Hausordnung des Leibniz-Gymnasiums Dormagen und der

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Hausordnung des Leibniz-Gymnasiums Dormagen und der
Hausordnung
des Leibniz-Gymnasiums Dormagen und der Realschule Hackenbroich
im
Schulzentrum Dormagen-Hackenbroich
Unsere Ziele:
Sich gegenseitig respektieren
Miteinander leben und lernen
Interesse entwickeln und etwas leisten
An der Schule sollen alle sich wohl fühlen können
Das setzt voraus:
Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich, respektvoll und tolerant miteinander umzugehen.
Alle bemühen sich um einen freundlichen Umgangston, behindern, belästigen und schädigen niemanden und
achten dessen Eigentum.
Alle sind bereit, konstruktiv in Klassen, Kursen, Teams und AGs zusammenzuarbeiten.
Alle verzichten auf Gewalt und versuchen, Konflikte durch Gespräche zu schlichten.
Alle versuchen, achtsam mit der Umwelt umzugehen, lassen Tiere und Pflanzen gedeihen und verschmutzen
die Umgebung nicht mit Abfall. Dazu gehört auch, unnötigen Müll zu vermeiden. Jede Klasse ist selber dafür
verantwortlich, dass sie einen schönen und gepflegten Klassenraum hat.
Die Benutzung von Handys und MP3-Playern ist auf dem Schulgelände verboten, das heißt: Man darf diese
Geräte weder hören noch sehen. Damit wollen wir dafür sorgen, dass niemand gegen seinen Willen gefilmt,
fotografiert oder akustisch aufgenommen wird. Außerdem dient dieses Verbot der Konzentration auf den
Unterricht. Wer aus einem wichtigen Grund zu Hause anrufen muss, kann eine Lehrkraft um Erlaubnis bitten,
dann darf er sein Handy benutzen. Außerdem können solche dringenden Anrufe im Sekretariat erledigt werden.
Diese Hausordnung soll dazu beitragen, das Schulleben für alle angenehm und förderlich zu
gestalten. Alle haben das Recht, sich auf die Hausordnung zu berufen und auf deren Einhaltung
zu dringen. Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit einer Bestrafung rechnen.
Für das Schulgelände, d. h. beide Schulgebäude und die dazugehörigen Außenanlagen, gelten
folgende Einzelregelungen:
Die Lehrerinnen und Lehrer sind für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler verantwortlich und müssen sie
deshalb beaufsichtigen. Auf dem gesamten Schulgelände sind alle Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige
Personal gegenüber allen Schülerinnen und Schülern weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen darf das
Schulgelände von Schülern und Schülerinnen grundsätzlich weder mit Fahrrädern noch mit anderen Fahrzeugen
befahren werden.
Vor dem Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände nicht vor 7.30 Uhr. Fahrradfahrer stellen ihre Fahrräder
in die dafür vorgesehenen Fahrradständer.
Ist die Lehrerin bzw. der Lehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, geht die
Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher zum Sekretariat, um dies zu melden. Entsprechend wird in den
Kursen verfahren.
Im Unterricht
Gut arbeiten kann man nur, wenn man sich im Unterricht entsprechend verhält. Wir erwarten von unseren
Schülern und Schülerinnen, dass sie leise sind, nicht in die Klasse rufen und den anderen ausreden lassen.
Außerdem erwarten wir höfliche Umgangsformen und ordentliches Arbeitsmaterial.
In den Pausen
Kleine Pausen
Sie dienen zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde. Alle Schülerinnen und Schüler halten sich auch in
den kleinen Pausen grundsätzlich in ihren Klassenräumen auf. Findet in der folgenden Stunde der Unterricht in
einem Fachraum oder in der Turnhalle statt, gehen die Schülerinnen und Schüler während der kleinen Pausen
dorthin.
Große Pausen
Am Anfang der großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich und auf dem kürzesten Weg
auf den Schulhof. Unser Schulhof ist nicht nach Schulformen getrennt.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich während der großen Pausen im Sekundarstufe IIAufenthalts-Raum aufhalten.
Schülerinnen und Schüler, die vor einer großen Pause Unterricht in einem Fachraum oder der Turnhalle hatten,
dürfen nicht zu Beginn der großen Pause den Klassenraum aufsuchen, um ihre Sachen dort abzulegen.
Unterrichtsmaterialien müssen ggf. mit auf den Pausenhof genommen werden.
Während der großen Pausen ist der Zugang zu den Sekretariaten und den Hausmeisterlogen unmittelbar vom
Schulhof her möglich. Der Aufenthalt im Gebäude, auch im PZ, ist in Pausen, die von der Schulleitung nicht zu
Regenpausen erklärt worden sind, nicht erlaubt. Einzelheiten werden außerhalb der Hausordnung geregelt.
Regenpausen werden durch einen zweiten Gong angekündigt. In Regenpausen halten sich alle Schülerinnen und
Schüler grundsätzlich im Gebäude auf.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
Es besteht auf dem ganzen Schulgelände absolutes Rauchverbot.
Spiele sind in den Pausen nur insoweit gestattet, wie andere nicht gefährdet werden. Spiele mit Bällen dürfen
nur auf den Rasenstücken und auf den festgelegten Spielbereichen stattfinden. Die Aufsicht entscheidet, welche
Art von Spielen oder anderen Verhaltensweisen gefährlich sind und zu unterlassen sind. Der Aufsicht ist in jedem
Fall Folge zu leisten.
Nach dem Unterricht
Nach der letzten Unterrichtsstunde werden alle Räume sauber und in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen.
Danach verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gelände des Schulzentrums. Fahrschülerinnen und
Fahrschüler müssen sich so verhalten, dass es nicht zu Belästigungen, Verletzungen oder Zerstörungen im
Rahmen des Bustransportes
kommt.
Die Busaufsicht kann Schülerinnen oder Schüler, die einen
ordnungsgemäßen Schülertransport behindern oder gefährden, vom Transport ausschließen.
Bei Feueralarm
Bei Feueralarm begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in der vorgeschriebenen
Sammelplatz und warten dort weitere Anweisungen ab.
Weise zu ihrem