und über
das ganze Land verteilte, nahe den Verbrauchsschwerpunkten gelegene Abbaustellen. In
den letzten Jahrzehnten ging der Trend mit steigendem Maschineneinsatz in Richtung
Großsteinbruch oder große Sand-/Kiesgrube.
Für die Kommunen waren Kies- und Sandabbau noch bis in die 70er Jahre hinein lukrative
Einnahmequellen und der Abbau wurde entsprechend akzeptiert. Dies hat sich grundlegend
geändert, seitdem sich die Kommunen andere Einnahmequellen erschlossen haben, aber
auch negative Erfahrungen aus Folgewirkungen des Kies- und Sandabbaus (Unterhaltung
stillgelegter Gruben, ungeordneter Erholungsbetrieb, Haftungsfragen u.a.) ihren Ausdruck
fanden (REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 1987: Kieskonzeption 2000).
Für einen Großteil der Bevölkerung ging der Bezug zu den Abbaustellen verloren. Abbau
wird heute als störend empfunden, Lärm und Staub produzierend und zudem die Landschaft
der nahen Umgebung zerstörend. Bei der Bewertung von Eingriffen in das Landschaftsbild
und deren Kompensation, sollte aber auch der durchaus positive, bereichernde Charakter
von Abbauflächen in einer Landschaft (z.B. ausgeprägte Raumwahrnehmung durch Felswände und Kleinstrukturiertheit) berücksichtigt werden. Gerade kleine, der natürlichen Sukzession überlassene Steinbrüche können für das Naturerleben von Kindern und Erwachsenen von Bedeutung sein. Auch werden Wasserflächen fast immer als eine Bereicherung der
Landschaft erlebt.
Die Rohstoffgewinnung ist ein gesellschaftlich relevantes Thema geworden, oft von höchstem lokalpolitischem Interesse. Hierbei muß berücksichtigt werden, daß mineralische Rohstoffsicherung im Interesse der Daseinsvorsorge notwendig ist und nur dort erfolgen kann,
wo die Materialien vorkommen. Jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland verbraucht z.Z. durch den Bau von Gebäuden, Technischen Bauwerken, Infrastrukturanlagen
36
u.a. pro Jahr ca. 12,5 t Steine und Erden (Kiese, Sande, Hartgestein, Tone u.a.) .
36
Für den Bau eines Einfamilienhaus wird ein Abbauvolumen von ca. 10 x 10 x 2,5 m benötigt, also
ca. 250 m³ Steine und Erden (nach BECKER-PLATEN 1995).
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Der Mangel an Akzeptanz in der Bevölkerung ist vielschichtig und setzt sich zusammenfasssend im wesentlichen auf der Grundlage folgender Eindrücke zusammen:
•
Zerstörung der alten und Schaffung einer neuen Landschaftsstruktur
•
Beseitigung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen
•
Beschneidung städtebaulicher Entwicklungsmöglichkeiten und
•
zu erwartende Verkehrszunahme.
6.1.3 AUSGEWÄHLTE UNTERSUCHUNGSBEISPIELE
6.1.3.1 HARTGESTEINABBAU IN DER EIFEL
Bedeutende Rohstoffvorkommen der Eifel setzten sich insbesondere aus vulkanischen
Gesteinen zusammen, dazu gehören Bims-, Basaltlava- und Lavasondervorkommen im
Raum Mayen, Mendig, Plaidt und Ochtendung. Die vulkanischen Rohstoffvorkommen dieser
Region nehmen in gesamten Bundesgebiet eine Monopolstellung ein. Die z.B. einzigartigen
Bimsvorkommen in der Vulkaneifel sind Grundlage einer wirtschaftlich bedeutsamen Bimsbaustoffindustrie, die mit dem Erschöpfen der Lagerstätten um ihre Existenz bangt
(GRÜNNEWIG 1987). Die Folgen sind verstärkte Bemühungen um die vollständige Ausbeutung der bekannten Lagerstätten, andererseits eine rückläufige Tendenz bei der Verwendung von Naturbims zur Baustoffproduktion und der verstärkten Suche nach Ersatzstoffen, was auch in Verbindung zu bringen ist mit einer Verstärkung des Abbaus der in der
Region vorkommenden Lavaschlacken.
Für
diesen
Raum
liegt
der
Regionale
Raumordnungsplan
(RROP)
der
PLANUNGSGEMEINSCHAFT MITTELRHEIN-WESTERWALD (1988) vor. Zum Bestandteil
der RROP zählt u. a. die Karte „Oberflächennahe Rohstofflagerstätten“ im Maßstab 1 :
100.000. Der Kenntnisstand der mineralischen Rohstoffe baut auf der Lagerstättenerkundung von Prof. NEGENDANK, erstellt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, Mainz.
In der Karte „Oberflächennahe Rohstoffe“ werden folgende Ausweisungen vorgenommen:
-
Vorrangflächen für Rohstoffgewinnung,
-
weitere für die Gewinnung von Rohstoffen bedeutsame Flächen
-
Freiflächen zur Sicherung natürlicher Ressourcen.
Als „Vorrangflächen für Rohstoffgewinnung“ werden Lagerstätten betrachtet, die von heutigem wirtschaftlichen Interesse sind laut o.g . Lagerstättenerkundung und bei deren Abbau
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keine, geringfügige oder ausgleichbare Konflikte mit entgegenstehenden Funktionen und
Nutzungen (Biotope, wichtige Grundwasservorkommen) zu erwarten sind. Der Vorrang
bewirkt, daß Nutzungsänderungen, die eine Rohstoffgewinnung auf Dauer ausschließen
(insbesondere Siedlungsvorhaben, Trassenführung für Verkehr und Entsorgung) unterbleiben müssen. Die Ausweisung eines Vorrangs für Rohstoffe nimmt eine Abbaugenehmigung
allerdings nicht vorweg. Im Bereich von Mending sind große Flächen als Vorrangflächen
(674 ha) für Rohstoffgewinnung ausgewiesen worden (siehe Abb. 43).
Flächen, für die der Rohstoffabbau genehmigt ist, soweit die Flächen erfaßt wurden unter
Bergaufsicht bzw. sonstigen Abbaugenehmigungen, beanspruchen laut RROP im Raum
Mendig ca. 108 ha. Bis zum Jahre 1951 konzentrierte sich der Abbau der Rohstoffe auf den
unmittelbar nördlichen Bereich von Mendig mit ca. 4 ha Fläche. Im Jahr 1975 wurden bereits
ca. 116 ha in Anspruch genommen, bis zum Jahr 1995 kamen weitere 71 ha hinzu.
Während die alten, kleinräumigen Abbaugebiete aus der Zeit vor 1951 heute im Landschaftsbild deutlich auszumachen sind, wurden die späteren Abbauflächen, deren Standorte
sich außerhalb der Ortslage befinden, nach der Rekultivierung der forstlichen und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.
Östlich von Mendig wurde eine ca. 464 ha große Fläche „Bedeutende Lagerstätten in Landschaftsschutzgebieten bzw. Wasserschutzgebieten“ ausgewiesen. Hierbei handelt es sich
um eine geschützte Fläche (Landschaftsschutz bzw. Wasserschutzgebiet), in der auch die
Gewinnung von Rohstoffen in Betracht kommt. Die Vereinbarkeit mit den geltenden Schutzverordnungen ist aber noch nicht hinreichend genau geprüft.
Nördlich von Mendig wurde im RROP eine mit ca. 145 ha große „Freifläche zur Sicherung
natürlicher Ressourcen“ ausgewiesen, in der sich hochwertige Rohstoffvorkommen mit
hochwertigen Biotopen und/oder Wasservorkommen überlagern, wobei die eine Nutzung die
jeweils andere ausschließt und eine Vorrangentscheidung im Rahmen des regionalen Raumordnungsplans nicht möglich ist bzw. hierfür aktuell kein Anlaß besteht. Diese Freifläche(n) haben laut RROP die Funktion der Sicherung natürlicher Ressourcen in Form eines
wirksamen vorsorgenden Schutzes sowohl für die Rohstoffe als auch die Biotope.
Auf den bereits rekultivierten Flächen wird Forstwirtschaft oder landwirtschaftliche Nutzung
betrieben (ca. 42 ha) (siehe Abb. 44). Eine weitere Nutzart ehemaliger Abbaugebiete sind
Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete, Areale mit einer hochwertigen Biotopentfaltung und -entwicklung. So finden sich Halbtrockenrasen- und Trockenrasen-Gesellschaften
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172
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in ehemaligen Steinbrüchen und Sandgruben und für bedrohte Fauna- und Floraarten sind
ehemalige Abbaustellen Überlebensrefugien. Aufgelassene Abbaustellen können somit je
nach Alter und natürlicher oder anthropogener Ausgestaltung für viele Faunen- und Florenelemente wertvolle Lebensbereiche bilden. Als Beispiele stehen hierfür die Abb. 45 und
Abb. 46, eine Basaltlagerstätte und ein ehemaliger Traßbruch, der seit über 60 Jahren
stillgelegt ist. Die Abbruchkanten sind mittlerweile von der Vegetation „erobert“ worden, so
daß sie optisch nicht mehr wahrnehmbar sind.
Die Region ist aber auch aus der Vergangenheit und z.T. durch die derzeitige Abbautätigkeit
mit für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt verschiedenen Beeinträchtigungen konfrontiert. Hierbei spielen eine Rolle der kleinparzellige Bimsabbau, der die Folgelandschaft
durch vielfach steile, geradlinige Böschungen und nicht abgebaute Restinseln prägt, der
Lavaschlackenabbau, der die landschaftsprägenden Lavaschlackenkegel beansprucht, und
die Beseitigung einzelner stehender, landschaftsbeherrschender Vulkankegel mit ihren
spezifischen Biotopen, die Veränderung charakteristischer Landschaftsformen sowie auch
der Verlust wertvoller Waldflächen.
Folgende Seiten:
Abb. 43:
Abb. 44:
Abb. 45:
Abb. 46:
Eifel - Historische Luftbildauswertung mit Angaben aus dem RROP (1988)
Lavalagerstätte nach Rekultivierung in der Eifel
Renaturierung einer Basaltlagerstätte in der Eifel
Renaturierung einer Traßlagerstätte in der Eifel
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173
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6.1.3.2 TONGEWINNUNG IM WESTERWALD
Im Bereich von Montabaur konzentrieren sich zahlreiche Tonabbaugebiete (siehe Abb. 47,
Abb.
48
und
Abb.
49).
Laut
Regionaler
Raumordnungsplan
(RROP)
der
PLANUNGSGEMEINSCHAFT MITTELRHEIN-WESTERWALD (1988) überwiegen bereits
Flächen, die für den Rohstoffabbau genehmigt wurden (ca. 317 ha). An sie schließen in der
Regel „Freiflächen zur Sicherung natürlicher Ressourcen“ (ca. 660 ha) oder „Vorrangflächen
für die Rohstoffgewinnung“ (ca. 159 ha) an. Vereinzelt wurden kleine Flächen als „weitere
für die Gewinnung von Rohstoffen bedeutsame Flächen“ ausgewiesen (ca. 20 ha). Bei
Nutzungsänderungen bzw. Nutzungserweiterungen sind diese Flächen besonders unter
dem Aspekt der Gewinnung von Rohstoffen zu prüfen.
Die historische Auswertung von Luftbildern veranschaulicht, daß bereits im Jahr 1951 ca.
103 ha durch Tonabbau in Anspruch genommen wurden (1995 ca. 207 ha) und daß sich der
Abbau im wesentlichen blumenkohlartig um die bereits erschlossenen Flächen ausbreitet, d.
h. dort wo 1951 eine Tonabbaugrube bestand, wird die Fläche auch in den 90er Jahren für
den Tonabbau beansprucht. Auffällig ist, daß in dieser Region die Rekultivierungsleistungen deutlich geringer ausgeprägt sind (siehe Abb. 50). Der RROP (1988) hält fest, daß im
großen Umfang Maßnahmen zur Rekultivierung und zur Beseitigung von Landschaftsschäden im Zusammenhang mit dem Abbau oberflächennaher Rohstoffe durchzuführen sind.
Folgende Seiten:
Abb. 47:
Abb. 48:
Abb. 49:
Abb. 50:
Westerwald - Historische Luftbildauswertung mit Informationen aus dem
RROP (1988)
Tonabbaugebiet im Westerwald (Standort 1)
Tonabbaugebiet im Westerwald (Standort 2)
Rekultivierungsbeispiel einer ehemaligen Tongrube im Westerwald
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178
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6.1.3.3 KIES- UND SANDABBAU IN DER REGION BAMBERG
Für die Region Bamberg liegt der Regionalplan der Planungsregion Oberfranken-West (4)
aus dem Jahre 1988 und die erste Änderung (1994) des Regionalplans aus dem Jahre 1995
vor (REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERFRANKEN-WEST 1988, 1995). Bestandteil des Regionalplans ist u. a. die Karte „Siedlung und Versorgung“ im Maßstab 1 : 100.000
(siehe Abb. 51). In dieser Karte sind dargestellt die Vorrangsflächen, in denen die Gewinnung der Bodenschätze Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden soll, und Vorbehaltsflächen, in denen die Gewinnung von Bodenschätzen auch unter Abwägung mit
anderen Nutzungsansprüchen besonders Gewicht beigemessen werden soll.
Nördlich und westlich von Bamberg, entlang des Mains sind große Räume als Vorrangflächen für den Kiesabbau ausgewiesen worden. Die dort nutzbaren Bodenschätze sind eine
wesentliche Grundlage der regionalen Wirtschaft. Nach dem Regionalplan soll die Erkundung der mineralischen Rohstoffe, die Sicherung und die bedarfsentsprechende Erschließung für den regionalen und überregionalen Bedarf mit preiswerten mineralischen Bodenschätzen gedeckt werden und ein funktionsfähiger Wettbewerb auch weiterhin gewährleistet
werden. Da die mineralischen Rohstoffvorkommen standortgebunden und nicht vermehrbar
sind, kommt der Erkundung und Sicherung gegenüber anderen raumbeanspruchenden
Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Dies erfordert aber auch eine sparsame Nutzung der
natürlichen Ressourcen. In den ausgewiesenen Vorrangflächen ist bereits berücksichtigt
worden, daß ca. 50 % der Fläche aus privatrechtlichen Gründen nicht verfügbar sein wird. In
der Region Oberfranken-West (4) wurden rd. 1.320 ha Vorrangfläche für Sand- und Kies-,
rd. 625 ha Naturstein und rd. 460 ha Ton- und Blähtonlagerstätten ausgewiesen. Von den
Vorrangflächen für Kies- und Sandgewinnung befinden sich ca. 970 ha (Stand 1988) noch
nicht im Abbau. Die ausgewiesenen Vorbehaltsflächen betragen rd. 3 % der Regionsfläche,
davon sind rd. 5.430 ha Gips-, rd. 3.570 ha Ton- und Blähton-, 690 ha Naturstein-, rd. 485
ha Pegmatitsand- und 275 ha Sand- und Kieslagerstätten. Für Maßnahmen zur Gewinnung
von Bodenschätzen in einer Vorbehaltsfläche ist in der Regel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich.
Folgende Seite:
Abb. 51:
Region Bamberg - Historische Luftbildauswertung
(Untersuchungsgebiet 1)
Lw_12_600c.doc/26.06.98
183
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Nach dem Regionalplan (1988) werden in der Region Oberfranken-West jährlich ca. 30 ha
Sand- und Kieslagerstätten mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 6 m abgebaut (ca. 3
Mio. t Rohmaterial), in der Regel Naßauskiesung. Bei einem gleichbleibenden jährlichen
Bedarf von rd. 30 ha Abbaufläche wäre die Versorgung für 32 Jahre gesichert, da aber rd.
50 % der potentiellen Abbaufläche aus privatrechtlichen Gründen nicht verfügbar sein wird,
reduziert sich der geschätzte Versorgungszeitraum auf etwa 16 Jahre.
Die im Regionalplan (1988) ausgewiesenen Vorrangflächen SKi 27 und 28 zwischen Trunstadt und Staffelbach (Naßauskiesung) haben eine Größe von ca. 85 ha. In benachbarter
Lage befinden sich Vorbehaltsflächen mit einer Größe von ca. 25 ha. Im Jahre 1963 wurden
für den Kiesabbau ca. 5 ha beansprucht, im Jahre 1993 sind es bereits 83 ha (siehe Abb.
51). Für die Zukunft verbleiben in den ausgewiesenen Flächen von Ski 27 und 28 ca. 31 ha
Abbaufläche. Aufgrund der Lage der Abbaustellen unmittelbar am Main erfolgt der Abtransport der Rohstoffe u. a. per Binnenschiff (siehe Abb. 52).
Die nördlich von Bamberg bei Breitengüßbach ausgewiesenen Vorrangflächen Ski 20 bis 23
(ca. 267 ha) liegen in einem gut erschließbaren, verbrauchsnahen und verkehrsgünstig
gelegenen Abbauschwerpunkt (siehe Abb. 53 und Abb. 54). In unmittelbarer Nähe der
Kieslagerstätte befinden sich Kieswerke mit Aufbereitungs- und Verarbeitungsanlagen. Die
Vorrangflächen sind z. T. in genehmigten Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen
für den Kiesabbau vorgesehen, diese werden z. T. landesplanerisch positiv beurteilt. Wie in
den Vorrangflächen Ski 27 und 28 wurde bis 1963 nur ein geringer Flächenanteil durch
Kiesabbau beansprucht (ca. 27 ha). Im Jahre 1993 sind es ca. 180 ha.
In der Region weisen zahlreiche Kiesgruben Inseln auf, die sehr unterschiedlich gestaltet
wurden. Im eigentlichen Abbaubereich werden sie im allgemeinen aus nicht verwertbarem
Material wieder aufgeschüttet, da das Stehenlassen großer Inseln aus „gewachsenem"
Sand/Kies eine Verschwendung von nutzbaren Rohstoffen darstellt.
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Dem Bau von Inseln bei größeren Tiefen sind wegen der großen Mengen des dazu benötigten Erdreichs Grenzen gesetzt. Randliche Bereiche einer Baggergrube lassen sich hingegen durch Ausformung flacherer Senken oder Gräben einfacher gestalten, z.B. durch einen
ufernahen Teil des Sand-/Kieskörpers mit einer für den Abbau zu geringen Lagerstättenmächtigkeit oder durch Einspülung von Waschsanden u.a. in randliche, flache Kiesgrubenbereiche. In den entstandenen Flachwasserzonen entwickeln sich Standorte mit einem
breiten Biotopangeboten z.B. entstehen Uferzonen aus Erlen-, Weidengebüschen und
Röhrichten. Ferner bieten die Flachwasserzonen Habitate für eine Vielzahl von Vögeln und
wirbellosen Tierarten. Im Raum Bamberg erfolgt insgesamt an ehemaligen Kiesgruben eine
Kombination aus extensiver Erholungsnutzung, Angelsport und Naturschutz.
Folgende Seiten:
Abb. 52:
Abb. 53:
Abb. 54:
Kiesabbau mit direkter Schiffsanbindung an Main
Region Bamberg - Historische Luftbildauswertung
(Untersuchungsgebiet 2)
Beispiel Kiesabbau am Main
Lw_12_600c.doc/26.06.98
186
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6.1.3.4 KIESGEWINNUNG AM MITTLEREN OBERRHEIN
In der südlichen Rheinebene der Planungsregion Mittlerer Oberrhein treten umfangreiche
Kies- und Sandvorkommen mit einer Mächtigkeit zwischen 30 und 50 m auf. In der Rheinniederung überwiegt im Grobkorn alpines Material und der Sandanteil besteht z. T. aus
umgelagertem Pliozän. Der geringe Grundwasserflurabstand erlaubt nur Naßabbau.
Auf der Niederterrasse, die häufig mit Flugsand und Flugsanddünen bedeckt ist, tritt überwiegend alpines Material auf, zum Gebirgsrand hin nimmt der Materialanteil aus dem
Schwarzwald (und Kraichgau) zu. Der große Grundwasserflurabstand erlaubt sowohl Trokkenabbau als auch Naßabbau.
Für die Planungsregion Mittlerer Oberrhein liegt der Regionalplan vom 12.02.1992 der
Raumnutzungskarte im Maßstab 1 : 100.000 vor (REGIONALVERBAND MITTLERER
OBERRHEIN 1993). Auf der Grundlage der Kieskonzeption 2000, erstellt am 10. Juni 1987
vom REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN, sind im Regionalplan Flächen als
„Schutzbedürftiger Bereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffvorkommen“ ausgewiesen.
Im Jahre 1986 beanspruchten 200 Abbaustellen bei Ausschöpfung bestehender Abbaukonzessionen eine Fläche von mehr als 4.000 ha (≈ 4 % der Planungsregion). Der Abbau von
Kiesen und Sanden konzentriert sich im wesentlichen auf die rheinnahen Bereiche. Nach
Kieskonzeption 2000 (REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 1987) sollen möglichst vorhandene Abbaustellen erweitert werden, auf die Eröffnung neuer Kies- und
Sandabbaustellen soll verzichtet werden (siehe Abb. 55). Der Kies- und Sandabbau soll
ferner räumlich konzentriert werden, um die Fortsetzung des Abbaus an raumordnerisch
nicht erwünschten Standorten entgegenzuwirken und längerfristig soll die Anzahl der betriebenen Abbaustellen verringert werden. Aus ökologischen Gründen soll künftig im rheinnahen Bereich der Abbau mineralischer Rohstoffe möglichst vermieden werden. Um die künftige Flächeninanspruchnahme zu minimieren, soll der Abbau in die Tiefe Priorität vor dem
Abbau in die Fläche haben. Dem stehen allerdings wasserwirtschaftliche Bedenken entgegen.
Folgende Seite:
Abb. 55:
Mittlerer Oberrhein - Auszug der Planungskonzept für den künftigen Kiesund Sandabbau (aus REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 1987)
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190
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Die Entwicklung bzw. Veränderung der Flächeninanspruchnahme in den letzten 50 Jahren
verdeutlicht ein kleiner Ausschnitt aus der Region südlich von Rastatt (siehe Abb. 56). Während im Untersuchungsgebiet im Jahre 1936 ca. 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche für den
Kies- und Sandabbau im Trockenbau beansprucht wurden (im Jahre 1951 ca. 7 ha), wurden
im Jahre 1994 ca. 247 ha Naß-Abbaufläche (z.T. bereits rekultiviert) beansprucht (siehe
Tab. 58). Gegenüber dem Jahr 1936 nahm im Jahr 1994 die beanspruchte Abbaufläche um
den Faktor 25 zu (die Siedlungsentwicklung seit 1936 um den Faktor 2,8).
Tab. 58:
Flächeninanspruchnahme zwischen 1935 und 1994 (auflaufende Flächen)
Siedlungsfläche
+ Gewerbe (ha)
87
1935
1951
1994
242
Abbaufläche
z. T. rekultiviert (ha)
10
7
247
Für den Abbau von Kies- und Sand sind für das Untersuchungsgebiet im RROP (1993) ca.
85 ha ausgewiesen.
Da Trockenabgrabung im Vergleich zum Naßabbau die Rohstoffvorkommen in dieser Region nur unzureichend ausnutzen und somit sehr flächenintensiv sind, sollen diese nach
Möglichkeit vermieden werden. Im Interesse der zukünftigen Sicherung der öffentlichen
Trinkwasserversorgung sind, soweit erforderlich, vorhandene Zwischenhorizonte der
Grundwasserleiter zu erhalten.
Folgende Seite:
Abb. 56:
Mittlerer Oberrhein - Historische Luftbildauswertung mit Informationen aus
dem RROP (1993)
Lw_12_600c.doc/26.06.98
192
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6.1.3.5 QUARZPORPHYRABBAU IM MULDENTALKREIS (REGION LEIPZIG)
Der Muldentalkreis wird im Regionalplan Westsachsen erfaßt, der z.Z. im Entwurf mit Stand
8/96 vorliegt (REGIONALER PLANUNGSVERBANDWESTSACHSEN 1996). Bestandteil
des Regionalplanes ist auch die Raumnutzungskarte im Maßstab 1:100.000. Im Regionalplan werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe
ausgewiesen. Für die Region Westsachsen wird ein jährlicher Bedarf an mineralischen
Rohstoffen von insgesamt 18 Mio. t geschätzt, davon 10 Mio. t Kiessand/Sand, 17 Mio. t
Natursteine und 1 Mio. t sonstige min. Rohstoffe. Die Durchschnittsmächtigkeiten der Lagerstätten liegen für Kiessand/Sand bei 10 m und für die Natursteine bei 40 m
Im Muldentalkreis wird durch eine Porphyrhügellandschaft geprägt, in der zahlreiche Quarzporphyrlagerstätten (Eruptivgestein) auftreten (siehe Abb. 57). Nach Regionalplan sollen die
für die Porphyrhügellandschaft typischen Biotope trockener und magerer Standorte auf
Kuppen und ehemaligem Militärgelände (Grimma, Wurzen) dauerhaft gesichert werden. Und
stillgelegte Steinbrüche, die sich zu wertvollen Biotopkomplexen entwickelt haben, sollen
nicht erneut für einen Rohstoffabbbau genutzt werden. Der Flächenbedarf pro Jahr wird für
den Kiessand/Sand-Abbau mit 55 ha und für den Natursteinabbau mit 7 ha angenommen.
Für einen 15-jährigen Bedarf wird eine Flächeninanspruchnahme durch den Kiessand/SandAbbau von 825 ha und für den Natursteinabbau von 105 ha prognostiziert.
Als Vorrangflächen für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe wurden im Regionalplan
für das o.g. Untersuchungsgebiet ca. 520 ha ausgewiesen (siehe Abb. 58). Die Flächeninanspruchnahme der Gewinnungsstätten wies in den Jahren 1934/35/38 bzw. auch noch
1951/53 ca. 49 ha auf. Im Jahr 1990 lag die Flächeninanspruchnahme bei ca. 215 ha.
Im Regionalplan wird gefordert, daß einer Überlastung einzelner Teilräume entgegenzuwirken ist. Der Erweiterung bestehender Abbaugebiete soll bei nachgewiesenem umwelt- und
naturschonendem Abbau der Vorzug vor dem Aufschluß neuer Lagerstätten gegeben werden. Dies kann sich somit, nach oben genannten Forderungen, nicht auf ehemalige Abbauflächen mit wertvollen Biotopkomplexen beziehen.
3
Das spezifische Gewicht der Vorratsberechnung für Quarzporphyr liegt bei ca. 2,6 t/m . Die
mittlere Abraummächtigkeit liegt zwischen 5 und 11 m. Der anfallende Abraum wird in der
Regel zur Abraumhalde auf dem Betriebsgelände transportiert und gemäß der Standsicherheitsnachweise verkippt und eingebaut. An die Förderanlagen schließen sich AufbereitungsLw_12_600c.doc/26.06.98
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und Verladeanlagen der Schotter- und Splitt sowie Pflastersteinproduktion an. Die Quarzporphyrwerke weise alle einen Bahnanschluß auf. Zu DDR-Zeiten reichte die Abnahme der
Produkte bis nach Rostock. Zur Zeit beschränkt sich die Abnahme auf den Raum Leipzig
und erfolgt zu ca. 95 % per LKW-Transport, vor 1990 wurden dagegen ca. 80 % per Bahn
befördert (siehe Tab. 59).
Die Anzahl der LKW-Frequenzen (einfach) ist von ca. 25.000 pro Jahr auf das Zehnfache
von ca. 264.000 pro Jahr gestiegen. Die Anzahl der Bahntransporte (einfach) ist von ca.
6.000 pro Jahr auf rund 400 gesunken.
Die Auslastungskapazität der Betriebe liegt z. Z. bei nur 70 %. Trotz des hohen Bedarfes an
Schotter und Splitt im Raum Berlin, kann z. Z. wegen der hohen (Bahn-)Transportkosten der
Berliner Markt nicht beliefert werden.
Folgende Seiten:
Abb. 57:
Abb. 58:
Aufnahme eines Quarzporphyrwerkes im Muldentalkreis
Muldentalkreis - Historische Luftbildauswertung mit Informationen aus
dem RROP (1996)
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195
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Tab. 59:
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Vergleich der Strukturen in ausgewählten Quarzporphyrwerken im Zeitraum vor und nach 1990
vor 1990
1996
überregional
bis Rostock
Raum Leipzig
Auslastung
ca. 100 %
ca. 70 %
Bahntransport
ca. 80 %
ca. 5 %
k.A.
350 TDM
6.600
25.000
400
264.000
Hauptabnahme
Kosten für die Bahninfrastrukur (Anschlußgebühren, Unterhalt)
Fahrzeugbewegungen (einfach)
* Bahn
* LKW
6.1.3.6 DETAILBEISPIEL KIESABBAU IN EINER FLUßAUE IN THÜRINGEN
Standort- und Situationsbeschreibung
In einer Flußaue lagern bedeutende Kies- und Kiessandlagerstätten bis zu einer Mächtigkeit von 60 m. Teilflächen der Kieslagerstätten wurden und werden bereits abgebaut, andere Flächen sind als Vorrangflächen für den Rohstoffabbau ausgewiesen. Die geologische Landesanstalt hält die ausgewiesenen Kiesvorkommen im Rahmen ihres Rohstoffsicherungskonzeptes für unverzichtbar.
Der Fluß durchfließt einen ca. einen Kilometer breiten quatären Talraum. Aufgrund der
geologischen Verhältnisse (Salinarablagerung des Zechsteins) treten vereinzelt Salzwasserauftriebsstellen, sowie aufgrund von Auslaugunsprozessen, natürlich entstandene, mit
Salzwasser gefüllte, bereits stark verlandete Stillgewässer in der Aue auf. Der Flußlauf ist
in diesem Flußabschnitt weitgehend naturnah und fast vollständig von einem standortgerechtem Gehölzsaum begleitet. Die Gewässergüte ist kritisch belastet bis mäßig verschmutzt.
Der Retentionsraum ist nicht bzw. kaum durch Überbauung beeinträchtigt. Die Aue wird
überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um mittel-intensiv bis extensiv geLw_12_600c.doc/26.06.98
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nutzte Grünlandflächen, die mit nur wenigen kleinen Gehölzgruppen und Einzelgehölzen
bestanden sind. Das Landschaftsbild wird durch die weiträumige Auenlandschaft geprägt.
Aufgrund des relativ naturnahen Flußlauf, der großflächigen extensiv bis mittelintensiv bewirtschafteten Grünlandflächen, den natürlichen Seen und den Salzauftriebsstellen haben
sich in der Aue Biotopkomplexe eingestellt, die vielen bedrohten Tier- und Pflanzenarten
Lebensraum bieten. Hier finden sich Pflanzengesellschaften der Roten Liste Thüringens
wie z.B. Kohldistelwiesen, Salzbinsenwiesen, Silgenwiesen. Außerdem bietet der Auenraum zahlreichen gefährdeten Tierarten v.a. Wiesenbrütern, aber auch Amphibien, Reptilien, Heuschrecken und Libellen Lebensmöglichkeiten und er wird von zahlreichen Vogelarten wie z.B. Fischadler, Brandgans, Großer Brachvogel, Kranich, Schwarzstorch,
Gänsesäger als Rastplatz während des Vogelzuges genutzt. Die Fauna des Gebietes wird
seit vielen Jahren von Mitarbeitern des ehrenamtlichen Naturschutzes intensiv beobachtet
und dokumentiert und das Gebiet gehört nachweislich zu den vogelreichsten Südthüringens.
Die dargestellte Flußaue ist im Landesentwicklungsplan als "Landschaftsteil mit gesamtstaatlicher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz" ausgewiesen. Zudem sind
mehrere Naturschutzgebiete bereits ausgewiesen oder in Planung, ein Naturschutzgebiet
ist als FFH-Gebiet37 gemeldet.
Als Böden treten in der Aue Vegen und vereinzelt staunasse Anmoorböden auf, im Bereich
der Salzauftriebsstellen treten salzbeeinflusste Böden hinzu. Zum Auenrand schließen
Braunerden an. Die Vegen weisen ein hohes natürliches Ertragspotential auf und sind sehr
gut für die Grünlandnutzung geeignet.
Als Kaltluftabflußbahn und Frischluftentstehungsfläche weist der gesamte Auenraum klimatische Ausgleichsfunktion für die randlich gelegenen Siedlungsflächen auf. Dies geben
auch die Festsetzungen im Regionalen Raumordnungsplan wider, der die größeren Siedlungen im Talraum als klimatische Belastungsgebiete und die Aue als Fläche mit hoher
Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft ausweist.
37
Biotope gemäß der EU-Richtlinie "Flora - Fauna - Habitat" (FFH-Biotope) zum Erhalt der
biologischen Vielfalt und natürlicher Lebensräume
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Die Besiedlung (eine Mittelstadt, mehrere Kleinstädte) schließt nahtlos an die Aue an, kleinere Siedlungsausläufer ziehen sich bis in die Aue. Die Talhänge werden von den Siedlungen, landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wald eingenommen.
Als Hauptverkehrsadern durchziehen zwei Bundesstraßen und eine Eisenbahnlinie den
Talraum randlich von Westen nach Osten sowie von Norden nach Süden. Im Rahmen des
Bundesverkehrswegeplanes sind Ortsumgehung für beide Bundes-straßen geplant. Die in
West - Ost - Richtung verlaufende Bundesstraße soll den Auenraum queren.
Im Ostteil der Aue bestehen bereits drei Kiesabbauflächen, die z.T. bereits vollständig abgebaut sind oder sich noch im Abbauvorgang befinden. Gleichzeitig finden sich dort die
Abbauflächen, bei denen in nächster Zukunft mit dem Abbau begonnen werden soll. Weiterer Vorrangflächen für die Rohstoffsicherung liegen im nördlich anschließenden Talraum
(außerhalb des Kartenausschnittes).
Zwei der im Rahmen der Kiesgewinnung entstandenen Kiesseen werden bereits zur Freizeitnutzung (Schwimmen, Surfen, Bootsfahrten, Angeln) genutzt. Die Kiesseen sind durch
ihre technischen Formen (steile Böschungen, "gerade" Uferlinien) geprägt. Ihre Wassertiefe liegt zwischen 10 und 35 m. Die bereits vollständig ausgebeuteten Kiesvorkommen
bzw. die dadurch entstandenen Kiesseen sollen gemäß der Planung der Gemeinde als
Wassersportzentrum genutzt werden. Ein Sportplatz im Retentionsraum der Aue wurde
bereits gebaut.
Der südlich der auequerenden Eisenbahnlinie liegende Talraum und die nordöstlich anschließenden Talhangbereiche (um die Siedlung) ist als Wasserschutzgebiet der Zone III
ausgewiesen. In diesem Auenabschnitt sind Wasserschutzgebiete der Zonen II und I festgesetzt. Hier wird Trinkwasser für 60.000 Einwohner gefördert.
Vorhabensbeschreibung
Im dargestellten Auenraum sind drei weitere Kiesabbauflächen (eine Erweiterungsfläche
einer bestehenden Abbaufläche, zwei neue Abbauflächen) geplant.
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Nutzungskonflikte
Alle Abbauflächen überlagern sich mit den im Landesentwicklungsplan als "Landschaftsteil
mit gesamtstaatlicher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz" ausgewiesen Flächen.
Grünlandflächen werden durch den Abbau in Wasserflächen umgewandelt.
Die geplante Erweiterung der Abbaufläche Nr.1 überlagert sich mit einem bestehenden
Naturschutzgebiet sowie dessen geplante Erweiterungsflächen.
Die geplante Ortsumgehung einer Bundesstraße quert den Auenraum und somit sowohl
die Erweiterungsflächen der Abbaufläche Nr. 1 als auch die geplanten Erweiterungsflächen
eines Naturschutzgebietes.
Zwei der geplanten Abbauflächen (Nr. 2 und 3) im Osten des Talraumes überlagern sich
mit ausgewiesenen Wasserschutzgebiet der Zonen II und I. Durch die geplanten Abbauflächen und die Freilegung des Grundwasser entsteht eine Gefährdung der Grundwasserqualität.
Auf folgender Seite:
Abb. 59: Kiesabbau in einer Flußaue
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Durch die im Rahmen des geplanten Kiesnaßabbaus neu entstehenden großen Wasserflächen verändert sich die kleinklimatische Situation, da die Wasserflächen eine höhere
Verdunstungsrate als die ehemaligen Grünlandflächen aufweisen. Dadurch kann sich die
Nebelhäufigkeit erhöhen und damit kann sich besonders bei Inversionswetterlagen die
Schadstoffkonzentration erhöhen. Außerdem wirken die Wasserflächen als klimatische
Ausgleichsflächen und nivellieren die Temperaturschwankungen, so daß Kaltluftabflußbahnen beeinträchtigt werden können.
Alle geplanten Abbauflächen überlagern sich mit landwirtschaftlich extensiv bis mittelintensiv genutzten Grünlandflächen.
Die geplante Erholungsnutzung als Folgenutzung bei den bestehenden Kiesseen, v.a. die
geplante Einrichtung eines Wassersportzentrums mit Bauwerken und Infrastruktureinrichtungen wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und Verlärmung verursachen, welche weitere Beeinträchtigungen für den Arten- und Biotopschutz zur Folge haben.
Die durch den geplanten Abbau der Kiesvorkommen entstehenden, möglichen Eingriffswirkungen auf Natur und Landschaft entsprechen den bereits im Kapitel Umweltwirkungen geschilderten. Die hier kurz charakterisierten Nutzungskonflikte belegen die
schwierige Situation in diesem Talraum.
Die Lösung der vielfältigen Konflikte beruht weniger auf objektiven, aufgrund wissenschaftlicher Daten und Modellen hergeleiteten Aussagen, sondern überwiegend auf
gesellschaftlichen Inwertsetzungen und Abwägung bezüglich der ökologischen und ökonomischen Grunddaten des dargestellten Raumes.
Wenn die Grünlandflächen, die landesweite Bedeutung für Biotope und Arten aufweisen
als Abbauflächen genehmigt werden, sind diese Flächen für den Naturschutz unwiederbringlich verloren. Ein zusammenhängender, großflächiger Auengrünlandverbund wird
verkleinert und zertrennt. Was das z.B. für die übrigen Wiesenbrüterpopulationen bedeutet, ist nicht genau prognostizierbar, dennoch muß mit dem Erlöschen von Populationen
gerechnet werden. Gleichzeitig ist der Rohstoffabbau für die wirtschaftliche Entwicklung in
der Region (Bauwirtschaft, Infrastruktur) von großer Bedeutung.
Im nächsten Abschnitt wird der Versuch unternommen Lösungsmöglichkeiten für die Nutzungskonflikte zu ermitteln. Dabei wird davon ausgegangen, daß alle Nutzungsansprüche
berechtigt sind und deshalb gleichwertig zu behandeln sind.
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Lösungsvorschläge
Um den benötigten Flächenverbrauch so gering wie möglich zu gestalten, sollte grundsätzlich geklärt werden, ob ein tieferer Abbau als 35 m möglich ist.
Die geplante Abbaufläche Nr. 1 wird um die Flächen des bestehenden Naturschutzgebietes reduziert, wobei eine Pufferzone von mindestens 200 m eingehalten werden sollte.
Generell sollten, wenn möglich, keine weiteren Wasserflächen entstehen, sondern die
ausgekiesten Flächen mit unbelastetem Erdaushub unter Geländeniveau wiederverfüllt
werden, so daß feuchte Grünlandflächen wiederhergestellt werden können.
Bei der Abbaufläche Nr. 1 wird der Abbau so vorangetrieben, daß nach Beendigung eines
Abbauschrittes bereits mit der Rekultivierung der Flächen begonnen wird. Nach Beendigung des Abbaus ist ein Teilbereich der Flächen als Erweiterungsfläche den bestehenden
Naturschutzgebiete zuzuordnen, während die übrigen Flächen wieder landwirtschaftlicher
Grünlandnutzung zugeführt werden sollten. Dabei ist es wichtig, daß die landwirtschaftliche
Nutzung durch Verträge mit den Naturschutzverwaltungen (Vertragsnaturschutz, Kulturlandschaftsprogramme u.ä.) extensiv betrieben wird.
Der bestehende Kiessee der Abbaufläche Nr. 1 könnte in seiner jetzigen Form erhalten
werden. Dabei sollte die Nordspitze nach Ende der Auskiesung durch einen Damm vom
"Restsee" getrennt werden und als Erweiterungsfläche dem bestehenden Naturschutzgebiet eingegliedert werden. Der größere südlichere See könnte in der Folgenutzung für Erholungszwecke genutzt werden, vorausgesetzt, daß ausreichend große Pufferflächen zwischen der Erholungsnutzung, dem Naturschutzgebiet und dem Flußlauf erhalten bleiben
bzw. hergerichtet werden.
Die geplante Ortsumgehung der Bundesstraße wird an den äußersten westlichen Rand der
Flußaue verlegt, die Querung der Aue erfolgt auf der ausgebauten alten Bundesstraße.
Der Anschluß an die Nord - Süd - Bundesstraße erfolgt entlang dem östlichen Auenrand in
nördlicher Richtung entlang der bestehenden Siedlungsfläche.
Auf die Auskiesung der Abbaufläche Nr. 3 wird aufgrund der Bedeutung für die Trinkwassergewinnung vollständig verzichtet. Die Fläche kann als Erweiterungsfläche für das westlich liegende Naturschutzgebiet eingegliedert werden.
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Die geplante Abbaufläche Nr. 2 wird um den Flächenanteil verkleinert, der mit sich mit dem
Trinkwasserschutzgebiet der Zone II überlagert. Nach Beendigung des Abbaus wird die
Fläche mit unbelastetem Erdaushub unter Niveau wiederverfüllt und als extensiv zu nutzendes Grünland wiederhergestellt.
Bei der Planung für das geplante Wassersportzentrum wird eine ausreichende Pufferzone
zu den geplanten Erweiterungsflächen des Naturschutzgebietes im Süden eingeplant. Alle
Infrastruktureinrichtungen werden am Ortsrand der Siedlung errichtet.
Angemerkt werden soll in diesem Zusammenhang noch, daß ein Ausweichen auf bereits
ausgewiesenen Rohstoffvorranggebiete im nördlichen Anschluß an den hier dargestellten
Auenausschnitt aufgrund der dort anzutreffenden Naturschutzproblematik lediglich eine
Problemverlagerung, aber keine Lösung darstellen würde. Je nach wirtschaftlicher Rohstoffnachfrage wird diese Problematik in den nächsten Jahrzehnten gelöst werden müssen.
Wie die Nutzungskonflikte in der Realität gelöst werden, wird den politischen Entscheidungsträgern bzw. Interessenvertretern überlassen bleiben. Die Verfahren zu der
Genehmigung der Abbauvorhaben, der Umgehungstraße und des Wassersportzentrums
sind z.Z. noch nicht abgeschlossen.
Resümee
Aufgrund der gesetzlichen Grundlage des Naturschutzrechtes sowie den im Landesentwicklungsplan getroffenen Festsetzungen ist die großflächige Inanspruchnahme der Aue
durch den Kiesabbau nicht vertretbar. Dennoch muß eine Kompromißlösung für alle beteiligten Nutzungsansprüche angestrebt werden. Dies bedeutet, daß eine Abbauerweiterung in
kleinerem Rahmen durchaus möglich ist, wobei die Naturschutzgebiete und die Trinkwasserschutzgebiete der Zone II als Tabuflächen für eine Abbautätigkeit gelten.
6.1.3.7 DETAILBEISPIEL HARTGESTEINSABBAU IN EINER MITTELGEBIRGSLANDSCHAFT
Das Gebiet ist ein altes Bergbaugebiet. Hier wurde und wird der Abbau von Diabas, Kalk,
Tonschiefer, Grauwacke, Basalt und Betonit sowie von Ton betrieben. Im Regionalen
Raumordnungsplan sind mehrere Flächen als "Gebiete oberflächennaher Lagerstätten"
festgesetzt. Für ein Gebiet ist die Abbaugenehmigung beantragt. In einem bereits bestehenden Steinbruch ist eine Änderung der Folgenutzung und damit des RekultivierungsplaLw_12_600c.doc/26.06.98
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nes beantragt. Die folgenden Beispiele sind repräsentativ für den Bereich des Hartgesteinabbaus.
Die naturräumliche Situation kann wie folgt charakterisiert werden:
Es handelt sich hier um eine typische Mittelgebirgslandschaft. Der geologische Aufbau und
damit die Reliefierung und vorkommenden Bodentypen sind äußerst vielfältig.
Das Landschaftsbild ist geprägt durch mehr oder weniger enge Talräume, die von Waldkulissen auf den Bergrücken und steileren Talflanken umschlossen werden. In den Tal- und
flacheren Talhanglagen dominiert die landwirtschaftliche Nutzung.
Bei den Walgebieten handelt es sich überwiegend um mittelalte Mischwaldbestände mit
einem hohen Buchenanteil. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung überwiegt aufgrund des
kühl-feuchten Klimas die Grünlandnutzung mit Wiesen und Weiden, wobei die Schafbeweidung einen größeren Anteil bei der Bewirtschaftung der Grünlandflächen aufweist.
In den Tälern und entlang der Talflanken liegen auch die Siedlungsflächen: Dörfer, Kleinund Mittelstädte.
Beispiel 1: Änderung eines Rekultivierungsplanes in einem Diabassteinbruch
Standort- und Situationsbeschreibung
Der Diabassteinbruch ist seit ca. 10 Jahren im Betrieb. Die Firma plante auf einem Teilbereich der Flächen als Folgenutzung Baustoffrecycling zu betreiben. Diese Folgenutzung
wurde im Rekultivierungsplan festgeschrieben. Für die übrigen Steinbruchfläche war die
Rekultivierung von Wald- und Grünlandflächen ohne größere Rückverfüllung mit unbelastetem Erdaushub geplant. Lediglich die Tiefsohlen und die Hangbereiche sollten angeglichen werden. Außerdem war die Renaturierung eines im Rahmen des Abbaus verrohrten
Bachabschnittes festgesetzt sowie einen nordwest-exponierten Steilwandbereich des
Steinbruches zu erhalten.
Die geltende Rekultivierungsplanung umfasst einen Zeitraum von 18 Jahren.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung wurden bereits vier Jahre nach der Genehmigung der Abbau- und Rekultiverungsplanung nicht mehr die Rohstoffmengen abgebaut, die als Grundlage des Zeithorizontes dem Rohstoffabbau zugrunde gelegt worden
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waren. Hinzu kam, daß Teilbereiche der geplanten Abbaurohstoffe nicht abbauwürdig waren und somit auch nicht abgebaut wurden. Zudem konnte die Firma eine Baustoffrecyclinganlage in einem anderen ihrer Steinbrüche einrichten, so daß auf das geplante Gelände in diesem Steinbruch verzichtet werden konnte.
Vorhabensbeschreibung
Die Steinbruchbetreiber möchte die Flächen, auf denen ehemals die Errichtung einer Baustoffrecylinganlage geplant war, mit unbelastetem Erdaushub rückverfüllen.
Nutzungskonflikte und Lösungsvorschläge
Die geplante Rückverfüllung erforderte nach 7 Jahren Betriebsdauer eine Änderung des
Rekultivierungsplanes. Grundprämisse war, daß die landschaftspflegerischen Zielaussagen des bestehenden Rekultivierungsplanes in die neue landschaftspflegerische Begleitplanung integriert werden mußten, um ein erneutes Planfeststellungsverfahren zu umgehen. Ein erster Entwurf wurde im zuständigen Bergamt allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Dabei stimmten alle Träger öffentlicher Belange dem Vorhaben
zu. Vom Vertreter des Forstamtes wurde der Wunsch einer weitergehenden Rückvefüllung
geäußert, um die durch den Steinbruch entstandene Hohlform als Vermeidung für die Lagerung von Erdaushub in noch unbeeinträchtigten Landschaftsteilen zu nutzen. Der Vorschlag wurde begrüßt und ein erneuter Entwurf auf Grundlage der Entwicklungsziele des
alten Rekultivierungsplanes erarbeitet.
Um den vorgegebenen Planungsprämissen zu entsprechen, wurde eine erneute Vermessung des Geländes durchgeführt und alle 50 m Querprofile erstellt. Somit konnte sowohl
die künftig zu erwartende Abbaumenge als auch das Volumen für die Wiederverfüllung mit
Erdaushub berechnet werden. Dabei ergab sich, daß die ehemals errechneten Abbauvolumina falsch waren. Die ursprüngliche Planung errechnete als Gesamtabbauvolumina, die
gleichen Mengen, die nach der neuen Vermessung zukünftig noch zum Abbau zur Verfügung stehen werden. Die Erklärung für diesen scheinbaren Widerspruch lag in den unterschiedlichen Untersuchungstiefen der beiden Pläne begründet. Die neue Vermessung war
wesentlich genauer durchgeführt worden. Somit mußten im Rahmen der neuen Planung
die Zeithorizonte für die Abbau- und Rekultivierungstätigkeit entsprechend verschoben
werden.
Ein weiteres Problem war die berechtigte Sorge der Anliegergemeinde über zusätzlichen
Transportverkehr durch die teilweise Rückverfüllung des Steinbruches. Dieses wurde daLw_12_600c.doc/26.06.98
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durch gelöst, daß die Planung festschreibt, daß die Anlieferung von unbelastetem Erdaushub so geregelt wird, daß i.d.R. die Lieferfahrzeuge Aufbereitungsprodukte des Steinbruchs als Rückfracht laden und somit kein bzw. wenig zusätzlicher Transportverkehr hinzukommt.
Die landschaftspflegerischen Zielaussagen konnten ohne größere Schwierigkeiten in den
neuen Plan eingearbeitet werden. Aufgrund der neuen Reliefierung in der Folgenutzung
entsteht eine Geländemorphologie, die dem ursprünglichen Mittelgebirgscharakter dieses
Landschaftsausschnittes mehr entspricht, als die ursprüngliche Planung, wobei durch die
Erhaltung eines süd-, west- und nordexponierten Steilwandbereiches die bergbauliche
Nutzung des Gebietes wiedergespiegelt wird und gleichzeitig Extremstandorte für seltene
Tier- und Pflanzenarten entstehen. Aufgrund der neuen Geländegestaltung mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Expositionen und Hangneigungen und der Anlage von "Übergangsbiotopen" in Form eines gestuften Waldmantels, den die ursprüngliche Planung nicht
vorsah, entstehen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten Lebensräume und ein reich
strukturiertes, harmonisches Landschaftsbild.
Der neue Planentwurf wurde in Einzelgesprächen mit allen Trägern öffentlicher Belange
abgestimmt, bevor die Planunterlagen zur Genehmigung dem zuständigen Bergamt eingereicht wurden. Somit konnten im Vorfeld durch sorgfältige Planung und Abstimmung alle
Konfliktpunkte ausgeräumt werden. Die Planung wurde genehmigt. Der Planungszeitraum
betrug ca. ein Jahr.
Beispiel 2: Neuanlage eines Steinbruches zur Hartgesteingewinnung
Standort- und Situationsbeschreibung
Das Landschaftsbild des dargestellten Raumes wird durch den Wechsel von bewaldeten
Bergrücken und den landwirtschaftlich genutzten Talräumen und Talhängen, den eingestreuten Siedlungen und den Rohstoffabbaugebieten geprägt. Zwischen den fünf Siedlungsflächen liegen 9 Abbauflächen, die z.T. bereits vollständig ausgebeutet sind, z.T.
noch dem Rohstoffabbau unterliegen (vgl. Abb. 60). Die Geländemorphologie fällt im Bereich des geplanten Abbaus relativ steil von der Bundesstraße auf ca. 500 m üNN bis auf
ca. 350 m üNN im Talraum hin ab.
Der Regionale Raumordnungsplan weist die geplante Abbaufläche als "Gebiet für den Abbau oberflächennahen Lagerstätten" aus.
Das geplante Abbaugebiet liegt nördlich einer Bundesstraße zwischen zwei bereits ausgebeuteten Abbauflächen. Die größere der beiden Abbauflächen wurde nicht vollständig
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abgebaut, da die Abbaugrube aufgrund der massiven Klüftigkeit der anstehenden Gesteinen große Probleme mit der Fassung des Sickerwassers hatte. Die Grube ist heute bis an
den Rand wassergefüllt.
Die geplante Abbaufläche wird überwiegend Waldflächen, aber auch mittelintensiv genutzte Grünlandflächen beanspruchen. Bei den Waldbeständen handelt es sich um Mischwaldbestände der mittleren Altersstufenklassen (40 bis 80- jährig). Der Wald besitzt klimatische Ausgleichsfunktion und versorgt als Frischluftentsteh- ungsgebiet die randlich gelegenen Siedlungsflächen.
Nördlich der geplanten Abbaufläche schließt in einer Entfernung von ca. 500 m eine Siedlungsfläche an. Die zwischen der Siedlung im Norden und dem Wald im Süden gelegenen
landwirtschaftlichen Nutzflächen sind im Regionalen Raumordnungsplan als " Gebiet landwirtschaftlich wertvoller Böden" ausgewiesen. Westlich der geplanten Fläche fließt ein kleines Fließgewässer und folgt der Geländemorphologie hangabwärts bis in die Siedlung. Ein
kleiner Bach durchfließt die extensiven Grünlandflächen und weist einen natürlichen
Bachlauf auf.
Das Gebiet ist im Regionalen Raumordnungsplan als "Gebiet für die Grundwasser- sicherung" festgesetzt und das dargestellte Gebiet liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Besonders geschützte Biotopstrukturen gemäß § 20 BNatSchG oder "Rote-Liste-Arten" wurden bei der Bestandsaufnahme nicht festgestellt. Dennoch stellen die Waldflächen im
Wechsel mit den Grünlandflächen und dem kleinen Fließgewässer westlich der geplanten
Abbaufläche einen Biotopkomplex dar, der vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum
bietet.
Als Hauptverkehrsachse verläuft eine Bundesstraße am Ost- und Südrand des Gebietes.
Die Siedlungsflächen sind über Kreisstraßen miteinander verbunden.
Vorhabensbeschreibung
Auf einer Fläche nördlich der Bundesstraße soll zwischen zwei bereits bestehenden Abbauflächen ein weiterer Abbau von Hartgesteinen erfolgen. Die geplante Abbaufläche wird
unter 10 ha betragen, so daß keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden
muß. Der Antrag zur Abbaugenehmigung wurde bereits vor mehreren Jahren gestellt.
Folgende Seite:
Abb. 60: Anlage eines Steinbruchs zur Hartgesteingewinnung
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Nutzungskonflikte
Die bei diesem Abbauvorhaben entstandenen Konflikte beruhen nicht nur auf Nutzungskonflikten, sondern ergeben sich auch aufgrund unkoordinierter Verfahrensweisen
des Steinbruchbetreibers und der Behörden. Der Antragsteller versäumte trotz Aufforderung durch die Fachbehörden entscheidende Verfahrensunterlagen einzureichen. Zudem
wurden einige Träger öffentlicher Belange, z.B. das Landwirtschaftsamt zu spät in das
Verfahren eingeschaltet.
Der Forst erteilt die Waldrodungsgenehmigung nicht, bevor nicht mindestens 80% der Ersatzaufforstungsflächen bereitgestellt sind. Obwohl dieser Sachverhalt dem Antragsteller
bekannt war, wurde erst sehr spät mit der Suche geeigneter Flächen begonnen. Da das
Gebiet bereits einen hohen Waldanteil aufweist, dauert die Suche nach entsprechenden
Flächen an.
Das Landwirtschaftsamt verweigert die Entlassung der beiden ersten als Aufforstungsflächen vorgesehenen Flächen, weil es sich hierbei um Flächen mit landwirtschaftlich wertvollen Böden handelt, die im dargestellten Raum "Mangelware" sind. Da die Landwirtschaft hier bereits bis auf drei Haupterwerbsbetriebe im Nebenerwerb durchgeführt
wird, sind solche Standorte zur Erwerbssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe unverzichtbar.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die vom Forst geforderten Ersatzaufforstungs- flächen
nur dann zu befürworten, wenn der Steinbruch nach Ende der Abbautätigkeit nicht aufgeforstet wird, um den Waldanteil in der Region nicht noch weiter zu erhöhen. Als Folgenutzung für den Steinbruch weist der Regionale Raumordnungsplan "Renaturierung" aus.
Aufgrund der hohen Klüftigkeit der Gesteine in der benachbarten Abbaugrube bestehen
Bedenken des Wasserwirtschaftsamtes, ob im geplanten Abbaugebiet ähnlich Wassermassen auftreten könnten und die Neubildungsrate des Grundwassers beeinträchtigen könnten. Zudem bestehen Befürchtungen seitens der Naturschutzbehörde und des Forstes,
daß durch die geplante Abbautätigkeit ein Absenkungstrichter entsteht, so daß mit weiteren Beeinträchtigungen der umgebenden Waldflächen gerechnet werden muß.
Der Steinbruchbetreiber hat noch keinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gemäß
der Landschaftsschutzverordnung des Landschaftsschutzgebietes eingereicht. Die Gemeindevertretung der hangabwärts gelegenen Siedlung befürchtet für ihren Ort Immissionsbeeinträchtigungen .
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Lösungsvorschläge
Das Forstamt verzichtet auf einen Teil der Ersatzaufforstungsflächen und zieht stattdessen
die Walderhaltungsabgabe ein.
Das Landwirtschaftsamt entläßt zumindest einen Standort mit wertvollen landwirtschaftlichen Böden aus der landwirtschaftlichen Nutzung, so daß dieser aufgeforstet werden kann.
Als Sicht- und Immissionsschutz für die hangabwärtsgelegene Ortschaft wird ein Randbereich der Waldflächen erhalten.
Die Renaturierung des Steinbruches erfolgt ohne Aufforstungsflächen.
Der Antrag zur Ausnahmegenehmigung gemäß der Landschaftsschutzverordnung wird
eingereicht.
Um größere Sickerwassermengen zu vermeiden wird ein Mindestabstand von 100 m zur
benachbarten,
wassergefüllten Grube eingehalten.
Der
Waldbestand
dieser
Ab-
standsflächen wird erhalten.
Ein hydrogeologisches Gutachten wird in Auftrag gegeben.
Der Antragsteller sollte die Planung und Verfahrensregelung durch ein erfahrenes Planungsbüro durchführen lassen.
Um auf Veränderung im Abbaubetrieb schnell und flexibel reagieren zu können und mögliche, auftretende Konfliktpunkte rasch einer Lösung zuzuführen, sollte jedes Abbauvorhaben
von einem Rekultivierungsausschuß begleitet werden. Rekultivierungsausschüsse existieren
zur Zeit in Hessen. Sie sind ein relativ neues Instrument für ein Management von Rohstoffabbau und Naturschutz. Eine gesetzliche Grundlage gibt es für die Ausschüsse nicht.
Sie basieren auf "Agreements", die Behörden (v.a. Bergamt und Naturschutzbehörden)
untereinander und mit den Betriebsfirmen aushandeln. Ein Ausschuß setzt sich aus einer
Person von je einer Fachbehörde, der Gemeinde und evtl. eines § 29 - Verbandes sowie
des Abbaubetriebes zusammen. Einmal pro Jahr sollte der Abbaubetrieb vor Ort besichtigt
werden. Anstehende Probleme können dabei erörtert und wenn möglich direkt gelöst wer-
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den. Die Ergebnisse werden protokolliert, allen Beteiligten zugestellt und sind dann, sofern
keine Einsprüche auftreten, verbindlich.
Die Arbeit der zur Zeit bereits bestehenden Rekultivierungsausschüsse wird sehr positiv
bewertet. Auch die meisten Firmenbetreiber stehen den Rekultivierungsausschüssen positiv
gegenüber. Befürchtungen bestehen v.a. gegen überzogene, sprich Geld kostende, Forderungen des Naturschutzes.
Resümee für die beiden vorgestellten Beispiele zum Hartgesteinsabbau:
Die Beispiele zeigen auf, daß eine der wichtigsten Lösungsstrategien für Konfliktvermeidung
und Konfliktlösungen die frühzeitige Beteiligung aller betroffenen Träger öffentlicher Belange
ist.
6.1.4 FAZIT
I.
Problematik der Eingriffs-Ausgleichs-Relation
Die Beurteilung der durch Abbautätigkeit verursachten Eingriffswirkungen durch die Naturschutzverwaltung ist sehr differenziert zu betrachten. Von seiten der Abbauindustrie wird
mit Recht auf umfangreiche Rekultivierungsleistungen und -erfolge hingewiesen. In manchen Fällen kann unter der Voraussetzung der strikten Anwendung der naturschutzrechtlichen Rangfolge
• der Eingriffsvermeidung (Standortprüfung)
• der Eingriffsminimierung (vielfältige Einzelmaßnahmen)
• der Eingriffskompensation (Ausgleich, Ersatz, Rekultivierung, Renaturierung)
eine mittel- und langfristig positive Entwicklung von bestimmten Landschaftsteilen herbeigeführt werden. In manch anderen Fällen werden bedeutsame Biotopstrukturen und Landschaftsteile unter erheblicher Beeinträchtigung regionaler Naturschutzziele langfristig zerstört.
Sofern keine besonderen Biotopstrukturen oder Landschaftsteile durch den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe in Anspruch genommen werden, besteht die erheblichste und nachhaltigste Eingriffswirkung i.d.R. in der Veränderung des Wasserhaushaltes.
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II.
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Unternehmerische Verantwortung und soziale Kompetenz
Die Beurteilung und Bewertung von Eingriffs-Ausgleichs-Relationen ist durch fachliche
Ermessenspielräume gekennzeichnet und ausschließlich konkret einzelfallbezogen möglich. Eine sehr große Rolle bei der Bewältigung der Genehmigungsverfahren durch Unternehmen spielen die jeweils beteiligten individuellen Persönlichkeiten (Behörden- und Unternehmensvertreter sowie beratende Umweltplaner).
Entsprechend individueller Präferenzen und Kompetenzen werden Ermessensspielräume
durch Behördenvertreter ausgeschöpft. Im Rahmen dieser Ermessensspielräume können
Genehmigungserfolg und Mißerfolg von den sozialen Fähigkeiten der Beteiligten sowie
dem erworbenen Image des Unternehmens abhängen (Kooperationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Ernsthaftigkeit), denn die auftretenden Probleme werden meist konkret in Form
zwischenmenschlicher Unterredung erörtert und gelöst.
III.
Probleme mit der Forstverwaltung
Historisch bedingt nehmen die Forstverwaltungen auch gegenüber den Naturschutzverwaltungen eine dominante Rolle ein. Hierdurch entstehen im Hinblick auf den Abbau
mineralischer Rohstoffe v.a. in den waldreichen Mittelgebirgslandschaften vermeidbare
naturschutzrelevante Probleme.
Bewaldete Abbauflächen bedürfen i.d.R. neben der naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigung einer forstrechtlichen Rodungsgenehmigung. Mit der Erteilung der Rodungsgenehmigung ist i.d.R. die Verpflichtung zur Anlage einer flächengleichen Ersatzaufforstung verbunden. Unabhängig davon, daß eine Ersatzaufforstung ebenfalls wieder einer Eingriffsgenehmigung bedarf, ist häufig als Rekultivierungsziel ebenfalls eine
Wiederaufforstung vorgesehen. Nach Abbau- bzw. Rekultivierungsende wird sich demnach
die ursprüngliche Waldfläche verdoppeln.
Gerade in Mittelgebirgslandschaften kann es aber Ziel des Naturschutzes sein, den Waldanteil zurückzuführen. Zudem wäre es naturschutzrechtlich streng genommen notwendig,
nach erfolgter Wiederaufforstung der Abbaufläche, die zwischenzeitlich vorgenommene
Ersatzaufforstung zu entfernen. Änderungen der Wald- und Forstgesetze wären im Hinblick auf das flächengleiche Ersatzaufforstungsgebot zu prüfen. Häufig verzögert insbesondere die Suche nach möglichen Ersatzaufforstungsflächen unnötig die Genehmigungsverfahren.
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Priorität der Folgenutzung Naturschutz
In den letzten Jahren kann bezüglich des "Anspruchsverhaltens" seitens der Naturschutzbehörden und -verbänden im Rahmen der Genehmigungsverfahren eine Veränderung
beobachtet werden. Zunehmend wird bei Vorhaben des Festgesteinsabbaus die Forderung
gestellt, möglichst wenige Maßnahmen nach Beendigung des Betriebs durchzuführen, um
eine ungestörte Sukzession zu ermöglichen.
Das Konzept der Rekultivierung einschließlich der Maßnahmen zur Wiederaufforstung
sollte dahingehend modifiziert werden, daß auch beim Naßabbau von Lockergesteinen und
ggf. beim Trockenabbau von Lockergesteinen vorrangig Renaturierungen unter der Priorität der Folgenutzung Naturschutz durchgeführt werden. Zusätzliche Parallelnutzungen
(z.B. Freizeitnutzung) sind i.d.R. nur bei außergewöhnlich großen Abbauflächen ökologisch
sinnvoll.
V.
Vollzugs- und Kontrollprobleme
Abbauzeiträume umfassen in der Regel mehrere Jahrzehnte. Aufgrund kleinräumlich variierender Eigenschaften der mineralischen Rohstoffe und nicht vorhersehbarer Veränderungen in Nachfrage und Marktentwicklung entspricht die Planung meist nicht dem tatsächlichen Abbau- und Rekultivierungsfortschritt, sowohl in zeitlicher als auch in räumlicher
Hinsicht. Da die Genehmigungsunterlagen eine planerisch verbindliche Konkretheit und
Bestimmtheit aufweisen müssen, könnte durch die Einrichtung von regelmäßig überprüfenden Rekultivierungsausschüssen, wie es bereits z. T. in Hessen praktiziert wird, schnell
und flexibel auf Veränderungen im Abbaubetrieb reagiert und auftretende Konfliktpunkte
rasch einer Lösung zuführt werden.
Aufgrund der starken Nachfrage nach Bauschuttrecylingkapazitäten wurden in viele Hartgestein-Tagebauen Betriebsanlagen zum Baustoff-Recycling integriert. Hier entsteht ggf.
eine Gefährdung von Rekultivierungszielen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht aufgrund
der dauerhaften Etablierung von unerwünschten Industriegebieten auf den Abbauflächen
im Außenbereich. Ein Baustoff-Recycling ist planungsrechtlich nicht in Gewerbe-, sondern
ausschließlich in Industriegebieten möglich. Da Industriegebiete insbesondere in ländlichen
Regionen selten sind, entstehen für manche Unternehmen mittel- und langfristig Probleme
der Flächenverfügbarkeit bzw. Flächenalternativen.
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6.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN DER FORSTWIRTSCHAFT
Der Wald hat folgende drei Funktionen, die in § 1 des Bundeswaldgesetzes Erwähnung
finden:
• Nutzfunktion (wirtschaftlicher Nutzen)
• Schutzfunktion (Verhinderung von Erosion, Klimaschutz, Regelung des Wasserhaushaltes, Reinhaltung der Luft, Lebensraum für Tiere usw.)
• Erholungsfunktion (für die Bevölkerung)
Nach ELSAßER (1991) hat eine Aufforstung folgende Einflüsse auf die Umwelt:
1.
Einflüsse auf den Wasserhaushalt
2.
Einflüsse auf die Wasserqualität
3.
Bodenerosion
4.
Bodenverdichtungen
5.
Einflüsse auf die Luftqualität
6.
Klimatische Auswirkungen
7.
Lärmminderung
8.
Biotop- und Artenschutz
9.
Landschaftsbild und Erholungseignung
10. Zusammenfassende Bewertung
6.2.1 EINFLÜSSE AUF DEN WASSERHAUSHALT
Generell ist mit einer gleichmäßigeren, gleichzeitig aber auch oft mit einer verringerten
Wasserspende zu rechnen. Die Höhe der Wasserspende ergibt sich aus einer hydrologischen Gleichung. Niederschlags- und Zuflußsumme abzüglich des Abflusses und der Verdunstung ergeben die Höhe der Wasserspende. Die Gesamtverdunstung ist in hohem Maße
vom Jahresverlauf der Temperatur abhängig; der Einfluß der Pflanzen wird vom Wasserangebot und von den Arteigenschaften, von der Standortqualität und von der Bestandesdichte
und -alter bestimmt. Zu erwähnen ist, daß Wald eine hohe Speicherkapazität von Wasser
besitzt. Aufforstungen in niederschlagsreichen Regionen, auf Böden geringer Wasserspeicherkapazität oder wenig wasserdurchlässigen geologischen Formationen sind aus Gründen
des Hochwasserschutzes als besonders wertvoll einzustufen. Hingegen können Aufforstungen in relativ trockenen Regionen möglicherweise zu Nutzungskonflikten mit anderen
Grundwassernutzern führen, da unter Wäldern generell weniger Grundwasser neu gebildet
wird.
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6.2.2 EINFLÜSSE AUF DIE WASSERQUALITÄT
Bei der Aufforstung von Ackerflächen verbessert sich die Qualität des Grundwassers nachhaltig durch den verminderten Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sowie durch den
Einfluß der Pflanzenbestände selbst. Die Pflanzen absorbieren nur teilweise die Stoffeinträge und die Überschüsse werden ausgewaschen. Ein Teil dieser Überschüsse wird tiefer im
Boden festgelegt und mikrobiell abgebaut, während der Rest in das Grundwasser gelangt.
Die Höhe der Grundwasserbelastung hängt von folgenden Faktoren ab:
• Art, Dosis und Zeitpunkt der Einträge durch Düngung und Niederschläge
• Niederschlagsverteilung
• Höhe und Zeitpunkt der Pflanzensorption
• Aufnahme- und Abbaukapazität des Bodens (ebenfalls durch den Pflanzenbestand beeinflußt)
• Bereits existierende Belastung der Böden
In Wäldern sind die Stoffrachten, die mit den Niederschlägen zum Boden gelangen in der
Regel deutlich höher als im Freiland. ELSAßER (1991) hält fest: „Aus Untersuchungen der
Depositionsraten freier Protonen an 48 über die Bundesrepublik verteilten Fichtenaltbeständen ließen sich für den Bestandesniederschlag mittlere Gesamtsäureeinträge hochrechnen,
die die Freilandwerte um das sechs- bis achtfache übertrafen. Allein die Depositionen von
NO3-N und SO4-S betrugen im Durchschnitt 12,7 bzw. 46 kg/(haáa) und waren damit gegenüber Freilandverhältnissen verdoppelt bzw. verdreifacht. Im Vergleich mit den Angaben
anderer Autoren liegen diese Werte sogar noch relativ niedrig“.
Desweiteren muß beachtet werden, daß zwischen den Baumarten Unterschiede bestehen.
Die jährlichen Depositionen sind in immergrünen Nadelwäldern höher als in Laubwäldern, da
diese während der Vegetationsruhe mit dem Laub einen großen Anteil ihrer Filterkapazität
verlieren.
Durch die Düngung in der Landwirtschaft jedoch werden die Böden und Gewässer in einem
weitaus stärkerem Maß belastet, wobei vor allem Nitrat zu einem großen Problem geworden
ist. Von durchschnittlich 230 kg/ha und Jahr ausgebrachtem Stickstoff werden in diesem
Zeitraum ca. 60-70 kg/ha ausgewaschen, noch einmal die gleiche Menge wird im Boden
immobilisiert, und weitere 50 kg/ha gelangen gasförmig in die Atmosphäre. Der Rest wird
von den Pflanzen aufgenommen.
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Da Waldböden ganzjährig bedeckt und tiefer durchwurzelt sind, können mehr Nährstoffe
aufgenommen werden. Es wurden bedeutende Reduktionen von Stickstoff, Phosphor und
anderen Ionen festgestellt. Es sei erwähnt, daß viele versauerte Waldböden zur Kompensation gekalkt werden. „Dadurch können - je nach Standortverhältnissen - Stoffumsetzungen
in der Humusauflage so stark beschleunigt werden, daß Stickstoff und Schwermetalle verstärkt ausgewaschen werden“ (ELSAßER 1991). Da diese Kalkungen aber im Gegensatz
zur landwirtschaftlichen Düngung (jährlich) nur einmalig erfolgen, verringern sich die Austragsraten mit dem zeitlichen Abstand von der Kalkung.
Neben den Niederschlags- und Sickerwasserkonzentrtionen übt die jeweilige Bodenart einen
Einfluß auf die Grundwasserbelastung aus. So verfügen feinkörnige bzw. tonreiche Substrate über höhere Sorptionskapazitäten als Sandböden. „Humusanteile, vor allem in Waldböden, erhöhen zusätzlich die Filterwirkung“. Beachtet werden muß weiterhin, daß ein direkter Vergleich der Grundwasserqualitäten unter Wald und unter Acker grundsätzlich
schwierig ist, da die Grenzen der Wassereinzugsgebiete in der Regel nicht mit denen der
Landbewirtschaftungsformen identisch sind. Untersuchungen von Brunnen ergaben aber
eine durchschnittliche Stickstoffbelastung von 20 mg/l für Wassereinzugsgebiete mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung, für Waldgebiete dagegen nur 1-3 mg/l.
Nach Beendigung der Düngung werden die im Boden akkumulierten Nährstoffe zunächst
weiterhin ausgewaschen, so daß nach einer Aufforstung von Ackerflächen erst nach einiger
Zeit mit einer Grundwasserverbesserung zu rechnen ist. Z.B. können erst nach etwa zwei
Jahrzehnten nach Düngungsstop halbierte Stickstoffausträge beobachtet werden.
6.2.3 BODENEROSION
Die Pflanzendecke dämpft die Aufprallwucht der Niederschläge, speichert das Niederschlagswasser und bremst den Abfluß. Die Wurzeln festigen die Bodenstruktur und tragen
über den Aufschluß des Gefüges zur besseren Versickerung bei. Beim Ackerbau kann
allerdings die Bodenqualität über gesteigerte Erosion durch Wasser, Schnee und Wind
beeinträchtigen sowie zu erhöhten Bodenverdichtungen führen.
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6.2.4 BODENVERDICHTUNGEN
Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt eine wesentlich intensivere Bodenbearbeitung als im Wald, in dem der Maschineneinsatz wesentlich seltener und auf Rükkegassen beschränkt ist. Die gravierendsten Bodenschäden treten aber bereits bei der
erstmaligen Befahrung ein. Aufgrund ihrer begrenzten Tiefenwirkung können mechanische
Auflockerungen nicht alle Verdichtungsschäden beheben. Das Ausmaß des Bodenaufschlusses durch Bäume hingegen ist primär standortabhängig, doch es finden sich auch
arttypische Unterschiede in der Wurzelausbildung.
Sowohl grobkörnige Sandböden als auch sehr feinkörnige Tonböden sind hinsichtlich ihrer
Verdichtungsgefahr weniger gefährdet als z.B. schluffreiche, lehmige Böden, die in der
Regel die besten Ackerstandorte sind.
6.2.5 LUFTQUALITÄT
Die unterschiedlichen Bodennutzungsarten können die Luftqualität durch Emissionen verschlechtern, diese aber auch u.U. durch die Filterung von Immissionen verbessern. Bei der
landwirtschaftlichen Bodennutzung ist zum einen mit eventuellen Geruchsbelästigungen
durch Düngung und Pestizide, zum anderen mit einem Anstieg der Aerosolfracht durch die
erhöhte Winderosion zu rechnen.
Das Filtervermögen von Pflanzen hängt von deren Windbremsung und der Größe der Beschaffenheit ihrer Oberflächen ab. Holzgewächse zeigen durch Ihre Stämme, Äste und
Zweige eine vergrößerte Oberfläche auf. Dadurch kommt es zu einer stärkeren Windbremsung. Dies führt zu einer schnelleren Sedimentation der Luftverunreinigungen. Dabei filtern
Waldbestände Immissionen besser als andere Vegetationsformen. Das höchste Filtervermögen zeigen Wälder mit hohen Fichtenanteilen, während buchen-, hainbuchen- und tannenreiche Bestände mittlere Filterleistungen aufweisen. Eichen- und Kiefernwälder zeigten
geringere Filterkapazitäten auf.
Sämtliche Grünbestände sind in der Lage Aerosole intensiver zu filtern als gasförmige Verunreinigungen. Dabei ergaben sich in einem Waldgebiet, das aus verschiedenen Betriebszyklen mittlerer Staubfangkapazität bestand, über eine Distanz von 5 km für Partikel von 10
µm Durchmesser (bzw. 7, 6, 5, 4 µm) Falloutverluste von 96 % (76 %, 56 %, 27 %, 9 %); bei
Grasland liegen diese Werte nur bei 16 % (8 %, 4 %, 2 %, < 1 %).
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Die Filterleistung gegenüber Gasen erreichen in den Waldstrukturen die 1,3- bis 2,2-fache,
an exponierten Geländeteilen sogar die bis zu zehnfache Höhe der Freilandwerte. Bei Messungen der Bleikonzentrationen in der Luft ging der Bleigehalt der Luft in einem dichten
Fichtenbestand von 300 auf 10 ppm zurück, über einer Wiese auf der gleichen Distanz nur
auf 40 ppm.
Die den Äckern gegenüber rauhere Oberfläche der Wälder führt zu vermehrten Turbulenzen, die den vertikalen Luftaustausch aktivieren. Dadurch werden die immissionsbelasteten
Luftschichten verdünnt. Außerdem können die Waldgebiete durch geeignete Lage die
Frischluftzufuhr lenken und fördern.
6.2.6 KLIMATISCHE AUSWIRKUNGEN
Das Ausfiltern von Schwebepartikeln hat auf das Lokalklima folgende Auswirkungen:
1. Verminderung der Luftbelastung
2. Es stehen weniger Kondensationskerne zur Verfügung, an denen sich die Luftfeuchte
niederschlägt. Dadurch wird die Häufigkeit von Nebel oder Nieselregen, vor allem in der
Umgebung von starken Emissionsquellen (Städte, Industrieansiedlungen) verringert.
Auch die Lufttemperatur wird durch die Pflanzenbestände beeinflußt, da deren stärkere
Strahlungsreflexion und Verdunstung die Luft abkühlen. Im allgemeinen sind die Lufttemperaturen über Wäldern und Feldern im Mittel gleich, können aber erheblich geringer sein als
in Städten, in denen Verbrennungsprozesse, stärkere Strahlungsabsorption, geringe Verdunstung und Dunstglocken die Atmosphäre aufheizen.
Die klimatischen Auswirkungen der Aufforstungen können demnach lokal unter Umständen
recht bedeutsam werden. Auswirkungen auf das Globalklima sind dagegen verhältnismäßig
gering, so lange nicht weltweit große Aufforstungen durchgeführt werden. Es ist daher
verständlich, wenn sogar in Fachkreisen manche ehrgeizigen Aufforstungsvorschläge nicht
ernst genommen werden, weil die erhofften Klimaverbesserungen angesichts der Ausmaße
der weltweiten CO2-Freisetzung (nach Enquete-Kommission 1992 etwa 6 x 109 t/a) nicht
38
verwirklicht werden können .
38
Die Durchführung einer einzigen Maßnahme allein kann keine großen klimatischen Veränderungen
bewirken. Vielmehr ist ein Bündel von Maßnahmen (einschl. Aufforstungen) notwendig, um dem
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Nach MICHEL-KIM (1988) kann der Kohlendioxidhaushalt mit Hilfe einer großflächigen
Aufforstung reguliert werden. Die erzeugte Holzmenge reicht aus, um im kommenden Jahrhundert die fossilen Energieträger nachhaltig und wirtschaftlich durch Bioenergie zu substituieren. Laut MICHEL-KIM sind in einem Holzvorrat von einer Tonne die Kohlendioxydemissionen von 0,55 bis 0,6 Tonnen Erdöl gespeichert und um das gesamte, freigewordene
Kohlendioxyd wieder in Pflanzen einzubinden, müßten Wälder mit einem Holzvorrat von 400
Mrd. Tonnen angepflanzt werden. Bei einem erreichbaren mittleren Biomassevorrat von 200
t/ha, müßten etwa 2 Mrd. ha (rd. 15 % der Landfläche der Erde; rd. 44 % des heutigen
Waldbestandes) mit geeigneten Kulturen aufgeforstet werden. Bei richtiger Pflege und
Nutzung könnte diesen Wäldern eine Energiemenge entnommen werden, die den heutigen
Verbrauch an fossilen Energien deutlich übersteigt.
6.2.7 LÄRMMINDERUNG
Waldflächen bewirken einen Lärmschutz, der vor allem im Bereich der höheren Frequenzen
wirksam ist. Zwischen 125 und 250 Hz treten jedoch die geringsten Schallminderungen ein.
Allgemein gilt, daß der Schallpegel über Vegetation (ohne Wälder) um 3 dB (A)/100 m
stärker abnimmt als bei Freifeldausbreitung. Belaubte bzw. benadelte Wälder bewirken eine
zusätzliche Pegelabnahme von 8 db (A)/100 m. Dabei sei erwähnt, daß laubabwerfende
Bäume einen großen Teil ihrer Schalldämmfähigkeit verlieren.
In älteren Beständen kann eine verbesserte Schallausbreitung herrschen, während in vielschichtigen Beständen sowie in dichten Jungwüchsen Lärmhalbierungen bereits ab einer
Bestandestiefe von 40 - 50 m zu erwarten sind.
Treibhauseffekt entgegen zu wirken, dazu gehören u.a. vermehrte Aufforstung und Holznutzung
weltweit sowie andere Maßnahmen
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6.2.8 BIOTOP- UND ARTENSCHUTZ
Ein Vergleich der Auswirkungen von forstlicher und landwirtschaftlicher Bodennutzung auf
den Biotop- und Artenschutz ist besonders problematisch. Die natürliche Vegetation im
mitteleuropäischen Klima, mit Ausnahme weniger Standorte, ist generell Wald, d.h., daß die
Sukzession von Natur aus ständig wieder zu einer Waldklimax tendiert. Außerdem sind
reine Waldlandschaften in unseren Breiten hinsichtlich ihres Bestandes an Pflanzen- und
Tierarten weniger vielfältig als die traditionelle bäuerliche Kulturlandschaft.
Die intensivierte Agrarproduktion reduziert die ursprüngliche Artenvielfalt auf dreierlei Weise:
1. Das Biotopspektrum wird eingeschränkt
2. Das Artenspektrum wird direkt verkleinert
3. Das genetische Reservoir der Arten wird homogenisiert.
Eine Umwandlung von Ackerflächen in Wald unter Naturschutzbedingungen bedeutet generell eine größere Naturnähe und eine Extensivierung der Nutzung, die sich vor allem in
vermindeten Schadstoffeintrag und verminderter Konkurrenzregelung durch Chemikalien
niederschlägt. Sie kann aber auch zu einer Bedrohung für die Charakterarten der Ackerstandorte werden, die nur durch extensivierte Beibehaltung dieser Nutzungsart geschützt
werden können.
6.2.9 LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNGSEIGNUNG
Aufforstungen können den Charakter und die Schönheit von Landschaften verändern und
müssen daher jeweils anhand des individuellen Landschaftszustandes beurteilt werden. Der
Wald gilt als Erholungsgebiet und sollte in Stadtregionen mit einem Anteil von 30 - 40 %
vorhanden sein. In der Bundesrepublik Deutschland schwankt die Bewaldung innerhalb
eines breiten Rahmens mit einem Maximum von 80% und einem Minimum von 1%. Die
meisten Verdichtungsräume sind jedoch nur unzureichend bewaldet und erreichen nicht den
gewünschten Waldanteil von 30 - 40 %.
Neben dem Waldanteil spielt das Alter eines Waldbestandes eine bedeutende Rolle. Generell gilt der Grundsatz „alte Bestände haben einen höheren Erholungswert als die Jungwüchse“. Daher gewinnen die Aufforstungen erst längerfristig eine Bedeutung als Erholungsgebiet.
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6.3 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG
Die forstwirtschaftliche Nutzung begünstigt i.d.R. die Wasserqualität durch:
•
geringere Düngemittel- und Pestizideinträge,
•
stärkere Filterleistung der Waldböden,
•
gleichmäßigere Wasserabgabe,
•
Verringerung der Hochwasserspitzen.
Allerdings kann die verringerte Grundwasserspende örtlich zu Problemen führen.
Bodenschäden treten im Wald seltener auf, bedingt durch eine
•
stärkere Durchwurzelung,
•
ganzjährige Bedeckung des Bodens und dadurch weniger Erosion,
•
geringere chemische Einwirkungen und Bodenverdichtungen.
Die starke Filterwirkung von atmosphärischen Verunreinigungen kann jedoch die Belastung
der Böden durch Schadstoffeintrag indirekt erhöhen (z.B. Versauerung der Böden durch
SO2 und NOx).
Die Luftqualität wird generell durch die hohe Filterleistung des Waldes verbessert. Die Verbesserungen beruhen auf:
• verbesserte Filterleistung von Aerosolen und Gasen gegenüber den Äckern,
• geringere Schallimmissionen und
• geringere Geruchs- und Staubimmssionen.
Wälder haben auf das Weltklima Einfluß, da sie langfristig Kohlenstoff in Form von Holz binden
können. Daher sind neue Aufforstungen zur Verringerung des CO 2-Gehaltes in der Atmosphäre sehr vorteilhaft.
Der Vergleich zwischen Wald und Ackerland unter Einbeziehung von Naturschutzgesichtspunkten läßt folgende Fakten feststellen:
• Wald ist naturnäher als Ackerland
• In der Forstwirtschaft ist die Nutzung der Fläche extensiver als in der Landwirtschaft
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• Die Chemikalienbelastungen sind im Wald kaum nennenswert
Allerdings kann die Aufforstung von Ackerland zur Biotopveränderung führen. Diese
wiederum kann eine Bedrohung für jene Pflanzen- und Tierarten werden, die an
landwirtschaftliche Nutzungsformen gebunden sind.
Die vorliegenden Informationen resultieren überwiegend aus einzelstandörtlichen Untersuchungen mit räumlich stark begrenzter Aussagekraft.
6.4 LEITLINIEN/KENNZAHLEN EINER NACHHALTIGEN BEWIRTSCHAFTUNG
SCHNEIDER & EBERT (1995) stellen zwei Prozesse vor, die sich mit einer nachhaltigen
Entwicklung und Bewirtschaftung der Wälder in der temperierten und borealen Zone auseinandergesetzt haben. Dabei handelt es sich um den:
⇒ Helsinki Prozeß (Follow-up der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa),
⇒ der Montreal-Prozeß (Follow-up des Expertenseminars über eine umweltverträgliche
Entwicklung der Wälder in der temperierten und borealen Zone im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).
Nach SCHNEIDER & EBERT (1995) ist das vorrangige Ziel der beiden Prozesse, den Fortschritt bzw. die Defizite in der Umsetzung der forstrelevanten Beschlüsse von UNCED auf
nationaler Ebene u.a. anhand von Kriterien und Indikatoren festzustellen und darüber zu
berichten. Anschließend werden die Kriterien und Indikatoren aufgelistet.
Kriterien für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der temperierten und borealen
Wälder im „Montreal-Prozeß“ sind:
Kriterium 1:
Erhaltung der biologischen Diversität
Kriterium 2:
Erhaltung der Produktionsfähigkeit von Waldökosystemen
Kriterium 3:
Erhaltung der Gesundheit und der Vitalität von Waldökosystemen
Kriterium 4:
Erhaltung (conservation and maintenance) der Boden- und Wasserressourcen
Kriterium 5:
Erhaltung des Beitrags der Wälder zu globalen Kohlenstoffkreisläufen
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Kriterium 6:
Erhaltung
und
Förderung
der
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langfristigen
und
vielfältigen
sozio-
ökonomischen Beiträge (des Waldes) zur Befriedigung der Bedürfnisse der
Gesellschaft
Kriterium 7:
Legales, politisches und institutionelles Rahmenwerk für die Walderhaltung
und die nachhaltige Bewirtschaftung
6.5 TRANSPORTE
6.5.1 STATISTIK
Seit Aufhebung der nationalen Tarifbindung für Güterbeförderungen im Straßengüterverkehr
durch das „Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr“ (TaufhG) vom 13. August
1993 (BGBl. I S. 1489) im Zuge der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes und
der damit einhergehenden Liberalisierung und Deregulierung der Verkehrsmärkte, entfiel
damit auch die Pflicht zur Vorlage von Frachtbriefen, eine der wesentlichen Datenquellen
der
bis
Ende
1993
durchgeführten
Statistiken
zum
Straßengüterfernverkehr
39
(KRAFTFAHRT-BUNDESAMT/BUNDESAMT FÜR GÜTERVERKEHR 1995).
Bis dahin wurde die Sekundärstatistik unter dem Titel „Fernverkehr mit Lastkraftfahrzeugen“
veröffentlicht, die sich auf die beim gewerblichen Güterfernverkehr auf die Frachtbriefe,
beim Werkfernverkehr auf die Monatsübersichten der Werkfernverkehr betreibenden Unternehmen stützten („alte Statistik“). In dieser Statistik kamen 52 Güterhauptgruppen zur Anwendung.
Ab Mai 1994 wurde, wie in fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Statistik
als Primärstatistik („neue Statistik“) in Form einer repräsentativen Stichprobenerhebung
40
für
24 SAEG-Gütergruppen erhoben und monatlich unter dem Titel „Verkehrsleistung deutscher
Lastkraftfahrzeuge“
veröffentlicht.
Seit
Juli
1995
werden
vom
Kraftfahrt-
Bundesamt/Bundes-amt für Güterverkehr auch wieder die 52 Güterhauptgruppen erfaßt,
39
Unterschieden wird zwischen Nahverkehr (Beförderung von Gütern innerhalb eines Kreises von 75
km Luftlinie um den Fahrzeugstandort; bis 26. Mai 1992 : 50 km) und Fernverkehr. Die Begriffe
„Nah“ und „Fern“ beziehen sich nicht in erster Linie auf die bei einem Transport zurückgelegte tatsächliche Entfernung, sondern auf die dem Unternehmen zugeteilte Erlaubnis zur Durchführung von
Güternahverkehrstransporten bzw. auf die Genehmigung zum Straßengüterfernverkehr
(STATISTISCHES BUNDESAMT 1995: Fachserie 8, Reihe 1, Güterverkehr der Verkehrszweige 1993).
40
0,4 bis 0,5 % Stichprobenerhebung mit Totalaufbereitung
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41
veröffentlicht werden allerdings nur die 24 SAEG-Gütergruppen . Mit der „neuen Statistik“
wird neben dem Fernverkehr auch der gewerbliche Nah- und Werknahverkehr erfaßt. Von
1979 bis 1992/93 lagen zum Nahverkehr lediglich Eckdaten für Güteraufkommen und Beförderungsleistungen (d.h. in Tonnen und Tonnenkilometern) aus Schätzungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, vor. Für die aufgetretene Datenlükke zwischen Januar und Mai 1994 wird zur Zeit eine Datenabschätzung vom ifo - Institut für
Wirtschaftsforschung e. V. in München durchgeführt.
Die
Gütertransportstatistiken
des
Statistischen
Bundesamtes
und
des
Kraftfahrt-
Bundesamtes/Bundesamt für Güterverkehr teilen die Güter in unterschiedliche Systematik
ein, was den Vergleich mit diesen außerordentlich erschwert (vgl. auch EGGERT et al.
1986). Die Abteilung 6 der Gütergruppe „Steine und Erden“ mit 6 zweistelligen Hauptgruppen und 18 dreistelligen Gütergruppen wird von nur 2 SAEG-Gütergruppen erfaßt (siehe
Tab. 60). Die ermittelten statistischen Daten zum Transportaufkommen und zur Transportleistung werden für die Güterhauptgruppen getrennt oder für mehrere Güterhauptgruppen
gleichzeitig dargestellt. Wie bereits auch EGGERT et al. 1986 darauf hinweist, sind die
dreistelligen Gütergruppen innerhalb einer Hauptgruppe z.T. so heterogen, daß sie für eine
rohstoffwirtschaftliche Betrachtung unbrauchbar sind.
Tab. 60:
SEAG-Gütergruppen und Hauptgütergruppen
24 SAEGGütergruppen
14
10 Güterabteilungen
6
Steine und
Erden
63
69
52 Güterhauptgruppen
Zement und Kalk
sonst. mineralische
Baustoffe u. ä.
Gruppen
641
642
Zement
Kalk
691
Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims,
Gips, Zement u. ä. Stoffe
Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe
Industriesande
Sonstiger natürlicher Sand
und Kies
Bimsstein, -sand und -kies
Lehm, Ton und tonhaltige
Erden
Schlacken und Aschen nicht
zur Verhüttung
Stein- und Sallnensalz
Schwefelkies, nicht geröstet
Schwefel
Findlinge, Schotter, Kiesel
692
15
61
Sand, Kies, Bims, Ton,
Schlacken
611
612
613
614
615
41
62
Salz, Schwefelkies,
Schwefel
63
sonst. Steine, Erden
621
622
623
631
die 52 Güterhauptgruppen sind beim Kraftfahrt-Bundesamt, Bundesamt für Güterverkehr gesondert
anzufragen
Lw_12_600c.doc/26.06.98
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24 SAEGGütergruppen
10 Güterabteilungen
Philipp Holzmann AG
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52 Güterhauptgruppen
und verwandte Rohmineralien
Gruppen
632
65
633
634
639
650
Gips
und andere zerkleinerte
Steine
Marmor, Granit und andere
Naturwerksteine, Schlefer
Gips- und Kalksteine
Kreide
sonst. Rohmineralien, a.n.g.
Gips
6.5.2 TRANSPORTLEISTUNGEN
Das gesamte Güterverkehrsaufkommen in Deutschland beträgt im Jahr 1992 ca. 4.329,442
Mio. t (im Jahr 1995 rd. 3.943 Mio. t) (Tab. 61). Der Straßengüterverkehr weist davon das
höhste Verkehrsaufkommen mit rd. 84 % auf, gefolgt vom Eisenbahntransport (rd. 8 %),
Binnenschiffahrt (rd. 6 %) und den Rohrfernleitungen (rd. 2 %).
Tab. 61:
Güterverkehr - Verkehrsaufkommen in Mio. t
(Quelle: DIW 1996)
Eisenbahnen 1)
Binnenschiffahrt 2)
Straßengüterfernverkehr 3)
Straßengüternahverkehr 4)
Seeschiffahrt 5)
Binnenländische
Verkehr
1991
401,2
230,0
511,8
1992
361,2
229,9
544,1
1993
316,3
218,5
494,5
1994*
330,4
235,0
756,4
1995*
326,6
237,9
760,1
2.865,0
3.100,0
.
2.542,1
2.522,3
161,1
4.100,3
178,1
4.329,4
180,6
.
193,3
3.964,7
198,0
3.943,0
Anmerkungen: 1) Ohne Güterkraftverkehr und Dienstgutverkehr jedoch einschl. Stückgut- und Expreßgutverkehr. - Einschl.
Seeverkehr der Binnenhäfen mit Häfen außerhalb des Bundesgebietes (1990 = 2,4 Mio. t). - 3) 1978 bis 1993 ohne Transporte der im Werkfernverkehr eingesetzten Lastkraftwagen bis einschl. 4 t je Nutzlast und Zugmaschinen bis einschl. 40 kW
Motorleistung. Ab 1994 ohne Transporte deutscher Lastkraftfahrzeuge bis 6 t zulässigem Gesamtgewicht oder 3,5 t Nutzlast. - 4) Ohne grenzüberschreitenden Straßengüternahverkehr und ohne freigestellten Straßengüternahverkehr nach § 4
des Güterkraftverkehrsgesetzes (GükG) oder der hierzu erlassenen Freistellungsverordnung. Berechnungen des DIW. - 5)
Seeverkehr der Häfen des Bundesgebietes, ohne Eigengewichte der Reise- und Transportfahrzeuge, Container, Trailer,
Lash-Leichter. Ohne Seeverkehr der Binnenhäfen mit Häfen außerhalb des Bundesgebietes. - * Zum Teil vorläufige Werte.
42
DIW (1996): „Verkehr in Zahlen 1996“ Hrsg.: BUNDESMINISBERIUM FÜR VERKEHR, Bonn; Inhalt:
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin. (Die Angaben für das Jahr 1994 und
1995 sind z.T. vorläufig und für das Jahr 1993 fehlen sie zum Teil)
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Der Anteil des Straßengüternahverkehrs beträgt ca. 3.100 Mio. t (~ 72 %) (im Jahr 1995 rd.
2.522,3 Mio. t) und der Anteil des Straßengüterfernverkehrs ca. 544,1 Mio. t (im Jahr 1995
rd. 760,1 Mio. t).
Der Straßengüterverkehr nimmt somit eine Größenordnung von 3.644 Mio. t ein. Die Produktionsmenge der Steine- und Erdenindustrie lag 1993 bei 782 Mio. t. Davon wurden 696
Mio. t bzw. 89 % per Straße transportiert. An den 3.644 Mio. t im Straßengütergesamtverkehr nimmt der Anteil der Steine- und Erdentransporte ca. 19 % ein.
Die Verkehrsleistung des Straßengüternahverkehrs liegt (1992) bei ca. 63 Mrd. tkm (im Jahr
1995 rd. 71 Mrd. tkm) und die des Straßengüterfernverkehr bei ca. 156 Mrd. tkm (im Jahr
1995 rd. 200,1 Mrd. tkm) (siehe
Tab. 62). Die Fahrleistung im Straßengüterfernverkehr liegt bei rd. 286 Mio. km, im Straßengüternahverkehr im Mittel bei ca. 20 Mio. km, dabei im Werk-nahverkehr ca. 17,99 Mio.
km und im gewerblichen Nahverkehr ca. 23,88 Mio. km.
Das Verkehrsaufkommen der Hauptgütergruppe „Steine und Erden“ beträgt im Jahr 1992
191,5 Mio. t (ohne Straßengüternahverker), das sind 15,6 % des Gesamtverkehrsaufkommens nach Hauptgütergruppen.
Der Transport von Steinen und Erden erfolgt im wesentlichen auf der Straße, sowie mit der
Eisenbahn, der Binnenschiffahrt und dem Seeverkehr. Im Jahr 1992 werden 87 Mio. t der
Produkte der Hauptgütergruppe „Steine und Erden“
(ohne Straßengüternahverkehr) im
Straßengüterfernverkehr, 60,3 Mio. t per Binnenschiffahrt und 44,2 Mio. t per Eisenbahn
befördert. In den alten Bundesländern wurden im Jahr 1992 im Straßengüternahverkehr
insgesamt 2.590 Mio. t befördert, davon in der Hauptgütergruppe „Steine und Erden“ rd.
1.575 Mio. t (~ 61 %), und davon 602, 3 Mio. t im gewerblichen Verkehr und 972,7 Mio. t im
Werkverkehr.
Die Güterverkehrsleistung liegt bei der Güterhauptgruppe „Steine und Erden“ im Jahr 1992
bei 36,3 Mrd. t und die mittlere Transportweite für diese Güterhauptgruppe liegt bei 189 km
(Angaben ohne Straßengüternahverkehr).
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Die Transportintensität
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nimmt in Deutschland (alte Bundesländer) für verschiedene Haupt-
gütergruppen seit 1970 (= 100) bis 1992 im Durchschnitt um 149 zu. Die Gütergruppe
„Sand, Kies, Bims und Ton“ erreicht im Jahr 1992 ein Index von 121, die Gütergruppe „Steine und andere Rohmineralien“ ein Indes von 137. Zum Vergleich liegen die Indizes für die
Gütergruppe „Nahrungs- und Genußmittel“ bei 166 und für „Maschinen, Elektroerzeugnisse
u.a.“ bei 183.
Tab. 62:
Güterverkehr - Verkehrsleistung in Mrd. tkm
(aus DIW 1996)
Eisenbahnen 1)
Binnenschiffahrt 2)
Straßengüterfernverkehr 3) 4)
Straßengüternahverkehr 5)
Seeschiffahrt 6)
Binnenländische
Verkehr
1991
80,3
56,0
144,3
1992
69,8
57,2
156,1
1993
65,2
57,6
146,4
1994*
71,0
61,8
196,5
1995*
69,8
64
200,1
58,4
62,9
.
70,7
71,0
845,0
355,0
852,8
362,2
855,4
.
926,9
417,2
957,5
421,5
Anmerkungen: 1) Verkehrsleistung (außer in der Seeschiffahrt) im Bundesgebiet sowie von und nach Berlin. - 2) Tariftonnenkilometer; ohne Güterkraftverkehr und Dienstgutverkehr jedoch einschl. Stückgut- und Expreßgutverkehr. - 3) Tariftonnenkilometer. - 4) 1978 bis 1993 ohne Transporte der im Werkfernverkehr eingesetzten Lastkraftwagen bis einschl. 4 t je
Nutzlast und Zugmaschinen bis einschl. 40 kW Motorleistung. Ab 1994 ohne Transporte deutscher Lastkraftfahrzeuge bis 6
t zulässigem Gesamtgewicht oder 3,5 t Nutzlast. - 5) Berechnungen des DIW. Ohne grenzüberschreitenden Straßengüternahverkehr und ohne freigestellten Straßengüternahverkehr nach § 4 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GükG) oder der
hierzu erlassenen Freistellungsverordnung. - 6) Leistung zwischen Häfen der Bundesrepublik Deutschland sowie von und
nach ausländischen Häfen. - * Zum Teil vorläufige Werte.
Zusammenfassung:
1. Die Transporte im Straßengüterverkehr setzten sich zu 3/4 aus dem Straßengüternahverkehr und zu 1/4 aus dem Straßengüterfernverkehr zusammen.
2. Im Straßengüternahverkehr fallen ca. 2/3 der Transporte auf den Werknahverkehr und
ca. 1/3 auf den gewerblichen Nahverkehr.
43
Der Index (tkm/Produktmenge) gibt den volkswirtschaftlichen Transportaufwand je produzierte Ware
wieder.
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229
Endfassung
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6.5.3 GÜTERNAHVERKEHR
Das Transportaufkommen der gesamten Steine- und Erdenindustrie wird überwiegend mit
44
dem LKW im Nahbereich befördert, d. h. im Jahr 1993 ca. 614
Mio. t (79 %), per Binnen-
schiffahrt ca. 7 % und per Eisenbahn ca. 5 % (siehe Tab. 63). Das spezielle Transportaufkommen der Kies- und Sandindustrie wurde im Jahr 1993 mit ca. 83 % mit LKW (vorwiegend im Nahbereich), ca. 15 % per Binnenschiffahrt und knapp 2 % per Bahn transportiert.
Die Transportentfernungen des Straßengüternahverkehrs liegen in der Kies- und Sandindustrie im Mittel bei ca. 15 bis 3045 km (Nahbereich). Spezialsande werden dagegen deutlich
weiter transportiert, in der Regel auch mit der Bahn oder Binnenschiffahrt zu stationären
Abnehmern (Hütten).
In der gesamten Steine- und Erdenindustrie werden rund 83 % der Transportbewegungen
durch den LKW-Verkehr bestimmt, in der Kies- und Sandindustrie sogar 99 % (siehe Tab.
63).
Tab. 63:
Transportaufkommen 1993
Steine- und Erdenindustrie
Mio. t
Kies- und Sandindustrie
%
Mio. t
%
LKW, Nah
610,8
4)
LKW, Fern
41,2
2)
5,3
LKW, Fern
0
0,00
LKW-Fern,
36,5
1)
4,7
Werksverkehr
0
0,00
Eisenbahn
39,1
2)
5,0
Eisenbahn
6,7
3)
1,61
5)
Binnenschiffahrt
54,4
2)
7,0
Binnenschiffahrt
63
3)
15,12
5)
782
1)
416,7
5)
100
78,1
LKW, Nah
347
3)
83,27
5)
Werksverkehr
Gesamt*
100
Gesamt*
Quellen:
1) Bundsverband Steine und Erden (1996): Statistisches Jahresheft S. 37
2) Statistisches Bundesamt (1995): Fachserie 8, Reihe 1 Güterverkehr der Verkehrszweige 1993, S. 15, S. 102
3) eigene Berechnungen aus 5)
4) eigene Berechnungen aus 1) - 2)
5) Bundesverband der Deutschen Kies- und Sandindustrie, 1995
*) gerundet
44
auf der Grundlage der Verbandsstatistik des Bundesverbandes Steine und Erden e. V. (1996),
gesamte Fördermenge in Deutschland im Jahr 1993: 782 Mio. t.
45
mündl. Mitteilung des Bundesverbandes Steine und Erden e. V. (15.01.97)
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230
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6.5.4 GÜTERFERNVERKEHR
6.5.4.1 STRAßENGÜTERFERNVERKEHR
Der Transport von Hartgestein per LKW-Fernverkehr erreicht Reichweiten von ca. 80 km.
Die für das Jahr 1992 bzw. 1993 dargestellten Beförderungsleistungen ausschließlich im
Güterfernverkehr (Straßenfernverkehr und Binnenschiffahrt) von Erzeugnissen der Gruppe 6
(61, 62, 63, 64, 65, 69) und z.T. 9 stellt Abb. 61 dar. Der Güternahverkehr wird hierbei nicht
erfaßt.
Abb. 61:
Beförderungsleistungen ausschließlich im Güterfernverkehr (Strassenfernverkehr und Binnenschiffahrt)
Steine und Erden - Güterfernverkehr nach Entfernungsstufen in der BRD
1992 / 1993
25.000
20.000
1.000 t
15.000
Gesamt Straßenverkehr 1993
10.000
Gesamt Straßenverkehr 1992
Binnenschiffahrt 1992
5.000
0
< 50
100
150
200
250
300
400
500
700
> 700
Entfernung (km)
* Die Zahlen für das Jahr 1992 beinhalten Erzeugnisdaten der Gruppe 6 (61, 62, 63, 64, 65, 69) und z. T. 9 (95)
* Die Zahlen für das Jahr 1993 beinhalten nur Erzeugnisdaten der Gruppe 6 (61, 62, 63, 64, 65, 69)
Quelle: Statistisches Bundesamt: FS 8 - Verkehr, RH 1 - Güterverkehr der Verkehrszweige 1993 + "Statistisches Jahrbuch 1994"
Die Frachtsätze im Straßengüterfernverkehr werden seit Aufhebung der Tarifbindung infolge
des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Tarifaufhebungsgesetztes nicht mehr ausgewiesen.
Im Jahr 1993 lag z.B. in den alten Bundesländern der Frachsatz bei einer Entfernung von
261 bis 270 km für eine Wagenladung von 100 kg (20-t-Klasse, Regelgüterklasse F) bei DM
7,43 bzw. 0,28 DM/t*km.
Da die Frachtsätze von zahlreichen Parametern abhängig sind (Region, Entfernung, Menge
etc.) werden beispielhaft die Frachtsätze für den Raum Frankfurt in Tab. 64 angegeben:
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231
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Tab. 64:
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Ausgewählte Frachtsätze im Straßengüterverkehr für Kies und Sand im
Raum Frankfurt (1996)
Transportmittel/Menge
28 t Sattelzug
14-18 t Laster
28 t Sattelzug
Entfernung (km)
13
13
120
DM/t
5,29
6,48
20,00
DM/t*km
0,41
0,50
0,17
Eine Verlagerung der Steine- und Erdentransporte vom LKW-Verkehr auf die energetisch
günstigere Binnenschiffahrt ist, sofern die erforderliche Infrastruktur überhaupt vorhanden
ist, in der Regel mit Güterumlagerungen und Zwischenlagerungen verbunden (ca. DM 1,50
pro Tonne und Umlagerung), die zu einer Verteuerung der Steine- und Erdenprodukte führt,
so daß sie oft auf dem Markt nicht mehr konkurrenzfähig angeboten werden können.
Zum 1.1.1995 wurden für deutsche und ausländische Lastkraftwagen mit über 12 t zulässigem Gesamtgewicht Autobahnbenutzugsgebühren von bis zu 1.250 ECU jährlich eingeführt.
Da die deutsche Kraftfahrzeugsteuer bereits zum 1.4.1994 abgesenkt worden ist, werden
46
insbesondere ausländische LKW stärker an den Wegekosten beteiligt (BRB 1995).
6.5.4.2 EISENBAHN
Das Güterverkehrsaufkommen der Eisenbahnen (Wagenladungsverkehr) beträgt nach DIW
(1996) im Jahre 1992 ca. 358,7 Mio. t (im Jahr 1995 rd. 324,6 Mio. t). Die Verkehrsleistung
des Eisenbahngüterverkehrs liegt im Jahr 1992 bei 69 Mrd. tkm (im Jahr 1995 bei 69,1 Mrd.
tkm).
Die Produktmasse der Güterhauptgruppe „Steine und Erden“, die mit der Eisenbahn befördert wurden, lag vor 1991 bei rund 27 Mio. t/a. Nach der Wiedervereinigung beträgt das
Fünfjahresmittel rd. 43 Mio. t.
Auch die Frachtsätze im Eisenbahnverkehr werden seit Aufhebung der Tarifbindung infolge
des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Tarifaufhebungsgesetztes nicht mehr ausgewiesen.
Im Jahr 1993 lag z.B. in den alten Bundesländern der Frachsatz bei einer Entfernung von
211 bis 220 km für eine Wagenladung von 100 kg (25-t-Klasse) bei DM 6,41 bzw. 0,29
DM/t*km.
46
BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN RECYCLING-BAUSTOFF-INDUSTRIE e. V.
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232
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Da auch bei der Bahn die Frachtsätze von zahlreichen Parametern abhängig sind (Region,
Entfernung, Menge etc.) und im einzelnen mit der Deutschen Bahn AG ausgehandelt werden, sollen hier beispielhaft die Frachtkosten für den Transport von Hartgestein mit einem
Vollzug aus dem sächsischen Raum nach Berlin genannt werden, die bei rd. 0,11 DM/t*km
liegen. Bei Umladevorgängen kommen jeweils ca. 1,50 DM/t hinzu.
6.5.4.3 BINNENSCHIFFAHRT
Die Binnenschiffahrt (deutsche und ausländische Schiffe) befördert nach DIW (1996) im
Jahre 1992 ca. 229,9 Mio. t Güter (im Jahr 1995 rd. 237,9 Mio. t). Die Schiffe der Bundesrepublik befördern davon weniger als 50 %, ca. 102,9 Mio. t (im Jahr 1995 ca. 99,9 Mio. t). Die
Verkehrsleistung liegt im Jahr 1992 bei 57,2 Mrd. tkm (im Jahr 1995 bei 64 Mrd. tkm).
Die Binnenschiffahrt befördert im Jahr 1992 aus der Hauptgütergruppe „Steine und Erden“
rd. 60,3 Mio. t (im Jahr 1995 rd. 59,3 Mio. t). Ende der siebziger Jahre lagen die Beförderungsmengen noch bei über 75 Mio. t/a, seit dem fallen sie kontinuierlich auf unter 60 Mio.
t/a.
Auch im Binnenschiffverkehr werden die Frachtsätze seit Aufhebung der Tarifbindung infolge des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Tarifaufhebungsgesetztes nicht mehr ausgewiesen. Im Jahresdurchschnitt 1993 lagen z.B. die Frachtkosten für den Transport von Kies
(Emmerich - Dortmund, 119 km) bei 7,20 DM/t (0,06 DM/t*km) (DIW 1996). Bei Umladevorgängen kommen jeweils weitere ca. 1,50 DM/t hinzu.
6.5.4.4 SEEVERKEHR
Die Seeschiffahrt (deutsche und ausländische Schiffe) befördert im Jahre 1992 ca. 178,1
Mio. t (im Jahr 1995 rd. 198 Mio. t). Die Schiffe der Bundesrepublik befördern davon ca. 15
% rund 27,4 Mio. t (im Jahr 1995 ca. 28,3 Mio. t). Die Verkehrsleistung begrägt im Jahr 1992
rd. 852,8 Mrd. tkm (im Jahr 1995 rd. 957,5 Mrd. tkm) (DIW 1996).
Lw_12_600c.doc/26.06.98
233
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Der größte Güterumschlag erfolgt im Hamburger Hafen mit rd. 66 Mio. t, gefolgt von Bre47
men-Bremerhaven mit rd. 29,3 Mio. t, Rostocker Häfen
14,6 Mio. t. und Lübeck mit rd.
14,4 Mio. t.
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes wurden in den ersten drei Quartalen des
Jahres 1996 im Seeverkehr in deutschen Küstenhäfen 150,6 Mio. t Güter umgeschlagen.
Das waren 0,1 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Damit konnte die im
ersten Halbjahr registrierte rückläufige Entwicklung von - 1,3 Prozent gegenüber dem ersten
Halbjahr 1995 im dritten Quartal 1996 vollständig ausgeglichen werden.
Der seeseitige Empfang von Häfen außerhalb Deutschlands nahm um 1,3 Prozent auf 96,0
Mio. t ab. Der Versand nach ausländischen Häfen stieg um 2,7 Prozent auf 51,6 Mio. t und
die Güterumschläge im nationalen Verkehr um 2,0 Prozent auf gut 3 Mio.
An Produkten der Hauptgütergruppe „Steine und Erden“ wurden per Seeschiffahrt im Jahr
1992 rd. 11.9 Mio. t transportiert.
6.5.5 FAZIT
Aufgrund der transportkostenintensiven Beförderung von Steinen und Erden konzentrieren
sich die Abbaugebiete in der Regel an den Absatzmärkten der Verbrauchsregionen. Typisch
für den Güternahverkehr ist, insbesondere für Kies und Sand, daß sich im Bauwesen die
geographische Lage des Verbrauchers bzw. das Lieferziel permanent ändert. Der flexible
Transporteinsatz ist somit besonders bei nichtstationären Abnehmern eine Voraussetzung
für bedarfsgerechte und kostengünstige Baurohstoffe. Eine Verlagerung der Steine- und
Erdentransporte vom LKW-Verkehr auf die energetisch günstigere Binnenschiffahrt ist
insbesondere im Nahbereich nicht ohne weiteres möglich. Die ist u.a. darin begründet, daß
hierdurch notwendige Umlagerungen und Zwischenlagerungen zu einer Verteuerung der
Massenprodukte führt, so daß sie auf dem Markt nicht mehr konkurrenzfähig angeboten
werden können.
Die Massengüter wie Kies und Sand stehen in einem ungünstigen Verhältnis ihres Gewichtes zu ihrem Wert. Der Verkehrsaufwand wird somit zu einem limitierenden Faktor für die
Transportentfernung(en). Die Beziehung der massenrohstoffproduzierenden und verarbei-
47
Rostock, Warnemünde, Petersdorf
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234
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tenden Industriezweige zu den verkehrsgeographischen Möglichkeiten und zur spezifischen
Leistungsfähigkeit der einsetzbaren Verkehrsmittel löst sich um so mehr, je geringer die
Transportkostenanteile beim Absatz sind und je höherwertig das Produkt ist (VOPPEL
1980). Spezialprodukte wie Industriesande weisen somit ein größeres Marktgebiet auf als
weniger „wertvolle“ Produkte, die keinerlei Absatzmöglichkeiten in marktfernen Gebieten
haben. Die Abbaufähigkeit von Baustofflagerstätten ist somit weitgehend abhängig von dem
erzielenden Marktpreis.
7 INSTRUMENTE DES UMWELTMANAGEMENTS
7.1 UMWELTÖKONOMISCHE GESAMTRECHNUNGEN (UGR)
Im Laufe der letzten Jahre haben mit steigendem umweltpolitischen Bewußtsein die Anforderungen an umfassende umweltbezogene Daten deutlich zugenommen. Das Statistische
Bundesamt arbeitet seit einigen Jahren am Aufbau der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) mit dem Ziel, die Wechselwirkungen zwischen den wirtschaftlichen Aktivitäten der Menschen und ihrer natürlichen Umwelt statistisch in einem Gesamtsystem zu erfassen und darzustellen. Es wird dabei vom Beirat "Umweltökonomische Gesamtrechnung"
wissenschaftlich beraten.
Die Konzeption für den Aufbau einer Umweltökonomischen Gesamtrechnung steht in engem Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Umweltstatistik, der Ergänzung und
Weiterentwicklung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) sowie der Mitarbeit
48, 49
an verschiedenen internationalen Vorhaben
.
Material- und Energieflüsse sind dabei umweltpolitisch wichtige Größen, sowohl für die
Diagnose von Umweltproblemen als auch für die Entwicklung entsprechender Korrekturmaßnahmen (Statistisches Bundesamt 1995). Im folgenden wird der Ansatz des integrativen
Konzeptes der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistisches Bundesamtes
kurz dargestellt.
48
49
Konzept für eine Umweltökonomische Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes. - In:
Wirtschaft und Statistik 7/1992
STATISTISCHES BUNDESAMT 1995: Fachserie 19 Umwelt, Reihe 5 Umweltökonomische Gesamtrechnungen - Material- und Energieflußrechnungen -
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235
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Festzustellen ist, daß die Durchführung von „Stoffbilanzen“, „Produktlinienanalysen“, „Ökobilanzen“ u.a. Ansätzen im Betrachtungsgegenstand und Ziel einzelner Analysen sehr unterschiedlich ist. Beim qualitativen Ansatz hat z.B. die Frage, was problematisch ist und was
nicht (Schadstoffpotential von Stoffströmen) einen großen Einfluß. Beim quantitativen Ansatz stellt sich die Frage, ab welcher Menge die Grenze von problemlos zu kritische Mengenbewegung überschritten ist.
Material- und Stoffflüsse werden auf sehr unterschiedlichen hierarchischen Ebenen zwischen „Makro“ und „Mikro“ betrachtet. Die Makro-Mikro-Kennzeichnung läßt sich durchführen nach folgenden Kriterien:
•
stofflich, d.h. ob einzelne Elemente, Stoffe, Güter oder eine Gesamtheit von ihnen bilanziert wird
•
regional, d.h. nach der Größe des Betrachtungsraumes, und
•
ökonomisch, d.h. ob es um einzelne Prozesse, Unternehmen oder die gesamte Volkswirtschaft geht.
Wichtig ist hierbei auch, ob nur tatsächliche physikalische Stoffflüsse betrachtet werden,
oder auch zugerechnete Stoffflüsse (z. B. Vorleistungen nicht verwertbarer Anteil bei der
Rohstoffgewinnung).
International ist mittlerweile folgende Untergliederung gebräuchlich:
•
driving forces = menschliche/wirtschaftliche Aktivitäten, die Umweltbelastungen auslösen,
•
pressures = Entstehungsseite von Umweltbelastungen,
•
state = Wirkungsseite von Umweltbelastungen, Umweltzustand,
•
response = Umweltschutzmaßnahmen.
Ziel der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sollen
sowohl quantitative als auch qualitative Bewertungen sein. Hierbei soll der MakroBlickwinkel eingenommen werden (von Produktionsbereichen bis zur gesamten Volkswirtschaft, von Stoffen/Gütern bis zu Gesamtmaterial/-energie) und der Zusammenhang zwischen driving forces und pressures im Vordergrund stehen.
Rohstoffverknappung
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236
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Die mengenmäßige Verknappung von Rohstoffen soll weiterhin als ein eigenständiges
Problem aufgeführt werden. Eine Zweiteilung in Input- (Rohstoffverknappung) und Outputseite (Umweltverschmutzung) der Stoffströme durch die Ökonomie bringt mit sich, daß diese
auf der einen Seite strukturierend wirkt, auf der anderen Seite bei strikter Trennung verhindert, daß der Zusammenhang zwischen Rohstoffverbrauch und der Entstehung von Restund Schadstoffen erfaßt wird. Außerdem würde auf Grund der Erfassungsmöglichkeiten die
Rohstoffverknappung in der UGR ungerechtfertigt dominieren.
Neben der Betrachtung der Stromgrößen spielen weiter
•
Bestände, aus denen entnommen wird (Verknappung von Rohstoffen)
•
Bestände, in denen eingelagert wird (Akkumulation von Gütern und Residuen)
eine wichtige Rolle.
Zielsetzung der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen
Die Zielsetzung der UGR ist, daß Input-Output-Daten gemeinsam zu betrachten sind. Die
Bewertungen bzw- Zielvorstellungen sollten soweit wie möglich von den Daten unabhängig
sein. Vor allem und konkret heißt dies, daß die Erfassung der Stoffströme so gestaltet wird,
daß sie sowohl nach quantitativen als auch qualitativen Kriterien bewertet werden können.
Daher müssen Mengendaten und technische Koeffizienten (qualitative Bewertung) verbunden werden.
Wesentlichste Ergänzung der traditionellen Input-Output-Rechnung ist die Einführung eines
zusätzlichen „Produktionsfaktor“ Natur.
Bei der Totalbetrachtung aller mengenmäßig relevanten Flüsse liegen relativ gute Datengrundlagen vor. Für einzelne Bereiche (Wasser, Abfall und Energie) liegen sogar mengenmäßige Bilanzen vor. Um die Ergebnisse zu standardisieren muß eine einheitliche Nomenklatur der Wirtschaftszweige/Emittenten vorgenommen werden. Außerdem müssen bestimmte Ströme entweder ergänzt oder einzeln nachgewiesen werden (z.B. Energieverluste
an die Umwelt)
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237
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Bewertung
Als Ausgangspunkt wird die Gewichtung des Mengenstroms (MIPS) als Maßstab genommen. Unter MIPS (Materialintensität pro Serviceeinheit) versteht man den Ansatz, auf ungleiche Bewertungen zu verzichten und Mengenströme so zu addieren und interpretieren,
wie sie „gewogen“ werden. Die gleichgewichtete Betrachtung von Mengen in Gesamtströmen bietet eine Möglichkeit, ein Bild über die Stoffflüsse in Struktur und Zeitablauf zu bekommen.
Methodisch passend bewertet können diese Gesamtströme dann mit naturwissenschaftlichen Koeffizienten. Entweder wird die Summe potentieller physikalischer Arbeit bzw. die
Summe der eingesetzten Energie als Recheneinheit benutzt, oder es erfolgt eine problembezogene Gewichtung von Emissionen einzelner Stoffe und Addition zu Gesamtbelastungspotentialen.
Eine andere methodische Bewertung bietet die monetäre Beurteilung. Einerseits können die
Kosten abgeschätzt werden, die zur Erreichung von Zielvorgaben (Standards) notwendig
sind, andererseits kann mittels Modellen eine Wirtschaft simuliert werden, die ein Bündel
von Zielvorgaben erreicht (Material- und Energieflüsse überschreiten nicht ihre Schwellenwerte).
Input-Output-Rechnung in Mengen (I-O-M)
Die I-O-M hat das Ziel, für die Produktions- und Konsumaktivitäten ein Bild der ökonomischökologischen Wechselwirkungen aufzuzeigen. Dazu werden im Input-Output-Schema die
Inputs der Wirtschaftsaktivitäten (Rohstoffe, Güter, Rest- und Schadstoffe) gegenübergestellt. Ferner werden die Stoffströme (Rohstoffe, Güter, Rest- und Schadstoffe) mit Bestandsgrößen für natürliche und nicht-natürliche Vermögensarten kombiniert. Vorzusehen
wäre ferner, die physischen Angaben in Mengeneinheiten soweit wie möglich mit Daten über
Zeitverwendung und Flächennutzung der Wirtschaftsaktivitäten zu verbinden.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
238
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7.2 ÖKOBILANZEN
Im Zusammenhang mit dem Energie- und Rohstoffverbrauch sowie der Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Konsum- und Investitionsgütern, hierbei besonders bezüglich der
Emissionen in Boden, Wasser und Luft, gewinnt die ökologische Bilanzierung zunehmend
an Bedeutung (folgende Inhalte aus DGfH 1997). Dabei werden Produkte, Prozesse oder
Dienstleistungen nach ökologischen Kriterien bilanziert. Dies kann in Form von Ökobilanzen
sowohl für den gesamten Lebensweg eines Produktes als auch für einzelne Lebensabschnitte oder Produktionsprozesse, wie für den reinen Herstellungsprozeß eines Produktes,
durchgeführt werden. Eine solche Bewertung ist nicht nur von ökologischer Bedeutung,
sondern kann auch ökonomische Vorteile haben.
Die Ökobilanzen sind als Teil des Umweltmanagements zu sehen. Hinsichtlich einer ganzheitlichen ökologischen Bilanzierung ist das Zusammenspiel von
•
Ökobilanzen für Produkte
•
Ökologische Bilanzierung von Betrieben
•
Öko-Audit
erforderlich.
Die produktbezogene Ökobilanz ist eine Methode des Umweltmanagements. Berücksichtigt werden lediglich ökologische, nicht aber ökonomische und soziale Aspekte. Die Ökobilanzierung umfaßt hierbei nicht immer den gesamten Lebensweg eines Produktes, sondern
kann sich auch auf einen bestimmten Lebensabschnitt des Produktes beschränken. Diese
Lebensabschnitte werden als Module oder Prozesse bezeichnet und einzeln untersucht, z.B.
•
Erfassung aller umweltrelevanten Inputs und Outputs eines Produktes innerhalb eines
Betriebes (Sachbilanz),
•
Erfassung und Auswertung der potentiellen Umweltbeeinflussungen (Wirkungsabschätzungen) und
•
Auswertung der Ergebnisse aus der Sachbilanz und der Wirkungsabschätzung mit dem
Ziel von Verbesserungen.
Die ökologische Bilanzierung eines Betriebes dagegen beschränkt sich nicht auf ein
einzelnes Produkt sondern erfaßt alle Stoff- und Energieflüsse als Input- und Outputgrößen
eines Produktionsstandortes oder eines ganzen Unternehmen. Die Betriebs-Ökobilanz ist
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239
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somit auch ein geeignetes Mittel zur ökologischen Schwachstellenanalyse und kann als
Unterstützung bei Investitionsentscheidungen dienen.
Ein Öko-Audit
50
hat im wesentlichen das Ziel, die Umweltwirkungen und -leistungen der
gewerblichen Wirtschaft kontinuierlich zu verbessern, sie transparenter und über Umwelterklärungen öffentlich zugänglich zu machen. Die Teilnahme der Betriebe am Verfahren ist
grundsätzlich freiwillig. Ein Öko-Audit (Umweltverträglichkeitsprüfung) dient dem Aufbau von
Umweltmanagementsystemen in den Unternehmen und mündet letztlich in einer Kennzeichnung (Zertifizierung). Die Inhalte eines Öko-Audits nach EG-Öko-Audit-Verordnung sind:
•
Feststellung des Ist-Zustandes durch eine Umweltprüfung,
•
Festlegung einer Umweltpolitik für das Unternehmen in schriftlicher Form,
•
Formulieren von Umweltzielen auf allen Ebenen des Unternehmens,
•
Aufstellung eines Umweltprogramms zur Verwirklichung der Ziele,
•
Aufbau und Weiterentwicklung eines geeigneten Managementssystems (Organisation,
Kontrolle etc.),
•
Durchführung einer Umweltbetriebsprüfung (Öko-Audit) durch unabhängige, externe
Umweltgutachter,
•
Erstellung einer Umwelterklärung zur Information der Öffentlichkeit,
•
Wiederholung der Umweltbetriebsprüfung spätestens alle drei Jahre und Dokumentation
der Entwicklung.
Die Daten aus einer betrieblichen Ökobilanz bilden einerseits die Basis der IstZustandsanalyse zu Beginn des Audit-Verfahrens und sind andererseits Grundlage für die
Formulierung der Umweltziele sowie des Umweltprogramms. Die Fortschreibung der Betriebs-Ökobilanz dokumentiert die Entwicklung im Hinblick auf die gesteckten Ziele.
Die Methodik der produktbezogenen Ökobilanzierung (aus DGfH 1997)
In einer produktbezogenen Ökobilanz werden alle Umweltwirkungen eines Produktes summiert und bewertet. Dies beginnt bei der Rohstofferschließung, -aufbereitung und dem
Rohstofftransport und geht über die Be- und Verarbeitung, Distribution und Nutzung bis hin
zur Weiterverwertung oder Entsorgung.
50
Europäische Gemeinschaften (1993): Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.06.1993.
Brüssel: Amtsblatt der EG Nr. L 168/1-18
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240
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Ressourcenverbrauches
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Externe Kosten
Als externe Kosten werden die Kosten für die Vermeidung oder Beseitigung von Schäden
verstanden, die in der Umwelt infolge menschlichen Handelns, z.B. bei der Herstellung eines
bestimmten Produktes, entstehen und in den Marktpreisen des Produktes nicht enthalten
sind (siehe PHILIPP HOLZMANN AG 1996). Sie werden derzeit entweder nicht oder von der
Allgemeinheit bezahlt.
Im Grundsatz besteht weitgehender Konsens, daß dies mit den Prinzipien einer Marktwirtschaft nicht vereinbar ist. Dazu die Prognos-Studie „Externe Kosten der Energieversorgung“: Die notorische Ausblendung von Umweltschäden stellt unmittelbar einen zentralen
Lenkungsmechanismus der Volkswirtschaft, nämlich die Allokationswirkung des Preis- und
Kostensystems in Frage. Da die sich im Marktgeschehen bildenden Energiepreise die wahren Kosten der Energieerzeugung und -nutzung verfälscht abbilden, dann es zu massiven
volkswirtschaftlichen Fehlallokationen kommen. Dies trifft den Kern des Effizienzanspruchs
der Marktwirtschaft“. Ausreichend zutreffende externe Kosten bildeten die beste Grundlage
für ökonomische und ökologische Bewertungen. hinsichtlich ihrer Begründung oder Höhe
klaffen aber gewaltige Auffassungsunterschiede.
Öko-Bilanzen, die auch der ökologischen Bewertung eines Produktes oder Prozesses dienen sollen, haftet der Makel an, daß sie nicht dimensionsrein sind, wenn darin z.B. nur die
Mengen unterschiedlicher Emissionen, die mit einem Prozeß oder Produkt verbunden sind,
nebeneinander gestellt werden, und daß sie deshalb nicht zu eindeutigen Ergebnissen
führen. Die Diskussion um die Monetarisierung externer Kosten wird deshalb voraussichtlich
an Bedeutung gewinnen.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
241
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7.3 UMWELTINFORMATIONSSYSTEME (UIS)
Aus informationswissenschaftlicher Sicht ist ein Umweltinformationssystem ein System zur
Aufnahme, Speicherung, Verarbeitung und Wiedergabe von Umweltinformationen, das aus
der Gesamtheit der Daten und Verarbeitungsanweisungen besteht. Wesentliches Kennzeichen ist, daß es die Zusammenführung von mehreren Datenbeständen unter einem gemeinsamen thematischen Bezug realisiert und den problemorientierten Zugriff darauf ermöglicht. Aufgrund der Vielfalt der potentiellen Nutzer bestehen unterschiedliche, teilweise
divergierende Anforderungen an die Charakteristika eines UIS (PAGE et al. 1993 In: FÜRST
et al. 1996).
Aus technischer Sicht wird ein UIS als ein erweitertes Geo-Informationssystem (GIS) betrachtet, das der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Präsentation von raum-, zeitund inhaltsbezogenen Daten zur Beschreibung des Zustands der Umwelt hinsichtlich Belastungen und Gefährdungen dient und Grundlagen für Maßnahmen des Umweltschutzes
bietet (FÜRST et al. 1996).
Umweltinformationssysteme (UIS) sollen insbesondere die bereits vorhandenen Umweltdaten und Informationen in der Umweltverwaltung besser ausschöpfen, so daß eine verbesserte Unterstützung der Kommunikation über umweltrelevante Tatbestände erzielt wird.
Nach GREVE, HEIß & WESELOH (1997) erfordern die Aufgaben der Umweltüberwachung,
-planung und -gestaltung umfangreiche und komplexe Informationen. Insbesondere die
Umweltverwaltungen der Länder und auch vieler Kommunen haben sehr mächtige EDVSysteme zur Verarbeitung der anfallenden Daten aufgebaut. Meist entstanden die DVSysteme im engen fachbezogenen Kontext. Die Mehrzahl der Systeme diente anfangs der
Umweltbeobachtung und Umweltbeschreibung (Monitoring, Umweltkatster) vor allem im
Sinne einer Grenz- oder Normwertüberwachung. Entsprechend den vielfältigen Aufgaben
der Umweltverwaltung und den vielen verschiedenen Herkunftsdisziplinen der Mitarbeiter
entstanden strukturell heterogene DV-Systeme mit häufig sehr umfangreichen Datenbeständen von hoher inhaltlicher Komplexität und beträchtlichen Inkompatibilitäten.
Gegenwärtig erfolgt der Aufbau von Umweltinformationssystemen (UIS) in den Ländern
51
52
53
sowie auf Bundesebene (UMPLIS , LANIS und IMIS ). Der Bund-Länder-Arbeitskreis
51
Umweltplanungs- und Informationssystem UMPLIS des Umweltbundesamtes
Landschafts- und Naturschutz-Informationssystem LANIS des Bundesamtes für Naturschutz
53
Integriertes Meß- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität IMIS des
Bundesamtes für Strahlenschutz
52
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242
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Umweltinformationssystem (BLAK-UIS) wird in der 2. Jahreshälfte 1997 einen Bericht über
den Stand der UIS veröffentlichen. Das Projekt "Fortlaufende Bestandsaufnahme der UISKonzepte in Bund und Ländern" ist ein vom Bund-Länder-Arbeitskreis Umweltinformationssysteme gefördertes Drittmittel-Projekt.
Aufgaben und Ziele dieser Projektgruppe sind:
•
eine Verbesserung der Dokumentation (u.a. Aufbau einer Datenbank),
•
eine Verbesserung der Auskunftsfähigkeit des BLAK-UIS im Innen- und Außenverhältnis,
•
die Intensivierung des Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der UIS,
•
die Feststellung grundsätzlicher Ähnlichkeiten und prinzipieller Unterschiede der UISEntwicklung in den verschiedenen Ländern und beim Bund,
•
eine bessere Koordination der Vergabe von UIS-relevanten Forschungsvorhaben durch
Bund und Länder,
•
ein Aufzeigen von Forschungsbedarf und Forschungslücken im Bereich der UISEntwicklung
•
die kontinuierliche Bestandsaufnahme des konzeptionellen Status quo der UISEntwicklungen in den Bundesländern und dem Bund,
•
eine Erarbeitung von synoptischen Gesamtdarstellungen und zusammenfassenden
Bewertungen des UIS-Entwicklungsstandes,
•
eine Beobachtung von Entwicklungstrends der anwendungsorientierten Informatikforschung hinsichtlich der UIS-Relevanz.
Die Fachinformationssysteme der meisten UIS decken zumeist die Umweltbereiche Boden,
Natur und Landschaft, Abfall, Luft und Wasser ab. Der Umweltbereich Boden wird z.Z. in der
Regel durch ein sog. Bodeninformationssystem abgedeckt und dient vor allem den bodenrelevanten Teilen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des BundesNaturschutzgesetztes (BNatSchG) und unterstützt den Schutz der Nahrungsmittelproduktion, den Schutz vor einer weiteren Bodenversauerung, den Schutz der Grundwasservorräte
(z.T. Aufgabe der Fachbereiches Wasser) und die Sanierung von Altlasten.
Die UIS sind z.T. noch im Aufbau bzw. erst geplant. Der Themenschwerpunkt „Rohstoffabbau und Nutzungskonflikte“ wird nicht behandelt.
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Beispielhaft werden im folgenden die Umweltinformationssystem von Niedersachsen
(NUMIS) und Baden-Würtemberg (UIS BW) kurz dargestellt.
NUMIS - Niedersächsisches Umweltinformationssystem
Seit 1990 wird das Niedersächsische Umweltinformationssystem NUMIS im Ministerium für
Umwelt (MU) aufgebaut und betrieben. Derzeit wird die ursprüngliche Konzeption grundsätzlich überarbeitet. Einen zentralen Baustein des Informationsmanagements im Rahmen
des NUMIS-Vorhabens stellt dabei der Umweltdatenkatalog (UDK) dar. Dieses in einer
Länderkooperation unter der Leitung und auf Initiative des Niedersächsischen Umweltministeriums entwickelte Meta-Informationssystem weist "Informationen über Informationen" aus
dem Umweltbereich nach. Inzwischen hat der UDK auf Landes-, Bundes- und auf europäischer Ebene eine besondere Bedeutung als Nachweis für umweltrelevante Informationsquellen erlangt.
Aufgaben und Zielsetzung
Die wesentlichen Aufgaben und Zielsetzungen des NUMIS sind eine Verbesserung des
Vollzuges von umweltrelevanten Vorschriften, der Planung und Bewertung von Projekten,
von Informationen für Entscheidungsträger sowie für die Öffentlichkeit und Wissenschaft
(Berichte, Dokumentation), eine Unterstützung der Erstellung von Prognosen für Umweltentwicklungen sowie der Information im Katastrophenfall und eine Verbesserung und Beschleunigung des Zugriffs auf benötigte externe Daten. Dabei bilden das Informationsmanagement für die Umweltverwaltung, die Fachöffentlichkeit, Öffentlichkeit und die Qualitätssicherung sowie eine Koordinierung der Meßnetze und Fachinformationssysteme (FIS) besondere Aufgabenschwerpunkte des NUMIS.
Anwendungsbereiche und Einsatzspektrum
Durch die ressort- und umweltmedienübergreifende Ausrichtung des UDK können sämtliche
umweltrelevanten und damit auch die durch NUMIS nicht unmittelbar abgedeckten Datenbestände aus Niedersachsen nachgewiesen werden. NUMIS selbst stellt hauptsächlich
Daten aus den FIS der Bereiche Boden, Natur und Landschaft, Abfall, Luft, Lärm und Wasser bereit.
das System NUMIS
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Das Niedersächsische Umweltinformationssystem NUMIS ist kein in sich geschlossenes
Softwaresystem, sondern vielmehr ein Rahmenkonzept, welches die folgenden Kernbestandteile miteinander in Beziehung setzt und nutzbar macht:
•
den Umweltdatenkatalog (UDK) als Meta-Informationssystem
•
das Geographische Informationssystem GEOSUM sowie
•
VISION-Umwelt als System zur Visualisierung von Meßdaten.
Auf der Grundlage eines Client-/Server-Konzeptes macht NUMIS dabei die in unterschiedlichen und verteilten FIS und Meßnetzen vorliegenden Daten und Informationen verfügbar.
Der Umweltdatenkatalog (UDK) wird als Meta-Informationssystem im Rahmen von NUMIS
eingesetzt. Wesentliches Ziel eines solchen Meta-Informationssystems ist die Bereitstellung
von Informationen über die Struktur und Beschaffenheit (Gültigkeit, Fehlertoleranz etc.) von
Datenbeständen - also von "Informationen über Informationen bzw. Datenbestände". Darüber hinaus soll eine benutzergerechte Navigation innerhalb dieser Informationen ermöglicht
und ein Zugriff auf nachgewiesene Datenbestände sowie deren einfache und schnelle
Übertragung unterstützt werden.
Durch die Gründung der UDK-Länderkooperation im Jahr 1991 unter Federführung von
Niedersachsen zur Erweiterung des UDK-Konzeptes und zur Implementation auf verschiedenen Plattformen, die ab 1996 durch eine Bund-Länderkooperation abgelöst wird, geht der
UDK inzwischen über seine Bedeutung für NUMIS weit hinaus: Inzwischen wird der UDK entweder als eigenständiges Meta-Informationssystem oder als Bestandteil eines MetaInformationssystems im Rahmen eines UIS - in den Umweltministerien der meisten Bundesländer, dem Umweltbundesamt sowie auf europäischer Ebene (Europäische Umweltagentur und Österreichisches Umweltbundesamt) eingesetzt bzw. dessen Einsatz vorbereitet.
UIS BW - Umweltinformationssystem Baden-Württemberg
Als einer der ersten umfassenden UIS-Ansätze in Deutschland kann die Konzeption des
fach- und ressortübergreifenden Umweltinformationssystems Baden-Württemberg (UIS-BW)
gelten, welches seit dem Jahre 1984 als Teil des Landessystemkonzeptes federführend vom
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten und ab 1987 vom neu gebildeten Umweltministerium für die Landesverwaltung Baden-Württemberg (BW) konzipiert
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worden ist und seitdem umgesetzt wird. Es bildet den aufgabenorientierten, informationstechnischen, organsiatorischen und personellen Rahmen für eine Bereitstellung von Umweltdaten und die Bearbeitung von fachbezogenen und fachübergreifenden Aufgaben im
Umweltbereich der Landesverwaltung und für die Öffentlichkeit.
Aufgaben und Zielsetzung
Die
Zielsetzungen
und
Aufgaben
des
UIS-BW
bestehen
hauptsächlich
(siehe
UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 1995) in:
•
einer Unterstützung der Planung und des Verwaltungsvollzuges durch den Einsatz der
Informations- und Kommunikationstechnik zur effizienten Erledigung
•
der Verwaltungsaufgaben mit Umweltbezug
•
der Umweltbeobachtung bei der Ermittlung, Analyse und Prognose der punktuellen und
landesweiten Umweltsituation
•
einer Koordination und Integration der vorhandenen Verfahren zur Umweltinformation als
Maßnahme des Investitionsschutzes
•
der Unterstützung bei der Bewältigung von Not-, Stör- und Vorsorgefällen, insbesondere
durch Nachrichtenübermittlung und -verarbeitung
•
der Information der politischen und administrativen Führung in Landtag, Regierung und
Verwaltung sowie der Öffentlichkeit
•
Schaffung des freien Zugangs des Bürgers zu Informationen über die Umwelt.
Anwendungsbereiche und Einsatzspektrum
Durch den ressortübergreifenden Ansatz des UIS-BW, welcher auch eine Aufnahme von
Informationen vorsieht, die nicht im Geschäftsbereich des Umweltministeriums selbst geführt werden, werden durch die Grundkomponenten und Basissysteme des UIS-BW alle, in
der Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich (BUND UND
LÄNDER 1994) aufgeführten Bereiche ganz oder teilweise abgedeckt.
7.4 FAZIT
Der Einsatz der o.g. Instrumente des Umweltmanagements hängt von dem definierten Ziel
und der Untersuchungsebene ab. So sind Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR)
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volkswirtschaftlich orientiert und z.T. für Fragen hinsichtlich einer nachhaltigen Bauwirtschaft
seitens ihrer Struktur zu „grob“. MIPS (Materialintensität pro Seviceeinheit) wiederum kann
sich sehr einseitig, nur auf die Aspekte der Massenströme konzentrieren, ohne ihre unterschiedlichen Effekte zu bewerten. Ökobilanzierungen betrachten dagegen in der Regel
einen kleinräumigen und produktionsspezifischen Bilanzraum, dafür sehr detailliert.
Im Hinblick auf eine nachhaltige Bauwirtschaft erfordert die Nutzung der für die verschiedenen Ebenen ausgelegten Umweltmanagement-Instrumente zukünftig eine stärkere Verknüpfung von Inhalten und Ergebnissen, so daß volkswirtschaftliche Betrachtungen durch
Umweltöknomische Gesamtrechnungen eine möglichst hohe Sicherheit aufweisen. Die
Monetarisierung externer Kosten wird in Zukunft sicherlich an Bedeutung gewinnen.
International und national geforderte und vorangetriebene Umweltinformations-Systeme sind
derzeit im Aufbau bzw- in der Fortentwicklung. Umweltinformationssysteme (UIS) sollen
insbesondere die bereits vorhandenen Umweltinformationen in der Umweltverwaltung optimieren, so daß eine verbesserte Unterstützung der Kommunikation über umweltrelevante
Tatbestände erzielt wird.
Gegenwärtig erfolgt der Aufbau von Umweltinformationssystemen in den Ländern sowie auf
Bundesebene. Auf der nationalen (Makro-)Ebene, erfolgt z.Z. u.a. gemäß der Agenda 21 die
Ent- und Fortentwicklung von „Sustainability“-Indikatoren (Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit 1996 „Umweltökonomische Gesamtrechnungen“).
8 SUBSTITUTIONSPOTENTIAL GEBRAUCHTER BAUSTOFFE UND HOLZ
Unter Substitution wird prinzipiell der Ersatz von Roh- oder Hilfs- oder Betriebsstoffen verstanden. Im weiteren Sinne kann die Substitution folgende Möglichkeiten umfassen:
Primärrohstoffe:
Abbau von anderen Lagerstätten (Import)
Festgestein statt Kies
Andere Gesteinsarten
Sekundärrohstoffe:
Industrielle Nebenprodukte
Baureststoffe
Andere Baustoffe:
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Holz, Stahl, Kunststoffe, Glas
247
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Den Grundsätzen der Nachhaltigkeit folgend sollte nicht der Ersatz eines Rohstoffes durch
andere Primärmaterialien im Vordergrund stehen, sondern eine Intensivierung des Einsatzes der vorhandenen Sekundärrohstoffe. Die Baureststoffe (Bauschutt, Straßenaufbruch,
Baustellenabfälle) bieten durch eine weitere Steigerung der Verwertungsquoten mengenmäßig das bedeutendste Substitutionspotential. Die industriellen Nebenprodukte aus Feuerungsanlagen (z.B. Schmelzkammergranulat) und der Hüttenindustrie (z.B. Hochofenschlacke) sind als Sekundärbaustoffe für die Bauwirtschaft bereits weitgehend erschlossen.
Aufgrund abfallwirtschaftlicher Notwendigkeiten - knapper werdende Deponiekapazitäten
sollten für zwingend zu entsorgende Abfälle freigehalten werden - wurde dem Bauabfallrecycling seit Ende der 80er Jahre zunehmend Vorrang vor einer Deponierung eingeräumt.
Die Verwertung der Baureststoffe erfolgt überwiegend als sog. „Downcycling“, d.h. gebrauchte Baustoffe aus dem Hochbau und dem Straßenbau werden nach der Aufbreitung in
Tragschichten oder gering belasteten Verkehrsflächen eingebaut. Die Straße, die oft auch
als die „längste Deponie der Welt“ bezeichnet wird, übernimmt diese Entsorgungsfunktion
für den Hochbausektor und andere industrielle Bereiche. Die Entwicklung und Ausarbeitung
ergänzender technischer Regelwerke zum Recycling ist deshalb im Staßenbau am weitesten fortgeschritten. Gleichzeitig erreicht dieser Sektor auch zufriedenstellende Verwertungsquoten seiner eigenen Baustoffe, während die Verwertung gebrauchter Baustoffe aus
dem Hochbau z.T. noch erhebliche Steigerungspotentiale aufweist.
Ein Recycling auf gleicher Qualitätsstufe im Hochbau findet nicht statt, da die derzeitigen
Normen einen Einsatz nicht zulassen. Da jedoch das „Downcycling“ aus dem Bereich des
Hochbaues von einer mengenmäßigen Einsatzmöglichkeit im Straßenbau abhängig ist, die
konjunkturbedingt nicht immer gegeben ist, wären weitere Recyclingoptionen auch zur
Minimierung von Transport- und Zwischenlagerkosten sinnvoll. Sorgfältig aufbereiteter
Betonaufbruch, der allerdings jetzt schon vollständig verwertet wird, kann problemlos als
hochwertiger Betonzuschlagstoff dienen.
Das Substitutionspotential der Baureststoffe erscheint im Verhältnis zum Gesamtbedarf an
Baustoffen relativ gering. Zwar werden heute nur ca. 5 % des gesamten Rohstoffbedarfes
aus aufbereiteten Bauschutt gewonnen. Bei einer realistisch machbaren Verwertungsquote
von 90% lassen sich 10 bis 15% des jetzigen Baustoffbedarfes abdecken. Langfristig wird
die Bauschuttmenge und damit die Möglichkeit zur Rohstoffsubstitution aufgrund der Ent-
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wicklung des Gebäudebestandes und der daraus zu erwartenden Abgänge weiter ansteigen.
Die Voraussetzung zur weitergehenden Nutzung dieser Substitutionsmöglichkeiten werden
in den nachstehenden Abschnitten aufgezeigt.
8.1 ABFALLAUFKOMMEN UND VERWERTUNG
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (1997), belief
sich das Gesamt-
Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 1993 auf insgesamt 337 Mio. t und war damit um
10 Prozent niedriger als im Jahr 1990 (374 Mio. t). Der Rückgang betraf sowohl das frühere
Bundesgebiet (- 11 Prozent) als auch die neuen Länder und Berlin-Ost (- 7 Prozent).
54
Dagegen lag die Menge an Bauschutt und Bodenaushub mit 143 Mio. t im Jahr 1993 um
11 Mio. t höher als im Jahr 1990. Im früheren Bundesgebiet gingen die gesamten Abfallmengen an Bauschutt und Bodenaushub um 16 Mio. t auf 107 Mio. t zurück. In den neuen
Ländern stieg dagegen das Aufkommen an Bauschutt und Bodenaushub um 27 Mio. t auf
36 Mio. t.
Die Angaben zu dem Aufkommen der Baurestmassen in Deutschland weisen in Abhängigkeit der Quellen große Schwankungen auf, so daß der Vergleich der Angaben des Statistischen Bundesamtes mit sonstigen Erhebungen deutliche Unterschiede aufweist. Diese sind
dadurch bedingt, daß bei amtlichen Erhebungen prinzipiell nur die an den öffentlichen Anlagen angedienten Bauabfälle erfasst werden und somit nicht die Gesamtmenge des in der
Bauwirtschaft tatsächlich anfallenden Baureststoffstromes widergeben.
Nach KOHLER (1994) liegt das Baurestmassenaufkommen (Bodenaushub, Straßenaufbruch, Bauschutt und Baustellenabfälle) für das Jahr 1992 bei 285 Mio. t, nach BILITEWSKI
et al. (1992) liegt es für das Jahr 1989 in den alten Bundesländer bei 221 Mio. t und laut
STATISTISCHEN BUNDESAMT (1990) 142 Mio. t (siehe Tab. 65). Die Gesamtmengen
dieser Statistiken werden eindeutig durch den Bodenaushub dominiert, der durchschnittlich
ca. 70% des Gesamtaufkommens ausmacht, jedoch für eine Ableitung des Substitutionspotentials von mineralischen Recyclingbaustoffen unerheblich ist.
54
laut mündl. Mitteilung des Stat. Bundesamtes vom 18.03.1997 wurden letztmals 1990 die Abfallmengen für Bauschutt, Bodenaushub, Straßenabbruch und Baustellenabfällen differenziert, d.h. für
das Jahr 1993 liegen diese Angaben nur als Summenparameter vor
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Tab. 65:
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Baurestmassenaufkommen in Deutschland nach Angaben der offiziellen
Statistik und sonstigen Erhebungen
(Quelle: i.A. ROOS & WALKER 1995)
Bodenaushub
Straßenaufbruch
Bauschutt
Baustellenabfälle
Summe
STATISTISCHES
BUNDESAMT
(1990)
Mio. t
103,4
11,1
26,1
1,3
141,9
BILITEWSKI et
al. (1992) (alte
Bundesländer
1989) Mio. t
167,9
20,4
22,6
10,0
220,9
KOHLER (1994)
1992
Mio. t
215,0
26,0
30,0
14,0
285,0
KOHLER
55
(1996)
Mio. t
31,6
36,4
17,0
Weitere Ursachen der voneinander abweichenden Mengenangaben sind auf folgende Tatsachen zurückzuführen:
•
die offiziellen Statistiken des Statistischen Bundesamtes erfassen lediglich die Betriebe
≥ 20 Beschäftigte
•
die Erhebungen von KOHLER (1994) und BILITEWSKI et al. (1992) erfassen auch
zahlreiche kleinere Betriebe des Baugewerbes
•
in den offiziellen Statistiken bleiben die auf bergrechtlich, landschaftspflegerisch oder
wasserrechtlich zugelassenen Deponien verbrachten Baureststoffe unberücksichtigt
•
ebenso werden Verwertungsmaßnahmen in Form einer Geländeverfüllung oder auch
betriebsintern bzw. im Zuge einer Baumaßnahme nicht von den offiziellen Statistiken berücksichtigt.
Nach KOHLER (1996) fallen z.Z. jährlich ca. 85 Mio. t Baurestmassen (Bauschutt, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle) an.
Die Verwertungsquoten liegen für Bauschutt, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle bei nur
ca. 36 % (siehe Tab. 66). Die Produkte der Hüttenindustrie (Hochofenschlacke, Stahlwerkschlacke und Metallhüttenschlacke) weisen dagegen sehr hohe Verwertungsquoten von
rund 88 % auf.
55
Pressemitteilung der Bundesumweltministerin (BMU) am 11.11.1996 zu Selbstverpflichtungserklärung der Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaft Bau
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250
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Tab. 66:
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Aufkommen und Verwertung von Substitutionsstoffen
Quelle
Bauwirtschaft
Feuerungsanlagen
Hüttenindustrie
Bergbaubetriebe
1)
2)
2)
2)
Verwertbares Material
ohne Bodenaushub
geschätzt
Mio. t
85,0
21,2
15,5
70,5
Verwertetes Material
ohne Bodenaushub
geschätzt
Mio. t
31,0
10,3
14,1
17,6
Quelle: 1) i.A. an KOHLER 1994 und ROOS & WALKER 1995
Quelle: 2) HIERSCHE 1991
Die Angaben zu erzielten Verwertungsquoten weichen z.T. stark voneinander ab. Starke
Differenzen bestehen insbesondere in den einzelnen Bundesländern (siehe Tab. 67). Die
aufgeführten Verwertungsquoten beziehen sich nur auf die den entsorgungspflichtigen
Körperschaften oder beauftragten Dritten zur Entsorgung überlassenen Bauabfälle. Da die
bauabfallreichsten Bundesländer Bayern, Baden-Würtemberg und Nordrhein-Westfalen in
der Darstellung fehlen, handelt es sich somit nur um ca. 30 % des bundesweiten Bauabfallaufkommens (ROOS & WALKER 1995). Nach KRASS et al. (1997) wurden dagegen im
Jahr 1995 bereits ca. 73 % der anfallenden Bauabfälle verwertet. Diese Angaben müssen in
Zukunft bestätigt werden.
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Tab. 67:
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Erreichte Verwertungsquoten bei der Baustellenabfallentsorgung
(Quelle: WALKER & ROOS 1996)
Bodenaushub
Straßenaufbruch
Bauschutt
Baustellenabfälle
%
%
%
%
Bremen 1994
84,00
k.A.
82,00
85
Hamburg 1993
98,00
90,00
84,00
75
Hessen 1994
54,00
75,00
71,00
k.A.
Mecklenb.-Vorpommern 1994
58,00
96,00
90,00
21
Sachsen-Anhalt 1993
51,00
69,00
71,00
13
Schleswig-Holstein 1995
90,00
90,00
75,00
k.A.
Thüringen 1993
12,00
51,00
47,00
8
Die angegebenen Verwertungsquoten erscheinen insgesamt recht hoch. Die Ursache hierfür ist z.B. bei der hohen Bauschutt-Verwertungsquote darin zu sehen, daß dieses Material
zum Großteil auf Deponien zu deponiebautechnischen Zwecken eingesetzt wurde. Die Art
der Verwertung ist demnach sehr differenziert zu betrachten. Ebenso fragwürdig sind die
hohen Verwertungsquoten für Baustellenabfälle in Bremen, die vermutlich durch Fehlbuchungen zwischen den Abfallarten für Baustellenabfälle und Bauschutt verursacht wurden.
Die Hauptverwertungsbereiche von mineralischen Baustoffen aus Bauabfällen sind nach
KRASS & RADEBERG (1994) Frostschutzschichten (26,5 %), Schottertragschichten (23,5
%) und Verfüllmaterial (22,7 %) (siehe Tab. 68).
Tab. 68:
Einsatz von Recycling-Baustoffen für Bauzwecke
(aus KRASS & RADEBERG 1994)
Frostschutzschichten
26,5 %
Schottertragschicht
23,5 %
Verfüllmaterial
22,7 %
Verkehrsflächen/Wegebau
10,5 %
Bodenverbesserung/-verfestigung
9,9 %
Landschaftsbau/Deponiebau
3,3 %
Unterbau/Dammbau
2,8 %
Lärmschutzwall
0,8 %
Von den rund 31 Mio. t verwerteten Baurestmassen entfallen ca. 23 Mio. t (73 %) auf den
Tiefbau, d.h. in der Regel für Frostschutzschichten, Schottertragschichten, Verkehrsflächen,
Bodenverbesserung und Unterbau/Dammbau (Tab. 69). Auf sonstige Baumaßnahmen in
denen Baurestmassen i.d.R. als Verfüllmaterial, im Landschaftsbau und als Lärmschutzwälle Einsatz finden, fallen ca. 8 Mio. t (27 %).
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Auf die Deponien werden z.Z. ca. 54 Mio. t Baurestmassen verbracht (ca. 70 % der anfallenden Baurestmassen), davon seien rund 8 Mio. t derart mit Schadstoffen belastet, daß sie
nicht verarbeitet werden könnten. Von den 46 Mio. t soll nach der Selbstverpflichtungserklärung der Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaft Bau die Hälfte bis zum Jahr 2005 zusätzlich verwertet werden.
Tab. 69:
Verwertung und Deponierung von Baurestmassen
(eigene Berechnung i.A. an KOHLER 1994, ROOS & WALKER 1995 und KRASS &
RADENBERG 1994)
Tiefbau
Mio. t
9,7
8,4
4,5
23
Bauschutt
Straßenaufbruch
Baustellenabfälle
Summe (gerundet)
Verfüllmaterial, Landschaftsbau, Lärmschutzwall
Mio. t
3,4
3,1
1,8
8
Deponien
Mio. t
23,14
20,06
10,8
54
8.2 AKTUELLE QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN RC-BAUSTOFFE
Der Straßen- und Wegebau stellt nach wie vor den hauptsächlichen Anwendungsbereich für
aufbereitete Recycling-Baustoffe dar. Die Entwicklung und Ausarbeitung von, das allgemeine Regelwerk ergänzenden technischen Vorschriften für den Einsatz von RC-Baustoffen ist
aus diesem Grunde in diesem Bereich weit entwickelt. Ein verstärkter Einsatz in anderen
Bereichen (Hochbau) bedingt auch dort die Notwendigkeit, die vorhandenen technischen
Lieferbedingungen zu überprüfen.
Im Bereich des Straßenbaues schlossen sich bereits im Jahre 1983 einige qualitätsbewußte
Unternehmen zur Gütegemeinschaft-Recycling-Baustoffe e. V. zusammen und erarbeiteten
in Zusammenarbeit mit dem RAL die Güte- und Prüfbestimmungen der:
RAL-RG 501/1 - Recycling-Baustoffe für den Straßenbau.
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Generell erfolgt der Einsatz der Sekundärbaustoffe in der Hauptsache im Straßen- und
Wegebau (siehe auch Tab. 68) und hier vorallem in ungebundenen Tragschichten (Frostschutzschicht, Schottertragschicht) oder im Unterbau. Die Abb. 62 zeigt den prinzipiellen
Aufbau einer Verkehrsfläche und verdeutlicht die Einsatzbereiche für RC-Baustoffe. Die
jeweilige Ausführung und die Schichtdicken sind in der Richtlinie für die Standardisierung
des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO) festgelegt und entsprechend der Verkehrsbelastung in Bauklassen aufgegliedert.
Abb. 62:
Aufbau einer Verkehrsfläche außerhalb geschlossener Ortslage mit wasserdurchlässigem Randbereich gemäß RStO 86
Für die Anwendung mineralischer Baustoffe im Straßenbau besteht seit langem ein Vorschriftensystem, das sich auch mit der Qualitätssicherung befaßt. Unter dem Aspekt der
Kreislaufführung von Stoffen wurden in jüngster Zeit sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene zahlreiche Sonderregelungen für RC-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte
erarbeitet.
Die Qualitätssicherung für Baustoffe im Straßenbau basiert im wesentlichen auf den folgenden Vorschriften:
•
Richtlinie für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau - RG Min-StB 93
•
Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau - TL Min-StB 94
•
Technische Prüfvorschriften für Mineralstoffe im Straßenbau - TP Min-StB 82
•
Technische Lieferbedingungen für Recycling-Baustoffe in Tragschichten ohne Bindemittel - TL RC ToB 95
Qualitätssicherungssystem für Strassenbaustoffe
Im Straßenbau wird zur Überprüfung der Einhaltung festgelegter Anforderungen ein detailliertes System angewandt (RG Min StB). Die Anforderungen werden durch den EignungsLw_12_600c.doc/26.06.98
254
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nachweis überprüft und durch die laufende Güteüberwachung kontrolliert. Zusätzlich sind
Kontrollprüfungen durch die Auftraggeber ergänzender Bestandteil der Gütesicherung im
Verlauf der Baumaßnahme. In der Fassung der RG Min StB 93 ist erstmals auch die Verwendung von Recycling-Baustoffen geregelt.
Das abgestufte System aus Eignungsnachweis und Güteüberwachung ist in Abb. 63 dargestellt.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
255
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Abb. 63:
Philipp Holzmann AG
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System der Qualitätskontrolle im Straßenbau
Eignungsnachweis
wenn bestanden
Aufnahme der laufenden
Güteüberwachung
Gütesicherung
Eignungsprüfung des Materials durch
zugelassene Prüfstelle
- bautechnische Kenngrößen
- wasserwirtschaftliche Merkmale
Betriebsbeurteilung durch zugelassene
Prüfstelle
incl. Prüfung der Funktionsfähigkeit der
Eigenüberwachung
Fremdüberwachung durch zugelassene
Prüfstelle
- bautechnische Kenngrößen
- wasserwirtschaftliche Merkmale
- Eigenüberwachung des Herstellerwerkes
Eigenüberwachung
Zum Eignungsnachweis der Baustoffe gehört neben der grundsätzlichen Eignungsprüfung
des Materials auch die Beurteilung der Produktionsstätte im Hinblick auf die technischen
und technologischen Voraussetzungen zur Herstellung des Produktes sowie die Überprüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit eines Labors für die notwendige Eigenüberwachung.
Die Qualitäts- und Güteüberwachung basiert auf der Kontrolle gleichmäßig und weitestgehend homogen anfallender Gesteine. Ausgehend von der Erkenntnis, das RC-Baustoffe aus
einer Vielzahl von Rückbaustoffen mit den unterschiedlichsten Qualitäten und Beimengungen bestehen, ergeben sich bei der Produktion und Gütesicherung eine Vielzahl von Besonderheiten. Die beim Eignungsnachweis und der laufenden Güteüberwachung anzuwendenden Prüfverfahren sowie die Häufigkeit der Prüfungen für RC-Baustoffe sind in Tab. 70
dargestellt.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
256
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Tab. 70:
Lfd.
Nr.
Philipp Holzmann AG
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Prüfbestimmungen für die Güteüberwachung von Recycling-Baustoffen
PRÜFUNGEN
PRÜFVERFAHREN
EIGNUNGSNACHWEIS
GÜTEÜBER
WACHUNG
1.
Eingangskontrolle
TL RC-ToB
X
Eigenüberwachung

2.
Aufbereitung,
Lagerung
Durchführung der Eigenüberwachung
Stoffliche Zusammensetzung
Widerstand gegen Verwitterung, Wasseraufnahme unter Atmosphärendruck
falls erforderlich Widerstand gegen Frost-TauWechsel
Raumbeständigkeit
DIN 52101
Anhänge A + B
X

6.
3.
4.
X
∆
∆
∆
X
TL RC-ToB
Fremdüberwachung

∆
X

DIN 52104 Teil 1
Verfahren N
X

TP-Min T 4.2
X
∆
Dichte
DIN 52102
X
∆
7.
Korngrößenverteilung
X

∆
8.
Kornform
DIN 52098
MB für die Lieferung
von Asphaltgranulat
DIN 52114
X

∆
9.
Bruchflächigkeit
DIN 52116
X

n
10.
Affinität zu bituminösen
Bindemitteln
Reinheit und schädliche
Bestandteile
DIN 1996 T 10
nach Bedarf
TP-Min T 6.6
DIN 4030
DIN 4226 T 3
TP-Min T 4.5.1
X

∆
5.
11.
12.
11
13.
Widerstand gegen Hitzebeanspruchung
Widerstandsfähigkeit
gegen Schlag
Splitt
Schotter
Wasserwirtschaftliche
Merkmale
DIN 52103
nach Bedarf
DIN 52115
ohne Anteile an Ausbauasphalt
Teil 3
Teil 2
FGSV bzw. LAGA
X
n
n
X
n
X Prüfung ja,  1 * wöchentlich,  1 * jährlich, ∆ 4 * jährlich, n 2 * jährlich
Lw_12_600c.doc/26.06.98
257
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Die Prüfstellen müssen von der zuständigen obersten Straßenbaubehörde gemäß den
Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen im Straßenbau - RAP-Stra anerkannt sein.
Für die Fremdüberwachung werden Proben durch die Mitarbeiter der Prüfstellen genommen
und gemäß Tab. 71 überprüft.
Tab. 71:
Besondere bautechnische Anforderungen gemäß TL RC ToB 95
Eigenschaft
Stoffliche Zusammensetzung
Asphaltgranulat
Klinker, dichte Ziegel und Steinzeug
im Anteil > 4 mm
Kalksandstein, weich gebrannte Ziegel, Putze und ähnliche Stoffe
im Anteil > 4 mm
mineralische Leicht- und Dämmbaustoffe wie Gasbeton und
Bimsbeton
Fremdstoffe
Raumbeständigkeit
Bruchflächigkeit
Anteil an ungebrochenem Korn
1)
im Material > 4 mm
Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel
Schottertragschichtmaterial
Anforderung
max. 30 Gew.-%
max. 25 Gew.-%
max. 5 Gew.-%
max. 1 Gew.-%
max. 0,2 Gew.-%
Material muß ausreichend
raumbeständig sein
max. 20 Gew.-%
TL Min StB 94,
Abschnitt 4.4.1
Frostschutzmaterial
Absplitterung gemäß TL Min
Kornanteil < 0,063 mm nach Befrostung an der Gesamtkörnung >
0,063 mm
Kornanteil < 0,063 mm im Ausgangsmaterial zuzüglich Kornanteil
< 0,063 mm durch Befrostung
Widerstand gegen Schlag
Frostschutzmaterial
SZ8/12,5
Schottertragschicht
SZ8/12,5
SD10
Wasserwirtschaftliche Merkmale
max. 10 Gew.-%
max. 2 Gew.-%
max. 5 Gew.-%
max. 32 Gew.-%
max. 28 Gew.-%
max. 32 Gew.-%
2)
LAGA
1)
= gilt nur für Schottertragschichten und Frostschutzmaterial aus Schotter-Splitt-Sand-Gemischen und Splitt-Sand-Gemischen
gemäß ZTVT-StB (zit.7) . Wenn Anteil größer, so ist das Frostschutzmaterial als Kies-Sand-Gemisch bzw. Sand-Kies-Gemisch
nach ZTVT-StB einzustufen.
2)
= zukünftig wird eine eigene Richtlinie zur wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit von Seiten der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen - FGSV - erarbeitet.
Die Prüfstelle stellt daraufhin die Fremdüberwachungszeugnisse mit dem Ergebnis der
Prüfungen aus. Diese werden nachfolgend dem Unternehmen und der zuständigen Straßenbaubehörde zugestellt. Entsprechend der RG Min-StB soll die Bekanntgabe güteüberwachter Lieferwerke in den Amtsblättern erfolgen.
Bei den Prüfungen für die Güteüberwachung wird auf die TL-Recycling-Baustoffe verwiesen.
Die Technische Lieferbedingung für Recycling-Materialien in Tragschichten ohne Bindemittel
- TL RC ToB 95 - ist im Jahr 1995 eingeführt worden. Hinsichtlich der bautechnischen EiLw_12_600c.doc/26.06.98
258
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genschaften und technischen Prüfungen enthält diese Ergänzungen gegenüber der TL-Min
StB 94 in Bezug auf Raumbeständigkeit, Bruchflächigkeit, Widerstand gegen Frost-TauWechsel und gegen Schlag (Tab. 71). Zusätzlich werden wasserwirtschaftliche Merkmale
für Recycling-Baustoffe aufgeführt.
Die Problematik der Verträglichkeitsprüfung wasserwirtschaftlicher Merkmale der RCBaustoffe besteht in der länderspezifischen und dadurch oft unterschiedlichen Auslegung
einzelner Grenzwertkonzentrationen. Zwar existiert mit den Merkblättern der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall - LAGA „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Reststoffen / Abfällen - Technische Regeln“ eine Empfehlung zur bundesweiten Vereinheitlichung an die Verwertung verschiedener Reststoffe. Die Umsetzung geschieht bislang jedoch nicht einheitlich, so daß weiterhin spezifische Länderregelungen anzuwenden sind.
Das Merkblatt Nr. 28/1 der FGSV enthielt bislang auch Anforderungen an die wasserwirtschaftlichen Merkmale und Bewertung von RC-Baustoffen für den Einsatzbereich des klassifizierten Strassenbaues. Zur Zeit wird es in Anlehnung an die LAGA-Technischen Regeln
überarbeitet und wird die für eine Gütesicherung erforderlichen spezifischen Änderungen
aufnehmen.
Gütezeichen
Seit Anfang 1985 steht ein Gütesicherungsverfahren für Recycling-Baustoffe im Strassenbau zur Verfügung (RAL RG 501/1, 1985). Die Güte- und Prüfbestimmungen wurden vom
RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.) in einem Anerkennungsverfahren unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft mit den betroffenen
Fach- und Verkehrskreisen sowie den zuständigen Behörden verabschiedet. Für die Erlangung des Gütezeichens RAL-RG 501/1 sind die Anforderungen entsprechend den Güteund Prüfbestimmungen einzuhalten. Das Gütezeichen wird an Mitglieder der Gütegemeinschaft-Recycling-Baustoffe e. V. in Bonn auf Antrag vergeben. Überwachende Prüfinstitute
müssen auch hier nach der RaP-Stra anerkannt sein. Die Überprüfung der Einhaltung aller
Anforderungen erfolgt durch Eignungsnachweis und laufende Güteüberwachung analog
dem zuvor beschriebenen System. In der RAL-RG 501/1 werden die Recycling-Baustoffe in
drei Klassen aufgeteilt:
•
Klasse 1
Baustoffe für Oberbauschichten im Straßenbau, Geltungsbereich der TL Min-StB
Lw_12_600c.doc/26.06.98
259
Endfassung
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•
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Klasse 2
Baustoffe für Oberbauschichten im Straßenbau die nicht entsprechend dem Geltungsbereich der TL Min-StB zu verwenden sind
•
Klasse 3
Baustoffe für Lärmschutzwälle, Unterbau und Untergrundverbesserungen.
Weiterhin sind von dem Bundesverband der Deutschen Recycling-Baustoff-Industrie e. V.
Richtlinien für Recycling-Baustoffe aufgestellt worden.
Ausblick
Das Gütesicherungssystem im beim Einsatz von Baustoffen im Straßenbau hat sich aufgrund langjähriger Erfahrungen als bewährt und außerordentlich tragfähig erwiesen. Die
spezifischen Ausgestaltungen der Anforderungen gerade im Hinblick auf RecyclingBaustoffe und andere industrielle Nebenprodukte sind zu begrüßen. Leider gibt es bislang
nachwievor keine bundeseinheitlichen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der
Stoffe. Es bleibt zu hoffen, daß durch die Überarbeitung des FGSV Arbeitspapieres 28/1
und die damit verbundene Erarbeitung einer diesbezüglichen Richtlinie zukünftig zumindest
für den Straßenbau einheitliche Werte existieren.
Gerade die Frage der Kontrolluntersuchungen schafft neuen Diskussionsraum im Hinblick
auf die Überprüfung der Umweltverträglichkeit. Hier bietet sich die Möglichkeit durch eine
Verdichtung und Ausweitung der betrieblichen Eigenüberwachung Sicherheit zu schaffen.
Allerdings muß sich im Hinblick auf den Umfang der Untersuchungsparameter die Eigenüberwachung auf ausgewählte Leitparameter beschränken und sollte praktikabel mit einfachen analytischen Verfahren durchgeführt werden können.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
260
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8.3 POTENTIALE UND GRENZEN DES BAUSTOFFRECYCLINGS
8.3.1 OPTIMIERUNG DER BESTANDERFASSUNG
Die aktuelle Praxis der Erhebung von Baurestmassen zeigt je nach Informationsquelle
erhebliche Mengenunterschiede und ist als Datenbasis für eine Prognose unbrauchbar. Mit
56
Hilfe des Prognosemodells nach GÖRG (1997) , mit dem die Informationen der Gebäu-
desubstanz für die Beurteilung quantitativer und qualitativer Veränderungen genutzt werden
können, lassen sich die zukünftigen Baurestmassen ermitteln (siehe Abb. 64). Das entwikkelte Prognosemodell beruht auf der Erhebung und Typisierung von Bauwerken und der
Zuordnung charakteristischer Baumaßnahmen, Nutzungsdauer von Bauteilen und Standzeiten von Bauwerken.
Abb. 64:
Übersicht Prognosemodell GÖRG
Die Gesamtheit der Bauwerke einer geschlossenen Planungsregion kann als „Depot“ oder
„Lager“ von Baustoffen bzw. zukünftigen Bauabfällen definiert werden. Letztere werden
nach Maßgabe technischer, ökologischer und ökonomischer sowie rechtlicher Bedingungen
als „Bauabfälle zur Verwertung“ dem System wieder zugeführt oder verlassen als „Bauabfälle zur Beseitigung“ das Depot. Im Zuge der Modellentwicklung wurde ein umfangreicher
56
siehe auch GÖRG & JAGER (1995) und GÖRG & MÜLLER (1996)
Lw_12_600c.doc/26.06.98
261
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Gebäudekatalog erstellt. Die Prognose wird als rechnergestütztes System ausgeführt. Aus
Analysen von historischen Gebäudedaten können Aussagen über die Lebensdauer und
Renovierungs-/Modernisierungshäufigkeit und damit über den zu erwartenden Materialanfall
getrennt nach Baustoffen gemacht werden.
Das Modell wird zur Zeit von Senat der Stadt Berlin eingesetzt. Bedingt durch den hohen
Baubedarf fallen in diesem Ballungs- und Verdichtungsraum im Vergleich zum Bundesdurchschitt überproportionale Bauabfallmengen an, zum anderen fehlen im allgemeinen
ausreichende Entsorgungskapazitäten. Um mittel- und langfristig geeignete Verwertungsund Entsorgungsstrategien zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, sind Kenntnisse über die Verweilzeit der Stoffe im System „Bauwesen“ unabdingbar. Auf dieser Grundlage können wissenschaftlich abgesicherte Handlungsanleitungen entwickelt werden.
Die Referenzrechnungen für Berlin beschränkten sich zunächst auf bestehende Wohngebäude. Der Hauptanteil des Baustoffdepots in den Wohngebäuden besteht mit fast 95 Masse-% aus einer mineralischen Matrix. Die Zeitreihenberechnung bis zum Jahr 2010 ergibt
zunächst einen Rückgang der Bauabfallmengen aus Wohngebäuden bis zum Jahr 2005 um
ca. 10 % und danach wieder eine Zunahme auf die augenblickliche Bauabfallmenge. Die
Veränderung der Bauabfallmengen im Laufe der Zeit resultieren aus dem rückläufigen
Einfluß einzelner Baualtersklassen, die quasi „aussterben“. Der Anfall der Bauabfallmengen
in Berlin entwickelt sich bei den einzelnen Fraktionen unterschiedlich (z.B.):
1. Fraktion Mauersteine: Der Anteil der Gebäudeklasse I (vor 1918) überragt 1995 alle
anderen und fällt zum Jahr 2010 stark ab. Im gleichen Maßstab vergrößert sich der Anteil aus der Gebäudeklasse II (1918 - 1945). Bis kurz nach der Jahrtausendwende ist
insgesamt ein Rückgang festzustellen, danach bis zum Jahr 2010 eine Zunahme, die ein
höheres Niveau erreicht als im Ausgangsjahr (Abb. 65).
2. Fraktion Beton ohne Betonstahl: Anders als bei den Mauersteinen ist ein stetiges
Ansteigen bis zum Jahr 2010 festzustellen. Die seit der Jahrhundertwende stark zunehmende Verwendung von Beton im Bauwesen schlägt sich zunehmend in steigenden
Mengen aus Gebäudeabbrüchen nieder (Abb. 66).
3. Fraktion Holz: Bei der Entwicklung im Laufe des Prognosezeitraums ist im Gegensatz
zu anderen Fraktionen ein deutliches Abfallen der Mengen zu erkennen. Ein ähnliches
Verhalten ist sonst nur bei der Fraktion Asphalt und Bitumen auszumachen (Abb. 67).
Lw_12_600c.doc/26.06.98
262
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Das Prognosemodell nach Görg ermöglicht eine Betrachtung weiterer Szenarien, z.B. die
Auswirkungen eines Förderprogramms von Wärmeschutzverglasung auf die Bauabfallmengen. Dabei muß nur der Anteil der Fraktionen der Fensterbaustoffe im Maßnahmengesetz
Modernisierung erhöht werden. Im Projekt des Landes Berlin sind weitere Arbeitsschritte,
wie die Erfassung der Bereiche Nichtwohngebäude, Tiefbau/Straßenbau und Neubautätigkeit, vorgesehen.
8.3.2 RECYCLINGGERECHTE GEBÄUDEKONSTRUKTIONEN
Bauwerke, die heute abgebrochen werden, wurden vor Jahren oder Jahrzehnten errichtet.
Um eine umfassende Abfallvermeidung und Stoffverwertung in der Bauwirtschaft zu erreichen, kann Bauschuttrecycling immer nur eine sinnvolle Ergänzungsstrategie sein. Künftige
Bauwerke müssen Bauschutt durch hohe Lebensdauer und Wiederverwendung der Materialien, Bauteile und Gebäude von vorherein vermindern. Daher gilt es schon bei der Baustoffherstellung und -verwendung als auch bei der Planung und Errichtung von Bauwerken
konsequent die Frage nach den Recyclingmöglichkeiten zu stellen (siehe Abb. 68).
folgende Seiten:
Abb. 65:
Abb. 66:
Abb. 67:
Baustoffabgang der Fraktion Mauersteine (GÖRG 1997)
Baustoffabgang der Fraktion Beton ohne Betonstahl (GÖRG 1997)
Baustoffabgang der Fraktion Holz (GÖRG 1997)
Lw_12_600c.doc/26.06.98
263
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Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Abgang von "Mauersteinen" nach Bauaktivität
700
Menge [1000 Mg]
600
500
Abbruch
400
Renovierung
300
Modernisierung
200
100
0
1995
2000
2005
Jahr
2010
Abgang von "Mauersteinen" nach Bauart
Menge [1000 Mg]
700
600
Mehrfam.
Massivbau
500
Skelett
400
Block/Streifen
300
Einfam.
Massivbau
200
100
0
1995
2000
2005
Jahr
2010
Abgang von "Mauersteinen" nach Baualter (Mehrfam.)
600
Menge [1000 Mg]
500
vor 1918
400
1918-1945
1946-1955
300
1956-1970
200
nach 1970
100
0
1995
2000
Jahr
2005
2010
Abgang von "Mauersteinen" nach zeitlicher Entwicklung
860
Menge [1000 Mg]
840
820
800
780
760
740
720
700
680
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Lw_12_600c.doc/26.06.98
264
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Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Abgang von "Beton ohne Betonstahl" nach Bauaktivität
600
Menge [1000 Mg]
500
400
Abbruch
Renovierung
300
Modernisierung
200
100
0
1995
2000
Jahr
2005
2010
Menge [1000 Mg]
Abgang von "Beton ohne Betonstahl" nach Bauart
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Mehrfam.
Massivbau
Plattenbau
Einfam.
Massivbau
1995
2000
2005
2010
Jahr
Abgang von "Beton ohne Betonstahl" nach Baualter (Mehrfam.)
400
Menge [1000 Mg]
350
300
vor 1918
250
1918-1945
1946-1955
200
1956-1970
150
nach 1970
100
50
0
1995
2000
Jahr
2005
2010
Abgang von "Beton ohne Betonstahl" nach zeitlicher Entwicklung
700
Menge [1000 Mg]
600
500
400
300
200
100
0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Lw_12_600c.doc/26.06.98
265
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Abgang von "Holz" nach Bauaktivität
160
Menge [1000 Mg]
140
120
Abbruch
100
Renovierung
80
Modernisierung
60
40
20
0
1995
2000
Jahr
2005
2010
Abgang von "Holz" nach Bauart
400
Menge [1000 Mg]
350
Mehrfam.
Massivbau
300
250
Block/Streifen
200
150
Einfam.
Massivbau
100
50
0
1995
2000
2005
2010
Jahr
Abgang von "Holz" nach Baualter (Mehrfam.)
350
Menge [1000 Mg]
300
vor 1918
250
1918-1945
200
1946-1955
150
1956-1970
100
nach 1970
50
0
1995
2000
Jahr
2005
2010
Abgang von "Holz" nach zeitlicher Entwicklung
450
Menge [1000 Mg]
400
350
300
250
200
150
100
50
0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Lw_12_600c.doc/26.06.98
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Abb. 68:
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Recyclinggerechtes Konstruieren im Materialkreislauf der Baustoffe
(Quelle: BREDENBALS & WILLKOMM 1996)
Im Materialkreislauf der Baustoffe nimmt die Konzeption eines recyclinggerechten Gebäudes eine zentrale Stellung ein. Die wesentlichen Anforderungen können teilweise aus der
VDI-Richtlinie 2243 „Recyclingorientierte Gestaltung technischer Produkte“ auf das Bauwesen übertragen werden:
• Kennzeichnung aller verwendeten Baustoffe (z.B. PVC-Fenster, PU-Hartschaum) und
Anlegen von Katastern oder detaillierten Material mit Angaben zur Stoffzusammenset-
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zung und der Verwertungsmöglichkeiten zur Weitergabe an den Bauherrn sowie zur Ergänzung der Bauvorlagen.
• Entscheidung für lösbare Verbindungen zwischen Bauteilen unterschiedlicher Lebensdauer, um eine leichtere Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes zu ermöglichen.
• Zerlegbarkeit der Gebäude in Bauelemente, Komponenten, Baustoffarten; so können die
Voraussetzungen für den Rückbau mit anschließender Weiternutzung geschaffen werden.
• Selektiver Umgang mit Verbundbaustoffen, Bervorzugen mechanischer Verbindungen
(Schrauben, Nägel) gegenüber vollflächig verklebten Befestigungen (z.B. bei Isoliermaterialien), um eine getrennte Verwertung zu ermöglichen.
• Verwendung von RC-Baustoffen und -Elementen wo möglich.
• Planung der Grundrisse und Tragwerke, so daß spätere Umnutzungen und Modernisierungen technisch einfach und damit kostengünstig durchführbar sind.
Die Intensivierung des Bauabfallrecyclings in den vergangenen Jahren hat dazu begetragen,
daß weitere Anforderungskriterien wie z.B. Materialverträglichkeit im Aufbereitungsprozeß
und Separierbarkeit von nicht gemeinsam recyclingfähigen Materialien anhand von vorhandenen oder auch realisierbaren Lösungsansätzen konkretisiert werden konnten.
Unter dem Aspekt der Aufbereitung mineralischer Massenbaustoffe mittels entsprechender
Brecher- und Siebtechnik und des Anspruchs an Frost- und Raumbeständigkeit für einen
Einsatz der RC-Baustoffe im Strassenbau, kommt es z.B. bei einer Mauerwerkskonstruktion
darauf an, daß neben den Mauerziegeln oder Betonsteinen mineralische Dämmstoffe und
Putze eingesetzt werden, wenn keine Demontage dieser Schichten vor dem Abbruch vorgesehen wird. Beispielsweise bieten sich bei zusätzlichen Außendämmungen von Bauwerke
im Erdreich anstelle der üblichen organischen Kunststoffe (z.B. extrudiertes Polystyrol) mit
Verklebung mit Bitumen auch Schaumglasplatten (Grundstoff Silikat) verwendet werden, die
dann auch allerdings eine mechanische oder Mörtelbefestigung bzw. mineralische Kleberbefestigung erhalten sollten. Die gesamte Materialgruppe kann ohne Separierung abgebrochen und in einem gemeinsamen Aufbereitungsprozeß zu Sekundärrohstoffen von hoher
Qualität recycelt werden, die für ein breites Anwendungsspektrum vermarktbar sind.
Zwar wird der Einsatz mineralischer Sekundärrohstoffe voraussichtlich im Hochbau zunehmende Bedeutung erlangen, wie z.B. der Einsatz von Recycling-Beton im Verwaltungsneubau der Deutschen Bundesstifung Umwelt, Osnabrück. Der überwiegende Mengeneinsatz
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aufbereiteter Baustoffe - auch der Mineralstoffe aus dem Hochbau - wird jedoch auf längere
Sicht wohl im Straßen- und Wegebau liegen. Qualitativ hochwertig aufbereitetes Abbruchmaterial kann dann innerhin als Baustoff für Straßen-Oberbauschichten vermarktet
werden, für die nach RAL-RG 501/1 „Recycling-Baustoffe im Strassenbau“ besondere Anforderungen gelten.
In der Praxis der Aufbreitung kommt es nicht auf das absolute Fehlen organischer Stoffverbindungen sondern auf ihre relativ geringe Menge und den Anwendungsfall an. Für eine
Aufbereitung und spätere Anwendung im Straßen- und Wegebau stellt ein Bitumengemisch
kein prinzipielles Problem dar, während es für einen Einsatz im Hochbau ein Ausschlußkriterium ist.
Nach WILLKOMM (1996) zeichnet sich ein Gebäude im Hinblick auf eine Optimierung der
Recycling-Optionen durch folgende Konstruktionsmerkmale aus:
• Fundamente: Beton bzw. Stahlbeton mit geringem Bewehrungsanteil.
• Erdberührte Bauteile: Kellersohle wasserundurchlässiger Beton, Kellerwände wasseruundurchlässiger Beton bei entsprechender Wasserbelastung, ansonsten porosiertes
Ziegelmauerwerk oder Leichtbetonsteine (Recycling-Beton) mit mineralischem Dichtungsputz, Außendämmung (falls erforderlich) von Sohle und Wänden im Erdreich aus
Schaumglasplatten.
• Außenwände: Einschaliges, porosiertes Ziegelmauerwerk oder mehrschaliges Mauerwerk aus Betonsteinen (Recycling-Beton) mit Kerndämmung aus Schaumglas-Granulat
(Recycling-Glas), Außen- und Innenputz rein mineralisch (gipsfrei), Außenanstriche mineralisch.
• Innenwände: Einschaliges Mauerwerk aus Betonsteinen (Recycling-Beton), mineralischer Putz und Anstrich.
• Decken:
Ziegel-Elementdecken
oder
Ziegel-Einhängdecken
bzw.
Stahlbeton-
Halbfertigteile mit Aufbeton (Recycling-Beton), Unterseite Zementputz oder mineralischer
Anstrich.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
269
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• Bodenaufbau: schwimmender Estrich (Zementestrich) auf Bautenschutzmatten aus
Altgummi, Bodenbeläge aus Keramik, Naturstein oder Betonwerkstein.
• Dachkonstruktion:
Vorgefertigte
Stahlbeton-Pfetten,
vorgefertigte
Ziegel-Platten-
elemente, Schaumglas-Platten als Außendämmung, Holz-Stegträger und -Dachlatten,
Betondachsteine oder Tondachziegel.
• Innenausbau und Haustechnik: Weitgehend demontierbare Bauteile bzw. Elemente.
• Sonderbauweisen: Holzsystembauten ohne chemischen Holzschutz mit schädlings- und
feuergeschützten aber kompostierbaren Dämmstoffen (z.B. Zellulose)
Die verschiedenen Möglichkeiten des Recyclings von Baustoffen, Bauteilen und Konstruktionen eines Gebäudes können nach WILLKOMM (1996) in vier Stufen unterteilt werden:
•
Optimales Mineralstoff-Recycling (Konstruktion mit möglichst vielen mineralischen Baustoffen, die gemeinsam abgebrochen und aufbereitet werden können)
•
Optimales Bauteil-Recycling (Montagebau - im Wohnungsbau jedoch nicht für alle Bauteile/Rohbau zweckmäßig)
•
Kombination Mineralstoff- und Bauteil-Recycling (Rohbau im Hinblick auf Mineralstoffrecycling optimiert - kurzlebige Ausbauteile demontierbar ggf. wieder-verwendbar)
•
„Global-Recycling“ (Baustoffe müssen schadlos in den geogenen oder biogenen Naturkreislauf zurückgeführt werden können - z.B. nachwachsende Rohstoffe / Holzbau).
In umfangreichen Untersuchungen konnte WILLKOMM (1996) nachweisen, daß ein (fast)
optimales Mineralstoff-Recycling und das kombinierte Mineralstoff- und Bauteil-Recycling
technisch und auch wirtschaftlich realisierbar sind. Auf der Basis heutiger Aufbereitungstechnik können bereits mit relativ geringen Mehrkosten (3,5 - 6%) annähernd vollständig
recyclingfähige Wohngebäude erstellt werden. Der Weg eines optimalen Bauteil-Recycling
für alle Bauteile und der einer vollständigen „global-recyclingfähigen“ Konstruktion hat sich
derzeit als technisch nicht realisierbar erwiesen.
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Die Umsetzung eines wirklich recyclinggerechten Konstruierens von Gebäuden für eine
zukünftige intelligente Materialwirtschaft bedarf jedoch noch konkreter Handlungshilfen mit
eindeutigen Hinweisen auf derzeit verfügbare Techniken, Konstruktionsalternativen und
Baustoffe.
8.3.3 ABBRUCH VON BAUWERKEN
Beim Abbruch von Bauwerken sind können derzeit folgende Verfahren voneinander unterschieden werden:
• Abbruch des gesamten Bauwerkes ohne differenzierte Demontage und ohne Sortierung
vor Ort (klassischer Abbruch).
• Kontrollierter Rückbau der Gebäude in Demontagestufen mit dem Ziel einer möglichst
weitgehenden Materialgewinnung durch Sortierung der gewonnenen Fraktionen während
des Abbruchs.
• Kombination der beiden Verfahren aus selektiven Rückbau (Entkernung) und anschließendem Totalabbruch des Restgebäudes.
Die zur Zeit für die Bauwirtschaft verfügbaren Abbruchtechniken gliedern sich nach folgenden Hauptgruppen (BILITEWSKI 1995):
• Mechanisch Verfahren: Einschlagen, Einreißen, Eindrücken, Abgreifen.
• Hydraulische Verfahren: Einreißen, Schneiden, Knabbern, Meißeln.
• Manuelle Verfahren: Autogenschneiden, Kaltdemontage, Preßlufthammer.
• Besondere Verfahren: Sprengtechnik, Diamantsäge, Quelldruckverfahren, Wasserstrahlschneiden, Kyrotechnik.
Die Einsatzmöglichkeiten der unterschiedlichen Abbruchverfahren sind in erster Linie von
der Art der Abbruchobjekte, deren Zugänglichkeit, der Lage des Objekts, den Abmessungen
der einzelnen Bauteile, der Zeitvorgabe, dem Umfang der Abbrucharbeiten sowie vor allem
von Sicherheitsaspekten abhängig.
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Dem Zeitvorteil, den mechanische Verfahren erbringen, stehen z.T. erhebliche Nachteile
entgegen:
• keine Trennungsmöglichkeiten der Baustoffe beim Abbruch,
• eine rückbaubegeleitende Analytik ist kaum realisierbar,
• Kontaminationen können sich auf den gesamten Bauschutt verteilen,
• der Bauschutt hat meist niedere Qualität,
• erhebliche Staubentwicklung, Lärmbelästigungen sowie Erschütterungen an benachbarten Gebäuden.
Diese Verfahren sollten deshalb nur angewandt werden, wenn Kontaminationen, die aus
einem Baustoff selbst herrühren (z.B. Beschichtungen) oder durch die Nutzung des Gebäudes auf die Bausubstanz übertragen wurden (Kamine, etc.), zuvor einzugrenzt und entfernt
wurden. Im weiteren Verlauf eines unkontrollierten Abbruches bilden die Bestandteile des
Abbruchobjektes, wie Holz, Decken, Beläge, Beschichtungen, Mauerwerk, Stahlträger, etc.
ein inhomogenes Gemisch, das sich nur noch mit großem Aufwand trennen läßt.
Eine qualitativ hochwertige Verwertung der mineralischen Bausubstanz aus dem Baubestand läßt sich prinzipiell nur mit einem sinnvoll gegliederten Rückbauprozeß erreichen. Da
ein vollkommener Rückbau von Gebäuden in der Regel aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht durchführbar ist, sollte eine Kombination zwischen den Verfahren Demontage,
Rückbau, Abbruch und Trennung von Bauschutt vor Ort planerisch vorbereitet und umgesetzt werden.
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Die Planung des selektiven Rückbaues orientiert sich prinzipiell an dem folgenden Demon57
tageschema :
STUFE 1
zerstörungsfreier Ausbau verwendbarer Bestandteile, Sicherung und
Entleerung von Medienleitungen
⇓
STUFE 2
Verwendbare Bestandteile, wie nicht
gebäudeverbundene
Versorgungsanlagen
⇓
STUFE 3
Abriß verwertbarer gebäudeverbundener Bestandteile
⇓
STUFE 4
Ausbau nicht verwertbarer Materialien
⇓
STUFE 5
Rückbau Gebäudesubstanz
⇓
STUFE 6
Beseitigung der Tiefbauten
Technische Geräte,
Türen, Fenster, Fördertechnik
Lager, Instandsetzung,
Handel, Entsorgung
elekt. Leitungen, Wandverkleidungen, Fensterglas, Klimakanäle,
Rohre, Bodenbeläge
Reinigung, Teilaufbereitung, Trennung, Entsorgung
Kabelkanäle, Türzargen, Stahlkonstruktionen, Rohrleitungen, Fugenmassen, Asbest
Entsorgung,
Wertstoffaufbereitung
Dämmatten, Raumteiler, Füllschäume, Teerpappen
Entsorgung
Beton, Ziegel, Holz, Stahl
Aufbereitung, Handel
Fundamente, Füllsande, Isolieranstriche, Kanalisation
Aufbereitung, Entsorgung
Die Beseitigung kontaminierter Bereiche und Bauteile kann jeweils in allen Stufen erfolgen.
Neben der Nutzung der gebrauchten Baustoffe nach einer Aufbereitung ist auch der direkte
Wiedereinsatz von Bauelementen möglich. Entsprechende Bauteilbörsen und Baulager
haben sich z.B. in Berlin (BauElementeLager) und Fulda etabliert.
Nachteilig wirkt sich aus, daß der Rückbau eines Gebäudes einen vergleichsweise hohen
Planungsaufwand erfordert, um Arbeitskräfte und Maschinen für eine größere Anzahl verschiedener Tätigkeiten und die verschiedenen Materialströme zu koordinieren. Der Erfolg
der Gesamtmaßnahme ist entscheidend abhängig von einer struktrierten und effizienten
Vorgehensweise abhängig. Für jedes abzubrechenden Gebäude mit einer Vielzahl unterschiedlicher Bauteile und Baustoffe, die zum Teil durch sehr unterschiedliche Techniken
miteinander verbunden sind, muß eine Demontageablauf- und Logistikplan erstellt werden,
der den Kriterien Rückbauzeit, Abbruchkosten, Sicherheit für Arbeitnehmer und angrenzende Objekte sowie Qualität der recycelten Materialien Rechnung trägt.
57
aus: Umweltmagazin 11/95, S.31, verändert
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Am Deutsch-Französischen Institut für Umweltforschung - DFIU wurde auf der Grundlage
einer eigenen Methodik zur Demontageplanung ein datenbankgestütztes System entwickelt,
mit dessen Hilfe eine Planung einer Demontage und Verwertung von Gebäuden durchgeführt werden kann (SCHULTMANN et al. 1996). Das auf einem PC implementierte Planungssystem erlaubt insbesondere
• die detaillierte Ermittlung der stofflichen Zusammensetzung von Gebäuden,
• die Erstellung von Stoffbilanzen von Gebäuden,
• die Durchführung einer Zeit, Kapazitäts- und Kostenplanung für Demontage und Verwertung,
• den Vergleich verschiedener Demontagevarianten sowie
• die Entwicklung optimaler Ablaufpläne bei der Demontage und Verwertung von Gebäuden.
Für ein Rückbauvorhaben kann somit ein Netzplan erstellt werden, in dem unter Berücksichtigung der technisch determinierten Demontagevorrang-Restriktionen alle Einzelarbeiten
in ihrer zeitlichen Zuordnung und Dauer aufgelistet werden.
Die Auswahl der Verfahren zum Rückbau oder Abbruch erfolgt von unternehmerischer Seite
durch einen Vergleich der jeweiligen Leistungen, Kosten, Kostenarten und KostenLeistungs-Relationen. Bei der Durchführung und Analyse von Pilotprojekten durch die DFIU
zeigte sich, daß die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher Demontage- und Abbruchverfahren entscheidend von den jeweiligen abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
abhängen und weniger von den Kosten aus Demontage/Abbruch oder Transport
(SCHULTMANN et al. 1996).
So konnten die erhöhten Aufwendungen für die Demontage eines Hotelgebäudes (Holzskelettbauweise) im Landkreis Calw durch die kostengünstigeren Verwertungsmöglichkeiten für
die sortenrein getrennten Materialien (Verwertungsquote des Gebäudes: 94%) mehr als
ausgeglichen werden, so daß die Gesamtkosten für den selektiven Rückbau unter den
Gesamtkosten eines Abbruchs lagen (siehe Abb. 69). Anders die Rechnung an einem
Standort im elsässischen Mulhouse. Der Gebäuderückbau eines Reihenhauskomplexes in
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Massivbauweise war wirtschaftlich noch nicht durchführbar, da für die aus dem Rückbau
gewonnenen sortenreinen Materialfraktionen im Elsaß noch keine höherwertigen Verwertungsoptionen zur Verfügung standen und somit eine hinreichende Preisdifferenz zwischen
sortenreinen und gemischt anfallenden Baurestmassen nicht vorhanden war.
Abb. 69:
Vergleich der spezifischen Kosten zwischen Rückbau und Abbruch
(Quelle: SCHULTMANN et al. 1996)
Im Zuge der Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben auf Bundes- und Länderebene (Landesbauordnungen, Abfallgesetze) und gezielten Vorgaben der Bauaufsichtsbehörden werden
Abrißunternehmen durch deutliche Preisdifferenzen zwischen der Verwertung und Deponierung zunehmend veranlaßt, Abbruchverfahren möglichst umweltfreundlich zu gestalten. Die
dadurch erreichbaren hohen Verwertungsquoten gehen einher mit einer gleichzeitigen Verminderung des Schadstoffgehaltes in Recyclingbaustoffen.
Weiterer Entwicklungsbedarf zur Förderung umweltfreundlicher Rückbauverfahren ist derzeit vor allem bei der Reduzierung des Zeit- und Kostenaufwandes festzustellen. Durch
eine Optimierung der Zeit- und Ablaufplanung, d.h. effiziente Auslastung des eingesetzen
Baustellenpersonals und der Maschinen können diese Verfahren wirtschaftlich insgesamt
konkurrenzfähiger werden.
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8.3.4 SCHADSTOFFASPEKT
In neuester Zeit wird zunehmend die Frage nach der Umweltverträglichkeit der Stoffe gestellt. In der Mitte der 80er Jahre begann man wasserwirtschaftliche Anforderungen an
industrielle Nebenprodukte und Recycling-Baustoffe zu entwickeln. Zum Zeitpunkt der Entwicklung der RAL 501/1 wurde hier noch Bezug genommen auf die Trinkwasserverordnung.
Vor dieser Zeit und in weiten Teilen Deutschlands auch lange danach war für jedes einzelne
Bauvorhaben bei Einsatz von Recycling-Materialien eine wasserrechtliche Genehmigung
erforderlich. Wasserrecht liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich der Länder so daß als Folge
in vielen Bundesländern eigene, zum Teil erheblich divergierende Regelungen geschaffen
wurden.
Um diese Regelwerke zu vereinheitlichen und den bundesweiten Vollzug sicherzustellen,
wurde eine Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft "Vereinheitlichung der Untersuchungen und
Bewertung von Reststoffen" eingerichtet. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall verfolgt mit
der Entwicklung von Merkblättern das Ziel, bundeseinheitliche Anforderungen an die Verwertung verschiedener Reststoffe zu definieren. Ziel soll es dabei sein, die bislang erzielten
Erfolge auf diesem Bereich zu sichern und diffuse Umweltbelastungen durch ungeordnetes
Recycling zu verhindern. Die so entstandenen Regelungen sind als Ergebnis und Abwägung
der Interessen zu verstehen um die Belange aller Beteiligten und die Anforderungen des
Umweltschutzes zu koordinieren. Gerade die Abwägung der Belange aller Beteiligten , das
heißt auch der Wirtschaftsverbände erfolgte leider erst zu einem Zeitpunkt, an dem nurmehr
geringfügig korrigierend eingegriffen werden konnte. Für zukünftige Merkblätter ist eine
frühzeitige Diskussion mit den beteiligten Wirtschaftsverbänden geplant.
Zentraler Punkt aller Merkblätter ist die Einteilung in verschiedene Zuordnungsklassen Z 0
bis Z 2 mit unterschiedlichen Anforderungen und Regularien. Für Bauabfälle wurden folgende Zuordnungskriterien festgelegt.
Tab. 72:
Zuordnungskriterien für Bauabfälle
Zuordnung
Z0
Z 1.1
Z 1.2
Verwendung
offener Einbau
offener Einbau
eingeschränkt
Z2
eingeschränkt
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Restriktionen
- fast keine
- nur in unempfindlichen Gebieten
- hydrogeologisch günstige Gebiete
- nur mit Dokumentation
- hydrogeologisch günstige Gebiete
- technische Sicherungen
- nur mit Dokumentation
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Aus dieser kurzen Darstellung der Zuordnungsklassen resultieren sofort einige Fragen.
•
Was bedeutet hydrogelogisch günstige Gebiete?
•
Was sind technische Sicherungsmaßnahmen?
•
Welche Dokumentation ist erforderlich?
Hydrogeologisch günstige Standorte sind solche, bei denen der Grundwasserleiter als zu
schützendes Gut durch ausreichend mächtige Deckschichten mit einem hohen Rückhaltevermögen überdeckt sind. Solche Gebiete sind durch die zuständigen Behörden festzulegen. In NRW wird hierzu das Anforderungsprofil entsprechend dem Runderlaß zur Verwertung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen leicht modifiziert, Anwendung finden. In der Praxis bedeutet dies, die so einfache Einteilung in Z0 bis Z2 muß erst
landesspezifisch in praktikable Matrizes übersetzt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung für die Verwertung, daß diese Gebiete dezidiert genannt und beschrieben werden.
Die von Seiten der LAGA geforderten Gutachten zu den Standorteigenschaften erschweren
eher die Verwertung.
Definierte technische Sicherheitsmaßnahmen bedeutet zum Beispiel
•
eine Verwendung als Tragschicht unter wasserundurchlässiger Deckschicht
•
eine Verwendung als gebundene Tragschicht unter wenig durchlässiger Deckschicht
(Pflaster, Beton)
•
eine Verwendung im Lärmschutzwall mit mineralischer Oberflächenabdichtung d=0,5 m
und kf < 10-8 und darüberliegender Rekultivierungsschicht.
Ein entscheidender neuer Punkt ist die vorgeschriebene Dokumentation verschiedener
Daten. Der Einbau von Recycling-Baustoffen und nicht aufbereitetem Bauschutt sowie
Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% in den Zuordnungsklassen
Z 1.2 und Z 2 ist durch den Aufbereiter und Träger der Baumaßnahme zu dokumentieren.
So muß beispielsweise dem Träger der Baumaßnahme der Gütenachweis erbracht werden
und die entsprechende Einbauklasse zugesichert werden. Der Träger der Baumaßnahme
hat alle Umgebungsfaktoren (Grundwasserstand, technische Sicherungsmaßnahme) die zur
jeweiligen Einstufung führen festzuhalten. Die geforderte Dokumentation auf Seiten der
Recycling-Betriebe wird von vielen qualifiziert arbeitenden Aufbereitern bereits zur eigenen
Absicherung praktiziert. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß das Anlieferungsformular von Seiten der LAGA als Muster angesehen wird. Entscheidend ist nur, daß der Anlagenbetreiber die Herkunft, die vorherige Verwendung und gegebenenfalls bauseitig durchLw_12_600c.doc/26.06.98
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geführte Untersuchungen als Information bereithält. Die Tab. 73 zeigt die Zuordnungswerte
für die verschiedenen Parameter und Einbauklassen,
Tab. 73:
Zuordnungswerte der Parameter zu den Einbauklassen
Parameter
Feststoff
Z0
Z 1.1
Z 1.2
Z2
Eluat
Z0
Z 1.1
Z 1.2
Z2
pH-Wert
µS/cm 500
mg/l 50
Leitfähigkeit
Sulfat
1500
2500
3000
150
300
600
mg/l
10
20
40
150
Arsen
mg/kg
20
µg/l
10
10
40
50
Blei
mg/kg
100
µg/l
20
40
100
100
Cadmium
mg/kg
0,6
µg/l
2
2
5
5
Chrom (ges.)
mg/kg
50
µg/l
15
30
75
100
Kupfer
mg/kg
40
µg/l
50
50
150
200
Nickel
mg/kg
40
µg/l
40
50
100
100
Quecksilber
mg/kg
0,3
µg/l
0,2
0,2
1
2
Zink
mg/kg
120
µg/l
100
100
300
400
µg/l
< 10
10
50
100
Kohlenwasserstoffe mg/kg
(H 18)
PAK (EPA)
mg/kg
100
300
1
5 (20) 15 (50) 75 (100)
EOX
mg/kg
1
3
5
10
PCB
mg/kg
0,02
0,01
0,05
1
Chlorid
Phenolindex
500
1000
Werte in Klammern = es kann im Einzelfall bis zu diesen Werten abgewichen werden.
Eine Erhöhung des Anteils an Kohlenwasserstoffen ist möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, daß
diese Erhöhung auf Asphaltanteile zurückzuführen ist.
Ein großes Problem im Zusammenhang mit den oben aufgeführten Werten ist, daß die
LAGA von Zuordnungswerten spricht und gleichzeitig aber eine Gütesicherung der Materialien fordert. Die Gütesicherung unterliegt der RG-Min. Im Rahmen einer laufenden Produktionskontrolle sind aber nicht Zuordnungswerte gefragt sondern vielmehr obere Grenzwerte.
Dies bedeutet, daß Einzelfallentscheidungen wie nach der LAGA beispielsweise für die PAK
möglich, im Rahmen der Güteüberwachung nicht zulässig sind.
Von großer Bedeutung im gesamten Regelwerk der LAGA ist auch, daß im allgemeinen Teil
des Merkblattes 20/1 ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß bei regional erhöhten
Hintergrundwerten besondere Bedingungen zugelassen werden können, wenn das Verschlechterungsverbot eingehalten wird. Dies bedeutet, die geogenen oder auch anthropogenen Hintergrundbelastungen sind in die Betrachtung einzubeziehen
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Die wasserwirtschaftlichen Merkmale sind nach wie vor in der Diskussion. Zwar existiert das
Regelwerk der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, jedoch muß dieses landesspezifisch
umgesetzt werden. Dies geschieht jedoch nicht einheitlich, so daß weiterhin spezifische
Länderregelungen existieren.
Das Merkblatt Nr. 28/1 der FGSV enthielt bislang auch Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Baustoffe. Zur Zeit wird es in Anlehnung an das LAGA-Merkblatt überarbeitet. Es wird jedoch für eine Gütesicherung erforderliche spezifische Änderungen aufnehmen.
8.3.5 AUFBEREITUNGSTECHNIK
Der Stand der Aufbereitungstechnologie für Baureststoffe kann insgesamt als ausgereift und
weit entwickelt angesehen werden. Die einzelnen Komponenten einer Recyclinganlage
entstammen in ihrer Konzeption der konventionellen Rohstoffgewinnung (Kies, Steine,
Erden und Bergbau) und wurden dort auf der Basis langer Anwendererfahrung entwickelt.
Vordringliches Ziel ist also nicht so sehr eine maschinentechnische Neuentwicklung, sondern vor allem die Wahl der richtigen Kombinationen einzelner Komponenten für den jeweiligen Einzelfall. Art und Konstellation der Anlage richten sich also in erste Linie nach den
Qualitätsanforderungen an die Endprodukte. Bei der Verwendung minderer Qualitäten kann
sich daher die Aufbereitung auf das Zerkleinern und die Elimination von Störstoffen (hier vor
allem Eisen) beschränken, wohingegen bei hochwertigen Qualitäten weitere Verfahrensschritte notwendig sind.
Von qualitativ hochwertigen Produkten müssen die folgenden Eigenschaften geprüft und
durch sie erfüllt werden:
•
Korngrößenverteilung,
•
Kornform,
•
Bruchflächigkeit,
•
Reinheit,
•
Widerstand gegen Schlag, gegen Hitzebeanspruchung, Verwitterung und Frost-Tau
Wechseln,
•
Verdichtbarkeit,
•
Tragfähigkeit und
•
Umweltverträglichkeit.
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Ausgehend von der Feststellung, daß die zum Baustoff-Recycling benötigten Maschinen
und Anlagen die erforderliche Qualitätsarbeit leisten können, kann das geforderte Qualitätsprofil nur erfüllt werden, wenn die Gütesicherung von einem detaillierten Kontrollsystem von
gezielten Rückbaustrategien und Entsorgungs- bzw. Verwertungskonzepten über die Annahme, Lagerung, Aufbereitung, Eigen- und Fremdüberwachung begleitet wird. Der verwendeten Aufbereitungstechnologie kommt dabei eine entscheidende Bedeutung bezüglich
der Qualitätsproduktion von RC-Materialien zu. Zieht man nun die bekannten Gruppen der
Baureststoffe (Bauschutt, Ziegelschutt, Betonschutt oder auch Straßenaufbruch) in Betracht,
dann ist leicht nachvollziehbar, daß durch die große Heterogenität der Ausgangsmaterialien
und mögliche Verunreinigungen mit Fremdstoffen die qualifizierte Aufbereitung erschwert
wird. Die Anlagen müssen demzufolge unterschiedlichste Materialien aufbereiten. Die Tab.
74 gibt einen Überblick über die in der Aufbereitung und Sortierung von gebrauchten mineralischen Baustoffen eingesetzten Aggregate.
Tab. 74:
Zusammenstellung der in der Aufbereitung und Sortierung von gebrauchten mineralischen Baustoffen eingesetzten Aggregate
(Quelle: Müll und Abfall, Nr. 30)
Verfahrensschritt
Aufgabeeinheit
Vorklassierung
Zerkleinerung
Magnetabscheider
Produktklassierung
Sortierung
eingesetzte Aggregate
Schubbodenbunker; Bunker mit Vibrorinne; Lochblenden; Plattenbandabzug oder Kratzkettenförderer
Stangensizer; Rollenrost; Disk-Scheider; Trommelsieb; Sternsieb; Bechersieb; Schwersiebmaschinen
Backen-; Prall-; Schlagwalzenbrecher; Kegelbrecher (nur noch gelegentlich)
Überband-; Permanent-; Trommelmagnetabscheider
Linear-; Kreisschwingsiebmaschinen; Fingersieb; Spannwellensieb
Gegen- und Stromwindsichtung; Naßreinigung im Wasserbett; Aufstromsortierung; Setzmaschinen; Waschtrommel; Schrägsortierbänder; Schleuderbänder; Wirbelstromscheider
Als Folge der Heterogenität der Ausgangsstoffe sind spezielle auf verschiedene Inputmaterialien ausgerichtete Anlagenkonfigurationen verfügbar.
Grundsätzlich lassen sich die verschiedenen Anlagen hinsichtlich ihrer Mobilität unterscheiden:
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•
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Mobile Anlagen
Mobile Anlagen sind leicht und schnell versetzbar, erlauben jedoch trotz ihrer begrenzten Abmessung den Durchsatz vergleichsweise große Mengen (bis zu 300t/h,
VOß 1995). Dies selbst bei Aufgabegrößen bis zu 1000 mm Kantenlänge. Konzeptionsbedingt wechseln diese Anlagen häufig ihren Standort, alle Anlagenkomponenten
sind daher auf Sattelaufliegern, Tiefladern oder Hängern installiert.
•
Semimobile Anlagen
Semimobile Anlagen sind zwar von der Zusammenstellung nicht standortgebunden,
ein Wechsel bedeutet jedoch einen großen Zeit- und Kostenaufwand. Die „Mobilität“
solcher Anlagen wird vorallem durch die Möglichkeit des Transportes der Einzelaggregate hervorgerufen.
•
Stationäre Anlagen
Stationäre Anlagen sind im Gegensatz nicht mehr oder nur mit unvergleichlich hohem Aufwand ortsveränderlich. Die Abscheidung von nicht mineralischen Stoffen
durch Lesestationen und Windsichter sind in der Regel ohne Probleme als Erweiterungen anzufügen und gehören mittlerweile zum Stand der Technik.
Kernstück einer jeden Anlage ist die Zerkleinerungseinheit, die um die verschiedensten
peripheren Aggregate in Abhängigkeit von der zu erreichenden Produktqualität ergänzt wird.
Neben der einstufigen Zerkleinerung setzen sich in der Praxis zunehmend zweistufige Zerkleinerungssysteme durch. Für den Bereich Baustoff-Recycling haben sich vornehmlich
Prall- und Backenbrecher bewährt. Kombinationen der Systeme (auch horizontale Backenbrecher) sind in Bezug auf Leistung und Input-Material denkbar. Aufgrund der Zusammensetzung der Baustoffe und der unterschiedlichen Festigkeiten sind die aus der Naturstein
Industrie übernommenen Brecher modifiziert worden. Nachfolgend sind einige Gesichtspunkte aufgeführt, die für die Auswahl der Systeme eine wesentliche Rolle spielen.
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Prallbrecher
Zerkleinerung durch Schlag
Materialdruckfestigkeiten bis 300 MPa
hoher Zerkleinerungsgrad 1:10 bis 1:20
höherer Verschleiß
höherer Energiebedarf
Kornform kubisch und rißfrei
Armierungen werden vollständig freigeschlagen
und ausgetragen
weitgehend unempfindlich gegen Holz- und Metallteile
gute Beeinflussungsmöglichkeit der Kornlinie
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Backenbrecher
Zerkleinerung durch Druck zwischen zwei
Brechbacken
Materialdruckfestigkeiten zwischen 200 und 300
MPa
geringer Zerkleinerungsgrad 1:4 bis 1:6
geringer Verschleiß
geringer Energiebedarf
Kornform plattig und fischig
Probleme beim Austragen von Armierungen
Überlastabschaltung bei größeren Holz- und
Metallteilen
Endkörnung zwischen 0 und 100 mm
Backenbrecher sind die wichtigsten Maschinen für das Brechen grober harter Materialien.
Sie werden in erster Linie in stationären Anlagen eingesetzt. Hier finden sie vornehmlich als
erste Stufe einer zweistufigen Anlage Anwendung. Backenbrecher zerkleinern das Material
zwischen einer feststehenden und einer schwingenden Brechbacke (siehe Abb. 70). Der
Spalt zwischen fester und schwingender Backe sowie die Schwingfrequenz bestimmen die
Körnung und die Durchsatzleistung. Die bewegliche Backe ist im Fall des Einschwingen
Backenbrechers unmittelbar am Exenter der Antriebswelle aufgehängt. Die elliptische Bewegung des oberen Bereichs der Backe geht bis zum Austragspunkt in eine lineare Auf- und
Abbewegung über. Die Zerkleinerung des Aufgabegutes erfolgt durch Druckbeanspruchung
zwischen den beiden Backen bei der Aufwärtsbewegung, während bei der Abwärtsbewegung das Material nachrutscht.
Backenbrecher besitzen einen relativ niedrigen Zerkleinerungsfaktor von 5 bis 7. Der erzeugte Feinanteil ist sehr klein, die Menge reicht daher für ein verdichtungsfähiges Endprodukt nicht aus. Während integrierte Stähle freigeschlagen werden, können bei armiertem
Beton Probleme durch Verstopfungen entstehen. Backenbrecher erzeugen aufgrund ihrer
Konfiguration und des breiten Spaltes ein plattes fischiges Korn.
Im Gegensatz zum Backenbrecher, bei dem die Zerkleinerung durch Druck (statisch) durchgeführt wird, erfolgt die Zerkleinerung beim Prallbrecher dynamisch. Kernstück des Prallbrechers ist der Rotor mit seinen Schlagleisten. Das aufzugebende Material wird durch die
Umdrehung des Rotors beim Auftreffen auf die Schlagleisten gegen sogenannte Prallwerk
geschleudert. Diese lenken das Brechgut wieder in den Schlagbereich zurück. Die Prallwerke sind zur Vermeidung von Beschädigungen federnd aufgehängt, die Schlagleisten sind
meist symmetrisch ausgebildet, um alle 4 Seiten nutzen zu können. Für die Zerkleinerung
ist neben der Anordnung der Prallwerke und des Spaltes vorallem die UmfangsgeschwinLw_12_600c.doc/26.06.98
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digkeit des Rotors entscheidend. Zur Optimierung des Endproduktes und zur Sicherung
gleichbleibender Körnungen werden die Prallwerke und der Spalt neuerdings computergesteuert verändert. Der Zerkleinerungsfaktor liegt zwischen 20 und 50, d.h. der Feinkornanteil
ist dementsprechend hoch. Durch Prallbrecher wird ein kubisches Endprodukt erzeugt.
Neben der Zerkleinerung ist für das Endprodukt die Klassierung von Bedeutung. Die Klassierung wird sowohl zur Vorabsiebung feinkörniger Bestandteile als auch zur weiteren Klassierung in die verschiedenen Korngrößenklassen eingesetzt. Die Trennung kann mittels
Siebmaschinen und Stromklassierern erfolgen.
Abb. 70:
Funktionsdiagramme eines Backenbrechers (1) und eines Prallbrechers (2)
Lw_12_600c.doc/26.06.98
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Bei der Vorabsiebung kommen z.B. Stangenroste, Rollenroste oder Sternsiebe zur Anwendung. Bei der nachfolgenden Klassierung werden in aller Regel Schwingsiebe eingesetzt.
Selbst wenn bereits eine grobe Vorsortierung erfolgt ist, enthält das nach Klassierung gewonnene Gemisch häufig immer noch unerwünschte Fremdstoffe wie Holz, Kunststoffe und
andere Materialien. In Anbetracht verschärfter Richtwerte bezüglich der Umweltverträglichkeit und dem Einsatz in höheren Anwendungsbereichen werden auch chemische Verunreinigungen wie Chloride und Sulfate problematisch. Bei der Aufbereitung von Bauabfällen
muß daher neben der Zerkleinerung und Siebung die Abtrennung von Störstoffen das Ziel
der Aufbereitung sein. Als Verfahren stehen neben den stets zum Einsatz kommenden
Magnetabscheidern für Metalle, Naß- und Trockenverfahren zur Verfügung.
Bei den Naßverfahren wird das Dichte-Prinzip ausgenutzt. Das zu reinigende Gut wird im
Allgemeinen in Gegenstromrichtung durch ein Wasserbett geführt, wobei die spezifisch
leichteren Stoffe aufschwimmen. Durch zusätzlich installierte Düsen, Mitnehmer oder
Pulsatoren werden die Leichtstoffe abgetrennt und ausgetragen, das schwere Gut sinkt
demgegenüber und wird als Produkt ausgetragen.
In der Praxis angewandt werden:
•
Aquamotoren
•
Schnecken-Aufstrom-Sortierer
•
Waschtrommeln
•
Setzmaschinen.
Im Falle der Trockenverfahren werden die Materialien im Luftstrom z.B. nach dem Prinzip
der Dichte ausgetragen. Dabei lassen sich prinzipiell die folgende Verfahrensvarianten
unterscheiden:
•
Gegenstromsichtung:
Sichtung im freien Fall in einem Sichterrohr
•
Querstromsichtung:
Ausblasen der leichten Fremdstoffe in einer geschlossenen Sichtereinheit
•
Querstrom mit Absaugung:
Absaugen von einer Rinne mit Unterstützung einer Querströmung
In der Sichterstufe sind jeweils kontinuierliche Materialflüsse von entscheidender Bedeutung. Jede Änderung des Verhältnisses Materialmenge / Luftmenge beeinflußt das ErgebLw_12_600c.doc/26.06.98
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nis. Zudem muß bei Änderung in der Aufbereitung beispielsweise von Betonbruch zu Ziegelbruch die Sichterkonfiguration angepaßt werden.
Beide Verfahren (Naß bzw. Trocken) trennen die Materialien in Abhängigkeit von der Dichte
und der Kornform. Die Windsichterverfahren besitzen daher nur dann ein scharfes Trennverhalten, wenn die Körnungen einschließlich der Störstoffe nach erfolgter Zerkleinerung mit
Hilfe von Siebmaschinen in definierte Kornfraktionen wie z.B. 4/8, 8/16 oder 16/32 mm
getrennt und nachfolgend der Sichtung zugeführt werden. Vergleichende Untersuchungen
über die Wirksamkeit der Naß- bzw. Trockenaufbereitung wurden in vielen Arbeiten durchgeführt. Die Bewertung der Vor- bzw. Nachteile erfolgte dabei häufig aus ideologischer
Sicht. Führt man sich jedoch vor Augen, daß zur Zeit höhere Anwendungsbereiche für die
Sekundärrohstoffe gesucht werden (z.B. als Zuschlag in Beton), so können die Vorteile
einer Naßaufbereitung, vorallem höhere Eliminationsraten bei Sulfaten und Chloriden zum
Tragen kommen.
Die Anlagenkonfiguration ist abhängig von den Randbedingungen wie Annahmegebühren,
Deponiekosten, Produkterlöse. Die Verknüpfung der einzelnen Aggregate ist in Abb. 71
anhand einer 2-stufigen Anlage mit Windsichtung und Leseband dargestellt. Zur Peripherie
einer stationären Anlage gehören weiterhin eine Einfriedung, evtl. ein Lärmschutzwall, Versorgungsleitungen (Be- und Entwässerung, Strom) sowie die erforderlichen Arbeitsgeräte
(Radlader, Bagger).
Lw_12_600c.doc/26.06.98
285
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Abb. 71:
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Grundfließbild einer 2-stufigen Anlage mit Leseband
Aufgabe
0/60
Vorsieb
Sieb
0/8
Backenbrecher
8/60
Leseband
Holz, Kunststoffe, Papier etc.
Überbandmagnet
Fe
Prallmühle
Überbandmagnet
Fe
Sieb
Sieb
0/4
4/8
8/16
16/32
separate Windsichter
Leichtstoffe
0/4
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4/8
8/16
286
16/32
32/60
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Der Backenbrecher dient der ersten Aufbereitung großer, der Grobabsiebung entstammender Baureststoffe. Die abgesiebte Fraktion wird nachfolgend feingesiebt. Der so erhaltene
Feinanteil kann als Füllsand oder auch Plasterbettung Verwendung finden. Allerdings ist
diese Fraktion aufgrund der Umweltverträglichkeit häufig Einschränkungen in ihrer Anwendungsmöglichkeit unterworfen.
Das Grobkorn wird nach Metallabscheidung und einem Leseband (optional) einem Prallbrecher zugeführt. Die wesentlichen Vorteile bei der Zerkleinerung mit diesem Brechertyp sind
die hohe Durchsatzleistung im Verhältnis zur Masse, das hohe Zerkleinerungsverhältnis und
die hervorragende Endproduktqualität (kubisches Korn). Nach Zerkleinerung und Siebung,
wobei das Überkorn wieder dem Brecher zugeführt wird, werden durch weitergehende
Siebung die einzelnen Fraktionen erzielt. Ziel der Aufbereitung ist die Erzeugung einer
definierten Kornabstufung, die Begrenzung des Größtkorns und die Elimination frostempfindlicher Feinanteile.
Die erhaltenen Fraktionen werden getrennt gesichtet und anschließend in definierten Bereichen (Silo) gelagert. Durch Mischung der verschiedenen Kornfraktionen ist jede gewünschte
Kornverteilung im Produkt erreichbar.
Ausblick
Das Aufbereitungszentrum der Zukunft wird einem Recycling-Park vergleichbar sein. Unabhängig vom Anlieferer und Stoffzusammensetzung muß das Zentrum in der Lage sein diesen zu Sekundärbaustoffen aufzubereiten. Als Resultat muß bei Baustoff-Recycling-Anlagen
das Annahmespektrum und die Produktpalette erweitert werden. Im Bereich der Annahme
können die Erweiterung großformatige Bauteile betreffen, bei den Produkten wird die Qualifizierung als Zuschlagstoff für Beton zunehmend wichtig.
8.3.6 FÖRDERUNG DER AKZEPTANZ
Einen wesentlichen Aspekt bei der Vermarktung von aufbereiteten Bauabfällen stellt das
denkbar niedrige Akzeptanzniveau der produzierten Sekundärbaustoffe dar. Die aufbereiteten Produkte müssen sich mit den spezifischen Eigenschaften eines regionalen Marktes
auseinandersetzen. Die Nachfrage in einem regional begrenzten Raum ist abhängig von
•
der Struktur- und Entwicklungsplanung der Kommunen und des Landes
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287
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•
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regionalen Besonderheiten im Bereich der Entsorgungskosten und des Rohstoffpreises.
Um die Akzeptanzprobleme näher zu präzisieren, muß von unterschiedlichen Betrachtungen
ausgegangen werden
•
der Haltung des Verbrauchers gegenüber umweltfreundlichen Produkten
•
die unklare Kenntnis über die Gebrauchseigenschaften der Sekundärbaustoffe
•
die Frage der Haftung beim Einsatz von Produkten.
Als umweltfreundliche Produkte werden solche bezeichnet, die bei Produktion, Konsum und
Entsorgung im Vergleich zu konventionellen Produkten relativ weniger Umweltschäden
verursachen. Bei der Beobachtung des Baustoff-Recycling-Marktes vor diesem Hintergrund
drängt sich allerdings der Eindruck auf, daß die Umweltfreundlichkeit dieser Stoffe die Vermarktung eher behindert als fördert. Anhand einer Umfagenauswertung sind es vor allem
subjektive Einschätzungen und Imagefragen, die herangezogen werden, um den Einsatz
von Recyclingbaustoffen abzulehnen (MEYER 1993). Ein weiteres Problem ist, das die
Käufer den Nutzen aus ihrem Verhalten (volkswirtschaftlicher Nutzen) häufig nicht direkt
erfassen können, aber gegebenenfalls trotzdem vergleichbare Produktpreise bei einem
eventuell erhöhten Zeitaufwand (Genehmigungserfordernisse für den Einbau) tragen müssen. So wird beispielsweise vielerorts bei steigenden Deponiepreisen die Möglichkeit der
günstigen Entsorgung von Bauabfällen mit Hilfe der Recycling-Unternehmen gerne in Anspruch genommen, aber auf der anderen Seite werden weiterhin Primärrohstoffe für Baumaßnahmen eingesetzt.
Eine der Hauptursachen für die existierenden Akzeptanzprobleme ist die häufig unklare
Vorstellung der potentiellen Kunden über die Eigenschaften der Sekundärbaustoffe. Dieser
Punkt wird dennoch leider häufig von Recycling-Unternehmern unterschätzt und Mitarbeitern
in ausschreibenden Stellen eine Akzeptanz gegenüber Sekundärbaustoffen unterstellt.
Leider ist jedoch häufig das Gegenteil der Fall. Bei Entscheidungsträgern der öffentlichen
Hand liegen leider allzuhäufig nur unzureichende Kenntnisse über die Qualitäten und Einsatzmöglichkeiten vor. Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang ist, daß einzelne
Anbieter mit zum Teil unseriösen Praktiken gepaart mit mangelnder Kenntnis der Auftraggeber das Vertrauenspotential der Nachfrageseite grundlegend erschüttern können, so daß
auch qualifizierte Aufbereiter Glaubwürdigkeitsverluste hinnehmen müssen.
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Dieser Punkt leitet direkt zur Frage der Haftungsrisiken über. Entsprechend der Produkthaftung haftet der Hersteller von Sekundär- aber auch von Primärbaustoffen für die zugesicherten Eigenschaften. Häufig wird diesbezüglich die Frage nach der Umweltverträglichkeit
gestellt, auch hier sind Unsicherheiten auf Seiten der Auftraggeber zu verzeichnen. Resultat
dieser Unsicherheiten sind Aussagen wie: „Man wisse nicht, wohin sich in Zukunft die Analytik entwickeln werde und möchte daher nicht für die Altlasten von Morgen verantwortlich
sein“.
Abb. 72:
Markthemmnisse bei Recycling-Baustoffen
(Quelle: Müll und Abfall Nr. 30, S. 103)
Baustoffherstellung
Baustoffanwendung
ÏÐ
Primärbaustoffproduzent
Sekundärbaustoffproduzent
Markthemmnisse
Markthemmnisse
Baustoffnutzung
• fehlende Datengrundlage
über Aufkommen und Absatz
• Annahmebedingungen von
Deponien
• Konkurrenz Primär- und
Sekundärrohstoffe
• Unsicherheit bei Gebrauchseigenschaften
• Eignungsmängel
Hoch- und Tiefbauunternehmen
Ï
Auftraggeber
Ð
Markthemmnisse
• fehlende Sensibilität
für Recyclingproblematik
• mangelnde Akzeptanz
von RC-Baustoffen
• Unsicherheiten bei
Gebrauchseigenschaften
• Preiskonditionen
• Preisdifferenzen
Ð • Unsicherheit bei Gebrauchseigenschaften
Ï • Produkthaftung
• subjektiv begründete
Aversionen
• Bequemlichkeit
Wie können jedoch die dargestellten Akzeptanzprobleme beseitigt werden? Zentraler Punkt
zur Bewertung regionaler absatzfördernder Maßnahmen ist eine hinreichend genaue Ermittlung der regionalen Randbedingungen wie Entsorgungsstruktur sowie Aufkommen,
Zusammensetzung und Belastung der Materialien.
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Als Maßnahmen zur Akzeptanzförderung sind zu nennen:
•
Die Schaffung neuer Märkte für Sekundärrohstoffe wie sie im Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz explizit vorgesehen sind.
•
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zur Steigerung der umweltverträglichen Entsorgung und zum Schließen von Stoffkreisläufen (§ 37 KrW-/AbfG).
•
die gezielte Ausschreibung von Recycling-Baustoffen in Ausschreibungen von Bauobjekten
•
die Nutzung der Regelung in der VOB DIN 18299 wonach Recycling-Baustoffe als ungebraucht gelten, wenn sie für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind.
Diese Maßnahmen betreffen vor allem die öffentlichen Auftraggeber direkt. Im Rahmen der
Planungsverantwortung hat die öffentliche Hand in besonderem Maße die Möglichkeit ihrer
gesetzlich geforderten Vorbildfunktion nachzukommen. Der § 37 KrW-/AbfG übernimmt die
in allen neuen Landesabfallgesetzen verankerte Pflicht der öffentlichen Hand, mit gutem
Beispiel voranzugehen und im speziellen die Wiederverwendung von Wertstoffen zu fördern:
Die Behörden des Bundes sowie die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögens und sonstigen Stellen sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Erfüllung des
Zweckes des § 1 beizutragen. Insbesondere haben sie unter Berücksichtigung der §§ 4 und 5 bei der Gestaltung
von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben
und sonstigen Aufträgen zu prüfen, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die sich
durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im
Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Abfällen zur
Verwertung hergestellt worden sind.
(§ 37 Abs. 1 KrW-/AbfG)
Die Landesgesetze zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sind unterschiedlich gestaltet.
Häufig wird gerade auf die Nutzung langlebiger, reparaturfreundlicher oder wiederverwertbarer Erzeugnisse bei Bauvorhaben eingegangen.
Für Recycling-Unternehmer ist vorallem die Umsetzung der folgenden Maßnahmen von
Bedeutung:
•
Zur weiteren Erhöhung der Akzeptanz muß eine intensive und zielgruppen orientierte
Information erfolgen. Entscheidungsträger in Politik, Verwaltung und Planung müssen
über die Gebrauchseigenschaften laufend informiert und geschult werden.
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Die in den Unternehmen getroffenen Maßnahmen der Qualitätssicherung und laufenden
Güteüberwachung der Produkte müssen den Beteiligten transparent gemacht werden.
Die diesbezüglichen bei Entscheidungsträgern sind zu beseitigen.
Insgesamt muß das Recycling-Unternehmen im Sinne des Qualitätskreise der BaustoffIndustrie (siehe Abb. 73) am Markt agieren und neue Absatzwege ermitteln und konsequent
besetzen. Für den Kunden ist in diesem Prozeß der Hersteller der zentrale Ansprechpartner.
Er hat die potentiellen Nachfrager gezielt und verwendungsorientiert anzusprechen. Langfristige Sicherheit und Zuverlässigkeit im Hinblick auf problemlose Lieferungen mit gleichbleibend hoher Produktqualität bilden den Grundstein einer auf Qualität ausgerichteten Strategie.
Abb. 73:
Qualitätskreis der Baustoffindustrie
Die Assoziation der RC-Baustoffe mit dem Begriff „Abfall zur Verwertung“ muß unbedingt
verhindert werden. Leider läuft gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Diskussion über die Dauer
der Abfalleigenschaft dieser Forderung diametral entgegen. Zur Zeit wird in einer Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall an einem Papier gearbeitet, mit dessen Hilfe
die Auslegung der Begriffe Abfall und Produkt einerseits, sowie Abfall zur Verwertung und
Abfall zur Beseitigung andererseits ermöglicht werden. Für den Bereich Bauabfälle ist die
Abgrenzung Abfall - Produkt am Eingang einer Recyclinganlage nicht fraglich, jedoch wird
Lw_12_600c.doc/26.06.98
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aufgrund der Abfalldefinition die Frage nach der Dauer der Abfalleigenschaft gestellt. Die
LAGA Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, daß die Abfalleigenschaft bis zum Wiedereinbau der Materialien erhalten bleibt. Dies konterkariert den Akzeptanzverlust der Materialien. Diese Betrachtung der Abfalleigenschaft wird weder vom Gesetzgeber noch von der
europäischen Kommission geteilt.
Im Weiteren wird der gemischte Bau- und Abbruchabfall, entgegen der Einstufung in der
Bestimmungsverordnung für überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung, als „Abfall zur
Beseitigung“ definiert. Dies widerspricht den Grundsätzen des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes, Ressourcen zu schonen und Abfälle - wenn umweltverträglich möglich - zu
verwerten. Eine derartige Verwertung darf nicht nur unter dem Regime der öffentlichen
Entsorgungsträger stattfinden.
Die Genehmigungsvorausetzungen für den Einbau müssen vereinheitlicht und verkürzt
werden. Pauschale Genehmigungen für den Einsatz von Recycling-Baustoffen im Bereich
der öffentlichen Hand müssen materiell auch für den Einsatz im privaten Bereich Geltung
besitzen.
8.3.7 STAND DER NORMUNG FÜR RC-BAUSTOFFE IM HOCHBAU
Sollen Recycling-Baustoffe im Hochbau eingesetzt werden, stehen in Abhängigkeit vom
eingesetzten RC-Baustoff eine Vielzahl verschiedenster Einsatzmöglichkeiten und Produkte
zur Auswahl. Einsatz von Recycling-Baustoffen bedeutet aber in der Diskussion vornehmlich
der Einsatz von RC-Baustoffen als Zuschlag in Beton. Anders als bei vielen anderen Anwendungsmöglichkeiten unterliegt jedoch die Herstellung von Beton einer Produktnorm. Für
die Herstellung von Beton gilt die DIN 4226 Zuschläge für Beton. In dieser Norm sind im Teil
I und II die verschiedenen Zuschläge mit dichtem Gefüge bzw. mit porigem Gefüge genannt.
Nicht in der Norm aufgenommene Zuschläge für Beton benötigen einen besonderen
Brauchbarkeitsnachweis in Form einer bauaufsichtlichen Zulassung oder der Zustimmung
im Einzelfall. Gebrochener Beton als Betonsplitt paßt beispielsweise nicht in die Norm da er
kein dichtes Gefüge (Teil I) besitzt und auch explizit nicht zu den künstlich hergestellten
Zuschlägen gehört. Entsprechend dem Teil II ist er aufgrund seiner Kornrohdichte nicht als
Leichtzuschlag einzustufen. Als Resultat ist festzuhalten, daß für die Anwendung von Recycling-Materialien als Zuschlag in DIN-Beton eine Einzelfallprüfung notwendig ist.
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Eine solche Einzelfallentscheidung wurde für die Anwendung von Recycling-Beton beim
Neubau des Hauptsitzes der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück beantragt und
nachfolgend unter den folgenden Auflagen RC-Beton eingesetzt (Quelle: DBU):
• Beschränkung des Einsatzmaterials auf Bruch von nicht eingebauten Betonwaren
• keine Verwendung von Brechsand bis 4mm
• Verwendung von Natursand in dem Kornbereich 0/2 mm
• Herstellung eines Betons der Festigkeit B 35 aber Einsatz als B 25 in Innenbauteilen
• Voraberstellung des erforderlichen Zuschlages und Abnahme desselben durch eine
amtliche Materialprüfungsanstalt
• Erhöhung des Überwachungsaufwandes durch eine amtliche MPA in Anlehnung an BIIBaustellen.
Im Zuge der Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft und vor dem Ziel natürliche Ressourcen zu
schonen, wurde durch die Koordinierungsstelle Umweltschutz beim DIN ein Memorandum
verfaßt, nach dem alle Arbeitsgremien des DIN aufgefordert werden, umweltrelevante
Aspekte in angemessener Weise zu berücksichtigen (Memorandum „DIN-Normen und
Recycling“). Bislang liegen zahlreiche Untersuchungen und Erfahrungen zum Einsatz von
Recycling-Materialien in Beton vor. So
•
wurde bereits nach dem 2.ten Weltkrieg mit Ziegelbruch als Zuschlag hergestellter
Beton eingesetzt
•
wurden bereits viele Pilotprojekte erfolgreich durchgeführt (z.B.: Osnabrück DBU)
•
werden unter Federführung des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zur Zeit zahlreiche Projekte zur Wiederverwendung mineralischer Baustoffe im Beton durchgeführt
•
wird z.B. auf europäischer Ebene ein Projekt zur Nutzung von Bauabfällen als Zuschlag
in Beton durchgeführt (Sachstandbericht des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton,
Heft 462/1996).
Die verschiedenen Resultate zeigen, daß es mit bestimmten Verfahrenskonzepten und der
bestehenden Aufbereitungstechnik möglich ist, z.B. Betonsplitt als Zuschlag für Beton einzusetzen.
Auch im Projekt „Bau- und Abbruchabfälle“ das im Rahmen des Programmes „Vorrangig zu
behandelnde Abfallströme“ der Europäischen Kommission durchgeführt wurde, kommt die
Projektgruppe in ihren Empfehlungen an die Kommission zu dem Ergebnis, das eine Förderung einer weitreichenden Verwendung von Sekundärbaustoffe beim Bau notwendig sei,
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und das diesbezüglich die bestehenden Verfahren angepaßt werden müssen um Hindernisse des Einsatzes dieser Materialien abzubauen (Bericht der Projektgruppe, 1995).
Die Aktivitäten belegen, daß ein Umdenkungsprozeß stattfindet und vor dem Hintergrund
der Verwertung von Reststoffen und dem Willen zu einem echten Recycling zu gelangen
auch nötig ist. In Deutschland hat das DIBT 1995 eine erste allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung für Betonsplitt erteilt. Mit weiteren Zulassungen ist in der Zukunft zu rechnen.
Dennoch ist dieser Weg einer bauaufsichtlichen Zulassung bzw. die Einzelfallentscheidung
nur die zweitbeste Lösung. Insgesamt muß die Norm geändert werden.
In einigen europäischen Ländern ist man diesbezüglich deutlich weiter. So hat bereits im
Jahre 1994 das Central Comité des SIA in der Schweiz die Empfehlung SIA 162/4 Recyclingbeton herausgegeben. Die Empfehlung behandelt den Einsatz von aufbereiteten Granulaten aus Beton- und Mischabbruch sowie Recycling-Sand. Die wichtigsten Anforderungen an die Zuschläge sind (Auszug):
•
Betonbruch, Mischabbruch und Straßenaufbruch für die Aufbereitung muß von Baustellen mit verwertungsgerechter Materialtrennung stammen.
•
Die Eignung der rezyklierten Zuschläge ist periodisch hinsichtlich Sauberkeit, Kornform
und Korngrößenverteilung zu überprüfenden. Der durch die unterschiedliche Herkunft
bedingten Streuung ist dabei durch vermehrte Kontrollen Rechnung zu tragen.
•
•
Fremdstoffanteil (Holz, Kunststoffe, Gips) darf für klassifizierten Beton:
bei Betonbruch:
max. 1 Volumenprozent bzw. 0,5 Massenprozent
bei Mischabbruch:
max. 3 Massenprozent betragen
Fremdstoffanteil (Holz, Kunststoffe, Gips) darf für nicht klassifizierten Beton
max. 2 Volumenprozent bzw. 0,3 Massenprozent
Anteil Asphaltgranulat:
max. 7 Massenprozent betragen
•
Gesamtsulfatgehalt (SO3):
max. 1 Massenprozent
•
Gesamtchloridgehalt für
unbewehrten Beton:
bewehrten Beton:
•
0,12 Massenprozent des Zuschlages
0,03 Massenprozent
Je nach Qualitätsanforderungen ist zu prüfen, ob die Kornfraktion 0 - 4 mm teilweise
oder ganz durch natürliche Sande zu ersetzen ist.
Die Anforderungen werden zur Zeit überarbeitet, Hauptaspekt der Änderungen wird die
Betrachtung der Umweltverträglichkeit der Stoffe sein.
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In den Niederlanden existiert seit einigen Jahren eine Vornorm für Betonschuttgranulat.
Diese Vornorm befindet sich zur Zeit in der Umsetzung in eine Nederlands Norm:
„Aggregates for concrete. Materials with a density of at least 2000 kg/m³“
Die
Norm
soll
für
Zuschläge
aus
Betonsplittgranulaten
und
Ziegelmauerwerk-
Schuttgranulaten gelten. Neben allgemeine Anforderungen an die Kornverteilung und Begrenzung des Über- bzw. Unterkorns werden verschiedene spezifische Anforderungen an
die Zuschläge gestellt. So z.B.:
•
Verunreinigungen wie bituminöse Materialien, Kunststoffe etc. dürfen max. 1 % V/V
betragen.
•
Die Frostbeständigkeit muß gegeben sein, gilt als erfüllt wenn die Verwitterung nicht
mehr als 3 Massenprozent beträgt.
•
Sulfat und Gesamtschwefel werden begrenzt, max. 1,0 Masseprozent.
•
Chloride werden in Abhängigkeit des Anwendungsbereiches des Betons begrenzt.
•
die Überwachung der Eigenschaften wird aufgeteilt in Lieferungen mit einer bzw. ohne
eine Konformitätserklärung des Herstellerwerkes.
Auf europäischer Ebene beschäftigt sich die „Europäische Kommission für Normung - CEN“
mit der Normung von
„Gesteinskörnungen für Beton, einschließlich Straßen- und Straßendeckenbau“.
Die Norm soll für
•
natürliche Zuschläge
•
künstliche Zuschläge und
•
recycelte Zuschläge
gelten. Innerhalb der europäischen Normung setzt sich der Gedanke durch, daß nicht die
Herstellungsart eines Produktes entscheidend ist, sondern vielmehr die zugesagten Eigenschaften definiert und erfüllt werden müssen. In Hinblick auf die Betonherstellung bedeutet
dies, daß die Eigenschaften eines B-35 Betons auch durch RC-Zuschläge erfüllt werden
können. Hierzu wird ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem beim Hersteller implementiert.
Aufgrund der vielfältigen, gesicherten Erfahrungen mit Recycling-Materialien als Zuschlag
im Beton, steht einer Änderung der Norm in Deutschland generell nichts mehr im Wege.
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Gerade vor dem Hintergrund zusammenwachsender Märkte in Europa und der vom Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geforderten hochwertigen Verwertung (§5 Abs. 2 KrW/AbfG) wird diese „Anpassung“ dringen notwendig. Die Beantragung der bauaufsichtlichen
Zulassung ist sicherlich nur eine Notlösung auf dem Weg zu einheitlichen Normen. Wann
allerdings die CEN-Normung in diesem Bereich abgeschlossen ist, kann bislang nicht prognostiziert werden.
Zur Zeit werden grundlagenorientierte Forschungsarbeiten durchgeführt, in denen technische Randbedingungen festgelegt werden sollen, um eine möglichst hochwertige Wiederverwertung der beim Abbruch von Bauwerken anfallenden mineralischen Baurestmassen für
die Erstellung von Neubauten zu erreichen. Mit den Ergebnissen dieser Forschungsarbeiten
sollen Grundlagen für die Erarbeitung einer Vorschrift geschaffen werden, welche die Wiederverwertung von aus Bauwerksabbrüchen stammenden Materialien für die Neuerstellung
von Tragwerken des Massivbaues allgemein regelt.
Die Philipp Holzmann AG wirkt z.Z. mit zahlreichen anderen Forschungseinrichtungen an
zwei Forschungsvorhaben mit:
1. BMBF-Forschungsvorhaben „Kreislaufwirtschaft im Massivbau“ und
2. BRITE/EURAM „Construction Recycling Technologies for High Quality Cement and
Concrete“
Ziele der Projekte sind:
•
Technologie-Entwicklung für den recyclinggerechten Abbruch von Bauwerken und der
Wiederverwertung des anfallenden Materials für die Neuerstellung von Tragwerken des
Massivbaus,
•
Abklärung der Randbedingungen für eine möglichst vollständige und hochwertige Wiederverwertung von Baurestmassen durch grundlagenorientierte Forschung,
•
Spezifikationen und Normentwürfe für die Herstellung von Zement und Beton aus Baurestmassen,
•
Qualitätskriterien und angepaßte Tests für recycelte Zemente und Betone und deren
Folgeprodukte,
•
Erarbeitung der Grundlagen für eine Vorschrift, welche die Wiederverwertung von Baurestmassen für die Neuerstellung von Tragwerken im Massivbau allgemein regelt und
•
Recyclinggerechte Konstruktionsmethoden.
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Die heutigen Abbruchverfahren sind auf eine wirtschaftliche Beseitigung der Bausubstanz
gerichtet und nehmen noch zu wenig Rücksicht auf die Art und Beschaffenheit des anfallenden Materials im Hinblick auf eine mögliche Wiederverwertung. Deshalb ist der Baustoff
nach dem Abbrauch gegenüber dem Zustand, den er als Ausgangsstoff für die Herstellung
des Baustoffes hatte, verändert. Diese Veränderung bezieht sich sowohl auf die Struktur als
auch auf die stoffliche Zusammensetzung und dies ist somit recyclingfeindlich. Ein hoher
Grad der Wiederverwertung verlangt, daß diese Veränderungen in möglichst engen Grenzen gehalten werden. Dies ist nur möglich, wenn die Verfahren zum Abbrechen und Aufbereiten auf die Wiederverwertung abgestimmt werden (nach PHILIPP HOLZMANN AG 1996).
8.3.8 KREISLAUFWIRTSCHAFTSTRÄGER BAU
Am 7. Oktober 1996 trat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG in Kraft. Ziel
des Gesetzes ist unter anderem eine gesteigerte Produktverantwortung zur Umsetzung der
Kreislaufwirtschaft.
Mit der Novellierung des Abfallgesetzes hat sich die Bau-, Abbruch- und Recyclingwirtschaft
als freiwillige Brancheninitiative das Ziel gesetzt, die in den §§ 4 und 5 des KrW-/AbfG festgelegten Grundsätze und Grundpflichten zu fördern und branchenintern zur Durchsetzung
zu verhelfen. Dabei strebt der Kreislaufwirtschaftsträger Bau (KWTB) eine marktwirtschaftliche und umweltverträgliche Kreislaufführung der Bauabfälle an.
Im Gegensatz zu vielen anderen Wirtschaftsprodukten unterscheidet sich ein Bauwerk
durch seinen komplexen Entstehungsvorgang und durch seine Stoffvielfalt. Die nach dem
KrW-/AbfG grundsätzlich bestehende Produktverantwortung des Erzeugers (Bauherrn,
Baustoff-Hersteller) läßt sich aufgrund der vielfältigen Wandlungen der Produkte und der
hohen Lebensdauer des Produktes nur in modifizierter Form umsetzen.
Waren in dem alten Abfallgesetz alle Regelungen an den Besitz von Abfällen unmittelbar
gebunden, so ist in dem neuen KrW-/AbfG auch der Erzeuger von Abfällen angesprochen.
Erzeuger ist dabei jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle
anfallen oder eine Veränderung der Natur oder der Zusammensetzung von Abfällen vorgenommen wird.
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Tätig wird der Bauunternehmer, als Auftraggeber oder Eigentümer eines Bauwerkes und
Grundstückes ist jedoch der Bauherr vorrangig in die Verantwortung zu nehmen. Mit der
freiwilligen Brancheninitiative “Kreislaufwirtschaftsträger Bau“ entwickelten die am Stoffkreislauf beteiligten Verbände eine Organisationsform zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der einzelnen Stoffströme bei der Planung und
Durchführung von Baumaßnahmen durch Fachfirmen. Ziel ist die Kreislaufführung unter
ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bei
•
Neubauvorhaben
•
Umbauvorhaben und Instandsetzungsmaßnahmen
•
Rückbauvorhaben
•
Sanierung kontaminierter Böden und Bauteile
Der KWTB soll eine Branchenlösung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und zum
Erzielen maximaler Verwertungsquoten darstellen. Hierzu müssen die verwertbaren Anteile
qualifiziert aufbereitet und als Sekundärrohstoff in den Baukreislauf zurückgeführt werden.
Diese Initiative wird von den Verbänden der Bauausführenden-Wirtschaft und der Recycling
Wirtschaft getragen.
In einem Grundsatzpapier werden die bei Planung und Ausführung von Baumaßnahmen
notwendigen Verhaltensregeln für einen umweltverträglichen Umgang mit Bauabfälle und
die Grundsätze für eine Kreislaufführung einzelner Materialgruppen und -fraktionen festgelegt. Nach Durchführung der Maßnahmen ist durch den Bauherrn bzw. dem von ihm beauftragten Unternehmen der Nachweis zu erbringen, daß die einzelnen Stoffgruppen ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt wurden. Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, bei dem Abbruch baulicher Anlagen, oder anderer Anlagen und Einrichtungen sowie
bei der Sicherung und Sanierung von schadstoffverunreinigten Böden sollen daher der
Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich gemacht werden, daß die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Darüberhinausgehend sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten in den
verschiedenen Phasen des Errichtens, Änderns, Abreißens bzw. Sicherns und Sanierens
differenziert festzulegen.
Dies bedeutet, daß bereits bei der Planung von Neubau-, Umbau-, Rückbau- und Abbruchvorhaben die Erstellung eines Verwertungs- und Entsorgungskonzeptes zur Sicherstellung
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einer kreislaufgemäßen Verwertung und Entsorgung von Bauabfällen durchgeführt werden
muß.
Abb. 74:
Kreislaufwirtschaftsträger Bau
Bau- bzw
Rückbau
Unternehmen
Verwertung
Entsorgung
KWTB
Behörde
VerwertungsEntsorgungskonzept
Bauherr
Architekt
Das Verwertungs- und Entsorgungskonzept soll integrativer Bestandteil der Verträge zwischen Bauherr als Auftraggeber und der am Bau Beteiligten sein. Die nicht vom Vertragsinhalt umfaßten Verantwortlichkeiten verbleiben beim Bauherren, darüber hinaus verbleibt
dem Bauherren die Überwachungsverantwortlichkeit über die ordnungsgemäße Erfüllung
der vertraglich übertragenen Verwertungs- und Entsorgungspflichten. Dies entspricht auch
dem geltenden Abfallrecht, wonach der Erzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung der
Reststoffe bis zur tatsächlichen Entsorgung verantwortlich bleibt.
Um seiner Überwachungsverantwortlichkeit nachzukommen, soll sich der Bauherr Nachweise über die Entsorgung der auf seiner Baustelle anfallenden Bauabfälle von dem mit der
Verwertung/Entsorgung Beauftragten vorlegen lassen. In dem Verwertungs- und Entsorgungskonzepte sollen die Organisation der Verwertung und Entsorgung in den verschiedenen Bauphasen, die Aufgaben der daran Beteiligten und die jeweilige Kostentragungspflichten geregelt werden.
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Der Auftraggeber soll zukünftig wie bereits dargelegt für die Erstellung und Überwachung
des Verwertungs- und Entsorgungskonzeptes verantwortlich sein. Dazu kann er Fachleute
(z. B. Architekten, Bauingenieure) beauftragen. Das Verwertungs- und Entsorgungskonzept
ist den Genehmigungsunterlagen beizufügen oder auf Anforderung den zuständigen Behörden vorzulegen.
Grundlage des Entsorgungs- und Verwertungskonzeptes sind z. B.:
•
die bundes- und landesgesetzlichen Regelungen, sowie die kommunalen
Vorschriften und Satzungen
•
die Auflagen und Bedingungen der behördlichen Genehmigungen
•
die bestehenden Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten
•
die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle.
Das Verwertungs- und Entsorgungskonzept muß insbesondere Angaben und Aussagen
über
•
Art, Zusammensetzung und Menge der Bauabfälle
•
mögliche Verwendungen von Baustoffen und Bauteilen
•
den zeitlichen Anfall der Restmassen
•
Möglichkeiten der Verwertung und Entsorgung
•
mögliche Transportarten und Wege
•
die Kosten der Verwertung und deren Zumutbarkeit beinhalten
Weiterhin müssen bei Rückbaumaßnahmen Angaben über die frühere Nutzung des Gebäudes seit seiner Errichtung und die verbauten Materialien und Stoffe, entweder nach Baubeschreibung oder falls erforderlich nach Ortsbesichtigung und Beurteilung enthalten sein.
Die Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaftsträger Bau wirkt auch auf die Entstehung von
Entsorgergemeinschaften im Sinne des § 52 a des KrW-/AbfG hin. Ziel ist es, Entsorgungsfachbetriebe anzuerkennen und so eine ordnungsgemäße, der Kreislaufwirtschaft
entsprechende und auf die Belange der Bauwirtschaft abgestellte Entsorgung sicherzustellen.
Der Kreislaufwirtschaftsträger Bau ist eine freiwillige Brancheninitiative. Er ist nicht auf
Gewinnerzielung ausgerichtet, sondern sucht organisatorische Lösungen zur Erfüllung der
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Anforderungen der Kreislaufwirtschaft. Er soll zu keiner Monopolisierung mit einem Kostendiktat führen, sondern vielmehr zu einer Kostensenkung am Bau beitragen.
Die Mitglieder der Arge KWTB haben in einer Erklärung zur Brancheninitiative Kreislaufwirtschaftsträger Bau festgelegt, daß sie das Ziel der Bundesregierung, die Kreislaufwirtschaft
zu fördern unterstützen. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft erklärt sich die Arge KWTB bereit,
durch geeignete Maßnahmen den umweltverträglichen Umgang mit Bauabfällen sicherzustellen.
Im einzelnen verpflichten sich die in der Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaftsträger Bau
zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen der planenden sowie der baustoffproduzierenden Wirtschaft, der bau- und rückbauausführenden Wirtschaft, der Recyclingund Entsorgungswirtschaft, zu folgenden Maßnahmen:
• Beratung und Information der bau- und rückbauausführenden Wirtschaft zu Problemen
• des sparsamen Umgangs mit Ressourcen,
• der Abfallvermeidung,
• der Abfalltrennung,
• der Abfallverwertung,
• des Einsatzes von Recyclingbaustoffen,
• Förderung von Forschung und Entwicklung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung,
Abfalltrennung und -sortierung, Abfallverwertung, Qualitätssicherung von RecyclingBaustoffen, Schaffung erweiterter Anwendungsbereiche von Recycling-Baustoffen,
• Entwicklung und Angebot von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Schulung
von Mitarbeitern der bau- und rückbauausführenden sowie der Recyling- und Entsorgungswirtschaft im Sinne einer umweltverträglichen Kreislaufführung von Bauabfällen,
• Erarbeitung von
• Anforderungen für Entsorgungsfachbetriebe,
• Anforderungen für Entsorgergemeinschaften,
• Muster-Entsorgungskonzepten,
• Ausschreibungshilfen,
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• Sicherung der Anforderungen an die Qualität und Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen durch Eigen- und Fremdüberwachung,
• Information und Öffentlichkeitsarbeit über bestehende Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten,
• Abstimmung und Zusammenarbeit mit den entsorgungspflichtigen Körperschaften und
kommunalen Spitzenverbänden.
Auf Länderebene wird die Installation von sog. Entsorgergemeinschaften mit spezieller
Ausrichtung auf den Baubereich angestrebt.
Zusätzlich verpflichteten sich die Mitglieder der Arge KWTB zur Reduzierung der Ablagerung von verwertbaren Bauabfällen bezogen auf das Bauvolumen gegenüber dem Stand
von 1995 bis zum Jahre 2005 auf die Hälfte. Hierzu wird dem Beirat, dem neben den Vertretern der Wirtschaft auch Vertreter von Politik und Wissenschaft angehören sollen, Bericht
erstattet.
Bislang ist die Bauindustrie vertreten durch den Hauptverbrand der Deutschen Bauindustrie
e. V. der Arge KWTB nicht beigetreten. Die Fixierung auf eine allein umweltrechtliche Umsetzung, der noch unvollständige „runde Tisch“ aller am Bau Beteiligten wie z. B. die Bauchemie, Baustoffhersteller etc., Satzungs- und Finanzierungsunklarheiten führten dazu, daß
der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie nicht als Gründungsmitglied mitwirkte. Der
bauausführende Bereich wird allein durch den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
repräsentiert. Nach wie vor überwiegen die Mitgliedschaften aus dem Bereich Abbruch und
Recycling.
Auch die am 11. November 1996 in der Öffentlichkeit vorgestellte Selbstverpflichtungserklärung wird nicht von Seiten der Bauindustrie mitgetragen. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in der ausstehenden Präzisierung und im unklaren Vollzug des KrW-/AbfG:
•
Die Auslegung des Produktbegriffes (Abfallrecht, aber auch die BauproduktenRichtlinie)
•
die im Gesetz nicht differenzierte Abgrenzung Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer in
ihren Auswirkungen.
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Die Bauindustrie ist zunächst für die Stoffströme verantwortlich, die sie selbst beeinflussen
kann. Dies sind vorrangig die Baustellenabfälle, die mit ca. 10 Mio. t pro Jahr nur ca. 7 %
der gesamten Baurestmassen des Jahres 1993 ausmachen. Die übrigen Abfall- oder Verwertungsströme werden durch den Bauherrn und seine Planungsbeauftragten beeinflußt
(Bauschutt, Bodenaushub). Verwertungsziele - wie in der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung enthalten - können nur von allen Aktiven gemeinsam festgelegt werden.
Wenn z. B. Bebauungspläne nicht bereits Aushubminimierung verfolgen, Verkehrswegebauplanungen keinen Massenausgleich praktizieren, Bauherren keinen geordneten Rückbau planen, Auftraggeber keine Recyclingbaustoffe einsetzen, können Bauunternehmer als
Auftragnehmer nicht allein Selbstverpflichtungen für höhere Verwertungsquoten eingehen.
Prinzipiell verschließt sich die Bauindustrie nicht den neuen Verantwortlichkeiten zur Stoffkreislaufführung und signalisiert nach wie vor Bereitschaft, diese aktiv aus- und mitzugestalten.
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Abb. 75:
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Kreislaufwirtschaftsträger Bau kurz gefaßt
Kreislaufwirtschaftsträger Bau
eine Initiative zur
marktwirtschaftlichen und umweltverträglichen
Kreislaufführung
von
Baurestmassen
Verbände der
— Neubauvorhaben
— Bauwirtschaft
— Umbauvorhaben und
— Recycling/Abbruchwirtschaft
Instandhaltungsmaßnahmen
— Baustoffhersteller
— Rückbau- und Abbruchvorhaben
— Baustoffhändler
— Sanierung von Böden
— Architekten/Ingenieure
KWTB
— Beratung und Information
— Förderung von Forschung und Entwicklung
— Ausbildung und Fortbildung
— Öffentlichkeitsarbeit
— Sicherung von Qualität und Umweltverträglichkeit
— Erarbeitung von Musterentsorgungskonzepten
— Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe
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8.3.9 RECYCLINGBÖRSE
Das seit dem 7. Oktober 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
unterscheidet zwischen Abfällen zur Verwertung oder Abfällen zur Beseitigung. Die Verwendung als "Rohstoff" des alten Abfallgesetzes, die in aller Regeln nicht abfallrechtlichen
Bestimmungen unterlag, ist entfallen. Dadurch wird der Geltungsbereich dieses neuen
Gesetzes beträchtlich erweitert auf die Verwertung von insbesondere Produktionsrückständen und gebrauchten Produkten als Abfall. Ausgenommen davon sind nur noch Produkte,
die nicht dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterliegen.
Lange bevor das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Kraft trat, waren gewerbliche
Abfallerzeuger und -besitzer interessiert, Abfälle möglichst zu vermeiden oder zu verwerten,
anstatt zu beseitigen. Die IHK z.B. baute ein Instrument der Verwertung auf und richtete
eine Recyclingbörse ein. Die Recyclingbörse ist ein EDV-gestütztes überbetriebliches Vermittlungssystem von Abfällen. Über den Deutschen Industrie- und Handelstag betreiben alle
Industrie- und Handelskammern die Recyclingbörse. Diese Serviceleistung ist für die Mitglieder der IHK kostenlos. Interessierte Unternehmen wenden sich an die Umweltberatung
ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Jedes interessierte Unternehmen kann z.B. mit der IHK-Recyclingbörse geldwerte Vorteile
erzielen:
•
Kostenvorteile durch Senkung teurer Beseitigungskosten,
•
Erkundung neuer Entsorgungsmöglichkeiten,
•
Überregionale, d. h. nationale und EU-weite Markttransparenz,
•
Inner- und überbetriebliche Ressourcenschonung und Förderung der Kreislaufwirtschaft,
•
Innerbetriebliche Abfallvermeidung und Abfallverwertung,
•
Eigenverantwortlicher Beitrag von Unternehmen zum Umweltschutz,
Zentraler Ansprechpartner bei der IHK-Recyclingbörse ist die zuständige Industrie- und
Handelskammer. Voraussetzung für die Aufnahme der Inserate in die IHK-Recyclingbörse
ist - unterschieden nach Angeboten und Nachfragen - die Angabe folgender Daten von:
•
Art und Zusammensetzung des Abfalls/Produktionsrückstandes
•
Menge und Anfallhäufigkeit
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•
Anfallstelle
•
Art der Verpackung
•
Transportmöglichkeit
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Alle Industrie- und Handelskammern beschränken sich bei Interesse von Unternehmen auf
bereits veröffentlichte Inserate oder auf die Herstellung der (codierten) Kontakte zwischen
Anbietern und Nachfragern. Die jeweiligen Liefer- und Annahmebedingungen vereinbaren
die interessierten Unternehmen untereinander. Die Anonymität der Inserenten bleibt immer
gewährt.
Neben der Recyclingbörse der IHK, die die unterschiedlichsten Recyclingprodukte vermittelt,
existiert noch weitere Einrichtungen, wie z.B. die überregionale Boden- und Bauschuttbörse
des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen. Vermittelt wird hierbei direkt zwischen Anbietern und Interessenten über Bildschirmtext (T-Online *20757900007#; früher Btx). Die
Boden- und Bauschuttbörse trägt dazu bei, daß
•
Bauschutt gespart,
•
Recyclingstoffe genutzt,
•
Transporte reduziert,
•
Baukosten gesenkt und
Deponie- und Zwischenlagerkapazitäten geschont werden.
8.3.10 EINSPARUNGSPOTENTIAL VON MINERALISCHEN ROHSTOFFEN IM TIEFBAU (STRAßENBAU)
Straßen für den öffentlichen Verkehr werden entsprechend den Richtlinien für die Anlage
von Straßen, Teil: Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes (RAS-N) nach
•
Lage (außerhalb oder innerhalb bebauter Gebiete)
•
angrenzender Bebauung (anbaufrei oder angebaut) und
•
maßgebender Funktion (Verbindung, Erschließung, Aufenthalt)
in Straßenkategorien eingeteilt. Die Grundanforderungen an den jeweiligen Straßenquerschnitt bestimmt die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte (RAS-Q). Für
die Wahl der Bestandteile des Straßenquerschnitts sind Verkehrssicherheit, Qualität des
Verkehrsablaufs sowie Kosten für den Bau und Unterhalt maßgebend. Ferner sind Naturund Landschaftsschutz, die Ziele des Städtebaues sowie der Umweltschutz zu berücksichtigen.
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Die wesentlichen Einflußgrößen und Kriterien für die Querschnittsbestimmung sind zunächst
die Vorgaben der Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und der Länder, die Verkehrsentwicklungspläne der Kommunen sowie sonstige Verkehrsprognosen. Darauf aufbauend wird
geprüft, ob der gewählte Regelquerschnitt bei den gegebenen Verkehrs- und Streckenverhältnissen leistungsfähig ist bzw. die angestrebte Verkehrsqualität erwarten läßt. Als Parameter gehen hierbei u.a. ein:
•
Straßenkategorie
•
Bemessungsgeschwindigkeit
•
Bemessungsverkehrsstärke (KFZ/h)
•
LKW-Anteil
•
Fahrstreifenzahl je Richtung
•
Längsneigung
Seit 1994 wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS 4/94) vom 24.
Januar 1994 für die Straßenplanung neue Regelquerschnitte vorgegeben, z.B. für den
58
sechsstreifigen Autobahnbau RQ 35,5
(früher RQ 37,5). Der Hintergrund der Vorgaben
waren Einsparungen bei den Investitionen im Straßenbau. Mit der neuen Richtlinie für die
Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte (RAS-Q 96) aus dem Jahr 1996 wurde die RAS-Q
von 1982 abgelöst. Mit der neuen RAS-Q 96 sind geringere Regelquerschnitte bei Autobahnen in Abhängigkeit von dem prognostizierten Verkehrsaufkommen möglich, die u.a. zum
gestiegenen Stellenwert des Umweltschutzes beitragen (ARS 28/96). Bei vierstreifigen
Straßen ändert sich der RQ 29 dagegen auf RQ 29,5.
Bei der Frage, ob der Verbrauch von mineralischen Rohstoffen im Straßenbau in Zukunft
minimiert werden könnte, z.B. durch geringere Regelquerschnitte sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
Die z.Z. im Bau befindlichen Autobahnen und Ausbaustrecken, insbesondere in den neuen
Bundesländern, werden mit den Regelquerschnitten der neuen RAS-Q 96 gebaut. Dort wo
in der Vergangenheit größere Regelquerschnitte gebaut wurden, ist eine Änderung dieser
Regelquerschnitte aus Standsicherheitsgründen und aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht
zu erwarten. Im Gegenteil, aufgrund des immer noch steigenden Verkehrsaufkommens wird
eher ein Ausbau erwogen.
Wie bereits oben erwähnt, sind Bemessungsgeschwindigkeit und Bemessungsverkehr
wesentliche Eingangsgrößen in der Ermittlung des Regelquerschnittes. Potentiell wäre die
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Wahl kleinerer Regelquerschnitte durch die Reduzierung der Reisegeschwindigkeit, durch
einen geringeren LKW-Anteil oder generell durch ein geringeres Straßenverkehrsaufkommen zu erzielen. In naher Zukunft ist allerdings in Deutschland aus politischem Kalkül nicht
mit wesentlichen Änderungen der Reisegeschwindigkeit und des Straßenverkehrsaufkommens zu rechnen.
8.3.11 AUSBLICK
Kreislaufwirtschaft fordert von allen Beteiligten intensives Umdenken bei zukünftigen Prozessen und wird letztlich zu einem neuen Selbstverständnis von Herstellern, Verwendern
und Nutzern führen. Die Herstellung von Produkten (auch Baustoffe aus Steinen und Erden)
müssen sich zukünftig in verstärktem Maße mit ökologischen Fragestellungen und Diskussionen auch im Rahmen der Produktverantwortung befassen.
Für den Bereich Bau lassen sich die verschiedenen Möglichkeiten zur Schonung natürlicher
Ressourcen wie folgt skizzieren:
•
Vermehrter Nutzen von industriellen Nebenprodukten
•
Reduzierung oder Vermeidung von Abfällen
•
Verwertung von Abfällen
Vor allem die beiden letztgenannten Punkte dienen einer möglichen Kreislaufführung von
Stoffen im Baugeschehen.
Abfallvermeidung ist möglich durch optimale Planung sowohl des Bauwerkes als solchem,
als auch der Baustelleneinrichtung und Baustellenorganisation. Ziel muß es sein, Abfälle
möglichst sortenrein zu gewinnen und diese einer hochwertigen Verwertung zu zuführen.
Ohne Frage bietet jedoch die dritte Möglichkeit, die Kreislaufführung der enstandenen Abfälle auf hohem Niveau die bedeutenste Möglichkeit zur Ressourcenschonung. Bereits heute
werden ca. 35 Mio. t Baurestmassen aufbereitet. Dies entspricht ca. 5 % des Verbrauchs
von Primärbaustoffen. Langfristig wird diese Menge jedoch durch veränderte Rahmenbedingungen zunehmen. Die Veränderungen werden durch
•
Änderungen in der Bausubstanz,
•
Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie
58
Angaben des Regelquerschnittes in Meter
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•
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Änderungen der Deponierungspreise und –bedingungen
hervorgerufen.
Insgesamt läßt sich die Produktion von Primärbaustoffen nicht durch Sekundärbaustoffe
substituieren. Dies verdeutlichen alleine die Zahlen für den Anfall von min. Baurestmassen
mit ca. 85 Mio. t und der aktuelle Verbrauch von über 850 Mio. t min. Rohstoffen. Ein weitere Punkt ist die Qualität der anfallenden Abfälle. Aber auch hier ist durch die Umsetzung der
Kreislaufwirtschaft eine Änderung zu erwarten. Zukünftig werden Abfälle möglichst sortenrein gewonnen und nachfolgend einer dementsprechenden Verwertung zugeführt. Mit dem
Ziel möglichst viele Abfälle zu handeln werden gerade in den Agglomerationen sogenannte
Recyclingcenter entstehen.
Wichtig für eine akzeptierte Kreislaufführung sind aber auch die Punkte Qualität und Akzeptanz der aufbereiteten Baustoffe. In diesen Feldern sind zukünftig weitere Aktivitäten zu
erwarten. Insbesondere die öffentlichen Auftraggeber müssen sich Ihrer Verantwortung für
den Umgang mit Bauabfällen und ihrer Vorbildfunktion zur Nutzung von Sekundärbaustoffen im Sinne des § 37 KrW-/AbfG bewußt werden. Durch Änderung der Normen für Baustoffe sowohl in Deutschland als auch der EU werden zukünftig weitere Anwendungsgebiete
(Zuschläge zu Beton) erschlossen.
Ressourcenschonung ist von der Gewinnung über die Nutzung bis hin zum Verbleib der
Stoffe ein Beispiel für zum Teil höchst konfliktträchtige Interessensgegensätze. Auf der
einen Seite stehen kurz- bzw. mittelfristige Interessen von Verbrauchern, Unternehmen; auf
der anderen Seite stehen bekannte und befürchtete Umweltproblematiken und die Zielsetzung den Ressurcenverbrauch zu minimieren.
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8.4 SUBSTITUTIONSPOTENTIAL HOLZ
Nach OLLMANN (1997) ist generell eine Steigerung des Substitutionspotentials durch Holz
im Baubereich möglich. Es sei darauf hingewiesen, daß die in Deutschland geschlagene
Holzmenge unter der des jährlichen Zuwachses liegt. Die Studie von POLLEY et al. (1996)
geht davon aus, daß dieser Trend auch weiterhin anhalten wird. Desweiteren ist das Holz
aus Neuaufforstungen je nach Umtriebszeit sowohl als Energieholz, als auch als Bauholz zu
verwenden. Derzeit erscheint es aber Landwirten aus ökonomischer Sicht günstiger, ihre
Flächen landwirtschaftlich zu nutzen, als diese für Neuaufforstungen zu verwenden (Subventionen von landwirtschaftlichen Gütern in der EU).
8.4.1 HOLZEINSATZ AM BEISPIEL DACHSTUHL
Nach ADEBAHR (1995) entfällt etwa die Hälfte des Holzverbrauchs eines Eigenheims auf
den Dachstuhl. Hier wird das fast ausschließlich verwendete Schnittholz zu zwei Dritteln
konstruktiv und zu einem Drittel für den Ausbau verwendet. Daraus geht hervor, daß die
Dachstuhlkonstruktionen eine besondere Bedeutung für den Schnittholzmarkt haben. Fast
alle Einfamilienhäuser haben einen hölzernen Dachstuhl. Nach MANTAU (1988)
59
ist die
geneigte Dachart im Eigenheimbau dominierend: Im Neubau versahen 95% aller Bauherren
ihr Haus mit einem geneigten Dach. Der überwiegende Anteil an Neubauten wurde mit
einem Satteldach (73%) versehen. Für Walmdächer und Krüppelwalmdächer entschieden
sich 18% der Hausbauer (vgl. Abb. 76).
Abb. 76:
Verschiedene Dachformen in Deutschland
Satteldach
Krüppelwalmdach
Walmdach
Zeltdach
KROTH et al. (1991) ermittelten Anteile der Dachformen von 73,6% für Satteldächer, 13,6%
für Walmdächer, 4,6% für Flach- und Pultdächer, sowie 8,2% für Kombinationen.
59
zit. in ADEBAHR 1995
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Der Holzverbrauch der Dachkonstruktionen richtet sich nach der jeweiligen Dachform, dem
verwendeten Konstruktionsprinzip (im wesentlichen Sparren- oder Pfettendach), der Größe
des Dachs und den eingesetzten Dimensionen der Hölzer. Über die Dachformen hinausgehende statistische Untersuchungen zu Konstruktionsarten von Dächern in Deutschland gibt
es derzeit nicht. Die Situation ist vielmehr durch eine sehr hohe Individualität und Variabilität
gekennzeichnet, die sich auch aus der großen Anzahl der am Bau beteiligten Entscheidungsträgern ergibt (Bauherr, Architekt, Zimmermann).
KROTH et al. (1991) geben für Dachstühle von Einfamilienhäusern einen Verbrauch von 9,7
m³ Konstruktionsschnittholz und 4,9 m³ Schnittholz für den Ausbau an (bez. auf 1.000 m³
Rauminhalt). Im folgenden werden Pfettendachstuhl sowie Sparren- und Kehlbalkendächer
kurz dargestellt.
Pfettendachstuhl:
Bei Pfettendachstühlen ruhen die Sparren als schrägliegende Balken auf den Pfetten
(Fußpfette, Mittelpfette, Firstpfette). Die Pfetten nehmen die senkrechten Dachlasten auf
und leiten sie auf die Stiele und Streben, mit denen sie den tragenden Stuhl bilden. Heute
erfolgt diese Abstützung üblicherweise mit Stahlpfosten oder anderen Aussteifungen, um
den Dachraum als Wohnraum nutzen zu können (s. Abb. 77)
Sparren- und Kehlbalkendächer:
Beim Sparrendach bilden die Sparren mit der darunterliegenden Dachgeschoßdecke ein
Dreieck, das sogenannte Gesperre. Da die Sparren nicht wie beim Pfettendach auf einem
tragenden Stuhl liegen, wird die gesamte Dachlast nur an den Fußpunkten übertragen. Das
Sparrendach erlaubt größtmögliche Freiheit im Hinblick auf die Ausbaumöglichkeiten des
Dachraums, da keinerlei innenliegende Konstruktionsteile vorhanden sind. Beim Kehlbalkendach wird das Sparrenpaar zusätzlich durch einen Spannriegel, dem Kehlbalken, ausgesteift. Dieses ist ab etwa 4,50 m Sparrenlänge notwendig (Abb. 78).
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Abb. 77: Pfettendachstuhlkonstruktion
1) Bundschwelle
2, 3) Fußpfette
4, 5) Bundpfosten
6, 7) Zange
8, 9) Kopfband
10) Mittelpfette
11, 12) Kopfband
13) Mittelpfette
Abb. 78: Sparren- und Kehlbalkendächer/ Kehlbalkendach mit Stahlbetonwiderlagern
1, 2) Fußpfetten
3, 4) Sparren
5) querlaufender Kehlbalken
6, 7, 8) Laschen
9, 10, 11, 12) Windrispen
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8.4.2 BRETTSCHICHTHOLZ (BSH)
8.4.2.1 PRODUKTION UND VERBRAUCH VON BRETTSCHICHTHOLZ
Nach einer Untersuchungen von RISTL (1996) erreichte die Sachbilanz für die Brettschichtholz BSH-Produktion in Deutschland erst etwa 1950 einen nennenswerten Umfang ,
als mit der Entwicklung von wasser- und schimmelfesten Kunstharzleimen auch Konstruktionen im Außenbereich möglich wurden. Seither ist eine kontinuierliche Zunahme des Verbrauchs zu verzeichnen von ca. 50.000 m³ (1968/69) über rund 150.000 m³ (1974/75)
60
auf
61
etwa 300.000 m³ (1984) . Derzeit werden in Deutschland ca. 400.000 bis 450.000 m³ her-
gestellt.
Nach Angaben der Studiengemeinschaft Holzleimbau setzen die überwiegend mittelständisch strukturierten Unternehmen der Brettschichtholzindustrie auf dem deutschen Markt zur
Zeit etwa 600.000 m³ Brettschichtholz ab. Die Hersteller schätzen den Absatz jedoch auf
maximal 700.000 m³. Dabei sind neben den deutschen Herstellern auch ausländische Erzeuger an diesem explodierenden Markt beteiligt.
Die Investitionen in Produktionsanlagen haben außerdem in der Vergangenheit zu Überkapazitäten geführt, berichtet RISTL (1996). Daneben bewirkt der Kursverfall der schwedischen Krone, daß die Skandinavier den deutschen Markt günstiger bedienen können. Beides zusammen beeinflußt die wirtschaftliche Situation der deutschen Brettschichtholzindustrie nachteilig. Die Entwicklung insgesamt zeigt jedoch, daß die Lage der deutschen Brettschichtholzindustrie sich längerfristig verbessern wird, zumal die Kapazitäten hinsichtlich der
Rationalisierung und Innovation noch lange nicht ausgeschöpft sind.
Im Rahmen einer Umfrage, die von RISTL durchgeführt wurde, ergab sich, daß der Export
von Brettschichtholz vernachlässigbar klein ist und mit 0 % angenommen werden kann.
Darüber hinaus schätzt die Brettschichtholzindustrie die eigene Entwicklung bei insgesamt
abwärts gerichtetem Trend (z.B. sind die Schnittholzpreise zur Produktion von Brettschichtholz sind um 20 - 25 % zurückgegangen) positiv ein.
60
DEPPE, H.-J. & SCHMIDT, K. (1987): Untersuchungen zur Beurteilung von Brettschichtverleimungen für den Holzleimbau
61
RESSEL, J. (1986): Energieanalyse der Holzindustrie der Bundesrepublik Deutschland, 38
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313
Endfassung
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8.4.2.2 BSH-VERWENDUNG - KONKURRENZ ZU ANDEREN BAUSTOFFEN
Brettschichtholz wird allgemein für konstruktive Zwecke vorwiegend als Träger oder Balken
eingesetzt. Zwei wichtige BSH-Produkte sind: Ingenieur-Leimholz und Standardträger. Im
Ingenieur-Holzleimbau werden die Entwürfe nach ingenieurmäßigen Aspekten angefertigt
und unterliegen statischen Berechnungen. In diesem Bereich, für den Konstruktionen wie
Hallen, Brücken, Kirchen etc. kennzeichnend sind, tritt BSH in Konkurrenz zu Stahl- und
Betonkonstruktionen.
Standardträger werden insbesondere von Zimmereien eingesetzt, wo Konstruktionen und
Dimensionen im Gegensatz zum Ingenieur-Holzleimbau auf Erfahrungswerten basieren.
Typische Konstruktionen sind z.B. Carports und Dachstühle. Auf diesem Gebiet tritt BSH in
Konkurrenz zu Sägewerksware. Obwohl die BSH-Preise aufgrund des aufwendigeren Herstellungsverfahrens höher liegen, sind die Qualitätsvorteile nicht zu unterschätzen.
Qualitative Vorteile bestehen für das BSH in der höheren Dimensionsstabilität und der definierten Endfeuchte der Balken. Durch das Auskappen von Fehlstellen wie Rissen und Ästen
im Schnittholz und die anschließende Verleimung werden Unterschiede im Holzgefüge
ausgeglichen. Dadurch können gleiche statische Belastungen schon von geringeren Querschnitten aufgenommen werden.
8.4.3 FENSTERINDUSTRIE
Die Aufgabe von Fenstern ist:
•
Innenräume ausreichend mit Licht zu versorgen,
•
Schutz vor Witterungseinflüsse zu gewährleisten,
•
Innenräume eine ausreichende Schall- und Wärmeisolierung zu geben
•
und als Gestaltungsobjekte die Farb- und Formgebung der Außenwände im Hochbau
positiv zu beeinflussen.
Als Fensterrahmenmaterialien kommen im wesentlichen Holz, PVC und Aluminium zum
Einsatz. Der prozentuale Anteil dieser Rahmenmaterialien hat sich seit Anfang der 70er
Jahre zugunsten des PVC-Fensters entwickelt (vgl. Tab. 75).
Lw_12_600c.doc/26.06.98
314
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Tab. 75:
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Der Anteil der Fensterrahmenmaterialien in Deutschland
Rahmenmaterialien
Holz
Aluminium
PVC
1972
65 %
28 %
7%
1982
40 %
22 %
38 %
1993
38 %
20 %
42 %
Inzwischen dürfte sich der Anteil von Holzfenstern in Deutschland auf etwa 33 bis 34 %
stabilisiert haben. Dabei geht HASCH (1995) von einem Anteil von 31 % für 1994 aus. Die
Anforderungen, die seitens der Verbraucher an die Fensterhölzer gestellt werden, sind nach
RICHTER & SCHWAB (1982):
• Mechanische Stabilität
• Formbeständigkeit bei Klimawechsel
• Lange Nutzungsdauer
• Dekoratives Aussehen bei geringem Aufwand für Pflege und Instandhaltung
RICHTER & SCHWAB (1982) weisen außerdem auf die Erwartungen der Fensterhersteller
hinsichtlich der Eigenschaften der eingesetzten Holzarten hin. Bei der Auswahl der Holzarten wird vor allem darauf geachtet, daß sie:
• günstiges Trocknungsverhalten aufweisen,
• leicht bearbeitbar sind,
• sich durch gute Formgebung auszeichnen und
• gute Verträglichkeit mit Beschlägen, Klebstoffen, Dichtstoffen und Anstrichmitteln aufweisen.
Die zur Fensterherstellung geeigneten einheimischen Holzarten sind Fichte, Kiefer und
Lärche. Hinzu kommen Oregon Pine und eine Reihe von tropischen Laubhölzer, z.B.
Meranti, Afzelia, Khaya, Sipo, Teak, Makore, Afromosia, Iroko und Niangon.
Im Rahmen einer internen Untersuchung an der Bundesforschungsanstalt für Forst- und
Holzwirtschaft62 wurden die Anzahl der produzierten Holzfenster und der Holzverbrauch für
die Jahre 1991, 1992 und 1993 ermittelt. Darüber hinaus erfolgte eine Prognose für die
Jahre 1994 und 1995. Diese Untersuchungen basierten auf DIN 68 121, Teil 1 (Holzprofile
für Fenster und Fenstertüren) für Einfachfenster mit Mehrscheibenisolierglas. Die Ergebnis62
nicht veröffentlicht
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315
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se zeigen einen Gesamtholzverbrauch von 216.000 bis 300.000 m³ für das Jahr 1993 und
221.000 bis 306.000 m³ für das Jahr 1994. Die Schwankungen des Holzverbrauchs beruhen
auf drei Szenarien, die drei unterschiedliche Holzeinsätze pro Fenstereinheit widerspiegeln.
Im Bezug auf die ökologische Bewertung von Fenstern aus Holz, PVC und Aluminium wurden Ökobilanzstudien von RICHTER & SELL (1992) und EMSCHER PARK (1990) durchgeführt. Die erzielten Ergebnisse sprechen für das Holz als das bessere Rahmenmaterial.
Holz ist erneuerbar, erfordert wenig Energie zur Be- und Verarbeitung, ist selbst ein Energieträger und bei Verbrennung CO2-neutral. Daraus läßt sich folgern, daß die Fensterherstellung als ein potentieller Bereich zum vermehrten Einsatz von einheimischen Holzarten
betrachtet werden kann.
8.4.4 MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER SUBSTITUTION DURCH EINHEIMISCHE HÖLZER
Für den Einsatz von Tropenhölzern in der europäischen Holzwirtschaft nennt BURMESTER
(1989) folgende Gründe:
1. Technische Eigenschaften (natürliche Dauerhaftigkeit, Stehvermögen, Festigkeit usw.)
2. Holzqualität (Aussehen, Astreinheit), günstige Rundholzdimensionen (hohe Ausbeute)
3. Preise (bei Preisgleichheit wird tropisches Holz dem einheimischen vorgezogen, da ihm
ein Hauch von Luxus anhaftet)
4. Modeströmungen (z. B. die „Teakwelle“)
Die Punkte 3 und 4 sind hierbei kritischer zu betrachten, da sich in der jüngsten Vergangenheit eine ökologisch/politische Gegenströmung entwickelt hat. Laut BURMESTER (1989) ist
die Frage, welche Materialien statt des Tropenholzes zur Anwendung kommen könnten,
nicht allgemein zu beantworten, da der jeweilige Anwendungszweck zu berücksichtigen ist.
Aufgrund der Artenarmut ist die Auswahl für eine Substitution tropischer Hölzer durch einheimische Holzarten sehr begrenzt. Die Eiche wird als geeignete Baumart genannt, bei der
Buche jedoch liegt keine ausreichende natürliche Dauerhaftigkeit vor. Zum anderen unterliegt das Buchenholz einer sehr großen Feuchteverformung. Demgegenüber steht aber die
hohe Festigkeit der Buche. Ein weiterer Vorteil ist in der guten Tränkbarkeit von Buchenholz,
aber auch von Pappel- und Kiefernsplintholz zu finden.
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Der Schwerpunkt der Arbeit von BURMESTER (1989) liegt in der Verbesserung der Formbeständigkeit. Zu diesem Zweck wurden Buchen- und Kiefernholz im Kesseldruckverfahren
mit wäßrigen Extraktlösungen getränkt. Auf die Tränkparameter und die verschiedenen
Extraktlösungen wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen. Es wurden folgende Ergebnisse erzielt:
1. Das helle Splintholz erhält durch die Extrakteinlagerung einen angenehmen Farbton.
2. Die Festigkeit des Holzes bleibt unverändert, damit übertrifft stabilisiertes Buchenholz mit
2
einer durchschnittlichen Festigkeit von 120 N/mm z.B. die Festigkeit von Teak (105
2
2
N/mm ) und manche Meranti-Arten (100 N/mm ).
3. Die Bearbeitbarkeit des Holzes wird nicht beeinflußt, da die Extrakteinlagerung zu keiner
Verhärtung der Oberfläche führt.
4. Die Verleimbarkeit bleibt nach wie vor gut.
5. Die Widerstandsfähigkeit der angewendeten Extraktlösungen gegen Pilz- und Insektenangriff wurde ferner untersucht.
Eine Tränkung von Buchen- und Kiefernsplintholz mit den angewandten Spezialextrakten
führt zu einer Verbesserung der technischen Eigenschaften. „Die Schwindung kann auf ein
Maß reduziert werden, das unter demjenigen formstabiler Exotenhölzer liegt und das sich
sogar für die tangentiale Richtung in der Größenordnung der axialen Schwindung unbehandelter Hölzer bewegt. Die Festigkeit liegt für vergütete Buche über derjenigen konkurrierender Holzarten. Die Farbe ist ansprechend, und Bearbeitbarkeit sowie Verleimbarkeit sind
gut“ (BURMESTER 1989).
Diese Ergebnisse lassen die Aussage zu, daß vergütetes einheimisches Holz in seinen
technischen Eigenschaften dem Tropenholz ebenbürtig ist. Die darüberstehenden, anfangs
erwähnten weiteren Vorteile bleiben aus Gründen der subjektiven Einschätzung oder der
Marktgesetze unbeeinflußt.
An dieser Stelle sei angemerkt, daß mit dem Einsatz chemischer Holzschutzmittel zwangsläufig Konfliktsituationen mit dem Umweltschutz gegeben sind. Diese ergeben sich vor allem
durch das Auswaschen der Holzschutzmittel während des Gebrauchs sowie bei der Entsorgung der behandelten Hölzer. Aus diesem Grunde laufen verschiedene Forschungsprojekte,
die Schutzwirkung umweltfreundlicherer Holzschutzmittel prüfen. Solche Bestrebungen sind
auch an der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft im Institut für Holzbiologie zu finden.
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Die Grenzen der Substitution von Tropenhölzern sind also in der Umweltwirkung der sich
heute im Einsatz befindlichen Holzschutzmittel zu suchen.
Eine andere Möglichkeit der Substitution von Tropenhölzern ist der konstruktive Schutz, der
in vielen alten Bauten auch zu finden ist. Dabei muß darauf geachtet werden, daß
• Holzbauten und Holzbauteile nicht direkten klimatischen Schwankungen ausgesetzt sind,
• durch den natürlichen Durchzug von Luft in der Umgebung von Bauteilen (z.B. Dachstuhl)
die Entstehung von hohen Luftfeuchtigkeiten vermieden werden,
• durch Kombination von Holz und Stein/Beton kein direkter Kontakt zwischen Holz und
Erdboden entsteht (z.B. Einsatz von Stein/Beton an der Luft-Boden-Grenze),
• an kritischen Stellen künstlich getrocknetes Holz (12 - 15 % Feuchte) eingesetzt wird.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß an manchen Stellen innerhalb eines Bauteils zu Ansammlung von Regen- und Tauwasser kommt. Gerade an der Umgebung dieser Stellen steigt die
Holzfeuchte, wodurch Pilze und Insekten sich leicht im Holz verbreiten und große Schäden
verursachen können.
Der konstruktive Holzschutz, eine durchaus nicht unbekannte Maßnahme, ist eine Herausforderung der Zukunft bezüglich des vermehrten Einsatzes von Holz als Baumaterial. Diese
Aufgabe sollte sehr ernst genommen werden und kann in Zusammenarbeit mit den Architekten, Ingenieuren und Holzschützern gemeistert werden.
8.4.5 FAZIT
Im nicht konstruktiven Bereich könnte Holz für folgende Verwendungszwecke vermehrt
eingesetzt werden:
1. Fensterproduktion aufgrund günstiger technologischer und ökologischer Eigenschaften
2. Im Fassadenbau unter Berücksichtigung der notwendigen konstruktiven und/oder chemischen Schutzmaßnahmen
3. Inneneinrichtungen, Parkett sowie Decken- und Wandverkleidungen, da im Gegensatz
zu synthetischen Materialien:
a) einheimische Hölzer selten Allergien verursachen,
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b) Holz i.d.R. in der subjektiven Wahrnehmung als schöner, dekorativer, wohnlicher und
naturnah empfunden wird.
Im konstruktiven Bereich eignet sich der Baustoff Holz zum vermehrten Einsatz:
1. Im konventionellen Wohnungsbau:
Die Verwendung von Holz zur Konstruktion oder Verkleidung von Wänden oder Decken
spielt im konventionellen Wohnbau z.Z. noch eine geringe Rolle.
2. Im Ausbaubereich:
Das Sparrendach erlaubt größtmögliche Freiheit im Hinblick auf die Ausbaumöglichkeiten
des Dachraums, da keinerlei innenliegende Konstruktionsteile vorhanden sind.
3. Im Hausbau/Eigenheimbau:
Der Bau von reinen Holzhäusern sollte sich nicht nur auf Wochenendhäuser beschränken,
sondern ähnlich wie in Skandinavien und Nordamerika ließen sich hier auch wetterfeste
Holzhäuser von hohem Standard bauen.
4. Im sozialen Wohnungsbau:
Mit Holz als dominierenden Baustoff könnten im sozialen Wohnungsbau im großen Umfang
gebaut werden. Dadurch würden sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile erzielt.
5. Etwa die Hälfte des Holzverbrauchs eines Eigenheims entfällt auf den Dachstuhl. Hier
wird das fast ausschließlich verwendete Schnittholz zu zwei Dritteln konstruktiv und zu
einem Drittel für den Ausbau verwendet.
6. In Deutschland ist der Markt für Brettschichtholz (BSH) erweiterungsfähig. BSH kann in
Konkurrenz zu Stahl- und Betonkonstruktionen treten und für den Bau von Fabrik- und
Sporthallen, Kirchen, Brücken etc. eingesetzt werden.
8.5 SUBSTITUTIONSPOTENTIALE
Welche Größenordnung das Einsparungspotential beim Einsatz verschiedener Substitutionsmaßnahmen einnehmen kann, wird beispielhaft an verschiedenen Szenarien dargestellt.
Szenario 1:
Gesamter konventioneller Wohnungsbau weist zukünftig einen erhöh-
ten Holzanteil wie der Fertigteilbau auf
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In Deutschland wurden im Jahr 1994 für 242.772 Wohngebäude Baugenehmigungen erteilt63. Davon werden 230.847 Wohnhäuser mit einer, zwei, drei und mehr Wohnungen in
konventioneller Bauweise erstellt und 11.526 in der Fertigteilbauweise (Fertighäuser). Die in
konventioneller Bauweise errichteten Wohngebäude weisen eine Wohnfläche (WF) von ca.
51 Mio. m² auf und im Fertigteilbau ca. 3,2 Mio. m² WF. Der Holzanteil im konventionellen
64
Wohnungsbau liegt im Mittel bei ca. 0,02 t/m² WF
und im Fertigteilbau bei ca. 0,14 t/m²
65
WF . Der Baustoffverbrauch für den Wohnungsneubau lag im Jahr 1994 somit bei ca. 113
Mio. t mineralische Rohstoffe (Sand, Kies, Hartgestein und Ton).
Welches Substitutionspotential liegt in der Erhöhung des Holzanteils im Wohnungsbau? Die
Fertighausbranche sieht für die Zukunft eine Erhöhung des Fertigteilbaus auf ca. 15 %. Eine
Steigerung des Fertigteilbaus auf 15 % hätte somit zur Folge, daß ca. 3 % der z.Z. benötigten mineralischen Rohstoffe durch Holz substituiert werden könnten (Szenario 1A in Tab.
76). Bei einem Anteil des Fertigteilbaus von 100 %, läge sogar eine min. Rohstoffeinsparung
von 34 % gegenüber dem Ist-Zustand vor (Szenario 1B).
Tab. 76:
Mineralischer Baustoffverbrauch im Wohnungsneubau (1994) nach Wohnflächenanteilen
Ist-Zustand
Konvent. Wohnungsbau (94 %)
und Fertigteilbau (6 %)
Szenario 1A
Konvent. Wohnungsbau (85 %)
und Fertigteilbau (15 %)
Szenario 1B
Konvent. Wohnungsbau (0 %)
und Fertigteilbau (100 %)
mineral. Rohstoffe
(Sand, Kies, Hartgestein, Ton)
Einsparung
geg. dem Ist-Zustand
113 Mio. t
-
110 Mio. t
3%
74 Mio. t
34 %
Gemessen am jährlichen Gesamtverbrauch von min. Rohstoffen in Deutschland, käme es
langfristig bei einer Erhöhung des Holzanteils wie im Fertigteilbau zu einer Reduzierung des
min. Rohstoffverbrauches um ca. 4 % und zu einer verminderten Flächeninanspruchnahme
durch den Abbau von mineralischen Rohstoffen von ca. 9 % (siehe Abb. 79 und Abb. 80).
63
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Reihe 1 (1994)
nach GÖRG & JAGER (1994)
65
nach Mitteilungen von JONAK (1996) am Beispiel eines Zenker-Fertigteilhauses
64
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Abb. 79:
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Mineralischer Rohstoffverbrauch (Kies/Sand, Hartgestein und Ton) nach
verschiedenen Szenarien und im Vergleich zum Ist-Zustand 1994
Mineralischer Rohstoffverbrauch (Kies/Sand, Hartgestein und Ton) nach verschiedenen Szenarien
und im Vergleich zum Ist-Zustand 1994
Ist-Zustand 1994 = 100 %
100 %
880
100,00
100 %
99 %
99 %
98 %
860
96 %
840
95,00
95 %
820
90,00
%
Mio. t
800
780
86 %
85,00
760
740
80,00
720
700
75,00
680
Ist-Zustand 1994
Abb. 80:
S1: erhöhter
S2: EinfamilienHolzanteil wie im
häuser ohne
Fertighausbau
Keller
S3: keine Einfamilienhäuser
S4: Kiessubstitution durch
15% Hartgestein
S5: 90 % VerS6: geringerer
wertung der
Regelquerschnitt
heutigen
im Autobahnbau
Baurestmassen
Summe
Szenarien 1-6
Flächeninanspruchnahme durch Abgrabung von Kies, Sand, Hartgestein
und Ton durch Baustoffverbrauch nach verschiedenen Szenarien
Flächeninanspruchnahme durch Abgrabung von Kies/Sand, Hartgestein und Ton durch
Baustoffverbrauch nach verschiedenen Szenarien
Ist-Zustand 1994 = 100 %
9.000
100 %
99 %
100,00
99 %
98 %
94 %
95 %
91 %
8.000
90,00
80,00
7.000
74 %
70,00
6.000
60,00
50,00
%
ha
5.000
4.000
40,00
3.000
30,00
2.000
20,00
1.000
10,00
0,00
0
Ist-Zustand 1994
S1: erhöhter
S2: EinfamilienHolzanteil wie im
häuser ohne
Fertighausbau
Keller
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S3: keine Einfamilienhäuser
S4: Kiessubstitution durch
15% Hartgestein
321
S5: 90 % VerS6: geringerer
wertung der
Regelquerschnitt
heutigen
im Autobahnbau
Baurestmassen
Summe
Szenarien 1-6
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Szenario 2:
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Einsparung von Kellern bei Einfamilienhäusern
Der Keller weist einen großen Anteil an mineralischen Rohstoffen im Wohnungsbau auf.
Wie groß ist das Einsparungspotential, wenn Einfamilienhäuser ohne Keller gebaut werden?
In Deutschland wurden im Jahr 1994 für ca. 156.000 Einfamilienhäuser i.d.R mit Kellern
Baugenehmigungen erteilt. Ein Keller in einem konventionellen Einfamilienhaus bei einer
Grundfläche von ca. 85 m² benötigt im Durschnitt ca. 39,5 m³ Beton sowie ca. 5 t Kalksandstein-Mauerwerk (insgesamt ca. 102 t min. Rohstoffe). Eine Bodenplatte für ein Einfamilienhaus ohne Keller, dafür mit einer größeren Grundfläche von 95 m² (Zusätzlicher Flächenbedarf für Heizanlage, Waschmaschine sowie Abstellraum) benötigt dagegen nur 19,5 m³
66
Beton . Für ein Einfamilienhaus ohne Keller werden somit ca. 36 t Kies und Sand sowie 7,8
t Zement (bzw. 13,3 t Kalk + Kalkmergelsteine), insgesamt ca. 54 t min. Primärrohstoffe
weniger benötigt als für ein konventionelles Einfamilienhaus mit Keller.
Sollten zukünftig Einfamilienhäuser ohne Keller gebaut werden, so würden bei ca. 156.000
Haustypen dieser Art jährlich rund 7,6 Mio. t mineralische Rohstoffe weniger benötigt, d.h.
ca. 1 % der gesamten min. Rohstoffgewinnung in Deutschland.
Szenario 3:
Kein Bau von Einfamilienhäusern
Die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR) geht in ihrer
Raumordnungsprognose 2010 davon aus, daß in Deutschland der Flächenverbrauch durch
Baumaßnahmen weiterhin 71 ha pro Tag betragen wird, davon werden ca. 51 ha für Neubauten beansprucht. Im Hinblick auf flächensparende Bauformen könnten z.B. zukünftig nur
noch Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Welches Einsparungspotential würde daher im
zukünftigen Wegfall von Einfamilienhäusern liegen?
Bei der Betrachtung, daß Zweifamilienhäuser (mehrstöckig) der Ersatz für Einfamilienhäuser
wären, wird massenüberschlägig ein Keller und ein Dach eingespart. Da für ein weiteres
Stockwerk(e) aus statischen Belangen ein Mehrbedarf an min. Baustoffen erforderlich ist,
werden hierfür als Äquivalent die in einem Dach enthaltenen Baustoffmengen eingesetzt.
Zur Überschlagsrechnung wird somit nur der eingesparte Anteil eines Kellers betrachtet.
Ein Keller eines Einfamilienhauses beinhaltet in der Regel ca. 102 t min. Rohstoffe (vgl.
Szenario 2). Bei der Annahme, daß zukünftig auf ca. 156.000 Einfamilienhäuser pro Jahr
66
i.A. an HEIMER + HERBSTREIT (1997)
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verzichtet wird, stellt sich eine jährliche Einsparung von ca. 16 Mio. t mineralischen Rohstoffen ein. Unter Berücksichtigung der gesamten min. Rohstoffgewinnung ist es eine Mengen- wie auch Flächeneinsparung von je ca. 2 %.
Szenario 4:
Kiessubstitution durch Hartgestein
Die beim Abbau von mineralischen Rohstoffen beanspruchten Flächen differieren stark in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Abbaumaterial. Die spezifische Wichte, aber auch die
Böschungsneigung, die bei Lockergesteinen aus Gründen der Standsicherheit geringer ist
als bei Hartgesteinen, führen dazu, daß der Kies- und Sandabbau i.d.R. eine doppelt so
hohe Flächeninanspruchnahme bei gleicher Fördermenge aufweist. Prinzipiell wäre es somit
sinnvoll, wenn ein möglichst hoher Anteil der Kies- und Sandproduktion durch Hartgestein
substiuiert werden könnte. Da aber die fachlichen Genehmigungen der Natursteinbrüche in
der Praxis nicht weniger problematisch sind als die für Kies- und Sandgruben, ferner auch
die Aspekte der veränderten Transportentfernungen und -kosten zu betrachten sind, wird
sich dieses Substitutionspotential zukünftig nur begrenzt entwickeln.
Bei der Annahme, daß Kiese und Sande zukünftig zu 15 % durch Einsatz von Hartgestein
substituiert werden würden, käme es zu einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
von ca. 6 %.
Szenario 5:
90 %-Verwertung der heutigen Baurestmassen
Wie hoch fällt das Einsparungspotential an mineralischen Rohstoffen aus, wenn die zur Zeit
nicht verwerteten Baurestmassen zukünftg verwertet werden? Auf die Deponien werden z.Z.
ca. 54 Mio. t Baurestmassen verbracht (ca. 70 % der anfallenden Baurestmassen), davon
seien rund 8 Mio. t derart mit Schadstoffen belastet, daß sie nicht verarbeitet werden könnten. Von den 46 Mio. t soll nach der Selbstverpflichtungserklärung der Arbeitsgemeinschaft
Kreislaufwirtschaft Bau die Hälfte bis zum Jahr 2005 zusätzlich verwertet werden.
Dieses Szenario betrachtet den Fall, daß die zukünftige Verwertungsquote der Baurestmassen 90 % erreicht (ca. 76 Mio. t/a). Die Einsparung von min. Primärrohstoffen sowie die
Flächeninanspruchnahme durch verminderte Rohstoffgewinnung würde gegenüber heute
bei jeweils ca. 5 % liegen.
Szenario 6:
Reduzierung des Straßenquerschnittes
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Sollte der zukünftige Straßenbau bedingt durch geringere Bemessungsgeschwindigkeiten
oder geringeren Bemessungsverkehr tatsächlich geringere Regelquerschnitte aufweisen, so
läßt sich dafür das dadurch erreichte Einsparungspotential an mineralischen Rohstoffen z.Z.
nur sehr grob ermitteln. Begründet ist es in der Tatsache, daß für den Materialeinsatz im
Straßenbau von den Straßenbauämtern keine Statistiken geführt werden.
Die Situation im deutschen Straßenbau stellt sich wie folgt dar: In den Straßenbau gingen im
Jahr 1994 ca. 300 Mio. t mineralische Primärrohstoffe. Das überörtliche Straßennetz betrug
im Jahr 1996 rund 228,9 Tkm. Der Anteil der Bundesautobahnen nimmt davon 11,2 Tkm ein
(5 %), Bundesstraßen 41,7 Tkm (18 %) und die größten Anteile fallen auf Landstraßen mit
86,7 Tkm und Kreisstraßen mit 89,3 Tkm. Insgesamt nahm das überörtliche Straßennetz
zwischen 1992 und 1996 um ca. 2.600 km zu, davon 235 Autobahnkilometer (9 %). Eine
differenzierte Betrachtung der Neubauten von Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist dagegen
u.a. aufgrund von Umwidmungen (Auf- und Abstufung) sehr problematisch. So nahmen z.B.
Bundesstraßen zwischen 1994 und 1996 von 42,0 Tkm auf 41,7 Tkm ab. Jährliche Zu- und
Abnahmen von bis zu 3,6 % kommen in der Straßenlängenstatistik durchaus vor (BMV und
DIW 1996).
Laut Angaben des BMV liegen Leistungsübersichten für Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) vor. Die Bauleistungen betrugen für die Bundesfernstraßen im
Jahr 1995 (einschließlich Grunderwerb) 4.116,4 Mio. DM, davon für
Bundesautobahnen
•
Neubaumaßnahmen von 78,6 km (Mio. DM 1.157,6)
•
Erweiterungen von 111,7 km (Mio. DM 1.493,0) (z.B. Ausbau der BAB A4 Eisenach Dresden von 4 auf 6 Fahrstreifen)
Bundesstraßen
•
Neubau von 202,2 km (Mio. DM 1.466,0)
•
davon Ortsumgehungen von 183,4 km (Mio. DM 894,8).
Im Jahresmittel würden demnach ca. 190 km Bundesautobahnen fertiggestellt. Unter Berücksichtigung eines Rohstoffeinsatzes von 2/3 Kies und Sand sowie 1/3 Hartgestein und
einem Rohstoffkoeffizienten von 96 m³/m Autobahnlänge beträgt gegenwärtig der jährliche
Rohstoffverbrauch ca. 38 Mio. t.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
324
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Bei der Annahme, daß für diese Autobahnbaumaßnahmen eine weitere Reduzierung des
Regelquerschnittes zu erfolgen hätte (RQ 35,5 auf RQ 26), käme es zu einer Massenreduzierung von ca. 25 % bzw. zu einer jährlichen Rohstoffeinsparung von 9 Mio. t. Der jährliche
Gesamtrohstoffverbrauch sowie die Flächeninanspruchnahme durch Abgrabungen würde
sich dabei um ca. 1 % reduzieren.
Diese Überschlagsrechnung macht deutlich, daß ein gewisses Einsparungspotential gegeben ist, die genaue Größenordnung jedoch unbekannt ist, da nur ein Bruchteil der Neubaustraßen (hier nur Bundesautobahnen) erfaßt wurden. Grundsätzlich sind pauschale Aussagen zu Massenreduzierungen durch veränderte Regelquerschnitte bei Neubauten von Bundes-, Land- und Kreisstraßen insofern schwierig, da nicht für alle Streckenabschnitte eine
generelle Reduzierung der Regelquerschnitte zu erwarten bzw. möglich ist.
Resümee
Die hier ausgewählten Szenarien 1 bis 6 verdeutlichen, daß die Durchführung von nur einzelnen Substitutionsmaßnahmen ein relativ geringes Substitutionspotential aufweisen. Die
Bündelung mehrerer Maßnahmen kann dagagen - bei einer langfristigen wie optimalen
Umsetzung - zu einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von bis zu 26 % bzw.
einer Minimierung der mineralischen Baustoffmenge um über 110 Mio. Jahrestonnen führen
und somit zu einer Einsparung von ca. 14 % der z.Z. geförderten mineralischen Rohstoffmenge.
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325
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9 HANDLUNGS- UND FORSCHUNGSBEDARF
Vorbemerkung
Ein umweltschutzbezogenes Teilziel einer auf die Grundsätze des nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichteten Bauwirtschaft ist die sparsame Nutzung bodennaher Lagerstätten
und die damit einhergehende Begrenzung bzw. Reduktion der Flächeninanspruchnahme.
Neben der Flächeninanspruchnahme durch die Abbautätigkeit kommt es durch die eigentlichen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu einem in der Regel irreversiblen Flächenverbrauch, der im Jahre 1993 bereits 11,3% der Gesamtfläche der BRD umfasste Diese Siedlungs- und Verkehrsfläche ist in ihrer Ausprägung um ein Vielfaches größer als die temporä67
ren bzw. teilweise dauerhaften Flächeninanspruchnahmen, die im Zuge der Abbautätigkeit
vorgenommen werden. Gleichwohl besteht weiterhin ein hoher Bedarf an ökologischen und
ökonomischen Bewertungsmethoden und -maßstäben, die im Rahmen einer objektivierten und handhabbaren Entscheidungsfindung bei der Steuerung und Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffbewirtschaftung Anwendung finden könnte.
Zur Sicherung einer langfristigen Versorgung mit mineralischen Baustoffen werden Recycling-Baustoffe an Bedeutung gewinnen. Hier stellt sich die Frage nach den ökologischen
Aus- und Folgewirkungen (z.B. Energiebedarf, Schadstoffströme) einer umfassenden
Wiederverwendung aufgearbeiteter Baurestmassen. Stärker als bisher sind die im Gebäudebestand „vergegenständlichten“ Ressourcen mengenmäßig darzustellen, zeitlich fortzuschreiben und als Substitutionspotential von Rohstoffen aufzufassen.
Auf Grundlage der vorliegenden Analyse zur Situation der Ressourcenverfügbarkeit der
hiesigen Bauwirtschaft und der Abstimmung mit den vielfältigen Forschungsaktivitäten u.a.
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der EnqueteKommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ und der Deutschen Bundesstiftung
67
Bei einer temporären Flächeninanspruchnahme wird das Abbauvorhaben oberhalb des Grundwassers durchgeführt. Nach dem Abbau geht die Fläche in eine andere Nutzung über (z.B. Forst,
Landwirtschaft, Naturschutz, Erholung u.a.). Unter Beachtung von Naturschutzaspekten kann durch
die Rekultivierung oder Renaturierung eine mittel- bis langfristig positive Entwicklung von bestimmten Landschaftsteilen herbeigeführt werden. Abbauvorhaben innerhalb des Grundwasserbereiches (Naßabbau) sind dauerhafte Flächeninanspruchnahmen mit i.d.R. erheblichen Beeinträchtigungen von Biotopstrukturen und Landschaftsteilen.)
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Umwelt ergeben sich Ansätze für eine Konzeption einer nachhaltigen Bauwirtschaft in den
folgenden Handlungsfeldern:
• Rohstoffsicherung und -gewinnung
• Nachhaltige Naturraumnutzung
• Substitutionspotentiale / Recycling
• Entwicklung von Konzepten und Umsetzungsstrategien
Von der Gliederung her wird deutlich, daß die Rohstoffsicherung und -gewinnung ein Element im System der nachhaltigen Bauwirtschaft darstellt. Sie ist einerseits Ausgangspunkt
und Ursache für die übrigen Systemelemente, andererseits auch Objekt der Ausgestaltung
der anderen Elemente, indem sie auf die gesellschaftliche Nachfrage nach Rohstoffen
reagiert.
Für die nachfolgend skizzierten Handlungs- und Forschungsvorschläge können Umsetzungs- und Realisierungszeiträume nur grob geschätzt werden, insbesondere wenn eine
Steuerung durch administrative Maßnahmen herbeigeführt werden soll.
Um nachhaltige Stoffstromkonzepte in der Bauwirtschaft entwickeln zu können, sind vorbereitende Untersuchungen in ausgewählten Beispielregionen (Ballungsgebiete - ländlicher
Raum) erforderlich. Die Validierung der Konzepte erfaßt die jeweiligen Auswirkungen in den
Zielbereichen nachhaltigen Wirtschaftens:
• Ökonomie (Wirtschaftsfaktor Bauwirtschaft, Nutzung hochwertiger Lagerstätten, Versorgungssicherheit, Investitionssicherheit, Kosten für Erstellung, Unterhaltung und Recycling
von Bauwerken, etc.)
• Ökologie (Reduzierung Flächenverbrauch und Transportaufkommen, Erhaltung oder
Verbesserung landschaftsökologischer Aspekte, umweltverträgliche Stoffströme, minimales ökologisches Risiko)
• Soziales (Wohnraumsicherung, soziale Integration,Beschäftigung, Erholung, etc.).
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Ergänzend muß darauf hingewiesen werden, daß innerhalb der wissenschaftlichen Begleitgruppe dahingehend Einigkeit bestand, daß die negativen Umweltauswirkungen im Baugeschehen sowohl global wie auch lokal abzubauen sind. In der praktischen Umsetzung einer
nachhaltigen Bewirtschaftung von Baustoffressourcen unter Berücksichtigung von ökonomischen wie auch sozialen Aspekten ergaben sich jedoch Differenzen über die Methoden,
Messweisen und Instrumente, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Der nachfolgend skizzierte
Handlungsbedarf wird demnach nicht von allen Teilnehmern der Begleitgruppe getragen.
TEIL 1:
ROHSTOFFSICHERUNG UND -GEWINNUNG
Die Steine-Erden-Industrie reagiert beim Abbau von mineralischen Rohstoffen auf die gesellschaftliche Nachfrage nach Baustoffen. Die konkrete Umsetzung eines nachhaltigen
Umganges mit den Baustoffressourcen muß auf einer qualifizierten Datenbasis gegründet
werden. Diese Datenbasis muß sowohl die Produktionszahlen der Steine-Erden-Industrie,
wie auch eine bundeseinheitliche Lagerstättenübersicht und -klassifikation umfassen, so
daß eine überregionale Betrachtung der Rohstoffverfügbarkeit möglich ist.
Mit
der
Einrichtung
eines
überregionalen,
methodisch
(bundesweit)
einheitlichen
Stoffstrommanagements ist die Voraussetzung für einen nachhaltigen Umgang und überregionalen Ausgleich der verfügbaren Baurohstoffe zu schaffen. Ein fundiertes Stoffstrommanagement bietet die erforderliche Handlungssicherheit bei Standortentscheidungen für alle
beteiligten Akteure.
Folgender Handlungsbedarf ist gegeben:
1. Einrichtung einer Bund-/Länderarbeitsgruppe, z.B. unter der Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) und / oder der Bundesforschungsanstalt für
Landeskunde und Raumordnung (BfLR) und der Geologischen Landesämter. Unter Beteiligung der Fachverbände aus Industrie, Wasserwirtschaft, Naturschutz u.a. sollte diese Arbeitsgruppe eine Übersicht zur Rohstoffsicherung erstellen (lassen), die eine im
Hinblick auf Abbauwürdigkeit und Nutzungskonflikte bewertete Lagerstättenübersicht
enthält. Den Obersten Landesplanungsbehörden soll anhand dieser Übersicht eine
Grundlage für Landesplanungsgesetze, Gebietsentwicklungspläne und Raumordnungs-
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pläne bereitgestellt werden. Mögliche Hemmnisse liegen u.U. in einer nur zögerlichen
Umsetzung aufgrund der förderalistischen Staatsstruktur Deutschlands.
2. Intensivierung und Vereinheitlichung der Lagerstättenerkundung, diese ist insbesondere in den alten Bundesländern defizitär. Vielfach ausgewiesene Rohstoffflächen
beruhen auf Vermutungen.
3. Stärkung der Geologischen Landesämter (stärkere Ausrichtung auf die Rohstoffsicherung).
4. Rohstoffberichte der Länder (jährliche Fortschreibung).
5. Ermittlung von Produktionsdaten auf der Basis plausibler Stichproben.
6. Ermittlung von variablen Einflußgrößen bei der Rohstoffgewinnung hinsichtlich übergeordneter (raumordnerischer) Rahmenvorstellungen für langfristig gültige Abbauquoten in
bestimmten Regionen (Darstellung in Modellen bzw. Szenarien).
7. Förderung von Kooperationsmodellen mittelständischer Abbaubetriebe.
8. Erstellung von Prognosen zur regionalen / überregionalen Nachfrageentwicklung.
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TEIL 2:
1.
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NACHHALTIGE NATURRAUMNUTZUNG
Siedlungs- und Verkehrsflächen (Handlungs- und Forschungsbedarf)
Bau- und Infrastrukturmaßnahmen führen zu einer Flächenversiegelung (Siedlungsfläche,
Verkehrsfläche). Programme zur Reduzierung der Flächenversiegelung und zum stärkeren
Flächenrecycling innerhalb erschlossener Siedlungsflächen liegen dem Bundesministerium
für Raumordnung, Bauwesen und Städtewesen vor. Eine Umsetzung solcher Konzepte z.B.
im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit den Schwerpunkten Flächenrecycling,
Nachverdichtung, Entsiegelung etc. erfolgte bisher nur in wenigen modellhaften Projekten
(z.B. NRW).
Zur Umsetzung dieser Programme auf breiter Ebene sind zunächst gezielte Umsetzungsstrategien zu entwickeln (siehe Pos. D „Umsetzungsstrategien“), die jeweils konkret bei der
spezifischen Flächeninanspruchnahme verschiedener Siedlungs- und Verkehrsformen
ansetzen (fächenintensive Nutzungsformen, wie z.B. gewerbliche Logistikzentren oder auch
sog. „Factory-outlet-Einkaufszentren“ auf der grüner Wiese).
Den zu entwickelnden Umsetzungsstrategien sollte ein Maßnahmenkatalog zugrundegelegt
werden, der die Möglichkeiten und Beispiele für flächenschonende Siedlungsformen aufzeigt. Insbesondere bautechnische Lösungen, wie:
• neuere Entwicklungen im Geschoßwohnungsbau,
• Hoch- und Tiefbauformen zur besseren horizontalen Raumausnutzung bei begrenzter
Grundfläche
• besondere Gründungsverfahren im Zuge eines innerstädtischen Flächenrecyclings
• integrierte Lösungen zur Reduzierung des Flächenverbrauches für Folge- und Versorgungseinrichtungen
können bei entsprechender planerischer Vorbereitung erhebliche Einsparpotentiale erschließen.
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2.
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Abgrabungsflächen - Ökologische Bewertung des Eingriffes und des Ausglei-
ches (Forschungsbedarf)
Während aus geologischer Sicht die Vorräte von mineralischen Rohstoffen für Hunderte von
Jahren vorhanden sind, treten in der Praxis durch zahlreiche konkurrierende Nutzungen
(Siedlungsflächen, Verkehrsflächen, Wasserschutzgebiete, Naturschutzflächen etc.) Probleme sowohl bei der Ausweisung von Abbauflächen in den Regionalen Raumordnungsplänen als auch bei der fachlichen Genehmigung auf, so daß die praktische Verfügbarkeit stark
eingeschränkt ist.
Die Bewertung der Lagerstätten und der ökologischen Standorteigenschaften wird insbesondere bei einer planerisch überregionalen Betrachtungsweise durch die z.Z. sehr heterogene und unzureichende Datengrundlage erschwert. Hierbei fehlen Daten und Informationen zu:
•
den Vorratsmengen (technisch/wirtschaftlich verfügbar)
•
den abbaugenehmigten Vorräten (genehmigungsrechtlich verfügbar)
•
den Vorratsmengen aus Vorbehaltsflächen (raumplanerisch verfügbar)
•
den Konfliktpotentialen, die in den jeweiligen Regionen stark variieren können
•
der genauen Flächeninanspruchnahme und der Sensitivität der Abbaustandorte
•
einheitlichen Bewertungskriterien.
Hinsichtlich einer transparenteren und überregionalen Planungsgrundlage erfolgt gegenwärtig der Aufbau von Umweltinformationssystemen (UIS) in den Ländern sowie auf Bundes68
69
70
ebene (UMPLIS , LANIS und IMIS ). Der Bund-Länder-Arbeitskreis Umweltinformations-
system (BLAK-UIS) stellt u. a. den Stand der UIS dar. Die Fachinformationssysteme der
meisten UIS decken zumeist die Umweltbereiche Boden, Natur und Landschaft, Abfall, Luft
und Wasser ab. Der Umweltbereich Boden wird in der Regel durch ein sog. Bodeninformationssystem abgedeckt und dient vor allem den bodenrelevanten Teilen des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Bundes-Naturschutzgesetztes (BNatSchG)
und unterstützt den Schutz der Nahrungsmittelproduktion, den Schutz vor einer weiteren
Bodenversauerung, den Schutz der Grundwasservorräte (z.T. Aufgabe der Fachbereiches
Wasser) und die Sanierung von Altlasten. Die bereits in einigen Geologischen Landesäm68
69
Umweltplanungs- und Informationssystem UMPLIS des Umweltbundesamtes
Landschafts- und Naturschutz-Informationssystem LANIS des Bundesamtes für Naturschutz
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tern erstellten Datenbanken zum „Rohstoffabbau und Nutzungskonflikten“ sollten zukünftig
in die länderspezifischen UIS-Datenbanken integriert werden. Der Themenbereich „Rohstoffabbau und Nutzungskonflikte“ wird gegenwärtig von den UIS-Datenbanken nicht erfaßt.
Auftretenden Nutzungskonflikte werden erstmals auf der Ebene der Raumordnung bei der
Ausweisung von Vorbehalts- und Vorrangflächen für die oberflächennahe Rohstoffgewinnung deutlich, z. B. in Landes-Raumordnungsprogrammen (Maßstab 1 : 500.000 bis
1:200.000) oder in Regionalen Raumordnungsplänen (Maßstab 1 : 100.000 bis 1:50.000).
Eine überregionale Betrachtung erfolgt jedoch in der Regel nicht. Ferner ist eine Vergleichbarkeit unter den Raumordnungsplänen nicht gewährleistet, da unterschiedliche Ansätze in
der Ausführung und Methodik bestehen.
Die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR) in Bonn ermittelt
derzeit für eine Teilfläche der Bundesrepublik Deutschland die in den regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesenen mineralischen Rohstoffvorräte und prognostiziert ihre Laufzeiten. Um Fehldeutungen zu vermeiden, sind Abstimmungen mit den Geologischen Landesämtern erforderlich.
Ansätze einer Erfassung und Bewertung der bestehenden Nutzungskonflikte beim Abbau
von Kalkstein werden in einer Studie dargelegt, die im Auftrag des Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW - MURL in 1997 erstellt wurde. In dieser Studie erfolgt eine Betrachtung der Bundesrepublik Deutschland nach den naturräumlichen Einheiten im Maßstab 1 : 1.000.000 und des Landes NRW nach Abbauregionen im
Maßstab 1 : 100.000. Die Bewertung für NRW wird mit Hilfe der verbal-argumentativen
Methode durchgeführt und die Verschneidung mit Auswertung überlagerter Nutzungsansprüche erfolgt mit einem Geographischen Informationssystem (GIS).
70
Integriertes Meß- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität IMIS des
Bundesamtes für Strahlenschutz
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332
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Insgesamt ergibt sich folgender Forschungsbedarf :
•
Flächendeckende und differenzierte Auswertung der in den Regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesene Rohstoffvorräte bzw. -mengen (Prinzip eines Grobrasters). Fortführung und Ergänzung der o.g. BfLR-Untersuchungen; ggf. unter Einschaltung regionaler Raumordnungsbehörden, der Geologischen Landesämter und der Fachverbände der Wirtschaft.
•
Erstellung eines Monitoringsystems für die Rohstoffgewinnung unter Betrachtung
der geologischen Verfügbarkeit, der Sensitivität der Standorte, der raumordnerischen
und fachgesetzlichen Ausweisung und Genehmigung mit Berücksichtigung der ökologischen Belange.
•
Vertiefende Betrachtung der ökologischen Auswirkungen an den Abbaustandorten
im Hinblick auf eine langfristige potentielle Verfügbarkeit (Prinzip eines Feinrasters).
Die Erstellung eines Feinrasters erfordert die Fortentwicklung von Bewertungsmethoden auf
der Basis von Umweltindikatoren zur Ausweisung und Bewertung von regionalen Nutzungskonflikten mit der Zielsetzung einer möglichen überregionalen Stoffsubsitution. Die
Erstellung einer Bewertungsmatrix sollte zunächst in Beispielsregionen erfolgen unter Berücksichtigung der späteren Anwendung auf größere Raumeinheiten (Länder und Bund).
Aufgabenlösung:
•
im Vordergrund steht die Ermittlung geeigneter Umweltindikatoren und die Weiterentwicklung bewertungsmethodischer Grundlagen für den Flächen- bzw. Landschaftsverbrauch
•
räumliche Betrachtung und Anwendung im Rahmen eines GIS (Maßstab 1:25.000 /
1:50.000)
•
Nutzung von Vorinformationen wie z.B. der BfLR, GIROS und die Kalksteinstudie NRW
•
Integration der Bewertungsmatrix in ein Umweltinformationssystem (UIS)
wo:
z.B. Nordrhein-Westfalen und/oder Niedersachsen
Einbindung von:
•
Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung - NLfB
•
Bezirksregierung Hannover oder andere
•
LÖBF (Landesanstalt f. Ökologie und Forsten, NRW)
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333
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•
BfLR (Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung)
•
MURL (Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW)
•
Geologisches Landesamt NRW
•
Naturschutzbehörden
71
Arbeitszeitraum :
2 Jahre
Prognostiziertes Ergebnis:
•
eine Bewertungsmatrix, die nach Abgleich mit Nutzungskonflikten den Rang (Wertigkeit)
einer potentiellen Lagerstätte ausweist (Manche Kriterien lassen sich nicht oder nur
schwer in eine stark formalisierte Bewertung einbringen. Somit sollte neben dem formalisierten Teil der Bewertung ein argumentativ ausgerichteter Teil vorgesehen sein, der
letztendlich beide Teile in eine Gesamtbewertung führt)
•
eine Bewertungmatrix in Form einer offenen Modulbauweise, so daß weitere, insbesondere regional bedeutsame Bewertungsparameter wie z.B. transportlogistische Effekte,
die separat analysiert werden, integriert werden können
•
erstellte Nutzungskonfliktkarten hinsichtlich der zukünftigen Rohstoffgewinnung
•
Bewertungsgrundlage (Werkzeug) für größere Raumeinheiten (Landes- und Bundesebene)
•
Grundlage eines Monitoringsystems z.B. im Rahmen des Umweltinformationssystems
(UIS)
•
Grundlage eines Rohstoffinformationssystems, das auf veränderte ökologische und
ökonomische Gegebenheiten reagiert (Planungsinstrumentarium)
3.
Abgrabungsflächen - Ökologische und ökonomische Auswirkungen der Sub-
stitutionbeziehungen zwischen Kies/Sand und Hartgestein - Wege einer Produktionsumstellung (Forschungsbedarf)
In verschiedenen Regionen bestehen ausgeprägte Nutzungskonflikte zwischen der Rohstoffgewinnung und der Wasserwirtschaft, speziell dem Grundwasserschutz. Dies resultiert
daraus, daß sich die wertvollsten und ergiebigsten Lockergesteins-Porengrundwasserleiter
mit den Kies- und Sandlagerstätten überdecken. Weitere Nutzungskonflikte treten insbesondere mit dem Naturschutz und den kommunalen Entwicklungsvorstellungen auf.
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Die Flächeninanspruchnahme differiert u.a. in Abhängigkeit vom Abbaumaterial, bedingt
durch die spezifische Wichte, aber auch durch die Böschungsneigung, die beim Lockergestein aus Gründen der Standsicherheit geringer ist als bei Hartgestein. Der Kiesabbau weist
im Vergleich zu Hartgesteinabbau (zunächst standortunabhängig) bei gleicher Fördermenge
und Abbaumächtigkeit eine bis zu doppelt so hohe Flächeninanspruchnahme auf .
In Regionen, wo der Hartgesteinsabbau mit anderen Nutzungen im Konflikt steht, insbesondere mit Naturschutzbelangen, wird oftmals die Forderung aufgestellt, daß der Hartgesteinsabbau durch Kiese- und Sande zu substituieren sei. Hierbei handelt es sich oftmals
weniger um eine Problemlösung als um eine räumliche Problemverschiebung.
Die wechselseitige Substitution von Kies/Sand und Hartgestein sollte im Vorfeld einer ökologischen und ökonomischen Gesamtbetrachtung und Bilanzierung unterzogen werden. Dabei
ist zu analysieren, in welcher Größenordnung ökologische und ökonomische Auswirkungen
der jeweiligen Substitutionsbeziehung zu berücksichtigen sind und unter welchen Bedingungen eine Produktionsumstellung / Betriebsverlagerung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll
erscheint (Variantenvergleich).
Beispielprojekt z.B.:
•
Oberrhein (Vorkommen von Kiesen und Sanden in der Rheinebene und Hartgesteinen
im Odenwald und Schwarzwald auf relativ kurzen Entfernungen zu den Absatzmärkten)
•
und am Niederrhein (Exporte nach Niederlanden)
Aufgabenlösung:
•
Erfassung der ökologischen und ökonomischen Standortverhältnisse der jeweiligen
Lagerstätten und pot. Abbaustätten
•
Ökologische und ökonomische Bilanzierung
•
Analyse von Transporteffekten
•
GIS, Maßstab 1:25.000
Einbindung von:
•
71
Regionale Planungsverbände, Umweltbehörden u.a.
Arbeitszeiträume hängen u.a. stark vom Engagement der begleitenden Arbeitskreise ab, so daß es
sich hier um orientierende Angaben handelt
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335
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Arbeitszeitraum:
2 Jahre
Prognostiziertes Ergebnis:
•
Bewertungsmatrix
•
Konfliktkarten (ökolog. und ökonom.)
•
Bewertungsgrundlage (Werkzeug) für größere Raumeinheiten
4.
Abgrabungsflächen - Ökologische und ökonomische Bewertung und Bilanzie-
rung der Standortverlegung von Kies- und Sandabbaustätten aus der Aue in die Mittelterrasse (Forschungsbedarf)
Der Kies- und Sandabbau in der Aue trifft immer häufiger auf Nutzungskonflikte insbesondere mit dem Naturschutz und der Wasserwirtschaft, speziell dem Grundwasserschutz .
Könnten diese Nutzungskonflikte zukünftig reduziert werden, wenn eine Standortverlagerung des Kies- und Sandabbaues aus der Aue in die Mittelterrasse erfolgen würde?
Ähnlich wie unter Punkt 4, ist die Frage zu stellen: In welcher Größenordnung bewegen sich
die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen der Standortverlagerung, insbesondere
unter Berücksichtigung der ggf. neu aufzubauenden Transportlogistik und Distribution.
Unter welchen Bedingungen ist eine Standortverlagerung sinnvoll und können dies nur
finanziell starke Unternehmen leisten?.
Beispielprojekt z.B.:
•
am Niederrhein (Kies- und Sandabbau mit Abtransport per LKW und Binnenschiff)
Aufgabenlösung:
•
Ökologische und ökonomische Standortbewertung der aktuellen und zukünftigen Abbaustätten in der Mittelterrasse
•
Ökologische und ökonomische Bilanzierung
•
Betrachtung der jeweiligen Transportaufwendungen
•
GIS, Maßstab 1:25.000
Einbindung von:
•
MURL (Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW)
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Endfassung
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Ressourcenverbrauches
•
LÖBF (Landesanstalt f. Ökologie und Forsten, NRW)
•
Bezirksregierung Düsseldorf
•
Landesoberbergamt NRW
•
sonst. Umweltbehörden
Philipp Holzmann AG
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Arbeitszeitraum:
2 Jahre
Prognostiziertes Ergebnis:
•
Bewertungsmatrix
•
Konfliktkarten (ökolog. und ökonom.)
•
Bewertungsgrundlage (Werkzeug) für größere Raumeinheiten
5.
Transporte - Entwicklung eines Modells für ein Transportmanagement unter
Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten.
Die Beförderung von Steinen und Erden ist sehr transportkostenintensiv, deshalb konzentrieren sich Abbaugebiete i. d. R. an den Absatzmärkten der Verbrauchsregionen. Zu ca. 78
% werden Steine und Erden im Nahbereich (ca. 30 km) per LKW befördert, ca. 10 % per
LKW im Fernbereich, 7 % per Binnenschiffahrt und ca. 5 % per Eisenbahn.
Hinsichtlich der auftretenden Emissionsbelastungen sowie dem Trend zu größeren Entfernungen zwischen Abbaugebieten und Absatzmärkte, stellt sich die Frage nach optimalen
und umweltschonenden Transportabläufen unter Berücksichtigung der Transport- und Umladekosten.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr wurde eine relationsbezogene Untersu72
chung zur Abschätzung möglicher Modal-Split-Veränderungen
zugunsten der Binnen-
schiffahrt durchgeführt (1994). Verallgemeinert zeichnet sich im Güterverkehrsmarkt (insgesamt) u. a. folgender Trend ab:
•
Die Nachfrage nach Transporten von Massengütern sinkt relativ zur Gesamtnachfrage.
72
Aufteilung auf die einzelnen Verkehrsträger
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•
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Der Bedarf an betrieblich angepaßten Transportabläufen nimmt zu, wodurch sich die
Nachfrage nach logistischen Dienstleistungen erhöht.
•
Die Sendungsfrequenzen werden größer, die Sendungsgrößen kleiner, die Transportgefäße variabler.
•
Die mittleren Transportweiten werden größer, der grenzüberschreitende Verkehr
nimmt zu.
•
Die Transportpreise sinken aufgrund des zunehmenden Konkurrenzdrucks.
Ein Forschungsbedarf liegt in einer ökologischen und ökonomischen Optimierung des
Güterverkehrs „Steine und Erden“. Hierbei sind die Rahmenbedingungen und das Potential
für die Verlagerungsmöglichkeiten des Güterverkehrs von der Straße auf Schiene und
Wasser bzw. auf verbesserte Transportsysteme der Straße darzustellen. Zu prüfen ist, unter
welchen Bedingungen Verlagerungsmöglichkeiten überhaupt stattfinden könnten und welche Konsequenzen damit verbunden wären. Zu berücksichtigen sind u.a. folgende Faktoren:
•
Logistikmodelle und neue Technologien
•
Angebot und Nachfrage
•
Distanzen
•
Einfluß geänderter Transportbedingungen auf Fördermengen
•
Zeitaufwendungen
•
Kapazitäten
•
Kosten
•
ökologische Aufwendungen/Nutzen
Zu prüfen sind Optimierungsmöglichkeiten der Transportrouten mit Hilfe von Dispositionssystemen sowie Disposition zur Aufnahme zusätzlicher Ladung. Die Logistikmodelle sind
für die Verhältnisse von Ballungsräumen und ländliche Räume darzustellen. Die Ergebnisse
sind unter Einbeziehung von Abbau- bzw. Transportunternehmen auf ihre Plausibilität und
ihre Praxisanwendung zu validieren.
Differenziert zu betrachten sind künftig die mittleren Transportentfernungen zu einzelnen
Produktgruppen der „Steine und Erden“ und die Schwankungsbreite und Beeinflußbarkeit
dieser Werte. Diese Angaben zu produktspezifischen mittleren Transportentfernungen sind
für Sachbilanzen erforderlich, um sie z.B. beim Vergleich Rohstoffabbau/Recycling heranzuziehen.
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wo z.B.:
•
Hamburg
•
Berlin
•
Dresden
•
Rhein-Ruhr-Gebiet
•
Rhein-Main-Gebiet
•
Rhein-Neckar-Raum
•
München
Einbindung von:
•
Bundesministerium für Verkehr
•
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
•
Umweltbundesamt
•
Bundesministerium für Wirtschaft
•
Bundesverbände des Straßengüterverkehrs
•
Verbände der Steine- und Erdenindustrie u.a.
Arbeitszeitraum:
2 Jahre
Prognostiziertes Ergebnis:
•
eine Bewertungsmatrix, die auf der Basis von Indikatoren Informationen zu ökologischen
und ökonomischen Transporteffekten darstellt
•
eine Bewertungsmatrix, die verschiedene Transportszenarien unter verschiedenen
Rahmenbedingungen darstellt.
•
Plausibilitätskontrolle anhand der Ergebnisse aus den Pilotprojekten in ausgewählten
Unternehmen
•
Bewertungsgrundlage (Werkzeug) für größere Raumeinheiten (Landes- und Bundesebene) und Bestandteil eines Rohstoffinformationssystems
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Endfassung
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Ressourcenverbrauches
6.
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Ökoaudits (Handlungsbedarf)
Überprüfen von Einsatzmöglichkeiten und Nutzen der Einführung von Umweltmanagementsystemen und Umweltbetriebsprüfungen nach EU-Verordnung 1836/93 („Öko-Audit“) als
freiwilliges Instrument zur Reduzierung von Umweltauswirkungen in Betrieben der Baurohstoffgewinnung.
Aufgabenlösung:
Um zu untersuchen, welche branchenspezifischen Besonderheiten bei der Anwendung der
EU-Verordnung in der Rohstoffwirtschaft auftreten und wie Lösungsmöglichkeiten aussehen
können, sollten geförderte Pilotprojekte durchgeführt werden. Auf der Grundlage ausgewerteter Umweltprüfungen und der Entwicklung von unternehmensspezifischen Umweltmanagementsystemen können allgemeingültige Arbeitshilfen (Leitfaden) erstellt werden, mittels derer Öko-Audit-Systeme in den Unternehmen der Rohstoffwirtschaft eingeführt werden
können.
Eine hohe Beteiligung am Öko-Audit ist nur bei erkennbarem Nutzen für die Betriebe zu
erreichen. Zwischen den Verbänden und den jeweiligen Umweltbehörden auf Bundes- und
Landesebene sollten deshalb Möglichkeiten zur Deregulierung festgelegt werden, die von
den validierten Betrieben in Anspruch genommen werden können.
Einbindung von:
•
Verbände der Steine- und Erdenindustrie
•
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
•
Landes-Umweltministerien
•
Umweltbundesamt
Arbeitszeitraum:
2 Jahre
Prognostiziertes Ergebnis:
• Arbeitshilfe zur Einführung von Öko-Audit-Systemen in Betrieben der Rohstoffwirtschaft
• Umweltrelevante Kennzahlen als Steuerungsinstrument des Umweltmanagements
• Darstellung von Deregulierungsmöglichkeiten innerhalb der Rohstoffgewinnung
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TEIL 3:
Philipp Holzmann AG
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SUBSTITUTIONSPOTENTIALE / RECYCLING
Für den Bereich Substitution / Recycling ergeben sich im wesentlichen folgende Handlungsfelder:
1. Prognose des zukünftig verfügbaren Aufkommens an Recycling-Baustoffen
2. Gewinnung von Recyclingbaustoffen - ökologische und ökonomische Auswirkungen
3. Gebäudepaß
4. Richtlinien und Normen
5. Flexibilisierung des Gebäudenutzung
6. Optimierung des Holzmarketings
1.
Prognose des zukünftig verfügbaren Aufkommens an Recycling-Baustoffen
(Forschungsbedarf)
Eine Prognose der zukünftig anfallenden Baurestmassen in Deutschland hinsichtlich der
Substitution von mineralischen Rohstoffen ist auf der Basis der vorhandenen Daten z.Z.
verlässlich nicht möglich. Die Mengendifferenz bei den verschiedenen Datenquellen über
das Aufkommen an Baurestmassen ist größer als die Gesamtmenge an Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall zusammen. Die Größenordnung des aktuellen
und zukünftigen Substitutionspotentials im Form von Baurestmassen muß somit bekannt
sein, um auch eine qualitative Abschätzung über die potentiellen RC-Baustoffe machen zu
können (Grundlage für den Aufbau und Umsetzung eines Ressourcenmanagements).
Erste Ansätze einer detaillierten Erfassung der aktuell und zukünftig anfallenden Baurestmassen im Wohnungsbau werden z.Z. in Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Bauund Wohnungswesen realisiert. Erstmals wird ein Prognosemodell (Görg) eingesetzt, das
die Informationen der Gebäudesubstanz nutzt, um die quantitativen und qualitativen Veränderungen der zukünftigen Baureststoffe zu beurteilen.
Hinsichtlich der Erfassung des Baurestmassenbestandes ist folgender Handlungsbedarf
gegeben:
1. Erforderlich ist die Prüfung der Anwendung des Prognosemodells nach Görg in weiteren
Referenzgebieten anhand der vorhandenen Baustatistik (in weiteren Ballungsräumen und
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341
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
im ländlichen Raum), um die Rahmenbedingungen für eine detaillierte Erfassung der
potentiellen Baurestmassen für die ganze Bundesrepublik Deutschland zu ermitteln.
2. Im Rahmen der Anwendung des Prognosemodells sollten Schnittstellen zu Umweltinformationssystemen definiert werden. Die Baurestmassenerfassung sollte zeitlich fortgeschrieben werden.
3. Weiterentwicklung des o.g. Prognosemodells zu einem „Abgangs- und Bedarfsmodell“
für Stoffstrombetrachtungen und damit die Ableitung einer Strategie zur Stoffflußbetrachtung im Bauwesen (gekoppeltes Bestands- und Stoffstrommodell). Hierbei sollte simultan neben dem Abgang an Bauabfällen bestimmt werden, welche Baustoffmengen für
den Ersatz der abgängigen Materialien mittel- und langfristig benötigt werden.
4. Vergleichende Ermittlung der Recyclingquoten und Kosten beim Abbruch und Rückbau
verschiedener Gebäudetypen (Wohngebäude, gewerbliche/industrielle Gebäude).
Beispielregionen:
•
Ballungsraum Frankfurt
•
Rhein-Ruhr-Gebiet
•
Raum Dresden
•
Raum Darmstadt-Dieburg
•
Ländlicher Raum Vogelsbergkreis
•
Ländlicher Raum Schneverdingen
73
Einbindung von:
•
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
•
UBA (Umweltbundesamt)
•
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
•
Statistisches Bundesamt
•
Wissenschaftliche Institute (z.B. DFIU-Karlsruhe)
•
Recyclingverbände
•
Brandschutzversicherungsträger
•
Landesbehörden u.a.
•
Baubehörden
•
Umweltbehörden
Arbeitszeitraum:
73
Bei den Ballungsräumen ist die Beschränkung auf eine oder wenige Kommunen sinnvoll
Lw_12_600c.doc/26.06.98
342
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
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2 Jahre
Prognostiziertes Ergebnis:
•
Grundlage einer landesweiten bzw. bundesweiten Erfassung mit Abschätzung des jeweiligen Aufwandes
•
Bewertungsgrundlage (Werkzeug)
•
Schnittstelle zum UIS und zukünftiges Monitoring
•
Informationsinstrument, insbesondere für planerische und politische Entscheidungen
•
Informationsinstrument für die Belange der Abfallwirtscht (Deponierung)
2.
Gewinnung von Recyclingbaustoffen - ökologische und ökonomische Auswirkungen (Forschungsbedarf)
Grundlage einer möglichst vollständigen Ausnutzung des mineralischen Substitutionspotentials des zum Abbruch kommenden Bauwerkbestandes ist ein sorgfältig durchgeführter
Rückbau. Ein vollkommener Rückbau von Gebäuden ist unter derzeitigen Bedingungen
betriebswirtschaftlich nicht immer vorteilhaft. Es gilt, eine optimale Kombination der Verfahren Demontage, Rückbau, Abbruch und Trennung von Bauschutt zu erarbeiten, die sowohl
den abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie auch den Verhältnissen des regionalen
Marktes für RC-Baustoffe Rechnung trägt.
Neben einer technischen und ablauforganisatorischen Optimierung zur Reduzierung des
Zeit- und Kostenaufwandes bei der Anwendung von Rückbauverfahren, bestehen insbesondere hinsichtlich der Abhängigkeit zwischen Gewinnungsverfahren an der Anfallstelle (Bauwerk) und der Qualität der erzeugten Recyclingprodukte (chemische und physikalische
Parameter) noch große Unsicherheiten. Vor dem Hintergrund zunehmend differenzierter
Einsatzmöglichkeiten von RC-Baustoffen und damit einhergehenden Preisstaffelungen (z. B.
LAGA - Einbauklassen, Vorschriftenwerke des Straßenbaues, zukünftiger Einsatz im Hochbau) erhält die Frage der Rückbau- und Sortiertiefe jedoch eine neue ökonomische Dimension. Auf der Grundlage einer Analyse mehrerer Abbruch- und Rückbaumaßnahmen sind
statistisch gesicherte Aussagen zur ökonomischen und ökologischen Leistungsfähigkeit der
Rückbauverfahren abzuleiten. Die ökologische Betrachtung sollte neben einer Stoffstromanalyse auch eine Energiebilanz zur gesamtheitlichen Bewertung der Verfahrensweisen
umfassen.
Einbindung von:
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343
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
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•
Recycling- und Abbruchverbände
•
Universität Karlsruhe - Deutsch-Französisches Institut für Umweltforschung (DFIUIFARE)
•
Technische Hochschule - TH Darmstadt
•
Philipp Holzmann Bautechnik GmbH - Zentrales Baustofflabor
Arbeitszeitraum:
2 Jahre
Prognostiziertes Ergebnis:
•
Bau- und umwelttechnische Qualitäten der RC-Baustoffe aus den jeweiligen Verfahren / Bauwerkstypen
•
Nach Bauwerkstypen schematische Darstellung von Rückbau- und Abbruchvorhaben
•
Ökonomische Gesamtbilanz der Verfahrensarten
•
Ökologische Gesamtbilanz (Stofffluß und Energieeinsatz) der Verfahrensarten
•
Arbeitshilfen für die Praxis (Leitfaden, Kalkulationsansätze)
3.
Gebäudepass - Entwicklung des Anforderungsprofiles unter Berücksichtigung
ökologischer Faktoren und ggf. Implementierung von Qualitätszielen (Forschungsbedarf)
Die Erweiterung des bekannten „Energiepasses“ zu einem umfassenden „Gebäudepass“
ermöglicht bessere, ganzheitliche Qualitätsbewertungen von Gebäuden. Die Kenntnisse
über ökologische Aspekte von Baustoffen, Bauteilen und Bausystemen sind zunehmend von
Interesse für Bauherren, Investoren, und Nutzer eines Gebäudes bzw. einer Immobilie, um
Risiken für die Gesundheit von Bewohnern oder Beschäftigten auszuschließen und die
Kosten bei der Beheizung/Kühlung und Wartung des Gebäudes zu minimieren. Die Vermeidung aufwendiger Entsorgungsmaßnahmen bei Umbau/Modernisierung oder Abriß durch
Verwendung unbedenklicher, recyclingfähiger Baustoffe wird bislang noch zu wenig bei der
Bewertung einer Immobilie berücksichtigt.
Eine globale Abschätzung der in Deutschland vorhandenen und zukünftig anfallenden Baurestmassen läßt sich z.Z. direkt nicht ermitteln, da die in einem Gebäude eingebauten BauLw_12_600c.doc/26.06.98
344
Endfassung
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stoffe (bis zu 4000 verschiedene Materialien) beim Einbau nicht erfaßt werden. Aussagen zu
der Qualität und Quantität der potentiellen Baurestmassen im Gebäudebestand sowie ihre
heutigen und zukünftigen ökologischen Auswirkungen sind somit nicht möglich.
Zur Zeit befaßt sich das Deutsch-Französischen Institut für Umweltforschung in Karlsruhe
mit der Entwicklung eines computergestützten Erfassungsinstrumentes, das Informationen
über die stoffliche Zusammensetzung von Gebäuden (quantitative und qualitative Aspekte
verwendeter Bauteile, verbauter Baustoffe, vorhandener Schadstoffbelastungen etc. auf
einer Mikroebene berücksichtigt. Das Erfassungsinstrument soll ferner Informationen über
das quantitative Aufkommen und die qualitative Zusammensetzung zukünftig anfallender
Baurestmassen gebäudespezifisch oder auf regionaler Ebene ableiten.
Einen Überblick über Hochbaukonstruktionen mit verschiedenen Baustoffen nach ökologischen Gesichtspunkten (Ökobilanz) gibt die SIA-Dokumentation D 0123. Diese wurde für
Schweizer Verhältnisse erstellt und bedarf einer Anpassung bei der Anwendung in anderen
Ländern. Auf lange Sicht wird in Deutschland an einer Einarbeitung der ökologischen Faktoren sowie der Elementkosten in das Ausschreibungsprogramm SIRADOS gearbeitet (Hochschule für Architektur in Weimar und Universität Karlsruhe, Institut für Bauen, Ökobilanzen).
Zunächst ist die Entwicklung des Anforderungsprofiles eines „Gebäudepasses“ unter Berücksichtigung ökologischer Bewrtungskriterien vorgesehen. Die Inhalte eines Gebäudepasses müssen zunächst hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung definiert und dargestellt werden
(Einsatzbereich, Objekt- bzw. Gebäudeeigentümer, Nutzer, etc.). Bestandteile eines Gebäudepasses sollten u.a. haustechnische Kenndaten mit Angaben zum Energiebedarf, zu den
Baustoffen und Bauteilen, zur ordnungsgemäßen Objektbehandlung, zur Möglichkeit der
flexiblen Nutzung, etc. sein. Der Ansatz einer Ökobilanzierung wie in der SIA-Dokumentation
D 0123 sollte in einen Gebäudepass integriert werden.
Die Konzeption des Gebäudepasses wird auf grundsätzliche Gebäudetypen abgestellt sein:
•
Ein- und Zweifamilienhaus
•
Mehrfamilienhaus
•
Mischtpyen (Wohnen und Gewerbe)
•
Wohnblock
•
Bürogebäude (Hochhaus)
•
Industrie- und Gewerbegebäude
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Endfassung
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Die Konzeption dieses Instrumentes sollte die Option zur Eingliederung (Schnittstellen) in
einen (ebenfalls zu entwickelnden) Siedlungspass bieten, der über wesentliche ÖkoRahmendaten (Energie- und Wasserversorgung, innere und äußere Erschließung, Flächennutzung, Verkehrsaufkommen, etc.) eines Bebauungsbereiches / Stadtteiles Auskunft gibt.
Im Rahmen der Gebäudepass-Konzeption sollten Rahmenbedingungen für eine „Gebäudepass-Datenbank“ innerhalb eines Umweltinformationssystems - UIS - erarbeitet werden.
Einbindung von:
•
Philipp Holzmann BauProjektAG
•
Bauhaus-Universität Weimar- Institut für ressourcenschonendes Bauen
•
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
•
UBA (Umweltbundesamt)
•
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
•
Bundesarchitektenkammer
•
Hauptverband der dt. Bauindustrie
•
Deutsch-Französischen Institut für Umweltforschung in Karlsruhe
Arbeitszeitraum:
1-2 Jahre
Prognostiziertes Ergebnis:
• Gebäudepass als Steuerungsinstrument umweltverträglicher Bauformen
• Schnittstelle zu UIS und zukünftiges Monitoring über die Inanspruchnahme ökologischer
Ressourcen (Energieaufwendungen; CO2, Kosten, Substitutionspotential, weiterer Handlungsbedarf, etc.)
4.
Normen und Richtlinien (Handlungsbedarf)
Entwicklungen im Bereich neuer Baustoffe und Bauprodukte müssen neben einer dauerhaften Leistungsfähigkeit und Reparierbarkeit vor allem eine gute Wiederverwertbarkeit zum
Ziel haben.
Zur Förderung des Einsatzes von RC-Baustoffen sollten Normen und Vorschriften auf bautechnische wie auch umweltrelevante Qualitätsanforderungen überprüft werden. RC-
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346
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Baustoffe sollten, soweit dies technisch und wasserwirtschaftlich möglich ist, verpflichtend
in öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden.
Während man bei den langlebigen Baustoffen des Rohbaues von einem langen RecyclingZykus ausgehen kann, sollten insbesondere die kurzlebigen Stoffe des allgemeinen Ausbaues einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.
Das Deutsch-Französischen Institut für Umweltforschung in Karlsruhe befaßt sich zur Zeit in
ersten Pilotstudien mit der Entwicklung von ressourcenschonenden Demontage- und Recyclingtechniken von Gebäuden. Weitergehende Untersuchungen sind erforderlich, um für
unterschiedliche Gebäudetypen, Bauteile und Baustoffe Aufbereitungstechniken zu entwikkeln, mit denen hochwertig einsetzbare Recyclingbaustoffe gewonnen werden können.
Anhand der gewonnen Ergebnisse können erste Anhaltspunkte gewonnen werden, um
Richtlinien und Normen auf ihre Umsetzbarkeit zu beurteilen.
5.
Flexibilisierung der Gebäudenutzung (Handlungsbedarf)
Das Potential zur Ressourcenschonung (Baustoffe, Energie und Fläche), das mit einer
flexiblen Nutzung von Gebäuden einhergeht, ist bereits vielfach untersucht. Neben dem
Wohnungstausch zwischen älteren Bewohnern (große Wohnung - Kinder aus dem Haus)
und jungen Familien (kleine Wohnung mit unzureichender Aufteilung), kann auch die Nutzung gewerblich genutzter Gebäude für Wohnzwecke (oder umgekehrt) dazu beitragen, daß
durch Nutzungsoptimierung des vorhandenen Gebäudebestandes Einsparpotentiale realisiert werden. Durch administrative Instrumente (Einrichtung einer Wohnungsbörse / Umzugsmanagement / finanzielle Förderung ) kann dieser Prozeß unterstützt werden.
Der Erfolg dieser Maßnahmen ist stark abhängig von der Kenntnis der fördernden und
hemmenden Faktoren, die im Vorfeld auf kommunaler / regionaler Ebene zu ermitteln sind.
Maßgebliche Faktoren einer Umnutzung sind bauliche Aspekte (Lage, Geschoßhöhe, Gebäudetiefe, Geschoßflächenzahl, Gebäudetechnik, Fassade), die vorhandene Infrastruktur
und die Bereitschaft der potentiellen Nutzer (Akzeptanz).
6.
Optimierung des Holzmarketings (Handlungsbedarf)
In Deutschland wird auch unter den Gesichtspunkten einer nachhaltigen Forstwirtschaft ein
jährliches Einschlagpotential von ca. 20 Mio. m³ Holz nicht genutzt Die Einsatzmöglichkeiten
von Holz im Bauwesen sind vielseitig und potentiell ausbaubar. Hochfeste BrettschichthölLw_12_600c.doc/26.06.98
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Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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zer, Furnierschichthölzer, MDF/OSB-Platten und Holzbeton-Verbundbau, die hohen Anforderungen an Zug- und Querdruckfestigkeit genügen, sind bereits heute Stand der Holztechnologie.
Aufgrund der nachgewiesenen günstigen ökologischen Eigenschaften des Rohstoffes Holz
sollte dieser nachwachsende Baustoff wo immer technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll anderen Baustoffen vorgezogen werden. Bei der Auswahl der Bauteile sind jedoch auch
neuere gesamtheitliche Beurteilungen im Hinblick auf Bauunterhalt, Wärmedämmung etc.
heranzuziehen.
Die bestehenden Möglichkeiten des Holzeinsatzes im Wohnungsneubau und der Wohnungssanierung bzw. Nutzungsänderung sollten durch staatliche Förderung ausgeweitet
werden. Die Öffentliche Hand sollte darauf verpflichtet werden, den Einsatz von Holz im
Rahmen öffentlich ausgeschriebener Bauleistungen bevorzugt zu prüfen.
Regionale Konzepte mit handwerklichen Gebäudekonstruktionen (z.B. Brettschichtbauweise) sollten durch die Förderung von Pilotprojekten im öffentlichen Bau unterstützt werden.
Zukünftige gesetzliche Regelungen (Novel. BauGB, WärmeschutzV, etc.) sind im Hinblick
auf den Einsatz des Baustoffes Holz zu überprüfen. Mögliche Hemmnisse liegen oftmals in
den Argumentationspunkten des Brandschutzes, des Schallschutzes, sowie der Bauunterhaltung. Dabei ist zu bemerken, daß Holz als Baustoff die Forderungen der DIN 4108
(Wärmeschutzverordnung), DIN 1052 (Standsicherheit), ebenso die Forderungen der DIN
4109 (Schallschutz im Hochbau) sowie die DIN 4102, T4 (Brandverhalten von Bauteilen)
erfüllt.
Als problematisch erweist sich für die Deutsche Holzwirtschaft der seit längerer Zeit herrschende Preisverfall für die Rohholzware. Wie das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (BML) (1996) jedoch auch feststellt, mangelt es in dieser Branche an einem tragfähigen Holzmarketing. Die Erstellung von Holzmarketing-Konzepten
sollte schnellstmöglich in Zusammenarbeit von BML, Bundesforschungsanstalt für Forstund Holzwirtschaft (BfH), der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e.V. (DGfH) und
der Holzwirtschaft realisiert werden.
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348
Endfassung
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TEIL 4:
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ENTWICKLUNG VON KONZEPTEN UND UMSETZUNGSSTRATEGIEN
Konzeption eines Strategiepaketes zum ressourcenschonenden Wirtschaften (Forschungsbedarf)
Hierbei ist zunächst eine integrierte Betrachtung aller beteiligten Akteure aus der Bauwirtschaft (Anbieterseite) und der Gesellschaft (Nachfrageseite) erforderlich, die weit über das
Bedürfnisfeld „Wohnen“ (z. B. auch Arbeiten, Mobilität, Freizeit) hinausgeht.
Hinsichtlich einer effektiven Umsetzungsstrategie für die Ressourcenschonung müssen die
Akteure der gegebenen Stoffströme, ihre Strukturen und Abhängigkeiten betrachtet werden.
Als wesentliche Akteure im Bedürfnisfeld „Bauen und Wohnen“ sind zu berücksichtigen:
• Bauherren / Auftraggeber / Investoren
• Bauträger
• Architekten / Planer
• Banken / Immobilienfonds / Bausparkassen
• Immobilien-Projektentwickler
• Baustoffproduzenten
• Bau- und Abrißunternehmen
• Abbauunternehmen (Steine- und Erdenindustrie)
• Bundes- und Landesgesetz
• Normung
• Behörden
• Kommunen
• Verbände
• Forschungsinstitute und Ausbildungsstätten
Auf eine Darstellung der spezifischen Verantwortungen und Abhängigkeiten zwischen den
hier genannten Akteuren soll zunächst aufgrund der Komplexität verzichtet werden. Gleichwohl zeigt sich insgesamt, daß eine effektive Ressourcenschonung nicht nur die Aufgabe
der Bauwirtschaft oder der Steine- und Erdenindustrie ist, sondern auch durch die Vielzahl
der nachfrageseitigen Akteure bedingt wird.
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Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Welches sind die relevanten Ressourcen?
Die mengenrelevanten Ressourcen der Bauwirtschaft, deren Nutzung mit bedeutsamen
Eingriffen in den Naturhaushalt einhergehen, liegen eindeutig bei den Kiesen, Sanden und
Hartgesteinen. Gleichwohl ist auch der Abbau spezieller Baurohstoffe wie z. B. Naturgips mit
zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen des natürlichen Umfeldes verbunden. Zur Problemlösung sind hier jedoch differenzierte Stoffstromkonzepte gefragt, die mit den Massenbaurohstoffen nicht kompatibel sind.
Im Hinblick auf Strategien zur Substitution dieser Primärrohstoffe müssen auch Recyclingbaustoffe, Holz und Stahl berücksichtigt werden.
Wo bestehen Steuerungsmöglichkeiten im Sinne eines nachhaltigen Stoffstrommanagements - wer lenkt den Verbrauch von Baustoffressourcen und welches sind die
Instrumente?
In der Tab. 77 werden die jetzt schon existierenden (aber nur z.T. genutzten) Steuerungsmöglichkeiten eines Stoffstrommanagements in der Bauwirtschaft - nach Handlungsebenen
unterteilt - dargestellt.
Lw_12_600c.doc/26.06.98
350
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
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Tab. 77:
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Akteure und Steuerungsmöglichkeiten eines Stoffstrommanagements in
der Bauwirtschaft
Akteure
Gesetzgeber
Instrument/Inhalte
Gesetze, Verordnungen,
Steuern, Abgaben, Fördermittel
Geologische Landesämter Datenerfassung: Vorräte,
Verbrauch
Raumordnungsbehörden, Raumordnungsplanung
Länder, Regionen
Kommunen
Kommunen
Gesetzgeber, Wissenschaft, Wirtschaft
Bauherren, Investoren,
Planer, Projektentwickler,
Banken, Fonds
Industrie / Gewerbe
Handwerk
Gewerkschaften
Gebäudenutzer
Private Initiativen
Bauleitplanung
Baugenehmigungsverfahren
Beschaffung / Ausschreibung
Satzungen
DIN, EU-Normen etc.
(Normen RC-Materialien)
Forschung & Entwicklung
Nachfrage
Finanzierung
Gestaltung
Vermarktung
Freiwillige Selbstverpflichtungen
Kooperationen
Umweltmanagement /
Öko-Audit
Öffentlichkeitsarbeit,
Fortbildung
Nachfrage,
Finanzierung,
Miete
Nachfrage
Motivation der
Privatbauherren
Bauherrengemeinschaften
Ebene
Bund, Länder
Lenkungsart
Administrative,
Nachfrage
Länder
Rohstofferkundung,
Wissensvermittlung
„Rohstoffsicherung“,
Leitbilder Raumnutzung
Administrative
Nachfrage
Leitbilder Siedlungsweisen,
Bund, EU
Normen Wissensvermittlung
Bund
Nachfrage
Leitbilder für Wohnungsbau,
Gewerbe/Industriebau
Freiwillige Erklärung der
(Teil-)Akteure
Bund
Bund, Tarifgebiete
Wissensvermittlung
Bund
Wissensvermittlung
Kommunen
Nachfrage
Leitbilder Wohnformen
Deutlich wird, daß das Lenken von Baustoffströmen auf zahlreichen Ebenen, in der Intensität jedoch unterschiedlich, erfolgt bzw. möglich ist. Deutlich wird auch, daß die Nachfrage
der öffentlichen Hand einen erheblichen Einfluß auf die Handlungsweise im Bauwesen hat
und sie zukünftig optimierte Stoffströme im starken Maße beeinflussen könnte.
Unter Berücksichtigung der aufgezeigten Strukturen und des Wissensstandes sind Strategien und Konzepte für ein optimiertes Stoffstrommanagement zu entwickeln, die den Zielen
einer nachhaltigen Bauwirtschaft entsprechen:
• umweltschonender und effizienter Abbau von Rohstoffen durch verbesserte Erkundung
und ausgewogene Selektion der Abbaustandorte,
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Endfassung
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• verstärkter Einsatz von Recyclingbaustoffen durch vorausschauende Bestandsanalysen,
Gebäude- und Rückbaukonzepte,
schonender Umgang mit dem Naturraum durch verstärkten Rückgriff auf vorhandene Flächen im innerstädtischen bzw. industriell-gewerblichen Bereich (Flächenrecycling),
• Verlängerung der Nutzungsdauer von baulichen Einrichtungen durch Optimierung der
Bauwerkskonzeption und des Gebäudemanagements.
Hinsichtliche der Erfassung und Durchführung von Umsetzungsstrategien sind folgende
Inhalte zu evaluieren:
•
Entwicklung
von
Umsetzungsstrategien
(Konzepte)
für
eine
Baustoff-
Ressourcenschonung auf verschiedenen administrativen und politischen Ebenen (Bund,
Länder, Kommunen) und ihren jeweiligen Instrumenten (siehe Tab. 77),
•
Identifikation von Zielkonflikten auf und zwischen den verschiedenen Ebenen und Instrumenten
•
Klärung einer Gesamtkoordinierung von Umsetzungsstrategien (Aufgaben, Ziele und
Institutionsart),
•
Anwendungsbezogene Umsetzung der Strategien in ausgewählten Beispielsregionen
und Evaluierung der Auswirkungen in den Zielbereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales.
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10 QUELLENVERZEICHNIS
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353
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und Wirklichkeit. in: Natur aus zweiter Hand, dargestellt an Abgrabungen
von Aufschüttungen, Naturschutzzentrum Nordrhein-Westfalen, Heft 1,
LITVERZ1.DOC/26.06.98
QV 2
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
Recklinghausen 1987
BAUER, H.J. & GALLONSKE, D.
Rekultivierungsmöglichkeiten zur Biotopgestaltung auf Abgrabungsflächen.
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BAUER, H.J. & PRAUTZSCH,
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BAUSTOFFÜBERWACHUNGSUND ZERTIFIZIERUNGSVERBAND NORD E. V. BÜV NORD
Geschäftsbericht 1995. - 1996
BAYERISCHER INDUSTRIEVERBAND STEINE UND ERDEN E.
V., MÜNCHEN
Statistischer Teil zum Tätigkeitsbericht 1994. - 1994
BAYERISCHER INDUSTRIEVERBAND STEINE UND ERDEN
E.V.
Rekultivierungsleistungen der bayerischen Sand- und Kiesindustrie.
Schriftenreihe der Bayerischen Sand- und Kiesindustrie 3, 1990
BAYERISCHES OBERBERGAMT, REFERAT II/2, MÜNCHEN
Jahresbericht 1993
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM F. LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN
Der Boden, Umweltschutz im Bayern, Broschüre Dez. 93
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM F. LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN
Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden.
- Bekanntmachung des Bayerisches Staatsministerium f. Landesentwicklung und Umweltfragen vom 9. Juni 1995
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG,
LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden.
LUMBL Nr. 8/ 9 München 1973
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG,
LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Ordnung und Sicherung des großflächigen Kiesabbaus. Materialien 9.
1979
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN, M
Bauabfall als Baustoff - Der Regensburger Weg als Modell für Kommunen
und Bauwirtschaft, Materialien 119, Schroff Druck und Verlag GmbH,
Augsburg, Nov. 1995
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT
UND VERKEHR
Rohstoffprogramm für Bayern. München 1978
BECK-VERLAG MÜNCHEN REDAKTION
Naturschutzrecht. Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder. dtv:
Reihe: Beck-Texte im dtv, 6. Auflage Stand Mai 1993
BECKER & MÜLLER
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BECKER-PLATEN, J.-D.
Renaturierung von Abgrabungsflächen der Steine und Erden-Rohstoffe als
Chance zur Schaffung von schützenswerten Biotopen, Ber. d. Reinh. Tüxen-Ges. 7/1995, S. 169-188, Hannover
BEIRAT FÜR NATURSCHUTZ
Zur Akzeptanz und Durchsetzbarkeit des Naturschutzes. Natur und Land-
LITVERZ1.DOC/26.06.98
QV 3
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
UND LANDSCHAFTSPFLEGE
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UMWELT
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Heft 2, 1995
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der Aue. Natur und Landschaft. Zeitschrift für Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz, Heft 3, 1991
Konfliktarme Baggerseen KABA - Literaturrecherche - Forschungs- und
BGL BÜRO FÜR GEWÄSSERUntersuchungsvorhaben des Umweltministeriums Ba-Wü - Endbericht AG
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BILITEWSKI, B. ET AL.
Vermeidung und Verwertung von Reststoffen in der Bauwirtschaft - recyclinggerechter Baustellenbetrieb; kontrollierter Rückbau; Aufbereitung,
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erw. Aufl. - Berlin: ¬Erich¬ Schmidt, 1995. - 115 S. : Ill., graph. Darst. (Müll und Abfall / Beihefte ; 30 (30,3))
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Bioindikation und Naturschutzplanung. Theoretische Anmerkungen zu
einem komplexen Thema. Natur und Landschaft. Zeitschrift für Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz, Heft 4, 1988
BLAB, J.
Isolierte Schutzgebiete, vernetzte Systeme, flächendeckender Naturschutz
? Stellenwert, Möglichkeiten und Probleme verschiedener Naturschutzstrategien. Natur und Landschaft. Zeitschrift für Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz, Heft 9, 1992
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BORGMANN, W.
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BREDENBALS, B. & WILLKOMM, W.
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BREUER, W. & PODLOUCKY, R.
Planung und Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme am Beispiel eines
LITVERZ1.DOC/26.06.98
QV 4
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
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Zulassung, Rekultivierung und Folgenutzung von Sand- und Kiesgruben
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BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE UND GEOLOGISCHE
LANDESÄMTER (HRSG.)
Oberflächennahe mineralische Rohstoffe in der Bundesrepublik Deutschland. Geologisches Jahrbuch D 74, 5/6, Hannover 1985
BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE, HANNOVER
Mineralische Rohstoffe, Bausteine für die Wirtschaft, 1995
BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE, HANNOVER
Jahresbericht zur Rohstoffsituation 1994
Untersuchung über Angebot und Nachfrage mineralischer Rohstoffe
BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHXIX Industrieminerale, Schweizerbart’sche Verlagsbuchhandlung, StuttSTOFFE, HANNOVER UND
PROGNOS AG, EUROPÄISCHES gart, 1987
ZENTRUM FÜR ANGEWANDTE
WIRTSCHAFTSFORSCHUNG,
BASEL
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR FORST- UND
HOLZWIRTSCHAFT, HAMBURG
Gesamtkonzept für die Entsorgung von schutzmittelhaltigen Hölzern, Arbeitsbericht, 1994
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE
UND RAUMORDNUNG
Trendszenarien der Raumentwicklung in Deutschland und Europa, 1995
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE
UND RAUMORDNUNG
Raumordnungsprognose 2010, Materialien zur Raumentwicklung Heft 74,
1995, Bonn.
LITVERZ1.DOC/26.06.98
QV 5
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ
UND LANDSCHAFTSPFLEGE
Kultivierung und Folgenutzung von Entnahmestellen. Dokumentation für
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BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ
UND LANDSCHAFTSPFLEGE
Abgrabung und Landschaft (Bodenentnahmen, Tagebau, Gewinnung
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BUNDESMINISBERIUM FÜR
VERKEHR
Neubau von Bundesautobahnen - Zusammenstellung der Verkehrsfreigaben 1996, 1997, 1998
BUNDESMINISBERIUM FÜR
VERKEHR
Bundesfernstraßen in Deutschland. - Maßstab 1:750.000. Stand 1. Januar
1997
BUNDESMINISBERIUM FÜR
VERKEHR (HRSG.)
Verkehr in Zahlen 1996, Berlin 1996 (DIW Berlin)
BUNDESMINISTERIUM FÜR
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Bundeswaldinventur 1986 - 1990, 1991
BUNDESMINISTERIUM FÜR
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Das potentielle Rohholzaufkommen in Deutschland bis zum Jahr 2020 Ergebnisüberblick - Zusammenfassung von H 14, 1996
BUNDESMINISTERIUM FÜR
RAUMORDNUNG, BAUWESEN
UND STÄDTEBAU
Gebiete mit oberflächennahen mineralischen Rohstoffen. Bonn 1982
BUNDESMINISTERIUM FÜR
UMWELT
Repräsentative Bevölkerungsumfrage zu Einstellungen zum Umweltschutz.
Arten- und Biotopschutz ohne Bedeutung ? Natur und Landschaft. Zeitschrift für Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz, Heft 2, 1993
BUNDESMINISTERIUM FÜR
UMWELT, NATURSCHUTZ UND
REAKTORSICHERHEIT
Umweltforschungsplan 1995, 1996, 1997. - Eine Information des Bundesumweltministeriums, Bonn, Nr. 4/1995, Nr. 2/1996, Nr. 2/1997
BUNDESMINISTERIUM FÜR
WIRTSCHAFT
Einheimische Rohstoffe - Steine, Erden und Industrieminerale. Bonn 1979
BUNDESMINISTERIUM FÜR
WIRTSCHAFT, BERGBEHÖRDEN DER LÄNDER
Der Bergbau in der BRD 1993. - Trans Tech Publications 45. Jahrgang,
1994
BUNDESMINISTERIUM FÜR
WIRTSCHAFT, BERGBEHÖRDEN DER LÄNDER
Der Bergbau in der BRD 1994. - Trans Tech Publications 46. Jahrgang,
1995
BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN KIES- UND SANDINDUSTRIE E. V. (BKS)
Geschäftsbericht 94/95. - 1995, Duisburg
BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN KIES- UND SANDINDUSTRIE E. V. (BKS)
Kies und Sand
Anforderungen, Vorschriften, Überwachung. -1996
BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN RECYCLINGBAUSTOFF-INDUSTRIE (BRB)
Geschäftsbericht 94/95. - 1995
BUNDESVERBAND DER DEUT-
Traumhäuser heute - Architekten entwerfen ihre Visionen - 1996, Düssel-
LITVERZ1.DOC/26.06.98
QV 6
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
SCHEN TRANSPORTBETONINDUSTRIE E. V.
dorf
BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN ZEMENTINDUSTRIE E.
V.
Zement-Jahresbericht 1995-96. - 1996
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
BUNDESVERBAND DEUTSCHER Was sie schon immer über Fertighäuser wissen wollten. - 1996
FERTIGBAU E. V.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER Fertigbau-Bilanz 1995/1996. - Rückblick - Ausblick. -1996
FERTIGBAU E. V.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER Fertighausindustrie 1995 von schlechter Konjunkturlage verschont. - 1996
FERTIGBAU E. V.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER Auszüge aus der Statistik 1991 bis 4/1996. - 1996
FERTIGBAU E. V.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER Fertigbau-Forum 1-2/96
FERTIGBAU E. V.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER Fertigbau-Forum 3-4/96
FERTIGBAU E. V.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER Vorläufiger Statistischer Jahresbericht 1996. -1996, Wiesbaden
HOLZHANDEL E. V.
BUNDESVERBAND KALKSANDSTEININDUSTRIE E. V.
Jahresberichte 1995. - 1996
BUNDESVERBAND NATURSTEIN-INDUSTRIE E.V.
Entwurf Rohstoffsicherungsgesetz, 4/1996, Frankfurt am Main
BUNDESVERBAND NATURSTEIN-INDUSTRIE E.V.
Geschäftsbericht 1994/1995. - 1995, Bonn
BUNDESVERBAND NATURSTEIN-INDUSTRIE E.V.
Kenndaten 1994. -1995, Bonn
BUNDESVERBAND STEINE UND Konjunkturperspektiven 1995-96. - Frankfurt am Main, 1996
ERDEN E. V.
BUNDESVERBAND STEINE UND Statistisches Jahresheft Steine und Erden. - Ausgabe 1996 mit längerfristigen Daten bis 1994. - Frankfurt am Main
ERDEN E. V.
BUNDESVERBAND STEINE UND Inlandsverbrauch an mineralischen Rohstoffen. - 1994
ERDEN E. V.
BURMESTER, A.
Können vergütete einheimische Hölzer die Stelle von Tropenhölzern einnehmen?. - Holz-Zentralblatt Nr. 48, 1989
BURSCHEL, P. KÜRSTEN, E. &
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Die Rolle von Wald und Forstwirtschaft im Kohlenstoffhaushalt - eine Betrachtung für die Bundesrepublik Deutschland. - Schriftenreihe der Forstwirtschaftl. Fakultät und der Bayer. Forstlichen Versuchsanstalt. Heft 126.
CATT, J. A.
Angewandte Quartärgeologie. Enke Verlag Stuttgart 1992, Originalausgabe: Quaternary Geology for Scientists and Engineers, Horwood Limited,
Sussex 1988
CPM COMMUNICATION PRESSE MARKETING GMBH
Tagungsband - Symposium „Umwelt“ des BMBau - Abwasser, Altlasten,
Recycling auf Liegenschaften des Bundes gemäß RBBau -, 1995
LITVERZ1.DOC/26.06.98
QV 7
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
CZECH, H.
Natur aus zweiter Hand aus der Sicht der Bergaufsicht. in: Seminarberichte Naturschutzzentrum Nordrhein-Westfalen H.1: Natur aus zweiter
Hand, dargestellt an Abgrabungen und Aufschüttungen
DACHVERBAND WISSENSCHAFTLICHER GESELLSCHAFTEN DER AGRAR-,
FORST-, ERNÄHRUNGS-, VERTERINÄR- UND UMWELTFORSCHUNG E. V
Holz als nachwachsender Rohstoff - Märkte, Innovationen, Zukunftschancen, Agrarspectrum Band 14, Schriftenreihe des Dachverbandes, 1988
DAFNER, G. & LÜTTIG, G.
Versuch einer Grundwasserbilanzierung (dargestellt am Beispiel Nordrhein-Westfalen), 1993
DAHL, H.J. & JÜRGING, P.
Abgrabungen als Sukzessionsflächen für Flora und Fauna. Jahrbuch für
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DANIELS, A.
Zukunftsorientierte Ansätze zur Optimierung des Wertstoffausgleichs aus
Kies- und Sandlagerstätten, Aufbereitungs-Technik 37 (1996) Nr. 1
DANIELS, A.
Kies- und Sandgewinnung mit Saugbaggern, Sonderdruck aus Aufbereitungs-Technik, Mineral Processing, 1992
DARMER, G. (HRSG.)
Landschaft und Tagebau - Ökologische Leitbilder für die Rekultivierung.
Hannover und Berlin 1972
DARMER, G. (HRSG.)
Landschaft und Tagebau II - Planerische Leitbilder und Modelle zur Rekultivierung. Hannover und Berlin 1979
DER MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN
REPUBLIK
Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum, Berlin, den 15.
August 1990
DEUTSCH-SCHWEIZERISCHE
RAUMORDNUNGSKOMMISSION, REGIONALVERBAND BODENSEE-OBERSCHWABEN
Kiesabbau im Hochrhein-Bodenseegebiet
DEUTSCHER BUNDESTAG
(HRSG.)
Konzept Nachhaltigkeit: Fundamente für die Gesellschaft von morgen;
Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der
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DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE (HRSG.)
Integrierter Gebietsschutz. Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege 41/ 1983
DEUTSCHER VERBAND FÜR
WASSERWIRTSCHAFT UND
KULTURBAU /DVWK (HRSG.)
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DEUTSCHER VERBAND FÜR
WASSERWIRTSCHAFT UND
KULTURBAU /DVWK (HRSG.)
Kiesabbau und Überschwemmungsdynamik Marklohe (Mittelweser). in:
Wesersymposium. Ökologische Umgestaltung eines großen Fließgewässers. Abschlußbericht 1996
DEUTSCHER VERBAND FÜR
WASSERWIRTSCHAFT UND
KULTURBAU /DVWK (HRSG.)
Konfliktdiskussion Kiesabbau Barchfeld (Werra). in: Wesersymposium.
Ökologische Umgestaltung eines großen Fließgewässers. Abschlußbericht
1996
DEUTSCHES INSTITUT FÜR
WIRTSCHAFTSFORSCHUNG
Produktion und Absatzbedingungen von Sand und Kies im Großraum
Braunschweig, Gutachten, 1995
LITVERZ1.DOC/26.06.98
QV 8
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
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DGFH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HOLZFORSCHUNG
Erstellung von Ökobilanzen. - Informationsdienst Holz, Schriftenreihe des
(Hrsg.), 1997, München
DGFH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HOLZFORSCHUNG
Ökobilanzen Holz - Informationsdienst Holz, Schriftenreihe des (Hrsg.),
1997, München
DGFH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HOLZFORSCHUNG
Holz - ein Rohstoff der Zukunft. - Informationsdienst Holz, Schriftenreihe
des (Hrsg.), 1994, München
DGFH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HOLZFORSCHUNG
Entsorgung von schutzmittelhaltigen Hölzern und Reststoffen. - Informationsdienst Holz, Schriftenreihe des (Hrsg.), 1993, München
DGFH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HOLZFORSCHUNG
Einheimische Nutzhölzer und ihre Verwendungsmöglichkeiten. - Informationsdienst Holz, Schriftenreihe des (Hrsg.), 1993, München
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Gesetzliche Grundlagen und Planungsebenen im Bereich von Abgrabungen und Bergbau unter Berücksichtigung landschaftspflegerischer Aspekte.
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Der Abbau von Steinen und Erden - Volkswirtschaftliche Ressourcen,
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DINGETHAL, F.J. ET AL..
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Verfehlt die Eingriffsregelung ihre wesentlichen Ziele ? Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz, Heft 3, 1995
DURWEN, K.J. & F. WELLER
Standort und Landschaftsplanung. Ökologische Standortkarten als
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EGGERT, P. ET AL.
Steine und Erden in der BRD, Lagerstätten, Produktion und Verbrauch,
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BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE UND DEN GEOLOGISCHEN LANDESÄMTERN IN
DER BRD, HANNOVER
LITVERZ1.DOC/26.06.98
QV 9
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
((HRSG.))
EHLERS, M.
Grundlagen und Modelle für die planmäßige Reintegration von Abgrabungsflächen in die umgebende Kulturlandschaft mit dem Ziel nachhaltiger
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EHLERS, M. & WOHLRAB, B.
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„SCHUTZ DES MENSCHEN UND
DER UMWELT“
Stoffströme und Kosten in den Bereichen Bauen und Wohnen, Entwurf
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ENQUETE-KOMMISSION
„SCHUTZ DES MENSCHEN UND
DER UMWELT“ DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
Die Industriegesellschaft gestalten Perspektiven für einen nachhaltigen
Umgang mit Stoff- und Materialströmen, 1994
ENTSORGA, GEMEINNÜTZIGE
GMBH ZUR FÖRDERUNG DER
ABFALLWIRTSCHAFT UND DER
STÄDTEREINIGUNG
Kreislaufwirtschaft in der Praxis
ERZ, W.
Naturschutz - Grundlagen, Probleme und Praxis. in: Buchwald, K. & Engelhardt, W. (Hrsg) Handbuch für Planung, Gestaltung und Schutz der
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ERZ, W.
Geschichte des Naturschutzes. Natur und Landschaft. Zeitschrift für Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz, Heft 3, 1990
FACHABTEILUNG RECYCLINGBAUSTOFFE HESSEN UND
RHEINLAND-PFALZ IM INDUSTRIEVERBAND STEINE UND
ERDEN
Geschäftsbericht 1995. - 1996
FACHABTEILUNGEN KIES UND
SAND, NATURSTEIN UND NATURWERKSTEIN HESSEN UND
RHEINLAND-PFALZ IM INDUSTRIEVERBAND STEINE UND
ERDEN
Geschäftsbericht über das Jahr 1995 und die seitherige Entwicklung. 1996
FACHKOORDINIERUNGSSTEL-
Standort Niedersachsen - Beschleunigung und Vereinfachung von Geneh-
LITVERZ1.DOC/26.06.98
Nr. 4 Baureststoffe
QV 10
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
LE UMWELTTECHNIK DES
LANDES NIEDERSACHSEN
migungsverfahren bei der Gewinnung von Rohstoffen - Bodenabbau, Abschlußbericht und Empfehlungen der Arbeitsgruppe, 1995
FACHVERBAND NATURSTEINE
HESSEN UND THÜRINGEN E. V.
Tätigkeitsbericht 1995/1996. - 1996
FACHVERBAND ZIEGELINDUSTRIE SÜDWEST E. V.
Geschäftsbericht über das Jahr 1995 und die seitherige Entwicklung. 1996
FASCHING, E., MUHAR, A. &
GROSSAUER, F.
Vegetationsentwicklung auf Schlämmrückständen aus der Kieswäsche.
Natur und Landschaft. Zeitschrift für Naturschutz, Landschaftspflege und
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FELDMANN, R.
Industriebedingte sekundäre Lebensräume - ein Beitrag zur Ökologie.
Habilitationsschrift an der Gesamthochschule Wuppertal 1987
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Untersuchungen zur Populationsdynamik am Beginn von Sekundärsukzessionen. Habilitationsschrift an der Universität Gießen 1987
FLECKENSTEIN, K.
Vergleichende Untersuchung der regionalen Auswirkungen eines veränderten Rohstoffabbaus, Studie für den Abbau von Kies und Naturstein in
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FLECKENSTEIN, K. & MÖLLER,
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QV 11
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
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RHEINLAND-PFALZ
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Endfassung
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Endfassung
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LITVERZ1.DOC/26.06.98
QV 16
Endfassung
Grundlagen und Perspektiven einer nachhaltigen Bauwirtschaft
A: Zustandsanalyse des für die Bauwirtschaft relevanten
Ressourcenverbrauches
Philipp Holzmann AG
IMS Ingenieurgesellschaft mbH
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INDUSTRIEVERBAND STEINE
UND ERDEN BADENWÜRTENBERG E. V. (ISTE)
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Endfassung
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