Hilfen für Eltern und Jugendliche

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Hilfen für Eltern und Jugendliche
Wege aus der Krise
für Eltern und Jugendliche
Erziehungsprobleme
Alkohol- und Drogensucht
Essstörungen
Schwangerschaft
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Hilfen für Eltern und Jugendliche
Für Eltern und Jugendliche in Schwierigkeiten gibt es verschiedene
Einrichtungen, die Hilfe anbieten. Diese Broschüre liefert einen
Überblick, wo und wie man diese Institutionen findet.
Erziehungsprobleme
Bei welchen Problemen sollten Eltern
professionelle Hilfe beanspruchen?
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Mein Kind lässt sich nichts mehr sagen,
unauflösliche Spannungen in der Familie,
Kontaktstörungen (z. B. völlige Isolation),
übermäßige Gewaltbereitschaft
(etwa Bewaffnung mit Messer, Schlagring etc.),
Hinwendung zu religiösen Fanatikern (z. B. Satanismus),
Zugehörigkeit zur rechten Szene,
Computer- und Spielsucht,
sexueller Missbrauch etc.
Wer hilft weiter?
Erziehungsberatungsstellen und das Jugendamt
Wie hilft die Erziehungsberatungsstelle weiter?
Die Erziehungsberatung ist eine kostenlose Hilfe für Eltern und Jugendliche.
Sie bietet eine erste Orientierung in Krisensituationen. Dort arbeiten
Psychologen, Kinder- und Jugendpsychologen, Sozialarbeiter und Ärzte.
Wie hilft das Jugendamt weiter?
Das Jugendamt erstellt zusammen mit den Eltern und Jugendlichen einen
Hilfeplan. Dieser kann den Einsatz eines Erziehungsbeistands wie eine
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beinhalten.
Was macht ein Erziehungsbeistand?
Ein Erziehungsbeistand unterstützt betroffene Jugendliche in Krisensituationen. Das Sorgerecht der Eltern wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Was versteht man unter einer
„intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung“?
Bei einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE-Betreuung)
wird der Jugendliche in der Regel aus der Familie herausgenommen.
Er lebt für längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft.
Der Jugendliche wird von einer Fachkraft (z. B. Sozialpädagoge) über einen
längeren Zeitraum begleitet.
!
Keine Vorurteile gegenüber dem Jugendamt!
Viele Eltern denken, dass das Jugendamt ihnen automatisch das Sorgerecht entzieht. Dem ist nicht so. Alle unterstützenden Maßnahmen
passieren nur mit Einwilligung der Eltern, auch der Sorgerechtsentzug –
es sei denn, das Leben des Kindes ist bedroht.
Anlaufstellen und Adressen
• Auskunft über die Adressen von Erziehungsberatungsstellen
öffentlicher und anerkannter freier Träger erteilt die
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
Hernstr. 53, 90763 Fürth
Telefon 0911 97714-0,
[email protected], www.bke.de
• Jede Gemeinde erteilt Auskunft über das zuständige Jugendamt.
©Eléonore H_fotolia
Alkohol- und
Drogensucht
Welche Symptome deuten bei Jugendlichen
auf eine Suchtgefährdung hin?
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Verschlechterte Konzentrations- und Merkfähigkeit,
Vernachlässigung von Schule und Hobbys,
Unzuverlässigkeit,
permanente Geldsorgen,
Unruhe, Nervosität,
Rückzug bzw. Wechsel des Freundeskreises,
rascher Stimmungswechsel und Gereiztheit.
Tipps und Hinweise für die Eltern
• Eine Sucht lässt sich nicht verbergen. Es ist besser in die Offensive zu
gehen und das Problem anzusprechen, als es unter den Teppich zu kehren.
• Sucht ist eine Krankheit, die professionell behandelt werden muss.
• Suchtkranke gibt es in jedem Milieu – auch die beste Erziehung kann
einen Jugendlichen nicht mit Sicherheit vor einer Alkohol- oder
Drogensucht bewahren.
Wer hilft weiter?
Suchtberatungsstellen sind Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige.
Sie bieten zum Teil ambulante Therapien an.
Wie wird geholfen?
In Suchtberatungsstellen arbeiten Sozialpädagogen und Psychologen.
Die Beratung kann aus Einzelgesprächen, Familien- und Gruppenberatungen bestehen.
Von einer Suchtberatungsstelle kann man
folgende Hilfsangebote erwarten:
• Persönliche wie auch telefonische Beratung,
• Partnergespräche,
• psychosoziale Betreuung und begleitende Maßnahmen
der Sozialarbeit,
• Suche nach einer Entzugsklinik bzw. einer stationären oder
ambulanten Entwöhnungsstelle nach dem Entzug,
• Hilfe bei der Antragstellung an die Kostenträger.
!
Achtung – kein Zwang!
Eine Entwöhnungstherapie hat nur dann Aussicht auf Erfolg,
wenn der Betroffene sie freiwillig macht.
Wer übernimmt die Kosten?
• Die Suchtberatungsstellen werden von Kommunen und
Wohlfahrtsorganisationen getragen.
• Die Kosten für die Entzugsbehandlung im Krankenhaus
übernimmt die Krankenversicherung.
• Die sich anschließende Entwöhnungsbehandlung in RehaEinrichtungen übernimmt in der Regel die Rentenversicherung.
Anlaufstellen und Adressen
• Die Adressen von Suchtberatungsstellen können beim örtlichen
Gesundheitsamt erfragt werden.
• Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vermittelt
ebenfalls Adressen von Suchtberatungsstellen (www.bzga.de),
Telefon 0221 892031.
• Auskünfte erteilen auch die Rentenversicherungsträger und die
Krankenkassen.
©Monkey Business_fotolia
Essstörungen
bei Jugendlichen
Konkretes Beispiel:
Sabine ist 15 Jahre alt und steht kurz vor dem Hauptschulabschluss.
In der Schule gilt sie als Außenseiter. Seit drei Jahren erhöht sich ihr
Gewicht permanent. Mittlerweile ist sie so dick, dass sie deswegen
wahrscheinlich keinen Ausbildungsplatz findet.
Wer hilft weiter?
• In der Frühphase kann man zusammen mit einem Arzt über die
Krankenkasse eine Ernährungsberatung anfordern.
• Es ist empfehlenswert, Beratungsstellen für Essstörungen aufzusuchen.
Diese sind in den meisten Fällen den örtlichen Gesundheitsämtern
angeschlossen.
• Im späteren Stadium ist eine Kinderheilbehandlung (Kur) für Jugendliche
sinnvoll. Die Voraussetzung dafür ist Übergewicht in Verbindung mit
anderen Risikofaktoren. Diese Risikofaktoren sind bei sehr dicken
Menschen fast immer gegeben (z. B. Diabetes). Hier hilft der Arzt weiter.
• Alle Tipps gelten auch bei Magersucht und Bulimie.
Wie wird geholfen?
Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Esssucht werden dem
Suchtbereich zugeordnet. Deshalb werden diese Fälle mit ähnlichen
Therapien behandelt wie alkohol- und suchtkranke Jugendliche.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für eine Kinderheilbehandlung übernimmt der Rentenversicherungsträger.
Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation können die Kosten
auch von den Krankenkassen getragen werden.
Anlaufstelle
Deutsche Adipositas-Gesellschaft e. V.
Waldklausenweg 20
81377 München
Telefon 089 71048358
Schwangerschaft
einer Schülerin
Konkretes Beispiel:
Die 16-jährige Schülerin Theresa ist schwanger. Das Mädchen
möchte das Kind behalten, fühlt sich aber gleichzeitig überfordert
und befürchtet, dass sie ihren Schulabschluss nicht schafft.
Tipp für Eltern
Die Eltern sollten ihrer Tochter auf keinen Fall das Gefühl vermitteln,
dass die Schwangerschaft ein unlösbares Problem ist. In den meisten Fällen
kann eine solche Situation auch innerhalb der Familie bewältigt werden.
Wer hilft weiter?
Kompetente Anlaufstelle ist das Jugendamt.
Wer hilft einem Mädchen,
das auf sich allein gestellt ist?
Generell können junge Menschen, die ohne familiäre oder
sonstige soziale Unterstützung in schwierige Situationen geraten,
über das Jugendamt einen Erziehungsbeistand anfordern.
Wie wird geholfen?
Der vom Jugendamt eingesetzte Erziehungsbeistand kümmert sich
um alle wichtigen Angelegenheiten wie Schwangerschaft und Geburt,
Schulabschluss, eventuell Wohnungssuche oder Mutter-Kind-Heim
sowie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Wer übernimmt die Kosten?
Den Betroffenen entstehen keine Kosten, da das Jugendamt
eine staatliche Einrichtung ist.
Anlaufstellen und Adressen
• Jugendamt
Jede Gemeinde erteilt Auskunft über das zuständige Jugendamt.
• Pro Familia
(gemeinnütziger, nicht-staatlicher, nicht-konfessioneller
Fachverband für Fragen der Sexualität und Partnerschaft)
Telefon 069 639002
• Donum Vitae
(bürgerlicher Verein, der das katholische Element
in der Schwangerschaftsberatung erhalten will)
Telefon 0228 3867343
• Jugendberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände
sind den Städten und Gemeinden zugeordnet.
Teilweise sind den Jugendberatungsstellen
Mädchenberatungsstellen angeschlossen.
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Nützliche
Telefonnummern
Nummer gegen Kummer e. V.
Kinder- und Jugendtelefon
0800 1110333 (kostenfreie Servicenummer)
Mo–Sa 14–20 Uhr
Elterntelefon
0800 1110550 (kostenfreie Servicenummer)
Mo–Fr 9–11 Uhr, Di und Do 17–19 Uhr
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
• Telefonberatung zu HIV und Aids
01805 555444 (14 Cent/Minute, anderer Mobilfunktarif möglich)
• Telefonberatung zur Suchtvorbeugung
0221 892031
• Telefonberatung zur Raucherentwöhnung
01805 313131 (14 Cent/Minute, anderer Mobilfunktarif möglich)
• Telefonberatung zu Essstörungen
0221 892031
• Telefonberatung zur Glücksspielsucht
0800 1372700 (kostenfreie Servicenummer)
Sprechzeiten:
Mo–Do 10–22 Uhr, Fr–So 10–18 Uhr
Pro Familia
Beratung zu Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität
069 639002
Impressum
Herausgeber und Redaktion
beta Institut gemeinnützige GmbH
Geschäftsführer: Andreas Widmann
Kobelweg 95, 86156 Augsburg
Telefon 0821 45054-0
Telefax 0821 45054-9100
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August 2011
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