Erscheinungsbild - DRK Landesverband Saarland

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Erscheinungsbild - DRK Landesverband Saarland
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
DRK-Generalsekretariat
DRK-Service GmbH
Das Erscheinungsbild des
Deutschen Roten Kreuzes
Impressum
Das Erscheinungsbild des Deutschen Roten Kreuzes: Handbuch
Hrsg. vom Deutschen Roten Kreuz
ŸVOLLST¾NDIGŸÓBERARBŸ!UÛAGE
Berlin: DRK-Service GmbH
Herausgeber
Deutsches Rotes Kreuz e.V.,
Carstennstraße 58, 12205 Berlin
Fachverantwortung
DRK-Generalsekretariat,
Bereich Kommunikation und Marketing, Team Marketing
Redaktion und Satz
Bernd Zimmermann
Miesen & Zimmermann GbR, Bonn
Fotos
Deutsches Rotes Kreuz
'RAÚK
FLASKAMP AG, Berlin
Herstellung
ADAME, Berlin
Vertrieb
DRK-Service GmbH, Bestellcenter,
Postfach 100 863, 45408 Mülheim
Art.-Nr. 533 040
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Übersetzung,
Einspeicherung, Verarbeitung und Verbreitung der
CD-ROM in jeglicher Form sind nicht erlaubt.
Speicherung und Nutzung der Vorlagen und Logos
für eigene dienstliche Zwecke sind gestattet.
© 2006 Deutsches Rotes Kreuz e.V., Berlin
© 2006 DRK-Service GmbH, Berlin
Nur für den Dienstgebrauch im Deutschen Roten Kreuz
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen unseres Erscheinungsbildes
Empfehlungen zum Umgang mit diesem Handbuch ........................4
Notwendigkeit unseres einheitlichen Erscheinungsbildes...............5
Das rote Kreuz – Schutzzeichen und Kennzeichen ........................11
Beschlusslage zum Erscheinungsbild im DRK ...............................15
Die Logos des Deutschen Roten Kreuzes .......................................16
Die Hausschriften des Deutschen Roten Kreuzes ..........................25
Anwendungen, Muster und Vorgaben
Geschäftspapiere ...............................................................................28
Publikationen (Druck).........................................................................64
Fahrzeugbeschriftung........................................................................92
Anhang
Beschluss des DRK-Präsidialrats vom 13. Juli 2005.......................97
Internationale Ausführungsbestimmungen zum
Schutz des Rotkreuz- und Rothalbmond-Zeichens........................99
Glossar: Ausgewählte Fachbegriffe................................................112
Information zu Dateivorlagen..........................................................115
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Empfehlungen zum
Umgang mit diesem
Handbuch
Wer braucht es und
wozu wird es gebraucht?
Das vorliegende Handbuch soll allen Gliederungen
und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes
ermöglichen, unser einheitliches Erscheinungsbild
so genau wie möglich einzuhalten und umzusetzen.
Es versteht sich dabei als praktische Arbeitshilfe und
Richtlinie für alle, die mit Öffentlichkeitsarbeit und
Gestaltung befasst sind.
Es gehört daher nicht in die Vitrine der Geschäftsleitung, sondern soll dort zur Verfügung stehen, wo
es benötigt wird, um den einheitlichen Auftritt weiter
umzusetzen und die Arbeit auf der praktischen Ebene zu erleichtern. Hierbei müssen auch die ehrenamtlichen Strukturen, von denen unser Verband lebt,
eingeschlossen werden.
gibt – Sie werden feststellen, dass das aktualisierte Erscheinungsbild maßgeblich vereinfacht
worden ist, um die Umsetzung im Verband zu
erleichtern.
Wie nutzen Sie das Handbuch
am effektivsten?
p Lesen Sie bitte unbedingt den allgemeinen Teil
des Handbuchs (S. 4 bis 26), um einen Überblick
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aktualisierten Erscheinungsbildes zu gewinnen.
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ebenso wie die Ausführungsbestimmungen zur
Nutzung unseres Zeichens
p Wenn Sie ein konkretes Projekt gestalten wollen,
helfen Ihnen die Gestaltungsvorgaben (mit Maßen
und ggf. Dokumenteinstellungen) oder die vorhandenen Dokumentvorlagen.
Aufgabe des Handbuchs ist es, Hintergrund und Zielsetzung unseres gemeinsamen Erscheinungsbildes
zu erläutern, die zentralen Elemente Rotkreuz-Zeichen, Logos und Schriften genau und nachvollziehbar
zu beschreiben und darüber hinaus Anwendungsbei- p In der Zusammenarbeit mit professionellen
Dienstleistern (Grafikern, Agenturen, Druckereispiele zu zeigen, wie Geschäftsdrucksachen, Publien) können Sie das Handbuch oder Teile daraus
kationen oder Fahrzeuge. Natürlich kann nicht jeder
OBUÔSMJDIBVDIEJSFLUBOEJFb1SPGJTnXFJUFSHFCFO
denkbare Fall der Gestaltung abgebildet werden. Es
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wird in der Praxis immer individuelle Besonderheiten
geben, die individuelle Lösungen erfordern. KreativiU¼UJTUEBCFJEVSDIBVTFSXÔOTDIUqXFOOTJFTJDIJN p Entwürfe, die Sie von Kollegen, angeschlossenen DRK-Gliederungen oder externen Partnern
Rahmen unserer gemeinsamen Linie bewegt.
erhalten, können Sie mit Hilfe des Handbuchs auf
ihre Übereinstimmung mit dem Erscheinungsbild
Allen, die seit 1995 unermüdlich an der Umüberprüfen.
setzung des damals eingeführten einheitlichen
Erscheinungsbildes des Deutschen Roten
p Die wichtigsten notwendigen Fachbegriffe aus
Kreuzes arbeiten, sei an dieser Stelle ausdrückMarketing und Grafik sind im Anhang kurz in
lich gedankt. Auch wenn es jetzt einige, vor zehn
alphabetischer Reihenfolge erklärt.
Jahren noch nicht absehbare Veränderungen
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Notwendigkeit
unseres
Erscheinungsbildes
Nicht irgendein Zeichen –
nicht irgendeine Organisation
Das Rotkreuz-Zeichen ist auf der Welt einzigartig. Es
ist nicht nur außerordentlich bekannt (in Deutschland
kennen es 98 Prozent der Bevölkerung), sondern
auch durchgehend mit positiven Assoziationen besetzt. Es steht weltweit für Hilfe in der Not – Rettung,
Schutz, medizinische Versorgung, Nahrung, Freiheit, Menschenrechte, Betreuung und vieles mehr.
Es ist im Humanitären Völkerrecht festgeschrieben,
(s. Anhang), um bei kriegerischen Auseinandersetzungen die Konfliktparteien dazu zu verpflichten, Zivilpersonen, verwundete oder schiffbrüchige
Kombattanten und Kriegsgefangene zu schützen.
Dieses einmalige Zeichen verdient größten Respekt
und eine würdevolle Verwendung. Sowohl im Einsatz, als auch in der grafischen Gestaltung unterliegt
es strengen Regeln.
Auch das Deutsche Rote Kreuz ist einzigartig in seiner flächendeckenden Verbreitung in Deutschland, in
der Vielfalt und im Umfang seiner Leistungen sowie
in der Akzeptanz der Bevölkerung. Unser Erscheinungsbild (ÖCorporate Design) ist ein wichtiges Instrument, um dies zu verdeutlichen und uns in diesem
Sinne von anderen Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden abzuheben, die teilweise gleiche
Zielsetzungen verfolgen.
Das einheitliche Erscheinungsbild soll das Bewusstsein um diese Einzigartigkeit unserer Bewegung und
das einzigartige Vertrauen der Öffentlichkeit in das
Rote Kreuz auf alle Gliederungen und Aufgabenfelder übertragen und diese so bei der Umsetzung
ihrer Ziele unterstützen.
Das Erscheinungsbild und die gemeinsame Identität
(ÖCorporate Identity) greifen jedoch untrennbar ineinander. Nur, wer sich voll und ganz mit den Zielen
und Grundsätzen des Roten Kreuzes identifiziert, wird
auch gewillt sein, das Erscheinungsbild einzuhalten,
Beispiele aus dem Alltag:
In B-Stadt nutzt ein privater Krankentransport ein leicht abgewandeltes rotes Kreuz,
um seine Kompetenz herauszustreichen.
Seine Fahrzeuge sind so beschriftet, dass die
Bürger diese leicht mit Fahrzeugen des DRK
verwechseln können.
Im Baumarkt XY wird ein Verbandkasten
angeboten, der mit einem roten Kreuz beklebt
ist. Der Inhalt taugt nicht viel. Der Käufer
denkt: „Warum soll ich weiter für eine Organisation spenden, die so einen Mist verkauft?“
In A. betreibt eine Friseurkette eine Filiale mit
dem viel sagenden Namen Intensivstation.
Das „schicke“ Rotkreuz-Zeichen ist als Dekoration nicht nur im Schaufenster zu sehen.
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um diese Identität nach außen zu tragen. Immer wieder versuchen private Unternehmen, aber auch NonProfit-Organisationen den außerordentlich hohen
Bekanntheitsgrad des Rotkreuz-Zeichens und seine
weit verbreitete Akzeptanz für eigene Zwecke zu nutzen. Oft wird das Rotkreuz-Zeichen auch nur als allgemeines Zeichen für (medizinische) Hilfe gesehen
und gar nicht unmittelbar mit dem DRK in Verbindung
gebracht. Ob bewusst oder unbewusst, Kennzeichnungen von Einrichtungen oder Produkten, die nichts
mit uns zu tun haben, können nicht hingenommen
werden.
Wenn Ihnen ein solcher Fall bekannt wird, wenden Sie
sich bitte an die Kommunikationsverantwortlichen im
Bundesverband (Bereich Kommunikation und Marketing). Wir müssen gemeinsam unser Zeichen schützen und es selbst offensiv und richtig einsetzen.
Nicht nur aus wirtschaftlichem Interesse muss sich
das Deutsche Rote Kreuz klar von seinen Mitbewerbern absetzen. Um zu verdeutlichen, dass unser Zeichen und damit unsere Bewegung nicht etwas Allgemeines, Austauschbares oder Selbstverständliches
darstellt, sondern eine besondere Organisation mit
besonderer Herkunft, besonderen Grundsätzen und
einem besonderem Leitbild ist, müssen wir selbst die
Bedeutung und Einzigartigkeit unseres Zeichens und
unseres Verbandes verstanden haben.
Es gibt also gute Gründe für das
einheitliche Erscheinungsbild:
p Es dient zur spontanen Wiedererkennung und
Wahrnehmung als ein Rotes Kreuz
(Aufmerksamkeitsstärke und Eindeutigkeit).
p Es sichert einen professionellen Auftritt, der
Vertrauen in alle Gliederungen ermöglicht
(imagebildend).
p Es schärft unser Profil gegenüber Wettbewerbern.
p Es stärkt die Identifikation und Motivation
der Mitglieder und Mitarbeiter mit dem
Verband, indem es Größe und
Verbreitung verdeutlicht.
p Es ermöglicht, effektiv zu kommunizieren
durch leichtere Umsetzung des
öffentlichen Auftritts.
Mit dem 1995 verbindlich eingeführten Erscheinungsbild sind wir einen großen Schritt in diese
richtige Richtung gegangen; nach über zehn Jahren ist es nun jedoch an der Zeit, die Erfahrungen
auszuwerten, neue Erkenntnisse einfließen zu lassen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Das DRK unterwirft sich dabei keinen schnelllebigen Trends, sondern wählt ein zeitgemäßes
und seriöses Design, welches über viele Jahre
bestehen kann.
Die 2005 beschlossenen Aktualisierungen sind darauf gerichtet:
p Das Rotkreuz-Zeichen und damit die Unverwechselbarkeit unserer Bewegung zu stärken.
p Die Umsetzbarkeit des einheitlichen Erscheinungsbildes zu vereinfachen.
p Die Kompatibilität mit EDV und Neuen Medien
(z. B. Internet) zu verbessern.
p Insgesamt einen aktuellen und zeitgemäßen Auftritt zu präsentieren
Föderale Struktur und Erscheinungsbild – ein Gegensatz?
Das DRK ist ein föderal aufgebauter Verband,
dessen Wirksamkeit sich insbesondere auch
auf die Ortsnähe und weit reichende Selbstständigkeit seiner Mitgliedsverbände und
Einrichtungen gründet. „Ihr Rotes Kreuz in
Musterstadt“ ist eine positive und
sympathische Botschaft.
Das einheitliche Erscheinungsbild ist für
unseren föderalen Verband gewissermaßen
der „kleinste gemeinsame Nenner“, mit dem
gesichert wird, dass alle Rotkreuz-Gliederungen unverkennbar als Teil unserer großen
Bewegung wahrgenommen werden.
Bei zeitlich begrenzten Aktionen oder Kampagnen kann vom Erscheinungsbild abgewichen werden, ohne jedoch grundlegende
Bestimmungen zu den Logos, zum RotkreuzZeichen zu verletzen.
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Erscheinungsbild als
Teil unserer Identität
Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält
sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder
ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit
Die Grundsätze des Roten Kreuzes
und Roten Halbmondes
Diese Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in
den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung enthalten, die von der
XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in
Genf angenommen wurden.
Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne
jedes Gewinnstreben.
Menschlichkeit
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe
zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und
nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall
und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der
Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie
fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter
allen Völkern.
Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist
einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer
Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den
Vorrang zu geben.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften
den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als
Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie
dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen
gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale
Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie
muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit
im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander
zu helfen.
Wer sich mit dem Erscheinungsbild des Deutschen Roten Kreuzes befasst, muss wissen,
welche Werte, welche Identität dieses zum
Ausdruck bringen soll.
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Aufbauend auf diese Grundsätze hat das
DRK 1995 sein Leitbild formuliert.
Unser Leitsatz
Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der Internationalen
2OTKREUZŸUNDŸ2OTHALBMONDBEWEGUNGŸDIEŸ/PFERNŸVONŸ+ONÛIKTENŸUNDŸ+ATASTROPHENŸSOWIEŸANDERENŸ
hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen
der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das
friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.
Unsere Leitlinien
Der hilfebedürftige Mensch
Wir schützen und helfen dort, wo menschliches
Leiden zu verhüten und zu lindern ist.
Die unparteiliche Hilfeleistung
Alle Hilfebedürftigen haben den gleichen Anspruch
auf Hilfe, ohne Ansehen der Nationalität, der Rasse, der Religion, des Geschlechts, der sozialen
Stellung oder der politischen Überzeugung. Wir
setzen die verfügbaren Mittel allein nach dem Maß
der Not und der Dringlichkeit der Hilfe ein. Unsere
freiwillige Hilfeleistung soll die Selbsthilfekräfte der
Hilfebedürftigen wiederherstellen.
Neutral im Zeichen der Menschlichkeit
Wir sehen uns ausschließlich als Helfer und Anwälte der Hilfebedürftigen und enthalten uns zu jeder
Zeit der Teilnahme an politischen, rassischen oder
religiösen Auseinandersetzungen. Wir sind jedoch
nicht bereit, Unmenschlichkeit hinzunehmen und erheben deshalb, wo geboten, unsere Stimme gegen
ihre Ursachen.
Die Menschen im Roten Kreuz
Wir können unseren Auftrag nur erfüllen, wenn wir
Menschen, insbesondere als unentgeltlich tätige
Freiwillige, für unsere Aufgaben gewinnen. Von ihnen
wird unsere Arbeit getragen, nämlich von engagierten, fachlich und menschlich qualifizierten, ehrenamtlichen, aber auch von gleichermaßen geeigneten
hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
deren Verhältnis untereinander von Gleichwertigkeit
und gegenseitigem Vertrauen gekennzeichnet ist.
Unsere Leistungen
Wir bieten alle Leistungen an, die zur Erfüllung unseres Auftrages erforderlich sind. Sie sollen im Umfang und Qualität höchsten Anforderungen genügen.
Wir können Aufgaben nur dann übernehmen, wenn
fachliches Können und finanzielle Mittel ausreichend
vorhanden sind.
Unsere Stärken
Wir sind die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Wir treten unter einer weltweit wirksamen gemeinsamen Idee mit einheitlichem
Erscheinungsbild und in gleicher Struktur auf. Die föderalistische Struktur unseres Verbandes ermöglicht
Beweglichkeit und schnelles koordiniertes Handeln.
Doch nur die Bündelung unserer Erfahrungen und die
gemeinsame Nutzung unserer personellen und materiellen Mittel sichern unsere Leistungsstärke.
Das Verhältnis zu anderen
Zur Erfüllung unserer Aufgaben kooperieren wir mit
allen Institutionen und Organisationen aus Staat und
Gesellschaft, die uns in Erfüllung der selbst gesteckten Ziele und Aufgaben behilflich oder nützlich sein
können und/oder vergleichbare Zielsetzungen haben. Wir bewahren dabei unsere Unabhängigkeit.
Wir stellen uns dem Wettbewerb mit anderen, indem
wir die Qualität unserer Hilfeleistung, aber auch ihre
Wirtschaftlichkeit verbessern.
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Das Rote Kreuz als
Marke im Wettbewerb
!UCHŸUNTERŸDENŸ.ON0ROÚT/RGANISATIONENŸGIBTŸESŸTROTZŸGUTERŸ+ONTAKTEŸ
und einer umfangreichen Zusammenarbeit im Sinne aller, die wir
gemeinsam betreuen, eine ausgeprägte Konkurrenz und Wettbewerb.
Spätestens wenn es darum geht, um Unterstützung für den eigenen
Verband zu werben oder um Kunden für die angebotenen Dienstleistungen, wird die Notwendigkeit deutlich, die eigene Existenz durch klare
Profilierung zu sichern.
Dabei geht es um Aufgabenfelder, um notwendige Infrastruktur und
nicht zuletzt um Arbeitsplätze. Dies ist deutlich schwieriger geworden,
seit die Zuwendungen der Öffentlichen Hand immer weiter gekürzt oder
gestrichen werden. Selbst in Deutschland sind immer mehr Menschen
durch Arbeitslosigkeit, steigende Lebenshaltungskosten oder sogar
durch Katastrophen auf die Unterstützung des DRK angewiesen. ZuEFN UVNNFMO TJDI BVG EFN b.BSLU EFS )JMGFn JNNFS NFIS 0SHBOJTBUJPOFOqTFSJÎTFXJFVOTFSJÎTF
Um auch weiterhin Förderer, Spender und Kunden gewinnen zu können,
die ganz bewusst uns ihr Geld anvertrauen und unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, müssen wir unser Profil schärfen und unsere
Einmaligkeit hervorheben.
Eine zentrale Stellung nimmt dabei unser einmalig wertvolles
Rotkreuz-Zeichen und der Begriff Deutsches Rotes Kreuz im
Bewusstsein der Menschen ein – als „Marke“ für vielfältigste
Hilfeleistungen, die unverwechselbar nur für uns und besonderes
Engagement sowie besondere Qualität stehen:
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Nicht irgendein Erste-Hilfe-Kursus, sondern ein Rotkreuz-Lehrgang.
Nicht irgendwo Blut spenden, sondern beim Roten Kreuz.
Nicht irgendein Krankentransport, sondern der des Roten Kreuzes.
Nicht irgendein Krankenhaus, sondern das Rotkreuz-Krankenhaus.
Nicht von irgendwem gepflegt werden, sondern vom Roten Kreuz.
Nicht irgendeiner Organisation spenden, sondern dem Roten Kreuz.
Nicht irgendwo mitarbeiten, sondern beim Roten Kreuz.
Das gemeinsame, professionelle und attraktive Erscheinungsbild
ist ein Schlüssel neben vielen anderen notwendigen Maßnahmen.
10 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Das rote Kreuz –
Schutzzeichen
und Kennzeichen
Der Ursprung
Verwendung als Schutzzeichen
Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf
Initiative des Schweizer Kaufmanns Henri Dunant
(Friedensnobelpreis 1901) nach Mitteln, die bei der
Schlacht von Solferino in Erscheinung getretenen
Unzulänglichkeiten der Sanitätsdienste bei den
Streitkräften im Felde zu beseitigen.
In Konfliktzeiten signalisieren die in der Genfer Konvention beschriebenen Zeichen den Kämpfern, dass
Personen, Sanitätseinheiten (Krankenhäuser, Verbandplätze) und ihre Transportmittel durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle geschützt
sind. Alle Angehörigen regulärer Streitkräfte sind entsprechend geschult. Sehr problematisch sind aber
innerstaatliche Konflikte (Bürgerkriege) zwischen Bürgermilizen oder politischen bzw. ethnischen Kampfgruppen, da hier oft die völkerrechtlichen Regeln
nicht bekannt sind oder nicht akzeptiert werden.
Hierzu wird das Zeichen eines roten Kreuzes
auf weißem Grund (die Umkehr der Schweizer
Flagge) als Erkennungszeichen der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege vorgeschlagen. 1864 wird dieses Zeichen in der Ersten Genfer Konvention festgeschrieben und von allen
Vertragspartnern anerkannt.
Andere Zeichen
JN 3VTTJTDI5ÔSLJTDIFO ,SJFH CFTDIMJF·U EBT
Ottomanische Reich, einen roten Halbmond auf
weißem Grund anstelle des roten Kreuzes zu verwenden. Ägypten übernimmt dieses Zeichen, Persien führt einen roten Löwen mit roter Sonne auf
weißem Grund ein. 1929 werden diese Zeichen in
die Genfer Abkommen aufgenommen. 1949 werden weitere Ausnahmezeichen im ersten Genfer
Abkommen ausgeschlossen.
Der in Israel verwendete Rote Davidstern ist somit
kein offizielles Kenn- und Schutzzeichen, wird jedoch
aus politischen Gründen toleriert. 1980 verzichtet die
Islamische Republik Iran auf den roten Löwen und
nimmt stattdessen den roten Halbmond an.
Das zu Schutzzwecken verwendete Zeichen muss so
groß wie möglich angebracht werden. Es darf kein
Beiwerk (Beschriftung oder andere Symbole) enthalten und ist nicht an eine bestimmte Ausgestaltung
oder einen bestimmten Farbton gebunden. Es muss
lediglich deutlich als rotes Kreuz oder roter Halbmond auf weißem Grund erkennbar sein.
Es ist wichtig, die besondere Bedeutung des Rotkreuz-Zeichens bereits in Friedenszeiten bekannt
zu machen und es gegen jeglichen Missbrauch zu
schützen, denn im Konfliktfall ist dazu keine Zeit mehr.
Aus dem gleichen Grund darf das Schutzzeichen
bereits in Friedenszeiten für die Kennzeichnung von
Sanitätseinheiten und Transportmitteln der Nationalen Rotkreuz- bzw. Rothalbmondgesellschaften
verwendet werden, wenn deren Verwendung zu Sanitätszwecken in einem bewaffneten Konflikt bereits
festgelegt ist. Hierzu muss jedoch eine behördliche
Genehmigung eingeholt werden.
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In Konfliktzeiten darf das Schutzzeichen verwendet
werden durch:
freiwillige und unparteiische Hilfe für alle Menschen,
die Not leiden.
p Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
und die Internationale Föderation der Rotkreuzund Rothalbmondgesellschaften
(ohne jede Einschränkung)
Ambulanzen und Hilfsposten, die von Dritten
betrieben werden, können das Kennzeichen ebenfalls verwenden, wenn die nationale Gesetzgebung dies zulässt, die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Verwendung ausdrücklich zustimmt
und es sich ausschließlich um unentgeltliche
Hilfeleistungen handelt.
p Die Sanitätsdienste der Streitkräfte
p Die Nationalen Rotkreuz- bzw. Rothalbmondgesellschaften, allerdings nur für den Teil ihres
Personals und Materials, der in Kriegszeiten den
offiziellen Sanitätsdiensten beigestellt wird und
den militärischen Gesetzen und Vorschriften
unterliegt
p Zivilkrankenhäuser, die vom Staat ermächtigt
wurden, das Schutzzeichen zu verwenden
p Alle zivilen Sanitätseinheiten (Krankenhäuser,
Erste-Hilfe-Posten usw.), die von den zuständigen Behörden anerkannt und ermächtigt wurden
(gilt nur für Vertragsstaaten des Protokolls I)
p Andere freiwillige Hilfsgesellschaften, die durch
die Regierung anerkannt wurden, unter den gleichen Bedingungen wie die Nationalen Rotkreuzbzw. Rothalbmondgesellschaft
Missbrauch des Rotkreuz- oder
Rothalbmond-Zeichens
Jeder Vertragsstaat der Genfer Abkommen ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
Missbräuchen des Rotkreuz-Zeichens vorzubeugen
oder diese zu ahnden. So muss er insbesondere ein
Gesetz über den Schutz des Wahrzeichens des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes erlassen.
Einen Missbrauch stellt jegliche Verwendung der
beiden Zeichen dar, die nicht ausdrücklich durch die
Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle erlaubt
ist. Dies sind beispielsweise:
Nachahmung
Verwendung eines Zeichens, das zu Verwechslungen
mit dem Wahrzeichen des Roten Kreuzes oder Roten
Halbmondes führen soll oder könnte.
Verwendung als Kennzeichen
In dieser Funktion zeigt das Rotkreuz-Zeichen, dass
eine Person oder Sache mit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verbunden ist. In
diesem Fall ist es in kleineren Dimensionen zu verwenden, kann Beiwerk (Beschriftungen oder Symbole)
enthalten und durch Ausführungsbestimmungen der
jeweiligen Rotkreuzgesellschaft in Ausgestaltung
und Farbton genauer definiert sein. In Konfliktzeiten
darf das Kennzeichen nicht auf Armbinden oder Dächern angebracht sein, um Verwechslungen mit dem
Schutzzeichen auszuschließen.
Das Kennzeichen darf von den Nationalen Rotkreuzund Rothalbmondgesellschaften in Übereinstimmung
mit der nationalen Gesetzgebung verwendet werden.
Mit der Verwendung verpflichten sich die Nationalen
Gesellschaften, nur den Grundsätzen der Bewegung
entsprechende Tätigkeiten zu unternehmen, d. h.
12 Widerrechtliche Inbesitznahme
Verwendung des Wahrzeichens durch Körperschaften oder Personen, die nicht dazu befugt sind
(Handelsfirmen, Organisationen, Einzelpersonen,
Arztpraxen, Apotheker usw.), oder durch Personen,
die gewöhnlich Anspruch darauf haben, es aber für
Tätigkeiten verwenden, die nicht den Grundsätzen
der Bewegung entsprechen (z. B. ein Rotkreuz-Helfer, der die Dienstkleidung in seiner Freizeit benutzt,
um sich Zutritt zu einem Konzert zu verschaffen).
Schwerer Missbrauch (Heimtücke)
Verwendung des Wahrzeichens in Konfliktzeiten, um
bewaffnete Kämpfer oder Kriegsmaterial zu schützen, z. B. ein mit dem roten Kreuz gekennzeichneter Hubschrauber, der unverletzte, bewaffnete Soldaten befördert oder ein mit einer Rotkreuz-Fahne
getarntes Munitionslager. Solche Missbräuche sind
streng verboten.
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Ein Zeichen –
zwei Darstellungsformen
Entsprechend der ursprünglichen Ableitung aus dem eidgenössischen Wappen der Schweiz sind die Balken
des Kreuzes bei vielen nationalen Rotkreuzgesellschaften, dem IKRK und der Föderation (siehe links) um ein
4FDITUFMM¼OHFSBMTCSFJU%BT;FJDIFOXJSLUEBIFSFUXBTHFTUSFDLUFSPEFSbTDIMBOLFSn
Im Deutschen Roten Kreuz, wie in vielen anderen Nationalen Gesellschaften, wird das RotkreuzZeichen aus fünf gleich großen Quadraten aufgebaut. Diese Alternative ist international offiziell zugelassen und grafisch leichter umsetzbar.
X + 1/6 X
Das Schweizer oder Internationale Kreuz ist die ursprüngliche
Version und wird von vielen nationalen Rotkreuzgesellschaften
sowie dem IKRK und der Föderation verwendet.
X
X + 1/6 X
X
X
X
X
X
Die Schenkelbreite (x) unterscheidet sich von der Schenkellänge (x+1/6x).
Das Kreuz des Deutschen Roten Kreuzes und anderer nationaler Rotkreuzgesellschaften
ist vereinfacht aus fünf gleich
großen Quadraten aufgebaut.
Die Schenkellänge entspricht
auch der Schenkelbreite (x).
X
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Die Internationale
Bewegung und
ihre Zeichen
Außer den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften gibt es noch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die
Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften mit Sitz in Genf.
Aufgaben und Aktivitäten dieser beiden wichtigen Organisationen unserer Bewegung können
im Internet unter www.icrc.org und www.ifrc.org
ausführlich nachgelesen werden. In diesem Buch
sollen nur ihre Zeichen kurz vorgestellt werden.
Der Sitz des IKRK in Genf
Internationales Komitee vom Roten Kreuz
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (deutsch IKRK, französisch CICR oder englisch ICRC abgekürzt) verwendet ein rundes Zeichen, das das Rote Kreuz auf weißem Grund zeigt, umrandet von einem
weißen, mit feinen schwarzen Linien begrenzten Ring, in dem in schwar[FO(SP·CVDITUBCFOJNNFSEJFGSBO[ÎTJDIF#F[FJDIOVOHb$PNJUÁ*OUFSOBUJPOBM(FOFWFn*OUFSOBUJPOBMFT,PNJUFF(FOG
TUFIU
Internationale Föderation der Rotkreuz- und
Rothalbmondgesellschaften
Die internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) vereint in ihrem Zeichen
ein rotes Kreuz und einen roten Halbmond, eingeführt für alle islamischen Länder. Als Logo im Schriftverkehr
etc. wird der Text in Englisch, Französisch oder Spanisch danebengestellt:
14 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Beschlusslage zum
Erscheinungsbild
im DRK
Der Präsidialrat des Deutschen Roten Kreuzes hat die
Aktualisierung des 1995 verabschiedeten Erscheinungsbildes
am 13. Juli 2005 nach § 19 (3) der Satzung des Deutschen Roten
Kreuzes für den Gesamtverband verbindlich beschlossen.
p Das aktualisierte Erscheinungsbild tritt
zum 1. Januar 2006 in Kraft.
p Fahrzeuge müssen nur bei Neuanschaffungen nach
den neuen Richtlinien beschriftet werden.
p Für Geschäftspapiere und Druckerzeugnisse gilt
FJOF[XFJK¼ISJHF´CFSHBOHTGSJTUCJT%F[FNCFS
Den genauen Wortlaut des Beschlusses finden Sie im Anhang.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Die Logos
des Deutschen
Roten Kreuzes
.ATIONALEŸ2OTKREUZGESELLSCHAFTENŸSINDŸVERPÛICHTETŸDASŸ2OTKREUZ:EIchen stets in Verbindung mit dem Namen ihrer Gesellschaft zu nutzen
(siehe S. 11 ff. und Ausführungsbestimmungen im Anhang).
Für das Deutsche Rote Kreuz gilt also immer:
Zeichen
+
Schriftzug
=
Logo
+
Wortmarke
=
Wort-Bild-Marke
oder
Bildmarke
Zeichen/Bildmarke
Schriftzug/Wortmarke
Logo oder Wort-Bild-Marke
Kurze Erläuterungen zu diesen Fachbegriffen finden Sie auch im Glossar im Anhang.
Nach diesem System verwendet das Deutsche Rote Kreuz drei Logos, die für verschiedene Anwendungsgebiete konzipiert wurden. Sie werden auf den nächsten Seiten im Detail vorgestellt.
16 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Das „Kompaktlogo“
Das Kompaktlogo ist unser neues Logo für Anwendungen wie
Geschäftsdrucksachen, Publikationen, Fahrzeuge, Werbemittel.
Es erfüllt gleich mehrere wichtige Kriterien:
• Konzentration auf das Wesentliche
Das Rote Kreuz wird hervorgehoben und nicht durch den Text dominiert.
• Praktisch und vielseitig
Die kompakten Proportionen erlauben eine fast universelle Anwendung.
• Zeitlos und Seriös
%JFCFX¼ISUF4DISJGUb)FMWFUJDBnXJSLUTBDIMJDIVOELMBSVOEMFOLUOJDIUBC
• Schnell und eindeutig wahrnehmbar
Rotes Kreuz und Schriftzug sind auf einen Blick zu erfassen und sehr gut lesbar.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Aufbau,
Vermaßung
und Farben
Das Rote Kreuz steht immer auf
weißem Grund. Rechts daneben
wird dreizeilig linksbündig der
5FYU b%FVUTDIFT 3PUFT ,SFV[n JO
Groß- und Kleinbuchstaben) wiedergegeben. Der Abstand zwischen der Außenlinie des waagerechten Balkens des Kreuzes und
dem Text entspricht der Höhe des
HSP·FOb3nJOb3PUFTnEICFJFJner Schriftgröße von 12 Punkt beträgt auch der Abstand zum Logo
12 Punkt. Der Text schließt nach
oben und unten bündig mit dem
Kreuz ab und wird in der Schriftart
b)FMWFUJDB /FVFn 4DISJGUTDIOJUU
b#PMEn XJFEFSHFHFCFO %FUBJMT
zu den Schriften befinden sich im
entsprechenden Abschnitt dieses
Handbuchs).
A
A
Die korrekte Darstellung des Logos wird am
sichersten durch die Verwendung der vorgeferTIGTENŸ'RAÚKDATEIENŸAUFŸDERŸ#$2/-ŸSICHERGEstellt.
Rund um das Logo ist eine „Schutzzone“ einzuhalten, d. h. der Abstand zu benachbarten Objekten (Text, Bild) muss mindestens einer Balkenbreite des Kreuzes entsprechen.
Das Kreuz steht immer in Rot, im
Farbton Pantone 485 C oder HKS
13, HTML-Code #E60005 (bei
'BIS[FVHFO 3"- b7FSLFISTSPUnPEFSb-FVDIUSPUn
Der Hintergrund des gesamten Logos ist immer weiß. Es wird nicht
umrandet.
Nur in unvermeidlichen Ausnahmefällen kann die Darstellung auf
farbigem Untergrund mit einer
b0VUMJOFn XFJ·FS 3BOE
VN EBT
Rotkreuz-Zeichen erfolgen. Der
weiße Rand muss 10% der Balkendicke des Kreuzes stark sein.
Bei
schwarz-weißer
Abbildung des Logos darf das Kreuz
niemals vollflächig schwarz wiedergegeben werden, sondern
muss hellgrau (Aufrasterung 35%
schwarz) dargestellt werden.
18 Nur ausnahmsweise bei farbigem Untergrund:
Rotkreuz-Zeichen mit weißer „Outline“.
Bei Schwarz-Weiß-Wiedergabe muss das
Kreuz in hellgrau (35% schwarz gerastert)
wiedergegeben werden.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Auf der Dienst- und Einsatzbekleidung kommt das traditionelle Rundlogo noch zur AnWENDUNGŸ%SŸGILTŸINŸDERŸ±FFENTLICHKEITŸALSŸrOFÛZIELLESgŸ!BZEICHENŸ&OTOŸ2OLANDŸ(ÍRNER
Klassiker für die Kleidung:
Das DRK-„Rundlogo“
Das traditionelle DRK-Rundlogo ist eine mögliche Alternative für besondere Anwendungen,
bei denen sich das Kompaktlogo aufgrund seiner Form oder aus optischen Gründen nicht eignet
(z. B. runde Flächen). Vorrangig wird es auf der Dienstbekleidung eingesetzt.
Der Öffentlichkeit ist das Rundlogo seit Jahrzehnten insbesondere von der Dienstbekleidung
der DRK-Helfer bekannt und wird daher von
WJFMFO.FOTDIFOBMTEBTbPGGJ[JFMMFn%3,"Czeichen angesehen.
Diesen Status wollen wir sichern und eine
Verunsicherung der Bevölkerung durch ein
in der Form verändertes Abzeichen vermeiden (z. B. mögliche Irritationen bei der
Haus- und Straßensammlung).
Daher bleibt das Rundlogo bei der Dienstbekleidung erhalten. Andere Anwendungsbereiche sollten zu Gunsten des Kompaktlogos
reduziert werden.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Aufbau, Vermaßung und Farben
%BT3PUF,SFV[TUFIUJNNFSBVGXFJ·FN(SVOE6NEBT,SFV[XJSEEFS4DISJGU[VHb%FVUTDIFT
3PUFT,SFV[nJOTDIXBS[FO(SP·CVDITUBCFOJOEFS4DISJGUBSUb)FMWFUJDB/FVFn4DISJGUTDIOJUU
b#PMEnSVOEBOHFPSEOFU)JFSCFJTUFIUJOEFSPCFSFO)¼MGUFWPOMJOLTOBDISFDIUTEBT8PSU
b%FVUTDIFTnJOEFSVOUFSFOWPOMJOLTOBDISFDIUTb3PUFT,SFV[n%BT,SFV[TUFIUJNNFSJO
Rot, im Farbton Pantone 485 C oder HKS 13, HTML-Code #E60005 (bei Fahrzeugen RAL
b7FSLFISTSPUnPEFSb-FVDIUSPUn
%FS)JOUFSHSVOEEFTHFTBNUFO-PHPTJTUJNNFS
weiß. Es wird von einer feinen schwarzen Linie umrandet.
Bei schwarz-weißer Abbildung (sollte beim Rundlogo kaum vorkommen) darf das Kreuz niemals vollflächig schwarz wiedergegeben werden, sondern ist als Grauton (Aufrasterung 35%
schwarz) darzustellen.
A
½A
A
Bei dem Rundlogo bildet ein Quadrat des
Kreuzes den Abstand der Schriftgrundline zum
äußeren Kreis (A). Die Hälfte des Quadrates
bildet den Abstand von der Schriftgrundline zum
Kreuz (½ A).
Rund um das Logo ist eine „Schutzzone“ einzuhalten, die aus einem Quadrat des Kreuzes
gebildet wird.
Innerhalb dieser Zone dürfen keine Elemente an das
Logo rücken. Ausnahmen bilden hierbei die Abbildung des Rundlogos auf der Kleidung in Form
eines Aufnähers etc.
20 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
"EIŸDIESEMŸ'EB¾UDEŸBIETETŸSICHŸDIEŸBREITEŸ!UˆENܾCHEŸFÓRŸDENŸ%INSATZŸDESŸ,ANGLOGOSŸGERADEZUŸANŸ
&OTOMONTAGEŸ-IRKOŸ-IESEN
Das „Langlogo“ – wenn es
mal etwas mehr sein darf
In einigen wenigen Fällen kann es Sinn machen, einen besonders breiten Schriftzug einzusetzen,
z. B. auf Transparenten, großen Fahrzeugen, schmalen Flächen usw. Hierfür ist das Langlogo vorgesehen. Hier dominiert jedoch die Textbotschaft deutlich vor dem Rotkreuz-Zeichen. Daher sollte sich
die Anwendung des Langlogos auf wenige sinnvolle Ausnahmen beschränken.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Aufbau, Vermaßung und Farben
-JOLTOFCFOEFN,SFV[TUFIUJOTDIXBS[EFSFJO[FJMJHF4DISJGU[VHb%FVUTDIFT3PUFT,SFV[n
JOEFS4DISJGUBSUb)FMWFUJDB/FVFn4DISJGUTDIOJUUb#PMEn%FS"CTUBOE[XJTDIFO5FYUVOE
,SFV[FOUTQSJDIUEFS#SFJUFEFTLMFJOFOb[nJOb,SFV[n#BMLFOM¼OHFVOECSFJUFEFT;FJDIFOT"
FOUTQSFDIFOEFS)ÎIFEFTLMFJOFOb[n
Der Hintergrund des gesamten Logos soll immer weiß sein. Falls ausnahmsweise eine
Freistellung erfolgen muss (nicht empfohlen), ist das Kreuz mit einer weißen Outline (weißer
Rand um die Kontur) zu versehen, die ein Zehntel der Balkendicke des Kreuzes ausmachen muss.
Bei schwarz-weißer Abbildung darf das Kreuz niemals vollflächig schwarz wiedergegeben
werden, sondern ist als Grauton (Aufrasterung 35% schwarz) darzustellen.
%BTbBMUFn-BOHMPHPXBSBMTEBT4UBOEBSE-PHPLPO[JQJFSUVOENVTTUFGÔSWJFMF;XFDLF
geeignet sein, die jetzt durch das Kompaktlogo besser abgedeckt werden. In der damaligen Variante wurde die Laufweite der Schrift auf 63 Prozent gestaucht, um das RotkreuzZeichen möglichst groß darstellen zu können.
Das neue Langlogo ist nicht als Nachfolger des alten zu verstehen, sondern hat einen
völlig anderen Anwendungsbereich. Daher konnte nun zu Gunsten der Lesbarkeit auf
die unnatürliche Stauchung verzichtet werden.
A
In der Version des Langlogos entspricht die Höhe der Gemeinen
(Kleinbuchstaben) des Schriftzuges der Höhe eines Quadrates
des Kreuzes (A). Der Abstand zwischen Kreuz und Schrifzug
„Deutsches Rotes Kreuz“ entspricht der Breite des Buchstabens
„z“ von „Kreuz“.
Rund um das Logo ist eine „Schutzzone“ einzuhalten, die aus aus
einem Quadrat des Kreuzes gebildet wird. Innerhalb dieser Zone
dürfen keine Elemente an das Logo rücken.
22 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Unzulässige Darstellungen
der DRK-Logos
%INEŸVOLLÛ¾CHIGŸSCHWARZEŸ$ARstellung des Kreuzes ist verboten. Im Schwarz-Weiß-Druck
muss das Zeichen in grau (35%
schwarz) dargestellt werden.
Die Abstände zwischen Kreuz
und Wortmarke dürfen nicht
verändert werden.
Deutsches
Rotes
Kreuz
'HXWVFKHV
5RWHV
.UHX]
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Das „Spiegeln“ des Logos ist
nicht zulässig, weil hierdurch
die Wahrnehmung als feste
Wort-Bildmarke leidet.
Die Schriftart des Logos (Helvetica oder Arial) darf nicht durch
eine andere ersetzt werden.
Hier wurde zwar das Kreuz
weiß umrandet, der Hintergrund
ist aber zu dunkel für eine Freistellung. Hier muss das Logo
mit weißem Hintergrund verwendet werden.
Die Proportionen zwischen
Schrift und Kreuz dürfen nicht
verändert werden. Hier ist entweder das Kreuz zu groß oder
die Schrift zu klein.
Das Logo darf nicht auf „unruhigen“ Hintergründen freigestellt abgebildet werden, da es
nicht mehr gut wahrnehmbar
ist. Auch hier muss das Logo
mit weißem Hintergrund eingesetzt werden.
Grundsätzlich gilt:
Das Rotkreuz-Zeichen verlangt einen besonderen Respekt und steht für die kommerzielle Vermarktung nicht zur Verfügung. Daher ist es besonders wichtig, dass das Zeichen seiner Würde
entsprechend behandelt und nur in der angegebenen Form verwendet wird.
• Das Rotkreuz-Zeichen darf weder durch Übermalen oder Umformung noch durch Inversschriften und Farbverläufe verfremdet werden.
• Das rote Kreuz steht immer auf weißem Hintergrund.
• Das rote Kreuz darf niemals in Schwarz dargestellt werden.
• Proportionen, Anordnung oder Abstände der Logobestandteile dürfen nicht verändert werden.
• In Nationalen Gesellschaften darf das Rotkreuz-Zeichen nur in Verbindung mit dem Schriftzug
der nationalen Bezeichnung verwendet werden.
Weitere Richtlinien für die Verwendung des Wahrzeichen, zum Beispiel bei der Nutzung für Spenden und Social-Sponsoring-Kooperationen, können detailliert im Kommunikationshandbuch des
DRK nachgelesen werden.
24 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Die Hausschriften
des Deutschen
Roten Kreuzes
ner zweijährigen Übergangsfrist) ausschließlich die
4DISJGU b)FMWFUJDB /FVFn PEFS BVDI b/FVF )FMWFUJDBn
)JFSCFJIBOEFMUFTTJDIVNFJOF8FJUFSFOUXJDLBei der Aktualisierung des Erscheinungsbildes verr
lung des weltweit berühmten und äußerst beliebten
zichtet das DRK bewusst auf eine Profilierung durch 4DISJGULMBTTJLFSTb)FMWFUJDBnFJOFSTFSJGFOGSFJFOBVCFTPOEFSF4DISJGUFOb4DINVDLTDISJGUFOn
EJFJOEFO ßerordentlich klaren Schrift, die wegen ihrer hervorr
modernen elektronischen Medien nicht problemlos ragenden Lesbarkeit und Zeitlosigkeit schnell zum
einsetzbar sind.
Standard in vielen Anwendungsbereichen wurde.
Arial und Helvetica
Konsequent zu Ende gedacht, bedeutet dies auch:
Wir wollen nicht rDIEŸMITŸDERŸBESONDERENŸ3CHRIFTgg sein,
sondern rDIEŸ MITŸ DEMŸ BESONDERENŸ :EICHENg. Dies
spiegelt sich nun auch in unserem Erscheinungsbild
wider, das das Rotkreuz-Zeichen wieder deutlich in
den Vordergrund stellt.
Für den alltäglichen Gebrauch
Als Bildschirmschrift (und damit Schrift für den gesamten Alltagsschriftverkehr) ist „Arial“ zu verwenden, die als Standard-PC-Schrift (d. h. mit dem Betriebssystem, z. B. Windows) zur Verfügung steht.
Grafiker, Druckereien, Agenturen oder auch MacAnwender allgemein verfügen über diese Schrift
(siehe Anhang).
Verwendet werden ausschließlich die Schnitte:
• HelveticaNeue LT 55 Regular bzw. Roman
• HelveticaNeue LT 75 Bold
• HelveticaNeue LT 56 Italic
Die Standard-Schriftgröße beträgt 10 Punkt.
Mit dieser Schrift kann die gesamte Geschäftskorrespondenz – auf dem Papier und elektronisch –
abgewickelt werden.
Für Druckerzeugnisse
In den Logos, die als Datei zur Verfügung gestellt
werden, und für professionell gestaltete Druckerr
zeugnisse wird „Neue Helvetica“ verwendet.
Für Drucksachen sind standardisierte PC-Schriften
nicht geeignet. Dafür verwenden wir ab 2006 (mit ei%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(
Textbeispiele in der Schriftart „Arial“:
Überschrift VH14/ZA18 bold
Der Ursprung
Fließtext VH10/ZA14 regular
Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf Initiative des
Schweizer Kaufmanns Henri Dunant (Friedensnobelpreis 1901) nach
Mitteln, die bei der Schlacht von Solferino in Erscheinung getretenen
Unzulänglichkeiten der Sanitätsdienste bei den Streitkräften im Felde zu
beseitigen.
Auszeichnung VH10/ZA14 bold
Hierzu wird das Zeichen eines roten Kreuzes auf weißem Grund (die
Umkehr der Schweizer Flagge) als Erkennungszeichen der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege vorgeschlagen. 1864 wird
dieses Zeichen in der ersten Genfer Konvention festgeschrieben
und von allen Vertragspartnern anerkannt.
Auszeichnung VH10/ZA14 italic
Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf Initiative des
Schweizer Kaufmanns Henri Dunant (Friedensnobelpreis 1901) nach
Mitteln, die bei der Schlacht von Solferino in Erscheinung getretenen
Unzulänglichkeiten der Sanitätsdienste bei den Streitkräften im Felde zu
beseitigen.
Textbeispiele in der Schriftart
„HelveticaNeue LT 55 Roman“:
Überschrift VH14/ZH18 bold
Der Ursprung
Fließtext VH10/ZA14 regular
Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf Initiative des
Schweizer Kaufmanns Henri Dunant (Friedensnobelpreis 1901) nach
Mitteln, die bei der Schlacht von Solferino in Erscheinung getretenen
Unzulänglichkeiten der Sanitätsdienste bei den Streitkräften im Felde
zu beseitigen.
Auszeichnung VH10/ZA14 bold
Hierzu wird das Zeichen eines roten Kreuzes auf weißem Grund (die
Umkehr der Schweizer Flagge) als Erkennungszeichen der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege vorgeschlagen. 1864 wird
dieses Zeichen in der ersten Genfer Konvention festgeschrieben
und von allen Vertragspartnern anerkannt.
Auszeichnung VH10/ZA14 italic
Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf Initiative des
3CHWEIZERŸ +AUFMANNSŸ (ENRIŸ $UNANTŸ &RIEDENSNOBELPREISŸ Ÿ NACHŸ
-ITTELNŸ DIEŸ BEIŸ DERŸ 3CHLACHTŸ VONŸ 3OLFERINOŸ INŸ %RSCHEINUNGŸ GETRETENENŸ
5NZUL¾NGLICHKEITENŸDERŸ3ANIT¾TSDIENSTEŸBEIŸDENŸ3TREITKR¾FTENŸIMŸ&ELDEŸZUŸ
beseitigen.
VH = Versalienhöhe
ZH = Zeilenabstand
26 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Beispiele für Absatzformatierungen in der Schriftart HelveticaNeue
%FUBJMTTJFIF,BQJUFMb1VCMJLBUJPOFOn
Hauptüberschrift
negativ im Kasten
VH45/ZA50 bold
Überschrift grau
VH40/ZA44 bold
Überschrift grau
VH35/ZA39 bold
"ILDUNTERSCHRIFTENŸ6(:!ŸITALICŸKÍNNENŸ
AUCHŸRECHTSBÓNDIGŸGESETZTŸWERDEN
Überschrift VA24/ZA28 bold
Überschrift VA14/ZA18 bold
Hervorhebung / Überschrift VA10/ZA14 bold
(allein stehend linksbündig)
Hervorhebungen / Auszeichnung) VA10/ZA14 bold
(im Text im Blocksatz)
(ERVORHEBUNGŸ!USZEICHNUNGŸ6!:!ŸITALIC
IMŸ4EXTŸIMŸ"LOCKSATZ
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
p Aufzählungen
p haben einen roten Punkt
p und VH10/ZA14 regular
Text negativ im Kasten
VH10/ZA14 bold. Text negativ im Kasten VH10/ZA14
bold. Text negativ im Kasten.
VH10/ZA14 bold. Text negativ im Kasten.
Dies ist ein Beispiel für eine
Marginalie in rot, VH10/ZA14
bold, für besonders wichtige
Hervorhebungen und Hinweise
Geschäftspapiere
des Deutschen
Roten Kreuzes
Akzidenzen
6OUFS b"L[JEFO[FOn WFSTUFIU NBO
die Geschäftsvordrucke einer Orr
ganisation, also Briefbögen, bedruckte Umschläge, Visitenkarten
und Ähnliches.
Auch in diesem Bereich ist ein einheitlicher, professioneller Auftritt
XJDIUJHVNEJF.BSLFb%FVUTDIFT
3PUFT ,SFV[n XÔSEJH [V WFSUSFUFO
und die Zugehörigkeit zum Gesamtverband zu demonstrieren.
Für den Empfänger ist dies auch
FJO &DIUIFJUTNFSLNBM b%JFTFT
Schreiben stammt tatsächlich vom
Roten Kreuz, weil Briefe vom RoUFO,SFV[JNNFSTPBVTTFIFOn
DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. Musterstraße 12 12345 Musterstadt
0XVWHU¿UPD
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Der Kreisgeschäftsführer
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
-11
er.de
ter.de
Musterstadt, den 01.01.2006
Dolorera essectet, quamcommolor sent ipis num nonsed
hrer
Sehr geehrte Damen und Herren,
-11
uster.de
ercip exeros dolobore volor ing et vulputat luptat. Ut augait aci tet, vel eliqu
bla facidunt ut iure ming exeros el iustisit, cor init dipit utatet incipsu mmole
nit veriuscipis adignit venibh et at, sit ex ent volor si elesto odolore modolore
min eugiam, vendre tion vel dit autpatet ip estrud eliquis am, velit eum num
ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad
te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolorpe
raessis modolore eraessi.
Digna faccum illa faciliqui blaorperos
consed eugiat. Duipisl ing eugiam, v
commod euis ex eugue fact.
Vip estrud eliquis am, velit eum num
rilluptat la am, conse dolorer cidunt
nonse commy num irit in hendre dolo
Billa feu feugue feuis dio conse vent
numsan vel eros num velit nullum qu
quat.
Elis eu facipis dolobor sumsandio od
eumsan exer sequametuero delenia
core te conum zzriure modolenim du
zzriusto et adiatin henim venisit lam q
reet vercil diat eu feu feum ilit irilis do
Ure ea feugait alis esto delis ate tie e
cum dolore dolorem dipit nisim volen
Sie können viel Zeit und Geld
sparen, wenn Sie erscheinungsbildgerechte Geschäftsvordrucke
direkt bei der DRK-Service GmbH
bestellen, denn dort müssen S
nur noch die Adresse bzw. d
Text angeben, damit Ihre Papie
korrekt gedruckt werden könne
Sollten Sie dennoch auf ande
Produzenten zurückgreifen wolle
dienen Ihnen die nachfolgend
Muster und Vermaßungen zur pr
zisen Auftragserteilung und Erge
niskontrolle.
28
DRK-Kreisverband
Musterstadt e. V.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEE
sC
Geschäftsbrief
Geschäftsbrief Folgeseiten
Briefbogen
60
10
10
105
43,5
61,5
210
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Geschäftsbrief – Vermaßung
22
60
10
10
50
35
DRK-Kreisverband
Musterstadt e. V.
DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. Musterstraße 12 12345 Musterstadt
Der Kreisgeschäftsführer
0XVWHU¿UPD
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
58
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Tel. 000 123456-0
Fax 000 123456-11
www.DRK-muster.de
[email protected]
Ihre Nachricht
vom 00.00.2005
Ihr Zeichen
xy
Musterstadt, den 01.01.2006
Martin Muster
Kreisgeschäftsführer
Dolorera essectet, quamcommolor sent ipis num nonsed
43,5
Tel. 000 123456-0
Fax 000 123456-11
[email protected]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Muster Bank A
BLZ 000 000 00
Konto 0 000 000 000
Musterkasse B
BLZ 000 000 00
Konto 0 000 000 000
Muster Bankhaus C
BLZ 000 000 00
Konto 0 000 000 000
ercip exeros dolobore volor ing et vulputat luptat. Ut augait aci tet, vel eliqui
bla facidunt ut iure ming exeros el iustisit, cor init dipit utatet incipsu mmolenit veriuscipis adignit venibh et at, sit ex ent volor si elesto odolore modolore
min eugiam, vendre tion vel dit autpatet ip estrud eliquis am, velit eum num
ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad
te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolorpe
raessis modolore eraessi.
252
Digna faccum illa faciliqui blaorperos nisl ipis adit aci blandit ulputpat. Ureros
consed eugiat. Duipisl ing eugiam, velis nosto odipit nulla consequi ent am,
commod euis ex eugue fact.
61,5
Vip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci eu facilit wis
nonse commy num irit in hendre dolorpe raessis modolore eraessi.
Billa feu feugue feuis dio conse vent at ipsum zzrit nos nulla faccummy nostionumsan vel eros num velit nullum qui blam inibh et nim vulla aliquat. Um zzrit,
quat.
Elis eu facipis dolobor sumsandio odipsum adip ero consed et prat laore dunt
eumsan exer sequametuero deleniatue minim eugiametum venit lumsandre
core te conum zzriure modolenim duisi tem irit volorem vercincilis nos accum
zzriusto et adiatin henim venisit lam quam quamcommod dolore veriuscil doloreet vercil diat eu feu feum ilit irilis do odo od el eu facilla faccum dit, quisi.
Ure ea feugait alis esto delis ate tie estrud ex enit adion ullutpat lore et dit accum dolore dolorem dipit nisim volenisi eugait augue dolore commy nostie.
20
133,5
Firmierung: Arial Bold, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt
Adresstext: Arial, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Hervorhebung: Arial Bold, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Absenderzeile (Fenster): Arial, VH: 6 pt
Empfängeradresse (Fenster): Arial, 11 pt
Copy: Arial, VH: 11 pt
Betreffzeile: Arial Bold, VH: 11 pt
10
36,5
10
Abbildung in 55%
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
32 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Geschäftsbrief Folgeseiten – Vermaßung
60
10
10
45
Seite 2
Bla facidunt ut iure ming exeros el iustisit, cor init dipit utatet incipsu mmolenit veriuscipis adignit venibh et at, sit ex ent volor si elesto odolore modolore
min eugiam, vendre tion vel dit autpatet ip estrud eliquis am, velit eum num
ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad
te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolorpe
raessis modolore eraessi.
63
Digna faccum illa faciliqui blaorperos nisl ipis adit aci blandit ulputpat. Ureros
adion ut ex exerit augait luptat accum venisim zzriusto od eliquisis diam, quam,
consed eugiat. Duipisl ing eugiam, velis nosto odipit nulla consequi ent am,
commod euis ex eugue fact.
Billa feu feugue feuis dio conse vent at ipsum zzrit nos nulla faccummy nostionumsan vel eros num velit nullum qui blam inibh et nim vulla aliquat. Um zzrit,
quat.
Mit freundlichen Grüßen
43,5
Martin Muster
Kreisgeschäftsführer
DRK-Kreisverband Musterstadt e. V.
Anlage
61,5
20
133,5
10
36,5
10
Schrift: siehe Briefbogen 1. Seite
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Kurzbrief DIN lang
Darstellung verkleinert auf 65%
34
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Kurzbrief DIN lang – Vermaßung
40
20
50
30
20
32,5
20
10
10
$2++REISVERBAND
-USTERSTADTE6
18
-USTERSTRA”E
-USTERSTADT
4EL &AX
)HR3CHREIBENVOM
)HR:EICHEN
"EARBEITER!BTEILUNG
4ELEFON$URCHWAHL
$ATUM
9
6
4,5
$2++REISVERBAND-USTERSTADTE6-USTERSTRA”E-USTERSTADT
-ITDER"ITTEUM
WEITERE"EARBEITUNG
2àCKGABE
)HREN!NRUF
3TELLUNGNAHME
ZUR)NFORMATION
MIT$ANKZURàCK
58
8,5
-ITFREUNDLICHEM'RU”
22
103
Firmierung/Adresse/Betreffzeile:
Helvetica Neue Roman 55: VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Absender (Fenster):
Helvetica Neue Roman 55: VH: 6 pt
Tabellentext:
Helvetica Neue Roman 55: VH: 8 pt, ZAB: 12 pt
Grußtext:
Helvetica Neue Roman 55: VH: 7 pt
35
3,5
10
50
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand).
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 65 %
Linien: 0,5 pt, 35% Schwarz
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Telefax-Vordruck DIN A4
Telefax Vordruck – Vermaßung
60
10
10
DRK-Kreisverband
Musterstadt e. V.
35
Telefax
105
Name des Absenders/From
Bereich/Team/Department/Team
Telefonnummer/Phone Number
Faxnummer/Fax Number
Adresse/Address
Martin Muster
Musterbereich
000 123456-0
000 123456-11
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
01.01.2006
Datum/Date
0XVWHU¿UPD
030 12345678
Max Mustermann
1
Empfänger/To
Faxnummer/Fax Number
Zu Händen/Attention of
Seite(n) einschl. Titelseite/
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Dolorera essectet, quamcommolor sent ipis num nonsed
Sehr geehrte Damen und Herren,
ercip exeros dolobore volor ing et vulputat luptat. Ut augait aci tet, vel eliqui bla facidunt ut iure ming exeros el iustisit, cor init dipit utatet incipsu mmolenit veriuscipis
adignit venibh et at, sit ex ent volor si elesto odolore modolore min eugiam, vendre
tion vel dit autpatet ip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci.
61,5
252
Digna faccum illa faciliqui blaorperos nisl ipis adit aci blandit ulputpat. Ureros adion
ut ex exerit augait luptat accum venisim zzriusto od eliquisis diam, quam, consed
eugiat. Duipisl ing eugiam, velis nosto odipit nulla consequi ent am, commod euis
ex eugue fact.
Vip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat
la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy
num irit in hendre dolorpe raessis modolore eraess.
Digna faccum illa faciliqui blaorperos nisl ipis adit aci blandit ulputpat. Ureros adion
ut ex exerit augait luptat accum.Vip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud
eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem
nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolor.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Muster
Musterbereich
20
143,5
Firmierung: Arial Bold, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt
Headline: Arial Bold, VH: 18 pt
Absenderangaben: Arial, VH: 12 pt, ZAB: 14 pt
(Übersetzungen in Arial Kursiv)
Empfängerangaben:
Arial Bold, VH: 12 pt, ZAB: 14 pt
(Übersetzungen in Arial Bold Kursiv)
Betreffzeile: Arial Bold, VH: 11 pt, ZAB: 13 pt
Das DRK-Logo ist in die Dateivorlage (z. B. Word)
eingearbeitet und kann mit ausgedruckt werden.
Copy: Arial, VH: 11 pt, ZAB: 13 pt
Abbildung in 55%
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Presseinformation DIN A4
Presseinformation – Vermaßung
60
10
10
35
DRK-Kreisverband
Musterstadt e. V.
Presseinformation
105
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Tel. 000 123456-0
Fax 000 123456-11
www.DRK-muster.de
[email protected]
Tue dit am, conse volent eraeseq
uismolorero delesen dipisi.
Ansprechpartner
DRK-Pressestelle:
Meike Muster
Tel. 000 00000-000
[email protected]
Musterstadt, den 00.00.2006
000/2006
Feuis alit er at, quam ea conse feuipis adio odolore consequate ming
ex eugait vulluptatisi bla auguerc iliquat ut aci tat. Ut praesse tismod
magnibh eriuscillam vent luptatis nit iurem. Nos nisim illutpat.
43,5
Metue feuis nulla aliquisis alit accum ad tie facin henit non henibh euissit doluptat, sit irit venim vel del ut ut niametum ing etue eugiamet in
velit aci tat ver sim vercilis aliquisit praesse conullan eniamet nis nim
ad molorperat. Ut vent ad modip et ing eum alis ero commy non ullaor
sit aliquisim vel ero ea at. Im dolor sis eu feugiam consequam alisis augiatie modo odolore molorperos enibh enibh er summy nostrud magnis
dion ero diam, velit ut veros delestrud tem velit alit nos nonsequ ipismolobor ip endre facidunt luptatin vercin utpat vel do dit augiat.
61,5
Feu feummy num dip endrero consect etuerostrud tio dipsumsandre eu
faci eugiamet lore feu facipit iriure magna faccumsandre feuguer aesting el eugue ver sed dolutpat volore venis dolorti smodip eum zzriliq
uissed tat lobor sim ing et non vercin ulluptat non volutet, commod min
verit vulpute dunt etue min ute commy nim essi bla faccum num velent
lamet utat lor sed dolorpero dolorem vullaorperos adit eum elisi ex et
dolortionse tio od molutem incillu tating erit lutet, velit am, conseniat
ilis aliscidunt exercip euisi ea adiam quis nibh et alit praesendit nim irit
prat wisi.
Laore dunt nos nulluptat lor sequat. Tum adigna alisim quamet lum
vulputat augiamet lum zzrit lorem er adiam zzriustrud dignim velesto
dolessed min hent wisim quat ilit, quis eugiam velit wissed et, quam
volore tem eu facillaore facipit pratio et aliquat. Isl diam eugue euguer
in er init irit eummy nim irilit vel euisi.
Die sieben Grundsätze
der Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung
• Menschlichkeit
• Unparteilichkeit
• Neutralität
• Unabhängigkeit
• Freiwilligkeit
• Einheit
• Universalität
Siscillam, qui blametue euguer aliquat, si. Andip eum velenis doleniam
amet at lorem del utatis nim vel dunt wissequis nonsequis ad del irilit laore tisi blaore doloreet inisim zzrit nulputatue tem nostrud magniat.Tue
tat, qui et volorti onulla adigna am venim zzrit dolorperos alit num.
10
20
120
Firmierung: Arial Bold, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt
Adresstext/Grundsätze: Arial, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Hervorhebung: Arial Bold, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Headline: Arial Bold, Vh: 30, ZAB: 36 pt
Betreffzeile: Arial Bold, VH: 16 pt, ZAB: 18 pt
Copy: Arial, VH: 11 pt, ZAB: 15 pt
23,5
36,5
10
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 55 %
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Visitenkarten Euroformat 85 x 55 mm
Darstellung in Originalgröße
40
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Visitenkarten – Vermaßung
5
45
30
5
5
55
-ARTIN-USTER
-USTERSTRA”E
-USTERSTADT
4EL &AX MUSTER $2+MUSTERDE
WWW$2+MUSTERDE
,ANDESGESCHËFTSFàHRER
$2+,ANDESVERBAND
-USTERE6
5
85
5
45
30
5
5
55
-USTERSTRA”E
-USTERSTADT
4EL &AX MUSTER $2+WASSERWACHT
MUSTERDE
WWW$2+WASSERWACHTMUSTERDE
-EIKE-USTER
"EREITSCHAFTSLEITERIN
$2+7ASSERWACHT
-USTERSTADT
5
85
Name: Helvetica Neue Bold 75:
VH: 8 pt, ZAB: 9 pt
Funktion/Firmierung/Adresse:
Helvetica Neue Roman 55: VH: 7 pt, ZAB: 9 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand).
Die Höhe des Adressblocks linke Spalte bestimmt die Aufhängung in der rechten Spalte mit
Namen, Funktion und Firmierung. Name und
Funktion sind an der ersten Zeile und die letzte
Zeile der Firmierung ist immer an der letzten
Zeile des Adressblocks (= untere Kante des Satzspiegels) ausgerichtet.
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 100 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Alternativen mit Langlogo
Darstellung Brief verkleinert auf 80%, Karten Originalgröße
Briefbogen DIN A4 mit Langlogo – Vermaßung
68
20
25
105
43,5
61,5
210
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Geschäftsbrief mit Langlogo
20
68
13
20
25
50
DRK-Kreisverband Musterstadt e. V.
DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. Musterstraße 12 12345 Musterstadt
22,6
0XVWHU¿UPD
0D[0XVWHUPDQQ
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Aktenzeichen
14
11
Bereich
Bei Beantwortung bitte angeben
Ihr Schreiben
Ihr Zeichen
Bearbeiter/in
Durchwahl
'DWXP
E-Mail
SPT))S.VTUFSNBOONVTUFSNBOO!ESLEF
Situs vilate is ita bernit
43,5
Sehr geehrte Damen und Herren,
aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in
excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus.
61,5
Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in
excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam
vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim
de curibus. Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam
iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti,
nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero
validaverim de curibus.
Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in
excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam
vincero validaverim de curibus.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Kreisgeschäftsführer
Anlagen
Anschrift
Postfach 12345
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Telefon 000 123456-0
Telefax 000 123456-11
Internet www.DRK.de
Banken
Muster Bank A (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000
Musterkasse B (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000
Musterkasse C (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000
10
210
Firmierung: Arial Bold, VH: 11 pt, ZAB: 11 pt
Absenderzeile (Fenster): Arial, VH: 6 pt, ZAB: 7 pt
Empfängeradresse (Fenster):
Arial, 11 pt, ZAB: 13 pt
Absenderangaben/Betreff: Arial, VH: 7 pt
Copy: Arial, VH: 11 pt
Betreffzeile: Arial Bold, VH: 11 pt
Absender/Fuß: Arial/Arial Bold: VH: 7 pt, ZAB:
7 pt, 3 oder 4Textblöcke möglich, in der Breite
vermittelt
44 Linien: horizontal: 1 pt, grau (25% schwarz)
senkrecht: 0,3 pt, schwarz
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 55%
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Briefbogen Schwesternschaft mit Langlogo
20
68
13
20
25
105
43,5
61,5
210
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Geschäftsbrief Version Schwesterschaft mit Langlogo
20
68
13
20
25
Verband der Schwesternschaften
vom Deutschen Roten Kreuz e.V.
50
Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V.
Musterstraße 12 12345 Musterstadt
22,6
0XVWHU¿UPD
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Aktenzeichen
14
11
Bereich
Bei Beantwortung bitte angeben
Ihr Schreiben
Ihr Zeichen
Bearbeiter/in
Durchwahl
E-Mail
Datum
SPT))S.VTUFSNBOONVTUFSNBOO!ESLEF
Situs vilate is ita bernit
43,5
Sehr geehrte Damen und Herren,
aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in
excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus.
61,5
Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in
excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam
vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim
de curibus. Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam
iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti,
nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero
validaverim de curibus.
Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in
excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam
vincero validaverim de curibus.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Kreisgeschäftsführer
Anlagen
Anschrift
Postfach 12345
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Telefon 000 123456-0
Telefax 000 123456-11
Internet www.DRK-schwesternschaften.de
Banken
Muster Bank A (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000
Musterkasse B (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000
Musterkasse C (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000
10
210
Verbandsname: Arial Bold, VH: 11 pt, ZAB: 11 pt
Absenderzeile (Fenster): Arial, VH: 6 pt, ZAB: 7 pt
Empfängeradresse (Fenster):
Arial, 11 pt, ZAB: 13 pt
Absenderangaben/Betreff: Arial, VH: 7 pt
Copy: Arial, VH: 11 pt
Betreffzeile: Arial Bold, VH: 11 pt
Absender/Fuß: Arial/Arial Bold: VH: 7 pt, ZAB:
7 pt, 3 oder 4 Textblöcke möglich, in der Breite
vermittelt
46 Linien: horizontal: 1 pt, grau (25% schwarz)
senkrecht: 0,3 pt, schwarz
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Visitenkarten 85 x 55 mm mit Langlogo – Vermaßung
5
35
40
5
13
$2+,ANDESVERBAND
-USTERE6
9
-ARTIN-USTER
,ANDESGESCHËFTSFàHRER
55
-USTERSTRA”E
-USTERSTADT
4EL &AX MUSTER $2+MUSTERDE
WWW$2+MUSTERDE
5
85
5
10
25
40
5
13
$2+3CHWESTERNSCHAFT
-USTERSTADTE6
9
-EIKE-USTER
55
/BERIN
-USTERSTRA”E
-USTERSTADT
4EL &AX MUSTER $2+SCHWESTERNSCHAFT
MUSTERDE
WWW$2+SCHWESTERNSCHAFT
MUSTERDE
5
85
Name:
Helvetica Neue Bold 75: VH: 9 pt, ZAB: 10 pt
Funktion:
Helvetica Neue Roman 55: VH: 7 pt, ZAB: 10 pt
Firmierung/Adresse:
Helvetica Neue Roman 55: VH: 7 pt, ZAB: 7 pt
Adressblocks an der unteren Kante des Satzspiegels ausgerichtet.
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand).
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Name und Funktion sind immer mit der Oberlinie bei 22 mm von oben und die letzte Zeile des
Abbildung in 100 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN lang
10
40
10
x
x
$EUTSCHES2OTES+REUZE6
'ENERALSEKRETARIAT
#ARSTENNSTRA”E
"ERLIN
110
220
10
46
40
10
x
x
$2+3CHWESTERNSCHAFT
-USTERSTADTE6
-USTERSTRA”E
-USTERSTADT
110
220
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 65 %
48 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN lang, Fenster
20
40
10
110
220
20
25,2
40
10
110
220
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 65 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN C5
10
40
10
x
x
$EUTSCHES2OTES+REUZE6
'ENERALSEKRETARIAT
#ARSTENNSTRA”E
"ERLIN
162
229
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 60 %
50 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN C5 mit Zusatzlogo
10
46
40
10
x
x
$2+7ASSERWACHT-USTERSTADT
-USTERSTRA”E
-USTERSTADT
162
229
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 60 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN C5, Fenster
20
40
10
162
229
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 60 %
52 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN C5, Fenster mit Zusatzlogo
20
25,2
40
10
162
229
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 60 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN C4
10
40
10
$EUTSCHES2OTES+REUZE6
'ENERALSEKRETARIAT
#ARSTENNSTRA”E
"ERLIN
229
324
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 45 %
54 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN C4 mit Zusatzlogo
10
46
40
10
$2++REISVERBAND
-USTERSTADTE6
*UGENDROTKREUZ
-USTERSTRA”E
-USTERSTADT
229
324
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 45 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN C4, Fenster
20
40
10
324
229
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 45 %
56 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Umschlag DIN C4, Fenster mit Zusatzlogo
20
25,2
40
10
324
229
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 45 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Adressaufkleber 148 x 100 mm
Abbildung in Originalgröße
5
15,5
19,5
103
5
5
12,5
5
DRK-Landesverband Muster e.V.
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
100
5
148
Absender:
Arial oder HelveticaNeue Regular,
VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Gesamtbreite des Logos 40 mm
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
58 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Empfehlungskarte 120 x 60 mm
Abbildung in Originalgröße
Mit freundlicher Empfehlung
82
4
30
4
4
18
Mit freundlicher Empfehlung
60
DRK-Landesverband
Muster e. V.
34
Musterstr. 12
12345 Musterstadt
Tel.: 000 000000-000
Fax: 000 000000-000
E-Mail: [email protected]
4
120
Absender:
HelveticaNeue Bold,
VH: 7 pt, ZAB: 9 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand)
Vermaßungen in mm
Adressangaben:
HelveticaNeue Regular,
VH: 7 pt, ZAB: 9 pt
Gesamtbreite des Logos 30 mm
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Namensschilder 90 x 60 mm
Abbildung in Originalgröße
Meike Mustermann
DRK-Kreisverband Musterstadt
Kreisbereitschaftsleiterin
5
32
48
5
5
10
5
60
Meike Mustermann
DRK-Kreisverband Musterstadt
Kreisbereitschaftsleiterin
35
5
90
Name: Arial Bold, VH: 16 pt, ZAB 20 pt
Gliederung/Einrichtung: Arial Bold, VH: 12 pt,
ZAB 16 pt
Funktion: Arial Bold, VH: 12 pt, ZAB 16 pt
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in Originalgröße
Textrahmen: 35% grau, ohne Kontur, Innenabstand oben 2,5 mm, links/rechts/unten 2 mm
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand).
60
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Bildschirm-Präsentationen
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Bildschirm-Präsentationen – Vermaßung Titelseite
20
20
20
20
86
50
54,5
18
254
Querformat, Titelfolie
Firmierung: Arial, VH: 13 pt, ZAB: 1-zeilig
Headline: Arial Bold, VH: 32 pt, ZAB: 1-zeilig,
vor einem Absatz: 0,2-zeilig
Subline: Arial Bold, VH: 18 pt, ZAB: 1-zeilig,
vor einem Absatz: 0,4-zeilig
Linien: 0,75 pt, RGB: 178/178/178
62 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Bildschirm-Präsentation – Vermaßung Folgeseiten
20
20
33
40
19
138,5
5
8
5
20
140
49
25
20
Querformat, Folie
Adresstext: Arial, VH: 7 pt, ZAB: 1-zeilig
Headline: Arial Bold, VH: 24 pt, ZAB: 0,9-zeilig,
vor einem Absatz: 0,4-zeilig
Copy: Arial, VH: 20 pt (Ausgangsgröße),
ZAB: 1-zeilig, vor einem Absatz: 0,4-zeilig
Hervorhebungen: Arial Bold, 20 pt
(Ausgangsgröße)
Aufzählungen (Punkte/Ziffern):
Arial, VH: 20 pt, Rot
Fußzeile/Titel: Arial, VH: 7 pt, ZAB: 1-zeilig
Linien: 0,75 pt, RGB: 178/178/178
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand).
Vermaßungen in mm
(bezogen auf die Originalgröße)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen
des Deutschen
Roten Kreuzes
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
ar erkennbar sein
e Zugehörigkeit zum Deutschen Roten Kreuz
nen Blick erkennbar zu machen, haben unseblikationen den gleichen Grundaufbau (Raster),
VOEb"CTFOEFSnTUFIFOJNNFSBOEFSHMFJDIFO
Dies schafft einen hohen WiedererkennungsBVG EFO FSTUFO #MJDL q BMMF 7FSÎGGFOUMJDIVOHFO
ObXJFBVTFJOFN(VTTn
och bietet das sechsspaltige Grundraster zahlVariationsmöglichkeiten. Der klar strukturierte
u und die problemlose Reproduzierbarkeit err
möglichen es auch, kleine Auflagen erscheinungsCJMEHFSFDIUFS 1VCMJLBUJPOFO NJU EFO b#PSENJUUFMOn
einer Rotkreuz-Gliederung (z. B. eines Ortsvereins)
selbst zu erstellen.
Das Grundraster und Gestaltungsvorschläge sehen
Sie auf den nächsten Seiten. Muster-Satzdateien für
Profis im InDesign-Format werden als Ergänzungslieferung angeboten. Dies erleichtert die Zusammenarbeit mit Agenturen und spart Zeit (und damit bares
Geld) für die Grundeinrichtung.
64
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Gestaltungsrichtlinien
für Publikationen
Diese Textbeschreibung richtet sich als
SCHNELLEŸ)NFORMATIONŸANŸDIEŸ'ESTALTUNGSPROÚSŸ
alle hier erläuterten Vorgaben werden auf den
N¾CHSTENŸ3EITENŸAUCHŸGRAÚSCHŸDARGESTELLTŸ
Satzspiegel
Textlayout
Seitenränder oben/unten 15 mm, rechts/links 20 mm
6 Spalten, Spaltenabstand: 5 mm
Grundlinienraster beginnend bei 1 mm, 14 pt
Headlines gibt es in fünf Stufen:
Im Kasten negativ weiß, grau ohne Kasten (Headline 3, 4, 5) und im Bereich der Copy: schwarz
(Headline 1, 2).
Innenseitenlayout
Die Titelgestaltung wird nach innen übertragen:
1/3-Aufteilung oben zu 2/3-Aufteilung unten.
Oben können hauptsächlich Kapitel-Headlines und
Bilder Platz finden, unten hauptsächlich Texte, Kästen und Bilder. Je Nach Kapitel-Struktur kann mit
einem Headline-Kasten oben begonnen werden und
anschließend Headlines ohne Kasten oder im Copytext mitlaufend gesetzt werden.
Copytext fließt im Grundlinienraster in verschiedenen Spaltenbreiten. Hervorhebungen bzw. Sublines sind durch den fetteren Schriftschnitt in gleicher
Größe möglich.
Marginalien werden in drei Formen eingesetzt:
Grauer Kasten mit negativ weißer Schrift, schwarz
ohne Kasten (steht alleine in der Spalte, ohne Text
ober- und unterhalb der Marginalie) und rot ohne
Kasten (mit Text ober- und unterhalb der Marginalie).
&JO VOTJDIUCBSFS b3PUFS 'BEFOn GÔISU BO EFS 5FJMVOH Dadurch werden vielfältige Möglichkeiten der Kennder Seite entlang. Im Seitenlayout sollen immer wie- zeichnung von Inhalten ermöglicht.
EFS EFVUMJDI &MFNFOUF BO EJFTFN b3PUFO 'BEFOn
aufgehängt werden: Headline im grauen Kasten, Aufzählungen werden durch rote Punkte gekennHeadline ohne Kasten, Bilder ober- und unterhalb, zeichnet, der Text wird durch Tabs eingerückt.
Marginalien-Kästen, Copy-Text usw. Dadurch ist eine
Mischung der unterschiedlichen Elemente möglich. Seitenzahlen sind wie der Kolummnentitel am unteren
Text kann über die gesamte Seite eingesetzt werden, Ende der Seite zu finden: Seitenzahlen immer außen,
weiße Flächen sind erlaubt.
Kolummnentitel immer innen.
Sechs Spalten bestimmen das Layout in der Breite:
Text kann in bis zu sechs Spalten gesetzt werden,
unterschiedliche Spaltenbreiten können miteinander
gemischt werden. Bilder werden ebenfalls im Spaltenraster eingesetzt.
Vermaßungen werden mit Linien und dazugehörigem
Text umgesetzt. Zur deutlichen Unterscheidung zum
vermaßten Logo, Layout etc. sind diese immer in rot.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Schrift
Kolummnentitel:
Italic, VH 8 pt, schwarz, Platzierung innen
Helvetica Neue bzw. HelveticaNeue LT
4DIOJUUF3FHVMBS3PNBO
*UBMJD#PME
Hersteller: Linotype Library GmbH
Bildunterschriften:
Italic, 8 pt, ZAB 14 pt, schwarz, Platzierung
linksbündig (ggf. auch rechtsbündig) unter Bild
Absatzformate
Auszeichnungen:
Bold oder Italic, VH 10 pt, ZAB 14 pt, schwarz
Angaben in Versalhöhe (VH) und
Zeilenabstand (ZAB)
Copy:
VH 10 pt, ZAB 14 pt, schwarz, Blocksatz
Aufzählungen:
VH 10 pt, zentrierte Punkte in rot, grau oder
schwarz, Tabulator: 4,5 mm
Vermaßung:
VH 10 pt, ZAB 14 pt, rot, zentriert
Alle Texte sind am Grundlinienraster aufgehängt,
Headlines jeweils nur mit der ersten Zeile.
Farben (in Anlehnung an die Logo-Farben)
Subline:
VH 10 pt, ZAB 14 pt, schwarz
Headline 1:
VH 45 pt, ZAB 50 pt, grau oder negativ weiß
JN,BTUFOb)FBEMJOF,BTUFOn
MJOLTCÔOEJH
Rot:
Schwarz:
Grau:
100 % Magenta, 100% Yellow
100% Schwarz
35% Schwarz
Kästen
Headline 2:
VH 40 pt, ZAB 44 pt, grau oder negativ weiß
JN,BTUFOb)FBEMJOF,BTUFOn
MJOLTCÔOEJH
Headline 3:
VH 35 pt, ZAB 39 pt, grau oder negativ weiß
JN,BTUFOb)FBEMJOF,BTUFOn
MJOLTCÔOEJH
Headline 4:
VH 24 pt, ZAB 28 pt, schwarz, linksbündig
Headline 5:
VH 14 pt, ZAB 18 pt, schwarz, linksbündig
Headline-Kasten:
Aufhängung immer am Satzspiegel oben,
#SFJUFTQBMUJH)ÎIFNN
Farbe: grau, Typo: negativ weiß
Aufhängung im Kasten: Abstand rundum 5 mm
Marginalien-Kasten:
Aufhängung in den Spalten, am Grundlinienraster
ausrichten, Breite: 2-spaltig, Höhe je nach Inhalt,
Farbe: grau, Typo: negativ weiß
Aufhängung im Kasten: Abstände oben: 2 mm,
unten, rechts + links: 2,5 mm
Text Kasten/Marginalien:
VH 10 pt, ZAB 14 pt, negativ weiß
JNHSBVFO,BTUFOb.BSHJOBMJFO,BTUFOn
TDIXBS[&JO[ÔHFXJFb.BSHJOBMJFO,BTUFOnLFJO
Bilder
Text ober- oder unterhalb der Marginalie) oder rot
&JO[ÔHFXJFb.BSHJOBMJFO,BTUFOn;FJMFO"CTUBOE Aufhängung oben und unten am Grundlinienraster,
rechts und links am Spaltenraster,
zum Text ober- oder unterhalb), linksbündig
#SFJUFX¼IMCBSJOEFS4QBMUFOCSFJUFWPOq4QBMUFO
Höhe: nach Bedarf, kein Rahmen (wenn notwendig:
Seitenzahl:
Rahmen 0,5 pt, schwarz)
VH 8 pt, schwarz, Platzierung außen
66 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN A4 hoch
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
Publikationen, DIN A4, Titel Raster
10
5
50
10
10
!BSENDERANGABEN
MAXIMALZEILIG
32,5
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
5
190
x
12
210
Titel 6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 190 x 47,5 mm,
Farbe: 35 % Schwarz
Bildbereich: 190 x 190 mm
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt,
max. 3 Spalten breit
68 Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 55 pt, ZAB: 60 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen, DIN A4, Innenseiten
20
5
20
15
5
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
Mindestabstand
3ECONSEQUIPITQUIPISSEQUI
TATQUISSENTNITVELEUGUERA
ESTIONWESATNUK
HENDREETPRAESENDIODELIRIUSCIPITILLAOREETADTEDOLORTIEMODMINISACI
EAFEUFACCUMSANHENITVELIQUAMDIATINHENIAMCONSEFACIPERODELIN
HENIBHEUMDUISCITATINCIPSUMVOLORSUSCIEXETIRITVELDOLUMSANDIG
NITNUMMYNIBHERCILEUFEUISISERILITATUEMODOLENIMEUGAITVENTVENIM
QUAMDUISNULLAMETWISITVELITAMETLUTPAT!DIPSUSTODOCOREMINCINCILIS
NOSTODOLORSUMVELISI
.OSTODOLOREETIPISMODOCONUMNISENDIPITLORTIONSEQUISLUTATILITDOLENT
VELISADMAGNIMIRILDUNTLUPTATVELDOLORSI%TUMIPISLETUMMYNIBHERILISL
ULLUPTATEXEAAMCONSECTETIONSETIECORIPISISITNIBHERITNONSEQUATVE
LESTRUDESTRUDMOLOREMODOLOREMQUISNONSEDMAGNACONSEQUATUERCI
LLANDREDOLOREMINUTPATETUMNOSTINCINIBHEROODIPSUMZZRITLANDIGNIBH
EXERIUREROSNIAMVOLESSENISLUTAT%TAUTIPITEXEUGIATIUSCIDUISNIMDIO
DUNTVOLORECORSUMEUMSANENIAMETUEROODOLOREMVOLORATLUTDOLUM
DOLUTEAFEUMMODIPSUMMODIONULPUTLORADIAMCONSENTLUMMODIOERCI
TETWISNIMINUTEEUGAITELULLAOREEXEROSNUMSANUTVELEUMDELIRIUSCILIT
AUTNIMIUREERAT5TWISI
DOLOREDOLUTETEMALITLOBORPEROST
RUD DOLORTIN HENIAMCORE EUGIAM
ALIT PRAT CORPER SUM DIP EUISL UL
PUTPATIEEUGUERSENTVELISALISMOD
OLORTIN UTE DOLORE VOLUPTAT ULLAORE
TAT VER SUSTIS NOS NIAMETUMMY
NOSTINISI
.OSTO DOLOREET IPISMODO CONUM
NIS ENDIPIT LORTION SEQUISL UTAT ILIT
DOLENT VELIS AD MAGNIM IRIL DUNT
LUPTATVELDOLORSI%TUMIPISLETUM
MY NIBH ERILISL ULLUPTAT EX EA AM
CONSECTETIONSETIECORIPISISITNIBH
ERIT NONSEQUAT VELESTRUD ESTRUD
MOLORE MODOLOREM QUIS NONSED
MAGNA CONSEQU ATUERCI LLANDRE
DOLOREMINUTPATETUMNOSTINCINIBH
EROODIPSUMZZRITLANDIGNIBHEXERI
UREROSNIAMVOLESSENISLUTAT
5D DEL DO DEL DIGNISL UTPAT $UIP EXERAT AUT DO CONSEQUI ENDIPIT INIT
VELENTLUPTATNONSEMINULLANEXENISLDELISLDOLUTATEMDOLUPTATIECONUM
MYNISNIMNISCINEUGUEMODMAGNAFACINENIMILITVOLUPTATPRAESSENIM
INGENTALIQUATEMVENDREMVELENIMELISAUTEDELIQUISIMDUNTLAFACINGET
QUATSUSTOCONSENIMVULLAFEUGAITNULPUTEMESTISNIAMDOLUPTATQUAT
5TLORTISITWISMODMINGERSEFACIDUNTPRATSENDREFEUGIAMETCONSEDIT
ESEDDITLUPTATETETACILIQUITIONULLAFACILLAMDOLOREETPRAESETATINULLAMCO
MMODOLUMMY NIS ACILLANDION EXERIL IPIT DUI BLAM DOLOR SUSTO DIPISMO
%T AUT IPIT EX EUGIAT IUSCIDUIS NIM
DIO DUNT VOLORE COR SUM EUMSAN
ENIAMETUEROODOLOREMVOLORATLUT
DOLUM DOLUT EA FEUMMOD IPSUM
MO DIONULPUT LOR ADIAMCONSENT
LUMMODIO ERCI TET WIS NIM IN UTE
EUGAITELULLAOREEXEROSNUMSANUT
VEL EUM DEL IRIUSCILIT AUT NIM IURE
0ATNONUTEMINCITINHENIMIUREETUMQUAMCOMMY
+OLUMMNENTITEL
15
Mindestabstand
210
6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Headline-Balken/Bildbereich: 190 x 75 mm
Headline:
Helvetica Neue Bold 75: VH: 45 pt, ZAB: 50 pt,
negativ weiß
Headline 2:
Helvetica Neue Bold 75: VH: 24 pt, ZAB: 28 pt,
schwarz
Copy:
Helvetica Neue Roman 55: VH: 10 pt, ZAB: 14 pt
Hervorhebungen:
Helvetica Neue Bold 75: VH: 10 pt, ZAB: 14 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen, DIN A4, Rückseite
10 5
50
10
10
32,5
5
WWW$2+DE
42,5
$EUTSCHES2OTES+REUZE6
'ENERALSEKRETARIAT
#ARSTENNSTR
"ERLIN
4ELEFON
4ELEFAX %-AILMUSTER $2+DE
210
6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 190 x 47,5 mm
Absenderbereich: 190 x 195 mm
Grundlinienraster: 14 pt, beginnend ab 1 mm
Internetadresse (im Headline-Balken):
Helvetica Neue Bold 75: VH: 24 pt, ZAB: 28 pt
Absender:
Helvetica Neue Bold 75: VH: 10 pt, ZAB: 14 pt
Helvetica Neue Roman 55: VH: 10 pt, ZAB: 14 pt
Beginnend auf der 2. Grundlinie unter dem
Headline-Balken
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECOREWASENT
KERKILUSTRAM
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
Gestaltungsbeispiele DIN A4 innen
Der sechsspaltige Aufbau unserer Publikationen m
EFNHFEBDIUFObSPUFO'BEFOnOBDIEFNPCFSFO4
tendrittel eröffnet eine weitreichende gestalterisc
Freiheit, ohne die Gesamtlinie des DRK-Ersch
nungsbildes zu verlassen.
In diesem Raster ist sowohl eine platzsparend
sachliche als auch eine lockere, eher künstlerisc
Gestaltung möglich.
Die nachstehenden Beispiele sollen veranschau
chen, welche Möglichkeiten bestehen und als Anr
gung für die eigene Umsetzung oder als Vorlage f
Agenturen dienen.
Die genauen Vermaßungen finden Sie im Kapitel
b1VCMJLBUJPOFOnEJFTFT)BOECVDIT
Abbildung
g rechts:
"EISPIELŸFÓRŸEINEŸBESONDEREŸ)NNENSEITEŸ
Z " )MPRESSUM 6ORWORT O ¢
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
)GNISIBLAOREMINGETEUGAIT
LUTATINHENIMNIMVELIQUI
SMOLOBOREDUIBLACOMMO
LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA
AUGAITVENIBHETPRATREET
QUATDOLORACINEUGAITALIT
DOLOREETSECTETQUATUM
ESTIE)GNISIBLAOREMINGET
EUGAITLUTATINHENIMNIM
VELIQUISMOLOBOREDUIBLA
COMMOLOREMINIBHEXEROSTO
CONULLAAUGAITVENIBHETPRAT
"ORSUGMOLOREWASET
INHENDISECORE
)GNISIBLAOREMINGETEUGAIT
LUTATINHENIMNIMVELIQUI
SMOLOBOREDUIBLACOMMO
LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA
AUGAITVENIBHETPRATREET
QUATDOLORACINEUGAITALIT
DOLOREETSECTETQUATUM
ESTIE)GNISIBLAOREMINGET
EUGAITLUTATINHENIMNIM
VELIQUISMOLOBOREDUIBLA
COMMOLOREMINIBHEXEROSTO
)GNISIBLAOREMINGETEUGAIT
LUTATINHENIMNIMVELIQUI
SMOLOBOREDUIBLACOMMO
LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA
AUGAITVENIBHETPRATREET
QUATDOLORACINEUGAITALIT
DOLOREETSECTETQUATUM
ESTIE)GNISIBLAOREMINGET
EUGAITLUTATINHENIMNIM
VELIQUISMOLOBOREDUIBLA
COMMOLOREMINIBHEXEROSTO
CONULLAAUGAITVENIBHETPRAT
REETQUATDOLORACINEUGAIT
)GNISIBLAOREMINGETEUGAIT
LUTATINHENIMNIMVELIQUI
SMOLOBOREDUIBLACOMMO
LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA
AUGAITVENIBHETPRATREET
QUATDOLORACINEUGAITALIT
DOLOREETSECTETQUATUM
)GNISIBLAOREMINGETEUGAIT
LUTATINHENIMNIMVELIQUI
SMOLOBOREDUIBLACOMMO
LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA
AUGAITVENIBHETPRATREET
QUATDOLORACINEUGAITALIT
SMOLOBOREDUIBLACOMMO
)GNISIBLAOREMINGETEUGAIT
LUTATINHENIMNIMVELIQUI
SMOLOBOREDUIBLACOMMO
LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA
AUGAITVENIBHETPRATREET
QUATDOLORACINEUGAITALIT
DOLOREETSECTETQUATUM
ESTIE)GNISIBLAOREMINGET
EUGAITLUTATINHENIMNIM
VELIQUISMOLOBOREDUIBLA
COMMOLOREMINIBHEXEROS
Publikationen DIN A5 hoch
Darstellung verkleinert auf 80%
5TULPUTEWANTDELIQUATUER
KISERSITALISWESDAM
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN A5, Titel
6 3
4
36
6
6
$2++REISVERBAND
-USTERSTADTE6
*UGENDROTKREUZ
24
5TULPUTEWANTDELIQUATUER
KISERSITALISWESDAM
3
29
4
210
136
8
148
6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 136 x 32 mm
Bildbereich: 136 x 136 mm
Grundlinienraster: 14 pt, ab 0,2 mm beginnend
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt,
neg, weiß
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Abbildung in 70 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN A5, Titel Raster
6 3
4
36
6
6
$2++REISVERBAND
-USTERSTADTE6
*UGENDROTKREUZ
24
5TULPUTEWANTDELIQUATUER
KISERSITALISWESDAM
3
29
4
210
136
19,33
x
19,33
8
148
6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 136 x 32 mm
Bildbereich: 136 x 136 mm
Grundlinienraster: 14 pt, ab 0,2 mm beginnend
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt,
neg, weiß
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Abbildung in 70 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN A5, Innenseite
6
4
6
6
45
2AUSSIMVOLUPTATUMVELENTULLA
CONUMEXERADIGNAFEUISISER
210
+ISITATSUSTOODEXENTACINIBHENIMVELITVE
IN UT EU FEUISI ERO COMMY NULLUTATUERO CORTIN
Beginn Copy
LENITATIRITDOLOBORETEMOLOREESENITEAFEUGAIT HENDIAMQUISISI
VULLAAUTEETUMVELEXERALIQUAT5TULPUTEDE
,OR SIT IUSTISM OLUPTAT WIS DOLOREROSTO ODOLO
LIQUATUERSITALISACIPSUMIRILLAMAUGAITALIQUA
TIONSECONULLACONULLAFACCUMSANHENITLORSE
VOLUMSA NDIAMCON VELIS EROSTIS MOLOREROSTO
)GNISIBLAOREMINGETEUGAITLUTATIN
CONSENITNUMDOLOREELITACCUMALIQUISIM
HENIMNIMVELIQUISMOLOBOREDUIBLA
)N HENISIS ERIT IRIT NIBH ETUM ERCINIT DIPSUSTRUD
COMMOLOREMINIBHEXEROSTOCONULLAAU
TIONSEVELDODIGNIBHERATEEUMVULLAMCONSE
GAITVENIBHETPRATREETQUATDOLORACIN
QUISALISDOLUTEMIUSCIPISDELIQUISISIMDOELIPIT
EUGAITALITSMOLOBOREDUIBLACOMMOLORE
EUGIAT NULLAM VEL INCIDUNT DEL UT WISL UTATUER
SUSTRUD MOD ER SUM DELESEQUAT $UIS ALIQUISL
REETNULLAMQUAMETLUMQUATAT$UIPSUMNUL
LAOREETINIATUERAUGAITAMINULPUTADIPITINVELIS
ALIT VEROS NIT EUMMOLORE DIONSE DOLOR SECTE
VELENIT
#ORTINHENDIAMQUISISI
s ,ORSITIUSTISMOLUPTATWIS
s DOLOREROSTOODOLOREETNULLAM
s QUAMETLUMQUATAT$UIPSUM
s NULLAOREETINIATUERAUGAITAMIN
s ULPUTADIPITINVELISALITVEROSNITEUMMOLORE
DIONSEDOLORSECTEVELENITAUTEDO
Ende Copy
8
148
6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Headline-/Bildbereich: 136 x 45 mm
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt
Copy:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt
Aufzählungspunkte:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt,
rot, Tabulator: 3,5 mm
Marginalien:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt, rot
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Zur besseren Lesbarkeit ist die Vergrößerung der
Copy auf 10 pt möglich.
Bei Ringbindung ist der Innenstag auf 15 mm
zu verbreitern.
Abbildung in 70 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN A5, Rückseite
6 3
4
36
6
6
24
3
WWW$2+MUSTERDE
29
4
LLE
RA
3
A
RG
-
TE
US
US
TE
-
-USTERSTADTE6
E
$2++REISVERBAND
SS
*UGENDROTKREUZ
”E
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-
RSTR
TRA
US
STE
-
-U
-USTERSTADT
”E
TE
-USTERSTR
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RS
TA
DT
ST
RA
210
4EL
5
-USTERWEG
-
TRA
”E
"
TE
RST
RA
”E
#
RS
US
-USTERSTRA”E
TE
-
)NTERNETWWW$2+MUSTERDE
-USTERSTRA”E$
&AX
US
8
148
6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 136 x 32 mm
Internet-Absender:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt,
neg, weiß
Absender:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt
Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt
Abbildung von Standortplänen auf der Rückseite möglich, nicht bindend. Die Darstellung von
Inhalten ist hier, wie auch bei der DIN lang-Broschüre möglich (siehe: DIN lang Rückseiten-Variante).
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand)
Abbildung in 70 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN lang,Titel
Darstellung verkleinert auf 70 %
Wasserwacht
Muster
Ut ulpute want
deliquatuer kiser
sit alis wesdam.
Ut ulpute want
deliquatuer kiser
sit alis wesdam.
80
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN lang,Titel
6 3
4
36
6
6
$2+,ANDESVERBAND
-USTERE6
-USTERBEREICH
24
3
5TULPUTEWANT
DELIQUATUERKISER
SITALISWESDAM
210
4
93
8
100
Außenseite: Titel
3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 88 x 75 mm
Bildbreich: 88 x 93 mm
Darstellung: 70 %
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand)
Darstellung: 70 %
Abesender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN lang, Titel-Variante
6 3
4
36
6
6
7ASSERWACHT
-USTER
24
5TULPUTEWANT
DELIQUATUERKISER
SITALISWESDAM
3
40
4
210
125
8
100
mit Zusatzlogo
3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 93 x 43 mm
Bildbreich: 93 x 125 mm
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand)
Darstellung: 70 %
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt
82 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN lang, Titel Raster
6 3
4
36
6
6
7ASSERWACHT
-USTER
24
5TULPUTEWANT
DELIQUATUERKISER
SITALISWESDAM
3
40
4
210
125
26,66
x
28,25
8
100
mit Zusatzlogo
3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 93 x 43 mm
Bildbreich: 93 x 125 mm
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand)
Darstellung: 70 %
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN lang, innen
6
4
6
6
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LUTE ESECTE MIN EA AT NIAME
Ende Copy
8
100
3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Bild-/Headline-Balken: 93 x 43 mm
Zur besseren Lesbarkeit ist die Vergrößerung der
Copy auf 10 pt möglich.
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt,
neg. weiß
Headline 2:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 14 pt, ZAB: 18 pt
Copy:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand)
84 Darstellung: 70 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN lang, Rückseite
6
36
6
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-USTERE6
-USTERSTA”E
-USTERSTADT
4EL
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)NTERNETWWW$2+MUSTERDE
8
100
Außenseite: Rückseite
3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Standortplan: 93 x 75 mm
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand)
Darstellung: 70 %
Absender:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt
Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen DIN lang, Rücks. Variante
6
36
6
6
24
45
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VELISEROSTISMOLOREROSTOCON
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$2+,ANDESVERBAND
-USTERE6
-USTERSTA”E
-USTERSTADT
4EL
&AX
Ende Copy/Adresse
)NTERNETWWW$2+MUSTERDE
8
100
Außenseite: Rückseite
3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand
Bildgröße: 88 x 45 mm
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe)
und ZAB (Zeilenabstand)
Darstellung: 70 %
Absender:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt
Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt
86 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen 210 x 210 mm
Darstellung verkleinert auf 80%
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen 210 x 210 mm, Titel
10 5
5
50
10
10
$2+-USTERG'MB(
-USTERSTADT
32,5
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
5
35
5
210
110,5
12
210
6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 190 x 40 mm,
Farbe: 35% Schwarz
Bildbereich: 190 x 110,5 mm
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 40 pt, ZAB: 44 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt,
max. 3 Splaten breit
88 Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen 210 x 210 mm, Titel Raster
10 5
5
50
10
10
$2+-USTERG'MB(
-USTERSTADT
32,5
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
5
35
5
210
110,5
x
33,5
12
210
6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 190 x 40 mm,
Farbe: 35% Schwarz
Bildbereich: 190 x 110,5 mm
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt,
max. 3 Splaten breit
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 40 pt, ZAB: 44 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Abbildung in 55 %
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen 210 x 210 mm, Innenseite
10 5
5
10
10
"ORSUGMOLOREM
INHENDISECORE
198
12
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Ende Copy
Seitenzahl
210
6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 190 x 40 mm
Text-/Bildbereich: 190 x 110,5 mm
Grundlinienraster: 14 pt, ab 1 mm beginnend
Headline:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 40 pt, ZAB: 44 pt
Copy:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 14 pt
Marginalien:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 10 pt, ZAB: 14 pt, rot
Seitenzahl: Helvetica Neue Bold 75, VH: 8 pt
Kolummnentitel:
Helvetica Neue Roman Italic 56, VH: 8 pt
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Abbildung in 55%
90 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Publikationen 210 x 210 mm, Rückseite
10
50
10
10
32,5
WWW$2+MUSTERDE
40
$2+-USTERG'MB(
-USTERSTADT
210
-USTERSTRA”E
-USTERSTADT
4ELEFON
4ELEFAX %-AILINFO $2+MUSTERDE
210
6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand
Headline-Balken: 190 x 40 mm
Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und
ZAB (Zeilenabstand)
Internet-Adrese:
Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt,
ZAB: 28 pt, negativ weiß
Abbildung in 55%
Absender:
Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 14 pt
Helvetica Neue Bold 75, VH: 10 pt, ZAB: 14 pt
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Fahrzeuge
des Deutschen
Roten Kreuzes
Rollende Visitenkarten
Die Fahrzeuge des DRK haben im Bereich des Erscheinungsbildes eine Sonderstellung:
Zum einen sind die der Werbeträger im Alltag - überall unterwegs, groß und gut sichtbar.
Zum anderen sind die Fahrzeuge auch etwas, auf das wir im Rotkreuzleben einen besonderen Wert legen - sei es nun als täglicher Arbeitsplatz, der modernsten Anforderungen
entsprechen soll, oder auch als Fahrzeug eines Ortsvereins, auf das vielleicht sehr lange
hingearbeitet und gespart werden musste.
&T JTU EBIFS CFTPOEFST XJDIUJH EJFTF IFSBVTSBHFOEFO bSPMMFOEFO 7JTJUFOLBSUFOn OBDI
den Vorgaben unseres gemeinsamen Erscheinungsbildes zu gestalten, damit auch durch
EJFb3PULSFV[GMPUUFnJOEFS®GGFOUMJDILFJUEJF(SηFVOE7FSCSFJUVOHEFT%FVUTDIFO3PUFO
Kreuzes deutlich wird.
Künftig werden keine typspezifischen Vorschriften für Fahrzeuge im Handbuch festgelegt, sondern nur grundsätzliche Richtlinien, die auf alle Fahrzeuge übertragen
werden können.
p Auf der Vorder- und Rückfront wird das Langlogo in angemessener Größe platziert.
p Auf den Fahrer- und Beifahrertüren werden die Angaben zur Gliederung
(Verband, Telefon, Mailadresse) auf maximal vier Zeilen dargestellt
(Schriftart HelveticaNeue 55 Regular).
p Auf den hinteren Türen bzw. hinteren Flächen wird das Kompaktlogo
in angemessener Größe dargestellt.
p Grundfarbe ist reinweiß.
Schriften und Vermaßungen des Logos finden Sie weiter vorne in diesem Handbuch. Wenn
Fahrzeughersteller oder -auslieferer diese Richtlinien nicht umsetzen können, wenden Sie
sich bitte an die DRK-Service GmbH, die entsprechende Vorlagen erstellt.
Angesichts der geltenden DIN-Normen und der regional verschiedenen Vorschriften
für Rettungsdienstfahrzeuge, werden für diese andere Vorlagen erstellt, die in einer
Ergänzungslieferung enthalten sein werden.
92 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Fahrzeugklasse PKW
z. B. Audi Avant, VW Variant, Ford Turnier
Deutsches Rotes Kreuz
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Musterstadt
Musterbereich
ter.de
RK-muster.de
www.d
www.Drk-mus
Kreisverband Musterstadt
Musterbereich
www.dRK-mu
www.D
rk-musster.de
ter.de
Deutsches Rotes Kreuz
Deutsches
Rotes
Kreuz
Deutsches
Rotes
Kreuz
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
94 Deutsches Rotes Kreuz
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Musterstadt
Musterbereich
www.drk-muster.de
www.DRK-muster.de
Deutsches
Rotes
Kreuz
Kreisverband Musterstadt
Musterbereich
www.drk-muster.de
www.DRK-muster.de
Deutsches Rotes Kreuz
Deutsches
Rotes
Kreuz
Fahrzeugklasse Kleintransporter
z. B. MB Vario, Fiat Ducato
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Musterstadt
Musterbereich
www.DRK-muster.de
www.drk-muster.de
Deutsches
Rotes
Kreuz
Deutsches
Rotes
Kreuz
Kreisverband Musterstadt
Musterbereich
www.drk-muster.de
www.DRK-muster.de
Deutsches Rotes Kreuz
Deutsches Rotes Kreuz
Fahrzeugklasse Kleinbus
z. B. VW Transporter, MB Sprinter, Ford Transit, Fiat Ducato
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
96 Kreisverband Musterstadt
Musterbereich
www.DRK-muster.de
[email protected]
Deutsches
Rotes
Kreuz
Deutsches
Rotes
Kreuz
Kreisverband Musterstadt
Musterbereich
www.drk-muster.de
www.DRK-muster.de
Deutsches Rotes Kreuz
Deutsches Rotes Kreuz
Fahrzeugklasse LKW
z. B. MB, MAN, Iveco
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Beschluss des
DRK-Präsidialrats
vom 13. Juli 2005
Vorlage zur 2. Sitzung
des Präsidialrats am
13./14. Juli 2005
Aktualisierung des einheitlichen
Erscheinungsbildes des Deutschen
Roten Kreuzes
A. Problemstellung:
Das vor zehn Jahren eingeführte einheitliche Erscheinungsbild (Corporate Design, kurz CD) des
DRK muss technologisch aktualisiert und seine
Anwendbarkeit verbessert sowie modernisiert
werden (int. Standards der Informationstechnologie, Digitalisierung, Vereinfachung).
Dazu hat das Präsidium am 11.03.2004 eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bereiches Kommunikation und Marketing im Generalsekretariat beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten und zum Beschluss
vorzulegen. In der Arbeitsgruppe waren Vertreter verschiedener Landesverbände, des Bundesverbandes
der Schwesternschaften, des Fachverlages DRK
Service GmbH sowie externe Experten beteiligt.
Die Arbeitsgruppe hat eine Empfehlung auf der
Präsidiumssitzung am 14.12.2004 vorgestellt. Eine
Entscheidung wurde angesichts der unmittelbar bevorstehenden Strategiekonferenz vertagt sowie um
Meinungsbilder aus dem Verband gebeten. Auf der
LGF Sitzung am 4./5. November 2004 haben die
Landesgeschäftsführer den Vorschlägen zugestimmt
und um einen Beschluss des Präsidiums im Sinne einer schnellstmöglichen Grundsatzentscheidung mit
langen Übergangsfristen gebeten.
%BT1S¼TJEJVNIBUBVGTFJOFS4JU[VOHBN'FCSVBS
2005 und 28.04.2005 die Empfehlungen zu Weiterentwicklung von Logosystem, Schrifttypen, Dienstfarben und Umsetzung modifiziert angenommen (siehe
Lösungsvorschlag). Den Vorschlag, das RK-Zeichen
grundsätzlich links vom Schriftzug anzuordnen um es
in seiner Bedeutung hervorzuheben, hat das Präsidium nicht angenommen. Dies solle lediglich beim neuen Kompaktlogo umgesetzt werden, da es sich aus
grafischen Gründen nur mit einem links platzierten
Zeichen realisieren lässt.
Der Präsidialrat des Deutschen Roten Kreuzes
hat die Aktualisierung des 1995 verabschiedeten Erscheinungsbildes am 13. Juli 2005 nach
§ 19 (3) der Satzung des Deutschen Roten
Kreuzes für den Gesamtverband verbindlich
beschlossen.
p Das aktualisierte Erscheinungsbild tritt
zum 1. Januar 2006 in Kraft
p Fahrzeuge müssen nur bei Neuanschaffungen
nach den neuen Richtlinien beschriftet werden.
p Für Geschäftspapiere und Druckerzeugnisse
gilt eine zweijährige Übergangsfrist
CJT%F[FNCFS
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
B. Zielsetzung:
Gemäß Beschluss und Auftrag soll durch Vereinfachung des CD die weitere Durchsetzung des einheitlichen Erscheinungsbildes im Verband forciert und die
Nutzung für zeitgemäße Technologien entsprechend
internationaler Standards der Informationstechnologien sichergestellt werden.
Die notwendigen Weiterentwicklungen werden gleichzeitig zur Verbesserung der Markenstärke sowie zur
zeitgemäßen Entwicklung des Erscheinungsbildes
des Deutschen Roten Kreuzes genutzt.
Es verbleibt eine Option für den Einsatz etablierter
Dienstfarben wie z. B. der Schwesternschaften. (Gestaltung von Informations- und Werbematerial; Anlage S.4 Anwendungsbeispiele).
4. Umsetzung: Für eine effiziente Umsetzung werden digitale Hilfsmittel (CD-Rom mit Vorlagen) mit
vereinfachten Vorschriften sowie anwenderspezifische Leitfäden in Schriftform zur Verfügung gestellt.
Es werden langfristige, gestaffelte und mit den Mitgliedsverbänden abgestimmte Übergangsfristen vorgeschlagen.
D. Finanzielle und personelle Auswirkungen:
C. Lösungsvorschlag:
1. Schrifttypen: Im Interesse von universeller Einsetzbarkeit (IT) und Vereinfachung wird die Arial als verbindlich eingeführt. Für besondere grafisch-/drucktechnische Anforderungen wird die optisch gleiche
Helvetica eingesetzt. (Die bisherigen Schrifttypen
Rockwell und Gill sans werden abgeschafft. Dies ist
nicht bindend für bisher zugelassene Sonderlogos
(Schwesternschaften, Bergwacht, Wasserwacht,
JRK) (Anlage S. 1).
2. Logosystem: Zusätzlich zu den bisherigen Logos
`-BOHMPHPl VOE `3VOEMPHPl XJSE FJO `,PNQBLUMPHPl
als weiteres Standardlogo eingeführt und dessen
Anwendung aufgrund der stärkeren Präsenz und Einsetzbarkeit in den Vordergrund gerückt. (Anlage S.
2+3)
3. Dienstfarben: Die Verbindlichkeit wird abgeschafft
und ein einheitliches reduziertes Farbsystem auf die
Grundfarben schwarz, weiß und rot eingeführt.
98 Das überarbeitete Erscheinungsbild wird schrittweise mit angemessenen Übergangsfristen eingeführt,
so dass kein unnötiger finanzieller Aufwand bei den
Verbandsgliederungen entsteht. Durch die Vereinfachung und Digitalisierung wird den einzelnen Verbänden die Arbeit erleichtert und der Aufwand reduziert.
Keine personellen Auswirkungen.
E. Beschlussempfehlung / Votum:
Der Präsidialrat stimmt der Vorlage zu und beschließt
die Weiterentwicklung des Corporate Design nach
Paragraph 19/3 der Satzung des Deutschen Roten
Kreuzes.
Clemens Graf von Waldburg-Zeil
Redaktioneller Hinweis:
Die oben genannten Anlagen beziehen sich nicht auf
dieses Handbuch, sondern auf die Sitzungsvorlage.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Internationale
Ausführungsbestimmungen
Ausführungsbestimmungen zur Verwendung des
Wahrzeichens des Roten Kreuzes oder Roten Halbmonds
durch die Nationalen Gesellschaften
angenommen von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz (Wien 1965),
revidiert vom Delegiertenrat der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
(Budapest 1991).
Einführung
Die Ausführungsbestimmungen zur Verwendung des
Wahrzeichens des Roten Kreuzes oder Roten Halbmonds durch die Nationalen Gesellschaften, die die
XX. Internationale Konferenz 1965 in Wien angenommen hatte, sind vom Delegiertenrat im November 1991 in Budapest revidiert worden. Da die XXVI.
Internationale Konferenz verschoben wurde, unterbreitete das IKRK den Text der vorliegenden Bestimmungen allen Vertragsparteien der Genfer Abkommen und forderte sie auf, ihm eventuelle Einwände
dagegen innerhalb von sechs Monaten zur Kenntnis
zu bringen. Nachdem innerhalb dieser Frist kein Änderungsantrag beim IKRK eingegangen ist, sind die
Bestimmungen in Kraft getreten.
Die wichtigsten Vorschriften zur Verwendung des
Wahrzeichens finden sich in den Genfer Abkommen
vom 12. August 1949. Zahlreiche Länder haben sie
auch in ihre innerstaatliche Gesetzgebung übernom-
men, und zwar namentlich um Mißbräuche ahnden
zu können. Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen präzisieren die verschiedenen Verwendungsarten des Wahrzeichens durch die Nationalen
Gesellschaften und Mitglieder.
Ein Grund für die Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen im Jahre 1991 war das Bestreben, den
Nationalen Gesellschaften eine Diversifizierung und
Ausweitung ihrer Finanzierungsquellen zu ermöglichen, ohne damit die dem Wahrzeichen und damit
auch dem Namen des Roten Kreuzes oder Roten
Halbmonds gebührende Achtung in Frage zu stellen.
Das IKRK hat besonders auf eine Übereinstimmung
dieser Bestimmungen mit dem Recht geachtet. Es
ist der Auffassung, daß die überarbeitete Fassung an
der Grenze dessen liegt, was im Rahmen der Genfer Abkommen zulässig ist. Dennoch erscheint dem
IKRK die extensive Auslegung der Abkommen als
annehmbar. Im übrigen steht nichts dagegen, daß
die Nationalen Gesellschaften selber engere Grenzen
setzenEinleitende Hinweise
1. Sinn und Zweck der vorliegenden Ausführungsbestimmungen
In den vorliegenden Ausführungsbestimmungen
(nachfolgend die Bestimmungen) wird festgelegt,
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
wie das Wahrzeichen des Roten Kreuzes oder Roten
Halbmonds auf weißem Grund im Einklang mit den
Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und
den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung (nachfolgend die Bewegung
genannt) durch die Nationalen Gesellschaften verwendet werden darf.
2. Rechtsgrundlage
Die vorliegenden Bestimmungen fußen auf den Genfer Abkommen vom 12. August 1949, hauptsächlich
auf dem I. Abkommen (Abkommen zur Verbesserung
des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde) und für gewisse Vorschriften auf dem
;VTBU[QSPUPLPMM*WPN+VOJ[VEFO(FOGFS"Ckommen über den Schutz der Opfer internationaler
bewaffneter Konflikte.
Artikel 44 des I. Genfer Abkommens vom 12. August
1949 unterscheidet zwischen der Verwendung des
Wahrzeichens zu Schutzzwecken und zu Kennzeichnungszwecken und legt den Rahmen für die allgemeinen Regeln fest, die für die beiden Verwendungsarten maßgeblich sind.
Im Zusatzprotokoll I wird eine erweiterte Verwendung
des Wahrzeichens zu Schutzzwecken vorgesehen,
indem der zuständigen staatlichen Behörde (nachfolgend die Behörde genannt) ermöglicht wird, seine
Verwendung für Personen und Sachen zu gestatten, die nicht zu den durch die Genfer Abkommen
von 1949 abgedeckten Kategorien gehören. Ferner
führt das Zusatzprotokoll I die Möglichkeit der Verwendung optischer, akustischer oder elektronischer
Unterscheidungssignale ein.
3. Anwendungsbereich
Die Bestimmungen gelten für alle Nationalen Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften. Sie schreiben den Artikel 44 des I. Genfer Abkommens fort, der
die Verpflichtungen der Nationalen Gesellschaften
in bezug auf das Wahrzeichen darlegt. Die in diesen
Richtlinien vorgegebenen Grenzen der rechtmäßigen
Verwendung des Wahrzeichens sind daher bindend;
es steht den Nationalen Gesellschaften jedoch frei,
strengere Regeln aufzustellen.
Soweit das Zusatzprotokoll I gilt, erweitert sich die
Bedeutung mancher der vorliegenden Bestimmungen für die Nationalen Gesellschaften in den Staaten,
100 wo das Zusatzprotokoll in Kraft ist; für die Nationalen
Gesellschaften in den Staaten, die dem Zusatzprotokoll I nicht beigetreten sind, gilt dies nur dann, wenn
die Behörden damit einverstanden sind.
4. Inhalt
Die Bestimmungen enthalten je ein Kapitel über die
Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken
und die Verwendung zu Kennzeichnungszwecken.
Diesen ist ein Kapitel mit allgemeinen Vorschriften
vorangestellt, das Richtlinien für diejenigen Fälle liefern soll, die in keinem der beiden anderen Kapitel
besonders behandelt werden.
Den Artikeln der Bestimmungen ist meist ein Kommentar in Kursivschrift beigefügt, der gegebenenfalls
auf die maßgeblichen Artikel der Genfer Abkommen
und das Zusatzprotokoll I verweist.
Kapitel I
Allgemeine
Bestimmungen
Artikel 1
Sinn und Zweck des Wahrzeichens
Die Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken dient dazu, das im bewaffneten Konflikt zu
achtende und zu schützende medizinische und seelsorgerische Personal sowie seine Ausrüstung kenntlich zu machen.
Das Wahrzeichen wird zur Kennzeichnung verwendet, um die Verbindung von Personen oder Sachen
mit der Bewegung zu zeigen.
Es gibt also nur ein einziges Wahrzeichen, das in
zweierlei Absicht verwendet werden kann:
Zunächst als sichtbares Merkmal für den Schutz, der
den durch das humanitäre Völkerrecht bestimmten
Personen und Sachen zugestanden wird, insbesondere solchen, die dem Sanitätsdienst der Streitkräfte
angehören oder zur Verfügung stehen, sowie dem
medizinischen Personal Nationaler Rotkreuz- und
Rothalbmondgesellschaften und von Zivilschutzorganisationen (Art. 38 und 44 des I. Genfer Abkommens; Art. 8c des Zusatzprotokolls I).
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Bei der zweiten Verwendungsart deutet das Wahrzeichen lediglich darauf hin, daß die gekennzeichneten Personen oder Sachen mit der Bewegung
verbunden sind.
Artikel 2
Befugnis der Nationalen
Gesellschaft
Zu Schutzzwecken darf die Nationale Gesellschaft
das Wahrzeichen nur mit Zustimmung und nach
Maßgabe der Behörde verwenden.
Zu Kennzeichnungszwecken darf die Nationale Gesellschaft das Wahrzeichen in Friedenszeiten und im
bewaffneten Konflikt mit den Einschränkungen verwenden, die sich aus der staatlichen Gesetzgebung,
den vorliegenden Bestimmungen und der jeweils eigenen Satzung ergeben.
Arbeit: freiwillige Hilfeleistung für Menschen in Not,
für die direkten und indirekten Opfer von Konflikten,
Natur- und sozialen Katastrophen. Die Daseinsberechtigung des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds
ist in der Präambel der Statuten der Bewegung festgeschrieben.
Die Nationalen Gesellschaften verzichten auf die Verwendung des Wahrzeichens bei Tätigkeiten, die nur
entfernt mit den wesentlichen Aufgaben der Bewegung zusammenhängen.
Artikel 4
Unterscheidung der beiden Verwendungsarten
Jede Verwechslung zwischen der Verwendung des
Wahrzeichens zu Schutzzwecken und zu Kennzeichnungszwecken ist zu vermeiden. Im bewaffneten
Konflikt ergreift eine Nationale Gesellschaft, die ihre
Aufgaben aus Friedenszeiten weiterhin erfüllt, alle
notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß
das zur Kennzeichnung verwendete Wahrzeichen an
Personen oder Sachen ausschließlich als Hinweis
auf ihre Zugehörigkeit zur Nationalen Gesellschaft
verstanden wird und nicht als Symbol eines Rechts
auf Schutz im Sinne des humanitären Völkerrechts.
Im einzelnen ist das zur Kennzeichnung verwendete
Wahrzeichen verhältnismäßig klein und wird nicht auf
Armbinden oder Dächern angebracht. Die Nationale
Gesellschaft muß sich schon in Friedenszeiten an diese Regel halten, um im Konfliktfall gleich von Anfang
an jede Verwechslung mit dem zu Schutzzwecken
verwendeten Wahrzeichen auszuschließen.
Zu Absatz I:1
$ERŸ3TATUSŸALSŸ.ATIONALEŸ2OTKREUZŸ2OTHALBMONDGESELLSCHAFTŸGIBTŸDERŸ'ESELLSCHAFTŸNICHTŸDASŸ2ECHTŸDASŸ
Wahrzeichen zu Schutzzwecken zu verwenden. Es ist
3ACHEŸDESŸ3TAATESŸDIEŸNOTWENDIGENŸ3CHRITTEŸZURŸ'ENEHMIGUNGŸ UNDŸ ·BERWACHUNGŸ DERŸ 6ERWENDUNGŸ DESŸ
Wahrzeichens zu Schutzzwecken zu unternehmen. Um
ZUŸVERMEIDENŸDAˆŸDIEŸ.ATIONALEŸ'ESELLSCHAFTŸIMŸ&ALLŸ
EINESŸBEWAFFNETENŸ+ONFLIKTSŸUNVORBEREITETŸÓBERRASCHTŸ
WIRDŸSOLLTEŸDIEŸ"EHÍRDEŸBEREITSŸINŸ&RIEDENSZEITENŸDIEŸ
2OLLEŸDERŸ.ATIONALENŸ'ESELLSCHAFTŸALSŸ(ILFSGESELLSCHAFTŸ
des Sanitätsdienstes der Streitkräfte festlegen sowie
IHRŸ2ECHTŸDASŸ7AHRZEICHENŸFÓRŸIHRŸMEDIZINISCHESŸ0ERSONALŸUNDŸDESSENŸ!USRÓSTUNGŸZUŸVERWENDEN
$IEŸ6ERWECHSLUNGSGEFAHRŸKANNŸSICHŸWENIGERŸAUSŸDERŸ
Gestaltung des Wahrzeichens zur Kennzeichnung erArtikel 3
GEBENŸ ALSŸ VIELMEHRŸ AUSŸ DENŸ 5MST¾NDENŸ SEINERŸ 6ERAnsehen und Achtung des Wahrzeichens
WENDUNGŸ$IEŸ.OTWENDIGKEITŸJEDEŸ6ERWECHSLUNGŸZUŸ
VERMEIDENŸBESTEHTŸALSOŸBESONDERSŸINŸ3ITUATIONENŸWOŸ
Die Nationale Gesellschaft darf das Wahrzeichen das Wahrzeichen sowohl zu Schutzzwecken wie auch
ausschließlich bei Tätigkeiten verwenden, die mit ZURŸ+ENNZEICHNUNGŸVERWENDETŸWIRDŸDŸHŸIMŸBEWAFFden durch die Internationale Rotkreuz- und Rothalb- NETENŸ +ONFLIKTŸ 5MŸ DIEŸ 6ERWECHSLUNGSGEFAHRŸ AUSZUmondkonferenzen vorgegebenen Grundsätzen in SCHLIEˆENŸWIRDŸDENŸ.ATIONALENŸ'ESELLSCHAFTENŸEMPEinklang stehen. Sie stellt jederzeit sicher, daß nichts FOHLENŸBEREITSŸINŸ&RIEDENSZEITENŸEINŸ7AHRZEICHENŸMITŸ
dem Ansehen des Wahrzeichens schadet oder den RELATIVŸKLEINEMŸ&ORMATŸFÓRŸ+ENNZEICHNUNGSZWECKEŸZUŸ
ihm gebührenden Respekt mindert.
verwenden. Aus dem gleichen Grund wird den GeSELLSCHAFTENŸFERNERŸEMPFOHLENŸAUCHŸINŸ&RIEDENSZEITENŸ
Die genannten Richtlinien, insbesondere die sieben AUFŸDIEŸ!NBRINGUNGŸDESŸ7AHRZEICHENSŸAUFŸ!RMBINDENŸ
Grundsätze der Bewegung, geben dieser die Zielset- $¾CHERNŸ ODERŸ &AHNENŸ ZUŸ VERZICHTENŸ 'LEICHWOHLŸ ISTŸ
zung vor und bilden die Grundlage ihrer konkreten DERŸ'EBRAUCHŸEINESŸGROˆENŸ7AHRZEICHENSŸDASŸLEDIGLICHŸ DERŸ +ENNZEICHNUNGŸ DIENTŸ INŸ BESTIMMTENŸ &¾LLENŸ
1
Den Artikeln der Bestimmungen ist meist ein KommenNICHTŸ AUSGESCHLOSSENŸ SOŸ ZŸ"Ÿ BEIŸ 6ERANSTALTUNGENŸ
tar in Kursivschrift beigefügt, der gegebenenfalls auf die maßgeblichen Artikel der Genfer Abkommen und das Zusatzprotokoll I
WOŸ%RSTHELFERŸLEICHTŸERKENNBARŸSEINŸMÓSSEN
verweist.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Artikel 5
Gestaltung des Wahrzeichens
Das zu Schutzzwecken verwendete Wahrzeichen behält stets seine ursprüngliche Form, d. h. weder dem
Kreuz oder Halbmond noch dem weißen Grund wird
etwas hinzugefügt. Das Kreuz besteht aus einem
senkrechten und einem waagerechten Balken, die
sich in der Mitte kreuzen. Form und Richtung des
Halbmonds sind nicht festgelegt. Weder das rote
Kreuz noch der rote Halbmond berühren die Ränder
der Flagge oder des Wappens. Der rote Farbton ist
nicht näher bestimmt. Der Grund ist immer weiß.
Das zur Kennzeichnung verwendete Wahrzeichen ist
mit Namenszug oder Anfangsbuchstaben der betreffenden Nationalen Gesellschaft zu versehen. Graphik oder Schrift erscheinen jedoch nicht auf dem
Kreuz oder Halbmond, die stets das dominierende
Element des Wahrzeichens darstellen. Der Grund
ist immer weiß.
Im Rahmen der in Art.3 ausgeführten Bestimmungen
ist eine Verwendung des Wahrzeichens zu dekorativen Zwecken bei öffentlichen Anlässen oder auf
Werbematerial erlaubt, das der Förderung der Nationalen Gesellschaft und der Bewegung dient, wie z. B.
auf Filmen, Druckschriften, Medaillen oder anderen
Ehrenzeichen. Bei dieser Art der Verwendung ist eine
freiere Gestaltung des Wahrzeichens zulässig, sofern
die staatliche Gesetzgebung dies nicht verbietet.
Ferner sollte das dekorative Zeichen möglichst in Begleitung eines zur Kennzeichnung dienenden Wahrzeichens erscheinen.
Zu Absatz 1:
Das zu Schutzzwecken verwendete Wahrzeichen
MUˆŸKLARŸGESTALTETŸSEINŸDAMITŸ0ERSONENŸUNDŸ3ACHENŸ
DENENŸDERŸ3CHUTZŸRECHTM¾ˆIGŸZUSTEHTŸLEICHTŸERKANNTŸ
UNDŸ SOMITŸ WIRKSAMŸ GESCHÓTZTŸ WERDENŸ KÍNNENŸ $ERŸ
Schutz ist allerdings nicht vom Wahrzeichen abhänGIGŸ%INEŸGESCHÓTZTEŸ0ERSONŸDIEŸNICHTŸODERŸSCHLECHTŸ
GEKENNZEICHNETŸISTŸVERLIERTŸDESHALBŸNATÓRLICHŸNICHTŸIHRŸ
Recht auf Schutz.
'ESTALTUNGŸZUL¾SSIGŸISTŸSOWEITŸSIEŸDEMŸ!NSEHENŸDESŸ
Wahrzeichens nicht schadet. Es ist Sache der NatioNALENŸ'ESELLSCHAFTŸJEŸNACHŸSTAATLICHERŸ'ESETZGEBUNGŸ
UNDŸNATIONALEMŸ+ONTEXTŸZUŸENTSCHEIDENŸOBŸESŸMÍGLICHŸ ODERŸ RATSAMŸ ISTŸ DIESEŸ LETZTEREŸ 6ERWENDUNGSARTŸ
ZUZULASSENŸ&ORMENŸEINERŸFREIERENŸ'ESTALTUNGŸKÍNNENŸ
ZŸ"ŸEINŸROTESŸ+REUZŸINŸGOLDENERŸ%INFASSUNGŸSEINŸEINŸ
ROTERŸ(ALBMONDŸMITŸABGESTUFTENŸ&ARBTÍNENŸEINŸAUSGESCHNITTENESŸROTESŸ+REUZŸODERŸEINŸ+REUZ(ALBMONDŸ
MITŸ EINEMŸ -OTIVŸ DARAUFŸ :EICHENŸ DIESERŸ !RTŸ VERWENdet die Gesellschaft nicht auf Gebäuden oder BriefKÍPFENŸ DAŸ DIESŸ TYPISCHEŸ "EISPIELEŸ FÓRŸ &¾LLEŸ SINDŸ INŸ
denen das Wahrzeichen zwecks Kennzeichnung
verwendet wird.
Artikel 6
Sichtbarkeit des zu Schutzzwecken
verwendeten Wahrzeichens
Das zu Schutzzwecken verwendete Wahrzeichen
muß aus größtmöglicher Entfernung erkennbar sein.
Es soll deshalb so groß sein wie es die Umstände
erlauben. Nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen kann es beleuchtet oder angestrahlt sein.
Nach Möglichkeit besteht es aus Materialien, die
es für technische Ortungsmittel erkennbar machen
und auf Flaggen oder glatten Oberflächen soll es
aus möglichst allen Richtungen, auch aus der Luft,
sichtbar sein.
Artikel 7
Internationale Vorschriften der
Nationalen Gesellschaft
Die Nationale Gesellschaft legt die Voraussetzungen
für die Verwendung des Wahrzeichens in Dienstvorschriften oder internen Richtlinien fest.
Diese Dienstvorschriften oder Richtlinien sollen sich
vor allem zu folgenden Fragen äußern:
A.Verwendung zu Schutzzwecken
p Verweis auf die einschlägige staatliche GesetzgeZu Absatz 2 u. 3:
bung und die vorliegenden Bestimmungen;
:UŸ UNTERSCHEIDENŸ ISTŸ ZWISCHENŸ DERŸ 6ERWENDUNGŸ DESŸ
7AHRZEICHENSŸ ALSŸ (INWEISŸ AUFŸ DIEŸ 6ERBINDUNGŸ ODERŸ p Hinweis auf die zuständigen Behörden, die den
Gebrauch des Wahrzeichens zu Schutzzwecken
:UGEHÍRIGKEITŸ EINERŸ 0ERSONŸ ODERŸ 3ACHEŸ ZURŸ 'ESELLgenehmigen können;
SCHAFTŸ WOBEIŸ ESŸ AUFŸ EINEŸ GETREUEŸ 'ESTALTUNGŸ ANKOMMTŸUNDŸDERŸ6ERWENDUNGŸZUŸ7ERBEZWECKENŸFÓRŸDIEŸ p Liste der Maßnahmen, die bei Ausbruch eines
Konfliktes zu treffen sind, um jede Verwechslung
'ESELLSCHAFTŸ UNDŸ DIEŸ "EWEGUNGŸ WOBEIŸ EINEŸ FREIEREŸ
102 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
mit dem der bloßen Kennzeichnung dienenden
Wahrzeichen zu vermeiden;
p Bestimmungen zur Verwendung des Wahrzeichens zum Schutz von Personen und Sachen der
Nationalen Gesellschaft.
B.Verwendung zur Kennzeichnung
p Verweis auf die einschlägige staatliche Gesetzgebung und die vorliegenden Bestimmungen;
p Bestimmungen zur Verwendung des Wahrzeichens durch Mitglieder der Nationalen Gesellschaft und durch Mitglieder der Rotkreuz- bzw.
Rothalbmondjugend;
p Liste der sonstigen Personen bzw. Nichtmitglieder mit Rotkreuz-Ausbildung, die befugt sind,
das Wahrzeichen zu tragen;
p Liste der von Dritten betriebenen Erste-Hilfe-Stationen und Kranken- bzw. Rettungswagen, die
das Wahrzeichen verwenden dürfen;
p Format und Proportionen des Wahrzeichens;
p Einzelheiten zur Verwendung des Wahrzeichens
zu Zwecken der Spendenwerbung, der Verbreitung des humanitären Völkerrechts und auf
Medaillen oder anderen Ehrenzeichen;
p Bestimmungen über die Dokumente, die Personen mit sich führen müssen, um ihre Befugnis
zum Tragen des Wahrzeichens oder ihre Verantwortung für Sachen, die mit dem Wahrzeichen
markiert sind, nachzuweisen.
daß jede Verwechslung mit dem der Kennzeichnung
dienenden Wahrzeichen ausgeschlossen ist.
$IEŸ.ATIONALEŸ'ESELLSCHAFTŸISTŸSCHONŸINŸ&RIEDENSZEITENŸ
BESTREBTŸGEMEINSAMŸMITŸDERŸ"EHÍRDEŸ2EGELNŸFÓRŸDIEŸ
6ERWENDUNGŸ DESŸ 7AHRZEICHENSŸ ZUMŸ 3CHUTZ ihres
medizinischen 0ERSONALSŸ ODERŸ IHRERŸ MEDIZINISCHENŸ
!USRÓSTUNGŸIMŸ&ALLEŸEINESŸBEWAFFNETENŸ+ONFLIKTESŸAUFZUSTELLENŸ:URŸ6ERWECHSLUNGSGEFAHRŸSIEHEŸ!RTŸ
)NŸ&¾LLENŸWOŸESŸDERŸ"EHÍRDEŸPRAKTISCHŸNICHTŸMÍGLICHŸ
ISTŸDIEŸ'ENEHMIGUNGŸZUŸERTEILENŸZŸ"ŸBEIŸSCHWERENŸ
5NRUHENŸ WOŸ ABERŸ OFFENSICHTLICHŸ UNDŸ DRINGENDŸ "EDARFŸ ANŸ HUMANIT¾RENŸ -AˆNAHMENŸ BESTEHTŸ DARFŸ DIEŸ
Nationale Gesellschaft eine derartige Genehmigung
VORAUSSETZENŸWEILŸDERŸ'RUNDSATZŸDERŸ-ENSCHLICHKEITŸ
ihr Einschreiten gebietet. Die Nationale Gesellschaft
BRAUCHTŸINŸDIESEMŸ&ALLŸKEINEŸVÍLKERRECHTLICHEŸ3ANKTIONŸ
ZUŸFÓRCHTENŸDAŸESŸ(AUPTZIELSETZUNGŸDESŸ6ÍLKERRECHTSŸ
ISTŸDERŸ-ENSCHHEITŸZUŸDIENENŸ!NGESICHTSŸDRINGENDERŸ
.OTWENDIGKEITŸ HUMANIT¾RERŸ (ILFEŸ DARFŸ KEINŸ (INDERNISŸ
FORMALERŸ.ATURŸEINEŸ)NITIATIVEŸDIEŸSOŸKLARŸINŸ·BEREINSTIMUNGŸMITŸDENŸ:IELENŸDERŸ2ECHTSORDNUNGŸSTEHTŸUNMÍGLICHŸMACHENŸ$IESEŸ·BERLEGUNGENŸGELTENŸFÓRŸ!RTŸ
ŸŸŸDERŸVORLIEGENDENŸ"ESTIMMUNGEN
Abschnitt 2
PERSONEN
Artikel 9
Medizinisches Personal der Nationalen Gesellschaft
Kapitel II
Die Verwendung zu
Schutzzwecken
Abschnitt 1
ALLGEMEINER GRUNDSATZ
Artikel 8
Staatliche Zustimmung und Bedingungen für die
Verwendung zu Schutzzwecken
Vor der Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken muß die Nationale Gesellschaft die entsprechende Genehmigung der Behörde erhalten und mit
ihr gemeinsam die Voraussetzungen für seine Verwendung festlegen. Die Nationale Gesellschaft ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß ihre Mitglieder diese Regeln beachten und
Medizinisches Personal der Nationalen Gesellschaft,
das zum Tragen des Wahrzeichens zu Schutzzwecken berechtigt ist, trägt es bei der Erfüllung seiner
Pflichten so, daß es möglichst gut sichtbar ist. Zum
Nachweis dieser Berechtigung führen die Betreffenden einen behördlichen Ausweis mit sich.
Zu Absatz 1:
Als medizinisches Personal im Sinne der Genfer
Abkommen gilt dasjenige Personal der Nationalen
Gesellschaft, welches entweder dem Sanitätsdienst
der Streitkräfte zur Verfügung steht (Art. 26 des I. Abkommens) oder bei der Erfüllung seiner Pflichten zum
bPSEFOUMJDIFO
VOEBVTTDIMJF·MJDIGÔSEFO#FUSJFCVOE
die Verwaltung der Zivilkrankenhäuser bestimmte(n)
1FSTPOBMnHFIÎSU"SUEFT*7"CLPNNFOT
Zusatzprotokoll I gibt der Behörde die Möglichkeit,
die Verwendung des Wahrzeichens zum Schutz des
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
gesamten zivilen medizinischen Personals zu genehmigen, also auch zum Schutz des medizinischen Personals der Nationalen Gesellschaft, das nicht durch
die Genfer Abkommen von 1949 geschützt ist. Zur
Definition des medizinischen Personals gemäß Zusatzprotokoll I beziehe man sich auf Art. 8 c.
Auf die Sichtbarkeit des Wahrzeichens ist vor allem
dann zu achten, wenn es in besetzten Gebieten und
solchen Gebieten getragen wird, wo Kämpfe bereits
ausgebrochen sind oder unmittelbar bevorstehen.
Siehe auch Art. 6.
Zu Absatz 2:
3IEHEŸ!RTŸŸŸUNDŸ!NHANGŸ))ŸDESŸ)Ÿ'ENFERŸ!BKOMMENSŸ FERNERŸ !RTŸ Ÿ !BSŸ Ÿ DESŸ :USATZPROTOKOLLSŸ )Ÿ
SOWIEŸ!RTŸŸUNDŸŸDESŸ!NHANGSŸ)ŸZUMŸ:USATZPROTOKOLLŸ
Ÿ$IEŸ.ATIONALEŸ'ESELLSCHAFTŸERINNERTŸDIEŸ"EHÍRDEŸERFORDERLICHENFALLSŸ ANŸ IHREŸ 0FLICHTŸ DEMŸ MEDIZINISCHENŸ
0ERSONALŸ DERŸ 'ESELLSCHAFTŸ DIEŸ ERW¾HNTENŸ !USWEISEŸ
auszustellen.
Abschnitt 3
SACHEN
Artikel 10
Sanitätseinheiten und -transporte der
Nationalen Gesellschaft
Auf Sanitätseinheiten und -transporten der Nationalen
Gesellschaften, die kraft behördlicher Genehmigung
zu Schutzzwecken mit dem Wahrzeichen versehen
werden dürfen, wird dieses so angebracht, daß seine
bestmögliche Sichtbarkeit gewährleistet ist.
Im Wortlaut der Genfer Abkommen umfaßt der Begriff
r3ANIT¾TSEINHEITENŸUNDŸTRANSPORTEgŸ3ANIT¾TSEINHEITENŸ
UNDŸ MEDIZINISCHEŸ %INRICHTUNGENŸ MEDIZINISCHEŸ 'EB¾UDEŸ MEDIZINISCHEŸ !USRÓSTUNGENŸ UNDŸ 4RANSPORTEŸ
SŸDAZUŸ+APITELŸ)))Ÿ6ŸUNDŸ6)ŸDESŸŸ!BKOMMENSŸ)NŸ
bezug auf die einzelne Nationale Gesellschaft fallen
DARUNTERŸ +RANKENH¾USERŸ +RANKENŸ UNDŸ 2ETTUNGSWAGENŸ,AZARETTSCHIFFEŸ&LUGZEUGEŸUNDŸ,AGERŸFÓRŸMEDIZINISCHENŸ "EDARFŸ SOFERNŸ SIEŸ DEMŸ 3ANIT¾TSDIENSTŸ DERŸ
3TREITKR¾FTEŸ ZURŸ 6ERFÓGUNGŸ STEHENŸ WIEŸ AUCHŸ ROTKREUZEIGENEŸ:IVILKRANKENH¾USERŸSOFERNŸSIEŸBEHÍRDLICHŸALSŸ
SOLCHEŸANERKANNTŸSINDŸUNDŸIHNENŸDIEŸ6ERWENDUNGŸDESŸ
7AHRZEICHENSŸGENEHMIGTŸWORDENŸISTŸSŸ!RTŸŸDSŸ)6Ÿ
!BKOMMENS
$ASŸ:USATZPROTOKOLLŸ)ŸGIBTŸDERŸ"EHÍRDEŸDIEŸ-ÍGLICHKEITŸALLENŸZIVILENŸ3ANIT¾TSEINHEITENŸUNDŸTRANSPORTMIT104 TELNŸ DASŸ 2ECHTŸ ZURŸ 6ERWENDUNGŸ DESŸ 7AHRZEICHENSŸ
ZUŸ 3CHUTZZWECKENŸ ZUŸ VERLEIHENŸ WASŸ AUCHŸ 3ANIT¾TSEINHEITENŸUNDŸTRANSPORTMITTELŸDERŸ.ATIONALENŸ'ESELLSCHAFTŸMITŸEINSCHLIEˆENŸKANNŸDIEŸNICHTŸDURCHŸDIEŸ'ENFERŸ!BKOMMENŸVONŸŸERFAˆTŸSINDŸ
Eine Definition des Begriffs „Sanitätseinheiten und TRANSPORTMITTELgŸFINDETŸSICHŸINŸ!RTŸŸLITŸEŸFŸUNDŸGŸDESŸ
:USATZPROTOKOLLSŸ
!USFÓHRLICHEŸ %RL¾UTERUNGENŸ ZURŸ 3ICHTBARKEITŸ DESŸ
7AHRZEICHENSŸENTHALTENŸ!RTŸŸDESŸŸ'ENFERŸ!BKOMMENSŸUNDŸ!NHANGŸŸ+APŸŸVOMŸ:USATZPROTOKOLLŸŸ
Siehe auch Art. 6.
Artikel 11
Sonderbestimmungen zur Anbringung des
zu Schutzzwecken verwendeten Wahrzeichens
Auf Lazarettschiffen und Küstenrettungsbooten der
Nationalen Gesellschaft muß das Wahrzeichen gemäß Art. 43 des II. Genfer Abkommens von 1949 angebracht werden.
Sanitätsflugzeuge der Nationalen Gesellschaft sind
gemäß Art. 36 des I. Genfer Abkommens zu kennzeichnen.
Zu Absatz 1:
Lazarettschiffe und Küstenrettungsboote (oder Rettungsboote, wie sie heute genannt werden, da sie oft
eine große Tonnage und Reichweite haben und weit
von der Küste entfernt operieren können) müssen
eine von der Behörde ausgestellte schriftliche Erklärung mit sich führen, wonach sie zum Zeitpunkt der
Ausrüstung und des Auslaufens unter behördlicher
Aufsicht standen. Ihre Namen und Merkmale müssen allen Konfliktparteien mitgeteilt werden. Solche
Lazarettschiffe und Rettungsboote dürfen nicht aufgebracht werden. Einzelheiten zur Anbringung des
Wahrzeichens sind in Art. 43 des II. Genfer Abkommens aufgeführt. Siehe ferner Art. 22 bis 35 des II.
Abkommens und Art. 3 bis 11 in Anhang I zum Zusatzprotokoll I.
Darüber hinaus sollen nach Art. 23 des Zusatzprotokolls I auch sonstige Schiffe und andere Wasserfahrzeuge der Nationalen Gesellschaft,
die zeitweilig oder ständig zu medizinische Zwecken genutzt werden, gemäß Art. 43 Ziffer 2
des II. Abkommens gekennzeichnet werden.
Diese Schiffe und andere Wasserfahrzeuge dürfen
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
aufgebracht werden.
menszug der Gesellschaft angebracht werden.
Zu Absatz 2:
Die maßgeblichen Bestimmungen stehen in Art. 36
DESŸ )Ÿ 'ENFERŸ !BKOMMENSŸ !RTŸ Ÿ DESŸ ))Ÿ !BKOMMENSŸ !RTŸ Ÿ DESŸ )6Ÿ !BKOMMENSŸ !RTŸ Ÿ Ÿ Ÿ IMŸ
:USATZPROTOKOLLŸ)ŸUNDŸ!RTŸŸŸŸINŸ!NHANGŸ)ŸZUMŸ:USATZPROTOKOLLŸ)
In diesen Fällen müssen das Wahrzeichen insgesamt
wie auch der Namenszug der Gesellschaft klein gehalten sein.
Artikel 12
Freigestellte Verwendung von Signalen
Mit Zustimmung der Behörde darf die Nationale
Gesellschaft ihre Sanitätseinheiten und -transporte
zusätzlich zum Wahrzeichen auch durch anerkannte fakultative Erkennungssignale wie z. B. Blaulicht,
Funk- und elektronische Signale kenntlich machen.
Die Bestimmungen der Erkennungssignale
finden sich in:
Artikel 15
Nationale Gesellschaften neutraler oder sonstiGERŸNICHTŸALSŸ+ONÛIKTPARTEIŸBETEILIGTERŸ3TAATEN
Wenn die Nationale Gesellschaft eines neutralen oder
sonstigen, nicht am Konflikt beteiligten, Staates irgendeiner Konfliktpartei medizinisches Personal oder
Material zur Verfügung stellen will, muß sie vorab die
Zustimmung der betreffenden Konfliktpartei und der
Behörde ihres eigenen Staates einholen. Die Bestimmungen zur Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken müssen durch die betreffende Konfliktpartei
festgelegt werden. Das genannte Personal und Material darf das Wahrzeichen ab dem Zeitpunkt der Abreise an den Einsatzort tragen.
$OKUMENTŸ Ÿ "LAULICHTŸ IMŸ 4ECHNISCHENŸ (ANDBUCHŸ DERŸ &LUGTÓCHTIGKEITŸ HERAUSGEGEBENŸ VONŸ DERŸ 4JFIF[VEJFTFN1VOLUBVDI"SUEFT*(FOGFS"C)NTERNATIONALENŸ :IVILLUFTFAHRTORGANISATIONŸ )#!/ kommens.
• !BSCHNITTŸ))ŸINŸ!RTŸŸUNDŸ!BSCHNITTŸ)))ŸINŸ!RTŸ.Ÿ
ŸMEDIZINISCHERŸ4RANSPORTŸDERŸ&UNKORDNUNGŸ
r2ADIOŸ2EGULATIONSgŸHERAUSGEGEBENŸVONŸDERŸ
)NTERNATIONALENŸ&ERNMELDEUNIONŸ)45
• +APITELŸ8)6ŸDESŸ)NTERNATIONALENŸ3IGNALBUCHSŸHERausgegeben von der Internationalen SeefahrtsorGANISATIONŸ)-/
Abschnitt 4
SONDERBESTIMMUNGEN
Artikel 14
Gleichzeitige Verwendung
zu Schutz- und
Kennzeichnungszwecken
Sofern die Behörde nichts anderes verfügt, darf die
Gesellschaft ihren Mitgliedern die Befugnis erteilen, das der Kennzeichnung dienende Wahrzeichen
mit dem Namenszug der Gesellschaft und das zu
Schutzzwecken dienende Wahrzeichen gleichzeitig
zu tragen.
Unter den gleichen Voraussetzungen darf auch auf
Sachen, die im Konfliktfall den Behörden zur Verfügung gestellt werden, das Wahrzeichen mit dem Na-
Kapitel III
Die Verwendung
zur Kennzeichnung
Abschnitt I
PERSONEN
Artikel 16
Mitglieder und Angestellte
der Nationalen Gesellschaft
Mitglieder und Angestellte der Nationalen Gesellschaft dürfen das meist kleinformatige, der Kennzeichnung dienende, Wahrzeichen im Dienst tragen.
Außer Dienst dürfen Mitglieder nur ein sehr kleines
Wahrzeichen tragen, z. B. in Form einer Brosche oder
Anstecknadel.
Außergewöhnliche Umstände ausgenommen, erscheinen auf dem der Kennzeichnung dienenden
Wahrzeichen stets Namenszug oder Anfangsbuchstaben der Nationalen Gesellschaft.
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Zu Absatz 1:
Zwar sind die zur Kennzeichnung verwendeten Wahrzeichen in der Regel von kleinem Format, doch können manchmal auch große verwendet werden, besonders wenn dies das
Erkennen von Ersthelfern erleichtern soll (s. Art. 4
mit Erläuterung).
Abschnitt 2
SACHEN
Zu Absatz 2:
)NŸDIESEMŸ&ALLŸMUˆŸDASŸ7AHRZEICHENŸEINŸSEHRŸKLEINESŸ
&ORMATŸHABENŸDAŸSEINEŸ6ERWENDUNGŸMITŸKEINEMŸKONkreten Auftrag der Gesellschaft zusammenhängt.
Das Wahrzeichen mit dem Namenszug der Nationalen
Gesellschaft kann an den Gebäuden und Grundstücken angebracht werden, die von der Gesellschaft
gebraucht werden, unabhängig davon, ob sie ihr gehören oder nicht.
Zu Absatz 3:
)NŸDERŸ2EGELŸSOLLTENŸFREIWILLIGEŸ(ELFERŸALSŸ-ITGLIEDŸDERŸ
Nationalen Gesellschaft erkennbar sein. In manchen
&¾LLENŸ SOLLTEŸ ESŸ IHNENŸ JEDOCHŸ GESTATTETŸ SEINŸ AUFŸ .Amenszug oder Anfangsbuchstaben der Gesellschaft
NEBENŸDEMŸ7AHRZEICHENŸZUŸVERZICHTENŸZŸ"ŸBEIŸ5NRUHENŸWOŸDIESERŸ:USATZŸAUFŸDEMŸ!BZEICHENŸIHRERŸ!RBEITŸHINDERLICHŸSEINŸKÍNNTE
Artikel 19
Gebäude und Grundstücke
im Gebrauch der
Nationalen Gesellschaft
Wird ein Gebäude nur teilweise von der Gesellschaft
gebraucht, so darf das Wahrzeichen nur an dem von
ihr belegten Teil angebracht werden.
Das Wahrzeichen muß ein relativ kleines Format haben und darf nicht auf dem Dach angebracht werden, um im Fall eines bewaffneten Konflikts jede Verwechslung mit dem zu Schutzzwecken verwendeten
Wahrzeichen zu vermeiden.
Artikel 17
Mitglieder der Rotkreuzbzw. Rothalbmondjugend
Zu Absatz 2:
Wenn die Nationale Gesellschaft ein Gebäude mit
ANDERENŸ0ERSONENŸODERŸ'ESELLSCHAFTENŸTEILTŸSTELLTŸSIEŸ
Artikel 16 gilt auch hier. Das Wahrzeichen erscheint in SICHERŸDAˆŸDIEŸ4¾TIGKEITŸIHRERŸ.ACHBARNŸNICHTŸINDIREKTŸ
#FHMFJUVOH EFT 4DISJGU[VHFT b3PULSFV[KVHFOEn C[X dem Ansehen des Wahrzeichens schadet.
b3PUIBMCNPOEKVHFOEnPEFSEFS"OGBOHTCVDITUBCFO
JRK bzw. JRH.
Zu Absatz 3:
:URŸ6ERWECHSLUNGSGEFAHRŸSŸ!RTŸ
Artikel 18
Sonstige durch die Nationale Gesellschaft zum
Tragen des Wahrzeichens befugte Personen
Die Nationale Gesellschaft kann unter Bedingungen,
die in ihren Dienstvorschriften festgelegt sind, Nichtmitgliedern, die an Kursen der Gesellschaft teilgenommen oder Prüfungen bei ihr abgelegt haben, die
Befugnis erteilen, ein sehr kleines Wahrzeichen mit
Namenszug oder Anfangsbuchstaben der Nationalen
Gesellschaft zu tragen, z. B. in Form einer Brosche
oder Anstecknadel.
Artikel 20
Gebäude und Grundstücke, die der Nationalen
Gesellschaft gehören, aber nicht durch sie belegt
sind
Die Nationale Gesellschaft darf das Wahrzeichen
nicht an ihr gehörenden Gebäuden oder Grundstücken anbringen, die sie nicht selber belegt, sondern
an Dritte vermietet oder Dritten zur Verfügung stellt.
(IERBEIŸ HANDELTŸ ESŸ SICHŸ INŸ DERŸ 2EGELŸ UMŸ %RSTHELFERŸ
+RANKENSCHWESTERNŸ ODERŸ PFLEGERŸ DIEŸ DADURCHŸ ALSŸ
solche erkennbar werden.
106 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Artikel 21
Krankenhäuser, Erste-Hilfe-Stationen2 und Transportmittel der Nationalen Gesellschaft
Das zur Kennzeichnung verwendete Wahrzeichen mit
dem Namenszug der Nationalen Gesellschaft kann
an den Krankenhäusern und Erste-Hilfe-Stationen
angebracht werden, die die Gesellschaft betreibt, sowie an den Transportmitteln, insbesondere Krankenund Rettungswagen, die von ihren Mitgliedern oder
Angestellten genutzt werden. Vorbehaltlich Art. 13.
wird hier ein relativ kleines Wahrzeichen verwendet,
um im Fall eines bewaffneten Konflikts die Verwechslungsgefahr mit dem zu Schutzzwecken verwendeten
Wahrzeichen zu vermeiden.
:URŸ6ERWECHSLUNGSGEFAHRŸSŸ!RTŸ
Artikel 22
Von Dritten betriebene Erste-Hilfe-Stationen3 und
Kranken- bzw. Rettungswagen
Die Nationale Gesellschaft darf Dritten gestatten, in
Friedenszeiten und in Übereinstimmung mit der staatlichen Gesetzgebung das Wahrzeichen zur Kennzeichnung an Erste-Hilfe-Stationen mit ausschließlich kostenloser Behandlung sowie an Kranken- bzw.
Rettungswagen anzubringen.
Die Nationale Gesellschaft erteilt diese Genehmigung
nur im Gegenzug für die Berechtigung, die Verwendung des Wahrzeichens regelmäßig zu kontrollieren.
)NŸBEZUGŸAUFŸ+RANKENH¾USERŸSOLLTEŸBEACHTETŸWERDENŸ Sie behält sich das Recht vor, die Genehmigung jeDAˆŸ DIEŸ 6ERWENDUNGŸ DESŸ 7AHRZEICHENSŸ ZUŸ +ENN- derzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
zeichnungszwecken ausschließlich Krankenhäusern
der Nationalen Gesellschaft vorbehalten ist. Dabei ist !RTŸ Ÿ !BSŸ Ÿ DESŸ )Ÿ 'ENFERŸ !BKOMMENSŸ GESTATTETŸ
JEDOCHŸNICHTŸZUŸVERGESSENŸDAˆŸ+RANKENH¾USERŸDIEŸFÓRŸ neben der Kennzeichnung von Krankenwagen auch
DENŸ&ALLŸEINESŸBEWAFFNETENŸ+ONFLIKTSŸDIEŸBEHÍRDLICHEŸ DIEŸ+ENNZEICHNUNGŸDERJENIGENŸ%RSTE(ILFE3TATIONENŸ
'ENEHMIGUNGŸ HABENŸ DASŸ 7AHRZEICHENŸ ZUŸ 3CHUTZ- DIEŸ rAUSSCHLIEˆLICHŸ DERŸ UNENTGELTLICHENŸ 0FLEGEŸ Ÿ
ZWECKENŸZUŸVERWENDENŸDIESESŸBEIŸBEHÍRDLICHERŸ:U- VORBEHALTENŸ SINDgŸ $IEŸ %RFAHRUNGŸ HATŸ GEZEIGTŸ DAˆŸ
STIMMUNGŸSCHONŸINŸ&RIEDENSZEITENŸANBRINGENŸDÓRFENŸ DIEŸ 6ORSCHRIFTŸ ÓBERŸ DIEŸ KOSTENLOSEŸ "EHANDLUNGŸ H¾UFIGŸ GROˆZÓGIGŸ AUSGELEGTŸ WIRDŸ $IESEŸ 0RAXISŸ ISTŸ NURŸ
SŸ!RTŸŸUŸ
INSOWEITŸ AKZEPTABELŸ UNDŸ MITŸ DEMŸ 'EISTŸ DESŸ 'ENFERŸ
5MŸJEDENŸ-IˆBRAUCHŸZUŸVERMEIDENŸWIRDŸDIEŸ'ESELL- !BKOMENSŸ VEREINBARŸ ALSŸ DIEŸ "EHANDLUNGŸ KEINESFALLSŸ
schaft das Wahrzeichen und ihren Namenszug entfer- VONŸ DERŸ :AHLUNGŸ EINERŸ 'EBÓHRŸ ODERŸ EINESŸ (ONORARSŸ
NENŸODERŸABDECKENŸWENNŸSIEŸEINŸ4RANSPORTMITTELŸANŸ abhängig gemacht und der mit der Bewegung verKNÓPFTEŸ 'EDANKEŸ DERŸ FREIWILLIGENŸ (ILFELEISTUNGŸ AUFANDEREŸ/RGANISATIONENŸVERLEIHT
rechterhalten wird.
2
In der UN-Konvention über Verkehrszeichen
und -signale vom 08. Nov. 1968 (Wien) und der
Abschnitt 3
ergänzenden europäischen Vereinbarung vom 1. Mai
VERBREITUNG
(FOG
TJOE[XFJ7FSLFIST[FJDIFOBVGHFGÔISU
UND SPENDENWERBUNG
in denen das Rotkreuz- bzw. Rothalbmondzeichen
erscheint:
B
%BT7FSLFIST[FJDIFOb&STUF)JMGF4UBUJPOn' Artikel 23
1a) besteht aus einem roten Kreuz bzw. Halbmond
Aktionen und Veranstaltungen der Nationalen
auf weißem Grund mit einem blauen Rahmen. Da
Gesellschaft
es sich hierbei um eine Verwendung zu Kennzeichnungszwecken handelt, muß die Nationale GesellDie Nationale Gesellschaft darf das Wahrzeichen unschaft die staatlichen Behörden ersuchen, dieses
ter Beachtung der Einschränkungen in Art. 2 - 5 der
Verkehrszeichen nur als Hinweis auf diejenigen
Stationen zu verwenden, die von der Gesellschaft
vorliegenden Bestimmungen zur Unterstützung der
selbst oder mit ihrer Billigung betrieben werden.
Aktionen und Veranstaltungen verwenden, die sie orC
%BT7FSLFIST[FJDIFOb,SBOLFOIBVTn&
ganisiert, um ihre Arbeit in der Öffentlichkeit bekannt
12b) zeigt ein rotes Kreuz bzw. Halbmond auf
zu machen, um die Kenntnis des humanitären Völblauem Grund mit einem weißen Bett. Da dies ein
kerrechts und der Rotkreuzgrundsätze zu verbreiten
Mißbrauch des Wahrzeichens ist, muß die Nationale
oder um Spenden einzuwerben.
Gesellschaft die staatlichen Behörden auffordern,
nur das andere Verkehrszeichen für Krankenhäuser
Wenn das Wahrzeichen im Rahmen solcher Akti(E, 12a) zu verwenden, das in den Vereinbarungen
onen auf Drucksachen, Gegenständen oder sonstiFCFOGBMMTWPSHFTFIFOJTUVOEFJOXFJ·FTb)nBVG
blauem Hintergrund zeigt.
3
Siehe Fußnote zu Art. 21
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
gen Werbeartikeln erscheint, soll es soweit praktisch
möglich, mit dem Namenszug der Gesellschaft oder
einem Text oder einer Werbegraphik versehen sein.
Die Gegenstände dürfen weder den Anschein des
Schutzes durch das humanitäre Völkerrecht oder der
Zugehörigkeit zur Bewegung erwecken, noch Anlaß
zu Mißbrauch zu einem späteren Zeitpunkt geben.
Der einzelne Gegenstand muß ein beschränktes Format haben oder aus kurzlebigem Material bestehen.
Eine Nationale Gesellschaft, die mit einem Wirtschaftsunternehmen einer anderen Organisation
zusammen arbeitet, um Spenden einzuwerben oder
ihre Verbreitungsarbeit zu fördern, kann Warenzeichen, Logo oder Namen des Unternehmens auf von
ihr selbst benutzten oder verkauften Artikeln oder
Werbematerial unter folgenden Voraussetzungen anbringen:
a) Für die Öffentlichkeit darf keine Verwirrung in bezug auf die Unterscheidung zwischen der Arbeit des
Wirtschaftsunternehmens und der Qualität seiner
Produkte einerseits und dem Wahrzeichen der Nationalen Gesellschaft andererseits entstehen;
b) die Nationale Gesellschaft muß die Kontrolle über
die gesamte Aktion behalten, insbesondere über die
Auswahl der Artikel, auf denen Warenzeichen, Logo
oder Name des Unternehmens erscheinen sowie
über Plazierung, Form und Größe dieser Markierung;
c) die Aktion muß an eine bestimmte Aufgabe oder
eine bestimmte Veranstaltung gebunden und in der
Regel zeitlich und örtlich begrenzt sein;
d) das betreffende Wirtschaftsunternehmen darf in
keiner Weise in Aufgabengebieten tätig sein, die im
Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Bewegung stehen oder in der Öffentlichkeit als umstritten gelten könnten;
e) die Nationale Gesellschaft muß sich das Recht
vorbehalten, ihren Vertrag mit dem betreffenden Unternehmen jederzeit und sehr kurzfristig aufzuheben,
falls dessen Tätigkeit die Achtung vor dem Wahrzeichen untergräbt oder seinem Ansehen schadet;
f) der materielle oder finanzielle Gewinn der Aktion
für die Nationale Gesellschaft muß erheblich sein,
ohne jedoch ihre Unabhängigkeit zu gefährden;
g) der Vertrag zwischen der Nationalen Gesellschaft
und ihrem Partner bedarf der Schriftform;
h) der Vertrag muß die Zustimmung der leitenden Organe der Nationalen Gesellschaft haben.
Die Nationale Gesellschaft darf Wirtschaftsunternehmen oder anderen Organisationen die Befugnis erteilen, in ihrer Werbung zu erwähnen, daß sie durch
108 Spenden oder anderweitig einen Beitrag zur Arbeit
der Gesellschaft geleistet haben. Solche Hinweise
können auch auf Handelswaren zugelassen werden,
deren Erlös ganz oder teilweise der Nationalen Gesellschaft gespendet wird. Eine Genehmigung dieser
Art ist jedoch davon abhängig, daß die oben unter
a), c), d) e), f) und h) aufgeführten Voraussetzungen
genau erfüllt werden. Bei einer Werbekampagne behält sich die Nationale Gesellschaft das Recht vor, die
diesbezügliche Buchführung des Unternehmens zu
überprüfen. Ferner wacht die Nationale Gesellschaft
sorgfältig über die Art und Weise, wie die geleistete Unterstützung in der Werbung oder auf den o.g.
Waren dargestellt wird. Dies gilt auch für Fotos oder
jegliches sonstiges Bildmaterial, das im Rahmen der
Aktion eingesetzt wird. Die Nationale Gesellschaft
läßt nicht zu, daß das Wahrzeichen auf Handelswaren
erscheint; sie darf die Verwendung des Wahrzeichens
auf Werbematerial nur mit größter Zurückhaltung und
unter der Bedingung billigen, daß das Wahrzeichen
klein und unter Zusatz einer deutlichen Darstellung
der Hilfeleistung für die Nationale Gesellschaft erscheint. Die Nationale Gesellschaft stellt sicher, daß
die Bedingungen für die Verwendung des Wahrzeichens als ein Hauptbestandteil in den Vertrag mit
dem Wirtschaftsunternehmen aufgenommen werden
und daß sie bei vorsätzlichem Verstoß gegen diese
Auflage berechtigt ist, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne daß ihr daraus irgendeine Schadensersatzpflicht erwächst.
Zu Absatz 1:
$ERŸ6ERWEISŸAUFŸ!RTŸŸDERŸVORLIEGENDENŸ"ESTIMMUNGENŸ FÓHRTŸ ZUŸ DEMŸ 3CHLUˆŸ DAˆŸ .AMEŸ UNDŸ 7AHRZEICHENŸDESŸ2OTENŸ+REUZESŸBZWŸ2OTENŸ(ALBMONDSŸZWARŸ
ZURŸ 3PENDENWERBUNGŸ BEIŸ EINERŸ 6ERKAUFSAKTIONŸ ODERŸ
einem kurzfristigen Dienstleistungsangebot verwenDETŸWERDENŸDÓRFENŸNICHTŸABERŸZŸ"ŸBEIMŸ6ERKAUFŸEINERŸ
dauerhaften oder längerfristigen DienstleistungŸ beSONDERSŸDANNŸNICHTŸWENNŸDIESEŸ$IENSTLEISTUNGŸKEINEŸ
6ERBINDUNGŸZUŸDENŸTRADITIONELLENŸ!UFGABENFELDERNŸDERŸ
Rotkreuzbewegung hat oder mit anderen ähnlichen
Dienstleistungen auf gewerblicher Basis konkurriert.
3INNŸUNDŸ:WECKŸDIESERŸ"ESTIMMUNGŸISTŸZUŸVERHINDERNŸ
DAˆŸ DERŸ 6ERKAUFŸ VONŸ 'EGENST¾NDENŸ ODERŸ $IENSTLEISTUNGENŸDURCHŸDIEŸ.ATIONALEŸ'ESELLSCHAFTŸUNDŸIHREŸ6ERANSTALTUNGENŸIMŸ6ERST¾NDNISŸDERŸ±FFENTLICHKEITŸEINENŸ
GR͈ERENŸ3TELLENWERTŸERHALTENŸALSŸIHREŸHUMANIT¾REŸSOziale Arbeit.
Zu Absatz 2:
Werbematerialien dieser Art, die an die Öffentlichkeit
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
verteilt oder verkauft werden, sind z. B. Drucksachen
oder Gegenstände aller Art wie Flugblätter, Druckschriften, Poster, Sonderbriefmarken, Filme, Bleistifte
usw.. Bei Kleidung, Flaggen und Fahnen ist
- aufgrund der Gefahr, daß das Wahrzeichen auf diesen
Gegenständen im Fall eines bewaffneten Konflikts
irrtümlich für ein zu Schutzzwecken verwendetes
Wahrzeichen gehalten würde - unbedingt sicherzustellen, daß dem Wahrzeichen der Namenszug der
Gesellschaft, ein Text oder eine Werbegraphik hinzugefügt wird.
Zu Absatz 3:
Die allgemeinen Bestimmungen in Absatz 1 und 2
GELTENŸ SELBSTVERST¾NDLICHŸ AUCHŸ FÓRŸ DIEŸ INŸ !BSATZŸ Ÿ
BESCHRIEBENENŸ 3ONDERF¾LLEŸ $IEŸ 6ERWENDUNGŸ DESŸ
Wahrzeichens oder Namens des Roten Kreuzes bzw.
(ALBMONDSŸDURCHŸrDAZUŸBERECHTIGTEŸ0RIVATPERSONENŸ
ÍFFENTLICHEŸ UNDŸ PRIVATEŸ 'ESELLSCHAFTENŸ UNDŸ (ANDELSFIRMENgŸ ISTŸ NACHŸ DEMŸ HUMANIT¾RENŸ 6ÍLKERRECHTŸ VERBOTENŸ!RTIKELŸŸDESŸŸ'ENFERŸ!BKOMMENSŸ'LEICHWOHLŸISTŸESŸFÓRŸEINEŸ.ATIONALEŸ'ESELLSCHAFTŸANNEHMBARŸ
ZUŸERW¾HNENŸDAˆŸSIEŸEINEŸBESTIMMTEŸ5NTERSTÓTZUNGŸ
von einem Wirtschaftsunternehmen oder einer sonsTIGENŸ/RGANISATIONŸERHALTENŸHATŸ$ARAUFŸZUŸBESTEHENŸ
DAˆŸSOLCHEŸ3PENDERŸANONYMŸBLEIBENŸKÍNNTEŸBEDEUTENŸ DAˆŸ .ATIONALEŸ 'ESELLSCHAFTENŸ WICHTIGEŸ &INANZIERUNGSŸ UNDŸ ANDEREŸ (ILFSQUELLENŸ UNGENUTZTŸ LASSENŸ
MӈTENŸ'LEICHWOHLŸMUˆŸDIEŸ!RTŸUNDŸ7EISEŸWIEŸMITŸ
DERŸ 5NTERSTÓTZUNGŸ GEWORBENŸ WIRDŸ DURCHŸ DIEŸ .ATIONALEŸ'ESELLSCHAFTŸAUFMERKSAMŸÓBERWACHTŸWERDENŸUMŸ
-IˆBAUCHŸUNDŸ6ERWECHSELUNGSGEFAHRENŸIMŸ6ERST¾NDnis der Öffentlichkeit zu vermeiden. Die in Absatz 3
DARGELEGTENŸ "ESTIMMUNGENŸ LIEFERNŸ DIESBEZÓGLICHŸ
PR¾ZISEŸ2ICHTLINIEN
Zu c): Eine Nationale Gesellschaft darf ein Wirtschaftsunternehmen nicht in ihre gesamte Arbeit einBINDENŸ SONDERNŸ NURŸ INŸ BESTIMMTEŸ 0ROGRAMMEŸ $IEŸ
$AUERŸDERŸ6ERBINDUNGŸMITŸDEMŸ5NTERNEHMENŸMUˆŸIMŸ
voraus befristet werden und sollte drei Jahre nicht
ÓBERSCHREITENŸ &ERNERŸ MUˆŸ DIEŸ 6ERBINDUNGŸ AUFŸ DASŸ
3TAATSGEBIETŸ EINESŸ ,ANDESŸ BESCHR¾NKTŸ SEINŸ SOFERNŸ
KEINEŸ 6EREINBARUNGŸ MITŸ EINERŸ ANDERENŸ .ATIONALENŸ
'ESELLSCHAFTENŸÓBERŸDIEŸ$URCHFÓHRUNGŸDERŸ!KTIONŸINŸ
EINEMŸANDERENŸ3TAATENŸBESTEHT
Zu d): -ANCHEŸ5NTERNEHMENŸT¾TIGENŸ'ESCH¾FTEŸDIEŸ
INŸDIREKTEMŸ7IDERSPRUCHŸZUŸDENŸ:IELENŸDERŸ"EWEGUNGŸ
STEHENŸ ZŸ"Ÿ (ERSTELLUNGŸ ODERŸ 6ERKAUFŸ VONŸ 7AFFENŸ
4ABAKŸ !LKOHOLŸ UNDŸ %RZEUGNISSENŸ DIEŸ EINDEUTIGŸ ALSŸ
UMWELTSCH¾DLICHŸGELTENŸ$IEŸ6ERBINDUNGŸDERŸ.AMENŸ
ODERŸ ,OGOSŸ SOLCHERŸ 5NTERNEHMENŸ MITŸ DENENŸ EINERŸ
Nationalen Gesellschaft ist daher zu vermeiden.
Zu e): $IEŸ 6ERBINDUNGŸ MITŸ EINEMŸ 7IRTSCHAFTSUNTERNEHMENŸ DESSENŸ 'ESCH¾FTEŸ NICHTŸ IMŸ 7IDERSPRUCHŸ
ZUŸ DENŸ :IELENŸ DERŸ "EWEGUNGŸ STEHENŸ KÍNNTEŸ SICHŸ
DENNOCHŸALSŸPEINLICHŸERWEISENŸAUSŸ'RÓNDENŸDIEŸDERŸ
'ESELLSCHAFTŸZUMŸ:EITPUNKTŸDESŸ6ERTRAGSABSCHLUSSESŸ
NICHTŸ BEKANNTŸ SINDŸ ZŸ"Ÿ SCHWERWIEGENDEŸ 5MWELTVERSCHMUTZUNGŸDURCHŸDASŸBETREFFENDEŸ5NTERNEHMENŸ
$IEŸ'ESELLSCHAFTŸMUˆŸSICHŸDAHERŸUNBEDINGTŸDIEŸ-ÍGLICHKEITŸOFFENŸHALTENŸIHREŸ6ERBINDUNGŸMITŸDEMŸ5NTERnehmen schnellstens zu beenden.
Zu f): 0ATENSCHAFTENŸBZWŸ&ÍRDERUNGŸDURCHŸDIEŸ7IRTSCHAFTŸr3PONSORINGgŸSINDŸEINEŸWICHTIGEŸUNDŸERNSTZUNEHMENDEŸ !NGELEGENHEITŸ DIEŸ NURŸ DANNŸ INŸ "ETRACHTŸ
GEZOGENŸ WERDENŸ SOLLTEŸ WENNŸ FÓRŸ DIEŸ BETREFFENDEŸ
.ATIONALEŸ 'ESELLSCHAFTŸ ERHEBLICHEŸ 6ORTEILEŸ INŸ !USSICHTŸSTEHENŸ$IEŸ.ATIONALEŸ'ESELLSCHAFTŸMUˆŸJEDOCHŸ
SICHERSTELLENŸ DAˆŸ SOLCHEŸ 6ORTEILEŸ SIEŸ NICHTŸ VONŸ DEMŸ
Zu a) und b): Zunächst und vor allem besteht die betreffenden Unternehmen abhängig machen. So
.OTWENDIGKEITŸIMŸ6ERST¾NDNISŸDERŸ±FFENTLICHKEITŸJEDEŸ SOLLTENŸ BEISPIELSWEISEŸ FINANZIELLEŸ ,EISTUNGENŸ EINENŸ
6ERWECHSLUNGŸ ZWISCHENŸ 7IRTSCHAFTSUNTERNEHMENŸ BESTIMMTENŸ0ROZENTSATZŸDERŸGESAMTENŸ'ELDMITTELŸDERŸ
und dem Wahrzeichen oder der Nationalen Gesell- .ATIONALENŸ'ESELLSCHAFTŸNICHTŸÓBERSCHREITENŸMAXIMALŸ
schaft selbst zu vermeiden. So muß die Nationale Ge- SELLSCHAFTŸBEIŸ"EKANNTGABEŸDERŸ5NTERSTÓTZUNGŸDURCHŸ
7IRTSCHAFTSUNTERNEHMENŸ FÓRŸ EINEŸ BESTIMMTEŸ !KTIONŸ Zu g): &ERNERŸMÓSSENŸALLEŸ"EDINGUNGENŸUNDŸ!UFLAGENŸ
WIEŸZŸ"ŸDIEŸ(ERSTELLUNGŸVONŸ$RUCKSACHENŸODERŸAN- DERŸ 6EREINBARUNGŸ ZWISCHENŸ .ATIONALERŸ 'ESELLSCHAFTŸ
DERENŸ'EGENST¾NDENŸSICHERSTELLENŸDAˆŸDIEŸ2OLLEŸDESŸ UNDŸ 6ERTRAGSUNTERNEHMENŸ ODERŸ ORGANISATIONŸ UNBE5NTERNEHMENSŸ BEIŸ DIESERŸ !KTIONŸ AUSDRÓCKLICHŸ DEFI- DINGTŸ'EGENSTANDŸEINESŸSCHRIFTLICHENŸ6ERTRAGESŸSEINŸ
niert wird und daß das Wahrzeichen in keiner WeiSEŸALSŸ1UALIT¾TSGARANTIEŸFÓRŸDIEŸ%RZEUGNISSEŸGEDEUTETŸ Zu h): 6EREINBARUNGENŸ ZWISCHENŸ .ATIONALERŸ 'ESELLWERDENŸ KANNŸ 3IEŸ MUˆŸ AUˆERDEMŸ SICHERSTELLENŸ DAˆŸ SCHAFTŸ UNDŸ 6ERTRAGSUNTERNEHMENŸ ODERŸ ORGANISATIONŸ
7ARENZEICHENŸ ,OGOŸ ODERŸ .AMEŸ DESŸ 5NTERNEHMENSŸ MÓSSENŸ VORŸ !BSCHLUˆŸ INŸ DEMJENIGENŸ /RGANŸ DERŸ .AINŸ EINEMŸ VERNÓNFTIGENŸ 6ERH¾LTNISŸ ZUMŸ 2ESTŸ DERŸ $AR- TIONALENŸ 'ESELLSCHAFTŸ ERÍRTERTŸ WERDENŸ DASŸ FÓRŸ %NTstellung stehen.
SCHEIDUNGENŸ ÓBERŸ 6ERWALTUNGSANGELEGENHEITENŸ DERŸ
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Nationalen Gesellschaft zuständig ist.
Zu Absatz 4:
Um zu vermeiden, daß ergiebige Geldquellen ungenutzt bleiben, kann die Nationale Gesellschaft einem
Wirtschaftsunternehmen oder einer sonstigen Organisation, die einen Beitrag zu ihrer Arbeit geleistet
hat, die Befugnis erteilen, diese Unterstützung in ihrer
Werbung oder auf Handelswaren zu erwähnen, deren
Erlös ganz oder zum Teil der Nationalen Gesellschaft
gespendet werden soll. Da dies jedoch ein beträchtliches Mißbrauchsrisiko einschließt, müssen die in
Abstz 3 a), c), d), e), f), g) und h) dargelegten Voraussetzungen genauestens erfüllt sein.
Ferner muß die Nationale Gesellschaft sicherstellen,
daß bei Hinweisen dieser Art Zurückhaltung gewahrt
und kein Anlaß zu Verwechslungen geboten wird.
Das Wahrzeichen kann in der Werbung des Unternehmens abgebildet werden. Die Abbildung des
Wahrzeichens auf Erzeugnissen oder Handelswaren
ist jedoch verboten, da diese Gegenstände oft für
den längerfristigen Gebrauch konzipiert sind und die
Nationale Gesellschaft keine Kontrolle über ihre Verwendung hat.
Wo immer seine Abbildung in der Werbung genehmigt wird, muß das Wahrzeichen ein kleines Format
haben, und es sollte dann von einer Erklärung begleitet sein, die der Öffentlichkeit ermöglicht, die Art
der Beziehung zwischen Nationaler Gesellschaft und
Vertragsunternehmen oder -organisation richtig zu
verstehen.
Darüber hinaus behält sich die Nationale Gesellschaft
das Recht vor, die mit der Werbekampagne zusammenhängende Buchführung zu überprüfen. Dieses
Recht kann die Gesellschaft selbst wahrnehmen
oder eine Fachinstitution wie z. B. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragen.
Schließlich behält sich die Nationale Gesellschaft
zusätzlich zu dem in Art. 23 Abs. 3 e) geforderten
Rücktrittsrecht auch das Recht vor, den Vertrag
mit sofortiger Wirkung und ohne Verpflichtung zu
Schadenersatz zu kündigen, falls Vertragsunternehmen oder -organisationen die Vertragsbedingungen über die Verwendung des Wahrzeichens
vorsätzlich mißachten.
Artikel 24
Ersuchen Dritter zur Verwendung des Wahrzeichens
Mit Ausnahme der oben in Artikel 18, 22 und 23 erwähnten Fälle sowie derjenigen, die im Hinblick auf
die Förderung der Arbeit der Gesellschaft und der
Bewegung in diesem Artikel behandelt werden, darf
die Nationale Gesellschaft Dritten keine Befugnis zur
Verwendung des Wahrzeichens erteilen.
Die Nationale Gesellschaft kann einem Ersuchen
stattgeben, das Wahrzeichen auf Gegenständen anzubringen, die zum Verkauf auf den Markt gebracht
werden, wenn diese Gegenstände Personen oder
Sachen darstellen, die das Wahrzeichen gemäß
den Genfer Abkommen tatsächlich zu Schutz- oder
Kennzeichnungszwecken tragen dürfen, und wenn
das Wahrzeichen nicht neben dem Wahrzeichen der
betreffenden Firma plaziert wird.
Die Genehmigung wird auf eine bestimmte Zeit oder
Menge von Gegenständen beschränkt. Sie darf von
einer Zahlung abhängig gemacht werden, ihr Hauptziel bleibt aber die Verbreitung des humanitären Völkerrechts oder der Arbeit der Nationalen Gesellschaft
und der Bewegung.
Die Nationale Gesellschaft darf die Verwendung des
Wahrzeichens durch Institutionen genehmigen, die
nicht gewerblichen Zwecken dienen, sondern nur die
Arbeit der Nationalen Gesellschaft und der Bewegung bekannt machen oder fördern wollen.
Bei Erteilung der Befugnis zur Verwendung des
Wahrzeichens an Dritte fordert die Nationale Gesellschaft, daß diese ihr jede Möglichkeit geben, jederzeit die Kontrolle über die Verwendung des Wahrzeichens auszuüben und die Befugnis mit sofortiger
Wirkung zu widerrufen.
Zu Absatz 1:
Somit ist klar, daß die Nationale Gesellschaft die Verwendung des Wahrzeichens durch Dritte mit Ausnahme der oben genannten Fälle nicht genehmigen
darf. Die Verwendung des Wahrzeichens durch Dritte
erfordert eine sehr strenge Kontrolle seitens der Nationalen Gesellschaft und muß daher die Ausnahme
bleiben.
Zu Absatz 2:
Es kann sich hierbei um Miniaturmodelle von Militärkrankenwagen oder um Figuren handeln, die Mitglieder des Sanitätsdienstes der Streitkräfte oder der
110 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Nationalen Gesellschaft darstellen. Die Genehmigung
gilt nur in dem Land der genehmigenden Nationalen
Gesellschaft, sofern keine anderweitige Vereinbarung
mit einer oder mehreren Nationalen Gesellschaften
anderer Länder besteht. Darüber hinaus hat die Nationale Gesellschaft darauf zu achten, daß sie bei
der Erteilung solcher Befugnisse kein Unternehmen
zum Schaden eines anderen bevorzugt. Die Bestimmungen in Artikel 23 über die Achtung des Wahrzeichens gelten auch in den in diesem Artikel genannten Fällen, selbst dann, wenn die Genehmigung zur
Verwendung des Wahrzeichens nicht als Gegenleistung für eine Geldspende erteilt wird. Ebenso müssen auch Firmen, die das Wahrzeichen zu anderen
als gewinnbringenden Zwecken verwenden wollen,
die Nationale Gesellschaft um Genehmigung bitten und die in Artikel 23 ausgeführten allgemeinen
Bedingungen erfüllen.
Zu Absatz 3:
Die Nationale Gesellschaft kann die Befugnis zur Verwendung des Wahrzeichens Institutionen wie z. B.
Vereinen oder Stiftungen erteilen, die der Förderung
der Arbeit der Gesellschaft oder der Bewegung dienen, aber - aus Gründen der Zweckmässigkeit oder
aus einem rechtlichen (z. B. steuerlichen) Grund - als
Rechtsträger von der Nationalen Gesellschaft unabhängig sind. Zu beachten ist, daß diese Institutionen
nur insoweit Anspruch auf das Wahrzeichen haben,
als seine Verwendung dazu dient, die Arbeit der Gesellschaft und der Bewegung bekannt zu machen
oder zu fördern, und nicht als Zeichen der Mitgliedschaft. Die Verwendung des Wahrzeichens muß daher durch die Nationale Gesellschaft streng kontrolliert werden (siehe vorstehenden Absatz 4).
Abschnitt 4 SONDERBESTIMMUNGEN
Artikel 25
Zusammenarbeit mit
anderen Organisationen
Zusätzlich zu den in Artikel 23 und 24 genannten
Fällen darf die Nationale Gesellschaft das Wahrzeichen in besonderen Ausnahmefällen zusammen mit
dem Zeichen einer anderen humanitären Organisation verwenden, und zwar im Fall einer besonderen
Unternehmung und unter der Voraussetzung, daß
bei dieser Verwendung Zurückhaltung gewahrt und
der Öffentlichkeit kein Anlaß zur Verwechselung zwi-
schen der Nationalen Gesellschaft und der anderen
Organisation geboten wird.
Grundsätzlich wird die Nationale Gesellschaft das
Wahrzeichen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung nicht zusammen mit Zeichen
anderer Organisationen verwenden. Sie muß Wege
suchen, dies zu vermeiden, und sollte nur unter außergewöhnlichen Umständen im Rahmen humanitärer Aktionen oder Verbreitungskampagnen (z. B.
bei einer gemeinsamen Veröffentlichung) einer gemeinsamen Verwendung zustimmen. In diesen Fällen
darf das Wahrzeichen nur zu Kennzeichnungszwecken zur Verwendung gelangen.
Artikel 26
Medaillen und
andere Ehrenzeichen
Das Wahrzeichen kann auf Medaillen oder anderen
von der Nationalen Gesellschaft verliehenen Ehrenzeichen unter der Bedingung erscheinen, daß der
Namenszug der Gesellschaft und möglichst auch einige Worte hinzugefügt werden, die die Bedeutung
der Medaille bzw. die Verdienste des Trägers erläutern. Die Gestaltung kann unter Beachtung von Art. 5
Abs. 3 dekorativ sein.
Artikel 27
Hilfslieferungen
Die Nationale Gesellschaft darf das Wahrzeichen
unter Zusatz ihres Namenszugs oder ihrer Anfangsbuchstaben zur Kennzeichnung von Hilfslieferungen
verwenden, die auf dem Schienen-, Straßen-, Seeoder Luftweg versandt werden und für Opfer bewaffneter Konflikte oder Opfer von Naturkatastrophen
bestimmt sind. Die Nationale Gesellschaft ergreift die
notwendigen Maßnahmen, um jeden Mißbrauch zu
vermeiden.
(IERBEIŸ ISTŸ ZUŸ BEACHTENŸ DAˆŸ DIESESŸ 2ECHTŸ NURŸ
FÓRŸ DIEŸ (ILFSLIEFERUNGENŸ SELBSTŸ GILTŸ UMŸ IHREŸ (ERKUNFTŸ KENNTLICHŸ ZUŸ MACHENŸ NICHTŸ ABERŸ FÓRŸ DIEŸ
BENUTZTENŸ4RANSPORTMITTELŸ
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
Glossar:
Ausgewählte
Fachbegriffe
$IEŸNACHSTEHENDENŸ%RL¾UTERUNGENŸSTELLENŸKEINEŸWISSENSCHAFTLICHŸPR¾ZISENŸ$EÚNITIONENŸDARŸUNDŸERheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen nur das Verständnis der in diesem Handbuch verwendeten Begriffe erleichtern. Bei genauerem Informationsbedarf bitten wir Sie, geeignete
Fachliteratur zu Rate zu ziehen.
Bildmarke
Bildmarken sind grafisch ausgestaltete Wortmarken,
zweidimensionale Bilddarstellungen aber auch Wörter
in anderen Schriftarten oder in besonderen Schriften
(z. B. fernöstliche Schriftzeichen) sowie Wörter oder
Bilder in farbiger Gestaltung.
Corporate Design (CD)
Innerhalb von Unternehmen und Verbänden festgelegtes einheitliches Erscheinungsbild, das unter anderem die Verwendung von Logos, Schriften, Farben
oder auch Anwendungen, wie Geschäftpapiere und
Fahrzeugbeschriftungen, festlegt. Ist Teil der ÖCorporate Identity (CI).
Corporate Identity (CI)
und Verhaltensregeln, die allen Mitgliedern des Verbandes oder des Unternehmens bekannt sind, ein
gemeinsames Kommunikationsverhalten nach innen
und außen (Corporate Communications) sowie ein
gemeinsames Erscheinungsbild (ÖCorporate Design). Corporate Identity soll den Verband bzw. das
Unternehmen sowohl nach innen als auch nach außen stärken, indem es die Gemeinsamkeiten deutlich
betont. Die Außenwirkung wird als Corporate Image
betitelt. In der Internationen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sind die Rotkreuz-Grundsätze
Grundlage der CI.
Desktop-Publishing (DTP)
(engl. DESKTOP = Schreibtisch, TOŸPUBLISH = veröffentlichen) Inzwischen übliches Verfahren, Text und Grafik
einer Publikationen komplett am PC zu setzen. Die
entstehende Satzdatei kann sofort an eine Druckerei
oder ein Belichtungsstudio weitergeleitet werden.
6OUFS$PSQPSBUF*EFOUJUZFOHMbHFNFJOTBNF*EFOUJU¼UnBCHFLÔS[U$*
WFSTUFIUNBOEFO"OTBU[JOFJOFN
Verband oder einem Unternehmen ein ausgeprägtes Emblem
b8JS(FGÔIMn EVSDI FJOF 3FJIF BVG FJOBOEFS BCHFstimmter Maßnahmen zu erreichen. Hierzu gehören %FS#FHSJGG&NCMFNHSJFDIbFJOHFTFU[UFT4UÔDLn
eine Unternehmenskultur (Corporate Culture), d. h. bezeichnet ursprünglich einen Teil eines größeren
ein gemeinsames Leitbild und bestimmte Umgangs- Kunstwerks, z. B. eines Mosaiks. Späterer Auffas112 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
sung nach waren Embleme auch separate eigenständige Objekte, z. B. Kennzeichen von Gilden und
Zünften, Sinnbilder (für Musik, Malerei, Bildhauerei,
Landwirtschaft, Wissenschaft etc.) sowie Hoheitszeichen. Im Barock waren Embleme eine Kunstform
(meist Kupferstiche), die sich aus einer Dreigliedrigkeit von Überschrift, Bild und erläuternder Unterschrift zusammen setzte. Da einige Bildmarken einen
ähnlichen Aufbau haben, wird der Begriff Emblem im
modernen Sprachgebrauch oft mit ÖLogo gleichgesetzt.
Fundraising
Unter Fundraising (engl. fund = Geld, to raise = erhöhen) versteht man im ÖNon-Profit-Bereich alle
Maßnahmen, die der Spendensammlung oder der
Erschließung anderer Einnahmequellen dienen.
Helvetica (Schrift)
Für Drucksachen verwendet das DRK ab 2006 (mit
´CFSHBOHTGSJTUFO
BVTTDIMJF·MJDIEJF4DISJGUb)FMWFUJDB/FVFnPEFSBVDIb/FVF)FMWFUJDBn
)JFSCFJIBOdelt es sich um die 1983 von Linotype (eine Marke
der Heidelberger Druckmaschinen AG) veröffentlichte Weiterentwicklung des weltweit berühmten und
¼V·FSTU CFMJFCUFO 4DISJGULMBTTJLFST b)FMWFUJDBn EFS
CFSFJUTWPOEFN4DIXFJ[FS%FTJHOFS.BY.JFdinger entwickelt wurde (daher der Name, Helvetia
= Schweiz). Die Helvetica ist eine serifenfreie, außerordentlich klare und unverspielte Schrift, die wegen
ihrer hervorragenden Lesbarkeit und Zeitlosigkeit
schnell zum Standard in vielen Anwendungsbereichen wurde.
InDesign
Gängige Software für das Desktop-Publishing (DTP)
aus dem Hause Adobe. ermöglicht die Montage von
Text und Grafik zu belichtungsfähigen Satzdateien
am PC bzw. Macintosh.
Logo
Ein Logo (Kurzform von Logogramm, griech. logos
= Bedeutung und GRAPHEIN = schreiben) ist ein grafisches Symbol, das dem Betrachter eine bestimmte
Bedeutung oder Assoziation vermitteln soll.
Das eigentliche Logo wird häufig durch Text ergänzt,
der meist nicht nur eine erklärende, sondern durch
Gestaltung und Anordnung auch eine grafische Aussage hat, d. h. er soll nicht nur das verwendete Symbol erläutern, sondern selbst zum optischen Wiedererkennungswert beitragen. Daher werden entgegen
dem ursprünglichen Sinn des Begriffes heute üblicherweise Kombinationen aus Text und Bild als Logo
bezeichnet.
Im DRK verwenden wir den Begriff Logo für die Kombination aus Schriftzug (vorgeschrieben zu Kennzeichnung der Nationalen Gesellschaft) und Zeichen
(Rotkreuz-Zeichen, das völkerrechtlich geschützt ist,
s. S. 16 dieses Handbuchs).
Marke
Eine Marke (frz. MARQUER LFOO[FJDIOFO
q BVDI
VOUFS EFN #FHSJGG 8BSFO[FJDIFO CFLBOOU q JTU FJO
Name oder ein Zeichen mit dem Zweck, bestimmte
Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens
Die für PC bzw. Mac erhältlichen Schriften (Fonts) ha- von gleichartigen Waren und Dienstleistungen andeben u. U. abweichende Namen: Eine ältere Version rer Unternehmen zu unterscheiden. Heute hat sich
IFJ·Ub)FMWFUJDB/FVF3FHVMBSnEJFBLUVFMMFb)FM- EFS#FHSJGGb.BSLFn[VFJOFNLÔOTUMJDIHFTDIBGGFOFO
WFUJDB/FVF-53PNBOn%BTb-5nTUFIUIJFSCFJGÔS Wertesystem entwickelt, das das Nutzungsverhal-JOPUZQF&OUTDIFJEFOEJTUOVSEJF#F[FJDIOVOHb)FM- ten jedes Einzelnen (meist Kauf) durch verschiedene
WFUJDBnVOEEJF(FXJDIUTBOHBCFObnGÔSEJFb/PS- Faktoren wie Image, Qualität, Preislage und eigene
NBMTDISJGUnbnGÔSEJFLVSTJWFJUBMJD
"VTHFTUBMUVOH Erfahrungen bestimmt.
VOEbnGÔSEJFGFUUFCPME
%BSTUFMMVOH
Je nach Installationsart und verwendeter Software Marketing
XFSEFOEJF4DISJGUTDIOJUUFbnVOEbnNÎHMJDIFSweise nicht als eigenständige Schrift angezeigt, son- 6OUFS .BSLFUJOH FOHM b7FSNBSLUVOHn
WFSTUFIU
EFSOXFSEFOÔCFSEJF&JOTUFMMVOHb'FUUnC[Xb,VSTJWn man die Summe aller Aktivitäten, um ein Produkt,
[VNOPSNBMFO4DIOJUUbnBOHFTQSPDIFO
eine Dienstleistung oder auch eine Idee (besser)
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
abzusetzen, d. h. in der Regel zu verkaufen. Beim
so genannten Sozialmarketing sind die Gesetzmäßigkeiten für diese Aktivitäten nicht wesentlich
anders, als in der freien Wirtschaft. Es unterscheiden sich jedoch die Rahmenbedingungen (ideelle
Ziele im Vordergrund, meist knappe Ressourcen,
geringere Gewinnorientierung).
.ON0ROÚT/RGANISATIONŸ.0/
Internationale, englisch ausgesprochene Bezeichnung (urspr. frz. NONŸPROFITbLFJO(FXJOOn
GÔS0SHBnisationen, die ihre Aufgaben ohne Gewinnstreben,
d. h. zumeist gemeinnützig erbringen.
NPOs sind in der Regel auf Spenden oder sonstige
Zuwendungen angewiesen.
Non-Government-Organisation
(NGO)
Hierzu gehört die Information (Presse, Medien) genauso wie die persönliche Kontaktpflege (Lobbyarbeit) oder die Organisation von Veranstaltungen.
Auch die Kunden- bzw. Mitgliederbetreuung (Hotline,
Beratung, Beschwerdemanagement) sollte eng mit
der PR-Abteilung zusammen arbeiten. Hat das Image
des Unternehmens gelitten (z. B. durch Pannen, fehMFSIBGUF1SPEVLUF
XJSEFJOFTPHFOBOOUFb,SJTFO13n
notwendig, um bleibenden Imageschaden abzuwenden.
Schriftformate (EDV)
&T HJCU 4DISJGUEBUFJFO JO EFO 'PSNBUFO b5ZQFn
b5SVF5ZQFn PEFS BVDI b0QFO5ZQFn .PEFSOF 3FDIner können alle drei Formate ohne Zusatzprogramme
interpretieren, auch die meisten Druckereien kommen mit allen gleich gut zurecht. DTP-Profis werden
eher zu Type1-Schriften tendieren, Windows-Anwender TrueType oder OpenType sympathischer finden.
Sachargumente für oder gegen das eine oder andere
gibt es inzwischen kaum noch, da die Unterschiede
z. B. lediglich in der Art der mathematischen Berechnung liegen. Auch die Preise sind ähnlich.
Internationale, englisch ausgesprochene Bezeichnung (urspr. frz. non gouvernement b/JDIU3FHJFSVOHn C[X bOJDIU TUBBUMJDIn
GÔS QSJWBUSFDIUMJDIF
Organisationen, meist verwendet im Sinne von ge- Schriftschnitte
sellschaftlichen Initiativen, Verbänden, Hilfsorganisationen usw.
In der Typografie die Bezeichnung für die Varianten
einer Schriftart, z. B. fett, kursiv, unterstrichen usw.
PDF
4YPOGRAÚE
PDF ist die Abkürzung für 0ORTABLEŸ $OCUMENTŸ &ORmat, einem von dem irischen Unternehmen Adobe
entwickelten Dateiformat. Nahezu alle Textdokumente und Grafiken können in das PDF-Format umgewandelt werden (Software: Adobe Acrobat) und dann
system- und softwareübergreifend wieder eingelesen
werden. In der Druckvorstufe wichtiges Format zur
druckfertigen Lieferung von Satzdateien an Druckereien.
Public Relations (PR)
Typografie (Schriftgestaltung) dient dazu, Dokumente nach bestimmten Kriterien zu gestalten. Die klassische Typografie hat als Hauptkriterium, dem Leser
das Erfassen des Textes effektiv und angenehm zu
ermöglichen und Lesefluss und Orientierung im Text
zu vereinfachen. Im Vergleich dazu ist moderne Typografie eher als Mittel zur Erreichung von Aufmerksamkeit anzusehen; durch die Wahl des Schriftbildes
XJMM NBO BVGGBMMFO FJOF CFTUJNNUF b#PUTDIBGUn WFSNJUUFMO [# 4FSJPTJU¼U %ZOBNJL -JGFTUZMF c
PEFS
sich einfach von anderen abheben.
"VGHBCF EFS "CUFJMVOH b1VCMJD3FMBUJPOTn FOHM Werbung
bÎGGFOUMJDIF#F[JFIVOHFOnBCHFLÔS[U13
JTUFTEBT
Verhältnis eines Verbandes oder eines Unternehmens Unter Werbung versteht man die öffentliche Bekanntzur Öffentlichkeit zu pflegen und ggf. zu verbessern. machung eines Produktes, eines Unternehmens oder
114 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
einer Organisation. Ziel der Werbung kann der Absatz eines Produktes oder einer Produktgruppe sein,
die Verbesserung des Ansehens (Imagewerbung),
die Änderung einer Einstellung oder Verhaltensweise
(z. B. Kampagnen gegen das Rauchen oder für den
Umweltschutz) oder die Gewinnung von Unterstützern (Parteien, Verbände).
Wort-Bild-Marke
Von einer Wort-Bild-Marke spricht man, wenn eine
feste, immer in gleicher Weise verwendete Kombination aus ÖWortmarke und ÖBildmarke eingesetzt
wird, der Text also nicht nur zur Erklärung (Legende)
des Symbols dient, sondern selbst Bestandteil der
grafischen Gestaltung ist.
Wortmarke
Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen.
Die Marke ist hierbei nur der Text, nicht dessen Gestaltung (vgl. Bildmarke).
Dateivorlagen
auf der CD-ROM
!UFŸDERŸ#$2/-ŸÚNDENŸ3IEŸZAHLREICHEŸ$ATEIvorlagen zu den Logos, Geschäftspapieren und
Publikationen aus diesem Handbuch in verschiedenen Dateiformaten.
&ÓRŸDENŸALLT¾GLICHENŸ'EBRAUCHŸSINDŸ'RAÚKENŸIMŸ
JPEG-Format (.jpg) sowie Dokumentvorlagen
im Microsoft Word-Format (.doc oder .dot) zur
Verwendung empfohlen.
%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH
www.DRK.de
www.drkservice.de
Deutsches Rotes Kreuz e. V.
DRK-Generalsekretariat
Kommunikation und Marketing
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Carstennstraße 58
12205 Berlin
[email protected]
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