AGB Autoteile

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AGB Autoteile
.:: AGBs ::.
Autoverwertung Tübingen Möck GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel mit Gebrauchtteilen
1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten
für alle künftigen Lieferung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die
anderen Bedingungen dieser AGB gelten insoweit, als dass sie nicht konkret ausgeschlossen
wurden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten die
Verkaufsbedingungen des Verkäufers als angenommen.
2. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller
aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
Eigentum des Verkäufers. Die Angebote sind freibleibend.
3. Gewährleistung
Die Gewährleistung bezieht sich auf die im Kaufvertrag/Rechnung genannten Gebrauchtteile
und den beschriebenen Lieferumfang. Wir übernehmen die Gewährleistung im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen für die Funktionstüchtigkeit der Ware unter der Voraussetzung,
dass ein fachgerechter Einbau in einer Kfz-Werkstatt erfolgt. Aus- und Einbaukosten bei der
Durchführung von Gewährleistungsansprüchen werden von uns nicht übernommen.
Keine Gewährleistung besteht für:
1. normalen Verschleiß und normale Abnutzung.
2. Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
3. Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und
Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle Fette und sonstige Schmiermittel.
4. alle nicht direkt auf der Rechnung /Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den
genannten Baugruppen gehören wie:
Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen,
Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate, sowie im
Lieferumfang nicht beschriebene Anbauteile an genannten Antriebsaggregaten.
Inhalt der Gewährleistung, Ausschlüsse
1. Keine Gewährleistung besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
a. durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis..
b. durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung.
c.. die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten
zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde.
d. für die ein Dritter aus Einbau- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat.
e. die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den
dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
f. die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning)
oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den
Hersteller zugelassen sind.
2. Eine Gewährleistung erfolgt ferner nicht, wenn
a. die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der gewährleisteten Baugruppe
nicht vom Verkäufer oder mit dessen Einverständnis bei einem Kfz-Meisterbetrieb
durchgeführt und auf Verlangen mit Rechnungen belegt worden sind.
b. die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht
beachtet worden sind.
c. am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen vorgenommen und ein Defekt
oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde.
d. der Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde oder gegen die Bestimmungen zur
Abwicklung (siehe unten) verstoßen worden ist.
e. der fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung von einem KfzMeisterbetrieb nachgewiesen werden kann.
f. beim Einbau die Betriebsstoffe des Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl,
Frostschutzmittel usw.), sowie die Filterelemente nicht erneuert worden sind, sowie bei
Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen nicht erneuert worden sind.
Abwicklung der Gewährleistung
1. Der Käufer hat einen Schaden unverzüglich und immer vor Reparaturbeginn dem
Verkäufer zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur bereitzustellen. Der Verkäufer führt die
Reparatur durch oder benennt einen geeigneten Reparaturbetrieb.
2. Eine Reparatur durch einen geeigneten Fachbetrieb bedarf der vorherigen, ausdrücklichen
Zustimmung des Verkäufers.
Die Reparaturrechnung muss dem Verkäufer innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum
vorgelegt werden. Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die
Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen zu ersehen sein.
3. Der Käufer hat für die Feststellung des Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und
eine Untersuchung der beschädigten Teile
jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom Käufer auf Verlangen zur Verfügung
gestellt werden.
4. Der Käufer hat eine schriftliche Schadensmeldung abzugeben und als Nachweis
Rechnungsbelege über durchgeführte Wartungsarbeiten im Original vorzulegen.
5. Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen des
Verkäufers zu befolgen.
Gewährleistungsdauer
Die Gewährleistung beträgt für gebrauchte Ersatzteile beim Verkauf an Privatpersonen 12
Monate. Für gewerbliche Käufer übernehmen wir eine Gewährleistung von einem Monat.
Beim Austausch der gewährleisteten Baugruppe während dieses Zeitraums erlischt die
Gewährleistung zum Zeit- punkt des Austauschs. Bei der Rückgabe nicht benötigter oder
falsch bestellter Ersatzteile durch den Käufer gewähren wir ein 30-tägiges Rückgabe- recht.
Der Verkäufer stellt für die Kontrolle und Einlagerung des Ersatzteils eine Gebühr in Höhe
von 10% des Kaufpreises in Rechnung.
4. Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein
gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht hat. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer
aufzukommen hat, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von dem
Verkäufer aufnehmen zu lassen. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer
in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden
wird außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. .Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der
gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne
Bedingungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen undurchführbar oder unwirksam sein,
so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet,
eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten
Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Tübingen, November 2009