Spezialfragen zur französischen Umsatzsteuer
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Spezialfragen zur französischen Umsatzsteuer
Spezialfragen zur französischen Umsatzsteuer 28. September 2012 Inhaltübersicht § Allgemeine Hinweise • Anwendungsberecih v Keine Organschaft in Frankreich ausser bei Zahlung der Umsatzsteuer v Befreiungsschwelle für kleine Unternehmen v Umkehr der Steuerschuldnerschaft : wenige Fälle • Steuerbefreiung v Immobiliengeschäfte : Neue französische Übertragungsbesteuerungen und Kumulierung mit Eintragungsgebühren • Vorsteuerabzug v Französische Regeln : Anwendung des Abzugskoeffizienten (teilweise bei Verwendung) v Vergleich mit Deutschland • Steuersätze v Änderungen in Frankreich seit dem 1. Januar 2012 v Spezielle ermässigte Steuersätze » » bezüglich der Art der Waren: Arzneien, Presse bezüglich der Territorialität: Korsika und Überseedepartemente 2 Inhaltübersicht § Territorialität • Besonderheiten Korsika und Überseedepartemente • Umsatzsteuerliche Behandlung von Waren- und Konsignationslagern • Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen in Bezug auf Gebäude § Pflichten des Steuerpflichtigen • • • • Registrierung Formerfordernissen an die Rechnungsstellung Erklärungenspflichten Buchhaltungsregeln 3 Anwendungsbereich Anwendungsbereich § § Keine Organschaft in Frankreich … ausser bei Zahlung der Umsatzsteuer • Seit dem 1. Januar 2012 können die Konzerngesellschaften für eine Zentralisierung der Umsatzsteuerzahlung auf die Muttergesellschaft optieren • Folgende Bedingungen müssen vorliegen v Das Kapital der Tochtergesellschaften muss direkt oder indirekt mit mehr als 50 % von der Muttergesellschaft gehalten werden v Die Gesellschaften müssen ihre Geschäftsjahre zeitgleich beginnen und abschließen v Sie müssen dem normalen Umsatzsteuerverfahren unterliegen v Sie müssen ihre Ergebnismeldungen auf elektronischem Weg der Direction des Grandes Entreprises übermitteln » Umsatz oder gesamt Bruttoaktiva von mehr als 400 Mio€ » von einer Gesellschaft mit mehr als 50 % gehalten werden, die dieses Kriterium erfüllt 5 Anwendungsbereich • Modalitäten und Optionsdauer v Die Option muss von der Muttergesellschaft abgeben werden und die Konzernmitglieder müssen sich damit einverstanden erklären 09/12 01/13 Abgebung Abgabe derder Option Option 01/14 01/15 Januar-Januar Aufhebung der Option Beginn In Krafttrettung der Option der Option Anfangszeitraum Angansdatum desvon Zeitraumes zwei Jahren von 2 Jahren v Jedes Konzernmitglied ist verpflichtet, sich mit der Muttergesellschaft gemeinschaftlich an die Rechte zu halten und gesamtschuldnerisch Strafzahlungen zu übernehmen, zu deren Entrichtung es mangels Option verpflichtet ist 6 Anwendungsbereich § Befreiungsschwelle für kleine Unternehmen • Wenn der Umsatz im Jahr N-1 nachfolgend aufgeführten Schwellen nicht überschreitet v 81 500 € bei Veräußerung von Waren, Gegenständen, Artikeln und Lebensmitteln zur Mitnahme oder Verzehr an Ort und Stelle oder die Bereitstellung von Wohnraum v 32 600 € bei den sonstigen Dienstleistungen • Bei Überschreitung die Mindestwerte sind die Steuerpflichtigen zur Zahlung der Umsatzsteuer für die Transaktionen verpflichtet, ab Beginn des Monats, in dem die Schwelle überschritten wird • Diese Umsatzsteuerbefreiung v gilt für alle Unternehmensform v steht den neugegründeten Unternehmen im ersten Geschäftsjahr zu, sofern die Umsatzschwelle nicht erreicht wird • Die Option zur Zahlung der Umsatzsteuer ist möglich è Rückerstattung der Vorsteuer und insbesondere die Vorsteuer auf die Investitionen 7 Anwendungsbereich § Umkehr der Steuerschuldnerschaft : wenige Fälle • Innergemeinschaftlicher Erwerb • Dreiecksgeschäft mit Vereinfachungsregelung • Güterlieferungen und Dienstleistungen durch einen im Ausland ansässigen Lieferanten oder Dienstleister • Erdgas- und Stromlieferungen durch einen im Ausland ansässigen Lieferanten oder Dienstleister • Übertragung der Treibhausgasemissionszertifikate • Lieferungen und Dienstleistungen, die unaufbereitete Industrieabfälle und wiederverwertbare Materialien erfassen 8 Anwendungsbereich § Steuerbefreiung : Immobiliengeschäfte • Neue französische Übertragungsbesteuerungen und Kumulierung mit Eintragungsgebühren v Die Reform ist am 11. März 2010 in Kraft getreten v Transaktionen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit sind umsatzsteuerpflichtig v Transaktionen außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit sind normalerweise nicht umsatzsteuerpflichtig: wenige Fälle v Eigenlieferungen: Besteuerung wenn ein Umsatzsteuerpflichtiger errichtet oder errichten lässt » ein neues Gebäude auf einem Baugrundstück » oder auf einem bereits ihm gehörenden Gebäude v Seit der Reform sind die entgeltlichen Vermögensübertragungen von der Umsatzsteuer auf Veräußerung abgesondert worden. So kann eine Transaktion sowohl der Umsatzsteuer als auch der Übertragungsgebühr unterliegen » 5,09 % als normaler Steuersatz » 0,715 % als ermäßigter Steuersatz 9 Anwendungsbereich § Vorsteuerabzug • • Französische Regeln : Anwendung des Abzugskoeffizienten (teilweise bei Verwendung) Der Umsatzschlüssel entspricht dem Ergebnis von drei Verteilungsschlüsseln Steuerpflichtigkeitsschlüssel x Vorsteuerabzugsschlüssel x Berichtigungsschlüssel • Jeder Schlüssel wird zuerst provisorisch beim Erwerb des Gegenstandes oder der Dienstleistung festgelegt v Sie müssen vor dem 25. April des darauffolgenden Jahres endgültig festgelegt werden 10 Anwendungsbereich § Vorsteuerabzug • Steuerpflichtigkeitsschlüssel – Verwendungsprinzip v entspricht dem Verhältnis der Verwendung des Gegenstandes oder der Dienstleistung bei der Durchführung von umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen und wird ab dem Erwerb, dem Import oder der ersten Verwendung eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung bestimmt v Sie muss die reelle Verwendung jedes Gegenstandes oder jeder Dienstleistung richtig wiedergeben 11 Anwendungsbereich § Vorsteuerabzug • Vorsteuerabzugsschlüssel v bringt das Prinzip zum Ausdruck, wonach bei versteuerbaren Transaktionen die Vorsteuer nur bei den Gütern oder Dienstleistungen abgezogen werden kann, die für eine abzugsberechtige Transaktion verwendet werden v Für Gegenstände und Dienstleistungen der gemischten Verwendbarkeit entspricht der Schlüssel dem Quotienten aus » » Zähler = jährlicher Gesamtbetrag des Umsatzes, der sich aus Transaktionen ergibt, die ein Abzugsrecht eröffnen Nenner = jährlicher Gesamtbetrag des Umsatzes, der sich aus versteuerbaren Transaktionen ergibt; das bedeutet, der Umsatz entspricht den Transaktionen, bei denen ein Abzugsrecht besteht (= Zähler) und der Umsatz entspricht den Transaktionen, die kein Abzugsrecht eröffnen > z.B. meisten Transaktionen, die im Inlandumsatz von der Umsatzsteuer befreit sind 12 Anwendungsbereich § Vorsteuerabzug • Berichtigungsschlüssel v gibt der maximale Anteil der Steuer an, deren Abzug von einer Aufwendung durch die Vorschrift erlaubt wird v Dies entspricht » eins, wenn der Gegenstand oder die Dienstleistung nicht von einem Ausschluss oder einer Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts betroffen ist » null, wenn der Gegenstand oder die Dienstleistung vom Ausschluss des Abzugsrechts betroffen ist » zwischen null und eins, wenn der Gegenstand oder die Dienstleistung von einer Einschränkung des Abzugsrechts betroffen ist v Beispiele » Für ein Privatwagen: 0 » Für Diesel > > = 1 für Nuztfahrzeuge = 0.8 für Personenkraftwagen 13 Anwendungsbereich § Vergleich mit Deutschland Geleistete Aufwendungen Personenbeförderung (Taxi, Fahrkarten SNCF, Flugtickets…) Fahrzeuge und Personenkraftwagen Nebenleistungen (Mieten, Nutzfahrzeuge Wartung) Autobahngebühren Parken Personenkraftwagen (Kunden oder Personal) Treibstoffe Nutzfahrzeuge Normalbenzin, verbleites und unverbleites Superbenzin Diesel Nutzfahrzeuge Personenkraftwagen Bewirtungskosten Flüssig- und Erdgas Elektrizität Nutzfahrzeuge Personenkraftwagen (wenn ausschließlich mit Elektrizität betrieben ) zugunsten der Kunden zugunsten der Führungskräfte und der Beschäftigten Hotelkosten Geschenke zugunsten der Kunden zugunsten der Führungskräfte und der Beschäftigten Wert unter 65 € Wert über 65 € Werbegeschenke 14 Frankreich Deutschland nein ja nein ja nein ja ja ja (am Arbeitsort) ja nein ja ja (in Höhe von 80 %) ja ja ja ja ja ja ja (geschäftliches Interesse) ja nein ja nein ja (unter Bedingungen) ja ja ja ja ja ja ja ja ja Anwendungsbereich § Vergleich mit Deutschland Geleistete Aufwendungen Frankreich Deutschland Standmiete ja ja Nebenkosten ja ja Nutzfahrzeuge ja Mobiliarmiete ja Telekommunikation ja Betriebskosten ja Messe Verbindungsbüro ja ja (unter Bedingung) ja "Ja unter Bedingung" = steuerbefreit, Umsatzsteuerforderung bei Inrechnungstellungunbekannter Begriff in Frankreich 15 Anwendungsbereich § Vergleich mit Deutschland Geleistete Aufwendungen Frankreich Deutschland ja ja ja ja ja ja Konferenzen/Seminare ja Honorare/Rechtsanwälte ja Consulting ja ja ja (unter Bedingung) ja (unter Bedingung) ja (unter Bedingung) Konzerninterne Rechnung Beziehunge EDV zwischen den Gesellschaften Fortbildung SubWerbung Marketing unternehmen Warentransport ja ja ja Forschung und Versuche ja ja Montage/Wartung ja ja "Ja unter Bedingung" = steuerbefreit, Umsatzsteuerforderung bei Inrechnungstellungunbekannter Begriff in Frankreich 16 Anwendungsbereich § Steuersätze • Änderungen in Frankreich seit dem 1. Januar 2012 v Neuer Steuersatz : 7 % » Güter und Dienstleistungen die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 5,5 % unterlagen v Unter den ermäßigten Steuersatz von 5,5 % fallen nur noch » » » » Grundnahrungsmittel Abonnements zur Energieversorgung Material für Behinderte Dienstleistungen, Unterkunfts- und Nahrungsmittelversorgung für Altenheime und soziale Einrichtungen für Behinderte und ältere Menschen » Essensversorgung durch Dienstleister in den Schulkantinen v Zum Steuersatz von 7 % werden versteuert » » » » » » Personentransporte Bücher Medikamente, die nicht von der Sozialversicherung rückerstattet werden Sammlung und Trennung von Hausmüll Unterkunfts- und Nahrungsmittelversorgung für soziale Aufnahmestätten Verkäufe zum Verzehr vor Ort, einschließlich Kantinen (ausgenommen Schulkantinen) 17 Anwendungsbereich § Steuersätze • Spezielle ermässigte Steuersätze v bezüglich der Art der Waren » Presse > > 2.1 % : franz. Mutterland 1.05 % : Überseedepartmente » Arzneien > > 2.1% 7% v bezüglich der Territorialität » Korsika > Steuersätze : 0,9 %, 2,10 %, 8 % et 13 % » Überseedepartemente 18 Territorialität Territorialität § Besonderheiten Korsika und Überseedepartmente • Korsika v Steuererleichterungen » für Verkäufe kontinentalfranzösischer Unternehmen an korsische Käufer mit der Lieferbedingung „frei Haus“ gewährt » für Verkäufe mit der Lieferbedingung „frei längsseits Schiff“ » für Verkäufe mit der Lieferbedingung „Verkauf ab Werk“, unter bestimmten Bedingungen • Überseedepartmente v Lieferungen » s. Karte 20 Territorialität § Besonderheiten Korsika und Überseedepartmente • Überseedepartmente Guadeloupe Französisches Mutterland Guyane Martinique Mayotte Réunion Export 21 Territorialität § Besonderheiten Korsika und Überseedepartmente • Dienstleistungen v Zwischen den Überseedeparmenten und dem Mutterland » B to B > zum Steuersatz der Überseedepartements, wenn der Empfänger in Martinique, Guadeloupe oder la Réunion niedergelassen ist > zum Steuersatz des Mutterlands, wenn der Empfänger im französischen Mutterland niedergelassen ist > keine Steuerpflicht besteht, wenn der Empfänger in Guyane oder Mayotte niedergelassen ist » B to C > zum Steuersatz der französischen Überseedepartements, wenn der Erbringer in Martinique, Guadeloupe oder la Réunion niedergelassen ist > zum Steuersatz der französischen Mutterlandes, wenn der Erbringer im französischen Mutterland niedergelassen ist > keine Steuerpflicht besteht, wenn der Erbringer in Guyana oder Mayotte niedergelassen ist, v Zwischen den Überseedepartmenten und den Mitgliedstaaten oder Drittländern = Regeln wie zwischen den Mutterland und den anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern 22 Territorialität § Umsatzsteuerliche Behandlung von Waren- und Konsignationslagern • Begriffserklärung v Lagervertrag : der Lieferant legt bei seinem Kunden Lagervorräte an. Der Kunde entnimmt dem Lager nach und nach Waren je nach Bedarf, um sie in seinen Herstellungsprozess zu integrieren. Der Übergang des Eigentums vom Lieferanten auf den Kunden findet erst dann statt, wenn dieser dem Lager Waren entnimmt. v Konsignationsgeschäfte : der Lieferant lagert bei seinem Kunden Waren, die zu dem Zeitpunkt in das Eigentum des Lieferanten übergehen, wenn dieser sie in unverändertem Zustand an einen Sekundärerwerber weiterverkauft. • Verreinsfachungsregeln für innergemeinschaftliche Geschäfte: v Von Frankreich nach Mitgliedstaaten » » » Keine Übertragung in Frankreich Innergemeinschaftliche Lieferung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs Meldung über den Warenaustausch des Lieferanten für den Monat des Versands v Von Mitgliedstaaten nach Frankreich » » » Kein Erwerb in Frankreich beim Empfang innergemeinschaftlicher Erwerb zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs Die Waren müssen binnen drei Monaten ab dem Verbringen des Gegenstands nach Frankreich an einen Kunden, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich besitzt, geliefert worden sein 23 Territorialität § Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen in Bezug auf Gebäude • Die Dienstleistungen in Bezug auf Gebäude sind in Frankreich steuerpflichtig v wenn das Gebäude in Frankreich gelegen ist • Folgende Leistungen sind als Dienstleistungen an Gebäuden beobachtet v die Dienstleistungen von Sachverständigen und Grundstücksmaklern (insbesondere Immobilien-Bewertungsleistungen, Vermittlungsleistungen beim Kauf, Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien, Vermessungsleistungen), v die Bereitstellung von Unterkünften im Hotelgewerbe oder ähnlichen Branchen v die Einräumung von Nutzungsrechten an Immobilien v die Einräumung von Rechten zur Nutzung von Grundstücken sowie von Dienstleistungen zur Vorbereitung und Koordinierung von Bauleistungen v die Dienstleistungen, die eine hinreichend enge Verbindung zu einer Immobilie aufweisen, d. h. solche Dienstleistungen, bei denen das Gebäude ein zentrales und unabdingbares Element darstellt (Dienstleistungen, die zum Ziel haben, die Immobilie rechtlich oder physikalisch zu verändern) • Im Gegensatz v die Rechtsberatungsdienstleistungen vor Errichtung eines Immobilienkaufvertrags sind nicht Dienstleistungen an Gebäuden 24 Pflichten des Steuerpflichtigen Pflichten des Steuerpflichtigen § Registrierung • Jeder Umsatzsteuerpflichtige (natürliche oder juristische Person) muss v innerhalb von 15 Tagen nach Beginn seiner Tätigkeiten eine Existenzerklärung abgeben » Service des impôts des résidents étrangers, 10 rue du Centre, 93 465 Noisy le Grand » Ort des Gebäudes > wenn der Umsatzsteuerpflichtige ein Gebäude besizt, dessen vermietet ist. • Das Formulär enthaltet v Die Adresse des Firmensitzes, v Die Adresse des Vertreters (eventuel) v Für die Gesellschaften, Kopie des Gesellschaftsvertrags mit Übersetzung v Bescheinigung des Deutschen Finanzamts mit UmsatzsteuerIdentifitationsnummer 26 Pflichten des Steuerpflichtigen § Formerfordernissen an die Rechnungsstellung • Allgemeine Pflichtangabe (Artikel 242 nonies A des Anhangs II Steuergesetzbuch) v Namen und Adressen des Veräusserers / Dienstleistungserbringers und des Kunden v Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Veräusserers / Dienstleistungserbringers v Rechnungsdatum und Rechnungsnummer v Lieferdatum, Menge der gelieferten Gegenstände / Umfang der erbrachten Dienstleistung, Bezeichnung, Preis ohne Steuer, Steuersatz oder Steuerbefreiung v Zu zahlender Steuerbetrag, nach Steuersatz getrennt, Gesamtbetrag ohne und mit Mehrwertsteuer v Bei Steuerbefreiung, Verweisung auf » Artikel 196 der Mehrwertsteuerrichtlinie » Artikel 283, 2 des französischen Steuergesetzbuches » Jede andere Angabe, die darauf hinweist, dass die Transaktion der Umkehr der Steuerschuldnerschaft unterliegt 27 Pflichten des Steuerpflichtigen § Erklärungenspflichten • Der Umsatzsteuerpflichtige muss jeden Monat eine Erklärung (mit der Zahlung) abgeben v Wenn der Umsatzsteuerbetrag < 4 000 € / jahr, ist die Erklärung vierteljährlich • Online-Erklärung und Online-Zahlung v Ab dem 1. Oktober 2012 sind alle Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, deren Umsatz über 230 000 € liegt und die nicht dem Direction des Grandes Entreprises (Abteilung für Großunternehmen innerhalb der Steuerbehörde) unterliegen, zur Online-Erklärung verpflichtet v ab dem 1. Oktober 2013 wird die Schwelle auf 80 000 € herabgesenkt v ab dem 1. Oktober 2014 werden alle Unternehmen zur Abgabe der Online-Erklärung verpflichtet sein 28 Pflichten des Steuerpflichtigen § Buchhaltungsregeln • Die umsatzsteuerpflichtigen Personen müssen eine Buchhaltung führen, die es ermöglicht, die Umsätze, die sie verwirklichen, genau zu belegen • Neben den zu versteuernden Umsätzen muss die Buchführung deutlich aufführen v v v v Die steuerbefreiten Einnahmen die nichtumsatzsteuerpflichtigen Umsätze Umsätze, die unter Aussetzung der besagten Steuer erfolgt sind, für jeden Erwerb von Gegenständen, Dienstleistungen und Arbeiten die Angabe seines Betrages, der entsprechenden Umsatzsteuer, sowie der Name und die Adresse des Lieferanten v für jede Transaktion, die die Ausstellung einer Rechnung mit Angaben zur Umsatzsteuer zur Folge hat, den umsatzsteuerfreien Rechnungsbetrag, den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag mit dem entsprechenden Steuersatz, sowie Name und Adresse des Kunden 29 MAZARS Le Premium 131, boulevard Stalingrad F - 69624 Villeurbanne Cedex Tél. : + 33 4 26 84 52 52 Fax : + 33 4 26 84 52 59 www.mazars.fr