Bayerischer Handball –Verband

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Bayerischer Handball –Verband
Bayerischer Handball –Verband
Handball tut Bayern gut !!!
Durchführungsbestimmungen für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball,
Jugend F (MINIS), Jugend E, Jugend D und Jugend C
2007/2008
Einheitliche Wettkampfstruktur für den Kinder- und Jugendhandball
Offensive Deckungsformationen
Die Angleichung der neuen Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball an die Rahmentrainingskonzeption des DHB durch eine Vereinheitlichung des Wettspiels, indem die
Leitlinien des attraktiven und offensiven Abwehrspiels verbindlich für Alle werden, schafft
die notwendigen spielerischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Nachwuchsarbeit in
der Zukunft.
Im Bereich der Jugend F (MINIS), E, D und C gelten die neuen Richtlinien verbindlich. In
der Jugend C wird 2007/2008 erstmals durch Sanktionsmöglichkeiten der Schiedsrichter
auf dem Spielfeld reagiert (bis zum 7-m-Wurf).
Flexibles, kreatives Spielverhalten fördern - dies ist die Hauptzielsetzung der DHBRahmentrainingskonzeption. Dies kann im Kinder- und Jugendhandball nur durch offensives
Abwehrspiel erreicht werden.
Offensives Abwehrspiel schafft Erfolgserlebnisse für Jeden, eine Grundvoraussetzung für
eine erfolgreiche Jugendarbeit.
Motivierende Lern- und Spielerlebnisse
Flexibilität und Kreativität
Wettspiele müssen sich an kind- und entwicklungsgerechten Trainingsinhalten
orientieren!
Entwicklungsgerechtes Spielen sollte Spielfähigkeit
und Kreativität entwickeln!
Faszination und Spielfreude vermitteln!
Mit einem einheitlichen Wettspielsystem, in dem offensive Spielweisen verbindlich für Alle
werden, setzen wir die richtigen, zukunftsorientierten Akzente für unsere Sportart, um im
ständigen Vergleich mit anderen Sportarten wettbewerbsfähig zu bleiben.
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Um die oben genannten Ziele zu erreichen, steht gemäß § 75 Abs. 1 Spielordnung (SpO),
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Halle dem BHV das Recht zu, verbindliche Bestimmungen zur Durchführung des Spielbetriebs in Abweichung von der SpO und den IHF-Regeln Halle zu erlassen.
Für den Spielbetrieb gilt dabei Folgendes:
Es gelten die SpO und die IHF-Regeln Halle, so weit nicht die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen eine abweichende Regelung enthalten!
WICHTIG:
Zusatzbestimmung 1 zu § 21 der Spielordnung:
Für den Kinder- und Jugendhandball der Jugend F (Mini), E, D und C sind die Wettkampfstrukturen
des DHB/BHV verbindlich. Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen.
Zusatzbestimmung 2 zu § 87 (2) der Spielordnung:
Im Bereich des BHV kann bei fortdauernden und wiederholten Verstößen gegen die Durchführungsbestimmungen für den Kinder- und Jugendbereich, hier bei Verstößen gegen die offensive Deckung
auf 7-m-Wurf entschieden werden. Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen.
Zusatzbestimmung zu § 80 der Spielordnung:
Bei wiederholtem Verstoß gegen die bindenden Durchführungsbestimmungen des BHV im Kinderund Jugendhandball der Jugend F (Mini), E, D und C kann von der spielleitende Stelle unter Kostentragungspflicht des Vereins Spielaufsicht angeordnet werden.
Zusatzbestimmungen BHV zu § 14 RO
Verstöße gegen die bindenden Durchführungsbestimmungen des BHV im Kinder- und Jugendhandball, Jugend F (MINIS), E, D und C können nach Durchführung einer Spielaufsicht
von der Spielleitenden Stelle mit einer Geldbuße von 20,00 €- 50,00 €geahndet werden.
Es gelten folgende Jugendaltersklassen gemäß § 37 Abs. 2 SpO:
Jugend
Jugend
Jugend
Jugend
C
12 bis 14 Jahre,
D
10 bis 12 Jahre,
E
8 bis 10 Jahre,
F (MINIS) 8 Jahre und jünger.
Altersklassen Stichtag gemäß § 38 SpO:
1. Stichtag für alle Altersklassen ist der 1. Januar.
2. Den einzelnen Jugendaltersklassen gehören die Spieler an, die am Stichtag das nachstehend genannte Lebensjahr vollenden bzw. noch nicht vollendet haben, nämlich
das 14. Lebensjahr bei Jugend C,
3
das 12. Lebensjahr bei Jugend D,
das 10. Lebensjahr bei Jugend E,
das 8. Lebensjahr bei Jugend F.
3. Gehört ein Spieler nach dem Stichtag gemäß Abs. 1 einer älteren Altersklasse als bisher
an, darf er ausnahmsweise bis zum Ende des Spieljahres weiterhin in der Alterklasse
des Vereins mitwirken, in der er am 31. Dezember spielberechtigt war (s. auch § 9 Abs.
2).
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Verbindlicher Spielfeldaufbau und verbindliche Spielweise
Mini
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Es darf nur mit Manndeckung gespielt werden
Handballspiele sollen, wenn immer möglich, auf dem Querfeld im Spiel 4+1 gespielt
werden. Falls dies nicht möglich ist, wird in der Halle in Längsrichtung auf einer
Spielfläche von 20 m x 10 m gespielt.
Tore: Minihandballtore oder Vorrichtungen zum Abhängen der normalen Tore auf
1,60 m Höhe
Wettspiele nur in Verbindung mit Spielfesten:
o Handballturnier und Bewegungsstationen
o Vielseitigkeitswettkämpfe etc.
Wichtig: keine Einzelspiele, nur Turniere mit mehreren Mannschaften
Freies Spiel: Das Erkämpfen des Balles steht im Mittelpunkt
Jugend E
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Es darf nur mit Manndeckung gespielt werden
Handballspiele sollen im Spiel 6:6 gespielt werden
Alternativ 4+1 für Anfänger
Alternativ 2 x 3:3
Tore: es können Minihandballtore oder Vorrichtungen zum Abhängen der normalen
Tore auf 1,60 m Höhe verwendet werden
Wettspiele nur in Verbindung mit Spielfesten:
o Handballturnier und Bewegungsstationen
o Vielseitigkeitswettkämpfe etc.
Wichtig: keine Einzelspiele, nur Turniere mit mehreren Mannschaften
Freies Spiel: Das Erkämpfen des Balls steht im Mittelpunkt
Jugend D
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─
─
─
Es darf nur mit folgenden Deckungsformationen gespielt werden:
 Manndeckung
 Offensive Raumdeckung
(1:5, 3:3)
Es ist untersagt, in folgenden Deckungsformationen zu spielen:
 Einzel-Manndeckung
 6:0 Abwehr
Freies Spiel: Das Erkämpfen des Balles steht im Mittelpunkt
Meisterschaften sind nur bis zur Bezirksebene zulässig
Spielbetrieb nach Möglichkeit im Turniersystem
Jugend C
─
Es darf nur mit offensiven Deckungsformationen gespielt werden:
 Manndeckung
 2-Linien-Abwehr
─
Es



ist untersagt, in folgenden defensiven Deckungsformationen zu spielen:
Einzel-Manndeckung
6:0 Abwehr
5:1 Abwehr
5
 4:2 Abwehr
─
─
Freies Spiel: Das Erkämpfen des Balles steht im Mittelpunkt
Meisterschaften sind bis zur Landesmeisterschaft zulässig
Maßnahmen bei Nichteinhaltung offensiver Spielweisen
I. Mini und Jugend D –E
Bei Verstößen gegen die in den Durchführungsbestimmungen vorgeschriebenen verbindlichen Spielweisen für die Abwehr wird als Vorwarnzeichen beim ersten Verstoß durch
den Schiedsrichter die gelbe Karte während des laufenden Spiels (ohne Zeigen auf einen
Spieler) hochgehalten. Sollte trotz des Vorwarnzeichens nach einer angemessenen Reaktionszeit im laufenden Angriff keine Änderung der Spielweise durch die abwehrende
Mannschaft erfolgen, ist der Mannschaftsverantwortliche der fehlbaren Mannschaft zu
verwarnen. Diese Verwarnung zählt nicht als Bestrafung gemäß Regel 16:1 der Internationalen Handballregeln, d.h. es ist für ein Vergehen gemäß Regel 16:1 eine weitere
Verwarnung des Mannschaftsverantwortlichen möglich.
Ist auch nach der Verwarnung keine Änderung des Abwehrverhaltens festzustellen, ist
wie folgt vorzugehen:
 Mini und Jugend E
Bericht mit Formblatt über die verwendeten Deckungsformationen aller Mannschaften an spielleitende Stelle
 Jugend D
Bericht auf Spielberichtsbogen über irreguläre Deckungsformationen
Anmerkungen:
 Der Spielleiter/Schiedsrichter soll Trainern und Mannschaften grundsätzlich immer
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nach Hochhalten der gelben Karte mindestens 10 Sekunden warten, ob eine Änderung des Abwehrverhaltens erfolgt.
 Entscheidend ist die Kommunikation miteinander: Der Spielleiter/Schiedsrichter
soll vor dem Spiel im Gespräch mit beiden Trainern darauf hinweisen, dass offensiv gedeckt werden muss.
 Grundsätzlich soll im Sinne pädagogischer Prinzipien im Kinderhandball vorgegangen werden. Deshalb sollen gerade in der Anfangsphase bereits vor dem Spiel
durch den Spielleiter/Schiedsrichter den Trainern/Betreuern die verbindlichen
Spielweisen erläutert werden.
II. Jugend C
Bei Verstößen gegen die in den Durchführungsbestimmungen vorgeschriebenen verbindlichen Spielweisen für die Abwehr wird als Vorwarnzeichen beim ersten Verstoß durch
den Schiedsrichter die gelbe Karte während des laufenden Spiels (ohne Zeigen auf einen
Spieler) hochgehalten. Sollte trotz des Vorwarnzeichens nach einer angemessenen Reaktionszeit im laufenden Angriff keine Änderung der Spielweise durch die abwehrende
Mannschaft erfolgen, ist der Mannschaftsverantwortliche der fehlbaren Mannschaft zu
verwarnen. Diese Verwarnung zählt nicht als Bestrafung gemäß Regel 16:1 der Internationalen Handballregeln, d.h. es ist für ein Vergehen gemäß Regel 16:1 eine weitere
Verwarnung des Mannschaftsverantwortlichen möglich.
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Sollten die Schiedsrichter nach einer Verwarnung einen erneuten Verstoß gegen die verbindliche Spielweise feststellen, ist nochmals das Vorwarnzeichen (Hochhalten der gelben Karte) zu geben. Sofern nach einer angemessenen Reaktionszeit erneut keine Änderung des Abwehrverhaltens erfolgt, ist auf 7-m-Wurf gegen die fehlbare Mannschaft
zu entscheiden.
Diese Maßnahmenfolge (Vorwarnzeichen und 7-m-Wurf) ist analog bei allen weiteren
Verstößen dieser Mannschaft anzuwenden.
Regelungen für Überzahl- bzw. Unterzahlsituationen
Grundsätzlich ergibt sich die Frage nach der Abwehrspielweise in solchen Situationen, in
denen eine Mannschaft aufgrund einer Hinausstellung in Unterzahl verteidigen muss.
Hierzu gelten folgende kinder- bzw. jugendspezifischen Regeländerungen:
1. Persönliche Strafen bis einschließlich D-Jugend
Aus pädagogischen Gründen sollten sich im Kinderhandball Zeitstrafen ausschließlich
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eMannschaft richten. Dies bedeutet, dass der fehlbare Spieler für 2 Minuten nicht am Spiel
teilnehmen, die Mannschaft sich jedoch vervollständigen darf. Damit wird durchgängig in
Gleichzahl gespielt.
Generell sollten Zeitstrafen im Kinderhandball nur in Ausnahmefällen gegeben werden.
Der Spielleiter/Schiedsrichter sollte dem Spieler in solchen Fällen immer erklären, was
er falsch gemacht hat (Rückmeldung).
2. Aussetzen verbindlicher Spielweisen in Überzahl-/Unterzahlsituationen in der CJugend
In der C-Jugend wird für die Zeit von Hinausstellungen die verbindliche offensive Deckungsformation aufgehoben. Die in Unterzahl verteidigende Mannschaft kann jetzt beliebig verteidigen. Mit Wiederherstellung der Gleichzahl ist jedoch wieder eine offensive
Abwehrformation aufzunehmen.
Inkrafttreten
Diese Durchführungsbestimmungen treten am 01.07.2007 in Kraft.
Puchheim/Bad Tölz, den 01.07.2007
Peter Kastenmeier
BHV-Vizepräsident Spielbetrieb
Georg Clarke
BHV-Vizepräsident Lehre und Leistung