Hinweise für Gründer

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Hinweise für Gründer
Hinweise für Gründer
Schritt für Schritt
in die Selbstständigkeit
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Inhaltsverzeichnis
Basisinformationen
Seite 2 - 7
Abgrenzung Gewerbe / Freie Berufe / Handwerk
Seite 7 - 13
Nebenerwerb
Seite 14
Rechtsformen und Steuerarten
Seite 15 - 16
Finanzierungshilfen vor Gründung
Seite 17 - 19
Gründercoaching Deutschland
Seite 20
Soziale Absicherung
Seite 21 - 26
Betriebliche Versicherungen
Seite 27
Tipps zum Businessplan
Seite 28 - 32
Weitere Informationen
Seite 33 - 37
Mai 14
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Basisinformationen für Existenzgründer
Ihre Ansprechpartner in der IHK Südthüringen
www. suhl.ihk.de
Hauptgeschäftsstelle Suhl
Antje Freund
Telefon: 03681 / 362-233
Mail:
[email protected]
Hans-Georg Meier
Telefon: 03681 / 362-211
Mail:
[email protected]
Hauptstraße 33
98529 Suhl
H
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Niederlassung Arnstadt
Annegret Klein
Telefon: 03628 / 6130-513
Mail:
[email protected]
Detlef Schmidt
Telefon: 03628 / 6130-515
Mail:
[email protected]
Krappgartenstraße 37 - 41
99310 Arnstadt
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Niederlassung Sonneberg
Volker Hirsch
Telefon: 03675 / 7506-413
Mail:
[email protected]
Mai 14
Gustav-König-Straße 27
96515 Sonneberg
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Dienstleistungen der IHK für Gründer
Das Beratungs- und Informationsangebot bei Unternehmensgründung und – übernahme beinhaltet
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Orientierungsberatung und Gründungsberatung im Sinne einer Erstinformation
Informationsangebot/ Abwicklung zu Verfahren und Formalitäten durch den Einheitlichen Ansprechpartner
Existenzgründerseminare
Vertiefende Gründungsberatungen
- Erstellung des Businessplanes
- Auswahl der optimalen Fördermöglichkeiten
- Finanzierungsplanung
branchenspezifische Spezialberatungen
- zu Export- und Importgeschäften, Messen
- zu zulassungspflichtigen Gewerben nach Gewerbeordnung ( GewO)
- zu den Bereichen Verkehr , Handel, Dienstleistungen, Gastronomie
- betriebswirtschaftliche Beratung zum Rechnungswesen, Kalkulation, Marketing
Rechtsberatung ( kostenfrei, turnusmäßig auch in den Niederlassungen der IHK )
- zu HGB´s
- zu Miet- und Pachtverträgen
- zu Arbeitsverträgen
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Service des Einheitlichen Ansprechpartner für Gründer und Unternehmer in Thüringen
www.einheitlicher-ansprechpartner.thueringen.de
 Melde- und Antragsformalitäten
 Antragsverfahren
 Informationen
EA-Beratungscenter der IHK Südthüringen
Hauptstraße 33, 98529 Suhl-Mäbendorf
Tel.: 03681 362 233 / Fax: 03681 362 220
[email protected]
Sollte eine Dienstleistungstätigkeit in einem anderen Bundesland oder gar im EU-Ausland aufgenommen werden,
erreichen Dienstleistungsanbieter ihren vor Ort zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner über:
www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de
www.eu-go.eu
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Geschäftsidee/ Vorhaben
Möglichkeiten einer Existenzgründung
- Neugründung
- Freie Gestaltungsmöglichkeiten
- Aufbau von Geschäftsbeziehungen (Lieferanten und Kunden
- Finanzierung der Gründungsphase
- Unternehmensübernahme/-beteiligung
- Übernahme eines etablierten Unternehmens
- Kaufpreis, laufender Kapitaldienst
- Pflege bestehender Geschäftskontakte
- Franchise
- Nutzung eines vorhandenen Geschäftskonzeptes
- Bekanntheit der Marke, des Produktes
- Unterstützung vor und während der Gründung
- Keine weiteren Gestaltungsmöglichkeiten
- lfd.Gebühren, ggf. Einstiegsgebühr
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Notwendige Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit
Geschäftsidee entwickeln / Markt analysieren
Gründungsvorbereitung (Beratungen/Seminare/Schulungen
Konzepterstellung mit Umsatz- und Ertragsplanung für 3 Jahre
Förderanträge stellen
Stellungnahme zur Tragfähigkeit
Anmeldung bei Gewerbe- oder Finanzamt
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Zeitliche und inhaltliche Gliederung einer Gründung:
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1.Phase
Selbstüberprüfung
- persönliche Ziele ordnen, Selbsttest - familiäres Umfeld mit einbeziehen
- fachliche Voraussetzungen klären
- Finanzierungsmöglichkeiten einschätzen
- Formalitäten prüfen
- Eignung des Objektes für den Geschäftszweck (Miete, Kauf, Erwerb)
2.Phase
Information
- Branchenzuordnung klären/ Informationsquellen nutzen
- Behörden kontaktieren
- Berater auswählen
- Markt analysieren / Idee überprüfen / Konkurrenzanalyse/ Alleinstellungsmerkmal
3. Phase
Konzeption
- Businessplan formulieren
- Investitionsbedarf planen / Einkaufskonditionen prüfen
- Umsatz- und Ertragsvorschau aufstellen
- Finanzierung / Liquidität planen
4. Phase
Entscheidung
- Entscheidung vorbereiten
- mit dem Berater abstimmen
5.Phase
Realisierung
- Bankgespräch führen
- Objekt kaufen oder mieten
- Infrastruktur und Logistik sichern
- Lieferanten ansprechen
- Marketingkonzept festlegen
- Mitarbeiter rekrutieren
- Unternehmen anmelden/ Eröffnungstermin fixieren
6.Phase
Start
- Eröffnung bekannt machen / Kunden interessieren
- Entwicklung kontrollieren
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Selbstständige Tätigkeiten
Gewerbebetrieb (stehendes Gewerbe)
Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt
Handwerkskammer ( HWK)
gemäß Handwerksordnung
zulassungspflichtig
Anlage A HwO
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Industrie, Handel, Gastronomie,
Dienstleistungen
Erlaubnispflichtig gem. GewO
zulassungssfrei
Anlage B1 HwO
handwerksähnlich
Anlage B2 HwO
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Bewachungsgewerbe
Makler
Versicherungsvermittler
Finanzanlagenvermittler
§34 a
§34 c
§34 d
§34 f
Überwachungspflichtig gem. GewO §38
Auskunfteien, Reisebüros
Reisegewerbe
Freie Berufe
Reisegewerbekarte
vom Gewerbeamt
Anmeldung beim
Finanzamt
Branchenverbände
Gemäß Titel III
GewO, §§ 55 ff.
Tätigkeit in eigener Person
(Feilbieten von Leistungen
Schausteller
Wanderlager
Markthändler
fahrende Handwerker
Kammern der
freien Berufe
Katalogberufe gemäß §18
EStG
Ärzte
Rechtsanwälte
Architekten
Ingenieure
Künstler
Dolmetscher
Physiotherapeuten
Hebammen
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Erlaubnispflichtige Gewerbe
Abfallbeseitigung
Apotheke
Arbeitskräfte
Arzneimittel
Atom
Bank, Bausparkasse
Bauträger, Baubetreuer
Bewachungsgewerbe
Darlehensvermittlung
Fahrschule
Fernunterricht
Finanzanlagenvermittlung
Gaststätten
Güterkraftverkehr
Handwerk
Kapitalanlage
Krankenhaus
Lotterie
Luftverkehr
Makler
Marktveranstaltungen
Personenbeförderung
Pfandleiher
Postdienste
Rechtsberatung, Inkasso
Schule
Seeschiffe, Seeverkehr
Spielbank
Spielhalle, Automatenaufsteller
Telekommunikation
Tierhandel
Versicherungsvermittlung
Versteigerung
Waffen
Warentermingeschäfte
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Errichtung und Betrieb von Anlagen: § 31 Abs. 1 KrW/AbfG, Einsammeln oder Beförderung: § 49 KrW/AbfG
Der Betrieb in der Rechtsform der GmbH ist nicht erlaubt. § 8 G über Apothekenwesen
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung: Art. 1 § 1 AÜG
Herstellung: § 13 ArzneimittelG, Inverkehrbringen: § 1 ApothekenG
Ein- und Ausfuhr von Kernbrennstoffen, Betrieb von Kernanlagen §§ 3, 7 AtomG
Kreditinstitute (Betreiben von Bankgeschäften § 1 KWG
Durchführen von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung oder deren Vorbereitung: § 34 c GewO
Bewachung von Personen oder fremdem Eigentum: § 34 a GewO
§ 34 c GewO
Betriebserlaubnis gem. § 10 FahrlG
Erlaubnispflichtig nach Fernunterrichtsschutzgesetz
§ 34 f GewO
Betrieb von bestimmten Gaststätten: § 2 ff. GaststättenG
Erlaubnispflichtig gem. § 3 GüKG
Eintragung in die Handwerksrolle: § 1 HandwO
Kapitalanlagegesellschaften: § 2 KapitalanlagegesellG i. V. m. § 32 KWG, Vermittlung von Kapitalanlagen: § 34 c GewO
Privatkrankenanstalten: § 30 GewO
Lotterieverordnungen der Länder
Luftfahrzeuge: § 2 LuftVG, Flugplätze: § 6 LuftVG,Luftfahrtunternehmen: § 20 LuftVG
Grundstücksmakler, Kapitalanlagenmakler: § 34 c GewO
Behördliche Festsetzung gem. § 69 ff. GewO
Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Omnibussen und Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr (Taxi): § 2 PerBefG
Pfandleiher oder Pfandvermittlung: § 34 GewO
Briefbeförderung § 5 PostG
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, Rechtsberatung, Inkasso, Frachtprüfer: § 1 RBerG
Privatschule genehmigungspflichtig gem. § 55 SchulG S-H
Seefrachtgeschäft: §§ 556 HGB, Personenbeförderung zur See: §§ 664 ff. HGB
§ 1 G über die Zulassung öffentlicher Spielbanken (RGBl. I 1933, 480)
Spiele und Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: §§ 33 c, 33 d GewO
Lizenz zum Betreiben von Übertragungswegen gem. § 6 TKG
Erlaubnis gem. § 11 Tierschutzgesetz
§ 34 d Abs. 1 GewO
Versteigerung fremder beweglicher Sachen: § 34 b GewO
Herstellung und Verkauf von Waffen: § 7 WaffG, § 41 WaffG, Schießstätte: § 44 WaffG, Kriegswaffen – Herstell., Export, Beförderung - §§ 2 ff. KriegswaffenG
Das Führen von Sammelkonten ist Depotgeschäft: § 1 Abs. 1 Nr. 5 KWG
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Freie Berufe nach §18 EstG (Einkommenssteuergesetz)
Die Ausübung eines freien Berufes ( Katalogberuf ) erfolgt auf der Grundlage
einer besonderen beruflichen Qualifikation.
o freiberufliche Tätigkeit ist:
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künstlerisch
schriftstellerisch
wissenschaftlich
unterrichtend
erzieherisch
planerisch
o Freiberuflich selbstständige Arbeit
z.B. als:
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Arzt, Heilpraktiker, Tierarzt
Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater
Ergo- Physiotherapeut, Hebamme
Dolmetscher, Journalist
Architekt, Ingenieur, Informatiker
Designer, Schriftsteller
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Zulassungspflichtige Handwerke
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Maurer und Betonbauer
Ofen- und Luftheizungsbauer
Zimmerer
Dachdecker
Straßenbauer
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Brunnenbauer
Steinmetzen und Steinbildhauer
Stukkateure
Maler und Lackierer
Gerüstbauer
Schornsteinfeger
Metallbauer
Chirurgiemechaniker
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Feinwerkmechaniker
Zweiradmechaniker
Kälteanlagenbauer
Informationstechniker
Kraftfahrzeugtechniker
Landmaschinenmechaniker
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Büchsenmacher
Klempner
Installateur und Heizungsbauer
Elektrotechniker
Elektromaschinenbauer
Tischler
Boots- und Schiffbauer
Seiler
Bäcker
Konditoren
Fleischer
Augenoptiker
Hörgeräteakustiker
Orthopädietechniker
Orthopädieschuhmacher
Zahntechniker
Friseure
Glaser
Glasbläser und Glasapparatebauer
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
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Zulassungsfreie Handwerke
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Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Uhrmacher
Graveure
Metallbildner
Galvaniseure
Metall- und Glockengießer
Schneidwerkzeugmechaniker
Gold- und Silberschmiede
Parkettleger
Rollladen- und
Sonnenschutztechniker
Modellbauer
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und
Holzspielzeugmacher
Holzbildhauer
Böttcher
Korb- und Flechtwerkgestalter
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Maßschneider
Textilgestalter (Sticker, Weber,
Klöppler, Posamentierer, Stricker)
Modisten
Segelmacher
Kürschner
Schuhmacher
Sattler und Feintäschner
Raumausstatter
Müller
Brauer und Mälzer
Weinküfer
Textilreiniger
Wachszieher
Gebäudereiniger
Glasveredler
Feinoptiker
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Glas- und Porzellanmaler
Edelsteinschleifer und -graveure
Fotografen
Buchbinder
Drucker
Siebdrucker
Flexografen
Keramiker
Orgel- und Harmoniumbauer
Klavier- und Cembalobauer
Handzuginstrumentenmacher
Geigenbauer
Bogenmacher
Metallblasinstrumentenmacher
Holzblasinstrumentenmacher
Zupfinstrumentenmacher
Vergolder
Schilder- und
Lichtreklamehersteller
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Handwerksähnliche Gewerbe
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Eisenflechter
Bautrocknungsgewerbe
Bodenleger
Asphaltierer (ohne Straßenbau)
Fuger (im Hochbau)
Holz- und Bautenschutzgewerbe
(Mauerschutz und
Holzimprägnierung in Gebäuden)
Rammgewerbe (Einrammen von
Pfählen im Wasserbau)
Betonbohrer und -schneider
Theater- und Ausstattungsmaler
Herstellung von Drahtgestellen für
Dekorationszwecke in
Sonderanfertigung
Metallschleifer und Metallpolierer
Metallsägen-Schärfer
Tankschutzbetriebe
(Korrosionsschutz von Öltanks für
Feuerungsanlagen ohne chemische
Verfahren)
Fahrzeugverwerter
Rohr- und Kanalreiniger
Kabelverleger im Hochbau (ohne
Anschlussarbeiten)
Holzschuhmacher
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Holzblockmacher
Daubenhauer
Holz-Leitermacher
(Sonderanfertigung)
Muldenhauer
Holzreifenmacher
Holzschindelmacher
Einbau von genormten
Baufertigteilen (z. B. Fenster,
Türen, Zarten, Regale)
Bürsten- und Pinselmacher
Bügelanstalten für HerrenOberbekleidung
Dekorationsnäher (ohne
Schaufensterdekoration)
Fleckteppichhersteller
(weggefallen)
Theaterkostümnäher
Plisseebrenner
Stoffmaler
Textil-Handdrucker
Kunststopfer
Änderungsschneider
Handschuhmacher
Ausführung einfacher
Schuhreparaturen
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Gerber
Innerei-Fleischer (Kuttler)
Speiseeishersteller (mit Vertrieb
von Speiseeis mit üblichem
Zubehör)
Fleischzerleger, Ausbeiner
Appreteure, Dekateure
Schnellreiniger
Teppichreiniger
Getränkeleitungsreiniger
Kosmetiker
Maskenbildner
Bestattungsgewerbe
Lampenschirmhersteller
(Sonderanfertigung)
Klavierstimmer
Theaterplastiker
Requisiteure
Schirmmacher
Steindrucker
Schlagzeugmacher
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Nebenerwerb ( Nebentätigkeit )
-
Mai 14
Anmeldung beim Ordnungsamt/ Gewerbeamt
je nach Tätigkeitsgruppe besteht Rentenversicherungspflicht
ggf. Information des Arbeitgebers notwendig
Finanzämter behandeln Nebeneinkünfte genau wie Haupteinkünfte
„Kleinunternehmerregelung“ ist Erleichterung, die das Umsatzsteuergesetz vorsieht
( Grenze: 17.500€ Umsatz im Wirtschaftsjahr )
nach einer Maßgeblichkeitsprüfung durch die zuständige Krankenkasse, muss ggf. eine extra
Krankenversicherung abgeschlossen werden. Zeit und Höhe der Einkünfte ist dabei entscheidend.
in der Arbeitslosigkeit besteht eine max. mögliche Arbeitszeit von bis zu 15 Stunden
Gewinne bis 165€/Monat werden nicht auf ALG I angerechnet
Gewinne zwischen 165€ und 450€ kürzen das ALG I
bei ALG II besteht eine pauschale Hinzuverdienstgrenze von 100€
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Rechtsformen
Unternehmen- / Gesellschaftsform
Handelsregister
Nichtkaufmann
( natürliche Person)
-
Einzelunternehmen , KGT
Freiberufler
Land-/Forstwirte
Personengesellschaft GbR
Abteilung A (HRA)
Personengesellschaften
Abteilung B (HRB)
Kapitalgesellschaften
Kaufmann (natürliche Person)
Kaufmann (juristische Person)
- eingetragener Kaufmann ( e.K.)
( Einzelunternehmen ist handelsbilanzund steuerbilanzpflichtig, wenn Umsatz
>500.000 € oder Gewinn >50.000 € )
- Ein-Mann-Gesellschaft
UG (haftungsbeschränkt), GmbH
- Kapitalgesellschaft
UG (hb), GmbH, AG
- Personengesellschaft
OHG, KG, GmbH & Co.KG
Sonderformen (Genossenschaft, Verein, Stiftung, Reederei )
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Steuerarten
Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung
Kleinunternehmerregelung
Umsatz <17.500 €/Jahr
Umsatzsteuerpflicht= Vorsteuerabzugsrecht
Istversteuerung
bis 500 T€ Umsatz
Sollversteuerung
Lohnsteuer
Minijob bis 450€
www.minijob-zentrale.de
www.selbststaendig.com
bei einer Umsatzsteuerzahllast von
0-512 €
jährlich
513-6135 €
im Quartal
> 6135 €
monatlich
( für Existenzgründer in den ersten 2 Jahren
monatliche Umsatzsteuererklärung )
Lohnsteuerjahresschuld: 0-800 € - jährlich
801 – 3000€ - vierteljährlich
> 3000€ - monatlich
Gewerbesteuer
Körperschaftssteuer
Gewerbesteuer
KGT –Freibetrag
Gewinn <24.500 €/Jahr
gilt für Kapitalgesellschaften
max. Freibetrag 5.000 €/Jahr
Einkommenssteuer
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Gründungszuschuss ALG I
Rechtsgrundlage:
§ 93 Sozialgesetzbuch III
Antragsberechtigt:
Leistungsbezug der Agentur für Arbeit
150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
Leistungsumfang:
1. Phase
Arbeitslosengeld I + 300€
6 Monate
2. Phase
300€
9 Monate
Voraussetzungen:
Ermessensleistung
Vermittelbarkeit in den 1. Arbeitsmarkt liegt nicht vor
Überprüfung der persönlichen Eignung (Verpflichtung zu Vorbereitungsmaßnahmen)
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Kammer, Steuerberater, Unternehmensberater, andere…)
Antragstellung:
Mai 14
zuständige Arbeitsagentur
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Einstiegsgeld ALG II + Sachgutförderung
Ermessensleistung
Rechtsgrundlage:
§ 16b Sozialgesetzbuch II , §16c Sozialgesetzbuch
Antragsberechtigt:
ALG II- Empfänger
Voraussetzung:
Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens
Hilfebedürftigkeit
Leistungsumfang:
- Zuschuss zum ALG II
Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft bestimmt die Höhe, max. 100% der Regelleistung, in
der Regel 50 %, Degression bei längerer Dauer
- Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und
angemessen sind, bis zu 5.000 €
Antragstellung:
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zuständiges Jobcenter
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Finanzierungshilfe nach Gründung
Gründercoaching Deutschland (KfW Mittelstandsbank)
Förderzweck:
Zuschuss zu den Beratungskosten für einen externen, bei der KfW gelisteten Berater
Antragsberechtigt:
Gründer und junge Unternehmen ab Gewerbeanmeldung
Der Antragsteller darf nicht länger als 5 Jahre selbstständig sein
(Coaching vor der Gründung kann nicht gefördert werden)
Förderfähig:
Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, z.B. Marketing, Kostenkalkulation
Coachingzeitraum:
max. 12 Monate
Fördersatz:
75 % Zuschuss zum Beraterhonorar von max. 6.000€ (netto)
Sonderfall:
Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr nach der Gründung
90% Zuschuss zum Beraterhonorar von max. 4000€ (netto) bei Nachweis einer Förderung nach SGB II oderIII
Antragstellung:
Mai 14
bei den Regionalpartnern der KfW
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Soziale Absicherung
1. Vermeidung von sozialen Härtefällen durch entsprechende Absicherung
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Krankenversicherung, Antrag auf Beitragsminderung prüfen
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Arbeitslosenversicherung (bei der Arbeitsagentur abzuschließen)
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Rentenversicherung
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Altersvorsorge
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Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
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betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht-, Einbruch-, Diebstahl-….)
2. Meldepflichten des Arbeitgebers

An- und Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse
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Sozialabgaben für Renten-, Kranken- und Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung
berechnen und überweisen
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Jahresmeldungen mit Beschäftigungszeiten und beitragspflichtigen Verdienst
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Anmeldung aller Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft anmelden

Lohnfortzahlung bei Krankheit, i.d.R. sechs Wochen
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Krankenversicherung
Wahlmöglichkeit:
Freiwillig gesetzliche Versicherung
Private Krankenversicherung
Beitrag:
Beitrag:
Einkommen x Beitragssatz
Beitragssatz: 14,9%, mit Krankentagegeld 15,5 %
Mindestbemessungsgrenze: 2.073,75 €
Ausnahmen: Gründungszuschuss oder
Beitragsminderung(Härtefallregelung)
Entsprechend der körperlichen Beschaffenheit und
Behandlungsanspruch
Basistarif - vergleichbar
Hinweise:
Mitversicherung in der gesetzlichen Versicherung des Partners (Familienversicherung)
- bei Selbstständigen bis zu einem Gesamteinkommen von 395 €/ Monat
- nicht hauptberuflich (ü. 20h/Woche) tätig
- Minijob von 450 €
Künstler können die Künstlersozialkasse nutzen
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Weiterversicherung für Selbstständige aus der Arbeitslosigkeit
Grundlage:
§28a Sozialgesetzbuch III
Antragsberechtigt:
Selbstständige , im Ausland Beschäftigte, Pflegepersonal (mind. 14 h/Woche)
Voraussetzung:
- innerhalb der letzten 24 mindestens 12 Monate Versicherungspflichtverhältnis
- unmittelbar zuvor Bezug einer Entgeltersatzleistung nach SGB III
- ABM, welche ein Versicherungspflichtverhältnis oder den Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem
SGB III unterbrochen hat
Ausschlusstatbestand:
Ein Versicherungspflichtverhältnis ist ausgeschlossen, wenn der Selbstständige bereits
versicherungspflichtig war und seine selbstständige Tätigkeit zweimal unterbrochen hat und im
Unterbrechungszeitraum Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen hat.
Antragstellung:
bis spätestens 3 Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit
Beitrag:
Der Beitragssatz für das Jahr 2014 beträgt 3,0 v.H. Auf der Basis der Bezugsgröße (2.765,-- € West,
2.345,-- € Ost) errechnet sich für das Jahr 2014 ein Beitrag in Höhe von monatlich 82,96 € (West) und
70,36 € (Ost) für selbständig Tätige (für Selbstständige in der 2-jährigen Startphase ist nur ein hälftiger
Beitrag zu bezahlen
Beendigung
des Versicherungsverhältnisses:
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- selbstständige Tätigkeit wird weniger als 12 Monate ausgeübt
- mehr als 3 Monate Beitragsrückstand
- erstmals nach 5 Jahren kündbar
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Rentenversicherung
Selbstständige mit Pflichtversicherung
Meldepflicht innerhalb von 3 Monaten!
- Selbstständige Handwerker (nach Anlage A HwO)
- Lehrer und Erzieher
- Pflegepersonen, Krankengymnasten
- Künstler und Publizisten
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, die keinen
Arbeitnehmer beschäftigen
- Freiberufler mit eigenem Versorgungswerk
Befreiung ist auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Regelbeitrag ohne Einkommensnachweis:
443,21 € Ost,
Existenzgründer für die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag 221,6 € Ost
möglich
Regelbeitrag mit Einkommensnachweis:
Einkommensgerechte Zahlung
Muss vom Gründer beantragt werden
Beitragssatz 18,9 %
Höchstgrenze bundeseinheitlich 1.124,55 €
Selbstständige ohne Versicherungspflicht
Pfichtversicherung auf Antrag:
-
Versicherungsschutz wie Pflichtversicherte
Antragstellung 5 Jahre nach Beginn der selbstständigen
Tätigkeit
Nach Eintritt der Antragspflichtversicherung nicht kündbar
Beiträge analog Pflichtversicherung
Voraussetzung zum Abschluss Riesterrente
-
Freiwillige Versicherung:
-
Berufsunfähigkeitsschutz prüfen!
Beginn und Ende jederzeit möglich
Einzahlungsbeitrag frei wählbar zwischen 85,05 € und
1.124,55 €
Versicherungsfrei sind Selbstständige:
- bei geringen Verdiensten bis 450€
- unabhängig vom Einkommen bei selbstständiger Tätigkeit bis
2 Monate bzw. 50 Arbeitstagen jährlich
Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten!
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Soziale Absicherung – Berufsgenossenschaften
www.dguv.de, Infoline: 0800 6050404, E-Mail:[email protected]
- welche Berufsgenossenschaft ist für meine Branche zuständig?
- Beitragspflicht ist branchenabhängig, auch für allein tätige Unternehmer
- Meldepflicht/ Anmeld. von Mitarbeitern innerhalb 1 Woche nach Gründung
- Freiwillige Mitgliedschaft bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft möglich
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
Hildegardstraße 28 – 30, 10715 Berlin
Telefon: 030 85781-0
www.bgbau.de
[email protected]
Telefon: 0621 183-0
www.bghw.de
[email protected]
Telefon: 040 5146-0
www.vbg.de
[email protected]
Tel.:0800 999 0080-0
www.bghm.de
[email protected]
Telefon: 040 20207-0
www.bgw-online.de
[email protected]
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Dynamostraße 7 – 11, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4456-0
www.bgn.de
[email protected]
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 5108-0
www.bgrci.de
[email protected]
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln
Telefon: 0221 3778-0
www.bgetem.de
[email protected]
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg
Telefon: 040 3980-0
www.bg-verkehr.de
[email protected]
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstraße.70-72, 34131 Kassel
Telefon:056193590
www.svlfg.de
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
M 5, 7
68161 Mannheim
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15, 55130 Mainz
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Mai 14
Infolge der jeweiligen
Satzungsbestimmungen
besteht eine
Pflichtversicherung für
Unternehmer. Unter
bestimmten
Voraussetzungen besteht
jedoch bei einigen
Berufsgenossenschaften
eine
Befreiungsmöglichkeit.
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Soziale Absicherung – weitere…
Pflegeversicherung
Beitrag: 2,05 %+ 0,25% bei Kinderlosigkeit * 2.073,75€ = 42,51/ 47,69 €
Befreiung: bei Nachweis einer entsprechenden privaten Versicherung (Rückkehr dann nicht mehr möglich)
Private Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr)
Der Staat unterstützt bestimmte Zusatzversicherungen mit einem Betrag von 5,00€. Der Zuschuss wird vom Versicherungsunternehmen
beantragt und von dem Deutschen Rentenversicherung Bund ausgezahlt.
Über Details zur Förderfähigkeit und Umsetzung informieren die privaten Versicherungsunternehmen.
Hinweis bei Beschäftigungsverhältnissen:
Beantragung einer Betriebsnummer über den Betriebsnummernservice der Bundesagentur - 0180 1664466
Mai 14
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Betriebliche Versicherungen
Betriebliche Versicherungen
Betriebsunterbrechungsversicherung
/Praxisausfallversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (teilweise Pflicht)
Berufshaftpflichtversicherung
Feuerversicherung
Sturmversicherung
Produkthaftversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung
Mai 14
Inhalt
 Absicherung von Unterbrechungen
 Bei Schaden durch Feuer, Einbruch, Wasserschaden
 Übernahme von lfd. Kosten (Personalkosten, Mieten, Zinsen
etc. ) bis zum Wiederaufbau/Wiederaufnahme
 Absicherung von Schäden gegenüber Dritten bei betrieblicher
Tätigkeit
 Schutz vor finanziellen Folgen eines Berufsversehens (z.B.
bei falscher Beratung)
 Absicherung von technischen und kaufmännischen
Einrichtungen, Waren… bei Schäden durch Brand
 Absicherung bei Schäden an Gebäuden und beweglichen
Sachen bei Schäden durch Sturm
 Absicherung bei Schäden gegenüber Dritten durch
fehlerhafte Produkte
 Ersatz bei zerstörten oder beschädigten Sachen sowie
Beschädigungen an Türen, Schlössern, Wänden
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Tipps zum Businessplan
1. Der Businessplan - Ihre Visitenkarte
2. klare und präzise Beschreibung
3.… auf dem Boden bleiben
4. Puffer berücksichtigen
5. Kurz wie möglich – umfangreich wie nötig
6. Externer Rat ist wichtig
7. Dranbleiben
8. Nutzung von Beratungs-/Fördermöglichkeiten
Mai 14
- klare Darstellung und saubere Form
- auch und gerade ein Laie oder Branchenfremder sollte Ausführungen verstehen
- sachliche Darstellung
- keine euphorische Darstellung von Sachverhalten
- offener Umgang mit bestehenden Schwächen und Darstellung von
Lösungsmöglichkeiten
- zeitliche und finanzielle Aspekte
- kein „schönrechnen“
- möglichst Reserven einbauen
- Darstellung aller relevanten Aspekte (Konkurrenzanalyse, Marketingbetrachtungen)
- Umfang abhängig vom Bekanntheitsgrad / Größe des Vorhabens und
betriebswirtschaftlichen und technischen Aspekten
- Diskussion zu Schwerpunktfragen
- externe Bewertung des Vorhabens
- Zugriff auf wichtige betriebswirtschaftliche und technische Daten
- Vergleiche zu bestehenden Unternehmen
- bei Erfordernis überarbeiten und aktualisieren
- schrittweise Verbesserung
- Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen
- Inanspruchnahme des Existenzgründerpasses
- Nutzung von Beratungssprechtagen
- Gründercoaching nach der Gründung
- Erfahrungsaustausch mit Branchenkollegen
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Unternehmenskonzept / Vorhabensbeschreibung - Aufbau
Mai 14
1.Geschäftsidee
Was ist Ihre Geschäftsidee (Produkt oder Dienstleistung
Was unterscheidet Sie von Ihren Mitbewerbern?
2.Persönliche Eignung
beruflicher Werdegang, besondere Fähigkeiten
Branchenerfahrung, kaufmännische Kenntnisse
3.Markteinschätzung/ Standortwahl
Wie groß ist das Marktvolumen Ihrer Zielgruppe?
Umsatzberechnung/Standortbeschreibung/Erreichbarkeit
Wie wollen Sie diese Zielgruppe erreichen?
Haben Sie schon Kundenkontakte?
Benötigen Sie ein eigenes Marketingkonzept?
4.Wettbewerbssituation
Wie schätzen Sie Ihre Konkurrenz ein?
Welchen Service bieten Sie?
5.Zukunftsaussichten
Wie wird sich die Nachfrage entwickeln?
6.Planungsrechnungen
Umsatz- und Ertragsvorschau
Liquiditätsplanung
Investitions- und Finanzierungsplan
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Umsatz- und
Ertragsvorschau
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Angaben in € ohne MwSt.
Erwarteter Umsatz
-Material-, Warenkosten
= Rohgewinn
- Personalkosten (incl. Lohnnebenkosten)
- Sachkosten
 Miete, Pacht
 Energiekosten (Strom, Gas, Wasser, Heizung)
 Versicherungen, Beiträge
 Betriebliche Steuern
 Kfz-Kosten
 Werkzeuge, Kleingeräte
 Instandhaltung, Reparaturen
 Werbekosten
 Reisekosten
 Leasing
 Porto,Telefon, Mobiltelefon, Fax, Internet
 Bürobedarf
 Rechts- u. Beratungskosten, Steuerberater, Buchführung
 Fortbildungskosten
 Sonstige Ausgaben
= Erweiterter Cashflow
- Zinsen
= (Cash-flow)
- Abschreibungen
= Betriebsergebnis
- Kalkulatorische Kosten (z. B. eigengenutzte Räume)
= Betriebswirtschaftliches Ergebnis
- Unternehmerlohn
- Rücklage EStG
- Tilgung= Gewinn
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
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Liquiditätsplanung
1. Monat
2. Monat
3.Monat
…
Liquide Mittel Bank
Liquide Mittel Kasse
Summe
Umsatzerlöse
Sonstige Einnahmen
Privateinlagen Brutto
Summe
Summe verfügbare Mittel
- Ausgaben Personal
- Betriebsausgaben
- Versicherungen
- Mieten
- Waren/ Material
- Marketing /Vertrieb
- Investitionen
- KfZ-Kosten
- Vor-/ Umsatzsteuer
- Einkommen- und Gewerbesteuer
- Zinsen
- Tilgung
- Verwaltung
- Sonstige Ausgaben
- Privatentnahmen
Summe Gesamtausgaben
Verfügbare Mittel
- Gesamtausgaben
= Überschuss /Fehlbetrag
+/- Saldo Vormonat
= Liquiditätssaldo
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Investitionsplan
Finanzierungsplan
Investionen
Eigenmittel
Gründungsnebenkosten
(einmalige)
Betriebsmittel
Grundstücke und Gebäude
Renovierung/Umbau/Nebenkosten
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Fahrzeuge
Waren- oder Materialerstausstattung
Kaufpreis für tätige
Beteiligung/Übernahmepreis
Gewerbeanmeldung/-erlaubnis
/Genehmigungen
Mietkaution
Patent-, Lizenz-, Franchisegebühr
Beratungen (Steuer- und
Unternehmensberater)
Notar/Handelsregister
Markteinführung
Internetpräsenz /Anzeigen
Seminare etc.
Büromaterial, Briefpapier, Visitenkarten
Sonstiges
Anlaufkosten
Courtage
Vorfinanzierung von
Aufträgen/Forderungen
Sonstiges (Reserven für
Lebensunterhalt/Unvorhergesehenes)
Gesamtbedarf
(Investitionen + Gründungsnebenkosten + Betriebsmittel)
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Barvermögen
Sacheinlagen /Eigenleistungen
(aktivierungsfähig)
Verwandtendarlehen/Privatdarlehen von
Bekannten
Beteiligungskapital
Fremdmittel
Öffentliche Förderprogramme/ -kredite
Bankdarlehen (Investitionen)
Bankdarlehen (Betriebsmittel)
Kontokorrentkredit
Privatdarlehen
Lieferantenkredit
Finanzierungssumme:
…€
…€
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Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens
• Handwerkskammer
• Industrie- und Handelskammer
• Berufsständische Kammern (z. B. Architekten-, Ärztekammern, Innungen)
• Fachverbände
• Sonstige (z. B. Steuer-, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer)
Die IHK Südthüringen erhebt für eine fachkundliche Stellungnahme ein Entgelt in Höhe von 20,00 €.
Das Entgelt muss bei der Abholung der Stellungnahme gezahlt werden.
Welche fachkundigen Stellen gibt es?
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?
•
•
•
•
•
•
•

•
•
•
•
•
•
•
Mai 14
Formulare der Agentur für Arbeit (bei Beantragung Gründungszuschuss)
genaue Beschreibung des Vorhabens
Kapitalbedarfsplan (Aufstellung über die erforderlichen Anschaffungen für die Gründung)
Finanzierungsplan (Aufstellung über die vorgesehene Finanzierung)
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Prognose der zu erwartenden Umsätze und der betrieblichen Kosten als Gegenüberstellung) für 3 Jahre
Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang
ggf. Aufstellung über die Kosten der privaten Lebensführung
Hinweis:
ergänzende Unterlagen, abhängig von der Branche und dem Umfang des Unternehmens
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen,
Kopie des Gewerbemiet- oder -pachtvertrages (ggf. als Entwurf)
die zur Bearbeitung der Stellungnahme
Kopie vom Handelsvertreter- oder Subunternehmervertrag
vorgelegt werden, verbleiben bei der
Kopie vom Kaufvertrag (bei Firmenübernahmen oder –beteiligungen)
fachkundigen Stelle. Deshalb denken Sie
Bilanzen/Jahresabschlüsse und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (nur bei Übernahmen)
bitte daran sich ggf. vorab eine Kopie
Kopie vom Franchise- oder Kooperationsvertrag
anzufertigen.
Kopie Gesellschaftervertrag (z. B. bei GbR oder GmbH)
ggf. Kopie der Gewerbeanmeldung/Reisegewerbekarten/Gewerbeerlaubnis
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Checkliste - Anmeldung eines Unternehmens
Behörde / Institution / Kammer
Gewerbeamt
Aktivitäten
Gewerbeanmeldung
Anmerkungen
Handwerker: Nachweis über Eintragung in Handwerks- bzw.
Gewerberolle erforderlich
notwendig

Freiberufler: keine Gewerbeanmeldung erforderlich

Gewerbeamt / Landesverwaltungsamt /
Aufsichtsbehörden
Beantragung von Erlaubnissen zur Ausübung
erlaubnispflichtiger Gewerbe
Gewerbeaufsichtsamt / Ordnungsamt /
Gewerbeamt
Informationen über gewerbliche Auflagen einholen
technischer und sozialer Arbeitsschutz, Gefahrstoffe,
Umweltschutz

Handelsregister des Amtsgerichts
Eintragung in das Handelsregister
Abschluss Gesellschaftsvertrag bei einem Notar erforderlich

Industrie- und Handelskammer
keine gesonderte Anmeldung erforderlich
Information an IHK erfolgt durch das Gewerbeamt

(Pflichtmitgliedschaft)
Handwerkskammer (bei gleichzeitiger
Aufnahme von Tätigkeiten im Handwerk)
Eintragung in die Handwerksrolle - Anlage A bzw. Eintragung
in das Gewerbeverzeichnis – Anlage B1 / B2
handwerksrechtliche Voraussetzungen Anlage A beachten
(Pflichtmitgliedschaft)

Agentur für Arbeit
Beantragung einer Betriebsnummer über den
Betriebsnummernservice der Bundesagentur
bei Beschäftigung von Mitarbeitern

Beantragung freiwillige Arbeitslosenversicherung für
Existenzgründer (keine Pflichtversicherung)
Antrag muss innerhalb von vier Wochen nach Existenzgründung
bei der Arbeitsagentur vorliegen

Beantragung Gründungszuschuss
fachkundige Stellungnahme z.B. durch Kammer erforderlich

ARGE / Jobcenter
Beantragung Einstiegsgeld
fachkundige Stellungnahme. z.B. durch Kammer erforderlich

GFAW
Beantragung von Fördermitteln für Existenzgründer
fachkundige Stellungnahme durch IHK erforderlich

Finanzamt
formloses Schreiben zur Beantragung einer Steuernummer
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Mai 14

erforderlich für Ausübung erlaubnispflichtiger Gewerbe bzw. für
die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen

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Berufsgenossenschaft
Krankenkasse
Rentenversicherung
(gesetzliche Rentenversicherung)
Mitteilung der Betriebseröffnung mit folgenden
Angaben:
- Gründungsdatum,
- Gegenstand des Unternehmens
- Art des Unternehmens
- Anzahl Beschäftigte
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der
zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden; innerhalb
1 Woche nach der Gründung
Unternehmer: Anmeldung bei der gewählten
Krankenkasse
Wahlmöglichkeit gesetzliche oder private
Krankenversicherung
Arbeitnehmer: Anmeldung versicherungspflichtiger
Mitarbeiter (Krankenversicherung / Pflegeversicherung)
Anmeldepflicht durch Unternehmer (Arbeitgeber)
Unternehmer: Klärung Versicherungspflicht / freiwillige
Rentenversicherung
Anmeldepflicht durch Unternehmer (Arbeitgeber)

in einigen Branchen besteht auch Versicherungspflicht für
Unternehmer Klärung mit BG erforderlich


Arbeitnehmer: Anmeldung versicherungspflichtiger
Mitarbeiter
Versicherungen
Bauamt
SOKA Bau
Abschluss von Personen-, Unfall-, Rechtsschutz-,
Betriebs,- Betriebshaftpflicht- bzw. Kfz-Versicherungen
Nutzungsänderungsantrag

Bauantrag
gewerbliche Nutzung von zuvor anders genutzten Räumen
bzw. vor Um-, Änderungs- bzw. Neubauten
Anmeldung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren
im Baugewerbe
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse für Beschäftigte der
Bauwirtschaft

Kopie Gewerbeanmeldung erforderlich


Weitere mögliche Aktivitäten vor der Existenzgründung
Banken / Sparkassen
Eröffnung eines Geschäftskontos
Post
Beantragung Postschließfach, Postzustellservice

Telefonanbieter
Beantragung Telefonanschluss, Faxanschluss

Internetanbieter
Internetzugang, Homepage

Ver- und Entsorgungsunternehmen
Bezug von Gas, Strom, Wasser, Müll, Abwasser,
Entsorgung v. Gefahrstoffen

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Wichtige Internetadressen
Industrie- und Handelskammern
www.dihk.de
www.suhl.ihk.de
www.hwk-suedthueringen.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Handwerkskammer Südthüringen
Gründungsprogramme/ Beratung
www.bmwi.de
www.einheitlicher-ansprechpartner.thueringen.de
www.next-change.org
www.kfw-beraterboerse.de
www.dpma.de
www.dfv-franchise.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Einheitlicher Ansprechpartner, Behördenlotse
Unternehmensnachfolgeboerse
Beraterbörse der KfW-Bank
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutscher Franchise Verband e.V.
Arbeitsmarktpolitische Programme
www.arbeitsagentur.de
www.bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderprogramme/Finanzierung
www.foerderdatenbank.de
www.bb-thueringen.de
www.aufbaubank.de
www.bvk-ev.de
www.kfw.de
www.gfaw-thueringen.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Thüringer Aufbaubank
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V.
KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau
Gesellschaft für Wirtschafts- und Arbeitsförderung im Freistaat Thüringen mbH
Steuerliche Hilfen
www.bstbk.de
www.dstv.de
Mai 14
Bundessteuerberaterkammer
Deutscher Steuerberaterverband
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Brancheninformationen
www.destatis.de
www.ifhkoeln.de
www.ec-net.de
www.startupsshop.de
www.bvr.de
www.dguv.de
www.bga.de
www.hessen.thueringen.cdh.de
www.thuehoga.de
www.bbe-handelsberatung.de
www.ltv-thueringen.de
www.ehvthueringen.de
Statistisches Bundesamt Deutschland
Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln
Kompetenzzentren Electronic Commerce
Sparkassen Verband
Volksbanken und Raiffeisenbanken
Berufsgenossenschaften
Verband Groß-, Außenhandel und Dienstleistungen
Wirtschaftsverband der Handelsvertretungen Hessen/Thüringen e.V.
Thüringer Hotel- und Gaststättenverband
BBe Handelsberatung Leipzig- Erfurt GmbH
LTV Landesverband des Thüringer Verkehrsgewerbes e.V.
Einzelhandelsverband Thüringen (Verband Thüringer Kaufleute)
Technologie- und innovationsorientierte Gründerzentren in Südthüringen
www.tgz-ilmenau.de
www.wip-thueringen.de
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TGZ Technologie- und Gründerzentrum Ilmenau GmbH
Technologie- und Gründer-Fördergesellschaft Schmalkalden /Dermbach GmbH Südthüringen
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