Elemente sozialer Infrastruktur

Transcrição

Elemente sozialer Infrastruktur
Elemente sozialer Infrastruktur
Elemente sozialer Infrastruktur
Auflistung vorhandener und notwendiger
Bausteine einer sozialen Infrastruktur
Erstfassung 1993
Änderung und Überarbeitung 2003
II Überarbeitung 2011
Areti Tsohatzopoulos
Antje Gliwa
Hannah Nagl
Elemente Sozialer Infrastruktur
Vorwort zur Überarbeitung von 2011
Wozu soll diese Sammlung von Elementen sozialer Infrastruktur dienen:
Einerseits stellt es die Vielfalt von Einrichtungen, Diensten und Hilfen sozialer
Infrastruktur dar, andererseits bietet diese Zusammenstellung einen Überblick,
durch den sowohl planende Berufe, als auch Bürger sich informieren können.
Ziel ist es StadtplanerInnen zu befähigen, die für die Zukunft von Städten und
ihrer Bürger lebensnotwendigen Einrichtungen, Dienste und Hilfen sozialer
Infrastruktur kennenzulernen, damit die für die Bürger angemessenen Angebote
und Infrastrukturnetze geplant und umgesetzt werden können. Quartiers- und
gemeinwesenorientierte Settimgs sind durch soziale Infrastrukturplanung zu
entwickeln und müssen sich kontinuierlich den verändernden Bedürfnissen von
Bürgern in ihren Quartieren anpassen.
Nur ein gemeinsames Wissen um die Möglichkeiten, deren örtliche und
bürgerorientierte Umsetzung und –anpassung an die Bedürfnisse der Bewohner
und mit diesen (empowerment) führt zu wirkungsvoller, nachhaltiger sozialer
Infrastruktur und hilfreichen Angeboten für den in den Wohngebieten jeweils
spezifischen Hilfebedarf.
Diese
Sammlung
zeigt
auch
die
Veränderung
von
sozialer
Infrastruktur
vorzugsweise in Berlin über vier Jahrzehnte auf und ist als fortschreibbare
Planungshilfe gedacht. Sie entstand am Fachgebiet: Entwerfen, Bauten des
Gesundheitswesens
(Prof.
Robert
Wischer)
des
Instituts
für
Gesundheitswissenschaften der TU-Berlin im Rahmen der Forschungsarbeiten
von Dr. Christa Kliemke.
Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe zur Entwicklung wohngebietsbezogener sozialer
Infrastruktur.
TU-Berlin
Dr. Christa Kliemke
Projektleitung / Herausgeberin
Dr.-Ing. Christa Kliemke, TU-Berlin
Institut für Gesundheitswissenschaften
vormals Institut für Krankenhausbau
Str. d. 17. Juni 135, 10623 Berlin
TU Berlin - IFG
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Elemente Sozialer Infrastruktur
Inhalt
Seite
2
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
3
Einleitung
4
Erläuterung von Bezeichnungen und Abkürzungen
8
Gesamtgliederung der Elemente
11
Begriffe
– Wohnen
12
– Wohnergänzende Einrichtungen und Dienste
27
– Ausbildung und Arbeit
58
– Freizeit
60
Quellenverzeichnis
62
Literaturverzeichnis
70
Internetadressen
79
Stichwortverzeichnis
80
TU Berlin - IFG
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Elemente Sozialer Infrastruktur
Einleitung
„Soziale und kulturelle Infrastruktur“ bestimmt die Anziehungskraft einer Region.
So definierte eine Sachverständigengruppe der EWG die Funktion dieses Begriffes
1964.
Das gilt heute, 1993 noch genauso. Ziel dieser Zusammenstellung ist es, die
Elemente einer Infrastruktur, die ein Wohngebiet für alle Menschen nicht nur
anziehend macht sondern überhaupt in jeder Lebenssituation bewohnbar macht,
zu erfassen, zu erklären und zu ordnen.
Die Schwierigkeiten, die einem derartigen Unterfangen entgegenstehen, werden
in
vielen
Publikationen
angeführt.
Eine
immense
Bandbreite
an
Namensgebungen, unklare Definitionen, auch in der Fachliteratur, die ein
genaues
Abgrenzen
erschweren
und
teilweise
unmöglich
machen
und
unterschiedliche regionale Besonderheiten.
Überlappende
Funktionen
oder
auch
für
Einrichtungen
gleichen
Namens
unterschiedliche Leistungsspektren, machen ein eindeutiges Definieren nur
begrenzt möglich.
Bei
der
Systematisierung
Bedürftigkeitsform
wurde
verzichtet.
bewusst
Diese
auf
eine
Einteilung
Trennung
in
nach
verschiedene
Behinderungsarten und zusätzlich in verschiedene Altersstufen übersieht, dass
Menschen mehrfach hilfebedürftig sein können. Es gibt Bereiche, für die es
sinnvoll sein kann spezielle Gruppen zu berücksichtigen.
Für einen umfassenden Überblick über eine soziale Infrastruktur muss der
Hilfebedürftige mit seinen unterschiedlichen Bedürfnissen auch nach Hilfe
gesehen werden. Erst nach der Quantität der Hilfebedürftigkeit unterscheidet sich
der Bedarf nach einem speziellen Hilfeangebot.
Erst
auf
den
zweiten
Blick
sollte
die
weitere
Unterscheidung
nach
Behinderungsart gesehen werden.
Ziel des Auftrags durch das Institut für Gesundheitswissenschaften war es, eine
Auflistung aller in Berlin vorhandenen und notwendigen sozialen Dienste und
Einrichtungen für Menschen mit Hilfebedarf zu erarbeiten und um sinnvolle
Einrichtungsbeispiele aus anderen Bundesländern oder dem Ausland oder durch
sinnvolle Modelleinrichtungen zu ergänzen.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
Voraussetzung war, dass Leistungsangebote für jede Altersgruppe von Menschen
zu berücksichtigen seien und ebenso alle Arten von Beeinträchtigungen.
Dies betrifft nicht nur Menschen mit lebensbegleitender Behinderung, sondern
auch kurzzeitig hilfebedürftige Menschen.
Es ist eine allgemeine Übersicht über Dienste und Einrichtungen und Hilfen, die
dazu
beitragen
können,
dass
Menschen
mit
Beeinträchtigungen
und
Behinderungen selbstbestimmt und so „normal“ wie möglich leben können.
Normalität bedeutet z.B., so wie die Lebenshilfe dies nach dem in Dänemark
entwickelten Normalitätsprinzip von BANK- NIKKELSEN für geistig behinderte
Menschen definiert, auch
allgemeingültig für alle Menschen mit Beeinträchtigungen:
§
Das Eingeständnis, dass ...Behinderung normal ist, dass sie als stets
vorhandene Möglichkeit zum menschlichen Dasein gehört.
§
Die Voraussetzung, dass der ...Mensch mit Behinderung im Grunde die
gleichen menschlichen Bedürfnisse, Empfindungen und Wünsche hat wie
jedes andere Mitglied der Gesellschaft auch.
§
Die Forderung, die Lebensbedingungen der... Behinderten denen der
Nichtbehinderten soweit wie möglich anzugleichen. [nach 28]
Das bedeutet z.B.:
§
Es ist normal, dass man an einem Ort wohnt und dass die übrigen
Aktivitäten an einem anderen Ort ausgeführt werden.
§
Es ist normal, dass Kinder zuhause wohnen und dass man sein Zuhause
verlässt, wenn man erwachsen wird.
§
Kann
man
nicht
zuhause
wohnen,
muss
man
dem
Betroffenen
Institutionen anbieten, in denen sie wohnen sollen, wie andere wohnen,
d.h. in kleinen Einheiten mit eigenem Zimmer.
§
Es ist normal, dass Kinder zur Schule gehen.
§
Es ist normal, dass Erwachsene eine Arbeit haben.
§
Diejenigen,
die
keine
Arbeit
bekommen
können,
empfangen
kompensierende Unterstützung oder Pension.
§
Es ist normal, dass man Freizeit und Ferien hat.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
§
Es ist normal, dass man in einem zweigeschlechtlichen Milieu wohnt und
dass man heiratet, wenn man Lust und den Drang verspürt. „[4]
§
Es ist normal, dass man seinen Tagesablauf und Entscheidungen über die
eigene Person selbst bestimmt.
Diese Normalität für alle Menschen mit ihren vielfältigen Behinderungen,
oder/und Hilfebedarf zu erhalten, bzw. erst zu schaffen, sollte auch Ziel unseres
Gesundheitssystems, unseres „Sozialen Netzes“ sein.
Die Definition der EWG beschreibt unter kultureller und sozialer Infrastruktur
Wohnungen, Krankenhäuser und Freizeiteinrichtungen. Heute sind diese Begriffe
breiter zu verstehen.
Wohnen findet nicht nur in der eigenen Wohnung statt sondern in vielfältigen
Wohnformen.
Bedürftig,
krank
oder
behindert
sein
bedeutet
nicht
mehr
nur
Krankenhausaufenthalt, sondern Hilfe in verschiedensten Einrichtungen und
durch unterschiedliche Dienste, daheim und im Wohnumfeld.
Zur Infrastruktur gehören ebenso das Bildungswesen und das Verkehrswesen.
Nach diesen Kriterien wurde folgende Einteilung vorgenommen:
§
WOHNEN
§
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE AUSBILDUNG UND
ARBEIT
§
FREIZEIT
§
VERKEHR
In den folgenden Erläuterungen der einzelnen Einrichtungen und Dienste finden
sich nicht alle in der Systematisierung erwähnten Bausteine, dafür zusätzlich
einige andere.
Die Erläuterungen enthalten Aussagen zu:
§
Konzept, Zielgruppe, Art der Betreuung, Ziel, etc.;
§
Ausstattung, mit allgemeinen Angaben zur Personalausstattung und Anzahl
der Betreuten, soweit dies möglich ist;
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Elemente Sozialer Infrastruktur
§
rechtliche Vorgaben, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und z.B. DINNormen, soweit welche vorhanden sind;
§
bauliche Vorgaben, DIN-Normen etc., soweit vorhanden und nötig;
§
allgemeine Angaben zur Finanzierung, durch den Bezirk, das Land Berlin;
§
Trägerformen, kommunal, freigemeinnützig, privat.
Es ist nicht vollständig möglich gewesen alle Bezeichnungen, die Einrichtungen
für hilfebedürftige Menschen tragen, zu sammeln und ist nicht möglich für
gewachsene Bereiche eine durchgängige hierarchische Zuordnung vorzunehmen,
auch in Anbetracht der kurzen Bearbeitungszeit von Juli bis September 1993.
Somit stellt diese Arbeit kein absolutes Endergebnis dar, sondern einen
Zwischenstand des gesammelten Wissens, die zu weiteren Ergänzungen anregen
soll.
Ich möchte an dieser Stelle Bettina Fuchs und Jutta Wiemer für ihre
kenntnisreichen Hinweise danken.
Areti Tsohatzopoulos, Berlin, 28.10.1993
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Elemente Sozialer Infrastruktur
Erläuterung von Bezeichnungen und Abkürzungen
ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung
BSHG
Bundessozialhilfegesetz
regelt u.a. Leistungen der und Ansprüche auf
Sozialhilfe
BMAS
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
BWB GmbH
Berliner Werkstätten für Behinderte GmbH
Ein Berliner Träger von Behindertenwerkstätten.
BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
BA
Bundesanstalt für Arbeit / Arbeitsagentur
BAGSO
Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen e.V.
BauO Bln
Bauordnung für Berlin
§ 72 BSHG
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
BMFSFJ
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Deutsche
Rentenversicherung
seit 1.10.2005 Nachfolge der
Landesversicherungsanstalt
DIN 18024
DIN 18024, Teil 1: Bauliche Maßnahmen für
Behinderte und alte
Menschen im öffentlichen Bereich;
Planungsgrundlagen; Straßen, Wege und Platze.
Teil 2 : Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte
Menschen im öffentlichen Bereich;
Planungsgrundlagen; Öffentlich zugängliche Gebäude.
seit Oktober 2010 ist die DIN 18024-2 abgelöst von
DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen Teil 1: Öffentlich
zugängliche Gebäude
seit Anfang 2010 ist die DIN 18024-1 abgelöst von
DIN 18070: öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN 18040
DIN 18070
DIN 18025
DIN 18040
TU Berlin - IFG
DIN 18025, Teil 1: Barrierefreie Wohnungen;
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer,
Planungsgrundlagen.
seit August 2010 abgelöst von DIN 18040-2:
Barrierefreies Bauen Teil 2 - Wohnungen
Teil 2: Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
DIN 77800
Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform
„Betreutes Wohnen“
Deklaration der Vereinten
Nationen
Deklaration der Vereinten Nationen über die Rechte
Behinderter
HeimG
Heimgesetz, gilt für Heime. Es regelt die stationäre
Pflege älterer sowie pflegebedürftiger oder behinderter
Volljähriger
HeimPersV
Heimpersonalverordnung
HeimMindBau V
Heimmindestbauverordnung
Verordnung des Bundes, BGBL 1983 I
Seite.547ff,:Verordnung über bauliche
Mindestanforderungen für Altenheime,
Altenwohnheime und Pflegeheime für volljährige
Menschen.
Wegweiser der Kältehilfe
Gesamtstädtische Liste von Berlin mit Angeboten der
Kältehilfe und Tagesstättenangebote für wohnungslose
Menschen, Nacht- und Notunterkünfte und auch die
Angebote für die medizinische und zahnmedizinische
Versorgung. (Sozialgesetzgebung)
KJHG
Kinder- und Jugendhilfegesetz
KDA
Kuratorium Deutsche Altershilfe
KV
Kassenärztliche Vereinigung
LIGA der freien
Wohlfahrtsverbände
In der LIGA sind zusammengeschlossen:
-Arbeiterwohlfahrt (A WO)
-Caritasverband (CV)
-Diakonisches Werk (DW)
-Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
-der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband (DPW)
-Jüdische Gemeinde
ÖGDG
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
Pflegebedürftigkeit
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) §§ 68 f
SchulG
Schulgesetz für Berlin
SchwbG
Schwerbehindertengesetz
SGB V
Sozialgesetzbuch 5 des Bundes,
regelt u.a. Leistungen der Krankenkasse
SGB XI
Sozialgesetzbuch 11 – Pflegeversicherung –
SHB
Spastikerhilfe Berlin e.V.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
Vdak
Verband der Angestelltenkrankenkassen e.V.
VdK
Sozialverband Deutschland
VskA
Verband für sozial – kulturelle Arbeit
WBS
Wohnberechtigungsschein
WVO
Werkstättenverordnung vom 13.8.1980 (BGBI.I),
geändert durch Verordnung vom 14.12.1992 (BGBl.1).
Dritte Verordnung zur Durchführung des
Schwerbehindertengesetzes
WTG
Wohnteilhabegesetz
WHO
Weltgesundheitsorganisation
(World Health Organisation)
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Elemente Sozialer Infrastruktur
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Elemente Sozialer Infrastruktur
Begriffe
WOHNEN
Soziale
Wohnraumförderung
Nachfolge des Sozialen Wohnungsbaus nach einer
Reform des Wohnungsbaurechts 2001.
Staatliche Maßnahmen zur Förderung des
Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur
Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung
mit Mietwohnraum und bei der Bildung von selbst
genutztem Wohneigentum. Unterstützt werden
Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit
Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung
angewiesen sind. Dies sind:
(1) im Fall der Förderung von Mietwohnraum bes.
Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien
und andere Haushalte mit Kindern; alleinerziehende,
schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen,
wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen;
(2) im Fall der Förderung der Bildung selbst
genutzten Wohneigentums bes. Familien und andere
Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen,
die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und
der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder
Erwerbs von Wohnraum ohne soziale
Wohnraumförderung nicht tragen können.
Geregelt im Wohnraumförderungsgesetz.
(60)
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Rollstuhlgerechte
Wohnungen (RbWohnungen)
Diese sind nach der DIN 18025 Teil 2 geplante,
gebaute Wohnungen (unter Berücksichtigung der DIN
18024, gemäß des §51 BauO Bln; zukünftig in DIN
18040 Teil 2 geregelt), gemäß den Bedürfnissen von
Rollstuhlnutzern, insbesondere bei der Ausstattung in
Küche und Sanitärbereich. Rb-Wohnungen sind in
erster Linie gedacht für Menschen mit so schweren
körperlichen Behinderungen, dass technische und
bauliche Hilfen notwendig sind, um ihnen ein
weitgehend selbständiges Leben zu ermöglichen.
Die Wohnungsgrößen liegen im Land Berlin bei 52 55 qm bei 1,5 Zimmern für eine Person und 62 - 67
qm bei 2 Zimmern für zwei Personen. Seit dem
letzten Behindertenbericht des Senats von 1994 ist
der Bedarf an behindertengerechten Wohnungen im
Jahr 2000 um 50 % gestiegen, inzwischen (2011) ist
die Bedarfslücke im Westteil der Stadt größer als in
den östlichen Bezirken. „Für zukünftige Planungen ist
es von Bedeutung, dass sich ca. 62% aller
Nachfragen auf 1- bis 2- Zimmer-Wohnungen
beziehen, etwa 35% wünschen sich eine 2,5- bis 4Zimmer- Wohnung.“ (32)
Seniorengerechte
Wohnungen
In der DIN 18025 Teil 2 ist barrierefreies Wohnen für
alle Menschen beschrieben, die Sonderformen im
Wohnungsbau weitgehend aufhebt. Blinde und
sehbehinderte, gehörlose, ältere, gehbehinderte
Menschen, klein- und großwüchsige Menschen,
Kinder sollen sich frei von fremder Hilfe bewegen und
zurechtfinden können.
Für Seniorengerechte Wohnungen sind vor allem
Schwellenlosigkeit, Aufzug, Zentralheizung, DIN
gerechte Türbreiten und abgemessene
Badezimmergrößen, die eine barrierefreie
Ausstattung ermöglicht, wichtig. (Für Maßnahmen zur
Wohnraumanpassung nach § 40 Abs. 4 SGB XI
können durch die Pflegekassen bis zu Euro 2.557,-je Maßnahme gezahlt.) Die Flächenvorgaben für
(geförderte) seniorengerechte Wohnungen liegen im
Land Berlin bei 40 – 45 qm bei 1,5 Zimmern für eine
Person und 50 – 55 qm bei 2 Zimmern für zwei
Personen. Der Einsatz von seniorengerechter
Haustechnik („intelligente Technik“) gewinnt
zunehmend an Bedeutung.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Betreutes Wohnen
Die am meisten an der Normalität orientierte
Wohnform stellt das selbstbestimmte Leben mit
externen Hilfen in der eigenen Wohnung dar.
Zusätzlich zum Miet- oder Kaufvertrag wird i.d.R. ein
Betreuungsvertrag mit Wohlfahrtsverbänden oder
Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe
abgeschlossen, die mit dem jeweiligen Anbieter des
Betreuten Wohnens/ Wohnungsunternehmen
zusammenarbeiten. Je nach Hilfebedürftigkeit stützen
Art und Menge des Hilfeangebotsdas Verbleiben in der
Wohnung, die auch bei wiederkehrenden
Institutionsaufenthalten erhalten bleibt. Günstig sind
Wohnungen, in deren Nähe Beratungs- oder
Koordinierungsstellen, Tagesstätten, Tagespflege,
Krankenwohnung, Kurzzeitpflege oder andere
wohnungsorientierte Hilfeangebote liegen. Betreutes
Wohnen unterliegt nicht dem Heimgesetz. Siehe dazu
auch DIN 77800.(44)
Betreutes Einzelwohnen
(BEW)
Diese Wohnform ist für ältere und behinderte
Menschen konzipiert, die nicht in einem Heim, sondern
selbstbestimmt weiter in einer abgeschlossenen
Wohnung leben und den eigenen Haushalt führen
wollen mit der Möglichkeit, im Bedarfsfall Verpflegung
und Betreuung zu erhalten.
Therapeutisch betreutes
Einzelwohnen
Therapeutisch betreutes Einzelwohnen: Seelisch
behinderte Menschen werden in individuellem
Wohnumfeld extern durch ein Team von Mitarbeitern
des Einrichtungsträgers betreut. Sie bieten Hilfen bei
der Selbstversorgung, Tages- und Freizeitgestaltung
und bei der Gestaltung persönlicher und sozialer
Beziehungen. (32)
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Betreute Wohngruppen
Bewährt haben sich laut einer Broschüre des BMFSFJ
Größenordnungen mit 6 bis 8 pflegebedürftigen
Bewohnern, die sowohl unter gruppendynamischen als
auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
empfohlen werden.
Die Betreuung kann stundenweise bis Rund-um-dieUhr erfolgen, und wird über einen Betreuungsvertrag
geregelt.
Wichtig ist die Trennung von Wohnen und Arbeiten,
also die Teilnahme an tagesstrukturierenden
Maßnahmen außerhalb der Wohnung. Betreute
Wohngruppen gibt es vor allem im Bereich der
Betreuung behinderter und psychisch kranker
Menschen, aber auch im Bereich der Jugendfürsorge
und Heimkinderversorgung. Zu erwähnen sind noch
die nicht gesondert beschriebenen
Wohngruppenformen der Pflegewohngemeinschaft,
Alten- oder Alt-Jung-Wohngemeinschaften
(Mehrgenerationenwohnen). Wenn keine
Selbstzahlungsmöglichkeiten bestehen, ist das Land
Kostenträger, vertreten durch die Bezirke.
Betreute Wohngruppen für Es gibt eine Bandbreite von Ausgestaltungen der
Senioren
Wohnform, die hinter der gemeinsamen Eingangstür
vom Einzelzimmer bis zum Appartement reicht z. B.
als Altenwohnungen in Wohngebieten eingestreut, in
Altenwohnanlagen und Seniorenresidenzen oder in
Mehrgenerationen-Wohnformen. Diese Einrichtungen
befinden sich oft - wegen der Inanspruchnahme von
Verpflegung, Reinigungsdiensten und Wäscheservice
sowie pflegerischen Dienstleistungen - in
unmittelbarer Nähe und/oder in enger Kooperation mit
einer Altenhilfeeinrichtung oder Anbietern sozialer
Dienste.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Betreute Wohngruppen für Die Wohnungen müssen mindestens rollstuhlgerecht
körperlich behinderte
sein, nach DIN 18025. Die
Menschen
Bewohnerzusammensetzung sollte nicht streng nach
Behinderungsgrad getrennt sein. Bei schwerster
körperlicher Behinderung (z.B. Bettlägerigkeit) sind in
der Vergangenheit bereits 60 qm pro Person gefördert
worden. Mögliche Träger sind die jeweiligen Verbände,
freie Anbieter oder z.B. die Spastikerhilfe e.V.
Berlinweit gab es im Jahr 2000 auf 1000 EW 0,29
Plätze in diesen Wohngruppen. Tatsächlich stellte der
Senat 2000 fest, dass der Bedarf stark
zurückgegangen ist. „Ausschlaggebend dafür könnte
sein, dass die Nachfrage nach ambulanten
Wohnformen eher in Richtung ‚Betreutes
Einzelwohnen’ geht. Dies hatte für die Bedarfsplanung
zur Folge, dass bei Neuplanungen in Berlin kein
prospektiver Bedarf mehr angemeldet wurde.“ (32)
Betreute Wohngruppen für Bei dieser Wohnform leben in der Regel Menschen mit
geistig behinderte
unterschiedlichen Graden geistiger Behinderung
Menschen
zusammen. Je nach Grad der Behinderungen ist die
Betreuung unterschiedlich intensiv, bzw. das Leben in
unterschiedlichem Maße selbstbestimmt.
Häufig verfügen geistig behinderte Erwachsene auch
über körperliche Behinderungen. Um einen Auszug zu
vermeiden, sollte die Wohnung mindestens
rollstuhlgerecht sein. Selbst schwerst mehrfach
behinderte Menschen können in Wohngruppen leben,
brauchen dazu aber sicherlich z.B. bei Bettlägerigkeit
55 - 60 qm pro Person auch zur benötigten
Dimensionierung von z.B.: Fluren, Bädern etc.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Therapeutische
Wohngemeinschaft (TWG)
Therapeutisch betreute Wohngemeinschaft: Das
Zusammenleben von mehreren seelisch behinderten
Menschen ist methodisches Prinzip der Hilfeleistung
z.B. beim Wohnen und Wirtschaften. Es stellt eine
alternative Wohnform zu Heim oder Klinik dar.
Besonders wichtig ist die räumliche Nähe zu
Beratungsdiensten, die in Krisensituationen leicht
erreichbar sein sollten und ein verfügbarer
schutzgewährender institutioneller Rückhalt.
1994 wurde die „Vereinbarung zum Abbau
vollstationärer psychiatrischer Betten sowie zum
Aufbau einer besseren ambulanten psychiatrischen
Versorgung“ im Zusammenhang mit der
Psychiatriereform im Land Berlin beschlossen.
Parallel zum Abbau psychiatrischer Krankenhausbetten
entstanden von 1993 – 2000 ca. 1700 Plätze in
betreuten Wohnformen und ca. 700 Plätze in
Tagesstätten. (32)
Die Finanzierung erfolgt in der Regel im Rahmen der
Eingliederungshilfe (SGB XII).
Ambulant betreute
Wohngemeinschaften für
demenzerkrankte
Menschen
In „Demenz- WGs“ teilen sich ca. 6- 12
demenzerkrankte Menschen eine Wohnung. Jeder
Bewohner hat sein eigenes Zimmer mit seinen eigenen
Möbeln. Wohnzimmer, und Küche werden gemeinsam
genutzt. Professionelles Pflegepersonal kümmert sich
um die Mieter. Das Konzept der „Demenz-WG“ bietet
die Chance, dass demenzerkrankte Menschen länger
selbstbestimmt leben. Angehörige werden entlastet,
können zugleich aber Einfluss ausüben und
Verantwortung übernehmen. Dazu müssen bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sein, in Abhängigkeit der
Trägerschaft. www.wegweiserdemenz.de/wohngemeinschaft
TU Berlin - IFG
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Wohnformen für
wohnungslose Menschen
Die Zahl der Menschen, die längerfristig ohne eigenen
Wohnraum leben, ist steigend. „Es ist erklärtes Ziel
des Senats seit 1989, von der Schaffung großer
Wohneinrichtungen für wohnungslose Menschen
wegzukommen und stattdessen kleine überschaubare
Einrichtungen, insbesondere aber sozialpädagogisch
betreute Wohnprojekte zu fördern und durch
verstärkte Zuwendungen an freie Träger dies zu
fördern.“ [1]
„Im August 1999 beschloss der Senat von Berlin einen
Leitlinien- und Maßnahmenplan, um Schwerpunkte für
die weitere Wohnungslosenhilfe und einen noch zu
erarbeitenden Obdachlosenrahmenplan zu setzen.“
(35)
Es gibt städtische und freie Träger. Die Bezahlung
kann nach BSHG über die Sozialhilfeträger erfolgen.
Servicehaus
Vor allem in den skandinavischen Ländern in den
70ern verbreitete Wohnform. Wohnhaus mit
Einzelwohnungen und einem großen Anteil
Gemeinschaftsflächen und bestimmten
Serviceleistungen (Essensversorgung,
Kinderbetreuung, Wäschereinigung u.a.). Oft
genossenschaftliche Trägerform.
Seniorenwohnhaus
Ein Haus mit Appartements und Zweiraumwohnungen,
für die als Serviceleistung werktags ein
SozialarbeiterIn, bzw. AltenpflegerIn zur Verfügung
stehen, z.T. mit Gemeinschafts-einrichtungen.
Betreuung und Pflege ist nicht integriert, sondern wird
von ambulanten Diensten geleistet. Die Wohnungen
sollten seniorengerecht ausgestattet sein. Ein
Wohnberechtigungsschein ist i.a. nicht nötig für den
Zuzug.
Im Allgemeinen stehen 40 - 45 qm für eine Person
(1,5 Zimmer), und 50 - 55 qm für zwei Personen (2
Zimmer) zur Verfügung. Für rollstuhlgerechte
Seniorenwohnungen sind diesen Größen jeweils rund
12 qm hinzuzurechnen. Für die Gemeinschaftsfläche
sind in der Regel zusätzlich bis zu 2 qm pro
Wohneinheit in Verbindung mit Umlagen auf die Miete
vorgesehen.
(36)
TU Berlin - IFG
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Mehrgliedrige Einrichtung
Mehrgliedrige Einrichtungen sind unterschiedlich
gestaltete Verbindungen von Altenwohnheimen,
Altenheimen und Altenpflegeheimen, die ihre Aufgabe
in gegenseitiger Ergänzung erfüllen. (Definition des
Statistisches Bundesamt 1996). (37)
Ursprünglich in Baden Würtemberg erfolgreich
eingeführtes Konzept, auch „Kleeblatt“- Einrichtung
genannt, bei dem vier wohnortnahe Hilfesyssteme
ineinander greifen:
- stationäre Pflege
- altengerechtes und betreutes Wohnen
- Kurzzeit- und Tagespflege
- Anbindung von offener und ambulanter
Altenhilfe.
Voraussetzung ist die zentrale Lage und die kleine
Größe (bisher je 24 Pflegeheimplätze und je 6 – 22
betreute Wohnungen). Bewiesen wurde hier, dass
zentral organisierte kleine Pflegeheime durchaus
kostendeckend betrieben werden können. [3]
Wohnheim
Die Anforderung an die Bewohner hinsichtlich ihrer
Selbständigkeit unterscheidet sich bei den
verschiedenen Trägern. Das Leistungsangebot und
die Betreuung variieren bei den Häusern. So gibt es
stundenweise bis rund um die Uhr Betreuung. Der
Heimstatus setzt nach Heimgesetz einen Betreiber
voraus, der sowohl Unterbringung als auch
(pflegerische) Dienstleistungen aus einer Hand
anbietet. (§1, Abs.1, Satz 2)
Wohnheime fallen unter die HeimMindBauV. Demnach
sind ein Wohnschlafraum von min. 12 qm für 1 Person
und 18 qm für 2 Personen vorzusehen, eine Küche
(Kochnische) und Sanitärraum.
TU Berlin - IFG
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Wohnheim für behinderte
Menschen (HeimR)
Heime für Menschen mit Behinderung, die auf ein
ganztägiges Betreuungsangebot angewiesen sind. Das
Heimangebot kann von Menschen mit Behinderungen
in Anspruch genommen werden, die entweder
tagsüber einer Arbeit oder Beschäftigung nachgehen.
Eine Heimbetreuung kann auch in sog.
Außenwohngruppen stattfinden, die rechtlich und
organisatorisch einem Heim (als Mutterhaus)
zugeordnet sind. Die einzelnen Wohngruppen sollen
grundsätzlich 8 Plätze haben. (32)
Die Größe einer Heimeinrichtung soll nach Auffassung
des Senats von Berlin im Regelfall 40 Plätze betragen.
Dies ist nach Auffassung der TU Berlin, Fachgebiet
Entwerfen, Bauten des Gesundheitswesens zu groß
und sollte aus sozialpsychologischen Gründen und der
Förderung von Selbständigkeit kleiner sein; es
könnten mehrere kleinere Einheiten in einem
organisatorisch größerem Verbund
zusammengeschlossen sein.
Altenwohnheim /
Seniorenwohnheim
Das Altenwohnheim ist ein Zusammenschluss in sich
abgeschlossener Wohnungen, die in Anlage,
Ausstattung und Einrichtung den besonderen
Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung tragen. In
Altenwohnheimen besteht im Bedarfsfall die
Möglichkeit der Versorgung und Betreuung (evtl. auch
bei leichtem Pflegebedarf) durch das Heim. (Definition
des Statistisches Bundesamt 1996). (37)
Seniorenwohnheime unterliegen grundsätzlich dem
Heimgesetz.
TU Berlin - IFG
20
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Herberge
In Berlin übliche Bezeichnung für eine Einrichtung zur
Kurzzeitunterbringung für behinderte junge
Erwachsene oder Kinder und Jugendliche mit einem
heilpädagogischen Leistungsangebot.
In einer wohngemeinschaftsähnlichen Wohnung kann
Betreuung bis rund-um-die-Uhr erfolgen.
Aufnahmegründe können z.B. Entlastung der
Sorgeberechtigten, Vorbereitung auf ein Wohnen
außerhalb des Elternhauses, Wohntraining, etc. sein.
[5]
Es gibt Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die
Krankenkasse, durch die Sozialhilfeträger als
Maßnahme der „Eingliederungshilfe für Behinderte“
(BSHG §§39 ff) oder als „Hilfe zur Pflege“ (BSHG
§§68, 69).
Die Anzahl der Herbergen und Herbergsplätze für
erwachsene Behinderte nahm in den letzten Jahren im
Vergleich zu 1994 kontinuierlich ab. Grund ist die
zurückgehende Nachfrage nach einer
Kurzeitunterbringung speziell in Herbergen der
Behindertenhilfe und die daraus resultierende fehlende
Wirtschaftlichkeit des Angebotes. (32)
Wohnschule
Wohnschulen für Jugendliche und junge Erwachsene
mit leichter geistiger Behinderung haben das Ziel,
dass sich die Teilnehmer selbständig in der eigenen
Wohn- und Arbeitssituation sowie im Freizeitbereich
und in der Gesellschaft zurechtfinden. Während einer
Zeit von einem bis zu drei Jahren leben die Teilnehmer
in den Räumen der Wohnschule. Es gibt
unterschiedliche Modelle. In einigen gehen die
Bewohner am Vormittag einer Teilzeitarbeit außer
Haus nach und am Nachmittag findet in der
Wohnschule Unterricht zu folgenden Themen statt:
Umgang mit sich selbst, Umgang mit anderen,
Freizeit, Haushalt, Geld und Schriftverkehr. In
anderen finden Schulungen zu den obigen Themen
wöchentlich statt. (39) Die Wohnschulen stammen
ursprünglich aus der Schweiz, wo sie bereits seit 1978
bestehen.
TU Berlin - IFG
21
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Übergangswohnheim
(ÜWH)
„Trainingswohnung“
Ein Übergangswohnheim ist eine offene Einrichtung,
z.B. für psychisch labile Menschen, die vor oder nach
einem Krankenhausaufenthalt geschützt wohnen bzw.
das selbständige Wohnen oder den Übergang in
andere Wohn- und Betreuungsformen trainieren
können. „Sie bieten Schutzräume und social support
für die Menschen, die den Anforderungen einer
anderen Einrichtung (noch) nicht gewachsen sind.“ [6]
Die Aufenthaltsdauer kann bis zu mehrere Jahre
betragen. Die Zusammenarbeit mit Werkstätten und
Beratungsstellen ist notwendig.
Übergangshaus für
wohnungslose Menschen
Wohnform für wohnungslose Menschen, z.B.
haftentlassene, deren personengebundene Defizite im
Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit stehen. Die
Aufenthaltsdauer beträgt 6 - 18 Monate, nach
Maßgabe des Einzelfalls findet eine sozialpädagogische
Einzelbetreuung, Beratung, Begleitung und
Vermittlung gemäß § 72 BSHG, Gruppentraining und
gezielte Freizeitgestaltung statt.
Frauenhaus
Ein Haus oder eine Wohnung, wo misshandelte Frauen
mit ihren Kindern erste Zuflucht finden, wo ihnen und
den Kindern bei der Bewältigung der Probleme, die
sich durch die Trennung von ihrem Partner ergeben,
geholfen und wo die Frauen zur Aufnahme einer
selbständigen Lebensführung motiviert werden sollen.
Das erste Frauenhaus entstand 1976 in Berlin auf
Initiative autonomer Frauengruppen mit finanzieller
Unterstützung von Bund und Senat. Inzwischen gibt
es in fast allen größeren Städten Frauenhäuser, die
von unterschiedlichen Trägern (Kirchen,
Wohlfahrtsverbänden, autonomen Frauengruppen)
unterhalten werden. (40)
TU Berlin - IFG
22
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Kindernotdienst
Anlauf- und Beratungsstelle für Kinder und Eltern und
Menschen, die sich um Kinder sorgen. Das
Hilfeangebot erfolgt rund-um-die-Uhr, es kann
persönlich (auch vor Ort in den Familien) oder am
Telefon wahrgenommen werden. Kinder unter 14
Jahren werden in Obhut genommen, bei häuslicher
Gewalt ist eine kurzfristige Beratung und Aufnahme in
Wohngruppen möglich. Die Beratungen finden anonym
statt. Gesetzliche Grundlage ist der § 42 des Kinderund Jugendhilfegesetzes (KJHG). Des weiteren sind
die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der
Landesjugendämter zum KJHG verbindlich. Der
Kindernotdienst in Trägerschaft des Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg nimmt stellvertretend für alle
Bezirksämter die Funktion der Inobhutnahme
überregional wahr. (41)
Boarding House
An das Wohngebiet angebundene Möglichkeit des
Kurzzeitwohnens zur Überbrückung von (familiären)
Krisensituationen und Wohnungsnotstand, als
Besuchsunterkunft – auch für pflegende Angehörige
etc.
Altenheim / Seniorenheim
Im Altenheim werden ältere Menschen betreut und
versorgt, die bei der Aufnahme zur Führung eines
eigenen Haushaltes nicht mehr imstande, aber nicht
pflegebedürftig sind. (Definition, Statistisches
Bundesamt 1996). (37)
Es stellt jedoch keinen fachlich zukunftsträchtigen
Fokus mehr dar. „Es existiert weiterhin, weil die
entsprechenden Gebäude nun mal vorhanden sind und
die Umwandlung der Heim- in Pflegeplätze aus
fiskalischen Gründen nur allmählich in der
Vergangenheit Raum griff. Aus versorgungsstruktureller Sicht ist jedoch ein an dieser besonderen,
(sonder-) ordnungsrechtlich geschützten Wohnform
festzuhalten, kaum zu argumentieren.“ (33)
TU Berlin - IFG
23
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Heimplätze für schwerstpflegebedürftige Senioren
Ein Pflegeheim ist eine stationäre Einrichtung zur
Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, die vor
allem verhaltenstherapeutische Maßnahmen und
aktivierende Pflege bieten soll.
Durch koordinierte Hilfsdienste kann diese Zahl
begrenzt werden auf die Menschen, die dauernde
pflegerische Betreuung rund um die Uhr benötigen.
Über die Größenordnung für die Rentabilität eines
Pflegewohnheims gibt es sehr unterschiedliche
Meinungen. Das Baden- Württembergische
Sozialministerium und das Institut für
Gesundheitswissenschaften (vormals Institut für
Krankenhausbau der TU-Berlin) empfahlen bereits
1993 Größen von bis zu 30 Plätzen als effizient. (42)
Heimplätze für
gerontopsychiatrisch
beeinträchtigte Menschen
Im Interesse einer Versorgung und Pflege, die den
besonderen Anforderungen gerontopsychiatrisch
beeinträchtigter BewohnerInnen gerecht wird, sollte
ein möglichst hoher Anteil an Einzelzimmern
angestrebt werden. Dem erhöhten Mobilitätsbedürfnis
dieser Personengruppe ist durch ausreichend große
Aufenthaltsbereiche Rechnung zu tragen. Eine Öffnung
zu einem umfriedeten Außenbereich möglichst mit
witterungsunabhängigen Bewegungsmöglichkeiten
sollte angestrebt werden. (38)
Die Vorhaltung von Rundwegen ist allerdings zu
überdenken; In Holland werden sie im Gegensatz zu
Deutschland nicht vorgesehen, da z.B. dementiell
erkrankte Patienten oftmals körperlich dazu nicht
mehr in der Lage sind und nur orientierungslos
„herumlaufen“. (43)
Zur leichteren Orientierung sollten individuelle und
identifikationserleichternde Gestaltungsmöglichkeiten
durch Farbgebung, Beleuchtung und Bodenbeläge
genutzt und dunkle Winkel und optische Barrieren
vermieden werden. Flure sollten besser kleine Nischen
haben, in denen der Patient verweilen kann.
TU Berlin - IFG
24
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Pflegeheim
Sie unterliegen dem Heimgesetz. Nach HeimMinBauV
gilt für Pflegeheime: Der Wohnschlafraum für 1 Person
beträgt mind. 12 qm und für jede weitere zusätzliche
6 qm. Mehr als 4 Personen sind jedoch in einem
Wohnschlafraum nicht zulässig.
Gem. § 27 Abs. 3 Satz 2 BSHG können die
Unterbringungs- und Verpflegungsaufwendungen,
sowohl auch die über die Höchstgrenze liegenden
Kosten übernommen werden.
In Fällen, in denen vorübergehend häusliche oder
teilstationäre Pflege nicht gewährleistet ist, besteht
auch die Möglichkeit der vorübergehenden Betreuung
in einem Pflegeheim, z.B. im Anschluss an eine
stationäre Behandlung in einem Krankenhaus. (45)
Altenpflegeheim /
Seniorenpflegeheim
TU Berlin - IFG
Das Altenpflegeheim dient der umfassenden
Betreuung und Versorgung chronisch kranker
und/oder pflegebedürftiger alter Menschen.
(Definition, Statistisches Bundesamt 1996). (37)
Im saarländischen Landespflegeplan 2001 – 2003 sind
detaillierte Aussagen bzw. Anforderungen zur
Strukturqualität der Einrichtungen im baulichen,
personellen und konzeptionellen Bereich enthalten. Die
Aufnahme einer Pflegeeinrichtung in den
Landespflegeplan wird u.a. an das Vorhandensein
bestimmter qualitativer Ausstattungsmerkmale
gebunden:
- Vorhaltung von 50 % der Pflegeplätze in
Einzelzimmern
- Gewährleistung der Barrierefreiheit im und um
das Gebäude (vgl. DIN 18040-2)
- Rollstuhlgerechte Ausstattung von mind. 25 %
der Pflegeplätze (vgl. DIN 18040-2)
- Dementengerechte Gestaltung der
Einrichtungen u.a. durch gesicherten Zugang
ins Freie
- Ausstattung aller Pflegezimmer mit mind. einem
Sanitärraum mit Dusche und WC einschl.
bodengleichem Ablauf und Rufanlage
- Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von
multifunktionalen Gemeinschaftsräumen zur
sozialen Betreuung und aktivierenden Pflege
(38)
25
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNEN
Pflegewohnheim
Einrichtungstyp, der seit Mitte der 1990er Jahre aus
der Umwandlung früherer Heimformen (z.B.
Feierabendheime der DDR) und
Krankenhausabteilungen hervorgegangen ist.
Pflegewohnheime bieten Menschen, die auf Grund
ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung ihr vertrautes Zuhause verlassen
müssen, ein Wohnumfeld, in dem ihnen ein
weitgehend selbst bestimmtes Leben ermöglicht wird.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Pflegestufe I,
II oder III.
Die Unterbringung erfolgt vorwiegend in
Einzelzimmern, nach Absprache können eigene Möbel
aufgestellt werden.
Feierabendheim
In der DDR gebräuchliche Bezeichnung für Heime für
ältere Menschen. Diese Einrichtungen unterlagen der
Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Magistrats, die
für alle bedürftigen Menschen zuständig war. Die
geringen Kostenbeiträge, hohe Berufstätigkeit der
Frauen, mangelnde alternative Wohnformen und große
Einzugsbereiche bestimmten die hohe Bewohneranzahl
(und ihr Bild), zu dem auch geistig und körperlich
behinderte Menschen zwischen 18 und 65 gehörten.
Krankenpflegeheim
Eine nur in der DDR vorhandene Einrichtung mit
ärztlicher Behandlung und therapeutischen
Maßnahmen. Die Bewohnerstruktur umfasste alle
Arten der Behandlungsbedürftigkeit (selbstständig bis
bettlägerig) und Behinderungen (psychisch, geistig
und körperlich behinderte Menschen) und war
unabhängig vom finanziellen Status.
Diese Heime unterlagen den Rechtsvorschriften für
Feierabend- und Pflegeheime in der DDR.
Nach 1990 gingen die Krankenpflegeheime zunächst in
die Verwaltung der Bezirksämter über, bevor
individuell neue Träger gefunden oder gegründet
wurden, da diese Art der Einrichtung nicht als
eigenständiger Typ erhalten werden sollte. [7]
Therapeutisch betreutes
Heim
TU Berlin - IFG
Betreuung insbesondere seelisch behinderter
Menschen, bei denen eine Krankenhausbehandlung
nicht mehr erforderlich ist oder vermieden werden soll,
die aber einen besonderen, geschützten und
strukturierten Rahmen benötigen. (32)
Es gelten die Heimpersonal- und die
Heimmindestbauverordnung.
26
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Handel- und
Dienstleistungen
Selbstbestimmtes Wohnen ist für Menschen mit
eingeschränktem Aktionsradius auch dann nur
möglich, wenn möglichst alle Dienstleistungen, die
man alltäglich oder oft für seinen Alltag benötigt, in
Wohnortnähe sind. Untersuchungen befinden als
fußläufig zu bewältigenden Radius 150 Meter (10 min).
Zu benötigten Dienstleistungen gehören u.a.
Lebensmittelladen, Apotheke, Fußpflege, Maniküre,
Friseur, Post.
Gesundheitszentren
Gesundheitszentren fassen, mehr oder weniger
institunionell, unterschiedliche Segmente des
Gesundheitswesens zusammen, um eine gegenseitige
Steigerung der Effizienz zugunsteneiner individuellen
Gesundheitsförderung zu erreichen.
Nach Gordon Friesen lassen sich diese Segmente als
„PACE“ beschreiben: Preventive, Assessiv, Curative,
Emergency.
Praxen
Die Standortfestlegung für Praxen innerhalb der
Stadtteile erfolgt gemäß Sicherstellungsvertrag durch
die KV abhängig von der Niederlassungsberechtigung,
die durch die Kassenärztliche Vereinigung erteilt wird.
Man unterscheidet zwischen ärztlichen,
therapeutischen und rehabilitativen Praxen.
Ärztliche Praxen
Für eine gute medizinische Versorgung ist eine
ausreichende Anzahl von Arztpraxen im Wohnumfeld
primär notwendig.
Ein Zusammenfassen verschiedener Praxen an einem
Ort, in einem Gebäude, erspart zeitaufwendige
Überweisungswege. Es gibt Ärztehäuser, bzw.
poliklinische Einrichtungen und Medizinische
Versorgungszentren (MVZ). Diese beinhalten beliebig
viele Fachärzte unterschiedlicher Fachrichtungen
oder/und Psychotherapeuten (z.B. Praktischer Arzt,
Neurologe, Psychiater, Orthopäde, Zahnarzt,
Gynäkologe, Urologe, Internist, Kinderarzt).
Ein Zusammenschluss mehrerer Ärzte gleicher oder
verschiedener Fachrichtungen in gemeinsamen
Räumen heißt Praxisgemeinschaft (früher auch
Gruppenpraxis) oder Gemeinschaftspraxis, je
nachdem ob jeder Arzt seine eigenen Patienten
behandelt, und abrechnet, oder ob dies
gemeinschaftlich geschieht.
TU Berlin - IFG
27
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Therapeutische Praxen
Therapeutische Praxen dienen der außerstationären
Behandlung zur Rehabilitation und Prävention. Am
häufigsten werden folgende therapeutischen
Richtungen benannt:
- Logopädie: therapeutische Behandlung von
Sprachstörungen;
- Physiotherapie/ Krankengymnastik: durch
bestimmte Bewegungstechniken soll das
Bewegungsverhalten des Patienten normalisiert
oder bei Behinderungen die restlichen
Funktionsfähigkeiten zu weitgehender
Selbständigkeit des Patienten gefördert werden.
[11]
- Ergotherapie: „mittels handwerklich
schöpferischer Arbeiten werden gezielte, der
jeweiligen Behinderung und dem Alter
entsprechend, individuelle
Bewegungsanleitungen gegeben, durch die
Störungen der Motorik, Sensorik und
Wahrnehmung ausgeglichen werden können.“
[12]
Ergo-, Logopädie und Krankengymnastik sind
Vertragsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
und werden unter Heilmittel eingeordnet.
Gemeinschaftspraxen sind auch in diesen Praxen als
Zusammenschluss unterschiedlicher therapeutischer
Praxen an einem Ort in einem Gebäude möglich.
Rehabilitative Praxen
Bei Hilfebedürftigkeit und eingeschränkten
Bewegungsmöglichkeiten sind umfassende
gesundheitsfördernde Angebote in Wohnortnähe wie
Massage, Sauna, Gymnastik, Schwimmen,
Therapiebaden etc. wichtig, wasdurch unterschiedliche
Praxen und Dienstleistungsträger privat angeboten
wird.
Öffentlicher
Gesundheitsdienst
(ÖGD)
Der ÖGD fördert und schützt die Gesundheit der
Bevölkerung, beobachtet und bewertet die
Auswirkungen der sozialen Lebens- und der
Umweltbedingungen auf die Gesundheit. Grundlage
hierfür ist das Gesetz über den öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGDG). Die Senatsverwaltung für
Gesundheit ist oberste Gesundheitsbehörde in Berlin,
die einzelnen Gesundheitsämter untere Gesundheitsbehörden und in den Bezirksämtern angesiedelt.
Überbezirkliche Stellen sind z.B. das
Landesversorgungsamt, die Hauptfürsorgestelle, u.a.
[9]
TU Berlin - IFG
28
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Planungs- und
Koordinierungsstelle
Gesundheit
(Ehemals Plan- und
Leitstelle für Gesundheit
(PLG))
MVZ – Medizinisches
Versorgungszentrum
Die bezirklichen Planungs- und Koordinierungsstellen
Gesundheit übernehmen eine wichtige Rolle bei der
Prävention und Gesundheitsförderung vor Ort. Sie sind
(in Berlin) dem Stadtrat für Gesundheit zugeordnet.
Auf der Basis einer bezirklichen
Gesundheitsberichterstattung und -planung werden
Initiativen, Projekte und Angebote für die Bevölkerung
mit folgender Aufgabenstellung:
Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung,
Gesundheitsplanung, Psychiatriekoordination,
Suchthilfekoordination entwickelt und koordiniert.
Medizinische Versorgungszentren sind
fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in
denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte
tätig sind.
MVZ bieten eine fachübergreifende ambulante
Versorgung aus einer Hand und unter einem Dach an.
Dadurch, dass für Ärzte unterschiedlicher Fachgruppen
die Möglichkeit besteht, mit anderen Beteiligten eng
zusammenzuarbeiten, soll eine besonders umfassende
und sektorübergreifende Versorgung angeboten
werden. Für Ärzte und Psychotherapeuten bieten MVZ
die Chance, als Angestellte an der vertragsärztlichen
ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter
teilzunehmen, ohne die mit einer Praxisgründung
verbundenen wirtschaftlichen Risiken tragen zu
müssen.
(Quelle:
http://www.berlin.de/gesundheitsplattform/zentren/)
Poliklinik
TU Berlin - IFG
In der DDR verbreitetes Modell der
Gesundheitsversorgung. Im geteilten Deutschland
hatten sich zwei unterschiedliche Gesundheitssysteme
entwickelt. So gab es in der DDR kaum
niedergelassene Ärzte. Die ambulante fachärztliche
Versorgung wurde in Polikliniken und Ambulatorien
zentralisiert. Fachärzte unterschiedlicher Ausrichtung
arbeiteten gemeinsam unter einem Dach, um den
Patienten unnötige Wege von einem Facharzt zum
nächsten zu ersparen.
„Mit
der Gründung der Trägergesellschaft „Gesundheitlichsoziale Zentren Berlin“ hat das Land Berlin
Voraussetzungen geschaffen, dass 13 ehemalige
Polikliniken künftig in neuer Form zur gesundheitlichen
und sozialen Versorgung beitragen können.“
Senatsverwaltung für Gesundheit,
Jahresgesundheitsbericht 1991[8]
29
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Assessment - Unit
Eine Einrichtung, die einem Ärztehaus /
Gesundheitszentrum angegliedert sein kann, in der
der mentale, soziale, physische Zustand eines
hilfesuchenden, kranken Menschen untersucht werden
kann, um eine Einschätzung der tatsächlichen
Fähigkeiten zu erhalten und um angemessene
Hilfeleistungen für die jeweilige Lebenssituation
koordinieren zu können.
Quartiersagentur /
Qurtiersmanagement
„Die Quartiersagentur ist mit der Aufgabe des
Quariersmanagements beauftragt, das seit Mitte der
90er Jahre in Berlin für Stadtteile mit besonderem
Entwicklungsbedarf eingesetzt wurde (Bund-LänderProgramm „Soziale Stadt“). Das
Quartiersmanagement umfasst soziale, städtebauliche,
wirtschaftliche und ökologische Aspekte, um eine
weitere Entmischung der Bevölkerung in den
innerstädtischen Wohnquartieren und zunehmende
Segregationsprozesse in der Gesamtstadt
einzudämmen.“ (46)
Es versteht sich als Vermittler zwischen Verwaltung,
Bewohnerschaft und Wirtschaft und ist für die
Finanzierung von Investitionen zuständig.
Schuldnerberatung /
Insolvenzberatungsstelle
Aufgabe der Insolvenzberatungsstellen ist die
bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Daneben soll die
Insolvenzordnung nach Durchführung eines
Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eines
wirtschaftlichen Neuanfangs eröffnen. Wichtigste
Instrumentarien dabei sind das
Verbraucherinsolvenzverfahren und die
Restschuldbefreiung.
Zur Sicherstellung der Strukturqualität sollte als
Mindestanforderung:
1 Beratungsraum pro Schuldnerberater/ -in, 1
Warteraum für die Kunden/Kundinnen und 1 Büro für
Verwaltungsarbeiten, Sanitäranlagen für Kunden und
Personal zur Verfügung stehen.
Schuldnerberatungsstellen befinden sich in
Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände und Sozialämter.
Die Beratung ist kostenlos.
TU Berlin - IFG
30
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Ambulante Hilfen und
Beratung
Koordinations- und
Anlaufstelle
Die gezielte Vermittlung von Informationen zwischen
Anbietern und Bedürftigen wird mittlerweile durch die
Vielfalt an Angeboten immer wichtiger.
Im Folgenden werden einige exemplarisch aufgelistet.
Koordinationsbüro zur Zusammenführung notwendiger
Hilfen und Dienste zu einem angemessenen,
individuellen Leistungsangebot. In
diesen Stellen, die nach einem Konzept des „casemanagement“ arbeiten, können der Einsatz der
Dienste, die u.U. von verschiedenen Trägern und
Anbietern angeboten werden, geplant und vermittelt
werden. Ziel ist, Menschen Ideen und Angebote
zusammen zu bringen.
Pflegestützpunkt
TU Berlin - IFG
Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Anlaufstellen für
alte und pflegebedürftige Menschen und deren
Angehörige, um unabhängig und unentgeltlich zu allen
Themen rund um die Pflege und ums Alter zu beraten.
Fragen zu Leistungen der Pflege- und der
Krankenkassen, zu Sozialleistungen des Staates und
zu sämtlichen Hilfsangeboten in der Pflege sollen hier
geklärt werden, sowie auf Wunsch den senioren- und
pflegegerechten Umbau der Wohnung planen und
organisieren und über Hilfsmittel, Alltagshilfen und
Möglichkeiten der Wohnungsanpassung informieren.
Pflegestützpunkte sind jedoch keine Anlaufstelle nur
für ältere Menschen, sondern z.B. auch für Kinder und
Jugendliche mit Hilfebedarf und deren Familien.
Abstimmung und Vernetzung der verschiedenen
Angebote der unterschiedlichen Träger findet in den
Pflegestützpunkten statt. Die Pflegestützpunkte stehen
in einer gemeinsamen Trägerschaft aller Pflege- und
Krankenkassen und des Landes Berlin. Seit dem 1.
Januar 2009 besteht für Betroffene und deren
Angehörige ein gesetzlicher Anspruch auf
Pflegeberatung.
Die Pflegestützpunkte haben eine Lotsenfunktion
durch die Vielfalt des Gesundheits- und Sozialwesens
für alle Hilfesuchenden. Diese Lotsenfunktion setzt
sich aus den Komponenten Beratung, Begleitung
(Case-Management) und Vernetzung (CareManagement) zusammen. 2011 gibt es 36
Pflegestützpunkte in Berlin
31
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Seniorenbüro
Zentrum für Technische
Lebenshilfen
(Hilfsmittelzentrum)
Seniorenbüros sind Informations-, Beratungs- und
Vermittlungsstellen für ehrenamtliches und freiwilliges
Engagement in der nachberuflichen und
nachfamiliären Lebensphase. Sie gehen auf ein
Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend von 1992 zurück. Die
heute 270 Seniorenbüros in Deutschland bieten
Informationen, Beratung und Vermittlung von älteren
Menschen, die an freiwilligem Engagement interessiert
sind, Beratung von Einrichtungen zur Vermittlung
älterer Freiwilliger, Begleitung älterer Freiwilliger,
Angebote zur Fort und Weiterbildung, Initiierung,
Beratung und Unterstützung von Projekten,
Kooperation und Vernetzung innerhalb der Kommunen
und Übernahme kommunaler Aufgaben im Bereich
der offenen Altenhilfe. [14]
Ein Ausstellungs-, Informations- und Beratungszentrum für Hilfsmittel und eine Ideenbörse, in der
sich Anwender und Hilfebedürftige über das Hilfsmittelangebot informieren können, um somit eine der
Hilfebedürftigkeit angemessene Wahl zu treffen. Ziel
ist Qualität, Angemessenheit und Aktualität der Hilfsmittelversorgung (z.B. durch Probeausleihen) zu
verbessern und Fehlverordnungen zu vermeiden.
Für die Lage ist eine große, zentral gelegene
Ausstellungsfläche notwendig. Zweckmäßig sind 400 1000 qm, abhängig von der Art und Anzahl der
ausgestellten Produkte.
Verschiedene Arten der Trägerschaft sind möglich.
Hilfsmittel werden durch verschiedene Leistungsträger
(Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung,
Beamtenversorgung, Beihilfevorschriften und
Sozialhilfe finanziert. [15]
TU Berlin - IFG
32
Elemente Sozialer Infrastruktur
Kleiderkammer
Die Zielgruppe dieses Angebots sind Menschen mit
niedrigem Einkommen (Sozialhilfeempfänger,
arbeitslose, wohnungslose, nichtsesshafte,
alleinerziehende Bürger, Kinder, Jugendliche und
Erwachsene aus sozial schwachen Verhältnissen,
Asylbewerber, Aus- und Umsiedler, Brand- und
Hochwassergeschädigte).
Die angebotene Kleidung wird durch Spenden
erbracht.
Es sollte ausreichend Platz für den Verkaufsraum, ein
Lager, ev. für eine Änderungsschneiderei / Bügelraum,
Sanitär- und Sozialraum vorhanden sein.
Kleiderkammern befinden sich in Trägerschaft von
Sozialämtern u./o. Wohlfahrtsverbänden.
TU Berlin - IFG
33
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Ambulante Dienste
Ambulante Dienste sollten durch vielfältige
Hilfeleistungen entsprechend der individuellen
Bedürftigkeit ein Verbleiben in der eigenen Wohnung
erleichtern.
Leistungsspektrum der ambulanten Dienste ist u.a.:
- „Krankenpflegerische Hilfen
- hauswirtschaftliche Dienste
- Hilfe bei der Weiterführung des Haushalts
- Erhaltung und Förderung der Pflegebereitschaft
von Familien durch Beratung, Anleitung und
Unterstützung
- Vermeidung einer stationären Unterbringung
und Entlastung des stationären Hilfesektors“
[16]
Geleistet werden ambulante pflegerische Dienste
durch Sozialstationen, mobile soziale Dienste und
private Anbieter von Pflegediensten.
Mit der Einführung der Pflegeversicherung waren die
Dienste gezwungen, betriebswirtschaftlich zu arbeiten,
d.h. die Leistungen müssen durch die Kostenträger
finanziert werden. (47)
Hauspflege
Darunter ist pflegerische Versorgung (z.B. Zubereitung
von Mahlzeiten und Sauberhalten der Wohnung) sowie
persönliche und soziale Betreuung (z.B.:
Gesprächsführung und Spaziergänge) zu
verstehen.Rechtsgrundlage sind die §§ 68 und 69
BSHG. Träger sind die örtlichen Sozialhilfeträger
(Sozialhilfeverwaltungen). [30]
Altenpflege
Unabhängig vom Vorliegen einer besonderen
Erkrankung bietet die ambulante Altenpflege
pflegerische Dienste und soziale Hilfe für hilfe- und
pflegebedürftige alte Menschen. Neben der Pflege
stehen hier die Hilfen zur Rehabilitation und Nachsorge
sowie die aktivierende persönliche Betreuung und
Beratung alter Menschen im Vordergrund. Eine
finanzielle Unterstützung kann nach § 75 BSHG
erfolgen. (48)
Home Care
Home Care stellt eine übergreifende Betreuungsform
dar, die sich nach den individuellen Bedürfnissen des
Menschen in medizinischen, pflegerischen, sozialen
und rehabilitativen Maßnahmen richtet und nach dem
Grundsatz ambulant vor stationär arbeitet. Home Care
bietet bundesweite, sektorenübergreifende
Kooperationen und Vernetzung auf dem Pflege- und
Gesundheitsmarkt.
TU Berlin - IFG
34
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Häusliche Krankenpflege
Bei der Häuslichen Krankenpflege handelt es sich um
die ambulante krankenpflegerische Versorgung von
kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen im
häuslichen Bereich.
Sie beinhaltet als Leistungsspektrum Grund- und
Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche
Versorgung. Sie ist eine Leistung der Krankenkassen
nach § 37 SGB V, aber kann auch im Rahmen der
Unfall- oder Beamtenversicherung und des
Bundesentschädigungsgesetzes gewährt werden. [30]
Die Organisation dieser Dienste übernimmt die
Sozialstation oder Pflegestation.
Häusliche Pflegehilfe
Sie umfasst die grundpflegerische und
hauswirtschaftliche Versorgung von körperlich, geistig
oder seelisch kranken oder behinderten Menschen und
ist nach §§ 68 – 69 BSHG geregelt.
Häusliche Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung
wird von Pflegediensten der Wohlfahrtsverbände, der
Kirchen (Sozialstationen) und von privaten
Pflegediensten angeboten. Die gesetzlichen
Pflegekassen haben mit fast allen Pflegediensten im
Saarland Versorgungsverträge abgeschlossen. Darin
ist geregelt, dass die Pflegedienste ihre Leistungen
direkt mit den Pflegekassen abrechnen können. Für
diese Pflegedienste gelten vertraglich festgeschriebene
Preise und Qualitätsmaßstäbe. (47)
Verhinderungspflege
Ist die Pflegeperson z.B. durch Krankheit oder Urlaub
verhindert, werden die Leistungen der häuslichen
Pflege nach § 39 SGB XI durch die Pflegekassen
übernommen.
Haushaltshilfe
Wenn der hilfebedürftige Mensch einzelne Tätigkeiten
nicht verrichten kann, diese Tätigkeiten von Dritten
(z.B. Familienangehörigen) nicht unentgeltlich
übernommen werden und der hilfebedürftige Mensch
von der Verpflichtung zur Ausübung einer solchen
Tätigkeit (z.B. Verpflichtung zur Schneeräumung)
nicht befreit werden kann.
Die Leistungen werden in der Regel durch ambulante
Pflegedienste erbracht und nach Stunden vergütet. (§
11 Abs. 3 BSHG)
TU Berlin - IFG
35
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Hauswirtschaftliche Hilfe
Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes; sie umfasst
alle notwendigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
sowie die im Einzelfall erforderliche Hilfe zur
persönlichen Betreuung von Haushaltsangehörigen.
Die Leistungen werden in der Regel durch ambulante
Pflegedienste erbracht und nach Stunden vergütet.
Zuständigkeit sowohl der Krankenkassen nach § 38
SGB V als auch der Sozialhilfe nach § 70 BSHG und im
Rahmen von Unfall- Rentenversicherung,
Beamtenversorgung, Kriegsopferfürsorge und
Versorgungsrecht. [30]
Familienpflege
Die vorübergehende Versorgung von Familien und
Einzelpersonen im pflegerischen, pädagogischen und
hauswirtschaftlichen Bereich, wenn die Familie,
insbesondere die Kinder, infolge von Krankheit,
Überforderung oder bei Abwesenheit der
haushaltsführenden Person nicht ausreichend versorgt
sind. Hinzu kommt die Versorgung behinderter und
pflegebedürftiger Familienmitglieder. Wenn der Einsatz
für die Familienpflege in Verbindung mit der
Erkrankung eines haushaltsführenden Elternteils steht,
ist die Krankenkasse für die Übernahme der Kosten
zuständig (§ 38 SGB V). (48)
Dorfhelferin
Sie vertritt die Hausfrau und Mutter bei Abwesenheit,
Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall vor allem auf
Bauernhöfen in Bayern, Baden Württemberg und
Niedersachsen.
Zu den Aufgaben können neben landwirtschaftlichen
Tätigkeiten auch Haushalts- und Betriebsführung,
Kinder- und Gästebetreuung, Alten- und
Krankenpflege zählen.
Die Kostenübernahme ist von der jeweiligen
Haushaltssituation abhängig, kann aber z.B. durch die
gesetzlichen Krankenkassen, landwirtschaftliche
Sozialversicherungsträger, BfA oder LVA erfolgen.
Putzhilfe
TU Berlin - IFG
Sie erledigt einzelne gröbere Hausarbeiten, wenn sie
vom Hilfebedürftigen nicht mehr selbst erledigt
werden können und noch keine Haushaltshilfe
erforderlich ist. [30]
36
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Mobile soziale Hilfsdienste
(MSHD)
„Sammelbegriff sowohl für Fahr-, Begleit-, Hol- und
Bringdienste als auch für die Verrichtung der Arbeiten,
die von Pflegeabhängigen nicht mehr selbst ausgeführt
werden können, wie Putzen, Einkaufen,
Behördengänge etc. Diese Tätigkeiten werden
meistens von Zivildienstleistenden durchgeführt.“ [17]
Für die in Anspruch genommenen Leistungen der
Mobilen Sozialen Hilfsdienste gibt es unterschiedliche
Möglichkeiten der Abrechnung nach Stundensätzen.
Für die Übernahme der hauswirtschaftlichen Hilfen
sind unter Umständen die Kranken- und Pflegekassen
zuständig. Eine weitere Unterstützung können die
Sozialämter gemäß geltender Regelsätze u.a. nach §§
11 - 12 und 68 - 70 BSHG gewähren. Alle darüber
hinausgehenden Kosten müssen von den
Leistungsempfängern übernommen werden. (48)
Hausnotruf
Der Hausnotruf bietet alleinlebenden alten, kranken
oder behinderten Menschen, für den Fall, dass ihnen in
ihrer Wohnung ist etwas zustößt und sie allein sind,
schnelle Hilfe an. Das Hausnotrufgerät, angeschlossen
an die Telefonleitung, verbindet per Knopfdruck den
Hilfesuchenden mit der Hausnotrufzentrale. Ein kleiner
Handsender kann, am Körper getragen, überallhin
mitgenommen werden. In der Zentrale sind
ausgebildete Fachkräfte 24 Stunden am Tag in
Bereitschaft, um unmittelbar auf einen Ruf zu
reagieren und die entsprechenden Maßnahmen
einzuleiten. (48)
Mobiler Technischer
Hilfsdienst
Weniger weit verbreiteter Hilfsdienst, der kleinere
Reparaturen sowie Wohnungsanpassungsmaßnahmen
(Türen verbreitern, Umbau-maßnahmen im Bad etc.)
durchführt, die es pflegeabhängigen Personen
erlauben, überhaupt in ihrer Wohnung zu verbleiben.
[17]
Fahrbarer Mittagstisch /
Essen auf Rädern
Ambulante Versorgung von bedürftigen, alten,
kranken und behinderten Mitmenschen mit einer
täglichen Mahlzeit in der vertrauten häuslichen
Umgebung.
Die Kosten für die Inanspruchnahme sind im Rahmen
der Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 11 Abs. 3
BSHG geregelt. Pflegebedürftige, die das Pflegegeld
nach § 37 SGB XI bzw. nach § 69a BSHG gewählt
haben, haben die Kosten eines Mahlzeitendienstes
hieraus zu bestreiten.
TU Berlin - IFG
37
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Stationärer Mittagstisch
Versorgungsangebot für Hilfebedürftige, die sich nicht
mehr selber verpflegen können. Der Standort sollte
fußläufig zu erreichen und an das Wohngebiet
angebunden sein. Solche Einrichtungen können
Sozialstationen, Seniorentagesstätten, Kurzzeit- oder
Tagespflege-einrichtungen angeschlossen sein.
Die Ausführungsvorschriften über die Gewährung der
stationären oder fahrbaren Mittagstische werden nach
dem Bundessozialhilfegesetz (AV- Mittagstisch),
Kennziffer B 3 13 Senatsverwaltung für Arbeit,
Soziales und Frauen geregelt. (49)
Die Kosten für den Mahlzeitendienst können bei
Vorliegen der entsprechenden Bedürftigkeit (u.a. § 75
BSHG) vom Sozialamt getragen werden.
Suppenküche
Sie bieten bedürftigen Menschen (z.B. wohnungslose
Menschen) einen Mittagstisch, z.T. auch medizinische
Versorgung und soziale Beratung/ Betreuung an.
Diese tagesstrukturierenden, niedrigschwelligen
Einrichtungen sind i.d.R. ganzjährig für ca. 4 Stunden
am Tag geöffnet. Träger sind größtenteils
Kirchengemeinden, in Berlin auch: Beratung &
Lebenshilfe e.V.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Sozialstation
TU Berlin - IFG
Sozialstationen bieten in ihrem jeweiligen
Einzugsgebiet (als Richtwert gilt eine Einrichtung pro
15.000 Einwohner) vor allem Häusliche Kranken- und
Altenpflege an, beraten aber auch und vermitteln sofern sie diese Leistung nicht selbst anbieten weitere Hilfe, z.B.: Hauspflege, stationärer und
fahrbarer Mittagstisch, hauswirtschaftliche Dienste,
Familienpflege, Hilfe für behinderte Menschen,
Beratung und Hilfe bei Anträgen, nachbarschaftliche
bzw. nach der Pflegeversicherung, ehrenamtliche
Hilfen und Pflegehilfsmittel.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt nach § 37 SGB
V.
Die Sozialstationen, die mit examiniertem
Fachpersonal arbeiten und durch Ehrenamtliche
unterstützt werden, arbeiten eng mit niedergelassenen
Ärzten und Krankenhäusern zusammen.
Es sind mind. 2 Vollzeit- und 6 Teilzeitarbeitsplätze
(nach RV 132a SGB V) nötig. Die gesamte
Mitarbeiterzahl ist häufig wesentlich höher, infolge des
differenzierten Leistungsspektrums und der
zahlreichen Teilzeitarbeitsplätze.
Neben den Verwaltungsräumen sollte mind. 1
Behandlungsraum (z.B. für Einzelgespräche) und ein
Lager für Hilfs- und Pflegemittel vorhanden sein. Ein
Gruppenraum für Dienstbesprechungen der
Mitarbeiterinnen und/ oder als Treffpunkt muss
vorhanden sein. Es kann auch nächtlicher
Bereitschaftsdiest geleistet werden.
Anbieter sind die der Liga der freien
Wohlfahrtsverbände zugehörigen Träger, frei
gemeinnützige sowie private Anbieter.
Sozialstationen sollen sich durch eine Komm- und
Gehstruktur auszeichnen. Eine Anpassung an örtliche
Gegebenheiten, wie Sozial- und Bevölkerungsstruktur,
muss stattfinden.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Einer Sozialstation
verwandte Einrichtungen
Folgende Einrichtungen sind in der Praxis vorfindbar,
Vorläufer, Alternativen oder konzeptionelle
Erweiterung gegenüber Sozialstationen[10]
- Dienstleistungszentrum; in Bremen vorhandene
von der Caritas getragene Einrichtung, mit
weniger Pflege- und hauswirtschaftlicher Hilfe
dafür mit mehr Dienstvermittlung,
Sozialberatung und kulturellen Angeboten.
- Sozialzentrum; Mitte der 70er Jahre in
Niedersachsen favorisierte Einrichtung mit
ganzheitlicherem Ansatz.
- Alten- und Servicezentrum; kleinräumige (1-2
km Radius) in München realisierte
Einrichtungen, getragen von der Stadt oder
Wohlfahrtsverbänden.
- Beratungsstellen für selbstständiges Leben im
Alter.
- Zentren für Gemeinschaftshilfe; Anfang der
70er in Hessen bis zur Durchsetzung der
Sozialstationen realisierte Einrichtungen
- Gemeinde-Sozialstation; für Niedersachsen
realisierte Einrichtung.
- Gemeindegesundheitszentrum; von R. Mattheis
1975 konzipierter Vorschlag zur ambulanten
gesundheitlichen Versorgung.
- mobile soziale Dienste; Einrichtungen im
Saarland
-
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Zentralstationen; Vorläufer der Sozialstationen
in Rheinland-Pfalz
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Case Management
„Unterstützungsmanagement“ im pflegerischen
Aufgabenbereich;
unterstützende und systematische, einzelfallbezogene
Hilfeleistung. Zunächst als Erweiterung der
Einzelfallhilfe in den USA entwickelt, ist zu einer
methodischen Neuorientierung in der sozialen Arbeit
und im Gesundheitswesen geworden. Gemanagt
werden die Auswahl und der Ablauf von individuell
benötigten Hilfeleistungen durch Case Manager; dies
können einzelne Personen oder ein Team sein.
Relevant im CM ist die Unterscheidung von
Fallmanagement (Optimierung der Hilfe im konkreten
Fall) und Systemmanagement (Optimierung der
Versorgung im Zuständigkeitsbereich).
„Manche der Berliner Koordinierungsstellen kommen
dem Modell am nächsten: sie sind unabhängig von der
Kommune und werden über Zuschüsse finanziert. Sie
gehören zwar zu einem Wohlfahrtsverband, der aber
keine Leistungen für die Altenhilfe anbietet.
Beispiele für Case Management in Deutschland:
- Koordinationsbüro Hamburg-Wandsbek
- Kirchheimer Bürgerbüro (BadenWürttemberg)
- „Koordinierungsstelle für die ambulante
Rehabilitation älterer Menschen“ in BerlinPankow: Zusammenschluss von
Koordinierungsstellen in verschiedenen
Bezirken, Träger ist Albatros e.V.
- Beratungs- und Koordinierungsstelle Kaufungen
(Nordhessen)“ BMFJSF, Lotsendienst im
Hilfenetz 2003(50)
Tagesstätte für Senioren
Tagesstätten haben ein vielfältiges Angebot mit
meistens werktags selbstorganisierter
Freizeitgestaltung und qualifizierter Betreuung durch
Sozialarbeiter. Tagesstätten sowie Tagespflege sind
Einrichtungen, die zur Erhaltung und Aktivierung der
Eigenständigkeit, auch älterer Menschen, beitragen
können und flächendeckend angeboten werden sollen.
In Tagesstätten kann auch rehabilitative Tagespflege
stattfinden. Träger sind Kommunen oder freie Träger.
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41
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Gerontopsychiatrische
Tagesstätte
Dienen und helfen dem Kreis der altersverwirrten und
psychisch kranken Senioren durch ein
gerontopsychiatrisches Therapieangebot. Es sind
tagespflegerische Einrichtungen. In einer Einrichtung
sollten etwa 10 Tagesplätze zur Verfügung stehen.
Bestehende Tagespflegeeinrichtungen erhalten
Zuschüsse von Bund, Ländern und Kommunen,
teilweise in Form von Modellförderung. [20]
Tagesstätte für psychisch
behinderte Menschen
Tagesstätten leisten Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Menschen gemäß §§ 39, 40 BSHG. Das
Angebot richtet sich an Menschen mit psychischen
Störungen (einschließlich Suchterkrankungen).
Allgemeines Ziel der Eingliederungshilfe ist es, den
seelisch behinderten Menschen zu befähigen, in einem
so weit als möglich normalen sozialen Kontext den
bestmöglichen Gebrauch von seinen Fähigkeiten zu
ermöglichen. Die konkreten Eingliederungsziele haben
sich an der vom Hilfeempfänger angestrebten
Lebensweise zu orientieren. Die Hilfen sollen
ausreichend sein, um dem seelisch behinderten
Menschen möglichst ein Verbleiben in seinem
gewohnten Lebensumfeld oder die Gewinnung eines
neuen Lebensumfeldes zu ermöglichen. (32)
Einrichtung mit
Kontaktstellenfunktion
Darunter sind ambulante Dienste zu verstehen, die
mit einer niedrigen Zugangsschwelle für psychisch
kranke, behinderte oder wohnungslose Menschen
offen stehen. [18] Hier finden sozialpädagogische und
psychosoziale Betreuung und Beratung
(Sozialberatung und Krisenintervention) sowie
Vermittlung von Therapien und zu anderen
Beratungsstellen statt. Sie bieten Hilfen für
lebenspraktisches Training, Arbeits- und
Beschäftigungstherapien sowie Hilfen in rechtlichen
und materiellen Fragen an.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Wärmestube
Wärmestuben entstanden zu Beginn des 20. Jhdt., um
infolge der Brennstoffknappheit der armen
Bevölkerungsschicht in den Wintermonaten eine
Möglichkeit zum Aufwärmen zu geben. Die
Aufenthaltsdauer war auf die Nachmittags- und frühen
Abendstunden beschränkt. Z.T. wurden auch warme
Speisen und Getränke unentgeltlich ausgegeben.
Heute dienen sie zumeist als Tagesstätte/ Treffpunkt
mit teiweise Beratungsfunktion für wohnungslose
Bürger.
Notübernachtung /
Notunterkunft
Die Notunterkünfte bieten für wohnungslose Menschen
in der kalten Jahreszeit von November bis März einen
Platz zum Schlafen. In gewalt- und alkoholfreier
Atmosphäre werden den Nutzern von ehrenamtlichen
Mitarbeitern Essen und warme Getränke gereicht. Der
Aufenthalt ist auf die Stunden von ca. 18.00-8.00
beschränkt. Die Unterbringung erfolgt auf einfachste
Form, meist gibt es nur Matratzen und Decken, nicht
in allen Einrichtungen sind Möglichkeiten zum
Waschen gegeben. Die Versorgung wird durch
Spenden gewährleistet. Die Einrichtungen werden oft
auch vom Kältebus angefahren. Die Nutzer dürfen
anonym bleiben. Eine Unterkunft kann etwa 15-30
Personen aufnehmen. Die Unterkünfte werden jedes
Jahr von öffentlichen, freigemeinnützigen oder
kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Anschrift, Verkehrsanbindung, Öffnungszeiten und
Aufnahmebedingungen können dem Kältehilfeplan
(Sozialgesetzgebung) entnommen werden, der jedes
Jahr in den Obdachlosen-zeitschriften veröffentlicht
wird. Zusätzlich sind auch die Adressen der ganzjährig
geöffneten Tagesstätten angegeben.
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43
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Kurzzeitpflege
Hilfe zur Pflege gem. § 68 Abs. 2 BSHG für Menschen,
die wegen einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfe bedürfen.
Der Inhalt der Hilfen bestimmt sich nach den
Regelungen der Pflegeversicherung.
Einrichtungen der Kurzzeitpflege sind der Art nach
keine stationären Einrichtungen, da die Unterbringung
nicht auf Dauer erfolgt; die Vorschriften der
HeimMindBauV (als untere Grenze) sind einzuhalten.
Sinnvoll erscheint nach Aussage des BMFSFJ eine
Vorhaltung von ausschließlich Einzelzimmern, die bei
Bedarf als Doppelzimmer nutzbar sind
(Reservebetten). Dies erfordert, dass die Raumgröße
und sanitären Einrichtungen dem Mindeststandard für
Zweibettzimmer entsprechen. Als grobe Schätzung
ergibt sich für den Individualbereich eine Größe von
26 qm. (51)
Zur Kurzzeitunterbringung gilt der Versorgungsvertrag
gem. § 72 Abs. 2 SGB XI.
Kieznester
Nachbarschaftliche Betreuung in kleinen familiären
Gruppen für hilfebedürftige, einsame ältere Menschen
und Menschen mit demenzieller Veränderung. An bis
zu drei Tagen in der Woche für maximal vier Stunden
täglich Betreuung durch zwei geschulte
Betreuungspersonen in privaten Haushalten .
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Krankenwohnung
Krankenwohnung für
wohnungslose Menschen
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Die Krankenwohnung ist eine wohungsnahe Krankenpflegeeinrichtung in Wohngebieten (ca.10000
Einwohner). Eine große Wohung in Anbindung an eine
Sozialstation, als Einrichtung der häuslichen
Krankenpflege. 7 bis 12 kranke und hilfebedürftige
Menschen werden bis zu 3 Wochen betreut. Ziel ist der
Erhalt der sozialen Kontakte und Hilfen im
Wohnumfeld, z.B. der behandelnde Arzt, Therapeuten
oder Nachbarn. Maßstab für die Gestaltung der
Krankenwohnung, ihres Betriebes und ihrer
Organisation sind Privatheit und Eigenständigkeit des
Bewohners sowie die qualifizierte häusliche
Krankenpflege. Die Krankenwohnung kann in
Verbindung mit der Sozialstation Ausgangspunkt z.B.
für Tagespflege, Tagesstätte und stationären
Mittagstisch sein. Sie leistet „Ersatzpflege“ als
ausgelagerte häusliche Kranken-pflege (§ 37 SGB V)
zur Verkürzung oder Vermeidung von
Krankenhausaufenthalt, häusliche Pflege bei
Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI),
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) und Palliativpflege (§ 39a
SGB V). Die Krankenwohnung dient auch dazu, nach
kurzem Krankenhausaufenthalt die Heilung zu
vervollständigen, nach langem Krankenhausaufenthalt den Wohnalltag wieder einzuüben
(„Alltagsrehabilitation“), bei akuter Gesundheitsverschlechterung ohne Krankenhausindikation kranke
Menschen pflegerisch zu betreuen („Intensivpflege der
häuslichen Krankenpflege“) und Sterbenden Beistand
zu leisten, pflegende Angehörige zeitweise zu
entlasten und damit ihre Pflegebereitschaft
aufrechtzuerhalten.
Sie dienen zur Versorgung von wohnungslosen
Menschen, die „auf der Straße“ krank geworden sind
oder nach dem Aufenthalt im Krankenhaus dem Leben
auf der Straße noch nicht wieder gewachsen sind. Im
Anschluss an den Aufenthalt erfolgt wenn nötig eine
Vermittlung in eine Unterbringung der
Wohnungslosenhilfe.
45
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Tagesklinik
Nachtklinik
Krisenstation
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Teilstationäre medizinisch-pflegerische, therapeutische
Einrichtung, die an ein Krankenhaus angeschlossen ist,
medizinische Versorgung
und intensive therapeutische Rehabilitationsbehandlung anbietet, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden.
Sie unterscheidet sich von einer Tagespflege durch die
Anwendung medizinischer, technischer und
therapeutischer Leistungsangebote des zugeordneten
Krankenhauses.
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass nachts und
am Wochenende die Patienten sich selbst versorgen
oder versorgt werden können.
Teilstationäre Einrichtung zur Diagnostik und Therapie
während der Nacht bei Patienten z. B. mit schwer
einstellbarem Diabetis mellitus, psychischen
Erkrankungen, schlafbezogenen Erkrankungen und
Menschen in akuten Krisensituationen. Die
Unterbruíngung von geriatrischen und/oder
pflegebedürftigen Patienten in Krankenhäusern ist aus
allein dieser Indikation nicht zulässig. Die hier
zutreffende Bezeichnung lautet Einrichtung zur
Nachtpflege. [Pschyrembel]
Stationäre Einrichtung am Krankenhaus für Menschen
mit psychischer Erkrankung in Krisensituation. Eine
wesentliche Rolle kommt hierbei der Diagnostik zu, um
für jeden Patienten einen individuellen
Behandlungsplan, unter Einbeziehung des sozialen
Umfeldes, erstellen zu können. Die Behandlung ist
kurzzeitig und die Einrichtung niedrigschwellig.
46
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Krisenambulanz /
Institutsambulanz
Ziel ist die Krisen- und Notfallbehandlung von
Menschen in seelischen Ausnahmezuständen. Die
Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und
einheitlich haben entsprechend § 118 Abs. 2 SGB V
mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einem Vertrag
die Gruppe psychisch kranker Patienten festzulegen,
die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung
oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten
Ärzten auf die Behandlung durch diese Krankenhäuser
angewiesen sind. Der Krankenhausträger stellt sicher,
dass die für die ambulante psychiatrische und
psychotherapeutische Behandlung erforderlichen Ärzte
und nichtärztlichen Fachkräfte sowie die notwendigen
Einrichtungen bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Institutsambulanzen für psychisch kranke Patienten
sind organisatorisch, meist auch räumlich mit einer
psychiatrischen Klinik bzw. Abteilung verbunden. Ihre
Aufgaben liegen neben der Abklärung geeigneter
Behandlungsmöglichkeiten für den Patienten vor allem
im Bereich der Nachbetreuung entlassener Patienten.
Tagespflege
Teilstationäres Betreuungsangebot, in der durch
Pflegekräfte, Ergo- und Physiotherapeuten
aktivierende Maßnahmen und soziale Betreuung zur
Vermeidung von oder nach Krankenhausaufenthalten
geleistet wird. Gleichzeitig wird in der eigenen
Wohnung (oft mit entsprechenden Hilfen) gewohnt.
Es gibt Einrichtungen für Senioren oder psychisch
veränderte Erwachsene, zahlreiche sind im Verbund
mit ambulanten Leistungsangeboten organisiert,
einige sind aber auch an eine Altentagesstätte oder
ein Seniorenheim angeschlossen. Die Trägerschaft
übernehmen freigemeinnützige und private Träger.
Die durchschnittliche Anzahl pro Einrichtung beträgt
15 – 20 Plätze.
Das Institut für Gesundheitswissenschaften geht von
einem Bedarfswert von mindestens 0,5 - 1 % für
Tagespflegeplätzen für die über 65jährigen aus.
Tages- und Nachtpflege werden als Hilfe zur Pflege
gemäß § 41 SGB XI finanziert.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Krankenheim
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„Einrichtung zur zeitlich unbegrenzten Pflege von
kranken und behinderten Menschen mit ärztlicher
Betreuung, für die die häusliche Pflege nicht ausreicht,
die aber nicht der Mittel eines Krankenhauses
bedürfen.“ [21]
„Dieser Typ besteht in Berlin seit 1975 und die
Einrichtungen befinden sich in privater und
freigemeinnütziger Trägerschaft und unterliegen dem
Heimgesetz.“ ( Senatsverwaltung für Soziales, Berlin
1993)[1]
48
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Krankenhaus
Einrichtung, die nach §107 SGB V der Krankenbehandlung oder Geburtshilfe dient, fachlich
medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung steht,
über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag
entsprechende diagnostische und therapeutische
Möglichkeiten verfügt und nach wissenschaftlich
anerkannten Methoden arbeitet; mit Hilfe von
jederzeit verfügbarem, ärztlichem, Pflege-, Funktionsund medizinisch-technischem Personal darauf
eingerichtet ist, vorwiegend durch ärztliche und
pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu
erkennen, zu heilen, deren Verschlimmerung zu
verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder
Geburtshilfe zu leisten und in dem die Patienten
untergebracht und verpflegt werden können.
Durchschnittliche Verweildauer stationärer Patienten in
Deutschland 2004: 8,5 Tage (Statistisches Bundesamt
Deutschland).
Um eine Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung
zu gewährleisten, stellen die Bundesländer auf der
Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und
der Landeskrankenhausgesetze Bedarfspläne auf.
Hinsichtlich ihrer Organisation werden die
Krankenhäuser unterschieden nach:
1. Art der ärztlich-pflegerischen Zielsetzung, d.h.
ihrer betrieblichen Funktion (Allgemein-,
Fachkrankenhäuser);
2. Art der ärztlichen Besetzung (Anstalts-,
Belegkrankenhäuser; Belegarzt);
3. Intensität von Behandlung und Pflege (Akut-,
Langzeitkrankenhaus, Krankenhäuser für
chronisch Kranke);
4. Art der Leistungserbringung (voll-,
teilstationär);
5. Trägerschaft (öffentlich, freigemeinnützig,
privat);
6. Betriebsform (staatlich- bzw. kirchlichöffentlich-rechtlich, zivilrechtlich betriebene
Krankenhäuser);
7. Versorgungsstufe, d.h. Kategorisierung von
Krankenhäusern entsprechend ihres
Versorgungsauftrags und ihrer strukturellen
Gliederung.
[Pschyrembel 2007]
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Stroke Unit
Vorwiegend in Skandinavien und Großbritannien
entwickeltes Konzept zur effektiveren Akut- und
Rehabilitationsbehandlung von Schlaganfallpatienten.
„In Deutschland wurde in dem letzten Jahrzehnt die
Entwicklung und Verbreitung von Stroke Units
vorangetrieben. Als gemeinsame Basis in dieser
Entwicklung kann das Stroke Unit-Modell der
Kommission „Stroke Units“ der Deutschen Gesellschaft
für Neurologie (DGN) gelten. Diese Stroke Units sind
Akutstationen, die in der Regel aus vier bis acht
Betten bestehen. Es besteht eine 24-StundenVersorgung im ärztlichen und pflegerischen Bereich.
Die Verlegung auf eine Intensivstation im Hause ist
jederzeit möglich.“ (54)
Hospiz, ambulant und
stationär
Kleine Einrichtung zur Sterbebegleitung für i.d.R.
höchstens 16 Patienten mit unheilbaren Krankheiten
und mit professioneller psychologischer und ärztlichpflegerischer Betreuung unter Einbeziehung der
Angehörigen.
Grundsätzlich haben alle Einrichtungen die
Anforderungen der HeimMinBauV zu erfüllen. Dies
wird auch von der Heimaufsicht überprüft.
„Stationäre Hospize sind aufgrund ihres
Versorgungsauftrages baulich, organisatorisch und
wirtschaftlich selbständige Einrichtungen mit
separatem Personal und Konzept. Es ist deshalb
ausgeschlossen, dass ein stationäres Hospiz
Bestandteil einer stationären Pflegeeinrichtung ist.“
(55)
Das am 1.1.2002 in Kraft getretene Gesetz zur
Förderung ambulanter Hospizarbeit durch den
neugeschaffenen Absatz 2 des § 39a SGB V weist den
gesetzlichen Krankenkassen die Bezuschussung
ambulanter Hospizarbeit als Aufgabe zu. Es gibt
ambulant, teilstationär und stationär tätige Hospize.
Geriatrische Abteilung
Durch geriatrische Abteilungen in den
Krankenhäusern, die aus den Bettenfonds der
Abteilungen für Inneres hervorgehen, soll der
geriatrische und gerontopsychiatrische
Behandlungsbedarf gedeckt werden.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Geriatrisches Zentrum
Ergänzend zu der Krankenhausversorgung von alten
Menschen gibt es in Berlin zwei Zentren (Evang.
Geriatrisches Zentrum der Charite in Berlin-Wedding
und eines in Berlin-Buch). „Neben hochspezialisierter
Behandlung und Betreuung soll das geriatrische
Zentrum Forschung und Lehre sowie Fort- und
Weiterbildung leisten“. [7]
Es soll ergänzend zu den sonstigen außerstationären
Einrichtungen, wie z.B. Nachsorge und Rehabilitation,
arbeiten.
Sonderkrankenhaus
Sonderkrankenhäuser sind Krankenhäuser, die
vorwiegend auf die Behandlung langfristiger
Krankheiten ausgerichtet sind und die nur einem
krankheitsspezifischen Personenkreis zur Verfügung
stehen. Z.B. Krankenhäuser für: Psychiatrie,
Neurologie, Rheuma-, Rehabilitationskrankenhäuser,
für suchtkranke, chronisch kranke Patienten,
Geriatrische Kliniken, Kurkrankenhäuser. Zu den
Sonderkrankenhäusern zählen auch Krankenhäuser
bzw. –abteilungen in Justizvollzugsanstalten und
sonstige Fachkrankenhäuser. (56)
Rehabilitationseinrichtung
Diese können eigenständig oder an ein Krankenhaus
angeschlossene Einrichtungen sein, die der
Rehabilitation dienen und davon folgenden
Leistungsauftrag haben:
- „Krankengymnastik
- physikalische Therapie
- Ergotherapie und Selbsthilfetraining
- Sprachtherapie und kommunikative Angebote
- Lebenspraktisches Training wie z.B.
Ernährungsberatung,
- Prothesengebrauchsschulung, Gehtraining,
Geistestraining, Familienhilfe/Anleitung für
Angehörige, psychologische und seelsorgerische
Betreuung,
-
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Rekonvaleszens“ [16]
51
Elemente Sozialer Infrastruktur
WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE
Krankenhaus für
Psychiatrie
Im Zusammenhang mit der Psychiatriereform im Land
Berlin wurden von 1993-1999 etwa 2000 Klinikbetten
im psychiatrischen Bereich zurückgenommen. An
Allgemeinkrankenhäusern wurden psychiatrische
Fachabteilungen errichtet.
Der Umbau des Versorgungssystems in diesem
Umfang war möglich, nachdem am 12.09.1994 die
„Vereinbarung zum Abbau vollstationärer
psychiatrischer Betten sowie zum Aufbau einer
besseren ambulanten psychiatrischen Versorgung“
zwischen der Arbeitsgemeinschaft der
Krankenkassenverbände und dem Land Berlin
abgeschlossen worden war. Damit verpflichteten sich
die Krankenkassen zur Beteiligung an den Kosten der
Enthospitalisierung. (32)
Akutkrankenhaus
Zu den Akutkrankenhäusern (Krankenhausstatistik)
zählen vorwiegend Krankenanstalten für
kurzzeitigkranke Patienten, z.B.: Krankenhäuser für
Infektionskrankheiten, Säuglings- und
Kinderkrankheiten, Unfallkrankenhäuser etc. Zu den
Akutkrankenhäusern zählen seit 1971 auch
Bundeswehrkrankenhäuser. (56)
Palliativstation
Palliativstation: wird dem Bereich der Inneren Medizin
eines Akutkrankenhauses zugeordnet in welcher
Patienten aufgenommen werden, (…), die wegen der
Schwere ihrer chronischen Erkrankung und
Schmerzzustände der Krankenhausbehandlung
bedürfen. Das Ziel der Behandlung ist auch, dass der
Patient unter Aufrechterhaltung bzw. unter Erhaltung
einer gewissen Lebensqualität wieder in sein
häusliches Leben entlassen werden kann. (57)
Pflege in Not
Beratungs- und Beschwerdestelle bei Konflikt und
Gewalt in der Pflege älterer Menschen. Das Angebot
richtet sich an Gepflegte, pflegende Angehörige,
Pflegepersonal, Freunde, Nachbarn und Pflegeeinrichtungen. Neben telefonischer Beratung gibt es auch
persönliche Gesprächstermine, Mediation /
Vermittlungsgespräche in Einrichtungen und Fortbildung /Supervision für in der Pflege Tätige.
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52
Elemente Sozialer Infrastruktur
AUSBILDUNG UND ARBEIT
Integrationskindertagesstätte
In einzugsorientierten Kindertagesstätten findet eine
gemeinsame Erziehung von geistig und / oder
körperlich behinderten und nicht behinderten Kindern
statt, mit einer erhöhten Personalausstattung pro
behindertes Kind. Über § 39 BSHG (Eingliederungshilfe
für Behinderte) gibt es einen Senatsbeschluss zur
Umsetzung der Integration in Kitas, das KitaIntegrationsprogramm III.
In Berlin gibt es Einrichtungen mit integrativ
arbeitenden Gruppen, die von der Senatsverwaltung
für Jugend unterstützt wurden. Neben reinen
Sonderkindertagesstätten gibt es verschiedene
Modellprojekte zur gemeinsamen Erziehung
behinderter und nichtbehinderter Kinder, auch nach §
5 KitaG (Kindertagesbetreuungsgesetz).
Sonderschule
Diese Schulen unterrichten und erziehen Kinder und
Jugendliche, die wegen ihrer körperlichen, geistigen,
seelischen oder sozialen Entwicklung oder
Behinderung einer sonderpädagogischen Förderung
bedürfen. Die Ausbildung von Sonderschulen, z.B.
Blinden-, Gehörlosen-, Körperbehinderten-,
Lernbehindertenschulen u.a., kann aber zu einer
Ausgrenzung führen, die - auch durch eine hier
mögliche bessere Förderung - nicht wünschenswert
sein kann.
Es gibt Projekte von Integrationsschulen, in denen
bereits Kinder mit Beeinträchtigungen integriert sind.
In einer Jahrgangsstufe werden in ein oder zwei
Klassen zwei bis drei SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (überwiegend mit
Lernbehinderungen) unterrichtet.
„Der sonderpädagogische Förderbedarf wird von der
Schulaufsicht auf der Grundlage der Empfehlung des
Förderausschusses festgestellt. Er orientiert sich an
Art, Grad und Umfang der Behinderung des Schülers
oder der Schülerin.“ (SchulG § 10a Abs. 3) (58)
Berufsbildungswerk
Ein Berufsbildungswerk ist eine „überbetriebliche
Einrichtung zur beruflichen Erstausbildung behinderter
Jugendlicher, die auf ausbildungsbegleitende
Betreuung (ärztlich, psychologisch etc.) angewiesen
sind.“ [23]
TU Berlin - IFG
53
Elemente Sozialer Infrastruktur
AUSBILDUNG UND ARBEIT
Einrichtungen des
allgemeinen
Arbeitsmarktes für
behinderte Erwachsene
Hierzu zählen laut Senat Blindenwerkstätten,
Integrationsfirmen und geschützte
Betriebsabteilungen. [31] Trotz der Meinung von
Behindertenverbänden, dass Arbeit in Betrieben eine
wünschenswertere Normalität darstellt als gesonderte
Werkstätten, waren geschützte Betriebsabteilungen
fast nur in der DDR gebräuchlich. Hier ist anzumerken,
dass in Großbritannien ermittelt wurde, dass
geschützte Arbeitsplätze auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt rund halb so teuer sind wie Plätze in
einer Werkstatt. [25]
Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht unabhängig
von den Leistungen des SGB XI. (45)
Jugendwerkheime
Dieser Einrichtungstyp wurde ursprünglich nach dem
Krieg von den Alliierten für Jugendliche ohne
Ausbildung eingerichtet. Bis 1993 erhielten in den von
Senat und Bezirk getragenen 9 Einrichtungen
Jugendliche mit unterschiedlichen körperlichen,
geistigen und seelischen Behinderungen bis zum Alter
von ca. 25 Jahren eine handwerkliche
Grundausbildung, um später in Werkstätten oder
Betrieben arbeiten zu können.
Der Senat sah 1993 keine weitere Förderung von
Werkheimen vor, und war bestrebt, die bestehenden
in freie Trägerschaft zu übergeben.
Tagesförderstätte für
geistig behinderte
Erwachsene
In den Fördergruppen werden erwachsene Menschen
mit geistiger und Mehrfachbehinderung betreut, die
aufgrund der Schwere der Behinderung nicht im
Arbeitsbereich in einer Werkstatt für Behinderte
aufgenommen werden können.
Ähnlich den Schulen für geistig Behinderte werden mit
Erziehern und Therapeuten vor allem Selbsthilfe und
körperliche Fähigkeiten trainiert. Es können auch
Einzelpersonen betreut werden. Als Größenordnung
variierten 6 - 50 Plätze je Einrichtung.
In Berlin sind sowohl Bezirksämter, die Spastikerhilfe
Berlin eG (SHB) als auch freie Träger Betreiber von
Tagesstätten.
Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der
Eingliederungshilfe gemäß § 39 BSHG.
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54
Elemente Sozialer Infrastruktur
AUSBILDUNG UND ARBEIT
Werkstätten für
behinderte Menschen
(WfB)
TU Berlin - IFG
Werkstätten für behinderte Menschen sind gedacht als
Einrichtungen zur beruflichen Integration, von denen 1
- 2 % aus einer WfB auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
Werkstätten für Behinderte bedürfen der Anerkennung
durch die Bundesanstalt für Arbeit im Einvernehmen
mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Die
Werkstattbedürftigkeit und die Werkstattfähigkeit klärt
i.d.R. das Arbeitsamt. (32)
Der Bedarf ist immer überregional zu bewerten, vom
Institut für Gesundheitswissenschaften (vormals
Krankenhausbau) werden 1,5 Plätze pro 1.000 EW
empfohlen.
Es gilt für die WfB die Werkstättenverordnung
Schwerbehindertengesetz (SchwbG). Es gibt
verschiedene Trägermöglichkeiten, z.B. freie und
gemeinnützige Träger, die BWB in Berlin mit dem Land
Berlin als Hauptgesellschafter oder das Bezirksamt.
Der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg ist
Gesellschafter bei den Berliner Werkstätten für
Behinderte (BWB), der größten Werkstatt für
Behinderte in Berlin.
Der Bau einer Werkstätte muss von allen
Zuwendungsgebern (Bund/ BMA, BfA, LAA/ Land)
genehmigt werden, behilflich ist die zentrale
Beratungsstelle für Werkstätten für Behinderte. [26]
Für schwerer behinderte Menschen können
tagesstrukturierende Fördergruppenplätze vorgesehen
sein, wobei der Schwerpunkt der Arbeitstätigkeit auf
der Entwicklungsförderung der hier betreuten
Menschen sowie ihrer Freude an der Tätigkeit liegt,
und nicht auf der Verwertbarkeit oder Produktivität
ihrer Arbeit.
55
Elemente Sozialer Infrastruktur
FREIZEIT
Treffpunkt
Treffpunkte oder Begegnungsstätten bieten
verschiedenen Bevölkerungsgruppen, wie z.B.
Jugendlichen und Senioren, Raum für Treffen und
Aktivitäten und können gleichzeitig für
Veranstaltungen von Volkshochschul- oder
Selbsthilfegruppen (Alkoholiker, Drogenabhängige,
Chroniker,...) genutzt werden.
Es ist sinnvoll, dort auch Mittagstisch und Cafe
unterzubringen.
Nachbarschaftszentrum /
Stadtteilzentrum
In der Zeit der Weimarer Republik entstandene
Einrichtungsform. Ein Nachbarschaftszentrum stellt
einen Treffpunkt aller Generationen
im Stadtteil dar. In Bezug zur Nachfrage im Stadtteil
entwickelten sich unterschiedliche Schwerpunkte, z.B.
Jugendarbeit, Seniorenarbeit, soziale und
gesundheitliche Angebote u.ä.. Berlin besitzt mehr als
40 Nachbarschaftsheime. Der Dach- und Fachverband
ist der Verband für sozial-kulturelle Arbeit Landesgruppe Berlin (VskA e.v.).
auch:
Gemeinwesenzentren
Nachbarschaftsheim,
Freizeitstätte
TU Berlin - IFG
Freizeitstätten existieren für alle Bereiche (Kinder,
Jugendliche, Senioren, behinderte, wohnungslose
Menschen, u.a.). Jugendfreizeitstätten werden über
den Senat für Jugend und Familie gefördert.
56
Elemente Sozialer Infrastruktur
FREIZEIT
Freizeitstätte für Senioren
(Stand 1993)
Seniorenklub
TU Berlin - IFG
Seniorenfreizeitstätten sind städtische Einrichtungen,
die untergliedert werden in 4 Typen (I – IV), je nach
Größe und Fachpersonal.
Einrichtungen des Typ I „verfügen über ein
Platzangebot von ca. 120 Plätzen und werden von
einer hauptamtlichen Kraft (AltenpflegerIn) betreut.“
Typ II: (...)“die größte Anzahl der
Seniorenfreizeitstätten besteht aus kleineren
Einrichtungen des Typs II, deren
Ausstattungsmerkmale unter denen des Typs I liegen.
Die Betreuung wird von ehrenamtlichen Kräften
geleistet (...) Die Freizeitstätten in freier Trägerschaft
sind alle dem Typ II zuzuordnen.“
Einrichtungen des Typ III sind „Einrichtungen mit
zentraler Bedeutung für ein größeres Gebiet und ca.
200 Plätzen.“
Bei „Typ IV handelt es sich um Einrichtungen mit
besonderer Aufgabenstellung oder als Teil einer
Gesamteinrichtung (z.B. Nachbarschaftsheime,
Behinderteneinrichtungen), wobei die
Personalzumessung nach den besonderen
Erfordernissen dieser Einrichtung handelt.“ [27]
Träger sind die Kommunen oder Verbände der freien
Wohlfahrtspflege.
Seniorenclubs sind z. T. als eingetragene Vereine
organisiert und selbsttragend. Sie können auch
gefördert werden und unterscheiden sich von
Seniorenfreizeitstätten durch Selbstverwaltung und
dadurch, dass Sozialarbeiter des Bezirks vereinzelt
Hilfe leisten.
Ein Altenclub sollte eine gute fußläufige Erreichbarkeit
für alle Senioren haben, z.B. am Ortskern in der Nähe
anderer genutzter Einrichtungen wie z.B. Arzt,
Apotheke, Kirche, Bibliothek, Läden, u.ä. liegen und
ein Mittagstischangebot haben, oder durch ÖPNV gut
und direkt erreichbar sein.
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Elemente Sozialer Infrastruktur
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Herberge
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Ministerium für Arbeit,
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Baden-Württemberg
Geriatrie
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Stuttgart 1992
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und
Sozialordnung
Baden-Württemberg
Geriatriekonzept
Reihe: Politik für die ältere Generation, Nr.8
Stuttgart 1992
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und
Sozialordnung
Baden-Württemberg
Initiative 3. Lebensalter
Reihe: Politik für die ältere Generation, Nr.l0
Stuttgart 1992
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und
Sozialordnung
Baden-Württemberg
Neuordnung der ambulanten Hilfen
Ausbau Weiterentwicklung Finanzierung
Reihe: Politik für die ältere Generation, Nr.9
Stuttgart 1992
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und
Sozialordnung
Baden-Württemberg
Pflege alter Menschen
- Abschlußbericht eines Modellversuchs –
Stuttgart 1992
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und
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Baden-Württemberg
Mühlestein, Erwin
Wegweiser Psychiatrie
Reihe Gesundheitspolitik, Nr.25
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Roesner, Wolfgang
Wischer, Robert (Hrsg.)
Kliemke, Christa (Hrsg.)
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Das andere Neue Wohnen
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Behindertenwerkstätten in der Bundesrepublik und
Europa in: „Einfalle“, Februar 1192, S.18ff
Scheffler, Burkhard
Wischer, Robert (Hrsg.)
Die Psychiatrische Abteilung am Allgemeinen
Krankenhaus Bericht über eine Tagung
In: Schriftenreihe Bauten des Gesundheitswesens,
Band 6 TU Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin
1981
Seifert, Monika
Zur Wohnsituation von Menschen mit geistiger
Behinderung in Berlin
FU Berlin, Berlin-Forschung, Berlin 1993
Senatsverwaltung für
Gesundheit
Senatsverwaltung für
Gesundheit
Jahresgesundheitsbericht 1991 Berlin 1992
Senator für Gesundheit
Psychiatrie-Bericht Berlin
1. Berichtsteil - Strukturelle Rahmenplanung
Vorlage des Senats für das Abgeordnetenhaus zur
Besprechung Berlin o.D.
Senator für Gesundheit
und Soziales
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Landwehr
Berlin 1988
Senator für Gesundheit
und Soziales
Rundschreiben über Verzeichnis der Krankenhäuser,
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Senatsverwaltung für
Soziales
Arbeit, Beschäftigung und Berufsförderung für
Behinderte - Verzeichnis - Stand: 1. März 1993
Berlin 1993
Senatsverwaltung für
Soziales
Bericht über die Entwicklung der sozialen Versorgung
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Berlin 1992
Senatsverwaltung für
Soziales
Die Berliner Sozialstationen
Berlin 1992
Senatsverwaltung für
Soziales
Geriatrie-Rahmenkonzept
Berlin 1992
TU Berlin - IFG
Krankenhaus-Rahmenplan 1991
Vorläufiger Krankenhausplan für das Land Berlin
Berlin1991
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Elemente Sozialer Infrastruktur
Senatsverwaltung für
Soziales
Ratgeber für ältere Menschen
Berlin 1992
Senatsverwaltung für
Soziales
Personal in Seniorenfreizeitstätten
Schreiben vom 13.09.1993 der Senatsverwaltung für
Soziales,
Berlin
Senatsverwaltung für
Soziales
Wegweiser für Behinderte
Berlin 1992
Senatsverwaltung für
Soziales
Wohnen für behinderte Menschen
Berlin 1991
Senatsverwaltung für
Soziales
Wohnen im Alter
Wissenswertes über Seniorenheime, weitere
besondere Wohn- rannen und ambulante Dienste
Berlin 1992
Sozialreferat der
Landeshauptstadt
München
Die ambulanten pflegerischen und häuslichen Dienste
Bestandserhebung und Bedarfsanalyse Münchner
Altenplanung München 1989
Weltgesundheitsorganisati
on Regionalbüro
Kopenhagen
Dienste zur Verhütung von Behinderungen bei
Betagten Bericht über eine WGO- Tagung
Kopenhagen 1982
Kliemke, Christa
Adam, Claudia
Grenner, Gerd
Alternative Wohnformen für wohnungslose Menschen
TU Berlin, IFG, FG Entwerfen, Bauten des
Gesundheitswesens
i.A. der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche
Bildung und Frauen Berlin 2002
Deutsches Institut für
Urbanistik
(Hrsg.)
Dokumentation des Impulskongress
Quartiersmanagement,
Berlin 2001
Senatsverwaltung für
Arbeit, Soziales und
Frauen
Senatsverwaltung für
Arbeit, Soziales und
Frauen
Saarländisches Ministerium
für Fauen, Arbeit,
Gesundheit und Soziales
Bericht Wohnen im Alter
Berlin 2001
Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Ambulant betreute Wohngruppen für dementiell
erkrankte Menschen, Berlin 2002
TU Berlin - IFG
Behindertenbericht 2000,
Berlin 2000
Anforderungen an die Qualität stationärer
Pflegeeinrichtungen, Dez. 2001
71
Elemente Sozialer Infrastruktur
Statistisches Landesamt
Berlin 2002
Krankenhausstatistik 2001
Vivantes-Netzwerk für
Gesundheit
SenGesSozV
Strategiekonzept- Reflexion und Weiterentwicklung
Trettin, Ludger
Wüsten- Liederwald,
Gabriela
Santer, Sylvia
Arbeit, Beschäftigung und Berufsförderung für
Menschen mit Behinderungen
Berlin, Dez. 2002
Entwicklung von Planungsgrundlagen für Einrichtungen
für sterbende Menschen/Hospize
(im Auftrag des Senats für Arbeit und Frauen)
Berlin 1999
Kliemke, Christa
Sowarka, Doris
Orywahl, Marina
Untersuchungen zum Fahrbaren Mittagstisch
(im Auftrag des Senats für Arbeit und Frauen, Berlin)
Berlin 1998
Kliemke, Christa
Hofmann, Hildegard
Neukum, Christine
Untersuchungen zum offenen stationären Mittagstisch
in Berlin - eine Public Health Studie.
(Im Auftrag des Senats für Frauen und Arbeit)
Berlin 1997
Fuchs, Bettina
Adam, Petra
Klempel, Helga
Wiemer, Jutta
Planungsgrundlagen für „Betreutes Wohnen“ Kostenstruktur, Kostenarten, Leistungsangebote
(im Auftrag von privaten Unternehmen, Land
Brandenburg)
Berlin 1996
Kliemke, Christa
Krankenwohnungen in Deutschland
(Auftraggeber: Krankenwohnung e.V.,
Arbeitsgemeinschaft für wohngebietsbezogene
Gesundheitsversorgung
Berlin 1995
Kliemke, Christa
Untersuchung zum Leistungsangebot Häuslicher
Krankenpflege / Hauspflege privater Anbieter
Häuslicher Krankenpflege in Berlin,
(im Auftrag privater Anbieter)
Berlin 1993
Kliemke, Christa
Böttcher, Erhard
Dsirne, Konrad
Machbarkeitsstudie für den Aufbau eines Zentrums für
Technische Lebenshilfen - Altersgerechte Technik Gesundheitstechnik in Cottbus und der Region SüdBrandenburg (im Auftrag der T.IN.A, Technologie und
Innovationsagentur Brandenburg/Ministerium für
Wirtschaft/Brandenburg) (1998)
TU Berlin - IFG
72
Elemente Sozialer Infrastruktur
Schneider, Sven
Ältere Bundesbürger in Privathaushalten und in
Heimen
- Lebenssituation und Heimeintrittsgründe –
Repräsentative Ergebnisse für die Bundesrepublik
Deutschland, o.D.
Achtsnichts, Britta
Vinzens, Christa
Nachbarschaftszentren in Berlin
– Dokumentation – , im Rahmen des BZPH
i.A. des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
Berlin 1998
TU Berlin - IFG
73
Elemente Sozialer Infrastruktur
Auswahl einiger Internetadressen
http://www.vivantes.de
http://www.socioweb.de
http://www.alter-in-wuerde-ev.de
http://www.berlin.de
http://www.bmfsfj.de
http://www.soziales.saarland.de
http://www.bagso.de
http://www.nullbarriere.de
http://www.case-manager.de
http://www.spastikerhilfe.de
http://www.socionet.de
http://www.thema-altenpflege.de
http://www.betreuungsrecht.org
http://www.baunet.de
http://www.statistik-berlin.de
http://www.vdak.de
http://www.hilfelotse.de
TU Berlin - IFG
74
Elemente Sozialer Infrastruktur
Stichwortverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge
Seite
A
Akutkrankenhaus
52
Altenheim/ Seniorenheim
23
Altenpflege
34
Altenpflegeheim/ Seniorenpflegeheim
25
Altenwohnheim/ Seniorenwohnheim
20
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzerkrankte
17
Menschen
Ambulante Dienste
34
Ärztliche Praxen
27
„Assessment-Unit“
30
B
Berufsbildungswerk
53
Betreutes Einzelwohnen (BEW)
14
Betreutes Wohnen
14
Betreute Wohngruppen
15
Betreute Wohngruppen für Senioren
15
Betreute Wohngruppen für körperlich behinderte Menschen
16
Betreute Wohngruppen für geistig behinderte Menschen
16
Boarding House
23
C
Case Management
41
D
Dorfhelferin
36
E
Einrichtungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für behinderte
54
Erwachsene
Einrichtung mit Kontaktstellenfunktion
42
Essen auf Rädern - Siehe Fahrbarer Mittagstisch TU Berlin - IFG
75
Elemente Sozialer Infrastruktur
F
Fahrbarer Mittagstisch
37
Familienpflege
36
Feierabendheim
26
Frauenhaus
22
Freizeitstätte
56
Freizeitstätte für Senioren
57
G
Gemeinwesenzentren - siehe Nachbaschaftsentrum Geriatrische Abteilung
50
Geriatrisches Zentrum
50
Gerontopsychiatrische Tagesstätte
42
Gesundheitszentren
27
H
Handel- und Dienstleistungen
27
Haushaltshilfe
35
Häusliche Krankenpflege
35
Häusliche Pflegehilfe
35
Hausnotruf
37
Hauspflege
34
Hauswirtschaftliche Hilfe
36
Heimplätze für gerontopsychiatrisch beeinträchtigte Menschen
24
Heimplätze für schwerst-pflegebedürftige Senioren
24
Herberge
21
Hilfsmittelzentrum - siehe Zentrum für technische Lebenshilfe Home Care
34
Hospiz
50
I
Insolvenzberatungsstelle - siehe Schuldner-beratung Institutsambulanz - siehe Krisenambulanz Integrationskindertagesstätte
53
J
Jugendwerkheime
54
K
TU Berlin - IFG
76
Elemente Sozialer Infrastruktur
Kieznester
44
Kindernotdienst
23
Kleiderkammer
33
Koordinations- und AnlaufsteIle
31
Krankenhaus
48
Krankenhaus für Psychiatrie
51
Krankenheim
48
Krankenpflegeheim
26
Krankenwohnung
45
Krankenwohnung für wohnungslose Menschen
45
Krisenstation
46
Krisenambulanz
47
Kurzzeitpflege
44
M
Mehrgliedrige Einrichtung
19
Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD)
37
Mobiler Technischer Hilfsdienst
37
MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum
29
N
Nachbarschaftsheim - siehe Nachbarschaftszentrum Nachbarschaftszentrum - Stadtteilzentrum
56
Nachtklinik
46
Notunterkunft - siehe Notübernachtung Notübernachtung
43
O
Öffentliche Gesundheitsdienste (ÖGD)
27
P
Palliativstation
52
Pflege in Not
52
Pflegeheim
25
Pflegestützpunkt
31
Pflegewohnheim
26
Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit
29
Poliklinik
29
TU Berlin - IFG
77
Elemente Sozialer Infrastruktur
Praxen
27
Putzhilfe
30
Q
Quartiersagentur/ -management
30
R
Rollstuhlgerechte Wohnungen
13
Rehabilitationseinrichtung
51
Rehabilitative Praxen
27
S
Schuldnerberatung
30
Seniorenbüro
32
Seniorenklub
57
Seniorengerechte Wohnungen
13
Seniorenheim - siehe Altenheim Seniorenpflegeheim – siehe Altenpflegeheim Seniorenwohnhaus
18
Seniorenwohnheim - Siehe Altenwohnheim Servicehaus
18
Sonderkrankenhaus
51
Sonderschule
53
Soziale Wohnraumförderung
12
Sozialstation
39
einer Sozialstation verwandte Einrichtungen
40
Stadtteilzentrum - siehe Nachbarschaftszentrum Stationärer Mittagstisch
38
Stroke Units
40
Suppenküche
38
T
Tagesförderstätte für geistig behinderte Erwachsene
54
Tagesklinik
46
Tagespflege
47
Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen
42
Tagesstätte für Senioren
41
Therapeutisch betreutes Einzelwohnen
14
TU Berlin - IFG
78
Elemente Sozialer Infrastruktur
Therapeutisch betreutes Heim
27
Therapeutische Wohngemeinschaft (TWG)
17
Therapeutische Praxen
27
Treffpunkt
56
U
Übergangswohnheim (ÜWH) „Trainingswohnung“
22
Übergangshaus für wohnungslose Menschen
22
V
Verhinderungspflege
35
W
Wärmestube
43
Werkstätten für Behinderte (WfB)
55
Wohnheim für behinderte Menschen
20
Wohnformen für wohnungslose Menschen
18
Wohnheim
19
Wohnschule
21
Z
Zentrum für Technische Lebenshilfe
TU Berlin - IFG
32
79

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