Erscheinungsbild - DRK Landesverband Saarland
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Erscheinungsbild - DRK Landesverband Saarland
Deutsches Rotes Kreuz e.V. DRK-Generalsekretariat DRK-Service GmbH Das Erscheinungsbild des Deutschen Roten Kreuzes Impressum Das Erscheinungsbild des Deutschen Roten Kreuzes: Handbuch Hrsg. vom Deutschen Roten Kreuz VOLLST¾NDIGÓBERARB!UÛAGE Berlin: DRK-Service GmbH Herausgeber Deutsches Rotes Kreuz e.V., Carstennstraße 58, 12205 Berlin Fachverantwortung DRK-Generalsekretariat, Bereich Kommunikation und Marketing, Team Marketing Redaktion und Satz Bernd Zimmermann Miesen & Zimmermann GbR, Bonn Fotos Deutsches Rotes Kreuz 'RAÚK FLASKAMP AG, Berlin Herstellung ADAME, Berlin Vertrieb DRK-Service GmbH, Bestellcenter, Postfach 100 863, 45408 Mülheim Art.-Nr. 533 040 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung und Verbreitung der CD-ROM in jeglicher Form sind nicht erlaubt. Speicherung und Nutzung der Vorlagen und Logos für eigene dienstliche Zwecke sind gestattet. © 2006 Deutsches Rotes Kreuz e.V., Berlin © 2006 DRK-Service GmbH, Berlin Nur für den Dienstgebrauch im Deutschen Roten Kreuz Inhaltsverzeichnis Grundlagen unseres Erscheinungsbildes Empfehlungen zum Umgang mit diesem Handbuch ........................4 Notwendigkeit unseres einheitlichen Erscheinungsbildes...............5 Das rote Kreuz – Schutzzeichen und Kennzeichen ........................11 Beschlusslage zum Erscheinungsbild im DRK ...............................15 Die Logos des Deutschen Roten Kreuzes .......................................16 Die Hausschriften des Deutschen Roten Kreuzes ..........................25 Anwendungen, Muster und Vorgaben Geschäftspapiere ...............................................................................28 Publikationen (Druck).........................................................................64 Fahrzeugbeschriftung........................................................................92 Anhang Beschluss des DRK-Präsidialrats vom 13. Juli 2005.......................97 Internationale Ausführungsbestimmungen zum Schutz des Rotkreuz- und Rothalbmond-Zeichens........................99 Glossar: Ausgewählte Fachbegriffe................................................112 Information zu Dateivorlagen..........................................................115 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Empfehlungen zum Umgang mit diesem Handbuch Wer braucht es und wozu wird es gebraucht? Das vorliegende Handbuch soll allen Gliederungen und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes ermöglichen, unser einheitliches Erscheinungsbild so genau wie möglich einzuhalten und umzusetzen. Es versteht sich dabei als praktische Arbeitshilfe und Richtlinie für alle, die mit Öffentlichkeitsarbeit und Gestaltung befasst sind. Es gehört daher nicht in die Vitrine der Geschäftsleitung, sondern soll dort zur Verfügung stehen, wo es benötigt wird, um den einheitlichen Auftritt weiter umzusetzen und die Arbeit auf der praktischen Ebene zu erleichtern. Hierbei müssen auch die ehrenamtlichen Strukturen, von denen unser Verband lebt, eingeschlossen werden. gibt – Sie werden feststellen, dass das aktualisierte Erscheinungsbild maßgeblich vereinfacht worden ist, um die Umsetzung im Verband zu erleichtern. Wie nutzen Sie das Handbuch am effektivsten? p Lesen Sie bitte unbedingt den allgemeinen Teil des Handbuchs (S. 4 bis 26), um einen Überblick ÔCFSEJF;JFMTFU[VOHVOEb1IJMPTPQIJFnVOTFSFT aktualisierten Erscheinungsbildes zu gewinnen. "VDIEJFTHFIÎSU[VNb%3,(SVOEXJTTFOn ebenso wie die Ausführungsbestimmungen zur Nutzung unseres Zeichens p Wenn Sie ein konkretes Projekt gestalten wollen, helfen Ihnen die Gestaltungsvorgaben (mit Maßen und ggf. Dokumenteinstellungen) oder die vorhandenen Dokumentvorlagen. Aufgabe des Handbuchs ist es, Hintergrund und Zielsetzung unseres gemeinsamen Erscheinungsbildes zu erläutern, die zentralen Elemente Rotkreuz-Zeichen, Logos und Schriften genau und nachvollziehbar zu beschreiben und darüber hinaus Anwendungsbei- p In der Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern (Grafikern, Agenturen, Druckereispiele zu zeigen, wie Geschäftsdrucksachen, Publien) können Sie das Handbuch oder Teile daraus kationen oder Fahrzeuge. Natürlich kann nicht jeder OBUÔSMJDIBVDIEJSFLUBOEJFb1SPGJTnXFJUFSHFCFO denkbare Fall der Gestaltung abgebildet werden. Es qEBTTQBSU;FJUVOE(FME wird in der Praxis immer individuelle Besonderheiten geben, die individuelle Lösungen erfordern. KreativiU¼UJTUEBCFJEVSDIBVTFSXÔOTDIUqXFOOTJFTJDIJN p Entwürfe, die Sie von Kollegen, angeschlossenen DRK-Gliederungen oder externen Partnern Rahmen unserer gemeinsamen Linie bewegt. erhalten, können Sie mit Hilfe des Handbuchs auf ihre Übereinstimmung mit dem Erscheinungsbild Allen, die seit 1995 unermüdlich an der Umüberprüfen. setzung des damals eingeführten einheitlichen Erscheinungsbildes des Deutschen Roten p Die wichtigsten notwendigen Fachbegriffe aus Kreuzes arbeiten, sei an dieser Stelle ausdrückMarketing und Grafik sind im Anhang kurz in lich gedankt. Auch wenn es jetzt einige, vor zehn alphabetischer Reihenfolge erklärt. Jahren noch nicht absehbare Veränderungen %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Notwendigkeit unseres Erscheinungsbildes Nicht irgendein Zeichen – nicht irgendeine Organisation Das Rotkreuz-Zeichen ist auf der Welt einzigartig. Es ist nicht nur außerordentlich bekannt (in Deutschland kennen es 98 Prozent der Bevölkerung), sondern auch durchgehend mit positiven Assoziationen besetzt. Es steht weltweit für Hilfe in der Not – Rettung, Schutz, medizinische Versorgung, Nahrung, Freiheit, Menschenrechte, Betreuung und vieles mehr. Es ist im Humanitären Völkerrecht festgeschrieben, (s. Anhang), um bei kriegerischen Auseinandersetzungen die Konfliktparteien dazu zu verpflichten, Zivilpersonen, verwundete oder schiffbrüchige Kombattanten und Kriegsgefangene zu schützen. Dieses einmalige Zeichen verdient größten Respekt und eine würdevolle Verwendung. Sowohl im Einsatz, als auch in der grafischen Gestaltung unterliegt es strengen Regeln. Auch das Deutsche Rote Kreuz ist einzigartig in seiner flächendeckenden Verbreitung in Deutschland, in der Vielfalt und im Umfang seiner Leistungen sowie in der Akzeptanz der Bevölkerung. Unser Erscheinungsbild (ÖCorporate Design) ist ein wichtiges Instrument, um dies zu verdeutlichen und uns in diesem Sinne von anderen Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden abzuheben, die teilweise gleiche Zielsetzungen verfolgen. Das einheitliche Erscheinungsbild soll das Bewusstsein um diese Einzigartigkeit unserer Bewegung und das einzigartige Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rote Kreuz auf alle Gliederungen und Aufgabenfelder übertragen und diese so bei der Umsetzung ihrer Ziele unterstützen. Das Erscheinungsbild und die gemeinsame Identität (ÖCorporate Identity) greifen jedoch untrennbar ineinander. Nur, wer sich voll und ganz mit den Zielen und Grundsätzen des Roten Kreuzes identifiziert, wird auch gewillt sein, das Erscheinungsbild einzuhalten, Beispiele aus dem Alltag: In B-Stadt nutzt ein privater Krankentransport ein leicht abgewandeltes rotes Kreuz, um seine Kompetenz herauszustreichen. Seine Fahrzeuge sind so beschriftet, dass die Bürger diese leicht mit Fahrzeugen des DRK verwechseln können. Im Baumarkt XY wird ein Verbandkasten angeboten, der mit einem roten Kreuz beklebt ist. Der Inhalt taugt nicht viel. Der Käufer denkt: „Warum soll ich weiter für eine Organisation spenden, die so einen Mist verkauft?“ In A. betreibt eine Friseurkette eine Filiale mit dem viel sagenden Namen Intensivstation. Das „schicke“ Rotkreuz-Zeichen ist als Dekoration nicht nur im Schaufenster zu sehen. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH um diese Identität nach außen zu tragen. Immer wieder versuchen private Unternehmen, aber auch NonProfit-Organisationen den außerordentlich hohen Bekanntheitsgrad des Rotkreuz-Zeichens und seine weit verbreitete Akzeptanz für eigene Zwecke zu nutzen. Oft wird das Rotkreuz-Zeichen auch nur als allgemeines Zeichen für (medizinische) Hilfe gesehen und gar nicht unmittelbar mit dem DRK in Verbindung gebracht. Ob bewusst oder unbewusst, Kennzeichnungen von Einrichtungen oder Produkten, die nichts mit uns zu tun haben, können nicht hingenommen werden. Wenn Ihnen ein solcher Fall bekannt wird, wenden Sie sich bitte an die Kommunikationsverantwortlichen im Bundesverband (Bereich Kommunikation und Marketing). Wir müssen gemeinsam unser Zeichen schützen und es selbst offensiv und richtig einsetzen. Nicht nur aus wirtschaftlichem Interesse muss sich das Deutsche Rote Kreuz klar von seinen Mitbewerbern absetzen. Um zu verdeutlichen, dass unser Zeichen und damit unsere Bewegung nicht etwas Allgemeines, Austauschbares oder Selbstverständliches darstellt, sondern eine besondere Organisation mit besonderer Herkunft, besonderen Grundsätzen und einem besonderem Leitbild ist, müssen wir selbst die Bedeutung und Einzigartigkeit unseres Zeichens und unseres Verbandes verstanden haben. Es gibt also gute Gründe für das einheitliche Erscheinungsbild: p Es dient zur spontanen Wiedererkennung und Wahrnehmung als ein Rotes Kreuz (Aufmerksamkeitsstärke und Eindeutigkeit). p Es sichert einen professionellen Auftritt, der Vertrauen in alle Gliederungen ermöglicht (imagebildend). p Es schärft unser Profil gegenüber Wettbewerbern. p Es stärkt die Identifikation und Motivation der Mitglieder und Mitarbeiter mit dem Verband, indem es Größe und Verbreitung verdeutlicht. p Es ermöglicht, effektiv zu kommunizieren durch leichtere Umsetzung des öffentlichen Auftritts. Mit dem 1995 verbindlich eingeführten Erscheinungsbild sind wir einen großen Schritt in diese richtige Richtung gegangen; nach über zehn Jahren ist es nun jedoch an der Zeit, die Erfahrungen auszuwerten, neue Erkenntnisse einfließen zu lassen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Das DRK unterwirft sich dabei keinen schnelllebigen Trends, sondern wählt ein zeitgemäßes und seriöses Design, welches über viele Jahre bestehen kann. Die 2005 beschlossenen Aktualisierungen sind darauf gerichtet: p Das Rotkreuz-Zeichen und damit die Unverwechselbarkeit unserer Bewegung zu stärken. p Die Umsetzbarkeit des einheitlichen Erscheinungsbildes zu vereinfachen. p Die Kompatibilität mit EDV und Neuen Medien (z. B. Internet) zu verbessern. p Insgesamt einen aktuellen und zeitgemäßen Auftritt zu präsentieren Föderale Struktur und Erscheinungsbild – ein Gegensatz? Das DRK ist ein föderal aufgebauter Verband, dessen Wirksamkeit sich insbesondere auch auf die Ortsnähe und weit reichende Selbstständigkeit seiner Mitgliedsverbände und Einrichtungen gründet. „Ihr Rotes Kreuz in Musterstadt“ ist eine positive und sympathische Botschaft. Das einheitliche Erscheinungsbild ist für unseren föderalen Verband gewissermaßen der „kleinste gemeinsame Nenner“, mit dem gesichert wird, dass alle Rotkreuz-Gliederungen unverkennbar als Teil unserer großen Bewegung wahrgenommen werden. Bei zeitlich begrenzten Aktionen oder Kampagnen kann vom Erscheinungsbild abgewichen werden, ohne jedoch grundlegende Bestimmungen zu den Logos, zum RotkreuzZeichen zu verletzen. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Wir alle sind das Erscheinungsbild d jedes ngsbild reten, p p p p g zu besuchen, die in Verbandsebenen besteGliederungen selbstverr ungsbildes einzuhalten. EBTTFSJOFJOFN Ortsverein. Abweimunikatich KomOOF EFT %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)B Erscheinungsbild als Teil unserer Identität Neutralität Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen. Unabhängigkeit Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes Diese Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden. Freiwilligkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. Menschlichkeit Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern. Unparteilichkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln. Einheit In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. Universalität Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen. Wer sich mit dem Erscheinungsbild des Deutschen Roten Kreuzes befasst, muss wissen, welche Werte, welche Identität dieses zum Ausdruck bringen soll. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Aufbauend auf diese Grundsätze hat das DRK 1995 sein Leitbild formuliert. Unser Leitsatz Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der Internationalen 2OTKREUZUND2OTHALBMONDBEWEGUNGDIE/PFERNVON+ONÛIKTENUND+ATASTROPHENSOWIEANDEREN hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein. Unsere Leitlinien Der hilfebedürftige Mensch Wir schützen und helfen dort, wo menschliches Leiden zu verhüten und zu lindern ist. Die unparteiliche Hilfeleistung Alle Hilfebedürftigen haben den gleichen Anspruch auf Hilfe, ohne Ansehen der Nationalität, der Rasse, der Religion, des Geschlechts, der sozialen Stellung oder der politischen Überzeugung. Wir setzen die verfügbaren Mittel allein nach dem Maß der Not und der Dringlichkeit der Hilfe ein. Unsere freiwillige Hilfeleistung soll die Selbsthilfekräfte der Hilfebedürftigen wiederherstellen. Neutral im Zeichen der Menschlichkeit Wir sehen uns ausschließlich als Helfer und Anwälte der Hilfebedürftigen und enthalten uns zu jeder Zeit der Teilnahme an politischen, rassischen oder religiösen Auseinandersetzungen. Wir sind jedoch nicht bereit, Unmenschlichkeit hinzunehmen und erheben deshalb, wo geboten, unsere Stimme gegen ihre Ursachen. Die Menschen im Roten Kreuz Wir können unseren Auftrag nur erfüllen, wenn wir Menschen, insbesondere als unentgeltlich tätige Freiwillige, für unsere Aufgaben gewinnen. Von ihnen wird unsere Arbeit getragen, nämlich von engagierten, fachlich und menschlich qualifizierten, ehrenamtlichen, aber auch von gleichermaßen geeigneten hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Verhältnis untereinander von Gleichwertigkeit und gegenseitigem Vertrauen gekennzeichnet ist. Unsere Leistungen Wir bieten alle Leistungen an, die zur Erfüllung unseres Auftrages erforderlich sind. Sie sollen im Umfang und Qualität höchsten Anforderungen genügen. Wir können Aufgaben nur dann übernehmen, wenn fachliches Können und finanzielle Mittel ausreichend vorhanden sind. Unsere Stärken Wir sind die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Wir treten unter einer weltweit wirksamen gemeinsamen Idee mit einheitlichem Erscheinungsbild und in gleicher Struktur auf. Die föderalistische Struktur unseres Verbandes ermöglicht Beweglichkeit und schnelles koordiniertes Handeln. Doch nur die Bündelung unserer Erfahrungen und die gemeinsame Nutzung unserer personellen und materiellen Mittel sichern unsere Leistungsstärke. Das Verhältnis zu anderen Zur Erfüllung unserer Aufgaben kooperieren wir mit allen Institutionen und Organisationen aus Staat und Gesellschaft, die uns in Erfüllung der selbst gesteckten Ziele und Aufgaben behilflich oder nützlich sein können und/oder vergleichbare Zielsetzungen haben. Wir bewahren dabei unsere Unabhängigkeit. Wir stellen uns dem Wettbewerb mit anderen, indem wir die Qualität unserer Hilfeleistung, aber auch ihre Wirtschaftlichkeit verbessern. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Das Rote Kreuz als Marke im Wettbewerb !UCHUNTERDEN.ON0ROÚT/RGANISATIONENGIBTESTROTZGUTER+ONTAKTE und einer umfangreichen Zusammenarbeit im Sinne aller, die wir gemeinsam betreuen, eine ausgeprägte Konkurrenz und Wettbewerb. Spätestens wenn es darum geht, um Unterstützung für den eigenen Verband zu werben oder um Kunden für die angebotenen Dienstleistungen, wird die Notwendigkeit deutlich, die eigene Existenz durch klare Profilierung zu sichern. Dabei geht es um Aufgabenfelder, um notwendige Infrastruktur und nicht zuletzt um Arbeitsplätze. Dies ist deutlich schwieriger geworden, seit die Zuwendungen der Öffentlichen Hand immer weiter gekürzt oder gestrichen werden. Selbst in Deutschland sind immer mehr Menschen durch Arbeitslosigkeit, steigende Lebenshaltungskosten oder sogar durch Katastrophen auf die Unterstützung des DRK angewiesen. ZuEFN UVNNFMO TJDI BVG EFN b.BSLU EFS )JMGFn JNNFS NFIS 0SHBOJTBUJPOFOqTFSJÎTFXJFVOTFSJÎTF Um auch weiterhin Förderer, Spender und Kunden gewinnen zu können, die ganz bewusst uns ihr Geld anvertrauen und unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, müssen wir unser Profil schärfen und unsere Einmaligkeit hervorheben. Eine zentrale Stellung nimmt dabei unser einmalig wertvolles Rotkreuz-Zeichen und der Begriff Deutsches Rotes Kreuz im Bewusstsein der Menschen ein – als „Marke“ für vielfältigste Hilfeleistungen, die unverwechselbar nur für uns und besonderes Engagement sowie besondere Qualität stehen: p p p p p p p Nicht irgendein Erste-Hilfe-Kursus, sondern ein Rotkreuz-Lehrgang. Nicht irgendwo Blut spenden, sondern beim Roten Kreuz. Nicht irgendein Krankentransport, sondern der des Roten Kreuzes. Nicht irgendein Krankenhaus, sondern das Rotkreuz-Krankenhaus. Nicht von irgendwem gepflegt werden, sondern vom Roten Kreuz. Nicht irgendeiner Organisation spenden, sondern dem Roten Kreuz. Nicht irgendwo mitarbeiten, sondern beim Roten Kreuz. Das gemeinsame, professionelle und attraktive Erscheinungsbild ist ein Schlüssel neben vielen anderen notwendigen Maßnahmen. 10 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Das rote Kreuz – Schutzzeichen und Kennzeichen Der Ursprung Verwendung als Schutzzeichen Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf Initiative des Schweizer Kaufmanns Henri Dunant (Friedensnobelpreis 1901) nach Mitteln, die bei der Schlacht von Solferino in Erscheinung getretenen Unzulänglichkeiten der Sanitätsdienste bei den Streitkräften im Felde zu beseitigen. In Konfliktzeiten signalisieren die in der Genfer Konvention beschriebenen Zeichen den Kämpfern, dass Personen, Sanitätseinheiten (Krankenhäuser, Verbandplätze) und ihre Transportmittel durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle geschützt sind. Alle Angehörigen regulärer Streitkräfte sind entsprechend geschult. Sehr problematisch sind aber innerstaatliche Konflikte (Bürgerkriege) zwischen Bürgermilizen oder politischen bzw. ethnischen Kampfgruppen, da hier oft die völkerrechtlichen Regeln nicht bekannt sind oder nicht akzeptiert werden. Hierzu wird das Zeichen eines roten Kreuzes auf weißem Grund (die Umkehr der Schweizer Flagge) als Erkennungszeichen der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege vorgeschlagen. 1864 wird dieses Zeichen in der Ersten Genfer Konvention festgeschrieben und von allen Vertragspartnern anerkannt. Andere Zeichen JN 3VTTJTDI5ÔSLJTDIFO ,SJFH CFTDIMJF·U EBT Ottomanische Reich, einen roten Halbmond auf weißem Grund anstelle des roten Kreuzes zu verwenden. Ägypten übernimmt dieses Zeichen, Persien führt einen roten Löwen mit roter Sonne auf weißem Grund ein. 1929 werden diese Zeichen in die Genfer Abkommen aufgenommen. 1949 werden weitere Ausnahmezeichen im ersten Genfer Abkommen ausgeschlossen. Der in Israel verwendete Rote Davidstern ist somit kein offizielles Kenn- und Schutzzeichen, wird jedoch aus politischen Gründen toleriert. 1980 verzichtet die Islamische Republik Iran auf den roten Löwen und nimmt stattdessen den roten Halbmond an. Das zu Schutzzwecken verwendete Zeichen muss so groß wie möglich angebracht werden. Es darf kein Beiwerk (Beschriftung oder andere Symbole) enthalten und ist nicht an eine bestimmte Ausgestaltung oder einen bestimmten Farbton gebunden. Es muss lediglich deutlich als rotes Kreuz oder roter Halbmond auf weißem Grund erkennbar sein. Es ist wichtig, die besondere Bedeutung des Rotkreuz-Zeichens bereits in Friedenszeiten bekannt zu machen und es gegen jeglichen Missbrauch zu schützen, denn im Konfliktfall ist dazu keine Zeit mehr. Aus dem gleichen Grund darf das Schutzzeichen bereits in Friedenszeiten für die Kennzeichnung von Sanitätseinheiten und Transportmitteln der Nationalen Rotkreuz- bzw. Rothalbmondgesellschaften verwendet werden, wenn deren Verwendung zu Sanitätszwecken in einem bewaffneten Konflikt bereits festgelegt ist. Hierzu muss jedoch eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH In Konfliktzeiten darf das Schutzzeichen verwendet werden durch: freiwillige und unparteiische Hilfe für alle Menschen, die Not leiden. p Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Internationale Föderation der Rotkreuzund Rothalbmondgesellschaften (ohne jede Einschränkung) Ambulanzen und Hilfsposten, die von Dritten betrieben werden, können das Kennzeichen ebenfalls verwenden, wenn die nationale Gesetzgebung dies zulässt, die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Verwendung ausdrücklich zustimmt und es sich ausschließlich um unentgeltliche Hilfeleistungen handelt. p Die Sanitätsdienste der Streitkräfte p Die Nationalen Rotkreuz- bzw. Rothalbmondgesellschaften, allerdings nur für den Teil ihres Personals und Materials, der in Kriegszeiten den offiziellen Sanitätsdiensten beigestellt wird und den militärischen Gesetzen und Vorschriften unterliegt p Zivilkrankenhäuser, die vom Staat ermächtigt wurden, das Schutzzeichen zu verwenden p Alle zivilen Sanitätseinheiten (Krankenhäuser, Erste-Hilfe-Posten usw.), die von den zuständigen Behörden anerkannt und ermächtigt wurden (gilt nur für Vertragsstaaten des Protokolls I) p Andere freiwillige Hilfsgesellschaften, die durch die Regierung anerkannt wurden, unter den gleichen Bedingungen wie die Nationalen Rotkreuzbzw. Rothalbmondgesellschaft Missbrauch des Rotkreuz- oder Rothalbmond-Zeichens Jeder Vertragsstaat der Genfer Abkommen ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Missbräuchen des Rotkreuz-Zeichens vorzubeugen oder diese zu ahnden. So muss er insbesondere ein Gesetz über den Schutz des Wahrzeichens des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes erlassen. Einen Missbrauch stellt jegliche Verwendung der beiden Zeichen dar, die nicht ausdrücklich durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle erlaubt ist. Dies sind beispielsweise: Nachahmung Verwendung eines Zeichens, das zu Verwechslungen mit dem Wahrzeichen des Roten Kreuzes oder Roten Halbmondes führen soll oder könnte. Verwendung als Kennzeichen In dieser Funktion zeigt das Rotkreuz-Zeichen, dass eine Person oder Sache mit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verbunden ist. In diesem Fall ist es in kleineren Dimensionen zu verwenden, kann Beiwerk (Beschriftungen oder Symbole) enthalten und durch Ausführungsbestimmungen der jeweiligen Rotkreuzgesellschaft in Ausgestaltung und Farbton genauer definiert sein. In Konfliktzeiten darf das Kennzeichen nicht auf Armbinden oder Dächern angebracht sein, um Verwechslungen mit dem Schutzzeichen auszuschließen. Das Kennzeichen darf von den Nationalen Rotkreuzund Rothalbmondgesellschaften in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung verwendet werden. Mit der Verwendung verpflichten sich die Nationalen Gesellschaften, nur den Grundsätzen der Bewegung entsprechende Tätigkeiten zu unternehmen, d. h. 12 Widerrechtliche Inbesitznahme Verwendung des Wahrzeichens durch Körperschaften oder Personen, die nicht dazu befugt sind (Handelsfirmen, Organisationen, Einzelpersonen, Arztpraxen, Apotheker usw.), oder durch Personen, die gewöhnlich Anspruch darauf haben, es aber für Tätigkeiten verwenden, die nicht den Grundsätzen der Bewegung entsprechen (z. B. ein Rotkreuz-Helfer, der die Dienstkleidung in seiner Freizeit benutzt, um sich Zutritt zu einem Konzert zu verschaffen). Schwerer Missbrauch (Heimtücke) Verwendung des Wahrzeichens in Konfliktzeiten, um bewaffnete Kämpfer oder Kriegsmaterial zu schützen, z. B. ein mit dem roten Kreuz gekennzeichneter Hubschrauber, der unverletzte, bewaffnete Soldaten befördert oder ein mit einer Rotkreuz-Fahne getarntes Munitionslager. Solche Missbräuche sind streng verboten. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Ein Zeichen – zwei Darstellungsformen Entsprechend der ursprünglichen Ableitung aus dem eidgenössischen Wappen der Schweiz sind die Balken des Kreuzes bei vielen nationalen Rotkreuzgesellschaften, dem IKRK und der Föderation (siehe links) um ein 4FDITUFMM¼OHFSBMTCSFJU%BT;FJDIFOXJSLUEBIFSFUXBTHFTUSFDLUFSPEFSbTDIMBOLFSn Im Deutschen Roten Kreuz, wie in vielen anderen Nationalen Gesellschaften, wird das RotkreuzZeichen aus fünf gleich großen Quadraten aufgebaut. Diese Alternative ist international offiziell zugelassen und grafisch leichter umsetzbar. X + 1/6 X Das Schweizer oder Internationale Kreuz ist die ursprüngliche Version und wird von vielen nationalen Rotkreuzgesellschaften sowie dem IKRK und der Föderation verwendet. X X + 1/6 X X X X X X Die Schenkelbreite (x) unterscheidet sich von der Schenkellänge (x+1/6x). Das Kreuz des Deutschen Roten Kreuzes und anderer nationaler Rotkreuzgesellschaften ist vereinfacht aus fünf gleich großen Quadraten aufgebaut. Die Schenkellänge entspricht auch der Schenkelbreite (x). X %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Die Internationale Bewegung und ihre Zeichen Außer den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften gibt es noch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften mit Sitz in Genf. Aufgaben und Aktivitäten dieser beiden wichtigen Organisationen unserer Bewegung können im Internet unter www.icrc.org und www.ifrc.org ausführlich nachgelesen werden. In diesem Buch sollen nur ihre Zeichen kurz vorgestellt werden. Der Sitz des IKRK in Genf Internationales Komitee vom Roten Kreuz Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (deutsch IKRK, französisch CICR oder englisch ICRC abgekürzt) verwendet ein rundes Zeichen, das das Rote Kreuz auf weißem Grund zeigt, umrandet von einem weißen, mit feinen schwarzen Linien begrenzten Ring, in dem in schwar[FO(SP·CVDITUBCFOJNNFSEJFGSBO[ÎTJDIF#F[FJDIOVOHb$PNJUÁ*OUFSOBUJPOBM(FOFWFn*OUFSOBUJPOBMFT,PNJUFF(FOG TUFIU Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften Die internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) vereint in ihrem Zeichen ein rotes Kreuz und einen roten Halbmond, eingeführt für alle islamischen Länder. Als Logo im Schriftverkehr etc. wird der Text in Englisch, Französisch oder Spanisch danebengestellt: 14 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Beschlusslage zum Erscheinungsbild im DRK Der Präsidialrat des Deutschen Roten Kreuzes hat die Aktualisierung des 1995 verabschiedeten Erscheinungsbildes am 13. Juli 2005 nach § 19 (3) der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes für den Gesamtverband verbindlich beschlossen. p Das aktualisierte Erscheinungsbild tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. p Fahrzeuge müssen nur bei Neuanschaffungen nach den neuen Richtlinien beschriftet werden. p Für Geschäftspapiere und Druckerzeugnisse gilt FJOF[XFJK¼ISJHF´CFSHBOHTGSJTUCJT%F[FNCFS Den genauen Wortlaut des Beschlusses finden Sie im Anhang. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Die Logos des Deutschen Roten Kreuzes .ATIONALE2OTKREUZGESELLSCHAFTENSINDVERPÛICHTETDAS2OTKREUZ:EIchen stets in Verbindung mit dem Namen ihrer Gesellschaft zu nutzen (siehe S. 11 ff. und Ausführungsbestimmungen im Anhang). Für das Deutsche Rote Kreuz gilt also immer: Zeichen + Schriftzug = Logo + Wortmarke = Wort-Bild-Marke oder Bildmarke Zeichen/Bildmarke Schriftzug/Wortmarke Logo oder Wort-Bild-Marke Kurze Erläuterungen zu diesen Fachbegriffen finden Sie auch im Glossar im Anhang. Nach diesem System verwendet das Deutsche Rote Kreuz drei Logos, die für verschiedene Anwendungsgebiete konzipiert wurden. Sie werden auf den nächsten Seiten im Detail vorgestellt. 16 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Das „Kompaktlogo“ Das Kompaktlogo ist unser neues Logo für Anwendungen wie Geschäftsdrucksachen, Publikationen, Fahrzeuge, Werbemittel. Es erfüllt gleich mehrere wichtige Kriterien: • Konzentration auf das Wesentliche Das Rote Kreuz wird hervorgehoben und nicht durch den Text dominiert. • Praktisch und vielseitig Die kompakten Proportionen erlauben eine fast universelle Anwendung. • Zeitlos und Seriös %JFCFX¼ISUF4DISJGUb)FMWFUJDBnXJSLUTBDIMJDIVOELMBSVOEMFOLUOJDIUBC • Schnell und eindeutig wahrnehmbar Rotes Kreuz und Schriftzug sind auf einen Blick zu erfassen und sehr gut lesbar. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Aufbau, Vermaßung und Farben Das Rote Kreuz steht immer auf weißem Grund. Rechts daneben wird dreizeilig linksbündig der 5FYU b%FVUTDIFT 3PUFT ,SFV[n JO Groß- und Kleinbuchstaben) wiedergegeben. Der Abstand zwischen der Außenlinie des waagerechten Balkens des Kreuzes und dem Text entspricht der Höhe des HSP·FOb3nJOb3PUFTnEICFJFJner Schriftgröße von 12 Punkt beträgt auch der Abstand zum Logo 12 Punkt. Der Text schließt nach oben und unten bündig mit dem Kreuz ab und wird in der Schriftart b)FMWFUJDB /FVFn 4DISJGUTDIOJUU b#PMEn XJFEFSHFHFCFO %FUBJMT zu den Schriften befinden sich im entsprechenden Abschnitt dieses Handbuchs). A A Die korrekte Darstellung des Logos wird am sichersten durch die Verwendung der vorgeferTIGTEN'RAÚKDATEIENAUFDER#$2/-SICHERGEstellt. Rund um das Logo ist eine „Schutzzone“ einzuhalten, d. h. der Abstand zu benachbarten Objekten (Text, Bild) muss mindestens einer Balkenbreite des Kreuzes entsprechen. Das Kreuz steht immer in Rot, im Farbton Pantone 485 C oder HKS 13, HTML-Code #E60005 (bei 'BIS[FVHFO 3"- b7FSLFISTSPUnPEFSb-FVDIUSPUn Der Hintergrund des gesamten Logos ist immer weiß. Es wird nicht umrandet. Nur in unvermeidlichen Ausnahmefällen kann die Darstellung auf farbigem Untergrund mit einer b0VUMJOFn XFJ·FS 3BOE VN EBT Rotkreuz-Zeichen erfolgen. Der weiße Rand muss 10% der Balkendicke des Kreuzes stark sein. Bei schwarz-weißer Abbildung des Logos darf das Kreuz niemals vollflächig schwarz wiedergegeben werden, sondern muss hellgrau (Aufrasterung 35% schwarz) dargestellt werden. 18 Nur ausnahmsweise bei farbigem Untergrund: Rotkreuz-Zeichen mit weißer „Outline“. Bei Schwarz-Weiß-Wiedergabe muss das Kreuz in hellgrau (35% schwarz gerastert) wiedergegeben werden. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Auf der Dienst- und Einsatzbekleidung kommt das traditionelle Rundlogo noch zur AnWENDUNG%SGILTINDER±FFENTLICHKEITALSrOFÛZIELLESg!BZEICHEN&OTO2OLAND(ÍRNER Klassiker für die Kleidung: Das DRK-„Rundlogo“ Das traditionelle DRK-Rundlogo ist eine mögliche Alternative für besondere Anwendungen, bei denen sich das Kompaktlogo aufgrund seiner Form oder aus optischen Gründen nicht eignet (z. B. runde Flächen). Vorrangig wird es auf der Dienstbekleidung eingesetzt. Der Öffentlichkeit ist das Rundlogo seit Jahrzehnten insbesondere von der Dienstbekleidung der DRK-Helfer bekannt und wird daher von WJFMFO.FOTDIFOBMTEBTbPGGJ[JFMMFn%3,"Czeichen angesehen. Diesen Status wollen wir sichern und eine Verunsicherung der Bevölkerung durch ein in der Form verändertes Abzeichen vermeiden (z. B. mögliche Irritationen bei der Haus- und Straßensammlung). Daher bleibt das Rundlogo bei der Dienstbekleidung erhalten. Andere Anwendungsbereiche sollten zu Gunsten des Kompaktlogos reduziert werden. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Aufbau, Vermaßung und Farben %BT3PUF,SFV[TUFIUJNNFSBVGXFJ·FN(SVOE6NEBT,SFV[XJSEEFS4DISJGU[VHb%FVUTDIFT 3PUFT,SFV[nJOTDIXBS[FO(SP·CVDITUBCFOJOEFS4DISJGUBSUb)FMWFUJDB/FVFn4DISJGUTDIOJUU b#PMEnSVOEBOHFPSEOFU)JFSCFJTUFIUJOEFSPCFSFO)¼MGUFWPOMJOLTOBDISFDIUTEBT8PSU b%FVUTDIFTnJOEFSVOUFSFOWPOMJOLTOBDISFDIUTb3PUFT,SFV[n%BT,SFV[TUFIUJNNFSJO Rot, im Farbton Pantone 485 C oder HKS 13, HTML-Code #E60005 (bei Fahrzeugen RAL b7FSLFISTSPUnPEFSb-FVDIUSPUn %FS)JOUFSHSVOEEFTHFTBNUFO-PHPTJTUJNNFS weiß. Es wird von einer feinen schwarzen Linie umrandet. Bei schwarz-weißer Abbildung (sollte beim Rundlogo kaum vorkommen) darf das Kreuz niemals vollflächig schwarz wiedergegeben werden, sondern ist als Grauton (Aufrasterung 35% schwarz) darzustellen. A ½A A Bei dem Rundlogo bildet ein Quadrat des Kreuzes den Abstand der Schriftgrundline zum äußeren Kreis (A). Die Hälfte des Quadrates bildet den Abstand von der Schriftgrundline zum Kreuz (½ A). Rund um das Logo ist eine „Schutzzone“ einzuhalten, die aus einem Quadrat des Kreuzes gebildet wird. Innerhalb dieser Zone dürfen keine Elemente an das Logo rücken. Ausnahmen bilden hierbei die Abbildung des Rundlogos auf der Kleidung in Form eines Aufnähers etc. 20 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH "EIDIESEM'EB¾UDEBIETETSICHDIEBREITE!UENܾCHEFÓRDEN%INSATZDES,ANGLOGOSGERADEZUAN &OTOMONTAGE-IRKO-IESEN Das „Langlogo“ – wenn es mal etwas mehr sein darf In einigen wenigen Fällen kann es Sinn machen, einen besonders breiten Schriftzug einzusetzen, z. B. auf Transparenten, großen Fahrzeugen, schmalen Flächen usw. Hierfür ist das Langlogo vorgesehen. Hier dominiert jedoch die Textbotschaft deutlich vor dem Rotkreuz-Zeichen. Daher sollte sich die Anwendung des Langlogos auf wenige sinnvolle Ausnahmen beschränken. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Aufbau, Vermaßung und Farben -JOLTOFCFOEFN,SFV[TUFIUJOTDIXBS[EFSFJO[FJMJHF4DISJGU[VHb%FVUTDIFT3PUFT,SFV[n JOEFS4DISJGUBSUb)FMWFUJDB/FVFn4DISJGUTDIOJUUb#PMEn%FS"CTUBOE[XJTDIFO5FYUVOE ,SFV[FOUTQSJDIUEFS#SFJUFEFTLMFJOFOb[nJOb,SFV[n#BMLFOM¼OHFVOECSFJUFEFT;FJDIFOT" FOUTQSFDIFOEFS)ÎIFEFTLMFJOFOb[n Der Hintergrund des gesamten Logos soll immer weiß sein. Falls ausnahmsweise eine Freistellung erfolgen muss (nicht empfohlen), ist das Kreuz mit einer weißen Outline (weißer Rand um die Kontur) zu versehen, die ein Zehntel der Balkendicke des Kreuzes ausmachen muss. Bei schwarz-weißer Abbildung darf das Kreuz niemals vollflächig schwarz wiedergegeben werden, sondern ist als Grauton (Aufrasterung 35% schwarz) darzustellen. %BTbBMUFn-BOHMPHPXBSBMTEBT4UBOEBSE-PHPLPO[JQJFSUVOENVTTUFGÔSWJFMF;XFDLF geeignet sein, die jetzt durch das Kompaktlogo besser abgedeckt werden. In der damaligen Variante wurde die Laufweite der Schrift auf 63 Prozent gestaucht, um das RotkreuzZeichen möglichst groß darstellen zu können. Das neue Langlogo ist nicht als Nachfolger des alten zu verstehen, sondern hat einen völlig anderen Anwendungsbereich. Daher konnte nun zu Gunsten der Lesbarkeit auf die unnatürliche Stauchung verzichtet werden. A In der Version des Langlogos entspricht die Höhe der Gemeinen (Kleinbuchstaben) des Schriftzuges der Höhe eines Quadrates des Kreuzes (A). Der Abstand zwischen Kreuz und Schrifzug „Deutsches Rotes Kreuz“ entspricht der Breite des Buchstabens „z“ von „Kreuz“. Rund um das Logo ist eine „Schutzzone“ einzuhalten, die aus aus einem Quadrat des Kreuzes gebildet wird. Innerhalb dieser Zone dürfen keine Elemente an das Logo rücken. 22 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Unzulässige Darstellungen der DRK-Logos %INEVOLLÛ¾CHIGSCHWARZE$ARstellung des Kreuzes ist verboten. Im Schwarz-Weiß-Druck muss das Zeichen in grau (35% schwarz) dargestellt werden. Die Abstände zwischen Kreuz und Wortmarke dürfen nicht verändert werden. Deutsches Rotes Kreuz 'HXWVFKHV 5RWHV .UHX] %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Das „Spiegeln“ des Logos ist nicht zulässig, weil hierdurch die Wahrnehmung als feste Wort-Bildmarke leidet. Die Schriftart des Logos (Helvetica oder Arial) darf nicht durch eine andere ersetzt werden. Hier wurde zwar das Kreuz weiß umrandet, der Hintergrund ist aber zu dunkel für eine Freistellung. Hier muss das Logo mit weißem Hintergrund verwendet werden. Die Proportionen zwischen Schrift und Kreuz dürfen nicht verändert werden. Hier ist entweder das Kreuz zu groß oder die Schrift zu klein. Das Logo darf nicht auf „unruhigen“ Hintergründen freigestellt abgebildet werden, da es nicht mehr gut wahrnehmbar ist. Auch hier muss das Logo mit weißem Hintergrund eingesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Das Rotkreuz-Zeichen verlangt einen besonderen Respekt und steht für die kommerzielle Vermarktung nicht zur Verfügung. Daher ist es besonders wichtig, dass das Zeichen seiner Würde entsprechend behandelt und nur in der angegebenen Form verwendet wird. • Das Rotkreuz-Zeichen darf weder durch Übermalen oder Umformung noch durch Inversschriften und Farbverläufe verfremdet werden. • Das rote Kreuz steht immer auf weißem Hintergrund. • Das rote Kreuz darf niemals in Schwarz dargestellt werden. • Proportionen, Anordnung oder Abstände der Logobestandteile dürfen nicht verändert werden. • In Nationalen Gesellschaften darf das Rotkreuz-Zeichen nur in Verbindung mit dem Schriftzug der nationalen Bezeichnung verwendet werden. Weitere Richtlinien für die Verwendung des Wahrzeichen, zum Beispiel bei der Nutzung für Spenden und Social-Sponsoring-Kooperationen, können detailliert im Kommunikationshandbuch des DRK nachgelesen werden. 24 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Die Hausschriften des Deutschen Roten Kreuzes ner zweijährigen Übergangsfrist) ausschließlich die 4DISJGU b)FMWFUJDB /FVFn PEFS BVDI b/FVF )FMWFUJDBn )JFSCFJIBOEFMUFTTJDIVNFJOF8FJUFSFOUXJDLBei der Aktualisierung des Erscheinungsbildes verr lung des weltweit berühmten und äußerst beliebten zichtet das DRK bewusst auf eine Profilierung durch 4DISJGULMBTTJLFSTb)FMWFUJDBnFJOFSTFSJGFOGSFJFOBVCFTPOEFSF4DISJGUFOb4DINVDLTDISJGUFOn EJFJOEFO ßerordentlich klaren Schrift, die wegen ihrer hervorr modernen elektronischen Medien nicht problemlos ragenden Lesbarkeit und Zeitlosigkeit schnell zum einsetzbar sind. Standard in vielen Anwendungsbereichen wurde. Arial und Helvetica Konsequent zu Ende gedacht, bedeutet dies auch: Wir wollen nicht rDIEMITDERBESONDEREN3CHRIFTgg sein, sondern rDIE MIT DEM BESONDEREN :EICHENg. Dies spiegelt sich nun auch in unserem Erscheinungsbild wider, das das Rotkreuz-Zeichen wieder deutlich in den Vordergrund stellt. Für den alltäglichen Gebrauch Als Bildschirmschrift (und damit Schrift für den gesamten Alltagsschriftverkehr) ist „Arial“ zu verwenden, die als Standard-PC-Schrift (d. h. mit dem Betriebssystem, z. B. Windows) zur Verfügung steht. Grafiker, Druckereien, Agenturen oder auch MacAnwender allgemein verfügen über diese Schrift (siehe Anhang). Verwendet werden ausschließlich die Schnitte: • HelveticaNeue LT 55 Regular bzw. Roman • HelveticaNeue LT 75 Bold • HelveticaNeue LT 56 Italic Die Standard-Schriftgröße beträgt 10 Punkt. Mit dieser Schrift kann die gesamte Geschäftskorrespondenz – auf dem Papier und elektronisch – abgewickelt werden. Für Druckerzeugnisse In den Logos, die als Datei zur Verfügung gestellt werden, und für professionell gestaltete Druckerr zeugnisse wird „Neue Helvetica“ verwendet. Für Drucksachen sind standardisierte PC-Schriften nicht geeignet. Dafür verwenden wir ab 2006 (mit ei%BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq( Textbeispiele in der Schriftart „Arial“: Überschrift VH14/ZA18 bold Der Ursprung Fließtext VH10/ZA14 regular Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf Initiative des Schweizer Kaufmanns Henri Dunant (Friedensnobelpreis 1901) nach Mitteln, die bei der Schlacht von Solferino in Erscheinung getretenen Unzulänglichkeiten der Sanitätsdienste bei den Streitkräften im Felde zu beseitigen. Auszeichnung VH10/ZA14 bold Hierzu wird das Zeichen eines roten Kreuzes auf weißem Grund (die Umkehr der Schweizer Flagge) als Erkennungszeichen der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege vorgeschlagen. 1864 wird dieses Zeichen in der ersten Genfer Konvention festgeschrieben und von allen Vertragspartnern anerkannt. Auszeichnung VH10/ZA14 italic Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf Initiative des Schweizer Kaufmanns Henri Dunant (Friedensnobelpreis 1901) nach Mitteln, die bei der Schlacht von Solferino in Erscheinung getretenen Unzulänglichkeiten der Sanitätsdienste bei den Streitkräften im Felde zu beseitigen. Textbeispiele in der Schriftart „HelveticaNeue LT 55 Roman“: Überschrift VH14/ZH18 bold Der Ursprung Fließtext VH10/ZA14 regular Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf Initiative des Schweizer Kaufmanns Henri Dunant (Friedensnobelpreis 1901) nach Mitteln, die bei der Schlacht von Solferino in Erscheinung getretenen Unzulänglichkeiten der Sanitätsdienste bei den Streitkräften im Felde zu beseitigen. Auszeichnung VH10/ZA14 bold Hierzu wird das Zeichen eines roten Kreuzes auf weißem Grund (die Umkehr der Schweizer Flagge) als Erkennungszeichen der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege vorgeschlagen. 1864 wird dieses Zeichen in der ersten Genfer Konvention festgeschrieben und von allen Vertragspartnern anerkannt. Auszeichnung VH10/ZA14 italic Im Jahre 1863 sucht die Internationale Konferenz auf Initiative des 3CHWEIZER +AUFMANNS (ENRI $UNANT &RIEDENSNOBELPREIS NACH -ITTELN DIE BEI DER 3CHLACHT VON 3OLFERINO IN %RSCHEINUNG GETRETENEN 5NZUL¾NGLICHKEITENDER3ANIT¾TSDIENSTEBEIDEN3TREITKR¾FTENIM&ELDEZU beseitigen. VH = Versalienhöhe ZH = Zeilenabstand 26 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Beispiele für Absatzformatierungen in der Schriftart HelveticaNeue %FUBJMTTJFIF,BQJUFMb1VCMJLBUJPOFOn Hauptüberschrift negativ im Kasten VH45/ZA50 bold Überschrift grau VH40/ZA44 bold Überschrift grau VH35/ZA39 bold "ILDUNTERSCHRIFTEN6(:!ITALICKÍNNEN AUCHRECHTSBÓNDIGGESETZTWERDEN Überschrift VA24/ZA28 bold Überschrift VA14/ZA18 bold Hervorhebung / Überschrift VA10/ZA14 bold (allein stehend linksbündig) Hervorhebungen / Auszeichnung) VA10/ZA14 bold (im Text im Blocksatz) (ERVORHEBUNG!USZEICHNUNG6!:!ITALIC IM4EXTIM"LOCKSATZ %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH p Aufzählungen p haben einen roten Punkt p und VH10/ZA14 regular Text negativ im Kasten VH10/ZA14 bold. Text negativ im Kasten VH10/ZA14 bold. Text negativ im Kasten. VH10/ZA14 bold. Text negativ im Kasten. Dies ist ein Beispiel für eine Marginalie in rot, VH10/ZA14 bold, für besonders wichtige Hervorhebungen und Hinweise Geschäftspapiere des Deutschen Roten Kreuzes Akzidenzen 6OUFS b"L[JEFO[FOn WFSTUFIU NBO die Geschäftsvordrucke einer Orr ganisation, also Briefbögen, bedruckte Umschläge, Visitenkarten und Ähnliches. Auch in diesem Bereich ist ein einheitlicher, professioneller Auftritt XJDIUJHVNEJF.BSLFb%FVUTDIFT 3PUFT ,SFV[n XÔSEJH [V WFSUSFUFO und die Zugehörigkeit zum Gesamtverband zu demonstrieren. Für den Empfänger ist dies auch FJO &DIUIFJUTNFSLNBM b%JFTFT Schreiben stammt tatsächlich vom Roten Kreuz, weil Briefe vom RoUFO,SFV[JNNFSTPBVTTFIFOn DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. Musterstraße 12 12345 Musterstadt 0XVWHU¿UPD Max Mustermann Musterstraße 12 12345 Musterstadt Der Kreisgeschäftsführer Musterstraße 12 12345 Musterstadt -11 er.de ter.de Musterstadt, den 01.01.2006 Dolorera essectet, quamcommolor sent ipis num nonsed hrer Sehr geehrte Damen und Herren, -11 uster.de ercip exeros dolobore volor ing et vulputat luptat. Ut augait aci tet, vel eliqu bla facidunt ut iure ming exeros el iustisit, cor init dipit utatet incipsu mmole nit veriuscipis adignit venibh et at, sit ex ent volor si elesto odolore modolore min eugiam, vendre tion vel dit autpatet ip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolorpe raessis modolore eraessi. Digna faccum illa faciliqui blaorperos consed eugiat. Duipisl ing eugiam, v commod euis ex eugue fact. Vip estrud eliquis am, velit eum num rilluptat la am, conse dolorer cidunt nonse commy num irit in hendre dolo Billa feu feugue feuis dio conse vent numsan vel eros num velit nullum qu quat. Elis eu facipis dolobor sumsandio od eumsan exer sequametuero delenia core te conum zzriure modolenim du zzriusto et adiatin henim venisit lam q reet vercil diat eu feu feum ilit irilis do Ure ea feugait alis esto delis ate tie e cum dolore dolorem dipit nisim volen Sie können viel Zeit und Geld sparen, wenn Sie erscheinungsbildgerechte Geschäftsvordrucke direkt bei der DRK-Service GmbH bestellen, denn dort müssen S nur noch die Adresse bzw. d Text angeben, damit Ihre Papie korrekt gedruckt werden könne Sollten Sie dennoch auf ande Produzenten zurückgreifen wolle dienen Ihnen die nachfolgend Muster und Vermaßungen zur pr zisen Auftragserteilung und Erge niskontrolle. 28 DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. %BT&STDIFJOVOHTCJMEE sC Geschäftsbrief Geschäftsbrief Folgeseiten Briefbogen 60 10 10 105 43,5 61,5 210 Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Geschäftsbrief – Vermaßung 22 60 10 10 50 35 DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. Musterstraße 12 12345 Musterstadt Der Kreisgeschäftsführer 0XVWHU¿UPD Max Mustermann Musterstraße 12 12345 Musterstadt 58 Musterstraße 12 12345 Musterstadt Tel. 000 123456-0 Fax 000 123456-11 www.DRK-muster.de [email protected] Ihre Nachricht vom 00.00.2005 Ihr Zeichen xy Musterstadt, den 01.01.2006 Martin Muster Kreisgeschäftsführer Dolorera essectet, quamcommolor sent ipis num nonsed 43,5 Tel. 000 123456-0 Fax 000 123456-11 [email protected] Sehr geehrte Damen und Herren, Muster Bank A BLZ 000 000 00 Konto 0 000 000 000 Musterkasse B BLZ 000 000 00 Konto 0 000 000 000 Muster Bankhaus C BLZ 000 000 00 Konto 0 000 000 000 ercip exeros dolobore volor ing et vulputat luptat. Ut augait aci tet, vel eliqui bla facidunt ut iure ming exeros el iustisit, cor init dipit utatet incipsu mmolenit veriuscipis adignit venibh et at, sit ex ent volor si elesto odolore modolore min eugiam, vendre tion vel dit autpatet ip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolorpe raessis modolore eraessi. 252 Digna faccum illa faciliqui blaorperos nisl ipis adit aci blandit ulputpat. Ureros consed eugiat. Duipisl ing eugiam, velis nosto odipit nulla consequi ent am, commod euis ex eugue fact. 61,5 Vip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolorpe raessis modolore eraessi. Billa feu feugue feuis dio conse vent at ipsum zzrit nos nulla faccummy nostionumsan vel eros num velit nullum qui blam inibh et nim vulla aliquat. Um zzrit, quat. Elis eu facipis dolobor sumsandio odipsum adip ero consed et prat laore dunt eumsan exer sequametuero deleniatue minim eugiametum venit lumsandre core te conum zzriure modolenim duisi tem irit volorem vercincilis nos accum zzriusto et adiatin henim venisit lam quam quamcommod dolore veriuscil doloreet vercil diat eu feu feum ilit irilis do odo od el eu facilla faccum dit, quisi. Ure ea feugait alis esto delis ate tie estrud ex enit adion ullutpat lore et dit accum dolore dolorem dipit nisim volenisi eugait augue dolore commy nostie. 20 133,5 Firmierung: Arial Bold, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt Adresstext: Arial, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Hervorhebung: Arial Bold, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Absenderzeile (Fenster): Arial, VH: 6 pt Empfängeradresse (Fenster): Arial, 11 pt Copy: Arial, VH: 11 pt Betreffzeile: Arial Bold, VH: 11 pt 10 36,5 10 Abbildung in 55% Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) 32 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Geschäftsbrief Folgeseiten – Vermaßung 60 10 10 45 Seite 2 Bla facidunt ut iure ming exeros el iustisit, cor init dipit utatet incipsu mmolenit veriuscipis adignit venibh et at, sit ex ent volor si elesto odolore modolore min eugiam, vendre tion vel dit autpatet ip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolorpe raessis modolore eraessi. 63 Digna faccum illa faciliqui blaorperos nisl ipis adit aci blandit ulputpat. Ureros adion ut ex exerit augait luptat accum venisim zzriusto od eliquisis diam, quam, consed eugiat. Duipisl ing eugiam, velis nosto odipit nulla consequi ent am, commod euis ex eugue fact. Billa feu feugue feuis dio conse vent at ipsum zzrit nos nulla faccummy nostionumsan vel eros num velit nullum qui blam inibh et nim vulla aliquat. Um zzrit, quat. Mit freundlichen Grüßen 43,5 Martin Muster Kreisgeschäftsführer DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. Anlage 61,5 20 133,5 10 36,5 10 Schrift: siehe Briefbogen 1. Seite Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Kurzbrief DIN lang Darstellung verkleinert auf 65% 34 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Kurzbrief DIN lang – Vermaßung 40 20 50 30 20 32,5 20 10 10 $2++REISVERBAND -USTERSTADTE6 18 -USTERSTRAE -USTERSTADT 4EL &AX )HR3CHREIBENVOM )HR:EICHEN "EARBEITER!BTEILUNG 4ELEFON$URCHWAHL $ATUM 9 6 4,5 $2++REISVERBAND-USTERSTADTE6-USTERSTRAE-USTERSTADT -ITDER"ITTEUM WEITERE"EARBEITUNG 2àCKGABE )HREN!NRUF 3TELLUNGNAHME ZUR)NFORMATION MIT$ANKZURàCK 58 8,5 -ITFREUNDLICHEM'RU 22 103 Firmierung/Adresse/Betreffzeile: Helvetica Neue Roman 55: VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Absender (Fenster): Helvetica Neue Roman 55: VH: 6 pt Tabellentext: Helvetica Neue Roman 55: VH: 8 pt, ZAB: 12 pt Grußtext: Helvetica Neue Roman 55: VH: 7 pt 35 3,5 10 50 Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand). Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 65 % Linien: 0,5 pt, 35% Schwarz %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Telefax-Vordruck DIN A4 Telefax Vordruck – Vermaßung 60 10 10 DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. 35 Telefax 105 Name des Absenders/From Bereich/Team/Department/Team Telefonnummer/Phone Number Faxnummer/Fax Number Adresse/Address Martin Muster Musterbereich 000 123456-0 000 123456-11 Musterstraße 12 12345 Musterstadt 01.01.2006 Datum/Date 0XVWHU¿UPD 030 12345678 Max Mustermann 1 Empfänger/To Faxnummer/Fax Number Zu Händen/Attention of Seite(n) einschl. Titelseite/ Pages including this titel page 43,5 Dolorera essectet, quamcommolor sent ipis num nonsed Sehr geehrte Damen und Herren, ercip exeros dolobore volor ing et vulputat luptat. Ut augait aci tet, vel eliqui bla facidunt ut iure ming exeros el iustisit, cor init dipit utatet incipsu mmolenit veriuscipis adignit venibh et at, sit ex ent volor si elesto odolore modolore min eugiam, vendre tion vel dit autpatet ip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci. 61,5 252 Digna faccum illa faciliqui blaorperos nisl ipis adit aci blandit ulputpat. Ureros adion ut ex exerit augait luptat accum venisim zzriusto od eliquisis diam, quam, consed eugiat. Duipisl ing eugiam, velis nosto odipit nulla consequi ent am, commod euis ex eugue fact. Vip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolorpe raessis modolore eraess. Digna faccum illa faciliqui blaorperos nisl ipis adit aci blandit ulputpat. Ureros adion ut ex exerit augait luptat accum.Vip estrud eliquis am, velit eum num ipsustrud eugiam quamcommy nim zzrilluptat la am, conse dolorer cidunt ad te doloborem nullaorerci eu facilit wis nonse commy num irit in hendre dolor. Mit freundlichen Grüßen Martin Muster Musterbereich 20 143,5 Firmierung: Arial Bold, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt Headline: Arial Bold, VH: 18 pt Absenderangaben: Arial, VH: 12 pt, ZAB: 14 pt (Übersetzungen in Arial Kursiv) Empfängerangaben: Arial Bold, VH: 12 pt, ZAB: 14 pt (Übersetzungen in Arial Bold Kursiv) Betreffzeile: Arial Bold, VH: 11 pt, ZAB: 13 pt Das DRK-Logo ist in die Dateivorlage (z. B. Word) eingearbeitet und kann mit ausgedruckt werden. Copy: Arial, VH: 11 pt, ZAB: 13 pt Abbildung in 55% Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Presseinformation DIN A4 Presseinformation – Vermaßung 60 10 10 35 DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. Presseinformation 105 Musterstraße 12 12345 Musterstadt Tel. 000 123456-0 Fax 000 123456-11 www.DRK-muster.de [email protected] Tue dit am, conse volent eraeseq uismolorero delesen dipisi. Ansprechpartner DRK-Pressestelle: Meike Muster Tel. 000 00000-000 [email protected] Musterstadt, den 00.00.2006 000/2006 Feuis alit er at, quam ea conse feuipis adio odolore consequate ming ex eugait vulluptatisi bla auguerc iliquat ut aci tat. Ut praesse tismod magnibh eriuscillam vent luptatis nit iurem. Nos nisim illutpat. 43,5 Metue feuis nulla aliquisis alit accum ad tie facin henit non henibh euissit doluptat, sit irit venim vel del ut ut niametum ing etue eugiamet in velit aci tat ver sim vercilis aliquisit praesse conullan eniamet nis nim ad molorperat. Ut vent ad modip et ing eum alis ero commy non ullaor sit aliquisim vel ero ea at. Im dolor sis eu feugiam consequam alisis augiatie modo odolore molorperos enibh enibh er summy nostrud magnis dion ero diam, velit ut veros delestrud tem velit alit nos nonsequ ipismolobor ip endre facidunt luptatin vercin utpat vel do dit augiat. 61,5 Feu feummy num dip endrero consect etuerostrud tio dipsumsandre eu faci eugiamet lore feu facipit iriure magna faccumsandre feuguer aesting el eugue ver sed dolutpat volore venis dolorti smodip eum zzriliq uissed tat lobor sim ing et non vercin ulluptat non volutet, commod min verit vulpute dunt etue min ute commy nim essi bla faccum num velent lamet utat lor sed dolorpero dolorem vullaorperos adit eum elisi ex et dolortionse tio od molutem incillu tating erit lutet, velit am, conseniat ilis aliscidunt exercip euisi ea adiam quis nibh et alit praesendit nim irit prat wisi. Laore dunt nos nulluptat lor sequat. Tum adigna alisim quamet lum vulputat augiamet lum zzrit lorem er adiam zzriustrud dignim velesto dolessed min hent wisim quat ilit, quis eugiam velit wissed et, quam volore tem eu facillaore facipit pratio et aliquat. Isl diam eugue euguer in er init irit eummy nim irilit vel euisi. Die sieben Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung • Menschlichkeit • Unparteilichkeit • Neutralität • Unabhängigkeit • Freiwilligkeit • Einheit • Universalität Siscillam, qui blametue euguer aliquat, si. Andip eum velenis doleniam amet at lorem del utatis nim vel dunt wissequis nonsequis ad del irilit laore tisi blaore doloreet inisim zzrit nulputatue tem nostrud magniat.Tue tat, qui et volorti onulla adigna am venim zzrit dolorperos alit num. 10 20 120 Firmierung: Arial Bold, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt Adresstext/Grundsätze: Arial, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Hervorhebung: Arial Bold, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Headline: Arial Bold, Vh: 30, ZAB: 36 pt Betreffzeile: Arial Bold, VH: 16 pt, ZAB: 18 pt Copy: Arial, VH: 11 pt, ZAB: 15 pt 23,5 36,5 10 Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 55 % Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Visitenkarten Euroformat 85 x 55 mm Darstellung in Originalgröße 40 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Visitenkarten – Vermaßung 5 45 30 5 5 55 -ARTIN-USTER -USTERSTRAE -USTERSTADT 4EL &AX MUSTER $2+MUSTERDE WWW$2+MUSTERDE ,ANDESGESCHËFTSFàHRER $2+,ANDESVERBAND -USTERE6 5 85 5 45 30 5 5 55 -USTERSTRAE -USTERSTADT 4EL &AX MUSTER $2+WASSERWACHT MUSTERDE WWW$2+WASSERWACHTMUSTERDE -EIKE-USTER "EREITSCHAFTSLEITERIN $2+7ASSERWACHT -USTERSTADT 5 85 Name: Helvetica Neue Bold 75: VH: 8 pt, ZAB: 9 pt Funktion/Firmierung/Adresse: Helvetica Neue Roman 55: VH: 7 pt, ZAB: 9 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand). Die Höhe des Adressblocks linke Spalte bestimmt die Aufhängung in der rechten Spalte mit Namen, Funktion und Firmierung. Name und Funktion sind an der ersten Zeile und die letzte Zeile der Firmierung ist immer an der letzten Zeile des Adressblocks (= untere Kante des Satzspiegels) ausgerichtet. Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 100 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Alternativen mit Langlogo Darstellung Brief verkleinert auf 80%, Karten Originalgröße Briefbogen DIN A4 mit Langlogo – Vermaßung 68 20 25 105 43,5 61,5 210 Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Geschäftsbrief mit Langlogo 20 68 13 20 25 50 DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. DRK-Kreisverband Musterstadt e. V. Musterstraße 12 12345 Musterstadt 22,6 0XVWHU¿UPD 0D[0XVWHUPDQQ Musterstraße 12 12345 Musterstadt Aktenzeichen 14 11 Bereich Bei Beantwortung bitte angeben Ihr Schreiben Ihr Zeichen Bearbeiter/in Durchwahl 'DWXP E-Mail SPT))S.VTUFSNBOONVTUFSNBOO!ESLEF Situs vilate is ita bernit 43,5 Sehr geehrte Damen und Herren, aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. 61,5 Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann Kreisgeschäftsführer Anlagen Anschrift Postfach 12345 Musterstraße 12 12345 Musterstadt Telefon 000 123456-0 Telefax 000 123456-11 Internet www.DRK.de Banken Muster Bank A (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000 Musterkasse B (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000 Musterkasse C (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000 10 210 Firmierung: Arial Bold, VH: 11 pt, ZAB: 11 pt Absenderzeile (Fenster): Arial, VH: 6 pt, ZAB: 7 pt Empfängeradresse (Fenster): Arial, 11 pt, ZAB: 13 pt Absenderangaben/Betreff: Arial, VH: 7 pt Copy: Arial, VH: 11 pt Betreffzeile: Arial Bold, VH: 11 pt Absender/Fuß: Arial/Arial Bold: VH: 7 pt, ZAB: 7 pt, 3 oder 4Textblöcke möglich, in der Breite vermittelt 44 Linien: horizontal: 1 pt, grau (25% schwarz) senkrecht: 0,3 pt, schwarz Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 55% %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Briefbogen Schwesternschaft mit Langlogo 20 68 13 20 25 105 43,5 61,5 210 Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Geschäftsbrief Version Schwesterschaft mit Langlogo 20 68 13 20 25 Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. 50 Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. Musterstraße 12 12345 Musterstadt 22,6 0XVWHU¿UPD Max Mustermann Musterstraße 12 12345 Musterstadt Aktenzeichen 14 11 Bereich Bei Beantwortung bitte angeben Ihr Schreiben Ihr Zeichen Bearbeiter/in Durchwahl E-Mail Datum SPT))S.VTUFSNBOONVTUFSNBOO!ESLEF Situs vilate is ita bernit 43,5 Sehr geehrte Damen und Herren, aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. 61,5 Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. Aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. aliquam iuvenat in excola periti, nunquam vincero validaverim de curibus. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann Kreisgeschäftsführer Anlagen Anschrift Postfach 12345 Musterstraße 12 12345 Musterstadt Telefon 000 123456-0 Telefax 000 123456-11 Internet www.DRK-schwesternschaften.de Banken Muster Bank A (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000 Musterkasse B (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000 Musterkasse C (BLZ 000 000 00) 0 000 000 000 10 210 Verbandsname: Arial Bold, VH: 11 pt, ZAB: 11 pt Absenderzeile (Fenster): Arial, VH: 6 pt, ZAB: 7 pt Empfängeradresse (Fenster): Arial, 11 pt, ZAB: 13 pt Absenderangaben/Betreff: Arial, VH: 7 pt Copy: Arial, VH: 11 pt Betreffzeile: Arial Bold, VH: 11 pt Absender/Fuß: Arial/Arial Bold: VH: 7 pt, ZAB: 7 pt, 3 oder 4 Textblöcke möglich, in der Breite vermittelt 46 Linien: horizontal: 1 pt, grau (25% schwarz) senkrecht: 0,3 pt, schwarz Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Visitenkarten 85 x 55 mm mit Langlogo – Vermaßung 5 35 40 5 13 $2+,ANDESVERBAND -USTERE6 9 -ARTIN-USTER ,ANDESGESCHËFTSFàHRER 55 -USTERSTRAE -USTERSTADT 4EL &AX MUSTER $2+MUSTERDE WWW$2+MUSTERDE 5 85 5 10 25 40 5 13 $2+3CHWESTERNSCHAFT -USTERSTADTE6 9 -EIKE-USTER 55 /BERIN -USTERSTRAE -USTERSTADT 4EL &AX MUSTER $2+SCHWESTERNSCHAFT MUSTERDE WWW$2+SCHWESTERNSCHAFT MUSTERDE 5 85 Name: Helvetica Neue Bold 75: VH: 9 pt, ZAB: 10 pt Funktion: Helvetica Neue Roman 55: VH: 7 pt, ZAB: 10 pt Firmierung/Adresse: Helvetica Neue Roman 55: VH: 7 pt, ZAB: 7 pt Adressblocks an der unteren Kante des Satzspiegels ausgerichtet. Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand). Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Name und Funktion sind immer mit der Oberlinie bei 22 mm von oben und die letzte Zeile des Abbildung in 100 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN lang 10 40 10 x x $EUTSCHES2OTES+REUZE6 'ENERALSEKRETARIAT #ARSTENNSTRAE "ERLIN 110 220 10 46 40 10 x x $2+3CHWESTERNSCHAFT -USTERSTADTE6 -USTERSTRAE -USTERSTADT 110 220 Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 65 % 48 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN lang, Fenster 20 40 10 110 220 20 25,2 40 10 110 220 Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 65 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN C5 10 40 10 x x $EUTSCHES2OTES+REUZE6 'ENERALSEKRETARIAT #ARSTENNSTRAE "ERLIN 162 229 Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 60 % 50 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN C5 mit Zusatzlogo 10 46 40 10 x x $2+7ASSERWACHT-USTERSTADT -USTERSTRAE -USTERSTADT 162 229 Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 60 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN C5, Fenster 20 40 10 162 229 Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 60 % 52 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN C5, Fenster mit Zusatzlogo 20 25,2 40 10 162 229 Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 60 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN C4 10 40 10 $EUTSCHES2OTES+REUZE6 'ENERALSEKRETARIAT #ARSTENNSTRAE "ERLIN 229 324 Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 45 % 54 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN C4 mit Zusatzlogo 10 46 40 10 $2++REISVERBAND -USTERSTADTE6 *UGENDROTKREUZ -USTERSTRAE -USTERSTADT 229 324 Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 45 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN C4, Fenster 20 40 10 324 229 Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 45 % 56 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Umschlag DIN C4, Fenster mit Zusatzlogo 20 25,2 40 10 324 229 Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 45 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Adressaufkleber 148 x 100 mm Abbildung in Originalgröße 5 15,5 19,5 103 5 5 12,5 5 DRK-Landesverband Muster e.V. Musterstraße 12 12345 Musterstadt 100 5 148 Absender: Arial oder HelveticaNeue Regular, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Gesamtbreite des Logos 40 mm Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm 58 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Empfehlungskarte 120 x 60 mm Abbildung in Originalgröße Mit freundlicher Empfehlung 82 4 30 4 4 18 Mit freundlicher Empfehlung 60 DRK-Landesverband Muster e. V. 34 Musterstr. 12 12345 Musterstadt Tel.: 000 000000-000 Fax: 000 000000-000 E-Mail: [email protected] 4 120 Absender: HelveticaNeue Bold, VH: 7 pt, ZAB: 9 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Vermaßungen in mm Adressangaben: HelveticaNeue Regular, VH: 7 pt, ZAB: 9 pt Gesamtbreite des Logos 30 mm %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Namensschilder 90 x 60 mm Abbildung in Originalgröße Meike Mustermann DRK-Kreisverband Musterstadt Kreisbereitschaftsleiterin 5 32 48 5 5 10 5 60 Meike Mustermann DRK-Kreisverband Musterstadt Kreisbereitschaftsleiterin 35 5 90 Name: Arial Bold, VH: 16 pt, ZAB 20 pt Gliederung/Einrichtung: Arial Bold, VH: 12 pt, ZAB 16 pt Funktion: Arial Bold, VH: 12 pt, ZAB 16 pt Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in Originalgröße Textrahmen: 35% grau, ohne Kontur, Innenabstand oben 2,5 mm, links/rechts/unten 2 mm Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand). 60 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Bildschirm-Präsentationen %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Bildschirm-Präsentationen – Vermaßung Titelseite 20 20 20 20 86 50 54,5 18 254 Querformat, Titelfolie Firmierung: Arial, VH: 13 pt, ZAB: 1-zeilig Headline: Arial Bold, VH: 32 pt, ZAB: 1-zeilig, vor einem Absatz: 0,2-zeilig Subline: Arial Bold, VH: 18 pt, ZAB: 1-zeilig, vor einem Absatz: 0,4-zeilig Linien: 0,75 pt, RGB: 178/178/178 62 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Bildschirm-Präsentation – Vermaßung Folgeseiten 20 20 33 40 19 138,5 5 8 5 20 140 49 25 20 Querformat, Folie Adresstext: Arial, VH: 7 pt, ZAB: 1-zeilig Headline: Arial Bold, VH: 24 pt, ZAB: 0,9-zeilig, vor einem Absatz: 0,4-zeilig Copy: Arial, VH: 20 pt (Ausgangsgröße), ZAB: 1-zeilig, vor einem Absatz: 0,4-zeilig Hervorhebungen: Arial Bold, 20 pt (Ausgangsgröße) Aufzählungen (Punkte/Ziffern): Arial, VH: 20 pt, Rot Fußzeile/Titel: Arial, VH: 7 pt, ZAB: 1-zeilig Linien: 0,75 pt, RGB: 178/178/178 Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand). Vermaßungen in mm (bezogen auf die Originalgröße) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen des Deutschen Roten Kreuzes "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE ar erkennbar sein e Zugehörigkeit zum Deutschen Roten Kreuz nen Blick erkennbar zu machen, haben unseblikationen den gleichen Grundaufbau (Raster), VOEb"CTFOEFSnTUFIFOJNNFSBOEFSHMFJDIFO Dies schafft einen hohen WiedererkennungsBVG EFO FSTUFO #MJDL q BMMF 7FSÎGGFOUMJDIVOHFO ObXJFBVTFJOFN(VTTn och bietet das sechsspaltige Grundraster zahlVariationsmöglichkeiten. Der klar strukturierte u und die problemlose Reproduzierbarkeit err möglichen es auch, kleine Auflagen erscheinungsCJMEHFSFDIUFS 1VCMJLBUJPOFO NJU EFO b#PSENJUUFMOn einer Rotkreuz-Gliederung (z. B. eines Ortsvereins) selbst zu erstellen. Das Grundraster und Gestaltungsvorschläge sehen Sie auf den nächsten Seiten. Muster-Satzdateien für Profis im InDesign-Format werden als Ergänzungslieferung angeboten. Dies erleichtert die Zusammenarbeit mit Agenturen und spart Zeit (und damit bares Geld) für die Grundeinrichtung. 64 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Gestaltungsrichtlinien für Publikationen Diese Textbeschreibung richtet sich als SCHNELLE)NFORMATIONANDIE'ESTALTUNGSPROÚS alle hier erläuterten Vorgaben werden auf den N¾CHSTEN3EITENAUCHGRAÚSCHDARGESTELLT Satzspiegel Textlayout Seitenränder oben/unten 15 mm, rechts/links 20 mm 6 Spalten, Spaltenabstand: 5 mm Grundlinienraster beginnend bei 1 mm, 14 pt Headlines gibt es in fünf Stufen: Im Kasten negativ weiß, grau ohne Kasten (Headline 3, 4, 5) und im Bereich der Copy: schwarz (Headline 1, 2). Innenseitenlayout Die Titelgestaltung wird nach innen übertragen: 1/3-Aufteilung oben zu 2/3-Aufteilung unten. Oben können hauptsächlich Kapitel-Headlines und Bilder Platz finden, unten hauptsächlich Texte, Kästen und Bilder. Je Nach Kapitel-Struktur kann mit einem Headline-Kasten oben begonnen werden und anschließend Headlines ohne Kasten oder im Copytext mitlaufend gesetzt werden. Copytext fließt im Grundlinienraster in verschiedenen Spaltenbreiten. Hervorhebungen bzw. Sublines sind durch den fetteren Schriftschnitt in gleicher Größe möglich. Marginalien werden in drei Formen eingesetzt: Grauer Kasten mit negativ weißer Schrift, schwarz ohne Kasten (steht alleine in der Spalte, ohne Text ober- und unterhalb der Marginalie) und rot ohne Kasten (mit Text ober- und unterhalb der Marginalie). &JO VOTJDIUCBSFS b3PUFS 'BEFOn GÔISU BO EFS 5FJMVOH Dadurch werden vielfältige Möglichkeiten der Kennder Seite entlang. Im Seitenlayout sollen immer wie- zeichnung von Inhalten ermöglicht. EFS EFVUMJDI &MFNFOUF BO EJFTFN b3PUFO 'BEFOn aufgehängt werden: Headline im grauen Kasten, Aufzählungen werden durch rote Punkte gekennHeadline ohne Kasten, Bilder ober- und unterhalb, zeichnet, der Text wird durch Tabs eingerückt. Marginalien-Kästen, Copy-Text usw. Dadurch ist eine Mischung der unterschiedlichen Elemente möglich. Seitenzahlen sind wie der Kolummnentitel am unteren Text kann über die gesamte Seite eingesetzt werden, Ende der Seite zu finden: Seitenzahlen immer außen, weiße Flächen sind erlaubt. Kolummnentitel immer innen. Sechs Spalten bestimmen das Layout in der Breite: Text kann in bis zu sechs Spalten gesetzt werden, unterschiedliche Spaltenbreiten können miteinander gemischt werden. Bilder werden ebenfalls im Spaltenraster eingesetzt. Vermaßungen werden mit Linien und dazugehörigem Text umgesetzt. Zur deutlichen Unterscheidung zum vermaßten Logo, Layout etc. sind diese immer in rot. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Schrift Kolummnentitel: Italic, VH 8 pt, schwarz, Platzierung innen Helvetica Neue bzw. HelveticaNeue LT 4DIOJUUF3FHVMBS3PNBO *UBMJD#PME Hersteller: Linotype Library GmbH Bildunterschriften: Italic, 8 pt, ZAB 14 pt, schwarz, Platzierung linksbündig (ggf. auch rechtsbündig) unter Bild Absatzformate Auszeichnungen: Bold oder Italic, VH 10 pt, ZAB 14 pt, schwarz Angaben in Versalhöhe (VH) und Zeilenabstand (ZAB) Copy: VH 10 pt, ZAB 14 pt, schwarz, Blocksatz Aufzählungen: VH 10 pt, zentrierte Punkte in rot, grau oder schwarz, Tabulator: 4,5 mm Vermaßung: VH 10 pt, ZAB 14 pt, rot, zentriert Alle Texte sind am Grundlinienraster aufgehängt, Headlines jeweils nur mit der ersten Zeile. Farben (in Anlehnung an die Logo-Farben) Subline: VH 10 pt, ZAB 14 pt, schwarz Headline 1: VH 45 pt, ZAB 50 pt, grau oder negativ weiß JN,BTUFOb)FBEMJOF,BTUFOn MJOLTCÔOEJH Rot: Schwarz: Grau: 100 % Magenta, 100% Yellow 100% Schwarz 35% Schwarz Kästen Headline 2: VH 40 pt, ZAB 44 pt, grau oder negativ weiß JN,BTUFOb)FBEMJOF,BTUFOn MJOLTCÔOEJH Headline 3: VH 35 pt, ZAB 39 pt, grau oder negativ weiß JN,BTUFOb)FBEMJOF,BTUFOn MJOLTCÔOEJH Headline 4: VH 24 pt, ZAB 28 pt, schwarz, linksbündig Headline 5: VH 14 pt, ZAB 18 pt, schwarz, linksbündig Headline-Kasten: Aufhängung immer am Satzspiegel oben, #SFJUFTQBMUJH)ÎIFNN Farbe: grau, Typo: negativ weiß Aufhängung im Kasten: Abstand rundum 5 mm Marginalien-Kasten: Aufhängung in den Spalten, am Grundlinienraster ausrichten, Breite: 2-spaltig, Höhe je nach Inhalt, Farbe: grau, Typo: negativ weiß Aufhängung im Kasten: Abstände oben: 2 mm, unten, rechts + links: 2,5 mm Text Kasten/Marginalien: VH 10 pt, ZAB 14 pt, negativ weiß JNHSBVFO,BTUFOb.BSHJOBMJFO,BTUFOn TDIXBS[&JO[ÔHFXJFb.BSHJOBMJFO,BTUFOnLFJO Bilder Text ober- oder unterhalb der Marginalie) oder rot &JO[ÔHFXJFb.BSHJOBMJFO,BTUFOn;FJMFO"CTUBOE Aufhängung oben und unten am Grundlinienraster, rechts und links am Spaltenraster, zum Text ober- oder unterhalb), linksbündig #SFJUFX¼IMCBSJOEFS4QBMUFOCSFJUFWPOq4QBMUFO Höhe: nach Bedarf, kein Rahmen (wenn notwendig: Seitenzahl: Rahmen 0,5 pt, schwarz) VH 8 pt, schwarz, Platzierung außen 66 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN A4 hoch "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE Publikationen, DIN A4, Titel Raster 10 5 50 10 10 !BSENDERANGABEN MAXIMALZEILIG 32,5 "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE 5 190 x 12 210 Titel 6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 190 x 47,5 mm, Farbe: 35 % Schwarz Bildbereich: 190 x 190 mm Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt, max. 3 Spalten breit 68 Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 55 pt, ZAB: 60 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen, DIN A4, Innenseiten 20 5 20 15 5 "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE Mindestabstand 3ECONSEQUIPITQUIPISSEQUI TATQUISSENTNITVELEUGUERA ESTIONWESATNUK HENDREETPRAESENDIODELIRIUSCIPITILLAOREETADTEDOLORTIEMODMINISACI EAFEUFACCUMSANHENITVELIQUAMDIATINHENIAMCONSEFACIPERODELIN HENIBHEUMDUISCITATINCIPSUMVOLORSUSCIEXETIRITVELDOLUMSANDIG NITNUMMYNIBHERCILEUFEUISISERILITATUEMODOLENIMEUGAITVENTVENIM QUAMDUISNULLAMETWISITVELITAMETLUTPAT!DIPSUSTODOCOREMINCINCILIS NOSTODOLORSUMVELISI .OSTODOLOREETIPISMODOCONUMNISENDIPITLORTIONSEQUISLUTATILITDOLENT VELISADMAGNIMIRILDUNTLUPTATVELDOLORSI%TUMIPISLETUMMYNIBHERILISL ULLUPTATEXEAAMCONSECTETIONSETIECORIPISISITNIBHERITNONSEQUATVE LESTRUDESTRUDMOLOREMODOLOREMQUISNONSEDMAGNACONSEQUATUERCI LLANDREDOLOREMINUTPATETUMNOSTINCINIBHEROODIPSUMZZRITLANDIGNIBH EXERIUREROSNIAMVOLESSENISLUTAT%TAUTIPITEXEUGIATIUSCIDUISNIMDIO DUNTVOLORECORSUMEUMSANENIAMETUEROODOLOREMVOLORATLUTDOLUM DOLUTEAFEUMMODIPSUMMODIONULPUTLORADIAMCONSENTLUMMODIOERCI TETWISNIMINUTEEUGAITELULLAOREEXEROSNUMSANUTVELEUMDELIRIUSCILIT AUTNIMIUREERAT5TWISI DOLOREDOLUTETEMALITLOBORPEROST RUD DOLORTIN HENIAMCORE EUGIAM ALIT PRAT CORPER SUM DIP EUISL UL PUTPATIEEUGUERSENTVELISALISMOD OLORTIN UTE DOLORE VOLUPTAT ULLAORE TAT VER SUSTIS NOS NIAMETUMMY NOSTINISI .OSTO DOLOREET IPISMODO CONUM NIS ENDIPIT LORTION SEQUISL UTAT ILIT DOLENT VELIS AD MAGNIM IRIL DUNT LUPTATVELDOLORSI%TUMIPISLETUM MY NIBH ERILISL ULLUPTAT EX EA AM CONSECTETIONSETIECORIPISISITNIBH ERIT NONSEQUAT VELESTRUD ESTRUD MOLORE MODOLOREM QUIS NONSED MAGNA CONSEQU ATUERCI LLANDRE DOLOREMINUTPATETUMNOSTINCINIBH EROODIPSUMZZRITLANDIGNIBHEXERI UREROSNIAMVOLESSENISLUTAT 5D DEL DO DEL DIGNISL UTPAT $UIP EXERAT AUT DO CONSEQUI ENDIPIT INIT VELENTLUPTATNONSEMINULLANEXENISLDELISLDOLUTATEMDOLUPTATIECONUM MYNISNIMNISCINEUGUEMODMAGNAFACINENIMILITVOLUPTATPRAESSENIM INGENTALIQUATEMVENDREMVELENIMELISAUTEDELIQUISIMDUNTLAFACINGET QUATSUSTOCONSENIMVULLAFEUGAITNULPUTEMESTISNIAMDOLUPTATQUAT 5TLORTISITWISMODMINGERSEFACIDUNTPRATSENDREFEUGIAMETCONSEDIT ESEDDITLUPTATETETACILIQUITIONULLAFACILLAMDOLOREETPRAESETATINULLAMCO MMODOLUMMY NIS ACILLANDION EXERIL IPIT DUI BLAM DOLOR SUSTO DIPISMO %T AUT IPIT EX EUGIAT IUSCIDUIS NIM DIO DUNT VOLORE COR SUM EUMSAN ENIAMETUEROODOLOREMVOLORATLUT DOLUM DOLUT EA FEUMMOD IPSUM MO DIONULPUT LOR ADIAMCONSENT LUMMODIO ERCI TET WIS NIM IN UTE EUGAITELULLAOREEXEROSNUMSANUT VEL EUM DEL IRIUSCILIT AUT NIM IURE 0ATNONUTEMINCITINHENIMIUREETUMQUAMCOMMY +OLUMMNENTITEL 15 Mindestabstand 210 6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Headline-Balken/Bildbereich: 190 x 75 mm Headline: Helvetica Neue Bold 75: VH: 45 pt, ZAB: 50 pt, negativ weiß Headline 2: Helvetica Neue Bold 75: VH: 24 pt, ZAB: 28 pt, schwarz Copy: Helvetica Neue Roman 55: VH: 10 pt, ZAB: 14 pt Hervorhebungen: Helvetica Neue Bold 75: VH: 10 pt, ZAB: 14 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen, DIN A4, Rückseite 10 5 50 10 10 32,5 5 WWW$2+DE 42,5 $EUTSCHES2OTES+REUZE6 'ENERALSEKRETARIAT #ARSTENNSTR "ERLIN 4ELEFON 4ELEFAX %-AILMUSTER $2+DE 210 6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 190 x 47,5 mm Absenderbereich: 190 x 195 mm Grundlinienraster: 14 pt, beginnend ab 1 mm Internetadresse (im Headline-Balken): Helvetica Neue Bold 75: VH: 24 pt, ZAB: 28 pt Absender: Helvetica Neue Bold 75: VH: 10 pt, ZAB: 14 pt Helvetica Neue Roman 55: VH: 10 pt, ZAB: 14 pt Beginnend auf der 2. Grundlinie unter dem Headline-Balken Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE "ORSUGMOLOREM INHENDISECOREWASENT KERKILUSTRAM "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE Gestaltungsbeispiele DIN A4 innen Der sechsspaltige Aufbau unserer Publikationen m EFNHFEBDIUFObSPUFO'BEFOnOBDIEFNPCFSFO4 tendrittel eröffnet eine weitreichende gestalterisc Freiheit, ohne die Gesamtlinie des DRK-Ersch nungsbildes zu verlassen. In diesem Raster ist sowohl eine platzsparend sachliche als auch eine lockere, eher künstlerisc Gestaltung möglich. Die nachstehenden Beispiele sollen veranschau chen, welche Möglichkeiten bestehen und als Anr gung für die eigene Umsetzung oder als Vorlage f Agenturen dienen. Die genauen Vermaßungen finden Sie im Kapitel b1VCMJLBUJPOFOnEJFTFT)BOECVDIT Abbildung g rechts: "EISPIELFÓREINEBESONDERE)NNENSEITE Z " )MPRESSUM 6ORWORT O ¢ "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE )GNISIBLAOREMINGETEUGAIT LUTATINHENIMNIMVELIQUI SMOLOBOREDUIBLACOMMO LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA AUGAITVENIBHETPRATREET QUATDOLORACINEUGAITALIT DOLOREETSECTETQUATUM ESTIE)GNISIBLAOREMINGET EUGAITLUTATINHENIMNIM VELIQUISMOLOBOREDUIBLA COMMOLOREMINIBHEXEROSTO CONULLAAUGAITVENIBHETPRAT "ORSUGMOLOREWASET INHENDISECORE )GNISIBLAOREMINGETEUGAIT LUTATINHENIMNIMVELIQUI SMOLOBOREDUIBLACOMMO LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA AUGAITVENIBHETPRATREET QUATDOLORACINEUGAITALIT DOLOREETSECTETQUATUM ESTIE)GNISIBLAOREMINGET EUGAITLUTATINHENIMNIM VELIQUISMOLOBOREDUIBLA COMMOLOREMINIBHEXEROSTO )GNISIBLAOREMINGETEUGAIT LUTATINHENIMNIMVELIQUI SMOLOBOREDUIBLACOMMO LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA AUGAITVENIBHETPRATREET QUATDOLORACINEUGAITALIT DOLOREETSECTETQUATUM ESTIE)GNISIBLAOREMINGET EUGAITLUTATINHENIMNIM VELIQUISMOLOBOREDUIBLA COMMOLOREMINIBHEXEROSTO CONULLAAUGAITVENIBHETPRAT REETQUATDOLORACINEUGAIT )GNISIBLAOREMINGETEUGAIT LUTATINHENIMNIMVELIQUI SMOLOBOREDUIBLACOMMO LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA AUGAITVENIBHETPRATREET QUATDOLORACINEUGAITALIT DOLOREETSECTETQUATUM )GNISIBLAOREMINGETEUGAIT LUTATINHENIMNIMVELIQUI SMOLOBOREDUIBLACOMMO LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA AUGAITVENIBHETPRATREET QUATDOLORACINEUGAITALIT SMOLOBOREDUIBLACOMMO )GNISIBLAOREMINGETEUGAIT LUTATINHENIMNIMVELIQUI SMOLOBOREDUIBLACOMMO LOREMINIBHEXEROSTOCONULLA AUGAITVENIBHETPRATREET QUATDOLORACINEUGAITALIT DOLOREETSECTETQUATUM ESTIE)GNISIBLAOREMINGET EUGAITLUTATINHENIMNIM VELIQUISMOLOBOREDUIBLA COMMOLOREMINIBHEXEROS Publikationen DIN A5 hoch Darstellung verkleinert auf 80% 5TULPUTEWANTDELIQUATUER KISERSITALISWESDAM %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN A5, Titel 6 3 4 36 6 6 $2++REISVERBAND -USTERSTADTE6 *UGENDROTKREUZ 24 5TULPUTEWANTDELIQUATUER KISERSITALISWESDAM 3 29 4 210 136 8 148 6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 136 x 32 mm Bildbereich: 136 x 136 mm Grundlinienraster: 14 pt, ab 0,2 mm beginnend Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt, neg, weiß Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Abbildung in 70 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN A5, Titel Raster 6 3 4 36 6 6 $2++REISVERBAND -USTERSTADTE6 *UGENDROTKREUZ 24 5TULPUTEWANTDELIQUATUER KISERSITALISWESDAM 3 29 4 210 136 19,33 x 19,33 8 148 6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 136 x 32 mm Bildbereich: 136 x 136 mm Grundlinienraster: 14 pt, ab 0,2 mm beginnend Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt, neg, weiß Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Abbildung in 70 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN A5, Innenseite 6 4 6 6 45 2AUSSIMVOLUPTATUMVELENTULLA CONUMEXERADIGNAFEUISISER 210 +ISITATSUSTOODEXENTACINIBHENIMVELITVE IN UT EU FEUISI ERO COMMY NULLUTATUERO CORTIN Beginn Copy LENITATIRITDOLOBORETEMOLOREESENITEAFEUGAIT HENDIAMQUISISI VULLAAUTEETUMVELEXERALIQUAT5TULPUTEDE ,OR SIT IUSTISM OLUPTAT WIS DOLOREROSTO ODOLO LIQUATUERSITALISACIPSUMIRILLAMAUGAITALIQUA TIONSECONULLACONULLAFACCUMSANHENITLORSE VOLUMSA NDIAMCON VELIS EROSTIS MOLOREROSTO )GNISIBLAOREMINGETEUGAITLUTATIN CONSENITNUMDOLOREELITACCUMALIQUISIM HENIMNIMVELIQUISMOLOBOREDUIBLA )N HENISIS ERIT IRIT NIBH ETUM ERCINIT DIPSUSTRUD COMMOLOREMINIBHEXEROSTOCONULLAAU TIONSEVELDODIGNIBHERATEEUMVULLAMCONSE GAITVENIBHETPRATREETQUATDOLORACIN QUISALISDOLUTEMIUSCIPISDELIQUISISIMDOELIPIT EUGAITALITSMOLOBOREDUIBLACOMMOLORE EUGIAT NULLAM VEL INCIDUNT DEL UT WISL UTATUER SUSTRUD MOD ER SUM DELESEQUAT $UIS ALIQUISL REETNULLAMQUAMETLUMQUATAT$UIPSUMNUL LAOREETINIATUERAUGAITAMINULPUTADIPITINVELIS ALIT VEROS NIT EUMMOLORE DIONSE DOLOR SECTE VELENIT #ORTINHENDIAMQUISISI s ,ORSITIUSTISMOLUPTATWIS s DOLOREROSTOODOLOREETNULLAM s QUAMETLUMQUATAT$UIPSUM s NULLAOREETINIATUERAUGAITAMIN s ULPUTADIPITINVELISALITVEROSNITEUMMOLORE DIONSEDOLORSECTEVELENITAUTEDO Ende Copy 8 148 6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Headline-/Bildbereich: 136 x 45 mm Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt Copy: Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt Aufzählungspunkte: Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt, rot, Tabulator: 3,5 mm Marginalien: Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt, rot Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Zur besseren Lesbarkeit ist die Vergrößerung der Copy auf 10 pt möglich. Bei Ringbindung ist der Innenstag auf 15 mm zu verbreitern. Abbildung in 70 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN A5, Rückseite 6 3 4 36 6 6 24 3 WWW$2+MUSTERDE 29 4 LLE RA 3 A RG - TE US US TE - -USTERSTADTE6 E $2++REISVERBAND SS *UGENDROTKREUZ E E RS US TE AE - RSTR TRA US STE - -U -USTERSTADT E TE -USTERSTR ! RS TA DT ST RA 210 4EL 5 -USTERWEG - TRA E " TE RST RA E # RS US -USTERSTRAE TE - )NTERNETWWW$2+MUSTERDE -USTERSTRAE$ &AX US 8 148 6 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 136 x 32 mm Internet-Absender: Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt, neg, weiß Absender: Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt Abbildung von Standortplänen auf der Rückseite möglich, nicht bindend. Die Darstellung von Inhalten ist hier, wie auch bei der DIN lang-Broschüre möglich (siehe: DIN lang Rückseiten-Variante). Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Abbildung in 70 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN lang,Titel Darstellung verkleinert auf 70 % Wasserwacht Muster Ut ulpute want deliquatuer kiser sit alis wesdam. Ut ulpute want deliquatuer kiser sit alis wesdam. 80 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN lang,Titel 6 3 4 36 6 6 $2+,ANDESVERBAND -USTERE6 -USTERBEREICH 24 3 5TULPUTEWANT DELIQUATUERKISER SITALISWESDAM 210 4 93 8 100 Außenseite: Titel 3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 88 x 75 mm Bildbreich: 88 x 93 mm Darstellung: 70 % Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Darstellung: 70 % Abesender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN lang, Titel-Variante 6 3 4 36 6 6 7ASSERWACHT -USTER 24 5TULPUTEWANT DELIQUATUERKISER SITALISWESDAM 3 40 4 210 125 8 100 mit Zusatzlogo 3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 93 x 43 mm Bildbreich: 93 x 125 mm Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Darstellung: 70 % Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt 82 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN lang, Titel Raster 6 3 4 36 6 6 7ASSERWACHT -USTER 24 5TULPUTEWANT DELIQUATUERKISER SITALISWESDAM 3 40 4 210 125 26,66 x 28,25 8 100 mit Zusatzlogo 3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 93 x 43 mm Bildbreich: 93 x 125 mm Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Darstellung: 70 % Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 8 pt, ZAB: 10 pt Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN lang, innen 6 4 6 6 ,ORSITIUSTISMUSA OLUPTATWIS DOLOREROSTOWITT 2AESSIMVOLUP TATUMVELENTULLA CONUMEXERADIG NAFEUISISER 43 Beginn Copy REROSTOODOLOREETWASNULLAM MET LUM QUAT AT $UIPSUM NULLAOREET INIATUER AUGAIT AMINULPUTADIPITINVELISALIT VEROS NIT EUMMOLORE DIONSE DOLOR SECTE VELENIT AUTE DO 210 +ISI TAT SUSTO OD EX ENT ACI LORE ERCILIT AUGAIT AD DELISIT NIBH ENIM VELIT VELENIT AT IRIT LAMCONSENDIT LUM AUTPATUER DOLOBORE TE MOLORE ESENIT EA INCIDUIBLAFEUISERATQUAT5T FEUGAIT VULLA AUTE ETUM VEL DELITLUMDOLOBORINVERATNUL EXER ALIQUAT 5T ULPUTE DELI PUTPATEFEUISIBLAMINGEUFACI QUATUERSITALISACIPSUMIRILLAM BLA COREROS DOLOR ADIO ODIT AUGAIT ALIQUATIONSE CONULLA LUMMODIP EUMMODIO ERCIPIT CON ULLA FACCUMSAN HENIT LOR NUMINHENISDIGNISAUTPATDI SE VOLUMSA NDIAMCON VELIS AMCON ERAESE MAGNIS ERATIS EROSTIS MOLOREROSTO CONSENIT NUM NOS NIS DIT DO CON HE NUM DOLORE ELIT ACCUM ALI NIAMCONSE DUIPISISIS ESSENT QUISIM IN HENISIS ERIT IRIT NIBH EXERODIGNITATINGESTIETINCIL ETUMERCINITDIPSUSTRUDTIONSE UTATNIMALIQUISITCONULLUTPAT VELDODIGNIBHERATEEUMVUL VOLOREMVELITULPUTPAT LAMC ONSEQUIS ALIS DOLUTEM #ONSENISL DUNT AUTE TAT LUM IUSCIPISDELIQUISISIMDOELIPIT IUSTRUD DOLESTIO DOLENT NON EUGIATNULLAMVELINCIDUNTDEL SEQUATNULLAOREETAUTETUMIN UTWISLUTATUERSUSTRUDMODER CIDUNT ULPUTPAT /LORERAESTIS SUMDELESEQUAT$UISALIQUISL DOLOREM QUATUE EXERCIL IN EX IN UT EU FEUISI ERO COMMY EX EUM IPSUSTRUD EUGIAMET NULLUTATUERO CORTIN HENDIAM PRAT5TILESEDEUFEUISMOLO QUISISI BOR ILIT ALISSED DELIQUATIE DO ,ORSITIUSTISMOLUPTATWISDOLO LUTE ESECTE MIN EA AT NIAME Ende Copy 8 100 3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Bild-/Headline-Balken: 93 x 43 mm Zur besseren Lesbarkeit ist die Vergrößerung der Copy auf 10 pt möglich. Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt, neg. weiß Headline 2: Helvetica Neue Bold 75, VH: 14 pt, ZAB: 18 pt Copy: Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) 84 Darstellung: 70 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN lang, Rückseite 6 36 6 6 RA LLE E 24 A RG - TE US US TE - 3 SS TRA US RS US TE AE - RSTR - STE E TE ! RS TA DT ST RA E E -U -USTERWEG 5 - TE RS E " US RSTRAE$ TE RST RA E 210 US TRA $2+,ANDESVERBAND -USTERE6 -USTERSTAE -USTERSTADT 4EL &AX )NTERNETWWW$2+MUSTERDE 8 100 Außenseite: Rückseite 3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Standortplan: 93 x 75 mm Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Darstellung: 70 % Absender: Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen DIN lang, Rücks. Variante 6 36 6 6 24 45 +ISITATSUSTOODEXTISENTA VELISEROSTISMOLOREROSTOCON CINIBHENIMVELITVELENI SENIT NUM DOLORE ELIT ACCUM Beginn Copy ALIQUISIM IN HENISIS ERIT IRIT 210 ATIRITDOLOBORETEMOLOREESE NIBH ETUM ERCINIT DIPSUSTRUD NITEAFEUGAITVULLAAUTEETUM TIONSEVELDODIGNIBH VEL EXER ALIQUAT 5T ULPUTE DELIQUATUER SIT ALIS ACIPSUM +ONTAKT-EIKE-USTER IRILLAMAUGAITALIQUATIONSECO 4ELEFON NULLACONULLAFACCUMSANHE %-AILMUSTER $2+ NIT LOR SE VOLUMSA NDIAMCON MUSTERDE $2+,ANDESVERBAND -USTERE6 -USTERSTAE -USTERSTADT 4EL &AX Ende Copy/Adresse )NTERNETWWW$2+MUSTERDE 8 100 Außenseite: Rückseite 3 Spalten, 4 mm Spaltenabstand Bildgröße: 88 x 45 mm Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Darstellung: 70 % Absender: Helvetica Neue Bold 75, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt Helvetica Neue Roman 55, VH: 9 pt, ZAB: 14 pt 86 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen 210 x 210 mm Darstellung verkleinert auf 80% "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen 210 x 210 mm, Titel 10 5 5 50 10 10 $2+-USTERG'MB( -USTERSTADT 32,5 "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE 5 35 5 210 110,5 12 210 6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 190 x 40 mm, Farbe: 35% Schwarz Bildbereich: 190 x 110,5 mm Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 40 pt, ZAB: 44 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt, max. 3 Splaten breit 88 Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen 210 x 210 mm, Titel Raster 10 5 5 50 10 10 $2+-USTERG'MB( -USTERSTADT 32,5 "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE 5 35 5 210 110,5 x 33,5 12 210 6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 190 x 40 mm, Farbe: 35% Schwarz Bildbereich: 190 x 110,5 mm Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 12 pt, max. 3 Splaten breit Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 40 pt, ZAB: 44 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Abbildung in 55 % %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen 210 x 210 mm, Innenseite 10 5 5 10 10 "ORSUGMOLOREM INHENDISECORE 198 12 ALISACIPSUSCINGENISNULPUTATIPSUSCIL DOLOBOR PERATE FEU FACIDUNT VELIQUAM NIATINELISEUISSEQUIEXESSEDTISIENIM INGEUGUEROSADIONULLAMETAUGUETATIN UTAT)GNAFACCUMMYNITLUPTAT )GNISIBLAOREMINGETEUGAITLUTATINHE NIMNIMVELIQUISMOLOBOREDUIBLACOM MOLOREMINIBHEXEROSTOCONULLAAUGAIT VENIBHETPRAT-AGNAAUTNOSTIONSED DOLOREETQUATDOLORACINEUGAITALITALIS DOLOREETSECTETQUATUMESTIENUMSAN UTVELEUMDELIRIUSCILITAUTNIM 5DDELDODELDIGNISLUTPAT$UIPEXE RATAUTDOCONSEQUIENDIPITINITVELENT LUPTAT NONSE MIN ULLAN EX ENISL DELISL DOLUTATEMDOLUPTATIECONUMMYNISNIM NISCINEUGUEMODMAGNAFACINENIMILIT VOLUPTATPRAESSENIMINGENTALIQUATEM VENDREM VELENIM ELIS AUTE DELIQUISIM DUNT LA FACING ET QUAT SUSTO CONSE NIMVULLAFEUGAITNULPUTEMESTISNIAM DOLUPTATQUAT5TLORTISITWISMODMING ERSEFACIDUNTPRATSENDREFEUGIAMET CONSE DIT ESED DIT LUPTATE TET ACILIQUI TIONULLA FACILLAM DOLOREET PRAESE TATIN ULLAMCOMMODOLUMMYNISACILLANDION EXERILIPITDUIBLAMDOLORSUSTODIPISMO DOLOREDOLUTETEMALITLOBORPEROSTRUD DOLORTINHUTEDOLOREVOLUPTATULLAORETAT VERSUSTISNOSNIAMETUMMYNOSTINISI !MCONSED MODOLORTIO DEL ET LORE TI ONSECONSECTEFACCUMDELITILITALISSEC TEDOLESTINISNULLAALISACIPSUSCINGENIS NULPUTAT IPSUSCIL DOLOBOR PERATE FEU FACIDUNTVELIQUAMNIATINELISEUISSEQUI 63 EX ESSED TISI ENIM ING EUGUEROS ADI ONULLAMET AUGUE TATIN UTAT )GNA FAC CUMMYNITLUPTAT )GNISIBLAOREMINGETEUGAITLUTATINHE NIMNIMVELIQUISMOLOBOREDUIBLACOM MOLOREMINIBHEXEROSTOCONULLAAUGAIT VENIBHETPRAT-AGNAAUTNOSTIONSED DOLOREETQUATDOLORACINEUGAIT Beginn Copy 4OODTIOELITULPUTATISCIDUNT NIAMETVELIQUAMEXEROSTODOLE STRUDMODIGNAAUTPATUEVOLORE MODIGNISLETPRATINHENDREET NISISNULLUPTATUEDOLENIMEX EUISMOLOREFACIELITIPISAUGIAM ZZRILLAOREMVENIAMCONSEQUIS AMQUAMALIQUAT$OLUMSANDIT LUTATLAMQUISCIBLANDIPIT VULLANUTATLANDREMDOLORTISALIQUISNUL LAN EX EUM VULPUTAT LUPTAT VENIM VEL +OLUMMNENTITEL Ende Copy Seitenzahl 210 6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 190 x 40 mm Text-/Bildbereich: 190 x 110,5 mm Grundlinienraster: 14 pt, ab 1 mm beginnend Headline: Helvetica Neue Bold 75, VH: 40 pt, ZAB: 44 pt Copy: Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 14 pt Marginalien: Helvetica Neue Bold 75, VH: 10 pt, ZAB: 14 pt, rot Seitenzahl: Helvetica Neue Bold 75, VH: 8 pt Kolummnentitel: Helvetica Neue Roman Italic 56, VH: 8 pt Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Abbildung in 55% 90 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Publikationen 210 x 210 mm, Rückseite 10 50 10 10 32,5 WWW$2+MUSTERDE 40 $2+-USTERG'MB( -USTERSTADT 210 -USTERSTRAE -USTERSTADT 4ELEFON 4ELEFAX %-AILINFO $2+MUSTERDE 210 6 Spalten, 5 mm Spaltenabstand Headline-Balken: 190 x 40 mm Angaben der Schriftgröße in VH (Versalhöhe) und ZAB (Zeilenabstand) Internet-Adrese: Helvetica Neue Bold 75, VH: 24 pt, ZAB: 28 pt, negativ weiß Abbildung in 55% Absender: Helvetica Neue Roman 55, VH: 10 pt, ZAB: 14 pt Helvetica Neue Bold 75, VH: 10 pt, ZAB: 14 pt %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Fahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes Rollende Visitenkarten Die Fahrzeuge des DRK haben im Bereich des Erscheinungsbildes eine Sonderstellung: Zum einen sind die der Werbeträger im Alltag - überall unterwegs, groß und gut sichtbar. Zum anderen sind die Fahrzeuge auch etwas, auf das wir im Rotkreuzleben einen besonderen Wert legen - sei es nun als täglicher Arbeitsplatz, der modernsten Anforderungen entsprechen soll, oder auch als Fahrzeug eines Ortsvereins, auf das vielleicht sehr lange hingearbeitet und gespart werden musste. &T JTU EBIFS CFTPOEFST XJDIUJH EJFTF IFSBVTSBHFOEFO bSPMMFOEFO 7JTJUFOLBSUFOn OBDI den Vorgaben unseres gemeinsamen Erscheinungsbildes zu gestalten, damit auch durch EJFb3PULSFV[GMPUUFnJOEFS®GGFOUMJDILFJUEJF(SηFVOE7FSCSFJUVOHEFT%FVUTDIFO3PUFO Kreuzes deutlich wird. Künftig werden keine typspezifischen Vorschriften für Fahrzeuge im Handbuch festgelegt, sondern nur grundsätzliche Richtlinien, die auf alle Fahrzeuge übertragen werden können. p Auf der Vorder- und Rückfront wird das Langlogo in angemessener Größe platziert. p Auf den Fahrer- und Beifahrertüren werden die Angaben zur Gliederung (Verband, Telefon, Mailadresse) auf maximal vier Zeilen dargestellt (Schriftart HelveticaNeue 55 Regular). p Auf den hinteren Türen bzw. hinteren Flächen wird das Kompaktlogo in angemessener Größe dargestellt. p Grundfarbe ist reinweiß. Schriften und Vermaßungen des Logos finden Sie weiter vorne in diesem Handbuch. Wenn Fahrzeughersteller oder -auslieferer diese Richtlinien nicht umsetzen können, wenden Sie sich bitte an die DRK-Service GmbH, die entsprechende Vorlagen erstellt. Angesichts der geltenden DIN-Normen und der regional verschiedenen Vorschriften für Rettungsdienstfahrzeuge, werden für diese andere Vorlagen erstellt, die in einer Ergänzungslieferung enthalten sein werden. 92 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Fahrzeugklasse PKW z. B. Audi Avant, VW Variant, Ford Turnier Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Musterstadt Musterbereich ter.de RK-muster.de www.d www.Drk-mus Kreisverband Musterstadt Musterbereich www.dRK-mu www.D rk-musster.de ter.de Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH 94 Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Musterstadt Musterbereich www.drk-muster.de www.DRK-muster.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Musterstadt Musterbereich www.drk-muster.de www.DRK-muster.de Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz Fahrzeugklasse Kleintransporter z. B. MB Vario, Fiat Ducato %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Musterstadt Musterbereich www.DRK-muster.de www.drk-muster.de Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Musterstadt Musterbereich www.drk-muster.de www.DRK-muster.de Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz Fahrzeugklasse Kleinbus z. B. VW Transporter, MB Sprinter, Ford Transit, Fiat Ducato %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH 96 Kreisverband Musterstadt Musterbereich www.DRK-muster.de [email protected] Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Musterstadt Musterbereich www.drk-muster.de www.DRK-muster.de Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz Fahrzeugklasse LKW z. B. MB, MAN, Iveco %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Beschluss des DRK-Präsidialrats vom 13. Juli 2005 Vorlage zur 2. Sitzung des Präsidialrats am 13./14. Juli 2005 Aktualisierung des einheitlichen Erscheinungsbildes des Deutschen Roten Kreuzes A. Problemstellung: Das vor zehn Jahren eingeführte einheitliche Erscheinungsbild (Corporate Design, kurz CD) des DRK muss technologisch aktualisiert und seine Anwendbarkeit verbessert sowie modernisiert werden (int. Standards der Informationstechnologie, Digitalisierung, Vereinfachung). Dazu hat das Präsidium am 11.03.2004 eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bereiches Kommunikation und Marketing im Generalsekretariat beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen. In der Arbeitsgruppe waren Vertreter verschiedener Landesverbände, des Bundesverbandes der Schwesternschaften, des Fachverlages DRK Service GmbH sowie externe Experten beteiligt. Die Arbeitsgruppe hat eine Empfehlung auf der Präsidiumssitzung am 14.12.2004 vorgestellt. Eine Entscheidung wurde angesichts der unmittelbar bevorstehenden Strategiekonferenz vertagt sowie um Meinungsbilder aus dem Verband gebeten. Auf der LGF Sitzung am 4./5. November 2004 haben die Landesgeschäftsführer den Vorschlägen zugestimmt und um einen Beschluss des Präsidiums im Sinne einer schnellstmöglichen Grundsatzentscheidung mit langen Übergangsfristen gebeten. %BT1S¼TJEJVNIBUBVGTFJOFS4JU[VOHBN'FCSVBS 2005 und 28.04.2005 die Empfehlungen zu Weiterentwicklung von Logosystem, Schrifttypen, Dienstfarben und Umsetzung modifiziert angenommen (siehe Lösungsvorschlag). Den Vorschlag, das RK-Zeichen grundsätzlich links vom Schriftzug anzuordnen um es in seiner Bedeutung hervorzuheben, hat das Präsidium nicht angenommen. Dies solle lediglich beim neuen Kompaktlogo umgesetzt werden, da es sich aus grafischen Gründen nur mit einem links platzierten Zeichen realisieren lässt. Der Präsidialrat des Deutschen Roten Kreuzes hat die Aktualisierung des 1995 verabschiedeten Erscheinungsbildes am 13. Juli 2005 nach § 19 (3) der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes für den Gesamtverband verbindlich beschlossen. p Das aktualisierte Erscheinungsbild tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft p Fahrzeuge müssen nur bei Neuanschaffungen nach den neuen Richtlinien beschriftet werden. p Für Geschäftspapiere und Druckerzeugnisse gilt eine zweijährige Übergangsfrist CJT%F[FNCFS %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH B. Zielsetzung: Gemäß Beschluss und Auftrag soll durch Vereinfachung des CD die weitere Durchsetzung des einheitlichen Erscheinungsbildes im Verband forciert und die Nutzung für zeitgemäße Technologien entsprechend internationaler Standards der Informationstechnologien sichergestellt werden. Die notwendigen Weiterentwicklungen werden gleichzeitig zur Verbesserung der Markenstärke sowie zur zeitgemäßen Entwicklung des Erscheinungsbildes des Deutschen Roten Kreuzes genutzt. Es verbleibt eine Option für den Einsatz etablierter Dienstfarben wie z. B. der Schwesternschaften. (Gestaltung von Informations- und Werbematerial; Anlage S.4 Anwendungsbeispiele). 4. Umsetzung: Für eine effiziente Umsetzung werden digitale Hilfsmittel (CD-Rom mit Vorlagen) mit vereinfachten Vorschriften sowie anwenderspezifische Leitfäden in Schriftform zur Verfügung gestellt. Es werden langfristige, gestaffelte und mit den Mitgliedsverbänden abgestimmte Übergangsfristen vorgeschlagen. D. Finanzielle und personelle Auswirkungen: C. Lösungsvorschlag: 1. Schrifttypen: Im Interesse von universeller Einsetzbarkeit (IT) und Vereinfachung wird die Arial als verbindlich eingeführt. Für besondere grafisch-/drucktechnische Anforderungen wird die optisch gleiche Helvetica eingesetzt. (Die bisherigen Schrifttypen Rockwell und Gill sans werden abgeschafft. Dies ist nicht bindend für bisher zugelassene Sonderlogos (Schwesternschaften, Bergwacht, Wasserwacht, JRK) (Anlage S. 1). 2. Logosystem: Zusätzlich zu den bisherigen Logos `-BOHMPHPl VOE `3VOEMPHPl XJSE FJO `,PNQBLUMPHPl als weiteres Standardlogo eingeführt und dessen Anwendung aufgrund der stärkeren Präsenz und Einsetzbarkeit in den Vordergrund gerückt. (Anlage S. 2+3) 3. Dienstfarben: Die Verbindlichkeit wird abgeschafft und ein einheitliches reduziertes Farbsystem auf die Grundfarben schwarz, weiß und rot eingeführt. 98 Das überarbeitete Erscheinungsbild wird schrittweise mit angemessenen Übergangsfristen eingeführt, so dass kein unnötiger finanzieller Aufwand bei den Verbandsgliederungen entsteht. Durch die Vereinfachung und Digitalisierung wird den einzelnen Verbänden die Arbeit erleichtert und der Aufwand reduziert. Keine personellen Auswirkungen. E. Beschlussempfehlung / Votum: Der Präsidialrat stimmt der Vorlage zu und beschließt die Weiterentwicklung des Corporate Design nach Paragraph 19/3 der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes. Clemens Graf von Waldburg-Zeil Redaktioneller Hinweis: Die oben genannten Anlagen beziehen sich nicht auf dieses Handbuch, sondern auf die Sitzungsvorlage. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Internationale Ausführungsbestimmungen Ausführungsbestimmungen zur Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes oder Roten Halbmonds durch die Nationalen Gesellschaften angenommen von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz (Wien 1965), revidiert vom Delegiertenrat der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (Budapest 1991). Einführung Die Ausführungsbestimmungen zur Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes oder Roten Halbmonds durch die Nationalen Gesellschaften, die die XX. Internationale Konferenz 1965 in Wien angenommen hatte, sind vom Delegiertenrat im November 1991 in Budapest revidiert worden. Da die XXVI. Internationale Konferenz verschoben wurde, unterbreitete das IKRK den Text der vorliegenden Bestimmungen allen Vertragsparteien der Genfer Abkommen und forderte sie auf, ihm eventuelle Einwände dagegen innerhalb von sechs Monaten zur Kenntnis zu bringen. Nachdem innerhalb dieser Frist kein Änderungsantrag beim IKRK eingegangen ist, sind die Bestimmungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Vorschriften zur Verwendung des Wahrzeichens finden sich in den Genfer Abkommen vom 12. August 1949. Zahlreiche Länder haben sie auch in ihre innerstaatliche Gesetzgebung übernom- men, und zwar namentlich um Mißbräuche ahnden zu können. Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen präzisieren die verschiedenen Verwendungsarten des Wahrzeichens durch die Nationalen Gesellschaften und Mitglieder. Ein Grund für die Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen im Jahre 1991 war das Bestreben, den Nationalen Gesellschaften eine Diversifizierung und Ausweitung ihrer Finanzierungsquellen zu ermöglichen, ohne damit die dem Wahrzeichen und damit auch dem Namen des Roten Kreuzes oder Roten Halbmonds gebührende Achtung in Frage zu stellen. Das IKRK hat besonders auf eine Übereinstimmung dieser Bestimmungen mit dem Recht geachtet. Es ist der Auffassung, daß die überarbeitete Fassung an der Grenze dessen liegt, was im Rahmen der Genfer Abkommen zulässig ist. Dennoch erscheint dem IKRK die extensive Auslegung der Abkommen als annehmbar. Im übrigen steht nichts dagegen, daß die Nationalen Gesellschaften selber engere Grenzen setzenEinleitende Hinweise 1. Sinn und Zweck der vorliegenden Ausführungsbestimmungen In den vorliegenden Ausführungsbestimmungen (nachfolgend die Bestimmungen) wird festgelegt, %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH wie das Wahrzeichen des Roten Kreuzes oder Roten Halbmonds auf weißem Grund im Einklang mit den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (nachfolgend die Bewegung genannt) durch die Nationalen Gesellschaften verwendet werden darf. 2. Rechtsgrundlage Die vorliegenden Bestimmungen fußen auf den Genfer Abkommen vom 12. August 1949, hauptsächlich auf dem I. Abkommen (Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde) und für gewisse Vorschriften auf dem ;VTBU[QSPUPLPMM*WPN+VOJ[VEFO(FOGFS"Ckommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte. Artikel 44 des I. Genfer Abkommens vom 12. August 1949 unterscheidet zwischen der Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken und zu Kennzeichnungszwecken und legt den Rahmen für die allgemeinen Regeln fest, die für die beiden Verwendungsarten maßgeblich sind. Im Zusatzprotokoll I wird eine erweiterte Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken vorgesehen, indem der zuständigen staatlichen Behörde (nachfolgend die Behörde genannt) ermöglicht wird, seine Verwendung für Personen und Sachen zu gestatten, die nicht zu den durch die Genfer Abkommen von 1949 abgedeckten Kategorien gehören. Ferner führt das Zusatzprotokoll I die Möglichkeit der Verwendung optischer, akustischer oder elektronischer Unterscheidungssignale ein. 3. Anwendungsbereich Die Bestimmungen gelten für alle Nationalen Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften. Sie schreiben den Artikel 44 des I. Genfer Abkommens fort, der die Verpflichtungen der Nationalen Gesellschaften in bezug auf das Wahrzeichen darlegt. Die in diesen Richtlinien vorgegebenen Grenzen der rechtmäßigen Verwendung des Wahrzeichens sind daher bindend; es steht den Nationalen Gesellschaften jedoch frei, strengere Regeln aufzustellen. Soweit das Zusatzprotokoll I gilt, erweitert sich die Bedeutung mancher der vorliegenden Bestimmungen für die Nationalen Gesellschaften in den Staaten, 100 wo das Zusatzprotokoll in Kraft ist; für die Nationalen Gesellschaften in den Staaten, die dem Zusatzprotokoll I nicht beigetreten sind, gilt dies nur dann, wenn die Behörden damit einverstanden sind. 4. Inhalt Die Bestimmungen enthalten je ein Kapitel über die Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken und die Verwendung zu Kennzeichnungszwecken. Diesen ist ein Kapitel mit allgemeinen Vorschriften vorangestellt, das Richtlinien für diejenigen Fälle liefern soll, die in keinem der beiden anderen Kapitel besonders behandelt werden. Den Artikeln der Bestimmungen ist meist ein Kommentar in Kursivschrift beigefügt, der gegebenenfalls auf die maßgeblichen Artikel der Genfer Abkommen und das Zusatzprotokoll I verweist. Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Sinn und Zweck des Wahrzeichens Die Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken dient dazu, das im bewaffneten Konflikt zu achtende und zu schützende medizinische und seelsorgerische Personal sowie seine Ausrüstung kenntlich zu machen. Das Wahrzeichen wird zur Kennzeichnung verwendet, um die Verbindung von Personen oder Sachen mit der Bewegung zu zeigen. Es gibt also nur ein einziges Wahrzeichen, das in zweierlei Absicht verwendet werden kann: Zunächst als sichtbares Merkmal für den Schutz, der den durch das humanitäre Völkerrecht bestimmten Personen und Sachen zugestanden wird, insbesondere solchen, die dem Sanitätsdienst der Streitkräfte angehören oder zur Verfügung stehen, sowie dem medizinischen Personal Nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und von Zivilschutzorganisationen (Art. 38 und 44 des I. Genfer Abkommens; Art. 8c des Zusatzprotokolls I). %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Bei der zweiten Verwendungsart deutet das Wahrzeichen lediglich darauf hin, daß die gekennzeichneten Personen oder Sachen mit der Bewegung verbunden sind. Artikel 2 Befugnis der Nationalen Gesellschaft Zu Schutzzwecken darf die Nationale Gesellschaft das Wahrzeichen nur mit Zustimmung und nach Maßgabe der Behörde verwenden. Zu Kennzeichnungszwecken darf die Nationale Gesellschaft das Wahrzeichen in Friedenszeiten und im bewaffneten Konflikt mit den Einschränkungen verwenden, die sich aus der staatlichen Gesetzgebung, den vorliegenden Bestimmungen und der jeweils eigenen Satzung ergeben. Arbeit: freiwillige Hilfeleistung für Menschen in Not, für die direkten und indirekten Opfer von Konflikten, Natur- und sozialen Katastrophen. Die Daseinsberechtigung des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ist in der Präambel der Statuten der Bewegung festgeschrieben. Die Nationalen Gesellschaften verzichten auf die Verwendung des Wahrzeichens bei Tätigkeiten, die nur entfernt mit den wesentlichen Aufgaben der Bewegung zusammenhängen. Artikel 4 Unterscheidung der beiden Verwendungsarten Jede Verwechslung zwischen der Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken und zu Kennzeichnungszwecken ist zu vermeiden. Im bewaffneten Konflikt ergreift eine Nationale Gesellschaft, die ihre Aufgaben aus Friedenszeiten weiterhin erfüllt, alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß das zur Kennzeichnung verwendete Wahrzeichen an Personen oder Sachen ausschließlich als Hinweis auf ihre Zugehörigkeit zur Nationalen Gesellschaft verstanden wird und nicht als Symbol eines Rechts auf Schutz im Sinne des humanitären Völkerrechts. Im einzelnen ist das zur Kennzeichnung verwendete Wahrzeichen verhältnismäßig klein und wird nicht auf Armbinden oder Dächern angebracht. Die Nationale Gesellschaft muß sich schon in Friedenszeiten an diese Regel halten, um im Konfliktfall gleich von Anfang an jede Verwechslung mit dem zu Schutzzwecken verwendeten Wahrzeichen auszuschließen. Zu Absatz I:1 $ER3TATUSALS.ATIONALE2OTKREUZ2OTHALBMONDGESELLSCHAFTGIBTDER'ESELLSCHAFTNICHTDAS2ECHTDAS Wahrzeichen zu Schutzzwecken zu verwenden. Es ist 3ACHEDES3TAATESDIENOTWENDIGEN3CHRITTEZUR'ENEHMIGUNG UND ·BERWACHUNG DER 6ERWENDUNG DES Wahrzeichens zu Schutzzwecken zu unternehmen. Um ZUVERMEIDENDADIE.ATIONALE'ESELLSCHAFTIM&ALL EINESBEWAFFNETEN+ONFLIKTSUNVORBEREITETÓBERRASCHT WIRDSOLLTEDIE"EHÍRDEBEREITSIN&RIEDENSZEITENDIE 2OLLEDER.ATIONALEN'ESELLSCHAFTALS(ILFSGESELLSCHAFT des Sanitätsdienstes der Streitkräfte festlegen sowie IHR2ECHTDAS7AHRZEICHENFÓRIHRMEDIZINISCHES0ERSONALUNDDESSEN!USRÓSTUNGZUVERWENDEN $IE6ERWECHSLUNGSGEFAHRKANNSICHWENIGERAUSDER Gestaltung des Wahrzeichens zur Kennzeichnung erArtikel 3 GEBEN ALS VIELMEHR AUS DEN 5MST¾NDEN SEINER 6ERAnsehen und Achtung des Wahrzeichens WENDUNG$IE.OTWENDIGKEITJEDE6ERWECHSLUNGZU VERMEIDENBESTEHTALSOBESONDERSIN3ITUATIONENWO Die Nationale Gesellschaft darf das Wahrzeichen das Wahrzeichen sowohl zu Schutzzwecken wie auch ausschließlich bei Tätigkeiten verwenden, die mit ZUR+ENNZEICHNUNGVERWENDETWIRDDHIMBEWAFFden durch die Internationale Rotkreuz- und Rothalb- NETEN +ONFLIKT 5M DIE 6ERWECHSLUNGSGEFAHR AUSZUmondkonferenzen vorgegebenen Grundsätzen in SCHLIEENWIRDDEN.ATIONALEN'ESELLSCHAFTENEMPEinklang stehen. Sie stellt jederzeit sicher, daß nichts FOHLENBEREITSIN&RIEDENSZEITENEIN7AHRZEICHENMIT dem Ansehen des Wahrzeichens schadet oder den RELATIVKLEINEM&ORMATFÓR+ENNZEICHNUNGSZWECKEZU ihm gebührenden Respekt mindert. verwenden. Aus dem gleichen Grund wird den GeSELLSCHAFTENFERNEREMPFOHLENAUCHIN&RIEDENSZEITEN Die genannten Richtlinien, insbesondere die sieben AUFDIE!NBRINGUNGDES7AHRZEICHENSAUF!RMBINDEN Grundsätze der Bewegung, geben dieser die Zielset- $¾CHERN ODER &AHNEN ZU VERZICHTEN 'LEICHWOHL IST zung vor und bilden die Grundlage ihrer konkreten DER'EBRAUCHEINESGROEN7AHRZEICHENSDASLEDIGLICH DER +ENNZEICHNUNG DIENT IN BESTIMMTEN &¾LLEN 1 Den Artikeln der Bestimmungen ist meist ein KommenNICHT AUSGESCHLOSSEN SO Z" BEI 6ERANSTALTUNGEN tar in Kursivschrift beigefügt, der gegebenenfalls auf die maßgeblichen Artikel der Genfer Abkommen und das Zusatzprotokoll I WO%RSTHELFERLEICHTERKENNBARSEINMÓSSEN verweist. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Artikel 5 Gestaltung des Wahrzeichens Das zu Schutzzwecken verwendete Wahrzeichen behält stets seine ursprüngliche Form, d. h. weder dem Kreuz oder Halbmond noch dem weißen Grund wird etwas hinzugefügt. Das Kreuz besteht aus einem senkrechten und einem waagerechten Balken, die sich in der Mitte kreuzen. Form und Richtung des Halbmonds sind nicht festgelegt. Weder das rote Kreuz noch der rote Halbmond berühren die Ränder der Flagge oder des Wappens. Der rote Farbton ist nicht näher bestimmt. Der Grund ist immer weiß. Das zur Kennzeichnung verwendete Wahrzeichen ist mit Namenszug oder Anfangsbuchstaben der betreffenden Nationalen Gesellschaft zu versehen. Graphik oder Schrift erscheinen jedoch nicht auf dem Kreuz oder Halbmond, die stets das dominierende Element des Wahrzeichens darstellen. Der Grund ist immer weiß. Im Rahmen der in Art.3 ausgeführten Bestimmungen ist eine Verwendung des Wahrzeichens zu dekorativen Zwecken bei öffentlichen Anlässen oder auf Werbematerial erlaubt, das der Förderung der Nationalen Gesellschaft und der Bewegung dient, wie z. B. auf Filmen, Druckschriften, Medaillen oder anderen Ehrenzeichen. Bei dieser Art der Verwendung ist eine freiere Gestaltung des Wahrzeichens zulässig, sofern die staatliche Gesetzgebung dies nicht verbietet. Ferner sollte das dekorative Zeichen möglichst in Begleitung eines zur Kennzeichnung dienenden Wahrzeichens erscheinen. Zu Absatz 1: Das zu Schutzzwecken verwendete Wahrzeichen MUKLARGESTALTETSEINDAMIT0ERSONENUND3ACHEN DENENDER3CHUTZRECHTM¾IGZUSTEHTLEICHTERKANNT UND SOMIT WIRKSAM GESCHÓTZT WERDEN KÍNNEN $ER Schutz ist allerdings nicht vom Wahrzeichen abhänGIG%INEGESCHÓTZTE0ERSONDIENICHTODERSCHLECHT GEKENNZEICHNETISTVERLIERTDESHALBNATÓRLICHNICHTIHR Recht auf Schutz. 'ESTALTUNGZUL¾SSIGISTSOWEITSIEDEM!NSEHENDES Wahrzeichens nicht schadet. Es ist Sache der NatioNALEN'ESELLSCHAFTJENACHSTAATLICHER'ESETZGEBUNG UNDNATIONALEM+ONTEXTZUENTSCHEIDENOBESMÍGLICH ODER RATSAM IST DIESE LETZTERE 6ERWENDUNGSART ZUZULASSEN&ORMENEINERFREIEREN'ESTALTUNGKÍNNEN Z"EINROTES+REUZINGOLDENER%INFASSUNGSEINEIN ROTER(ALBMONDMITABGESTUFTEN&ARBTÍNENEINAUSGESCHNITTENESROTES+REUZODEREIN+REUZ(ALBMOND MIT EINEM -OTIV DARAUF :EICHEN DIESER !RT VERWENdet die Gesellschaft nicht auf Gebäuden oder BriefKÍPFEN DA DIES TYPISCHE "EISPIELE FÓR &¾LLE SIND IN denen das Wahrzeichen zwecks Kennzeichnung verwendet wird. Artikel 6 Sichtbarkeit des zu Schutzzwecken verwendeten Wahrzeichens Das zu Schutzzwecken verwendete Wahrzeichen muß aus größtmöglicher Entfernung erkennbar sein. Es soll deshalb so groß sein wie es die Umstände erlauben. Nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen kann es beleuchtet oder angestrahlt sein. Nach Möglichkeit besteht es aus Materialien, die es für technische Ortungsmittel erkennbar machen und auf Flaggen oder glatten Oberflächen soll es aus möglichst allen Richtungen, auch aus der Luft, sichtbar sein. Artikel 7 Internationale Vorschriften der Nationalen Gesellschaft Die Nationale Gesellschaft legt die Voraussetzungen für die Verwendung des Wahrzeichens in Dienstvorschriften oder internen Richtlinien fest. Diese Dienstvorschriften oder Richtlinien sollen sich vor allem zu folgenden Fragen äußern: A.Verwendung zu Schutzzwecken p Verweis auf die einschlägige staatliche GesetzgeZu Absatz 2 u. 3: bung und die vorliegenden Bestimmungen; :U UNTERSCHEIDEN IST ZWISCHEN DER 6ERWENDUNG DES 7AHRZEICHENS ALS (INWEIS AUF DIE 6ERBINDUNG ODER p Hinweis auf die zuständigen Behörden, die den Gebrauch des Wahrzeichens zu Schutzzwecken :UGEHÍRIGKEIT EINER 0ERSON ODER 3ACHE ZUR 'ESELLgenehmigen können; SCHAFT WOBEI ES AUF EINE GETREUE 'ESTALTUNG ANKOMMTUNDDER6ERWENDUNGZU7ERBEZWECKENFÓRDIE p Liste der Maßnahmen, die bei Ausbruch eines Konfliktes zu treffen sind, um jede Verwechslung 'ESELLSCHAFT UND DIE "EWEGUNG WOBEI EINE FREIERE 102 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH mit dem der bloßen Kennzeichnung dienenden Wahrzeichen zu vermeiden; p Bestimmungen zur Verwendung des Wahrzeichens zum Schutz von Personen und Sachen der Nationalen Gesellschaft. B.Verwendung zur Kennzeichnung p Verweis auf die einschlägige staatliche Gesetzgebung und die vorliegenden Bestimmungen; p Bestimmungen zur Verwendung des Wahrzeichens durch Mitglieder der Nationalen Gesellschaft und durch Mitglieder der Rotkreuz- bzw. Rothalbmondjugend; p Liste der sonstigen Personen bzw. Nichtmitglieder mit Rotkreuz-Ausbildung, die befugt sind, das Wahrzeichen zu tragen; p Liste der von Dritten betriebenen Erste-Hilfe-Stationen und Kranken- bzw. Rettungswagen, die das Wahrzeichen verwenden dürfen; p Format und Proportionen des Wahrzeichens; p Einzelheiten zur Verwendung des Wahrzeichens zu Zwecken der Spendenwerbung, der Verbreitung des humanitären Völkerrechts und auf Medaillen oder anderen Ehrenzeichen; p Bestimmungen über die Dokumente, die Personen mit sich führen müssen, um ihre Befugnis zum Tragen des Wahrzeichens oder ihre Verantwortung für Sachen, die mit dem Wahrzeichen markiert sind, nachzuweisen. daß jede Verwechslung mit dem der Kennzeichnung dienenden Wahrzeichen ausgeschlossen ist. $IE.ATIONALE'ESELLSCHAFTISTSCHONIN&RIEDENSZEITEN BESTREBTGEMEINSAMMITDER"EHÍRDE2EGELNFÓRDIE 6ERWENDUNG DES 7AHRZEICHENS ZUM 3CHUTZ ihres medizinischen 0ERSONALS ODER IHRER MEDIZINISCHEN !USRÓSTUNGIM&ALLEEINESBEWAFFNETEN+ONFLIKTESAUFZUSTELLEN:UR6ERWECHSLUNGSGEFAHRSIEHE!RT )N&¾LLENWOESDER"EHÍRDEPRAKTISCHNICHTMÍGLICH ISTDIE'ENEHMIGUNGZUERTEILENZ"BEISCHWEREN 5NRUHEN WO ABER OFFENSICHTLICH UND DRINGEND "EDARF AN HUMANIT¾REN -ANAHMEN BESTEHT DARF DIE Nationale Gesellschaft eine derartige Genehmigung VORAUSSETZENWEILDER'RUNDSATZDER-ENSCHLICHKEIT ihr Einschreiten gebietet. Die Nationale Gesellschaft BRAUCHTINDIESEM&ALLKEINEVÍLKERRECHTLICHE3ANKTION ZUFÓRCHTENDAES(AUPTZIELSETZUNGDES6ÍLKERRECHTS ISTDER-ENSCHHEITZUDIENEN!NGESICHTSDRINGENDER .OTWENDIGKEIT HUMANIT¾RER (ILFE DARF KEIN (INDERNIS FORMALER.ATUREINE)NITIATIVEDIESOKLARIN·BEREINSTIMUNGMITDEN:IELENDER2ECHTSORDNUNGSTEHTUNMÍGLICHMACHEN$IESE·BERLEGUNGENGELTENFÓR!RT DERVORLIEGENDEN"ESTIMMUNGEN Abschnitt 2 PERSONEN Artikel 9 Medizinisches Personal der Nationalen Gesellschaft Kapitel II Die Verwendung zu Schutzzwecken Abschnitt 1 ALLGEMEINER GRUNDSATZ Artikel 8 Staatliche Zustimmung und Bedingungen für die Verwendung zu Schutzzwecken Vor der Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken muß die Nationale Gesellschaft die entsprechende Genehmigung der Behörde erhalten und mit ihr gemeinsam die Voraussetzungen für seine Verwendung festlegen. Die Nationale Gesellschaft ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß ihre Mitglieder diese Regeln beachten und Medizinisches Personal der Nationalen Gesellschaft, das zum Tragen des Wahrzeichens zu Schutzzwecken berechtigt ist, trägt es bei der Erfüllung seiner Pflichten so, daß es möglichst gut sichtbar ist. Zum Nachweis dieser Berechtigung führen die Betreffenden einen behördlichen Ausweis mit sich. Zu Absatz 1: Als medizinisches Personal im Sinne der Genfer Abkommen gilt dasjenige Personal der Nationalen Gesellschaft, welches entweder dem Sanitätsdienst der Streitkräfte zur Verfügung steht (Art. 26 des I. Abkommens) oder bei der Erfüllung seiner Pflichten zum bPSEFOUMJDIFO VOEBVTTDIMJF·MJDIGÔSEFO#FUSJFCVOE die Verwaltung der Zivilkrankenhäuser bestimmte(n) 1FSTPOBMnHFIÎSU"SUEFT*7"CLPNNFOT Zusatzprotokoll I gibt der Behörde die Möglichkeit, die Verwendung des Wahrzeichens zum Schutz des %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH gesamten zivilen medizinischen Personals zu genehmigen, also auch zum Schutz des medizinischen Personals der Nationalen Gesellschaft, das nicht durch die Genfer Abkommen von 1949 geschützt ist. Zur Definition des medizinischen Personals gemäß Zusatzprotokoll I beziehe man sich auf Art. 8 c. Auf die Sichtbarkeit des Wahrzeichens ist vor allem dann zu achten, wenn es in besetzten Gebieten und solchen Gebieten getragen wird, wo Kämpfe bereits ausgebrochen sind oder unmittelbar bevorstehen. Siehe auch Art. 6. Zu Absatz 2: 3IEHE!RTUND!NHANG))DES)'ENFER!BKOMMENS FERNER !RT !BS DES :USATZPROTOKOLLS ) SOWIE!RTUNDDES!NHANGS)ZUM:USATZPROTOKOLL $IE.ATIONALE'ESELLSCHAFTERINNERTDIE"EHÍRDEERFORDERLICHENFALLS AN IHRE 0FLICHT DEM MEDIZINISCHEN 0ERSONAL DER 'ESELLSCHAFT DIE ERW¾HNTEN !USWEISE auszustellen. Abschnitt 3 SACHEN Artikel 10 Sanitätseinheiten und -transporte der Nationalen Gesellschaft Auf Sanitätseinheiten und -transporten der Nationalen Gesellschaften, die kraft behördlicher Genehmigung zu Schutzzwecken mit dem Wahrzeichen versehen werden dürfen, wird dieses so angebracht, daß seine bestmögliche Sichtbarkeit gewährleistet ist. Im Wortlaut der Genfer Abkommen umfaßt der Begriff r3ANIT¾TSEINHEITENUNDTRANSPORTEg3ANIT¾TSEINHEITEN UND MEDIZINISCHE %INRICHTUNGEN MEDIZINISCHE 'EB¾UDE MEDIZINISCHE !USRÓSTUNGEN UND 4RANSPORTE SDAZU+APITEL)))6UND6)DES!BKOMMENS)N bezug auf die einzelne Nationale Gesellschaft fallen DARUNTER +RANKENH¾USER +RANKEN UND 2ETTUNGSWAGEN,AZARETTSCHIFFE&LUGZEUGEUND,AGERFÓRMEDIZINISCHEN "EDARF SOFERN SIE DEM 3ANIT¾TSDIENST DER 3TREITKR¾FTE ZUR 6ERFÓGUNG STEHEN WIE AUCH ROTKREUZEIGENE:IVILKRANKENH¾USERSOFERNSIEBEHÍRDLICHALS SOLCHEANERKANNTSINDUNDIHNENDIE6ERWENDUNGDES 7AHRZEICHENSGENEHMIGTWORDENISTS!RTDS)6 !BKOMMENS $AS:USATZPROTOKOLL)GIBTDER"EHÍRDEDIE-ÍGLICHKEITALLENZIVILEN3ANIT¾TSEINHEITENUNDTRANSPORTMIT104 TELN DAS 2ECHT ZUR 6ERWENDUNG DES 7AHRZEICHENS ZU 3CHUTZZWECKEN ZU VERLEIHEN WAS AUCH 3ANIT¾TSEINHEITENUNDTRANSPORTMITTELDER.ATIONALEN'ESELLSCHAFTMITEINSCHLIEENKANNDIENICHTDURCHDIE'ENFER!BKOMMENVONERFATSIND Eine Definition des Begriffs „Sanitätseinheiten und TRANSPORTMITTELgFINDETSICHIN!RTLITEFUNDGDES :USATZPROTOKOLLS !USFÓHRLICHE %RL¾UTERUNGEN ZUR 3ICHTBARKEIT DES 7AHRZEICHENSENTHALTEN!RTDES'ENFER!BKOMMENSUND!NHANG+APVOM:USATZPROTOKOLL Siehe auch Art. 6. Artikel 11 Sonderbestimmungen zur Anbringung des zu Schutzzwecken verwendeten Wahrzeichens Auf Lazarettschiffen und Küstenrettungsbooten der Nationalen Gesellschaft muß das Wahrzeichen gemäß Art. 43 des II. Genfer Abkommens von 1949 angebracht werden. Sanitätsflugzeuge der Nationalen Gesellschaft sind gemäß Art. 36 des I. Genfer Abkommens zu kennzeichnen. Zu Absatz 1: Lazarettschiffe und Küstenrettungsboote (oder Rettungsboote, wie sie heute genannt werden, da sie oft eine große Tonnage und Reichweite haben und weit von der Küste entfernt operieren können) müssen eine von der Behörde ausgestellte schriftliche Erklärung mit sich führen, wonach sie zum Zeitpunkt der Ausrüstung und des Auslaufens unter behördlicher Aufsicht standen. Ihre Namen und Merkmale müssen allen Konfliktparteien mitgeteilt werden. Solche Lazarettschiffe und Rettungsboote dürfen nicht aufgebracht werden. Einzelheiten zur Anbringung des Wahrzeichens sind in Art. 43 des II. Genfer Abkommens aufgeführt. Siehe ferner Art. 22 bis 35 des II. Abkommens und Art. 3 bis 11 in Anhang I zum Zusatzprotokoll I. Darüber hinaus sollen nach Art. 23 des Zusatzprotokolls I auch sonstige Schiffe und andere Wasserfahrzeuge der Nationalen Gesellschaft, die zeitweilig oder ständig zu medizinische Zwecken genutzt werden, gemäß Art. 43 Ziffer 2 des II. Abkommens gekennzeichnet werden. Diese Schiffe und andere Wasserfahrzeuge dürfen %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH aufgebracht werden. menszug der Gesellschaft angebracht werden. Zu Absatz 2: Die maßgeblichen Bestimmungen stehen in Art. 36 DES ) 'ENFER !BKOMMENS !RT DES )) !BKOMMENS !RT DES )6 !BKOMMENS !RT IM :USATZPROTOKOLL)UND!RTIN!NHANG)ZUM:USATZPROTOKOLL) In diesen Fällen müssen das Wahrzeichen insgesamt wie auch der Namenszug der Gesellschaft klein gehalten sein. Artikel 12 Freigestellte Verwendung von Signalen Mit Zustimmung der Behörde darf die Nationale Gesellschaft ihre Sanitätseinheiten und -transporte zusätzlich zum Wahrzeichen auch durch anerkannte fakultative Erkennungssignale wie z. B. Blaulicht, Funk- und elektronische Signale kenntlich machen. Die Bestimmungen der Erkennungssignale finden sich in: Artikel 15 Nationale Gesellschaften neutraler oder sonstiGERNICHTALS+ONÛIKTPARTEIBETEILIGTER3TAATEN Wenn die Nationale Gesellschaft eines neutralen oder sonstigen, nicht am Konflikt beteiligten, Staates irgendeiner Konfliktpartei medizinisches Personal oder Material zur Verfügung stellen will, muß sie vorab die Zustimmung der betreffenden Konfliktpartei und der Behörde ihres eigenen Staates einholen. Die Bestimmungen zur Verwendung des Wahrzeichens zu Schutzzwecken müssen durch die betreffende Konfliktpartei festgelegt werden. Das genannte Personal und Material darf das Wahrzeichen ab dem Zeitpunkt der Abreise an den Einsatzort tragen. $OKUMENT "LAULICHT IM 4ECHNISCHEN (ANDBUCH DER &LUGTÓCHTIGKEIT HERAUSGEGEBEN VON DER 4JFIF[VEJFTFN1VOLUBVDI"SUEFT*(FOGFS"C)NTERNATIONALEN :IVILLUFTFAHRTORGANISATION )#!/ kommens. • !BSCHNITT))IN!RTUND!BSCHNITT)))IN!RT. MEDIZINISCHER4RANSPORTDER&UNKORDNUNG r2ADIO2EGULATIONSgHERAUSGEGEBENVONDER )NTERNATIONALEN&ERNMELDEUNION)45 • +APITEL8)6DES)NTERNATIONALEN3IGNALBUCHSHERausgegeben von der Internationalen SeefahrtsorGANISATION)-/ Abschnitt 4 SONDERBESTIMMUNGEN Artikel 14 Gleichzeitige Verwendung zu Schutz- und Kennzeichnungszwecken Sofern die Behörde nichts anderes verfügt, darf die Gesellschaft ihren Mitgliedern die Befugnis erteilen, das der Kennzeichnung dienende Wahrzeichen mit dem Namenszug der Gesellschaft und das zu Schutzzwecken dienende Wahrzeichen gleichzeitig zu tragen. Unter den gleichen Voraussetzungen darf auch auf Sachen, die im Konfliktfall den Behörden zur Verfügung gestellt werden, das Wahrzeichen mit dem Na- Kapitel III Die Verwendung zur Kennzeichnung Abschnitt I PERSONEN Artikel 16 Mitglieder und Angestellte der Nationalen Gesellschaft Mitglieder und Angestellte der Nationalen Gesellschaft dürfen das meist kleinformatige, der Kennzeichnung dienende, Wahrzeichen im Dienst tragen. Außer Dienst dürfen Mitglieder nur ein sehr kleines Wahrzeichen tragen, z. B. in Form einer Brosche oder Anstecknadel. Außergewöhnliche Umstände ausgenommen, erscheinen auf dem der Kennzeichnung dienenden Wahrzeichen stets Namenszug oder Anfangsbuchstaben der Nationalen Gesellschaft. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Zu Absatz 1: Zwar sind die zur Kennzeichnung verwendeten Wahrzeichen in der Regel von kleinem Format, doch können manchmal auch große verwendet werden, besonders wenn dies das Erkennen von Ersthelfern erleichtern soll (s. Art. 4 mit Erläuterung). Abschnitt 2 SACHEN Zu Absatz 2: )NDIESEM&ALLMUDAS7AHRZEICHENEINSEHRKLEINES &ORMATHABENDASEINE6ERWENDUNGMITKEINEMKONkreten Auftrag der Gesellschaft zusammenhängt. Das Wahrzeichen mit dem Namenszug der Nationalen Gesellschaft kann an den Gebäuden und Grundstücken angebracht werden, die von der Gesellschaft gebraucht werden, unabhängig davon, ob sie ihr gehören oder nicht. Zu Absatz 3: )NDER2EGELSOLLTENFREIWILLIGE(ELFERALS-ITGLIEDDER Nationalen Gesellschaft erkennbar sein. In manchen &¾LLEN SOLLTE ES IHNEN JEDOCH GESTATTET SEIN AUF .Amenszug oder Anfangsbuchstaben der Gesellschaft NEBENDEM7AHRZEICHENZUVERZICHTENZ"BEI5NRUHENWODIESER:USATZAUFDEM!BZEICHENIHRER!RBEITHINDERLICHSEINKÍNNTE Artikel 19 Gebäude und Grundstücke im Gebrauch der Nationalen Gesellschaft Wird ein Gebäude nur teilweise von der Gesellschaft gebraucht, so darf das Wahrzeichen nur an dem von ihr belegten Teil angebracht werden. Das Wahrzeichen muß ein relativ kleines Format haben und darf nicht auf dem Dach angebracht werden, um im Fall eines bewaffneten Konflikts jede Verwechslung mit dem zu Schutzzwecken verwendeten Wahrzeichen zu vermeiden. Artikel 17 Mitglieder der Rotkreuzbzw. Rothalbmondjugend Zu Absatz 2: Wenn die Nationale Gesellschaft ein Gebäude mit ANDEREN0ERSONENODER'ESELLSCHAFTENTEILTSTELLTSIE Artikel 16 gilt auch hier. Das Wahrzeichen erscheint in SICHERDADIE4¾TIGKEITIHRER.ACHBARNNICHTINDIREKT #FHMFJUVOH EFT 4DISJGU[VHFT b3PULSFV[KVHFOEn C[X dem Ansehen des Wahrzeichens schadet. b3PUIBMCNPOEKVHFOEnPEFSEFS"OGBOHTCVDITUBCFO JRK bzw. JRH. Zu Absatz 3: :UR6ERWECHSLUNGSGEFAHRS!RT Artikel 18 Sonstige durch die Nationale Gesellschaft zum Tragen des Wahrzeichens befugte Personen Die Nationale Gesellschaft kann unter Bedingungen, die in ihren Dienstvorschriften festgelegt sind, Nichtmitgliedern, die an Kursen der Gesellschaft teilgenommen oder Prüfungen bei ihr abgelegt haben, die Befugnis erteilen, ein sehr kleines Wahrzeichen mit Namenszug oder Anfangsbuchstaben der Nationalen Gesellschaft zu tragen, z. B. in Form einer Brosche oder Anstecknadel. Artikel 20 Gebäude und Grundstücke, die der Nationalen Gesellschaft gehören, aber nicht durch sie belegt sind Die Nationale Gesellschaft darf das Wahrzeichen nicht an ihr gehörenden Gebäuden oder Grundstücken anbringen, die sie nicht selber belegt, sondern an Dritte vermietet oder Dritten zur Verfügung stellt. (IERBEI HANDELT ES SICH IN DER 2EGEL UM %RSTHELFER +RANKENSCHWESTERN ODER PFLEGER DIE DADURCH ALS solche erkennbar werden. 106 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Artikel 21 Krankenhäuser, Erste-Hilfe-Stationen2 und Transportmittel der Nationalen Gesellschaft Das zur Kennzeichnung verwendete Wahrzeichen mit dem Namenszug der Nationalen Gesellschaft kann an den Krankenhäusern und Erste-Hilfe-Stationen angebracht werden, die die Gesellschaft betreibt, sowie an den Transportmitteln, insbesondere Krankenund Rettungswagen, die von ihren Mitgliedern oder Angestellten genutzt werden. Vorbehaltlich Art. 13. wird hier ein relativ kleines Wahrzeichen verwendet, um im Fall eines bewaffneten Konflikts die Verwechslungsgefahr mit dem zu Schutzzwecken verwendeten Wahrzeichen zu vermeiden. :UR6ERWECHSLUNGSGEFAHRS!RT Artikel 22 Von Dritten betriebene Erste-Hilfe-Stationen3 und Kranken- bzw. Rettungswagen Die Nationale Gesellschaft darf Dritten gestatten, in Friedenszeiten und in Übereinstimmung mit der staatlichen Gesetzgebung das Wahrzeichen zur Kennzeichnung an Erste-Hilfe-Stationen mit ausschließlich kostenloser Behandlung sowie an Kranken- bzw. Rettungswagen anzubringen. Die Nationale Gesellschaft erteilt diese Genehmigung nur im Gegenzug für die Berechtigung, die Verwendung des Wahrzeichens regelmäßig zu kontrollieren. )NBEZUGAUF+RANKENH¾USERSOLLTEBEACHTETWERDEN Sie behält sich das Recht vor, die Genehmigung jeDA DIE 6ERWENDUNG DES 7AHRZEICHENS ZU +ENN- derzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. zeichnungszwecken ausschließlich Krankenhäusern der Nationalen Gesellschaft vorbehalten ist. Dabei ist !RT !BS DES ) 'ENFER !BKOMMENS GESTATTET JEDOCHNICHTZUVERGESSENDA+RANKENH¾USERDIEFÓR neben der Kennzeichnung von Krankenwagen auch DEN&ALLEINESBEWAFFNETEN+ONFLIKTSDIEBEHÍRDLICHE DIE+ENNZEICHNUNGDERJENIGEN%RSTE(ILFE3TATIONEN 'ENEHMIGUNG HABEN DAS 7AHRZEICHEN ZU 3CHUTZ- DIE rAUSSCHLIELICH DER UNENTGELTLICHEN 0FLEGE ZWECKENZUVERWENDENDIESESBEIBEHÍRDLICHER:U- VORBEHALTEN SINDg $IE %RFAHRUNG HAT GEZEIGT DA STIMMUNGSCHONIN&RIEDENSZEITENANBRINGENDÓRFEN DIE 6ORSCHRIFT ÓBER DIE KOSTENLOSE "EHANDLUNG H¾UFIG GROZÓGIG AUSGELEGT WIRD $IESE 0RAXIS IST NUR S!RTU INSOWEIT AKZEPTABEL UND MIT DEM 'EIST DES 'ENFER 5MJEDEN-IBRAUCHZUVERMEIDENWIRDDIE'ESELL- !BKOMENS VEREINBAR ALS DIE "EHANDLUNG KEINESFALLS schaft das Wahrzeichen und ihren Namenszug entfer- VON DER :AHLUNG EINER 'EBÓHR ODER EINES (ONORARS NENODERABDECKENWENNSIEEIN4RANSPORTMITTELAN abhängig gemacht und der mit der Bewegung verKNÓPFTE 'EDANKE DER FREIWILLIGEN (ILFELEISTUNG AUFANDERE/RGANISATIONENVERLEIHT rechterhalten wird. 2 In der UN-Konvention über Verkehrszeichen und -signale vom 08. Nov. 1968 (Wien) und der Abschnitt 3 ergänzenden europäischen Vereinbarung vom 1. Mai VERBREITUNG (FOG TJOE[XFJ7FSLFIST[FJDIFOBVGHFGÔISU UND SPENDENWERBUNG in denen das Rotkreuz- bzw. Rothalbmondzeichen erscheint: B %BT7FSLFIST[FJDIFOb&STUF)JMGF4UBUJPOn' Artikel 23 1a) besteht aus einem roten Kreuz bzw. Halbmond Aktionen und Veranstaltungen der Nationalen auf weißem Grund mit einem blauen Rahmen. Da Gesellschaft es sich hierbei um eine Verwendung zu Kennzeichnungszwecken handelt, muß die Nationale GesellDie Nationale Gesellschaft darf das Wahrzeichen unschaft die staatlichen Behörden ersuchen, dieses ter Beachtung der Einschränkungen in Art. 2 - 5 der Verkehrszeichen nur als Hinweis auf diejenigen Stationen zu verwenden, die von der Gesellschaft vorliegenden Bestimmungen zur Unterstützung der selbst oder mit ihrer Billigung betrieben werden. Aktionen und Veranstaltungen verwenden, die sie orC %BT7FSLFIST[FJDIFOb,SBOLFOIBVTn& ganisiert, um ihre Arbeit in der Öffentlichkeit bekannt 12b) zeigt ein rotes Kreuz bzw. Halbmond auf zu machen, um die Kenntnis des humanitären Völblauem Grund mit einem weißen Bett. Da dies ein kerrechts und der Rotkreuzgrundsätze zu verbreiten Mißbrauch des Wahrzeichens ist, muß die Nationale oder um Spenden einzuwerben. Gesellschaft die staatlichen Behörden auffordern, nur das andere Verkehrszeichen für Krankenhäuser Wenn das Wahrzeichen im Rahmen solcher Akti(E, 12a) zu verwenden, das in den Vereinbarungen onen auf Drucksachen, Gegenständen oder sonstiFCFOGBMMTWPSHFTFIFOJTUVOEFJOXFJ·FTb)nBVG blauem Hintergrund zeigt. 3 Siehe Fußnote zu Art. 21 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH gen Werbeartikeln erscheint, soll es soweit praktisch möglich, mit dem Namenszug der Gesellschaft oder einem Text oder einer Werbegraphik versehen sein. Die Gegenstände dürfen weder den Anschein des Schutzes durch das humanitäre Völkerrecht oder der Zugehörigkeit zur Bewegung erwecken, noch Anlaß zu Mißbrauch zu einem späteren Zeitpunkt geben. Der einzelne Gegenstand muß ein beschränktes Format haben oder aus kurzlebigem Material bestehen. Eine Nationale Gesellschaft, die mit einem Wirtschaftsunternehmen einer anderen Organisation zusammen arbeitet, um Spenden einzuwerben oder ihre Verbreitungsarbeit zu fördern, kann Warenzeichen, Logo oder Namen des Unternehmens auf von ihr selbst benutzten oder verkauften Artikeln oder Werbematerial unter folgenden Voraussetzungen anbringen: a) Für die Öffentlichkeit darf keine Verwirrung in bezug auf die Unterscheidung zwischen der Arbeit des Wirtschaftsunternehmens und der Qualität seiner Produkte einerseits und dem Wahrzeichen der Nationalen Gesellschaft andererseits entstehen; b) die Nationale Gesellschaft muß die Kontrolle über die gesamte Aktion behalten, insbesondere über die Auswahl der Artikel, auf denen Warenzeichen, Logo oder Name des Unternehmens erscheinen sowie über Plazierung, Form und Größe dieser Markierung; c) die Aktion muß an eine bestimmte Aufgabe oder eine bestimmte Veranstaltung gebunden und in der Regel zeitlich und örtlich begrenzt sein; d) das betreffende Wirtschaftsunternehmen darf in keiner Weise in Aufgabengebieten tätig sein, die im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Bewegung stehen oder in der Öffentlichkeit als umstritten gelten könnten; e) die Nationale Gesellschaft muß sich das Recht vorbehalten, ihren Vertrag mit dem betreffenden Unternehmen jederzeit und sehr kurzfristig aufzuheben, falls dessen Tätigkeit die Achtung vor dem Wahrzeichen untergräbt oder seinem Ansehen schadet; f) der materielle oder finanzielle Gewinn der Aktion für die Nationale Gesellschaft muß erheblich sein, ohne jedoch ihre Unabhängigkeit zu gefährden; g) der Vertrag zwischen der Nationalen Gesellschaft und ihrem Partner bedarf der Schriftform; h) der Vertrag muß die Zustimmung der leitenden Organe der Nationalen Gesellschaft haben. Die Nationale Gesellschaft darf Wirtschaftsunternehmen oder anderen Organisationen die Befugnis erteilen, in ihrer Werbung zu erwähnen, daß sie durch 108 Spenden oder anderweitig einen Beitrag zur Arbeit der Gesellschaft geleistet haben. Solche Hinweise können auch auf Handelswaren zugelassen werden, deren Erlös ganz oder teilweise der Nationalen Gesellschaft gespendet wird. Eine Genehmigung dieser Art ist jedoch davon abhängig, daß die oben unter a), c), d) e), f) und h) aufgeführten Voraussetzungen genau erfüllt werden. Bei einer Werbekampagne behält sich die Nationale Gesellschaft das Recht vor, die diesbezügliche Buchführung des Unternehmens zu überprüfen. Ferner wacht die Nationale Gesellschaft sorgfältig über die Art und Weise, wie die geleistete Unterstützung in der Werbung oder auf den o.g. Waren dargestellt wird. Dies gilt auch für Fotos oder jegliches sonstiges Bildmaterial, das im Rahmen der Aktion eingesetzt wird. Die Nationale Gesellschaft läßt nicht zu, daß das Wahrzeichen auf Handelswaren erscheint; sie darf die Verwendung des Wahrzeichens auf Werbematerial nur mit größter Zurückhaltung und unter der Bedingung billigen, daß das Wahrzeichen klein und unter Zusatz einer deutlichen Darstellung der Hilfeleistung für die Nationale Gesellschaft erscheint. Die Nationale Gesellschaft stellt sicher, daß die Bedingungen für die Verwendung des Wahrzeichens als ein Hauptbestandteil in den Vertrag mit dem Wirtschaftsunternehmen aufgenommen werden und daß sie bei vorsätzlichem Verstoß gegen diese Auflage berechtigt ist, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne daß ihr daraus irgendeine Schadensersatzpflicht erwächst. Zu Absatz 1: $ER6ERWEISAUF!RTDERVORLIEGENDEN"ESTIMMUNGEN FÓHRT ZU DEM 3CHLU DA .AME UND 7AHRZEICHENDES2OTEN+REUZESBZW2OTEN(ALBMONDSZWAR ZUR 3PENDENWERBUNG BEI EINER 6ERKAUFSAKTION ODER einem kurzfristigen Dienstleistungsangebot verwenDETWERDENDÓRFENNICHTABERZ"BEIM6ERKAUFEINER dauerhaften oder längerfristigen Dienstleistung beSONDERSDANNNICHTWENNDIESE$IENSTLEISTUNGKEINE 6ERBINDUNGZUDENTRADITIONELLEN!UFGABENFELDERNDER Rotkreuzbewegung hat oder mit anderen ähnlichen Dienstleistungen auf gewerblicher Basis konkurriert. 3INNUND:WECKDIESER"ESTIMMUNGISTZUVERHINDERN DA DER 6ERKAUF VON 'EGENST¾NDEN ODER $IENSTLEISTUNGENDURCHDIE.ATIONALE'ESELLSCHAFTUNDIHRE6ERANSTALTUNGENIM6ERST¾NDNISDER±FFENTLICHKEITEINEN GRÍEREN3TELLENWERTERHALTENALSIHREHUMANIT¾RESOziale Arbeit. Zu Absatz 2: Werbematerialien dieser Art, die an die Öffentlichkeit %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH verteilt oder verkauft werden, sind z. B. Drucksachen oder Gegenstände aller Art wie Flugblätter, Druckschriften, Poster, Sonderbriefmarken, Filme, Bleistifte usw.. Bei Kleidung, Flaggen und Fahnen ist - aufgrund der Gefahr, daß das Wahrzeichen auf diesen Gegenständen im Fall eines bewaffneten Konflikts irrtümlich für ein zu Schutzzwecken verwendetes Wahrzeichen gehalten würde - unbedingt sicherzustellen, daß dem Wahrzeichen der Namenszug der Gesellschaft, ein Text oder eine Werbegraphik hinzugefügt wird. Zu Absatz 3: Die allgemeinen Bestimmungen in Absatz 1 und 2 GELTEN SELBSTVERST¾NDLICH AUCH FÓR DIE IN !BSATZ BESCHRIEBENEN 3ONDERF¾LLE $IE 6ERWENDUNG DES Wahrzeichens oder Namens des Roten Kreuzes bzw. (ALBMONDSDURCHrDAZUBERECHTIGTE0RIVATPERSONEN ÍFFENTLICHE UND PRIVATE 'ESELLSCHAFTEN UND (ANDELSFIRMENg IST NACH DEM HUMANIT¾REN 6ÍLKERRECHT VERBOTEN!RTIKELDES'ENFER!BKOMMENS'LEICHWOHLISTESFÓREINE.ATIONALE'ESELLSCHAFTANNEHMBAR ZUERW¾HNENDASIEEINEBESTIMMTE5NTERSTÓTZUNG von einem Wirtschaftsunternehmen oder einer sonsTIGEN/RGANISATIONERHALTENHAT$ARAUFZUBESTEHEN DASOLCHE3PENDERANONYMBLEIBENKÍNNTEBEDEUTEN DA .ATIONALE 'ESELLSCHAFTEN WICHTIGE &INANZIERUNGS UND ANDERE (ILFSQUELLEN UNGENUTZT LASSEN MÓTEN'LEICHWOHLMUDIE!RTUND7EISEWIEMIT DER 5NTERSTÓTZUNG GEWORBEN WIRD DURCH DIE .ATIONALE'ESELLSCHAFTAUFMERKSAMÓBERWACHTWERDENUM -IBAUCHUND6ERWECHSELUNGSGEFAHRENIM6ERST¾NDnis der Öffentlichkeit zu vermeiden. Die in Absatz 3 DARGELEGTEN "ESTIMMUNGEN LIEFERN DIESBEZÓGLICH PR¾ZISE2ICHTLINIEN Zu c): Eine Nationale Gesellschaft darf ein Wirtschaftsunternehmen nicht in ihre gesamte Arbeit einBINDEN SONDERN NUR IN BESTIMMTE 0ROGRAMME $IE $AUERDER6ERBINDUNGMITDEM5NTERNEHMENMUIM voraus befristet werden und sollte drei Jahre nicht ÓBERSCHREITEN &ERNER MU DIE 6ERBINDUNG AUF DAS 3TAATSGEBIET EINES ,ANDES BESCHR¾NKT SEIN SOFERN KEINE 6EREINBARUNG MIT EINER ANDEREN .ATIONALEN 'ESELLSCHAFTENÓBERDIE$URCHFÓHRUNGDER!KTIONIN EINEMANDEREN3TAATENBESTEHT Zu d): -ANCHE5NTERNEHMENT¾TIGEN'ESCH¾FTEDIE INDIREKTEM7IDERSPRUCHZUDEN:IELENDER"EWEGUNG STEHEN Z" (ERSTELLUNG ODER 6ERKAUF VON 7AFFEN 4ABAK !LKOHOL UND %RZEUGNISSEN DIE EINDEUTIG ALS UMWELTSCH¾DLICHGELTEN$IE6ERBINDUNGDER.AMEN ODER ,OGOS SOLCHER 5NTERNEHMEN MIT DENEN EINER Nationalen Gesellschaft ist daher zu vermeiden. Zu e): $IE 6ERBINDUNG MIT EINEM 7IRTSCHAFTSUNTERNEHMEN DESSEN 'ESCH¾FTE NICHT IM 7IDERSPRUCH ZU DEN :IELEN DER "EWEGUNG STEHEN KÍNNTE SICH DENNOCHALSPEINLICHERWEISENAUS'RÓNDENDIEDER 'ESELLSCHAFTZUM:EITPUNKTDES6ERTRAGSABSCHLUSSES NICHT BEKANNT SIND Z" SCHWERWIEGENDE 5MWELTVERSCHMUTZUNGDURCHDASBETREFFENDE5NTERNEHMEN $IE'ESELLSCHAFTMUSICHDAHERUNBEDINGTDIE-ÍGLICHKEITOFFENHALTENIHRE6ERBINDUNGMITDEM5NTERnehmen schnellstens zu beenden. Zu f): 0ATENSCHAFTENBZW&ÍRDERUNGDURCHDIE7IRTSCHAFTr3PONSORINGgSINDEINEWICHTIGEUNDERNSTZUNEHMENDE !NGELEGENHEIT DIE NUR DANN IN "ETRACHT GEZOGEN WERDEN SOLLTE WENN FÓR DIE BETREFFENDE .ATIONALE 'ESELLSCHAFT ERHEBLICHE 6ORTEILE IN !USSICHTSTEHEN$IE.ATIONALE'ESELLSCHAFTMUJEDOCH SICHERSTELLEN DA SOLCHE 6ORTEILE SIE NICHT VON DEM Zu a) und b): Zunächst und vor allem besteht die betreffenden Unternehmen abhängig machen. So .OTWENDIGKEITIM6ERST¾NDNISDER±FFENTLICHKEITJEDE SOLLTEN BEISPIELSWEISE FINANZIELLE ,EISTUNGEN EINEN 6ERWECHSLUNG ZWISCHEN 7IRTSCHAFTSUNTERNEHMEN BESTIMMTEN0ROZENTSATZDERGESAMTEN'ELDMITTELDER und dem Wahrzeichen oder der Nationalen Gesell- .ATIONALEN'ESELLSCHAFTNICHTÓBERSCHREITENMAXIMAL schaft selbst zu vermeiden. So muß die Nationale Ge- SELLSCHAFTBEI"EKANNTGABEDER5NTERSTÓTZUNGDURCH 7IRTSCHAFTSUNTERNEHMEN FÓR EINE BESTIMMTE !KTION Zu g): &ERNERMÓSSENALLE"EDINGUNGENUND!UFLAGEN WIEZ"DIE(ERSTELLUNGVON$RUCKSACHENODERAN- DER 6EREINBARUNG ZWISCHEN .ATIONALER 'ESELLSCHAFT DEREN'EGENST¾NDENSICHERSTELLENDADIE2OLLEDES UND 6ERTRAGSUNTERNEHMEN ODER ORGANISATION UNBE5NTERNEHMENS BEI DIESER !KTION AUSDRÓCKLICH DEFI- DINGT'EGENSTANDEINESSCHRIFTLICHEN6ERTRAGESSEIN niert wird und daß das Wahrzeichen in keiner WeiSEALS1UALIT¾TSGARANTIEFÓRDIE%RZEUGNISSEGEDEUTET Zu h): 6EREINBARUNGEN ZWISCHEN .ATIONALER 'ESELLWERDEN KANN 3IE MU AUERDEM SICHERSTELLEN DA SCHAFT UND 6ERTRAGSUNTERNEHMEN ODER ORGANISATION 7ARENZEICHEN ,OGO ODER .AME DES 5NTERNEHMENS MÓSSEN VOR !BSCHLU IN DEMJENIGEN /RGAN DER .AIN EINEM VERNÓNFTIGEN 6ERH¾LTNIS ZUM 2EST DER $AR- TIONALEN 'ESELLSCHAFT ERÍRTERT WERDEN DAS FÓR %NTstellung stehen. SCHEIDUNGEN ÓBER 6ERWALTUNGSANGELEGENHEITEN DER %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Nationalen Gesellschaft zuständig ist. Zu Absatz 4: Um zu vermeiden, daß ergiebige Geldquellen ungenutzt bleiben, kann die Nationale Gesellschaft einem Wirtschaftsunternehmen oder einer sonstigen Organisation, die einen Beitrag zu ihrer Arbeit geleistet hat, die Befugnis erteilen, diese Unterstützung in ihrer Werbung oder auf Handelswaren zu erwähnen, deren Erlös ganz oder zum Teil der Nationalen Gesellschaft gespendet werden soll. Da dies jedoch ein beträchtliches Mißbrauchsrisiko einschließt, müssen die in Abstz 3 a), c), d), e), f), g) und h) dargelegten Voraussetzungen genauestens erfüllt sein. Ferner muß die Nationale Gesellschaft sicherstellen, daß bei Hinweisen dieser Art Zurückhaltung gewahrt und kein Anlaß zu Verwechslungen geboten wird. Das Wahrzeichen kann in der Werbung des Unternehmens abgebildet werden. Die Abbildung des Wahrzeichens auf Erzeugnissen oder Handelswaren ist jedoch verboten, da diese Gegenstände oft für den längerfristigen Gebrauch konzipiert sind und die Nationale Gesellschaft keine Kontrolle über ihre Verwendung hat. Wo immer seine Abbildung in der Werbung genehmigt wird, muß das Wahrzeichen ein kleines Format haben, und es sollte dann von einer Erklärung begleitet sein, die der Öffentlichkeit ermöglicht, die Art der Beziehung zwischen Nationaler Gesellschaft und Vertragsunternehmen oder -organisation richtig zu verstehen. Darüber hinaus behält sich die Nationale Gesellschaft das Recht vor, die mit der Werbekampagne zusammenhängende Buchführung zu überprüfen. Dieses Recht kann die Gesellschaft selbst wahrnehmen oder eine Fachinstitution wie z. B. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragen. Schließlich behält sich die Nationale Gesellschaft zusätzlich zu dem in Art. 23 Abs. 3 e) geforderten Rücktrittsrecht auch das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Verpflichtung zu Schadenersatz zu kündigen, falls Vertragsunternehmen oder -organisationen die Vertragsbedingungen über die Verwendung des Wahrzeichens vorsätzlich mißachten. Artikel 24 Ersuchen Dritter zur Verwendung des Wahrzeichens Mit Ausnahme der oben in Artikel 18, 22 und 23 erwähnten Fälle sowie derjenigen, die im Hinblick auf die Förderung der Arbeit der Gesellschaft und der Bewegung in diesem Artikel behandelt werden, darf die Nationale Gesellschaft Dritten keine Befugnis zur Verwendung des Wahrzeichens erteilen. Die Nationale Gesellschaft kann einem Ersuchen stattgeben, das Wahrzeichen auf Gegenständen anzubringen, die zum Verkauf auf den Markt gebracht werden, wenn diese Gegenstände Personen oder Sachen darstellen, die das Wahrzeichen gemäß den Genfer Abkommen tatsächlich zu Schutz- oder Kennzeichnungszwecken tragen dürfen, und wenn das Wahrzeichen nicht neben dem Wahrzeichen der betreffenden Firma plaziert wird. Die Genehmigung wird auf eine bestimmte Zeit oder Menge von Gegenständen beschränkt. Sie darf von einer Zahlung abhängig gemacht werden, ihr Hauptziel bleibt aber die Verbreitung des humanitären Völkerrechts oder der Arbeit der Nationalen Gesellschaft und der Bewegung. Die Nationale Gesellschaft darf die Verwendung des Wahrzeichens durch Institutionen genehmigen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen, sondern nur die Arbeit der Nationalen Gesellschaft und der Bewegung bekannt machen oder fördern wollen. Bei Erteilung der Befugnis zur Verwendung des Wahrzeichens an Dritte fordert die Nationale Gesellschaft, daß diese ihr jede Möglichkeit geben, jederzeit die Kontrolle über die Verwendung des Wahrzeichens auszuüben und die Befugnis mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Zu Absatz 1: Somit ist klar, daß die Nationale Gesellschaft die Verwendung des Wahrzeichens durch Dritte mit Ausnahme der oben genannten Fälle nicht genehmigen darf. Die Verwendung des Wahrzeichens durch Dritte erfordert eine sehr strenge Kontrolle seitens der Nationalen Gesellschaft und muß daher die Ausnahme bleiben. Zu Absatz 2: Es kann sich hierbei um Miniaturmodelle von Militärkrankenwagen oder um Figuren handeln, die Mitglieder des Sanitätsdienstes der Streitkräfte oder der 110 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Nationalen Gesellschaft darstellen. Die Genehmigung gilt nur in dem Land der genehmigenden Nationalen Gesellschaft, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit einer oder mehreren Nationalen Gesellschaften anderer Länder besteht. Darüber hinaus hat die Nationale Gesellschaft darauf zu achten, daß sie bei der Erteilung solcher Befugnisse kein Unternehmen zum Schaden eines anderen bevorzugt. Die Bestimmungen in Artikel 23 über die Achtung des Wahrzeichens gelten auch in den in diesem Artikel genannten Fällen, selbst dann, wenn die Genehmigung zur Verwendung des Wahrzeichens nicht als Gegenleistung für eine Geldspende erteilt wird. Ebenso müssen auch Firmen, die das Wahrzeichen zu anderen als gewinnbringenden Zwecken verwenden wollen, die Nationale Gesellschaft um Genehmigung bitten und die in Artikel 23 ausgeführten allgemeinen Bedingungen erfüllen. Zu Absatz 3: Die Nationale Gesellschaft kann die Befugnis zur Verwendung des Wahrzeichens Institutionen wie z. B. Vereinen oder Stiftungen erteilen, die der Förderung der Arbeit der Gesellschaft oder der Bewegung dienen, aber - aus Gründen der Zweckmässigkeit oder aus einem rechtlichen (z. B. steuerlichen) Grund - als Rechtsträger von der Nationalen Gesellschaft unabhängig sind. Zu beachten ist, daß diese Institutionen nur insoweit Anspruch auf das Wahrzeichen haben, als seine Verwendung dazu dient, die Arbeit der Gesellschaft und der Bewegung bekannt zu machen oder zu fördern, und nicht als Zeichen der Mitgliedschaft. Die Verwendung des Wahrzeichens muß daher durch die Nationale Gesellschaft streng kontrolliert werden (siehe vorstehenden Absatz 4). Abschnitt 4 SONDERBESTIMMUNGEN Artikel 25 Zusammenarbeit mit anderen Organisationen Zusätzlich zu den in Artikel 23 und 24 genannten Fällen darf die Nationale Gesellschaft das Wahrzeichen in besonderen Ausnahmefällen zusammen mit dem Zeichen einer anderen humanitären Organisation verwenden, und zwar im Fall einer besonderen Unternehmung und unter der Voraussetzung, daß bei dieser Verwendung Zurückhaltung gewahrt und der Öffentlichkeit kein Anlaß zur Verwechselung zwi- schen der Nationalen Gesellschaft und der anderen Organisation geboten wird. Grundsätzlich wird die Nationale Gesellschaft das Wahrzeichen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung nicht zusammen mit Zeichen anderer Organisationen verwenden. Sie muß Wege suchen, dies zu vermeiden, und sollte nur unter außergewöhnlichen Umständen im Rahmen humanitärer Aktionen oder Verbreitungskampagnen (z. B. bei einer gemeinsamen Veröffentlichung) einer gemeinsamen Verwendung zustimmen. In diesen Fällen darf das Wahrzeichen nur zu Kennzeichnungszwecken zur Verwendung gelangen. Artikel 26 Medaillen und andere Ehrenzeichen Das Wahrzeichen kann auf Medaillen oder anderen von der Nationalen Gesellschaft verliehenen Ehrenzeichen unter der Bedingung erscheinen, daß der Namenszug der Gesellschaft und möglichst auch einige Worte hinzugefügt werden, die die Bedeutung der Medaille bzw. die Verdienste des Trägers erläutern. Die Gestaltung kann unter Beachtung von Art. 5 Abs. 3 dekorativ sein. Artikel 27 Hilfslieferungen Die Nationale Gesellschaft darf das Wahrzeichen unter Zusatz ihres Namenszugs oder ihrer Anfangsbuchstaben zur Kennzeichnung von Hilfslieferungen verwenden, die auf dem Schienen-, Straßen-, Seeoder Luftweg versandt werden und für Opfer bewaffneter Konflikte oder Opfer von Naturkatastrophen bestimmt sind. Die Nationale Gesellschaft ergreift die notwendigen Maßnahmen, um jeden Mißbrauch zu vermeiden. (IERBEI IST ZU BEACHTEN DA DIESES 2ECHT NUR FÓR DIE (ILFSLIEFERUNGEN SELBST GILT UM IHRE (ERKUNFT KENNTLICH ZU MACHEN NICHT ABER FÓR DIE BENUTZTEN4RANSPORTMITTEL %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH Glossar: Ausgewählte Fachbegriffe $IENACHSTEHENDEN%RL¾UTERUNGENSTELLENKEINEWISSENSCHAFTLICHPR¾ZISEN$EÚNITIONENDARUNDERheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen nur das Verständnis der in diesem Handbuch verwendeten Begriffe erleichtern. Bei genauerem Informationsbedarf bitten wir Sie, geeignete Fachliteratur zu Rate zu ziehen. Bildmarke Bildmarken sind grafisch ausgestaltete Wortmarken, zweidimensionale Bilddarstellungen aber auch Wörter in anderen Schriftarten oder in besonderen Schriften (z. B. fernöstliche Schriftzeichen) sowie Wörter oder Bilder in farbiger Gestaltung. Corporate Design (CD) Innerhalb von Unternehmen und Verbänden festgelegtes einheitliches Erscheinungsbild, das unter anderem die Verwendung von Logos, Schriften, Farben oder auch Anwendungen, wie Geschäftpapiere und Fahrzeugbeschriftungen, festlegt. Ist Teil der ÖCorporate Identity (CI). Corporate Identity (CI) und Verhaltensregeln, die allen Mitgliedern des Verbandes oder des Unternehmens bekannt sind, ein gemeinsames Kommunikationsverhalten nach innen und außen (Corporate Communications) sowie ein gemeinsames Erscheinungsbild (ÖCorporate Design). Corporate Identity soll den Verband bzw. das Unternehmen sowohl nach innen als auch nach außen stärken, indem es die Gemeinsamkeiten deutlich betont. Die Außenwirkung wird als Corporate Image betitelt. In der Internationen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sind die Rotkreuz-Grundsätze Grundlage der CI. Desktop-Publishing (DTP) (engl. DESKTOP = Schreibtisch, TOPUBLISH = veröffentlichen) Inzwischen übliches Verfahren, Text und Grafik einer Publikationen komplett am PC zu setzen. Die entstehende Satzdatei kann sofort an eine Druckerei oder ein Belichtungsstudio weitergeleitet werden. 6OUFS$PSQPSBUF*EFOUJUZFOHMbHFNFJOTBNF*EFOUJU¼UnBCHFLÔS[U$* WFSTUFIUNBOEFO"OTBU[JOFJOFN Verband oder einem Unternehmen ein ausgeprägtes Emblem b8JS(FGÔIMn EVSDI FJOF 3FJIF BVG FJOBOEFS BCHFstimmter Maßnahmen zu erreichen. Hierzu gehören %FS#FHSJGG&NCMFNHSJFDIbFJOHFTFU[UFT4UÔDLn eine Unternehmenskultur (Corporate Culture), d. h. bezeichnet ursprünglich einen Teil eines größeren ein gemeinsames Leitbild und bestimmte Umgangs- Kunstwerks, z. B. eines Mosaiks. Späterer Auffas112 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH sung nach waren Embleme auch separate eigenständige Objekte, z. B. Kennzeichen von Gilden und Zünften, Sinnbilder (für Musik, Malerei, Bildhauerei, Landwirtschaft, Wissenschaft etc.) sowie Hoheitszeichen. Im Barock waren Embleme eine Kunstform (meist Kupferstiche), die sich aus einer Dreigliedrigkeit von Überschrift, Bild und erläuternder Unterschrift zusammen setzte. Da einige Bildmarken einen ähnlichen Aufbau haben, wird der Begriff Emblem im modernen Sprachgebrauch oft mit ÖLogo gleichgesetzt. Fundraising Unter Fundraising (engl. fund = Geld, to raise = erhöhen) versteht man im ÖNon-Profit-Bereich alle Maßnahmen, die der Spendensammlung oder der Erschließung anderer Einnahmequellen dienen. Helvetica (Schrift) Für Drucksachen verwendet das DRK ab 2006 (mit ´CFSHBOHTGSJTUFO BVTTDIMJF·MJDIEJF4DISJGUb)FMWFUJDB/FVFnPEFSBVDIb/FVF)FMWFUJDBn )JFSCFJIBOdelt es sich um die 1983 von Linotype (eine Marke der Heidelberger Druckmaschinen AG) veröffentlichte Weiterentwicklung des weltweit berühmten und ¼V·FSTU CFMJFCUFO 4DISJGULMBTTJLFST b)FMWFUJDBn EFS CFSFJUTWPOEFN4DIXFJ[FS%FTJHOFS.BY.JFdinger entwickelt wurde (daher der Name, Helvetia = Schweiz). Die Helvetica ist eine serifenfreie, außerordentlich klare und unverspielte Schrift, die wegen ihrer hervorragenden Lesbarkeit und Zeitlosigkeit schnell zum Standard in vielen Anwendungsbereichen wurde. InDesign Gängige Software für das Desktop-Publishing (DTP) aus dem Hause Adobe. ermöglicht die Montage von Text und Grafik zu belichtungsfähigen Satzdateien am PC bzw. Macintosh. Logo Ein Logo (Kurzform von Logogramm, griech. logos = Bedeutung und GRAPHEIN = schreiben) ist ein grafisches Symbol, das dem Betrachter eine bestimmte Bedeutung oder Assoziation vermitteln soll. Das eigentliche Logo wird häufig durch Text ergänzt, der meist nicht nur eine erklärende, sondern durch Gestaltung und Anordnung auch eine grafische Aussage hat, d. h. er soll nicht nur das verwendete Symbol erläutern, sondern selbst zum optischen Wiedererkennungswert beitragen. Daher werden entgegen dem ursprünglichen Sinn des Begriffes heute üblicherweise Kombinationen aus Text und Bild als Logo bezeichnet. Im DRK verwenden wir den Begriff Logo für die Kombination aus Schriftzug (vorgeschrieben zu Kennzeichnung der Nationalen Gesellschaft) und Zeichen (Rotkreuz-Zeichen, das völkerrechtlich geschützt ist, s. S. 16 dieses Handbuchs). Marke Eine Marke (frz. MARQUER LFOO[FJDIOFO q BVDI VOUFS EFN #FHSJGG 8BSFO[FJDIFO CFLBOOU q JTU FJO Name oder ein Zeichen mit dem Zweck, bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens Die für PC bzw. Mac erhältlichen Schriften (Fonts) ha- von gleichartigen Waren und Dienstleistungen andeben u. U. abweichende Namen: Eine ältere Version rer Unternehmen zu unterscheiden. Heute hat sich IFJ·Ub)FMWFUJDB/FVF3FHVMBSnEJFBLUVFMMFb)FM- EFS#FHSJGGb.BSLFn[VFJOFNLÔOTUMJDIHFTDIBGGFOFO WFUJDB/FVF-53PNBOn%BTb-5nTUFIUIJFSCFJGÔS Wertesystem entwickelt, das das Nutzungsverhal-JOPUZQF&OUTDIFJEFOEJTUOVSEJF#F[FJDIOVOHb)FM- ten jedes Einzelnen (meist Kauf) durch verschiedene WFUJDBnVOEEJF(FXJDIUTBOHBCFObnGÔSEJFb/PS- Faktoren wie Image, Qualität, Preislage und eigene NBMTDISJGUnbnGÔSEJFLVSTJWFJUBMJD "VTHFTUBMUVOH Erfahrungen bestimmt. VOEbnGÔSEJFGFUUFCPME %BSTUFMMVOH Je nach Installationsart und verwendeter Software Marketing XFSEFOEJF4DISJGUTDIOJUUFbnVOEbnNÎHMJDIFSweise nicht als eigenständige Schrift angezeigt, son- 6OUFS .BSLFUJOH FOHM b7FSNBSLUVOHn WFSTUFIU EFSOXFSEFOÔCFSEJF&JOTUFMMVOHb'FUUnC[Xb,VSTJWn man die Summe aller Aktivitäten, um ein Produkt, [VNOPSNBMFO4DIOJUUbnBOHFTQSPDIFO eine Dienstleistung oder auch eine Idee (besser) %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH abzusetzen, d. h. in der Regel zu verkaufen. Beim so genannten Sozialmarketing sind die Gesetzmäßigkeiten für diese Aktivitäten nicht wesentlich anders, als in der freien Wirtschaft. Es unterscheiden sich jedoch die Rahmenbedingungen (ideelle Ziele im Vordergrund, meist knappe Ressourcen, geringere Gewinnorientierung). .ON0ROÚT/RGANISATION.0/ Internationale, englisch ausgesprochene Bezeichnung (urspr. frz. NONPROFITbLFJO(FXJOOn GÔS0SHBnisationen, die ihre Aufgaben ohne Gewinnstreben, d. h. zumeist gemeinnützig erbringen. NPOs sind in der Regel auf Spenden oder sonstige Zuwendungen angewiesen. Non-Government-Organisation (NGO) Hierzu gehört die Information (Presse, Medien) genauso wie die persönliche Kontaktpflege (Lobbyarbeit) oder die Organisation von Veranstaltungen. Auch die Kunden- bzw. Mitgliederbetreuung (Hotline, Beratung, Beschwerdemanagement) sollte eng mit der PR-Abteilung zusammen arbeiten. Hat das Image des Unternehmens gelitten (z. B. durch Pannen, fehMFSIBGUF1SPEVLUF XJSEFJOFTPHFOBOOUFb,SJTFO13n notwendig, um bleibenden Imageschaden abzuwenden. Schriftformate (EDV) &T HJCU 4DISJGUEBUFJFO JO EFO 'PSNBUFO b5ZQFn b5SVF5ZQFn PEFS BVDI b0QFO5ZQFn .PEFSOF 3FDIner können alle drei Formate ohne Zusatzprogramme interpretieren, auch die meisten Druckereien kommen mit allen gleich gut zurecht. DTP-Profis werden eher zu Type1-Schriften tendieren, Windows-Anwender TrueType oder OpenType sympathischer finden. Sachargumente für oder gegen das eine oder andere gibt es inzwischen kaum noch, da die Unterschiede z. B. lediglich in der Art der mathematischen Berechnung liegen. Auch die Preise sind ähnlich. Internationale, englisch ausgesprochene Bezeichnung (urspr. frz. non gouvernement b/JDIU3FHJFSVOHn C[X bOJDIU TUBBUMJDIn GÔS QSJWBUSFDIUMJDIF Organisationen, meist verwendet im Sinne von ge- Schriftschnitte sellschaftlichen Initiativen, Verbänden, Hilfsorganisationen usw. In der Typografie die Bezeichnung für die Varianten einer Schriftart, z. B. fett, kursiv, unterstrichen usw. PDF 4YPOGRAÚE PDF ist die Abkürzung für 0ORTABLE $OCUMENT &ORmat, einem von dem irischen Unternehmen Adobe entwickelten Dateiformat. Nahezu alle Textdokumente und Grafiken können in das PDF-Format umgewandelt werden (Software: Adobe Acrobat) und dann system- und softwareübergreifend wieder eingelesen werden. In der Druckvorstufe wichtiges Format zur druckfertigen Lieferung von Satzdateien an Druckereien. Public Relations (PR) Typografie (Schriftgestaltung) dient dazu, Dokumente nach bestimmten Kriterien zu gestalten. Die klassische Typografie hat als Hauptkriterium, dem Leser das Erfassen des Textes effektiv und angenehm zu ermöglichen und Lesefluss und Orientierung im Text zu vereinfachen. Im Vergleich dazu ist moderne Typografie eher als Mittel zur Erreichung von Aufmerksamkeit anzusehen; durch die Wahl des Schriftbildes XJMM NBO BVGGBMMFO FJOF CFTUJNNUF b#PUTDIBGUn WFSNJUUFMO [# 4FSJPTJU¼U %ZOBNJL -JGFTUZMF c PEFS sich einfach von anderen abheben. "VGHBCF EFS "CUFJMVOH b1VCMJD3FMBUJPOTn FOHM Werbung bÎGGFOUMJDIF#F[JFIVOHFOnBCHFLÔS[U13 JTUFTEBT Verhältnis eines Verbandes oder eines Unternehmens Unter Werbung versteht man die öffentliche Bekanntzur Öffentlichkeit zu pflegen und ggf. zu verbessern. machung eines Produktes, eines Unternehmens oder 114 %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH einer Organisation. Ziel der Werbung kann der Absatz eines Produktes oder einer Produktgruppe sein, die Verbesserung des Ansehens (Imagewerbung), die Änderung einer Einstellung oder Verhaltensweise (z. B. Kampagnen gegen das Rauchen oder für den Umweltschutz) oder die Gewinnung von Unterstützern (Parteien, Verbände). Wort-Bild-Marke Von einer Wort-Bild-Marke spricht man, wenn eine feste, immer in gleicher Weise verwendete Kombination aus ÖWortmarke und ÖBildmarke eingesetzt wird, der Text also nicht nur zur Erklärung (Legende) des Symbols dient, sondern selbst Bestandteil der grafischen Gestaltung ist. Wortmarke Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen. Die Marke ist hierbei nur der Text, nicht dessen Gestaltung (vgl. Bildmarke). Dateivorlagen auf der CD-ROM !UFDER#$2/-ÚNDEN3IEZAHLREICHE$ATEIvorlagen zu den Logos, Geschäftspapieren und Publikationen aus diesem Handbuch in verschiedenen Dateiformaten. &ÓRDENALLT¾GLICHEN'EBRAUCHSIND'RAÚKENIM JPEG-Format (.jpg) sowie Dokumentvorlagen im Microsoft Word-Format (.doc oder .dot) zur Verwendung empfohlen. %BT&STDIFJOVOHTCJMEEFT%FVUTDIFO3PUFO,SFV[FTq)BOECVDIq(SVOEMJFGFSVOH www.DRK.de www.drkservice.de Deutsches Rotes Kreuz e. V. DRK-Generalsekretariat Kommunikation und Marketing DRK-Service GmbH Carstennstraße 58 12205 Berlin [email protected] [email protected]