Technische Anschlussbedingungen - Stadtwerke Porta
Transcrição
Technische Anschlussbedingungen - Stadtwerke Porta
Technische Anschlussbedingungen – 15.12.2007 | 1/5 Technische Anschlussbedingungen (TAB Erdgas) für den Anschluss an das Erdgasnetz der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH - gültig ab 01. Januar 2007 1. Geltungsbereich 2. Rahmenbedingungen für Netzneuanschlüsse 1.1 Diesen Technischen Anschlussbedingungen, und Anlagenerweiterungen im nachfolgenden TAB genannt, liegt die „Nie- 2.1 Der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH sind derdruckanschlussverordnung“ (NDAV) vom folgende Unterlagen vor Angebotserarbeitung 01.Nov. 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50) für Netzneuanschlüsse vorzulegen: zugrunde. • Beschreibung der auf dem Grundstück 1.2 Sie gelten für die Planung, Erstellung, geplanten Anlage, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung • Ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit von Gaskundenanlagen im Versorgungsgebiet vollständiger Darstellung aller Grenzen und der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH, die ge- Gebäude des Grundstücks, mäß §1 Abs.1 dieser Verordnung an das Gasver- • ein Kellergrundriss mit vorgesehenem sorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen Platz für die Hauseinführung des sind oder angeschlossen werden. Erdgasanschlusses, 1.3 Zweifel über Auslegung und Anwendung dieser TAB sind vor Beginn der Installations- • erforderliche Erdgasanschlussleistung, • Anzahl der Wohneinheiten. arbeiten mit der Stadtwerke Porta Westfalica 2.2 Bei Erweiterungen der Kundenanlage muss der GmbH zu klären. In begründeten Einzelfällen Installateur eine Kapazitätsprüfung des beste- kann die Stadtwerke Porta Westfalica GmbH henden Netzanschlusses von der Stadtwerke Abweichungen von der TAB verlangen, wenn dies Porta Westfalica GmbH durchführen lassen. im Hinblick auf Personen- oder Sachgefahren Dafür sind entsprechende Leistungsdaten notwendig ist. vorzulegen. 1.4 Die TAB sind besondere Bestimmungen im Sinne des § 20 der NDAV. 1.5 Die TAB gelten in Verbindung mit den DVGW 2.3 Der Anschlussnehmer haftet für die Richtigkeit der angegebenen Werte. Werden Netzanschlussleitungen auf Grund fehlerhafter Angaben falsch Richtlinien, DIN-Normen sowie DVGW – dimensioniert, so trägt der Anschlussnehmer die Arbeitsblatt G 600 (TRGI) in der zum Zeitpunkt Kosten evtl. notwendig werdender der Installation geltenden Fassung. Änderungen. Fritz-Günter Vogt Technische Anschlussbedingungen – 15.12.2007 | 2/5 2.4 Bei Mehrsparten-Netzanschlüssen sind die ent- 3.2 Die Netzanschlussleitung darf nicht in Lager- sprechenden Anträge bei den jeweiligen Lei- räume für explosive oder leicht entzündliche tungsträgern für Strom-,Telekommunikation- Stoffe eingeführt oder durchgeführt werden. Die und Breitbandkabelanschlüsse rechtzeitig Verlegung in allgemein zugängliche Räume ist einzureichen. bei Mehrfamilienhäusern zu vermeiden oder es ist für einen sicherheitstechnisch vergleichbaren 3. Netzanschluss 3.1 Die Trasse der Netzanschlussleitung bis Schutz zu sorgen. 3.3 Besondere Hauseinführungen, wie Mehrsparten, zur Hauptabsperreinrichtung wird entsprechend druckwasserdichte Einführungen etc. sind kein DVGW-Arbeitsblatt G459/1 von der Stadtwerke Bestandteil des Netzanschlusses und stehen im Porta Westfalica GmbH unter Berücksichtigung Eigentum des Hauseigentümers. Sie sind mit der berechtigten Interessen des Anschlussneh- dem Einbau ein wesentlicher Bestandteil des mers festgelegt. Besonderheiten bei der Gebäu- Gebäudes. Die Lieferung dieser besonderen deeinführung (wie z.B. wasserdichte Wanne) Hauseinführungen erfolgt nach Abstimmung sind mit der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH mit der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH abzustimmen. bauseits. Die Unterhaltspflicht obliegt dem Die Trasse der Anschlussleitung ist Hauseigentümer. • möglichst gradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Weg zum Gebäude zu führen, • darf nicht überbaut werden und ist auf Dauer zugänglich zuhalten. • muss auf einem beidseitigen Abstand zur 3.4 Das vom Anschlussnehmer zur Verfügung gestellte Baufeld ist so vorzubereiten, dass die Arbeiten in kürzest möglicher Zeit und ohne Behinderung durch Dritte erfolgen können. 3.5 Die Netzanschlussleitung darf nur auf trag- Leitung von 2 Meter von tief wurzelnden festem Untergrund gem. DIN 18300 verlegt Pflanzungen (Bäume, Sträucher) freigehal- werden. Ist die Tragfestigkeit nicht gewährleis- ten werden. Die Stadtwerke Porta Westfalica tet, so ist der Anschlussnehmer verpflichtet GmbH kann eine Entfernung der Bepflanzung geeignete Maßnahmen zur Herstellung des ver- durch den Anschlussnehmer verlangen. tragsmäßigen Zustands zu treffen. In Betracht kommen zusätzliche Verdichtungsmaßnahmen, Fritz-Günter Vogt Technische Anschlussbedingungen – 15.12.2007 | 3/5 ggf. eine Verbesserung des Untergrundes mittels Porta Westfalica GmbH und im Notfall auch für hydraulischer Bindemittel oder Beton. Rettungsdienst leicht zugänglich sein. 3.6 Werden von der Stadtwerke Porta 4.2 Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist Westfalica GmbH in Ausnahmefällen Teilleis- ausreichend Platz für den Netzanschluss des tungen an der Herstellung der Netzanschluss- Bauvorhabens vorzusehen. leitung durch den Anschlussnehmer zugelassen, 4.3 Sowohl der Einführungsraum als auch der so übernimmt dieser hierfür die Haftung. Diese Hausanschlussraum sind an einer Außenwand, Teilleistungen sind mängelfrei nach den für die zweckmäßigerweise der Versorgungsleitung Leistung geltenden DIN-Normen und den aner- zugewandten kannten Regeln der Technik herzustellen. Gebäudeseite, vorzusehen. 3.7 Wird der Netzanschluss 3 Jahre nicht genutzt, 4.4. Netzanschlussleitungen können in Aus- wird er von der Stadtwerke Porta Westfalica nahmefällen auch in Hausanschlussschränken GmbH vom Netz getrennt. montiert werden. Montage und Bereitstellung erfolgt nur in Absprache mit der Stadtwerke 3.9 Die Trennung des Netzanschluss kann bei Erklärung der Kostenübernahme der Jährlichen Porta Westfalica GmbH. Die Kosten für den Überprüfung auf Gasdichtheit durch den Eigen- Hausanschlussschrank sind vom Anschlussneh- tümer, derzeit 38,00 € zuzüglich gesetzlicher mer zu tragen. Mehrwertsteuer, entfallen. 4.5 Nicht genutzte Netzanschlüsse werden gem. Punkt 9.1 zu Lasten des Anschlussnehmers 4. überprüft. Hausanschlussraum 5. Netzanschlüsse mit Übergabestelle an Wohneinheiten ist ein Hausanschlussraum der Grundstücksgrenze gem. DIN 18012 erforderlich. Der Hausanschluss- 5.1 Für Netzanschlüsse, deren Länge auf dem 4.1 Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei raum muss über allgemein zugängliche Räume Grundstück größer als 20 m ist und der An- erreichbar sein. Er darf nicht als Durchgang zu schlussnehmer keine Möglichkeit hat, bzw. weiteren Räumen dienen. Der Raum muss be- es unzumutbar ist in unmittelbarer Nähe des leuchtet und trocken sein. Der Zugang muss für Stadtwerke Porta Westfalica GmbH Erdgas- autorisierte Personen der Stadtwerke netzes einen geeigneten Übergaberaum oder Aufstellort für einen Übergabeschrank zur Fritz-Günter Vogt Technische Anschlussbedingungen – 15.12.2007 | 4 /5 Verfügung zu stellen, wird unmittelbar an der (TRGI) in der jeweiligen gültigen Fassung zu er- Grundstücksgrenze zur Festlegung für das Ende richten. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig. des Netzanschlusses der Stadtwerke Porta 6.4 Stellen sich bei einer evtl. nachträglichen Westfalica GmbH die Hauptabsperreinrichtung Überprüfung der installierten Kundenanlage in Form einer erdverlegten Armatur eingebaut. seitens der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH Ab dem Übergabepunkt beginnt dann der erd- Bedenken ein, so wird die Kundenanlage bis zur verlegte Teil der Kundenanlage. Dieser Teil der vollständigen Klärung der Angelegenheit außer Kundenanlage kann sowohl von der Stadtwerke Betrieb genommen. Porta Westfalica GmbH als durch ein zugelassenes Fachunternehmen hergestellt werden, 7. Messeinrichtungen und Druckregelgeräte wobei generell für diesen Teil der Kundenanlage 7.1 Art und Größe der Messeinrichtung und der eine Einmessungs- und Dokumentationspflicht Druckregelgeräte wird von der Stadtwerke Porta besteht. Westfalica GmbH bestimmt. Die Messeinrichtung/en sind möglichst in Nähe der Hauptab- 6. Inbetriebsetzung der Kundenanlage 6.1 Konzessionierte Installationsunternehmen, sperreinrichtung anzubringen. Sie sind so zu platzieren, dass sie ohne Hilfsmittel abgelesen, die nicht in das Installateurverzeichnis der geprüft bzw. gewechselt werden können. Für Stadtwerke Porta Westfalica GmbH eingetragen den Anbringungsort gelten die Anforderungen sind, haben bei für die Inbetriebsetzung einer der DVGW-Arbeitsblatt G 600.5.5 (TRGI). Anlage eine Kopie ihres zuständigen Energiever- 7.2 Die Messeinrichtungen und Druckregelgeräte sorgers zur Erteilung einer Genehmigung für die müssen gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Einzelanlage mit zu übergeben. Erschütterung, übermäßige Erwärmung und 6.2 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt nach Übergabe des vollständig ausgefüll- mechanische Beschädigung geschützt sein. 7.3 Die erste Inbetriebsetzung durch die Stadt- ten Inbetriebsetzungsformulars und Übernahme werke Porta Westfalica GmbH erfolgt kostenfrei. des/r Zähler und des Druckregelgerätes durch Jede weitere Inbetriebsetzung wird mit 85 € in den Installateur. Rechnung gestellt. 6.3 Kundenanlagen sind grundsätzlich nach den Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblatt G 600 Fritz-Günter Vogt Technische Anschlussbedingungen – 15.12.2007 | 5/5 8. Plombenverschlüsse 2. Erdverlegte Außenleitungen hinter der 8.1 Gaszähler werden mit Plomben versehen. Gebäudeeinführung des Netzanschlusses Plombenverschlüsse dürfen nur von der Stadt- • bei Betriebsdrücken bis 100 mbar alle 4 Jahre werke Porta Westfalica GmbH oder durch Be- • bei Betriebsdrücken über 100 mbar bis 1 bar alle 2 Jahre rechtigte mit Zustimmung der Stadtwerke Porta eine Dichtheits- bzw. Gebrauchfähigkeitsprü- Westfalica GmbH entfernt werden. fung durch ein VIU. 8.2 Wird vom Kunden oder vom Installationsunternehmen festgestellt, dass Plomben fehlen, so ist dies der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH 10. Inkrafttreten/Änderungen mitzuteilen. 10.1 Diese Anschlussbedingungen treten mit der Veröffentlichung in Kraft. Die Stadtwerke Porta 9. Überwachungszeiträume für Gasrohrleitungen Westfalica GmbH behält sich jederzeit Änderun- und Kundenanlagen gen dieser Anschlussbedingungen vor. 9.1 Sowohl der Netzanschluss als auch der erdverlegte Teil der Kundenanlage vom Übergabepunkt 10.2 Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung wirksam. bis zum Gebäude wird seitens der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH gem. G 465/I überprüft. 9.2 Für die in der Verantwortung des Anschlussnehmers liegende Kundenanlagen empfehlen Stand 15.12.2007 Stadtwerke Porta Westfalica GmbH Netzbetrieb wir gem. DVGW-Arbeitsblatt G600 folgende Prüfintervalle: 1. Innenleitungen und frei verlegte Außenleitungen • jährliche Sichtkontrolle der freiliegenden Leitungsteile • alle zwölf Jahre eine Dichtheits- bzw. Gebrauchfähigkeitsprüfung durch ein VIU (Vertragsinstallateur). Fritz-Günter Vogt Randulph Noack