der Text des Aufrufs
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der Text des Aufrufs
Öffentlicher Aufruf ! Private Altersvorsorge und Eigentum, heute wichtiger denn je, sind für hunderttausende Bankkunden seit Anfang der 90er Jahre zum Albtraum geworden. Mit Wissen und unter aktiver Beteiligung der Banken verkauften und verkaufen Strukturvertriebe und Vermittler bis heute an vorsichtig geschätzt mindestens bisher 300.000 oft gering- oder normalverdienende Verbraucher weit überteuerte, durch Darlehen finanzierte Immobilien bzw. Anteile an Immobilienfonds. Diese so genannten Erwerbermodelle brachen in der Folge regelmäßig zusammen, da Mietgarantien platzten und realistische Mieterträge nebst Steuervorteile auch nicht ansatzweise ausreichten, um die Darlehenskosten abzudecken. Der tatsächliche Wert der Immobilien bzw. Anteile an Immobilienfonds betrug fast immer weniger als der Hälfte der aufgenommen Darlehen. Für die Betroffenen lagen die Folgen in einer Unverkäuflichkeit der Immobilie oder des Immobilienfondsanteils, steigenden Kosten und in einer lebenslangen Verschuldung bei den Banken, deren Finanzierungsbereitschaft dies erst möglicht gemacht hatte. Ganz abgesehen von den dadurch hervorgerufenen privaten Sorgen und Nöten, in Folge derer nicht wenige einen Ausweg nur noch im Freitod sahen. Das Ergebnis besteht in einer Altersarmut, statt wie versprochen in einer zusätzlichen Alterssicherung. Tausende suchen ihr Recht seitdem in außergerichtlichen- und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Beteiligten. Interessenvertreter von Verbrauchern und Anlegern sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die solche Geschädigten vertreten, müssen heute feststellen, dass die Opfer trotz des Stellenwertes des Verbraucherschutzes in unserer Rechtsordnung, sowohl vom Staat als auch von den angerufenen Gerichten im Stich gelassen wurden. Dabei scheint es, dass insbesondere der für die Fragen des Kredit- und Verbraucherkreditrechts zuständige XI. Senat des Bundesgerichtshofs in einer auffälligen und bedenklichen Art und Weise in seinen Urteilen der letzten Jahre Wirtschaftsinteressen der Banken zu Lasten des Anlegerschutzes und der Anwendung anerkannter Rechtsgrundsätze in den Mittelpunkt gestellt hat. Nachdem z. B. dieses Gericht durch die Aufsehen erregende sog. „Heininger“-Entscheidung vom 13.12.2001 durch den Europäischen Gerichtshof darauf hingewiesen wurde, es könne beim Haustürschutz nicht einfach am geltenden Verbraucherrecht vorbeigehen, legte der BGH in seinen darauf ergangenen Folgeentscheidungen die Gesetze so aus, dass der Verbraucher bei Inanspruchnahme dieses Schutzes mit der sofortigen Darlehensrückzahlung konfrontiert wird, die er aber nicht erfüllen kann. Dieses hat nicht nur bei den Betroffenen, zu einer ernsten Erschütterung ihres Vertrauens in einen funktionierenden Rechtsstaat geführt. Nun ruhen die Hoffnungen darauf, dass der EuGH diese Entwicklung in einer weiteren Entscheidung, die für dieses Jahr noch erwartet wird, wiederum korrigiert. Im Bewußtsein, welch hohen Stellenwert ein wirksamer AnlegerVerbraucherschutz und die Anwendung allgemeingültiger Rechtsgrundsätze auch gegenüber Banken in unserer Gesellschaft insbesondere bei der zunehmenden Bedeutung der Eigenvorsorge hat, und in der Sorge, dass dieser Schutz gerade in dieser Situation u. a. am Beispiel der o. geschilderten Entwicklung zurückgefahren wird, haben sich die Unterzeichner entschlossen, einer Initiative von verbraucherschutzorientierten Anwälten und der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv), die sich dazu über verschiedene interne Meinungsverschiedenheiten hinweg zusammengefunden haben, zu folgen und ein öffentliches Signal zu setzen. Die Unterzeichner rufen deshalb alle Betroffenen, die weitere Öffentlichkeit sowie alle interessierten Presse- und Medienvertreter zur Teilnahme an einer öffentlichen Großveranstaltung mit Fachpodium auf zum Thema „Verbraucherschutz bei strukturvermittelten Immobilienfinanzierungen“ - aktuelle Rechtsprechung und juristische Tendenzen. 00 00 am Samstag 21.02.04 ab 12. Uhr bis ca. 14. Uhr in der Göttinger Lokhalle, direkt hinter dem Hauptbahnhof. Moderation und Schlusserklärung: Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Folgende Referenten werden mit folgenden Kurzvorträgen erwartet: 1. Prof. Dr. Liebelt: „Psychologie von Betrugsopfern und die Ideologie der Selbstverantwortlichkeit“ 2. Prof. Dr. Karl-Joachim Schmelz: „Kritik der BGH-Rechtssprechung“ 3. Prof. Dr. Erwin Deutsch: „Zwingende Vorgaben des Europäischen Rechts zum Schutz der Verbraucher“ 4. Dr. Egon Schneider (angefragt): „Defizite des deutschen Beweisrechts in der Praxis“ 5. Robert D. Rachlin (USA): „Unterschiede im Beweisrecht beim Kapitalanlagenprozess nach dt. und US-amerikanischen Recht“ 6. Bundesinnenminister a.D. Gerhart R. Baum: „Politische Dimension des unzureichenden Verbraucherschutzes“ 7. Frank Christian Pauli (vzbv): „Unterstützung der Betroffenen und Forderungen des vzbv an einen wirksamen Verbraucherschutz“ Für die Initiative: RA Eberhard Ahr, Bremen, RA Hans-Ulrich Feck, Dortmund, Rechtsanwalt Dr. Rainer Fuellmich, Göttingen, Rechtsanwalt Steffen Gründig, Zwickau, Rechtsanwalt Klaus Kratzer, Nürnberg, Rechtsanwalt Julius F. Reiter, Düsseldorf, Rechtsanwalt Jochen Resch, Berlin