Die EZB-Geldmarktstatistik auf einen Blick
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Die EZB-Geldmarktstatistik auf einen Blick
Die EZB-Geldmarktstatistik auf einen Blick Financial Services Die EU hat Ende November 2014 die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 erlassen und damit die betroffenen Finanzinstitute verpflichtet, statistische Daten über Geldmarktgeschäfte und Derivate zu melden. Ab dem 1. April 2016 beginnt die im Gesetz geregelte dreimonatige Testphase der Bundesbank und der EZB. Die Berichtspflichten unter der Money Market Statistical Reporting (MMSR) Regulation für die betroffenen Institute treten endgültig am 1. Juli 2016 in Kraft. Betroffen sind besicherte und unbesicherte Geldmarktgeschäfte sowie ausgewählte Geldmarktderivate wie Devisenswaps und Overnight Index Swaps. Um den Berichtspflichten gerecht zu werden, sollten die betroffenen Institute zeitnah mit der Planung und Umsetzung der Anforderungen beginnen. Nachfolgende Übersicht fasst die wesentlichen Reportinganforderungen und ihre Auswirkungen zusammen: Fokus der Reportinganforderungen Auswirkungen Kontrahenten Produktgruppen • Es muss sichergestellt werden, dass alle benötigten Daten verfügbar sind. • MFIs (Monetary Financial Institutions) • Versicherungen • Pensionskassen • Öffentliche Hand • Staats-/Zentralbanken (inkl. der BUBA und der EZB, ausgenommen Tendergeschäfte) • Geschäfte mit großen nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften • Sonstige Finanzinstitute • Besicherte Geldmarktgeschäfte • Repo-/Wertpapierleihe • Besicherte Tages-/Festgelder • Unbesicherte Geldmarktgeschäfte • Primärmarkt-Geschäfte, u. a. CP und FRN • Sonstige Transaktionen inkl. Interbank-Geldhandel • Geldmarktderivate • FX Swaps • Overnight Index Swaps • Die benötigten Daten liegen oft in verschiedenen Systemen vor, weshalb eine übergreifende IT-Lösung notwendig ist. • Es muss gewährleistet werden, dass die Meldung zeitgerecht und qualitätsgesichert durchgeführt wird. • Basierend auf den Erfahrungen mit EMIR sollte frühzeitig mit der Umsetzung begonnen werden. Der Einführungszeitplan im Überblick 2017 Testpflicht 26.11.2014: Verabschiedung Regulierung 2 26.03.2015: Draft Reporting Instructions (V1.4) 30.06.2015: Finale Reporting Instructions (V2.0) | EY Die EZB-Geldmarktstatistik 15.07.2015 XMLSchemata 1. Testphase mit BUBA 2. Testphase mit BUBA Ab 01.04.2016: Testphase mit EZB Mar Feb Jan Q1 Dez Nov Okt Q4 Sep Jul Q3 Jun Mai Apr Q2 Mar Feb Jan Q1 Dez Nov Okt Q4 Sep Jul Q3 Jun Mai Apr Q2 Mar Feb Jan Q1 Dez Nov Okt Q4 2016 Aug 2015 Aug 2014 Meldepflicht Ab 01.07.2016: Meldepflicht Ab 01.01.2017: Erweiterung durch EZB möglich Wer ist betroffen? Gemäß der Definition seitens der EZB sind ab 2016 knapp 50 Institute in Europa von der neuen Meldepflicht betroffen, wobei unabhängig von der Größe mind. drei Institutionen aus jedem EU–Land stammen müssen. Die Definition für 2015 beinhaltet alle MFIs, deren wesentliche Bilanzaktiva 0,35 % des Gesamtbetrags der wesentlichen Bilanzaktiva aller MFIs im Euro-Währungsgebiet übersteigen. In Deutschland wurde die Gruppe der meldepflichtigen Institute durch die Bundesbank auf knapp 300 Institute erhöht. Hierbei sind alle Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 1 Mrd. Euro (per 31.12.2014) und einem Target-2-Payment-Module-Konto betroffen. Weiterhin haben die EZB und die Deutsche Bundesbank (BUBA) das Recht, ab 2017 den Kreis der berichtspflichtigen Institute auszuweiten. Warum sollten Sie jetzt handeln? Nach der signifikanten Erweiterung des Teilnehmerkreises durch die Bundesbank umfasst die Regelung nahezu alle deutschen Banken. Erfahrungen aus der EMIR-Transaktionsregistermeldung zeigen, dass die Umsetzung der Meldung fachlich wie auch technisch komplex und langwierig sein kann, da es sich dabei um eine assetklassen- und systemübergreifende Anforderung handelt. Unser Beratungsangebot In einer Vorstudie ermittelt EY Ihren individuellen Anpassungsbedarf und zeigt Ihnen detailliert die nötigen Schritte zur erfolgreichen Umsetzung auf. Kompetente Mitarbeiter begleiten Sie von der ersten Dokumentation bis zur erfolgreichen Umsetzung. Vorstudie Fach- und IT-Konzeption Implementierung Regulatorische Anforderungen • Bankspezifische Anforderungsanalyse • Aufzeigen der Ergebnisse im Rahmen von Workshops Datenanalyse • Analyse der Kontrahenten-, Produkt- und Stammdaten • Mapping der Produkte auf die Datenanforderungen Gap-Analyse • Identifikation von Gaps bei Daten und Systemlandschaft Umsetzungsplanung/Grobkonzept • Erstellung einer GAP-Analyse, der Umsetzungsplanung und eines Grobkonzepts Erstellung Fachkonzept • detaillierte Dokumentation aller neuen fachlichen Anforderungen (Front-Office, Back-Office etc.) Reportingplanung Datenhaushalt • Erstellung eines Ziel-Datenhaushalts unter Berücksichtigung der fachlichen Anforderungen IT-Konzept • Ableitung eines IT-Konzepts zur Berücksichtigung aller fachlichen Anforderungen bei der Integration in die Systemlandschaft Implementierung • Umsetzung des IT-Konzepts in den betroffenen Systemen Testmanagement • vollständiger Test aller fachlichen und technischen Anforderungen (intern und Bundesbank) Controlling und Reporting • Projektsteuerung und aktives Fehlermanagement • aktuelle Präsentation des Projektfortschritts und der Testergebnisse Go-Live • Vorbereitung, Support und Nachbereitung des Go-Live 1–2 Monate 4–6 Monate EY Die EZB-Geldmarktstatistik | 3 EY verfügt über Erfahrungen und leistungsfähige Tools • Die EY EZB Geldmarktstatistik Datenbank stellt sicher, dass sämtliche regulatorischen und technischen Anforderungen erfasst werden. • Zusätzlich hält EY die Datenbank ständig auf dem aktuellsten regulatorischen Stand der EZB Richtlinie sowie den FAQs der EZB, Bundesbank und des VöBs. • EY ist im steten Austausch mit der Bundesbank, der EZB sowie den nationalen Bankenverbänden. • EY verfügt neben der produktseitigen & fachlichen Expertise auch über die geeigneten Ressourcen zur technischen Umsetzung und zum Projektmanagement. EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitglieds-unternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2015 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. • Automatische Reports • Umfassende Gap-Analyse • Regelmäßige Aktualisierungen • Verschiedene Sprachen SKN 1509-112 ED None EY ist bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten. Diese Publikation wurde CO2-neutral und auf FSC®-zertifiziertem Papier gedruckt, das zu 60 % aus Recycling-Fasern besteht. Ihre Ansprechpartner Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da! Dr. Jan Rosam Executive Director FSO Advisory Mobil +49 160 939 21311 [email protected] Christian Rump Manager FSO Advisory Mobil +49 160 939 21364 [email protected] Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden. www.de.ey.com