Projekt: Solaranlage Realschule Tamm GbR Chancen und Risiken

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Projekt: Solaranlage Realschule Tamm GbR Chancen und Risiken
Projekt: Solaranlage Realschule Tamm GbR
Chancen und Risiken
Jahresertrag und Prognose:
Aufgrund von Erfahrungswerten können mittlere Werte (Prognose) für die erwirtschafteten Erträge
ermittelt werden. Diese Erträge können jährlich schwanken und können langfristig nach oben oder
unten abweichen.
Die Degradation der verwendeten Bauelemente kann dazu führen, dass der Ertrag sich mehr
vermindert, als in der Beispielrechnung angegeben.
Durch nachwachsende Bäume oder bauliche Veränderungen könnte eine Verschattung auftreten und
damit zu einer Ertragseinbuße führen.
Jahr der Inbetriebnahme:
Sollte es aufgrund von Lieferverzögerungen von Modulen oder anderen Komponenten zu einer
Inbetriebnahme erst im Folgejahr kommen, wird die Vergütung 8% niederer sein. Damit sinkt die
Rendite, sofern die Investitionskosten nicht ebenfalls deutlich sinken.
Versicherungen:
Um die wirtschaftlichen Risiken abzudecken, wird eine Allgefahren- und eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen. Damit sind Gefahren von außen abgedeckt, ebenso Risiken durch die
Photovoltaikanlage selbst.
Rücklagen:
Um Risiken nach der Garantiezeit abzudecken, wird ein Rücklagenkonto aufgebaut. Dises Konto deckt
Wartungs- und Reparaturarbeiten ab. Jedoch kann sich der anfängliche jährliche zurückgelegte Betrag
nach oben oder unten ändern.
Dachnutzungsvertrag:
Der Dachnutzungsvertrag regelt die Bedingungen zwischen Nutzer und Dachgeber. Sollten Punkte
nicht mit aufgenommen sein, welche später aktuell werden, müssten diese Punkte nachverhandelt
werden.
Risiko durch das Dach:
Sollte das komplett sanierte Dach während der Laufzeit von 20 Jahren saniert werden müssen, können
Kosten für die Demontage und Neuinstallation der Anlage, ebenso durch den Ausfall der Vergütung
auftreten.
Haftung eines Gesellschafters für die Schulden der GbR:
Alle Gesellschafter einer GbR haften gesamtschuldnerisch nach §§ 421, 427 BGB für die Schulden
der GbR und zwar persönlich und unbeschränkt. Dieses Risiko ist aber im vorliegenden Fall als
gering einzuschätzen, weil die GbR in der Lage sein müsste, ihre Schulden (insbesondere Tilgung
des Darlehens) leisten zu können.